Microsoft Word - 12850 Gesamtbericht 1. UA 18. WP_endg (003).docx

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 311 –                     Drucksache 18/12850 ganz vielen technischen Möglichkeiten, dann ist das ein Grundfehler, an dem wir jetzt nichts mehr ändern können, es sei denn, die Regierung würde nach Potsdam umziehen und die Botschaften würden alle hier bleiben. Und gerade das Abhören von Handys ist relativ einfach von Botschaften aus zu bewerkstelligen, und das ist genau das, was wir dann definitiv nicht feststellen können, weil es inzwischen – das war vor 15 Jahren anders - passive Techniken gibt, die keinerlei Spuren hinterlassen, die man definitiv nicht messen kann. Wenn ein normaler IMSI-Catcher genutzt wird - das nutzen man- che, ich sage mal, Botschaften, die nicht ganz so gut aufgestellt sind, auch hin und wieder schon mal in Autos oder so -, das kann man messen, wenn man weiß, wann möglicherweise so ein Gerät genutzt wird. Aber das, was systematisch dann von dem einen oder anderen Botschaftsdach sicherlich gemacht wird, ist nicht messbar, sodass man, wenn man hier mit dem Handy telefoniert, einfach ein ganz hohes Risiko eingeht, und das muss man wissen. Und da sind die Amerikaner bei weitem nicht die einzigen 1124 Verdächtigen.“ cc)    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Der ehemalige Vizepräsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Andreas Kö- nen, hat am 23. Juni 2016 als Zeuge vor dem Ausschuss bekundet: „Also, wir haben zunächst einmal erst eine Information darüber erhalten am 17. bzw. 18. Oktober. Da ist uns ebendieses Dokument, was vermutlich eine Abschrift von be- stimmten Snowden-Informationen darstellt, zugeleitet worden. Wir haben dann zu- nächst dieses Dokument am 18. einem Plausibilitätscheck unterzogen und festgestellt, dass da durchaus wieder Informationen drauf sind, die als typische Daten einer strate- gischen Aufklärung gelten können, insbesondere eben mit der Telefonnummer und 1125 anderen Indikatoren, die typisch für eine Aufklärung sind.“ „Was zur Verfügung gestellt wurde, ist genau dieser, wie man es bezeichnen mag, Zettel, auf dem bestimmte Grunddaten stehen, die von einem Snowden-Dokument wohl abgeschrieben worden sein sollen. Da steht die Mobilfunknummer drauf, der Name, dann stehen bestimmte sogenannte Target-Kenner drauf. Das deutet darauf hin, dass eben genau diese Daten in einer strategischen Erfassung drin waren. Aber mehr sagt das letztlich nicht aus an der Stelle. Damit ist ein gewisser Anfangsverdacht ge- geben einer Überwachung, und das hat eben dann die nachfolgenden Aktionen im BSI 1126 inklusive des Angebots einer Analyse des Geräts selber initiiert.“ „Dann wurde sehr schnell klar, dass man sich in einer Gesamtschau einmal dieser Be- drohung des konkreten Kanzlerinnenhandys, aber auch dem, was insgesamt aus den 1124)    Dr. Even, Protokoll-Nr. 100 I, S. 16. 1125)    Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42. 1126)    Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 43 f.
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Drucksache 18/12850                                             – 312 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Snowden-Dokumenten und früheren Bewertungen unsererseits in der Mobilkommu- nikation schon bekannt ist - - dass wir uns nochmals genau mit Berlin-Mitte auseinan- 1127 dersetzen müssen. […]“ Darüber hinaus hat der Zeuge Andreas Könen angegeben, die Bundeskanzlerin habe die Untersuchung ihres 1128 Mobiltelefons durch seine Behörde abgelehnt.                   Im Einzelnen hat er ausgeführt: „Der entscheidende Punkt jetzt hier war, dass wir dann angeboten haben, auch ent- sprechende Prüfungen am Gerät selber vorzunehmen, dass wir mit dem IT-Sicherheits- beauftragten speziell auch des Kanzleramtes dann gesprochen haben und da auch noch mal entsprechende Leitlinien an die Hand gegeben haben, wie zu verfahren ist und wie 1129 Sicherheit möglichst zu gewährleisten ist.“ Dazu hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als Zeugin vor dem Ausschuss erklärt: „In der Abwägung der Frage, was man da als Mehrgewinn herausfinden konnte, und der Frage, wie viele Erkenntnisse man über mein gesamtes Kommunikationsverhalten gewinnen konnte, was aus meiner Sicht zum Kernbereich meiner Tätigkeit als Bun- deskanzlerin gehört, habe ich mich entschieden, mir ein neues Gerät zu nehmen und 1130 nicht die Überwachung zu - - oder die Untersuchung, das Angebot anzunehmen.“ 1131 Mit Schreiben vom 5. November 2013                    übermittelte der damalige Vizepräsident des BSI dem Bundesmi- 1132 nisterium des Innern unter dem Betreff „Bewertung Angriffsvektoren“ eine „aktualisierte                              allgemeine Dar- stellung und Bewertung der Angriffsmöglichkeiten auf die mobile Regierungskommunikation“. Mit Schrei- 1133 ben vom 2. Dezember 2013                teilte das BSI dem BMI ergänzend mit, zur Aufklärung habe es am 25. und 31. Oktober 2013 zielgerichtete Fragen an das Unternehmen [geschwärzt] gerichtet, zu denen auch kurzfri- stig Antworten eingegangen seien. Dieser Fragenkatalog habe einerseits auf die Erfüllung der unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen durch das Unternehmen gezielt, andererseits auf Details technischer und orga- nisatorischer Art, aus denen Rückschlüsse auf das mögliche Vorgehen etwaiger Angreifer gezogen werden können. Außerdem sei das Unternehmen direkt hinsichtlich eigener Erkenntnisse zu den Aktivitäten auslän- discher Dienste im Geschäftsumfeld befragt worden. Wie zu erwarten gewesen sei, habe das Unternehmen durch die bisherige Beantwortung selbst keine Anhaltpunkte für formale, organisatorische oder technische Versäumnisse geliefert. Im Anschluss nannte das BSI Angaben des Unternehmens, die eventuell Ansatz- punkte für weitere Nachforschungen zum Sachverhalt böten. 1127)    Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42. 1128)    Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42. 1129)    Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 42. 1130)    Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 33. 1131)    Schreiben des Vizepräsidenten des BSI Könen an das BMI vom 5. November 2013, MAT A BSI-1/6g, Bl. 40 ff. (VS-NfD); auch in MAT A BMI-1/9c, Bl. 289 ff. (VS-NfD) sowie in MAT A BPol-4/1, Bl. 81 ff. (VS-NfD). 1132)    Wie das BSI eingangs des Schreibens erläuterte, hatte es „in den zurückliegenden Jahren wiederholt – auch unter Einbeziehung der Fachaufsicht […] – über Angriffsmöglichkeiten auf Mobiltelefone und Smartphones berichtet“, Schreiben des Vizepräsidenten des BSI Könen an das BMI vom 5. November 2013, MAT A BSI-1/6g, Bl. 40 (VS-NfD – insoweit offen). 1133)    Schreiben mit Sachbericht des BSI an das BMI vom 2. Dezember 2013, MAT A BSI-1/6h_1, Bl. 63.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 313 –                            Drucksache 18/12850 Mit Schreiben vom 12. Dezember 2013 forderte das BMI unter Bezugnahme auf den Bericht „Bewertung 1134 Angriffsvektoren“ beim BSI nähere Informationen zu dem US-amerikanischen Programm GENIE an.                             Im Einzelnen begehrte es die Beantwortung folgender Fragen: „1. Was ist Ziel und Zweck dieses Programms? 2. Welche Möglichkeiten bietet es? 3. Für welche Einsatzbereiche ist es nutzbar bzw. voraussichtlich entwickelt? 4. Welche Maßnahmen wären mit welchem eventuellen finanziellen Aufwand erfor- derlich/möglich, um sich vor diesem Programm schützen zu können? 5. Könnte die Regierungskommunikation von diesem Programm wie gefährdet sein? 1135 6. Könnte die kryptierte mobile Kommunikation gefährdet/betroffen sein?“ Mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 teilte das BSI dem BMI mit, das Programm GENIE sei dem BSI nur aus – näher bezeichneten – Artikeln der nationalen und internationalen Presse bekannt, die im Rahmen der Aufarbeitung der Snowden-Dokumente veröffentlicht worden seien. Sodann beantwortete es die vom BMI 1136 gestellten Fragen auf Grundlage der Informationen aus den zitierten Presseartikeln. 3.     Mutmaßliche Überwachung anderer Personen aus dem Bereich der Bundesregierung Ab November 2013 erschienen Medienberichte und andere Veröffentlichungen, die den Verdacht nährten, US-amerikanische Nachrichtendienste hätten neben der Bundeskanzlerin auch weitere Personen aus dem Bereich der Bundesregierung ausgespäht. Dieser Verdacht war Gegenstand behördlicher Aufklärungsbemü- hungen. a)     Anhaltspunkte In einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus vom 4. November 2013 mit dem Titel „Regierung im Fa- denkreuz“ heißt es unter anderem: „Nach FOCUS-Informationen aus Kreisen deutscher Sicherheitsbehörden wurde auch die gesamte Bundesregierung über Jahre hinweg systematisch abgehört. Man gehe ‚mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ davon aus, dass die Amerikaner ‚mehrere hundert Anschlüsse wichtiger deutscher Entscheidungsträger überwacht ha- ben‘, sagt ein hochrangiger Geheimdienstler. […]. 1134)    Schreiben des BSI an das BMI vom 18. Dezember 2013, MAT A BSI-1/6g, Bl. 37 ff. (VS-NfD – insoweit offen). 1135)    Schreiben des BSI an das BMI vom 18. Dezember 2013, MAT A BSI-1/6g, Bl. 37 ff. (VS-NfD – insoweit offen). 1136)    Schreiben des BSI an das BMI vom 18. Dezember 2013, MAT A BSI-1/6g, Bl. 37 ff. (VS-NfD – insoweit offen).
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Drucksache 18/12850                                        – 314 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eindeutige Beweise für das Eindringen der US-Spione in die Telefonleitungen der Bundesregierung könne man zwar noch nicht vorweisen, räumt ein hochrangiger Si- cherheitsexperte ein. Es gebe aber ‚technische Hinweise‘ auf das Ausspähen - auch aus Unterlagen der NSA, die Edward Snowden an die Öf- fentlichkeit lanciert hat. Beispielsweise eine Liste mit Handy-Nummern und Namen diverser Spitzenpolitiker und dazupassenden Datenschlüsseln, mit denen man sich Zu- gang zu den Mobilfunkgeräten verschaffen kann. Beim Verfassungsschutz ist man nach FOCUS-Informationen inzwischen überzeugt davon, dass nicht nur die Nummer eins abgehört wurde, sondern auch ihre Minister. […] Im Zentrum der US-Lauschangriffe stehen nach Informationen von FOCUS vor allem die Bundesminister mit strategisch wichtigen Politikfeldern. Dazu zählen nach Ein- schätzung der deutschen Geheimdienste vor allem die Finanz-, Außen-, Verteidi- 1137 gungs-, Innen- und Wirtschaftsminister.“ Am 23. Februar 2014 berichtete die Bild am Sonntag unter der Überschrift „Lauschangriff auf 320 wichtige Deutsche“, ein ranghoher US-Nachrichtendienstmitarbeiter in Deutschland habe erklärt, man habe die Order, keinerlei Informationsverluste zuzulassen, nachdem die Kommunikation der Bundeskanzlerin nicht mehr di- rekt überwacht werden dürfe. Ins Visier genommen würden jetzt die engsten Vertrauten von Bundeskanzlerin 1138 Dr. Angela Merkel, darunter Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière. Am 8. Juli 2015 veröffentlichte WikiLeaks unter der Überschrift „NSA high priority targets for Germany“ Dokumente, die belegen sollten, dass eine Vielzahl teils hochrangiger Personen aus dem Bereich der Bun- desregierung von der NSA überwacht werde. Veröffentlicht wurden unter anderem drei mehrspaltige Tabel- len, bei denen es sich nach den Angaben von WikiLeaks um Auszüge aus NSA-Datenbanken handeln soll. Die zweite Spalte dieser Tabellen enthält (teilweise unkenntlich gemachte) Telefon- bzw. Telefaxanschlüsse in Berlin und Bonn sowie Mobiltelefonnummern. Die dritte Spalte weist die zugehörigen Anschlussnehmer aus, die durch eine Funktionsbezeichnung und teilweise zusätzlich durch einen Nachnamen gekennzeichnet sind. Die Tabelle mit der Überschrift „NSA Helped CIA Outmanoeuvre Europe on Torture“ weist überwiegend Anschlussnehmer aus dem Bereich des Auswärtigen Amts aus, z. B. „FRG MFA FOREIGN MINISTER STEINMEIER CELL“, „GE MFA EURO CORRESPONDENT“ oder „GE MFA UN AFFAIRS STOCK- 1139 HAUSEN“. 1137)    Focus vom 4. November 2013 „Regierung im Fadenkreuz“, MAT A BMI-1/8b_11, Bl. 9 ff. 1138)    Bild am Sonntag vom 23. Februar 2014 „Lauschangriff auf 320 wichtige Deutsche“. 1139)    WikiLeaks-Dokument, MAT B Sek-8a.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 315 –                         Drucksache 18/12850 Die unter der Überschrift „All The Chancellor's Men” stehende Tabelle führt Anschlussnehmer aus dem Bereich des Kanzleramts auf, z. B. „FRG CHANCELLOR CH OF STAFF“, „FRG PARL MERKEL ADVI- SOR KAUDER“, „GE CH CHANC POFALLA“ oder „GEY NORTH AMERICAN AFFAIRS VON 1140 GEYR“. Die mit „The Euro Intercepts“ überschriebene Tabelle beinhaltet überwiegend Anschlussnehmer aus den Ressorts Finanzen, Landwirtschaft und Wirtschaft, z. B. „GE INT FINANCE MIN LAFONT“, „FRG MIN 1141 AGRICULTURE STATE SECRETARY“ oder „FRG MOE STATE SEC EUROPEAN POLICY“. b)     Aufklärungsbemühungen deutscher Behörden Die Beweisaufnahme des Ausschusses zur mutmaßlichen Überwachung anderer Personen aus dem Bereich der Bundesregierung war wenig ergiebig. Ausweislich der Antwortschreiben auf die Erkenntnisanfragen des GBA zum generellen Beobachtungsvor- gang mit dem Aktenzeichen 3 ARP 55/13-1 [siehe B.II.1. sowie Erster Teil D.I.] verfügten das Bundeskanz- leramt, das Bundesministerium des Innern, das Auswärtige Amt, der Bundesnachrichtendienst, das Bundes- amt für Verfassungsschutz, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht über relevante Informationen [siehe B.II.1.]. Zwei der befragten Behörden machten dabei speziell Angaben in Bezug auf die mutmaßliche Überwachung anderer Personen aus dem Bereich der Bundesregierung. Der BND erklärte [siehe dazu auch Erster Teil D.I.]: „[U]nter Bezugnahme auf Ihr Schreiben 3 ARP 55/13-1 VS-NfD vom 07. November 2013 teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesnachrichtendienst keine Erkenntnisse dar- über vorliegen, dass die gesamte Bundesregierung über Jahre hinweg von der NSA 1142 abgehört wurde. […].“ Das BfV schrieb: „[W]ie bereits telefonisch mitgeteilt liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz keine Erkenntnisse darüber vor, dass ‚die gesamte Bundesregierung über Jahre hin- 1143 weg‘ von der NSA abgehört wurde. […].“ Diese Antwortschreiben auf die Erkenntnisanfragen des GBA decken sich mit der internen E-Mail-Kommu- nikation im BMI, wonach weder dem Referat ÖS III 3 noch der Projektgruppe NSA [siehe dazu B.II.2.] 1144 Erkenntnisse über die Mutmaßungen aus dem Focus-Artikel vom 4. November 2013 vorlagen. 1140)    WikiLeaks-Dokument, MAT B Sek-7a. 1141)    WikiLeaks-Dokument, MAT B Sek-6a. 1142)    Schreiben des BND an den GBA vom 12. Dezember 2013, MAT A GBA-1a_2, Bl. 163 (VS-NfD – insoweit offen). 1143)    Schreiben des BfV an den GBA vom 17. Februar 2014, MAT A GBA-1f, Bl. 73 (VS-NfD – insoweit offen). 1144)    Interne E-Mails des BMI vom 4. November 2013, MAT A BMI-1/8b_11, Bl. 8.
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Drucksache 18/12850                                         – 316 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lediglich in einem internen Gesprächsführungsvorschlag des Auswärtigen Amts zu Treffen mit zwei hoch- 1145 rangigen US-Repräsentanten               am 27. Februar 2014 findet sich eine spärliche Information. Dort wird unter der Überschrift „NSA/Cyber“ ausgeführt: „Medien berichten seit dem 22.02., dass die NSA die Überwachung von deutschen Spitzenpolitikern intensiviert hat, seitdem sie die Überwachung der Bundeskanzlerin 1146 beendet hat. Weißes Haus bestätigte, dass ‚Informationen gesammelt werden‘.“ Bezüglich der auf WikiLeaks im Juli 2015 veröffentlichten Rufnummern aus mehreren Bundesministerien hat der ehemalige Vizepräsident des BSI Andreas Könen eine technische Aufklärung von Gesprächen inner- halb des IVBB ausgeschlossen: „Also, wir haben uns damit auseinandergesetzt, was es bedeutet, wenn ein Nachrich- tendienst etwa diese IVBB-Telefonnummern oder andere Kenngrößen als Selektor einsetzt, wie die Bedrohungslage, die sich daraus konstituiert, aussieht. Und das haben wir einer ausführlichen Würdigung unterzogen, auch auf Basis der Daten, die uns dar- aus klar wurden. Da wird vor allen Dingen deutlich: Ja, damit ist jegliche Kommuni- kation, die auf diese etwa gewählten Nummern kommt und nicht verschlüsselt ist, na- türlich auch wiederum zugänglich. Das ist aber genau das, was wir in vielen Warnsze- narien immer wieder predigen. Aber die entscheidende Aussage ist die: Das geht ge- nau bis zur Grenze des IVBB, und es gibt keine Indikatoren, dass hinter den Schutz- 1147 wällen des IVBB irgendetwas passiert ist. Es ist eine reine Rufnummernselektion.“ Zu den auf WikiLeaks veröffentlichten Gesprächsinhalten hat der Präsident des BfV Dr. Maaßen erklärt: „Ja, das sind sehr interessante Notizen, die irgendwie gar nicht in die anderen Snow- den-Dokumente hineinpassen. Damit haben wir uns natürlich auch beschäftigt, und nach meiner Erinnerung sind meine Mitarbeiter zu dem Ergebnis gekommen, dass es 1148 durchaus plausibel ist.“ Ob es sich wirklich um „amerikanische Dokumente“ handele oder möglicherweise um eine „False-Flag“- 1149 Operation eines anderen Dienstes, stehe hingegen nicht fest. 4.     Mutmaßliche Wirtschaftsspionage Infolge der Snowden-Veröffentlichungen wurden in den Medien Vorwürfe laut, die NSA betreibe außerhalb 1150 ihres Kernaufgabenbereichs Nationale Sicherheit auch Wirtschaftsspionage.                            Unter Berufung auf eine 1145)    Anvisierte Gesprächspartner waren die damalige Außen- und Sicherheitsberaterin des US-Präsidenten, Susan Rice, und der dama- lige Außenminister der USA, John Kerry. 1146)    Gesprächsführungsvorschläge des AA für USA-Reise vom 26. Februar 2014, MAT A AA-1/7g, Bl. 226 (228, 231). 1147)    Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 39. 1148)    Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 145. 1149)    Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 145 f. 1150)    The Guardian vom 9. September 2013 „NSA accused of spying on Brazilian oil company Petrobras“.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 317 –                          Drucksache 18/12850 Aussage Edward J. Snowdens berichtete die Presse, die NSA und der GCHQ hätten mittels Datensammlun- gen über Unternehmen Kommunikationsmuster erstellt, die Rückschlüsse auf deren Geschäftsgebaren zulie- ßen. Der ehemalige US-Präsident Barack Obama habe allerdings versichert, dies diene vor allem dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Ein Nachweis, dass es sich tatsächlich um Wirtschaftsspionage han- 1151 dele, sei generell schwierig zu führen. Edward J. Snowden selbst bezichtigte in seinem ersten Fernsehinterview die NSA der Wirtschaftsspionage: „Es gibt keine Zweifel, dass die USA Wirtschaftsspionage betreiben. Wenn es bei Sie- mens Informationen gibt, von denen sie meinen, dass sie für die nationalen Interessen von Vorteil sind, nicht aber für die nationale Sicherheit der USA, werden sie der In- 1152 formation hinterherjagen und sie bekommen.“ In den deutschen Medien stand vor allem ein im Jahr 2002 begonnenes Kooperationsprojekt des BND mit der NSA in Bad Aibling im Fokus der Berichterstattung über eine angebliche Wirtschaftsspionage der USA. So wurde berichtet, die Amerikaner hätten die gemeinsame Arbeit mit dem BND dazu missbraucht, um nach Informationen über EADS und Eurocopter zu suchen, was bereits seit dem Jahr 2005 intern bekannt gewesen 1153 sei.     Weiter wurde unter Berufung auf eingestufte Dokumente berichtet, dass im Jahr 2008 Hinweise auf einen möglichen Missbrauch dieser Kooperation durch die NSA an das Bundeskanzleramt herangetragen 1154 worden seien.         Der BND habe zu diesem Zeitpunkt schon etliche Belege für die „überbordende Neugier“ 1155 der NSA gesammelt. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière – Chef des Bundeskanzleramtes (ChefBK) in der Zeit vom 22. November 2005 bis zum 28. Oktober 2009 – nahm gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium am 6. Mai 2015 in geheimer Sitzung dazu Stellung. Anschließend äußerte er sich vor der Presse wie folgt: „Ich habe als Kanzleramtsminister im Jahre 2008 nichts erfahren von Suchbegriffen der US-Seite, Selektoren oder Ähnlichem zum Zwecke der Wirtschaftsspionage in Deutschland. Es wurden auch keinerlei Firmennamen genannt. 2008 ging es vielmehr um den Wunsch der amerikanischen Seite nach Ausweitung der Kooperation, einer problematischen Kooperation. Der BND riet von dieser Kooperation ab. Wir haben dann den Wunsch der amerikanischen Seite nach dieser Kooperation einvernehmlich abgeschlagen. Von daher bleibt von den gegen mich erhobenen Vorwürfen nichts üb- 1156 rig.“ 1151)     Zeit Online vom 4. Juli 2013 „Vorsprung durch Spionage“. 1152)     Übersetzung und Transkript des NDR-Interviews mit Edward J. Snowden vom 25. Januar 2014, MAT A BND-1/11h, Bl. 58 ff.; NDR vom 25. Januar 2014 „Snowden gibt dem NDR sein erstes TV-Interview“, siehe dazu http://www.ndr.de/nachrichten/netz- welt/Exklusiv-Snowden-gibt-NDR-Fernseh-Interview,snowdeninterview101.html. 1153)     Süddeutsche Zeitung vom 4. Oktober 2014 „Codewort Eikonal“; Der Spiegel vom 2. Mai 2015 „Der unheimliche Dienst“. 1154)     Frontal 21, ZDF vom 27. April 2015 „US-Wirtschaftsspionage – De Maizière war ab Februar 2008 informiert“. 1155)     Der Spiegel vom 16. Mai 2015 „Alles ungefiltert“. 1156)     Statement des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière zur Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 6. Mai 2015, abrufbar unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/05/ministerstatement-pkgr.html.
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Drucksache 18/12850                                             – 318 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a)     Stellungnahmen aus den Five Eyes-Staaten zum Verdacht der Wirtschaftsspionage Die US-amerikanische Regierung versicherte der Bundesregierung mehrfach, die dortigen Dienste betrieben 1157 keine Wirtschaftsspionage. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Zeugenvernehmung herausgestellt, dass es nach ihrer Erin- nerung von US-amerikanischer Seite „sehr eindeutige Aussagen, dass von der amerikanischen Regierung 1158 keine Wirtschaftsspionage betrieben“ werde, gegeben habe. Der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler hat als Zeuge vor dem Ausschuss erklärt: „Die Amerikaner haben uns immer versichert, dass sie keine Wirtschaftsspionage ma- chen; und sie haben ja auch, ich glaube, zuletzt im Januar 2014, so eine Präsidenten- direktive - Obama hat sie selbst verkündet -, wo noch mal deutlich gemacht wird, dass den Diensten verboten ist, bei der technischen Aufklärung Spionage zum Wettbe- werbsvorteil der heimischen Wirtschaft zu machen. Das hat Gesetzeskraft bei den Amerikanern. Er hat damit etwas zur Gesetzeskraft gemacht, was durch interne Wei- 1159 sung in den Diensten schon geregelt war.“ In der Presidential Policy Directive zu SIGINT-Aktivitäten von US-Präsident Barack Obama, der sogenann- ten PPD-28 [siehe dazu ausführlicher A.II.1.c)cc)aaa)], heißt es unter anderem: „The collection of foreign private commercial information or trade secrets is author- ized only to protect the national security of the United States or its partners and allies. It is not an authorized foreign intelligence or counterintelligence purpose to collect such information to afford a competitive advantage to U.S. companies and U.S. busi- 1160 ness sectors commercially.“ „Die Erfassung ausländischer privater Geschäftsinformationen oder Handelsgeheim- nisse wird nur zum Schutz der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten oder ihrer Partner und Verbündeten genehmigt. Es stellt jedoch keinen genehmigten Zweck im Rahmen der auslandsnachrichtendienstlichen Tätigkeit oder der Abwehr nachrichten- dienstlicher Tätigkeiten dar, wenn solche Informationen zur Verschaffung eines wirt- schaftlichen Wettbewerbsvorteils für US-Unternehmen oder US-Wirtschaftssektoren erfasst   werden.“    1161 1157)    Antwort vom 7. Februar 2014 der Staatssekretärin Dr. Emily Haber auf die schriftliche Frage des Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), BT-Drs. 18/459, zu Frage 46, S. 29. 1158)    Dr. Merkel, Protokoll-Nr. 131 I, S. 62. 1159)    Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 142. 1160)    Presidential Policy Directive Signals Intelligence Activities vom 17. Januar 2014, abrufbar unter https://obamawhitehouse.archi- ves.gov/the-press-office/2014/01/17/presidential-policy-directive-signals-intelligence-activities#_ftn4. 1161)    Übersetzung des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                         – 319 –                         Drucksache 18/12850 Der damalige US-Präsident Barack Obama bekräftigte in einer Rede am 17. Januar 2014 zu den Reformvor- schlägen einer Expertenkommission den Verzicht auf Industriespionage zum Nutzen von US-Unterneh- 1162 men. Die damalige Sprecherin des National Security Council und Sicherheitsberaterin Obamas, Caitlin Hayden, erklärte am 23. Februar 2014 vor der Presse, die USA sammelten keine nachrichtendienstlichen Informatio- nen, um US-Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen; die Geheimdienstaktivitäten dienten der na- tionalen   Sicherheit.   1163 Auch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat am 18. Juni 2015 als Zeuge vor dem Ausschuss er- klärt, die US-Seite habe wiederholt versichert, dass sie keine Wirtschaftsspionage gegen hiesige Unterneh- men zur Förderung ihrer heimischen Unternehmen betreibe. Die amerikanische Justizministerin Loretta Lynch habe ihm unlängst nochmals bestätigt, dass die USA keine Spionage betrieben, um US-Unternehmen 1164 oder US-Wirtschaftsbranchen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. b)      Beweisaufnahme durch den Ausschuss Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Frage befasst, ob bzw. welche Hinweise deutschen Behörden auf Wirtschaftsspionage vonseiten US-amerikanischer Nachrichtendienste vorgelegen haben. aa)     Zur Terminologie Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat in seinem Eingangsstatement als Zeuge vor dem Aus- schuss ausgeführt: „Zum Thema Wirtschaftsspionage gab es in den vergangenen Wochen einige Unklar- heiten und Missverständnisse. Das betrifft in erster Linie die Frage nach der Defini- tion. Die Begrifflichkeiten sind hier gelegentlich durcheinandergeraten. Naheliegend und für jedermann verständlich ist doch etwa, dass wir die Verbreitung von Massen- vernichtungswaffen bekämpfen müssen und Nachrichtendienste zu diesem Zweck auch verdächtige Unternehmen in den Blick nehmen müssen. Diese Proliferationsbe- kämpfung ist von der Wirtschaftsspionage zu unterscheiden, die darauf abzielt, heimi- 1165 schen Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.“ Generell gelte, dass es sich nicht immer, wenn Unternehmen von Nachrichtendiensten beobachtet würden, um Wirtschaftsspionage handele: „Weitere Gründe, warum Unternehmen in den Fokus von Nachrichtendiensten geraten können, sind etwa auch die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, internationa- 1162)      taz.de vom 17. Januar 2014 „Obamas NSA-Rede im Wortlaut“, abrufbar unter http://www.tagesspiegel.de/politik/dokumentiert- obamas-nsa-rede-im-wortlaut/9350930.html. 1163)      n-tv vom 23. Februar 2014 „Hunderte Geheimdienstler in Deutschland aktiv“. 1164)      Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 97. 1165)      Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 97.
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Drucksache 18/12850                                          – 320 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lem Waffenhandel oder Verstöße gegen Embargoregelungen. Auch ein einzelner Mit- arbeiter eines Unternehmens kann in den Fokus geraten, wenn es sich beispielsweise 1166 um einen Terrorverdächtigen handelt.“ Der Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus- 1167 Dieter Fritsche,         hat den Begriff „Wirtschaftsspionage“ in seiner Vernehmung durch den Ausschuss wie folgt umschrieben: „Wir haben keinen unbestimmten Rechtsbegriff, den wir mit dem Begriff ‚Wirt- schaftsspionage‘ belegen können. Aber für mich ist die Begrifflichkeit auch aus dem Bereich der Spionageabwehr natürlich mit der einzigen Definition erklärbar, die wir haben, nämlich die Abgrenzung zwischen dem Begriff ‚Wirtschaftsspionage‘ - - zum 1168 Begriff ‚Konkurrenzspionage‘. Das ist die Begrifflichkeit, die gültig ist. Er hat dies dahingehend präzisiert, „Wirtschaftsspionage“ bedeute „Angriffe, um Know-how abzuziehen und daraus einen Wettbewerbsvorteil zu errei- chen im Bereich staatlicher Strukturen, also durch ausländische Nachrichtendienste, während ‚Konkurrenzspionage‘ in der Abgrenzung dazu meint: durch Privatdetektive, dass eben die eine Firma die andere Firma aufklärt, um dort an die Pläne und an die Blaupausen zu kommen, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Das ist die 1169 einzige Definition, die existiert.“ Günter Heiß, Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, hat dem Ausschuss als Zeuge dargelegt, „Wirtschafts- spionage“ bedeute in der Definition des Bundeskanzleramtes, dass ein anderer Nachrichtendienst oder eine andere staatliche Institution geistiges Eigentum aus der Wirtschaft abziehe zugunsten der eigenen Wirtschaft: 1170 „Das heißt also: immer dieses ‚pro domo‘, für eigene Betriebe.“ Auf Nachfrage hat der Zeuge Heiß bestätigt, dass nach der von ihm gegebenen Definition Wirtschaftsspio- nage nur dann vorläge, wenn die NSA beispielsweise (eine europäische Firma) wie Airbus ausspioniere und nachher die Daten (an den amerikanischen Konkurrenten Boeing) weitergebe, damit Boeing einen Wettbe- 1171 werbsvorteil erhalte. Wenn die NSA ein europäisches Unternehmen ausspioniere, sei dies „sicherlich auch nicht vollkommen okay. Das würde möglicherweise gegen den part- nerschaftlichen Geist verstoßen oder die transatlantische Freundschaft nicht unbedingt 1166)    Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 97. 1167)    Klaus-Dieter Fritsche war von Dezember 2005 bis Dezember 2009 Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt und von Dezember 2009 bis 14. August 2013 der für Sicherheit zuständige Staatssekretär im Bundesministerium des Innern; seit Januar 2014 ist er Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes. 1168)    Fritsche, Protokoll-Nr. 55 I, S. 24. 1169)    Fritsche, Protokoll-Nr. 55 I, S. 24. 1170)    Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 21. 1171)    Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 21.
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