Anlage 33 - Abschlussbericht EB_TH, SN, NW, MV, HH, HE, BY, BW_ BFV, BKA

/ 292
PDF herunterladen
in den Ennittlungen ein weiterer korrespondierender Hinweis bekannt gemacht werden, noch wmde später bspw. in Medien über eine mögliche Hamburger Spendenaktion berich- tet. Der von der BAO Fokus als einzelne Spur behandelte Hinweis wurde als abgeschlossen endbewe1tet. Im Rahmen des Aufu·ages für die BAO Fokus war vor allem der Einsatzab- schnitt Lage/ Analyse u.a. damit beauftragt, Erkenntnisse aus der BAO Trio des BKA zu analysieren und die in eigener Zust ändigkeit mit einem möglichen Hamburger Bezug zu überprüfen. Im Weiteren gehörten hierzu sowohl eine Internetauswertung, sowie eine bü- romäßige Abklärung. Beispielsweise wurde von hier die zu jenem Zeitpunkt im November 2011 bedeutendste d eutschsprachige rechtsextremistische Internetplattform "Altermedia" nach Bezügen zwischen Harnburg und NSU gesichtet. Dieses wmde jedoch negativ be- schieden. Überdies wurden durch die BAO Fokus u.a. Internetrecherchen gefahren, um Anhalts- punkte/ Ereignisse mit einem möglichen "rechten Hintergrund" im Zusammenhang mit dem Tattag (dem 27.06.01) des Mordes an Süleyman Tasköprü generieren zu können. Es wurden jedoch zu der von hier erfassten Spur keine Erkenntnisse gewonnen, die auf einen Aufenthaltsgrund von (allen) Mitgliedern des NSU in Harnburg schließen lassen konnten. 3. Bezü ge zum NSU und seinem Umfeld 3.1 Wurden nach Bekanntwerden des NSU Ermittlungen aufgenommen? Falls ja: In welche Richtung zielten diese Ermittlungen und sind sie abgeschlossen? Mit welchem Ergebnis? Wurden nach Bekanntwerden des NSU Maßnahmen zur Ermittlung möglicher Unterstüt- zer/zur Aufklärung des Umfelds des NSU vor Ort ergriffen? EG 061/später SoKo 061 Ermittlungen: Zuständig für die Ermittlungen im Mord an Süleyman Tasköprü am 27. Juni 2001 war seit dem 27. März 2006 die EG 061 , sp äter umberrannt in Soko 061 , seit 01. Juli 2008 n ach Überführung in die Alltagsorganisation des Fachkommissariats deliktsübergreifende, orga- nisierte Kriminalität (LKA 63). Nach Bekanntwerden des "NSU" im November 2011, Übernahme d es Verfahrens durch den GBA und Einrichtung der BKA ST BAO Trio (nachfolgend: BAO Trio) wurde die SoKo 061 mit zusätzlichen zwei Verbindungsbeamten der Abteilung Staatsschutz Harnburg mit Wirkung vom 15. November 2011 mit folgendem Auftrag wieder eingesetzt: Die Soko 061 führt die Ermittlungen zum Hamburger Fall in Zusammenarbeit mit der ST BAO Trio/ Reg EA Bayern/Nürnberg fort. Die Soko 061 unterstützte die BAO Trio als benachbarte Dienstst elle. Die voHständige Übernahme der weiteren Ermittlungen im Mord an Süleyman Tasköprü 190
191

durch die BAO Trio erfolgte mit Ablauf des 30. April 201 2. Ab diesem Zeitpunkt stand die Soko 06 1 der BAO Trio weiter als Ansprechp<u:tner zur Verfügung und leistete bei Ermitt- lungsbedarfen Amtshilfe auf Ersuchen vorgenannter Dienststelle. Ziehichtung/Abschluss Ermittlungen: Die Maßnahmen der Soko 0 6 1 zielten darauf ab, in Zusammenarbeit mit der BAO Fokus weitere Erkenntnisse und Nachweise zur Tatbegehung und Täterschaft des Mordes an Süleyman Tasköprü in 2001 zu gewinnen unter Einbeziehung der Möglichkeit, dass die Mitglieder der NSU über Untershitzer in Harnburg verfügten. Die Ermittlungen der Soko 061 sind abgeschlossen. Ergebnis: Die hiesige Auswertung des Bildmaterials aus den von der NSU gefertigten Videos über ihre Morde aus der sogenannten Ceska-Mm·dserie und Bombenanschläge ergab, dass eine Aufnahme des niedergeschossenen Süleyman Tasköprü am Tatort unmittelbar nach der Tatausf ührung gefertigt ww·de und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Tätern stammte. Ungeklärt geblieben ist, wie und von wem die Auswahl von Süleyman Tasköprü als Opfer und/oder das Lebensmittelgeschäft als Tatort erfolgt ist. Insgesamt konnten bei der SoKo 061 keine Erkenntnisse gewonnen werden, dass die ciJ:ei bekannten Mitglieder des NSU bzw. ihre Kontaktpersonen mit zeitlichen Bezug zum Mord an Süleyman Tasköprü oder zuvor über Unterstützer in oder Kontakten zu sonstigen Per- 5 sonen im Hambtug unterhielten.5 Maßnahmen zur Ermittlung möglicher Unterstützerl zur Aufklärung des Umfeldes: Im Sinne der Zielrichtung hiesiger Ermittlungen wurden bei der BAO Trio ab November 2011 erlangte und der Soko 0 61 zw· Verfügung gestellte Ermittlungserkenntnisse und Be- weismittel sowie Hinweise aus der Bevölkerung zur NSU ausgewertet bzw. bearbeitet und zudem selbstständig nachfolgende Überprüfungen vorgenommen: "Unter Einbeziehung des polizeilichen Staatsschutzes und des UV wurden u. a. überprüft: sämtliche Ermittlungsergebnisse im Hamburger FallT. unter Berücksichtigung der zugelieferten Erkenntnisse und Beweisstücke aus den Maßnahmen der BAO Trio sämtliche in den Ermittlungen der BAO Trio festgestellten Personen und Objekte (soweit dem LKA Hamburg bekannt gegeben) auf kriminalpolizeiliche Erkenntnisse 65 Drs. 20/11661, Seite 15. 191
192

inHambmg alle bis dahin im Hambmger Ermittlungsverfahren aufgetretenen deutschstämmi- gen Personen alle in Harnburg kriminalpolizeilich mit rechts motivierten Staatsschutzdelikten in Erscheinung getretenen Personen einschließlich der Überprüfung, ob die Personen bereits in den Ermittlungen der Tatmtdienststellen und der BKA EG Ceska zur bun- desweiten Mordserie vor Bekanntwerden d er NSU aufgetreten sind Erhebung und Auswerttmg von "Ereignisse mit Bezug rechts in 2001 und zuvor' 66 alle im Jahr 2001 im Bereich Schützenstraße (Tatortstraße) wohnhaften Personen." BAO Fokus Nachdem der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof am 11. November 2011 ein Ermittl ungsverfalu:en wegen des Verdachtes der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB eingeleitet und das BKA gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKAG federführend mit den Ermittlungen beauftragt hatte, wmde eigeninitiativ dmch den Leiter des Hamburger Landeskriminalamtes, mit Wü·kung vom 15. November 2011, die BAO Fokus gegründet. Zielrichtunq/Abschluss Ermittlungen: Ausgehend von der A1mahme, dass Mitglieder des NSU am 27. Juni 2001 in d er Schützen- straße in Hamburg-Bahrenfeld ein Tötungsdelikt zum Nachteil des Süleyman Tasköprü verübten, erhielt die BAO Fokus den Auftrag retrograd ungeklärte Straftaten in Hambmg (hier: zunächst Tötungs-/Sprengstoffdelikte und Bankraube) unter Berücksichtigung aktu- eller Erkenntnisse der BAO Trio auf mögliche politisch rechtsgerichtete Tatmotivationen erneut zu überprüfen/zu bewerten. Im Rahmen dieser ermittlungsbegleitenden Auswer- tung sollten ggf. Verbindtmgen nach Hambmg und hieraus resultierende Gefahren bzw. strafrechtlich relevante Sachverhalte aufgehellt werden. Daneben sollte die BAO Fokus Ermittlungsersuchen der BAO Trio und eingehende Hin- weise in Harnburg bearbeiten und bekannt gewm·dene Personen- nnd Sachkenntnisse auf einen möglichen Bezug nach Hambmg hin überprüfen. Überdies sollte ein ständiger Infor- mationsaustausch mit benachbarten Kräften gewährleistet werden, sowie eine Gewährleis- tung einer Kontaktmöglichkeit I einer aktiven Kontaktaufnahme zu kulturellen Verbänden und I oder religiösen Gemeinden. 66 Drs. 20/11661, Se ite 15. 192
193

Die Bearbeitung der von der BAO Trio nach Harnburg übermittelten Extrakte aus den Spu- renkornplexen, die von dort gestellten Erkenntnisanfragen sowie durchgeführte Hamburger Ermittlungsbelange aus den übersandten Lageberichten und Hinweise, die einen mögli- chen Bezug nach Harnburg aufwiesen, wurden größtenteils in der BAO Foku s und später in der Alltagsorganisation des Hambmger Staatsschutzes abgeschlossen. Ergebnis: Zusammenfassend wurden in der BAO Fokus insgesamt 149 Sachverhalte bzw. Spmen überprüft. Konkrete Verbindungen des NSU nach Harnburg konnten lediglich in Bezug auf das Tötungsdelikt vom 27. Juni 2001 sowie dem Versand einer sogenannten "Paulchen Panther DVD" an den Türkisch-Islamischen Kulturverein e.V. in Hamburg-Wandsbek (dor- tiger Posteingang dürfte der 10. November 2011 gewesen sein) festgestellt werden. Bei allen anderen Überprüfungen konnte keine Verbindtmg zur terroristischen Vereiinigung NSU hergestellt werden. Weitere unspezifische Bezüge wurden lediglich dahingehend bekannt, dass sich auf einem in der Brand.I·uine in Zwickau gefundenen USB-Stick 1 76 Datens- ätze/ Adressdaten zu Personen und Institutionen aus Harnburg befanden, die aber keiner weiteren Untergliederung zugeordnet werden konnten. Wie im Auftrag zur Einrichtung der BAO Fokus formuliert, wurden übersandte Erkennt- nisse der BAO Trio oder andere (bspw. hieT eingehende Hinweise, PTesseberichte) einer hiesigen erneuten Bewertung unterzogen. Im Rahmen der ermitthmgsbegleitenden Aus- wertung wurden die erkannten Personen- und/oder Sachbezüge auf eine mögliche Verbin- dung nach Harnburg abgeschlossen. Hierzu zählte auch eine Überprüfung von polizeilich (überregional) bekannten Hambmger Rechtsextremisten, um mögliche Unterstützer zu er- mitteln oder das Umfeldes des NSU aufzuklären. Wie oben bereits dargestellt wurden die Ermittlungen negativ beschieden. Mit Datum 19 . März 2012 waren im Rahmen der BAO Fokus 1719 Abfi·agen von Personendatensätzen durchgeführt worden. 3 .2 .1 Lag im Rahmen der Ermittlungen zum NSU die Vermutung nahe, dass - wie auch immer geartete - Unterstützungshandlungen aus der rechtsel!.'iremen Szene, der Ro- ckerszene oder seitens der organisierten Kriminalität getätigt wurden? Gab I gibt es An- haltspunkte für die Existenz noch unbekannter Täter? 67 Ab 2002 Direktor der Hamburger Bürgerschaftskanzlei und vorher Leiter des Hamburger Verfassungs- schutzamtes. 68 Hamburger Polizeipräsident im Zeitraum vom 15.01.1999 bis 13.11.2001. 193
194

Unterstützungshandlungen aus der rechtsextremen Szene, der Rockerszene oder seitens der organisierten Kriminalität: SoKo 061 Vor Bekanntwerden des NSU wurde ab Juni 2006 gleichrangig neben der Ül·ganisations- theorie (Zielrichtung: Organisierte Kriminalität) die sogenannte Einzeltätertheorie (Ziel- richtung: Täter mit eigener Motivlage) verfolgt und mit umfangreichen auch in Hambmg umgesetzten Maßnahmen unterlegt. Zu dem "Einzeltäter" formulimte die Dienststelle Operative Fallanalyse (OF A) d es LKA Bayern "eines aus Hass auf Männer türkischer Herkunft (oder von türkischem Erschei- nungsbild) handelnden Täters mit "Ankerpunkt" (Wohnort, nachrangig Arbeitsstelle) in Nürnberg im Jahr 2000 und u .a. dortige polizeiliche Vorerkenntnisse zu Staatsschutzdelik- 69 ten "Rechts" Die Möglichkeit, dass für die Morde eine im Untergrund operierende rechtst erroristische Zelle verantwoltlich sein könnte, wurde in Harnburg mangels entsprechender Anhalts- punkte, insbesondere das Fehlen von Bekennerschreiben, nicht gesehen. Zu Maßnahmen und deren Ergebnis betreffend möglicher Unterstützernach Bekanntwer- den des NSU wird auf Komplex III. Frage 1 verwi esen. BAOFokus Darüber hinaus wurden im Rahmen des elteilten Auftrags der BAO Fokus und parallel zur SoKo 061 im Bereich des LKA 7 , hinsichtlich einer Verbindung zwischen dem NSU, dem Land Harnburg und Unterstützerhandlungen, himinalpolizeiliche Ermittlungen durchge- führt. In Bezug auf eventuelle Kontakte des NSU in die/aus der Hamburger rechtsextremis- tische Szene wurden das biminalpolizeilich (vor allem das überregional) bekannte Ham- burger rechtsextremistische Personenpotential betreffs einer etwaigen Unterstützerhand- lung (in welche Form auch immer) überprüft. Gab/gibt es Anhaltspunkte für die Existenz noch unbekannter Täter? SoKo 061/ BAO Fokus: Zusammenfassend konnte bei der Bearbeitung von PersonenpotentiaL die der Hamburger rechtsextremistischen Szene nahe stehen, keine Erkenntnisse für eine Unterstützerhand- lung für den NSU erlangt werden. Auch wurden keine Anhaltspunkte für die Existenz von noch unbekannten Tätern gefunden. Überdies gibt es aus der Perspektive des Hamburger 69 Deutscher Bundestag - 1 7. Wahlperiode, Drs . 17/14, Seite 99. 194
195

Staatsschutzes keine Hinweise darauf, dass der hi esigen regionalen Rockerszen e und/oder aus der in Hambmg organisierten Kriminalität Unterstützungshandlungen getätigt wmden. Dass seitens der wieder eingesetzten SoKo 061 der Tatort des Hambmger Tötungsdeliktes, die Schützenstraße in Hamburg-Baluenfeld umfassend überprüft wurde, umfasst auch mit Unterst ützung der h iesigen Staatsschutzabteilung das dmt zum Tatzeitpunkt gemeldete rechtsextremistische Umfeld. Aufgenommen wurde dieser Ermittlungsbereich in einer ei- genen, separaten Spur, die jedoch ebenfalls negativ beschieden wurde. 3 .2 .2 Falls ja : Wie ist ermittlungstechnisch vorgegangen worden, um diese Anhaltspunkte zu verifizieren? Die Beantwortung der Frage entfällt, da keine Anhaltspunkte für die Existenz noch unbe- kannter Täter in Harnburg Vorlagen und umfangreiche Prüfungen in diesem Zusammen- hang vorgenommen worden. 3.3 Existierten I existieren Kennverhältnisse zwischen Akteurerz I Gruppierungen aus die- sen Szenen (Rechtsextremismus, organisierte Kriminalität, Rockermilieu, etc.) zu den An- geklagten im Verfahren vor dem OLG in München bzw. zu den sonstigen Personen auf der sogenannten "129- er Liste"? Wenn ja, wie stellten sich diese Kennverhältnisse konkret dar? Die Beantwortung der Frage obliegt primär dem Landesamt für Vedassungsschutz. Dies vorausgeschickt, liegen dem LKA 7 auf Grund von Gefahrensachverhalten/ Ermittlungs- verfahren sowie allgemein polizeilichen Erkenntnisse aus dem Bereich Lage/Analyse/ Aus- Weitung folgende Erkenntnisse vor: Seitens des BKA WUl'de die 129 Personen umfassende, als "VS-Vertraulich", eingestufte Liste am 25. Mfu:z 2 013 demLKA 7 zur Verfügung gestellt. Die aufgelisteten Namen wmden mit de1· "VPKartei" abgeglichen. Im Ergebnis ist keine der 129 Personen von der Polizei Hamburg als VPerson eingesetzt worden. Hinwei se auf Kennverhältnisse zwischen Akteuren I Gruppierungen aus diesen Szenen (Rechtsextremismus, organisie1te Kriminalität, Rockermilieu, etc.) zu den Angeklagten des NSU-Komplexes liegen nicht vor. 3 .4 Hatte das A uffliegen des NSU auf die rechte Szene vor Ort Einfluss? Falls ja, welchen? Welche Informationen gab es von den V-LeuteniSzeneexperteniAussteigerniStreetwor- kern? Während der Einrichtung der BAD Fokus in Harnburg wurde bei den Ermittlungen bzw. 195
196

bei der Lage- und/oder Analyseauswertung kein Einfluss auf die rechte Szene vor Ort fest- gestellt. Allgemein und bundesweit, hauptsächlich auf rechtsgerichteten Internetseiten, wurde ü ber das Bekanntwerden des NSU geschrieben. Die Einstellungen im Internet über den NSU gingen bis hin zu Verschwörungstheorien. Ob sich Hamburger, ggf. ansässige Rechtsextremisten (besonders hervorhebend) am Veröf- fentlichen von Internetbeiträgen/-kommentaren beteiligten, konnte nicht ermittelt werden. In den Veröffentlichungen wird nahezu immer ein Pseudonym verwandt. Informationen von V-Leuten, Szeneexperten, Aussteigern oder Streetworkern lagen dem LKA n i cht vor. Darüber hinaus obliegt dem LfV Harnburg die Betreuung von Hamburger Aussteigern aus der rechten Szene sowie d ie Beobachtung und damit einhergehend das Erlangen von ETkenntnissen von Einflüssen auf d ie politische Gestaltung der örtlichen rechten Szene. 3.5 Wurden Mitglieder des Trios oder Personen aus seinem Unterstützerumfeld vor Ort gesehen? Was berichteten die V-Leute/Szeneexperten!Aussteiger/Streetworker? Der BAO Fokus bzw .. dem Hamburger Staatsschutz ist nicht bekannt geworden, dass Mit- glieder des Trios oder Personen aus seinem Unterstützerumfeld vor Ort, also in Hambmg, bewusst gesehen wurden. Nach dem öffentlichen Fahndungsaufruf mit einem jeweiligen Bildnis des NSU Trios wurde ein Hinweis an die BAO Fokus herangetl·agen, dass ein in Harnburg lebender Gast- ronom die beiden männlichen Personen im JahTe 2001 (an einem Sommertag) an seinem Arbeitsplatz in 25451 Quickbom/SH gesehen und nun auf den Fahndungsplakaten wie- dererkannt hatte. Er wurde von hier detailliert zeugenschaftlieh vernommen. Eine weitere Verifizierung des Hinweises blieb aus, da keine weiteren Zeugen- und I oder Sachbeweise vorlagen. Der BAO Trio und dem örtlich zuständigen LKA Kiel wurde der Hinweis zur Kenntnis gegeben. Um ggf. mögliche Aufenthaltsmte des NSU Trio in Harnburg bekannt zu machen, wurde das dmch die BAD Trio am 23. Dezember 2011 gesandte Unterstützungser su chen, alle Campingplätze zu überprüfen, ob das Trio im Zeitraum von 1 995 bis 2011 dort zu Gast war, ohne zeitliche Verzögerung bearbeitet. Die BAO Trio hatte im Vorwege bekannt ma- chen können, dass das Trio mehrfach Campingurl aub aufFehmarn/Schleswig-Holstein ge- macht hatte. In Harnburg wurden insgesamt 18 Plätze, d .h. vorhandene Camping-, Zelt-, Wohnmobil- plätze sowie andere gewerbliche Abstellmöglichkeiten auf deren Registl"ierung hin (nebst Aliaspersonalien) überprüft. Es konnten jedoch keine relevanten Daten gener iert werden. Korrespondierende H inweise von V-Leute, Szeneexperten, Aussteiger und Streetworker 196
197

sind weder bei der BAO Fokus noch beim Staatsschutz Harnburg eingegangen. Nach dem Bekanntwerden der NSU wurde ein bei der BAO TRIO im April2013 eingegan- gener Hinweis zm· Bearbeitung an die Soko 061 weitergeleitet. Demzufolge habe der tür- kischstämmige Betreiber eines Kiosk in der weiteren Umgebtmg des Hambm·ger Tatortes in Anwesenheit des Sohnes ein oder zwei Tage vor der Ermordung von Süleyman Tas- köprü i n 2001 einen "Neonazi" als Kunden gehabt, der bei ihm ein Bier getrunken und erzählt habe, in Berlin im "Knast" gesessen zu haben, weil er einen "Neger platt gemacht habe". Das Ereignis sei lange Zeit Thema in der Familie gewesen. Nach Veröffentlichung von Lichtbildern des Trios habe ihm sein Sohn Ende 2012 die Bil- der gezeigt und man habe Uwe Mundlos als den "Neonazi" von 2001 wiede.m:erkannt. Der Sohn sagte zudem aus, dass ca. 2 bis 3 Wochen vor dem Ereignis mit dem Neonazi eine Frau zweimal bei ihm im Kiosk Zigaretten gekauft habe, die er auf den veröffentlichten Bildem als Beate Zschäpe wiedererkannt hab e. Auch dieser Hinweis konnte nicht näher verifiziert werden. 3 .6 Wurden bei zivilgesellschaftlichen Gruppen, Organisationerz oder Einrichtungen sowie in Presse- oder sonstigen Archiven und Bibliotheken Recherchen zu Strukturen und Perso- nen der lokalen rechtsextremen Szene durchgeführt? Im Rahmen der Erfüllung des BAO Fokus- Ermittlungsauftrages wurden über mehrere Wo- chen täglich die auflagenstärksten in Hambmg erscheinenden Tageszeitungen, aber auch Wochenmagazine mit der Thematik NSU oder d em Rechtsextremismus im Allgemeinen ausgewertet. Sofern Personen- tmd/oder Sachbezüge mit einer eventuellen Verbindung nach/au s Hambmg bestanden, wurden diese in einzelnen Spuren erfasst, bewertet und be- arbeitet. Diese Spuren führten jedoch zu einem negativen Ergebnis. Bei den Ermittlungen, während der Einrichtung der BAO Fokus bzw. im Nachhinein bei der Endsachbearbeitung in der Alltagsorganisation des Hamburger Staatsschutzes im Be- reich der PMK-Rechts, wurden keine Recherchen bei zivilgesellschaftlichen Gruppen, Or- ganisationen oder Einrichtungen sowie in Presse- oder sonstigen Archiven und Bibliothe- ken zu Struktru·en und Personen der lokalen rechtsextremen Szene durchgeführt. 3.7 Gab es Anfragen des BKA in Bezug auf den NSU-Komplex? Falls ja: mit welchem In- halt? Wurden die Anfragen des BKA direkt an die Ermittlungsdienststellen formuliert, oder gab es zwischengeschaltete Koordirzierungsstellen? Nach Bekanntwerden des NSU wurde die ehemalige BAO Bosporus, zuständig für die fünf bayerischen Fälle der Mordserie, in die BAO Trio als Reg EA Bayern/Nürnberg bis zur endgültigen Übernahme der Ermittlungen in den Fällen der Mordserie durch die BAO Trio 197
198

mit Ablauf des 30. April 2012 eingegliedert. Die Soko 061 war ebenso wie die übrigen ermittelnden Tatortdienststellen benachbarte Dienststelle. Darüber hinaus siehe auch Komplex ill. Frage 1 Anfragen der BAO T.rio an die Soko 061 bezogen sich auf die Ermittlungen zum Mord an Süleyman Tasköprü und umfassten Ermittlungs- und Vernehmungsersuchen zu Spuren der BAO TRIO Erkenntnisersuchen bei Spuren der BAO TRIO mit Bezug nach Harnburg Auswertung von Ermittlungsergebnissen der BAO TRIO Auskunftsersuchen zu und Anforderung von Verfaruensinhalten Anfragen gingen in der Regel direkt an die Soko 061 oder zuständigkeitshalber an die BAO Fokus, mit der ein ständiger Austausch und enge Zusammenarbeit stattfand. Darüber hin- aus versandte die sachzuständige BAO Tlio in unregelmäßigen Zeitabständen sogenannte LagebeTichte, u.a. an alle Staatsschutz-Dienststellen der Länder, um über d en aktuellen Ermittlungssachstand zu infonnieren. Im Gegensatz zum vorherigen Lagebericht waren Veränderungen stets im aktuellen Lagebericht farblieh hervorgehoben. Aus diesen Lageberichten des BKA, wie bereits in vorherigen Antworten und im Aufu·ag zur Einrichtung der BAO Fokus innerhalb der Hamburger Polizei formulie1t, wurden alle mitgeteilten Personen- und/oder Sachdaten mit der Möglichkeit einer Ve1·bindung nach Harnburg bzw. von Harnburg in Richtung des NSU ermittlungstechnisch von hier über- prüft. Darüber hinaus wurden von der BAO Trio ETkenntnisanfragen in Form eines "Un- terstützungsersuchens" zugesandt. Dieses konnte, je nach Inhalt des Ersuchens, alle Bun- desländer betreffen bzw. nur einige oder auch nw· ein einzelnes Bundesland. Beispielsweise wurden durch das BKA alle Bundesländer im Rahmen des sogenannten Campingplatzkonzeptes angeschrieben, als eine Abklärung in allen Bundesländern nach einem möglichen Urlaubaufenthalt auf allen Plätzen zeitnah erfolgen sollte. Vergleichbare bundesweite E.rkenntnisanfragen, auch um im Nachhinein für das BKA eine vergleichbare Datenbasis bereits aufbereitet bekommen zu haben, gab es bei der retrograden Betrachtung [händische Auswertung/Analyse der noch vorhandenen Ermittlungsakten) von ungeklär- ten Töt ungs- und Sprengstoffdelikten bzw. von Bankrauben in Bezug auf eine politisch (rechtsgerichtete) Motivation. Anders verhielt es sich mit der hiesigen kriminalpolizeili- ehen Bearbeitung bis hin zur Übergabe an die BAO Trio mit der sogenannten "Paulchen PantheT DVD", die an den türkischen Kulturverein in Hambmg-Wandsbek zugesandt wmde. Bezüglich dieser separaten Spm wurde die BAO Fokus als einzige um Durchfüh- rung von weiteren Ermittlungsmaßnahmen gebeten. Da die BAO Fokus innerhalb des Hamburger Staatsschutzes aufgebaut war, wurden die 198
199

Anfragen direkt an die Ermittlungsdienststelle formuliert. Eine Koordinierungsstelle brauchte nicht zwischengeschaltet werden. 3.8 Wurden bei den Ermittlungen Sachslandsberichte zur rechtsextremen Szene vor Ort eingeholt bzw. von anderer Stelle angefordert? Können diese zur Verfügung gestellt wer- den? Waren bei den Ermittlungen Beamte aus den Staatsschutzabteilungen mit involviert? Vor Bekanntwerden des NSU: Ab 1. August 2006 war ein Beamter aus der Abteilung Staatsschutz, Aufgabenbereich Da- tenerfassung und -recherche, der SoKo 061 fest zugeordnet, der zum einen über die Spezi- alisierung im Bereich Massendatenabgleich verfügte, zum anderen die notwendige unmit- 70 telbare Verbindung in alle Bereiche der Abteilung Staatsschutz gewährleisten konnte. Die Bearbeitung der zu Ziff. III.2, Frage 1 dargestellten "Einzeltät ertheorie" WUJ·de aufgrund des angenommenen "Ankerpunktes" in Nürnberg federführend von der BAO Bosporus ge- führt und umfasste dort auch die Erhebung und Überprüfung von im dortigen Bereich beim UV Bayern bekannten Rechtsextremisten sowie Verbindungsaufnahme zum BfV. EntspTe- chende Erhebungen in Hambmg el'folgten u.a. aufgrund der in der Analyse aufgestellten Theorie der Tatortauswahl im Zusammenhang mit beruflichen Aktivitäten nicht. Sach- standsberichte zur rechtsextremen Szene Harnburg für das Tatjahr 2001 und zuvor wurden aus vorgenanntem Grund nicht eingeholt. Die Auswahl der Tatorte außerhalb Nürnbergs wurde mit beruflichen Aktivitäten in Ver- bindung gesetzt. Die daraufhin von der BAO Bosporus veranlassten Ermittlungen beb.·afen jedoch der Analyse entsprechend ü berwiegend Nümberg; dabei ergaben sich auch Ermitt- lungsersuchen zur gezielten Überprüfung von Spuren aus Bayern zur Einzeltätertheorie, die auch Hambmg betrafen, sich jedoch als weni g relevant erwiesen. Zur Verfolgung der Einzeltätertheorie wurden in Harnburg- wie in sämtlichen ermittelnden Länderdienststel- len - zusätzlich Massendaten erhoben, ausgewertet sowie d ie abgeleiteten Spuren bearbei- 71 tet. Die durchgeführten Maßnahmen dienten dem Zweck, Personen zu identifizieren, die als Täter in Frage kamen. Die Verdachtspersonen wurden auch hinsichtlich ihres Umfeldes näher überprüft. 70 Drs. 20/ 11661, Seite 10. 71 Bürgschafts-Drs. 20/11661, Seite 10. 199
200

Zur nächsten Seite