Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Drucksache 19/30800 Abschlussbericht 1. Untersuchungsausschuss

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode            – 151 –                      Drucksache 19/30800 Zwecke der Vernichtung zuzuleiten. Den Beauftragten der Mitglieder der Bundesregierung wird gestattet, diese Kopien und Mehrfertigungen mit Zustimmung des Sekretariats zu vernichten. 3.     Sämtliche von den Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen des sogenannten Treptowverfahrens erstellten Aufzeichnungen elektronischer und handschriftlicher Art sind zu löschen bzw. zu vernichten.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                         – 153 –                        Drucksache 19/30800 Zweiter Teil: Feststellungen zum Sachverhalt A.     Gesamtbild zum Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 Der Untersuchungsausschuss hatte den Auftrag, sich ein Gesamtbild vom schwersten islamistischen Terroran­ schlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen. Zur Erfüllung dieses Untersuchungs­ auftrags beleuchtete er das Vorfeld der Tat (siehe sogleich I.) ebenso wie den Tattag und Tathergang (siehe so­ gleich II.) sowie das sich anschließende Nachtatgeschehen (siehe sogleich III.). I.         Vorfeld der Tat/Anschlagsplanungen Der Anschlag am 19. Dezember 2016 durch Anis Amri kann in der Rückschau nicht als Ereignis bezeichnet wer­ den, das aus dem „Nichts“ geschah. Vielmehr muss man sich die vielen zugehörigen Ereignisse vergegenwärtigen, die letztendlich in dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz mündeten. Dazu gehören eine ganze Reihe von Anschlagsplanungen, die Amri bereits vermutlich seit seiner Einreise von Italien nach Deutschland im Juli 2015, ganz sicher aber spätestens ab Ende November 2015 nachweislich verfolgte. 1.       Planungen zur Beschaffung von Schnellfeuergewehren für Anschläge in Deutschland Am 24. November 2015 sprach Amri gegenüber der in der „EK-Ventum“ des LKA Nordrhein-Westfalen einge­ 351 setzten Vertrauensperson VP-01 davon, dass er über Kontakte nach Italien verfüge, über die er Schnellfeuerge­ wehre für Anschläge in Deutschland beschaffen könne.352 In einem weiteren Gespräch gegenüber der VP-01 er­ wähnte Amri dann am 1. Dezember 2015, dass er über weitere Kontakte nach Frankreich verfüge, über die er 353 Kalaschnikows besorgen könne. 2.       Aufenthalte in der Berliner Fussilet-Moschee Spätestens seit Mitte Dezember 2015 hielt sich Amri sodann im Moschee-Verein „Fussilet 33 e. V.“ in der Perle­ berger Straße 14, Berlin, auf, der als Hotspot für Islamisten galt. Dort nutzte er die Möglichkeit, mit verschiedenen Islamisten in Kontakt zu treten.354 Seither bewegte sich Amri in Berlin in einem salafistisch geprägten Perso­ 355 nenumfeld. Darauf deuteten u. a. Videoaufnahmen hin, die in der Fussilet-Moschee entstanden und auf denen 356 er mit anderen Personen der Berliner Islamistenszene abgebildet war. Auch entstanden in dieser Zeit Foto- und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten der Fussilet Moschee, auf denen 357         358        359            360 neben Amri noch weitere Personen wie Emrah C. , Hadis A. , Pavel B. , Shamil I. und Habib S. in eindeu­ tigen Gesten mit Bezug zum sog. IS und mit Waffen (Machete und Messer) posierend zu sehen gewesen seien, 361 so der GBA. Amri habe diese Personengruppe später gegenüber seinem Neffen Fedi F., dem er Geld schickte und den er als Kämpfer für den sog. IS zu rekrutieren versuchte, als „Katiba Abu Walaa“ bezeichnet, dessen Emir (Anführer) er sei.362 Die Fussilet-Moschee schien im Jahr 2016 auch immer wieder Anlaufpunkt für Amri gewesen zu sein. So begab er sich beispielsweise nach der Kontrolle des LKA Berlin am ZOB am 18. Februar 2016 auf 351 Siehe D.I.1.c)dd)(ddd). 352 Quellenvernehmung der VP-01 durch das LKA NRW (25. November 2015), MAT A NI-15-5 bis Anklageerhebung Ordner 086, pag. 73 (73-74). 353 Quellenvernehmung der VP-01 durch das LKA NRW (3. Dezember 2015), MAT A NI-15-5 bis Anklageerhebung Ordner 086, pag. 80. 354 Siehe B.II.8.e). sowie C.II.3. 355 Vermerk von EKHK M. G., EKHK M. und KHK A. S., BKA, die zusammenfassende Darstellung der Feststellungen zur Täterschaft von Anis AMRI betreffend (17. März 2021), MAT C BKA-6, Bl. 1. 356 Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (191). 357 Siehe C.II.3.a)aa). 358 Siehe C.II.3.b)cc). 359 Siehe C.II.3.b)dd). 360 Siehe C.II.3.b)ee). 361 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (201); Vermerk des EKHK A. M., BKA, zu Waffenbildern auf dem Handy des AMRI, welches am 18.02.2016 sichergestellt wurde (20. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 33, Bl. 241 (245-246). 362 Falldarstellung des KK E., LKA NRW, über den Bezug der EK „Ventum“ zu Amri (4. April 2017), MAT A NI-15-5 bis Anklageer­ hebung Ordner 034, pag. 2 (26). Siehe auch D.I.1.b)cc).
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Drucksache 19/30800                                          – 154 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode direktem Wege zur Fussilet-Moschee, um ein dort deponiertes Handy an sich zu nehmen und eine seiner Kon­ taktpersonen in Dortmund, Boban S.363, zu warnen.364 Eine nach dem Anschlag durchgeführte Aufbereitung der Standortdaten seines Handys durch das BKA ergab, dass Amri die Fussilet-Moschee im Zeitraum vom 2. Oktober 2016 bis 19. Dezember 2016 insgesamt 18 Mal aufsuchte bzw. sich in deren unmittelbarem Nahbereich aufhielt.365 3.        Planung zur Herstellung von Sprengstoff (TATP) zum Bau von Bomben zur Verübung eines Selbstmordanschlags Erste Hinweise darauf, dass sich Amri bereits im Jahr 2015 mit der Planung eines Bombenanschlags beschäftigte, ergaben sich nach den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses unmittelbar nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015. In diesem Zusammenhang zeigte sich Amri gegenüber der Vertrauensperson VP-01 über die Anschläge erfreut und deutete mit den Händen eine „Gürtel-Bewegung“ an. Die Geste sollte nach Ansicht der 366 VP eindeutig einen Sprengstoffgürtel darstellen. Seit Dezember 2015 beschäftigte sich Amri gedanklich intensiv mit dem Bau von Bomben. So habe er Erkennt­ 367 nissen des BKA zufolge am 13. und 14. Dezember 2015 nach Bombenbauanleitungen im Internet gesucht. Zudem sei er im Besitz von Bildern einer Bombenbauanleitung aus der 13. Ausgabe des englischsprachigen On­ line-Magazins „inspire“ gewesen. Die Anleitung befasste sich unter anderem mit der Herstellung einer Hauptla­ 368 dung unter Verwendung verschiedener Chemikalien. Am 14. und 15. Dezember 2015 – und somit laut BKA im zeitlichen Zusammenhang mit der Suche nach Bom­ benbauanleitungen – entstanden Videoaufnahmen mit Habib S., Pavel B. und F. K., auf denen unter anderem radikal islamistische Kampfgesänge zu hören waren. Habib S. äußerte aus dem Hintergrund in einem der Videos: „Wir sagen ohne Angst. Wir leisten den Treueid ohne Angst“.369 Ab Dezember 2015 habe Amri zudem laut GBA über den Messenger-Dienst Facebook mit den IS-Mitgliedern Achref A.370 und Aymen K.371 in Kontakt gestanden. Beide hätten sich dem sog. Islamischen Staat in Libyen an­ 372 geschlossen und seien Amri aus seinem Heimatdorf Oueslatia in Tunesien bekannt gewesen. Bei einzelnen Kommunikationsereignissen seien sogar Kampf- und Schussgeräusche im Hintergrund zu hören gewesen.373 Amri sprach mit Achref A. im Januar/Februar 2016 über erste Vorbereitungshandlungen zur Durchführung eines Sprengstoffanschlags in Deutschland. Er bat Achref A., bei der Suche nach Kontaktpersonen zu helfen, die ihn bei seinen Anschlagsplanungen unterstützen sollten.374 Diese Kontakte und Gespräche können auch in einem engeren 375                            376 Zusammenhang zu den späteren Anschlagsplanungen mit Clément B. und Magomed-Ali C. auf das Gesund­ brunnen-Center in Berlin gesehen werden (siehe sogleich A.I.4.). 363 Siehe C.II.7.b). 364 Stenografisches Protokoll der 69. Sitzung vom 14. November 2019, Protokollnr. 19/69 (Zeuge M.), S. 56. Siehe D.I.2.e)aa)(eee). 365 Vermerk des KOK H., BKA, zu Erkenntnissen zum Aufenthaltsbereich des AMRI in der Perleberger Str. 14, 10559 Berlin (Fussi­ let e. V. Moschee) (14. Februar 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Ermittlungskomplexe_mit weiterer Nachlieferung, Bl. 267. Vermerk des KOK H., BKA, zu Erkenntnissen zum Aufenthaltsbereich des AMRI in der Perleberger Straße, 10559 Berlin (28. Februar 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Ermittlungskomplexe_mit weiterer Nachlieferung, Bl. 255. 366 Stenografisches Protokoll der 114. Sitzung vom 11. Dezember 2020, Protokollnr. 19/114 (Zeuge VP-01), S. 44-45. 367 Vermerk des KHK A. S., BKA, zur ergänzenden Auswertung der Amri zugeordneten SD-Karte aus dem Ermittlungsverfahren GBA 2 BJs 1116/15-3 (EK Ventum) - Erkenntnisse zu einer Bombenbauanleitung (5. April 2018), MAT A GBA-5-27_GBA-6-7_GBA-7- 38, Bl. 1 (4-7). Siehe auch D.I.1.c)bb)(ccc). 368 Vermerk des KHK A. S., BKA, zur ergänzenden Auswertung der Amri zugeordneten SD-Karte aus dem Ermittlungsverfahren GBA 2 BJs 1116/15-3 (EK Ventum) - Erkenntnisse zu einer Bombenbauanleitung (5. April 2018), MAT A GBA-5-27_GBA-6-7_GBA-7- 38, Bl. 1 (7). 369 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (201); Vermerk des EKHK A. M., BKA, zu Videos auf dem Mobiltelefon des AMRI, welches am 18.02.2016 sichergestellt wurde (10. Februar 2017), MAT A GBA- 5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 33, Bl. 193 (198-199). 370 Siehe C.II.8.b). 371 Siehe C.II.8.d). 372 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (202). 373 Vermerk des LKA NRW zur Auswertung Telegram Chatverlauf vom 02.02.2016, Anis AMRI (22. Februar 2016), MAT A BKA-10- 26 Ordner 7_EV-City_7. Erkenntnisse anderer Verfahren, Bl. 81 (89-90). 374 Siehe C.II.8.b). 375 Siehe C.II.4.b). 376 Siehe C.II.4.a).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                           – 155 –                            Drucksache 19/30800 4.         Gemeinsame Planungen eines Sprengstoffanschlags auf das Gesundbrunnen-Center in Berlin mittels TATP mit Magomed-Ali C. und Clément B. Nachdem die direkte Ausreise Amris zum sog. IS in Libyen oder Syrien an der Grenze zur Schweiz in Friedrichs­ 377 hafen scheiterte, verfolgte Amri im Spätsommer 2016 zusammen mit Clément B. Pläne zur Durchführung eines Sprengstoffanschlages in Deutschland unter der Verwendung von TATP. Einbezogen in dieses Vorhaben in Be­ 378 zug auf die Herstellung von TATP in seiner Wohnung war Magomed-Ali C. Das Gesundbrunnen-Center in Berlin Wedding hatte nach Erkenntnissen des Generalbundesanwalts (GBA) be­ 379 reits im Januar 2016 eine besondere Bedeutung auch in der späteren Kommunikation von Clément B. mit Amri. Im Zusammenhang mit den Anschlagsvorbereitungen im Oktober 2016 postete Clément B. zudem ein Bild des Gesundbrunnen-Centers auf seinem Instagram-Account „muvakhidodin“ (übersetzt: „Muvahid“, „Monotheist“), 380 das er für eine konspirative Kommunikation eingerichtet hatte. Vor diesem Hintergrund liege es laut GBA nahe, dass auch schon ein Treffen vom C., B. und Amri im Gesund­ 381 brunnen-Center am 13. Januar 2016 der Ausspähung eines möglichen Anschlagsziels gedient habe. So habe Amri eine Woche zuvor, am 6. Januar 2016, an das IS-Mitglied Achref A. über den Messenger-Dienst Facebook geschrieben, dass sie Geld benötigen würden, weil sie kein „Dugma“ hätten, womit er Sprengstoff gemeint 382 habe. In der anschließenden, am 2. Februar 2016 geführten Chat-Kommunikation zwischen Amri und Achref A. sei es, so der GBA, unmittelbar um das Herstellen von Kontakten zur Durchführung eines Selbstmordanschlags gegan­ gen. So habe Amri Achref A. in einem Chat den Begriff „Heiraten“ als Synonym für „Selbstmordanschläge“ mit­ geteilt: „Ich habe ihn angerufen. Ich habe ihm gesagt, wenn du jemanden hier kennst, der eine Schwester hat und die heiraten will, dann mach mir mit ihm Kontakt und ich gehe sie nehmen von ihm und heirate. Hast du mich verstanden? Hoffentlich hat er verstanden.“383 In diesem Zusammenhang hätten Amri und Achref A. weitere Sprachnachrichten ausgetauscht, die die Vermittlung einer bestimmten Kontaktperson zum Inhalt gehabt hätten, welche bei der Durchführung der Anschlagspläne be­ hilflich sein sollte. Amri habe, so der GBA, über die Kontaktperson geäußert, dass diese „verbrannt“ sei, weil man 384 sie bereits einmal festgenommen hätte. Dies könnte sowohl auf Clément B., der zuvor am 22. Dezember 2015 385 in Dresden festgenommen worden war, zutreffen, so der GBA, als auch nach Auffassung des Untersuchungs­ ausschusses auf Bilel Ben Ammar, der im Zusammenhang mit der BAO „Filter“ des LKA Berlin im November 2015 festgenommen worden war.386 Nach einer am 18. Februar 2016 in Berlin erfolgten Kontrolle und Ingewahrsamnahme Amris sowie der damit verbundenen Sicherstellung des mitgeführten Mobiltelefons Samsung A3 hätten sich jedenfalls vorübergehend die Wege von Amri und B. getrennt, weil sie aufgrund der Polizeikontrolle und Festnahme Amris sowie der Be­ 387 schlagnahme des Handys behördliche Überwachungsmaßnahmen befürchtet hätten. 377 Siehe B.II.9. sowie D.I.4. 378 Urteil des 6. Strafsenats des Berliner Kammergerichts in der Strafsache gegen Magomed-Ali C[…] wegen Vorbereitung einer schwe­ ren staatsgefährdenden Gewalttat u. a. (24. Januar 2020), MAT A BE 25-3. Siehe C.II.4. 379 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (202-203). 380 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (211-213); Vermerk der KOKn W., BKA, zur Anregung eines Ersuchens auf justizielle Rechtshilfe an die Justizbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika (24. Juli 2018), MAT A GBA-5-38_GBA-7-52 Datei 11, Bl. 74 (109). 381 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (203). 382 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (203-204); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (193). 383 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (204); Vermerk des KHK M., LKA NRW, zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Anis Amri (25. Februar 2016), MAT A GBA-5- 25_GBA-6-5_GBA-7-35 Ordner 57, pag. 63. Siehe auch D.I.1.c)bb)(bbb). 384 Vermerk des LKA NRW zur Auswertung Telegram Chatverlauf vom 02.02.2016, Anis AMRI (22. Februar 2016), MAT A BKA-10- 26 Ordner 7_EV-City_7. Erkenntnisse anderer Verfahren, Bl. 81 (87-88), 385 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (205). 386 Siehe C.II.1.a)bb). 387 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (205).
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Drucksache 19/30800                                               – 156 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Spätestens im Laufe des Septembers 2016 trat B. nach Erkenntnissen des GBA jedoch wieder mit Amri in Kontakt. So wurde etwa die von B. ab dem 1. September 2016 verwendete Telefonnummer im Adressspeicher des von Amri seit dem 25. September 2016 genutzten Mobiltelefons HTC unter dem Eintrag „Isma3el“ bei der späteren forensischen Auswertung aufgefunden.388 Im Oktober 2016 verschafften sich C. und B. unter Einbeziehung Amris den für die Durchführung eines Anschlags erforderlichen Sprengstoff TATP oder stellten ihn gar selbst her und verwahrten das TATP in der Wohnung des C.389 Unmittelbar nachdem B. in Folge der präventivpolizeilichen Kontrolle am 26. Oktober 2016 an der Wohnanschrift des C. im Pöllnitzweg durch die Polizei Berlin über den Balkon geflohen sein wollte, verließ er Deutschland am 390 30. Oktober 2016 in Richtung Belgien. Amri, der weiterhin mit B. in Kontakt stand, begann danach unmittelbar mit den Vorbereitungen weiterer Anschlagsplanungen. Am 31. Oktober 2016 nahm Amri ein Video auf der Kieler Brücke in Berlin Moabit auf, in dem er den Treueeid auf den sog. IS leistete.391 Ihm wurde als Kontaktperson für 392 den Anschlag von der Terrororganisation IS ein Mentor zur Seite gestellt, mit dem er über den Messenger- Dienst Telegramm seit dem 10. November 2016 in Kontakt stand.393 Ab dem 22. November 2016 spähte Amri – neben weiteren möglichen Anschlagszielen wie z. B. den Berliner Dom und seine Umgebung, den Alexanderplatz und die Oberbaumbrücke – den späteren Anschlagsort am Breit­ scheidplatz aus.394 Zudem bewegte sich Amri, der anscheinend vom Modus Operandi des Anschlags in Nizza vom 395 15. Juli 2016 inspiriert und fasziniert war, ab dem 28. November 2016 nahezu täglich am Friedrich-Krause- Ufer. Dort hielt er vermutlich Ausschau nach abgestellten LKW, die er für seine spätere Tat als Tatmittel nutzen könnte.  396 Zudem entstand Ende November 2016 unter anderem ein Video, welches aber erst nach dem Anschlag dem Bun­ desnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz von einem ausländischen Nachrichtendienst 397 übermittelt wurde. Das Video zeigte Amri mit einer Drohgeste.                   398 5.        Treueeid auf den Anführer des sog. Islamischen Staates Nach Erkenntnissen des BKA nahm Amri am 31. Oktober 2016 oder 1. November 2016 auf der Kieler Brücke am 399 Moabiter Nordhafen in Berlin ein Video in arabischer Sprache auf. Das Video hatte eine Länge von 2:42 Mi­ nuten und zeigte Amri, der sich augenscheinlich mit einem Mobiltelefon selbst aufgenommen hatte. Er trug dabei 388 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (207). 389 Urteil des 6. Strafsenats des Berliner Kammergerichts in der Strafsache gegen Magomed-Ali C[…] wegen Vorbereitung einer schwe­ ren staatsgefährdenden Gewalttat u. a. (24. Januar 2020), MAT A BE 25-3, Bl. 1 (13); Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (208). Siehe C.II.4. 390 Urteil des 6. Strafsenats des Berliner Kammergerichts in der Strafsache gegen Magomed-Ali C[…] wegen Vorbereitung einer schwe­ ren staatsgefährdenden Gewalttat u. a. (24. Januar 2020), MAT A BE 25-3, Bl. 1 (14-15); Anklageschrift des GBA gegen Magomed- Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (214-215). 391 Siehe A.I.5. 392 Siehe A.I.6. sowie C.II.8.a). 393 Anklageschrift des GBA gegen Magomed-Ali C[…] (20. Februar 2019), MAT A BMJV-8-7, Bl. 142 (220). 394 Siehe A.I.7.a); A.I.7.b); A.I.7.c). 395 Vermerk des EKHK A. M., BKA, zu Aussagen des Beschuldigten B[…] zu Anis Amri (12. November 2018), MAT A GBA-5- 38_GBA-7-52 Datei 9, Bl. 7 (13). 396 Siehe A.I.7.d). 397 Siehe D.III.3.c). Vgl. Focus, „Der Terrorist und die vier Videos aus Amerika“ (7. Dezember 2019), S. 40-41. 398 Siehe D.III.3.c). Siehe auch Stenografisches Protokoll der 95. Sitzung vom 2. Juli 2020, Protokollnr. 19/95 II (Zeuge M. B.), S. 14; Stenografisches Wortprotokoll der 62. Sitzung vom 17. Oktober 2019, Protokollnr. 19/62, S. 24; Wortprotokoll der 66. Sitzung vom 7. November 2019 zu TOP 1, S. 10, 16, 23-24; BND-interne E-Mail (16. Februar 2017), MAT A BND-6-20_BND-7-19 Ordner 122_mit Austauschseiten, Bl. 72 – VS-NfD – insoweit offen; Stenografisches Protokoll der 80. Sitzung vom 13. Februar 2020, Pro­ tokollnr. 19/80 I (Zeuge C. H.), S. 79. 399 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (59-60); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (197).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                       – 157 –                               Drucksache 19/30800 400 Kopfhörer und sprach frei, ohne einen vorgefassten Text abzulesen. Hinweise auf weitere Personen, die bei der Aufnahme mitgewirkt haben könnten, waren im Video nicht feststellbar.401 In dem Video schwor Amri den Treueeid auf den Anführer des IS, ohne sich dabei zu konkreten Taten zu bekennen oder eine Tatplanung zu offenbaren: „Ich leiste Scheich Abu Bakr al-Baghdadi al-Husaini al-Qurashi den Treueeid, dass ich ihm zuhöre und gehorche, gleichwohl, ob dies mir lieb oder unlieb wäre und in guten wie in schlechten Zeiten, auch dann, wenn es gegen meinen persönlichen Vorteil wäre. Und dass ich den Anführern das Recht, das ihnen zusteht, nicht streitig mache, es sei denn, ich sehe offenkundigen Unglaube, gegen den ich von Allah einen klaren Beweis besitze. Zudem werde ich die Religion Allahs ausführen, die Scharia praktizieren, den islamischen Staat errichten und den Jihad gegen den Feind Allahs führen, soweit dies in meinen Kräften steht. Hierfür 402 mache ich Allah zum Zeugen.“ Weiterhin drohte Amri damit, dass Muslime Rache an den „Kreuzzüglern“ für die Tötung von Muslimen üben würden. Er rief Muslime dazu auf, den Islam zu unterstützen und in den Jihad zu ziehen. Die Muslime in Europa sollten gegen die „Kreuzzügler“ kämpfen. Am Ende des Videos bat Amri seinen Gott darum, von seinem Blut und dem Blut der Muslime so viel zu nehmen, bis er zufrieden sei. Er bat seinen Gott auch darum, ihn beim Kampf 403 gegen die „ungläubigen Kreuzzügler“ zu unterstützen und ihm zum Sieg über sie zu verhelfen. Konkrete Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag ergaben sich aus dem Video nach Einschätzung des BKA 404 jedoch nicht. Die Ableistung des Treueeids und die Begründung der Tat entsprachen laut BKA jedoch dem Wortlaut und Duktus, mit dem sich zuvor bereits andere Terroristen zum sog. IS bzw. zu ihren Taten bekannt hatten. So stellte Amri den Anschlag etwa als Vergeltung für die tägliche Bombardierung der Muslime durch die „Kreuzfahrer“ dar. Hervorzuheben sei weiterhin, dass Amri implizit seine Bereitschaft bekundete, Märtyrer zu werden. Dies könnte laut BKA darauf hindeuten, dass er ursprünglich nicht damit gerechnet hatte, fliehen zu 405 können bzw. davon ausgegangen sei, unmittelbar beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin zu sterben. Nach dem Anschlag veröffentlichte die IS-nahe Medienstelle A‘MAQ das Video am 23. Dezember 2016 unter dem Titel „Vermächtnis eines Soldaten des Islamischen Staates, der die beiden Angriffe in Berlin und Mailand durchführte“. Kurz vorher hatte die A‘MAQ eine schriftliche Erklärung veröffentlicht, laut derer der Attentäter von Berlin einen neuen Angriff auf eine italienische Polizeistreife in der Stadt Mailand verübt habe.406 Bei A‘MAQ handelte es sich um eine Medienstelle, die vom sog. IS Informationen exklusiv zur Verfügung ge­ stellt bekam und Bekennerschreiben sowie Videos in deren Namen erstellte und verbreitete. Die Erklärung zum Anschlag wurde bereits mehrere Minuten nach Erscheinen der arabischen Version von einschlägigen Telegram- 407 Kanälen auf Deutsch zur Verfügung gestellt. Auf welchem Weg das Video von Amri an den sog. IS übermittelt wurde, konnte seitens des BKA nicht festgestellt werden. 400 Vermerk des BKA zur Auswertung des von der IS-nahen Medienstelle A‘MAQ veröffentlichten Videos mit Treueid des Attentäters Anis AMRI auf den IS und Bekennung zu einem Angriff auf italienische Polizisten (27. Dezember 2016), MAT A BKA-10-66 Ordner 1_EV-City_15. Videodaten, Bl. 163. 401 Vermerk des KOK F., BKA, zum Treueeid-Video des AMRI - u.a, Hinweis-Nr. 51000589 (27. Januar 2017), MAT A BKA-10-66 Ordner 1_EV-City_15. Videodaten, Bl. 153 (157, 162). 402 Vermerk des KOK F., BKA, zum Treueeid-Video des AMRI - u.a, Hinweis-Nr. 51000589 (27. Januar 2017), MAT A BKA-10-66 Ordner 1_EV-City_15. Videodaten, Bl. 153 (154). 403 Vermerk des BKA zur Auswertung des von der IS-nahen Medienstelle A‘MAQ veröffentlichten Videos mit Treueid des Attentäters Anis AMRI auf den IS und Bekennung zu einem Angriff auf italienische Polizisten (27. Dezember 2016), MAT A BKA-10-66 Ordner 1_EV-City_15. Videodaten, Bl. 163 (163-164). 404 Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (197). 405 Vermerk des BKA zur Auswertung des von der IS-nahen Medienstelle A‘MAQ veröffentlichten Videos mit Treueid des Attentäters Anis AMRI auf den IS und Bekennung zu einem Angriff auf italienische Polizisten (27. Dezember 2016), MAT A BKA-10-66 Ordner 1_EV-City_15. Videodaten, Bl. 163 (164). 406 Vermerk des BKA zur Auswertung des von der IS-nahen Medienstelle A‘MAQ veröffentlichten Videos mit Treueid des Attentäters Anis AMRI auf den IS und Bekennung zu einem Angriff auf italienische Polizisten (27. Dezember 2016), MAT A BKA-10-66 Ordner 1_EV-City_15. Videodaten, Bl. 163. 407 Vermerk des BKA zur Auswertung des von der IS-nahen Medienstelle A‘MAQ veröffentlichten Videos mit Treueid des Attentäters Anis AMRI auf den IS und Bekennung zu einem Angriff auf italienische Polizisten (27. Dezember 2016), MAT A BKA-10-66 Ordner 1_EV-City_15. Videodaten, Bl. 163.
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Drucksache 19/30800                                            – 158 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6.        Kontakte zum sog. Islamischen Staat Weiteren Erkenntnissen des BKA zufolge erhielt Amri am 10. November 2016 von einer Person mit den Pseudo­ 408 nymen Moadh Tounsi und moumou1 per Telegram-Messenger ein 143-seitiges PDF-Dokument mit dem Titel 409 „Die frohe Botschaft zur Rechtleitung für diejenigen, die Märtyreroperationen durchführen“. Das Dokument enthielt zwar keine konkreten Anleitungen für Selbstmordanschläge, rechtfertigte diese jedoch. Es fanden sich deutliche Anknüpfungspunkte zu der vom sog. Islamischen Staat seit 2015 wiederholt propagierten Tötung von möglichst vielen „Ungläubigen“, indem man mit einem Fahrzeug in deren Mitte hineinfahre. Wichtig für Amris Tatentschluss sei nach Bewertung eines vom BKA eingesetzten Islamwissenschaftlers neben den expliziten Mord­ aufrufen des IS vermutlich auch eine „islamrechtliche“ Rechtfertigung gewesen, die der Inhalt des Dokuments 410 geliefert haben könnte. Derselbe Moadh Tounsi sandte Amri am 4. Dezember 2016 um 18:08 Uhr per Telegram-Messenger eine 1:28 Minuten lange, arabischsprachige Audionachricht, bei der es sich um ein dschihadistisches Nashid handelte. Nach islamwissenschaftlicher Bewertung preise ein Nashid den Dschihad als Ausweg aus der Unterdrückung der mus­ limischen Glaubensgemeinschaft an.411 In der Audio-Nachricht wurde der Jihad gegen „Ungläubige“ propagiert und der sog. „Märtyrertod“ verherrlicht. In dem konkreten Nashid hieß es: „Die Seele ist von den nächtlichen Sorgen bedrückt. Die Tränen haben die Wangen übergossen. Ich habe mich und die Araber wegen der Situation gehasst. Es ist langweilig, Entschuldigungen zuzuhören, während die Ehre der Umma verletzt wird. Der Jihad erscheint mir deswegen eindeutig. Die Brüder in Jerusalem, Tschetschenien, Darna (Libyen) und Großsyrien schreien vor Leiden unter tyrannischer und nusairischer Unterdrückung. Die bösen Gelehrten verschlimmern das Dilemma. Ich habe die Nase voll und freue mich auf den Jihad. Unsere Seelen gehören deren Schöpfer. Ich will eine Brüderschaft mit den großzügigen Tap­ feren schließen, die ihre Seelen als Preis für das Paradies anbieten, während ich mich von den bösen Freun­ den gern distanziere. Grüße meine Mutter von mir und berichte ihr von meinem Wohlbefinden! Sie solle für mich beten, damit meine Seele ihr Ziel erreicht. Sag meinem Vater, dass ich nicht mit Schwäche und Er­ niedrigung klarkommen konnte. Ich gehe den rechten Weg, egal wie schwierig er ist. Ich verabschiede mich.“412 Laut Analyse des BKA könnte diese Nachricht – ebenso wie das 143-seitige PDF-Dokument – als vermeintlich islamrechtliche Legitimierung und ideologische Festigung Amris hinsichtlich des Anschlagvorhabens fungiert haben.413 Angesichts der zeitlichen Nähe zwischen der Übersendung der Dateien und dem Anschlag sei es laut BKA durchaus denkbar, dass Moadh Tounsi Amri bewusst zu seiner Tat motivieren wollte oder ihn sogar ange­ leitet hat.414 Nach Ansicht der Zeugin N. S., welche im BKA mit der Identifizierung des Moadh Tounsi beauftragt 408 Zur Person Moadh Tounsi siehe C.II.8.a). 409 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 20120, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 21, 24; Vermerk des BA b. BGH Grauer zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen „MOADH TOUNSI“, „@MOUMOU1“ wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord und versuchten Mord sowie weiterer Straftaten gemäß §§ 211, 22,23,27 StGB (13. März 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Grundsatz, Bl. 108 (109); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (198); Vermerk der KHKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt „Moadh Tounsi (@MOUMOU1)“ (23. Februar 2017), MAT A BKA-10-26 Ordner 5_EV-City_3. Beschuldigte, Bl. 14 (16). 410 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 20120, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 21, 24; Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 2020, Protokollnr. 19/88 (Zeuge M.), S. 69; Vermerk der KHKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt „Moadh Tounsi (@MOUMOU1)“ (23. Februar 2017), MAT A BKA-10-26 Ordner 5_EV-City_3. Beschuldigte, Bl. 14 (16). 411 Vermerk des BA b. BGH Grauer zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen „MOADH TOUNSI“, „@MOUMOU1“ wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord und versuchten Mord sowie weiterer Straftaten gemäß §§ 211, 22,23,27 StGB (13. März 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Grundsatz, Bl. 108 (109); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (199). 412 Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (82). 413 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 20120, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 24; Vermerk der KHKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt „Moadh Tounsi (@MOUMOU1)“ (23. Februar 2017), MAT A BKA-10-26 Ordner 5_EV-City_3. Beschul­ digte, Bl. 14 (16). 414 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 20120, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 24; Vermerk der KHKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt „Moadh Tounsi (@MOUMOU1)“ (23. Februar 2017), MAT A BKA-10-26 Ordner 5_EV-City_3. Beschul­ digte, Bl. 14 (16).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                        – 159 –                                 Drucksache 19/30800 war, habe eine Person, die einer anderen Person ein solches Dokument schicke, „auf jeden Fall einen radikalisie­ renden Einfluss.“415 Zudem seien Nashids auch in anderen Fällen verwendet worden, um zu einem Attentat 416 „an[zu]heizen“. Seit dieser Zeit wurde Amris Kommunikationsverhalten zunehmend konspirativ. So löschte er mehrfach den Te­ legram-Messenger, nutzte die Funktion der „geheimen Chats“ und löschte alle Inhalte auf seinem Mobiltelefon.417 Während er seinen Facebook-Messenger anfangs noch für allgemeine, nicht inkriminierte Kommunikation und ggf. die Kommunikationsanbahnung mit seinen IS-Kontakten nutzte, unterließ er ab dem 7. Dezember 2016 jeg­ 418 liche Kommunikation über diesen Messenger. Die Zeugin N. S., BKA, bestätigte, dass Amri im Gesamtkontext des Vortatgeschehens sehr konspirativ vorge­ gangen sei. Er habe oft Chats gelöscht, insbesondere wenn es in eine Richtung gegangen sei, die andere Personen oder konkret Moadh Tounsi belasten könnte. Nach Angaben der Zeugin habe Amri auch am Tattag gezielt die Kommunikation mit moumou1 gelöscht, um Spuren zu verwischen, falls das Handy jemandem in die Hände fallen 419 würde. Neben den bereits erwähnten Kämpfern des sog. IS, Achref A. und Aymen                  K. 420 hatte Amri Kontakt zu Abu Hodifa (Hothaifa), einem weiteren Mitglied des sog. IS in Libyen. Die Kommunikation erfolgte in der Regel über den Messenger Telegram und wurde in unregelmäßigen Abständen in der Zeit vom März bis Oktober 2016 durchge­ führt. In dieser Kommunikation, die vom BKA in Teilen nachvollzogen werden konnte, sprach Amri des Öfteren 421 davon, dass er zu „seinen Brüdern beim IS“ kommen möchte um am sog. Dschihad aktiv teilzunehmen. Dass Abu Hodifa den Kontakt zu Amris Mentor Mouadh Tounsi (@moumou1) vermittelte oder herstellte ist wahr­ scheinlich, dies ließ sich aber im Nachhinein nicht weiter aufklären. 7.        Auskundschaften von möglichen Anschlagszielen in Berlin Das BKA bereitete die Standortdaten des HTC-Handys Amris, welches am späteren Tatort gefunden wurde, im Nachgang zum Anschlag detailliert auf. Hierbei hatte das BKA nicht nur Einblick in die üblicherweise einsehba­ ren Adressbücher, Anruflisten, Verbindungen zu E-Mail-Accounts, Verbindungsdaten und die Kommunikation, sondern auch in die Geodaten, die durch Amris Google-Mail-Account und die damit verbundene Cloud generiert worden waren. Es wurden insgesamt über 30.000 Geodaten gesichert, durch welche für den Zeitraum vom 2. Oktober 2016 bis zum 19. Dezember 2016 ein detailliertes Bewegungsbild Amris erstellt und dessen Wege nach­ verfolgt werden konnten. Aus Ermittlersicht sei dies laut Zeugin Dr. Pohlmeier, BKA, „Goldstaub“. Dies sei ein 422 Glücksgriff gewesen, den sie in dieser Form vorher noch nie erlebt habe. Durch die retrograde Auswertung der Handydaten identifizierte das BKA mehrere Örtlichkeiten in Berlin, welche Amri zwischen dem 2. Oktober 2016 und dem 19. Dezember 2016 mehrfach gezielt aufgesucht hatte und welche in Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Breitscheidplatz gestanden haben. Konkret handelte es sich um den Bereich des Breitscheidplatzes (siehe sogleich a)), den Alexanderplatz (siehe sogleich b)), den Deutschen Dom und seine Umgebung (siehe sogleich c)) sowie das Friedrich-Krause-Ufer (siehe sogleich d)) sowie die Perleber­ ger Straße.423 Zudem stellte der Untersuchungsausschuss im Rahmen seiner Beweisaufnahme Hinweise fest, wel­ che die Annahme rechtfertigen, dass Amri möglicherweise auch die Berliner Privatanschriften von Spitzenpoliti­ kerinnen und -politikern ausspähte. 415 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 20120, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 24. 416 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 20120, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 24. 417 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 2020, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 13; Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (210). 418 Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (210). 419 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 2020, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 13. 420 Siehe A.I.1. 421 Vermerk KHKn K., BKA, zu Erkenntnissen über Kontakt des Anis AMRI zur Person „Abo Hothaifa“ (auch Abu Hodifa“) (26. Januar 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 4_EV-City_Ermittlungskomplexe, Bl. 35 (37-40, 43-44). 422 Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 20, 42. 423 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (45).
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Drucksache 19/30800                                        – 160 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a)        Aufklärung des Breitscheidplatzes Laut Auswertebericht des BKA sei davon auszugehen, dass Amri spätestens am 31. Oktober 2016 den Tatent­ schluss für den Anschlag auf den Breitscheidplatz gefasst hatte und an diesem Tag erste konkrete Maßnahmen 424 zur Umsetzung seines Vorhabens unternahm, insbesondere bestimmte Örtlichkeiten auskundschaftete. Ab dem 9. November 2016 habe Amri ausweislich der Clouddaten des ihm zugerechneten HTC Handys gezielt 425 begonnen, den Breitscheidplatz als mögliches späteres Anschlagsziel auszuspähen. Auf Grund von Geodaten Amris, welche das BKA auswertete, gilt darüber hinaus als gesichert, dass Amri sich am 22. November 2016, 30. November 2016, 1. Dezember 2016, 2. Dezember 2016, 6. Dezember 2016, 7. De­ zember 2016 und zweimal am 12. Dezember 2016 fußläufig im Bereich Hardenbergstraße – Budapester Straße – Breitscheidplatz aufhielt.426 Diese insgesamt zwölf längeren Aufenthalte, welche laut BKA zwischen 6 und 21 Minuten andauerten, seien meist nach einem ähnlichen Muster verlaufen. Eine Ausnahme habe der Aufenthalt am 1. Dezember 2016 gebil­ det, der aufgrund der an diesem Tag aufgenommenen Videos vom Weihnachtsmarkt und dem späteren Anschlags­ 427 ort sowie des Ernst-Reuter-Platzes für eine gezielte Ausspähung dieser Örtlichkeiten spreche. Neben den nachgewiesenen Aufenthalten an diesen Örtlichkeiten konnte das BKA im Zuge der Auswertung von Amris Mobiltelefon bzw. der zugehörigen Clouddaten auch zahlreiche Bild- und vereinzelt Videodateien feststel­ len, die Amris Aufenthalte im Bereich des Breitscheidplatzes und des Ernst-Reuter-Platzes bestätigen und auf­ grund der aufgenommenen Inhalte für eine Ausspähung dieser Örtlichkeiten sprechen. Konkret sei etwa ein sog. Thumbnail, d. h. eine kleine digitale Grafik oder ein Bild, das als Vorschau für eine größere Version – zum Bei­ spiel Videos – dient, gefunden worden. Das dazugehörige, in die Cloud geladene Video vom 1. Dezember 2016 hatte eine Länge von 20 Sekunden und zeigte die Straßenszene vor dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz an der Gedächtniskirche.428 Darüber hinaus fanden sich mit dem Datum vom 6. Dezember 2016 drei sog. Thumbnail-Bilder auf seinem Mo­ biltelefon, welche die Hardenbergstraße mit Blickrichtung Technische Universität, die Budapester Straße mit Blickrichtung Breitscheidplatz und die Mittelinsel Budapester/Hardenbergstraße mit Blickrichtung Gedächtnis­ 429 kirche/Breitscheidplatz zeigten. b)        Aufklärung des Alexanderplatzes Aus der Auswertung der Standortdaten und weiterer Daten, wie z. B. Videos und Bilder, die auf Amris Handys gefunden wurden, ergaben sich laut BKA zusätzliche Hinweise darauf, dass Amri auch andere ähnliche Anschlag­ ziele – wie z. B. den Alexanderplatz, auf welchem ebenfalls jedes Jahr ein Weihnachtsmarkt stattfindet und täglich große Menschenmengen verkehren – in Betracht gezogen habe.430 424 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (57). 425 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (46, 62). 426 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (45-53); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (198). 427 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (62). 428 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (63-64). 429 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (64-67); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (199). 430 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (74).
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