Anlage 33 - Abschlussbericht EB_TH, SN, NW, MV, HH, HE, BY, BW_ BFV, BKA
2.2 Vorgehen Zum Erkennen von politisch motivierter Kriminalität (PMK) gibt es eine "Fülle von Kon- zeptionen". Hierzu wird auf den Bericht der Expertenkommission der Hessischen Landes- regierung77 verwiesen. Das Thema "Rechts" sei omnipräsent; es bestehe eine hohe Sensi- bilität für die Möglichkeit eines politisch motivierten Delikts. Als wichtig wahrgenom- mene Fälle werden ohnehin an die Kriminaldirektion gegeben. Bei schwerwi egenden Ge- waltdelikten (u.a. Tötungsdelikten) wird inzwischen immer d er Staatsschutz einbezogen, bis feststeht, dass die Tat nicht staatsschutzrelevant ist. Die Information über politisch motivierte Straftaten erfolgt in der Regel über die normalen Meldewege I Fernschreiben, aber auch im direkten Austausch, ggf. im Kont akt mit dem Landesamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Der hessische Erlass zm Berichterstattung (Sofortmeldungen) über wichtige Ereignisse in polizeilichen Angelegenheiten (WE-Erlass) sieht als Adressaten der Meldungen das Lage- zentrum des Innenministeriums und das LKA vor; die weitere Steuerung, z.B. im Fall einer Straftat an die zuständige Staatsanwaltschaft oder an den Verfassungsschutz, erfolgt von dort. WB-Meldungen erfolgen sehr frühzeitig. In Reaktion auf einen rechtsextremistischen Aufmarsch in Fulda 1993 sind hessenweite Richtlinien für den Einsatz bei Versammlungen, Musik- und sonstigen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene erlassen worden, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Insgesamt wird nach Auffassung der Polizei der Bereich der PMK-rechts sehr aufmerksam beobachtet. Zudem werden z.B. Kommunen auf als Gebmtstagsfeiern getarnte Szene-Kon- zerte hingewiesen, die ihrerseits inzwischen sehr sensibel seien. Bei Vol'liegen eines - ggf. vom Landesverfassungsschutz mitgeteilten - Gefahrenverdachts sind Gefahrenabwehrmaßnahmen nach dem Hessischen Geset z über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) möglich. Das HSOG eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, insbeson- dere die Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung und zur Gezielten Kontrolle zwecks Gefährderansprache. Die Entscheidung hierüber trifft nach dem HSOG die Behör- denleitung oder eine von ihr beauftmgte Bedienstete oder ein von ihr beauftragter Bediens- teter. Auch verdeckte Maßnahmen wie Observation und der Einsatz technischer Mittel so- wie die Telekommunikationsüberwachung sind gemäß HSOG zu präventiven Zwecken möglich. Auf Anregung des Staatsschutzes wurde die Konzeption "Bedeutsames Personenpotential im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität in Hessen (BPP-PMK)" entwickelt. Diese 77 S.u. III.3 220
sieht u.a. eine Personenkategorisierung in Form eines Ampelsystems mit entsprechenden katalogaJ.tigen Maßnahmen vor. Insbesondere werden alle eine klassifizierte Person betref- fenden Informationen zusammengeführt und der Staatsschutz wird automatisch auf jede neue Information zu einer Person hingewiesen. Das System ist landesweit übernommen worden und v.rird nun auch für linksextremistische und Ausländerkriminalität eingesetzt. Die Führung von V-Personen in de1· rechten Szene ist in Hessen dem LKA vorbehalten. Es gibt seit 2002 beim Hessischen LKA das "Informations- und Kompetenzzentrum Aus- stiegshilfen Rechtsextremismus - IKARus", das individuelle Ausstiegsbetreuung leistet. Dort ist ein MitaJ.'beiter ausschließlich für die Betreuung von Aussteigern in Nordhessen zuständig, gleiches gibt es auch für die übrigen Regionen. Die Begleitung erfolgt bedarfs- orientiert durch die Einbindung von Sicherheitsbehörden, der Justiz, der Sozial- und Ju- gendämter, der Schillen, der Beratungseinrichtungen und weiterer relevanter Stellen. IKA- Rus wird auch aktiv aufsuchend tätig, indem es bekannte Rechtsextremisten aus eigener Initiative anspricht. Seit seinem Bestehen wurde 66 Personen d er dauerhafte Ausstieg aus dem Rechtsextremismus ermöglicht. Bezüge von Aussteigern zum NSU sind nicht bekannt geworden. Hingewiesen wird auch auf das seit Februar 201 3 bestehende Informations- und Kompe- tenzzentrum gegen Extremismus (HKE), das im Innenministerium angesiedelt ist (https:/ /hke.hessen.de/) und einen integrativen Ansatz - ressort- und phänomenübergrei- fend - verfolgt. 2.3 Ergebnisse Die Ve1·einigung "Sturm 18" wurde im Oktober 2015 verboten und kann als "zerschlagen" betrachtet werden, Die "Freien Kräfte Schwalm-Eder" seien umfänglich aufgeklärt und durch zahlreiche Er- mittlungsverfahren und Verurteilungen ebenfalls nicht mehr existent. Die Mitglieder be- finden sich z.T. in Aussteigerprogmmmen. 2.4 Personal Als wichtig wird bewertet, dass die im Staatsschu tz eingesetzten Mitarbeiter auch länger- fristig in diesem Bereich arbeiten wollen. Problematisch ist, wie in allen Spezialbereichen, dass durch die Tätigkeit beim Staatsschutz eine Karriere in anderen Bereichen verhindert w ird. Über Anreizsysteme zur Gewinnung und "Bindung" der Sachbea1·beiter/innen wird nachgedacht. Neue Mitarbeiterinnen und MitaJ.'beiter werden nach dem Tutorenprinzip eingearbeitet: sie laufen mit erfahrenen Mitarbeitern mit. Möglich sind auch Hospitationen, z.B. in der 221
Staatsschutzabteilung des LKA. Die Ausbildung für die Staatsschutzsachbearbeiter erfolgt z.B. durch das BKA und die Polizeiakademie Hessen. Der Wissenstransfer, z.B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, wird u .a . dadurch gewähr- leistet, dass grundsätzlich alles Wesentliche dokumentiert wird. Es gibt umfangreiche Da- tenbanken , in denen die relevanten Informationen recherchierbar sind. Ein Informationsaustausch und Abgleich mit den Nachrichtendiensten und dem OK-Be- reich findet statt. Außerhalb des Staatsschutzbereiches gibt es spezielle Schulungsveranstal tungen zum Thema Rechtsextremismus. Z.B. werden in Schulungsmaßnahmen Informationen aus dem Staatsschutz an den Wach- und Wechseldienst vermittelt. Dadmch entstehen wichtige Ver- bindungen zum Staatsschutzkommissariat; die Rückkoppelung funktioniert nach Einschät- zung der Polizei inzwischen sehr gut. 2.5 Zusammenarbeit und Informationsaustausch (Veränderungen post-NSU) Zwischen den verschiedenen Polizeibehörden fließen Informationen "engmaschig und niedrigschwellig", so dass sich aus Sicht der Polizei eher das Problem der Verarbeitung der umfangreichen Informationen stellt. Auch die Zusammenarbeit mit dem BKA wird als vertrauensvoll bezeichnet, im NSU-Verfahren hat es informelle Rückmeldungen von dort gegeben. Dies wird auch als sinnvoll betrachtet, denn ein Sachverhalt aus Nordhessen, für den die dortige Polizei aber nicht zuständig ist, kann dort trotzdem Konsequenzen für die polizeiliche Arbeit haben. Die Zusammenarbeit mit dem Landesverfasstmgsschutz vvird als inzwischen auf einer "ganz anderen Basis" befindlich besclu:ieben, geprägt von der Erkenntnis, dass man es nur "gemeinsam hinkriegen" kann. Es finden regelmäßig gemeinsame Fallkonferenzen statt. Seit etwa zelm Jaluen gibt es ein Gemeinsames Informations- und Analysezentrum (GIAZ), zudem wurde nach 2011 der Austausch auf Arbeitsebene zu festen Terminen institutiona- lisiert. Meldungen werden zwar unmittelbar vom LKA und nie ohne dessen Beteiligung an den Verfassungsschutz geleitet. Es gibt jedoch auf allen Ebenen einen regelmäßigen und stetigen Austausch. 3. Maßnahmen in Sachen NSU 3.1 Maßnahmen in Sachen NSU und möglicher Unterstützter Der Mord an Halit Yozgat in Kassel am 6. April 20 06 war der neunte der sogenannten Ceska-Serie. Ein Täter aus der Organisierten Kriminalität schied aus Sicht der Ermittler aufgrund der Erkenntnislage aus den im Umfeld des Opfers gefüluten Ermittlungen aus. Der Hass auf Fremde als Mordmotiv wurde jedenfalls für möglich gehalten, aus der lokalen 222
rechten Szene ergaben sich jedoch keine Hinweise. Als PMK-rechts wurde die Tat zunächst nicht eingeordnet. Neben den eigenen Ermittlungen im Rahmen der BAD Bosporus wmden mit Blick auf ei- nen möglichen zehnten Fall die Polizeien anderer Bundesländ€r angesprochen, um diese für die Serie zu sensibilisieren. Die Leitung der Kasseler "MK Cafe" reiste gemäß den Ver- einbarungen in der Steuerungsgruppe der BAD Bosporus nach Thüringen und Sachsen- Anhalt, hatte aber den Eindmck, es sei schwierig, die Informationen dort zu platzieren. Nach der Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbtmdesanwalt und das BKA hat die Polizei Nordhessen keine eigenständigen Ermittlungen mehr durchgeführt, sondern im Auftrag des BKA gehandelt, das den kompletten Vorgang übernommen hat. Die bekannten rechten Protagonisten sind auf Kontakte mit dem NSU "durchleuchtet" worden, die z.B. über Konzerte bestehen könnten. 3.2 Umgang mit Opfern rechtsextremer Gewalt Aus Sicht der Polizei gibt es inzwischen für den Umgang mit Gewaltopfern klare Vorgaben, Opfer rechtsextremer Gewalt sind davon umfasst. Genannt wird insbesondere die Umset- zung der EU-Opferschutzrichtlinie von 2012. Institutionell gibt es zudem im Stabsbereich jedes hessischen Polizeipräsidiums einen Sachbereich "Prävention", in dem sich ein Be- auftragter um den Opferschutz kümmert. Die Familie Y. wird bis heute außerhalb des instit utionalisierten Mechanismus vom Leiter des K11 in Kassel betreut. Die Gesprächspartner legen jedoch Wert auf die Feststellung, dass inzwischen genügend Möglichkeiten für die Opferhilfe bestehen. 3.3 Reaktionen, Aufarbeitung möglicher Versäumnisse, z.B. Einsetzung von Expertenkom- miSS IOnen Intern hat die hessische Polizei - auch in Vorbereitung auf die Untersuchungsausschüsse - sich mit der Frage beschäftigt, ob der NSU früher hätte entdeckt werden können. Hierfür habe es aber keine Erkenntnisse oder Informationen gegeben. Eine gemeinsame Aufarbeitung der Ermittlungskompl exe mit dem BKA hat es nicht gege- ben. Auchaufgrund des Bekanntwerdens des NSU ist der polizeiliche Staatsschutz stärker in den Fokus geraten und wird ausgebaut. Außerdem sind eine Fülle von Konzeptionen aus- gearbeitet worden, die die von der Hessischen Landesregierung eingesetzte "Expertenkom- mission für die Umsetzung der Empfehlungen des Zweiten Bundestagsuntersuchungsaus- schusses der 17. Wahlperiode" überprüft hat. Aufgabe der Kommission war die Beratung 223
der Landesregierung bei der Umsetzung dieser Empfehlungen. Der unabhängigen und wei- sungsfrei tätigen Kommission gehörten an: RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Jentsch, Bundesministerin der Justiz a.D. Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Staatssekretär a.D. Dr . Rudolf Kriszeleit und Senator tmd MdB a.D. Wolfgang Wieland. Die Kommission tagte achtzehnmal zwischen dem 28. Juli 2014 und dem 1 5. September 2015 . Ihr Bericht "Bewertungen und Handlungsempfehlungen betreffend die Umsetzung der einvernehmli- chen Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deu tschen Bundestages - 17. Wahlperiode - (NSU-Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus") in Hessen ist öffent- 78 lich zugänglich. 3.4 Stand der Umsetzung der Empfehlungen des 2 . UA der 1 7. WP (NSU I) Der o.g. Bericht der Expertenkommission gibt Auskunft über den Stand der Umsetzung im September 2015 und enthält auch weitergehende Empfehlungen. 78 https :/ /innen.hessen. de/ sites/ defaultlfiles/media/hmdis/bewertungen_ und_handlungsempfehl ungen. pdf (abgerufen am 2. Januar 2017). Anlage 3 Hessen. 224
ff) Mecklenburg-Vorpommern 1. Rechtsextreme Szene vor Ort 1.1 Bekannte Aktew-e und Gruppierungen 1.1.1 Entwicklung Die Gesprächspartner berichten, dass Mecklenburg-Vorpommern bereits lange vor den Taten des NSU ein erhebliches PToblem mit Rechtsextremismus gehabt hab e . Es han- dele sich um ein Phänomen von erheblicher politischer Relevanz, das seit gut zwanzig Jahren im Blick der Sicherheitsbehörden sei. Bereits in der DDR habe es eine rechtsextreme und gewaltbereite Skinheadszene gege- ben, auch in Rostock Sie erinnern an die ausländerfeindlich motivierten pogromarti- gen Ausschreitungen gegen Unterkü nfte von Asylbewerbern u nd ehemaligen vietna- mesischen Ve1·tragsarbeitern im August 1992 in Rostock-Lichtenhagen, die von Teilen der Bevölkerung ausgegangen seien und an denen sich im Weiteren auch organisie1te Rechts,e xtremisten beteiligt hätten. Bereits vor den Ausschreitungen habe es Versuche u.a. von NPD-Mitgliedern gegeben, die Rostocker Bevölkerung durch die Bewegu ng "Rostock bl eibt Deutsch" aufzuhetzen. Ansonsten sei die rechtsextreme Szene in den 1990er-Jahren eher subkulturell geprägt und wenig strukturiert gewesen. In Rostock habe es allerdings eine Ortsgruppe der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (F AP) gegeben. Außerdem hätten sich in Rostock und Stral sund jeweils Sektionen von Blood & Honour gebildet; zudem habe es in der Region zwei bekannte rechtsextreme Bands gegeben. Ab dem Jahr 2000 habe es eine Entwicklung h in zu mehr Süuktm gegeben. Insbeson- dere hätten sich Kameradschaften, wie z.B. der "Kameradschaftsbund Mecklenburg", herau sgebildet. Au s dieser Szene heraus kam es in der Folge au ch zu öffentlich wirk- samen Aktionen, wie etwa die Proteste gegen die Wehrmachtsausstelhmg auf Usedom im Jalu 2003. Die Protagonisten fanden sich später als Kader in der NPD wieder. Die NPD habe in Mecklenburg-Vorpommern Ende der 90er Jahre eine Son derentwick- lung genommen und zeitweilig einen auf die Ideen des "Nationalbolschewismus" aus- gerichteten Kurs verfolgt. Dies habe in der Partei zu Irritationen und letztlich zur Ab- spaltung der "Sozial en Volkspartei" (SVP) geführt, die sich jedoch alsbald wieder auf- l öste. 2004 habe die NPD bei der Kommunalwahl ohne nennenswerten Wahlkampf zehn Mandate errungen. Im gleichen Jahr sei d ie NPD in den Sächsi schen Landtag eingezo- gen. Dies füh1te bei h iesigen Neonazikadern offenbar zu der Überlegung, den kaum vor- handenen eigenen politischen Einfluss m it Hilfe der NPD zu verstärken. Seitdem war 225
ein Eindringen dieser Kader in die Pa1tei zu beobachten. Diese Neonazis erlangten in der Folge einen bestimmenden Einfluss in der Pa1tei, was auch dazu füh_rte, dass die NPD die Szene in weiten T eilen dominierte. Dies erklffit auch das für Mecklenburg- Vorpommern typische enge Verhältnis zwischen Neonazikadern und der NPD. Die Wahlkämpfe der NPD, die in Mecklenburg-Vmpommern nie mehr al s 400 Mitglieder gehabt habe, seien von der gesamten Szene getragen worden; die NPD sei das politische Hauptprojekt der Szene gewesen. 2006 sei der NPD der Einzug in den Landtag gelun- gen, wodurch sie Zugriff auf erhebliche finanzielle Mittel und eine personelle Ausstat- tung erhielt und durch Informationsstände und Demonstrationen permanente Präsenz zeigen konnte. Sie strukturie1t e und steue1te die Themen der Szene, beispielsweise durch ein e mehrjährige massive Anti-Asylkampagne. Im Landtagswahlkampf 2011 habe die NPD hingegen "sehr sanft" agiert, auf Themen wie "Heimat" gesetzt und einen "Kümmerwahlkampf" gefühlt, z.B. "Haliz-IV-Sprechstunden" angeboten. Die zweite NPD-Landtagsfraktion habe weiterhin ein enges Verhältnis zu Kameradschafren ge- pflegt, sich im Landtag sehr aggressiv präsentie1t und sich bemüht, von dort aus das politische Geschehen zu steuern, etwa durch Demonstrationen und Informations- stände. Thre Ausrichtung sei eher völkisch-revolutionär als offen nationalsozialistisch gewesen. Als organisatorisches Auffangbecken hätten gl eichzeitig die Kameradschaften fungiert, d ie den szeneinternen Zusammenhalt organisieren und in denen die neonati- onalsozialistische Subkultur gepflegt wird. Bei de1· Entwicklung der rechtsextremen Szenen in Rostock und Stralsund seien keine Brü che, sondern eher Wellen festzustellen. Rechtsextreme Parteistrukturen hätten sich in Rostock kaum etablieren können, eher Kameradschaften. Beispielhaft werden die die "Nationalen Sozialisten Rostock" genannt, die zwischenzeitlich verschwunden seien, sich dann den "Jungen Nationaldemokraten" angenähert hätten und jetzt "wieder da" seien. In Stralsund habe sich hingegen eine starke NPD-Sh·uktur fo1·mie1t. Hier habe die NPD beispielsweise ihre "Kinderfestt:radition" begründet. Parallel dazu habe es auch sub- kulturelle neonazistische Strukturen gegeben, die jedoch meist innerhalb kurzer Z eit wieder zusammengefallen seien. 2014/15 habe NPD ihre Anti-Asyl-Kampagne mit Blick auf den anstehenden Landtags- wahlkampf und die aktuelle Flüchtlingsthematik verstärkt und in diesem Kontext auch die Steuerung der "Mvgida"-Bewegung übernommen. Der Verlust der Landtagsman- date bei den Wahlen 2016 habe bei de1· NPD zu einer "SchockstaJ.Te" geführt, wodm·ch auch "Mvgida" bedeutungslos geworden sei. Durch das Ausscheiden aus dem Landtag habe die Bewegu ng ihren "parlamentarischen Arm" verloren. Allerdings rechnen die 226
Gesprächspartner mit einem erneuten Anwachsen der Aktivitäten. Andere rechtsextreme Parteien, wie "Der III. Weg" und "Die Rechte'', hätten bisher keine feststellbaren Strukturen im Land entwickelt, obwohl der Wohnsitz des Bundes- vorsitzenden der "Rechten" in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Die aktuelle rechtsextreme Szene wird als "Zweiklang" aus Neonazi-Strukturen und der NPD gesehen, wobei die größere Gefahr für Straftaten von der neonazistischen Sub- kultur ausgehe. Beunruhigend sei allerdings, dass bundesweit gerade im Bereich der fremdenfeindlich motivierten Körperverletzungen und Brandanschläge in l etzter Z eit viele bis dahin unbekannte Täter aufgefallen seien. 79 1.1.2 Vernetzung In Bezug auf eine Vernetzung der rechtsextremen mit der Rockerszene wird auf den "Schwarze Schar MC Wismar" aufmerksam gemacht, der im Dezember 201 3 verboten wurde. Bei einem Teil der 25 betroffenen Personen sei ein PMK-rechts-Bezug bekannt ge- wesen, der zum Zeitpunkt der Auflösung allerdings nicht mehr bestanden habe; die betref- fenden Personen seien von einer Subkultur zur anderen "gewandelt". Die Verbotsverfü- gung sei wegen typischer Rockerkriminalität (Rauschgift, Prostitution) ergangen. Überregionale Kontakte der rechtsextremen Szene, z.B. nach Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ergäben sich insbesondere über Konze1tbesuche. Vor dem Ver- bot von Blood & Honour habe es hierüber au ch eine internationale Ve1netzung, insbe- sondere nach Skandinavien, gegeben. Zudem reise man gemeinsam, z.B. zu einem jähr- lichen 1·echtsextremen Gedenkmarsch in Ungrun. Ein Versuch der Neonazi-Szene, sich überregional zu vernetzen, sei in den 1990er Jahren gescheitert. Insgesamt ergäben sich über szenetypische Verhaltensweisen bislang eher Kennverhältnisse als Netzwerke. In- ternational organisiert ist weiterhin die zahlenmäßig eh er geringe "Hammerskin"- Szene, die in der politischen Außendarstellung des rechtsextremistischen Lagers aller- dings keine Rolle spielt. Für die europaweite Ve1netzung sind insbesondere die Pruteien von Bedeutung und hier insbesondere die NPD, deren MitgHed d es Europäischen Pru·- laments U. V. in Wismru· ein Bürgerbüro unterhält. Die Gesprächspartner merken an, dass bewaffnete Extremisten ein besonderes Problem seien, und verweisen auf die aktuelle Problematik der "Reichsbürger", unter denen sich auch einige Rechtsextremisten befinden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die waffen- 79 Hierzu verweisen die Gesprächspartner auch auf den Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfe hlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages v. 05. 12. 2014 (LT-Drs. 6/3536), S. 8 [An- lage 1 Me cklenburg-Vorpommern]. 227
rechtliche Zulässigkeit ohne weiteres an der Gesinnung festgemacht werden könne. Aller- dings könnten rechtsextremistische Betätigungen zum Entzug des Waffenscheins führen. Bei jeder Ersterfassung einer Person durch den Verfassungsschutz werde das nationale Waffenregister abgeprüft. Als problematisch wird empfunden, dass aus Datenschutzgrün- den ein Gesamtabglei ch nicht mögEich sei. Es gebe auch keine Regelabfragen. Bei Du.rchsuchungen würden durchaus illegale Waffen gefunden. Dabei handele es sich überwiegend um Schlag- und Stich- sowie Anscheinswaffen. In Einzelfällen sei aber auch ein in einer Taschenlampe verbauter Elektroschocker und eine Thompson Maschinenpis- tole samt Munition gefunden worden. 1.2 Feststellbare Bezüge und Bezugn ahmen auf NSU Von dem vor Bekanntwerden des NSU im Fanzine "Der Weisse Wolf" veröffentlichten Dank an den NSU hat die Landesbehörde für Verfassungsschutz erst nachträglich Kenntnis erlangt. Sonstige Bezüge zum NSU oder Bezugnahmen auf den NSU seien vor November 2011ni cht festzustel]en gewesen. Man gehe davon aus, dass der NSU seine Taten in Meck- lenburg-Vorpommern autark geplant und durchgeführt habe. Nach Auffliegen des NSU habe die Szene z.T. zynisch reagiert. So wurde im Februar 201 2 unter dem Motto "Dönermord im Ostseebad" das Video der Sprengung eines "Döners" in das Internet eingestellt, die offenbar in Mecklenburg-Vorpommern durchgefübTt wurde. Im August 2013 veröffentlichte die "Kameradschaft Schwerin" ein Bild der Comicfigur "Paul- chen Panther", die im NSU-Video genutzt wird. Insbesondere die NPD habe· · · · · • • • • • öffentlich die These vertreten, der NSU sei ein staatliches Konstrukt, das die rechtsextreme Szene beschädigen solle. Vereinzelt sei es auch zu Solidaritätsbekundungen für den vor dem OLG München angeklagten Ralf W. gekommen. 2. Maßnahmen bezüglich rechtsexh'emer I rechtst erroristischer Str ukturen 80 2.1 Organisation Für die Verfolgung politisch motivierter Kriminalität (PMK) sind ausschließlich die Staats- schutzabteilung des LKA oder das Fachkommissariat Staatsschutz in einer örtlichen Kri- minalpolizeiinspektion (KPI) Staatsschutz zuständig. 80 Hierzu wird von den Gesprächspartnern auf den Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Unt ersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages v. 05. 12. 2014 (LT-Drs. 6/3536), S. 8 [Anlage 1 Mecklenburg-Vorpommern] verwiesen. 228
In der Landesbehörde für Verfassungsschutz besteht bereits seit langem ein eigenes Referat, das für Rechtsextremismus zuständig ist. Die Federführung für die Präventionsarbeit im Bereich "Demokratie und Toleranz" liegt bei der Landeszentrale für politische Bildung M€cklenburg-Vorpommern. Hier ist insbe- sondere auch die "Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz" angesiedelt, die das "Landesberatungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern" steuert, in dem zivilgesell- schaftliche Akteure mit den Behörden, u.a. Verfassungsschutz und Polizei, gemeinsam die Lage erörtern und ggf. Maßnahmen initiieren. 2.2 Vorgehen Die Gesprächspartne1· betonen ihr Ziel, den Rechtsextremismus in allen Dimensionen zu bekämpfen. Zwischen der politischen und der Fachebene bestehe diesbezüglich vollstän- dige Übereinstimmung. In Mecklenburg-Vorpommern setze man sich auf allen möglichen Ebenen mit dem Rechtsextremismu s auseinander und sei "hochgradig sensibel", was poli- tisch motivierte Kriminalität angehe. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die für die Landespolizei geltende "Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpom- 81 mern" mit Stand 2014, die gegenwärtig novellie11 weTde. Bei der Polizei gibt es in den vier Kriminalpolizeiinspektionen insgesamt fünf sogenannte MAEX-Teams, die ebenfalls in der o.g. Regelung vorgesehen sind. Die mit der "Mobilen Aufklär ung Extremismus" befassten Beamten seien von der normalen Sachbearbeittmg ge- löst und ausschließlich ffu· die Beobachtung schwerpunktmäßig der rechtsextremen Szene zuständig. Sie seien sowohl für rep.r essive als auch für präventive und Maßnahmen zustän- dig. Zunächst sei Aufgabe der MAEX-Teams vor allem das Zugehen auf die offene rechts- extreme Szene gewesen. Da diese inzwischen im öffentlichen Raum weniger wahrnehmbar sei, liege der Schwerpunkt mittle1weile im Bereich der Sachbearbeitung. Für Maßnahmen aus dem Bereich der Gefahrenabwehr bildet das Gesetz übm' die öffentli- che Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) die rechtliche Ba- sis. Die Polizei kann z.B . präventive Telekommunikationsüberwachungen durchführen. Aus präventivpolizeilichen Maßnahmen, die gerade im Bereich der PMK vergleichsweise häufig seien, können auch repressive Strafverfahren, durchaus auch außerhalb des PMK- 8 ' LT-Drs. 5/3536, S. 7 f. [Anlage 1 Mecklenburg-Vorpornmem]. 229