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ANLAGE 2 Sven Kurenbach, LKD Berlin, den 31.05.20 Vorläufiges stenografisches Protokoll 19/86 der Vernehmung vom 07. Mai hier: Anlage 1 mit inhaltlichen Ergänzungen I. Ergänzung des Eingangsstatements Im Nachgang zur Vernehmung vom 07. Mai 2020 ist mir in einer Buchveröffentlichung die nachfolgende Formulierung aufgefallen, die KHK M. sinngemäß vor den Untersuchungs- ausschüssen in Berlin und Düsseldorf getätigt haben soll: „Nur die VP 01 hat die ganze Bundesrepublik in dieser Zeit in Atem gehalten“ schwärmt der Ermittler. “So eine VP kannte keiner in der Bundesrepublik, schon gar nicht beim BKA oder Verfassungsschutz“. Murats Engagement sei beispielslos gewesen. Ein Kollege des BKA habe ihm gesagt, dass „VP01 seiner Ansicht nach die beste im Lande ist. Und er hat auch gesagt, das Bundesamt für Verfassungsschutz würde sich die Finger lecken, um mal überhaupt so eine VP führen zu können“, berichtet M.“ Die Formulierung impliziert, dass KHK K dies gegenüber KHK M. im Februar 2016 in der Besprechung bei der Bundesanwaltschaft gesagt haben könnte. In meiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen am 02. Dezember 2019 wurde gemäß Sitzungsprotokoll die nachfolgende Frage an mich gerichtet: Abgeordneter Dr. Pfeil (FDP): „Vielen Dank.- Dann habe ich nur noch eine Ergänzungsfrage. Die Aussagen, die der Zeuge, der vor Ihnen vernommen wurde, aufgrund von Unterlagen aus seiner Handakte aus dem Jahr 2016 getätigt hat…Wie bewerten Sie das denn, dass da ganz konkrete Aussagen drinstehen, die er sich ja unmittelbar danach, wie er heute auch hier gesagt hat, aufgeschrieben hat?“ Antwort Zeuge Kurenbach gemäß Sitzungsprotokoll: „Irgendwie entzieht sich das meiner Bewertung. Ich weiß, dass ich…Also, ich schmeiße meine Unterlagen irgendwann weg, weil ich erstens manchmal Schwierigkeiten habe, meine Handschrift nach einer Weile zu lesen, dann habe ich Schwierigkeiten, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Und das, was ich als Erstes sagen kann, ist - bei
handschriftlichen Notizen-, dass ich an einer Besprechung teilgenommen habe, je nachdem, wie sorgfältig die Mitschriften sind, und daraus dann oftmals nicht klug werde. Das wechselt. Wie sorgfältig der KHK M. alles dokumentiert, da habe ich keine Ahnung. Weiß ich nicht. Ich kenne die auch nicht. Deswegen entzieht sich das meiner Bewertung. Wenn ich das auf meine Mitschriften, die ich immer noch so ein, anderthalb, zwei Jahre oder so was aufgehoben und dann immer weggeschmissen habe…Da war ich manchmal überrascht, was ich zu bestimmten Sachverhalten aufgeschrieben habe. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber für mich taucht manchmal diese Schwierigkeit auf. Ich beziehe mich dann lieber auf die Protokolle, die quasi in der Abstimmung gewesen sind und die an jeden dann auch weitergegeben worden sind. Das ist das woran, ich mich bei einem Elternabend, wo auch immer, in einem Ortsverein oder auch bei einem Fußballverein orientieren würde. Und das gilt auch im Dienst.“ Die der Buchveröffentlichung entnommene und dem KHK M. zuzuordnende Aussage widerspricht den bis zur Besprechung bei der Bundesanwaltschaft gesteuerten Gefährdungsbewertungen des BKA vom 04. Februar und 18. Februar 2016. Es ist zudem unsystematisch, dass insbesondere KHK K in der Besprechung am 23. Februar bei der Bundesanwaltschaft die Angaben der VP01 zu den Gefährdungshinweisen durchgehend hinterfragt hat und unmittelbar nach der Besprechung eine inhaltlich gegensätzliche Aussage gegenüber einem ihm persönlich kaum bekannten Kollegen aus Nordrhein-Westfalen getätigt haben soll. Wäre es hingegen seine Überzeugung gewesen, dass die VP01 die „beste im Land ist“, wäre ein argumentatives Einlenken in der Besprechung zu erwarten, logischer und einfacher gewesen. II. Inhaltliche Ergänzungen der Aussage 1. Frage des Abgeordneten Dr. Ullrich (CDU/CSU), Seiten 117und 118 des Protokollentwurfs „Ja, vielen Dank—Zum Thema Reaktionen möchte ich vielleicht auf etwas zurückkommen, was sie eben auch angesprochen haben. Es ging um die Anweisung von oben, um es mal so zu nennen, und da haben Sie gesagt: Meine Reaktion -ich hoffe, das habe ich halbwegs richtig mitgeschrieben- wäre anders gewesen, wenn es eine Anweisung von oben gegeben hätte.- Können Sie das vielleicht noch mal erörtern, wie Sie das meinen?“ Die Frage bezieht sich auf das zuvor getätigte Eingangsstatement und wurde erkennbar meinerseits in der Vernehmung nicht vollständig richtig zugeordnet. Im Eingangsstatement wurde wie folgt ausgeführt: „Ich darf Ihnen versichern, dass nach einem Anschlag meine Reaktion anders ausgefallen wäre, wenn ich annehmen würde, dass es eine Anweisung „von oben“ gegeben haben könnte.“ Damit ist gemeint, dass ich spätestens nach einem Anschlag wieder auf Vorgesetzte oder die federführende Staatsanwaltschaft zugegangen wäre, um meine Wahrnehmungen am Rande der Besprechung bei der Bundesanwaltschaft im Februar 2016 erneut anzusprechen. Zudem
hätte ich die Vorwürfe spätestens im Kontext der Erstellung der polizeilichen Chronologie im Januar 2017 gegenüber dem BKA thematisiert oder zumindest hinterfragt. KHK M. hat sich schriftlich mit Änderungsvorschlägen in die abzustimmende Vorlage der polizeilichen Chronologie eingebracht, die behauptete Einflussname „von oben“ jedoch nicht thematisiert oder in einer vorbereitenden Telefonschaltkonferenz angesprochen. Diese Vorgehensweise, die offensichtlich auch nicht mit Dritten beratend abgestimmt wurde, wirkt unverständlich. Dies sollte mit der Formulierung „meine Reaktion wäre nach einem Anschlag anders ausgefallen, wenn ich annehmen würde, dass es eine Anweisung von oben gegeben haben könnte“ zum Ausdruck gebracht werden. 2. Frage der Abgeordneten Renner (Die Linke), Seiten 134 und 135 des Protokollentwurfs „Herr Kurenbach, ich wollte fragen zur Zusammenarbeit des BKA, also insbesondere Ihrem Arbeitsbereich, mit dem BfV und BND. Und zwar erst mal nur, um das zu verstehen. Gibt es einen speziellen Kommunikationskanal, den sie auch nutzen? Also, ich denke im Bereich dschihadistisch-islamistischer Terrorismus ist da viel Abstimmung notwendig. Ist das die jeweilige Abteilung dort, oder wie muss ich mir das vorstellen?“ Den nachfolgenden Antworten fehlt der Hinweis auf die Verbindungsbeamten des BND und BfV im GTAZ, die regelmäßig und themenabhängig an den Sitzungen der Arbeitsgruppen des GTAZ teilnehmen und über die auch ein Teil des Schriftverkehrs mit diesen beiden deutschen Nachrichtendiensten abgewickelt wird. Der direkte Kontakt zu den jeweiligen Vorgesetzten aufgrund von beruflichen Kennverhältnissen kann nur der Ausnahmefall sein und nicht den etablierten und institutionalisierten Schriftverkehr zwischen den Bundessicherheitsbehörden ersetzen. Es wird gebeten, die Ergänzung des Eingangsstatements und die inhaltlichen Ergänzungen zu Fragestellungen dem Protokoll der Vernehmung beizufügen.
Sven Kurenbach, LKD Berlin, den 31.05.2020 Vorläufiges stenografisches Protokoll 19/86 der Vernehmung vom 07. Mai hier: Anlage 2 mit sprachlichen Ergänzungen 1. Frage des Abgeordneten Özdemir (SPD), letzte Zeilen S. 131 und erste Zeilen S. 132 des Protokollentwurfs „…Woher kamen diese Zweifel, und warum hat man diese Zweifel nicht dennoch ausgeräumt?“ In der längeren Zeugenantwort wird gebeten, den dritten Absatz wie folgt aufzunehmen: „Ansonsten hätte es ja diese Aussage nicht gegeben, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass er im Moment konkrete Anschlagsplanungen—Also, Kalaschnikows und dergleichen- so hat es Herr Schürmann, der Landeskriminaldirektor, das ja auch dargestellt.- konnten sie in Nordrhein-Westfalen nicht an diesen Vorgang, an die Person heranbringen. Und die nordrheinwestfälische Polizei ist nach meiner Einschätzung leistungsfähig und mit der Niederlande vergleichbar. Die können einen Sachverhalt auch selbst bearbeiten und brauchen uns nicht, um ihnen zu erklären, wie sie es machen sollen. Unabhängig davon, dass man jetzt nicht Begeisterungsstürme auslöst, wenn man so an sie herantreten würde. Deswegen, glaube ich, ist da schon viel passiert. Und man hat die Hinweise überprüft, man hat sie hinterfragt.“ Zu den weiteren Ausführungen des Absatzes gibt es keine Änderungsanmerkungen. Die betroffene Textpassage wurde im Protokollentwurf farblich markiert. 2. Frage der Abgeordneten Renner (Die Linke), S. 137 des Protokollentwurfs Seitens der Abgeordneten wird nach einer Reaktion des türkischen Nachrichtendienstes MIT gefragt. Es wird gebeten, die unvollständig wirkende Zeugenantwort wie folgt zu ergänzen: „Also, da wir keine Kontakte zum MIT haben—das, was Sie zur Sauerlandgruppe ansprechen, das ist 2007 gewesen, wo sie einmal mit am Tisch saßen, was sich dann in den Gesprächen rausgestellt hat. In diesem Fall kann man ja nicht aufstehen und sagen: Jetzt verlasse ich den Raum. -Wir wollten ja bei der der Sauerlandgruppe einen Anschlag verhindern. Das ist jetzt, sage ich mal, für mich inzwischen –meine Mitarbeiter sagen bei der Sauerlandgruppe immer:
Das ist jetzt –da erzählst du wieder Polizeigeschichte.- Bitte nicht falsch verstehen. So das ist das Einzige, was ich mit dem MIT an direktem Kontakt hatte. Ansonsten haben wir keinen Kontakt. „ Die betroffene Textpassage wurde im Protokollentwurf farblich markiert. 3. Frage der Abgeordneten Dr. Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen), S. 139 des Protokollentwurfs „Ja, die stellen wir uns auch“ Die Äußerung erfolgte im Zusammenhang mit den Erkenntnisanfragen aus Marokko. Die Aussage kann wie folgt konkretisiert werden: „Genau, die habe ich auch gestellt im Januar 2017. Und die—Deswegen habe ich das auch ausgeführt, weil die Frage durch den ständigen Bevollmächtigten des PKGR auch an mich gestellt wurde. Und deswegen teile ich das, was im Untersuchungsbericht vom März 2017 durch die Task Force des PKGR formuliert wurde, dass es naheliegender—" Begründung: Die ursprüngliche Antwort ist missverständlich und deutet an, dass die Frage bereits bei der Befragung im PKGR im Januar 2017 in dieser Form beantwortet wurde. Die betroffene Passage wurde im Protokollentwurf farblich markiert. Da es sich in diesen Fällen um keine Korrektur in der Sache handelt, wird gebeten, die Änderungen in das Protokoll zu übernehmen.
Vorläufiges Stenografisches Protokoll 19/86 1. Untersuchungsausschuss sollte, dann liegt es daran, dass ich jedes Jahr dem Bundespolizeipräsidium und der Bundes- allergiebedingt zu dieser Jahreszeit - - Das wollte anwaltschaft abgestimmt, Am 11. Januar 2017 ich vielleicht nur vornewegstellen. wurde sie an das BMI, den BND, das BfV und die beteiligten Behörden übersandt. (Heiterkeit - Dr. Irene Mi- halic (BÜNDNIS 90/DIE Zunächst möchte ich mich zu dem in der Presse GRÜNEN): Kein Coronal) sich wiederfindenden Vorwurf äußern, dass das BKA den Vorgang Amri nicht frühzeitig vom - Also, Sie müssen sich keine Sorgen machen, Land NRW übernommen hätte. Diese Frage hoffe ich jedenfalls. wurde mir bereits bei der Taskforce des PKGr ge- stellt. Der gefertigte Abschlussbericht weist aus, (Dr. Irene Mihalic (BÜND- dass kein formales Übernahmeersuchen gestellt NIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn Sie da sitzen, dann wurde. Die rechtlichen Hürden sind hier vom Wradb ist es nicht schlimm!) Gesetzgeber bewusst hoch angesetzedel um das Grundprinzip im Gefahrenabwe Zlite Persönlich vielleicht zwei, drei Sätze noch mal grundsätzlich ist das Land und nur im begründe- zu meiner Person und welche Funktion ich eleeri., ten Ausnahmefall der Bund zuständig - nicht ab- ...dgffliinnegehabt habeteleo( zuändern. Ziel war es, keine Superbehörde, quasi ein deutsches FBI, einzurichten. Sehr geehrte Abgeordnete des Untersuchungsaus- schusses! Bis zum 30. Juni 2016 bin ich im Bun- Im Gesetzgebungsverfahren einigte man sich da- deskriminalamt als Gruppenleiter in der Abtei- rauf; dass die oberste•Wthe s)..dozr,:Lan- lung „Polizeilicher Staatsschutz" für den Phäno- desbehörde, also das jeweilige Innenministerium, menbereich „Islamistischer Terrorismus" zustän- um eine Übernahme ersuchen kann. Dies ist hier dig gewesen. nicht erfolgt. Es hat auch nicht wie in anderen , Fällen eine entsprechende Kontaktaufnahme, ein Zum 1. Juli 2016 wurde dieser Bereich aufgrund mündliches, schriftliches Vorabersuchen auf eines Stellen- und Personalaufwuchses in zwei Gruppenleiter- oder Staatsschutzleiterebene, ge7 Gruppen aufgeteilt. Ab diesem Zeitpunkt exis- geben. Der ehemalige nordrhein-westfälische In- tierten eine zenttalstellenbezogene Gruppe - nenminister Jäger äußerte sich hierzu am 13. Fe- ST 3 -, die für den nationalen und internationa- bruar 2017 in der 103. Sitzung des Innenaus- len Schriftverkehr sowie die Geschäftsführung schusses. des Deutschen Bundestages wörtlich des GTAZ zuständig gewesen ist, und eine Er- wie folgt: mittlungsgruppe, ST 4. Die Leitung der Ermitt- lungsgruppe wurde von meiner damaligen Stell- Es gab hier auch Bundesbehörden, vertreterin übernommen, während die Leitung die in die Verantwortung hätten eintreten können, aber es nicht ge- der zentralstellenbezogenen Gruppe bei mir ver- tan haben, weil der damalige blieb. Kenntnisstand dies gar nicht ge- rechtfertigt hätte. Unmittelbar nach dem Anschlag am Breitscheid- platz wurde entschieden.,-dass die Gruppenleite- r Einschätzung der obersten Landesbe rin der Ermittlungsgruppe die Polizeiführung der steht •.• _ die Äußerung • eines Leiters einer Ermitt- inniairiciitnntieit-Beheitderei4A: - line* eepti- unter in --- - orgariiitiorr „City' iiiekimirdinie- einer Sitzung der Arböltsgruppe „Operativer rende Federführung für die gemeinsame Erstel- Informationsaustausch" telefonisch zugeschaltet lung einer polizeilichen Chronologie wurde hin- war und angibt, nachgefragt zu haben, ob das gegen mir übertragen. Ein Entwurf wurde ge- BKA den vom LKA NRW bearbeiteten Gefähr- meinsam mit Vertretern des LKA Nordrhein- dungssachverhalt Amri übernehmen kann. Nach Westfalen und Berlin erstellt und danach mit meiner Erinnerung ist dies bereits im Rahmen der Erstellung der polizeilichen Chronologie 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 65 von 225
Vorläufiges Stenografisches Protokoll 19/86 • 1. Untersuchungsausschuss durch das LKA NRW im Januar W17 kurz ange- Presseberichterstattungen konnte ich weiterhin sprochen worden, jedoch anschließend ausweis- entnehmen, dass am 14. November 2019 in der lich der beim BKA vorliegenden Dokumente Sitzung des Untersuchungsausschusses ausgesagt nicht in die polizeilichelChronologie eingebracht wurde, dass die VP01 seitens des BK.A als un- worden. glaubwürdig eingeschätzt wurde und es eine hitzige und konfrontative Besprechung hierzu Die an den Operativen Informationsaustauschen gegeben hätte. Die Anweisung sei vom BKA von im Februar 2016 teilnehmenden BKA-Mitarbeiter „ganz oben" gekommen, die VP01 mache zu viel habe ich im Rahmen der Erstellung der polizei- Arbeit und müsse „kaputt geschrieben" werden. lichen Chronologie im Januar 2017 auf diesen Hier dürfte es sich um die in der polizeilichen Punkt angesprochen. Sie haben damals angege- Chronologie festgehaltene Besprechung am ben, knapp ein Jahr später keine Erinnerung an 23. Februar 2016 handeln. In der Chronologie ist einen derartigen Vorgang zu haben; allerdings hierzu festgehalten:. haben sie das Stellen einer entsprechenden. Frage in der Telefonschaltkonferenz, ob eine Über- Besprechung auf Einladung des nahme denkbar ist, mir gegenüber damals nicht GBA in anderer Sache zum Hin.; ausgeschlossen. tergrund der VP. Nach Bewertung des BKA berichtet die VP zwar zu- treffend zu relevanten Personen- Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass geflochten, jedoch bestehen erheb- das Ansprechen einer möglichen Übernahme in liche Zweifel en der Belastbarkeit den Jahren 2015 und 2016 eine gewisse Normali- der. Aussagen bezüglich eines von tät dargestellt hat und wirklich gefühlt in jedem MAAT geplanten Attentates mittels zweiten, dritten Vorgang, insbesondere bei Er- S chnel Ifeuergewehren. mittlungsverfahren zum Beispiel der SoKo „Juli" nach den Anschlägen in Würzburg und Ansbach Ebenfalls am 23. Februar 201G berichtete der im Sommer 2016, angesprochen. wurde, Ländervertreter des LKA. Nordrhein-Westfalen in einer PIAS-Besprechung im Gemeinsamen Terro- Im konkreten Fall wurde das angegebene fern- rismusabwehrzentrum zur Einstufung des Amri mündliche Anliegen danach nicht hinterfragt als Gefährd.er, die zum 17. Februar 2016 erfolgte. oder in irgendeiner Form erneuert unerike' uf- Bezüglich der mit der Einstufung verbundenen nehme in das an die Teilnehmer gesteuerte Proto- präventivpolizeilichen Maßnahmen kann ich koll der Sitzung nicht angeregt. keine konkreten Angaben machen, Im Innenaus- schuss des Landtages Nordrhein-Westfalen • Bezüglich der Im Untersuchungsausschuss in wurde hierzu jedoch am 5. Januar 2017 durch Düsseldorf im Dezember 2019 hinterfragten Not- den LandesktiminaLdirektor wie folgt ausgeftihrt; wendigkeit eines schriftlichen Übernahmeersu- zabeWittielle - chens möchte ich anmerken, dass allein aus • Trotz sehr aufwendiger unct kom- Gründen einer denkbaren Akteneinsicht oder plexer,,feeeeinalwer. ergaben sich einer Datenschutzkontrolle eine Schriftform bei für das Landeskriminalamt Nord- Ersuchen im Übernahme einer §-5-Lage. früher rhein-Westfalen in dieser Zeit §-4a-Lage:fgeboten erscheint. Zudem sehen die -4§-4-und..5. des 'BKA-Gesetzes bei der Bibernahme - gemeint ist der Februar 2016 der Strafverfolgung oder eines Gefahrenabwehr- , • ••••-••,.., • . •• - bete - - denetah der eter4enerinten Stellen einschließlith der In- weise auf eine Anschlagsplanung nenministerien vor.. Diese Benachrichtigungen oder Beschaffung von Waffen und erfolgen seit jeher in Schrift form im Sinne der Sprengmitteln durch Amri. • Aktenklarheit. Insofern dürften bei einem Über- nahmeersuchen die gleichen formalen Anforde- ZurückkomMend auf die Besprechung am rungen gelten. 23. Februar 2016 macht dar Text der Chronologie 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 86 von 225
Vorläufiges Stenografisches Protokoll 19/86 1. Untersuchungsausschuss dienstlichen Verwendung Sechstens. Es gab weiter die Info der VPOI, dass zeitliclZen Zusammenhang in unterschiedliche Amri gegebenenfalls nach Syrien und Irak ausrei- Anschlagsszen.arien eingewiesen sein.konnte. sen wolle. Damit hätte es sein können, dass es sich uni einen Ausreisesachverhalt handelt und Weiterhin ist dem Protokoll zu entnehmen, dass das Anschlagsszenario eher eine Überlegung für das LKA NRW dem BKA Erkenntnisse nachsteu- die Krisenregion Syrien und Irak ist, eine im Üb- ern wird. Dies erfolgte mittels Schreiben der EK rigen für die damalige Zeit nicht ungewöhnliche „Venturif.' vom 24. Februar 2016 durch KI-IK M., Idee, zumal es am 30. Juli 2016 sogar zu einem sodass danach die eher offensivere Auftragsände- Ausreiseversuch gekommen ist. rung der VP01 schriftlich vorlag und eine über- arbeitete Gefährdungsbemfertung gefertigt werden Gestatten Sie mir bitte eine Anmerkung. Ich ar- konnte. Die offenen Fragen, die es vor der GBA- beite seit 13 Jahren in unterschiedlichen Funk- Besprechung beim BKA und in ähnlicher Form tionen im Phänomenbereich. des islamistischen auch bei den Kollegen des LKA Niedersachsen Terrorismus. In dieser Zeit habe ich im Islamis- aufgrund der damaligen ErMittlungsergebniSse mus keine menschliche Quelle oder VPin im Verfahren gegen O gab, waren somit be- 04,y Deutschland kennengelernt, die einen sich im sprochen und geklärt. Ähnlich scheint es glite-an Nachhinein bestätigenden Hinweis auf einen be-. der GBA-Besprechung teilnehmende direkte Vor- -vorstehenden .Anschlag. weitergegeben-hat; Bitte— --- • gesetzte-des KDK NL-empfunden= haben,›C" trennen Sie hiervon ErkenntnisSe zu Strukturen, gemäß der Berichterstattung ans Ausschuss und Ausreisesachverhalten,.Kennverhältnissen oder Plenum des Deutschen Bundestages hier ausge- zu Einschätzungen von Personen, Hierzu wurden sagt hat, dass das Düsseldorfer LKA sein Bespre- regelmäßig wertvolle Erkenntnisse weitergege- chungsziel erreicht. habe. Liest man die Gefahr- ben. Ebenso wurden substanzielle Inhalte durch dungsbeWertung.voni 29. Februar 2016, dürfte technische Quellen.„VPs weitergegeben, also man meiner Einschätzung nach nicht zu dem Er- Quellen, VPs. zum Beispiel im Internet. Anders gebnis kommen, dass es ein Kapuitschreiben sieht es im Ausland ans..Dort ist derrechtliche einer VP gegeben hat. Rahmen ein anderer, sodass beispielsweise das FBI bei dem Einsatz von VPs erfolgreicher sein Eine bindende Wirkung an eine Gefährdungs- kann. bewertimg des BKA gibt es zudem für die verant- wortlichen Bundesländer nicht. Eine andere Ein- Dass es bei den durch die VP01 übermittelten schätzung und daran anknüpfende eigenverant- Anschlagsszenarien zunächst zu Nachfragen wortliche präventivpolizeiliche oder strafpro- durch dert Gefährdungsbereich des BKA kam, ist zessuale Maßnahmen sind aufgrund der Grund- für mich mit Blick auf diesen erfahrungsgetrage- zuständigkeit im Gefahrenabwehrrecht oder der nen Aspekt nachvollziehbar. Dass diesen Hinwei- Verantwortlichkeit in einem Ermittlungsverfah- sen gleichwohl - und dies manchmal auch mit er- ren inwter möglich und werden -im Übrigen auch heblichem Aufwand - auf Bundes- oder Landes- wahrgenormnen. Einen Stillstand bei den polizei- ebene nachgegangen werden muss, ist fachlich lichen Maßnahmen kann es daher trotz unter- jedoch unstrittig. schiedlicher Einschätzung nicht geben. Dies hat es hier auch nach meinem Kenntnisstand und Das Protokoll der Bundesanwaltschaft vom den Ausführungen im Innenausschuss des Land- * - bruapefile6-weistrzu,diesererema-ttk f . ---: - uNtsrilicheln-Westftden vom 5; Muer - • dass die VP-Führer auf Bitte des BKA nähere An- 2017 zufolge nicht gegeben. Mithin verschwin- samtnen«t lt getättgrlillben. Lethe lege ke uit- nitlit in einem Loch oder bleiben unbearbere ter anderem die Legende „anschlagsgeneigt" und da die Grundzuständigkeit des Bundeslandes für die Vertrauensstellung der VP dar. Somit gab es die Bearbeitung des Vorganges und die Gesamt- nach dieser Besprechung eine fachliche Erklä- betrachtung des Gefährders in einer Fallkonfe- rung dafür, dass die VP in einem relativ engen renz des Landes bestehen bleibt. 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 88 von 225
Vorliinfiges Stenografisches Protokoll 19/86 1. Untersuchungsausschuss Nur zur dienstlichen Verwendung Erinnern möchte ich an die besondere Situation nicht kannte, ist eine ministerielle Einfluss- der Jahre 2013 bis 2016, vielleicht auch 2017. In nahme zudem unsystematisch und ebenfalls aus- dieser Zeit hat es mehr als eine Verdreifachung zuschließen. bei den Gefährdungshinweisen gegeben: 2013 130, 2014 246, 2015 466, 2016 440. Das ist eine Weiterhin hat es auch weder durch den bei der Steigerung um 3,5. Als ein gefühlter Dauergast Erstellung der polizeilichen Chronologie im Ja- der Innenaussch.usssitzungen der Jahre 2015 und nuar 2017 eingebundenen Leiter der EK „Ven- 2016 darf ich an abgesagte Karnevalsumzüge, tura" noch durch Vorgesetzte des LKA NRW Hin- unterbrochene oder abgesagte Konzerte, die Sper- weise gegeben, dass es eine derartige Einfluss- rung von Bahnhöfen in München zu Silvester nahme gegeben haben soll, Das Gegenteil ist viel- 2015(16, die Absage. eines Radrennens in Hessen mehr der Fall, da sich unter anderem KHK M. als oder an die Absage einer Demonstration in Dres- Leiter der EK „Ventum" in einer schriftlichen Zu- den erinnern, Dies sind alles Vorgänge, die sich lieferung des LKA NRW vom 6. Januar 2017 im hinterdieederartigen Zahlen verbergen und die Änderungsmodus in die abzustimmende Vorlage in Zusammenaibeit mit den Bundesländern be- eingebracht hat. Hinweise auf einen oder sogar arbeitet wurden. zwei mündliche Übernahmeersuchen aus NRW oder Kritik an den Protokollen des Operativen - —Etliche der Gefährdungshinweise wiesen-nach • ih-forniatibrisdatairscheiiihd ebenfalls nicht den jeweiligen Ansdhlägen Ähnlichkeiten zu den eingefügt worden. Anschlägen in Paris und Brüssel auf, Ein geschil- dertes Szenario - Anschlag mit Kalaschnikow Ich darf Ihuen versichern, dass nach einem An- oder Anschlag mit Sprengstoffgürtel - war in den schlag meine Reaktion anders ausgefallen wäre, jahren'2016 oder 2016 daher keine Seltenheit, So wenn ich annehmen würde, dass es eine Auwei- gibt es auch Ende März 2016 einen Hinweis der suielon obentegegeben hätte. In der öffentlichen VP01, dass Amxi einen Anschlag mittels Spreng- Sitzung des Untersuchungsausschusses in Nord- stoffgürtel anspricht, siehe hier auch die Chrono- rhein-Westfalen am 2. Dezember 2019 wurden in logie vom 28. März 2016 und die Thematisierung diesem Zusammenhang durch den Vorgesetzten im Operativen Informationsaustausch am sinngemäß die nachfolgenden Fragen an mich ge- 13. April 2016. richtet: Nicht nabhvollziehen. kann ich, dass es eine An- Erstens. Welches Motiv hätte denn da überhaupt weisung von oben5egeben hätte und die Person sein können, von oben sozusagen die VP01 anzu- mache zu viel Arbeit. Richtig ist vielmehr, dass zweifeln, zumal diese einen anderen Hauptauf- ich keine Erinnerung daran habe, dass ich vor der trag hatte und Amri eher ein Nebenprodukt war, Besprechung beim GBA wusste, dass es diese Be- weil Abu Walaa und Armi auch in Kontakt gera- sprechung überhaupt gab. Auf Nachfrage bestä- ten sind? tigten am 15. November 2019 die zuständigen Mitarbeiter des Gefährdungssachgebietes und der Zweitens, Können Sie sich überhaupt theoretisch stellvertretende Referatsleiter Kurzhals mir ge- denken, warum sozusagenton oberediese Perso- genüber, dass ich nicht in Vorgespräche zur Be- nalie - es gibt ja viele Gefährder - besonders im sprechung eingebunden gewesen bin. Da es fach- Fokus gewesen,sein könnte? __ ,Iielt-üblichist7-diescr-Vtagause --auf-Referatseberie- • zu besprechen, wäre eine Einbindung der Grun- liiere _Aarreurute ich inhaltlich z ; G »na I de. 9pa'40)1M WO! ie:VAVWZ A1.._M1 EM!!efflOMMOiraMriEg sinnig. Man arf dazu auch sagen, dass wir beim Auszuschließen ist, dass ich oder Vorgesetzte Bundeskriminalamt, was die Bearbeitung solcher von mir Vorgaben erteilt haben. Da das BMI den Gefährdungssachverhalte angeht, große Freihei- Gefährdungsvorgang nach meiner Kenntnis gar ten haben. Das Innenministerium würde ja unter- 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 89 von 225
Vorläufiges Stenografisches Protokoll 19/86 1. Untersuchungsausschuss gehen, wenn wir die Bewertungen zu Gefähr- Im Rahmen einer dungssachverhalten alle eins zu eins an sie wei- tergeben würden. Es ist völlig unsinnig. weiteren Auf die erneute Frage des Vorsitzenden, ob es Sitzung des GTAZ am 26. Februar irgendwann irgendwie den Wunsch an mich ge- 2016 bereiteten die Teilnehmer er- geben hätte, die VP01 in irgendeieer Form zu- neut den aktuellen Sachstand zu Amri auf. Wiederum wurde von rückzuziehen, antwortete ich mitNeinfgWeiter- allen Teilnehmern einvernehm- hin gab ich an, dass dies auch fachlich dummes lich festgestellt, dass sich aus dem Zeug gewesen wäre, wenn man so was gemacht Aufenthalt in Berlin keine Ihn- und ihn aus dem Gesamtkomplex herausgezogen weise auf konkrete Gefahren er- hätte. Ich begründete dies damit, dass die VP01 geben hatten und die bisherige nach meinem Kenntnisstand in einem Personen- Bewertung weiter Bestand habe. geflecht drin war, Amri ein Teil davon gewesen ist und er sehr wertig zu anderen Sachverhalten, Zweitens. Personengeflechten, Strukturen, Ausreisesachver- halten und dergleichen berichtet hätte. In einer Sitzung des Gemeinsamen Terroristnilse bvtrehrzentru ee,,44 Bezüglich des behaupteten Vorwurfs, die VP01 (GTAZ) am 13. 4n-übedie funfte Sitzung, in, der dieses mache zu viel Arbeit, habe ich mich bereits nach Thema behandelt wurde - wurde der ersten Veröffentlichung gefragt, warum dies weiterhin gemeinsam an der bis- für das BKA ein Argument gewesen sein sollte; herigen Gefährdungsbewertime immerhin lag die Zuständigkeit und die eigent- festgehalten. Eine konkrete Gefahr liche Arbeitslast für die Bearbeitung des damali- wurde demnach nicht gesehen. gen Gefahrenabwehrvorgangs bei den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht beim Wie gesagt: am 5. Januar 2017 Aussage des Len- BKA. deskrilninaldirektors im Innenausschuss des Landtages NRW. Meldungen zur Sitzung des Untersuchungsaus- schusses vom 14. November 2019 konnte ich Diesen Ausführungen kann ich nicht entnehmen, weiter entnehmen, dass angeblich kritische Stim- dass es gegenteilige Einschätzungen in der Ge- men in GTAZ-Protokolle nicht aufgenommen samtbetrachtung des Gefährdungssachverhaltes Wie Kis. yeeVet. Hierzu kann ich ausführen, dass Proto- gegeben hätte. Zudem wäre der Hinweis auf die kolle den Beteiligten als Entwurf übersandt wur- Gemeinsamkeit ungewöhnlich, falls es allgemein den und werden. Änderungen wären daher jeder- bekannt gewesen sein soll, dass beim Protokoll zeit möglich gewesen. Änderungswünsche wur- und den. Bewertungen keine kritischen Stimmen den vom LKA NRW Du Kontext des Gefährdungs- aufgenommen werden. Dass sich außerdem ein sachverhaltes Miri jedoch nicht eingebracht. Landeskriminalamt eine derartige Verfahrens- Weiterhin ist dem BKA dieser Vorwurf aus der. weise generell oder im konkreten Gefährdungs- Bund-Länder-Zusammenarbeit völlig unbekannt. sachverhalt hätte gefallen lassen,"wäre mit Blick auf ein fehlendes Weisungsrecht des Bundes -u-einer Sitzung der Arbeitsgruppe „Operativer mehr als ungewöfinlich. Znaem. habe ich insbe- Informationsaustausch" wurde am 5, Lenuar 2017 ... .s_endereulatiLLKA Norarleein-West.faien-uii-4ie ,. . . ..._. . —den rentieskrIminaltleektor des nordrhein-tauest- — ten Grunden als starken Partner wahrgenommen, fälischen Innenministeriums wie folgt ausge- der in den unterschiedlichsten Grernien bis heute führt. nicht zuruckhaltend ist - also wahrlich nicht zu- rückhaltend ist -, seine Interessen zu vertreten Erstens. und auch entsprechend zu formulieren. 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag - Stenografischer Dienst Seite 90 von 225