Anlage 33 - Abschlussbericht EB_TH, SN, NW, MV, HH, HE, BY, BW_ BFV, BKA
Nach Bekanntwerden des NSU: Der Soko 061 waren zwei Beamte der Staatsschut zabteilung zugeordnet, hierunter derbe- reits ab 1. August 2006 bei der Soko 061 eingesetzte Beamte, der zweite Beamte war in der Staatsschutzabteilung im Ermitthmgsbereich "Rechts" tätig. Die für Ermittlungen erforder- lichen Erhebungen und Auswertun gen, wie z.B. "Ereignisse mit Bezug rechts in 2001 und zuvor" oder "Erhebung und Überprüfung in Harnburg kriminalpolizeilich mit rechts moti- vierten Staatsschutzdelikten in Erscheinung getretenen Personen" u.a. wurden von dem der Soko 061 zugeteilten Beamten aus der Staatsschutzabteilung Ermittlungsbereich "Rechts" oder durch die BAO Fokus durchgeführt. 3 .9 Welche Maßnahmen hat es nach Obernahme der Gesamtsachbearbeitung durch das BKA am 7. November 2011 vor Ort noch gegeben? Auf die Beantwortung der vorherigen Fragen wird verwiesen. Neben der Einrichtung der BAO Fokus, direkt nach dem Bekanntwerden der terroristischen Vereinigung NSU und mit den mit der Eimichtung verbundenen Aufträgen, wurden in der Hansestadt Harnburg Maß- nahmen innerhalb der Hambmger Staatsschutzabteilung intensiviert, aufgenommen und 72 umgesetzt. 4. Sonstiges 4 .1 Wird die rechte Szene "nach NSU" verstärkt beobachtet I wird häufiger in diese Rich- tung ermittelt? In Harnburg ist das Landesamt fiir Verfassungsschutz originär für eine Beobachtung von Szenen/Gruppen zuständig. Im Bereich der Abteilung Staatsschutz werden Entwicklungen in der rechten Szene gTundsätzlich im BeTeich des LKA 711 - Lage/ Analyse/ operative Auswe1'tung -Rechts/Links - "beobachtet". Hierbei werden Aktivitäten relevanter G1·uppen und Vereinigungen fmtwährend beobachtet, um das Umfeld d i eser Vereinigung zu erhel- len und ihre Absichten zu ergründen mit dem Ziel der Abwehr von Gefaluen und ggf. Initiierung von Strafermittlungsverfahren. Sobald konkrete Erkenntnisse/Hinweise vorlie- gen, die ein polizeiliches Einschreiten erfordern, werden die regelmäßig bei gefahrenab- wehrenden sowie strafprozessualen Vorgängen durchzufüillenden und gebotenen Maß- nahmen nach den gesetzlichen Grundlagen (SOG/PolDVG) ergriffen. Die Aufdeckung des NSU und die Erkenntnis, dass der in Harnburg geschehene Mord Bestandteil der Tathandlungen des NSU war, füh1ten zu einer Sensibilisierung sowohl auf 72 Bürgschafts-Drs. 20/11400 und 20/11661 , Seite 20 ff. 200
Ebene der Mitarbeiter, auf Ebene der Führungskräfte sowie im Bereich der Aus- und Fmt- bildung und des Studiums als auch aufEbene de1· Bevölkerung. Diese Sensibilisierung hatte zur Folge: Verstärkt wird eine Reflexion von Ermittlungsergebnissen, insbesondere im Hin- blick damuf, ob Tathypothesen zm Tatbegehung und Tätermotivation- gerade auch vor dem Hintergrund eines Ausschlusses rechter Tatmotivation, dmchgeführt. Dies äußert sich z.B. in - auch mehrfachen - Fallkonferenzen, bei denen auch unter Ein- beziehung von Ermittlungskompetenzen von außerhalb des Bereichs der Ermittlun- gen PMK-Rechts, Tatortbefu nde und Ermittlungsergebnisse abgeglichen werden, um eine phänomenologische Einordnung vorzunehmen. Ein Ausschluss rechter Tatmotivation- gerade bei herausragenden Straftaten, wie z.B. Straftaten zum Nach- teil von Flüchtlingsunterkünften, wiTd daher stärker hinterfragt und verifiziert, be- vor er dmchgefühit wird. Damit einhergehend kommt es häufiger zu Ermittlungen im Phänomenbereich Rechts und zu einer Steigerung von Ermittlungsvorgängen. Die gesellschaftliche Sensibilisierung für rechtsmotivielie Straftaten führt zu einem zunehmenden Anstieg von Ermittlungsvorgängen bei der Abteilung Staatsschutz. Hintergrund ist das nieru·igschwellige Anzeigeverhalten des Bfu·gers. Unter ande- rem geht dies auch bspw. mit der Nutzung von für Jedermann verfügbaren schnel- leren Kommunikationsmitteln einher (siehe "Social Media"). Das Gemeinsame Extremismus- und Terrmismusabwehrzentrum (GETZ, vormals GAR) wmde einen Monat nach Entdeckung der unter der Bezeichnung "National- sozialistische!' Untergrund" (NSU) begangenen Mordserie im Dezember 201 1 einge- richtet. Ziel und Hoffnung iist insbesondere dmch einen verstärkten Informations- austausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten eventuell analoge terroristi- sche Strukturen in früher Entstehungsphase erkennen zu können. Das GETZ stellt einen Arbeitskreis von über 40 Bundes- und Landesbehörden zur gemeinsamen Abwehr von Rechtsextremismus/-terrorismus, Linksextremismus/- terrorismus, Ausländerextremismus/-terrorismus und Spionage dar. Unterschiedli- che Arbeitsgruppen befassen sich mit spezifischen Themengebieten. Um die zent- rale Arbeitsgemeinschaft der AG Lage gruppieren sich die Arbeitsgruppen Perso- nenpotenziale, Organisationsverbote, Fallanalyse, Gefäru·dungsbewertung und ope- rativer Informationsaustausch. Der AG Operativer Informationsaustausch wii'd eine besondere polizeipraktische Komponente b eigemessen, hier können operative Maß- nahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung koordiniert werden. Die Staats- schutzabteilung Hambmg begrüßt den Informations-Mehrwert des GETZ und ist seit Gründung ständige Teilnehmerin. 201
4 .2 Wie wird sichergestellt, dass ein möglicher rechtsextremer Bezug bei einer Straftat er- kannt wird? Jegliche Maßnahmen der Polizei in einem Ermittlungsverfahren werden im Rahmen der durchgehenden Berichtsfertigung sowie des Grundsatzes der Aktenklarheit schriftlich do- kumentiert. Ergeben sich im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen Anhaltspunkte für einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund eines Gewaltde- likts, ist das Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz (LKA 7), zu informieren (siehe Komplex I Frage 9). Diesbezüglich wurde zuletzt im November 2015 durch die LKA-Lei- tung mit einem allgemeinen Schreiben sensibilisiert. Das LKA 7 prüft den Sachverhalt nochmals eingehend hinsichtlich rassistischer oder anderweitiger politischer Motive und übernimmt gegebenenfalls die Ermittlungen. Dabei zeigt sich in der polizeilichen Praxis, dass die erforderHche Sensibilität im Sinne der Frage in allen Dienststellen deutlich gewachsen ist, so werden nicht nur vermehrt Vor- gänge an das LKA 7 zur Prüfung herangetragen, sondern auch deutlich häufiger das per- sönliche Gespräch mit den Sachbearbeitern des LKA 7 zur Klärung eines möglichen PMK- Hintergrundes gesucht. Außerdem führte der wiederkehrende Vorwurf, die Ermittlungsbe- hörden seien auf dem rechten Auge blind, zu einer proaktiven Verfahrenseinleitung. So werden zum Beispiel Äußerungen in öffentlichen Medien i.Z.m . der Flüchtlingsthematik im Lichte des§ 130 StGB betrachtet und im Zweifel einmal mehr der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis und Entscheidung übersandt. Sofern sich aus Sicht des LKA 7 aus dem täglichen Infmmationsaufkommen bei Straftaten Ansätze für eine politische Motivation ergeben und diese bislang nicht zur Prüfung an den Staatsschutz herangetragen wurden, nimmt das LKA 7 eigenständig Kontakt mit der zu- ständigen Dienststelle auf, um eine mögliche Übernahme zu klären. Zudem erfolgen regel- mäßige Treffen bzw. Telefonate durch den jeweiligen Sachbearbeiter mit der Staatsanwalt- schaft in denen unter anderem Ermittlungsvorgänge und daraus resultierende Maßnahmen besprochen werden. Darüber hinaus wird im Rahmen der Ausbildung in Hambmg inner- halb im Laufbahnabschnitt I (Ausbildung im mittleren Dienst) an der Akademie (AK) im Fachbereich Polizeiberufskunde das Thema "Hasskriminalität", Extremismus, politisch motivierte Kriminalität, Gleichbehandlung, u. a ., seit Anfang 2016 im Umfang von zwei Unterrichtseinheiten (UE) unterrichtet. Es wird den Auszubildenden verdeutlicht, dass es hierbei primär um Vormteile und Vorstellungen über die Ungleichwertigkeit von Men- schen geht. Bei der weiteren Bearbeitung des Themas lernen die Polizeischüler, dieses Phänomen zu erkennen und aufgrund seiner Besonderheit bezüglich der Beweggründe der Täter entsprechend einzuordnen, wenn ein Mensch aus oben genannten Gründen Opfer 202
einer Straftat geworden ist. Es wird den Auszubildenden der Bedarf erläutert, dass diese Delikte der besonderen Beachtung der Polizei bedürfen. Wenn der Täter aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gehandelt hat, ist bei einer einfachen und fahrlässigen Körperverletzung, die ansonsten der Privatklage unterliegt, das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgun g anzunehmen. Innerhalb der Ausbildung im Laufbahnabschnitt II (Ausbildung im gehobenen Dienst) wurde mit dem Sommersemester 2017 am Fachhochschulbereich der AK ein neues Curri- culum eingeführt. Einen besonderen Raum nimmt das Thema Hasskriminalität ein, das im Modul S XI "Ausgewählte Themen der Empirischen Sozialforschung" und dort in der Lehrveranstaltung 3 mit 22 Lehrveranstaltungsstunden (LVS, davon 1 2 Präsenzstunden) geleillt wird. Im Modul K XIV wird das Thema "Erkennen von rechtsextl'emen Bezügen" im Rahmen der Fächer Kriminalistik (22 LVS), Kriminologie (14 LVS) und Politologie (8 L VS) bearbeitet. Im Bereich der Fortbildung wird das Phänomen NSU sowie Rechtsextremismus innerhalb des Moduls "Hasskriminalität" seit dem 01. September 2014 in inhaltlich passenden Lehr- gängen der AK behandelt. Ein thematisch spezialisielter Fachlehrer steht für andere Lehr- gänge sowie Dienstunterrichte innerhalb der Dienststellen der Polizei Harnburg zur Verfü- gung. Zudem werden Führungskräfte des höheren Dienstes sowie Führungskräfte und be- stimmte Mitarbeitergruppen zum Thematik Hasskriminalität sensibilisiert. In diesem Zu- sammenhang erfolgte eine Veröffentlichung im Hamburger Polizei Journal zum Thema "Hasshiminalität" (HPJ, 6/2015). Weitere polizeiliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Erkennens rechter Straftaten: In der Vorgangssachbearbeitung der Hamburger Polizei wurde für die Ersterfassung von Straftaten mit Hasskriminalität ein neues Erfassungs- und Überprüfungsmerkmal einge- führt (sogemumter ComVor-Marker). Dieses Erfassungsmerkmal impliziert eine Signalwir- kung für den aufnehmenden Beamten. Bei Abverfügung des Vorganges an die sachbearbei- tende Dienststelle, hler das LKA 7, wird bei bestimmten Delikten (z.B. Gewaltdelikte, Be- leidigung) automatisch auf das nochmalige Prüfen und ggf. das Setzen des Markers verwie- sen. Auf Gnmd dessen findet bereits ein Controlling bei Anzeigenerstattung statt. Darüber hinaus wird nach Übertragung des Vorganges in die Eingangsverwaltung des LKA 7 besag- ter Marker sichtbar und erhöht nochmals die Sensibilität des sachbearbeitenden Beamten. Des Weiteren wurde mit dem Sta1t der Dateneingabe von Stufe 1 - Deliktsbereich "Waffen- und Sprengstoffkriminalität" am 02. Mai 2016 in den Polizeilichen Informations- und Ana- lyseverbund (PIA V) begonnen. Einhergehend mit der Eingabe erfolgt eine Prüfung der Sachverhalte auf eine mögliche PMK-Rechts Relevanz. 203
Bei Vol'fällen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Handlungen an Schulen sind die Cop4U die ersten polizeilichen Ansprechpartner für die jeweiligen Schulen. Sie neh- men als Vertreter des örtlichen Pol izeikommissariats den Sachverhalt auf und leiten ihn zur Klärung an die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes weiter. Daneben stehen die Cop4U vor Ort Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Leill·ern vertrau- ensvon zur Seite, führen in Abstimmung mit dem Staatsschutz ggf. Aufklärungsgesp1·äche und begleiten mögliche Folgemaßnahmen. Zudem wurde in der Hamburger Staatsschutzdienststelle im Jahr 2013 ein eigenes Sachge- biet - LKA 702 Prävention gewaltzentrie1te Ideologien - eingerichtet, in dem Polizeibeamte und Sozialwissenschaftler Zusammenarbeiten. Darüber hinaus sind zur Sensibilisierung anderer Bereiche meru·ere Dienststellen der Polizei aktiv im "Beratungsnetzwerk gegen rechts" ("bnw gegen rechts") tätig. Ferner kooperieren die Dienststellen der Polizei Harn- burg mit zivilgesellschaftlichen Projekten im Bereich "Aussteigerprogramme", sofern dies von dmt gewünscht wird. Auch betreibt die Polizei Harnburg seit 1994 eine aktive Personalwerbung mit dem Ziel, Menschen mit nichtdeutseher Muttersprache und Erfahrungen in anderen Kultw·kreisen als Polizeivollzugsbeamte zu gewinnen. 4.3 Wurden etwaige Ermittlungsversäumnisse bezüglich des NSU intern aufgearbeitet? Seit Aufdeckung des NSU Komplexes haben sich der Senat und die Bfu·gerschaft in Harn- burg meill·fach mit der Tatserie, ihren Ursachen, ihren Bezügen zu Hambmg und ihrer Auf- arbeitung sowie mit möglichen Konsequenzen bzw. bereits umgesetzten Reformen beschäf- tigt. Von Seiten der Polizei Hambmg mussten diesbezüglich Stellungnahmen zu Schriftli- chen Kleinen und Gr oßen Anfragen sowie Stellungnahmen für die Sitzungen des Parla- mentarischen Kontrollausschuss (PKA) und für den Innenausschuss verfasst werden. Darüber hinaus wurde ein Pal'lamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) eingesetzt, der die Aufgabe hatte, umfängliche und mögliche Fehler/Versäumnisse aufzuklären und Empfehlungen für Reformen und für eine verbesserte Bekämpfung des Rechtsextremismus einzureichen. Als Auswirkung daraufwurden Maßnahmenbündel und bundesweite Hand- lungsempfehlungen des BLKR und des PUA zur Verhinderung einer Wiederholung solcher 73 Ermittlungsversäumnisse geschaffen. In der BAO Fokus wurden durch Ermittler des LKA 7 sämtliche ungeklärten Todesermitt- lungsverfaill·en des FachkommissaTiats Tötungsdelikte und Todesermittlungen (LKA 41) anhand von Opferkriterien nach Hinweisen auf einen möglichen NSU-Zusammenhang 73 Bügschafts-Drs. 20/11661, S. 47 ff. 204
bzw. auf mögliche rechtsmotiviert e Beweggründe hin untersucht. Im Ergeb nis wurden keine derartigen Hinweise verifizie1t. Darüber hinaus wurde die EG 163 Cold Cases zum 01. Oktober 2016 bis auf weiteres ein- gerichtet. Die EG 163 ist beauftragt in Fällen ungeklärter Kapitaldelikte, insbesondere Tö- tungsdelikte und Vermisstenfällen, bei denen von einem Tötungsdelikt auszugehen ist, unter Anwendung aktueller Ermittlungsmethoden neue Ermittlungsansätze herauszuarb ei- ten, um Einzeltaten aufzuklären und Täter- oder Tatzusammenhänge zu anderen Taten zu erkennen. Beginnend mit der systematischen Erfassung aller Fälle wird ein Handlungsrah- men abgesteckt und anschließend ein Konzept zur Erkennung und Priorisi erung erfolgver- sprechender Altfälle erstellt werden. 4 .4 Gab es bereits vor Enttarnung des NSU interne Überlegungen, dass für die mittlerweile zugerechneten Taten die rechtsextremistische I rechtsterroristische Szene verantwortlich sein könnte? Das für die dem NSU zugerechneten Taten eine im Untergrund lebende rechtsextremisti- sche/ rechtsterroristische Zelle verantwortlich sein könnte, die aus politischer Gesinnung und mit politischer Zielrichtung Morde begehen wfu·de, war aufgrundfehlender Beken- nerschreiben, der fehlenden Präsenz in der Öffentlichkeit und der fehlenden Propaganda nicht vorstellbar. Dementsprechend wurden vor Enttarnung des NSU keine internen Üb er- legungen vorgenommen, dass für d i e mittlerweile zugerechneten Taten die rechtsextremis- tische/rechtsterroristische Szene verantwortlich sein könnte. Losgelöst davon wurde im Rahmen der Ermittlungen eine Prüfung zum Tatmotiv, hinsicht- lich einer rechtsradikale/rechtsextremistische Gesinnung bei Tätern angenommen, die aus Hass auf Männer türkischer Herkunft (oder von türkischem Erscheinungsbild) morden. Vorgenanntes wru· mitursächlich für die Berücksichtigung von in Harnburg aufgetretenen Ereignissen mit Bezug "Rechts" und Überprüfung im Hinblick auf die andauernde Mord- sene. 4.5 Welche Regelungen bestehen für den Umgang mit Opfern rechtsextremer Gewalt? Welche Regelungen bestehen für den Umgang mit Opfern rechtsextremer Gewalt? Grundsätzlich gelten bei der Polizei Harnburg die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Opfern. Bezogen auf den Umgang mit Opfern von "HasskTiminalität", werden bei der Polizei H arnburg seit dem Jahr 2015 verschied ene Maßnahmen getroffen und int ensiviert, um insbesondere die Mitru·beiterinnen und Mitarbeiter im Reviervollzug und in den Ermittlungsdienststellen ffu· die Thematik "Hasskriminalität" verstärkt zu sen- sibilisieren strafbare Sachverhalte aus diesem Bereich noch früher zu identifizieren und 205
damit auch zeitnah auf die speziellen Bedürfnisse der Opfer reagieren zu können. Bei der Polizei Harnburg werden in der Ausbildung zum Laufbahnabschnitt I verschiedene Kommunikationsmodelle mit dem Ziel unterrichtet, die Polizeianwärter in die Lage zu versetzen, Gespräche unter Berücksichtigung tmterschiedlichster Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der Herkunft, der Religionszugehörigkeit und des sozialen Umfelds des Gegenübers, zu führen. Eine besondere Befassung zum Thema "Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen" erfolgt darüber hinaus durch die intensive Be1teiligtmg der Polizeianwär- ter am jährlich dmch die Polizei veranstalteten Opferschutztag, der in diesem Jahr "Hass- kriminalität" zum Thema hat, sowie dmch gezielten Ethikunterricht der Polizeiseelsorger. Für die Studierenden des Laufbahnabschnitts li :ist zudem in Lehrveranstaltungen zu den Themen "Viktimologie" und "Vernehmung" eine Beschäftigun g mit der Thematik vorge- sehen. Darüber hinaus werden das Thema Opferschutz und der Umgang mit Opfern, insbesondere aber der Schutz vor weiterer Gewalt, im Rahmen von speziellen Lehrgängen und allgemei- nen Fortbildungsmaßnahmen vermittelt. Hierzu zählen das Seminar "Opfer schutz", die Lehrgänge "Erweiterung der fachlichen Kompetenz -Kriminalpolizei" und "Erweiterung der fachlichen Kompetenz - Schutzpolizei", der Lehrgang "Beziehungsgewalt", das Semi- nar "Umgang mit Konflikten", das Seminar "Schwierige Gespräche erfolgreich führen" und das Seminar "Rhetorik". In anderen Lehrgängen, zum Beispiel zum Thema Vernehmung, wird situativ auch auf die besonderen Herausforderungen im Umgang mit Opfern, speziell mit Opfern mit Migrationshintergrund, eingegangen. Die eventuell bestehenden Sprach- barrieren können zeitnah dmch bei der Polizei Hambmg untei' Vertrag stehende Dolmet- scher für nahezu jede irrfrage kommende Sprache überwunden werden. Die Inanspruch- nahme eines Dolmetschers wird in jedem Fall im entsprechenden Vorgang dokumentiert. Darüber hinaus verfügt die Polizei für nicht deutsch sprechende Opfer über Belehrungsbö- gen in unterschiedlichen Sprachen. Die Aushändigung wird im Vorgang dokumentiert. Re- gelungen der PDV 350 stellen sicher, dass grundsätzlich bei jedem polizeilichen Ermitt- lungsverfahren in Erwägung gezogen wird, ob es sich möglicherweise um ein Delikt aus dem Bereich "Hasskriminalität" handeln könnte und in der Folge entsprechende Ermitt- lungen zum Erkennen der Motivation des Täters durchgeführt werden. Im Vorgangsbearbeitungssystem ComVor wurde ein Sonderkenner eingeführt, der die Mög- lichkeit bietet, das Vorliegen von Hinweisen auf "Hasskriminalität" entsprechend zu do- kumentieren. Die Po]izei ist gesetzlich verpflichtet, Opfer von Straftaten auf ihre Rechte und Unterstüt- zungsmöglichkeiten hinzuweisen. Opfer jedweder Straftaten werden von der Polizei im Bedarfsfall direkt an eine Opferhilfe- oder Beratungsstelle vermittelt. Opfer mutmaßlich 206
rassistisch oder anderweitig p olitisch motivie1ter Gewalt erhalten seitens der Polizei Harn- burg grundsätzlich zunächst die gleichen Irrfonnationen über die ihnen zustehenden Schutzrechte im Sb·afverfahren und Entschädigungsrechte sowie zu Opferhilfeeinrichtun- gen wie alle anderen Gewaltopfer au ch. Je nach Fallkonstellation werden unterschiedlich e Informationsmaterialen ausgehändigt: Merkblatt über "Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren", vor- rätig in 22 Sprachen, Aushändigung beziehungsweise Übersendung obligatorisch und in der Ermittlungsakte zu vermerken. Broschüre "Ihre wichtigsten Rechte als Opfer einer Straftat", darin der Hinweis auf die Fachberatungsstelle "Mobiles Beratun gsteam Harnburg gegen Rechtsexb·emis- mus". Broschüre "Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen" BASFI-Merkblatt über "Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten" nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), gegeb enenfalls entsprech ender Kurzantrag, gegebenenfalls zusätzlicher Hinweis auf Härteleistung b eim Bundesamt für Justiz für Opfer extremistischer Angriffe. Flyer des Versorgungsamtes "Trauma Ambulanzen- Soforthilfe für traumatisie1te Opfer von Gewalttaten" Flyer: "Informationen für Angehörige von Verstorbenen". In speziellen Fällen wird die Operative Fallanalyse (OFA) ebenso wie die Risikoeinschät- zung des LKA 21 (Kriminalpsychologische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung) mit ih- rer wissenschaftlichen Kompetenz eingebunden. Ihre Arbeit b esteht insbesondere darin, die aktuelle Tat zu an alysieren (Was? Warum? Wer?) und retrograd Tatzusammenhänge/- serien zu erkennen. In Zusammenm·beit mit der Risikoeinschätzung prognostizieren sie dabei vor dem Hintergrund der im Analyseprozess erlangten Informationen, ob in diesem Komplex weitere Str-aftaten zu erwarten sind. Durch die Analyse des Tatgeschehens unter- stützen sie nicht nur die ermittelnde Dienststelle, sondern leisten auch eine wichtige Un- terstützung im Verm·beitungsprozess bei den Opfern und deren Familien. 4 .6 Wie werden die Empfehlungen des 2. Bundestags-Untersuchungsausschusses der 17. WP (NSU I] umgesetzt? Bezogen auf den Bereich der Polizei setzt das LKA 7 die Empfehlungen des Parlamentm·i- schen Untersuchungsausschusses entweder um, beteiligt sich an den vorgeschlagenen Maßnahmen oder hält sie für sinnvoll. 207
ee) Hessen a ) Landesamt ffu· Vedassungsschutz 1. Rechtsextremistische Szene vor Ort Im Jahr 2016 wurden mehr nachri chtendienstliche Maßnahmen gegen rechtsextremisti- sche als gegen den islamistische Bestrebungen ergriffen. Auffällig ist, dass neue Phäno- mene wie die Partei "Der Dritte Weg"/"Der m. Weg" (mit bis zu 20 Personen) und die sich auf ganz Hessen erstreckende "Identitäre Bewegung" (mit 30 bis 50 Personen) hinzugekom- men sind. Der "III. Weg" unterhält Verbindungen nach Rheinl and-Pfalz, wobei in Nord- hessen Kontakte in die benachba1ten Bundesländer bestehen. Daneben agierte primär im Internet das neonazistische "Antikapitalistische Kollektiv Hessen". Die "NationaldemokTa- tische Partei Deutschlands" (NPD) war und ist in Hessen nur sehr eingeschränkt hand- lungsfähig. Vernetzungsstrukturen in Bezug auf die Kooperation von Rechtsextremisten mit der Ro- ckerszene sowie mit der Organisierten Kriminalität bestehen nicht - hiervon ausgenom- men sind Kennverhältnisse zwischen einzelnen Personen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist bestrebt, Waffen bei Rechtsextremisten über die zuständigen Ve1waltungsbehörden entziehen zu lassen. Standardmäßig wird deshalb ab- geklärt, welche Personen in der rechtsextremistischen Szene über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Im Mai 2016 kündigte der Hessische Minister des Innern und für Sport an, dass die Hessi- sche Landesregierung zur Verschärfung der Anforderungen an die waffenrechtliche Zuver- lässigkeit eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Waffengesetzes auf den Weg bringen werde. Ziel sei es, das geltende Bundesgesetz so zu verschärfen, dass Personen eine waf- fenrechtliche Erlaubnisaufgrund von sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen leichter ent- zogen beziehungsweise versagt werden kann: "Unsere Initiati ve richtet sich gegen jede Form des Extremismus, insbesondere aber gegen Rechtsextremisten. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass dieser Personenkreis aufgrund der reformbedürftigen Zuverlässigkeits- voraussetzungen legal Waffen besitzt". Den entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundes- 74 rats vom 23. September 2016 lehnte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 9. November 2016 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages "hinsichtlich der dort vor- gesehenen Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden" ab: "Diese ist nicht geboten, da bereits nach der geltenden Rechtslage ausreichende Instrumente zur Verfügung stehen, den nötigen Informationsfluss in der gebotenen Weise zu verbessern. Auch die Regelungen zu 74 BR-Drs. 357/16. 208
den Vorau ssetzungen für die Annahme einer Regelunzuverlässigkeit sieht die Bundesre- 75 gierung in rechtlieheT wie praktischer Hinsicht kritisch" . Zuletzt forderte au ch der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz eine kon- sequente Entwaffnung der rechtsextremistischen Szene: Bevor Waffenscheine erteilt wür- den, müsse es künftig eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben. 2. Bezü ge zum NSU und seinem Umfeld Das LN hat dem NSU-Untersu chungsausschuss des Hessisch en Landtages die im Rahmen der Beweisbeschlüsse angeforderten Akten übersandt, um diesen in die Lage zu versetzen, seinem parlamentarischen Untersuchungsauftrag n achzugehen. Daher gebietet es der Res- p ekt vor dem Hessisch en Landtag, dass sich das LtV nicht zu der laufenden Untersuchung bzw. einzelnen Sachverhalten äußert, die in dem "Fragenkatalog Polizei und Verfassungs- schutz" unter Punkt "III. Bezüge zum NSU und seinem Umfeld" aufgeführt sind. 3. Maßnahmen gegen rechtsextremistische/rechtsterroristische Strukturen 3.1 Organisation des LfV Um ver schiedene Extremismus-Phänomene eingehender zu analysieren, nahm der hessi- sche Verfassungsschutz eine Neustrukturierung seiner Abteilungen vor. So gewährleistet die Bildung der nunmehr eigenständigen Abteilungen Islamismu s und Rechtsextremismus eine intensivere Bearbeitung. Im Rahmen der Neuorganisation wurden beide Abteilungen personell verstärkt. Kompetenz, Wissen und Sensibilität lassen sich in eigenständigen Ab- teilungen besser un d zukunftsorientierter entwickeln als in den bisherigen heterogenen Strukturen. Außerdem wurden die zum Teil ideologisch und au ch de facto korrespondie- renden Phänomenbereiche des Links- und allgemeinen Ausländerextremismus in einer Abteilung zusammengeführt. Zusätzlich wurde innerhalb der neuen Abteilung Rechtsext- remismus das eigenständige Dezernat "Wissensch aftliche Analyse fremdenfeindlicher Ext- remismus und phänomenübergreifender Antisemitismus" eingerichtet. Darüber hinau s wurden die Personalmittel des LN deutlich aufgestockt, das heißt von 255,5 Planstellen im Jahr 2014 auf 312 im Jahr 2016. Bis Ende d es Jahres 2017 wird das LfV über 332 Planstellen verfügen. Auch das Ausgabenbudget des LfV erhöhte sich deut- lich von 17.307.600,00 Euro im Jahr 2014 auf 26.094.200,00 Euro im Jahr 2016. Das LfV bildet seit dem 1. Oktober 2015 hessisch e Anwärter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste aus. Dadurch entsteht für die Landesbehörde das vielfach geforderte Berufsbild des Verfassungsschützers. Zugleich 75 BT-Drs. 18/10262, S . 13 . 209