Anlage 33 - Abschlussbericht EB_TH, SN, NW, MV, HH, HE, BY, BW_ BFV, BKA

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Bereichs, werden. Al s Beispiel wüd der Fall eines Rechtsextremisten, dem Steuer- und Zollstraftaten nachgewiesen werden konnten, genannt. Sobald Umstände bezüglich des Opfers, Täters oder des Zusammenhangs einer Straftat Anhaltspunkte für das Vorliegen von PMK ergeben, wird ein PMK-Delikt vermutet und die Staatsschutzstelle einbezogen. Dies gilt beispielsweise für alle Angriffe auf Asylbewerber- heime. Erscheint ein politisch motiviertes Delikt zumindest möglich, so ist ein Aktenver- merk zu fertigen, damit nachvollziehbar wird, ob und wie in diese Richtung ermittelt wor- den ist. Unabhängig von dem Verdacht aufVorliegen eines PMK-Delikts sieht die o.g. Regelung bei schweren Straftaten eine Evaluierung der Ermittlungen dmch eine andere Einheit vor, um einen externen Blick zu ermöglichen. Dies nehme d ie Erfahrungen aus den NSU-Ermitt- lungen auf. Als wichtig eingeschätzt wird von den Gesprächspartnern auch der - bereits vor NSU be- stehende - sog. Intensivtätererlass. Danach führt der Staatsschutz bei bestimmten, als In- tensivtäter eingestuften Personen im Rahmen eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes bei jeder Straftat die Ermittlungen. Intensivtäter in diesem Sinne ist u.a., wer in zwei Jahren entweder mindestens zwanzig Straftaten oder zehn Straftaten, darunter herausragende PMK-Delikte, begangen hat. Im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr spi elt die Begleitung rechtsextremer Veran- staltungen eine wicht ige Rolle. Man versuche, z.B. bei rechtsextremen Musikveranstaltun- gen "dicht dran" zu sein, möglichst ein Verbot zu erwirken oder zumindest durch Kontrol- len Präsenz zu zeigen und Informationen zu gewinnen. Die Eingriffsschwelle liege hier ausgesprochen niedrig, allerdings habe man vor Gericht auch schon verloren. Für den Bereich der Polizei gibt es phänomenbezogene Dateien, in die alle Daten aus der repressiven und präventiven polizeilichen Tätigkeit eingespeist werden. Hinweise auf PMK erlangt die Polizei auch über eine "Internetwache" sowie die Onlinemeldestelle auf www .netzverweis.de, über die Bürger auf Straftaten im Netz hinweisen können. Dies führe zu steigenden Hinweiszahlen. WB-Meldungen sind von der Polizei nach Landesrecht zu verfassen, wenn ein PMK-Delikt nicht au szuschließen ist. Es werde sehr viel gemel det, was die hohe Sensibilität der Polizei zeige. Durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) werden Informationen an die LfV Mecklenburg-Vorpommern, andere Bundesländer und das BKA übersandt. Weiter gibt es noch die Kriminalpolizeilichen Taktischen Anfragen - PMK, wodurch Informationen frühzeitig abgeglichen werden können und der Verfassungsschutz Kenntnis von aktuellen Entwicklungen erhält. 230
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Das Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG) ist im vergangeneu Jahr auf der Grundlage der Ä11derungen des Bundesverfassungschutz- gesetzes - soweit diese übertragbar seien - novel liert worden. Insbesondere sei die Rege- lung über V-Personen der Rechtslage im Bund angepasst worden. Die Gesprächspa1tner sprachen sich nachdrücklich füT pamllele Regelungen in einem engen Verfassungsschutz- verbund aus. Der gesetzliche Auftrag der Verfassungsschutzbehörde entspreche dem in anderen Bun- desländern. Insbesondere komme ihm eine Frühwarnfunktion zu, wobei sich die Möglich- keiten des Verfassungsschutzes und der Polizei ergänzten. Eine Zuständigkeit für die Or- ganisierte Kriminalität (OK) besteht bei der L:tV nicht. Über die Beobachtungsobjekte wür- den Listen geführt, die bundesweit abgestimmt und priorisiert würden. Das LVerfSchG sieht ausdrücklich Prävention im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit vor. Der Verfassungsschutz ist auch in die Präventionsarbeit des Landes eingebunden, z.B. im Rahmen der zweimal jährlich tagenden AG Extremismus im Landesrat für Kriminalitäts- vorbeugung Mecklenburg-Vorpommern, deren Vorsitz seit 12 Jahren ein leitender Mitar- beiter des Verfassungsschutzes innehat. Die Landesbehörde ffu Verfassungsschutz informiert zudem die Behörden des Landes. Ins- besondere werden alle Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte seit 20 09 ü ber Einzelvorgänge hinaus einmal im Jahr zusammenfassend und aktuell über ihre lokale Szene informiert. An diesen Konferenzen sind auch die Polizei und die Staatsanwaltschaf- ten beteiligt. 2.3 Ergebnisse Gegen Rechtsrockveranstaltungen wird nach Möglichkeit auf ordnungs- und polizeirecht- licher Basis vorgegangen. Es gibt einen Musikerlass, in dem Bands aufgelistet sind, gegen die im Falle eines Auftritts ein Verbot geprüft wild. Insgesamt konnte das Konzertgesche- hen in Mecklenburg-Vorpommern "eingehegt" werden; jährlich fänden sieben bis acht Konzerte in Szeneobjekten statt. Konzertveranstaltungen seien jetzt verstärkt in Thüringen oder im Ausland festzustellen. Als weiterer Erfolg wurde das vereinsrechtliche Verbot der "Mecklenburgischen Aktions- front" i m Jahr 2009 genannt. Seitdem sei es allerdings zu keinem weiteren Vereinsverbot gekommen, da die Szene äußerst volatil sei. Als bundesweiter, in Mecklenburg-Vorpommern angestoßener Erfolg werden die Ermitt- lungen gegen das "Thiazi" -Forum genannt. Dabei konnte ein großer Datenbestand gesichert werden, der wichtige Erkenntnisse über die rechte Szene erbrachte, auch zu bisher nicht strafrechtlich aufgefallenen Akteuren. 23 1
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82 2.4 Personal Im Staatsschutzbereich der Polizei konnte post-NSU ein Stellenzuwachs um 20 Prozent - d.h. um ca. 20 Personen - erreicht werden, die allerdings nicht zusätzlich eingestellt, son- dern aus dem Personalkörper erwirtschaftet worden seien. Seit ungefähr einem Jahrzehnt bemühe sich die Polizei um eine modulare und interdiszip- linärere Aus- und Fortbildung. Insbesondere sollen Erkenntnisse der Sozialwissenschaften einbezogen werden; es handele sich also nicht mellT um eine reine "Polizeischule". In der polizeilichen Ausbildung spielt die PMK eine große Rolle. In der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern wird sie in mehreren Modulen auf interdisziplinäi'er Basis behandelt. Es gibt ein Grundmodul "Staatsschutz", einen Aufbaulehrgang "Rechtsextremismus" sowie Lehrgänge über rechte Rhetori k, die Entwicklung des politischen Extremismus, Radikalisierung im Internet u.Ä. Am Basislehrgang sei auch der Verfassungsschutz beteiligt; insbesondere werde die Zu- sammenarbeit behandelt. Dieser Lehrgang sei zudem für Mitarbeiter des Verfassungsschut- zes und der Staatsanwaltschaften geöffnet worden. Für den höheren Dienst gebe es gemein- same Seminare der Deutschen Hochschule der Polizei mit der Akademie für Verfassungs- schutz. Es sei eine ständige Fi.im·ungsaufgabe, zu erkennen, welche Fortbildtmgen für einen Mit- arbeiter, auch dienstpostenbezogen, erforderlich seien. So müssen z.B. bei einem Wechsel von der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei bestimmte Fortbildungen absolviert werden. Auch dem Verfassungsschutz sind aufgrundder allgemeinen Lageentwicklung Stellen zu- gewiesen worden. 63 2.5 Zusammenarbeit und Informationsaustausch Mecklenbmg-Vorpommern ist im GETZ vertreten und nimmt dort am Infonnationsaus- tausch teil. Zusätzlich besteht auf polizeilicher Ebene insbesondere eine enge Kooperation innerhalb Norddeutschlands. So engagiert sich Mecklenbmg-Vorpommern im Verbund norddeutscher Küstenländer und pflegt besonders mit Brandenburg wegen der bestehen- den Vernetzung der Szenen eine enge Zusammenm'beit. 82 Zur Aus- und Fortbildung des Personals verweisen die Gesprächspartner auf den Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages v. 05. 12. 2014 (LT-Drs. 6/3536), S. 12 f. [Anlage 1 Mecklenburg-Vorponunern]. 83 Zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz ve1weisen die Gesprächspartner auf den Be- richt zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bun- destages v. 05. 12. 2014 (LT-Drs. 6/3536), S. 18; und Zweiter Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfeh- lungen d!es NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages v. 07. 12 . 2015 (LT-Dr s. 6/4876), S. 5 f., 8 f. [Anlage 2 Mecklenburg-Vorpommern); ein dritter Bericht (LT-Drs. 7/110) wurde dem Landtag über- sandt, aber dmt noch nicht beTaten. 232
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Auch der Verfassungsschutz steht neben dem bundesweiten Informationsaustausch in ei- ner speziellen Sicherheitskooperation mit allen ostdeutschen Verfassungsschutzbehörden. Schwerpunkt ist hierbei auch das Thema Rechtsextremismus. Die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Verfassungsschutzabteilung im Innen- ministerium sei geprägt von der großen Sensibilität gegenüber PMK und schon immer sehr eng. Bereits vor dem Bekanntwerden des NSU sei eine Richtlinie über die Zusammenarbeit erlassen worden. Es fänden regelmäßige Gesprächsrunden, insbesondere zwischen dem Staatsschutz im LKA und in den Kriminalpolizeiinspektionen sowie dem Verfassungs- schutz statt. Im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen bemühe man sich um die GewähTleistung aller Informationsflüsse. 3. Maßnahmen in Sachen NSU 3.1 Maßnahmen in Sachen NSU und möglicher Untershitzer Nach Entdeckung des NSU seien alle polizeilichen und nachrichtendienstliehen Mittel ge- 84 nutzt worden, um die Vorgänge aufzuklären.               Z .B. hätten im Rahmen der Ermittlungen 100 Beamte 228 Campingplätze auf der Suche nach Informationen zum Trio besucht. Eine systematische Prüfung des Aktenbestandes der Verfassungsschutzbehörde sei ergebnislos verlaufen. Am 12. November 2011 sei die BAO Trio MV gegründet worden, in die die bis dahin er- mittelnde SOKO Kormoran integTied wmde. Im März 2012 habe der GBA die Ermittlungen zu den Raubüberfällen und im Dezember 2012 die zum Mord in Rostock übernommen. Danach habe man mit einem anderen Auftrag weitergearbeitet und E1mittlungsersuchen von GBA und BKA mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet. En1eute Verneh- mungen seien z.T. vom BKA selbst und z.T. von der Landespolizei durchgeführt worden. Auf der sogenannten 129er-Liste befänden sich vier Personen mit Bezug zu Mecklenburg- Vorpommern, dru·unter zwei bekannte Rechtsexti·emisten aus der Region sowie zwei wei- tere, zu denen sich keine Erkenntnisse ergeben hätten. Man habe sich beim GBA und beim BKA regelmäßig nach Erkenntnissen erkundigt; aller- dings habe der GBA großen Wert darauf gelegt, dass Ermittlungsergebnisse nicht nach au- ßen dringen. Zuletzt habe man im November 20 16 angefragt, ob sich aus dem Verfahren vor dem OLG München weitere für Mecklenburg-Vorpommern relevante Bezüge ergeben hätten; dies sei vom BKA und vom GBA vemeint worden. 84 Zusammenfassend hierzu: .,Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) - Informationsbrief des Ministe- rium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, S. 37 f. [Anlage 6 Mecklenburg-Vorpom- mern]. 233
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Nachfragen bei zivilgesellschaftlichen Organisationen habe der Verfassungsschutz nicht gestellt. Zum einen sei in Teilen der Zivilgesellschaft noch immer eine "klare Frontstel- lung" gegen den Verfassungsschutz erkennbar. Zum anderen seies - wie oben bereits erwähnt- in Mecklenburg-Vorpommern gelungen, Plattformen zu schaffen, in denen die Sicherheitsbehörden mit zivilgesellschaftlichen Trä- gern einen Informationsaustausch zur Lageentwicklung pflegen. Dies geschieht in der AG Extremismus des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung und im "Landesweiten Bera- tungsnetzwerk Demokratie und Toleranz". Insoweit wären mögliche Informationen auf diesen Wegen an die Behörden des Landes herangetragen worden. 3.2 Umgang mit Opfern rechtsextremer Gewalt ln allen Polizei- und Kriminalinspektionen gibt es geschulte Opferschutzbeauftragte - in der Regel sind dies die Revierleiter, Kriminal- bzw. Fachkommissariatsleiter -, die Be- troffene beraten, Ansprechpartner vermitteln und ein Merkblatt aushändigen, das mehr- sprachig vorliegt. 3.3 Aufarbeitung möglicher Versäumnisse Aus aktueller Sicht der Gesprächspartner ist bislang nicht erkennbar, dass es bei den Er- mittlungen Versäumnisse gegeben hat, die die fehlende Aufklärung verm·sacht haben könnten. Solche seien auch vom GBA nicht thematisiert worden. Insbesondere sei man bei 85 den Ermittlungen der Überlegung nach PMK nachgegangen und habe sich auch für eine frühe Übernahme der Ermittlungen durch das BKA ausgesprochen. Bei den Ermittlungen habe man die klassischen Instrumentarien - Zeugenvernehmungen und Öffentlichkeits- aufrufe - genutzt und auch bei den Banküberfällen schnell Kontakt zu den übrigen be- tmffenen Bundesländern hergestellt. DNA- oder sonstige Spuren, die zu einer Aufklärung hätten führen können, wurden auch nach Bekanntwerden des NSU nicht gefunden. Es müsse in der Rückschau jedoch festgestellt werden, dass ganz generell, also auch den Si- cherheitsbehörden, die Kreativität gefehlt habe, sich das tatsächliche Szenario vorzustel- len. Seitens des Landes besteht seit Bekanntwerden des NSU-Geschehens der Wille zu umfas- sender Aufklärung. So sei bereits im Jahr 2013 von der Landesregierung ein Infobrief er- stellt worden, der an alle Landtagsfraktionen außer der NPD übersandt worden sei. In der 85 Hierzu wird von den Gesprächspartnern auf "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) - In formations- brief des Ministeriums für Inneres und Spmt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, S. 8 ff. [Anlage 6 Meck- lenburg-Vorpommern] verwiesen. 234
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aktuellen Wahlperiode werde dieser Infobrief fortgeschrieben; außerdem sei eine weitere parlamentarische Aufklärung geplant. Das Bekanntwerden des NSU habe die Sicherheitsbehörden tief getroffen. Behördeninterne 86 Änderungen wurden umgesetzt. Der Inhalt vieler Empfehlungen sei jedoch bereits status qua bei Polizei und Verfassungsschutz in Mecklenbmg-Vorpommern gewesen. Abschlie- ßend zeigten sich die Gesprächspartner verwundert, dass nach deren Kenntnis die bundes- weit zahlreichen Aussteiger aus der Neonaziszene mit zum Teil Kaderfunktion keinerlei Angaben zu einem möglichen NSU-Netzwerk gemacht haben und diese im Aufklärungsge- 87 schehen bisher offenbar keine wahrnehmbare Rolle spielen. 86 Hierzu verweisen die Gesprächspartner auf den Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages v. 05. 12. 2014 (LT-Drs. 6/3536), S. 11, 15 f. , 21 f. [Anlage 1 Mecklenburg-Vorpommern]. 87 Vgl. An lage 3, 5 Mecklenbmg Vorpommern. 235
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gg) Nordrhein-Westfalen a) Landesamt ffu· Vedassungsschutz Nach Eröffnung der Besprechung mit der Frage "Was hat sichnach dem 4. November 2011 im LfV geändert?" wurde zunächst gmndlegend geantwortet, dass es im Bereich des Ver- fassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen bisher drei Anlässe zu Reformen gegeben habe. Diese waren der Anschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001, die Geschehnisse im Zusammenhang mit der "Sauet·land"-Gruppe 2007 und die Fest- stellung der Terrorzelle NSU 2011 einschließlich der zugehörigen Folgemaßnahmen. Der Anschlag in New Ymk führte zur intensivierten Beschäftigung mit dem Islam, der Instal- lation e ines eigenen Islamismus-Referates in der Verfassungsschutzabteilung und letztlich der Einrichtung des GTAZ, dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin. Der Komplex um die "Sauerland-Gruppe" führte zur Erarbeitung eines Leitfaden s für die Zu- sammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei und zur Einführung einer standardisier- ten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, was über das Antiterrmdateigesetz (ATDG) gelang. Die Erkenntnisse hin- sichtlich der Ermittlu ngen zum NSU erbrachten einen neuen Beobachtungsansatz, weg von einem Bestrebungsbeobachten hin zu einem verst ärkt personenbezogenen Ansatz und der Schaffung größtmöglicher Transparenz. Mit Blick auf die Thematik NSU wurden drei Ver- besserungshereiche erkannt, nämlich die Zusammenarbeit an sich, die Frage, ob die vor- handenen Informationen richtig analysiert wurden und die Füluung von V-Personen. Aus diesen Fehlerquellen ergaben sich schließlich folgend e fünf Reformfelder: (1)     Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbe- hörden untereinander und mit anderen Sicherheitsbehörden sowie die Stärkung der Zentralstellenfunktion des BfV Zur Ve1·besserung des Informationsaustausches wurde beispielsweise das GETZ (Gemein- sames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum) und die beim BKA betriebene Rechtsextremismusdatei (RED) eingerichtet. In der RED werden Erkenntnisse zeitnah zu- sammengeführt, die auch für Auswertungen und Analysen genu tzt werden. Die "Richtlinie für die Zusammenarbeit des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz" und das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) legen die Zent- ralstellenfunktion des BfV fest. So haben die Landesbehörden fü1· Verfassungsschutz alle relevanten Informationen und Erkenntnisse dem BfV zu ü bermitteln. Die Landesbehörden 236
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erstellen weiterhin Landeslageberichte, die ebenfalls an das BfV zu senden sind. Hier er- folgt nun eine zentrale Auswertung und die Erstellung eines Bundeslagebildes, welches wiederum im Backflow an die Länder zu versenden ist. Somit ist das größtmögliche Maß an wechselseitigen Informationen gegeben. Durch die Novellierung des BVerfSchG hat das BfV nun die Möglichkeit - auch ohne länderübe1·greifenden Bezug - bei "gewaltorientierten Bestrebungen" im Beneh- men mit dem jeweiligen Bundesland, tätig zu werden. Die weiteren Befugnisse des BfV sind in §§ 8 ff. BVerfSchG geregelt. (2)     Verbesserung der Analysefähigkeit, Optimierung der Recherchemöglichkeiten, der Datenspeicherung und der Datenqualität sowie Intensivierung der Internetbeobach- tung Eine Verbesserung der Analysefähigkeit wurde beispielsweise durch den Ausbau von NA- DIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem) zu einem Wissensmanagement er- reicht. Zusätzlich zu Personendaten werden nun ausführliche weitergehende Daten gespei- chert, weshalb NADIS auch als umfassende Analysedatei zur Verfügung steht. Zusätzlich haben alle Landesverfassungsschutzbehörden entschieden, ihre Amtsdateien auf der Platt- form von NADIS zu betreiben bzw. zugunsten von NADIS WN (WN             = Wissensnetz) auf eine eigene Amtsdatei zu verzichten. Diese Umstellung au f eine einheitliche Oberfläche soll bis Anfang 2017' abgeschlossen sein. Somit besteht Zugriff auf jegliche Information, um auch bislang unbekannte Phänomene und Tendenzen zu erkennen und zu analysieren. Durch die Ausweittmg des Informationsbestandes ist zugleich eine Verbesserung der Re- cherchemöglichkeiten an sich beinhaltet. Eine gesteigerte Datenqualität gewährleistet das Fachzentrum NADIS , in dem Bund und Länder vertreten sind. Hier erfolgt ein Controlling der Daten durch automatisierte Auswer- tungen , sog. Plausibilitätsprüfungen, um Fehl- und Doppelspeicherungen zu erke1men. Eine gesteigerte Internetbeobachtung erfolgt dmch KlAR (Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus). Im Verbund von Verfassungsschutz und BKA erfolgt hier die Be- obachtung und Bewertung der Lageentwicklung im Internet, auch um etwaige Ermittlungs- ansätze für strafrechtliche Maßnahmen zu finden. Auch soll sich zukünftig verstärkt um den Ber eich Internet gekümmelt werden, nachdem die Möglichkeiten für V-Mann-Einsätze durch die Einführung neuer Standards etwas geschwächt vvurden. (3)     Schaffung von Standards im Bereich der V-Mann-Führung, einschließlich eines in- ternen Controllings 237
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Diese neugeschaffenen Standards - es dauerte zwei Jah.Te, bis diese festgelegt werden konn- ten - fanden zwischenzeitlich Eingang ins Verfassungsschutzgesetz des Bundes sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bremen bzw. in Dienstanweisungen der ein- zelnen Landesverfassungsschutzbehörden. Wichtig bei der Erarbeitung des Regelwerkes war es, dass V-Personen über eben diese Standards nicht erkennbar sein dürfen. Als Aus- wirkung dieser Vereinheitlichung gilt allerdings festzuhalten, dass das V-Personen-System deutlich geschwächt wurde und der Verfassungsschutz nicht mehr so aktiv in der Szene präsent ist wie beispielsweise noch vor zehn Jahren. Hinsichtlich des eingefühlten Con- trollings wmde berichtet, dass in NRW nun eine listenmäßige Erfassung von Treffen, Be- zahlung, Mitteilungsinhalt etc. erfolgt. Dies gewährleistet eine erhöhte Nachvollziehbar- keit und somit auch Transparenz. Hierzu trägt auch bei, dass die Bereiche "Auswertung" und "Beschaffung" nun in einem Referat, quasi Tür an Tür, sitzen. (4)     Mentalitätswechsel und Fehlerkultur Seitens des Landesverfassungsschutzes wurde erkamlt, dass es zu einer Öffnung kommen musste. Die Zeiten der "Schlapphüte" müssten vorbei sein, vielmehr gelte auch für den Verfassungsschutz Transparenz. So wurde durch Einzelmaßnahmen versucht, bei den Mit- arbeiter nl-innen ein neues Selbstverständnis zu wecken. Dies sollte zum einen mit der Verpflichtung für neue Mitarbeiter zu einer einjährigen Zusatzausbildung, zum anderen mit einer kontinuierlichen Fortbildung für alle Mitarbeiter erreicht werden. Die einjährige Zusatzausbildung gliedert sich in eine drei Monate dauernde Unterrichtung an der Akade- mie für Verfassungsschutz und eine neunmonatige Ausbildlmg in der jeweiligen Landes- behörde. Grund für eine derartige Verpflichtung ist die Feststellung, dass eine profunde Ausbildung die Fehleranfälligkeit minimiert. Der vollzogene Mentalitätswechsel findet auch durch Fortbildung und Förderung in der interkulturellen und interdisziplinären Kompetenz statt. Dies wird beispielsweise durch die vermehrte Einstellung von Mitarbeiternl-innen mit Migrationshintergrund erreicht. Ziel ist es, dadurch einen Zugang zu fremden Sprachen und Mentalitäten zu erhalten. ln NRW haben derzeit etwa 10 Prozent der beim Verfassungsschutz Beschäftigten einen der- artigen Hintergrund. Weiter wird darauf Wert gelegt, Bewerber aus bislang unterrepräsen- tierten Fachbereichen wie Islam- oder Politikwissenschaftler, aber auch Mitarbeiter von Ausländerämtern und Kommunalbehörden einzustellen. Mittlerweile, so war zu erfahren, sei im Verfassungsschutz die komplette Berufsbreite abgebildet. Auch hätte sich bei der Hinterfragung der bisherigen Arbeitsweise ein "neues" Betätigungs- feld aufgetan - die Prävention. Zwar stehe hier die Sichtweise eines Sozialarbeiters im 238
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Vordergrund, jedoch hätten bisherige Infoveranstaltungen an Schulen oder in Sozialem- richtungen die Wichtigkeit des Tuns bereits bestätigt. Für diese Tätigkeit wurden eigens Präventionsreferate geschaffen. Wie die Erfahrung zeigt, ermöglicht der Kontakt mit zivil- gesellschaftlichen Partnern und Betroffenen dem Verfassungsschutz, die Opfersichtweise besser kennenzulernen, zu verstehen und in der eigenen Arbeit zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Sichtweisen der Gesellschaft an sich. Dm·ch die Einführung von öffentlichen PKG-Sitzungen zeigen Landtag und Verfassungs- schutz ganz praktisch eine Tendenz zum "Sich-Öffnen". Das Parlamentarische Kontroll- gremium ist das parlamentarische Kontrollorgan des Verfassungsschutzes. Zwar sei es in öffentlichen Sitzungen nicht möglich, hochsensible Themenbereiche zu diskutieren, aller- dings werde durch derartige Termine ein erhöhtes Maß an Verständnis in der Öffentlich- keit erreicht. Die erste Sitzung fand bereits am 9 . Oktober 201 3 statt. Bisher wurden fünf Sitzungen öffentlich abgehalten. Dmch die Einführung von internen Controllings, der Steigerung der Datenqualität bei NA- DIS und der Einführung der VP-Datei wurde ein zusätzlicher Effekt erzielt - die konkrete Beschäftigung mit Fehlern und deren Ve1meidung. Letztlich kann konstatiert werden, dass sich dmch das aktive Befassen eine neue Fehlerkultur entwickelt hat. (5)     Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle Ausgehend von der gesteigmten Transparenz wurde berichtet, dass nur ein gut kontrollier- ter Verfassungsschutz verlorengegangenes Terrain zurückgewinnen kann und auf Dauer akzepti ert wird. Dmch die Novellierung des VerfSchG Nordrhein-Westfalen wmde den Abgeordneten des PKG und der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse ein umfas- sendes Akteneinsichtsrecht ermöglicht. Die "Tür für das Parlament" sei immer offen. Diese Möglichkeit werde auch wahrgenommen, der hierbei gegebene "Vertrauensvorschuss" sei- tens des Ministeriums sei bisher nicht enttäuscht worden. Die Akten der LfV umfassen hierbei sowohl die Unterlagen der Beschaffung als auch das Material der Auswertung. In diesem Zusammenhang kam es abschließend zur Bewertung, dass in der Aufarbeitung des NSU in Nordrhein-Westfalen wohl kein Unterstützer des Trios übersehen wurde. Abschließend wurde aufgezeigt, dass die Reform noch nicht abgeschlossen ist, sondern ein "lebender Prozess", eine fmtlaufende Aufgabe bleibt. Mit der Verschärfung der Gefahren- lage dmch Salafismus und Rechtsextremismus ist auch für den Verfassungsschutz ein stän- diges Orientieren an der aktuellen Lage erforderlich. Die bisherige starre Verwaltung wurde zu einer "lernenden Verwaltung" umsh·ukturiert, die ihre Arbeitsabläufe und Prioritäten- setzung auch kurzfristig verändern können muss .. 239
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