Deutscher Bundestag 19/30900 --- Abschlussbericht des Dritten Untersuchungsausschusses (Wirecard)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 1051 – Drucksache 19/30900 am 15. Februar 2019 eine zahnärztliche Behandlung gehabt und sei aus diesem Grund nicht in Frankfurt gewesen.7182 Ihm sei berichtet worden, dass Frau Roegele in dieser Zeit „das Heft in die Hand“ genommen und die Maß- nahme ergriffen habe. Sie habe ihn zu diesem Zeitraum nicht informiert, und er habe auch keine Anweisung Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. erhalten, ins Büro zu kommen.7183 Auf die Frage, ob er sich im Nachhinein nicht gewundert habe, dass er nicht informiert worden sei, hat der Zeuge erklärt: Man hat ja einen Vertreter, eine Vertreterin, und ich kann mich eigentlich jederzeit, wenn ich nicht da bin, auch auf die Kompetenz von Frau Geilfus verlassen. Das ist so mal der eine Strang. […] Sie ist meine Vertreterin in jedem Bereich. Das ist so mal der eine Strang. Der zweite Strang ist, dass natürlich Frau Roegele jederzeit auch jetzt die Kompetenzen der Referatsleite- rinnen, Referatsleiter an sich ziehen kann, ob die jetzt da sind oder nicht da sind; das ist ihr gutes Recht oder war ihr gutes Recht. Also, das ist möglich. Und so der dritte Strang, was mir auch so ein bisschen auch hinterher schon gewahr wurde: Dieses Sonder- wissen der Staatsanwaltschaft sollte jedenfalls zu dem Zeitpunkt, als diese Maßnahme ja im Gange war, auch sehr begrenzt bleiben und auch hausintern nicht gestreut werden, das Fax nicht weitergegeben werden zum Beispiel. Und damit habe ich mir dann letztlich erklärt, dass man mich nicht ins Büro geholt hat. 7184 Auf die Nachfrage, was er unter dem Begriff „Sonderwissen“ verstehe, hat der Zeuge erläutert, er wolle damit sagen, dass es im engen Bereich gehalten worden sei und die Öffentlichkeit auf keinen Fall davon habe 7185 erfahren dürfen. Er habe erstmals mitbekommen, dass etwas in Bearbeitung sei, als er am Sonntag, den 17. Februar 2019, abends in sein Blackberry geschaut habe. Er habe gesehen, dass ihm eine E-Mail weitergeleitet worden sei – nach seiner Erinnerung von Frau Roegele –, dass der BoS (Board of Supervisors) eine positive Stellungnahme in Bezug auf den Ban abgegeben habe. Letztlich habe er erst am Montag, den 18. Februar 2019, als er ins Büro gekommen sei, von der Entscheidung selbst Kenntnis erlangt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Maßnahme 7186 bereits ausgesprochen gewesen. Auf die Frage, wie er sich am Montag, den 18. Februar 2019, über die Maßnahme informiert habe und was darüber hinaus stattgefunden habe, hat der Zeuge erklärt: Ja, natürlich habe ich mir die Allgemeinverfügung erst mal in Ruhe durchgelesen. Ich habe mir, soweit Zeit war - das will ich hier auch einschieben - - mich da briefen lassen. Wir haben uns auseinandergesetzt. Ich habe dann auch erstmalig […] grob Kenntnis bekommen von dem, was die Staatsanwaltschaft uns kommuniziert hat. Und im Übrigen haben wir […] die vielen Anfragen der Marktteilnehmer beantwortet und die Presseanfragen.7187 Auf die Frage, wann er erstmals Kenntnis von dem Telefonvermerk der Staatsanwaltschaft vom 15. Februar 2019 erlangt habe, hat der Zeuge erklärt, er habe dieses Fax erstmalig im Sommer 2020 im Zusammenhang mit der Beantwortung verschiedener Kleiner Anfragen aus dem Bundestag gelesen. Kenntnis von der Exis- tenz eines solchen Faxes habe er ab dem 18. Februar 2019 gehabt. Ihm seien jedoch keine Details berichtet worden.7188 7182 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 73 f. 7183 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 76. 7184 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 77 f. 7185 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 84. 7186 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74, 76. 7187 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 92. 7188 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 77.
Drucksache 19/30900 – 1052 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Es hieß nur, die Staatsanwaltschaft München hat Sonderwissen in Bezug auf Wirecard; deshalb habe die Hausleitung auch den Ban erlassen. Ich habe dann auch gefragt: Was ist denn das? - Ja, in der Tat würde, ohne dass da Details genannt wurden, Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Wirecard bedroht, erpresst, wobei ich den genauen Wortlaut jetzt dieser Worte, die man verwendet hat, nicht mehr im Kopf habe.7189 Auf die Frage, wie Frau Geilfus als seine Vertretung tätig geworden sei, hat der Zeuge ausgeführt: So wie man mir das gesagt hat und ich dann später den Akten entnommen hatte, hat sie dann im Grunde, ja, die Sache ausgeführt. Ich meine, da ist ja eine Menge Arbeit auch zu verrichten. Man muss sich erst mal Gedanken machen, eventuell auch kritische Gedanken: „Geht das?“, also sich dann auch mit der Hauslei- tung ins Benehmen setzen. Dann muss man die Subsumtion vornehmen, die Dinge abwägen. Das sind ja erst mal Gedankenprozesse, die sie dann als Vertreterin wohl gemacht hat. Dann muss man das Ganze ja langsam mal anfangen zu Papier zu bringen, wenn das idealerweise am Mon- tag in Kraft treten soll, dann die ganzen Austausche mit der ESMA vorbereiten, das BMF wohl informieren. Ich habe erfahren, dass es da auch Austausch mit dem BMF gab, auch mit der Bundesbank. […] Also, diese ganzen Dinge, die müssen ausgeführt werden. Das macht […] eigentlich die Leitung nicht. Aber da ist natürlich enger Austausch dann mit Frau Roegele. So stellte ich mir das vor oder stelle ich mir das vor. Ja, diese ganze Betreuung hat sie gemacht.7190 Auf die Frage, welche Vorbereitungen im Hinblick auf den Erlass des Leerverkaufsverbots erfolgt seien, hat der Zeuge dargestellt, im Grunde habe man sich die Kursentwicklung, die Volatilitäten, und die Netto-Leer- verkaufspositionen angeschaut und dies in Bezug zu den Informationen der Staatsanwaltschaft gesetzt.7191 [S]o wie ich das gesehen habe in den Akten, wurden im Grunde ja die Kursentwicklungen in Bezug auf die Wirecard-Aktie ab Februar herangezogen. Da gab es Kursrutsche, da gab es starke Volatilitäten. Vor allem hat man aber auch - und das Sonderwissen hat letztlich nur die BaFin - die Netto-Leerverkaufs- positionen herangezogen. Die haben sich aufgebaut bis zum 15. Also, ich denke, da kann kein Zweifel darüber bestehen. Die Kollegen haben sich - so haben sie es mir gesagt, und das habe ich den Akten entnommen - mit WA 23 kurzgeschlossen. Letztlich wurden sie da informiert, dass da eben Sonderwissen der Staatsanwaltschaft vorhanden ist. Dann hat man auch sich an diesen Ablaufplan, […] den wir in der Schublade haben, […] herangezogen, haben die Kollegen herangezogen, geschaut: Wer ist zu beteiligen? Unter anderem die Bundesbank, jetzt nicht de jure - das möchte ich an der Stelle betonen -, aber aufgrund des Ablaufplans, dass man da noch mal eine Stimme hat. Und dann die ESMA-Stationen sind abzuarbeiten.7192 Auf die Frage, weshalb man nicht weitere Vorbereitungshandlungen wie zum Beispiel vertiefte Analysen vor Erlass der Leerverkaufsverbots vorgenommen habe, hat der Zeuge erklärt: Also, meines Wissens musste es eben ab Freitag - jetzt in Anführungszeichen - sehr schnell gehen, weil man im Haus dieses Sonderwissen der Staatsanwaltschaft - das wurde auch immer wieder betont - sehr ernst genommen hat, sich drauf verlassen hat, es glaubhaft befand, sodass zum Beispiel Dinge wie die Anhörung der Allgemeinverfügung oder sich intensiv mit der Bundesbank auszutauschen, in den Augen der Kollegen - und ich kann nur für die sprechen - da zurücktreten mussten und letztlich auch dies rechtlich vor diesem Hintergrund auch so sein durfte.7193 Auf die Frage, ob die Kovarianz der Wirecard-Aktie mit anderen DAX-Titeln auch in die Bewertung im Hinblick auf das Vorliegen von Ansteckungsrisiken einbezogen worden sei, hat der Zeuge erklärt, soweit er 7189 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 77. 7190 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 78. 7191 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 99. 7192 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 79. 7193 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 80.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 1053 – Drucksache 19/30900 dies vom Hörensagen wisse, habe Herr Kimmer auch etwas dazu ausgearbeitet und geschaut, wie sich das zu anderen Titeln verhallte.7194 Der Zeuge hat auf Nachfrage bestätigt, dass er zum Zeitpunkt des Erlasses keine Kenntnis von einer DPR- Prüfung der Bilanzen von Wirecard gehabt habe. 7195 Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Ich wusste es nicht. Ich gehe davon aus, dass Frau Geilfus es auch nicht wusste oder auch die anderen Kollegen nicht.7196 Auf die Frage, welchen Zeitpunkt er anhand des Aktenstudiums für die Entscheidung in Bezug auf den Erlass des Leerverkaufsverbots festgestellt habe, hat der Zeuge erklärt: Also, die interne, hausinterne Entscheidung Freitagnachmittag, abend, aber immer noch abhängig von der Bedingung, dass die ESMA zustimmt. Und ich denke, das haben die Kollegen und auch Frau Roegele sehr ernst genommen. […] Also, ich denke, die Kollegen, Frau Roegele, haben gute Gründe vorgetragen, und die ESMA ist sehr wohl da in der Lage, da doch dem nicht einfach zu folgen. Die sind da sehr kritisch, sehr hinterfragend, können das sein. Und das ist kein Automatismus.7197 b) Beteiligung der Bundesbank Zur den Abstimmungsprozessen mit der Bundesbank hat der Zeuge darauf hingewiesen, dass man unter- scheiden müsse zwischen dem, was gesetzlich vorgeschrieben sei, – „Sie kennen die Diskussion - mit dem Benehmen bei den Handelsaussetzungen, aber nicht bei den Leerverkäufen“ – und dem internen Ablaufplan in Bezug auf Handelsaussetzungen sowie auch in Bezug auf die Leerverkaufsmaßnahmen. 7198 Und ich erinnere mich, dass ich selbst aus dem „sollte beteiligt werden“ lange vor Erlass des Bans, meine ich, ein „ist“ drübergeschrieben habe mit meinem lila Kuli als Referatsleiter, weil ich - weiß nicht, wann das war, 2018 oder - - auf jeden Fall vor Wirecard - sichergestellt haben wollte, dass, wenn wir so was machen, jetzt nicht „sollte beteiligt werden“ - - Nein, wir beteiligen die Bundesbank unabhängig von den gesetzlichen Regularien, und das ist letztlich ja auch an dem Wochenende passiert, zumindest telefonisch. Aber in der Tat müssen wir auch da schauen: […] Wo können wir eventuell von der Bundesbank noch Wissen anzapfen in Bezug auf Markt-recherche, NLPs und solche Dinge? Aber klar, da sind wir dran.7199 Auf die Frage, ob gegen den eigenen Leitfaden verstoßen worden sei, hat der Zeuge erklärt: Na ja, „beteiligen“ kann ja vielschichtig sein. Es ist auf jeden Fall nicht immer ein Benehmen, wenn das Gesetz es nicht so vorschreibt, wie im Leerverkaufsbereich. Ein Beteiligen kann aber auch jetzt formelles Beteiligen sein, Benehmen, aber auch ein informelles. 7200 In der Sitzung sind dem Zeugen folgende Auszüge einer Chronologie der Bundesbank zu den „Leerverkaufs- beschränkungen der BaFin auf Aktien der Wirecard AG“ vom 2. Juli 2020 vorgehalten worden: 16 Uhr: Im Zentralbereich F wird eine weitere Analyse intern kommuniziert: Mit Hilfe eines dynamischen Korrelations- und Volatilitätsmodells (DCC-GARCH Modell) können Hin- weise gesammelt werden, ob von einem bestimmten Marktsegment Ansteckungseffekte ausgegangen sind. In der akademischen Literatur wird ein ausgeprägter Anstieg von Paarkorrelationen - hier zwischen den täglichen Veränderungen der Aktienpreise - als Indiz für solche Ansteckungseffekte interpretiert. Für Wire- card zeigt eine entsprechende Analyse mit Daten bis zum 15.Februar 2019 keine auffälligen Ansteckungs- 7194 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 99. 7195 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 112. 7196 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 112. 7197 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 82. 7198 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 92 f. 7199 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 93. 7200 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 93.
Drucksache 19/30900 – 1054 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode effekte zu anderen Finanzunternehmen (Allianz, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Commerzbank, Euro- stoxx, Banken Index). Die Paarkorrelationen bewegen sich auch am aktuellen Rand innerhalb der historisch „normalen“ Bandbreite zwischen 0,2 und 0,4. Insoweit liegen keine Hinweise für mögliche systemische Risiken durch eine Schieflage von Wirecard vor. Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. […] Auch europäische und deutsche Finanztitel, die von gedämpfteren Konjunkturerwartungen und flachen Zinsstrukturkurven beeinträchtigt werden, konnten zuletzt wieder mit der breiten Marktentwicklung Schritt halten. Bei den großen deutschen Banken dürften Fusionsgerüchte und eine vom Markt positiv aufgenom- mene Jahresberichterstattung (Commerzbank) hierzu beigetragen haben. Für eine von Wirecard ausge- hende Ansteckung der sonstigen deutschen, börsennotierten Finanzindustrie gibt es auf Basis der Preisent- wicklungen an den Märkten derzeit keine Anzeichen. […] F steuert eine weitere Bewertung bei: Exzessive Preisbewegungen und Spillover-Effekte auf andere Marktteilnehmer erscheinen daher unwahr- scheinlich. Auch ist die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens im Vergleich zu anderen Fi- nanzinstituten eher gering. Die Ausführungen der BaFin zu möglichen Verwerfungen werden daher zumin- dest bezweifelt.7201 Der Zeuge hat diesbezüglich erklärt, er habe schon mal eine Zusammenfassung hiervon gelesen, aber in dieser Ausführlichkeit habe er bisher keine Kenntnis davon gehabt. 7202 Auf Nachfrage hat der Zeuge bestätigt, dass dies zumindest „breiter aufgestellt“ sei als das, was seitens der BaFin bei der Entscheidung zum Leerverkaufsverbot vorgelegen habe. 7203 7204 Vor dem Hintergrund von Lessons Learned und mit Blick in die Zukunft, denke ich, ist so was hilfreich. c) Rechtliche Bewertung Auf die Frage, ob ihm bekannt sei, dass es an der Rechtmäßigkeit des Leerverkaufsverbots innerhalb der BaFin Zweifel gegeben habe, hat der Zeuge ausgeführt: Also, mir wurde mitgeteilt, dass man an jenem Freitag oder Wochenende auf jeden Fall die Tatbestands- merkmale des Artikel 20, ja, durchaus kritisch beleuchtet hat. […] [B]ei einer Ermessensentscheidung, die ja notwendigerweise den Blick auch in die Zukunft weist oder wo man nicht alle Tatsachen dahat, aber dennoch bestimmte Anhaltspunkte da sind […], muss man schauen, ob man eben als Jurist das auch sauber subsumieren kann.7205 Mit dem Blick auf damals sei er der Auffassung, dass die Kollegen eine vertretbare Entscheidung getroffen hätten. Dass dies heute anders aussehe, wisse er.7206 Wenn Sie zum Beispiel Bezug nehmen auf den Artikel 24 der Delegierten Verordnung, die ja so ein biss- chen den Artikel 20 auch ausfüllen soll: Da wird zum Beispiel ESMA-seitig - und ich sehe das genauso, die Kolleginnen auch - - Das sind wie Regelbeispiele; das ist nicht abschließend.7207 7201 Chronologie der Bundesbank zu den „Leerverkaufsbeschränkungen der BaFin auf Aktien der Wirecard AG“ vom 2. Juli 2020, MAT A Bundesbank-3.02 Blatt 70 ff. 7202 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 109. 7203 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 109. 7204 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 109. 7205 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 89. 7206 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 89. 7207 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 90.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 1055 – Drucksache 19/30900 Hierzu ist dem Zeugen in seiner Vernehmung der Textbaustein für den Entwurf einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Verbot der Begründung und der Vergröße- rung von Netto-Leerverkaufspositionen in bestimmten Aktien vom 31. August 2018 vorgehalten worden, in dem es heißt: Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Dabei handelt es sich nach der abschließenden Aufzählung in Artikel 24 Absatz 1 um Handlungen, Ergeb- nisse, Tatsachen oder Ereignisse, von denen vernünftigerweise anzunehmen ist […] 7208 Hierzu hat der Zeuge Folgendes erklärt: [L]etztlich ist natürlich der Artikel 24 mit seinen Buchstaben abschließend. Aber ich will vielleicht auch drauf hinweisen, […] um es zu präzisieren: Insbesondere die Begriffe hier wie, ich meine, „Finanzinstitut“ - - fällt in dem 24 c. Das ist ja jetzt keine Definition. Da wird nicht Bezug genommen in den Kommentaren oder in den ESMA-Statuten oder auch in anderen Verordnungen auf bestimmte Definitionen - zum Beispiel im* Kreditwesengesetz hätte man ja Bezug nehmen können - oder auf andere bankrechtliche Regularien. Also, insofern ist man da bei der Auslegung - und das meinte ich damit - durchaus auch offen. Man muss 7209 sich hier nicht entlanghangeln, nicht unbedingt, an engen Definitionen, wie Sie in der Norm vorgehen. Auf die Frage, ob es zutreffend sei, dass mit dem Wissen von heute die Rechtsgrundlage nicht existiert habe, hat der Zeuge erklärt: Mit Wissen heute existiert sie nicht. Allerdings mit Wissen Februar 2019, denke ich - und das ist auf jeden Fall eine Ermessensvorschrift mit nicht eng gefassten Definitionen, sei es der 20, sei es der 24 -, konnte man das subsumieren.7210 Auf die Frage, ob aus seiner Sicht eine Ermessensreduzierung auf Null vorgelegen habe, hat der Zeuge er- klärt: Also, wie es jetzt Frau Roegele gesehen hat, das weiß ich nicht. Also, ich für mich als Jurist würde es jetzt nicht als Entscheidung im Rahmen einer Ermessensreduzierung auf Null sehen.7211 Auf die Frage, ob er davon ausgegangen sei, dass die Maßnahme rechtmäßig sei, als er von dieser Kenntnis erlangt habe, hat der Zeuge erklärt: Es war rechtlich vertretbar und richtig. Man muss ja immer im Hinterkopf behalten oder auch als Grundlage dieser Entscheidung, die das auf jeden Fall mitgeprägt hat im Grunde - - die Kommunikation mit der Staats- anwaltschaft, sei es auch über ein anderes Referat.7212 Auf die Frage, ob er die erlassene Maßnahme für handwerklich gut gemacht gehalten habe, hat der Zeuge erklärt, dass im Rahmen dieses zeitkritischen Moments die wesentlichen Punkte in der Entscheidung enthal- ten gewesen seien. 7213 Man kann es immer besser machen. Also, ich kenne durchaus Bescheide, die haben 50 Seiten, noch mehr; da setzt man sich noch mehr damit auseinander. Aber es gibt auch Entscheidungen der BaFin, jeder Be- hörde, die auch kurz ausfallen, wo im Grunde nur die wesentlichen Gesichtspunkte beleuchtet werden. Das haben die Kolleginnen gemacht. 7214 7208 Textbaustein für den Entwurf einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Verbot der Be- gründung und der Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen in bestimmten Aktien vom 31. August 2018, MAT A Bundesbank- 3.02 Blatt 46 (48). 7209 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 91. Bei der mit * gekennzeichneten Stelle hat der Zeuge in seinen nachträglichen Protokollanmerkungen „im“ in „auf das“ umformuliert. 7210 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 92. 7211 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 96. 7212 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 97. 7213 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 97. 7214 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 97.
Drucksache 19/30900 – 1056 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zudem hat er darauf hingewiesen, dass man beispielsweise im Widerspruchsverfahren noch Gründe hätte nachschieben können, „um das Handwerkliche dann eben noch zu unterfüttern“.7215 Auf die Frage, ob es in dem Zeitpunkt, wo der erste Entwurf einer entsprechenden Maßnahme besprochen werde, nur noch um die Umsetzung gehe oder auch das Ob infrage gestellt werde, hat der Zeuge erklärt: Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. […] Also, normalerweise, typischerweise wird natürlich erst entschieden: Jetzt Leerverkaufsverbot. - Aber wenn man es mal genereller sieht, Verfügungen der BaFin oder Verwaltungsakte der BaFin […] ist [das] ein Prozess, aber letztlich wird gedanklich vorentschieden: Wir machen es. - Und dann wird die Begrün- dung ausformuliert, und dann sieht man ja noch mal, wo es hakt. Und dann wird geguckt, und wenn man dann noch mal zum Schluss käme, das Ergebnis ist doch nicht haltbar, dann wird es jetzt auch nicht durch- geboxt.7216 Zu der Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssten, damit das Marktvertrauen gefährdet sei, hat der Zeuge erklärt: […E]in Gesichtspunkt ist eben, wenn zum Beispiel die Preisbildung hier gefährdet ist, wenn im Grunde das Vertrauen der Anleger oder der Marktteilnehmer gefährdet ist oder schon gestört ist, also im Grunde jetzt, was auch den Handel angeht. Es geht hier jetzt, um es mal abzugrenzen, nicht um die Finanzstabilität, nicht um das Große und Ganze, wo ja die Bundesbank auch mit zuständig ist. Aber hier geht es auch mehr ums Kleinteilige, Stichwort „Volatilitäten“, Stichwort „NLPs, die massiv ansteigen“, Stichwort „Kursrutsche“, auch massiverer Art - das sind solche Dinge, die da mit reinspielen -, und vor allem eben auch Stichwort „DAX-Unterneh- men“.7217 Auf die Frage, ob sich das Marktvertrauen in der Vorschrift auf den gesamten Markt oder auf den Markt der von dem Leerverkauf betroffenen Aktie beziehe, hat der Zeuge ausgeführt: Das kann sich auch auf Einzelwerte beziehen. Das kann durchaus auch so begrenzt angenommen werden, dass das in Gefahr ist. Es muss sich nicht auf die gesamten Börsenwerte, alle Finanzinstrumente beziehen. […] Also, im Grunde war das ja ein DAX-Wert damals. Da hat man eben im Grunde auch so ein bisschen diesen Begriff oder diese Befürchtung der Ansteckung darin gesehen. Aber in der Tat kann da ein Titel betroffen sein. Es kann aber ausstrahlen.7218 Der Zeuge hat bejaht, dass man diese Ausstrahlung prüfen müsse. 7219 Auf die Frage, inwieweit dies geprüft worden sei, hat der Zeuge erklärt: Also, ich denke, eines der Argumente, soweit ich das weiß, war eben, dass das, mit der damaligen Brille, doch ein aufsteigender DAX-Titel war. Und insoweit hat man das geprüft und kam zu dem Schluss, dass das gegeben sein kann.7220 Auf die Frage, inwieweit diese Prüfung dokumentiert worden sei, hat der Zeuge erklärt: Ich gebe zu, dass der „paper trail“ da gegebenenfalls etwas dünn ist. 7221 7215 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 98. 7216 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 98. 7217 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 98. 7218 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 102. 7219 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 102. 7220 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 103. 7221 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 103.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 1057 – Drucksache 19/30900 d) Nachbereitung der Maßnahme Vor allem in den ersten Tagen, in der ersten Woche sei er mit Frau Geilfus, die ja in dem Fall dann drin gewesen sei, und der Kommunikationsabteilung intensiv befasst gewesen, wie man die Maßnahme nach au- ßen kommuniziere. Die Frage, ob Frau Roegele in die Kommunikation involviert gewesen sei, hat der Zeuge Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. verneint.7222 Auf die Frage, welche Überlegungen es nach dem Erlass des Leerverkaufsverbots gegeben habe und ob be- reits das Auslaufen der Maßnahme erörtert worden sei, hat der Zeuge erklärt: Wir hatten ja eine Frist oder ein Geltungsdatum des Bans bis hin zu Ostern, also zwei Monate. So schnell haben wir jetzt nicht über die Zeit nach Auslaufen nachgedacht. Im Grunde waren wir erst mal in der Tat befasst, im Tagesgeschäft die Presseanfragen abzuarbeiten, auch die vielen, vielen Anfragen der Marktteil- nehmer, wie sie sich jetzt im Grunde zu verhalten haben. Es ist ja jetzt kein Leerverkaufsverbot erlassen worden, sondern im […] Rahmen der Verhältnismäßigkeit sind wir da eine Stufe drunter, im Grunde, dass NLP-Positionen nicht weiter begründet oder aufgebaut werden sollen. Und das ist eine diffizile Geschichte. Da kann ich ja long gehen, oder ich kann short gehen - jetzt ganz vereinfacht -, wenn ich gleichzeitig long gehe, eventuell auch noch durch Derivate irgendwie verwendend. Also diese Dinge haben wir in der Tat intensiv erst mal, ich würde sagen, die ersten beiden Wochen in der Hotline, aber auch viele Anrufe außerhalb der Hotline - ich weiß, es gab auch E Mail-Verkehr dazu - mit den Marktteilnehmern abgearbeitet. Der Ban stand erst mal. 7223 Auf die Frage, ob man darüber nachgedacht habe die Maßnahme im Hinblick auf das mediale Echo aufzu- heben, hat der Zeuge erklärt: Also, zunächst mal ist die Entscheidung getroffen, und die halte ich auch für vertretbar in Bezug auf den damaligen Zeitpunkt, Zeitraum. Dass wir jetzt viele andere Fakten hier auf dem Tisch haben […], das ist ja klar. Aber im Grunde die Tatbestandsvoraussetzungen des Artikel 20 und auch der Durchführungsver- ordnung, die haben ja schon so ein bisschen eine Einschätzungsprärogative in die Zukunft gehend. Das geht ja gar nicht anders. Man hat ja, wenn man eine Entscheidung für die Zukunft trifft und wenn man eine Ermessensentscheidung trifft, ja oft - - nie alle Tatsachen, wie wir sie jetzt haben, auf dem Tisch. Also, so ein bisschen so eine Einschätzungsprärogative, die haben wir da. Und das ist ja auch das, was ESMA und der europäische Ge- setzgeber uns auch zubilligen. Und die Gründe, die wir anbrachten, die halte ich - immer mit der Brille des damaligen Zeitpunkts, und auf das kommt es ja allein an - für vertretbar. […] [E]s gab jetzt im engeren Sinne keine Gründe, das vor Auslaufen zurückzunehmen. Also, einmal hatten wir, um mal die Seite zu betrachten, drei Widersprüche, also jetzt im Rechtssinne, davon einer etwas aus- führlicher. Die Marktteilnehmer haben sich da, was die Kritik angeht von einigen wenigen, doch sehr zu- rückgehalten, haben das akzeptiert. Und zum Zweiten wurden keine Gründe vorgebracht und jetzt wirklich keine stichhaltigen, konkreten Gründe, die wirklich so stichhaltig sind, dass sie unsere Begründung umgestoßen hätten, zumal ja - das wäre auch schwer geworden - dieses Sonderwissen, was die StA uns gegeben hat, eben bei uns war. Und da wäre es schwer gewesen, das dann irgendwie von außen infrage zu stellen.7224 Auf die Frage, ob man aufgrund des Berichts der Handelsüberwachungsstelle der Frankfurter Wertpapier- börse (HÜSt) an die BaFin von Ende Februar erwogen habe, die Maßnahmen zurückzunehmen, hat der Zeuge 7225 erklärt, dieser Sachverhalt sei ihm erst bei der Aufarbeitung im Herbst 2020 zur Kenntnis gelangt. Auf die Frage, wem der Bericht der HÜSt zuvor zur Kenntnis gelangt sei, hat der Zeuge erklärt: 7222 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 107. 7223 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 78. 7224 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 81. 7225 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 84 f.
Drucksache 19/30900 – 1058 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Also, so wie ich es meine, hat das WA 23 bekommen. Aber man muss da unterscheiden: Die HÜSt hat ja wirklich nur Wissen in Bezug auf zum Beispiel Shortselling, Shortseller in ihrem kleinen Bereich; nehmen wir mal die Börse Frankfurt. Aber so das große Bild, „the bigger picture“, die NLP-Positionen - und das ist ja noch mal eine andere Hausnummer -, das hat allein WA 25. Und genau das haben wir ja herangezogen Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. oder haben die Kolleginnen und Kollegen herangezogen beim Erlass der Leerverkaufsmaßnahme. Aber das Wissen der HÜSt, sei es jetzt auch an WA 23 dann kommuniziert, das ist ja wirklich nur ein kleiner Aus- schnitt, untergeordnet.7226 Dem Zeugen ist daraufhin folgender Auszug aus einer E-Mail von Frau Geilfus an Frau Schl. vom 16. Juli 2020 vorgehalten worden: Hallo Frau Schl[…] […] Alleine aus den NLP lässt sich kein Eingreifen aus Leerverkaufssicht begründen. Daher ist die angedachte Visualisierung schwierig. Auch weil in 2019 die Anstiege der NLP gerade nicht vor dem Bericht, sondern danach waren. Dies sieht man aus dem Chart.7227 Auf die Frage, warum man die Maßnahme nicht unverzüglich zurückgenommen habe, wenn man gewusst habe, dass die Positionen erst hinterher angestiegen seien, hat der Zeuge erklärt: Na ja, also, das ist so eine Gemengelage. Im Grunde gab es die negative Berichterstattung. Und sukzessive haben sich die NLPs erhöht. Es gab die Kursrückgänge, Abstürze, die Volatilitäten. Und das haben eben die Kolleginnen herangezogen als Bild, mit der damaligen Brille auf, diesen Ban zu erlassen. […] Wann würden wir dann den Ban aufheben? Nach zwei Wochen? Drei Wochen? Man muss auch gucken: Gibt es noch irgendwie Anhaltspunkte für Short-Attacken? Gibt es die nicht? Jedenfalls, wenn ich es richtig verstehe, hat WA 23 da auch noch ermittelt. Und das war wohl auch ein Grund, warum wir den Ban […] erst mal stehen gelassen haben. Der war eben in Kraft, rechtlich. 7228 Im Hinblick auf die Kommunikation mit der ESMA hat der Zeuge erklärt, wenige Tage vor dem Auslaufen des Leerverkaufsverbots habe es Kontakt mit der ESMA gegeben, „die wissen wollten, wie da unsere Marschrichtung ist.“ Man habe den Kollegen bei der ESMA in einem Telefonat mitgeteilt, dass der Ban auslaufe.7229 Der Zeuge hat auf Nachfrage geschildert, er könne sich nicht daran erinnern, dass man außerhalb vom 18. Februar 2019 ein Leerverkaufsverbot für Wirecard in Betracht gezogen habe. 7230 4. Kontaktaufnahme von Frau Quadir Der Zeuge hat geschildert, dass die Fondsmanagerin von Safkhet Capital, Frau Quadir, bis zum 25. Februar 2019 seinem Referat (WA 25) nicht bekannt gewesen sei. Auch ihr Fonds sei ihm nicht bekannt gewesen. 7231 Am 25. Februar 2019 habe sich Frau Quadir per E-Mail an Frau Roegele mit der Bitte gewandt, diese Leer- verkaufsmaßnahme zu besprechen.7232 7226 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 84 f. 7227 E-Mail von Frau Geilfus an Frau Schl. vom 16. Juli 2020 MAT A BMF-4.22, Blatt 156 f. 7228 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 86. 7229 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 108. 7230 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 105. 7231 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74. 7232 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 1059 – Drucksache 19/30900 Und schon in dieser Eingangs-E-Mail outete sie sich jetzt nicht irgendwie als Whistleblowerin, als Hin- weisgeberin, sondern wollte allgemein in Bezug auf die Maßnahme diesen Ban besprechen, diese Maß- nahme besprechen. Und sie bot jetzt schon hier in Bezug auf Wirecard keinerlei Hintergrundinformation an.7233 Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Die E-Mail sei dann über Frau Linden an ihn gegangen, mit der Bitte zu prüfen, wie man hierauf reagieren solle.7234 Ich habe mir das dann angeguckt, und in der Tat waren wir natürlich gleich der Auffassung: Auf jeden Fall soll sie da, wenn sie eine bestimmte Position hat oder auch Informationen hat, die uns geben. Aber die Leitung, meine Vorgesetzten, waren auch sehr, sehr kritisch oder auch, ja, letztlich ablehnend in Bezug auf ein Einzelgespräch, weil wenn wir da den Ban und das, was zu ihm führte, mit ihr besprechen sollen, dann sind wir sehr schnell im Bereich der Verschwiegenheitspflichten, der rechtlichen Verschwiegenheitspflich- 7235 ten. Und daher wurde an dieser Stelle dann ein Gespräch abgelehnt. Nach Abstimmung im Haus mit der stellvertretenden Abteilungsleiterin, Frau Linden, die sich wiederum mit Frau Roegele abgestimmt habe, habe er am 26. Februar 2019 Frau Quadir geantwortet und sie gleich zu Beginn in der E-Mail darum gebeten, auf jeden Fall Hintergrundinformationen oder Ähnliches, der BaFin zur Verfügung zu stellen.7236 Und Frau Quadir hat - ich meine, am selben Tag - auch geantwortet und auch Verständnis gezeigt für die Verschwiegenheitspflicht und in Aussicht gestellt, dass sie in der Tat da noch mal, ja, was liefern wird, Informationen liefern wird, hat an der Stelle auch nichts Konkretes zu Wirecard angeboten, keinerlei Hin- weise.7237 Auf die Frage, warum man im Anschluss in Bezug auf das zusätzliche Material nicht nachgehakt habe, hat der Zeuge erklärt: Also, wir haben dann in der Tat zugewartet. Es ist jetzt nicht unüblich, dass das auch etwas Zeit in Anspruch nimmt, wenn man etwas anfordert, und dann kriegt man nur noch mal eine Antwort: „Da kommt noch was“, dass da eine geraume Zeit ins Land geht, so wie hier. Also, hier hat es ja in der Tat dann noch mal nach Erlass ja vier Wochen gedauert, bis dann der Brief kam. Und das war dann das „additional material“ wohl.7238 Am 15. März 2019 habe Frau Quadir dann eine E-Mail gesendet und auf einen allgemein gehaltenen Brief hingewiesen, der an ihn adressiert gewesen sei und den sie im Internet veröffentlicht habe, wo er auch immer 7239 noch zu lesen sei. Darin kann man lesen, dass es ihr in erster Linie um diesen Ban ging. Also, es wurde, wenn man das genau liest, schon auf Seite 1 und auf den beiden letzten Seiten klar, dass, ja, sie sich nicht so sehr als Whistleblo- werin hier geoutet hat. […] Ihr geht es in erster Linie um den Ban, aber sie führt hier keine stichhaltigen Punkte oder Kritiken oder Sonderwissen in Bezug auf Wirecard an. Also schon gar nicht, wie ich später dann in der Presse auch gelesen habe, hat sie Geldwäschehinweise angeboten oder hier Hinweise in Bezug auf Vorstände. In der Tat wurden dann noch mal die „FT“-Vor-würfe bzw. diese Ausführungen von ihr zusammengefasst. Und dann, so ab Seite 7, kritisiert sie die BaFin massiv dahin gehend, wir seien voreingenommen, wir würden protektionistisch handeln, seien parteilich, nicht auf der Höhe der Zeit, so in diesem Duktus. Also, das kann ich nur zurückweisen.7240 Der Zeuge hat festgehalten, dass der Brief letztlich in diesem Stadium keinerlei neue Erkenntnisse gebracht habe, was er mit der Hausleitung auch abgestimmt habe.7241 7233 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74. 7234 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 86. 7235 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 86. 7236 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74. 7237 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 86 f. 7238 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 101. 7239 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74. 7240 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74. 7241 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74.
Drucksache 19/30900 – 1060 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Und daher empfanden die Hausleitung und Frau Linden und ich, dass wir jetzt keinen Gesprächsgrund hier erkennen konnten.7242 Man sei dann hausintern nach Veröffentlichung des Briefs zur Auffassung gekommen, dass man den Eingang Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. des Briefs bestätige, aber dass es nicht angebracht sei, jetzt noch mal darauf hinzuweisen, konkrete Informa- tionen zu liefern. „Ich denke, so professionell ist sie natürlich.“7243 Auf die Nachfrage, wie er den Vorgang zum damaligen Zeitpunkt empfunden habe, hat der Zeuge ausgeführt: Na ja, man guckt natürlich zunächst mal auch mit der juristischen Brille drauf: Ist das Ganze als Wider- spruch zu werten zum Beispiel? Da ist die E-Mail - - Gut, die vielleicht noch nicht, aber der Brief. Und das haben wir dann doch sehr schnell verworfen, habe ich auch mit Frau Linden besprochen. Also, einmal gibt es da keine Wörter, die darauf hindeuten, wie „I oppose to“ oder - - Auch die Form, dass sie das wirklich ins Internet stellt, ist jetzt nicht typisch für einen Widerspruch. Aber letztlich: Sie war ja in WA 25 - oder vielmehr ihr Fonds da - völlig unbekannt.7244 Auf die Frage, ob er Frau Quadir mit ihrem Anliegen als Whistleblowerin wahrgenommen habe, hat der Zeuge erklärt: Ich hatte überhaupt nicht den Eindruck - weder bei ihren E Mails noch bei ihrem Brief -, dass sie sich als Hinweisgeberin, als Whistleblowerin, hier outen will. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte.7245 Sie habe sehr viel auch in Bezug auf die wirtschaftlich guten Seiten der Leerverkäufer – die er allgemein gesprochen unterstreiche – geschrieben.7246 Also, ich sehe in der Tat das Positive darin in Bezug auf Liquidität, Markteffizienz, Preisbildung. Aber hier in Bezug auf Whistleblowing oder konkrete Hinweise in Bezug auf die Vorstände von Wirecard oder, wie ich später in der Presse gelesen habe, dass sie gegebenenfalls Geldwäschehinweise hätte geben wollen: Also, ich kann da nichts finden.7247 Der Zeuge Dr. Bußalb hat zur Verdeutlichung einen Auszug auf Seite 1 zitiert, wo es heißt: 7248 However, the purpose of my correspondence is not to discuss the many reasons my fund is short Wire- card.7249 Der Zeuge hat erläutert, wenn er Whistlblower wäre, hätte er gewichtige Gründe genannt, warum er bei Wirecard short sei, insbesondere welche Punkte bei dem Unternehmen im Argen seien. 7250 Zudem hat der Zeuge folgende Passage auf Seite 14 zitiert, die sich für ihn sehr wie eine Mutmaßung an- höre.7251 In this letter … enforcement to Wirecard because the company may be lying, misleading the mar-kets, and taking advantage of its investors. It may be an unbridled unprecedented abuse of public trust … 7252 Ein Hinweisgeber würde hier die konkreten Gründe nennen, weshalb jemand möglicherweise lüge. Das fehle hier.7253 7242 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 74. 7243 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 88. 7244 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87. 7245 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87. 7246 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87. 7247 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87. 7248 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87. 7249 Schreiben von Safkhet Capital an Dr. Bußalb (BaFin) vom 15. März 2019 (https://aksjefokus.no/wp-content/uploads/2020/09/Safkhet- Capital-to-BaFin-on-Short-Sale-Ban.pdf; letzter Abruf am 30. April 2021). 7250 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87. 7251 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87. 7252 Schreiben von Safkhet Capital an Dr. Bußalb (BaFin) vom 15. März 2019 (https://aksjefokus.no/wp-content/uploads/2020/09/Safkhet- Capital-to-BaFin-on-Short-Sale-Ban.pdf; letzter Abruf am 30. April 2021). 7253 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87.