Anlage 33 - Abschlussbericht EB_TH, SN, NW, MV, HH, HE, BY, BW_ BFV, BKA

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wird mit der einjährigen Zusatzausbildung für Quereinsteiger ohne vorherige Verfassungs- schutzausbildung die Forderung des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deut- schen Bundestags nach der Öffnung der Ausbildungswege umgesetzt. Im Rahmen der amts- internen Hausakademie des LN werden für die Mitarbeiter unter anderem Basisschulun- gen und anwendungsspezifische Schulungen angeboten. Hierunter fallen auch Vorträge externer Referenten zu verfassungsschutzrelevanten Themen. 3. 2 Vorgehen Grundsätzlich findet täglich eine Lagebesprechung beim Präsidenten des LfV statt. Die Sachbearbeiter stehen in engem Kontakt mit den Kollegen aus den benachbarten Bundes- ländern. Ein Austausch mit dem B±V erfolgt nicht nur bei regelmäßig stattfindenden Ta- gungen , sondern auch anlassbezogen. Seit 2011 sind Beschaffer tmd Auswerter im LfV noch enger miiteinander verzahnt, indem Beschaffung und Auswertung in der jeweiligen Abteilung angesiedelt sind. Das Lagebild "Rechtsextremismus" wird zusammen mit anderen phänomenbezogenen Lagebildern LN- intern 1·egelmäßig aktualisiert. Das LfV arbeitet eng mit den Polizeibehörden zusammen . Ebenso wie in Bezug auf die verfassungsschutzinterne Zusammenarbeit werden hier auf unterschiedlichen Ebenen (Sachbearbeiter, Dezernats- und Abteilungsleiter, Behördenleitungen) regelmäßige Lagebe- sprechungen sowie anlassbezogene Untenichtungen bzw. Sensibilisierungen durchge- führt. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, im Rah men dieser Zusammenarbeit rechts- extremistische Konzerte und sonstige Veranstaltungen zu unterbinden. Das LfV widmet si ch dieser Aufgabe mit großem operativem Aufwand. Die Zahl rechtsextremistischer Kon- zerte bewegt sich aufgrunddieser Strategie seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau. Im Jahr 2016 fand kein rechtsextremistisches Konzert in H essen statt. Im Jahr 2015 initiierten die hessischen Sicherheitsbehörden das Projekt "Ank]opf-Aktion", um der Gewalt gegen Flüchtlinge entschlossen ent gegenzutreten. Im Rahmen dieser Aktion sprechen Verfassungsschutz und Polizei hessenweit Rechtsextr emisten gezielt und unab- hängig von konkreten Straftaten an. Ziel ist es, der rechtsextremistischen Szene deutlich vor Augen zu führen, dass die Sicherheitsbehörden sie gerrau im Blick haben. 4 . Präventionsmaßnahmen des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen Kontinuierlich baute das LfV seine Präventionstätigkeiten aus. Einen Schwerpunkt bilden dabei Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Salafismus. 2 10
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Die Öffentlichkeits- und Präventionsmaßnahmen umfassen das Bereitstellen von lnforma- tionsmaterialien, die aktive Teilnahme am öffentlichen Diskurs durch Vorträge und Rede- beiträge bei Podiumsdiskussionen sowie Presseauskünfte, zielgruppenorientierte Sensibi- lisierungsveranstaltungen (aufklärende Prävention) und Beratungsleistungen in konkreten Fällen (beratende Prävention). Das im Oktober 2015 im Stab neu eingerichtete Hauptsachgebiet 4 "Beratende Prävention" bietet B eratung in Form von fallbezogenen Gesprächen und Schulungsmaßnahmen für aus- gewählte Bedarfsträger an. Bereits im Jahr 2008 wurde im LfV das Kompetenzzentrum Rechtsextremismus (KOREX) gegründet. Zu dessen zentralen Aufgaben gehö1t neben regionalen Analysen und der ver- stärkten Beobachtung relevanter rechtsextremistischer Bestrebungen im Internet auch die Aufklär ungs- und Präventionsarbeit. KOREX bereitet hierzu das Fachwissen des LfV über rechtsextremistische Bestrebungen für die Präventionsarbeit gezielt auf und stellt es be- darfsgerecht zur Verfügung. Öffentliche und zielgruppenspezifische Vmträge gehören da- bei ebenso zum Aufgabenspektrum von KOREX wie das Erstellen von Themenbroschüren und die intensive Beratung von Verantwortungsträgern. Daneben bietet das LfV seit mehreren Jahren umfangreiche Präventionsmaßnahmen gegen Salafismus an, um einer Radikalisierung insbesondere von Jugendlichen frühzeitig entge- genzuwirken. Dabei wurde bereits eine Vielzahl an Multiplikatoren - insbesondere in der Jugendbildung - für die durch den Salafismus drohenden Gefahren sensibi lisiert. Ganz besonders seit dem Aufkommen jihadistisch motivielter Ausreisen hat das LfV seine Maß- nahmen zur Prävention gegen Salafismus erheblich intensiviert. Mit zahlreichen Lehrerfortbildungen und Informationsveranstaltungen für Vereine, Kom- munen und Staatsbedienstete leistet das LfV einen Beitrag, damit Radikalisier ung frühzei- tig erkannt und entsprechende Maßnahmen vor Ort ergriffen werden können. Im Bedarfs- fall führt das LfV auch Einzelfallberatungen durch. Der Kreis der Bedarfsträger für Beratungs- und Sensibilisierungsveranstaltungen hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Hauptzielgruppe der Beratungs- und Sensi- bilisierungsveranstaltungen sind Justizmitarbeiterinnen und Justizmitarbeiter, Polizistin- nen und Polizisten, Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie Land- kreise, Kommunen, Schulen, soziale Einrichtungen sowie andere Behörden und öffentli- che Stellen, jedoch auch sonstige Institutionen wie Vereine und Verbände, zum Beispiel Spart-/Jugendvereine und Moscheegemeinden. Im Bereich der Jugendbildung wurden in den vergangeneu Jahren überwiegend LehrerfOit- bildungen durchgeführt. Das LfV ist seit Beginn des Jahres 2009 dmch das Institut für Qua- litätsentwicklungdes Hessischen Kultusministeriums (IQ) als Anbieter von Faltbildungen 2 11
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fü1· hessische Lehrer akkreditiert. Die Veranstaltungen bewirbt das LfV auf seiner Internet- seite sowie über die Online-Fortbildungsangebote der Staatlichen Schulämter für hessi- sche Lehrkräfte. Die Veranstaltungen werden entweder unmittelbru· von den Staatlichen Schulämtern oder von einzelnen Schulen angefragt. Neben den Multiplikatoren der Jugendbildung hat das LN auch für das Justizressort zahl- reiche Sensibilisierungsmaßnahmen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus und Sa- lafismus durchgeführ t Das LN bildet dabei vor allem JustizvollzugsbeaiTite und Justizvoll- zugsbeamtinnen fort. Ergänzend zu den Informationsveranstaltungen finden regelmäßig Fallkonferenzen bzw. einzelfallbezogene Beratungen in den Justizvollzugsanstalten statt. Zudem veranstaltet das LfV seit einigen Jahren jeweils ein melutägiges Justizseminar zum Thema Rechtsextremismus und Salafismus für Richter, Staatsanwälte und Bewäill·ungshel- fer in ZusaiTimenal'beit mit dem Wagnitz-Seminar des Hessischen Ministeriums der Justiz. Die Kommunen sind ein weiterer wichtiger Ansprechpartner des LN im Rahmen der Prä- ventionsarbeit im Bereich Rechtsextremismus und Salafismus. Institutionalisiert ist die Zusammenarbeit des LN im Kreispräventionsrat des Landkreises Offenbach, im Ämter- netzwerk des Amtes ffu· multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) in Frankfmt       aill Main, im Präventionsrat und an der Plattform Extremismus der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Sachverhalte im Kontext rechtsextremistischer und salafistischer Radikalisierungen werden behördenübergreifend besprochen, wobei das LfV Hilfestellungen anbietet. Sämtliche hessischen kommunalen Eiruichtungen wurden durch zwei große Informations- veranstaltungen des LfV in Hofheim aill Taunus am 23 . Mäi·z 2016 und ain 13. Juni in Bad Hersfeld über das Thema "Extremismus-Prävention im Kontext der aktuellen Flüchtlings- situation" informiert. Anlassb ezogen werden relevante Sachverhalte mit betroffenen Kommunen und Vereinen bespTochen, um gemeinsaiTie Lösungsstrategien zu entwickeln. Dru·über hinaus melden Kommunen, Vereine und Bürger auch eigeninitiativ Sachverhalte an das LfV, um diese gemeinsaiTI zu eröite1·n. Das LfV ist bei der Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen eng mit zivilgesell- schaftlichen Trägern vernetzt. Beispielsweise gehören KOREX-Mitarbeiter dem Experten- pool des beratungsNetzwerk hessen - Gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextre- mismus an. Zudem i st das LfV Mitglied im Fachbeirat des Hessischen Präventionsnetz- werks gegen Salafismus und in der Lenkungsgruppe des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE). Ein weiterer Baustein der Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit des LfV ist die Präsenz auf dem Hessentag mit einem eigenen Messestand. 2 12
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Außerdem veranstaltet das LfV grnndsätzlich in jedem Jahr sein traditionelles Herbstge- spräch. Im Mittelpunkt steht d abei die Podiumsdiskussion mit Experten zu einem aktuel- len Thema des Verfassungsschutzes. Die Veranstaltung wird von zahlreichen Vertretern der hessischen und außerhessischen Sicherheitsbehörden, der Politik, der Wirtschaft, der Medien sowie von int eressierten Bürgern besucht . Die starke Nachfrage nach Präventionsdienstleistungen ist ein Ausweis für die vollzogene Öffnung der Behörde. So vervielfachte das LN die Zahl seiner Präventionstermine in ei- nem Fünfjahreszeitraum von 75 (2012) auf nunmehr 243 (201 6). Exemplarische Veranstaltungen des Jahres 2016: -Leuchtturmprojekt: "Wir gegen Salafisten" für Wiesbaden er Schulen Gemeinsam mit der Gerhart-Hauptmann-Schule i n Wiesbaden initiierte das LtV ein Peer- ta-Peer-Präventionsprojekt gegen Salafismus. Zielsetzung des Projekts Wal' es, Schüler zu Präventionspaten auszubilden, damit sie Gleichaltrige über Anwerbemethoden von Sa- lafist en und die Gefahren salafistischer Radikalisi erung aufklären. Angeleitet von Experten des LfV und des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Isl am (FFGI) all der Goethe- Universität Frankfmt am Main und pädagogisch begleitet von ihrem Lehrer setzten sich die Schüler der 9. und 10 . Klasse mit den Themen Salafismus, Jihadismus und der Radi- kalisierung von jungen Menschen auseinander. Di e Schüler fertigten Plakate über salafis- tische Radikalisierung, die in einer Ausstellung - mittlerweile von mehreren Schulklassen besucht- präsentie1t wurden. So wurden bislallg über 500 Schüler in Peer-Group-Educa- tion über Salafismus informiert. Projekt und Ausstellung werden an weiteren Wiesbadener Schulen gastieren. Die jungen Präventionspaten werden dabei ihre Plakate erläutern und die gleichaltrigen Besucher ent sprechend informieren. Im Rahmen des 10. Hessischen Prä- ventionspreisesdes Hessischen Ministeriums der Justiz wurde das Projekt am 10. Juni 2016 mit dem Anerkennungspreis ausgezeichnet. - Hessentag in Herborn: Kooperation mit der Marienschule Limbmg gegen Rechtsextremis- mus und Salafismus Auf dem Hessentag in Herborn (20. bis 29. Mai 2016) führte das LfV seine Bühnenveran- staltungen in der Landesausstellung in Kooperation mit der Marienschule Limburg durch. Oberstufenschülerinnen präsentierten dabei die Ergebnisse eines vom LfV angeleiteten Projekttages zu den Themen "Rechtsextremismus" und "Salafismus" in Form von Rollen- spielen, mit denen typische Anwerbungs- und Argumentationsmuster von Extremisten aufgezeigt wurden. Die Kooperation Wal' aus einer Lehrerfortbildung, die das LfV an der Marienschule Limburg für den Fachbereich Politik im März des Jahres durchgeführt hatte, entstanden. Entwickelt 213
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worden waren die Bühnenprogramme wäill:end eines Projekttages, an dem die Politik- und Wirtschaftsleistungskurse teilgenommen hatten. Im Vorfeld dieses Projekttages hatten sich die Schülerinnen insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, wie es extremistischen Gruppen gelingt, "Nachwuchs" zu rekrutieren. Auch im Internet präsentiert sich LfV als transpru:enter Dienstleister. Im Mittelpunkt steht der Navigationspunkt "Prävention" mit Informationen, Angeboten w1d Veranstaltungen, die präventive Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen fördern und unter- stützen . 5. Umsetzung der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Bundestags der 1 7. Wahlperiode (NSU I) Im November 2012 richtete der Hessische Minister des Innern und für Sport das Projekt "Neuausrichtung Verfassnngsschutz" ein, um zu gewährleisten, dass sich das LN vor al- lem in Richtung Transparenz, Offenheit und Kooperation mit Bund und Ländern weiter- entwickelt, sodass die Behörde künftigen Herausforderungen gewachsen ist. Ziel war es, einen leistungsfähigen Verfassungsschutz in der Mitte der Gesellschaft zu etablieren. Das Projekt beschäftigte sich insbesondere mit folgenden Themen: Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsa:rbeit und Prävention, Einsatz und Führung von Vertrauenspersonen (VP), Zusammenarbeit zwischen Verfassungssch utz und Polizei, Internet als Aufklärungs- und Präventionsmittel, Stärkung der Zusammenarbeit im Verbund und Zentralstellenfunktion des Bundes- amts für Verfassungsschutz (BfV), Daten- und Ak tenpflege und Interne Kontrolle. Darüber hinaus beteiligte sich das Land Hessen im Jahr 201 2 (mittels Entsendung eines Beamten des höheren Diensts) an der Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission Rechtst errorismus (BLKR) - eingesetzt von der Ständigen Konferenz der Innenminister und-senatorender Länder und vom Bundeskabinett - , um seinen Teil zu der gemeinsamen Aufklärungsarbeit von Bund und Ländern in Sachen NSU zu leisten. In ihrem im Jahr 201 3 veröffentlichten Abschlussbericht sprach die BLKR Empfehlungen für künftige Optimie- rnngsmaßnahmen aus und bejahte die grundsätzliche Beib ehaltung der VP als wichtiges Mittel der Informationsgewinnung, empfahl jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen für solche Einsätze. 2 14
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Am 12. Dezember 2012 verabschiedete der Hessische Landtag die Änderungen zum Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz. Schwerpunkt der Neuerung bildet die Verbes- serung der parlament arischen Kontrolle des LfV. Der Parlamentarischen Kontrollkommis- sion Verfassungsschutz (PKV) stehen nun erweiterte Akteneinsichts- und Zutrittsrechte zu. Darüber hinaus können die Mitglieder der PKV bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Sachverständige beauftragen und den Hessischen Datenschutzbeauftragten einbinden. Die nunmehr eingeführte Protokollierung der Sitzungen der PKV dient dazu, ihre Kontrolltä- tigkeit besser nachzuvollziehen und sie transparenter zu gestalt en. Den Abschlussbericht des hessischen Projekts "Neuausrichtung Verfassungsschutz" stellte der damalige Innenminister am 31. Juli 2013 vor. Ein Kernpunkt des Reformprozesses in Hessen ist demnach die Ausbildung für den gehobenen Dienst, das heißt die Beteiligung von Beamtenanwärtern des LfV an der Verfassungsschutzausbildung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Darüber hinaus stützt sich das LfV weiterhin auf den Einsatz von VP, da alme diese Form der verdeckten Erkenntnisgewinnung Gegner der frei- heitlichen demokratischen Grundordnung nicht erkannt werden können. Gemäß dem zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen im Dezem- ber 2013 geschlossenen Koalitionsvertrag wurde eine von der Landesregierung benannte Expertenkommission für die Umsetzung der Empfehlungen des Zweiten Bundestagsunter- suchungsausschusses der 17. Wahlperiode eingesetzt, um Vorschläge zur kün ftigen Al·beit der hessischen Sicherheitsbehörden sowie zur Kooperation zwischen Ländern und Bund zu erarbeiten. Die Expertenkommission konstituierte sich am 11. Juli 2014 und stand unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Jentsch. Sie hatte den Auftrag, den Umset- zungsstand der 47 einvernehmlichen Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in Hessen zu prüfen. Ferner sollte die Kommission Vorschläge zur künftigen Al·beit der hessischen Sicherheitsbehörden sowie zur Zusammenarbeit zwi- schen den Ländern und dem Bund unterbreiten. Neben dem ehemaligen Richter des Bun- desverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr . h.c. Jentschgehörten der Expertenkommission die ehe- malige Bundesjusti zministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, der ehemalige Bundestags- abgeordnete Wolfgang Wieland sovvie der ehemalige Staatssekretär des Hessischen Justiz- ministeriums Dr. Rudolf Kriszeleit an. Das LfV unterstützte die Arbeit der unabhängigen und weisungsfreien Kommission durch die Entsendung eines Beamten bzw. einer Beamtin des höheren Dienstes in die Geschäftsstelle der Kommission. 215
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Zusammen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport stellte die Experten- kommission am 1 2. Oktober 2015 ihren 259 Seiten umfassenden Abschlussbericht der Öf- fentlichkeit vor, wobei sie ihre Bewertungen und Handlungsempfehlungen in 18 Sitzungen erarbeitet hatte. In ihrem Bericht (aktuell abrufbar unter https:/ /innen.hessen ..de/sites/default/files/media/hmdis/bewertungen und handlungs- empfehlungen.pdf. Stand 8 . März 2017) stellte die Expertenkommission im Wesentlichen Folgendes fest: Die Reformen der Ressi- scherr Landesregierung in den Bereichen Polizei, Justiz und Verfasslmgsschutz gehen in die rich tige Richtung, wobei die Fortentwicklung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist. Aufgrund der gründlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Brmdestagsun- tersuchungsausschusses hat das LtV etliche sinnvolle Maßnahmen ergriffen, die vor allem die zentralen Themen Informationsaustausch, Aktenführung, Datenschutz sowie den Ein- satz lmd die Führung von VP betreffen. Schon vor dem Bekanntwerden der Straftaten des NSU im November 2011 hat das LfV Reformen vorangetrieben und Veränderungen initi- iert, die mit der Aufarbeitung der Verbrechen der Terrorgruppe intensiviert und ausgebaut wurden, so etwa die Gründung von KOREX und eine umfangreiche organisatorische Um- strukturierung der Behörde. Dies wurde damals von einem Zuwachs von 195,5 auf 245,5 Planstellen im Zeitraum 2006 bis 2011 flankiert. Verbesserungsbedarf sah die Expertenkommission bei der personellen Ausstattung des LfV für die Aufgaben Datenschutz und Aktenprüfung, die mittlerweile (siehe oben III. 1.) für die gesamte Behörde in die Wege geleitet worden ist. Auch die Praxis der Einstufung ver- traulicher Inhalte ist r estriktiv, so die Expertenkommission, was die Behörde in ihrer Kom- munikation einschränkt und es ihr erschwert, als "Dienstleisterin für die Demokratie" wahrgenommen zu werden, wobei die Behörde dieses Thema gegenwärtig überprüft. Die Expertenkommission konstatierte, dass sich das LfV intensiv mit den P1·oblemen, die mit dem Einsatz von VP einhergehen, auseinandersetzt, wobei dies ein unverzichtbares nachrichtendienstliches Instrument ist. hn LfV bestehen sinnvolle Kontrollmechanismen zm Überprüfung der Wahrheit von Angaben von VP tmd zm Schaffung professioneller Distanz zwischen ihnen lmd ihrer Führung im LfV. Dringenden Bedarf sah die Kommis- sion für eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Grenzen der Befugnisse beim Ein- satz von VP. Hier hielt die Kommission die Schaffung von mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Regelungen für erforderlich. Die ber eits vom LfV im Bereich Ausbildung getroffenen Maßnahmen bewertete die Kom- mission positiv. So bildet das LfV seit dem 1. Oktober 2015 hessische Anwärter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste 2 16
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aus. Für eine Landesbehörde einzigartig wird so das vielfach geforderte "Berufsbild Ver- fassungsschützer" verwirklicht und setzt mit der einjährigen Zusatzausbildung für Quer- einsteiger (ohne vorherige Verfassungsschutzausbildung) die Forderung des Bundestags- untersuchungsausschusses nach der Öffnung der Ausbildungswege um. Im Bereich der Informationsbeschaffung überarbeitete das LfV im Entwmf umfassend - in Ergänzung zur gesetzlichen Neuregelung des }ahTes 2012 - die entsprechende Dienstvor- schrift, was die Expertenkommission ebenfalls befürwortete. Auch unternahm das LfV in den Bereichen Controlling, Datenschutz und Aktenführung positiv zu bewertende An- strengu ngen. Darüber hinaus konstatierte die Expertenkommission, dass es erforderlich ist, die Präven- tionsarbeit weiterhin auszubauen. Die Kommission begrüßte ausdrücklich die Maxime der Hessischen Landesregierung, extremistischen Bestrebungen offensiv durch eine intensive Prävention zu begegnen. In diesem Sinne erweiterte das LfV seine Präventionsarbeit und arbeitet aktiv im HKE mit (siehe oben Punkt 4.). Des Weiteren hob die Kommission die vielfältigen Maßnahmen des LfV zur intensivierten Bekämpfung des Rechtsextremismus hervor . Insgesamt werden die nachrichtendienstli- ehen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und auch des Salafismus ver- stärkt und in diesem Zusammenhang die technische Ausstattung des LfV optimiert. Weiterhin lobte die Expertenkommission den intensiveren behörden-und länderübergrei- fenden Informationsaustausch zm frühzeitigen Erkennung von Rechtsextremismus und die Stäl'kung der Vielfalt und interkulturellen Kompetenz beim LfV und der Polizei. In einem vom Hessischen Landtag am 22. Juni 2016 angenommenen Dringlichen Entschlie- ßungsantrag der Fraktionen der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Mai 2016 (19. Wahlperiode, Drucksache 19/3403) begrüßt es der Hessische Landtag, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen b ereits unmittelbar nach Vorstellung des Berichts der Expertenkommission damit begonnen haben, di e Arbeitsergebnisse gründ- lich und sorgfältig auszuweiten und Schlüsse für die 2014 vorgestellten Gesetzentwürfe zu ziehen. Der Landtag bekräftigt seinen Entschluss, die Lehren aus der rechtsterroristischen Mordserie zu ziehen. Dazu gehört unter anderem, im Verfassungsschutzgesetz den Einsatz sogenannter V-Leute transparenter und restriktiver zu regeln, den Informati onsfluss zu ver- bessern und dem Verfassungsschutz ein auf eine freie und pluraleGesellschaftbezogenes Leitbild zu geben. 2 17
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ß) Polizeipräsidium Nordhessen 1. Rechtsextreme Szene vor Ort 1.1 Bekannte Akteure und Gruppierungen Nach Bewertung dei' Polizei stellt sich Nordhessen derzeit nicht als "Hochburg" des Rechtsextremismus dar. Bekannte Protagonisten sind zwar noch vor Ort, in der polizeili- chen und öffentlichen Wahrnehmung aber nicht "hochaktiv". Die Akteure sind jedoch bundesweit mobil. Die Szene ist in den 1990er Jahren über die Hooliganszene gewachsen und hat sich in den ZOOOer Jahren beispielsweise im "Freien Widerstand Kassel" politisiert. Als zentrale Figur wird -        genannt, derzeit aber ohne feststellbaTe Aktivitäten in Hessen; • • • • • • • • • • • • • Kontakte zu Blood & HonoUT gab es über Skinhead-Bands, deren Protagonisten aber nicht in Nordhessen aktiv seien, selbst wenn sie hier wohnten. Behauptete regelmäßige Treffen von Blood & Honour sind nicht definitiv bestätigt. Verei- nigungen wie die Identitäre Bewegung und die Old School Society sind bekannt, aber ak- tuell nicht Gegenstand von Ermittlungsverfahren des PP Nordhessen. Die PoHzei beobachtet die Situation und stellt derzeit keine Auffälligkeiten fest. So etwas wie "polizeifeste" Versammlungsräume für Recht sextreme gibt es in Nordhessen nicht. Zwischen der rechten und der Rockerszene gibt es Kontakte. Letztere spielt in Nordhessen aber keine vergleichbare Rolle wie etwa im Rhein-Main-Gebiet, wo erhebliche Aktivitäten im Rotlicht-, Türsteher- und Rauschgiftmilieu bekannt geworden sind. Mitglieder der Bandidos, des Gremium MC, der HeilsAngels und der Red Deviils sind in Nordhessen viel- fach als kriminell aufgefallen, Bezüge zur organisierten Kriminalität (OK) sind nicht beleg- bar. Über Verbindungen zu beiden Szenen dürfte z.B.              verfügen, der in verschiede- nen rechtsextremen Organisationen aktiv war, bei den Bandidos war und jetzt bei den Hells Angels ist. International bestehen innerhalb der rechtsextremen Szene zahlreiche Verflechtungen; über extensive Verbindungen der i n Nordhessen aktiven Personen liegen keine Erkennt- nisse vm. Die Frage der Bewaffnung wird angesichts der aktuellen Reichsbürger-Problematik als sen- sibel bezeichnet. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit eines legalen Waffenbesitzers beste- hen, wird dies den zuständigen Behörden gemeldet. Hinsichtli ch der im Rahmen des be- 76 deutsamen Personenpotenzials erfassten Personen findet ein zentraler Abgleich statt. Wegen der Waffenaffinität der rechten Szene wird vermutet, dass auch illegale Waffen 76 Dazu s. unten, 11.2. 2 18
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existieren. Wenn sich hierfür Anhaltspunkte, z.B . Fotos im Internet, ergeben, wird ermit- telt. Der Besitz von Messern, Schlagringen u .ä. ist nichts Außergewöhnliches. 1.2 Feststellbare Bezüge und Bezugnahmen auf den NSU Kontakte des NSU-Trios nach Kassel sind der hessischen Polizei nicht bekarmt; es sei aber nicht auszuschließen, dass das Trio bereits vor dem Mord in Nordhessen gewesen ist. Inwieweit dabei auf etwaige Informationen des hessischen Verfas- sungsschutzes zugeg.r iffen wurde, ist der Polizei i n Kassel nicht bekannt. Weder der NSU noch der Mord an Halit Yozgat sind, soweit bekannt, vor oder nach No- vember 2011 Thema in der rechten Szene in Nordhessen gewesen. Es hat auch keine Hin- weise darauf gegeben, dass der NSU lokale Unterstützung bei der Auswahl des Opfers ge- habt haben kö1mte. 2. Maßnahmen bezüglich rechtsextremer I rechtst erroristischer Strukturen 2.1 Organisation In Hessen gibt es neben dem Polizeipräsidium Nordhessen sechs weitere Polizeipräsidien "in der Fläche", die mit Ausnahme des PP Frankfurt am Main alle gleich aufgebaut sind. Die für die Bearbeitung der mittleTen und schweren Kriminalität zuständigen Kriminal- kommissariate sind zentral in einer Kriminaldirektion zusammengefasst, die in die Zent- rale Kriminalinspektion und Regionale Kriminalinspektionen untergliedert ist. In den Landkreisen mit Ausnahme des Landkreises Kassel bestehen Polizeidirektionen mit regio- nalen Kriminalinspektionen; hier gibt es auch jeweils ffu Staatsschutzfragen zuständige Sachbearbeiter. Der Staatsschutz ist in Hessen in letzter Zeit massiv verstärkt und erweitert worden. Seit 2016 gibt es in allen hessischen Polizeipräsidien bei jedem ZK 10 (Zentralkommissariat 10, zuständig für polizeilichen Staatsschutz) eine operative Einheit mit besonderer techni- scher Aufstellung und besonderer Zulage. Daneben bzw. übergeordnet gibt es in der für den polizeilichen Staatsschutz zuständigen Abteilung 5 des Landeskriminalamts ein Mo- biles Einsatzkommando (MEK). Bis 2020 sollen bei der Polizei Hessen ca. 1.000 zusätzliche Planstellen geschaffen werden, die auch in den Bereichen Staatsschutz, Organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität angesiedelt sein werden. 219
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