Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Drucksache 19/30800 Abschlussbericht 1. Untersuchungsausschuss
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 161 – Drucksache 19/30800 Den Alexanderplatz suchte Amri bereits am 11. Dezember 2015 auf und machte dabei ein sechs Sekunden langes Video von einer künstlichen Eislaufbahn vor dem Geschäftshaus „die Mitte“.431 Ob und inwieweit das Video bereits als Ausspähversuch oder Vorbereitungshandlung gewertet werden kann, konnte das BKA nicht beurtei 432 len. Weitere, auf dem HTC gefundene Dateien und Standortdaten wiesen laut BKA darauf hin, dass Amri den Ale xanderplatz vom 2. Oktober 2016 bis 19. Dezember 2016 insgesamt weitere vier Mal aufgesucht habe. Was Amri letztlich während seiner Aufenthalte dort tat, konnte im Rahmen der Ermittlungen des BKA nicht geklärt werden. Interessanterweise suchte Amri jedoch den Alexanderplatz u. a. am 26. November 2016 zwischen 22:02 Uhr und 22:20 Uhr auf – am selben Tag, an dem er sich wahrscheinlich erstmals im Bereich der Quitzowstraße/Ellen- 433 Epstein-Straße nach einem geeigneten Tatfahrzeug umgesehen habe. Zudem zeigen Bilddateien auf Amris Handy, die am 26. November 2016 erstellt wurden, den Alexanderplatz aus verschiedenen Perspektiven und wiesen dem BKA zufolge von der Machart her ein starke Ähnlichkeit zu den 434 Aufnahmen vom späteren Anschlagsort am Breitscheidplatz auf. Auch am Tattag selbst hielt sich Amri laut Standortdaten des HTC zwischen 16:56 Uhr und 17:12 Uhr auf dem 435 436 Alexanderplatz auf, wahrscheinlich zusammen mit Walid S. und Bilal M. , mit denen er sich am frühen Nach 437 mittag zuvor gegen 14:30 Uhr in Berlin-Wedding getroffen hatte. c) Aufklärung des Deutschen Doms und seiner Umgebung Eine weitere Örtlichkeit, die Amri nach Ansicht des Untersuchungsausschusses möglicherweise anfänglich als potentielles Anschlagsziel in Betracht gezogen haben könnte, ist der Bereich rund um den Berliner Dom. Amri suchte nach Erkenntnissen des BKA insbesondere den Bereich rund um den Berliner Dom am 23. Oktober 2016 gezielt auf. Die Auswertung der Standortdaten seines Handys durch das BKA ergab, dass er mit der U-Bahn (U6) vom U-Bahnhof Reinickendorfer Straße zum U-Bahnhof Oranienburger Tor fuhr, über die Friedrichstraße zum Reichstagufer, dann weiter über den S-Bahnhof Friedrichstraße und über den Kupfergraben zum Uferbereich am Schloßplatz lief, wo er sich für ca. vier Minuten aufhielt. Anschließend lief er den ähnlichen Weg wieder zurück. Während seines Aufenthalts im Bereich des Lustgartens machte Amri mehrere Selfies von sich, u. a. mit erhobenem Zeigefinger, dem sog. Tauhid-Finger.438 Sowohl der Berliner Dom als auch der angrenzende Lustgarten mit den umliegenden Bereichen sind nach der Bewertung des BKA beliebte Ausflugsziele, welche täglich von einer Vielzahl von Touristen aufgesucht würden. 439 Damit erfüllten diese Örtlichkeiten ein ähnliches Profil wie der Breitscheidplatz und der Alexanderplatz. 431 Vermerk des KHK A. S., BKA, zur ergänzenden Auswertung der AMRI zugeordneten SD-Karte aus dem Ermittlungsverfahren GBA 2 BJs 116/15-3 (EK Ventum) - Erkenntnisse zu einer Bombenbauanleitung (5. April 2018), MAT A GBA-5-27_GBA-6-7_GBA-7- 38, Bl. 1 (9). 432 Vermerk des KHK A. S., BKA, zur ergänzenden Auswertung der AMRI zugeordneten SD-Karte aus dem Ermittlungsverfahren GBA 2 BJs 116/15-3 (EK Ventum) - Erkenntnisse zu einer Bombenbauanleitung (5. April 2018), MAT A GBA-5-27_GBA-6-7_GBA-7- 38, Bl. 1 (19). 433 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (74). 434 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (74-76). 435 Siehe C.II.1.b). 436 Siehe C.II.1.c). 437 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (76-77). Siehe auch A.II.1. 438 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (78). 439 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (77).
Drucksache 19/30800 – 162 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Aufklärung möglicher Tat-LKW am Friedrich-Krause-Ufer Insgesamt konnte das BKA 26 Aufenthalte Amris im Bereich des Friedrich-Krause-Ufers feststellen, wobei Amri den Bereich ausschließlich in den Nachmittags- oder späten Abendstunden aufsuchte. Laut Auswertebericht des BKA wurde Amri erstmals am 26. November 2016 im weiteren Umfeld des Friedrich- Krause-Ufers lokalisiert. An diesem Tag fuhr er mit der S-Bahn (S42) zum S-Bahnhof Westhafen und lief an schließend über die Putlitzbrücke zur Quitzowstraße und weiter in Richtung Westen bis zur Ecke Ellen-Epstein- Straße. Dort drehte Amri um und ging die Ellen-Epstein-Straße zu Fuß in Richtung Osten zurück, unter der Put litzbrücke hindurch bis zur Tankstelle Westfehling. Danach lief Amri erneut die Quitzowstraße in Richtung Wes ten bis zur Good-Life Handels GmbH, wechselte dort auf die Ellen-Epstein-Straße und ging diese wieder in Rich tung Westen bis unter der Putlitzbrücke durch und weiter über die Quitzowstraße, Putlitzbrücke, An der Putlitz 440 brücke und Westhafenstraße zum S+U-Bahnhof Westhafen. Die Quitzowstraße und die Ellen-Epstein-Straße verlaufen parallel zum Friedrich-Krause-Ufer und liegen südlich der Gleisanlagen um den Bahnhof Westhafen. Sie umfassen ähnlich wie das Friedrich-Krause-Ufer ein Industriegebiet, an dem mehrere große Firmen ansässig sind. Aus der Bewegung Amris rund um die Quitzowstraße und die Ellen-Epsteinstraße schlussfolgerte das BKA, dass es sich am 26. November 2016 um Amris ersten Ausspähversuch hinsichtlich der Beschaffung eines LKW 441 gehandelt haben müsse. Mit Ausnahme des 2. Dezember 2016 und des 11. Dezember 2016 hielt sich Amri ab dem 28. November 2016 442 täglich am Friedrich-Krause-Ufer auf, wo regelmäßig LKW an der Straße abgestellt waren. Die Abläufe waren dabei laut BKA immer sehr ähnlich. Der Zu- und Abgang erfolgte meistens mit der S- oder U-Bahn über den Bahnhof Westhafen. Vereinzelt kam Amri auch zu Fuß aus Richtung Stromstraße gelaufen. 443 Des Weiteren ergab die Auswertung der Standortdaten durch das BKA, dass Aufenthalte im Bereich des Breit scheidplatzes mehrfach in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit Aufenthalten im Bereich des Friedrich- Krause-Ufers standen. Amri habe mit anderen Worten beide Örtlichkeiten mehrmals in direkter zeitlicher Folge aufgesucht.444 Zu den Aktivitäten Amris in Bezug auf eine mögliche Auskundschaftung der Tatgelegenheit an Friedrich-Krause- Ufer heißt es abschließend im Auswertevermerk des BKA: „Fraglich ist, bis wann AMRI die Bereiche letztlich auskundschaftete und ab wann er tatsächlich versuchte, einen LKW in seine Gewalt zu bringen. In Anbetracht der Tatsache, dass AMRI den Tatentschluss spätestens am 31.10.2016 gefasst haben dürfte, das Bekennervideo wahrscheinlich am 31.10.2016 oder 01.11.2016 aufgenommen wurde, der Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz ab dem 27.11.2016 geöffnet war und die gedanklichen Planungen zur Umsetzung der Tat augenscheinlich am 26.11.2016 abgeschlossen waren, ist zu unterstellen, dass AMRI ab dem 28.11.2016 lediglich auf eine passende Gelegenheit zur Durchführung seines Planes wartete. Das heißt, dass AMRI aller Voraussicht nach bei jedem seiner Aufenthalte im Bereich des Friedrich-Krause-Ufers versucht hat, einen der dort bekanntermaßen abgeparkten LKW in seine Gewalt zu bringen. Die Schwierigkeit für AMRI dürfte dabei im Grunde darin bestanden haben, Zugang zu einem LKW zu bekommen, zu dem auch der Zündschlüssel vorlag, da AMRI hiesigen Erkenntnissen zufolge zwar 440 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (70). 441 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (70). 442 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (72); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (208). 443 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (72). 444 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (72-73).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 163 – Drucksache 19/30800 in der Lage war, einen LKW zu steuern, er scheinbar jedoch nicht die Fähigkeit besaß, diesen aufzubrechen und ohne passenden Schlüssel unter Überbrückung der Wegfahrsperre zu starten.“445 Daher habe Amri, so die Zeugin Dr. Julia Pohlmeier, BKA, die geparkten LKW auf der Suche nach einem pas 446 447 senden Tatwerkzeug „abgeklinkt“. Das „Abklinken“ sei auch von einem Zeugen beobachtet worden. Hierzu führte die Zeugin aus: „[Ein] Zeuge sagte, der Mensch habe abgeklinkt. Und ich habe mich zu Anfang immer gefragt: Warum hat er nicht einfach eine Scheibe eingeschlagen? War es ihm zu kalt? Es war Dezember. Ich konnte es mir nicht so richtig erklären […]. Ein Kollege hat es mir dann erklärt. Der Amri konnte Lkw fahren. Aber man kann moderne Lkw nicht einfach kurzschließen. Man braucht einen Schlüssel; sonst geht die Alarmanlage los oder die Wegfahrsperre greift. Amri hat bei dem Abklinken der Lkws einen Lkw mit Schlüssel gesucht, um den überhaupt bewegen zu können. Das war für mich so ein Aha-Erlebnis. Das heißt, der ist da abends immer entlanggegangen. Es war vom Zufall abhängig, dass er wirklich mal einen Lkw mit Lkw-Fahrer und Schlüssel trifft. Der konnte im Grunde am 18., als er mit Ben Ammar zum Essen war, nicht wissen, dass er am 19. erfolgreich sein wird. Und das war für mich so ein Aha-Erlebnis, was es für mich sehr plausibel macht, warum er jeden Abend da entlanggegangen ist und warum es dann sozusagen 448 zufällig geklappt hat und er den [den polnischen LKW-Fahrer] getroffen hat.“ II. Tattag und Tathergang Am Vorabend des Anschlags, den 18. Dezember 2016, traf sich Amri zwischen 21:08 Uhr und 21:30 Uhr mit Bilel Ben Ammar in einem Imbiss in Berlin-Wedding. Die auf einem Überwachungsvideo ohne Tonaufzeichnung aus dem Imbiss zu erkennende Körpersprache der beiden ließ auf ein intensives Gespräch schließen, in dessen Verlauf sich Amri immer wieder nach vorn und damit zu Ben Ammar hin über den Tisch lehnte. Worüber die 449 beiden Männer bei ihrem Treffen sprachen, hat sich nicht aufklären lassen. Anhand der Standortdaten des von Amri genutzten gmail-Accounts napolir892@gmail.com sowie seines Handys 450 konnte das BKA die Bewegungen Amris am Tattag, dem 19. Dezember 2016, rekonstruieren. 1. Tattag Am 19. Dezember 2016 traf sich Amri Erkenntnissen des BKA zufolge um 14:31 Uhr auf dem Parkplatz des Einrichtungsmarktes „Poco Domäne Wedding“ mit zwei Personen, welche als Walid S.451 und Bilal M.452 identi 453 454 fiziert wurden. Das Treffen der drei wurde von Kameras des Einrichtungsmarktes aufgezeichnet. 445 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (73). 446 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 64, 95; Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (208). 447 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 95. 448 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 64. 449 Siehe dazu im Einzelnen C.II.1.a)cc)(aaa). Die Videoaufzeichnung stand dem Ausschuss auf einem Stand-alone-PC im Ausschuss sekretariat zusammen mit weiteren Videoaufzeichnungen in erheblichem Umfang zur Einsicht zur Verfügung. 450 Vermerk des KHK A. S., BKA, zur Erkenntnisse bezüglich der Aufenthalte des AMRI am Tattag, dem 19.12.2016, bis zur Begehung der Tat am Breitscheidplatz (8. Februar 2016), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 57. 451 Siehe C.II.1.b). 452 Siehe C.II.1.c). 453 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 12; Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (79); Antrag des StA Grauer, GBA, auf Erlaubnis der Durchsuchung der Wohn- und Nebenräume des Walid S[…]s (26. Januar 2017), MAT A GBA-5-25_GBA-6-5_GBA-7-35 Ordner 37, Bl. 4-8 (7). 454 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 12-13; Vermerk der KHKn K., BKA, zur Auswertung zu möglicher Fluchtvorbereitung und -durchführung durch AMRI am 19. Dezember 2016 (23. Februar 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Ermittlungskomplexe, Bl. 103; Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (202). Die Videoaufzeichnung stand dem Ausschuss auf einem Stand-alone-PC im Ausschusssekretariat zusammen mit weiteren Videoaufzeichnungen in erheblichem Umfang zur Einsicht zur Verfügung.
Drucksache 19/30800 – 164 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zwischen 14:31 Uhr und 15:04 Uhr machten sie gemeinsam einen Spaziergang entlang der Schwedenstraße, Tromsöer Straße, Drontheimer Straße, Ritterlandweg, Reginhardstraße, Residenzstraße, Schwedenstraße zur Badstraße/Ecke Buttmannstraße, wo sie wahrscheinlich von 15:04 Uhr bis 15:13 Uhr den Imbiss Imren Grill 2 aufsuchten.455 Laut Zeugen A. S., BKA, sei die Initiative zu dem Treffen von Amri ausgegangen, der dem M. vermutlich eine Nachricht über WhatsApp geschrieben habe. Darüber hinaus hätten Walid S. und Bilal M. in ihren späteren Vernehmungen ausgesagt, sich bei dem Spaziergang „über dieses und jenes unterhalten“ zu haben, nicht 456 aber über den Anschlag oder dass Amri so etwas insgesamt vorhaben könnte. Danach liefen sie nach Erkenntnissen des BKA gemeinsam zur Buttmannstraße und hielten sich von 15:39 Uhr bis 16:06 Uhr – zur Gebetszeit – im unmittelbaren Nahbereich der dortigen Masjid-Al-Ummah-Moschee auf. Anschließend suchten sie von 16:15 Uhr bis 16:41 Uhr wahrscheinlich erneut den o. g. Imbiss auf. Im Anschluss gingen sie zusammen zum U-Bahnhof Pankstraße und fuhren von dort zunächst mit der U-Bahn (U9) zum Ale 457 xanderplatz. Dort seien sie den Ermittlungen des BKA zufolge über den Weihnachtsmarkt gelaufen und hätten eingekauft. Warum genau die drei jedoch dort waren, habe das BKA nicht nachvollziehen können, so der Zeuge A. S.458 Nach dem 16-minütigen Aufenthalt im Bereich des Alexanderplatzes (16:56 – 17:12 Uhr) fuhren sie mit der U-Bahn (U8) weiter zum U-Bahnhof Hermannstraße, wo sie laut Standortdaten gegen 17:29 Uhr eintrafen. Nach 459 Aussage des Walid S. hätten sie sich dort getrennt, woraufhin Amri wieder zurückgefahren sei. Vom U-Bahnhof Hermannstraße fuhr Amri mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U8/S42) zum S+U-Bahnhof Westhafen, welchen er gegen 17:59 Uhr erreichte.460 Der Zeuge A. S., BKA, berichtete, dass sowohl die nachträglichen Untersuchungen von Asservaten des Walid S. und dessen Überwachung, als auch die im Wege der Rechtshilfe erfolgte Vernehmung des Bilal M. in der Türkei keine Anhaltspunkte dahingehend ergeben hätten, dass das Treffen der drei am Tattag zielgerichtet in Bezug auf 461 den Anschlag stattgefunden habe. Zwar sei S. nach dem Anschlag in Begleitung weiterer Personen durch Be amte der Berliner Polizei am Breitscheidplatz festgestellt worden. Aber auch diesbezüglich sei unter dem Strich als glaubhaft ermittelt worden, dass sie dort als Schaulustige waren, die sich das Ganze vom Rande her angeschaut hätten, so der Zeuge weiter.462 Auf Nachfrage erklärte die Zeugin Dr. Pohlmeier, BKA, nicht zu wissen, warum Amri im Vorfeld der Tat vom 463 Alexanderplatz mit der U-Bahn bis zum U-Bahnhof Hermannstraße fuhr und faktisch sofort wieder umdrehte. Nach den Erkenntnissen des BKA habe die Fahrt mit dem Treffen mit Walid S. und Bilal M. im Zusammenhang gestanden, die sich nach dem Treffen an der Poco Domäne durch das Stadtgebiet bewegt hatten. Diese „gemein same Stadtrunde“ habe am U-Bahnhof Hermannstraße geendet, wo man sich verabschiedet habe.464 Das BKA ging zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass Amri vor der Tat keine größeren Vorkeh rungen für eine spätere Flucht nach dem Anschlag am Breitscheidplatz getroffen habe. So habe er weder einen vorbereiteten Rucksack mit Wechselkleidung mitgeführt, noch diesen im Stadtgebiet in einem Schließfach oder bei Kontaktpersonen deponiert. Wechselkleidung und einen Rucksack habe er erst nach Tatausführung aus seinem bis dato bewohnten Zimmer geholt.465 455 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (79). 456 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 13. 457 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem […] AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon […] extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55, Bl. 134 (212). 458 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 51. 459 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (79). 460 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (79). 461 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 13. 462 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 13. 463 Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 33-34. 464 Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), Anlage 1, S. 1. 465 Vermerk der KHKn K., BKA, Auswertung zu möglicher Fluchtvorbereitung und -durchführung durch AMRI am 19.12.16 (23. Feb ruar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 99 (112).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 165 – Drucksache 19/30800 2. Auffinden des späteren Tat-LKW und Ansetzen zur Tat Zwischen 17:59 Uhr und 18:37 Uhr ging Amri Erkenntnissen des BKA zufolge vom S-Bahnhof Westhafen zur Putlitzbrücke, von dort ostwärts am Friedrich-Krause-Ufer entlang bis zum Torfstraßensteg und denselben Weg 466 wieder zurück zur Putlitzbrücke. Er passierte hierbei zweimal den auf Höhe Thyssen Krupp abgestellten polni schen LKW Scania. Amri wurde auf seinem Weg von einer Kamera der Firma Vattenfall am Friedrich-Krause- 467 Ufer aufgezeichnet, als er allein zunächst in östliche und ca. zehn Minuten später in westliche Richtung ging. Nach Aussage des Zeugen Dr. Glorius, BKA, vermutete das BKA, dass Amri an diesem Tag keine LKW abge klinkt habe, sondern im Vorbeigehen gesehen haben muss, dass sich ein Fahrer am LKW aufhielt, was anschei nend eher unüblich sei. Er sei dann wiederholt auf und ab gelaufen. Man könne dies zwar nicht auf den Video aufnahmen erkennen, aber anscheinend habe er in diesem Moment erkannt: da ist jemand am LKW.468 Von der Putlitzbrücke ging Amri weiter bis zur Fussilet-Moschee in der Perleberger Straße 14, wo er sich von etwa 18:37 Uhr bis etwa 19:06 Uhr aufhielt.469 In diesem Zusammenhang versuchte der Untersuchungsausschuss zu klären, ob Amri in diesem Zeitfenster Kontakt zu Feysel H. gehabt und diesen möglicherweise in seine An schlagspläne eingeweiht haben könnte. Die beiden hielten sich wahrscheinlich zehn Minuten lang zur gleichen Zeit in der Moschee auf. Das BKA hielt es dennoch für unwahrscheinlich, dass sie sich dabei sprachen. Der 470 Untersuchungsausschuss konnte diese Frage schlussendlich nicht klären. Eine Überwachungskamera des LKA Berlin, die den Eingangsbereich zur Fussilet-Moschee abdeckte, zeigt Amri mit einiger Wahrscheinlichkeit beim Betreten und Verlassen des Hauses. Auf den Aufzeichnungen ist zu erken nen, dass er keinen Rucksack bei sich trug.471 472 Anschließend ging Amri zurück zur Putlitzbrücke. Das BKA konnte auf Amris Handy einen Telegramchat mit 473 Moadh Tounsi mit Zeitstempel von 19:15:46 Uhr feststellen. Nach Aussage der Zeugin N. S., BKA, habe Amri die Kommunikation zu Tounsi wieder aufgebaut, indem er geschrieben habe: „Bleib in Kontakt mit mir!“474 Hie 475 rauf antwortete Tounsi um 19:17:14 Uhr: „So Gott will!“. Von der Putlitzbrücke ging Amri erneut ostwärts am Friedrich-Krause-Ufer entlang bis zu dem auf Höhe Thyssen 476 Krupp abgestellten polnischen LKW Scania. Dabei wurde er um ca. 19:22 Uhr erneut von Überwachungska 477 meras der Firma Vattenfall in der Straße Friedrich-Krause-Ufer aufgezeichnet. Laut Standortdaten erreichte 466 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 94; Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (202). 467 Laut Zeugen H., BKA, erfolgten die ersten beiden Videoaufzeichnungen um ca. 17:55 Uhr und 18:05 Uhr: Schriftliche Befragung des Zeugen H., MAT A Z-191_Anlage 1_Antworten, Bl. 48; Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 94; Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (202). Die Videoaufzeichnung stand dem Ausschuss auf einem Stand-alone-PC im Ausschusssek retariat zusammen mit weiteren Videoaufzeichnungen in erheblichem Umfang zur Einsicht zur Verfügung. 468 Stenografisches Protokoll der 47. Sitzung vom 4. April 2019, Protokollnr. 19/47 (Zeuge Dr. Glorius), S. 63. 469 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (79-81); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (203); Vermerk des BKA zu Video- Daten des Landeskriminalamtes Berlin zur Fussilet-Moschee (18. Juni 2018), MAT C BKA-3_Auswertevermerk, Bl. 1 (5) – VS-NfD – insoweit offen. 470 Siehe C.II.3.a)bb). Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 22-23. 471 Vermerk der KHKn K., BKA, Auswertung zu möglicher Fluchtvorbereitung und -durchführung durch AMRI am 19.12.16 (23. Feb ruar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 99 (105). Die Videoaufzeichnung stand dem Ausschuss auf einem Stand-alone-PC im Ausschusssekretariat zusammen mit weiteren Videoaufzeichnungen in erheblichem Umfang zur Einsicht zur Ver fügung. 472 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 97; Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (203). 473 Vermerk der KOKn V., BKA, Ergänzung zur vorläufigen Auswertung der Daten des Mobilfunktelefons „HTC“ (Spur 5.6.3-. 1, Ass.- Nr. 0.5.6.4) - Aktivitäten AMRIs mittels seines Mobiltelefons „HTC“ am 19.12.2016 (22. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA- 6_GBA-7-6 Ordner 19, Bl. 19 (27). 474 Stenografisches Protokoll der 88. Sitzung vom 14. Mai 20120, Protokollnr. 19/88 (Zeugin S.), S. 13. 475 Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (83). 476 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 97; Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (202). 477 Schriftliche Befragung des Zeugen H., MAT A Z-191_Anlage 1_Antworten, Bl. 48. Die Videoaufzeichnung stand dem Ausschuss auf einem Stand-alone-PC im Ausschusssekretariat zusammen mit weiteren Videoaufzeichnungen in erheblichem Umfang zur Ein sicht zur Verfügung.
Drucksache 19/30800 – 166 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 478 Amri gegen 19:24 Uhr den Bereich, in dem auch das Tatfahrzeug abgeparkt war. Zwischen 19:24 Uhr und 19:32 Uhr bemächtigte er sich des LKW und tötete den Fahrer mittels Schusswaffe479; die Geschosshülse verblieb 480 am Tatort. Der spätere Tat-LKW hatte zuvor in Italien Stahlträger geladen, die planmäßig am 20. Dezember 2016 bei der Firma Thyssen Krupp Schulte Berlin entladen werden sollten. Dort traf der polnische LKW-Fahrer bereits am 19. Dezember 2016 ein. Da die Entladung aus logistischen Gründen nicht vorgezogen werden konnte, wurde der LKW gegenüber dem Werksgelände am Friedrich-Krause-Ufer abgestellt, um dort auf die Entladung am nächsten Tag zu warten. 481 Nach Erkenntnissen des BKA war der polnische LKW-Fahrer ein zufällig ausgewähltes Opfer des Attentäters.482 Laut Zeugin Dr. Pohlmeier, BKA, ging das BKA mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Kaperung des LKW nicht planbar gewesen sei. Nicht einmal der polnische LKW-Fahrer selbst habe gewusst, dass er am 19. Dezember 2016 am Friedrich-Krause-Ufer stehen würde, geschweige denn irgendjemand 483 anders, so die Zeugin. Amri habe in dem LKW schlichtweg eine günstige Gelegenheit gefunden. Zwar sei aus den vom Fahrer aufgezeichneten Telefongesprächen auf der Fahrt von Italien über Österreich nach Deutschland hervorgegangen, dass fremde Personen mehrfach versucht hätten, illegal in den LKW einzudringen. Diese Versuche, in den LKW einzudringen, hatten keinen erkennbaren terroristischen Hintergrund. Es gab, so die Zeugin Dr. Julia Pohlmeier, BKA, vor dem Hintergrund, dass Amri in Berlin theoretisch gewartet und sich dann 484 selbst des LKW bemächtigt haben könnte, keine plausible Erklärung für einen Zusammenhang mit der Tat. Die Hypothese, dass der polnische LKW-Fahrer ein zufällig ausgewähltes Opfer gewesen war, konnte aus Sicht des BKA auch nicht durch die Tatsache erschüttert werden, dass der LKW-Fahrer auf seiner Fahrt nach Berlin am 16. Dezember 2016 einen ca. 20-minütigen Kurzaufenthalt im Mailänder Gewerbegebiet Cinisello Balsamo 485 eingelegt hatte, um einen Karton abzuholen. Das Gewerbegebiet war nur wenige Kilometer vom späteren Kon trollort Amris (Sesto San Giovanni) entfernt, wo Amri am 23. Dezember 2016 bei einem Schusswechsel ums Leben kam.486 Sowohl der Zeuge Axel B., LKA Berlin, als auch das BKA bewerteten dies als bloßen Zufall.487 So berichtete der Zeuge EKHK M. G., BKA: „Es gibt eine entsprechende SMS oder Nachricht, sage ich jetzt mal, die an U[…], also den Lkw-Fahrer, gegangen ist, in der er gebeten wurde, ein Paket für [Herrn Z.] abzuholen - [Herr Z.] ist der Spediteur, also der Chef letztendlich von U[…] -, mit einer entsprechenden Ortsbeschreibung. Das ist nämlich eben jener Haltepunkt. Und dort soll er ein Paket abholen. Dieser Haltepunkt ist Cinisello Balsamo, also das ist der italienische Ort in der Nähe von Sesto San Giovanni. Und bei der Tatortrekonstruktion, also bei der Lkw- Tatortbearbeitung, wurde auch entsprechend ein Paket gefunden von einer Firma, die eben aus jenem Ort Cinisello Balsamo kommt, mit, ich glaube, Plasteteilen, Pumpe oder irgendwas, also was Unverfängliches. Insofern gehen wir davon aus - und anderweitige Erkenntnisse haben wir nicht - dass es tatsächlich ein Zufall 488 war.“ 478 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (81). 479 Siehe A.III.2. 480 Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (203). 481 Abschlussvermerk des KOK S., BKA, zur Spur Nr. 214000122 (13. August 2018), MAT A GBA-5-36_GBA-6-9_GBA-7-48 Ordner 18, Bl. 393-394. 482 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 71. 483 Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 22, 54. 484 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 71. 485 Vermerk der KOKn G., BKA, zur Rekonstruktion des Reisewegs des Opfers (1. Februar 2017), MAT A BKA-10-61 Ordner 1_EV- City_16 Spuren, Bl. 308. 486 Siehe A.III.2.d)cc)(eee)4). 487 Stenografisches Protokoll der 39. Sitzung vom 14. Februar 2019, Protokollnr. 19/39 (Zeuge Axel B.), S. 48; Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 75, 97-98; Vermerk der KKn S., BKA, über die Sichtung des Mobiitelefons des bei dem Anschlag getöteten polnischen LKW-Fahrers (19. Januar 2017), MAT A GBA-5-25_GBA- 6-5_GBA-7-35 Ordner 53, Bl. 104 (107); Vermerk der KOKn G., BKA, zur Rekonstruktion des Reisewegs des Opfers (1. Februar 2017), MAT A BKA-10-61 Ordner 1_EV-City_16 Spuren, Bl. 308. 488 Stenografisches Protokoll der 86. Sitzung vom 7. Mai 2020, Protokollnr. 19/86 (Zeuge M. G.), S. 195.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 167 – Drucksache 19/30800 Die Zeugin Dr. Julia Pohlmeier, BKA, versuchte die Irritation über diese Zufälle dadurch aufzuhellen, dass sie erklärte, sie könne die einzelnen Puzzlesteinchen nicht zu einem plausiblen Tatablauf zusammensetzen, in wel chem der Kurzaufenthalt in einem Mailänder Gewerbegebiet etwas mit dem späteren Ort des Schusswechselns zu tun habe: „Also, der [polnische LKW-Fahrer] wusste ja selber nicht, wann er genau in Berlin ankommt. Die Abladung war ja ganz anders geplant. Also, dass er da übernachten würde, das wusste er zu Anfang selber noch nicht. Dass Amri zur sozusagen Verdeckung der Komplizen in Italien, die für ihn schon einen Lkw ausspähen, von dem sie schon wissen, dass er nach Berlin geht, vorher schon tagelang an dem Ufer herumkreuzt - zur Ver deckung -, das ist - - Ich kann nicht sagen: Das ist nicht so. Das kann ich nie sagen. Also, ich kann Ihnen nicht sagen: Nein, das war nicht so. Aber es ist für mich - - Im Grunde passen die Puzzlesteinchen überhaupt nicht zusammen. Ich kriege es überhaupt nicht zusammen, dass es überhaupt sinnvoll erscheint. Das ist mein Problem. […]“.489 In diesem Zusammenhang ging der Untersuchungsausschuss auch der Frage nach, ob der polnische LKW-Fahrer auf der Fahrt von Italien nach Deutschland allein im LKW gewesen war oder ob eventuell eine zweite Person bei 490 dem Kurzaufenthalt im Mailänder Gewerbegebiet Cinisello Balsamo zugestiegen sein könnte. Der GBA hatte zu dieser Frage am 9. Januar 2017 ein Rechtshilfeersuchen an die Republik Österreich gestellt, mit der Bitte um Übermittlung insbesondere von Lichtbildern von Überwachungsanlagen der Autobahnen, Raststätten und Tunnel, aus denen sich erkennen lasse, ob sich neben dem polnischen LKW-Fahrer weitere Personen in der Fahrerkabine des LKW befunden haben, da diese als Tatbeteiligte in Betracht kämen.491 Aufgrund der Antwort der österreichischen Behörden auf das Rechtshilfeersuchen konnte das BKA 492 laut Zeugen A. S., BKA, minutengenau rekonstruieren, wie die Fahrtstrecke des LKW in Österreich ausgesehen habe. Es seien alle erfassten Grenzübertritte, Mautregistrierungen und Kontrollstellen mitgeteilt worden, allerdings hätten auf grund der österreichischen gesetzlichen Speicherfristen keine Bilder mehr vorgelegen. Daher konnte das BKA nicht anhand von Bildern nachvollziehen, wer sich tatsächlich auf der Fahrt im LKW befunden habe. Nichtsdes totrotz habe es nach Aussage des Zeugen A. S., BKA, seitens der österreichischen Behörden keine Hinweise auf weitere mitfahrende Personen gegeben.493 Auf Nachfrage erklärte die Zeugin Dr. Julia Pohlmeier, BKA, dass es keine Hinweise auf ein Muster gab, welches darauf schließen ließ, dass in der Fussilet-Moschee die Tatwaffe versteckt war und dass Amri aus diesem Grunde um 18:38 Uhr dort einkehrte. Möglicherweise habe er vor dem Anschlag beten wollen. Aber letztlich kenne man 494 die Beweggründe für das Aufsuchen der Moschee nicht, so die Zeugin. Die wahrscheinlichste und plausibelste Variante sei aus Sicht der Zeugin Dr. Pohlmeier, dass Amri bei seinem ersten Gang am Friedrich-Krause-Ufer die Tatgelegenheit gesehen habe. Die Waffe habe er vermutlich schon dabei gehabt. Bei diesem Gang habe er niemanden kontaktiert, sondern sei noch einmal zur Fussilet-Moschee gegangen, um zu beten, und auf dem Weg zurück zum LKW habe er Beistand von seinem, so die Zeugin wörtlich, 495 „Mittäter moumou“ erbeten, welchen er angeschrieben habe. 3. Fahrt mit dem Tat-LKW Richtung Breitscheidplatz Die Aufbereitung der Standortdaten Amris Handys ergab, dass Amri die Fahrt mit dem Tat-LKW um 19:32 Uhr begann.496 Weiteren Erkenntnissen des BKA zufolge startete er um 19:35 Uhr die Navigation zur „Hardenberg straße“, nachdem er sein Ziel mit Hilfe eines Zettels, auf dem der Straßenname „HARDENBERGSTRB“ hand schriftlich notiert war,497 im Navigationssystem seines Mobiltelefons HTC eingegeben hatte.498 489 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 76. 490 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 56, 67. 491 Rechtshilfeersuchen des StA b. BGH Grauer, GBA, an die Staatsanwaltschaft Innsbruck (9. Januar 2017), MAT A GBA-5-36_GBA- 6-9_GBA-7-48, Ordner 24, Bl. 43. 492 Antwort der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf das Rechtshilfeersuchen des GBA mit beigefügtem Abschlussbericht des Landeskrimi nalamtes Tirol vom 28.2016 sowie dem Bericht des Landeskriminalamtes Tirol vom 26.01.2017 (30. Januar 2017), MAT A GBA-5- 36_GBA-6-9_GBA-7-48 Ordner 24, Bl. 73. 493 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 13, 25. 494 Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 22. 495 Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 23. 496 Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (86). 497 Siehe A.III.1.d)ee). 498 Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (204).
Drucksache 19/30800 – 168 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 499 Aus dem Fahrerhaus sandte er sodann per Telegram-Chat ein Lichtbild aus der Fahrerkabine sowie folgende Nachrichten an Moadh Tounsi: „19.33 Uhr schreibt AMRI: ‚Bruder, alles hat erfolgt.‘ und versendet ein Bild aus der Fahrerkabine. 19.40 Uhr sendet AMRI eine Sprachnachricht: ‚Allah ist groß, Bruder. Allah ist groß.‘ 19.41 Uhr teilt AMRI per Sprachnachricht mit: ‚Bruder, alles ist in Ordnung. Gepriesen sei Gott! Ich bin jetzt in der Karre, verstehst du? Bete für mich, Bruder!‘„500 Sowohl die vom LKW generierten Positionsdaten als auch die von Amris Handy erfassten Standortdaten ergaben, dass die Fahrtroute des LKW vom Friedrich-Krause-Ufer über die Heidestraße, Fennstraße, Müllerstraße, Seller straße, Am Nordhafen, Nordhafenbrücke, Heidestraße, Jean-Monnet-Straße, Minna-Cauer-Straße, Tunnel Tier garten Spreebogen, Ben-Gurion-Straße, Potsdamer Straße, Reichpietschufer, Von-der-Heydt-Straße, Herkules brücke, Lützowplatz, Schillerstraße, Kurfürstenstraße, Budapester Straße, Steinplatz, Budapester Straße, Harden 501 bergstraße, Ernst-Reuter-Platz und Hardenbergstraße zum Breitscheidplatz führte. Der Zeuge H., BKA, gab im Rahmen seiner schriftlichen Befragung durch den Untersuchungsausschuss an, dass eine Videoaufzeichnung von Überwachungskameras des Tiergartentunnels existiere, auf der um 19:46 Uhr ver mutlich die Durchfahrt des Tat-LKW in südlicher Richtung zum späteren Tatort festgestellt werden konnte. 502 Während der Fahrt ging um 19:52:21 Uhr auf dem Mobiltelefon des getöteten polnischen LKW-Fahrers ein Anruf 503 seiner Ehefrau ein. Das Mobiltelefon des LKW-Fahrers muss sich auf der Fahrt im LKW befunden haben, da es sich in den entsprechenden Funkzellen einbuchte. Die letzte Funkzelle, in welche sich das Mobiltelefon ein buchte, war in der Nähe der Adresse Lützowufer 23, 10787 Berlin. Das BKA ging folglich davon aus, dass Amri das Telefon nach dem eingehenden Anruf der Ehefrau in der Nähe des Lützowplatzes „aus dem LKW entfernt“ haben muss, wo es gegen 22:30 Uhr von einer Zeugin aufgefunden wurde.504 Um 19:59:21 Uhr antwortete Moadh Tounsi auf die von Amri zuvor übermittelten Text- und Sprachnachrichten: 505 „Gott sei Dank!“ Nur wenige Sekunden später, um 19:59:47 Uhr, beschleunigte der Tat-LKW laut Fahrtenschreiber auf 49 km/h. Um 19:59:49 Uhr verringerte der LKW dann die Geschwindigkeit, was laut Auswertung des BKA den möglichen Aufprallzeitpunkt des LKW in den Weihnachtsmarkt darstellen könne.506 499 Vermerk des BA b. BGH Grauer zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen „MOADH TOUNSI“, „@MOUMOU1“ wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord und versuchten Mord sowie weiterer Straftaten gemäß §§ 211, 22,23,27 StGB (13. März 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Grundsatz, Bl. 108 (110). 500 Vermerk des BA b. BGH Grauer zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen „MOADH TOUNSI“, „@MOUMOU1“ wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord und versuchten Mord sowie weiterer Straftaten gemäß §§ 211, 22,23,27 StGB (13. März 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Grundsatz, Bl. 108 (109); Auswertebericht: Chronologie und Bewertung des EKHK A. M., BKA (6. März 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 189 (203). Die zur Auswertung gespiegelten Daten der beiden am Breit scheidplatz aufgefundenen Handys des Amri – HTC- und Samsung-Handy – standen, neben den Auswertedaten zu seinem am 18. Februar 2016 am Berliner ZOB beschlagnahmten Handy, dem Ausschuss auf einem Stand-alone-PC im Ausschusssekretariat zusam men mit Auswertedateien zu Handys aus diversen Ermittlungsverfahren gegen andere Personen zur Einsicht mittels spezieller Soft ware zur Verfügung. 501 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (83). 502 Schriftliche Befragung des Zeugen H., MAT A Z-191_Anlage 1_Antworten, Bl. 48. Die Videoaufzeichnung stand dem Ausschuss auf einem Stand-alone-PC im Ausschusssekretariat zusammen mit weiteren Videoaufzeichnungen in erheblichem Umfang zur Ein sicht zur Verfügung. 503 Vermerk der KKn S., BKA, über die Sichtung des Mobiltelefons des bei dem Anschlag getöteten polnischen LKW-Fahrers (19. Januar 2017), MAT A GBA-5-25_GBA-6-5_GBA-7-35 Ordner 53, Bl. 104 (105). 504 Vermerk der KKn S., BKA, über die Sichtung des Mobiitelefons des bei dem Anschlag getöteten polnischen LKW-Fahrers (19. Januar 2017), MAT A GBA-5-25_GBA-6-5_GBA-7-35 Ordner 53, Bl. 104 (105). 505 Vermerk des BA b. BGH Grauer zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen „MOADH TOUNSI“, „@MOUMOU1“ wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord und versuchten Mord sowie weiterer Straftaten gemäß §§ 211, 22,23,27 StGB (13. März 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Grundsatz, Bl. 108 (109); Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (86). 506 Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (86).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 169 – Drucksache 19/30800 Amri lenkte den Sattelschlepper von der Kantstraße kommend in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes an der Ge dächtniskirche am Breitscheidplatz.507 Um 20:00:05 Uhr kam der Tat-LKW laut Fahrtenschreiber zum Stehen.508 Die Durchfahrt durch den Weihnachtsmarkt war etwa 60 bis 80 Meter lang, wobei der LKW auf der Budapester 509 Straße zum Stehen kam. Um 20:00:28 Uhr versendete Amri die letzte Sprachnachricht an Moadh Tounsi: „Mach für mich Bittgebete, bitte 510 mein Lieber! Bete für mich!“ Die Zeugin N. S., BKA, merkte in einem Sachstandsbericht vom 23. Februar 2017 an, dass es unwahrscheinlich erscheine, dass diese letzte Kommunikation mit @moumou1 zeitlich tatsäch lich kurz nach dem Aufprall des LKWs in den Weihnachtsmarkt gelegen habe. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Versand der Nachricht aufgrund temporär fehlender Internetverbindung erst ein paar Sekunden später erfolgt 511 sei. Laut Gutachten zur Zugmaschine sind weder zum Starten des Motors noch zur Bedienung der Feststellbremse oder des Automatikgetriebes spezifische Vorkenntnisse erforderlich und daher war dies auch Amri ohne Hilfe stellung Dritter möglich. Das Anlassen des Motors erfolgt wie bei handelsüblichen PKW mit Dieselmotor. Die Feststellbremse und der Gangwahlschalter waren mit international gebräuchlichen Piktogrammen gekennzeich 512 net. 513 Nach dem Aufprall begab sich Amri auf die Flucht. Bei dem schrecklichen Anschlag wurden zahlreiche Menschen auf dem Weihnachtsmarkt vom LKW erfasst.514 515 Elf Menschen wurden getötet und fast 170 weitere zum Teil schwer verletzt. Bei den insgesamt zwölf Todes opfern – den zuvor ermordeten LKW-Fahrer eingerechnet – handelte es sich um sechs Frauen und sechs Männer mit deutscher, israelischer, italienischer, polnischer, ukrainischer und tschechischer Staatsangehörigkeit. Die 516 Verletzten stammen aus Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, dem Libanon, Israel, Italien, Spa nien, Ungarn und den USA.517 507 Vermerk des StA b. BGH Grauer zum Ermittlungsverfahren gegen Navid B. und Unbekannt wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchten Mord gemäß §§ 211, 22, 23, 52 StGB sowie weiterer Straftaten (20. Dezember 2016), MAT A GBA-5- 1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 1, Bl. 72. 508 Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (86). 509 Vermerk des StA b. BGH Grauer zum Ermittlungsverfahren gegen Navid B. und Unbekannt wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchten Mord gemäß §§ 211, 22, 23, 52 StGB sowie weiterer Straftaten (20. Dezember 2016), MAT A GBA-5- 1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 1, Bl. 72. 510 Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (86). 511 Sachstandsbericht der KOKn S., BKA, zu dem Telegram-Kontakt MOADH TOUNSI (@MOUMOU 1) (23. Februar 2017), MAT A GBA-5-1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 29, Bl. 79 (87). 512 Vermerk des KHK M., BKA, zum Bemächtigung des zum Angriff auf den Weihnachtsmarkt eingesetzten Lastkraftwagens am 19.12.2016 (4. Juli 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_Ermittlungskomplexe_mit Nachlieferung, Bl. 136 (141-142). 513 Siehe A.III.2.d)cc). 514 Vermerk des StA b. BGH Grauer zum Ermittlungsverfahren gegen Navid B. und Unbekannt wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchten Mord gemäß §§ 211, 22, 23, 52 StGB sowie weiterer Straftaten (20. Dezember 2016), MAT A GBA-5- 1_GBA-6_GBA-7-6 Ordner 1, Bl. 72. 515 Beschluss zur Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz (27.02.2018), BT-Drs. 19/943, S. 3; Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, herausgegeben durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Stand: November 2017), verfügbar unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/121317_Abschlussbericht_Opferbeauftrag ter.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt aufgerufen am 16. Februar 2021); Vermerk des KK S., BKA, zum Ermittlungsverfahren gegen Amri et al. sowie zu möglichen Bahnverbindungen von Berlin nach Emmerich (10. Januar 2017), MAT A BKA-10-15 Ordner 1_EV-City_Ermittlungskomplexe, Bl. 117. 516 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge Beck), S. 82; Sachstand des StA b. BGH Grauer zum Ermittlungsverfahren gegen Amri, Ben Ammar und Unbekannt wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord gemäß §§ 211, 22, 23, 52 StGB sowie weiterer Straftaten (9. Februar 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 124. 517 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge Beck), S. 82; Sachstand des StA b. BGH Grauer zum Ermittlungsverfahren gegen Amri, Ben Ammar und Unbekannt wegen des Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord gemäß §§ 211, 22, 23, 52 StGB sowie weiterer Straftaten (9. Februar 2017), MAT A GBA-4 Ordner 2 von 3, Bl. 124.
Drucksache 19/30800 – 170 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode III. Nachtatgeschehen Der Zeuge Roden, seit 2011 Vorsitzender des Schaustellerverbandes Berlin e. V., berichtete dem Untersuchungs ausschuss, den Aufprall des LKW nicht selbst vernommen zu haben. Er sei dann aber nach eigener Aussage – an schreienden Menschen vorbei – zum LKW gelaufen und habe gesehen, wie die Fahrertür sperrangelweit offen gestanden habe. Er habe sich zur Tür des LKW begeben, wo er eine leblose Person im Fah 518 rerhaus gesehen habe. Zudem habe er kurz darauf die Polizei gebeten, die Plane des Sattelschleppers aufzu schneiden, um zu schauen, ob sich dort möglicherweise Sprengstoff befunden habe. Dies sei aber nicht geschehen, „weil keiner an den Lkw ranwollte.“ 519 Nach Ansicht des Zeugen Roden müsse Amri Fahrpraxis gehabt und den Weihnachtsmarkt ausgekundschaftet haben: „Er hat genau den Weg genommen. Man fährt mit einem Lkw so weit wie möglich vor, um dann eine Ab biegung zu bekommen, und das hat der eigentlich genauestens gemacht. Also, er muss sich dort die Situation öfters angeguckt haben […].“ 520 Unmittelbar nach dem Anschlag führte die Polizei Berlin im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Weihnachtsmarkt“ die laufenden Ermittlungen (siehe sogleich 1.).521 Am 21. Dezember 2016 übernahm das BKA offiziell die weiteren Ermittlungen im Rahmen der BAO „City“ (siehe sogleich 2.). 1. Besondere Aufbauorganisation „Weihnachtsmarkt“ (Polizei Berlin) a) Einsatzleitung Der Polizeipräsident in Berlin beauftragte am 25. Januar 2017 eine Einsatznachbereitung anlässlich des Anschla ges auf dem Breitscheidplatz, deren Ergebnisse im Schlussbericht der eingesetzten Nachbereitungskommission 522 zusammengeführt wurden. 523 Gestützt auf mehrere eingestufte Lageberichte des BKA führte der Schlussbericht zum Nachtatgeschehen aus, dass der mit Stahlträgern beladene Tat-LKW gegen 20:00 Uhr in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz einfuhr und nach 70 bis 80 Metern auf der Budapester Straße schräg zur Fahrbahn zum Stehen kam. Es sei davon auszugehen, dass das Fahrzeug aufgrund eines automatischen Bremssystems stoppte.524 Gegen 20:01 Uhr meldeten Kräfte des Polizeiabschnitt 25, welche sich als Präsenzstreife im Bereich des Weih nachtsmarktes auf dem Breitscheidplatz befanden, an die Fernmeldebetriebszentrale der Direktion 2, dass es einen lauten Knall aus Richtung Hardenbergstraße/Budapester Straße gegeben habe, eine Person in Richtung des Kur fürstendamms flüchtig sei und der Verdacht bestehe, dass Schüsse gefallen seien. Um 20:02 Uhr wurde die Mel dung dahingehend ergänzt, dass es zu diversen schwerverletzten bis hin zu getöteten Menschen gekommen sei, da ein LKW über den Weihnachtsmarkt gefahren sei. Zeitgleich gingen in der Einsatzleitzentrale über den Notruf der Polizei Berlin die ersten Anrufe ein, in denen inhaltlich die gleichen Geschehnisse beschrieben wurden.525 Die Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin, welche zu diesem Zeitpunkt die Koordinierungskompetenz für die Maß nahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation innehatte, erfasste die Lage zunächst als Verkehrsunfall mit Perso nenschaden/ Verdacht einer Straftat.526 518 Stenografisches Protokoll der 92. Sitzung vom 18. Juni 2020, Protokollnr. 19/92 I (Zeuge Roden), S. 179. 519 Stenografisches Protokoll der 92. Sitzung vom 18. Juni 2020, Protokollnr. 19/92 I (Zeuge Roden), S. 179, 181. 520 Stenografisches Protokoll der 92. Sitzung vom 18. Juni 2020, Protokollnr. 19/92 I (Zeuge Roden), S. 186, 202. 521 Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin auf die Schriftliche Anfrage der MdA Hakan Tas und Niklas Schrader (DIE LINKE.), AbgH von Berlin, Drs. 18/10748 (27. März 2017), MAT A BE-19-24 Band 39, Bl. 98. 522 „Schlussbericht der polizeilichen Nachbereitungskommission vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschlages auf dem Breit scheidplatz am 19. Dezember 2016“, MAT A BE 9-10 Ordner 121, Bl. 3 (13) – VS-NfD – insoweit offen. 523 Lageberichte Nr. 1 bis 8 des Bundeskriminalamtes, MAT A BKA-4-2 Ordner 11, Bl. 1 ff. – VS-NfD; MAT A BKA-4-2 Ordner 13, Bl. 66 ff. – VS-NfD – insoweit offen. 524 „Schlussbericht der polizeilichen Nachbereitungskommission vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschlages auf dem Breit scheidplatz am 19. Dezember 2016“, MAT A BE 9-10 Ordner 121, Bl. 3 (13) – VS-NfD – insoweit offen. 525 „Schlussbericht der polizeilichen Nachbereitungskommission vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschlages auf dem Breit scheidplatz am 19. Dezember 2016“, MAT A BE 9-10 Ordner 121, Bl. 3 (15) – VS-NfD – insoweit offen. 526 „Schlussbericht der polizeilichen Nachbereitungskommission vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschlages auf dem Breit scheidplatz am 19. Dezember 2016“, MAT A BE 9-10 Ordner 121, Bl. 3 (16) – VS-NfD – insoweit offen.