023_MAT A S-4-1_finale Version
UK Deutscher Bundestag 1. Untersuchungsausschuss 9, März 2021 (' DAkkS ‘4s` Deutsche Akkrediderungsstelle D•PL-13069.02-01 D•PL-13069-02-02 UNIVERSITÄTSKLINIKUM 615" Schleswig-Holstein UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schlemig-Holsteln Campus Kiel, Haus U35, Arnold-Heller-Straße 3, 24105 Kiel Institut für Rechtsmedizin Direktorin: Prof. Dr. med. Johanna Preuß-Wössner An den Campus Kiel 1. Untersuchungsausschuss Arnold-Heller-Str. 12, 24105 Kiel der 19. Wahlperiode des Deutscher Bundestag Tel: +49 431 500 15900 Fax: +49 431 500 15904 Deutschen Bundestages 1. E-Mail: rmed-ki@uksh.de Untersuchungsausschuss URL: httc://www.uksh.defrechtsmedizin Platz der Republik 1 der 19. Wahlperiode Campus Lübeck 11011 Berlin Kahlhorststr. 31-35, 23562 Lübeck Tel: +49 451 500 15950 MAT A Fax: +49 451 500 15954 E-Mail: rmed-hl@uksh.de efi nde UefjofrL Datum: 08.03.2021 GA-Nr.: GA1061/21 Lfd. Nr.: SP0154121 Betr.: Interpretation von DNA-Spuren, Spurenlage Attentat Breitscheidplatz Az.: PA-25 — 5452-2 Bezug: Untersuchungsauftrag (schriftlich) vom 18.09.2020 Gemäß Untersuchungsauftrag vom 18.09.2020 wird in obiger Sache ein Gutachten zur Interpretation von DNA-Spuren im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, 2016 erstattet. Universitätsklinikum Vorstandsmitglieder: Bankverbindung: Schleswig-Holstein Prof. Dr. Jens Scholz (Vorsitzender) Commerzbank AG Anstalt des Peter Pansegrau IBAN: DE55 2308 0040 0305 5668 00 öffentlichen Rechts Michael Kiens BIC: DRES DE FF230 Prof. Dr. Christopher Baum Seite 1 von 23 Prof. Dr. Joachim Thiery
GA1061/21 1. Auftragserteilung Mit Schreiben vom 18.09.2020 wurde durch den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschuß der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages beauftragt, gern. dem Beweisbeschluß S-4 vom 02.07.2020 (Anlage 1 des o.g. Schreibens) zur „Spurenlage Breitscheidplatz-Attentat" gutachterlich Stellung zu nehmen bezugnehmend auf die in 3.11 aufgeführten Fragestellungen. 2. Vorbemerkungen Der Gutachter ist Leiter der Abteilung für Forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Sachverständiger für forensische DNA-Analyse und Mitautor der von der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik (ISFG) empfohlenen', öffentlich zugänglichen Datenbankressource „DNA-TrAC", die die gesamte forensische Forschungsliteratur zum Thema „DNA-Transfer" zur Durchsuchung aufbereitet vorhält [1]. Das hier zu erstattende Gutachten beruht zum Teil auf Abfragen dieser Datenbank. Biostatistische Berechnungen erfolgten unter Verwendung der forensisch validierten Software LRMix Studio V. 2.1.3 (H. Haned, P. Gill) sowie eigener Populationsdaten2 und gemäß den Empfehlungen der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik (ISFG), der Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und nach fachlichen Regeln3. Der Gutachter nimmt regelmäßig und erfolgreich an externen Ringversuchen und Qualitätskontrollen teil. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Annica Gosch M.Sc. aus der Abteilung für Forensische Genetik, Mitautorin von „DNA-TrAC", hat dem Gutachter zugearbeitet und war an Sach- und Literaturrecherchen, sowie der Datensichtung, -aufbereitung und —auswertung für dieses Gutachten beteiligt. I. Einführung zu DNA-Transfer: Unter DNA-Transfer im forensischen Kontext versteht man die Übertragung von DNA-haltigem Material, meist Hautzellen, durch direkten Kontakt von einem forensisch-relevanten Element auf ein anderes. Solche „Elemente" können Individuen aber auch (etwa tatrelevante) Objekte sein. Moderne Nachweis- und Analysemethoden ermöglichen die forensische STR-Profilerstellung aus minimalen Hautabriebspuren nach Berührung („touch-DNA") und sogar Einzelzellen, so daß sich auch der Transfer winziger und mit dem bloßen Auge nicht sichtbarer Mengen DNA-haltigen Materials nachweisen läßt. DNA-Transfer ist damit eine Manifestation des sog. „Locard'schen Austauschprinzips", das besagt, daß jeder Kontakt eine Spur, daß also Elemente bei jedem Kontakt wechselseitig Spuren aneinander hinterlassen. Abbildung 1 (Seite 3) stellt ein solches DNA-Transferszenario schematisch dar. 1 https://www.isfg.org/Links 2 DNA_SAA_037_MischspurenSTR_v005; Ausgabe 18.08.2017 3 DNA_VA_012_Spurenanalyse_v006; Ausgabe 28.05.2019 Seite 2 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 n Transfer-Schritte Vorherige Vorherige Abb.1: Schematische Darstellung Aktivitäten/ Aktietitan/ der Kategorien von Variablen, die \ Kontakte Kontakte DNA-Transfer beeinflussen und der Stellen des Prozesses, an denen sie wirksam werden; Ix: Individuen, die am Kontakt beteiligt sind; Ox: Objekte, die am Kontakt beteiligt sind; mod. Kontakt 1,10, Sicherung Ergebnis nach [1] Persistent Persistent Die genaue Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer bestimmten Ergebniskonstellation nach DNA- Transfer hängt von zahlreichen Parametern und Variablen (s.u.) ab und kann mit heutigem Wissens- und Forschungsstand nicht berechnet werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die bekannten Kategorien von Variablen und Parametern, die die Quantifizierbarkeit und forensische Darstellbarkeit gesicherter transferierter DNA an den verschiedenen Stationen eines Transferwegs beeinflussen: Individuell Objekt Kontakt Untersuchung Körperl. Herkunft Oberfläche Art des Kontakts Bedingungen Probennahme blolog. Material Material Temperatur Abriebfläche Körperstelle Textur Dauer Feuchtigkeit Abriebmittel Licht abreibende Individuelle Hintergrund- Kontaktfläche Mikroorganismen Person Eigenschaften DNA Form Alter Typ Größe Zeit DNA-Extraktion Geschlecht Menge Extraktions- "shedder status" Frischheit Weitere methode Hauteigenschaften Kontakte Amplifikation Hintergrund-DNA Methode (Kit) vorherige PCR-Bedingungen Aktivitäten LT-DNA- vorh. Kontakt Verstärkungs- Frischheft techniken Tabelle 1: Der Farbcode entspricht den Stationen in der Abbildung 1; jeder Eintrag in der Tabelle kann einige bis zahlreiche verschiedene Manifestationen aufweisen, beispielsweise existieren zahlreiche verschiedene Oberflächen, die sich z.T. stark darin unterscheiden, wie sie auf DNA- Transfer einwirken (ob und welches DNA-haltige Material sie wie gut aufnehmen bzw. abgeben). Die in Tabelle 1 aufgeführten Variablen sind nicht isoliert voneinander zu verstehen, sondern können miteinander wechselwirken, was eine weitere Komplexitätsebene für DNA-Transferereignisse bedingt. Zusätzlich muß auch eine Gewichtung der Variablen vollzogen werden, da in jedem individuellen Szenario Variablen unterschiedlich stark zum Transfer beitragen und es daher Seite 3 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 bedeutsam ist, vor allem die relevantesten d.i. die den Transfer beim konkret postulierten Szenario im höchsten Maße beeinflussenden Variablen zu identifizieren und ihren relativen Beitrag zum Gesamttransfer zu berücksichtigen. Ist der eigentliche Kontakt vollzogen, spielen für das endständige DNA-Messergebnis (mit den Aussagequalitäten: Quantität, Inhibition, Degradation, DNA-Profilqualität) auch die Bedingungen und Umstände der Lagerung eine Rolle dafür, ob und wieviel der transferierten DNA erhalten bleibt und zum Beispiel beim nächsten Kontakt noch weitertransferiert werden kann. Und auch die Art/Methode der Probennahme und Untersuchung wirken sich auf das Meßergebnis aus. Diese können daher als „nontransferentielle Variablen" bezeichnet werden, da sie zwar nicht den Transfer selbst betreffen und daher keinen den Tatkontext betreffenden Informationsgehalt, aber dennoch Einfluß auf das Ergebnis haben. Zudem kann auf einem tatrelevanten Objekt, auf das DNA transferiert wird, schon vorher DNA enthalten sein (Hintergrund-DNA (s. Abbildung 1) oder DNA aus einem vorherigen, nicht tatbezogenen Transferereignis), die sich dann mit der neu transferierten DNA mischt und einen Gesamt-DNA-Pool bildet. Aus dem bisher Geschilderten erhellt die derzeitige relative Inkomensurabilität von DNA-Transfer und ergeben sich für die Beurteilung von Zustandekommen und Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines bestimmten DNA-Transferereignisses bzw. für die sachverständige Abwägung der Wahrscheinlichkeiten alternativer Hypothesen zum Zustandekommen eines Spurenbildes, die jeweils DNA-Transferereignisse postulieren, erhebliche Schwierigkeiten. Es können mithin bestenfalls Einschätzungen und Tendenzen auf Grundlage der Einbeziehung von Nachstellungen von Szenarien bzw. vergleichbaren Szenarien aus der Literatur („DNA-TrAC") formuliert sowie alternative Hypothesen nach ihren relativen Wahrscheinlichkeiten, die jeweils davon abgeleitet wird, wieviel besser als die jeweils andere Hypothese sie den vorliegenden Befund erklärt, angeordnet werden. Für präzise Berechnungen bezifferbarer Wahrscheinlichkeiten ist die derzeitige Daten- und Erkenntnislage jedoch unzureichend. Literaturquellen: [1] A. Gosch, C. Courts, On DNA transfer: The lack and difficulty of systematic research and how to do it better, Forensic Sci Int Genet 40 (2019) 24-36. II. Erklärung zu den Hypothesen / Interpretationshierarchie: Die Formulierung und Bewertung einander ausschließender aber nicht notwendig das gesamte Geschehen erschöpfend erklärender Hypothesen, die sich hinsichtlich ihrer Aussage nach einer mehrstufigen Hierarchie orientieren, wird hier gem. den Empfehlungen der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik [2a,b] durchgeführt. Die Inhalte der Hypothesen werden ggf. aus dem Kontext des zur Verfügung gestellten Materials abgeleitet. 1 Sub-sub-Quelle: nur Teile eines DNA-Profils (etwa die Hauptkomponente in einem Mischprofil mit mehr als zwei Beiträgern) wird betrachtet 2 Sub-Quelle: Klärung der Urheberschaft eines DNA-Profils Seite 4 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 3 Quelle: Klärung des Ursprungs einer Spur (z.B. Hautschuppen oder Körperflüssigkeit) 4 Aktivität: Einordnung der Spur in ihren Entstehenskontext (z.B. ob eine bestimmte Person eine bestimmte Handlung durchgeführt hat) (Ebene 5 betrifft die Straftat und dient der Klärung der Schuldfrage; sie ist mithin nicht Aufgabe des und Anspruch an den Sachverständigen!) Es gilt: je höher die Ebene, zu der eine Aussage getroffen werden soll, desto mehr Information ist erforderlich Literaturquellen: [2a] Gill, P., Hicks, T., Butler, J. M., Connolly, E., Gusmäo, L., Kokshoorn, B., & Schneider, P. M. (2018). DNA commission of the International society for forensic genetics: Assessing the value of forensic biological evidence-Guidelines highlighting the importance of propositions: Part I: evaluation of DNA profiling comparisons given (sub-) source propositions. Forensic Science International: Genetics, 36, 189-202. [2b] Gill, P., Hicks, T., Butler, J. M., Connolly, E., Gusmäo, L., Kokshoorn, B., & Taylor, D. (2020). DNA commission of the International society for forensic genetics: Assessing the value of forensic biological evidence-Guidelines highlighting the importance of propositions. Part II: Evaluation of biological traces considering activity level propositions. Forensic Science International: Genetics, 44, 102186. 3. Gegenstand / Rahmen der Begutachtung Gemäß dem Beweisbeschluß S-4 sollten die dem Untersuchungsausschuß vorgelegten Akten und Daten zu vorgefundenen und gesicherten Spuren folgender Sachverhalte oder Geschehenskomplexe Gegenstand der Begutachtung sein: - Breitscheidplatz, Tatort und Tatzeit des Attentats - Tat-Lkw - Friedrich-Krause-Ufer und Weg zum Breitscheidplatz, Zeit direkt vor dem Attentat - Leichnam Amris und die von ihm bei seinem Tod mitgeführten Gegenstände Hierzu sollten - alle dem Ausschuß vorliegenden Informationen zu gesicherten Spuren und die dazu erstellten Vermerke ausgewertet und bewertet werden - alle mit der gegebenen Spurenlage zu vereinbarenden Hypothesen zum Tathergang aufgezeigt und ihre jeweilige Wahrscheinlichkeit bewertet werden - Stellung genommen werden, ob das Gesamtbild der Spurenlage falsche Interpretationen oder Untersuchungen und Ermittlungen nahelegt, die versäumt wurden. Begrenzt durch die Expertise des Gutachters (biologische Spuren und forensische Nukleinsäure-Analyse) und wegen des Umfangs und der Unübersichtlichkeit und Komplexität des hier vorliegenden Datenmaterials sowie der Kurzfristigkeit der Beauftragung in Bezug Seite 5 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 auf die Abgabefrist des zu erstattenden Berichts kann im Rahmen dieses Gutachtens nur die Spurensituation im Führerhaus des LKW sowie an einigen Effekten des A. AMRI (Pistole, Messer, Kleidung, Mobiltelephon) in erforderlicher Tiefe betrachtet und in die Begutachtung einbezogen werden. Die Perspektive unserer Untersuchungen und Beurteilungen ist dabei notwendig durch die Auswahl der damals von den Ermittlungsbehörden durchgeführten Analysen und die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten begrenzt. Die Begutachtung erfolgt zudem nur zu den unter 3.11 aufzuführenden Fragestellungen und es wird in diesem Gutachten lediglich und ausschließlich bezugnehmend auf DNA-Spuren und deren Interpretation betreffende Aspekte Stellung genommen. I. Quellen In die Begutachtung des unter 3. genannten Gegenstands wurden Akten, Schriften, Dokumente und Quellen von folgenden Datenträgern/Einsendungen einbezogen: Datenträger / -quelle Absender/ erhalten am Inhalte / Anlagen Ersteller San Disk USB-Stick, Mitarbeiter des 29.09.2020 MAT C BKA-4_Anlage 2_VS- grün UA NfD_Spurentabelle mit Mat-Nr; Begleitvermerk zur Spurentabelle, Ordner mit Fundstellen (18 Elemente + Inhaltsverzeichnis) E-Mail-Anhänge Mitarbeiter des 16.10.2020 Teil 1: Übersicht UA Spurenvermerke.pdf und 11 BKA- Ordner als pdf -Dateien Teil 2: 3 BKA-Ordner als pdf -Dateien E-Mail-Anhang Mitarbeiter des 26.10.2020 MAT A BE-25-2 Ordner 55_131. 110- UA 133.pdf Toshiba Festplatte Mitarbeiter des 27.10.2020 - Auszüge Standalone Rechner „grün", 1TB UA - Beweisbeschlüsse (41 Unterordner) - Beweismaterialien 1 (16 Unterordner) - Beweismaterialien 2 (1 Unterordner) - Beweismaterialien 3 (16 Unterordner) - Beweismaterialien 4 (4 Unterordner) DVD, Taskforce Lupe Mitarbeiter des 27.10.2020 Zusammenstellung Spheron HDR- UA Kameras; 161219-2002-019469 E-Mail-Anhang Mitarbeiter des 12.11.2020 MAT A BE-25-2 Ordner 55_Auszug UA BI. 134-218 hochauflösend.pdf; Übersicht Spurenvermerke.pdf Seite 6 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 E-Mail-Anhang Mitarbeiterin 25.11.2020 201026 LKA BE des BKA Berlin Auftragserledigung.pdf; Spurensicherungsbericht_20.12.201 6_MAT A BE-15-31_Ordner 120_131. 229-232....pdf; 201109 TF Lupe Beantwortung Frage 1 und 3 per CD.pdf 2 DVDs LKA Berlin, 26.11.2020 DVD1: Unterlagen der KTI BE; KTI ID Taskforce Lupe 389/2020; 25.11.2020 DVD2: Ordner 565-587, 615-618, 1111,1112 E-Mail-Anhang Mitarbeiter des 01.12.2020 Anschreiben_MAT C BKA-5.pdf; UA MAT C BKA-5.pdf Vorläufiger Rechtsmedizin 20.12.20205 Protokoll der Obduktion des U Obduktionsbericht der Charit , am 20.12.2016 U 4 Berlin E-Mail-Anhang Mitarbeiterin 18.01.2021 01 170124_G DNA Unters Tatwaffe des BKA Berlin AMRI 1-ital (RHE).pdf; 161222_G LKA 117 Übersicht gesicherte Spuren LKW_geschwärzt.pdf; technischer Bericht.pdf; 6R0F6590.JPG; 170111_G KT Antrag 0.5.14.28.2 (Original...)geschw.pdf; 161230_G Lichtbildmappe - Abwischungen an der Zugmaschine_geschw.pdf; 170112_G VM Nachsuche LKW am 10.01.2017_geschwärzt.pdf DVD (BKA Mitarbeiterin 21.01.2021 Tatort: Datensicherung LKA KTI 56; Datenträger, 7-Zip des BKA Berlin LKW Spusi / LKW 21/12 verschlüsselt) E-Mail-Anhang Mitarbeiterin 12.02.2021 01170124_G DNA Unters Tatwaffe des BKA Berlin AMRI 1-ital.pdf; 01170124_G DNA Unters Tatwaffe AMRI 2-ital.pdf; 180115_G DNA Tatwaffe AMRl.pdf; DNA Waffe ita.pdf Verweise und Bezugnahmen auf einzelne Asservate in diesem Gutachten gehen stets auf die vom BKA erstellte EXCEL-Spurentabelle „MAT C BKA-4_Anlage 2_VS-NfD_Spurentabelle mit Mat-Nr" (vom USB Stick) zurück; angegeben wird eine Beschreibung, der Barcode und erforderlichenfalls die Bezeichnung (Beispiel: „schwarze Jogginghose, 16XAI185-4, DNA- Watteträger 51.1.2 B13"). 4 basierend auf handschriftlichen Notizen, gefertigt bei Einsichtnahme 5 beaufsichtigte Einsichtnahme am LKA-SH Seite 7 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 Im Gutachten wird wiederholt auf einige Personen Bezug genommen, die im folgenden kurz aufgeführt werden: Person / Name Kürzel Rolle Anis Amri Amri mutmaßlicher Attentäter; mutmaßlich Fahrer des LKW auf der Fahrt zum Breitscheidplatz U U rechtmäßiger Führer des LKW, ermordet mutmaß!. von Anis Amri M M Angestellter der Spedition, der der LKW zugehörig war; berechtigter Nutzer des LKW A A Wohnungsgeber des Anis Amri unbekannte Person 2 UP2 unbekannt; männlich; trat als Spurenleger im LKW auf II. Fragestellung / Hypothesen Das vorliegende Gutachten wird auf die folgenden Fragen6 eingehen, die im Schreiben des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses vorgetragen bzw. von Obleuten einzelner Fraktionen direkt an uns gerichtet wurden: Übergeordnete Frage aus dem Auftragsschreiben vom 18.09.2020: Frage 1. „Sind die vom BKA dem UA vorgelegten DNA-Spuren mit den von den Sicherheitsbehörden vermittelten Geschehensabläufen zum Anschlag auf den Breitscheidplatz in Einklang zu bringen?" Fragen von Obleuten: Frage 2. „Gibt es „Spuren/Beweise/Ansatzpunkte [...], wer (Personen), wann (Zeitpunkt) und wie oft (Anzahl) versucht hat, das spätere Tatmittel, den Lkw, am Friedrich-Krause-Ufer am Nachmittag des Anschlagtages, dem 19. Dezember 2016, mehrere Male zu starten, wie es anliegend unter MAT A BK-7-5_BK-8-5 Ordner 29 auf der Seite 93 mittig den Anschein erwecken lässt?" Frage 3.1 „Finden sich an dem Zündschlüssel, Schaltern für Feststellbremste und Automatik sowie am Lenkrad [...] DNA Spuren des Fahrers und inwieweit können diese AMRI zugerechnet werden? In welcher Qualität sind die Spuren und wäre es nicht notwendig gewesen, diese mit aller Präzision zu verfolgen?" 6i m Original-Wortlaut/Formulierung übernommen, gegebenenfalls gekürzt ([...]) um für dieses Gutachten nicht relevante Aspekte Seite 8 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 Frage 3.2 „Kann diese Spur zweifelsfrei AMRI zugerechnet werden? Und was gibt es ggf. für mögliche Erklärungsszenarien dafür, wie ein solcher Materialbeitrag dort hingelangt ist? Muss Amri den Lenkrad Prellkopf berührt haben, um DNA zu übertragen oder kann die DNA auch anders dorthin gelangt sein?" Frage 4. „Ist aus dem vorhandenen und gesicherten Spurenbild auch ein Szenario ableitbar, dass eine andere Person — z.B. eine der vorgenannten — als AMRI den LKW gefahren hat? Oder ist es ableitbar, dass AMRI sich auf der Fahrt vom Friedrich-Krause-Ufer zum Anschlagsort im LKW-Führerhaus zwar aufgehalten, jedoch nicht den LKW selbst gefahren hat?" Frage 5. „In den von AMRI in Italien auf seiner Flucht mitgeführten Effekten wurde auch ein Klappmesser gefunden, dass ein Mischprofil (DNA) des getöteten LKW Fahrers U aufwies. Frage: Wie kam dessen DNA auf das Messer? Könnte es sich um das Klappmesser des LKW Fahrers handeln? [...]" Frage 6. „Wiesen die von AMRI mitgeführten Gegenstände und Kleidung (Jogginghose, Schuhe, Jacke etc.) weitere Spuren des Tatortes wie [...] Blut und DNA — wie z.B. die Leiche des getöteten LKW Fahrers auf bzw. wurden solche Spuren gesichert und gefunden? Könnten diese im Nachhinein sichergestellt bzw. aus Italien übermittelt werden?" Frage 7. „Ist es sicher, dass die bei AMRI in Sesto San Givanni, als er von italienischen Polizisten erschossen wurde, sichergestellte Waffe ERMA 22, identisch ist mit der Waffe, mit der der LKW Fahrer U erschossen wurde?" Frage 8. „Am Magazin der Waffe ERMA 22 wurde eine DNA Spur gesichert und identifiziert, die dem Wohnungsgeber AMRI's, A zugeordnet werden konnte. Ist es sicher, dass diese DNA Spur — so wie vom BKA behauptet — aus der Wohnung übertragen" wurde?" Frage 9. „Wer ist die UP 2? Diese Person hat 4 x DNA am LKW hinterlassen. 1 Schuppe am Fahrersitz, lx am Hebel an der Innenseite der Fahrertür (Spurentabelle Zeile 318), lx an der Sitzverstellung des Fahrersitzes (Spurentabelle Zeile 321) und lx am Portemonnaie von U (Spurentabelle Zeile 346). Gibt es eine plausible Erklärung dafür wie diese Spuren dort hingekommen sind und wie sich diese Person in der Fahrerkabine verhalten haben kann?" Frage 10. „Spurentabelle Zeile 565, dort geht es um eine Blut/DNA-Mischspur, die sowohl AMRI als auch U zugeordnet wird. Folgt man der bezeichneten Fundstelle in den Akten findet man einen Vermerk in dem zu lesen ist: „Das DNA-Muster wie das des Tatverdächtigen TV_2". Frage: Wer ist der dort bezeichnete TV_2 (Tatverdächtige)?" Seite 9 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
GA1061/21 Frage 11.1 „Ist es plausibel, dass an dem Smartphone selbst keine DNA [...] Spuren gesichert werden konnten und lediglich am SIM-Kartenhalter? Dies vor dem Hintergrund, dass AMRI entsprechend der vom BKA vertretenen Version zum Tathergang noch während der Fahrt zum Anschlagsort mit seinem Mentor „Mouad T " über den Massenger Telegramm Sprachnachrichten ausgetauscht und das Handy in Gebrauch hatte?" Frage 11.2 „Bedeutet dies, dass es möglich und nicht unwahrscheinlich ist, dass dieses Handy auch von anderen Personen angefasst oder benutz worden sein könnte? Lässt sich diese Mischprofil nicht doch anderen Personen zuordnen? Wenn ja welchen?" 4. Beurteilung Im Folgenden sind die unter 3.11 genannten Fragen zu beantworten: Zu Frage 1. : „Sind die vom BKA dem UA vorgelegten DNA-Spuren mit den von den Sicherheitsbehörden vermittelten Geschehensabläufen zum Anschlag auf den Breitscheidplatz in Einklang zu bringen?" Die vom BKA dem UA vorgelegten DNA-Spuren sind grundsätzlich mit den von den Sicherheitsbehörden vermittelten Geschehensabläufen zum Anschlag auf den Breitscheidplatz in Einklang zu bringen, sofern darunter verstanden werden soll, daß die DNA-Spurenlage soweit hier ersichtlich diesem nicht direkt widerspricht bzw. unvereinbar damit ist. Hinsichtlich der DNA-Spurenlage allein ist jedoch der geschilderte Geschehensablauf nicht zwingend die einzig mögliche Erklärung für die hier vorliegenden Befunde, alternative Szenarien zur Entstehung des Spurenbildes sind mithin nicht ausschließbar. Hier ist jedoch unbedingt zu beachten, daß die Auffassung der Sicherheitsbehörden über die Geschehensabläufe und insbesondere die Rollen/Funktionen beteiligter Person darin/daran, sich hiesigen Erkenntnissen zufolge auf viele weitere, über das DNA-Spurenbild hinausgehende Befunde, Indizien und Ermittlungsergebnisse, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Auswertung der Mobiltelephon- und daraus abgeleiteten Bewegungsdaten des Amri, gründet. Ob und in welchem Umfang das DNA-Spurenbild von den Sicherheitsbehörden in deren Hypothesenbildung eingeflossen ist und gewichtet wurde, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Zu Frage 2.: „Gibt es „Spuren/Beweise/Ansatzpunkte [...], wer (Personen), wann (Zeitpunkt) und wie oft (Anzahl) versucht hat, das spätere Tatmittel, den Lkw, am Friedrich-Krause-Ufer am Nachmittag des Anschlagtages, dem 19. Dezember 2016, mehrere Male zu starten, wie es anliegend unter MAT A BK-7-5 BK-8-5 Ordner 29 auf der Seite 93 mittig den Anschein erwecken lässt?" Seite 10 von 23 UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein