Microsoft Word - 12850 Gesamtbericht 1. UA 18. WP_endg (003).docx

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 291 –                   Drucksache 18/12850 Aibling, aber keine gesicherte Erkenntnis, und ich weiß, dass meine Führung- also ich 1057 selbst habe es nicht getan – [geschwärzt].“ Der Zeuge T. B., der nach eigenen Angaben im Zeitraum 2. September 2002 bis 30. September 2007 in der 1058 Dienststelle in Bad Aibling des BND tätig war,                  hat vor dem Ausschuss ausgesagt: „Das Einzige, was ich noch feststellen möchte, ist: Im Regelfall kommentiere ich nichts, was in der Presse steht. Nur, diese Aussagen, wir hätten massenhaft Daten von Deutschen gesetzeswidrig weitergegeben, möchte ich auf jeden Fall korrigieren. In der Zeit, in der ich verantwortlich war da draußen, ist kein Datum eines Deutschen an 1059 einen anderen Nachrichtendienst geflossen.“ Zur anhand der Berichterstattung aufgekommenen Frage der anlasslosen, massenhaften Erfassung und Wei- terleitung von Daten Deutscher an die NSA hat der Unterabteilungsleiter in der Abteilung Technische Auf- 1060 klärung des BND           W. K. im Rahmen seiner Zeugenvernehmung ausgesagt, dass es eine solche nicht gege- 1061 ben habe.        Auf die Frage, ob 500 Millionen Metadaten im Dezember 2012 an die Amerikaner weiter ge- geben worden seien, hat der Zeuge W. K. geantwortet: „Wir zählen die so nicht; denn einzelne Ereignisse - - ein Telefonat, sage ich jetzt mal, produziert ja bereits Dutzende von Metadaten. Von anderen Ereignissen will ich gar nicht reden. Wir zählen die nicht im Einzelnen. Wir hatten die auch damals nicht ge- zählt. Wir konnten die Zahl nicht sofort nachvollziehen, weil das keinen Sinn macht: Es macht keinen Sinn, zu zählen, wenn das Telefon abgehoben wird, wenn es wieder aufgelegt wird, jede einzelne Nummer zu zählen. Offenbar, muss ich jetzt sagen, zäh- len die USA das schon so klein. Wir haben mal versucht, das nachzuvollziehen. Des- 1062 wegen kann ich jetzt sagen: Die Zahl ist plausibel. Für uns ist sie wertlos.“ In eingestufter Sitzung hat W. K. weiter ausgeführt: „[…] Im Dezember, glaube ich, 2012, steht im Spiegel-Artikel: 500 Millionen Metadaten. Da ist ja eine Grafik drin, wo einfach drübersteht: Germany. Und fälschlicherweise hatte man ja angenommen, das sind jetzt Daten von Deutschen. Wir konnten die Zahl ja erst nicht nachvollziehen. Wir sind ja konfrontiert worden mit dem Artikel: Was ist denn das? Ist das bei euch? - Da wir die Metadaten ja so nicht zählen, haben wir gesagt: Wir können es nicht nachvollziehen, wir müssen aber mal was etablieren, eine Zählmethode, eine Statistik, um das zu zählen. - Genau das ist das. Wir haben dann eben in Bad Aibling von der Software-Unterstützungsgruppe dort mal diese Zählung veranlasst. Das hat ein bisschen gedauert. Da wurde auch ein System 1057)    R. U., Protokoll-Nr. 14 II – Auszug offen, S. 10. 1058)    T. B., Protokoll-Nr. 18 I, S. 6. 1059)    T. B., Protokoll-Nr. 18 I, S. 6. 1060)    W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 5. 1061)    W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 14. 1062)    W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 43.
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Drucksache 18/12850                                                – 292 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dafür gemacht, weil wir klären wollten: Ist die Zahl plausibel, und könnten das die Metadaten sein, die wir in [geschwärzt] erfassen? - Und genau das ist es: in [geschwärzt] und in Krisenregionen. Die Zählung – wenn Sie gucken -: Das ist auch etwa diese Größenordnung. Die Zahlen schwanken. Es sind nicht genau - - ich weiß jetzt nicht, wie viele es genau waren; 500x Millionen. Da sind es jetzt – was haben Sie 1063 gesagt: [geschwärzt] Millionen?“ Der Präsident des BND in den Jahren 2005 bis 2011, Ernst Uhrlau, hat im Rahmen seiner Zeugenverneh- mung ausgesagt: „Wenn ich im Zusammenhang mit den Snowden-Berichterstattungen diesen vermeint- lich so hohen Bestand an Grundrechtseingriffen - 500 Millionen oder so, was dort in Bad Aibling runtergekommen ist - - dann sind das Statusmeldungen, Bewegungsmel- dungen wahrscheinlich auch und nicht nur Inhalte. Damit bekomme ich ein großes Datengerüst zu einer sich bewegenden Person, die über Satellit kommuniziert aus den Erfassungsgebieten, ob das Afghanistan oder Pakistan gewesen ist. Das heißt, sich bewegende Telefonierende über Satellitentelefon in Richtung Europa haben dann eben mehr Datenmengen als wenn sie einfach nur eine Information, ja, lokal stabil absen- 1064 den.“ Im Verlauf der Beweisaufnahme zu diesem Themenkomplex haben sich zahlreiche Fragen zu Begriffsdefi- 1065 nitionen wie beispielsweise Metadatum, Inhaltsdatum, Rohdatum oder G 10-Datum                                 ergeben. Zu Metada- ten und ihrer technisch bedingten, zahlenmäßigen Größenordnung hat der Zeuge R. U. an einem Beispiel erklärt: „Metadaten können sein - es gibt eine Vielzahl von Metadaten -: Wenn man zum Bei- spiel an einem Computer einen Internetaufruf von amazon.de macht und man zufällig so eine Strecke erfassen würde, dann werden da Metadaten übertragen, wenn der Browser zum Beispiel eben mit dem Server spricht. Bei dem Aufruf von so einer Seite 1066 werden - nur als Beispiel - schon über 100 Metadaten erzeugt.“ 1067 Der Ausschuss hat zur Frage der Definition dieser Daten neben der Vernehmung von Zeugen                                 auch Sach- 1068 verständigengutachten in Auftrag gegeben und ausgewertet.                              Insbesondere zur Arbeitsweise des BND in Bad Aibling hat der Ausschuss umfassend Beweis erhoben. Die entsprechenden Feststellungen des Aus- schusses sind unter F. III. dargestellt. 1063)    W. K., Protokoll-Nr. 22 III – Auszug offen, S. 40. 1064)    Uhrlau, Protokoll-Nr. 53 I, S. 35 f. 1065)    Protokoll-Nr. 18 I, S. 7 ff. 1066)    R. U., Protokoll-Nr. 14 I, S. 21. 1067)    Bspw. T. B., Protokoll-Nr. 18 I, S. 7 ff.; R. S., Protokoll-Nr. 37 I, S. 56. 1068)    Schriftliches Gutachten der Sachverständigen Dr. Boehm und Dr. Böhme, MAT A SV-19a; schriftliches Gutachten des Sachver- ständigen Dr. Graulich, MAT A SV-19b; schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Kranzlmüller, MAT A SV-19b/1.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 293 –                            Drucksache 18/12850 b)      Angebliche Übermittlung von 220 Millionen täglich erfassten Metadaten durch den BND an die NSA Während der Beweisaufnahme des Ausschusses wurde zudem über die Weiterleitung von angeblich 220 Millionen Metadaten täglich durch den BND an die NSA berichtet. Diese Daten würden in mehreren BND- Außenstellen erfasst. aa)     Presseberichterstattung Zeit Online veröffentlichte am 30. Januar 2015 einen Bericht mit dem Inhalt, der BND sammle jeden Tag 1069 220 Millionen Metadaten und liefere sie an die NSA.                  Diese 220 Millionen Metadaten seien dabei nur ein Teil dessen, was bei den Aktivitäten des BND an Daten „anfalle“. Als sicher gelte, dass die Metadaten allein aus „ausländischen Wählverkehren" stammten, also aus Telefonaten und SMS, die über Mobilfunk und Sa- telliten geführt und verschickt worden seien. Ein Prozent davon werde „dauerhaft archiviert“ und in einer fünften Dienststelle in einer Datenbank für „Langfristanalysen“ zehn Jahre lang abgelegt. Zudem sollen fünf Dienststellen des BND an der Metadatensammlung beteiligt gewesen sein. Genannt werden die Außenstellen 1070 des BND in Schöningen, Rheinhausen, Bad Aibling und Gablingen. Die Information über die Anzahl der „abgefischten Metadaten“ habe der BND für die Sitzung des Parlamen- tarischen Kontrollgremiums zusammengestellt. Diese sollten jedoch nur „reaktiv“ vorgetragen werden, also 1071 nur, wenn gezielt danach gefragt werde. bb)     Beweisaufnahme des Ausschusses Im Rahmen der Beweisaufnahme des Ausschusses hat sich die Behauptung 220 Millionen weitergeleiteter Datensätze nicht bestätigt. 1072 Der Unterabteilungsleiter in der Abteilung Technische Aufklärung des BND,                            W. K., hat vor dem Aus- schuss geschildert, wie es aus seiner Sicht zu dieser Berichterstattung gekommen sein könnte. Er hat in GE- HEIM eingestufter Vernehmung ausgeführt, dass er in Reaktion auf die ersten Snowden-Veröffentlichungen eine Liste erstellt habe, aus der die in der Presse berichtete Zahl von 220 Millionen Daten abzulesen sei: „Zu dem Zeitpunkt - - Ich hatte die Liste ja damals erstellen lassen. Die liegt Ihnen ja auch vor; die ist ja an den U-Ausschuss auch gegeben worden. Ich hatte die damals erstellen lassen im Jahr 2013, als das mit der Snowden-Geschichte losging, weil wir 1073 natürlich gefragt haben: Von was für Zahlen reden wir denn da?“ 1069)     Zeit Online vom 30. Januar 2015 „BND speichert 220 Millionen Telefondaten – jeden Tag“. 1070)     Zeit Online vom 30. Januar 2015 „BND speichert 220 Millionen Telefondaten – jeden Tag“. 1071)     Zeit Online vom 30. Januar 2015 „BND speichert 220 Millionen Telefondaten – jeden Tag“. 1072)     W. K., Protokoll-Nr. 22 I, S. 5. 1073)     W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 68.
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Drucksache 18/12850                                            – 294 –           Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Zeuge W. K. hat auf die Frage hin, woher diese 220 Millionen Daten stammten, geantwortet, diese kämen 1074 aus allen Erfassungsansätzen des BND.                   Außerdem handele es sich nur um Telefondaten, d. h. Wählver- 1075 kehre, und nicht um Internetdaten. Auf die Frage in öffentlicher Sitzung, ob der BND diese 220 Millionen Daten an die NSA weitergereicht 1076 habe, hat W. K. ausgesagt, dies stimme nicht.                 In eingestufter Sitzung hat er ausgeführt: „Es stimmt aber nicht, was darin steht - ich weiß auch nicht, warum der Autor das da hindichtet -, dass das alles an die Amerikaner geht. Das stimmt schlichtweg nicht. Keine Ahnung, wo das herkommt. Das sind unsere Metadaten aus unseren Erfassungs- 1077 ansätzen.“ In öffentlicher Sitzung hat er generell zur Weiterleitung von Daten an andere Dienste ausgeführt: „Man teilt natürlich welche mit anderen Diensten. Aber das ist ein verschwindend ge- ringer Teil. Die große Masse behält man natürlich selbst, weil man sie ja braucht zur 1078 Streckenanalyse, zur Analyse neuer Ziele. […]“ Auf die Frage, wie viele Daten davon an die NSA gegangen seien, hat er geantwortet, dies sei „weniger als 1079 im Promillebereich“. Nach Schätzung des Zeugen W. K. fielen zwar Millionen von Metadaten pro Tag in den Außenstellen des 1080 BND an,       die in der Presse berichtete Zahl von 220 Millionen müsse man jedoch relativieren. Der Zeuge hat, um die Zahlenverhältnisse zu verdeutlichen, vor dem Ausschuss Folgendes erläutert: „Wenn Sie mal überlegen - bleiben wir mal bei dem Beispiel Afghanistan, das ist ja immer prominent in der Presse - - Ich habe auch mal überlegt: Wie kann man so was denn erläutern? So eine Zahl wirkt ja erstmal - Sie haben es ja selber gesagt - ein bisschen ‚shocking‘ auf den Laien, der mit Fernmeldeaufklärung nichts zu tun hat. Wenn Sie mal gucken: Afghanistan hat ja auch eine statistische Bundesbehörde - die heißt dort nur anders - oder auch eine Bundesnetzagentur, und die veröffentlichen ja auch Zahlen. Die veröffentlichen zum Beispiel die Zahlen ihrer Mobilfunkanschlüsse. Und wenn Sie gucken - da geht es um das Jahr 2013 -: Allein im Jahr 2013 hatten die etwas über 20 Millionen registrierte Mobilfunkanschlüsse. Das sind nur die registrier- ten. Kein Festnetz, kein Internet ist da dabei, keine, die sich sonst im Land aufhalten mit anderen Handys. 20 Millionen. So ein Handy produziert am Tag zwischen 150 und 200 Metadaten, Sachdaten und Verkehrsdaten. Rechnen wir mal konservativ. Nehmen wir mal 100. Da kann ich jetzt auch leichter rechnen. Ist auch nicht immer jedes ein- geschaltet. Dann habe ich 2 Milliarden Metadaten am Tag, und zwar nur von diesen 1074)    W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 68. 1075)    W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 35. 1076)    W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 33. 1077)    W. K., Protokoll-Nr. 35 II – Auszug offen, S. 68. 1078)    W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 32. 1079)    W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 33. 1080)    W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 32.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 295 –                           Drucksache 18/12850 registrierten Nutzern. Keine anderen, kein Internet, kein Festnetz, keine, die sonst im Land sind. 2 Milliarden. Diese 220 Millionen - so viel sage ich jetzt hier -: Da ist ein Bruchteil davon aus Afghanistan. Das ist unsere gesamte Erfassung. Wären selbst die aus Afghanistan, ist das schon ein selektiver Teil, den wir herausgesucht hätten aus 1081 diesen 2 Milliarden. Das ist jetzt alles ein fiktives Beispiel.“ 1082 All dies sei laut dem Zeugen W. K. nicht anlasslos, sondern selektiv. 1083 Weiteres findet sich in eingestuften Akten. 2.     Mutmaßliche Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Ende Oktober 2013 sorgten Presseberichte über eine mutmaßliche Überwachung des Mobiltelefons der Bun- deskanzlerin Dr. Angela Merkel durch die NSA für Aufsehen. Sowohl die deutsche als auch die US-ameri- kanische Seite reagierten auf die geäußerten Vorwürfe. Zudem bemühten sich mehrere deutsche Behörden um Aufklärung. a)     Anhaltspunkte Am 23. Oktober 2013 berichtete Spiegel Online, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sei möglicherweise über Jahre hinweg Ziel US-amerikanischer Geheimdienste gewesen. Ernstzunehmende Hinweise legten 1084 nahe, dass US-amerikanische Geheimdienste ihr Mobiltelefon zum Zielobjekt erklärt hätten.                           In einem später erschienenen Artikel erläuterte der Spiegel die Hintergründe dieser Berichterstattung: Im Juni 2013 seien mehrere Spiegel-Redakteure bei Recherchen zur Überwachung durch die NSA auf den Hinweis gesto- ßen, dass ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin überwacht werde. Mit Hilfe eines Verschlüsselungsexperten seien sie diesem Verdacht nachgegangen. Ein Auszug aus einer NSA-internen Datenbank zur Erfassung von Zielen habe den Namen und die Mobiltelefonnummer von Dr. Angela Merkel enthalten. Der Spiegel habe versucht, diese Information zu verifizieren und sei zu dem Schluss gekommen, Dr. Angela Merkel selbst um eine Stellungnahme zu bitten. Am 17. Oktober 2013 seien zwei Spiegel-Redakteure beim Sprecher der Bun- desregierung, Staatssekretär Steffen Seibert, vorstellig geworden und hätten diesem ein Papier mit den Details zur Ausspähung von Dr. Angela Merkels Mobiltelefon ausgehändigt. Dabei hätten sie Steffen Seibert erklärt, 1085 dieses Papier stelle eine Abschrift aus einer NSA-Datenbank dar, die der Spiegel eingesehen habe. Als Zeugin vor dem Ausschuss hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dazu Folgendes bekundet: „Mitte Oktober 2013 - genauer: am 17. Oktober 2013 - teilte mir der Regierungsspre- cher mit, dass ihm von Journalisten des Nachrichtenmagazins Der Spiegel die Ablich- 1081)    W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 33 f. 1082)    W. K., Protokoll-Nr. 35 I, S. 34. 1083)    MAT A BND-1/11m (Tgb.-Nr. 89/14 – GEHEIM), Ordner 248, Bl. 46. 1084)    Spiegel Online vom 23. Oktober 2013 „Kanzler-Handy im US-Visier? – Merkel beschwert sich bei Obama“. 1085)    Der Spiegel vom 15. Dezember 2014 „Karriere einer Abschrift“.
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Drucksache 18/12850                                        – 296 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tung eines Papiers gezeigt und gegeben worden sei, aus dem nach Annahme der Jour- nalisten hervorgehen könne, dass ein Mobiltelefon von mir möglicherweise durch 1086 amerikanische Dienste überwacht werde.“ In einem Artikel vom 24. Oktober 2013 brachte die Süddeutsche Zeitung die mutmaßliche Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin mit den Aktivitäten des sogenannten Special Collection Service (SCS) [siehe dazu C.III.2.b)aa)] in Verbindung: „Der mutmaßliche Lauschangriff von US-Geheimdiensten gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel ist möglicherweise von der amerikanischen Botschaft in Berlin gesteu- ert worden. […] Die Abhöraktion soll von einem US-Lauschposten namens Special Collection Service (SCS) betrieben worden sein. […] Snowden soll diese NSA-Unter- lagen, aus denen die Lauschattacken gegen Regierungschefs hervorgehen, im vergan- genen Jahr heimlich angezapft haben. Damals soll auf der Liste vermerkt worden sein, dass eine Abhöraktion gegen Merkel laufe. Als Operationsbasis soll in dem Papier verschlüsselt die US-Botschaft in Berlin aufgeführt worden sein. In den vergangenen Tagen haben […] deutsche Sicherheitsstellen die Vorwürfe gegen die amerikanischen Partnerdienste intensiv geprüft. Dabei soll der Verdacht zumindest nicht entkräftet worden sein. Die Spezialeinheit SCS wird gemeinsam von der NSA und der Central Intelligence Agency betrieben […]. Sie arbeitet weltweit in amerikanischen Botschaf- ten und Konsulaten, zumeist heimlich. Nur in wenigen Fällen ist ihr Einsatz vom je- weiligen Gastland erlaubt worden. Eine solche Einwilligung deutscher Stellen gibt es 1087 nicht.“ Am 25. Oktober 2013 berichtete die britische Zeitung The Guardian, die NSA überwache die Telefongesprä- 1088 che von 35 Staatschefs: Ein von Oktober 2006 stammendes Snowden-Dokument                           , das an Beschäftigte des Signals Intelligence Directorate (SID) ausgegeben worden sei und den Titel „Customers Can Help SID Obtain Targetable Phone Numbers“ getragen habe, ergebe, dass die NSA leitende Beamte aus Ressorts der US-Regierung, z. B. aus dem Weißen Haus, aus dem Außenministerium oder aus dem Verteidigungsmini- sterium, darum gebeten habe, ihre Adressverzeichnisse mit der NSA zu teilen, damit diese ihrem Überwa- chungssystem die Telefonnummern führender ausländischer Politiker hinzufügen könne. Ferner ergebe sich aus diesem Snowden-Dokument, dass ein leitender US-Beamter der NSA daraufhin 200 Telefonnummern von 35 Staatschefs ausgehändigt habe, von denen 43 Nummern der NSA nicht bekannt gewesen und in die 1089 Erfassung genommen worden seien. 1086)    Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 9. 1087)    süddeutsche.de vom 24. Oktober 2013 „Spionageverdacht gegen US-Botschaft“. 1088)    Das betreffende Dokument stand dem Ausschuss nicht zur Verfügung. 1089)    The Guardian (Onlineausgabe) vom 25. Oktober 2013 „NSA monitored calls of 35 world leaders after US official handed over contacts”.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 297 –                          Drucksache 18/12850 Am 27. Oktober 2013 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ein Dokument und berich- 1090 tete, dass mit diesem die Abhöraffäre rund um das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin begonnen habe.               Das Dokument hatte folgenden Inhalt: „SelectorType PUBLIC DIRECTORY NUM SynapseSelectorTypeID             SYN_0044 SelectorValue [geschwärzt] Realm 3 RealmName rawPhoneNumber Subscriber GE CHANCELLOR MERKEL Ropi S2C32 NSRL 2002-388* Status         A Topi F666E Zip    166E Country Name CountryCode GE” „Selektortyp ÖFFENTLICHES VERZEICHNIS NUM. SynapseSelektorTyp-ID SYN 0044 SelektorWert [geschwärzt] Bereich 3 BereichName einfacheTelefonnummer Teilnehmerin GE – BUNDESKANZLERIN MERKEL Ropi S2C32 NSRL 2002-388* Status         A 1090)    Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 27. Oktober 2013 „Obama zu Merkel: Ich wusste nichts“.
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Drucksache 18/12850                                        – 298 –    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Topi F666E PLZ      166E Ländername 1091 Ländercode GE“ Am 28. Oktober 2013 berichtete der Spiegel zum Zusammenhang zwischen der mutmaßlichen Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin und dem SCS und erläuterte die Abkürzungen in dem von der Frank- furter Allgemeinen Sonntagszeitung am 27. Oktober 2013 veröffentlichten Dokument: „Es spricht viel dafür, dass es der SCS war, der das Handy von Kanzlerin Merkel ins Visier genommen hat. Das legt jedenfalls ein Eintrag nahe, der offenbar aus der NSA- Datenbank stammt, in der die Behörde ihre Ziele erfasst. Dieser Auszug, der dem SPIEGEL vorliegt, brachte die Handyaffäre ins Rollen. Auf dem Dokument ist Merkels Handynummer erfasst, +49173-XXXXXXX. Eine Rückfrage in Merkels Umgebung ergab, dass es die Nummer ist, mit der die Kanzlerin vor allem mit Parteifreunden, Ministern und Vertrauten kommuniziert, besonders gern per SMS. Die Nummer ist in der Sprache der NSA ein ‚Selector Value‘, der die tech- nischen Zielparameter enthält. Die nächsten beiden Felder bestimmen das Format (‚raw phone number‘) und den ‚Subscriber‘, die Anschlussinhaberin: ‚GE Chancellor Merkel‘. Im nächsten Feld (‚Ropi‘) hält die NSA fest, wer sich für die deutsche Bundeskanzle- rin interessiert: Es ist das Referat S2C32. ‚S‘ steht für ‚Signal Intelligence Directo- rate‘, die Funkaufklärung der NSA. ‚2‘ ist die Abteilung für Beschaffung und Aus- wertung. C32 ist das zuständige Referat für Europa, die ‚European States Branch‘. Es handelt sich also offenbar um einen Auftrag der Europa-Spezialisten der Funkaufklä- rung. Bemerkenswert ist der zeitliche Bezug. Demnach wurde der Auftrag 2002 in die ‚Na- tional Sigint Requirements List‘ eingestellt, die Liste der nationalen Aufklärungsziele. Es ist das Jahr, in dem Merkel mit CSU-Chef Edmund Stoiber um die Kanzlerkandi- datur der Union ringt, der Bundestagswahlkampf Deutschland in Atem hält und die Irak-Krise heraufzieht. Auch einen Status enthält das Dokument: ‚A‘ für aktiv. Dieser Status galt offenbar auch wenige Wochen vor dem Berlin-Besuch Obamas im Juni 2013. 1091)    Übersetzung des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 299 –                          Drucksache 18/12850 Schließlich ist jene Einheit definiert, die den Auftrag umsetzen soll: das ‚Target Office of Primary Interest‘. In dem Dokument steht ‚F666E‘. ‚F6‘ ist die interne Bezeichnung 1092 der NSA für den weltweiten Lauschdienst ‚Special Collection Service‘.“ Eine von Edward J. Snowden an die Presse weitergegebene Präsentation des Center for Content Extraction 1093 (CCE) vom 21. Mai 2009              führt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Nummer 9 einer Liste von Staats- 1094 oberhäuptern auf, bezüglich derer mit Hilfe des Programmes NYMROD                              Treffer (Cites) erzielt worden seien. Zu Dr. Angela Merkel enthält die Präsentation den Eintrag „Cites > 300“. Ob sich die Treffer auf die telefonische Kommunikation der Bundeskanzlerin beziehen, ergibt sich aus dem Dokument nicht. Am 23. Februar 2016 veröffentlichte WikiLeaks ein Dokument, wonach die NSA ein Gespräch zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem damaligen UN-Generalsekretär Ban Ki-moon zur Rolle der EU 1095 bei den Klimaverhandlungen im Jahr 2008 abgefangen haben soll.                        Ob es sich dabei um ein telefonisch geführtes Gespräch gehandelt hat, lässt sich dem Dokument nicht entnehmen. b)      Reaktion der Bundeskanzlerin Als Zeugin vor dem Ausschuss hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihre Reaktion auf die Mitteilung des Regierungssprechers Seibert vom 17. Oktober 2013, es bestehe der Verdacht einer Überwachung ihres Mo- biltelefons, wie folgt beschrieben: „Ich habe daraufhin gebeten, den Sachverhalt an die Fachebene des Bundeskanzler- amts zur Prüfung und Sachaufklärung weiterzugeben. Am 23. Oktober 2013 habe ich mit dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama 1096 zu diesem Thema telefoniert.“ Den Inhalt dieses Telefonats hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Zeugin vor dem Ausschuss nicht in eigenen Worten wiedergegeben. Stattdessen hat sie auf eine Presseerklärung des Regierungssprechers Seibert 1097 vom 23. Oktober 2013 Bezug genommen.                     In dieser heißt es: „Die Bundesregierung hat Informationen erhalten, dass das Mobiltelefon der Bundes- kanzlerin möglicherweise durch amerikanische Dienste überwacht wird. Wir haben umgehend eine Anfrage an unsere amerikanischen Partner gerichtet und um sofortige und umfassende Aufklärung gebeten. Die Bundeskanzlerin hat heute mit Präsident Obama telefoniert. Sie machte deutlich, dass sie solche Praktiken, wenn sich die Hinweise bewahrheiten sollten, unmissver- ständlich missbilligt und als völlig inakzeptabel ansieht. Unter engen Freunden und 1092)    Der Spiegel vom 28. Oktober 2013 „Der unheimliche Freund“. 1093)    Präsentation des Center for Content Extraction vom 21. Mai 2009, MAT A Sek-4/3a. 1094)    Ausweislich anderer Snowden-Dokumente handelt es sich bei NYMROD um ein System zur Namenssuche, siehe MAT A Sek-4/3r, MAT A Sek-4/3s. 1095)    WikiLeaks-Dokument, MAT B Sek-12e, Bl. 1 (2). 1096)    Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 9. 1097)    Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 9.
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Drucksache 18/12850                                          – 300 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Partnern, wie es die Bundesrepublik Deutschland und die USA seit Jahrzehnten sind, dürfe es solche Überwachung der Kommunikation eines Regierungschefs nicht geben. Dies wäre ein gravierender Vertrauensbruch. Solche Praktiken müssten unverzüglich unterbunden werden. Im Übrigen äußerte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Erwartung, dass die US-Be- hörden Aufklärung über den möglichen Gesamtumfang solcher Abhörpraktiken ge- genüber Deutschland geben werden und damit Fragen beantworten, die die Bundesre- gierung bereits vor Monaten gestellt hat. Als enger Bündnispartner der Vereinigten Staaten von Amerika erwartet die Bundesregierung für die Zukunft eine klare vertrag- liche Grundlage über die Tätigkeit der Dienste und ihre Zusammenarbeit. Der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Ronald Pofalla, ist heute Nach- mittag mit dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Op- permann, und dem stellvertretenden Vorsitzenden, Michael Grosse-Brömer, zu einem Gespräch zusammengekommen und hat sie über die im Raum stehenden Behauptun- gen informiert. Daneben fanden in Berlin hochrangige Gespräche mit Vertretern des Weißen Hauses und des US-Außenministeriums statt, mit dem Ziel, die Sachverhalte aufzuklären. 1098 Diese Gespräche müssen fortgesetzt werden.“ Ferner verwies die Zeugin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ein Pressestatement vom 24. Oktober 2013: „Ich persönlich habe am folgenden Tag, dem 24. Oktober 2013, vor der Sitzung des Europäischen Rates im sogenannten Doorstep Statement, also den üblichen Statements vor den Ratssitzungen beim Hineingehen, unter anderem gesagt - ich zitiere -: ‚Ich habe, seitdem wir über die NSA sprechen, auch immer wieder gegenüber dem ameri- kanischen Präsidenten deutlich gemacht: Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht - das habe ich im Juni, als er in Berlin war, gesagt, auch im Juli und gestern in einem Telefonat -, und zwar aus dem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Da geht es nicht vordergründig um mich, sondern da geht es vor allen 1099 Dingen um alle Bürgerinnen und Bürger.‘“ 1098)   Presseerklärung zu Informationen, dass das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin möglicherweise durch amerikanische Dienste über- wacht wird, vom 23. Oktober 2013, abrufbar unter https://www.bundeskanzlerin.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Pressemitteilun- gen/BPA/2013/10/2013-10-23-merkel-handyueberwachung.html;jsessionid=D84E86CF2BB1827C43FB4EE89E1D6323.s2t2. 1099)   Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 9.
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