022_MAT A S-4
Daktyloskopische Gutachten Dr. Ulrich Gerstel linken Hand. Diese Abdrücke dienen auch als Kontrollabdrücke und stimmen mit den einzeln abgerollten Fingerendglieder in den entsprechenden Feldern überein. Die Abdrücke der Handinnenseiten sind von der Handwurzel bis über den Fingerwurzelbereich hinaus nahezu vollständig abgebildet und zeigen typische Furchen und Falten. Ein Kontrollfingerabdruck neben den Abdrücken der Handflächen als Bestätigung zur Personenübereinstimmung mit den Fingerabdrücken ist nicht vorhanden. Das Vergleichsmaterial ist kontrastreich und die Papillarlinien sind klar und deutlich erkennbar. Insgesamt ist das Vergleichsmaterial hinsichtlich des daktyloskopischen Informationsgehaltes sowohl qualitativ durch die klare und deutliche Darstellung der Papillarlinienbilder als auch quantitative durch die Vielzahl an anatomischen Merkmalen zur Führung des daktyloskopischen Identitätsnachweises geeignet. Fingerabdruckblatt: Tote Person aus dem LKW mit der festgestellten Personalie U , Die Einzelabdrücke zeigen die zentrale Leistenhaut der Fingerbeere mit mehr oder weniger abgebildeten Bereichen zu den Nagelkanten. Teilweise kamen auch die Fingermittelglieder zum Abdruck. Kontroll- und Handflächenabdrücke sind nicht vorhanden. Das Vergleichsmaterial stellt sich größtenteils kontrastreich dar und die Papillarlinien sind überwiegend verfolgbar. Für daktyloskopische Vergleichszwecke weist das Vergleichsmaterial einen ausreichenden Informationsgehalt der Fingerendglieder auf und ist zur Führung des daktyloskopischen Identitätsnachweises geeignet. Vergleich Im Rahmen der vergleichenden Untersuchung wird das für daktyloskopische Vergleichszwecke geeignete Spuren- und Vergleichsmaterial miteinander verglichen. Dies ist aufgrund des vorhandenen gemeinsamen Informationsgehaltes möglich. Durch das Ergebnis dieses Vergleiches kann festgestellt werden, dass: • Spur 11.5.3.1.2.1, Ausschnitt „Leere beschädigte Holsten-Bierbüchse, 0,5 Ltr.“ Barcode: 16XAQ628-2 mit dem Abdruck des rechten Daumens und • Spur 11.5.3.28.1 auf Spurensicherungskarte, Barcode: 16XAF415-0 von „Laptop Toshiba (Barcode: 16XAQ621-8)“ mit den Abdruck des linken Daumens sowohl im allgemeinen Papillarlinienverlauf als auch hinsichtlich der erkennbaren anatomischen Merkmale in Form und Lage zueinander mit der unter der Personalie U behandelten Person identisch ist. Ferner kann festgestellt werden, dass: • Spur 5.3.1.1 D2, Ausschnitt 50€ Schein aus „Bargeld aus Portemonnaie, LKW, Almasri, Ahmed, 230,- Euro, Stückelung: 1x100, 2x50, 1x20, 1x10 Euroscheine“ Barcode: 16MAC064-5 mit dem Abdruck des linken Daumens, Seite 11 von 13
Daktyloskopische Gutachten Dr. Ulrich Gerstel • Spur 5.9. D 1 „LKW Scania, poln.K.: GDA 08J5, Fahrertür außen vor Türöffner, ca. 170 cm“, Barcode: 16XAQ704-2 mit den Abdrücken des rechten Zeige-, Mittel- und Ringfingers und • Spur 5.9. D 2 „LKW Scania, poln.K.: GDA 08J5, B-Säule außen, fahrerseitig ca. 190 cm“, Barcode: 16XAQ703-0 mit den Abdrücken des Fingerwurzelbereichs/Kleinfingerballens der linken Hand und des linken Mittel- und Zeigefingers sowohl im allgemeinen Papillarlinienverlauf als auch hinsichtlich der erkennbaren anatomischen Merkmale in Form und Lage zueinander mit der unter der Personalie Ahmad Zaghloul (Führungspersonalie BKA Anis Amri) erkennungsdienstlich behandelten Person identisch ist. Abweichungen, die eine Identität ausschließen sind nicht vorhanden. Die Spur mit dem Dateinamen „JE_78964_Blech Fahrertür ohne Barcode“ konnte keinem der benannten Personalien zugeordnet werden. Beweiswürdigung: Aus daktyloskopischer Sicht kann festgestellt werden, dass der hier benannte Ahmad Zaghloul (Führungspersonalie BKA: Anis Amri) zwei daktyloskopische Spuren an der Außenseite der LKW Fahrerseite verursacht hat. Die auf der Außenseite der Fahrerkabine an der B-Säule gesicherte Spur (Nr.5.9.D 2) ist ein Teilabdruck der linken Hand (Handfläche und zwei Langfinger). Lage und Ausrichtung der Spur mit den Fingerspitzen Richtung Boden weisend, sprechen für einen Stützakt des Spurenverursachers, wie er beim Verlassen der Fahrerkabine bei geöffneter Fahrertür entstehen kann. Die weit abgerollten Mantellinien des Mittelfingers könnten dem Anschein nach auf einen mit der linken Hand abgestützten Sprung vorwärts aus der geöffneten Fahrerkabine zurückzuführen sein. Eine zweite Spur (Nr. 5.9.D 1) mit den Abdrücken des Zeige-, Mittel- und Ringfingers der rechten Hand ist links neben dem Türöffner der LKW Fahrertür zur Abbildung gekommen. Die Ausrichtung der Fingerspitzen nach oben, das gut abgebildete Zentrum der Fingerbeeren und die weit in Richtung Fingerkuppen abgerollten Mantellinien deuten darauf hin, dass der Spurenverursacher die Fahrertür (mutmaßlich mit Blick auf diese) mit der rechten Hand zugedrückt hat. Da eine präzise Altersbestimmung von daktyloskopischen Spuren zurzeit nicht möglich ist, kann aus daktyloskopischer Sicht nicht abschließend geklärt werden, ob die Spuren in einem zusammenhängendem Bewegungsablauf (Verlassen der Fahrerkabine und Schließen der Fahrertür) am Ende des Tatzeitpunktes entstanden sind. Allerdings stellen sich die hier beschriebenen Spuren überwiegend kontrastreich und linienklar dar, Spurenüberlagerungen, Materialanheftungen oder Streifenbildung konnten nicht festgestellt werden. Beachtenswert ist auch die Tatsache, dass schon vor der chemischen Behandlung zur Sichtbarmachung daktyloskopischer Spuren am 21.12.2016 (ANT 2016/51934/41) auf einem Übersichtsbild (_H5A0058 aus MAT A GBA-7-40_Auszug/7) vom 20.12.2016 die Abdrücke der Spur mit der Nr. 5.9.D 1 ansatzweise und trotz der exponierten Spurenlage erkennbar sind. Auf der Fahrerseite konnte nur noch eine weitere Spur gesichert werden, die nicht dem Spurenverursacher Ahmad Zaghloul (Führungspersonalie BKA: Anis Amri) bzw. dem U zugeordnet werden konnte. Laut Spurensicherungsberichten wurden Seite 12 von 13
Daktyloskopische Gutachten Dr. Ulrich Gerstel keine weiteren auswertbaren daktyloskopischen Spuren an fest verbauten Teilen im Innen- und Außenbereich der LKW Zugmaschine festgestellt. Die daktyloskopische Spurenlage lässt somit keine weiteren Rückschlüsse zur Tatrekonstruktion zu. Das Fehlen von daktyloskopischen Abdrücken kann, neben der Tatsache, dass es zu keinem Berührungsvorgang an betreffenden Gegenständen durch einen Spurenverursacher kam, auf verschiedenste Gründe zurückzuführen sein. So sind insbesondere Fingerabdrücke auf gut exponierten oder häufig genutzten Oberflächen einer Vielzahl von physikalischen und chemischen Einflüssen ausgesetzt. Einfache Beispiele sind z.B Wischeffekte, wie sie beim Wegpacken von Handys entstehen oder auch Wärme, Licht, relative Feuchtigkeit oder Fette, die den abgedrückten 4 Hydrolipidfilm in seiner Struktur beeinflussen/zerstören können . An gut geschützten Bereichen wie z.B. an der SIM Karte in einem Handy, können Fingerabdrücke dagegen eine lange Zeit erhalten bleiben und entsprechend nachgewiesen werden. Ein weiterer wichtiger Parameter, der die Nachweisbarkeit von daktyloskopischen Spuren bestimmt, ist der Spurenträger selbst. Insbesondere strukturierte oder stark gemusterte Spurenträger wie z.B. Teile der LKW Fahrerkabine stellen häufig problematische Oberflächen für eine konventionelle Spurensicherung dar. Auch Pflegemittel, spezielle „Antifingerprint Coatings“ oder Beschichtungseigenschaften der verbauten Kunststoffe können sich ebenfalls negativ auf die Nachweisbarkeit von Fingerabdrücken auswirken. Dr. Ulrich Gerstel Dipl. Biol. Sachverständiger für Daktyloskopie 4 Girod, A.: Composition of fingermark residue: A qualitative and quantitative review, Forensic Science International, 2012. Seite 13 von 13