Formatvorlage Unterrichtung (ohne eNorm)

/ 950
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 761 –                       Drucksache 18/6700 zende Ermittlungen vorgenommen hatte – im verschlossenen Umschlag „persönlich-vertraulich“ an den Gene- ralstaatsanwalt in Celle abgegeben. Die Entscheidung, in diesem besonders sensiblen Fall die Akte nicht, wie sonst üblich, unmittelbar an die sachlich zuständige Staatsanwaltschaft Hannover zu geben, sondern die zustän- dige Generalstaatsanwaltschaft einzubeziehen, ist ebenfalls nachvollziehbar. An den von BKA und ZIT gewählten Kommunikationswegen ist aus Sicht des Ausschusses nichts auszusetzen. Dennoch bleibt festzustellen, dass allein im BKA insgesamt zwischen 30 und 50 Personen Kenntnis von dem Verdacht gegen Herrn Edathy hatten oder hätten haben können. Im Land Hessen waren es zumindest sieben Personen in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. 2. Niedersachsen a) Justiz Nach Abschluss des Ermittlungsbeitrags des BKA und der Abgabe der jeweiligen Verfahren durch die Zentral- stelle für Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main war die Staatsanwaltschaft Hannover als vom Land bestimmte Zentralstelle für die Bekämpfung gewaltdarstellender, kinderpornografischer und sonst jugendgefährdender Schriften für den Fall Edathy und die anderen Fälle der Operation Selm mit Tä- terwohnsitz in Niedersachsen örtlich und sachlich zuständig. Der Ausschuss hat deshalb neben Mitarbeitern von Staatsanwaltschaften aus Hessen (ZIT) und Rheinland-Pfalz (für den Fall „X“ zuständige Staatsanwaltschaft) eine Reihe von Beamten aus Polizei und Justiz Niedersachsens sowie die beiden zuständigen Landesminister gehört. Der Ausschuss weiß um die Belastung, die für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Behörde mit der Erfüllung der Beweisbeschlüsse eines Untersuchungsausschusses verbunden ist, hätte sich aber dennoch eine konsequentere Unterstützung seines Aufklärungsauftrags und eine transparenter organisierte Aktenvorlage durch die Landesregierung Niedersachsen gewünscht. Der Ausschuss bemängelte, dass es fünf Anläufe und intensiver Nachfragen bedurfte, bevor die Landesregierung den Beweisbeschluss erfüllte, eine Liste all der Per- sonen vorzulegen, die vor den Durchsuchungen bei Herrn Edathy am 10. Februar 2014 von seinem Fall Kenntnis hatten nehmen können. Die immer wieder ergänzte „Kenntnisträgerliste“ wuchs dabei von rund 50 auf zuletzt 144 Personen an. Der Ausschuss bedauerte, dass für die erbetene Prüfung, ob der Geheimhaltungsgrad bestimm- ter Unterlagen herabgestuft werden könne, ein Termin kurz nach der geplanten letzten öffentlichen Beweisauf- nahme genannt wurde, so dass die entsprechenden Akten in öffentlicher Sitzung nicht vorgehalten werden konn- ten. Die Akte Edathy hat die zuständigen Bearbeiter in angemessener Frist erreicht, die zum Schutz des Verfahrens notwendige Diskretion wurde gewahrt. Über das am 18. Oktober 2013 vom BKA an die ZIT abgegebene Ver- fahren informierte der Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main seinen Kollegen in Celle bereits am 21. Okto- ber 2013 per Mail. Die wegen der Bedeutung des Falles über die Generalstaatsanwaltschaften übermittelte und von der ZIT am 28. Oktober 2013 abgegebene Akte erreichte die Generalstaatsanwaltschaft Celle am 31. Okto- ber 2013 und die Staatsanwaltschaft Hannover am 5. November 2013. Die Akte wurde jeweils sicher und ver- traulich verwahrt und transportiert.
761

Drucksache 18/6700                                     – 762 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Ausschuss verkennt nicht, dass – gerade auch angesichts der trotz der klaren Durchsuchungsempfehlung der ZIT unterschiedlichen Handhabung dieser Frage durch Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern – die Rechtsfrage bedeutsam ist, ob die Bestellung von nicht strafbaren kinderpornografischen Darstellungen den An- fangsverdacht begründet, dass der Besteller auch über strafbares Material verfügt. Es war daher sicher angemes- sen, dass zu dieser Frage am 8. November 2013 bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eine Besprechung mit der Staatsanwaltschaft Hannover unter Einbeziehung der Behördenleitungen und der fachlich Zuständigen statt- fand und beschlossen wurde, die ZIT beziehungsweise das BKA um zügige Übermittlung der Akten zu allen ähnlich gelagerten Fällen der Operation Selm aus Niedersachsen zu bitten, um diese Frage für alle diese Fälle einheitlich zu beantworten. Unangemessen zögerlich aber war die Umsetzung dieses Beschlusses: Der zustän- dige Oberstaatsanwalt stellte erst am 26. November 2013 eine entsprechende Anfrage an die Arbeitsebene im BKA – elf Tage, nachdem am 15. November 2013 die Presse bundesweit über das kanadische Ermittlungsver- fahren berichtet hatte und daher zu besorgen war, dass alle Verdächtigen der Operation Selm gewarnt sein könn- ten. Die Folge der verzögerten Anfrage an das BKA war, dass die Akten trotz zügiger Bearbeitung durch BKA und ZIT die Staatsanwaltschaft Hannover erst am 20. Dezember 2013 erreichten und dann auch eine längere Weihnachtspause das Verfahren verzögerte, während derer der zuständige Staatsanwalt ohne Vertretung in Ur- laub war. Wegen der Verzögerungen konnte die Staatsanwaltschaft Hannover auch nicht auf den Umstand rea- gieren, dass am 5. Dezember 2013 Rechtsanwalt Noll im Auftrag seines Mandanten Edathy sich nach einem gegen diesen geführten Verfahren erkundigte und daher konkret zu befürchten war, dass dieser gewarnt sein könnte. Gerade angesichts des mehrfachen Drängens von Rechtsanwalt Noll wäre es nach Auffassung des Aus- schusses angemessen gewesen, wenn die abschließende Besprechung bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, die vor allem der Frage galt, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestand, Beweismaterial aufzufinden, nicht erst am 28. Januar 2014 stattgefunden hätte. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat gegenüber der Staats- anwaltschaft Hannover keine dienstaufsichtlichen Maßnahmen ergriffen, um auf eine beschleunigte Bearbeitung dieses Verfahrens zu dringen. Der Ausschuss bemängelt, dass mehrere relevante Hinweise, dass Herr Edathy gewarnt sein könnte, die zuständigen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen nicht zu einer beschleunigten Be- arbeitung des Verfahrens bewogen haben. Einen Hinweis darauf, dass Informationen über das Verfahren gegen Herrn Edathy durch Angehörige des Ge- schäftsbereichs des niedersächsischen Justizministeriums an Unbefugte weitergegeben wurden, hat der Aus- schuss nicht gefunden. Das Landesjustizministerium war über das Verfahren und die bevorstehenden Durchsu- chungsmaßnahmen im Fall Edathy durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle jedenfalls am 29. Januar 2014 informiert – ob eine Information der Zuständigen, wie vom Celler Generalstaatsanwalt ausgesagt, bereits im November 2013 erfolgte, konnte der Ausschuss nicht aufklären. Die Ministerin hat die Information am 29. Ja- nuar 2014 selbst als „spät, aber nicht zu spät“ qualifiziert – obwohl sie ihre Gesamtverantwortung für die Justiz des Landes auf der Grundlage eines solchen Umgangs mit Berichtspflichten kaum wahrnehmen kann. Über den Geschäftsbereich hinaus soll die Information nach den übereinstimmenden Aussagen im Ausschuss nicht wei- tergegeben worden sein.
762

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 763 –                       Drucksache 18/6700 b) Polizei Der Ausschuss hat in keinem anderen Zuständigkeitsbereich eine höhere Zahl von Personen festgestellt, die vom Fall Edathy vor den Durchsuchungsmaßnahmen Kenntnis hatten, als im Geschäftsbereich des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Das LKA Niedersachsen erhielt – wie alle anderen Landeskriminalämter auch – am Vormittag des 15. Oktober 2013 vom BKA im Rahmen der Bearbeitung der Operation Selm die Liste mit Verdächtigen, auf der Herr Edathy genannt war. Es reichte die Liste unverändert an neun örtliche Polizeiin- spektionen weiter. 104 der von der Landesregierung Niedersachsen benannten Personen, die vor den Durchsu- chungen Kenntnis vom Fall Edathy erhielten, gehören zum Geschäftsbereich des für die Polizei zuständigen Landesministeriums. Den damit verbundenen denkbaren Informationsflüssen hat der Ausschuss nur zu einem kleinen Teil nachgehen können. Einen konsistenten und konsequenten Umgang mit der Information, dass es einen Fall Edathy gibt, hat der Aus- schuss im Verantwortungsbereich des niedersächsischen Innenministeriums nicht feststellen können. Auf der Arbeitsebene der Polizei wurde, als in der für den Wohnort von Herrn Edathy örtlich zuständigen Polizeiinspek- tion am 15. Oktober 2013 am frühen Nachmittag festgestellt worden war, dass auf der vom BKA über das LKA übermittelten Liste von Verdächtigen ein Bundestagsabgeordneter genannt war, diese brisante Information auf dem Dienstweg so zügig weitergegeben, dass sie noch am gleichen Tag den zuständigen Polizeipräsidenten Kruse der Polizeidirektion Göttingen erreichte. Bemerkenswert erscheint dem Ausschuss, dass die Information den Präsidenten des LKA Niedersachsen dagegen erst später und den Landespolizeipräsidenten vor den Durch- suchungsmaßnahmen gar nicht erreichte. Nach dem Runderlass des niedersächsischen Innenministeriums zur Meldung wichtiger Ereignisse vom 1. August 2012 sind wichtige Ereignisse Sachverhalte, die auch bei nicht originärer Zuständigkeit der Polizei unter anderem geeignet sind, in den Medien zu besonderen Erörterungen zu führen – wobei in Zweifelsfällen von einem wichtigen Ereignis auszugehen sei. Dies wurde auf der Arbeitsebene offenbar materiell entsprechend eingeschätzt, wobei die Berichterstattung auf dem Dienstweg nicht nach den Formvorschriften des genannten Runderlasses erfolgte. Noch bevor der zuständigen sachleitenden Staatsanwalt- schaft die Akten vorlagen, wurde zwischen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion und dem Landeskriminal- amt Niedersachsen am 25. Oktober 2013 die Absprache getroffen, dass letzteres für etwaige Ermittlungen zu- ständig sein solle. Auf der Leitungsebene der Polizei Niedersachsens wurde die Information als nicht dringlich eingeschätzt, vom zuständigen Minister zudem auch als nicht wichtig für seine Arbeit. Polizeipräsident Kruse gab die Information weder zügig noch auf dem Dienstweg weiter, sondern informierte Innenminister Pistorius fernmündlich persön- lich zu einem Zeitpunkt, den beide als Zeugen im Ausschuss nur insoweit eingrenzen konnten, als dass dieses Gespräch in der zweiten Oktoberhälfte 2013 stattgefunden haben müsse. Polizeipräsident, Innenminister und Staatsregierung vertraten mit unterschiedlichen Begründungen die Ansicht, es habe sich bei der Information, dass es einen Fall Edathy gebe, nicht um ein wichtiges Ereignis im Sinne des genannten Runderlasses gehandelt. Angesichts des absehbaren und tatsächlichen Medienechos auf den Fall Edathy hält der Ausschuss diese Ein- schätzung bei gleichzeitiger Betonung, eine Änderung des Wortlauts des Erlasses sei nicht beabsichtigt, für nicht nachvollziehbar. Über den Geschäftsbereich hinaus soll die Information nach den übereinstimmenden Aussagen im Ausschuss nicht weitergegeben worden sein.
763

Drucksache 18/6700                                    – 764 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Offene Fragen bleiben nach Einschätzung des Ausschusses angesichts der widersprüchlichen Angaben zum Er- mittlungsbeitrag der Polizei Niedersachsens Mitte Oktober 2013: Der eingeholten Melderegisterauskunft zur Vergewisserung über den Umstand, dass der auf der Liste des BKA genannte Verdächtige und der Abgeordnete Edathy dieselbe Person sind. Von dieser in der Form eines Briefes an Herrn Edathy gehaltenen Auskunft lagen dem Ausschuss eine Vielzahl von Ablichtungen einer Faxkopie vor, aber kein Hinweis auf den Verbleib des Originals. Widersprüchlich blieben die Angaben zum Zeitpunkt der Einholung der Auskunft, die an das BKA übermittelt wurde und zwar nach den dortigen Akten um 9:21 Uhr am 16. Oktober 2013: Laut dem beauftragten Leiter der Polizeistation am Wohnort von Herrn Edathy war dies am 16. Oktober 2013 um die Mittagszeit, laut dem Auftraggeber bei der zuständigen Polizeiinspektion schon am frühen Vormittag. Schrittweise korrigiert wurden die Angaben zum Verbleib des Originals: Der zuständige Beamte der Polizeiinspektion gab an, es be- finde sich in seinen Akten, die Landesregierung korrigierte am 2. Juni 2015 gegenüber dem Landtag Nieder- sachsen, es sei von dem Beamten nach Erhalt ordnungsgemäß vernichtet worden. II. Informationshandeln zwischen BKA und Bundesministerium des Innern Die Übermittlung der Information über den Fall Edathy vom BKA an das Bundesministerium des Innern war angemessen und geboten. Sie erfolgte auf dem korrekten Dienstweg zügig und unter weitestmöglicher Beach- tung der zum Schutz des Verfahrens und der Persönlichkeitsrechte Betroffener erforderlichen Diskretion. Die Unterrichtung erfolgte entsprechend den Regeln des an alle Behörden des Geschäftsbereichs gerichteten Erlasses über die unverzügliche Unterrichtung des Bundesministeriums des Innern über wichtige Ereignisse vom 8. No- vember 2010. Regeln über die Meldung bedeutsamer Einzelereignisse, wie sie der genannte Erlass enthält, sind unverzichtbar für die Wahrnehmung der von Art. 65 Grundgesetz vorgegebenen Verantwortlichkeit eines Bun- desministers für seinen Geschäftsbereich. Sie sind daher allgemein üblich und als Rechtsgrundlage ausreichend, da Sachverhalte des internen Informationsflusses im Geschäftsbereich geregelt werden. Auf Arbeitsebene wurde das BKA um 15:21 Uhr am 15. Oktober 2013 von der für den Wohnsitz von Herrn Edathy örtlich zuständigen Polizeiinspektion informiert, dass eine der auf der wenige Stunden zuvor vom BKA an alle Landeskriminalämter versandten Verdächtigenliste genannten Personen Abgeordneter im Deutschen Bundestag ist. Die Sachbearbeiterin teilte die Information unverzüglich über den Sachgebietsleiter dem Refe- ratsleiter mit, der dann den Unterabteilungsleiter unterrichtete. Über die fernmündlich unterrichtete Abteilungs- leiterin erreichte die Information noch am gleichen Abend BKA-Präsident Ziercke. Für den folgenden Vormittag wurde ein Briefing durch den Referatsleiter und die sachbearbeitenden Beamtinnen angeordnet. Im Anschluss an diese Unterrichtung informierte BKA-Präsident Ziercke fernmündlich Staatssekretär Fritsche im BMI. Der von diesem angeforderte schriftliche Bericht wurde am 16. Oktober 2013 um 12:56 Uhr durch den Leiter Lei- tungsstab des BKA im Auftrag von BKA-Vizepräsident Henzler per Mail an das persönliche Postfach des per- sönlichen Referenten des Staatssekretärs übermittelt. BKA-Präsident Ziercke befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Rückweg von einer Tagung der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, bei der er am Vormittag
764

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 765 –                        Drucksache 18/6700 gemeinsam mit Herrn Hartmann zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe NSU“ refe- riert hatte, dessen Vorsitzender Herr Edathy gewesen war. Zu den Teilnehmern der Tagung gehörte auch Göt- tingens Polizeipräsident Kruse, der zu diesem Zeitpunkt ebenfalls schon über den Fall Edathy dienstlich infor- miert war. Alle vom Ausschuss befragten Teilnehmer der Tagung haben ausgesagt, dass über den Fall Edathy dort mit keinem Wort gesprochen wurde. Der Ausschuss verkennt nicht die Berechtigung der Erwägung, den Kreis der Mitwisser auf das unbedingt Not- wendige zu beschränken, die zu der Entscheidung im BKA führte, über den von Staatssekretär Fritsche angefor- derten Bericht die ZIT nicht zu informieren. Die geltenden Berichtspflichten sind im Übrigen so allgemein be- kannt, dass durch den unterlassenen Bericht an die ZIT eine Beeinträchtigung des Ermittlungsverfahrens nicht eintreten konnte. Unklar blieb im Ausschuss der genaue Zeitpunkt, zu dem Staatssekretär Fritsche die Information fernmündlich an Bundesminister Dr. Friedrich weitergab. Nach der Erinnerung des Staatssekretärs war dies im Anschluss an sein Telefonat mit BKA-Präsident Ziercke am 16. Oktober 2013, nach der Erinnerung des Ministers während einer Pause zu Beginn der dritten Sondierungsrunde zwischen CDU, CSU und SPD am frühen Nachmittag des 17. Oktober 2013. Doch ist diese Frage nach Einschätzung des Ausschusses nicht von Bedeutung, denn jeden- falls verfügte Minister Dr. Friedrich über die Information während des Sondierungsgesprächs aufgrund fern- mündlicher Unterrichtung, den schriftlichen Bericht des BKA konnte er erst später zur Kenntnis nehmen. Ebenso ist es nach Einschätzung des Ausschusses im Rahmen des Untersuchungsauftrags nicht von Bedeutung, ob Staatssekretär Fritsche die Unterrichtung mit einem Rat dazu verband, wie mit der Information umzugehen sei, denn jedenfalls entschloss sich Bundesminister Dr. Friedrich, die erhaltene Information persönlich im Verlauf des Sondierungsgesprächs an den SPD-Vorsitzenden weiterzugeben. An seiner Motivation hegt der Ausschuss keinen Zweifel, einem überraschenden Bekanntwerden zuvorzukommen, damit nicht die unter schwierigen Mehrheitsverhältnissen ablaufenden Entscheidungsprozesse für eine Regierungsbildung zusätzlich durch Miss- trauen belastet würden. Nach der ihm vom SPD-Parteivorsitzenden Gabriel gegebenen Vertraulichkeitszusage konnte und durfte er darauf vertrauen, dass eine Beeinträchtigung des Ermittlungsverfahrens aufgrund der von ihm weitergegebenen Information ausgeschlossen sei. III. Informationshandeln in der Bundespolitik Die Information über die gegen Herrn Edathy im BKA vorliegenden Verdachtsmomente gelangte durch den damaligen Bundesinnenminister Dr. Friedrich in die Bundespolitik. Er informierte am Rande des dritten Son- dierungsgesprächs zwischen CDU/CSU und SPD am 17. Oktober 2013 den SPD-Parteivorsitzenden Gabriel. Dieser unterrichtete zunächst den damaligen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Steinmeier, und – nach Absprache mit diesem – auch den damaligen Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Thomas Opper- mann. Herr Oppermann kontaktierte noch am selben Tag den damaligen BKA-Präsidenten Ziercke telefonisch. Im Dezember 2013 informierte er im Rahmen der Übergabe der Amtsgeschäfte seinerseits seine Nachfolgerin
765

Drucksache 18/6700                                    – 766 –          Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Frau Lambrecht. Des Weiteren wurde er von dem Abgeordneten Hartmann Ende November 2013 wegen dessen Sorge um Herrn Edathys Gesundheit angesprochen. Diesen Ablauf des Informationsflusses und den Gesprächskontakt mit Herrn Hartmann hat der SPD-Fraktions- vorsitzende Oppermann in seiner Pressemitteilung vom 13. Februar 2014 dargelegt. Er beabsichtigte damit – wie er im Ausschuss erläuterte – eine umfassende und vollständige Information der Öffentlichkeit über die dies- bezüglichen Kommunikationsabläufe. Der Ausschuss hat die Darstellung in der Presseerklärung in allen Einzel- heiten nachvollzogen. 1. Von Minister Dr. Friedrich zum SPD-Parteivorsitzenden Gabriel Der Zeuge Dr. Friedrich hat im Ausschuss dargelegt, am Rande des dritten Sondierungsgesprächs am 17. Okto- ber 2013 den SPD-Vorsitzenden Gabriel über den Verdacht des BKA gegen den Abgeordneten Edathy infor- miert zu haben. Auf eine Nachfrage Herrn Gabriels dazu, ob Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen straflos sein können, rückversicherte sich Minister Dr. Friedrich bei seinem Staatssekretär Fritsche. Nach dem Verständ- nis von Minister Dr. Friedrich war kein Strafverfahren zu erwarten. Herr Gabriel allerdings verstand die Nach- richt naheliegend so, dass durch die Weitergabe des Verfahrens vom BKA an die zuständige Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Herrn Edathy jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne. Dass Staatssekretär Frit- sche einbezogen war, erwähnte Dr. Friedrich gegenüber Herrn Gabriel nicht, wie beide im Ausschuss bestätig- ten. 2. Informationsfluss innerhalb der SPD-Spitze Die Kommunikation zum Fall Edathy innerhalb der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion wurde inhaltlich ver- antwortlich geführt. Der von Minister Dr. Friedrich informierte Herr Gabriel musste annehmen, dass der Abge- ordnete Edathy, der sich als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses große Verdienste erworben hatte, in der neuen Legislaturperiode für weitere Ämter – eventuell in der Bundesregierung, jedenfalls im Bundestag und in der Fraktion – in Betracht kommen könnte. Ein Öffentlichwerden der BKA-Information oder des – später ja auch tatsächlich eingeleiteten – Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Edathy hätte nach Einschätzung von Herrn Gabriel – wie auch aus Sicht von Minister Dr. Friedrich – einen erheblichen politischen Schaden für das betref- fende Amt und darüber hinaus für die künftige Bundesregierung bedeutet. Herr Gabriel setzte danach die aus seiner Sicht notwendigerweise mit einzubeziehenden Personen, den damaligen Fraktionsvorsitzenden Dr. Stein- meier und den damaligen Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Oppermann, in Kenntnis. Das war für Mi- nister Dr. Friedrich nicht vorhersehbar. Er erfuhr davon erst im Zusammenhang mit der von Herrn Oppermann am 13. Februar 2014 veröffentlichten Pressemitteilung. Die mit Minister Dr. Friedrich vereinbarte Vertraulichkeit war für Herrn Gabriel dadurch gewahrt, dass die In- formationen weder an die Öffentlichkeit noch an Herrn Edathy selbst gelangten und auch SPD-intern keine
766

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 767 –                     Drucksache 18/6700 weitere Verbreitung fanden. Der Ausschuss hat keine Belege dafür gefunden, dass über die in der Pressemittei- lung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Oppermann vom 13. Februar 2014 genannten Gespräche hinaus irgendeine weitere Person informiert wurde. In der SPD-Fraktion möglicherweise kursierende Gerüchte über Herrn Edathy standen nach den Feststellungen im Ausschuss in keinem Zusammenhang mit den von Minister Dr. Friedrich an den SPD-Parteivorsitzenden gegebenen Informationen. Die häufige Abwesenheit des Abgeordneten Edathy, sein von mehreren Zeugen be- stätigter schlechter gesundheitlicher Zustand und schließlich auch seine lange Krankschreibung dürften Speku- lationen über die Gründe dafür angeheizt haben. Zudem hatte Herr Edathy selbst über seinen ehemaligen Büro- leiter Nocht mehrere Fraktionsmitglieder darüber in Kenntnis setzen lassen, dass ihm möglicherweise ein Er- mittlungsverfahren drohe und er daher keine weitere Karriere im Bundestag anstrebte. So bat er Herrn Nocht vor den Fraktionsvorstandswahlen im Dezember 2013, die Parlamentarische Geschäftsführerin Ernstberger dar- über zu informieren, dass er bei der Personalplanung nicht mehr berücksichtigt werden wolle. Frau Ernstberger sei auch über den Grund ins Bild gesetzt worden, dass nämlich möglicherweise strafrechtlich etwas auf ihn zukomme. Außerdem teilte Herr Nocht im Dezember auch dem Sprecher des Seeheimer Kreises Kahrs mit, dass Herr Edathy für Ämter nicht zur Verfügung stehe. Der Zeuge Nocht erinnerte sich im Ausschuss, gegenüber dem Abgeordneten Kahrs von einem möglichen Ermittlungsverfahren gesprochen zu haben, das mit dem Inter- net zu tun habe. Auch solche Hinweise, verbunden mit der Tatsache, dass Herr Edathy ja tatsächlich keine her- ausgehobene Funktion in Fraktion oder Regierung übernahm, könnten eventuelle Gerüchte durchaus bewirkt oder befördert haben. Zudem bestätigte der Zeuge Nocht, in der Fraktion mehrfach auf Edathys schlechten Zu- stand und seinen starken Gewichtsverlust angesprochen worden zu sein, was offenbar Vielen nicht verborgen geblieben war. Der Ausschuss hat nach der Beweisaufnahme keinen Grund, an den übereinstimmenden Aussagen der SPD- Spitze zu zweifeln, durch das Gespräch zwischen Minister Dr. Friedrich und Herrn Gabriel am 17. Oktober 2013 erstmals über den Verdacht gegen Herrn Edathy unterrichtet worden zu sein. Alle drei Zeugen (die Herren Gab- riel, Dr. Steinmeier und Oppermann) berichteten, dass sie von der Information überrascht wurden. Diesen Ein- druck hatten auch ihre jeweiligen Gesprächspartner, Minister Dr. Friedrich bzw. Herr Gabriel. Anhaltspunkte dafür, dass die Information über den Verdacht gegen Herrn Edathy Dr. Steinmeier oder Herrn Oppermann bereits zuvor auf einem anderen Weg erreicht haben könnte, sind dem Ausschuss nicht bekannt geworden. Kein Zweifel besteht daran, dass Herrn Gabriels Gespräche mit Minister Dr. Friedrich am Rande der Sondie- rungsrunde und sein Gespräch mit Dr. Steinmeier unmittelbar danach in den Räumen der Deutschen Parlamen- tarischen Gesellschaft stattgefunden haben. Herrn Gabriels Anruf bei dem an diesem Sondierungsgespräch nicht beteiligten Herrn Oppermann könnte nach seiner Erinnerung auch erst auf dem Heimweg aus dem Auto erfolgt sein – dies wäre dann erst nach der Pressekonferenz gewesen, die kurz nach 16.00 Uhr endete. Unmittelbar nachdem Herr Gabriel den aus seiner Sicht zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Oppermann in einem kurzen Telefonat mit der Information über den Abgeordneten Edathy unvermittelt konfrontiert hatte, ließ dieser sich mit dem damaligen BKA-Präsidenten Ziercke verbinden, um die erhaltenen – und aus seiner Sicht schockierenden wie diffusen – Informationen besser einordnen und eine Verwechslung möglichst ausschließen zu können. Mit den Umständen und dem Inhalt dieses Telefonats hat
767

Drucksache 18/6700                                    – 768 –           Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sich der Ausschuss in mehreren Zeugenvernehmungen ausführlich befasst. Er ist überzeugt davon, dass beiden Beteiligten hier rechtlich kein Vorwurf gemacht werden kann. Dass er ein solches Telefonat nicht noch einmal führen würde, hat Herr Oppermann im Ausschuss selbst zum Ausdruck gebracht. Aufgeworfene Zweifel bezüglich der zeitlichen Einordnung des Telefonats wurden durch eine Nachprüfung be- seitigt. Das BKA hatte seit den Anhörungen seines Präsidenten im Innenausschuss des Bundestages die Uhrzeit des Anrufs präzise mit 15.29 Uhr angegeben. Diese Angabe führte zu Zweifeln, ob die von den Zeugen Gabriel und Oppermann dargelegten Abläufe der Informationskette zeitlich möglich seien. Eine vom Bundesministerium des Innern veranlasste Prüfung ergab jedoch schließlich, dass das Telefonat tatsächlich erst um 16:29 Uhr statt- gefunden hatte. Die Fehlangabe war dadurch entstanden, dass die Auswertung der Anrufe im BKA erst nach der Umstellung auf Winterzeit erfolgte und die Telefonanlage so programmiert war, dass auch frühere Gespräch mit der jeweils aktuellen Zeitangabe angezeigt wurden. Damit erschien die geschilderte Informationskette in der verfügbaren Zeit möglich. Das Bundeskriminalamt hat Prüfung und Beseitigung möglicher Folgen dieser Fehl- funktion der Zeitanzeige in von ihm geführten Verfahren zugesagt. Ebenso wenig hat die Beweisaufnahme einen Grund ergeben, an der – übereinstimmenden – Darstellung des Inhalts ihres Telefonats durch die Zeugen Oppermann und Ziercke zu zweifeln. Danach hat Herr Oppermann Präsident Ziercke seine gerade erlangten Informationen dargelegt. Weil Präsident Ziercke in einer Sprechpause Oppermanns erklärte, dass er dies alles nicht kommentieren könne und wolle, endete das Gespräch innerhalb weniger Minuten. Herr Oppermann schloss daraus, dass Präsident Ziercke den Verdacht gegen Herrn Edathy weder dementiert noch auf eine Verwechslung hingewiesen hatte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Ab- geordneten Edathy im Deliktsbereich Kinder-/Jugendpornografie tatsächlich nicht ausgeschlossen sei. Er sah die von Minister Dr. Friedrich erhaltene Information daher als bestätigt an, wie er auch in seiner am 13. Februar 2014 veröffentlichten Pressemitteilung formulierte. BKA-Präsident Ziercke trat der Darstellung, er habe etwas bestätigt, unverzüglich nachdrücklich entgegen. Herr Oppermann räumte einige Tage später ein, dass diese For- mulierung insofern missverständlich gewesen sei, als Präsident Ziercke die von ihm vorgetragenen Informatio- nen nicht aktiv bestätigt hatte, sondern es sich um seine eigene Schlussfolgerung gehandelt habe. Erwiesen ist für den Ausschuss auch, dass es weder Mitte Oktober 2013 noch im Umfeld der Presseerklärung im Februar 2014 ein weiteres Telefonat zwischen BKA-Präsident Ziercke und Herrn Oppermann gab, wie zwi- schenzeitlich spekuliert worden war. Anlass für die Spekulationen waren mit zahlreichen Fragezeichen und Klä- rungsbitten versehene Entwurfstexte der Arbeitsebene des BKA zur Darstellung von Zeitabläufen. Dies wurde von den Zeugen im Ausschuss überzeugend erläutert und richtiggestellt. Nach dem Telefonat mit Präsident Ziercke hielt Herr Oppermann kurz Rücksprache mit dem damaligen Frakti- onsvorsitzenden Dr. Steinmeier, von dem er über Herrn Gabriel wusste, dass er ebenfalls informiert war. Beide Zeugen berichteten übereinstimmend von einer kurzen Mitteilung, dass das Telefonat mit BKA-Präsident Ziercke nichts Neues ergeben habe. Nach seiner Wahl zum Fraktionsvorsitzenden informierte Herr Oppermann im Dezember 2013 seine Nachfol- gerin, die neugewählte Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Lambrecht, im Rahmen eines Übergabege- sprächs. Frau Lambrecht hat diese Information zur Überzeugung des Ausschusses an niemanden weitergegeben
768

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 769 –                        Drucksache 18/6700 und mit niemandem erörtert, auch nicht in dem in ihrer neuen Funktion geführten Gespräch mit Herrn Hartmann, in dem es nach den Feststellungen im Ausschuss ausschließlich um Herrn Edathys gesundheitliche Verfassung und die Frage ging, ob und wann dieser wieder einsatzfähig sei. 3. Keine Kommunikation mit dem Abgeordneten Hartmann über den Fall Edathy Die Zeugen Gabriel, Dr. Steinmeier, Oppermann sowie die Zeugin Lambrecht wussten von Herrn Hartmanns – woher auch immer rührender – Kenntnis über Herrn Edathys Bestellungen in Kanada nichts. Dies ist ihre un- missverständliche Aussage, an der zu zweifeln die Beweisaufnahme keinen Grund ergab. Entsprechend haben die Genannten sich auch nicht mit Herrn Hartmann über den Sachverhalt ausgetauscht. Herrn Edathys Darstel- lung, Herr Hartmann habe mit Herrn Oppermann und Herrn Dr. Steinmeier über den Verdacht gegen ihn ge- sprochen, bestreiten die angeblich an diesen Gesprächen Beteiligten übereinstimmend und eindeutig. Auch hier gab die Beweisaufnahme zu Zweifeln keinen Grund. Eine von Herrn Edathy behauptete, von Frau Lambrecht angeblich an Herrn Hartmann gerichtete SMS über Herrn Edathy hat Frau Lambrecht in ihrer Vernehmung nicht ausdrücklich bestritten, jedoch erläutert, diese könne allenfalls zur Vereinbarung des Gesprächstermins mit Herrn Hartmann gedient haben. Der Ausschuss hat zur Aufklärung der Angabe von Herrn Edathy, diese könnten seine Darstellungen bestätigen, seine früheren Büroleiter, die Zeugen Nocht und Schuparis, gehört. Der Zeuge Schuparis bekundete im Aus- schuss jedoch, er habe aus seinen Gesprächen mit Herrn Edathy nicht entnehmen können, dass es einen Kontakt von Herrn Hartmann zu den Herren Gabriel und Dr. Steinmeier gegeben hätte, „auch nicht, dass irgendwie Herr Hartmann mit denen gesprochen hätte.“ Der Zeuge Nocht berichtete zwar, dass Herr Edathy ihm gegenüber einmal ein Gespräch zwischen den Herren Hartmann und Oppermann erwähnt habe, bei dem es um Herrn Edathy gegangen sein soll, jedoch soll Herr Edathy den Inhalt dieses Gesprächs nach dem Eindruck des Zeugen Nocht gerade nicht genau gekannt haben. Tatsächlich gab es ein Gespräch zwischen den Herren Oppermann und Hartmann, in dem nach deren überein- stimmender Aussage Herr Hartmann Herrn Oppermann über seine Sorge um Herrn Edathys Gesundheit infor- miert hat und von diesem beauftragt wurde, sich um Herrn Edathy zu kümmern. Soweit Herr Edathy im Ausschuss aussagte, Herr Hartmann habe ihm bereits am 15. November 2013 mitgeteilt, dass neben dem damaligen Bundesinnenminister Dr. Friedrich auch der damalige Innenstaatssekretär Fritsche von dem Verdacht gegen ihn wisse, ist festzuhalten, dass Minister Dr. Friedrich angab, dass er den Namen „Fritsche“ in dem Gespräch am 17. Oktober 2013 gegenüber Herrn Gabriel nicht genannt habe. Herr Gabriel bestätigte im Ausschuss, dass ihm die Einbeziehung von Staatssekretär Fritsche nicht bekannt gewesen sei. Auch Herr Oppermann hat nach eigener Auskunft erst nach Öffentlichwerden des Falls davon erfahren, dass der Staats- sekretär Bestandteil der Informationskette war. Sollte Herr Edathy also diese Informationskette tatsächlich be- reits im November 2013 von Herrn Hartmann erfahren haben, so kann dies nicht auf die SPD-Spitze zurückzu- führen sein. Angesichts der unstreitig intensiven Kontakte zwischen Herrn Hartmann und Herrn Edathy in der fraglichen Zeit könnte die Darstellung des Herrn Edathy auch auf ein Missverständnis zurückzuführen sein. Die Art des
769

Drucksache 18/6700                                   – 770 –           Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aussageverhaltens des Zeugen Edathy im Ausschuss weist zudem auf die Möglichkeit hin, er wolle eventuell „offene Rechnungen“ begleichen. Aufklären konnte der Ausschuss dies jedoch letztlich nicht. 4. Unmittelbare Kommunikation mit Herrn Edathy Kein Zweifel besteht an der Aussage der Zeugen Oppermann, Gabriel und Dr. Steinmeier, dass sie nach der Information durch Minister Dr. Friedrich den Kontakt mit dem Abgeordneten Edathy weitgehend vermieden und in keiner Weise mit ihm über die Ermittlungen kommuniziert haben. Nicht einmal Herr Edathy selbst be- hauptet dies. Der damalige Erste Parlamentarische Geschäftsführer Oppermann hat allerdings auf Herrn Edathys Wunsch hin am 8. November 2013 mit ihm ein Gespräch über seine weiteren Karriereaussichten geführt, dessen genauen Inhalt die beiden Beteiligten unterschiedlich darstellen. Herr Edathy schilderte, Herr Oppermann habe ihm in diesem Gespräch „konkret das Amt eines stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, eines Parlamentarischen Staatssekretärs oder eines Ausschuss-Vorsitzenden (Innen) in Aussicht“ gestellt, während der Zeuge Oppermann eine solche Zusage sicher ausschloss und dazu plausibel erläuterte, dass er keine Erwartungen wecken würde, die er allein am Ende ohnehin nicht erfüllen könne. Er habe auch keiner anderen Person so konkret Ämter in Aussicht gestellt. Nicht einmal Herr Edathy aber behauptet, dass der Verdacht gegen ihn im Gespräch am 8. No- vember 2013 erwähnt wurde. Außerdem gab es im Anschluss an den SPD-Bundesparteitag am 16. November 2013 einen von Herrn Edathy im STERN publizierten SMS-Austausch zwischen dem Abgeordneten Edathy und dem SPD-Parteivorsitzenden Gabriel. Herr Edathy lobte darin Gabriels Rede und brachte sich explizit als förderungswürdigen Kandidaten „mit sog. Migrationshintergrund“ in Erinnerung. Im Ausschuss behauptete Herr Edathy, er habe die SMS als nicht ernst gemeinten „Testballon“ abgesetzt, um zu sehen, ob der Parteivorsitzende über die Vorwürfe infor- miert war. Eine solche SMS wäre dazu aber völlig untauglich gewesen, denn Herr Edathy konnte nicht ernsthaft davon ausgehen, Herrn Gabriel so zur Preisgabe einer eventuellen Kenntnis verleiten zu können. Es erscheint plausibler, dass Herr Edathy diesen SMS-Austausch im Nachhinein zu erklären versuchte und deshalb seine Informationen über die Kenntnis der SPD-Spitze so schildert, dass er zunächst nur über die Kenntnis von Herrn Dr. Steinmeier und Herrn Oppermann und erst nach dieser SMS über die Kenntnis von Herrn Gabriel durch Herrn Hartmann unterrichtet worden sei. Nach Herrn Edathys öffentlicher Bekanntgabe des Mandatsverzichts am 8. Februar 2014, aber noch vor den Durchsuchungen am 10. Februar 2014, haben die Herren Oppermann und Gabriel unabhängig voneinander SMS an Herrn Edathy geschrieben, mit denen sie ihm – wie sie im Ausschuss erläuterten – angesichts dieser gewich- tigen Entscheidung persönlich Mut für seine Zukunft zusprechen wollten. Beide Zeugen versicherten glaubhaft, dass sie die tatsächlichen Motive für den Mandatsverzicht nicht kannten und insbesondere nicht von bevorste- henden Durchsuchungsmaßnahmen wussten. Zudem kann dem Wortlaut der SMS auch nicht entnommen wer- den, dass die Herren Oppermann und Gabriel – wie von Herrn Edathy behauptet – gewusst hätten, dass er bereits durch Herrn Hartmann von ihrer Kenntnis über die Vorwurfslage erfahren hätte.
770

Zur nächsten Seite