Microsoft Word - 12850 Gesamtbericht 1. UA 18. WP_endg (003).docx

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 301 –                               Drucksache 18/12850 c)     Reaktionen von US-amerikanischer Seite Am 23. Oktober 2013 veröffentlichte das Weiße Haus eine Pressemitteilung über den Inhalt des an diesem Tag geführten Telefonats zwischen US-Präsident Barack Obama und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. In dieser heißt es: „The President assured the Chancellor that the United States is not monitoring and will not monitor the communications of Chancellor Merkel. The United States greatly values our close cooperation with Germany on a broad range of shared security challenges. As the President has said, the United States is reviewing the way that we gather intelligence to ensure that we properly balance the security concerns of our citizens and allies with the privacy concerns that all people share. Both leaders agreed to intensify further the cooperation between our intelligence ser- vices with the goal of protecting the security of both countries and of our partners, as 1100 well as protecting the privacy of our citizens.“ „Der Präsident versicherte der Kanzlerin, dass die Vereinigten Staaten die Kommuni- kationen von Bundeskanzlerin Merkel gegenwärtig nicht überwachen und auch nicht überwachen werden. Die Vereinigten Staaten schätzen ihre enge Zusammenarbeit mit Deutschland bei den vielfältigen gemeinsamen Herausforderungen für die Sicherheit. Wie der Präsident be- reits erwähnt hat, überprüfen die Vereinigten Staaten die Art und Weise, wie sie nach- richtendienstliche Informationen sammeln, um sicherzustellen, dass wir die Sicher- heitsbedenken unserer Bürger und Verbündeten angemessen gegen die Bedenken hin- sichtlich des Schutzes der Privatsphäre, die allen Menschen gemein sind, abwägen. Beide Regierungschefs einigten sich darauf, die Zusammenarbeit unserer Geheim- dienste weiter zu intensivieren, mit dem Ziel, sowohl die Sicherheit beider Länder und 1101 unserer Partner als auch die Privatsphäre unserer Bürger zu schützen.“ Dazu hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Zeugin vor dem Ausschuss erklärt: „Die Aussage, die es gegeben hat, ist ja hier schon Gegenstand der Unterredung ge- 1102 wesen, dass mein Handy nicht abgehört wird und nicht abgehört werden wird.“ Am 18. Januar 2014 erklärte US-Präsident Barack Obama in einem Interview mit dem ZDF heute-journal: 1100)    The White House, Office of the Press Secretary, Readout of the President’s Phone Call with Chancellor Merkel of Germany, abruf- bar unter https://obamawhitehouse.archives.gov/the-press-office/2013/10/23/readout-president-s-phone-call-chancellor-merkel- germany. 1101)    Übersetzung des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages. 1102)    Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 56.
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Drucksache 18/12850                                             – 302 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode „Ich habe sehr detailliert deutlich gemacht, dass wir nicht die Telefongespräche abhö- ren oder E-Mails lesen, wenn es nicht um Sicherheitsfragen geht, Fragen der nationa- len Sicherheit.“ […] „[S]olange ich Präsident der USA bin, wird die deutsche Kanzlerin sich keine Sorgen 1103 machen müssen.“ In einem am 19. Mai 2016 erschienenen Interview im Magazin Stern äußerte sich Michael V. Hayden, der von 1999 bis 2005 Direktor der NSA war, wie folgt zur mutmaßlichen Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin: „Wenn wir – rein theoretisch – das Handy der Kanzlerin abgehört haben, dann sollten 1104 wir uns schämen! Und zwar dafür, dass wir es nicht geheimhalten konnten!“ Auf die Nachfrage des Stern, warum die NSA das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin abgehört habe, antwor- tete Michael V. Hayden: „Ich werde natürlich nicht sagen, ob die NSA das tat oder nicht. Aber politische Füh- rungspersonen und ihre Absichten sind ein legitimes Aufklärungsziel. Ich kann ver- stehen, dass die Deutschen damals hyperventilierten. Aber was war denn etwa mit Merkels Vorgänger? […] Würden die Deutschen nicht verstehen, dass die USA mög- lichst viel über ihn und seine Position zum Irak-Krieg erfahren wollten? Oder über 1105 seine Beziehungen zu Russland?“ d)     Aufklärungsbemühungen deutscher Behörden Wie die Beweisaufnahme des Ausschusses ergeben hat, befassten sich die deutschen Behörden, insbesondere der Generalbundesanwalt (GBA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Si- cherheit in der Informationstechnik (BSI) eingehend mit dem Verdacht einer Überwachung des Mobiltele- fons der Bundeskanzlerin, ohne indes zu einem eindeutigen Ergebnis zu gelangen. aa)    Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) reagierte umgehend auf die Medienveröffentli- chungen über eine mutmaßliche Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin [siehe dazu auch Er- ster Teil D.I.]: 1103)    Transkript eines Auszugs des Interviews mit US-Präsident Barack Obama vom 18. Januar 2014, MAT A GBA-1f, Bl. 240; das vollständige Interview ist abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=E3CrDevueiM. 1104)    Der Stern vom 19. Mai 2016 „Wenn wir – rein theoretisch – das Handy der Kanzlerin abgehört haben, dann sollten wir uns schämen! Und zwar dafür, dass wir es nicht geheimhalten konnten!“, MAT A A-2, S. 1. 1105)    Der Stern vom 19. Mai 2016 „Wenn wir – rein theoretisch – das Handy der Kanzlerin abgehört haben, dann sollten wir uns schämen! Und zwar dafür, dass wir es nicht geheimhalten konnten!“, MAT A A-2, S. 3.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 303 –                    Drucksache 18/12850 Am 24. Oktober 2013 legte er einen diesbezüglichen Beobachtungsvorgang (Aktenzeichen 3 ARP 103/13- 2) an. In dem zugehörigen Vermerk heißt es: „Laut einer Meldung auf ‚Spiegel Online‘ vom 23.10.2013 sowie Berichten zahlrei- cher anderer Presseorgane soll Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ‚möglicher- weise über Jahre hinweg Ziel US-amerikanischer Geheimdienste‘ gewesen sein. Hin- weise, welche im Rahmen einer Presseanfrage des Nachrichtenportals an die Bundes- regierung gelangt seien, würden nahelegen, ‚dass US-Geheimdienste Merkels Handy zum Zielobjekt erklärt haben‘. Nach einer ‚Überprüfung durch den Bundesnachrich- tendienst und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik‘ halte ‚die Bundesregierung den Verdacht offenbar für ausreichend plausibel, um die US-Regie- rung damit zu konfrontieren‘. Laut verschiedenen Pressemeldungen, insbesondere der auf ‚Spiegel Online‘ vom 23.10.2013, soll eine Sprecherin des Sicherheitsrats der Vereinigten Staaten [National Security Council] erklärt haben: ‚Der Präsident hat der Kanzlerin versichert, dass die Vereinigten Staaten ihre Kommunikation nicht überwachen und auch nicht überwa- chen werden‘. Ob dies auch für die Vergangenheit gelte, habe die Sprecherin ‚aus- drücklich nicht sagen‘ wollen. In einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 23. Oktober 2013 wird ebenfalls bestätigt, dass dort Hinweise vorlägen, wonach das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin möglicherweise durch amerikanische Dienste überwacht wird. Derzeit liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einleitung ei- nes Ermittlungsverfahrens vor (§ 152 Abs. 2 StPO). Allein der Umstand, dass die ge- nannte Sprecherin gegenüber ‚Spiegel-Online‘ angeblich keine Aussage über Abhör- maßnahmen durch US-Dienststellen gegen Frau Bundeskanzlerin in der Vergangen- heit tätigen wollte, genügt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht. Das- selbe gilt für den Inhalt der Pressemitteilung der Bundesregierung. Der in der Presse sowie der Pressemitteilung der Bundesregierung dargestellte Sach- verhalt gibt jedoch Anlass für die Überprüfung, ob durch entsprechende Anfragen bei anderen Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland Erkenntnisse erlangt werden können, welche ggf. geeignet wären, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu rechtfertigen. Dies gilt angesichts der Meldung auf ‚Spiegel-Online‘ insbesondere für den BND, das BSI und das Bundeskanzleramt, aber auch für weitere Bundesbehörden und -ministerien, nämlich BfV, BMI, AA und MAD. Sollten weitere Erkenntnisse gewonnen werden, welche die Bejahung eines Anfangs- verdacht rechtfertigen, käme ggf. die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen
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Drucksache 18/12850                                      – 304 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB gegen bisher unbekannte Ange- 1106 hörige bisher unbekannter US- Geheimdienste in Betracht.“ Noch am selben Tag richtete der GBA entsprechende Erkenntnisanfragen an die in dem Vermerk genannten Bundesbehörden. 1107 Das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD),                 das Bundesamt für Sicherheit in der Informati- 1108                                   1109                               1110 onstechnik,      das Bundesinnenministerium             und das Auswärtige Amt             antworteten dem GBA, nicht über eigene Erkenntnisse zu diesem Vorgang zu verfügen. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2013 antwortete der Bundesnachrichtendienst: „Der Bundesnachrichtendienst ist mit oben genannter Angelegenheit erstmalig am 17. Oktober 2013 befasst worden. Am Nachmittag dieses Tages hat das Bundeskanz- leramt dem Bundesnachrichtendienst ein Dokument übermittelt und um Prüfung ge- beten. Dieses Dokument, welches technische Parameter aufführt und eine deutsche Mobilfunktelefonnummer im Zusammenhang mit der Bemerkung ‚GE CHANCEL- LOR MERKEL‘ nennt, sei von dem Magazin ‚Der Spiegel‘ übergeben worden. Eine Prüfung und Erstbewertung der fachlich zuständigen Abteilung ‚Technische Aufklä- rung‘ im Bundesnachrichtendienst hat ergeben, dass es als plausibel bewertet wird, dass es sich bei dem Dokument um den Beleg für die Steuerung der fernmeldetechni- schen Erfassung eines - laut Dokument - der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu- geordneten Telekommunikationsmerkmals handelt. Einen Beleg für eine in der Ver- gangenheit erfolgreich durchgeführte Telekommunikationsüberwachung kann der BND dem Dokument nicht entnehmen. Weitere, über die Presseberichterstattung hinausgehende Erkenntnisse liegen dem 1111 Bundesnachrichtendienst nicht vor.“ Mit Schreiben vom 5. November 2013 ergänzte der GBA seine Erkenntnisanfragen unter Bezugnahme auf den bereits erörterten [siehe B.I.2.a)] Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 27. Ok- tober 2013: „Dort selbst ist ein Dokument abgedruckt, welches aus dem Fundus von Herrn Edward Snowden stammen soll und angeblich eine Abhörmaßnahme gegen die Bundeskanz- lerin belegt. Im Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘, Ausgabe 44/2013, S. 23 werden die Abkürzungen des mutmaßlichen Snowden-Dokuments näher erläutert. Zur weite- ren Prüfung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts wird um Mitteilung gebeten, ob 1106)   Interner Vermerk des GBA vom 24. Oktober 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 14 f. (VS-NfD – insoweit offen). 1107)   Schreiben des MAD vom 30. Oktober 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 97 (VS-NfD). 1108)   Schreiben des BSI vom 8. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 104 (VS-NfD). 1109)   Schreiben des BMI vom 18. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 47 f. 1110)   Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 53. 1111)   Schreiben des BND an den GBA vom 31. Oktober 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 76 f. (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 305 –                        Drucksache 18/12850 dort Erkenntnisse vorliegen, die darauf hindeuten, dass es sich bei der genannten Ab- lichtung um die Kopie eines Original-Dokuments handeln kann, ob dem Bundesnach- richtendienst ähnliche Dokumente bekannt sind und ob die Erklärungen der Abkür- zungen aus dem Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ nach dortigem Wissensstand zu- 1112 treffend sind.“ Mit Schreiben vom 11. November 2013 erklärte das Bundeskanzleramt zu der Erkenntnisanfrage des GBA: „[A]uf die mit o.g. Bezug übermittelte Erkenntnisanfrage zu dem beim Generalbun- desanwalt beim Bundesgerichtshof angelegten Beobachtungsvorgang teile ich mit, dass hier keine tatsächlichen Erkenntnisse zum etwaigen Tatvorwurf vorliegen. Das Bundeskanzleramt erhielt am 17. Oktober 2013 Kenntnis von einem Dokument im Besitz des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, welches dort als Beleg für die angebli- che Überwachung des Mobiltelefons der Frau Bundeskanzlerin bewertet wurde. Im Übrigen verweise ich auf die Aussage des Sprechers des Weißen Hauses vom 23. Ok- tober 2013 (‚The United States is not monitoring and will not monitor the Communi- 1113 cations of the Chancellor’). […].” Mit Schreiben vom 12. November 2013 teilte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, auf die Erkenntnisanfrage des GBA mit: „[I]m Bereich des Regierungsviertels in Berlin besteht grundsätzlich ein Abhörrisiko für die örtliche (Behörden-)Kommunikation und somit auch für offen geführte Han- dygespräche. Dafür sprechen die erkennbaren Antennen und Aufbauten auf den Dä- chern ausländischer Botschaften, die zu unterstellende ‚Ergiebigkeit‘ und insbeson- dere die gute Zugänglichkeit zu relevanten Kommunikationsverbindungen sowie das vorliegende Fall- bzw. methodische Wissen der Spionageabwehr über die Zielsetzun- gen fremder Nachrichtendienste. Ein konkreter Nachweis von Abhöraktivitäten und eine Klärung der Zweckbestim- mung der erkennbaren Antennen und Aufbauten konnte jedoch trotz vielfältiger tech- nischer Maßnahmen bislang nicht erbracht werden und wird bei aller Anstrengung auch zukünftig - wenn überhaupt - nur sehr eingeschränkt möglich sein. Der techni- sche Nachweis von in der Regel passiv durchgeführten Überwachungsmaßnahmen ist nicht möglich, da die hierbei genutzte Empfangstechnik keine eigenen erfassbaren Funksignale aussendet. Grundsätzlich sind Gespräche in Telekommunikationsnetzen nicht abhörsicher. Es ist davon auszugehen, dass fremde Nachrichtendienste erhebliche Anstrengungen unter- 1112)   Schreiben des GBA an den BND vom 5. November 2013, MAT A BND-1/13i, Bl. 147, 190. 1113)   Schreiben des Bundeskanzleramts an das BMJ vom 11. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 32 (VS-NfD – insoweit offen).
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Drucksache 18/12850                                       – 306 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nehmen, um Telefongespräche zum Zweck der nachrichtendienstlichen Informations- beschaffung abzuhören. Dafür stellen die Botschaftsgebäude im Zentrum Berlins auf- grund ihre[r] günstigen örtlichen Lage und ihres exterritorialen Status besonders ge- eignete Standorte dar. Dem BfV liegen aus eigenem Aufkommen aktuell keine über die Medienberichterstat- tung hinausgehenden tatsächlichen Erkenntnisse über ein mutmaßliches Abhören des Mobiltelefons von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch einen ausländi- schen Nachrichtendienst vor. Sollten hier entsprechende Erkenntnisse anfallen, wird unaufgefordert nachberichtet. Bezüglich Ihrer Anfrage vom 5. November 2013 im Hinblick auf Erkenntnisse des BfV zu der in der FAS-Ausgabe vom 27. Oktober 2013 zu findenden Ablichtung, die auf Seite 23 der Ausgabe 44/2013 des Nachrichtenmagazins ‚DER SPIEGEL‘ näher erläutert wurde, nehme ich wie folgt Stellung: Nach meiner Erinnerung hat der SPIEGEL-Redakteur Jörg Schindler mir bei einem Gespräch am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, der SPIEGEL habe die oben erwähnte Dar- stellung auf Basis eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA selbst er- stellt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem Bundesamt für Verfassungs- 1114 schutz nicht vor. […].“ Mit Schreiben vom 20. November 2013 antwortete der BND dem GBA auf dessen ergänzende Anfrage vom 5. November. Dabei nahm der BND Bezug auf das Schreiben des BfV vom 12. November 2013: „Dem Bundesnachrichtendienst liegen keine Erkenntnisse vor, die über den Inhalt des […] Schreibens des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 12. No- vember 2013 hinausgehen. Dem Bundesnachrichtendienst sind keine Dokumente be- kannt, die dem in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung abgebildeten Doku- ment ähnlich sind. Die im Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ 44/2013, auf Seite 23 aufgeführten Erklärungen der in dem Dokument enthaltenen Abkürzungen sind zum Teil nachvollziehbar. Ob diese tatsächlich zutreffend sind, kann der Bundesnachrich- tendienst nicht bestätigen. Sollten hier im Sinne Ihres Schreibens vom 5. November 2013 relevante Erkenntnisse 1115 anfallen, wird der Bundesnachrichtendienst unaufgefordert nachberichten.“ Mit Schreiben vom 25. November 2013 wandte sich der GBA erneut an das Bundeskanzleramt: 1114)   Schreiben des Präsidenten des BfV an den GBA vom 12. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 68 f. 1115)   Schreiben des BND an den GBA vom 20. November 2013, MAT A BND-1/14d, Bl. 43 (44), (VS-NfD – insoweit offen).
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 307 –                        Drucksache 18/12850 „1. Am 17. Oktober 2013 wurde Ihnen vom Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ ein Dokument übermittelt, welches als Beleg für die angebliche Überwachung des Mobil- telefons der Frau Bundeskanzlerin bewertet wurde. Zur weiteren Prüfung im hier vor- liegenden Beobachtungsvorgang ist die genaue Kenntnis dieses Vorgangs unerläss- lich. Ich wäre daher dankbar, wenn der genannte Schriftverkehr einschließlich dieses Dokuments - vermutlich vom Spiegel-Redakteur Jörg Schindler - zumindest in beglau- bigter Ablichtung ohne Schwärzungen zu obigem Aktenzeichen übermittelt werden könnte. 2. Inhalt des o.a. Dokuments ist wohl auch eine Mobilfunknummer, bei der es sich um einen von Frau Bundeskanzlerin genutzten Telefonanschluss handeln soll. Hier bitte ich um Mitteilung, ob diese Tatsache zutreffend ist, von wann bis wann diese Telefon- nummer und gegebenenfalls von wem genutzt wurde und welchem Provider diese Mo- 1116 bilfunk-Rufnummer zuzuordnen ist. […].“ Mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 antwortete das Bundeskanzleramt darauf: „[A]uf die mit o.g. Bezug übermittelte Erkenntnisanfrage und unter Bezugnahme auf mein letztes Schreiben zum Vorgang teile ich mit, dass mir der Sprecher der Bundes- regierung, StS Seibert, am 17. Oktober 2013 ein Papier übergab welches er von den Spiegel-Journalisten Schindler und Blome erhalten habe. Ich habe Ablichtungen die- ses Papiers am selben Tage sowohl an das Bundesministerium des Innern als auch an den Bundesnachrichtendienst weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung der Plausibilität. Die im fraglichen Papier angegebene Mobilfunknummer stimmt mit einer Frau Bun- deskanzlerin zuzuordnenden Mobilfunknummer überein. […] Kartenvertrag und Ge- rät wurden nicht durch das Bundeskanzleramt beschafft. Eine Ablichtung des in Rede 1117 stehenden Dokuments habe ich beigefügt. Ein Schriftverkehr existiert dazu nicht.“ Das diesem Antwortschreiben beigefügte Dokument deckt sich mit dem im Bericht der Frankfurter Allge- meinen Sonntagszeitung vom 27. Oktober 2013 veröffentlichten Dokument. Mit Presseerklärung vom 4. Juni 2014 unterrichtete der GBA die Öffentlichkeit darüber, am 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit ein- geleitet zu haben, da umfangreiche Vorerhebungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür erbracht hätten, dass unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel ausgespäht haben. 1116)    Schreiben des GBA an das Bundeskanzleramt vom 25. November 2013, MAT A GBA-1f, Bl. 34 f. 1117)    Schreiben des Bundeskanzleramts an den GBA vom 19. Dezember 2013, MAT A BK-1/4u, Bl. 110 f. (VS-NfD – insoweit offen).
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Drucksache 18/12850                                   – 308 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit weiterer Presseerklärung vom 12. Juni 2015 teilte der GBA mit, dieses Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt zu haben, weil sich der betreffende Vorwurf mit den Mitteln des Strafprozess- 1118 rechts nicht gerichtsfest beweisen lasse. Dazu führte der GBA aus: „1. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein im Oktober 2013 erstmals in den Me- dien veröffentlichtes Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächli- ches Abhören des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin angesehen wurde. Bei diesem Dokument handelt es sich nicht um einen authentischen Abhörauftrag der National Security Agency (NSA) oder eines anderen US-amerikanischen Nachrichtendienstes. Es soll sich vielmehr um eine Abschrift eines in Augenschein genommenen Doku- ments der NSA handeln. Das Dokument im Original zu beschaffen, ist nicht gelungen. Auch die Abschrift oder jedenfalls weitere Einzelheiten hierzu stehen für weitere Er- mittlungen nicht zur Verfügung. Auf dieser Grundlage ist eine den Anforderungen der Strafprozessordnung genügende Bewertung des Dokuments sowie der Herkunft der in ihm enthaltenen Daten nicht möglich. Auch der Inhalt des Dokuments beweist nicht, dass das Mobiltelefon der Bundeskanz- lerin möglicherweise seit dem Jahr 2002 abgehört worden ist. Festzustellen war, dass die darin aufgeführte Telefonnummer einem von der Bundeskanzlerin genutzten Mo- biltelefon zuzuordnen ist. Ansonsten lassen die Angaben auf dem Dokument verschie- dene Interpretationen zu. Keine von ihnen lässt sich mit dem Beginn der ersten Amts- zeit der Bundeskanzlerin am 22. November 2005 sowie mit der als Anschlussinhaberin des Mobiltelefons ermittelten CDU-Bundesgeschäftsstelle in Einklang bringen. Dass es sich bei den in dem Dokument genannten Daten um die technischen Zielparameter für die Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons handelt, muss daher eine Vermutung bleiben. 2. Auch die in den Medien bisher veröffentlichten Dokumente, die von Edward Snow- den stammen, enthalten keinen gerichtsfesten Nachweis für eine Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons. Der Name der Bundeskanzlerin scheint einem Dokument aus diesem Fundus zufolge zwar mit Hilfe eines Namen- Erkennungs-Programms namens ‚Nymrod‘ häufiger als 300 Mal festgestellt worden zu sein. Aus welchem Datenbestand die Treffer stammen, ist diesem oder anderen Dokumenten aus dem Fundus allerdings nicht zu entnehmen. Ein Beweis, dass die festgestellten Treffer auf einer Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons beruhen, lässt sich damit nicht führen. Eine Recherche des Namens der Bundeskanzlerin in allgemein zugänglichen Quellen wäre strafrechtlich ohne Bedeu- tung. 1118)    Presseerklärung Nr. 20/2015 des GBA vom 12. Juni 2015, abrufbar unter https://www.generalbundesanwalt.de/de/show- press.php?heftnr=550&newsid=550.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode            – 309 –                       Drucksache 18/12850 3. Nach den eingeholten technischen Stellungnahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND), der Bundespolizei (BPol), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) so- wie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind zahlreiche Möglichkeiten denkbar, wie auf mobile Kommunikation zugegriffen werden kann. Keines der in Betracht kommenden ‚Angriffsszenarien‘ lässt sich im Falle des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nachweisen oder ausschließen. Eine Präzi- sierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handeln- den Personen - wie es die Strafprozessordnung fordert - ist daher auf diesem Weg nicht möglich. 4. Weitere Beweiserhebungen versprechen keinen Erfolg. Es bestehen keine weiteren Ermittlungsansätze, mit Hilfe derer sich der Verdacht der Ausspähung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen wei- ter konkretisieren ließe. Den mit der Veröffentlichung der sogenannten Snowden-Do- kumente befassten Journalisten steht ein umfassendes Zeugnis- und Auskunftsverwei- gerungsrecht zu. Die bisher bekannten Äußerungen von Edward Snowden geben ebenso wie der Inhalt der ihm zuzuordnenden veröffentlichten Dokumente keine Hin- weise darauf, dass er über eigene Wahrnehmungen oder Kenntnisse zu dem Verdacht der Ausspähung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons verfügt. Die vagen Äußerungen von Verantwortlichen der Vereinigten Staaten von Amerika zu ei- ner etwaigen Überwachung der mobilen Telekommunikation der Bundeskanzlerin durch einen US-amerikanischen Nachrichtendienst (‚not any more‘) reichen für eine Beschreibung des Tatgeschehens nicht aus. Die Bemerkungen, die in der Öffentlich- keit als allgemeines Schuldeingeständnis aufgefasst wurden, entbinden nicht von einer den Vorgaben der Strafprozessordnung genügenden Beweisführung. Sollten sich neue erfolgsversprechende Ermittlungsansätze ergeben, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.“ bb)    Bundesamt für Verfassungsschutz Der Leiter der im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) temporär eingerichteten „Sonderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste mit Bezug zu Deutschland“ (SAW TAD) [siehe dazu ausführlicher B.II.2.], Frank Wingerath, hat sich am 12. Mai 2016 als Zeuge vor dem Ausschuss zum Vorwurf einer Überwachung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin ge- äußert: „Nach allem was uns vorliegt, scheint es plausibel zu sein und scheint es so gewesen 1119 zu sein.“ Zugleich hat der Zeuge Wingerath klargestellt: 1119)   Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 61.
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Drucksache 18/12850                                           – 310 –    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode „BND und BSI wurden mit der Untersuchung des Kanzlerhandys beauftragt, wir 1120 nicht.“ Darüber hinaus hat er mit Bezugnahme auf die in den Snowden-Dokumenten genannten Hinweise erläutert: „Das ist ein konkreter Vorwurf oder der Hinweis auf eine wirklich konkrete Aktion und nicht in der allgemeinen sonstigen Art der Snowden-Dokumente: Es gibt einen SCS, der aus den Liegenschaften heraus technische Abhörmaßnahmen macht. – Das ist natürlich sehr allgemein, während das Kanzlerhandy dann schon ein konkreter Hin- weis war auf einen konkreten Vorfall, auf eine konkrete Aktion, die als solches natür- lich auch dann andere Ansatzpunkte möglicherweise bietet, um das zu untersuchen. In diesem Falle war es aber so, dass wir nicht in die Untersuchung des Handys einge- bunden waren. Das Handy ist mutmaßlich - - Soweit ich das weiß, ist es auch nicht unbedingt das neueste Modell, der neueste Schrei, und war schon lange nicht kryptiert und ist insoweit mutmaßlich im Rahmen allgemeiner Möglichkeiten, die wir vorhin schon mehrfach diskutiert haben, im Rahmen von Bedrohungsszenarien in Berlin- 1121 Mitte dort abgefischt worden.“ Ergänzend hat der Zeuge Wingerath ausgeführt, das BfV habe mehrfach auf die Risiken bei der Handybenut- zung hingewiesen: „Ich habe wiederholt gesagt, wir haben zigmal darauf hingewiesen, dass diese Gefahr besteht; das wird man nie ausschließen können, niemals. Wir sensibilisieren deswe- gen, wir schreiben deswegen solche Berichte; wir sagen jedem: Pass bitte auf, wenn du dein Handy benutzt. Es ist nicht nur eine Frage der technischen Sicherheit, sondern 1122 es ist auch eine Frage der Leute, die mit den Handys operieren.“ „Man kann technische Vorkehrungen treffen, man kann kryptiert miteinander telefo- nieren - das ist ja auch angestrebt; das haben wir mehrfach angeregt, das regt BSI an, das regen alle an. Das wäre sicherlich auch eine große Hilfe, funktioniert aber nur 1123 dann, wenn der andere auch so ein Ding hat.“ Der Leiter der Abteilung 4 im BfV (Spionageabwehr-, Geheim- und Sabotageschutz), Dr. Burkhard Even, hat am 2. Juni 2016 als Zeuge vor dem Ausschuss erklärt: „Es gibt viele interessante Standorte, aber so viel Politik und, ich sage mal, Wirtschaft, Wirtschaftsverbände und so, wie genau hier so rund um den Pariser Platz gibt es nur an wenigen Stellen in Deutschland. Und wenn wir es dann als Deutschland zulassen, dass zwischen den Regierungsbauten und dem Parlament so viele Botschaften sind mit 1120)   Wingerath, Protokoll-Nr. 98 I, S. 61. 1121)   Wingerath, Protokoll-Nr. 98 II – Auszug offen, S. 6. 1122)   Wingerath, Protokoll-Nr. 98 II – Auszug offen, S. 20. 1123)   Wingerath, Protokoll-Nr. 98 II – Auszug offen, S. 20.
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