Microsoft Word - 12850 Gesamtbericht 1. UA 18. WP_endg (003).docx
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 281 – Drucksache 18/12850 zu seinem Inkrafttreten erforderliche Billigung durch das Königshaus. Ausweislich der britischen Medien- berichterstattung weitet der IPA die Überwachungsbefugnisse der Nachrichtendienste des Vereinigten Kö- 1004 nigreichs erheblich aus. 3. Australien, Kanada, Neuseeland Der Ausschuss hat sich auch mit der Rechtslage und den gesellschaftlichen und politischen Diskussionen in den weiteren drei Five Eyes-Staaten Australien, Kanada und Neuseeland befasst. Insbesondere hat er dazu 1005 Sachverständigengutachten eingeholt, die diesem Bericht als Anlage beigefügt sind [siehe Sechster Teil]. Da sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass die nachrichtendienstlichen Aktivitäten dieser drei Staaten Deutschland oder Europa in ähnlicher Weise betroffen hätten wie die der USA und des Vereinigten Königreichs, sind die dortigen Verhältnisse kein Schwerpunkt des Untersuchungsverfahrens gewesen. 1004) Siehe z. B. The Guardian (Onlineausgabe) vom 19. November 2016, „‚Extreme surveillance' becomes UK law with barely a whim- per”, abrufbar unter https://www.theguardian.com/world/2016/nov/19/extreme-surveillance-becomes-uk-law-with-barely-a-whim- per; Huffington Post (Onlineausgabe) vom 29. November 2016, „The Investigatory Powers Act Is Now Law, Despite Privacy Fears”, abrufbar unter http://www.huffingtonpost.co.uk/entry/investigatory-powers-act-becomes-law-royal-as- sent_uk_583d91d8e4b072ec0d60680d; Independent (Onlineausgabe) vom 31. Dezember 2016, „Investigatory Powers Act goes into force, putting UK citizens under intense new spying regime”, abrufbar unter http://www.independent.co.uk/life-style/gadgets- and-tech/news/investigatory-powers-act-bill-snoopers-charter-spying-law-powers-theresa-may-a7503616.html. 1005) Zu Australien siehe das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Stephan Bierling, MAT A SV-9; zu Kanada siehe das schriftliche Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Peter A. Kraus, MAT A SV-8; zu Neuseeland siehe das schriftliche Gut- achten des Sachverständigen Prof. Robert G. Patman, MAT A SV-10.
Drucksache 18/12850 – 282 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode B. Nachrichtendienstliche Aktivitäten der Five Eyes-Staaten in Deutschland und ihre Aufklärung durch deutsche Stellen Der Ausschuss ist in seiner Beweisaufnahme zahlreichen Hinweisen auf Aktivitäten von Nachrichtendiensten der Five Eyes nachgegangen, die sich aus Snowden-Dokumenten und anderen Quellen sowie der darauf be- ruhenden Presseberichterstattung ergaben. Er hat dazu die spezifisch Deutschland betreffenden von Snowden an die Presse gegebenen und sukzessive in verschiedenen Medien veröffentlichten Dokumente beigezogen und auch zum Gegenstand seiner Beweisaufnahme gemacht. Nachdem bereits am 30. Juni 2013 unter Berufung auf Snowden-Dokumente berichtet worden war, dass 1006 Deutschland zu den „wichtigsten Zielen der NSA“ gehöre , veröffentlichte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel auf seiner Internetplattform am 18. Juni 2014 die von ihm so genannte „Deutschland-Akte“ Snow- dens, die 53 Dokumente, vornehmlich von der NSA, zu einem kleinen Teil aber auch vom GCHQ, aus dem 1007 Zeitraum von Februar 2005 bis April 2013 enthält. Die sogenannte Deutschland-Akte Snowdens enthält verschiedene Dokumente, welche die Zusammenarbeit deutscher Behörden mit Diensten der Five Eyes, insbesondere der NSA und des GCHQ, aus Sicht der Ver- fasser beschreiben. Die Erkenntnisse, die der Ausschuss im Rahmen seiner Beweisaufnahme zu Anlass, Aus- prägung und Praxis der in den Dokumenten beschriebenen internationalen Kooperationen gewonnen hat, sind in den Teilen D., E. und F. im Zusammenhang dargestellt. Darüber hinaus hat der Ausschuss auch Veröffentlichungen in seiner Untersuchung näher betrachtet, die bis in die jüngste Zeit immer neue Details zu angeblichen technischen Fähigkeiten und Methoden sowie angeb- liche Ergebnisse der Aufklärungstätigkeiten von Nachrichtendiensten der Five Eyes darstellen und zumindest teilweise aus einer anderen Quelle als die Snowden-Dokumente zu stammen scheinen. Insbesondere von Wi- kiLeaks wurden umfangreiche Dokumentsammlungen veröffentlicht, die teilweise auch einen spezifischen Deutschlandbezug etwa dergestalt aufweisen, dass Ergebnisse einer mutmaßlich gezielten Überwachung deutscher Spitzenpolitiker dargestellt werden. Zur Aufklärung des Ausmaßes der berichteten Überwachungsaktivitäten und um festzustellen, inwieweit deutsche Stellen Kenntnis von etwaigen Praktiken und Überwachungsprogrammen der Nachrichtendienste der Five Eyes hatten – oder auch an derartigen Aktivitäten beteiligt waren – hat der Ausschuss ferner in großem Umfang Akten deutscher Behörden beigezogen und ausgewertet sowie zahlreiche Zeugen vernom- men. 1006) Spiegel Online vom 30. Juni 2013 „NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland“. 1007) Spiegel Online vom 18. Juni 2014 „Snowdens Deutschland-Akte – Die Dokumente im PDF-Format“. Diese hat der Ausschuss unter MAT A Sek-4 beigezogen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 283 – Drucksache 18/12850 I. Behördliche Aufklärung in Bezug auf einzelne Nachrichtendienstaktivitäten der Five Eyes-Staaten Einige der Snowden-Dokumente sowie die auf ihnen beruhende Medienberichterstattung befassten sich mit einzelnen nachrichtendienstlichen Aktivitäten der Five Eyes-Staaten, die sich gegen deutsche Bürger, gegen politische Funktionsträger sowie gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen gerichtet haben sollen. 1. Mutmaßliche massenhafte Erfassung von Kommunikationsvorgängen mit Deutsch- landbezug Besondere Aufmerksamkeit haben Veröffentlichungen erfahren, die unter Berufung auf Snowden-Doku- mente über eine angeblich massenhafte und anlasslose Erfassung von Kommunikationsverkehren in bzw. aus Deutschland durch den US-amerikanischen SIGINT-Dienst NSA und sein britisches Pendant GCHQ berich- teten. a) Angebliche Erfassung von 500 Millionen Datensätzen monatlich „aus Deutschland“ durch die NSA Im Juni 2013 wurde über die Überwachung von angeblich 500 Millionen Datensätzen monatlich durch die NSA berichtet. Diese Berichterstattung nannte dabei erstmals konkrete Zahlen zu den Vorwürfen der Über- wachung Deutschlands durch Nachrichtendienste der Five Eyes und erregte damit große öffentliche Auf- merksamkeit. aa) Anfängliche Presseberichterstattung Auf „Geheimdokumente“ Bezug nehmend berichtete Spiegel Online am 30. Juni 2013, die NSA überwache 1008 jeden Monat 500 Millionen Kommunikationsverbindungen aus Deutschland. Unter diesen Verbindungen verstehe die NSA sowohl Telefonate als auch E-Mails, SMS oder Chatbeiträge. Gespeichert würden diese Verbindungs- bzw. Metadaten „in Fort Mead, dem Hauptquartier der Behörde nahe Washington“. Weiterhin beschreibt der Artikel: „Die Statistik, die der SPIEGEL eingesehen hat, weist für normale Tage bis zu 20 Millionen Telefonverbindungen und um die 10 Millionen Internetdatensätze aus Deutschland aus. An Heiligabend 2012 überprüften und speicherten die Amerikaner rund 13 Millionen Telefonverbindungen und halb so viele Daten von Internetverbin- dungen. An Spitzentagen wie dem 7. Januar 2013 spioniert der Geheimdienst bei rund 1009 60 Millionen Telefonverbindungen.“ 1010 Damit sei die NSA in Deutschland so aktiv wie in keinem anderen Staat der EU. Am 29. Juli 2013 druckte der Spiegel sodann das Snowden-Dokument, auf das er sich im zuvor genannten Artikel bezogen hatte, in einem neuerlichen Artikel mit dem Titel „Tricks und Finten“ in seiner Printausgabe 1008) Spiegel Online vom 30. Juni 2013 „NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland“. 1009) Spiegel Online vom 30. Juni 2013 „NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland“. 1010) Spiegel Online vom 30. Juni 2013 „NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland“.
Drucksache 18/12850 – 284 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1011 1012 ab. Dieses vom Spiegel veröffentlichte Dokument zeigt eine Statistik eines Programms der NSA mit dem Namen BOUNDLESS INFORMANT für Deutschland mit dem Titel „Germany – Last 30 days“. Un- terhalb der Grafik in der Kategorie Most Volume sind die SIGINT-Quellen (SIGAD) mit den Codes US- 987LA und US-987LB zu sehen, aus denen die insgesamt circa 500 Millionen Aufzeichnungen stammen sollen. Auf diese Statistik bezieht sich auch Glenn Greenwald in seinem Buch „Die globale Überwa- 1013 chung“. Er geht darin ebenfalls davon aus, dass sich aus dieser die Sammlung von 500 Millionen Datens- ätzen aus Deutschland innerhalb von dreißig Tagen ergebe: „In einem anderen BOUNDLESS-INFORMANT-Dokument wurde die Zahl der ge- sammelten Datensätze während eines Zeitraums von nur dreißig Tagen aus Deutsch- land (500 Millionen), aus Brasilien (2,3 Milliarden) und aus Indien (13,5 Milliarden) 1014 aufgeführt.“ Zudem erschien in der brasilianischen Zeitung O Globo ein ähnlicher Artikel von Glenn Greenwald und einem weiteren Journalisten mit dem Inhalt, die NSA sammle 2,3 Milliarden Daten aus Brasilien, was dieses 1015 zum meist ausspionierten Staat Lateinamerikas mache. Später berichtete die französische Zeitung Le Monde über die Betroffenheit Frankreichs von Überwachungs- programmen der NSA. Sie bezog sich dabei wiederum auf das von Snowden enthüllte Programm BOUNDLESS INFORMANT. Die Ausspionierung Frankreichs sei unter dem „Programm“ US-985D aufge- führt. Sie wies außerdem darauf hin, dass dies offensichtlich in Zusammenhang mit der Überwachung 1016 Deutschlands im Zuge der „Programme“ US-987LA und US-987LB stehe. bb) Aufklärung durch den BND und weitere Presseberichterstattung Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat sich mit dieser Berichterstattung intensiv auseinandergesetzt, was 1017 insbesondere aus dem Ausschuss vorgelegten (teilweise eingestuften ) Akten deutlich wird. Datiert auf den 30. Juli 2013 findet sich eine E-Mail des Bundeskanzleramts an den BND mit der Bitte um 1018 Prüfung und Stellungnahme zum oben genannten Artikel „Tricks und Finten“. Es wurde dazu eine Hin- 1019 tergrundinformation durch die Abteilung Technische Aufklärung des BND erstellt. 1020 Dem Ausschuss liegt zudem diesbezüglich eine Anfrage des Spiegels an den BND vom 2. August 2013 1021 sowie die Antwort des BND vom selben Tag vor. Der BND schreibt darin: 1011) Der Spiegel vom 29. Juli 2013 „Tricks und Finten“, MAT A BND-1/9c, Bl. 228 ff. 1012) Siehe MAT A Sek-4/3d. 1013) Glenn Greenwald, Die globale Überwachung, München 2015, S. 148. 1014) Glenn Greenwald, Die globale Überwachung, München 2015, S. 148. 1015) O Globo vom 6. Juli 2013 „EUA espionaram milhões de e-mails e ligações de brasileiros“. 1016) Le Monde (Onlineausgabe) vom 21. Oktober 2013 „Comment la NSA espionne la France “. 1017) Bspw. MAT A BND-1/10c (Tgb.-Nr. 78/14 – GEHEIM), Ordner 240, Bl. 387 ff. 1018) E-Mail des BK an den BND vom 30. Juli 2013, MAT A BND-1/9c, Bl. 227 (VS-NfD – insoweit offen). 1019) Siehe E-Mail des BND vom 30. Juli 2013, MAT A BND-1/9c, Bl. 211 (VS-NfD – insoweit offen). 1020) Anfrage des Spiegels vom 2. August 2013 in den Akten des BND, MAT A BND-1/13f, Bl. 252 (VS-NfD). 1021) Antwort des BND vom 2. August 2013 auf die Anfrage des Spiegels vom 2. August 2013, MAT A BND-1/13f, Bl. 253 f. (VS-NfD – insoweit offen).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 285 – Drucksache 18/12850 „1. Der BND arbeitet mit der NSA seit über 50 Jahren insbesondere bei der Aufklärung von Krisengebieten, zum Schutz deutscher Soldatinnen und Soldaten und der Verbün- deten in diesen Krisengebieten und zum Schutz und zur Rettung entführter deutscher Staatsangehöriger zusammen.“ „2. Die Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Staatsbürger an ausländi- sche Stellen erfolgt nach dem G 10-Gesetz und nur im Einzelfall; es gibt insoweit keine massenhafte Übermittlung deutscher Daten. Im Jahr 2012 wurden lediglich zwei Datensätze in einem derzeit noch laufenden Entführungsfall eines deutschen Staatsan- gehörigen an die NSA übermittelt. […]“ „9. Nach wie vor sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass die NSA personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger in Deutschland erfasst. BND geht davon aus, dass die SIGAD US 987-LA und LB Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in AFG 1022 [Afghanistan] zuzuordnen sind.“ Der Spiegel berichtete daraufhin am 3. August 2013, der BND habe ihm gegenüber erklärt, dass die beiden SIGAD auf der Snowden-Folie der Stelle in Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan zuzu- 1023 ordnen seien. Das SIGAD mit dem Code US-987LA stehe dabei für die Erfassungsstelle in Bad Aibling, 1024 während das SIGAD US-987LB die Fernmeldeaufklärung des BND in Afghanistan codiere. Es handele sich also um Datensätze, die der BND selbst, nicht die NSA erhoben habe. Der Spiegel zog die Schlussfol- 1025 gerung, die Daten seien durch den BND an die NSA weitergeleitet worden. Die auslandsbezogenen Me- tadaten seien vor der Weiterleitung in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene perso- 1026 nenbezogene Daten Deutscher bereinigt worden. Weiterhin lägen dem BND keine Anhaltspunkte für eine 1027 Erfassung personenbezogener Daten deutscher Staatsangehöriger in Deutschland durch die NSA vor. In BND-Akten, die der Ausschuss beigezogen hat, findet sich ein Schreiben des damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler an den damaligen Direktor der NSA Keith B. Alexander vom 30. Juli 2013, in dem Schind- ler seine Freude darüber ausdrückt, dass Alexander am 5. August 2013 „in Fort Meade für einen Austausch mit der deutschen Delegation zum Thema ‚PRISM‘ zur Verfügung“ stehe. In der Anlage 2 sei ferner ein 1028 weiterer Gesprächspunkt aufgeführt, dessen Erörterung er für sehr wichtig erachte. Als „Anlage 2 - Zu- sätzlicher Besprechungspunkt BND“ ist in der Akte folgender Auszug ausgewiesen: „Die in der SPIEGEL-Ausgabe vom 29.07.2013 veröffentlichten Zahlen zu SIGINT Activity Designators (kurz SIGAD) ‚US-987LA‘ und ‚US-987LB‘. Hierzu stellt sich die Frage, ob diese Zahlen Bad Aibling und die Zusammenarbeit zur gemeinsamen 1022) Antwort des BND vom 2. August 2013 auf die Anfrage des Spiegels vom 2. August 2013, MAT A BND-1/13f, Bl. 253 f. (VS-NfD – insoweit offen). 1023) Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f. 1024) Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f. 1025) Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f. 1026) Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f. 1027) Spiegel Online vom 3. August 2013 „BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter“, MAT A BND-1_1b, Bl. 44 f. 1028) Schreiben vom 30. Juli 2013 mit Anlagen, MAT A BND-1/4a, Bl. 305 ff. (VS-NfD – insoweit offen).
Drucksache 18/12850 – 286 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Afghanistan-Aufklärung betreffen und damit keine Telekommunikationsdaten deut- scher Staatsbürger betroffen sind. Aus hiesiger Sicht erklären sich die Zahlen insbe- 1029 sondere aus der gemeinsamen Zusammenarbeit u.a. zur Force Protection.“ Zu dieser Frage wurde als Vorbereitung auf diese Reise auch die für die Aufklärung der Snowden-Enthüllun- gen zuständige Sonderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französi- sche Nachrichtendienste mit Bezug zu Deutschland“ (SAW TAD) [siehe dazu ausführlicher B.II.3.] im BfV 1030 angefragt. Das Treffen mit Keith B. Alexander fand daraufhin im Rahmen einer Delegationsreise in die USA von dem damaligen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI) Klaus-Dieter Fritsche, dem Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt (Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes) Günter Heiß, dem damaligen Präsidenten des BND Gerhard Schindler sowie dem Präsidenten des BfV Dr. Hans-Georg Maa- 1031 ßen [siehe zu dieser Reise Teil C.V.1.a)bb)] statt. Zweck der Reise war laut Dr. Maaßen den aufgrund der Medienberichterstattung entstandenen Vorwurf, es habe einen hundertmillionenfachen Abfluss deutscher 1032 Daten an die NSA gegeben, aufzuklären und einzuordnen. Der Zeuge Schindler hat in seiner Vernehmung ausgesagt, die „Missinterpretation“ der beiden „amerikani- schen Kennungen“ sei Thema im Austausch mit den USA gewesen. An den genauen Zeitpunkt der Nachfrage könne er sich nicht mehr erinnern. Er hat ferner dazu ausgeführt: „Aber ich weiß, dass wir nachgefragt haben: Was ist der SIGAD?“ „Wir haben mit den Amerikanern darüber gesprochen, um uns erst mal diese Kennung erläutern zu lassen. Und fest steht, und das war dann die Frage der Zahl - wenn ich mich recht erinnere, ging es um die Zahl 500 Millionen bei dieser einen Kennung und 60 Millionen bei der zweiten Kennung, also zusammen rund 560 Millionen -, wo wir 1033 uns dann auch gefragt haben: Wo kommt denn das her?“ Dem Ausschuss liegt außerdem ein weiteres Schreiben von Schindler an Alexander vom 13. August 2013 vor, in dem dieser um Aufklärung bezüglich der SIGADs bittet: „In den in der Zeitschrift ‚Der Spiegel‘ veröffentlichten ‚Snowden-Papieren‘ sind für den Zeitraum von 30 Tagen ab dem 10. Dezember 2012 für SIGAD US-987LA ca. 471 Millionen Records und für SIGAD US-987LB ca. 81 Millionen Records angege- ben. Da hier NSA-Unterlagen zitiert werden, wäre ich Ihnen sehr dankbar für eine Bestätigung, dass diese Records ausschließlich aus der Erfassung des BND stammen. Damit könnte maßgeblich zur Versachlichung der Debatte beigetragen werden. Ich 1034 bitte daher dringlich um Ihre Unterstützung.“ 1029) Anlage zum Schreiben vom 30. Juli 2013, MAT A BND-1/4a, Bl. 307 (VS-NfD – insoweit offen). 1030) E-Mail des BMI vom 29. Juli 2013 zur Weiterleitung an die SAW TAD, MAT A BMI-1/9k, Bl. 15. 1031) Fritsche, Protokoll-Nr. 55 I, S. 11; Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 124. 1032) Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 124. 1033) Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 37. 1034) Schreiben vom 13. August 2013, MAT A BND-1/9i, Bl. 135 (VS-NfD – insoweit offen).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 287 – Drucksache 18/12850 1035 Weiteres dazu findet sich in eingestuften Akten. cc) Befassung des Bundeskanzleramtes Der damalige Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla erhielt im Zuge der Aufklärungsbemühungen zu dieser Berichterstattung seinen Angaben vor dem Ausschuss zufolge ein „NSA-Papier“ mit der Bestätigung, die Daten stammten nicht aus Deutschland, sondern aus der Auslandsaufklärung des BND. Dieses „Papier“ war anlässlich der zuvor erwähnten Delegationsreise in die USA am 5. August 2013 übergeben worden. Der Zeuge Pofalla hat zu diesem „Papier“ vor dem Ausschuss ausgeführt: „Das ist mir damals nach meiner Erinnerung durch ein NSA-Papier bestätigt worden, das der deutschen Seite anlässlich ihres Besuches vom 5. August 2013 zu diesen Ge- sprächen übergeben worden ist. Staatssekretär Fritsche, BND-Präsident Schindler, Verfassungsschutzpräsident Maaßen, Abteilungsleiter 6 aus dem Kanzleramt, Heiß, waren beim damaligen NSA-Chef Alexander und dem US-Geheimdienstkoordinator 1036 Clapper.“ Der Zeuge Dr. Maaßen hat zu demselben Dokument Folgendes ausgesagt: „Nach meiner Erinnerung ist mir darin bestätigt worden, dass die beiden im Spiegel verwandten Codes US-987LA und US-987LB Bad Aibling und Afghanistan waren. Diese beiden Codes US-987LA und US-987LB - das können Sie alles nachlesen - waren aber nach Spiegel die Codes, aus denen die millionenfache Überweisung von 1037 Daten Deutscher an die NSA abgeleitet worden sind.“ Nach den Angaben des Zeugen Pofalla habe man daraufhin weitere Aufklärungen veranlasst, um die Vor- würfe zu entkräften: „Darauf haben wir, nachdem ich dieses Schreiben der Amerikaner hatte, uns aber al- leine nicht verlassen und - ich füge hinzu - auch nicht verlassen wollen. Dieses Ergeb- nis hat dann aber auch die eigene Überprüfung des BND bestätigt. Auch noch im Ok- tober übrigens und um November 2013 erfolgten erneut Überprüfungen und Zählun- gen des BND, die dies immer wieder ergeben haben. Damit war bewiesen, dass der Spiegel einen zentralen Interpretationsfehler der Snowden-Unterlagen vorgenommen hat. Der damalige Vorwurf der Totalüberwachung deutscher Bürger über diese beiden 1038 Codes war falsch.“ 1035) MAT A BND-1/10b (Tgb.-Nr. 90/14 - GEHEIM), Ordner 254, Bl. 213 f., 222. 1036) Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 116. 1037) Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 115 f. 1038) Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 116.
Drucksache 18/12850 – 288 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausweislich der vorgelegten Akten des BND wurde erstmals im Laufe des Septembers 2013 der Umfang der aus Bad Aibling an die NSA übermittelten Metadaten erhoben. Die festgestellten Datenmengen bis März 1039 2014 weisen starke Schwankungen auf. Näheres dazu findet sich in eingestuften Akten. In seinem Pressestatement nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12. August 1040 2013 gab ChefBK Ronald Pofalla Folgendes bekannt: „Die Nachrichtendienste der USA, also die NSA, und Großbritanniens haben uns zu- gesagt, dass es keine flächendeckende Datenauswertung deutscher Bürger gibt. Die Daten, über die in den letzten Wochen teilweise hitzig diskutiert worden ist, stammen also nicht aus der Aufklärung der NSA oder des britischen Nachrichtendienstes. Sie stammen aus der Auslandsaufklärung des BND. Diese Daten erhebt der BND im Rah- men seiner Gesetze und leitet sie auch auf der Grundlage des Abkommens vom 28. April 2002 an die NSA weiter. Deutsche Daten, um es noch einmal klar zu sagen, werden dabei vorher in einem mehrstufigen Verfahren herausgefiltert. Zudem werden die gewonnenen Daten des BND durch einen eigenen G-10-Beauftragten, der die Be- fähigung zum Richteramt hat, kontrolliert. Der Vorwurf der vermeintlichen Totalaus- spähung in Deutschland ist nach den Angaben der NSA, des britischen Dienstes und unserer Nachrichtendienste vom Tisch. Es gibt in Deutschland keine millionenfache 1041 Grundrechtsverletzung, wie immer wieder fälschlich behauptet wird.“ „Was es gibt, ist eine Zusammenarbeit und eine Auswertung von Daten in ganz kon- kreten Einzelfällen, die unserer Sicherheit dienen und die unsere Sicherheit betreffen. Über den noch immer entführten Deutschen habe ich Ihnen vor zweieinhalb Wochen bereits berichtet. Im Zusammenhang mit diesem Entführungsfall sind zum Schutz des entführten Deutschen im Jahre 2012 gemäß § 7a des G-10-Gesetzes zwei Datensätze 1042 des BND rechtmäßig an die NSA weitergeleitet worden.“ Er versicherte zudem, dass die NSA bereits in einem „Memorandum of Agreement zwischen der NSA und den BND vom 28. April 2002“ [siehe dazu F.III.5.] ihr Einverständnis dazu erklärt habe, „sich an die deut- schen Gesetze und Bestimmungen zu halten, die die Durchführung von Fernmelde- und elektronischer Auf- 1043 klärung und Bearbeitung in Deutschland regeln“. 1039) MAT A BND-8b (Tgb.-Nr. 54/14 - GEHEIM), Ordner 198, Bl. 69-70, 73-75; MAT A BND-54 (Tgb.-Nr. 235/16 - GEHEIM), Ord- ner 457, Bl. 7-12; MAT A BND-1/14f (Tgb.-Nr. 110/15 - GEHEIM, Anl. 03), Ordner 311, Bl. 218-227. 1040) Pressestatement vom 19. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mit- schrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-19-pofalla.html. 1041) Pressestatement vom 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mit- schrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html. 1042) Pressestatement vom 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mit- schrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html. 1043) Pressestatement vom 12. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mit- schrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 289 – Drucksache 18/12850 In einem weiteren Pressestatement – wiederum nach einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums 1044 am 19. August 2013 – ergänzte Pofalla, die NSA habe schriftlich bestätigt, dass die 500 Millionen Da- tensätze vom BND selbst und nicht von der NSA erfasst worden seien: „Die der NSA übermittelten Daten stammen somit ausschließlich aus der Auslandsauf- 1045 klärung des BNDs in Bad Aibling und in Afghanistan.“ „Die Daten, die aus Deutschland geliefert worden sind, sind eindeutig aus Bad Aibling 1046 und Afghanistan und sie sind eindeutig aus der Auslandsaufklärung des BND.“ In seiner Vernehmung vor dem Ausschuss hat der Zeuge Pofalla geäußert, die damalige Berichterstattung 1047 sei falsch und beruhe auf einer „Fehlinterpretation“ , bestimme aber immer noch die öffentliche Debatte: „Die Behauptung, dass bis zu 500 Millionen Daten pro Monat vom BND von Deut- schen überwiesen worden sind, können Sie doch nachlesen. Und ich habe die ganzen Veröffentlichungen dazu hier; ich habe die Texte und die Analysen dazu hier. Die waren allesamt falsch. Und trotzdem bestimmt bis heute dieser Punkt die öffentliche Debatte weiter, weil diese fälschliche Interpretation einen Teppich für Behauptungen gelegt hat, auf denen bis heute alles, was behauptet wird, immer sofort als richtig un- 1048 terstellt wird.“ „Aber gehen Sie mal davon aus, der Vorwurf war, bis zu 500 Millionen Daten Deut- scher würden sozusagen übermittelt werden in dieser Partnerschaft. Das war ein Vor- 1049 wurf, der hatte eine Wirkung, die war riesig.“ Die politische Bedeutung des Falles hat auch der Präsident des BfV Dr. Hans-Georg Maaßen in seinem Eingangsstatement vor dem Ausschuss herausgestellt: „Dieser Bericht [des Spiegels] hat den Bundestagswahlkampf 2013 deutlich beein- flusst. Uns allen ist in Erinnerung, dass der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel unter offensichtlicher Bezugnahme auf diesen Bericht erklärte, dass die Reaktionen der Bundesregierung auf die - in Anführungszeichen - ‚millionenfachen Grundrechtsver- letzungen‘ - Schlusszeichen - vollkommen unzureichend seien. […] Heute wissen wir alle, dass die vom Spiegel aufgestellte Behauptung falsch ist. Der Spiegel erklärte dazu erst ein Jahr später in der Ausgabe 25/2014 vom 16. Juni 2014, laut BND - Zitat An- 1044) Pressestatement vom 19. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mit- schrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-19-pofalla.html. 1045) Pressestatement vom 19. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mit- schrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-19-pofalla.html. 1046) Pressestatement vom 19. August 2013, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mit- schrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-19-pofalla.html. 1047) Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 125. 1048) Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 121. 1049) Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 125.
Drucksache 18/12850 – 290 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode fang - ‚stammten die 500 Millionen Datensätze vom BND, gesammelt in anderen Län- dern‘. […] Es wäre schön, wenn dies nicht nur in einem Nebensatz gesagt worden 1050 wäre, sondern auf der Titelseite des Spiegel stünde: Wir haben falsch gelegen.“ dd) Revidierende Presseberichterstattung Der Spiegel revidierte nach den Aufklärungen durch den BND seine Sichtweise in einem Artikel vom 16. Juni 2014 wie folgt: „Demnach sind allein aus diesen beiden Quellen zum Jahreswechsel 2012/13 in gut vier Wochen rund 500 Millionen Metadaten aus Deutschland in die Datenbanken der NSA eingelaufen. In einem Dokument, in dem das Programm erklärt wird, heißt es, die Daten würden ‚against‘, also gegen das jeweilige Land gesammelt. Im Raum stand 1051 der Vorwurf, die Amerikaner würden ganze Nationen überwachen.“ „Sollten die Angaben [des BND] zutreffen, dann wäre die Formulierung von ‚Boundless Informant‘ - und auch die Interpretation des SPIEGEL - falsch gewesen. Und unterm Strich wäre die BND-Einlassung ein Beleg für den enormen Datenaus- 1052 tausch der Deutschen mit der NSA.“ 1053 In anderen Medien wurde der Vorgang als Missverständnis beschrieben. ee) Beweisaufnahme des Ausschusses Der Zeuge R. U., Leiter des Standorts Bad Aibling des BND, hat in seiner Vernehmung als Zeuge vor dem Ausschuss ausgesagt, dass die 500 Millionen Datensätze aus der Satellitenerfassung stammten und alle über 1054 Bad Aibling „liefen“. Er hat zudem ausgeführt: „[…], wir leiten an die Amerikaner weiter, was wir bei uns in Bad Aibling durch die 1055 Satellitenerfassung erfasst haben.“ Auf die Frage hin, was man sich unter den Codenamen US-987LA und US-987LB vorzustellen habe, hat er 1056 geantwortet, dass er Angaben dazu nur in nichtöffentlicher Sitzung mache. In eingestufter Sitzung hat er ausgeführt: „Als wir - das war ja auch letztes Jahr im Juni, glaube ich, im Spiegel - dieses Doku- ment sahen, wo diese zwei Kenner mit drin standen, hatten wir eine Vermutung in Bad 1050) Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 98. 1051) Der Spiegel vom 16. Juni 2014 „Eifer und Gier“. 1052) Der Spiegel vom 16. Juni 2014 „Eifer und Gier“. Eine ähnliche Formulierung findet sich auch auf Seite 237 des Buches der Spiegel- Redakteure Marcel Rosenbach/Holger Stark, Der NSA-Komplex, München 2014. 1053) Beispielhaft Die Tageszeitung vom 8. August 2013 „Daten-Durcheinander“, MAT A BfV-1/1a, Bl. 532. 1054) R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 33. 1055) R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 32. 1056) R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 30.