1812850-ungeschwaerzt-1

/ 1822
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 991 –                          Drucksache 18/12850 gegeben. Die dabei aufgetretenen Fragen hätten oft nicht unmittelbar geklärt werden können. Zur Frage, was der BND-Präsident nach dem Gespräch gemacht habe und ob seine Weisung vom Oktober 2013 vom BND umgesetzt worden sei, hat der Zeuge Pofalla erklärt: „Kann ich Ihnen nicht sagen, wäre auch nicht meine Aufgabe gewesen. Ich habe ja im Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Sommer - ich könnte weitere Beispiele nennen - häufig, ja täglich Unterrichtungen und Gespräche mit der Abteilung 6 und dem BND gehabt, weil es ja um Dutzende von Fragen jede Woche ging, die geklärt werden mussten. Und die konnten nicht immer unmittelbar geklärt werden, weil sie natürlich auch technisch manchmal überprüft werden mussten. Dann habe ich Berichte angefordert, und die sind dann häufig ja auch nach sechs, acht oder zehn Wochen gekommen. Wenn die dann da waren, habe ich ja auch die darin enthaltenden Erkenntnisse genutzt. Also, so gesehen habe ich auf den Bericht gewartet; der ist aber in 5927 meiner Amtszeit nicht mehr gekommen." c)         Umsetzung der Weisung im BND aa)     Weitergabe der Weisung durch den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen wurde die Weisung des Zeugen Pofalla im BND unmittelbar umge- setzt. Der Zeuge Schindler schilderte dies in seiner Vernehmung wie folgt: „Und dann bin ich - jetzt hätte ich schon fast gesagt ‚nach Hause gefahren‘ - ins Büro 5928 gefahren, und ich habe dann diese Weisung erteilt.“ 5929 Dies sei „so um den 28. Oktober [2013] herum geschehen“. Daran, in welcher Form er die Weisung genau erteilt habe, konnte sich der Zeuge Schindler indes nicht mehr genau erinnern. Er hat in seiner Vernehmung aber vermutet, dass er eine dem Ausschuss bekannte Person telefo- nisch informiert   habe. 5930 Dies     sei aber sicher nur gegenüber der Abteilung TA   erfolgt. 5931   Zudem hat der Zeuge Schindler ausgesagt, den Leitungsstab des BND über die Weisung informiert zu haben: „Also, wenn - das, was wir ja eben erörtert haben – es mich mal nicht mehr gibt, dann muss das Ding ja weiterlaufen. Und deshalb ist immer ganz klar, dass der Leitungsstab unter- 5932 richtet wird.“ Der Zeuge W. K., Leiter der Unterabteilung T1, hat sich in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der Zeuge Schindler die Weisung dem Zeugen D. B. und ihm selbst erteilt habe: 5927)    Pofalla, Protokoll-Nr. 128 I, S. 91. 5928)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 12. 5929)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9. 5930)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9. 5931)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9. 5932)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 31.
991

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 992 –                           Drucksache 18/12850 „Er hat damals angerufen den Herrn D. B., der ebenfalls heute als Zeuge geladen ist, und mich und hat uns die Weisung gegeben, bestimmte Steuerungen aus der Erfassung zu neh- 5933 men.“ Der Zeuge D. B., der den Anruf entgegengenommen habe, hat dazu ausgeführt: Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. „Er hat uns gesagt, dass er aus dem Bundeskanzleramt gekommen sei und folgende Wei- sung mit sofortiger Umsetzung erteilt worden sei: Wir sollen alle Steuerungen bezüglich 5934 der Partnerstaaten deaktivieren.“ Dem Zeugen Schindler war dabei kein besonderer Grund dafür erinnerlich, statt des zuständigen Abteilungsleiters direkt die Unterabteilungsleiter informiert zu          haben. 5935 Der damalige Leiter der Abteilung TA im BND, Hartmut Pauland, hat angegeben, erst im Nachgang zu der Un- terrichtung durch D. B. über die Weisung informiert worden zu sein. Dieser habe ihm gesagt, dass der Präsident angerufen und den Auftrag erteilt habe, die Deaktivierungen vorzunehmen. Er selbst habe zu dieser Zeit nur stun- denweise arbeiten können. Die betroffenen Unterabteilungen hätten ihm aber signalisiert, keine Hilfestellung zu 5936 benötigen. Dies sei der übliche Gang der Dinge gewesen.                      Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Weisung habe aber in jedem Fall bei den durch den Präsidenten angesprochen Unterabteilungen gelegen: „Mit Masse die Unterabteilung T2, aber T1 genauso mit den Außenstellen; im Prinzip die 5937 beiden Unterabteilungsleiter.“ Dass die Weisung nur mündlich erfolgt sei, sei nach Auskunft des Zeugen Schindler nicht ungewöhnlich gewesen, denn „ich habe in den seltensten Fällen schriftliche Weisungen erteilt, - sondern das muss man sich so vorstellen: Wir machen eine Besprechung, und der Auftrag ist: erstens, zweitens, 5938 drittens und Ende.“ Der Zeuge W. K. hat zur Frage der nicht erfolgten Verschriftlichung der Weisungslage präzisiert, er habe der 5939 mündlichen Weisungserteilung entnommen, dass es dringend gewesen sei. Zum Anlass der Weisung habe der Zeuge Schindler nach Erinnerung des Zeugen W. K. nur gesagt, dass er gerade aus dem Bundeskanzleramt komme. Aber im Nachhinein sei es relativ leicht gewesen, den Zusammenhang zu erschließen, „denn, ich glaube, es war vier Tage vorher, als Frau Dr. Merkel ja den Satz gesagt hat: ‚Freunde abhören, geht gar nicht‘, ohne dass er jetzt in jedem Wort korrekt ist. Ich denke, 5940 dass es in diesem Zusammenhang war.“ 5933)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 15. 5934)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 70. 5935)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 10. 5936)   Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 25. 5937)   Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 26. 5938)   Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 9. 5939)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 15. 5940)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 16.
992

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                               – 993 –                                   Drucksache 18/12850 Der wesentliche Inhalt der Weisung habe der roten Linie entsprochen, die die Bundeskanzlerin einige Tage vorher definiert habe.5941 bb)     Bildung einer „Gruppenliste“ durch Deaktivierung kritischer Selektoren Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Die Weisung des BND-Präsidenten wurde von den zuständigen Unterabteilungsleitern ebenfalls mündlich in die jeweilige Hierarchieebene weitergegeben. Der Zeuge D. B. hat hierzu vor dem Ausschuss erklärt: „Das ist mündlich erfolgt. Und in meiner Unterabteilung war es ja so: Dadurch, dass ja dieser Weisungsentwurf vorher schon kursierte, war es eigentlich auch klar, worum es ging. Dann wurde ja auch dieser bestimmte Bereich, dieser Container, in der Datenbank einge- 5942 richtet. Also, es ist alles, soweit mir bekannt, mündlich erfolgt.“ Die Mündlichkeit sei in diesem Zusammenhang auch kein Problem gewesen, da es sich im Prinzip um einen Sachverhalt gehandelt habe, „der dann auch sehr einfach war, nämlich: Geht gar                            nicht.“ 5943   Anders als zuvor habe es sich nunmehr nicht mehr um eine Ermessensentscheidung mit möglicherweise weiterem Abstimmungsbedarf gehandelt, sondern um eine Situation, in der „einfach“ zu deaktivieren                      war.“ 5944 Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge D. B. vor dem Ausschuss ferner erklärt, dass nach seiner Wahrnehmung keine Unklarheiten über den Inhalt der Weisung bestehen konnten: „Uns beiden [W. K. und D. B.] war meines Erachtens klar, auch durch die Vorarbeiten, die ich mit meinem Weisungsentwurf geleistet hatte, der ja im Prinzip auch allen Beteiligten schon vorgelegen hat, dass jetzt kein grundsätzliches Unverständnis aufkommen konnte. An sich war die Weisung ja auch ganz klar und ganz einfach zu verstehen: keine EU, keine NATO-Regierungsorganisationen; ich darf sie weder steuern noch mit erfassen. - Also, es war ein kategorisches Nein. Und insofern hat da keiner von uns, denke ich mal - also, ich besonders nicht -, Umsetzungsprobleme erwartet, weil die Weisung ja eigentlich so einfach war. Ich sage mal, jetzt kann es natürlich immer sein, dass die unterstellten Dienststellen 5945 Probleme melden. Das war in meinem Bereich nicht der Fall.“ Die Weisung des BND-Präsidenten wurde dennoch von den Unterabteilungsleitern T1 und T2 unterschiedlich interpretiert und weitergegeben. Während der Zeuge D. B. hinsichtlich des von ihm angenommenen Umfangs der Weisung mit der Aussage des Zeugen Schindler übereinstimmt, der eine umfassende Deaktivierung insbesondere der Selektoren von Regierungseinrichtungen von Partnerstaaten angewiesen                                habe 5946,   hat der Zeuge W. K. dem Ausschuss abweichend berichtet: Die Weisung habe sich lediglich auf eine für den BND-Präsidenten am 28. Oktober 2013 erstellte Liste mit Zielen des BND bezogen, in der allein diplomatische Vertretungen von Mitglied- staaten der Europäischen Union und der NATO enthalten gewesen seien. 5947 5941)    W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 17. 5942)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43. 5943)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43. 5944)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43. 5945)    D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 107. 5946)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 37f.; D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 113. 5947)    W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 69.
993

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                            – 994 –                       Drucksache 18/12850 In diesem Zusammenhang wurde dem Zeugen D. B. auch eine E-Mail des Leiters des Referats T2D vom 29. Ok- tober 2013 vorgehalten.5948 Darin gab dieser die Weisung von D. B. vom Vortag dahingehend weiter, dass sämt- liche gesteuerten Botschaften aus EU- und NATO-Staaten in der PBDB zu deaktivieren seien. Diese Deaktivie- rung werde durch das Referat T2B automatisiert umgesetzt. Hierzu hat der Zeuge D. B. ausgesagt, dass es sich Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. bei dem Inhalt dieser E-Mail um die eigenmächtige Interpretation eines Sachgebietsleiters gehandelt       habe. 5949 Gleichzeitig hat der Zeuge D. B. aber auch betont, dass das Bundeskanzleramt den Präsidenten des BND im Nor- malfall schriftlich angewiesen und dieser die Weisung dann schriftlich an die Abteilung TA weitergeben hätte. Im Nachhinein müsse er aber sagen, dass es ein Fehler gewesen sei, die Weisung auch seinerseits nicht zu ver- schriftlichen. 5950 Zur zeitlichen Maßgabe für die Umsetzung hat er ausgeführt, dass die in Rede stehende Steuerung unverzüglich abzustellen gewesen sei: „Also war nicht mit Termin - wir können uns noch drei Wochen Zeit lassen oder so -, 5951 sondern war eigentlich unmittelbar umzusetzen, ohne schuldhaftes Zögern.“ Vor diesem Hintergrund habe es auch keine Nachfragen gegeben, „so nach dem Motto: ‚Da müsste doch mal der Abteilungsleiter eine Weisung machen, damit wir endlich mal wissen, was wir tun sollten‘, oder so. Es war, soweit mir bekannt, 5952 allen deutlich, was mit der Weisung gemeint war.“ Mit der Umsetzung der Weisung habe er, D. B., alle seine Referatsleiter betraut. Die Referatsleiter „werden ihre Sachgebietsleiter beauftragt haben, die Sachgebietsleiter wieder ihre Gruppenleiter und die Gruppenleiter ihre 5953 Mitarbeiter“. Die der Weisung des Zeugen Schindler folgenden Deaktivierungen führten unmittelbar zur Bildung der auch vom Parlamentarischen Kontrollgremium untersuchten Gruppenliste. Zu der Anzahl der mit der Deaktivierung befas- sten Mitarbeiter führte der Zeuge D. B. aus: „Also, der Großteil wurde ja automatisch deaktiviert mithilfe des zuständigen IT-Referats; aber grundsätzlich die Referate - - So Grö-ßenordnung über 100 Leute könnten grundsätz- 5954 lich deaktiviert haben.“ Vor diesem Hintergrund seien noch am Tag der Weisungserteilung die ersten mehreren hundert Verschiebungen in die sog. Quarantäneliste erfolgt. Binnen weniger Tage sei dort ein großer Aufwuchs zu verzeichnen gewe- 5955 sen. Der Zeuge H. K., Leiter des Referats T2A in der Unterabteilung T2 des BND, hat bei seiner ersten Vernehmung am 3. Dezember 2015 auf die Frage, was er von „Selektorenlöschungen“ im Jahr 2013 wisse, ausgesagt, der für 5948)         MAT A BND-44/2 (Tgb.-Nr. 223/16 – GEHEIM) , Bl. 164 (VS-NfD – insoweit offen). 5949)         D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 114. 5950)         D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 116. 5951)         D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 110. 5952)         D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43. 5953)         D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43. 5954)         D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 43. 5955)         D. B., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 110.
994

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 995 –                            Drucksache 18/12850 ihn zuständige Unterabteilungsleiter, der Zeuge D. B., habe „irgendwann im Herbst 2013“ angeordnet, dass „be- 5956 stimmte Selektoren zu löschen sind“.                 Deaktiviert werden sollten „Selektoren mit Europabezug und auch mit 5957 NATO-Bezug“, die bis dahin in der BND-eigenen Erfassung                         gesteuert gewesen seien. Die Anordnung des 5958 UAL T2, D. B., habe sich aber auch auf die NSA-Selektoren bezogen.                       Die betreffenden Selektoren seien nicht Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. gelöscht, sondern deaktiviert worden. So konnten sie weiter als „Negativfilter“ wirken, indem auch Verkehre aussortiert wurden, in denen der aussortierte Selektor mit einem anderen – aktiven – Selektor kommuniziert. Es 5959 sei aber, so der Zeuge H. K., grundsätzlich möglich, aus der Datenbank einzelne Selektoren zu löschen.                      Dieser hat bestätigt, dass die betreffenden Selektoren nicht gelöscht, sondern in einen separaten Bereich in der BND- 5960 Datenbank verschoben worden seien.                   Das Ergebnis sei die Schaffung der sog. Gruppenliste gewesen: „Weiter ging es damit, dass Ende Oktober/Anfang [November] 2013 in dieser personenbe- zogenen Datenbank eine Gruppenliste gebildet wurde, in die alle TKM-Selektoren gescho- ben wurden von Institutionen von Partnerstaaten, und dadurch eine Steuerung und Erfas- 5961 sung wirksam verhindert wurde.“ Zur konkreten Umsetzung der Deaktivierungen hat der Zeuge D. B. zudem erklärt: „Wir haben in dieser personenbezogenen Datenbank ja einen Extrabereich eingerichtet, in den dort verschoben wurde. Darüber habe ich Meldung erhalten, dass dieses passiert sei. Da waren ja auch - ich sage mal - ein paar IT-technische Maßnahmen zu tätigen. Insofern: Daher weiß ich, dass das passiert ist und so auch eine wirksame - ich sage mal - und effi- 5962 ziente Abarbeitung erfolgt ist.“ Auch der Zeuge W. K. hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die kritischen Selektoren nicht gelöscht, sondern lediglich deaktiviert worden sind: „Die sind ja noch da, und die sind auch in dieser - wir haben das ja dann Quarantäne ge- nannt; die wurde ja damals geschaffen. Die blieben im Steuerungssystem, das ist dieses PBDB – ‚Personenbezogene Datenbestände‘ heißt dieses Steuerungssystem -, und darin wurde ein Bereich geschaffen, der nannte sich dann Quarantäne, und sagt, der erfüllt den Schutzzweck, sodass das System weiß, diese Selektoren dürfen nicht mehr gesteuert wer- den. Falls ein Bearbeiter die in Zukunft wieder steuern möchte, dann weiß jetzt das System: ‚Nein, das geht nicht‘ - oder auch, wenn sie erfasst werden. Deswegen müssen die auch da 5963 bleiben.“ 5956)   H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 27. 5957)   H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 29. 5958)   H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 29. 5959)   H. K., Protokoll-Nr. 77 I, S. 30. 5960)   D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 44. 5961)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 48. 5962)   D. B., Protokoll-Nr. 84 I, S. 79. 5963)   W. K., Protokoll-Nr. 118 II – Auszug offen, S. 43.
995

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 996 –                                 Drucksache 18/12850 Den Vorteil der Erstellung der Gruppenliste gegenüber einer endgültigen Löschung hat auch der Zeuge D. B. in seiner Vernehmung am 29. September 2016 bestätigt und auf den Schutzzweck dieses Vorgehens verwiesen, „da- 5964 mit sie [die Selektoren] auch nicht wieder reaktiviert werden können“.          Zudem habe mit diesem Vorgehen auch 5965 eine zufällige Erfassung verhindert werden können. Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Der Zeuge Schindler hat zum Entstehen der Gruppenliste ausgeführt: „Also, diese Liste ist dann schrittweise erstellt worden. Also sie ist gewachsen, weil sie gab es nicht sofort. Und zwar so, wie man Selektoren aus der aktiven Steuerung herausge- nommen hat, hat man sie in die - Da gibt es jetzt unterschiedliche Begriffe, die auch ein bisschen unterschiedliche Funktionen haben: Damals hatten wir noch den Begriff ‚Quaran- täneliste‘ gebraucht. Da ist er in diese Quarantäneliste eingeflossen, dieser Selektor, und ist dann als Schutzfunktion noch mal in das System eingegeben worden, dass also, wenn jetzt noch mal diese Telefonnummer oder diese E-Mail gesteuert werden sollte, sie erst gar nicht hätte gesteuert werden können, weil das als Filter mit zusätzlich zu den anderen Fil- tern eingebaut worden ist. Und so ist diese Liste schrittweise immer größer geworden, bis 5966 sie dann den Umfang erlangt hatte, den Sie ja einsehen konnten.“ cc)     Die Umsetzung der Weisung in den Außenstellen Wesentlichen Raum nahm in den Zeugenvernehmungen zu den BND-eigenen Selektoren die Frage ein, ob und gegebenenfalls warum die Weisung des Präsidenten in den BND-Außenstellen nur mit Verzögerung umgesetzt wurde. Der Zeuge Schindler hat seine Wahrnehmung zu dieser Frage wie folgt geschildert: „Also, das ist unterschiedlich schnell gelaufen. In der Zentrale – so nach meinem Eindruck, ohne dass ich das jetzt analytisch belegen könnte - wurde schneller abgearbeitet als in den 5967 Außenstellen. Das wird seinen Grund gehabt haben.“ Er hat in diesem Zusammenhang insbesondere darauf verwiesen, dass diejenigen Mitarbeiter, die für die Deakti- vierungen zuständig gewesen seien, diejenigen gewesen seien, die auch die Themen Terrorismus, Proliferation, Ukraine und Syrien hätten bearbeiten müssen. Für ihn sei daher völlig klar gewesen, dass die aktive Bearbeitung der Krisengebiete und der Phänomenbereiche Terrorismus absoluten Vorrang „vor einer Deaktivierung irgendei- 5968 ner nichts bringenden E-Mail-Adresse in Europa“ gehabt habe. Zudem hat er auf technische Aspekte einer möglichen verspäteten Umsetzung hingewiesen: „Außenstellen waren ja in Teilen noch gar nicht angeschlossen an das gemeinsame System. Das, glaube ich, ist heute der Fall; heute sind alle angeschlossen. Aber damals waren sie eben noch nicht alle angeschlossen, sodass sie als Stand-alone-Lösung alleine arbeiten 5969 mussten. Und das wird auch einer der Gründe gewesen sein.“ 5964)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 15. 5965)    D. B., Protokoll-Nr. 112 I, S. 15. 5966)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 41. 5967)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 43. 5968)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 43. 5969)    Schindler, Protokoll-Nr. 126 I, S. 43.
996

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                               – 997 –                             Drucksache 18/12850 Auch die Zeugin Dr. Friederike Nökel, Referentin im für die Fach- und Dienstaufsicht über den BND zuständigen Referat 603 des Bundeskanzleramtes, hat darauf hingewiesen, dass technische Gründe sowie ein „Missverständ- nis“ und eine „Fehlwahrnehmung“ in Bad Aibling für die verzögerte Umsetzung der Weisung in der Außenstelle 5970 Bad Aibling verantwortlich gewesen seien.                     So sei Bad Aibling entgegen früherer Planungen erst im September Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 2014 an die PBDB angeschlossen worden, aber auch dann seien nicht umgehend alle kritischen Selektoren deak- tiviert worden: „Und die haben gesagt: Na ja, wenn wir da angeschlossen werden, dann läuft das alles automatisch. Wenn wir das jetzt vorher prüfen, das lohnt sich ja nicht; das kommt ja. – Dann wurden sie angeschlossen, und dann war das aber gar nicht so. Das haben wir aber zu dem Zeitpunkt nicht gewusst. Das haben wir nachher auf Nachfrage dann so dargestellt bekommen, weil wir genau da auch nachgefragt haben: Wie kann das sein, dass das so 5971 lange in der Steuerung war? Und das war die Erklärung.“ Ihrer Einschätzung nach sei zwar auch in Bad Aibling damit begonnen worden, kritische BND-eigene Selektoren 5972 aus der Steuerung zu nehmen. Dies sei aber nicht so automatisiert erfolgt, wie es hätte erfolgen müssen. „Denn als die dann angeschlossen wurden, hat es erst mal einen Moment [                       ] gedauert, bis sie gemerkt haben, dass das nicht dann automatisch passiert, und deswegen sind eben da 5973 zum Teil Deaktivierungen mit sehr, sehr späten Zeitpunkten drin.“ Die Zeugin hat erklärt: 5974 „Ich glaube, es war sogar einer, der noch März 2015 war, meine ich mich zu erinnern.“ Für die BND-Außenstelle in Rheinhausen hat der Zeuge T. P. auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt es eine Wei- sung gegeben habe, bestimmte Selektoren aus der Erfassung zu nehmen, auf eine schriftliche Weisung des Abtei- 5975 lungsleiters TA, des Zeugen Pauland, von April 2014 verwiesen                        [siehe unter G.V.3.]. Wegen eines Versehens 5976 sei diese Weisung in der Außenstelle jedoch erst im Juni eingetroffen.                       Ungefähr ein halbes Jahr zuvor, um den 5977 Jahreswechsel 2013/14, habe T. P. einen Weisungsentwurf des Unterabteilungsleiters T2, D. B., erhalten                               , der 5978 nie in Kraft getreten sei.           Die Außenstelle sei zunächst gebeten worden, zu dem Entwurf hinsichtlich der Folgen – möglicher Einbruch der Erfassungsmenge, Fragen der technischen Umsetzung – eine Stellungnahme abzuge- 5979 ben. 5970)      Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 II – Auszug offen, S. 45. 5971)      Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 II – Auszug offen, S. 45. 5972)      Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 II – Auszug offen, S. 45. 5973)      Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 II – Auszug offen, S. 46. 5974)      Dr. Nökel, Protokoll-Nr. 114 II – Auszug offen, S. 46. 5975)      T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 83, 84. 5976)      T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 84. 5977)      T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 87 f. 5978)      T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 84. 5979)      T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 86.
997

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                              – 998 –                              Drucksache 18/12850 5980 Eine Deaktivierung von kritischen Selektoren sei damals nicht erfolgt                         ; es habe dazu auch keine Aufforderung 5981 gegeben.           Als Reaktion habe man jedoch den Inhalt des Weisungsentwurfs bei der Neueinsteuerung von Se- lektoren beachtet: „[A]ber es war ja klar, wo führt die Reise hin. Das heißt, wir haben ab dem Moment ei- Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. gentlich auch [      ] die Nachrichtenbearbeiter angehalten, dass sie keine solchen Selektoren 5982 mehr einsteuern sollen.“ Im Zuge der Migration der Steuerungsdaten aus Rheinhausen in die PBDB in der Zentrale, die im Mai 2014 5983 stattfand, seien sehr viele Selektoren aussortiert worden.                     Zum Umfang der Bereinigung hat der Zeuge T. P. in als STRENG GEHEIM eingestufter Sitzung detaillierte Angaben gemacht. Als Gründe für die Bereinigung hat 5984 der Zeuge T. P. die Systemkapazitäten sowie viele veraltete Selektoren genannt. Auf die Nachfrage, warum einzelne nach der Weisung zu deaktivierende Selektoren sogar noch im März 2015 vorhanden gewesen seien, hat der Zeuge erklärt: „Also es gibt immer Lücken irgendwo. Jeder technische Lauf kann nicht alles erwischen. Das gibt es per se. Aber warum jetzt genau der an dem Tag noch offen war, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Der allgemeine Tenor war: Raus! Alles, was gefunden wird, raus! Das muss raus. – Das ging auch so, dass man sogar alles rausgenommen hat, was noch 5985 irgendwie europäischen Landesbezug hat, auch wenn es Sinn gemacht hat.“ Gleichzeitig wollte der Zeuge T. P. aber auch nicht ausschließen, dass von Mitarbeitern Fehler gemacht worden 5986 seien. Der Zeuge W. K., für die Außenstellen zuständiger Leiter der Unterabteilung T1, wollte eine solche mangelhafte Umsetzung der Weisung auf einen ensprechenden Vorhalt hin nicht pauschal bestätigen. Er hat hierzu ausgeführt: „Also, meines Wissens haben die sofort begonnen mit der Umsetzung. Dass das vielleicht nicht immer gleich vollständig war, dass man dann noch nachziehen musste, das ist ja ein anderer Fall. Aber das heißt doch dann nicht, dass es anderthalb Jahre dauerte, bis wir die 5987 Weisung in Angriff genommen haben.“ Insofern sei es zwar möglich, dass die Umsetzung der Weisung in den Außenstellen einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen             habe. 5988    Dies habe aber zum einen technische sowie solche Gründe gehabt, die in der Methodik des BND           lägen. 5989   Zwar konnte er in diesem Zusammenhang nicht ausschließen, 5990 „dass es an der ein oder anderen Stelle auch mangelhafte Umsetzung gab.“ 5980)       T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 88. 5981)       T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 87. 5982)       T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 87. 5983)       T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 88. 5984)       T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 88. 5985)       T. P., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 70. 5986)       T. P., Protokoll-Nr. 116 II – Auszug offen, S. 71. 5987)       W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32. 5988)       W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 31. 5989)       W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32. 5990)       W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32.
998

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 999 –                            Drucksache 18/12850 Gleichwohl habe er nirgendwo feststellen können, „dass es eine Renitenz gegenüber Weisung[en] gibt. Ganz im Gegenteil: Wenn Sie beim BND eine Weisung erhalten, die führen Sie auch nach bestem Wissen und Gewissen 5991 aus.“ Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Auch der Zeuge Pauland hat in seiner Vernehmung erklärt, dass ihm zum damaligen Zeitpunkt nichts davon 5992 bekannt geworden sei, dass „irgendwelche Weisungen“ nicht umgesetzt worden seien.                          Eine verzögerte Um- setzung in einigen Außenstellen hat auch er damit erklärt, dass dies aus seiner Sicht mit der technischen Umrü- stung in der Abteilung TA zusammengehangen haben müsse. Insbesondere seien bestimmte Systeme im fragli- 5993 chen Zeitraum noch nicht verfügbar gewesen. Grundsätzlich hat sich der Ausschuss in diesem Zusammenhang aber auch mit der Frage beschäftigt, ob und gegebenenfalls auf welchem Weg die Weisung des Zeugen Schindler an die Außenstellen weitergegeben worden sei. Der Zeuge W. K. hat erklärt, dass er die Weisung aufgrund ihrer Dringlichkeit unmittelbar an die Außenstellen weitergegeben habe: „Ich habe sofort telefonisch - versucht, die Außenstellen, alle zu erreichen - ich weiß nicht mehr, wie die Tageszeit war; aber es war wohl schon Nachmittag, nehme ich an -, und bis auf eine Außenstelle, die ich nicht erreicht habe - - Und dann habe ich Herrn D. B. gebeten, das noch am nächsten Tag für mich zu erledigen, weil ich in den Urlaub ging für eine 5994 Woche ab dem nächsten Tag.“ Die nicht erreichbare Außenstelle sei dabei die in Bad Aibling          gewesen. 5995    Auch die Weisung an die Außenstel- len sei aufgrund der Dringlichkeit an dem Tag nur mündlich             erfolgt. 5996   Dies sei ebenfalls kein ungewöhnlicher Vorgang gewesen, sondern, beispielsweise auch aus dem Bereich der Bundesregierung, so                        bekannt. 5997   Zwar müsse einer mündlichen auch eine schriftliche Weisung folgen, „damit die Leute Handlungssicherheit                 haben“. 5998 Dass dies etwas Zeit in Anspruch nehme, sei aber kein ungewöhnlicher               Vorgang. 5999 R. U., zum damaligen Zeitpunkt Leiter der Außenstelle in Bad Aibling, erklärte in seiner Vernehmung indes, sich an die in Rede stehende Weisung nicht konkret erinnern zu können. Es habe im fraglichen Zeitraum, insbesondere seit Juni 2013, Weisungen im „Stundentakt“ gegeben. Er wisse daher auch nicht, ob eine solche Weisung per E- Mail erteilt worden sei oder möglicherweise im Rahmen einer Referatsleiterbesprechung in der Zentrale. Wenn sie gekommen sei, wäre sie aber selbstverständlich auch umgesetzt worden. 6000 Auf den Vorhalt, dass eine solche Weisung nicht als alltäglich wahrgenommen worden sein könne, hat er weiter ausgeführt: 5991)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 32. 5992)   Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 56. 5993)   Pauland, Protokoll-Nr. 124 I, S. 55. 5994)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 30 f. 5995)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 42. 5996)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 42. 5997)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 43. 5998)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 43. 5999)   W. K., Protokoll-Nr. 118 I, S. 44. 6000)   R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 13.
999

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 1000 –                        Drucksache 18/12850 „Nein, alltäglich war es wahrscheinlich dann nicht. Aber ich sage ja auch nicht, dass wir diese Weisung nicht ausgeführt haben. Natürlich haben wir die ausgeführt. Ich kann mich bloß nicht mehr genau erinnern, in welcher Form die nach Bad Aibling übermittelt wurde 6001 und wann das genau war.“ Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Auch wie die Umsetzung der Weisung im Einzelfall erfolgt sei, war dem Zeugen R. U. nicht erinnerlich. Übli- cherweise werde eine solche in den zuständigen Bereich weitergegeben: „Der Sachgebietsleiter - der wird das auch nicht im Detail wissen - gibt das an seine Grup- penleiter und seine Nachrichtenbearbeiter weiter, dass das zu tun ist, und die erledigen das 6002 dann.“ dd)     Form der Weisungserteilung Thematisiert wurde in der Beweisaufnahme des Ausschusses auch die Frage, in welcher Form derartige Weisun- gen innerhalb der Außenstellen üblicherweise weitergegeben würden. Der Zeuge R. U. hat hierzu ausgeführt, dass dies in Bad Aibling von der Art der Weisungserteilung durch die Zentrale abhängig gewesen sei: „Wenn ich es schriftlich hatte, hat er es natürlich gekriegt. Wenn ich es aus einer Sitzung, aus der Zentrale, selber nur mir mitgeschrieben habe, dann konnte ich es ihm ja auch nur mündlich überliefern, weil es ja nur - - also, weil es kein offizielles Dokument war; dann hat er sich das halt aufgeschrieben. So wie ich es bekommen habe, habe ich es weitergege- 6003 ben.“ Die Weitergabe sei dabei in regelmäßigen Sitzungen mit den Sachgebietsleitern erfolgt. Er habe in diesem Rah- 6004 men in Anwesenheit aller Sachgebietsleiter den jeweils zuständigen Sachgebietsleiter informiert. Für die Außenstelle Rheinhausen hat hingegen der Zeuge T. P. zur Verschriftlichung von Weisungen ausgeführt: „Also, wir kriegen vielleicht mal so einen Auftrag: ‚Mach mal schnell irgendwas‘; dann ist das aber sofort wieder vorbei. Ansonsten, wenn es länger anhalten soll, muss es natürlich 6005 schriftlich sein, sonst - - Wie soll ich denn das - - Also, mündlich geht da nicht.“ Von diesem Prinzip könne nur in außerordentlichen Ausnahmefällen und vorübergehend abgewichen werden. Denn die Nachrichtenbearbeiter bräuchten einen Anhalt dafür, an was sie sich zu halten hätten: „Also, sonst geht 6006 das ja nicht.“ Unabhängig von der Form, in der die Weisung des Präsidenten weitergegeben worden sei, sei es aber nach Aus- sage des Zeugen R. U. nicht erforderlich gewesen, die Umsetzung der Weisung zu kontrollieren. So habe er in 6001)    R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 14. 6002)    R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 14. 6003)    R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 27. 6004)    R. U., Protokoll-Nr. 116 I, S. 31. 6005)    T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 89. 6006)    T. P., Protokoll-Nr. 116 I, S. 89.
1000

Zur nächsten Seite