Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Drucksache 19/30800 Abschlussbericht 1. Untersuchungsausschuss
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 131 – Drucksache 19/30800 Beweis- Lfd. Nr. Sachverständiger beschluss 4. Prof. Dr. Klaus F. Gärditz S-1 Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Öffentliches Recht 5. Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. S-1 Rechtsanwalt, Köln 6. Jürgen Maurer S-1 Vizepräsident des Bundeskriminalamtes a. D. 7. Dr. Benjamin Rusteberg S-1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Staatswissenschaft & Rechtsphilosophie 8. Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff S-1 Universität Bayreuth, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht 9. Dieter Amann S-2 Parlamentarischer Berater der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg 10. Prof. em. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner S-2 Universität Konstanz, Fachbereich Rechtswissenschaften 11. Prof. Dr. Marcel Kau S-2 Universität Konstanz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht 12. Thomas Oberhäuser S-2 Rechtsanwalt, Ulm Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein 13. Dr. Hans-Eckhard Sommer S-2 Bayerisches Staatsministerium des Innern, Leiter des Sachgebietes Ausländer- und Asylrecht 14. Rolf Stahmann S-2 Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin 15. Dr. Philipp Wittmann S-2 Richter am Verwaltungsgericht, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (1. Senat) 16. Dr. Marwan Abou-Taam S-3 Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 17. Claudia Dantschke S-3 HAYAT-Deutschland
Drucksache 19/30800 – 132 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beweis- Lfd. Nr. Sachverständiger beschluss 18. Dr. Alexander Eisvogel S-3 Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung 19. Sindyan Quasem, M.A. S-3 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Islamische Theologie, Münster 20. Alexander Ritzmann S-3 Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) Radicalisation Awareness Network (RAN) der Europäischen Kommission Brüssel 21. PD Dr. Cornelius Courts S-4 Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Institut für Rechtsmedizin Leitung Forensische Genetik 22. Dr. Ulrich Gerstel S-4 Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Landeskriminalamt – Sachgebiet 441 Sachverständiger für Daktyloskopie 23. Prof. Christian Friedrich Matzdorf S-4 Professur für Kriminalistik mit Schwerpunkt Kriminaltechnik Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 4. Bild- und Tonaufzeichnungen Ton- und Filmaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragungen bei der Beweiserhebung sind grundsätzlich nicht zulässig (§ 13 Abs. 1 Satz 2 PUAG). Jedoch kann der Untersuchungsausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder sowie mit der Zustimmung der zu vernehmenden oder anzuhörenden Per sonen Ausnahmen von diesem Grundsatz zulassen (§ 13 Abs. 1 Satz 3 und 4 PUAG). Hinsichtlich folgender mündlicher Gutachtenerstattungen bzw. -erläuterungen hat der Ausschuss einstimmig und mit Zustimmung der betreffenden Sachverständigen beschlossen, eine Bild- und Tonübertragung im Parlamentsfernsehen zuzulassen: Sitzung Sachverständiger Datum 6. Dieter Amann 19. April 2018 Prof. em. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner Dr. Stephan Hocks Prof. Dr. Marcel Kau Thomas Oberhäuser Dr. Hans-Eckhard Sommer Rolf Stahmann Dr. Philipp Wittmann
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 133 – Drucksache 19/30800 Sitzung Sachverständiger Datum 8. Dr. Marwan Abou-Taam 26. April 2018 Claudia Dantschke Dr. Alexander Eisvogel Imad Karim Dr. Michael Kiefer Dr. Christiane Nischler-Leibl Sindyan Quasem, M.A. Alexander Ritzmann 10. Prof. Dr. Matthias Bäcker 17. Mai 20218 Otto Dreksler Heinz Fromm Prof. Dr. Klaus F. Gärditz Dr. Nikolaos Gazeas, LL.M. Jürgen Maurer Dr. Benjamin Rusteberg Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff VII. Einladung von Auskunftspersonen Der Ausschuss hat die Leiter der Kommissionen, welche innerhalb der Polizei Berlin gebildet worden waren, um das Anschlagsgeschehen aufzuarbeiten, eingeladen, ihre dem Ausschuss vorliegenden Berichte in einer nichtöf fentlichen Beratungssitzung zu erläutern. In der 75. Sitzung am 16. Januar 2020 stellten die jeweiligen Leiter der Kommissionen die Berichte vor307 (dazu unten unter C.III.). VIII. Besuch des GTAZ Auf Einladung des Präsidenten des BKA Holger Münch besuchten Vertreter des Ausschusses am 6. Mai 2019 die Liegenschaften des BKA in Berlin, um sich vor Ort ein Bild von der Arbeit und Funktionsweise des GTAZ zu verschaffen. Es nahmen der damalige Vorsitzende Armin Schuster (Weil am Rhein) sowie die Abgeordneten Det lef Seif (CDU/CSU), Thomas Seitz (AfD), Beatrix von Storch (AfD), Benjamin Strasser (FDP) und Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) teil. Aufseiten der Behörden waren neben Präsident Münch und dem Vizepräsidenten des BfV Michael Niemeier weitere fachkundige und hochrangige Mitarbeiterinnen und Mitar beiter der Sicherheitsbehörden beteiligt, unter anderen Bundesanwalt b. BGH Thomas Beck, Abteilungsleiter „Terrorismus“ beim GBA, und LKD Sven Kurenbach vom BKA, Abteilungsleiter TE. Im Rahmen dieses Besuchs informierten der Präsident des BKA und der Vizepräsident des BfV die Teilnehmenden eingangs über das GTAZ und die behördenübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitsgruppen. Durch kurze Vorträge308 und intensive Diskussionen konnten sich die Mitglieder des Ausschusses einen guten Eindruck von der Funktions 309 weise des GTAZ verschaffen. IX. Gespräche mit Opfern und Hinterbliebenen Seit der Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode fanden öffentliche wie auch ausschuss interne Diskussionen über gemeinsame Gespräche des Ausschusses mit den Opfern und Hinterbliebenen des An schlages statt. Der Ausschuss begrüßte in diesem Zusammenhang das rege Interesse an seiner Aufklärungsarbeit 307 Vgl. Kurzprotokoll der 75. Sitzung vom 16. Januar 2020, Protokollnr. 19/75, S. 11 f. 308 Siehe dazu bspw. den Vortrag des Abteilungsleiters Terrorismus beim GBA anlässlich der Informationsveranstaltung im GTAZ (6. Mai 2019), MAT C BMJV-2, Bl. 1-5. 309 Kurzprotokoll der 50. Sitzung vom 9. Mai 2019, Protokollnr. 19/50, S. 10.
Drucksache 19/30800 – 134 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und insbesondere die regelmäßige Teilnahme einiger Opfer und Hinterbliebener an den Beweisaufnahmesitzun gen sowie deren inhaltliche Rückmeldungen zum Ausschussgeschehen. Um allen Opfern und Hinterbliebenen in gleichem Maße einen adäquaten Rahmen für den Austausch mit dem Ausschuss bieten zu können, entschloss sich dieser – mit ausdrücklicher Unterstützung des Bundestagspräsiden ten –, alle Opfer und Hinterbliebenen einzuladen, der Beratung des Abschlussberichts im Plenum des Deutschen Bundestages von der Ehrentribüne aus beizuwohnen und sich an diesem Tage zu persönlichen Gesprächen mit den Ausschussmitgliedern zusammenzufinden (dazu unter C.VI.). X. Anknüpfung an die Arbeit des Opferbeauftragten Kurt Beck Bereits in der Einsetzungsdebatte am 1. März 2018 im Plenum des Deutschen Bundestages war ein Gespräch mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung, Ministerpräsident a. D. Kurt Beck, unmittelbar nach Einsetzung des Ausschusses vorgeschlagen worden, um dessen Erwartungen an die Arbeit des Untersuchungsausschusses und 310 seinen Hinweisen Gehör zu verschaffen. In der Debatte wurde ebenfalls ein Treffen mit Opfern und Angehöri 311 gen der Opfer ins Gespräch gebracht und von den meisten Rednern und Rednerinnen ausdrücklich befürwortet. Im Rahmen eines erweiterten Obleutegesprächs haben dann die Mitglieder des Untersuchungsausschusses bereits am 22. März 2018 vor dem Beginn der Beweisaufnahme ein Informationsgespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz am 19. De zember 2016, Ministerpräsident a. D. Kurt Beck, und dem Opferbeauftragten des Landes Berlin, Rechtsanwalt Roland Weber geführt. Rechtsanwalt Roland Weber wurde im Oktober 2012 zum ersten ehrenamtlichen Opfer beauftragten des Landes Berlin, angebunden bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidis kriminierung, ernannt. Im Gespräch mit den Abgeordneten des Untersuchungsausschusses hat Rechtsanwalt We ber betont, dass er seine Erfahrungen an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses weitergeben und sie un terstützen wolle. Grundlage des Gesprächs waren der von Ministerpräsident a. D. Kurt Beck am 13. Dezember 2017 veröffentlichte Abschlussbericht des Opferbeauftragten.312 Der Abschlussbericht hatte deutlich gemacht, wie wichtig und sinnvoll die Arbeit des Opferbeauftragten für die Betroffenen war. Deutlich wurde dabei aber auch, dass es Verbesserungen hinsichtlich der Opferentschädigung geben müsse. Die Tätigkeit des Ministerprä 313 sidenten a. D. Beck endete am 30. März 2018. Dem Bericht des Opferbeauftragten vom 13. Dezember 2017 folgte eine umfangreiche parlamentarische Beschäf tigung mit den Belangen von Anschlagsopfern, die der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gewissermaßen vorgeschaltet war, dessen Arbeit aber gerade auch mit Blick auf die Rolle der Opfer und Hinterbliebenen vor prägte. Zunächst folgte auf den Abschlussbericht von Kurt Beck ein darauf aufbauender Antrag der Fraktionen 314 CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Opferentschädigung verbessern“. Dieser wurde am 13. Dezember 2017 einstimmig vom Deutschen Bundestag angenommen.315 In der der Abstim mung vorgeschalteten Debatte brachten die Sprecher für ihre jeweilige Fraktion – die Abgeordneten Andrea Nah les (SPD), Volker Kauder (CDU/CSU), Roman Johannes Reusch (AfD), Konstantin Elias Kuhle (FDP), Dr. André Hahn (DIE LINKE.), Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Matthias Bartke (SPD) und Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) – ihre Haltung zum vorliegenden Antrag zum Aus druck. Alle Fraktionen hoben dabei hervor, dass die Aktualisierung des Opferentschädigungsgesetzes überfällig sei. Es sei nicht mehr zeitgemäß und seine Ergänzung und Aktualisierung dringend erforderlich. Ebenfalls wurde von den Fraktionen das Wirken des Beauftragten der Bundesregierung, Ministerpräsident a. D. Kurt Beck gewür digt. Man sei ihm zu großem Dank verpflichtet. Darüber hinaus betonten alle Fraktionen die Notwendigkeit der Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz. Die Oppositionsfraktionen betonten, dass dies früher hätte geschehen müssen. Dringenden Handlungsbedarf sa hen alle Fraktionen darin, den Opfern und Hinterbliebenen eine zentrale Ansprechstelle für die Bewältigung bü rokratischer Vorgänge sowie ausreichende finanzielle Entschädigung zu gewähren sowie alle Opfer, ob deutsche 310 Plenarprotokoll 19/17, 1. März 2018, Tagesordnungspunkt 4, Seite 1404 B. 311 Plenarprotokoll 19/17, 1. März 2018, Tagesordnungspunkt 4, Seite 1404 B. 312 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, „Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebe nen des Terroranschlags auf dem Breitscheidpatz“ abrufbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Arti kel/121317_Abschlussbericht_Opferbeauftragter.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Stand: November 2017, letzter Abruf: 15. April 2021). 313 Vgl. Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Terroropfern, BT-Drs. 19/4520, S. 5. 314 BT-Drs. 19/234. 315 Plenarprotokoll 19/5, 13. Dezember 2017, ZP 7, Seite 390
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 135 – Drucksache 19/30800 oder ausländische Staatsbürger, gleich zu behandeln. Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass sie nicht in die Zeichnung des Antrags einbezogen wurde, dem sie ebenfalls zustimmen würde.316 Die Fraktion der AfD machte insbesondere auf ihre zwei eigenen Entschließungsanträge (BT-Drs. 19/14887 und 19/14888) zu dem Tagesord 317 nungspunkt aufmerksam, welche jedoch von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurden. In dem beschlossenen Antrag wurde die Bundesregierung schließlich aufgefordert, – „die Empfehlungen des Beauftragten und die aus den von ihm getroffenen Feststellungen zu ziehenden Kon sequenzen sorgfältig zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Si cherheit und der Situation der Opfer und Hinterbliebenen unverzüglich zu ergreifen; – die Prüfung und die in einem offenen Brief geäußerten Anliegen der Opfer und deren Angehöriger des Ter roranschlags vom 19. Dezember 2016 einzubeziehen. Diese Aufforderung richtet sich gleichfalls an die Län der; – für die Verbesserung der Situation der Opfer von Gewalttaten und ihrer Angehörigen oder Hinterbliebenen dabei folgende Punkte vordringlich einer Lösung zuzuführen; – auf Bundes- und Landesebene zentrale Anlaufstellen für Opfer eines Terroranschlags und deren Angehörige zu schaffen, die im Falle eines Anschlags zusammenarbeiten. Sie sollen dabei auch auf die Betroffenen zu gehen und die Regulierung der Entschädigungsansprüche verantwortlich koordinieren; – zu prüfen, wie Opfer von Gewalttaten einen schnelleren und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen erhalten und professionell begleitet werden können.“318 Am 20. September 2018 unterrichtete die Bundesregierung daraufhin den Deutschen Bundestag in ihrem „Bericht über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Terroropfern“ über Maßnahmen, die sie im Anschluss an den Bericht von Kurt Beck und dem Antrag „Opferentschädigung verbessern“ realisiert habe oder aber auf den 319 Weg bringen werde. Aufgezeigt wurde ein Maßnahmenbündel, zu denen etwa die Ernennung von Prof. Dr. Ed gar Franke, MdB, zum Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland zählte. Als unabhängiger Kontaktvermittler zu allen mit einem Terroranschlag befassten Behörden des Bundes und der Länder sollte er damit auch die Betreuung der Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz fortsetzen. Ferner enthielt das Maßnahmenpaket eine deutliche – teilweise auch rückwirkende – Erhöhung der Härteleistungen für Opfer von terroristischen Straftaten, eine Reform des Sozialen Entschädigungs rechts, Zugang zu Sofort- bzw. Akuthilfen, eine Fortentwicklung des Konzepts der „Opferstaatsanwälte“, eine Verbesserung der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten für Opfer, Hinterbliebene und Betroffene sowie die Vernetzung aller Akteure auf nationaler und auf europäischer Ebene.320 Im Ergebnis der parlamentarischen Arbeit zur Verbesserung der Opferentschädigung wurde schließlich die Neu fassung des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts in der 124. Sitzung des Deutschen Bun destages am 7. November 2019 mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion der FDP-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion beschlossen.321 XI. Gedenkveranstaltungen Am 19. Dezember 2019 tagte der 1. Untersuchungsausschuss regulär in seiner 74. Sitzung und führte seine öf fentliche Beweisaufnahme durch. Anlässlich des dritten Jahrestages des Terroranschlags gedachten die Mitglieder des Ausschusses am Beginn der Beweisaufnahme in einer Schweigeminute der Opfer des Anschlags. Der Unter suchungsausschuss unterbrach gegen 19 Uhr seine Beweisaufnahme und nahm geschlossen im Rahmen der offi ziellen Gedenkfeierlichkeiten des Landes Berlin an einem Gedenkgottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächt niskirche unter Leitung des Pfarrers Martin Germer sowie an einer Kranzniederlegung auf dem Breitscheidplatz 316 Zum Ganzen: Plenarprotokoll 19/124, Tagesordnungspunkt 14, Seite 15436B ff. 317 Plenarprotokoll 19/124, Tagesordnungspunkt 14, Seite 15437C f. (Rede) bzw. Seite 15445A f. (Abstimmung). 318 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/234 „Opferentschädi gung verbessern“. 319 Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Terroropfern, BT-Drs. 19/4520. 320 Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Terroropfern, BT-Drs. 19/4520 S. 4. 321 Vgl. hierzu den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/13824; Plenarprotokoll 19/124, Tagesordnungspunkt 14, Seite 15445A.
Drucksache 19/30800 – 136 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 322 teil. Die in der 74. Sitzung des Untersuchungsausschusses als Zuhörer anwesenden Vertreter der Opfer und Hinterbliebenen nahmen ebenfalls an dem Gedenken teil. Auch anlässlich des kurz bevorstehenden vierten Jahrestages gedachte der Ausschuss der Opfer des Anschlags mit einer Schweigeminute in öffentlicher Sitzung, an der auch Betroffene als Zuschauer teilnahmen. An der Ge denkveranstaltung in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche am 19. Dezember 2020, die aufgrund der Einschrän kungen durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit nur wenigen Gästen durchgeführt wer den konnte, nahm stellvertretend für den gesamten Ausschuss dessen Vorsitzender Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) teil. C. Vorhergehende und parallele Untersuchungen des Attentats Die nachfolgenden Feststellungen zum Sachverhalt (Zweiter Teil) ergaben sich aus den Zeugen- und Sachver ständigenvernehmungen wie auch der Auswertung der umfassend bereitgestellten Beweismaterialien. Entspre chend des Untersuchungsauftrages (Ziffer C.) bezog der Untersuchungsausschuss darüber hinaus die Erkenntnisse und Informationen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) sowie der Untersuchungsausschüsse der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen, aber auch die Erkenntnisse der Sonderbeauftragten der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und des Senats von Berlin ein. I. Gutachtenauftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beauftragte im Januar 2017 Professor Dr. Bernhard Kretschmer, „eine wissenschaftliche Analyse und Bewertung der Handlungsabläufe im Fall Amri für den Zeitraum 6. Juli 2015 (erste Berührung mit deutschen Behörden) bis 22. [23.] Dezember 2016 (Tod Amris) in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erstellen“.323 Schwerpunkt der Überprüfung war das Handeln der Stellen und Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen sowie deren Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern. Professor Dr. Kret schmer fasst seine Erkenntnisse in der Analyse wie folgt zusammen: „Im Zuge meiner Überprüfung habe ich im Hinblick auf den durch Anis Amri verübten Anschlag vom 19.12.2016 keine durchgreifenden Anhaltspunkte für ein relevantes Fehlverhalten oder für relevante Ver säumnisse von Stellen und Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen gefunden. Das betrifft sowohl die strafrechtliche, aufenthaltsrechtliche als auch polizeiliche Beurteilung. Zwar erfolgte das behördliche Han deln nicht in jedweder Hinsicht fehlerfrei, doch wäre es lebensfremd, einen derartigen Erwartungshorizont für menschliches Handeln aufzubauen. Festzuhalten ist, dass hier keine Mängel festzustellen waren, die ent 324 weder erheblich waren oder die das spätere Anschlagsgeschehen beeinflusst haben.“ Das rechtspolitische Supplement von Professor Dr. Bernhard Kretschmer vom 22. Juni 2017 prüft dagegen, in 325 wieweit ein rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht. Hierbei kommt er zu folgendem Ergebnis: „Die Analyse des Falles Amri hat ergeben, dass der rechtspolitische Änderungsbedarf überschaubar ist. In strafrechtlicher Hinsicht ist er nicht zu sehen, dagegen besteht gewisser Korrekturbedarf in der Überwachung von sog. Gefährdern. Soweit der Bund eigene Initiativen dieser Art auf den Weg gebracht hat, wird deren praktische Bewährungsprobe in der gerichtlichen Überprüfung erfolgen. Dabei bestehen die hier genannten Zweifel an der rechtlichen Belastbarkeit. Polizeirechtlich ist eine Regelung ratsam, welche sich behutsam mit der grundrechtssensiblen Langzeitüberwachung befasst, weil dies nicht der polizeilichen Generalklausel überlassen bleiben sollte. Anstelle eines rechtspolitischen Aktionismus sind die Verfahrensabläufe und die Abstimmung unter den Behörden zu optimieren. Präventionsprogramme sind aufgelegt und dürfen intensiviert werden, doch sollte die Wirkung nicht überschätzt werden. Friedensbotschaften von Lehrern, die dem wie es früher einmal hieß 322 Kurzprotokoll der 71. Sitzung vom 12. Dezember 2019, Protokollnr. 19/71, S. 11. 323 Wissenschaftliche Analyse und Bewertung im Fall Anis Amri (27. März 2017), MAT A NRW-1/1_b, Bl. 151 ff., verfügbar unter: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/unabhaengige_wissenschaftliche_analyse_und_bewer tung_im_fall_anis_amri_0.pdf (zuletzt aufgerufen am 15. April 2021). 324 MAT A NRW-1/1_b, Bl. 154. 325 Rechtspolitisches Supplement vom 22. Juni 2017 (MAT A NRW-1/1_b, Bl. 319 ff.).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/30800 – Establishment – zugezählt werden, erreichen gesellschaftsabgewandte Schüler nicht, für welche die Bot schaften der ISIS-Kämpfer weit verlockender klingen. Sozialarbeiter, welche als Streetworker den Jargon der verführungsgefährdeten Jugendlichen treffen, haben sicherlich bessere Chancen der Erreichbarkeit. Es ist abschließend nochmals zu sehen, dass es keines besonderen logistischen Aufwandes bedarf, um einen Anschlag wie dem vom 19. Dezember 2016 zu verüben. Ausreichend ist bereits ein kleines Netzwerk – wenn überhaupt – sowie etwas Phantasie. Dass sich solche Anschläge nicht zuverlässig verhindern lassen, weiß auch die für einschlägige Ermittlungen zuständige Bundesanwaltschaft, die daher vor allem größere An schlagsszenarien zu unterbinden sucht. Im Rechtsstaat gibt es nun einmal keine absolute Sicherheit. Indessen gibt es diese gewisslich auch nicht in Unrechtsstaaten (wie viele Beispiele nicht nur der arabischen Welt zeigen, wo der islamistische Terror am schlimmsten wütet). Gute Führung lässt sich daher durch Terror nicht beirren und nicht zu blindem Aktionismus treiben. Ernst Benda – einst Bundesinnenminister (1968-1969) und dann Präsident des Bundesverfassungsgerichts (1971-1983) –, der sich unter der existenziellen Bedro hung des Atomkrieges intensiv mit der ,Notstandsverfassung‘ (1966) befasst hat, trat im Kampf gegen den Terror vehement wider eine Sicherungshaft ein, die er für eindeutig verfassungswidrig hielt. Mit Blick auf den Terror mahnte er zum Vermächtnis (Die Welt, 26.7.2004). ,Nichts ist so schwierig wie der Kampf gegen einen unsichtbaren Feind. Gewonnen werden kann er nicht gegen den Rechtsstaat, sondern nur mit ihm.‘„326 II. Einsetzung eines Sonderbeauftragten durch den Senat von Berlin Der Senat von Berlin beschloss am 28. März 2017, zur Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden in Bezug auf die Person Anis Amri einen Sonderbeauftragten zu bestellen. Daraufhin berief die Berliner Senatsverwaltung für Inneres Bundesanwalt b. Bundesgerichtshof a. D. Bruno Jost zum Sonderbeauftragten, der die Stellung am 15. April 2017 antrat.327 Am 3. Juli 2017 legte der Sonderbeauftragte Jost im Innenausschuss des Abgeordneten 328 hauses Berlin einen Zwischenbericht vor. 329 Am 12. Oktober 2017 stellte der Sonderbeauftragte Jost seinen Abschlussbericht vor. Als Bilanz schlussfol gerte er darin: „Zum einen gab es in fast allen Bereichen Fehler, Versäumnisse, Unregelmäßigkeiten oder organisatorische und strukturelle Mängel unterschiedlicher Schwere. Das bedeutet nicht in allen Fällen ein individuell vor werfbares Fehlverhalten. Die besonderen Umstände der Jahre 2015/2016 und die daraus resultierende Ar beitsbelastung gebieten eine differenzierte Betrachtung. Im Wesentlichen handelt es sich um • mangelhafte, fehlende und/oder verzögerte Feststellung der Identität AMRIs, vor allem durch unter- bliebene oder verzögerte erkennungsdienstliche Behandlung und verspätete oder unterbliebene Wei tergabe bzw. Abgleich der Fingerabdruckdaten; • unzureichende Auswertung der TKÜ-Erkenntnisse und unterlassene oder verspätete Umsetzung dieser Erkenntnisse z.B. durch Weitergabe an andere Stellen wie Observationseinheiten oder Ausländerbe hörden; • vorzeitige, nicht sachlich begründbare Beendigung der Observation sowie schematische, nicht an den Besonderheiten der Zielperson orientierte Durchführung der Observation; • verspätete und damit faktisch unterbliebene Zusammenführung aller durch TKÜ und Observation ge wonnenen Erkenntnisse zum Rauschgifthandel AMRIS sowie deren unterbliebene Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft; • mangelhafte Dienstaufsicht innerhalb des LKA trotz automatischer Fristerinnerung; 326 Rechtspolitisches Supplement vom 22. Juni 2017 (MAT A NRW-1/1_b, Bl. 357 f.). 327 MAT A BE-1 Ordner 1 von 3, Bl. 212. 328 Zwischenbericht des Sonderbeauftragten (23. Juni 2017), MAT A BE-1 Ordner 1 von 3, Bl. 211 ff. Ursprünglich hatte die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Zwischenbericht online veröffentlicht. Auf Bitten der Justizverwaltung Berlins wurde der Zwischenbericht jedoch aus dem Internet entfernt, da er Passagen enthalten habe, die mittlerweile Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geworden waren, siehe: https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2017/pressemittei lung.608408.php (zuletzt aufgerufen am 19. April 2021). 329 Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Senats für die Aufklärung des Handelns der Berliner Behörden im Fall AMRI (10. Ok tober 2017), verfügbar unter: https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/artikel.638875.php (zuletzt aufgerufen am 7. Januar 2021).
Drucksache 19/30800 – 138 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • mangelhafte, wenn nicht sogar unterbliebene Auswertung des am 18.2.2016 bei AMRI in Berlin si chergestellten Handys; • unzureichende Wahrnehmung der Sachleitungsbefugnis durch die Generalstaatsanwaltschaft gegen über dem LKA sowie unterlassene Zusammenführung der bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen AMRI anhängigen Verfahren mit dem bei der Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfah ren; • mehrfach fehlerhafte bzw. unzureichende Behandlung des Ausreiseversuchs AMRIs vom 30.7.2016 nicht nur durch Berliner Behörden; • mangelnde Koordination, Kooperation und gegenseitige Ergebniskontrolle von Polizeibehörden unter einander und mit den Nachrichtendiensten im GTAZ sowie mangelnde Nutzung, möglicherweise auch Erbringung nachrichtendienstlichen Wissens. Zum anderen erlauben die festgestellten Unzulänglichkeiten, Fehler und Versäumnisse, einschließlich der im Zwischenbericht beschriebenen Manipulationen, in keinem Fall die sichere Aussage, dass bei Unterlas sung der Fehler und Vornahme der Unterlassungen der Anschlag vom 19.12.2016 hätte verhindert werden können. Das gilt sowohl für jedes einzelne Fehlverhalten als auch für die Summe aller festgestellten Fehler. Dies hat seine Ursache zum einen darin, dass der Anschlag keiner besonderen Planung und Vorbereitung bedurfte, keine großen logistischen Voraussetzungen und auch nicht die Beteiligung oder Einbindung Dritter erforderte. Sobald AMRI den Entschluss zur Begehung des Verbrechens gefasst hatte, konnte er ihn relativ schnell und problemlos umsetzen. Dies bedeutet, dass ein rechtzeitiger Einblick in die Überlegungen und Planungen AMRIs, etwa anhand äußerlich wahrnehmbarer Vorbereitungen, kaum möglich war, was wiede rum das Ergreifen wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung des Anschlags erschwerte. Selbst die Kenntnis der unmittelbar vor der Tat mit dem IS-Instrukteur geführten Chats hätte – mit dem vor der Tat vorhandenen Wissen – vermutlich keine zwingend eindeutigen Erkenntnisse ergeben. Außerdem wäre jenseits der Kenntnis von AMRIs Planungen eine Vereitelung des Vorhabens nur denkbar gewesen, wenn AMRI aus anderen Gründen hätte in Haft genommen werden können. Dafür hätte es selbst bei regelgerechtem Behördenhandeln zwar eine hohe Wahrscheinlichkeit, aber keine mathematisch sichere Gewissheit gegeben. Dies gilt in jedem Fall für die Verfolgung der beschriebenen strafrechtlichen Verfeh lungen AMRIs. Ob daneben seine Inhaftierung aus aufenthaltsrechtlichen Gründen oder ggf. sogar eine frühzeitige Abschiebung möglich gewesen wäre, war wegen der insoweit fehlenden Berliner Zuständigkeit nicht Gegenstand dieser Untersuchung.“330 III. Interne Untersuchungen der Polizei Berlin Die Polizei Berlin arbeitete das Attentat intern in verschiedener Weise auf. Hierzu wurden eine Nachbereitungs kommission, die Taskforce Lupe sowie die AG Anschlag gebildet. Die drei Berichte wurden dem Ausschuss 331 übersandt. In der 75. Sitzung am 16. Januar 2020 stellten die jeweiligen Leiter der Kommissionen die Berichte vor:332 1. Abschlussbericht der Nachbereitungskommission Den „Schlussbericht der polizeilichen Nachbereitungskommission vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschla ges auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016“ stellte DPPr a. D. Michael Krömer vor. Er bemerkte hierzu, dass viele Verbesserungsvorschläge direkt von der Führungsebene aufgenommen worden seien. Auch habe er seinen – durchaus kritischen – Bericht frei von Einflussnahme verfassen können. Er betonte, dass der Arbeitsauf trag die taktische Bewältigung des Einsatzes fokussiert habe und die Abläufe im Führungsstab, nicht aber einzelne Ermittlungsschritte und deren Qualität beleuchtet worden seien. Auf Nachfrage im späteren Beratungsverlauf erklärte er, dass ihm nicht erklärlich sei, warum die auf eine Aliaspersonalie des Attentäters ausgestellte Beschei 330 Abschlussbericht (Fn. 329), S. 68 f. 331 „Schlussbericht der polizeilichen Nachbereitungskommission vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschlages auf dem Breit scheidplatz am 19. Dezember 2016“ – MAT A BE 9/10 Ordner 121, Bl. 3 ff.; „Abschlussbericht der Taskforce Lupe vom 19. März 2018“ – MAT A BE 9/7_a, Bl. 1 ff.; „Abschlussbericht der Direktion Einsatz – AG Anschlag 19.12.16 vom 12 Februar 2019“ – MAT A BE-9/10 Ordner 122, Bl. 3 ff. 332 Kurzprotokoll der 75. Sitzung vom 16. Januar 2020, Protokollnr. 19/75, S. 11 f.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 139 – Drucksache 19/30800 nigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) erst so spät gefunden worden sei. Wann genau Durchsu chungen des Führerhauses stattgefunden haben, habe die Nachbereitungskommission aber auch nicht untersucht. Er selbst habe keine Hinweise darauf, dass Amris Papiere bereits vor dem 20. Dezember 2016 nachmittags auf 333 gefunden worden wären (dazu im Einzelnen siehe Zweiter Teil). 2. Schlussbericht der Taskforce Lupe LKD Dennis Golcher erläuterte dem Ausschuss den „Abschlussbericht der Taskforce Lupe vom 19. März 2018“. Er berichtete, der Anlass für die Einsetzung der Taskforce Lupe sei der im Mai 2017 bekanntgewordene Manipu lationsverdacht im Hinblick auf zwei voneinander abweichende Vermerke zur Einordnung von Amris Betäu bungsmittelhandel gewesen. Wie von Innenstaatssekretär Akmann in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin am 22. Mai 2017 angekündigt, habe die Taskforce „jeden Stein in der Sache umdrehen sollen“. Zum Auftrag der Taskforce reichte LKD Dennis Golcher über den Vertreter des Landes Berlin, OAR Christian Hofmann, in der nachfolgenden 77. Sitzung die folgende Nachschärfung nach: Die Taskforce habe demnach auf tragsgemäß eine objektive Fehleranalyse bezüglich TKÜ, Observation und Vorgangsbearbeitung durchgeführt. Die Schwere eines Mangels habe sie danach kategorisiert, wie er sich potenziell auf das Ermittlungsergebnis ausgewirkt hat.334 Für die Erfüllung dieser Aufgabe habe er jede erforderliche Unterstützung erhalten. Er habe unter anderem fest stellen müssen, dass die Bearbeitung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) lückenhaft gewesen und die Observationen mangels entsprechender Steuerung der Observationskräfte nicht passgenau und auch nicht am Wo chenende durchgeführt worden seien. Trotz vorliegender Beschlüsse und zahlreicher Hinweise auf Straftaten aus der TKÜ sei die Observation ohne dokumentierte Begründung bereits am 15. Juni 2016 eingestellt worden. Es hätten sich zwar auch in der Nachschau in der TKÜ keine Hinweise darauf finden lassen, dass Amri eine staats gefährdende Straftat plante oder sich eine Schusswaffe besorgen wollte, doch habe sich das klare Bild ergeben, dass er sich innerhalb von vier Monaten von einem unerfahrenen Mitläufer zu einem eigenständigen Betäubungs mittelhändler entwickelt habe, der gewerbs- und bandenmäßig agierte. Weder im Bereich der TKÜ-Bearbeitung noch für die Gefährderbearbeitung habe es damals, für ihn überraschend, Bearbeitungsstandards gegeben. Die im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen seien sehr ernst genommen worden. Es sei im Anschluss eine AG eingesetzt worden, die sich mit den für unterschiedliche Themenfelder ausgesprochenen Empfehlungen auseinan dergesetzt habe. Mittlerweile gebe es eine Handlungsanleitung für die Bearbeitung von TKÜ-Verfahren. Auch für den Bereich Gefährderbearbeitung seien Standards erarbeitet worden, sie erfolge zudem nun im LKA 54 zentralisiert und als „Einhand-Bearbeitung“. Auf Nachfrage erklärte er, die Taskforce habe keine Hinweise darauf erhalten, dass die Täterschaft Amris bereits vor dem Nachmittag des 20. Dezember 2016 bekannt gewesen wäre (siehe dazu im Einzelnen Zweiter Teil). Zur Klärung der Frage, ob sich die Hinweise aus der TKÜ auf Auslands aufenthalte Amris in den Niederlanden und Frankreich [vgl. S. 26 des Berichts] erhärten ließen, werde er nochmals 335 in den Unterlagen nachschauen. Seine nachträgliche Recherche ergab, dass sich aus den Unterlagen bezüglich Amris Aufenthalts in den Niederlanden weitere indirekte Hinweise ergeben hätten: In einem Telefonat vom 1. Au gust 2016 habe sein Freund „Dali“ erklärt, dass Amri „[…] in sein altes Heim nach ‚Holland‘ […] gehen könne […]“. Zudem habe sich Amri zeitweilig in Emmerich, nahe der niederländischen Grenze, aufgehalten. Sein Auf enthalt in Frankreich habe sich aber anhand der Unterlagen abseits der Aussage, die Amri selbst dazu gemacht 336 hatte, nicht weiter erhärten lassen. 3. Abschlussbericht der AG Anschlag EDPPr Siegfried-Peter Wulff stellte die wesentlichen Ergebnisse des „Abschlussberichts der Direktion Einsatz – AG Anschlag 19.12.16 vom 12. Februar 2019“ vor. Er habe den Bericht am 1. Februar 2019 an die Polizeipräsi dentin übergeben, zusammen mit einer im Entwurf vorbereiteten 17-seitigen Presseinformation. Es habe nach vollziehbar sein sollen, was aus den 142 Handlungsempfehlungen der Nachbereitungskommission geworden ist. Er berichtete insbesondere von den Schwierigkeiten, aber auch Erfolgen bei der Umsetzung der Handlungsemp fehlungen, zum Beispiel bei der Neukonzeptionierung im Bereich Betreuung von Betroffenen und Einsatzkräften 333 Kurzprotokoll der 75. Sitzung vom 16. Januar 2020, Protokollnr. 19/75, S. 11. 334 Kurzprotokoll der 77. Sitzung vom 30. Januar 2020, Protokollnr. 19/77, S. 11. 335 Kurzprotokoll der 75. Sitzung vom 16. Januar 2020, Protokollnr. 19/75, S. 11. 336 E-Mail der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin an das Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses (14. Mai 2021).
Drucksache 19/30800 – 140 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode oder für durchzuführende Übungen, insbesondere was das Zusammenspiel mit Feuerwehr und etwa ÖPNV-Un ternehmen betreffe. Im weiteren Verlauf der Beratung führte er aus, dass seiner Erinnerung nach bereits am späten Abend des 19. Dezember 2016 oder am sehr frühen Morgen des 20. Dezember 2016 über die Presse der Name Amri „hereingekommen“ sei. Seiner Erinnerung nach sei diese Information über das Internet verbreitet worden, möglicherweise durch ein Zeitungsmedium. Grundsätzlich sei es möglich, festzustellen, welche Polizistinnen und Polizisten am Tatort im Einsatz waren. Es seien allerdings auch Kolleginnen und Kollegen selbstalarmiert an den Tatort geeilt. Das Führerhaus des LKW hätte nach aller Erfahrung nach der Absperrung durch den zuständigen 337 Einsatzabschnitt nicht unbemerkt durchsucht werden können (siehe dazu im Einzelnen Zweiter Teil). IV. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse des Landtags Nordrhein-Westfalen Der Landtag Nordrhein-Westfalens hatte bereits in seiner 16. Wahlperiode (am 15. Februar 2017) einen Parla mentarischen Untersuchungsausschuss (PUA V) eingesetzt, der sich in 19 Sitzungen mit möglichen Versäumnis 338 sen und Fehleinschätzungen der Landesregierung sowie weiterer Behörden im Fall Amri in NRW befasst hat. 339 Einen ersten Zwischenbericht legte der PUA V am 7. April 2017 dem Plenum vor. Am 18. Mai 2017 beendete der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme und legte einen zweiten Zwi 340 schenbericht vor. In seiner 17. Wahlperiode hat der Landtag Nordrhein-Westfalens aufgrund des Antrags der Fraktionen CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 1. Juni 2017 den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss I 341 (Fall Amri) eingesetzt. Der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat in seiner 2. Sitzung am 1. März 2018 beschlossen, sowohl die Protokolle der Beweisaufnahmesitzungen des PUA V der 16. Wahlperiode als auch die Protokolle der Beweisaufnahmesitzungen des PUA I der 17. Wahlperiode des Landtags Nordrhein- 342 Westfalen beizuziehen. Diese wurden sukzessive an das Sekretariat übersendet und den Mitgliedern des hiesi gen Ausschusses zugänglich gemacht. Mit Schreiben vom 11. Juli 2018 wurde dem Präsidenten des Deutschen Bundestages der Beweisbeschluss Nr. 53 des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I der 17. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen über mittelt, in dem um Übermittlung der Vernehmungsprotokolle der vom hiesigen Ausschuss vernommenen Zeugen und Sachverständigen im Wege der Amtshilfe ersucht wurde. Der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperi ode des Deutschen Bundestages befasste sich in seiner 18. Sitzung am 13. September 2018 mit dem Ersuchen und beschloss, dem PUA I NRW sämtliche bisherigen und künftigen endgültigen Stenografischen Protokolle der nicht vertraulich oder höher eingestuften Sitzungen zur Beweisaufnahme zu übermitteln. Dies ist sukzessive durch das Ausschusssekretariat erfolgt. Am 31. Januar 2019 trafen sich die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit den Mitgliedern des PUA I der 17. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen zu einem kollegialen Erfahrungs- und Informationsaustausch zur Arbeit in ihren jeweiligen Foren. Der sehr konstruktive Austausch thematisierte neben dem Stand der Ermittlungen und Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsaufklärung auch weitere möglicherweise zu bearbeitende Aufklärungsfelder sowie Möglichkeiten der Kooperation zwischen den Ausschüssen. Mit Schreiben vom 19. März 2019 wurde dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sodann der Beweisbe schluss Nr. 65 des PUA I NRW übermittelt, in dem um Übermittlung Liste relevanter Personen im Fall Amri im 343 Wege der Amtshilfe ersucht wurde. Der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bun destages befasste sich in seiner 46. Sitzung am 4. April 2019 mit dem Ersuchen und beschloss einstimmig, dem PUA I NRW die durch den hiesigen Ausschuss zusammengestellte und in der Sitzung am 17. Januar 2019 be 337 Kurzprotokoll der 75. Sitzung vom 16. Januar 2020, Protokollnr. 19/75, S. 11 f. 338 https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/ausschusse-und-gremien/untersuchungsausschusse/abgeschlossene-untersu chungsauss/16wp-pua-v-abgeschlossen.html (letzter Abruf am 19. April 2021). 339 Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V (4. April 2017), Drs. 16/14550: https://www.land tag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14550.pdf (letzter Abruf am 19. April 2021). 340 Zwischenbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses V (18. Mai 2017), Drs. 16/15040: https://www.land tag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-15040.pdf (letzter Abruf am 19. April 2021). 341 https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/ausschusse-und-gremien/untersuchungsausschusse/a30.html (letzter Abruf am 19. April 2021). 342 Beweisbeschlüsse NRW-2 und NRW-3. 343 ADrs. 19(25)433.