Anlage 68 - MAT A GBA 20-10 (Ordner 25 von 54), S. 154-164

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Seite 164 von 248                               006761                MAT A GBA-20-T0 (Ordner 25 von 54) - 11 - Antwort.                                  , Ja, es ist eine Disziplinarmaßnahme bestandskräftig gegen mich verhängt worden. Diese Entscheidung beruht auf dem Vorwurf der Tatsache der Aktenvemichtung selbst Insoweit hätte ich erkennen müssen, dass die weitere Verwahrung der Akten dienstlich geboten war, gerade um weitere absehbare Prüfungen zu ermöglichen. Darüber hinaus beruht die Entscheidung auf dem Vorwurf, der Amtsleitur.g die Information, dass ich die Vernichtung von Akten argeordnet habe, bewusst vorenthaiten zu haben. Frage. In dem Buch „Heimatschutz“ wird auf Seite 101 behauptet, Sie seien als Referatsieiter für die Anwerbung des später unter Tarif geführten              verantwortlich gewesen Antwort Nein, das ist Quatsch! Frage; Gibt es aus ihrer Sicht etwas zu ergänzen? Antwort; Nein Selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben: Geschlossen.
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