Deutscher Bundestag 19/30900 --- Abschlussbericht des Dritten Untersuchungsausschusses (Wirecard)

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                 – 1061 –                   Drucksache 19/30900 Auf die Frage, ob es einen anderen Prozess ausgelöst hätte, wenn Frau Quadir sich offen als Whistleblowerin ausgegeben hätte, hat der Zeuge erklärt: Ja, auf jeden Fall. Also, ich denke auf jeden Fall, dass wir dann nachgefragt hätten: Was sind denn Ihre Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. konkreten Anhaltspunkte, die Sie haben? Können Sie die benennen? Bitte benennen Sie die; wir brauchen die, was es auch immer ist. - Und wenn wir nicht zuständig sind, dann geben wir das weiter.7254 Auf die Frage, ob es später noch weiteren Kontakt mit Frau Quadir gegeben habe, hat der Zeuge ausgeführt: Ja, im Juli 2020 kam über […] unsere Abteilung „Kommunikation“ eine Anfrage. Da hat sich Frau Quadir wohl an den „Aktionär“ gewandt, und „Der Aktionär“ hat sich dann an K gewandt und K an mich. Und darin wird ausgeführt vom „Aktionär“ oder von den Redakteuren, dass Frau Quadir nie eine Antwort er- halten hätte auf ihre Eingaben bei der BaFin. Also, ich meine, es war sehr allgemein gehalten. Und dann habe ich an unsere Kommunikations-abteilung nach Sichtung der Akten zurückgeschrieben, dass wir in der Tat doch Korrespondenz mit Frau Quadir hatten. Also, sie hat auf je-den Fall hier auch eine Antwort von mir oder von der BaFin erhalten. Das war, glaube ich, das einzige Mal dann noch, indirekt letztlich.7255 5.         Widerspruchsverfahren gegen das Leerverkaufsverbot Der Zeuge hat dargestellt, dass es drei Widersprüche gegen das Leerverkaufsverbot gegeben habe, wobei zwei wohl von letztlich derselben Person stammten, einer natürlichen Person und ihrem Verein. Zudem habe es noch einen Widerspruch eines Fonds, vertreten durch eine Großkanzlei, gegeben.7256 [E]s wurde, glaube ich, […] sehr schnell Widerspruch eingelegt nach Erlass dieser Maßnahme. Und dann kam nach geschlagenen sechs Wochen die Begründung, zwei Wochen vor Auslaufen des Bans. In der Tat haben wir uns im Fachreferat - - Da gibt es ja zwei Stufen im Widerspruchsverfahren, einmal das Referat oder die Station, die abhilft oder nicht abhilft, und es gibt dann noch unser Rechtsreferat, ZR 2, das dem Widerspruch stattgibt oder nicht stattgibt. Und da haben wir uns Gedanken gemacht in Bezug auf die einzelnen Punkte, die in […] in der Widerspruchsbegründung dann angeführt werden, und haben uns damit auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir nicht abhelfen. Und das Rechts- referat, das hat dem Widerspruch auch nicht stattgegeben. Und da will ich an der Stelle gleich betonen: Das ist auch kein Automatismus. Die sehen Dinge durchaus auch anders und bewerten sie dann anders und geben dann auch statt oder gäben statt, wenn sie das anders sehen.7257 6.         Directors’-Dealings-Meldung vom 29. Mai 2020 in Bezug auf Dr. Braun In einer DIS-Meldung von Herrn Dr. Bußalb vom 29. Mai 2020 heißt es in Bezug auf eine Directors’-Deal- ings-Meldung (DD-Meldung) wie folgt: Am 28.05.2020 kaufte laut DD-Meldung die MB Beteiligungsgesellschaft mbH Aktien der Wirecard AG in Höhe von ca. 2,5 Mio Euro. Die Gesellschaft ist eine eng verbundene Person zu Herrn Braun (Vorstands- vorsitzender der Wirecard AG) und damit meldepflichtig nach Art. 19-Abs. 1 MAR in Bezug auf Manager's Transactions. Es bestehe der Verdacht, „dass während des 30-tägigen Handelsverbotszeitraums vor Veröffentlichung des Jahresabschlussberichts für 2019 gem. Art. [1]9 Absatz 11 MAR in unzulässiger Weise gehandelt“ worden 7258 sei. Auf entsprechenden Vorhalt hat der Zeuge Folgendes erläutert: 7254 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 87 f. 7255 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 88. 7256 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 90. 7257 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 90. 7258 DIS-Meldung vom 29. Mai 2020, MAT A BMF-4.06, Blatt 73 ff.
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Drucksache 19/30900                                                  – 1062 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Also, wir hatten im Grunde drei Verdachts-DD-Meldungen in Bezug auf den Komplex Wirecard und in Bezug auf Herrn Braun. Und bei demjenigen, den Sie zitieren - des Handelns des Herrn Braun in Bezug - - im Verbotszeitraum, im Grunde vor Veröffentlichung der Zahlen -, da fiel eben meinem Kollegen im Bereich DD auf, er hat da gehandelt, und es gelte doch der Verbotszeitraum; denn die Wirecard AG habe Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. für den und den Termin Zahlen angekündigt. Und immer die 30 Tage davor - - Die haben ja für mehrere Termine immer Zahlen angekündigt; da verschiebt sich dann der Verbotszeitraum immer mit. […] Und in einem davon hat eben Herr Braun gehandelt, und das fiel uns auf. Dann haben wir das im Grunde gleich verarbeitet, vermerkt. 7259 Auf weitere Nachfrage, insbesondere zur Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und dem BMF, hat der Zeuge erklärt: Also, der Prozess ist so, bei allen DD-Verstößen, dass wir den Sachverhalt so aufbereiten, dass wir es vermerken, dass wir es subsumieren, einen Entscheidungsvorschlag machen. Und wenn wir zu dem Schluss kommen, dass es bußgeldbewehrt ist - und das war es hier angesichts der Höhe und, ja, auch des Verbots- zeitraums; das ist schon ein eklatanter Verstoß, jetzt nicht nur irgendwie eine Verfristung in der Meldung - , dann geht das intern, innerhalb der BaFin, an das Referat WA 17 in der Abteilung WA 1. Und die haben meines Wissens das dann sehr schnell aufbereitet und haben es dann an die Staatsanwaltschaft weitergege- ben - ich meine, auch München. Diese Details, wie WA 17 das aufbereitet und weitergibt, das entzieht sich meiner Kenntnis. Wir sind das Fachreferat; die sind die Bußgeld-stelle. Die haben das meines Wissens deshalb weitergegeben, damit es im Grunde im Rahmen der Bildung einer Gesamtstrafe da einfließen kann. In Bezug auf den BMF-Bericht […] erinnere [ich] mich nicht, dass wir da Rückmeldung bekommen ha- ben.7260 7.         Interne Evaluation des Leerverkaufsverbots Der Zeuge hat auf Nachfrage geschildert, dass die Innenrevision der BaFin zweimal bei dem Referat WA 25 gewesen sei, im Frühsommer und dann noch mal im Spätsommer oder im Herbst 2020.      7261 Da wurden die Dinge eben in deren Augen evaluiert, und die sind zu dem Schluss gekommen, dass die Prozesse, also insbesondere auch der Ablauf des Prozesses an jenem Wochenende mit WA 23, soweit ich das erinnere - - dass das ordnungsgemäß ablief. Und in der Tat: Jetzt sind wir dabei im Zuge der Neuaufstellung der BaFin, uns einzubringen im Rahmen der vielen Projekte, Unterprojekte und auch in der WA 2, wie wir uns auf jeden Fall verbessern können und verbessern müssen. Das kann ich unterstreichen.7262 Felicitas Linden 1.         Überblick Die am 25. März 2021 vernommene Zeugin Felicitas Linden ist seit 2000 bei der BaFin beschäftigt. Seit 2017 war sie dort in der Abteilung „Marktüberwachung, Marktinfrastruktur“ (Abteilung WA 2) als Leiterin des Referats „Aufsicht über Finanzmarktinfrastrukturen“ (WA 22) tätig. Zudem war sie stellvertretende Ab- teilungsleiterin und übernahm als solche im Zeitraum Dezember 2018 bis Januar 2020 aufgrund eines krank- heitsbedingten Ausfalls die Leitung der Abteilung WA 2. Seit Mai 2020 ist sie Leiterin dieser Abteilung.7263 7259 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 95. 7260 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 95. 7261 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 92. 7262 Dr. Bußalb, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 92. 7263 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 115.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                – 1063 –                     Drucksache 19/30900 2.         Struktur und Arbeitsweise der Abteilung WA 2 a)     Allgemeines Frau Linden hat erklärt, sie sei im Rahmen ihrer Stellvertretung in das Thema Wirecard immer dann invol- Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. viert gewesen, wenn die Abteilung WA 2 davon betroffen gewesen sei. Konkret sei sie in die Strafanzeige gegen McCrum und weitere vom April 2019, nicht jedoch in den Erlass des Leerverkaufsverbotes und in die damit zusammenhängende Diskussion eingebunden gewesen.7264 Die Strafanzeige vom April 2019 habe die 7265 Zeugin auch mitgezeichnet. Ob zur damaligen Zeit alle Stellen in der Abteilung WA 2 besetzt gewesen seien, hat die Zeugin nicht beant- worten können. In der Regel sei dies jedoch der Fall.7266 b)    Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft Zur Kommunikation der Referate WA 23 und WA 25 mit der Staatsanwaltschaft hat die Zeugin erläutert: Also, 23 hat aufgrund des Aufgabengebietes immer sehr starken Kontakt zur Staatsanwaltschaft, 25 auf- grund des Aufgabengebietes weitaus weniger oder gar nicht, 23 im Zusammenhang mit Marktmanipulation Insider. Dann geben wir ja ab an die Staatsanwaltschaften, und wir arbeiten mit den Staatsanwaltschaften auch zusammen. Also, da ist immer ein Kontakt; ein feststehender praktisch „single point of entry“ geht in die 23 rein. […]7267 Das Referat WA 25 habe laut Zeugin zwar keinen festen Kontakt zur Staatsanwaltschaft, der Kontakt sei den Mitarbeitern dort jedoch auch nicht verboten. Je nach Thema sei damit auch der Kontakt zwischen der Staats- 7268 anwaltschaft und dem Referat WA 25 möglich. Auf Nachfrage hat die Zeugin erklärt, sie selbst habe mit der Staatsanwaltschaft, genauer mit Frau Bäumler- Hösl, Kontakt gehabt. Gegenstand dieses Kontakts sei jedoch nicht Wirecard und auch nicht die Strafanzeige gegen Herrn McCrum gewesen.7269 c)     Arbeitsstruktur im Referat WA 25 Auf die Frage nach der Arbeitsstruktur des höheren Dienstes in dem Referat WA 25 hat die Zeugin erklärt, es gebe dort neben Herrn Dr. Bußhalb, der Jurist sei, auch Frau Geilfus, die ihrer Kenntnis nach auch Juristin sei. Ein Ökonom sei dort nach ihrem Kenntnisstand nicht tätig. Die ökonomische Expertise hole man sich bei den Kollegen aus den Fachreferaten. Hierzu hat die Zeugin erläutert: […] Also, wenn ich jetzt wissen möchte, wie ich einen gewissen Handelsverlauf einzuordnen habe, und ich habe da ein bisschen Schwierigkeiten, das selber vielleicht einzuordnen, dann haben wir ein Referat WA 24, das für die Analyse und Datenanalyse zuständig ist. Also, da können Kollegen dann hingehen und sich Informationen holen oder auch eine Einwertung holen dessen, was sie sehen. Ansonsten haben wir das - - Durch Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen wir das. Aber es ist jetzt nicht, wenn das vielleicht ein Gedanke von Ihnen ist, dass man jetzt sagen kann: Okay, ich habe jetzt eine Frage konkret zu dem und dem Punkt, und dann gehe ich an eine Stelle hin. - Wir haben das nicht in der Dis- - sondern man geht zu dem Kollegen in dem Fachreferat, der damit stärker betraut ist, und holt sich dann die Information. Das ist das. […] Insgesamt in der BaFin haben wir ja diese Querschnittsbereiche, die dann auch für Risikomodelle oder Bilanzthemen da sind, wo man dann auch noch mal hingehen kann und sich Informationen holen kann. 7270 Zu Leerverkaufsverboten könne das Referat WA 24 jedoch zu wenig sagen. Die Expertise hinsichtlich des Bestehens von Netto-Leerverkaufspositionen liege allein beim Referat WA 25, wo die entsprechenden Daten 7271 Ob bezüglich des Leerverkaufsverbotes zum damaligen Zeitpunkt die Kompetenz von anderen einliefen. Referaten eingeholt worden sei, hat die Zeugin nicht beantworten können.7272 7264 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 117. 7265 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 117. 7266 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 132. 7267 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 118. 7268 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 118. 7269 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 129. 7270 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 119. 7271 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 120. 7272 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 120.
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Drucksache 19/30900                                                   – 1064 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3.         Erlass des Leerverkaufsverbots a)     Einbindung der Zeugin in den Entscheidungsprozess Die Zeugin hat erklärt, sie habe von dem Erlass des Leerverkaufsverbotes erst „am Montag nach dem Wo- Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. chenende“ vom 16./17. Februar 2019 erfahren.7273 Erst dann habe sich die Zeugin mit dem Leerverkaufsver- bot im Rahmen ihrer Stellvertretung beschäftigt. Auf die Frage, ob die Zeugin von dem Leerverkaufsverbot in der Abteilungsleiterrunde berichtet habe, hat die Zeugin erklärt, sie erinnere sich nicht, sie nehme dies 7274 Der Zeugin ist daraufhin das Ergebnisprotokoll der Abteilungsleiterrunde vom 22. Februar jedoch an. 2019 vorgehalten worden, in dem es heißt: Frau Linden berichtet über Sachstand bezüglich eines Falls von kritischen Presseberichten über ein Zah- lungsdienstleistungsunternehmen.7275 Auf die Frage, ob sich die Zeugin mit dem Leerverkaufsverbot intensiv befasst habe, hat die Zeugin geant- wortet: Ich habe mich damit beschäftigt, ja. Das war ja dann eine Maßnahme, die die Abteilung WA 2 betroffen hat, auch in den weiteren Folgen. Und ich habe dazu berichtet, dass diese Maßnahme getroffen worden ist. Ich habe mich aber auch damit dann beschäftigt. 7276 Auf die Frage, warum die Zeugin in der Diskussion um das Leerverkaufsverbot als damalige Abteilungslei- terin nicht einbezogen gewesen sei, hat diese erklärt, sie kenne den Grund nicht. 7277 […] Ich war nicht eingebunden an diesem Wochenende. Und was ich jetzt auch an Rückmeldungen be- kommen habe, so wie ich es verstanden habe, ist man davon ausgegangen, dass ich an dem Tag nicht im Haus gewesen sei.7278 Die Zeugin hat auf Nachfrage erklärt, Frau Roegele habe mit ihr zum Erlass des Leerverkaufsverbotes keine Rücksprache genommen. Die Zeugin habe nicht den Eindruck gehabt, dass Frau Roegele an dieser Entschei- dung gezweifelt habe. 7279 Auch habe sich Frau Roegele ihrer Kenntnis nach zu keiner Zeit gegenüber Leer- verkaufsverboten kritisch geäußert.7280 b)     Ermessenserwägungen der BaFin für den Erlass der Allgemeinverfügung Die Frage, ob die BaFin beim Erlass des Leerverkaufsverbotes ein Ermessen gehabt habe, hat die Zeugin 7281 bejaht.     Auf die Nachfrage, welche Gesichtspunkte für den Erlass des Leerverkaufsverbotes gesprochen hätten, hat die Zeugin primär auf die von Seiten der BaFin befürchteten Short-Attacken, den verzeichneten Anstieg von Netto-Leerverkaufspositionen und die Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I verwie- sen.7282 Im Einzelnen hat sie erklärt: Also, als ich die Allgemeinverfügung gelesen habe und mich mit dem Sachverhalt vertraut gemacht habe, der dem zugrunde lag, sprach für mich dafür, als ich das gelesen habe, die Situation damals nach den In- formationen, die wir hatten, sprach dafür, dass die Allgemeinverfügung mit dem Leerverkaufsverbot das Ziel hatte - im Nachhinein vielleicht stellt sich der Sachverhalt ja anders dar, aber damals das Ziel hatte -, die bevorstehende oder die angenommene bevorstehende Short-Attacke zu unterbinden. Und die Kollegen hatten jetzt, so wie ich das für mich rekonstruieren konnte, das auch versucht und dann auch versucht, nachzuvollziehen an den Daten, die da waren - - und haben dann auch für sich festgestellt, dass wir tatsäch- lich auch einen Anstieg vor dem 15. rum von Netto-Leerverkaufspositionen hatten. Und natürlich war Ge- genstand dann auch die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft, die an dem Freitag wohl davor dann im 7273 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 120. 7274 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 120. 7275 Ergebnisprotokoll der Abteilungsleiterrunde vom 22. Februar 2019, MAT A BMF-5.02 Blatt 41. 7276 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 121. 7277 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 139. 7278 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 139. 7279 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 134. 7280 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 134 f. 7281 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 121. 7282 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 121 f.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                 – 1065 –                   Drucksache 19/30900 Referat WA 23 eingegangen ist. Das weiß ich aber nicht aus eigenem Erleben, das weiß ich aus der Rekon- struktion oder aus den Gesprächen mit den Kollegen.7283 Auf die Frage, was gegen den Erlass des Leerverkaufsverbotes gesprochen habe, hat die Zeugin entgegnet: Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Zum damaligen Zeitpunkt hat für mich nichts dagegengesprochen. Also, mit dem, was ich damals an In- formationen hatte, konnte ich die Entscheidung nachvollziehen.7284 Auf die Frage, ob man bei der in der BaFin vorherrschenden Hypothese der manipulativen Short-Attacken nicht auch an einen Ad-hoc-Verstoß gedacht habe, hat die Zeugin entgegnet, das Referat WA 26 sei in diesem Zusammenhang auf Wirecard zugegangen. Zu den konkreten Ergebnissen dieses Unterfangens hat die Zeu- gin erklärt: […] Ich muss mich noch mal daran erinnern, inwieweit wir da auch vorgegangen sind. Aber wir sind in der Richtung vorgegangen, und dann ist ja auch die Frage: Waren die Informationen - also, wenn ich jetzt noch mal laut denke - bei der Ad-hoc-Mitteilung tatsächlich noch so wenig öffentlich bekannt, dass sie noch eine Kursbeeinflussung bewirkt haben? Das ist ja immer der Punkt der Ad-hoc-Mitteilung. Also, ich kann es 7285 Ihnen, ehrlich gesagt, im Moment nicht genau sagen; aber es war Teil der Prüfung bei den Kollegen. Auf die Frage, ob man nach Kenntnisnahme der Mitteilung der Staatsanwaltschaft auch mildere Mittel, wie etwa die Kontaktierung des Chefredakteurs von Bloomberg, in Erwägung gezogen habe, hat die Zeugin ge- antwortet: Bei der Diskussion, die da stattgefunden hat, war ich nicht da. Ich weiß nicht, ob diese Abwägung stattge- funden hat. 7286 Gleiches hat die Zeugin entgegnet auf die Frage warum man bei der BaFin auf ein Leerverkaufsverbot statt auf eine Handelsaussetzung zurückgegriffen habe. 7287 Hierzu hat die Zeugin die Vermutung geäußert, dass: Wenn die BaFin eine Handelsaussetzung macht, dann ist es der - -Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, das muss ich jetzt wirklich - - Die Handelsaussetzung betrifft mehr oder weniger den gesamten Markt. Die Börsen können den Handel aussetzen für einen Wert. Die Börsen haben ja auch die Möglichkeit nach dem Börsengesetz, den Handel auszusetzen. Das können sie machen für einen Wert. Und damit war das Leer- verkaufsverbot, so gesehen, wenn Sie diese beiden Maßnahmen nehmen, das mildere Mittel, weil die Han- delsaussetzung - wenn ich es richtig jetzt in Erinnerung habe -, wenn es die BaFin verordnet, gilt für den gesamten Markt. Also, ich stoppe den Handel, egal in welchem Wert. Es ist Pause für alle. Das können die Börsen anders. Die Börsen können sagen: „Ich stoppe den Handel in …“, wissen Sie? Und dadurch ist das Leerverkaufsverbot das mildere Mittel.7288 c)      Umgang mit der Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I Die Zeugin hat erklärt, sie selbst habe am Montag nach dem Wochenende zum ersten Mal von dem Fax der Staatsanwaltschaft erfahren, in welchem diese geschildert habe, ein Mitarbeiter von Bloomberg hätte sich bei Herrn Marsalek gemeldet und diesem gedroht, etwas zu schreiben, wenn er nicht 6 Millionen Euro er- hielte. Hierzu hat die Zeugin weiter erklärt: […A]ls ich dann erfahren habe an dem Montag, dass das passiert ist, habe ich gehört - das auf jeden Fall - , dass die Staatsanwaltschaft die Kollegen in der WA 23 angerufen hat und darüber berichtet hat, dass sie dieses Fax haben und von dieser Erpressung ausgehen, und die Kollegen der WA 23 auch von den Umstän- den her davon ausgegangen sind, dass es sich hier um glaubhafte und belastbare Vorwürfe handelt. Also, da habe ich von gehört. Ich kann Ihnen aber nicht mehr sagen, wann ich das Fax selber zum ersten Mal gesehen habe.7289 7283 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 121 f. 7284 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 122. 7285 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 143. 7286 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 126. 7287 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 136. 7288 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 136. 7289 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 128.
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Drucksache 19/30900                                                   – 1066 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auf Nachfrage, wie die BaFin die Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I eingeschätzt habe, hat die Zeugin erklärt: Für mich war das bis dahin nicht vorstellbar. Also, für mich war das ein Geschehen, was ich selber mir Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. nicht habe vorstellen können, dass das passiert. So. Also, es war extrem außergewöhnlich, auch das, was passiert sein soll. […] Wenn Sie mich nach meiner persönlichen Einschätzung fragen, hatte ich dieses Ge- fühl, dass ich dachte: Oh mein Gott, das ist passiert? - Das hatte ich schon. Das hatte ich, ja.7290 Auf erneute Nachfrage hat die Zeugin erklärt: Also, insgesamt war das für mich ein außergewöhnlicher Vorfall. Das war mein Eindruck. Und mir ging es, glaube ich, ähnlich wie den Kollegen, dass schon in dem Moment, so außergewöhnlich das wiederum klang, dass jetzt Bloomberg erpresst haben soll, also Mitarbeiter von Bloomberg - - aber dass schon durch diesen Umstand, dass die Staatsanwaltschaft uns darüber in dieser Form informiert hat, und so, wie die Kollegen das Gespräch wahrgenommen haben, dann schon, glaube ich, für mich nachvollziehbar war, dass für die Kollegen in dieser Situation so ein bisschen das Gefühl der „Gefahr in Verzug“ entstanden ist. 7291 Die Frage, ob es einmal kritische Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft gegeben habe, hat die Zeugin ver- neint.7292 Die Zeugin ist auch mit der Frage konfrontiert worden, ob die BaFin, wenn diese tatsächlich von den in dem Fax beschriebenen erpresserischen Tätigkeiten ausgegangen sei, nicht auch Konsequenzen gegen die Bloom- berg Trading Facility in Erwägung gezogen habe, welche in Deutschland multilaterale Handelssysteme be- treibe. Auf diese Frage hat die Zeugin entgegnet, für die Thematik der MTF’s (multilaterale Handelssysteme) seien die Referate WA 21 und WA 3, nicht das Referat WA 22 zuständig. Weiter hat die Zeugin erklärt, man müsse differenzieren: Wenn man dann den Vorwurf an den Vorstand oder die Geschäftsführung anknüpfe, hätte man unter Umständen ein „Fit & Proper-Thema“. Wenn man den Verdacht an Mitarbeiter des Unter- nehmens anknüpfe, stelle sich die Frage nach dem Organisationsverschulden. Bei dem damals im Raum stehenden Verdacht sei man von eigenmächtigem Handeln einzelner Mitarbeiter ausgegangen.7293 Zur Bitte der Staatsanwaltschaft, die Angelegenheit vertraulich zu behandeln, hat die Zeugin erklärt, diese sei thematisiert worden. 7294 Zur Begründung hat die Zeugin ausgeführt: […D]enn das zog sich ja praktisch durch alles so ein bisschen durch, wenn ich das jetzt für mich zurück- - die Retrospektive habe. Wir konnten das - - Die Schwierigkeit, das der Bundesbank zu sagen, das war - - Aber das war immer diese Hidden Agenda praktisch, die mitlief, so hatte ich das wahrgenommen, und dass dies auf Wunsch der Staatsanwaltschaft - - Also, das war meine Erinnerung an diesen Sachverhalt.7295 d)    Beteiligung der Bundesbank Zu der Beteiligung der Bundesbank im Entscheidungsprozess hat die Zeugin erklärt, diese habe die Entschei- dung nicht kommentieren können, da diese allein zum Thema der Finanzstabilität, nicht jedoch zum Thema Marktvertrauen etwas sagen könne.7296 Auf Nachfrage hat die Zeugin erklärt, man frage die Bundesbank in solchen Situationen trotzdem, um zu klären, ob diese die Einschätzung der BaFin, dass tatsächlich nur das Marktvertrauen betroffen sei, teile. Die Zeugin hat weiter erklärt: […] Ich kann einerseits sagen „Finanzstabilität“ und andererseits „Marktvertrauen“. Wenn ich dazu komme als BaFin und vielleicht sage: „Das ist kein Finanzstabilitätsthema aus unserer Sicht“, dann setze ich mich mit der Bundesbank ins Benehmen und sage: Teilst du die Einschätzung, dass wir hier nicht ein Thema Finanzstabilität haben?7297 7290 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 126. 7291 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 128 f. 7292 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 134. 7293 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 127 f. 7294 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 128. 7295 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 128. 7296 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 122. 7297 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 122.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                 – 1067 –                Drucksache 19/30900 Dieses Einvernehmen setze voraus, dass die BaFin und die Bundesbank dasselbe Verständnis davon hätten, ob es sich um die Variante des Marktvertrauens oder der Finanzstabilität handle.7298 Der Zeugin ist im Verlauf ihrer Vernehmung der „Leitfaden zur Beteiligung der Bundesbank bei Maßnahmen nach § 14 WpHG und Artikel 18 ff. EU-Leerverkaufsverordnung der Deutschen Bundesbank“ vom 20. Ok- Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. tober 2020 und dort Punkt 3.4, „Stellungnahme der Bundesbank“7299 vorgehalten worden. Sie hat daraufhin erklärt: Dieses „Benehmen“, da muss ich mich jetzt entschuldigen. „Benehmen“ in diesem Sinne heißt: Wir brau- chen einen Konsens, Bundesbank und BaFin.7300 Auf erneute Nachfrage hat die Zeugin dann erklärt: „Benehmen“ ist für mich: Wir tauschen uns aus, also, das, was dann kommt, die Möglichkeit zur Stellung- nahme.7301 Die Zeugin hat hierzu ergänzend angemerkt, sie wisse, dass zwischen Benehmen und Austausch ein großer Unterschied bestehe.7302 Auf die Frage, ob die Einschätzung der Bundesbank, die bei der Allgemeinverfügung, anders als die BaFin, keine Ansteckungsrisiken gesehen gehabt habe, in den Entscheidungsprozess eingeflossen sei, hat die Zeugin geantwortet, sie sei bei der Entscheidung nicht dabei gewesen. 7303 Ob dies in der Abteilungsleiterrunde dis- kutiert worden sei, könne sie im Nachgang nicht mehr sagen. Sie habe in dieser Runde ihrer Erinnerung nach über den Erlass des Leerverkaufsverbotes lediglich berichtet und nichts begründet. 7304 Auf Nachfrage, ob sie in der Referatsleiterrunde über das Verbot berichtet habe oder ob hierüber diskutiert worden sei, hat die Zeugin geantwortet: Das weiß ich nicht mehr. Wir werden sehr wahrscheinlich auch gesagt haben, dass wir eine Allgemeinver- fügung erlassen haben, die BaFin.7305 Auf die Frage, ob die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bundesbank und BaFin als „organisatorische Rechtfertigung“ verwendet worden sei, um die negative Stellungnahme der Bundesbank nicht zu den Akten nehmen zu müssen, hat die Zeugin geantwortet: […] Entschuldigung, das ist nicht als organisatorische Rechtfertigung gemeint. Das hat für meine Wahr- nehmung was auch mit der tatsächlich vorhandenen Fachkompetenz zu tun in den Bereichen. Das führt am Ende zu einer organisatorischen Trennung. […]7306 Auf weitere Nachfrage hat die Zeugin erklärt: […] Es ist wirklich von der Thematik her, dass die BaFin und der Wertpapierbereich die Marktintegrität, das Marktvertrauen hat. Das ist im Wesentlichen damit verbunden der Börsenhandel und die Geschäfte und praktisch das Marktgeschehen an den Börsen. Das ist weniger Teil des Aufsichtsgebietes der Bundesbank. Und daneben gibt es den Komplex Finanzstabilität. […]7307 7298 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 141. 7299 MAT A Bundesbank-3.02 Blatt 6 (17). 7300 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 141. 7301 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 141. 7302 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 141. 7303 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 123. 7304 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 124 f. 7305 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 124 f. 7306 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 135. 7307 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 136.
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Drucksache 19/30900                                                   – 1068 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4.         Reaktionen auf das Leerverkaufsverbot Die Zeugin hat geschildert, es habe im Zwei-Monats-Zeitraum unmittelbar nach Erlass des Leerverkaufsver- botes viele Bürgeranfragen und Meldungen von Anlegern gegeben.7308 Hierzu hat die Zeugin ausgeführt: Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Nach dem Erlass der Allgemeinverfügung kamen in der Tat unheimlich viele Bürgeranfragen. Also, ent- weder beglückwünschte man zu dem Leerverkaufsverbot, oder man kritisierte es sehr scharf. Das kam rein. Da waren sehr, sehr viele Stimmen von Anlegern, die sich dazu gemeldet haben. Und das hatte ein ziemlich hohes Volumen, was da reinkam; das stimmt. Und wir mussten gucken, wie wir das bewerten, ob wir das jetzt letztlich bewerten als eine Meinungsäußerung, die ein Anleger macht, entweder sagen: „Oh, warum habt ihr das nicht früher gemacht?“ oder „Warum habt ihr das gemacht?“ oder „Wie müssen wir das recht- lich einordnen?“ oder „Müssen wir das unter Umständen auch als Widerspruch gegen die Allgemeinverfü- gung einordnen?“. Diese Prüfung muss ja stattfinden, […a]lso: Wie bewerte ich das jetzt, was kommt? Ist das eine Meinungsäußerung zu der Maßnahme der BaFin, oder ist das unter Umständen auch ein Wider- spruch? Und das war tatsächlich ein außergewöhnliches, hohes Aufkommen danach.7309 5.         Kontaktaufnahme von Frau Quadir Zur Kontaktaufnahme von Frau Quadir mit der BaFin hat die Zeugin ausgeführt: Wir haben die [E-Mail] weitergeleitet bekommen. Und Frau Quadir hat ein Gespräch vorgeschlagen, um ein Gespräch gebeten zu dem Leerverkaufsverbot. Und ich hatte mir das angeguckt und habe jetzt in der Situation, in der wir waren - also, wir hatten ein hohes Volumen jetzt an Dingen im Rahmen des Leerver- kaufsverbotes - - und hatte - deswegen war das für mich jetzt auch - - Ich habe es anders wahrgenommen, als jetzt vielleicht von Frau Quadir beabsichtigt, aber ich habe es nicht so wahrgenommen, dass sie konkret uns Hinweise geben will, sondern sie schlug vor - ich glaube, sie hat es Ende April uns geschickt - einen Gesprächstermin in der ersten Aprilwoche, glaube ich, war das. Da hatte ich jetzt eher das verstanden, dass sie sich grundsätzlich - was absolut wir auch gar nicht ablehnen - gerne dazu austauschen wollte. Jean-Pierre Bußalb hat ihr dann zurückgeschrieben, glaube ich, auch relativ zeitnah zurückgeschrieben. Und dann kam von ihr ja auch das Papier, was sie geschrieben hatte, mit dem ich mich dann auch ausei- nandergesetzt habe, was sie geschrieben hat. Und dieses Papier enthält oder enthielt für mich Themen, zu denen wir uns in der Tat immer wieder überlegen müssen, wie wir uns dazu positionieren. Ich habe daraus aber nicht gelesen, also ich für mich habe nicht daraus gelesen, dass sie Informationen hat zu Wirecard oder, was ich jetzt von ihr hörte, zu Geldwäsche. Sie hat absolut valide Punkte angesprochen, diese The- matik, die jetzt aber unter Aufsehern immer schon ein Thema ist und auch immer wieder diskutiert werden muss, weniger die Frage: Sind Leerverkäufe sinnvoll, ja oder nein? Ich glaube, da sagt keiner: Das ist nicht der Fall. - Sie haben eine absolute Funktion im Markt. Interessant und wichtig ist die Diskussion, die sie ja auch in dem Papier angestoßen hat: die Wirkungsweise oder die Wirksamkeit - das ist, glaube ich, auch noch mal etwas, wo sie auch Ausführungen gemacht hat - von Leerverkaufs-verboten. Und: Ist das überhaupt eine Form von Marktmanipulation? - Per se sicherlich nicht, also der reine Leerverkauf sicherlich nicht.7310 Die von Frau Quadir angestoßene Diskussion sei zwar, so die Zeugin, eine durchaus wichtige. Allerdings habe sie aus Frau Quadirs Ausführungen nicht den Schluss gezogen, […] dass sie jetzt sagt: Ich habe jetzt Informationen zu Wirecard, die ich euch geben will. - Also, so habe ich es nicht interpretiert. […] 7311 Nach Einschätzung der Zeugin habe die E-Mail von Frau Quadir keinen Erkenntniswert für die Entscheidung 7312 Die Zeugin habe diese E-Mail eher allgemein verstanden.7313 Auf Vor- zum Leerverkaufsverbot gehabt. halt einer eigenen E-Mail an Frau Roegele 7314, hat die Zeugin erklärt, dass die BaFin durchaus, entgegen des 7308 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 120. 7309 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 120. 7310 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 130 f. 7311 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 131. 7312 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 131. 7313 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 132. 7314 MAT A BMF-4.03 Blatt 179.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                 – 1069 –                       Drucksache 19/30900 in der vorgehaltenen E-Mail präsentierten Antwortvorschlags an Frau Quadir, mit Marktteilnehmern Gesprä- che führe und zwar unter Umständen auch zu bereits erlassenen Maßnahmen.7315 Die Frage, ob es im Nachhinein einen Evaluierungsprozess zur Verhängung des Leerverkaufsverbotes inner- halb der BaFin gegeben habe, hat die Zeugin verneint. 7316 Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 6.          Frage der Verlängerung des Leerverkaufsverbots Der Zeugin ist in ihrer Vernehmung in Bezug auf die Entscheidung der BaFin, das Leerverkaufsverbot nicht zu verlängern, folgender Auszug aus einer E-Mail von Frau Ku. (BaFin) an Herrn Cl. (BMF) vom 17. April 2019 mit dem Betreff „Sprachregelung Allgemeinverfügung Wirecard AG“ vorgehalten worden, bei der die Zeugin in CC gesetzt war: Lieber Herr Cl[…], anbei unsere Sprachregelung in Sachen Allgemeinverfügung Wirecard AG: Der BaFin liegen gegenwärtig keine Anhaltspunkte vor, die eine weitere Gefährdung des Marktvertrauens im Sinne der europäischen Leerverkaufsverordnung in Deutschland begründen. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung des mit der Allgemeinverfügung vom 18.02.2019 erlassenden Netto-Leerverkaufsver- botes nach Artikel 20 EU-LV\I'0 sind daher nicht länger gegeben.7317 Auf entsprechenden Vorhalt hat die Zeugin erklärt, bei Frau Ku. handele es sich um eine Kollegin aus der Pressestelle. Sie selbst sei in CC gesetzt worden, weil es üblich sei, die Abteilungsleitung auf diesem Weg zu informieren. Sie könne sich zwar nicht an die konkrete E-Mail, jedoch an die dort angesprochene Diskus- sion um die im Raum stehende Verlängerung des Leerverkaufsverbotes erinnern. Diese Diskussion habe sie 7318 Auf die Frage nach der Argumentationslage, die die BaFin zu der auch mit Herrn Dr. Bußalb geführt. Entscheidung gegen eine Verlängerung des Leerverkaufsverbotes bewogen habe, hat die Zeugin erklärt, Grund hierfür sei der fehlende Anstieg von Netto-Leerverkaufspositionen gewesen. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir gesagt: Wir verlängern nicht das Leerverkaufsverbot, weil wir keinen weiteren Anstieg […] von Netto-Leerverkaufspositionen gesehen haben. Wir haben aufgrund der Datenlage, die wir hatten - das, glaube ich, war zum damaligen Zeitpunkt -, gesagt: Es sind jetzt keine Anstiege erkennbar oder nicht in dem Umfang erkennbar, dass wir sagen, das rechtfertigt noch mal eine Verlängerung. Das war, glaube ich, die Begründung, die wir damals hatten.7319 Auf die Nachfrage, ob es nicht selbstverständlich sei, dass sich im Geltungszeitraum eines Leerverkaufsver- botes keine neuen Leerverkaufspositionen bildeten, hat die Zeugin geantwortet, dies sei richtig. Sie habe damit gemeint, es habe keine Anzeichen dafür gegeben, dass mit neuen Short-Attacken zu rechnen gewesen 7320 sei und sich damit dann weitere Netto-Leerverkaufspositionen hätten aufbauen können. Auf weitere Nachfrage, woher diese Einschätzung trotz der im April und Oktober 2019 sogar kritischeren und auch detaillierten Berichterstattung im Vergleich zu der Lage im Februar 2019 gekommen sei, hat die Zeugin erklärt: […] Die Short-Attacke hatte ja den Hintergrund, dass […] der Verdacht bestand, dass ein Zusammenwirken stattfindet zwischen Berichterstattung und Shortsellern. Also, nur der Umstand, dass negative Berichter- stattung war, war ja jetzt nicht das Ausschlaggebende für die Allgemeinverfügung.7321 Auf die Frage, was genau auf ein kollusives Zusammenwirken von Berichterstattung und Shortsellern hin- gedeutet habe, hat die Zeugin ausgeführt, für den Erlass des Leerverkaufsverbotes im Februar 2019 sei die 7315 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 132 f. 7316 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 136. 7317 E-Mail der Pressestelle der BaFin an Herrn Cl. (VII B 5, BMF) vom 17. April 2019, MAT A BMF-24.46 Blatt 72. 7318 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 117. 7319 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 117 f. 7320 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 125. 7321 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 125.
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Drucksache 19/30900                                                   – 1070 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass eine Short-Attacke oder eine Erpressung mit einer Short-Attacke ge- plant sei, entscheidend gewesen. Diese Mittelung habe man als ein Indiz für kollusives Zusammenwirken gewertet. Sie hat weiter ausgeführt: Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Das fehlte in dem darauffolgenden weiteren Jahr nach meiner Erinnerung. Da hatten wir nicht noch mal ein Ereignis, wo wir einen Hinweis bekommen haben, dass unter Umständen hier eine Short-Attacke geplant ist. Durch den Kontakt zur Staatsanwaltschaft an dem Freitag mit dem Referat WA 23 und dem übermit- telten Fax der geplanten Erpressung oder durchgeführten Erpressung mit dem Hinweis „Wir planen eine Short-Attacke“ war das eine andere Situation für die Kollegen.7322 Zu den Tonbandaufnahmen von Herrn Go. hat die Zeugin erklärt, sie sei im Sommer 2019 von Kollegen des Referats WA 23 informiert worden, dass diese Aufnahmen existierten. Die Aufnahmen seien erst von der Polizei in München bearbeitet und dann der BaFin zur Verfügung gestellt worden. Auf Nachfrage hat die Zeugin erklärt, die Aufnahmen hätten nicht zu Gesprächen über neue Leerverkaufsverbote geführt.7323 7.         Strafanzeige gegen Dan McCrum und weitere Zu ihrer Involvierung bei der Strafanzeige der BaFin gegen Herrn McCrum und weitere hat die Zeugin aus- geführt: Die Kollegen in der WA 23 haben die Strafanzeige entworfen, und die ist mir dann im Rahmen der Stell- vertretung vorgelegt worden. Und da habe ich mich mit der Strafanzeige, die ja sehr umfangreich ist, aus- einandergesetzt und habe die dann auch inhaltlich mitgetragen, indem ich sie abgezeichnet habe.7324 Von den von der Staatsanwaltschaft München I zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleiteten Ermittlungen habe sie nichts gewusst.7325 Der Zeugin ist in ihrer Vernehmung folgender Auszug aus einem am 15. Juli 2020 für Frau Roegele gefer- tigten Antwortentwurf auf eine Anfrage von Herrn Franke (BMF) vorgehalten worden: Ob die Staatsanwaltschaft München I die konkret geführten Ermittlungen gegen die beiden Journalisten der Financial Times einstellen würde, wenn die BaFin - ungeachtet der obigen Ausführungen - die Anzeige zurücknimmt, könnte nur durch eine Befragung der StA München in Erfahrung gebracht werden. Hiervon wäre jedoch nach unserer Einschätzung dringend abzuraten. 7326 Hierzu hat die Zeugin wie folgt Stellung genommen: Das ausschlaggebende Momentum oder der Hauptgrund für mich, das zu empfehlen, war, dass ich es nicht für richtig gehalten habe, auf die Staatsanwaltschaft in diesem Prozess, ob sie weiterermittelt, ja oder nein, in irgendeiner Weise zuzugehen, sondern dass sie dies komplett für sich alleine entscheidet, ob sie weiter- ermittelt, ja oder nein. Also, für mich war das die Abgrenzung: die Strafverfolgungsbehörde auf der einen Seite, die für sich diese weitere Ermittlung durchführt und überlegen muss: „Geht sie so weiter?“, und jetzt von unserer Seite wir, die dort, in diesen Prozess nicht in irgendeiner Weise eingreifen möchten. Deswegen habe ich gesagt, wir sollten das nicht tun. […] Ich habe die Befürchtung gehabt, wenn wir uns an die Staatsanwaltschaft wenden und sagen: „Könnt ihr die Anzeige fallen lassen?“, kann das missverstanden werden. […]Es kann missverstanden werden als - unter Umständen - der Versuch der Beeinflussung.7327 7322 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 125 f. 7323 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 129. 7324 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 129. 7325 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 129. 7326 E-Mail von Frau Linden an Frau Roegele vom 15. Juli 2020, MAT A BMF-21.68 Blatt 143 f. 7327 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 138.
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