Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Drucksache 19/30800 Abschlussbericht 1. Untersuchungsausschuss
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 181 – Drucksache 19/30800 Bis auf die oben beschriebenen Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort erfolgte die eigentliche Spurensicherung am und im LKW sodann in der Halle der Julius-Leber-Kaserne. Dem Vermerk über die Spurensicherung am Tat- LKW, den KHK T. B., LKA Berlin, fertigte, lässt sich entnehmen, dass das Spurensicherungsteam am 20. De zember 2016 neben KHK T. B. aus vier weiteren Mitarbeitenden des LKA Berlin bestand. Zunächst seien Spuren für einen anstehenden Mantrailing-Einsatz (Geruchsspuren) gesichert worden, im Anschluss sicherte das Team DNA-Spuren durch Abwischungen und danach Faser- und Schmauchspuren durch Abklebungen und REM-Pro benteller. Schließlich seien zur Spurensicherung Gegenstände aus den Seitentaschen der Türen, den Fußräumen 607 und dem Bereich der Mittelkonsole bzw. dem Armaturenbrett gesichert worden. Eine Sicherung von Fingerabdrücken ist nach Auskunft des Zeugen KHK T. B., LKA Berlin, am Folgetag, folglich 608 am 21. Dezember 2016, erfolgt. Zu den Ergebnissen der Spurensicherung heißt es im Schlussbericht der Nachbereitungskommission zusammen fassend: „Am Nachmittag des 20.12.2016 fanden Kräfte des LKA im Rahmen der Spurensicherung in der Fahrerka bine des Sattelzuges ein Portemonnaie, in dem sich eine von der Ausländerbehörde in Kleve/NW am 16.08.2016 auf ,Ahmed ALMASRI, geb. 01.01.1995 in Skendiria/Tunesien‘ ausgestellte Duldungsbeschei nigung befand. […] Darüber hinaus wurden ein Anis AMRI zuzuordnendes Mobiltelefon sowie dessen Fin 609 gerabdruckspuren am Lkw gesichert.“ Im Ausschuss wurde wiederholt thematisiert, ob die Spurensicherung zu langsam erfolgt sei. Insbesondere das Auffinden der Duldungsbescheinigung Amris erst am Nachmittag des 20. Dezember 2016 wurde dabei kritisch hinterfragt. Der unmittelbar am Tatort agierende Zeuge KHK T. B., LKA Berlin, führte auf die Frage, warum man nicht bereits am Tatort das Führerhaus des LKW gesichtet habe, aus: „Ich sage ja: Wir haben einen der Mitarbeiter des Abschleppunternehmens so ,verkleidet‘ - in Anführungs strichen -, dass er keine Spuren setzen kann; aber man kann eben verdammt viele Spuren vernichten dadurch, dass man eben einfach mal guckt; wobei wir als eine der Quintessenzen von diesem Anschlagsfall einfach auch gelernt haben: Beim nächsten Mal dann lieber erst gucken und dann Spuren sichern. Aber das war eben zum damaligen Zeitpunkt noch anders.“610 Ebenfalls darauf angesprochen, ob die Sichtung des LKW zu spät erfolgt sei, erläuterte die Zeugin LKDn Dr. Julia Pohlmeier, BKA, abstrakt die polizeitaktischen Abläufe an Tatorten, da sie selbst nicht in die Entscheidungspro zesse der Berliner Polizei eingebunden war: „In einer Situation, wo ich einen Tatverdächtigen - - Und ich gehe davon aus, dass die festnehmenden Be amten damals wirklich dachten, sie haben den Täter, der diesen Lkw gelenkt hat, und sie haben ihn sehr weit weg vom Tatort festgenommen. Die einzige Möglichkeit, wenn der nicht am Tatort sozusagen festgenom men wird, ihn wirklich an diesen Anschlag in den Lkw zu bringen, sind halt Finger- und DNA-Spuren. Und wenn da erst mal zehn Rettungskräfte, fünf Polizeibeamte durchlaufen, dann ist halt eine DNA-Spur nichts mehr wert. Dann kann der sagen: Ja, ich war da an irgendeinem Stand. Wie meine DNA in den Lkw gekom men ist? Die ist verschleppt worden. - Insofern: Ich kann das polizeitaktisch nachvollziehen. Gerade in dieser Situation: Täter weit entfernt festgenommen, und die einzige sichere Art, ihn da in den Lkw zu bringen, sind 611 DNA und Finger. Also, von daher kann ich die Entscheidung nachvollziehen. […]“ Der Zeuge Christian Steiof, Leiter des LKA Berlin, erklärte, dass die Ermittlungsbeamten kurz nach dem Stehen 612 bleiben des LKW noch nicht wissen konnten, welche Ladung der LKW an Bord geführt habe. Der LKW sei 607 Vermerk über die Spurensicherung am Tat-LKW, MAT A BE-15-31, Ordner 120, Bl. 229 ff. - VS-NfD – insoweit offen. 608 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 199. 609 „Schlussbericht der polizeilichen Nachbereitungskommission vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschlages auf dem Breit scheidplatz am 19. Dezember 2016“, MAT A BE 9-10 Ordner 121, Bl. 3 (14) – VS-NfD – insoweit offen. 610 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 181. 611 Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 72-73, siehe auch S. 84. 612 Stenografisches Protokoll der 41. Sitzung vom 21. Februar 2019, Protokollnr. 19/41b (Zeuge Steiof), S. 62.
Drucksache 19/30800 – 182 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode erst um 23:05 Uhr von den Sprengstoffexperten freigegeben worden, d. h. es sei erst zu diesem Zeitpunkt klar gewesen, dass er keinen, auch für die Einsatzkräfte gefährlichen, Sprengstoff führte.613 Außerdem existierten bei Kapitaldelikten standardisierte Abläufe, nach denen man „von außen nach innen gehe“, um Spuren nicht zu verwischen.614 Spurensicherung würde an wenig trugspurenverursachenden Orten wie etwa Sicherstellungshallen erfolgen. Da jedoch die Leichenbergung außerhalb des LKWs noch bis ca. 5 Uhr des Fol getages andauerte, habe dieser erst um ca. 8 Uhr des 20. Dezember 2016 abgeschleppt werden können.615 Dabei sei erschwerend hinzugekommen, dass das Abschleppfahrzeug auf Grund der automatischen Bremsanlage des LKWs zum Erliegen kam und die Spurensuche am bzw. im LKW in der Sicherstellungshalle damit erst weit nach 14 Uhr begonnen werden konnte.616 Der Zeuge Christian Steiof, Leiter des LKA Berlin, zeigte ferner auf, dass in derartigen Gefahrenlagen ein Ziel konflikt zwischen der für die spätere Strafverfolgung erforderlichen ordnungsgemäßen Beweissicherung einer seits und der unmittelbaren Gefahrenabwehr im Nachtatgeschehen andererseits entstehe. Allerdings sei im Fall617 Amri kurz nach der Tat ein mutmaßlich Tatverdächtiger festgenommen worden, was sich erst später als irrtümlich herausgestellt habe. In einer Situation, in der die ermittelnden Beamten davon ausgingen, den Täter gefasst zu haben, trete, so auch die Einschätzung der Zeugin Dr. Julia Pohlmeier, BKA, der Gefahrenabwehraspekt in der Abwägung eher hinter den Spurensicherungsaspekt.618 Der Zeuge Axel B., LKA Berlin, äußerte zur Spurensicherung am Tatort: „[…] Das Erste, was passiert, ist, dass die Rettungsmaßnahmen laufen. Dann war eine kurze Zeit eine Un sicherheit da: ,Ist der Tatort freigegeben?‘, im Sinne von: Müssen wir befürchten, dass da möglicherweise noch Sprengstoff drauf ist? Heißt also, eine Spurensicherung, die hat erst mal nicht stattfinden können, so lange bis die Rettungsmaßnahmen abgewickelt wurden. Und dann muss man sich das so vorstellen, dass dann erst mal die Leichenbehandlung stattfindet - jede Leiche ist quasi wie ein einzelner Tatort zu sehen -, und dann tastet man sich langsam ans Fahrzeug ran. Und beim Fahrzeug war der Gedanke: Den schleppen wir erst mal ein, also in eine Sicherstellungshalle, und da begannen dann wohl die Schwierigkeiten, dass 619 sich das verzögert hat aufgrund dieses ausgelösten automatischen Bremssystems.“ Der Zeuge Prof. Dr. Kretschmer kritisierte die Sichtung des Führerhauses des LKW als deutlich zu spät, „Spreng stoffverdacht hin oder her“. Dadurch sei die Identität Amris erst vergleichsweise spät herausgekommen, sodass er 620 genug Zeit gehabt habe, um sich Richtung NRW abzusetzen. Der Zeuge M., LKA NRW, berichtete von folgenden Gerüchten über Unregelmäßigkeiten bei der Durchsuchung und Tatortbefundaufnahme im Führerhaus des LKW: „Und in dem Zusammenhang ist - und ich sage ausdrücklich - das Gerücht aufgekommen, dass an dem Abend der Tat-Lkw in eine Liegenschaft eingeschleppt worden ist, an der eine Feierlichkeit stattgefunden haben soll. Und einer der Feierbeteiligten soll durchs Führerhaus gelaufen sein bzw. gerutscht sein, und dabei soll dieser Identitätsnachweis, die Identitätskarte von Almasri schon gefunden worden sein. […] Das ist als Gerücht rumgegangen. Später habe ich noch mal erfahren von Berliner Kollegen, die ich nament lich aber auch nicht mehr kenne, zuordnen kann - das ist aber viele Monate später gewesen -, dass in Berlin auch darüber gesprochen wurde und wird, immer noch gesprochen wurde und wird - das war 2017 -, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Durchsuchung und Tatortbefundaufnahme im Führerhaus gegeben hat und dass es deshalb so durcheinander gewesen ist.“621 613 Stenografisches Protokoll der 41. Sitzung vom 21. Februar 2019, Protokollnr. 19/41b (Zeuge Steiof), S. 62. 614 Stenografisches Protokoll der 41. Sitzung vom 21. Februar 2019, Protokollnr. 19/41b (Zeuge Steiof), S. 62. 615 Stenografisches Protokoll der 41. Sitzung vom 21. Februar 2019, Protokollnr. 19/41b (Zeuge Steiof), S. 62. 616 Stenografisches Protokoll der 41. Sitzung vom 21. Februar 2019, Protokollnr. 19/41b (Zeuge Steiof), S. 62; Stenografisches Protokoll der 39. Sitzung vom 14. Februar 2019, Protokollnr. 19/39 (Zeuge B.), S. 42. 617 Stenografisches Protokoll der 41. Sitzung vom 21. Februar 2019, Protokollnr. 19/41b (Zeuge Steiof), S. 62-63. 618) Stenografisches Protokoll der 53. Sitzung vom 16. Mai 2019, Protokollnr. 19/53 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 72-73, siehe auch S. 84. 619 Stenografisches Protokoll der 39. Sitzung vom 14. Februar 2019, Protokollnr. 19/39 (Zeuge B.), S. 129. 620 Stenografisches Protokoll der 12. Sitzung vom 7. Juni 2018, Protokollnr. 19/12 (Zeuge Prof. Dr. Kretschmer), S. 75. 621 Stenografisches Protokoll der 69. Sitzung vom 14. November 2019, Protokollnr. 19/69 (Zeuge M.), S. 103.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 183 – Drucksache 19/30800 In Ergänzung zum vorläufigen Stenografischen Protokoll der Beweisaufnahmesitzung vom 14. November 2019 erklärte der Zeuge M., LKA NRW: „Meine Antwort auf die Frage von Herrn Dr. von Notz muss ich nach nochmaligem Studium meiner Unter lagen […] dahingehend ergänzen, dass mir nach dem Anschlag gerüchteweise zu Ohren gekommen ist, dass es sich um einen Direktionsleiter des LKA/PP Berlin gehandelt haben soll, der das Führerhaus des Tat-LKW betreten haben soll. Ich unterstreiche nochmals ausdrücklich, dass es ein Gerücht war/ist, das ich zu Ohren bekommen habe. Ich kann weder die Quelle der Informationen erinnern, noch den Wahrheitsgehalt kom mentieren.“622 Gefragt nach diesen Gerüchten führte der Zeuge KHK T. B., LKA Berlin aus, dass er von einer etwaigen Party nichts mitbekommen und in der Fahrzeughalle, in welcher der LKW, wie oben ausgeführt, gegen 14:30 Uhr am 623 20. Dezember 2016 eintraf, auch keine Überreste einer Party wahrgenommen habe. Auch auf ähnliche Gerüchte angesprochen, nachdem Mitarbeiter der Berliner Polizei im Rahmen einer Weihnachtsfeier zum Tatort gefahren seien, um dort den LKW näher anzuschauen, antwortete der Zeuge, dass er nicht wüsste, wann so etwas stattge 624 funden haben sollte. Auch der Zeuge KHK J. E., Polizei Berlin, sagte aus, dass ihm entsprechende Gerüchte nicht bekannt seien.625 Bei seiner schriftlichen Befragung antwortete der Zeuge DPPr a. D. Weis, damaliger Leiter der für den Breit scheidplatz zuständigen Direktion 2 der Polizei Berlin, auf die Frage, ob er am 19. Dezember 2016 abends vor 626 seiner Versetzung in den aktiven Dienst auf einer Weihnachtsfeier war, mit „nein“. aa) Auffinden der Brieftasche Amris und der Duldungsbescheinigung Bei der Sichtung und Durchsuchung des LKW am 20. Dezember 2016 in einer Halle der Julius-Leber-Kaserne wurde dann eine schwarze Brieftasche entdeckt, die eine Duldungsbescheinigung auf die Aliaspersonalie Almasri enthielt, die zur Identifizierung Amris führte. Einem Vermerk des Zeugen KHK T. B., LKA Berlin, vom 20. Dezember 2016 ist zu entnehmen, dass sein Kol lege L. unterhalb einer Wolldecke in der Nähe der Mittelkonsole ein schwarzes Portemonnaie entdeckt hatte. Dieses sei zum Teil mit Glasstaub bedeckt gewesen. KHK T. B. selbst habe dann in der Brieftasche ein grünes Ausweispapier entdeckt, bei dem es sich um eine Duldungsbescheinigung handelte. Ausgestellt war diese auf 627 „Ahmed ALMASRI, geb. 01.01.1995 Skendiria / Tunesien“, eine der von Amri verwendeten Identitäten. Den Vermerken des KHK T. B. zur Spurensicherung kann entnommen werden, dass er gegen 16:45 Uhr die Personalie 628 an das LKA 11 übermittelte. Das Auffinden der Brieftasche beschrieb der Zeuge KHK T. B. in seiner Vernehmung wie folgt: „Am Folgetag haben wir, also nachdem der Lkw dann in dieser Wärmehalle der Bundeswehr angekommen war, dann begonnen mit den Geruchsproben, haben dann Schmauchspuren gesichert. Und schon in diesem Rahmen hatte der Kollege von der Kriminaltechnik, der direkt in der Fahrerkabine war, darauf hingewiesen, dass da ein Portemonnaie liegt. […] Da wurde mir das Portemonnaie rausgegeben. Ich habe es ausgepackt auf einem Tisch, der in dieser Halle war. Da war Bargeld drin und diese Duldung. Und den Namen dieser Duldung habe ich dann telefonisch auf 629 die Dienststelle gemeldet um 16.45 Uhr.“ In den dem Ausschuss vorliegenden Akten tauchen für den Zeitpunkt des Auffindens unterschiedliche Zeiten auf. 622 Stenografisches Protokoll der 69. Sitzung vom 14. November 2019, Protokollnr. 19/69 (Zeuge M.), Anlage 2 zum vorläufigen Steno grafischen Protokoll der Vernehmung KHK M. vom 14.11.2019. 623 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 189. 624 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 177. 625 Stenografisches Protokoll der 84. Sitzung vom 12. März 2020, Protokollnr. 19/84 I (Zeuge J. E.), S. 32. 626 Schriftliche Befragung des Zeugen Weis (24. Mai 2020), MAT A Z-189, Bl. 2, Bl. 14. 627 Vermerk zum aufgefundenen Portemonnaie mit Duldung vom 20. Dezember 2016, MAT A BE-15-22 Ordner 85, Bl. 223 - VS-NfD – insoweit offen; siehe zu den von Amri verwendeten Identitäten insbesondere unter B.III. 628 Vermerk zum aufgefundenen Portemonnaie mit Duldung vom 20. Dezember 2016, MAT A BE-15-22 Ordner 85, Bl. 224 - VS-NfD – insoweit offen; Vermerk zur Spurensicherung am LKW, MAT A BE-15-31, Ordner 120, Bl. 231 - VS-NfD – insoweit offen. 629 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 176 f.
Drucksache 19/30800 – 184 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In einem Mailverkehr aus dem LKA Berlin vom 23. Januar 2017 wird als Auffindezeit 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr genannt.630 In einer E-Mail von KHK T. B., LKA Berlin, vom 23. Januar 2017 wird die Auffindezeit zwischen 631 16:30 Uhr und 16:45 Uhr verortet. Im Schlussbericht der Nachbereitungskommission wird 16:54 Uhr als Zeit punkt für das Auffinden der Duldungsbescheinigung angegeben.632 Angesprochen darauf, dass über den Zeitpunkt des Auffindens unterschiedliche Angaben existieren, führte der Zeuge KHK T. B., LKA Berlin, aus: „Also, dieses ,um 15 Uhr‘ kann eigentlich nur jemand sein, der nicht mit am Ort war; denn wir haben um 15 Uhr erst angefangen. Um 14.25 Uhr sind wir etwa an der Halle angekommen mit - - oder bzw. ist das Abschleppunternehmen angekommen; es hat sich ja sehr verzögert. Dann passte der Lkw nicht in die Halle, sodass wir den Reifendruck ablassen mussten, um überhaupt den Lkw reinziehen zu können oder schieben zu können mit dem Abschleppunternehmen. Und das zog sich alles hin. Dann fing die Spurensicherung an. Und deshalb hat sich das natürlich ein bisschen nach hinten geschoben. Ich habe ja gesagt: Mantrailing, Geruchsspuren, Faserspuren - - angefangen. Und dann, wenn man überlegt, dass wir, ich glaube, so um 633 15.25 Uhr mit der Spurensicherung so richtig angefangen haben, war 16.45 Uhr gar nicht so schlecht.“ Der Zeuge EKHK M. G., BKA, führte aus, dass das Auffinden der Duldungsbescheinigung in der BAO gegen 17 Uhr bekannt geworden sei.634 Auch der Zeuge KHK A. S., BKA, erinnerte sich, dass ihm am 20. Dezember 635 2016 gegen 17:00 Uhr ein Kollege vom Auffinden der Duldung berichtet habe. Im Ausschuss ist in diesem Zusammenhang auch thematisiert worden, ob möglicherweise bereits vor dem Auf finden der Brieftasche Amris sowie der darin enthaltenen Duldungsbescheinigung im Rahmen der Untersuchung 636 des LKW in der Julius-Leber-Kaserne eine Person Kenntnis von der Identität des Attentäters hatte. Die Frage, wann er gehört habe, dass Amri der Täter gewesen ist, konnte der Zeuge G. K., LKA Berlin, nicht genau beantworten. Er versuchte den Zeitraum so einzugrenzen: „Also, für mich war es ein Abend – – Also, ich habe in diesem Zeitraum eigentlich komplett das Zeitgefühl verloren. Ich kann das – – Mir wurde damals auch schon auf die Sprünge geholfen, wann das war. Ich konnte – – oder habe da dann erst das Gefühl gehabt, dass ich abends oder zum Nachmittag in meinem Büro saß. Für mich gefühlt war es dunkel draußen; ich würde sagen, ich hatte die Raumbeleuchtung eingeschaltet. Und da kam dann die stellvertretende Kommissariatsleiterin in den Raum und fragte dann, ob wir schon 637 gehört hätten, Amri wäre es gewesen. Und das war ein ganz schöner Schlag für mich.“ Er könne aber ausschließen, es schon am 20. Dezember 2016 zu Dienstbeginn erfahren zu haben. Es falle ihm 638 jedoch schwer, alles vom 20. Dezember 2016 bis zum Januar 2017 zeitlich einzuordnen. Der Zeuge Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport in Berlin, konnte sich noch gut erinnern, wann er davon erfuhr, dass Amri der Täter war: „Das war nach meiner Erinnerung am Folgetag nach diesem Anschlag. Es hat ja in der Nacht des Anschlags selber eine fehlerhafte Festnahme gegeben eines anderen Verdächtigen, der sich auffällig verhielt. Es stellte sich dann aber schnell heraus, dass es der falsche Verdächtige war. Und nach meiner Kenntnis ist dann am Nachmittag des Folgetages des Anschlags in der Fahrerkabine des Lkws diese Duldungsbescheinigung aus Kleve mit einem Aliasnamen von Amri gefunden worden. Nach meiner Erinnerung bin ich am Abend des Folgetages davon unterrichtet worden. Ich kann Ihnen nicht mehr genau sagen, ob das durch den Chef des 630 E-Mail des KD Maaß, LKA 11, an KR Braun, LKA 52, zum Auffinden der Duldungsbescheinigung (23. Januar 2017), MAT A BE- 15-31 Ordner 120, Bl. 156-157 – VS-NfD – insoweit offen. 631 E-Mail des KHK T. B., LKA 117, an KHK K., LKA 117, zu Tatort und Spurensicherung (23. Januar 2017), MAT A BE 15-31 Ordner 120, Bl. 161-162 – VS-NfD – insoweit offen. 632 Schlussbericht der Nachbereitungskommission des Polizeipräsidenten in Berlin anlässlich des Anschlages auf dem Breitscheidplatz am 19.12.2016, Chronologische Darstellung der Fahndungsmaßnahmen (Stand: 30. Oktober 2017), MAT A BE-9-10, Ordner 121, Bl. 121-124 (123) – VS-NfD – insoweit offen. 633 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 177. 634 Stenografisches Protokoll der 86. Sitzung vom 7. Mai 2020, Protokollnr. 19/86 (Zeuge M. G.), S. 193. 635 Stenografisches Protokoll der 51. Sitzung vom 9. Mai 2019, Protokollnr. 19/51 (Zeuge A. S.), S. 17. 636 Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter: A. III. 4. a). 637 Stenografisches Protokoll der 65. Sitzung vom 24. Oktober 2019, Protokollnr. 19/65 (Zeuge K.), S. 44. 638 Stenografisches Protokoll der 65. Sitzung vom 24. Oktober 2019, Protokollnr. 19/65 (Zeuge K.), S. 45.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 185 – Drucksache 19/30800 LKA, Herrn Steiof, erfolgte – ich weiß nicht –, oder es war der Polizeipräsident Kandt; einer von beiden. Aber am Folgetag nach dem Anschlag wurde ich informiert. […] Das ist natürlich ärgerlich, dass das erst so spät erfolgte. Das ist klar, unbestritten. Die Begründungen, die dann mir vom LKA Berlin - weil ich das hinterfragt habe - geliefert wurden, waren allerdings auch nach vollziehbar.“639 Als er gehört habe, dass Amri der Täter war, habe der Zeuge C., Leiter des LKA 541, Folgendes gedacht: „Ich wollte es zunächst nicht glauben. Der zweite Gedanke war: Oh, furchtbar! Der dritte Gedanke war natürlich, was sich alle Kollegen gefragt haben: Was haben wir falsch gemacht? Haben wir was falsch ge 640 macht? Hätte man es verhindern können?“ bb) Auffindesituation des HTC-Mobiltelefons Im Rahmen der Tatortaufnahme und Spurensicherung wurde auf dem Bodenblech der vorderen Stoßstange der Zugmaschine des LKW unterhalb des rechten Scheinwerfers (Beifahrerseite) ein Mobiltelefon der Marke HTC gefunden, das im weiteren Verlauf Amri zugeordnet werden konnte.641 Insbesondere die Auffindesituation wurde im Ausschuss intensiv thematisiert. KHK T. B., LKA Berlin, der bei seinen Untersuchungen am LKW das Handy als einer der ersten wahrnahm, ging noch davon aus, dass dieses beim Überfahren des Weihnachtsmarktes am LKW hängen geblieben sei. Zu seinen Eindrücken führte er aus: „Das ist am Anfang erst mal gar nicht aufgefallen. Da wurde ich dann von der Kollegin, die diesen Scha densbereich dann bearbeitet hat, drauf hingewiesen. Und, ja, wir sind davon ausgegangen, dass dieses Handy irgendwo beim Durchfahren einer der Weihnachtsmarktstände oder so dort nach vorne geraten ist. Da waren alle möglichen Gegenstände, ob das Girlanden waren, Tannenteile, Holzsplitter, Zinnbecher von den Weih nachtsmarktständen. Also, insofern sind wir eigentlich davon ausgegangen, dass das in irgendeiner Art und Weise beim Überfahren des Weihnachtsmarktes dort vorn hängen geblieben ist.“642 Der Zeuge KD Kurzhals, BKA, berichtete von zwei Theorien, wie das Telefon an die Stoßstange gelangt sein könnte, die aber nicht mit Sicherheit geklärt werden konnten. Eine Möglichkeit sei, dass in dem Führerhaus durch das Überfahren der diversen Stände alles durcheinander geflogen sei. Die Frontscheibe sei bei den Kollisionen relativ stark beschädigt worden, u. a. habe in der einen Seite der Scheibe ein Weihnachtsbaum gesteckt. Es könne also sein, dass der Täter das Mobiltelefon auf die Ablage gelegt hatte, nachdem er beim Losfahren noch Audio nachrichten aufgesprochen und ein Bild aus dem Führerhaus an „moumou1“ gesendet hatte. Beim Aufprall auf dem Weihnachtsmarkt könnte es dann unter Umständen unbeabsichtigt im Rahmen der Kollisionsvorgänge run 643 tergerutscht sein. Die zweite Theorie sei, dass den Ersthelfern, die den leblosen Körper des Fahrers reanimiert oder geborgen haben, das Telefon in diesem Zuge auf den Boden gefallen sein könnte. Möglicherweise habe ein 644 Ersthelfer, ein Passant oder eine Sicherheitskraft das Telefon dann auf der Stoßstange abgelegt. Auch für den Zeugen KHK A. Q., BKA, habe sich die Auffindesituation des HTC-Handys nur schwer erklären lassen. Zu möglichen Erklärungen für den Fundort führte er aus: „Diese Auffindesituation hat uns im Übrigen auch bei dieser Lkw-Nachschau, wo wir waren, noch mal zu letzt beschäftigt, weil wir uns in der Tat nicht erklären konnten, wie dieses Handy dahin gekommen ist. Es gab da verschiedene Überlegungen, ob vielleicht dieses Handy auf dem Armaturenbrett gelegen hat und dann durch das Zerbersten der Armaturenscheibe und durch Abbremsbewegungen da runtergerutscht sein konnte. Uns war aber sehr schnell klar, dass also ein solcher Prozess während des Anschlags eigentlich – – das wäre wie ein Lottogewinn; also die Wahrscheinlichkeit war nicht ausgeschlossen, dass ein Handy, was da oben – – dann da unten landet. 639 Stenografisches Protokoll der 116. Sitzung vom 17. Dezember 2020, Protokollnr. 19/116 (Zeuge Geisel), S. 126-127. 640 Stenografisches Protokoll der 69. Sitzung vom 14. November 2019, Protokollnr. 19/69 (Zeuge C.), S. 130. 641 Vermerk des KOK W., BKA, zur Auswertung der mittels Cloud-Analyzer aus dem mit dem E-Mail-Account napolir892@gmail.com verbundenen und AMRI zuzuordnenden Mobiltelefon (HTC PN07100 M7 One, IMEI 354436058653377) extrahierten Standortdaten (24. April 2017), MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug Bl. 134-218 hochauflösend, Bl. 1 (3). 642 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 174. 643 Stenografisches Protokoll der 86. Sitzung vom 7. Mai 2020, Protokollnr. 19/86 (Zeuge Kurzhals), S. 56. 644 Stenografisches Protokoll der 86. Sitzung vom 7. Mai 2020, Protokollnr. 19/86 (Zeuge Kurzhals), S. 56.
Drucksache 19/30800 – 186 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Insofern konnten wir jetzt keine – wie soll man sagen? – sachdienliche Erkenntnis gewinnen, wie das Handy dahin gekommen ist, gehen davon aus, dass es möglicherweise im Rahmen der ersten Rettungs-, Bergungs maßnahmen von irgendjemandem gesehen wurde und dort vielleicht beim Bergen des Opfers abgelegt wurde in einer gewissen Eile. Das ist die einzige mögliche Erklärung; aber da bewegen wir uns auch im Bereich 645 der Spekulation.“ Auch der Zeuge EKHK T. M., BKA, mutmaßte in seiner Vernehmung, dass das Handy entweder durch die zer brochene Scheibe gefallen oder während der Rettungsarbeiten aus der Fahrerkabine getragen worden sei und dann 646 an der Fundstelle abgelegt wurde BA b. BGH Salzmann, GBA bezeichnete die Auffindesituation des HTC-Handys als „Merkwürdigkeit“, maß 647 diesem Punkt in „einem chaotischen Geschehensablauf“ aber keine höhere Bedeutung zu. cc) DNA-Spuren Amris am Tatort Dem Ausschuss wurde umfassendes Aktenmaterial des GBA und des BKA aus der BAO „City“ zur Spurenlage 648 am Anschlagsort vorgelegt. Hierzu zählt etwa auch ein Auswertevermerk des BKA, der jedenfalls die verblie 649 benen ausgewerteten Spuren zusammenfasst und aus diesen auf eine Alleintäterschaft Amris schließt. In einem Vermerk vom 6. April 2020 fasste das BKA zudem die am und im LKW von Amri aufgefundenen DNA und Fingerabdruckspuren zusammen. In dem Vermerk wird konstatiert, dass insgesamt sieben von Anis Amri verur sachte Spuren festgestellt worden seien. Bei vier der Spuren handele es sich um DNA-Spuren, die weiteren drei Spuren seien daktyloskopischer Art (siehe sogleich unter dd)).650 Die vier Amri zuzuordnenden DNA-Spuren seien laut Vermerk des BKA vom 6. April 2020 sowohl am LKW als auch an Gegenständen gefunden worden, die sich im LKW befanden. Das BKA hat die Spurenlage hinsichtlich der DNA-Spuren dabei wie folgt zusammengefasst: DNA-Spuren Amris seien an der Geldbörde gefunden worden, die im Führerhaus lag. Zur Spurensicherung seien dabei 13 Spurenproben gesichert worden, die alle Mischprofile zeigten. In fünf Mischprofilen sei dabei das DNA- Muster Amris dominant in den Vordergrund getreten. Aber auch die verbliebenen acht Spuren hätten das DNA- 651 Profil des Amri aufgewiesen. Darüber hinaus seien die in der Geldbörse aufgefundene BVG-Monatskarte sowie ein Passfoto eines Mädchens auf DNA-Spuren untersucht worden. An der Monatskarte seien dabei neun Spurenproben gesichert worden, wo von acht Spuren nicht genügend DNA aufgewiesen hätten. Bei der neunten Probe habe es sich um eine Mischspur gehandelt, bei der Amri als möglicher Mitverursacher in Betracht komme. Es habe sich demnach aber um keine reine Spur des Amri gehandelt. Eine weitere Mischspur, bei der Amri als möglicher Mitverursacher in Betracht komme, sei auf dem Passfoto (Kanten) gefunden worden. Auf der Vorderseite des Passfotos sei ebenfalls ein Mischprofil gefunden worden, das vermutlich von zwei Personen verursacht worden sei. Die Merkmale, die mit dem DNA-Profil Amris übereinstimmten, fänden sich auch in diesem Mischprofil wieder.652 Im Cockpit des LKW seien zudem zahlreiche Wischproben zur Sicherstellung molekulargenetischen Materials gesichert worden. An einem Großteil der Spuren habe man dabei die DNA des getöteten Fahrers festgestellt. An einer Spurenprobe vom „Lenkrad Prellkopf Bedienelemente“ sei ebenfalls ein Mischprofil gefunden worden, das von der DNA des getöteten LKW-Fahrers dominiert wurde, aber in der schwachen Beimengung ein weiteres Profil aufwies, welches alle Merkmale des DNA-Profils Amris beinhaltet habe. Somit komme Amri jedenfalls als 653 Mitverursacher dieser Spur in Betracht. 645 Stenografisches Protokoll der 90. Sitzung vom 28. Mai 2020, Protokollnr. 19/90 (Zeuge A. Q.), S. 59. 646 Stenografisches Protokoll der 92. Sitzung vom 18. Juni 2020, Protokollnr. 19/92 I (Zeuge T. M.), S. 138. 647 Stenografisches Protokoll der 97. Sitzung vom 10. September 2020, Protokollnr. 19/97 (Zeuge Salzmann), S. 50. 648 Vgl. hierzu etwa die Übersicht über die aufgefundenen DNA-Spuren: MAT A GBA-7-34 Ordner 2, Bl. 145 f. 649 Vermerk des BKA vom 10. Juli 2017 zur „Auswertung der verbliebenen Asservate der Leitziffern 0.1 - 0.5“, MAT A BKA-10-34 Ordner 3 EV_City_5. Tatort, Bl.37 ff. 650 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 1. 651 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 2. 652 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 3. 653 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 3.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 187 – Drucksache 19/30800 An der Fahrerseite des LKW (LKW Fahrerseite B-Säule) habe man mittels eines DNA-Watteträgers molekular genetisches Material zudem aus einer Blutspur gesichert. Dieses habe ebenfalls eine Mischspur enthalten, in der sich das DNA-Muster, welches auch an der Geldbörse festgestellt wurde, vollständig wiederfand. Hieraus sei zu 654 schließen, dass Amri auch der Spurenverursacher gewesen sei. Entsprechende molekulargenetische Spuren seien zudem am SIM-Kartenhalter des am LKW aufgefundenen 655 HTC-Mobiltelefons festgestellt worden. Auch diese seien laut BKA Amri zuzuordnen. Auf die Frage, ob die dargestellte Spurenlage typisch sei, weil Amri ziemlich wenig Spuren hinterlassen habe, führte der Zeuge KHK A. Q., BKA, aus: „Aus Sachverständigensicht kann ich diese Frage natürlich nicht abschließend beantworten. […] Und meine Erfahrungen sind, dass man, wenn ich jetzt zum Beispiel ein Mobiltelefon habe, von dem ich jetzt aufgrund einer inhaltlichen Auswertung schon weiß, das hat also der Täter gehabt, und jetzt möchte ich aber gerne, damit ich da auch Sicherheit habe, das auch über entsprechende KT-Untersuchungen nachwei sen, dass man dann sofort die Vorstellung hat: Okay, das ist sein Telefon, also finden wir dementsprechend logischerweise auch Fingerabdrücke und auf jeden Fall DNA. - Und dann ist es aber so, dass man wirklich auch oftmals feststellt, dass da, wo man es eben vermuten würde - hier auch das Lenkrad zu nennen -, gar nicht so deutliche Spuren sind bzw. an anderen Stellen, wo man es nicht vermutet, dann aber doch was zu finden ist. […] Es ist trotzdem ein komplexes Thema. Und oft landet es eben dabei, dass man nur Mischspuren findet. Mischspuren, hatte ich gesagt, sind mehrere Personenverursacher. Dort hat man die Problematik - im Porte monnaie haben wahrscheinlich jetzt nicht mehrere Personen angefasst -, dass natürlich auch die Person, der das Portemonnaie gehört, Kontakt hat zu anderen Personen und es da auch zu einer Übertragung von anderen DNA Profilen kommen kann, die man dann wiederum auf einem Gegenstand findet.“ 656 Dennoch könne nach Auskunft des Zeugen KHK A. Q., BKA, eine solche DNA-Spur in Ergänzung mit kriminal polizeilichen Erkenntnissen ein guter Treffer sein. Ein alleiniger Nachweis eines bestimmten Sachverhalts auf 657 Grundlage der DNA-Spur sei dann jedoch nicht zu hundert Prozent möglich. Der Zeuge EKHK M. G., BKA, führte zum Umfang der DNA-Spuren am Tatort aus, dass diese nicht üppig seien, 658 daraus aber auch keine zwingenden Rückschlüsse gezogen werden müssten. Aus der bloßen Anwesenheit einer Person im LKW folge nicht zwangsläufig auch ein Vorhandensein von DNA-Spuren.659 Der Zeuge KHK A. S., BKA, führte an, dass die DNA-Spuren trotz ihrer nicht so hohen Anzahl im Zusammenspiel 660 mit anderen vorhandenen Spuren ausgereicht hätten, Rückschlüsse auf das Tatgeschehen zu ziehen. Die Zeugin LKDn Dr. Pohlmeier, BKA, bezeichnete in ihrer Vernehmung das Spurenbild als nicht ungewöhnlich 661 für einen Tatort, an dem sich der Täter lediglich eine halbe Stunde aufgehalten habe. Der ebenfalls bei der Spurenauswertung beteiligte Zeuge KHK T. B., LKA Berlin, beschrieb hierzu allgemein, wie sich eine Spurenlage hinsichtlich der DNA-Spuren gestalten kann: „Das ist ganz unterschiedlich. Ich habe Tatorte gehabt, da würde man hundertprozentig erwarten, dass man DNASpuren findet, und es war nichts. Und genau umgedreht gibt es auch, dass man sagt: ‚Da kann doch eigentlich nichts sein‘, und dann kommt eine DNA-Spur. Da gibt es keine Regeln für. […] 654 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 4. 655 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 3. 656 Stenografisches Protokoll der 90. Sitzung vom 28. Mai 2020, Protokollnr. 19/90 (Zeuge A. Q.), S. 32 f. 657 Stenografisches Protokoll der 90. Sitzung vom 28. Mai 2020, Protokollnr. 19/90 (Zeuge A. Q.), S. 33. 658 Stenografisches Protokoll der 97. Sitzung vom 10. September 2020, Protokollnr. 19/97 (Zeuge M. G.), S. 109. 659 Stenografisches Protokoll der 97. Sitzung vom 10. September 2020, Protokollnr. 19/97 (Zeuge M. G.), S. 110. 660 Stenografisches Protokoll der 99. Sitzung vom 17. September 2020, Protokollnr. 19/99 (Zeuge A. S.), S. 35. 661 Stenografisches Protokoll der 105. Sitzung vom 29. Oktober 2020, Protokollnr. 19/105 I (Zeugin Dr. Pohlmeier), S. 64.
Drucksache 19/30800 – 188 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ich bin persönlich ein sehr guter Spurenleger; ich tauche immer wieder selber an Tatorten auf, […] obwohl ich in voller Montur dort arbeite, und andere Menschen setzen eben nicht so leicht DNA-Spuren. Das ist 662 einfach so.“ Thematisiert wurden im Ausschuss auch solche DNA-Spuren, die im LKW gefunden wurden, jedoch weder Amri noch dem getöteten LKW-Fahrer zugeordnet werden konnten. Insgesamt sind laut BKA 23 DNA-Profile in den untersuchten Spurenbereichen (5, 9, 10 und Italien) gesichert worden. Die Spurenbereiche umfassten nicht nur den LKW (Spurenbereich 5), sondern auch Spuren vom Friedrich-Krause-Ufer (Spurenbereich 9), der Wohnung in der Freiwalder Straße 30 (Spurenbereich 10) sowie Spuren aus Italien. Neun dieser Profile hätten dabei Perso nen zugeordnet werden können. Damit seien mit Stand August 2020 14 aufgefundene DNA-Profile weiterhin 663 offen. Dass es sich bei den noch offenen DNA-Spuren nicht nur um solche aus dem LKW handele, bestätigte auch der Zeuge EKHK T. M., BKA, in seiner Vernehmung.664 Einer E-Mail von KHK A. Q., BKA, vom 15. März 2017 ist zu entnehmen, dass sich das BKA bemühte, die offenen DNA-Profile mittels Einholung von Vergleichsprofilen der am Anschlagsort eingesetzten Einsatz- und 665 Rettungskräften zu klären. Gefragt zu dieser Vorgehensweise und warum ein Abgleich nicht früher erfolgt sei, antwortete der Zeuge KHK A. Q., BKA: „Ja, das ist in der Tat so, dass wir Vergleichsproben eingeholt haben. Ich kann mich noch entsinnen, dass wir diesen Vorgang angestoßen haben. Es begann ja zunächst mit einer Vernehmung aller vor Ort relevanten eingesetzten Kräfte, was die Wahrnehmung angeht. Das bedeutet, unser Ziel war es zunächst, den Tatort so einschätzen zu können: Welche Person kommt denn als möglicher berechtigter Spurenverursacher in Be tracht? Und dementsprechend gab es Vernehmungen zunächst. Die sind recht früh angestoßen worden, am 23. Dezember war das. Später dann, nachdem sich herauskristallisierte – – Nachdem auch die Untersuchungen in den Asservaten der Priorität eins vorangeschritten waren, wurde eben deutlich: Wir haben offene DNA-Profile, und es ist jetzt erforderlich, dass wir in der Tat noch einmal die Kriminalbeamten, die Rettungssanitäter, die dort vor Ort waren – – dass wir von denen Vergleichsproben gewinnen. Da ist dann diese Liste mit den 33 Personen entstanden. Die Ergebnisse, die lagen dann vor, als ich nicht mehr in der BAO war. Warum hat das so lange gedauert? […] Also, ich kann die Frage nachvollziehen, dass Sie natürlich von dem zeitlichen Aspekt diese Frage durchaus stellen. Aus unserer Sicht war das eine Maßnahme, die zu dem Zeit punkt aufgrund der Vorerkenntnisse ja nicht schneller getroffen werden konnte. Also, wir haben da schon versucht, schnell zu agieren. Auf der anderen Seite ist es eben so, dass man sich auch erst ein Bild darüber machen muss: Über wie viel unbekannte DNA-Profile reden wir denn? Insofern war es eben nicht früher möglich.“666 Der Zeuge PHK R. G., Polizei Berlin, der unmittelbar nach dem Anschlag im Führerhaus des LKW war, und bei der Bergung des getöteten Fahrers half, berichtete dem Ausschuss, eine entsprechende DNA-Vergleichsprobe 667 auch abgegeben zu haben. Der Zeuge Roden, der nach eigener Aussage unmittelbar nach dem Anschlag zwei Stufen des Führerhauses hochgeklettert sei, und dabei auch den LKW berührt habe, führte aus, dass er keine DNA- 668 Proben zum Abgleichen abgegeben habe und vonseiten der Behörden auch nicht befragt worden sei. Zur Bedeutung der offenen DNA-Profile für die damaligen Ermittlungen führte der Zeuge BA b. BGH Salzmann, GBA, aus: „Die bieten mir keinen Ansatzpunkt. Wenn sie eben unbekannt sind und wenn sie in der Datei nicht erfasst sind, dann weiß ich eben nicht, wer sich hinter diesen DNA-Spuren verbirgt, sodass ich also auch eine be 669 stimmte Person nicht, ich sage es jetzt mal, neutral in den Fokus nehmen kann.“ 662 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge T. B.), S. 193. 663 Begleitvermerk zur Spurentabelle vom 20. August 2020, MAT C BKA-4_Anlage_1_Begleitvermerk, Bl. 3 ff. - VS-NfD – insoweit offen. 664 Stenografisches Protokoll der 92. Sitzung vom 18. Juni 2020, Protokollnr. 19/92 I (Zeuge T. M.), S. 136. 665 E-Mail des KHK A. Q. vom 15. März 2017, MAT A BE-15-20 Ordner 71, Bl. 21 ff. 666 Stenografisches Protokoll der 90 Sitzung vom 28. Mai 2020, Protokollnr. 19/90 (Zeuge A. Q.), S. 16. 667 Stenografisches Protokoll der 82. Sitzung vom 5. März 2020, Protokollnr. 19/82 (Zeuge R. G.), S. 142. 668 Stenografisches Protokoll der 92. Sitzung vom 18. Juni 2020, Protokollnr. 19/92 I (Zeuge Roden), S. 188. 669 Stenografisches Protokoll der 97. Sitzung vom 10. September 2020, Protokollnr 19/97 (Zeuge Salzmann), S. 33.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 189 – Drucksache 19/30800 Im Ausschuss wurde zudem auch kritisch thematisiert, dass in den Akten neben den oben dargestellten Zusam menfassungen und Einzelvermerken kein abschließender und zusammenfassender Spurenvermerk zu finden sei. Vonseiten des GBA wurde daraufhin erklärt, dass eine solche Zusammenfassung aus ermittlungstaktischer Sicht unterblieben sei und die Spuren in den bestehenden Vermerken hinreichend dargestellt wären. Ohne Anerkennung 670 einer Rechtspflicht erklärte sich sodann das BMI zur Beauftragung eines solchen Vermerks bereit. Das BKA erstellte daraufhin eine umfassende Auflistung aller Spuren am Tatort. Eine tabellarische Aufstellung der Spuren in Form einer Exel-Tabelle wurde dem Ausschuss gemeinsam mit einem erläuternden Begleitvermerk mit Schrei ben vom 26. August 2020 vorgelegt.671 Das BKA ergänzte seine Ausführungen zudem mit einem Ergänzungsver 672 merk vom 10. November 2020. Inhaltlich lagen der Vorlage des BKA die folgenden elf Erkenntnisinteressen bzw. Fragen zugrunde: „1. Spuren im und am Tatmittel (Tat-LKW) oder in dessen unmittelbarer Umgebung. Insbesondere Fahrer kabine sowie auch Ladung und Gegenstände aus, an oder in dem LKW sowie in oder im Verlauf der vermuteten Fluchtroute Amris. 2. Spuren an dem HTC Handy sowie an dem Samsung Klapphandy und an seiner zurückgelassenen Geld börse nebst Inhalt. 3. Spuren an sonstigen Gegenständen im Führerhaus oder aus dem Führerhaus. 4. Welche Spuren wurden gesichert? (Art der Spuren) 5. Welche Spuren konnten welchen Personen oder Verursachern zugeordnet werden, welche Spuren sind bis heute noch offen bzw. konnten nicht konkreten Personen zugeordnet werden? 6. Welche Spuren enthielten „Mischprofile“? Und von welchen Personen? 7. Wann lagen die Auswerteergebnisse der gesicherten DNA Spuren vor und wann wurden diese mit der DNA-Datenbank oder mit Vergleichsproben von welchen Personen abgeglichen? 8. Wann lagen die Auswerteergebnisse der gesicherten daktyloskopischen Spuren vor und wann wurde diese mit zugänglichen Datenbanken oder mit Vergleichsproben abgeglichen? 9. Sind diese Spuren (DNA und Fingerspuren) mehrfach mit den Datenbanken abgeglichen worden bzw. wann zum letzten Mal? 10. Sind diese Spuren bzw. Vergleichsproben mit der sog. 123er Liste der wichtigsten Kontaktpersonen des Amri abgeglichen worden? Finden sich Vergleichsdaten dieser Personen in den entsprechenden Daten banken? 11. Von welchen Personen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Ersthelfer, Ärzte oder Unbeteiligte) wurden Vergleichsproben als mögliche Spurenleger genommen und wann wurden diese mit den gesi cherten Spuren abgeglichen? Welche Spuren konnten diesen Personen zugeordnet werden?“673 dd) Fingerabdruckspuren Amris am LKW Das BKA hielt im Vermerk vom 6. April 2020 fest, dass am und im LKW drei daktyloskopische Spuren gefunden 674 wurden. Zur Sicherung von Fingerabdruckspuren sei der LKW bedampft worden. Dabei habe man zwei Fin gerabdruckspuren an der Außenseite des LKW – an der Fahrertür und dem Seitenteil der Fahrerkabine – sicher 675 stellen können. Die Spur an der Fahrertür zeige einen Abdruck von Zeige-, Mittel- und Ringfinger der rechten Hand. Die Spur vom Seitenteil der Fahrerkabine zeige einen Abdruck des Mittelfingers und der Handfläche der 670 Vgl. Kurzprotokoll der 87. Sitzung vom 14. Mai 2020, Protokollnr. 19/87, S. 8. 671 Übersendungsschreiben vom 26. August 2020 nebst Anlage 1 (Begleitvermerk), MAT C BKA-4_Anlage_1_Begleitvermerk und An lage 2 (Spurentabelle), MAT C BKA-4_Anlage 2_VS-NfD_Spurentabelle mit Mat-Nr. 672 Ergänzungsvermerk vom 10. November 2020, MAT C BKA-5. 673 Begleitvermerk zur Spurentabelle vom 21. August 2020, MAT C BKA-4_Anlage_1_Begleitvermerk, Bl. 1 - VS-NfD – insoweit offen. 674 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 1. 675 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 1; vgl. hierzu auch den Vermerk des KHK T. B. zur Übersicht der gesicherten Spuren aus dem Tat-LKW, MAT A BE-15- 31, Ordner 120, Bl. 294 - VS-NfD – insoweit offen.
Drucksache 19/30800 – 190 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 676 linken Hand. Über einen Abgleich mit dem erkennungsdienstlichen Material Amris konnte dieser dann auch als Spurenverursacher der beiden Fingerabdruckspuren festgestellt werden.677 Ferner wurde an einer 50 €-Banknote eine Abdruckspur des linken Daumens gesichert. Die Banknote habe sich in der schwarzen Geldbörse befunden, die auf dem Boden des LKW gefunden wurde und in der sich auch die Duldungsbescheinigung Amris auf den Namen Almasri befunden habe. Auch hier konnte über einen Abgleich mit erkennungsdienstlichem Material Amri als Spurenverursacher festgestellt werden.678 Auf den Vorhalt, dass der Abdruck an der Fahrertür gutachterlich als „typisch“ für eine Griffspur beschrieben werde, wie sie beim Zudrücken der Tür von außen, neben dem Fahrzeug stehend, mit den Fingern der rechten Hand verursacht werde, antwortete der Zeuge KHK A. Q., BKA,: „Das bedeutet, wir haben jetzt hier auf der einen Seite ein Spurenergebnis, aber auf der anderen Seite doch eine Bewertung, die dadurch relativiert wird, dass der Kollege geschrieben hat: typischerweise. - Letztend lich: Fakt für uns war, es gibt also Fingerabdrücke. Diesen Punkt, dass jemand damit eine Tür zugemacht hat, den würde ich gar nicht so unterschreiben; der ist für mich auch nicht maßgebend.“679 Und weiter ergänzte der Zeuge zu dieser Frage: „Ich persönlich war ja auch am Lkw und möchte da auch noch mal auf den Zeugen M. verweisen, der diesen Abschlussvermerk dann deutlich später auch geschrieben hat. Ich persönlich stand auch vor dem Lkw und hatte auch diese Spur im Blick. Und aus meiner Sicht ist es auch möglich, dass diese Spur im Zusammenhang mit dem Öffnen der Tür, mit dem Abstützen - Sie haben dort einen Steigbügel, der ist ziemlich hoch; das Cockpit ist ziemlich eng; aber Sie müssen versuchen, sich irgendwie zu stabilisieren - - Und so ist es also so, dass man auch davon ausgehen kann, dass diese Spur nicht beim Zudrücken der Tür, sondern auch im Rahmen der Bemächtigungsphase beim Stabilisieren der Person, die ja gar nicht ins Cockpit reinkann, ohne dabei einen Überraschungseffekt zu verlieren, also die irgendwo sich festhalten muss - - dass diese Spuren 680 so verursacht worden sind.“ Auf den Vorhalt, dass die Spur typischerweise nur durch ein Zudrücken der Tür entstanden sein könne, führte der Zeuge M. G., BKA, aus, dass diese Schlussfolgerung nicht zwingend sei. Vielmehr komme hierfür auch eine „Berührung“ in Betracht. Er beschrieb die mögliche Entstehungsweise für den Abdruck wie folgt: „Nein, eben nicht, sondern es ist eine Berührung. Er muss sich dazu nicht hochziehen wie Spiderman oder wer auch immer, sondern es ist eine plausible Version, wie diese Spur verursacht werden konnte, zu einem Zeitpunkt von einer Person, die die Tatrekonstruktion und die gesamten Umstände nicht weiß. Denn diese Feststellung, dass es durchaus typisch ist für ein Zudrücken, ist unmittelbar nach der Feststellung, ich glaube, am 22.12. getroffen worden. […] Und insofern kann man eben kein Zudrücken der Tür, sondern nur ein Berühren ableiten - im Gegensatz zu der anderen Fingerabdruckspur an der B-Säule, deren einzige plausible Entstehung dahin gehend ist, dass Amri sich von innen nach außen zumindest festgehalten hat.“ 681 Ebenfalls mit der Frage zur Entstehung der Fingerabdruckspur an der Fahrertür konfrontiert, führte der Zeuge EKHK T. M., BKA, aus: „Ich kann es mir nur so erklären, dass er den Lkw verlassen hat. Dann gibt es ja eine Griffspur links an der B-Säule, meine ich. Und dann ist es im Bereich der Lkw-Tür unterhalb des Griffes. Und das ergibt für mich 676 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 2. 677 Spurensicherungs- und Identifizierungsbericht vom 21.12.2016, KOK M. und TB B, LKA Berlin, MAT A BE-15-157 Ordner 454, Bl. 15 f. - VS-NfD – insoweit offen. 678 Vermerk des BKA vom 6. April 2020 zur „Zusammenstellung der von Anis AMRI verursachten Spuren am Tatort“, MAT A BKA- 10-63, Bl. 2; vgl. Spurensicherungs- und Identifizierungsbericht vom 23.12.2016, KHK S. und TB B., LKA Berlin, MAT A BE-15- 157 Ordner 454, Bl. 24 f. - VS-NfD – insoweit offen. 679 Stenografisches Protokoll der 90 Sitzung vom 28. Mai 2020, Protokollnr. 19/90 (Zeuge A. Q.), S. 29. 680 Stenografisches Protokoll der 90 Sitzung vom 28. Mai 2020, Protokollnr. 19/90 (Zeuge A. Q.), S. 30. 681 Stenografisches Protokoll der 97. Sitzung vom 10. September 2020, Protokollnr. 19/97 (Zeuge M. G.), S. 89.