Deutscher Bundestag 19/30900 --- Abschlussbericht des Dritten Untersuchungsausschusses (Wirecard)

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                – 1071 –                         Drucksache 19/30900 8.         Verdachtsmomente für Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard AG Zum sog. „Zatarra-Bericht“ aus dem Jahr 2016 hat die Zeugin erklärt, sie sei zu diesem Zeitpunkt in der Abteilung WA 5 gewesen. Sie habe erst in der Nachbearbeitung gesehen, dass es einen solchen Bericht ge- Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. 7328 geben habe. Sie habe sich jedoch nicht intensiv damit auseinandergesetzt. Auf die Frage nach der Geldwäscheverdachtsmeldung gegen Herrn Dr. Braun und Herrn Marsalek, die der stellvertretende Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU) am 13. Februar 2019 an die BaFin weitergeleitet habe, hat die Zeugin geantwortet, sie habe von diesem Vorgang erstmals im Rahmen der Pressekonferenz 7329 des Untersuchungsausschusses gehört. Der Zeugin ist in ihrer Vernehmung eine E-Mail von ihr an Frau Roegele vom 10. Mai 2019 vorgehalten worden, in der es heißt: Sehr geehrte Frau Roegele, ich habe gestern Abend erfahren, dass im Jahresbericht der BaFin bzgl. Wirecard eine nicht zutreffende Sachverhaltsdarstellung erfolgt ist. Ich würde Sie gern darüber informieren und das weitere Vorgehen ab- stimmen und wollte daher anfragen, ob sich heute die Möglichkeit für einen kurzen Termin ergeben könnte. Vielen Dank und viele Grüße Felicitas Linden7330 Die Zeugin hat auf entsprechenden Vorhalt erklärt, sich an den dort beschriebenen Fehler nicht erinnern zu können. Allgemein könne solch ein falscher Sachverhalt zum Beispiel sein, dass falsche Zeiträume im Be- richt enthalten seien, was dann korrigiert werden müsse.7331 Darüber hinaus ist der Zeugin bei ihrer Vernehmung eine E-Mail von Herrn Kri. an sie vom 12. Dezember 2019 vorgehalten worden, in der es heißt: Liebe Frau Linden, nach der soeben erfolgten Rücksprache mit Frau Roegele werden wir zu den aktuellen Vorgängen bei Wire- card (FT-Artikel am 09.12.19) eine (RK 1-)Analyse eröffnen. Wir werden den Vorgang sowohl im Hinblick auf eine Marktmanipulation (Szenario: Short-Attacke) als auch auf Insiderhandel (Szenario: Wissen zu FT-Artikel am 09.12.19 wurde vorher genutzt.) prüfen. Bei der Suche nach Handelsauffälligkeiten würden wir uns zunächst auf die Handelsteilnehmer konzentrieren, die in den bisherigen Untersuchungen/Analysen zu Wirecard bereits auffällig geworden sind. Dazu werden wir uns auch mit WA 23 austauschen. Sind Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden? […] 7332 Diesbezüglich hat die Zeugin erklärt, sie sei mit dem ihr am 12. Dezember 2019 unterbreiteten Vorschlag zur Einleitung von Prüfungen zugunsten von Wirecard einverstanden gewesen.7333 Auf die Frage, ob zu die- sem Zeitpunkt auch Prüfungen zulasten von Wirecard erwogen worden seien, hat die Zeugin geantwortet: […] Ich hatte den Eindruck, je mehr ich mich mit dem Sachverhalt beschäftigte - das ist mein Eindruck dass die Kollegen schon in beide Richtungen ermittelt haben; denn dann kam ja auch zustande diese DPR- Prüfung im Februar 2019, von der ich erst später erfahren habe.7334 Zur Zusammenarbeit der BaFin mit der DPR hat die Zeugin ausgeführt: 7328 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 130. 7329 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 142. – Das BMF hat dem Ausschuss mit Schreiben vom 24. März 2021 (Ausschussdrucksache 19(30)391) mitgeteilt, die Verdachtsmeldung sei am 11. März 2019 an die BaFin weitergeleitet worden. 7330 E-Mail von Frau Linden an Frau Roegele vom 10. Mai 2019, MAT A BMF-5.25 Blatt 15. 7331 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 140. 7332 E-Mail von Herrn Kri. (BaFin) an Frau Linden vom 12. Dezember 2019, MAT A BMF-4.27 Blatt 245. 7333 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 133. 7334 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 133.
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Drucksache 19/30900                                                  – 1072 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Zusammenarbeit mit der DPR ist für mich erst richtig bewusst geworden im Jahr 2020, Ende 2019/2020, dass dort die Kollegen WA 15 mit der DPR zusammenarbeiten. Wir haben aus Sicht von WA 2 immer wieder die Konstellation, dass in dem Moment, wo wir sagen: „Es besteht der Verdacht der Fi- nanzmanipulation oder der fehlerhaften Rechnungslegung“, eine Finanzmanipulation oder eine fehlerhafte Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Rechnungslegung in aller Regel dann unter Umständen als Marktmanipulation rechtlich zu werten ist, weil es eine irreführende oder falsche Angabe an den Markt ist, wenn sich das bestätigt, dass die Bilanz falsch ist. Das können wir in WA 2 nicht aus eigener Kompetenz prüfen. […] Wenn es sich um einen Emittenten handelt am regulierten Markt, ist dann WA 15 unser Einfallstor. Und ich weiß, dass die Kollegen auch dort ja auch Prüfungen der DPR in Auftrag gegeben haben, um diese Frage zu klären. Und so lange hängen wir - das ist im Ergebnis recht unbefriedigend - fürchterlich hinten nach […]. Wir können erst sagen: „Okay, es ist Marktmanipulation“, wenn wir die Feststellung haben, dass die Bilanz fehlerhaft ist und auch der Fehler eine entsprechende Auswirkung auf die Bilanz hat. Wir hängen praktisch an dieser Prüfung dran und können die Schritte, die wir unter Marktmanipulationsgesichtspunkten einleiten, erst dann einleiten, wenn wir das Ergebnis haben.7335 Auf Nachfrage hat die Zeugin erklärt, es sei durchaus auch Thema gewesen, dass die Prüfung durch die DPR so lange gedauert habe.7336 Zum KPMG-Bericht hat die Zeugin erklärt, sie wisse nicht wann genau eine vollständige Analyse dieses Berichts innerhalb der Wertpapieraufsicht vorgelegen habe. 7337 Auf die Frage, ob über die der BaFin von der Kanzlei Heuking im Mai 2020 berichteten Liquidationen der wichtigsten Tochtergesellschaft der Wirecard AG (CardSystems Middle-East) und ihres bedeutsamsten Kun- den (Al Alam) in der Wertpapieraufsicht gesprochen worden sei, hat die Zeugin ausgeführt: Ja, da sind wir auch aktiv geworden; denn da war eine Prüfung dann auch von der WA 2, wenn ich mich jetzt richtig erinnere, WA 23 oder 26, also „Marktmanipulation“, „Ad-hoc“, und wir haben auch an Dubai, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ein Auskunftsersuchen erstellt: Also, ist das tatsächlich Liquida- tion? - Oder da war an dem Punkt auch der Verdacht ja im Raum, dass die die Gelder verschieben. So. Da sind wir auch tätig geworden, und das Referat WA 26, „Ad-hoc“, ist auch in den Austausch gegangen mit Dubai.7338 Den Gedanken, dass durch diese Liquidationen das Geld endgültig weg sein könnte, habe die Zeugin nicht gehabt.7339 Zu dem Ad-hoc-Verstoß hat die Zeugin weiter ausgeführt: […] Der Ad-hoc-Verstoß ist nicht so harmlos, wie es vielleicht erst mal klingt, dass man denkt, man kommt jetzt nur auf den Emittenten zu, weil er eine fehlerhafte oder nicht erfüllte, nicht rechtzeitig erfüllte Infor- mationspflicht hat. […] Den Ad-hoc-Verstoß habe ich ja nur, wenn ich tatsächlich eine Insiderinformation habe, das heißt eine Information, die wahr ist. Also, das heißt, über die Ad-hoc-Schiene versuchen wir erst mal auch häufig den Sachverhalt geradezuziehen und zu sagen: Was ist jetzt tatsächlich dran? Was ist da jetzt tatsächlich wahr? […] Also, wir müssen Sachverhaltsaufklärung betreiben. Das machen wir dann da.7340 Auf Nachfrage hat die Zeugin erklärt, sie habe am 4. August 2020 gemeinsam mit anderen Kollegen aus der BaFin an einer Telefonkonferenz zwischen den singapurischen Behörden und dem BMF zum Fall Wirecard teilgenommen. Zweck des Gesprächs sei der Informationsaustausch gewesen. Hierbei sei es unter anderem auch um das Thema Geldwäsche gegangen. Streit habe es bei dieser Konferenz nicht gegeben.7341 7335 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 130. 7336 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 130. 7337 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 142. 7338 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 142. 7339 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 143. 7340 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 143. 7341 Linden, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 138.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                 – 1073 –                     Drucksache 19/30900 Susanne Bergsträsser 1.         Überblick Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Die am 25. März 2021 vernommene Zeugin Susanne Bergsträsser führte in ihrer Funktion als damalige Lei- terin der Abteilung „Prospekte, Überwachung Wertpapieranalysen“ (WA 5) bei der BaFin im Jahr 2016 mit dem Leiter des für Finanzanalysten zuständigen Referats (WA 56) ein Gespräch zum Zatarra-Bericht im Hinblick auf die Anzeigepflicht für Finanzanalysten. 2017 wechselte sie als Abteilungsleiterin in die Abtei- lung „Marktüberwachung, Marktinfrastruktur“ (WA 2). Mit der Entscheidung zum Leerverkaufsverbot war sie nicht befasst gewesen, da sie von Dezember 2018 bis Januar 2020 krankheitsbedingt nicht im Dienst war. 7342 2.         Zatarra-Bericht Die Zeugin hat geschildert, das für die Beaufsichtigung von Finanzanalysten zuständige Referat WA 56 sei durch Presseberichte Ende Februar/Anfang März 2016 auf den Zatarra-Report aufmerksam geworden. Zu dieser Zeit hätten noch die §§ 34b und c WpHG gegolten. Im Laufe des Jahres habe sich die Regelung noch geändert.7343 Nach dem damals geltenden Recht sei zu prüfen gewesen, ob es sich bei der Zatarra Research & Investigati- ons LLC um einen Finanzanalysten handle. 7344 Bei einem positiven Ergebnis hätte die Gesellschaft eine Tätigkeitsanzeige abgeben müssen bei der BaFin. Diese lag uns nicht vor. Die Webseite der Zatarra hatte kein Impressum und keine anderen Informationen zu verantwortlichen Personen, sondern nur eine anonyme E-Mail-Adresse. Die wurde zweimal angeschrie- ben von dem zuständigen Referat und auf die gesetzliche Anzeigepflicht hingewiesen. Die Antwort der Zatarra lautete, es würde sich um keine Finanzanalyse handeln, und die Adresse und die verantwortlichen Personen wurden uns nicht genannt.7345 Die Zeugin hat geschildert, sie habe sich im April 2016 einen schriftlichen Sachstand als Grundlage für ein Gespräch mit dem Referatsleiter geben lassen, nachdem dieser, so ihre Erinnerung, von dem Zatarra-Bericht und von der Vorgehensweise des Referats in der Abteilungsleiterbesprechung berichtet gehabt habe.  7346 Meine Zuständigkeit für den Bereich bestand ja erst seit Anfang des Jahres 2016, und darum war ich inte- ressiert, zu erfahren, wie die Vorgehensweise des Referats in solchen Fällen ist, welche rechtlichen Mög- lichkeiten bestehen, und ich wollte diskutieren, wie es weitergeht. 7347 Nach ihrer Erinnerung sei sie in dem Gespräch mit dem zuständigen Referatsleiter alle Optionen, die zur Verfügung gestanden hätten, durchgegangen. Man habe überlegt, wie man die Aufgabe des Referats, nämlich dafür zu sorgen, dass die Anzeigepflicht eingehalten werde, erreichen könne. Zudem habe man überlegt, wen man noch informieren müsse oder an welche Referate man den Bericht weitergeben sollte.  7348 Wir hatten noch versucht, die Hintermänner der Webseite zu erfahren; aber das war uns nicht möglich. 7349 Auf die Frage, inwieweit die BaFin sich bei diesem Vorgang sowohl mit den Vorwürfen gegen Wirecard als auch mit den Verfassern des Berichts sowie mit möglicherweise im Bericht enthaltene Ungenauigkeiten aus- einandergesetzt habe, hat die Zeugin erklärt: 7342 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 145 f. 7343 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 146. 7344 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 146. 7345 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 146. 7346 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 146. 7347 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 146. 7348 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 146. 7349 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 146.
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Drucksache 19/30900                                                    – 1074 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ich kann wieder nur auf dieses Gespräch mit dem Referatsleiter mich beziehen. Ich kann mich nicht mehr an Einzelheiten erinnern; aber ich weiß, dass wir diese beiden Stränge durchgespielt haben, einfach einmal: Was können wir tun für die Aufgaben in diesem Referat? Wie kann man unter Umständen die Hintermänner noch ermitteln? - Aber wir haben auch überlegt, welche Referate in der BaFin noch zuständig sein könnten 7350 Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. oder sich diesen Bericht anschauen sollten. Mit dem Bericht seien dann das Referat für Bilanzprüfung (WA 15) und das zuständige Bankenreferat befasst gewesen.7351 Über den weiteren Ermittlungsverlauf der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren habe sie keine Kenntnis gehabt.7352 N.          BaFin, Leitung und Compliance Überblick Am 26. Februar 2021 und 13. April 2021 ist der Exekutivdirektor und Leiter der Bankenaufsicht der BaFin Raimund Röseler vernommen worden. In den Vernehmungen sind insbesondere die Frage der Einstufung der Wirecard AG als Finanzholding sowie die Rolle der Wirecard Bank AG und die diesbezügliche aufsichtliche Tätigkeit der BaFin thematisiert worden. Der am 26. Februar 2021 vernommene Zeuge Dr. Thorsten Pötzsch ist seit Januar 2018 Exekutivdirektor des Geschäftsbereichs Abwicklung. Schwerpunkt der Vernehmung ist das Thema Geldwäscheaufsicht bei der Wirecard Bank AG gewesen. Am 26. März 2021 und am 13. April 2021 haben jeweils Elisabeth Roegele und Felix Hufeld vor dem Un- tersuchungsausschuss ausgesagt. Die ehemalige Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht und Vizepräsi- dentin und der ehemalige Präsident der BaFin sind hauptsächlich zum Erlass des Leerverkaufsverbots und der Zusammenarbeit mit dem BMF, der Bundesbank und der Staatsanwaltschaft München I befragt worden. Weitere Themen sind der Umgang mit Hinweisgebern und die Verhinderung von Mitarbeitergeschäften in- nerhalb der BaFin gewesen. Am 12. April 2021 ist die Exekutivdirektorin für Innere Verwaltung und Recht Béatrice Freiwald vernom- men worden. Die Zeugin ist hauptsächlich zum internen Kontrollsystem zur Vermeidung von Insiderhandel durch BaFin-Mitarbeiter befragt worden. Raimund Röseler 1.          Überblick Der am 26. Februar 2021 und 13. April 2021 vernommene Zeuge Raimund Röseler ist als Exekutivdirektor Leiter der Bankenaufsicht der BaFin. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen dabei insbesondere die weniger signifikanten Institute (sog. LSIs) sowie – im Zusammenwirken mit dem europäischen Aufsichtsmechanis- mus (Single Supervisory Mechanism SSM) – die Aufsicht über die großen Institute.7353 2.          Reichweite der Aufsicht über den Wirecard-Konzern Der Zeuge hat eingangs festgestellt, dass der Fall Wirecard der größte Betrugsskandal in der deutschen Nach- kriegsgeschichte gewesen sei. Hierzu hat er ausgeführt: Wirecard war vor allen Dingen ein gigantisches Lügengebilde. Wir wissen zwar immer noch nicht genau, wer hier wie betrogen hat; aber wir wissen, hier ist mit enormer krimineller Energie vorgegangen worden. 7350 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 150. 7351 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 151. 7352 Bergsträsser, Stenografisches Protokoll 19/33 der 33. Sitzung am 25. März 2021, S. 150. 7353 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 121 f.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                  – 1075 –                          Drucksache 19/30900 Mit krimineller Energie wurden Investoren, Wirtschaftsprüfer, die Öffentlichkeit und auch die Finanzauf- sicht in einem Ausmaß getäuscht, das vorher wohl kaum einer für möglich gehalten hätte. 7354 a)          Aufsichtsansatz der BaFin Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Der Zeuge hat dargestellt, dass der Aufsichtsansatz der BaFin risikoorientiert ausgestaltet sei. Grundlage hierfür sei die Aufsichtsrichtlinie, die entsprechend der gesetzlichen Vorgabe zwischen der BaFin und der Bundesbank im Einvernehmen beschlossen worden sei. Bei nicht als besonders risikobehaftetet oder system- relevant eingestuften Instituten basiere der Aufsichtsansatz auf einer strikten Arbeitsteilung mit der Bundes- bank. Zur Beurteilung der Risikolage eines Instituts würden dabei neben den Erkenntnissen der Wirtschafts- prüfer vor allem traditionelle Kennziffern wie die Eigenkapitalquote oder Liquiditätsdaten herangezogen. Dieses System sei vergleichbar mit Systemen der meisten anderen Aufsichtsbehörden der Welt. Im Übrigen 7355 sei ein risikoorientierter Ansatz auch richtig . Hierzu hat der Zeuge erläutert: […] Wir können nicht alle und wollen nicht alle Institute mit gleicher Intensität beaufsichtigen. Der Fall Wirecard hat aber sehr deutlich gemacht, dass der traditionelle Ansatz nicht geeignet ist, um dem Risiko einer Bank mit speziellerem Geschäftsmodell zu entsprechen. […] Dieser Aufsichtsansatz war nicht geeignet, um die tatsächlichen Risiken der Wirecard Bank erkennen zu können. Das eigentliche Risiko bestand eben nicht in Kapital- oder Liquiditätsengpässen. Das eigentliche Risiko bestand darin, dass die Bank zu einem gigantischen Betrugsgebilde gehörte und für betrügerische Aktivitäten missbraucht wurde. Es ist deshalb unumgänglich, dass wir unseren Aufsichtsansatz neugestal- ten, und dabei gehört auch das Zusammenspiel von Bankenaufsicht mit anderen Aufsichtsbereichen und die Rolle, die wir den Wirtschaftsprüfern in der Bankenaufsicht einräumen, auf den Prüfstand.7356 Auf Nachfrage hat der Zeuge zur Aufgabenteilung mit der Bundesbank weiter dargestellt: Die Bundesbank ist in der Fläche präsent, die ist näher an den Instituten dran, und bei nicht aufsichtsinten- siven Instituten oder Probleminstituten ist die Bundebank zuständig für alles, was Informationsgewinnung bedeutet. Dazu gehört auch die Auswertung von Prüfungsberichten. Das macht die Bundesbank, das ma- chen nicht wir. Die Aufgabenverteilung verschiebt sich ein bisschen, je riskanter oder je größer die Institute werden. 7357 Danach gefragt, ob die EZB eine der BaFin oder Bundesbank obliegende Aufsicht über ein Institut an sich ziehen könne, hat der Zeuge angegeben: Sie könnte die Aufsicht ohnehin für ein Institut an sich ziehen, wenn sie meint, die nationale Aufsicht macht ihre Aufsicht nicht richtig. Oder wenn es halt groß genug ist, dann ohnehin. Also, wenn es oberhalb der 30 Milliarden ist, ist ohnehin die EZB zuständig.7358 Hinsichtlich Wirecard sei dieses Thema von der EZB aber nie adressiert                             worden.7359 b)    Rolle der Wirecard Bank AG Zur Rolle der Wirecard Bank AG in dem untersuchungsgegenständlichen Sachverhalt hat der Zeuge allge- mein ausgeführt: Diese Bank […] stand zwar nicht im Mittelpunkt der betrügerischen Aktivitäten, wurde aber doch zumin- dest am Rande für die Unterstützung des Betrugs missbraucht. Wir wissen heute, dass die Bank Kredite auch an Unternehmen vergeben hatte, die im Mittelpunkt des betrügerischen Geschehens standen. Dass eine konzernangehörige Bank aber Kredite an Kooperationspartner des Konzerns gibt, ist per se nicht un- gewöhnlich. Das machen zum Beispiel auch Automobilbanken oder andere Banken, die zu Industriekon- 7360 zernen gehören. Das ist weder verwerflich, noch muss man dahinter direkt Betrug vermuten. 7354 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 122. 7355 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 122. 7356 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 122 f. 7357 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 4. 7358 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 35. 7359 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 35. 7360 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 122.
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Drucksache 19/30900                                                    – 1076 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Heute wisse man jedoch, dass ein Teil der strategischen Kredite auch genutzt worden sei „um Scheinumsätze bei Tochtergesellschaften zu generieren“.7361 Allerdings seien die Kapital- und Liquiditätskennziffern der Wirecard-Bank hervorragend gewesen. Die Bank gebe es heute immer noch, und sie habe weiterhin gute Eigenkapitalquoten. Dabei habe die Bank auch einen beachtlichen Kundenkreis und sei am Markt durchaus Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. erfolgreich tätig gewesen.7362 Auf Nachfrage, ob sich die vom Zeugen gewählte Formulierung „beachtlicher Kundenreis“ auch auf einen solchen Kundenkreis außerhalb des Konzerns beziehe, hat dieser geantwortet: Nee, aber die Bank wickelte ja Zahlungen ab - und das ist der Grund, warum es die Bank übrigens immer noch gibt, warum wir versucht haben, sie am Leben zu halten - für durchaus renommierte Kunden. Da war Aldi dabei, da war Ikea dabei, da sind ein Haufen Airlines dabei gewesen. 7363 Auf die Frage, ob die am 1. Juli 2020 von Herrn Hufeld gegenüber dem Finanzausschuss getätigte Aussage, wonach niemand sagen könne, ob Wirecard Täter oder Opfer sei, zum damaligen Zeitpunkt auch vom Direk- torium der BaFin geteilt worden sei, hat der Zeuge geantwortet: Wir wissen bis heute nach wie vor nicht […] was genau eigentlich passiert ist und wer genau welche Taten gemacht hat. War für uns aber auch nicht relevant, weil: Wenn da 1,9 Milliarden, ein Viertel der Bilanz- summe, von einem Unternehmen fehlen, ist das Unternehmen auf jeden Fall als Eigentümer [einer Bank] unzuverlässig, und die Vorstände aus dem Unternehmen sind ebenfalls nicht mehr geeignet als Vorstände. […] Im Juli hat keiner von uns gewusst, wer eigentlich genau was gemacht hat. Und im Detail weiß man es ja, glaube ich, heute noch nicht.7364 Auf eine weitere Nachfrage, ob dem Zeugen im Nachgang klar geworden sei, ob Wirecard nun Täter oder Opfer sei, hat der Zeuge angegeben, seit Juli 2020 über eine große Menge neuen Wissens zu verfügen. In- zwischen sei er daher der Auffassung: Die Wirecard-Leute waren Täter, ganz klar. […] Aber wer genau was von denen gemacht hat, bin ich nicht in der Lage, das zu beurteilen.7365 c)          Einstufung als Finanzholding - Aufsicht nur über Wirecard-Bank AG Weiter hat der Zeuge erläutert, dass sich die Aufsicht der BaFin auf die Aufsicht über die Wirecard Bank AG beschränkt habe, da es sich bei dem Wirecard-Konzern nach Auffassung der BaFin um keine Finanzholding gehandelt habe.7366 Hierzu hat der Zeuge angegeben: Um ein Unternehmen als Finanzholding zu klassifizieren, gibt die CRR - bzw. bis 2019 eine entsprechende Q&A der EBA - Indikatoren vor. Eine Finanzholding ist danach dann gegeben, wenn ein Finanzinstitut andere Finanzinstitute oder Institute hält, auf die mehr als 50 Prozent der Eigenmittel, der konsolidierten Vermögensgegenstände, der Einnahmen, des Personals oder eines anderen als relevant erachteten Indika- tors entfallen. Im Fall Wirecard war dieses Kriterium nur für die Vermögensgegenstände und da auch nur auf unkonsoli- dierter Basis erfüllt. Und alle beteiligten Aufsichtsbehörden waren sich damals einig, dass dieses Kriterium, Vermögensgegenstände, bei einem solchen transaktionsorientierten Unternehmen nicht geeignet war, um damit eine Klassifizierung als Finanzholding zu rechtfertigen. Wir haben diese Prüfung nicht nur in 2017 vorgenommen. Vielmehr haben wir in 2020 mit dem aktualisierten Wissen, welches wir da nun über die Tätigkeiten einzelner Tochtergesellschaften hatten, erneut geprüft, ob wir damit in 2017 zu einem anderen Ergebnis hätten kommen müssen. Das war nicht der Fall. Die Bankenaufsicht der BaFin beschränkte sich daher auf die Aufsicht über die Wirecard Bank.7367 Weiter hat der Zeuge erklärt, dass die Prüfung im Jahr 2017 auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2015 vorgenommen worden sei.   7368 7361 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 20. 7362 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 123. 7363 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 129. 7364 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 125. 7365 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 125. 7366 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 122. 7367 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 122. 7368 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/36 der 36. Sitzung am 13. April 2021, S. 12.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                  – 1077 –                   Drucksache 19/30900 Dazu befragt, ob bei der BaFin aufgrund von äußeren Hinweisen jemals im Raum gestanden habe, die Wire- card AG als Finanzholding einzuordnen, hat der Zeuge ausgeführt: Wir hatten es ja regelmäßig auf Wiedervorlage. Wir hatten ja auch vor, es erneut zu prüfen, wenn die Re- Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Organisation des Konzerns vollzogen worden wäre. Und wir haben uns Anfang 2020, nachdem das Inhab- erkontrollverfahren neu gestartet war […] vorgenommen, dann auch wieder über das Thema Finanzholding erneut zu prüfen.7369 Zu den grundsätzlichen Zuständigkeiten über die Beurteilung der Frage, ob eine Finanzholding vorliege, hat der Zeuge erläutert: Primär zuständig für die Prüfung der Finanzholding-Eigenschaft ist erstmal das Unternehmen. Dann muss der Wirtschaftsprüfer prüfen, ist das Unternehmen dieser Pflicht nachgekommen, und dann kommen erst wir.7370 Im Falle der Wirecard AG seien schon die Wirtschaftsprüfer ihren Pflichten nicht                     nachgekommen: 7371 Wir hatten es dann vor, in 2020. Es war jetzt aber hier nicht bei uns auf einer permanenten Watchlist. Dafür war das Unternehmen, aus damaliger Perspektive, zu risikoarm und zu klein.7372 Auf die Frage, ob er heute immer noch der Auffassung sei, dass die damalige Entscheidung der BaFin, Wire- card nicht als Finanzholding einzustufen, richtig gewesen sei, hat der Zeuge angegeben, das Referat BA 51 der BaFin unmittelbar nach der Aufdeckung des Skandals mit der Überprüfung dieser Entscheidung beauf- tragt zu haben. Jene Prüfung sei zu dem Schluss gekommen, dass die Entscheidung unter Zugrundelegung des damaligen Wissensstandes richtig gewesen sei. Auch mit dem im Laufe des Jahres 2020 neu erworbenem Wissen sei eine andere Beurteilung nicht angezeigt.  7373 Zudem hat der Zeuge in diesem Kontext auf eine „geleakte“ E-Mail von einem seiner Mitarbeiter hingewiesen, aus der man den Eindruck hätte gewinnen können, dass es innerhalb der BaFin einen Disput zu dieser Frage gegeben hätte. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen:7374 In dieser Mail wurde lediglich diskutiert, muss man für diese Konsolidierungsbetrachtung weltweit alle Töchter berücksichtigen oder nur die europäisch zugelassenen? Wir waren der Meinung: weltweit alle. Wenn es nur die europäischen gewesen wären, dann wäre es sowieso eine klare Sache gewesen: wenn es keine Finanzholding gewesen wäre, auch dann nicht. Also, das Ergebnis hatten wir in 2020 verifiziert. 7375 Weiter hat der Zeuge auf Nachfrage erklärt, dass ein „Umhängen“ der Wirecard Bank AG direkt unter die Wirecard AG an der Einstufung ebenfalls nichts geändert hätte. 7376 Danach befragt, ob ihm Erkenntnis dazu vorlägen, inwiefern eine Ausweitung der Aufsicht auf die Acquiring & Issuing GmbH und alle weiteren darunter befindlichen Töchter geeignet gewesen wäre, früher „etwas aufzudecken“, hat der Zeuge dargestellt: Nein, die ganzen asiatischen Gesellschaften, die hier ja im Fokus stehen, wären da alle nicht drin gewesen. Es war im Wesentlichen die Wirecard-Solutions UK, die unter englischer Aufsicht stand und die ziemlich kleine Wirecard Ödem aus der Türkei, die auch beaufsichtigt war. Die ganzen Firmen, die hier im Mittel- punkt von dem ganzen betrügerischen Vorgehen stehen, die waren da fast überhaupt nicht drin. Da hätten wir keinen Zugriff drauf gehabt. […]7377 Weiter hat der Zeuge ausgeführt, dass die Einstufung der Acquiring & Issuing GmbH als Finanzholding keinen aufsichtlichen Mehrwert gestiftet hätte. 7378 In diesem Kontext hat der Zeuge auch angegeben: 7369 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 5. 7370 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 5. 7371 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 17. 7372 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 17. 7373 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 5. 7374 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 5. 7375 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 5. 7376 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 5. 7377 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 6. 7378 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/36 der 36. Sitzung am 13. April 2021, S. 17.
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Drucksache 19/30900                                                    – 1078 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode […] in 2019 haben wir gesagt: Die Konsolidierung der Acquiring & Issuing ist nutzenfrei […] Und sie ist vor allen Dingen ja auch nur temporär, weil sobald die Bank unter die AG gehangen wird - und davon sind wir damals ja ausgegangen, dass das geschieht -, entfällt diese Konsolidierungspflicht ohnehin.“7379 Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. Auf die Frage, ob der Zeuge die damalige Entscheidung, Wirecard nicht als Finanzholding zu behandeln, für zwingend halte oder ob man dies auch anders hätte beurteilen können, hat dieser erläutert, dass die CRR hierfür klare Regeln vorgebe. Neben dieser an juristischen Fakten orientierten Betrachtungsweise werde je- doch sicherlich auch ein gewisser Ermessensspielraum eröffnet. Ermessenserwägungen seien jedoch vorlie- gend nicht zum Tragen gekommen, da der Fall eindeutig gewesen sei.   7380 Auf die Frage, ob er demnach die Einschätzung von Herrn Hufeld, der in seiner Vernehmung ausgesagt habe, dass dies jedenfalls aus heutiger Sicht anders zu beurteilen wäre, nicht teile, hat der Zeuge geantwortet: Also heute würden wir da wahrscheinlich viel ganz anders machen, Aber „Finanzholding“ müssten wir schlicht prüfen. Ich kenne das Ergebnis nicht.7381 Auf den Vorhalt eines Schreibens von Frau Dr. Wimmer an Herrn Hufeld vom 23. Juni 2020, in welchem diese unter Verweis auf eine im Juli 2019 in Kraft getretene Änderung der CRR um Erläuterung bat, weshalb 7382 die BaFin bisher nicht die gesamte Wirecard-Gruppe unter Aufsicht gestellt habe , hat der Zeuge erklärt, dieses Schreiben schon einmal gesehen zu haben. Zu den von Frau Dr. Wimmer aufgeworfenen Fragen habe auch ein Austausch zwischen ihm und Herrn Hufeld stattgefunden. Im Rahmen dieses Austausches habe man darüber gesprochen, was sich eigentlich rechtlich geändert habe.7383 Hierzu hat der Zeuge ausgeführt, dass sich in materiellrechtlicher Hinsicht gerade nicht viel geändert habe: Es hat sich aber materiell durch die CRR nichts geändert, weil in der CRR sind die gleichen Kriterien, die vorher in der EBA, in der Q&A, drinstanden.7384 Auf den Vorhalt, dass Herr Hufeld laut seiner Aussage im Finanzausschuss am 1. Juli 2020 gegenüber Herrn Eichelmann am 15. Juni 2020 geäußert habe, persönlich davon auszugehen, dass die Wirecard AG als Fi- nanzholding einzustufen sei7385, hat der Zeuge ausgeführt: […W]ir [dürfen] schon mal unterschiedlicher Meinung sein, ganz ehrlich, sind wir auch schon mal. […] Nachdem der KPMG-Report kam, haben wir eine Task-Force gegründet und haben gesagt, wir müssen mit dieser Task-Force auch das Thema Finanzholding neu prüfen, aber nicht mehr. Wir haben nicht gesagt, „das ist eine Finanzholding“, wir haben gesagt, „wir müssen es neu prüfen“, weil sich das Unternehmen nicht geändert hat.7386 Auf Nachfrage hat der Zeuge erklärt, jene Task-Force sei dann jedoch alsbald „beendet“ worden, weil sie von den Geschehnissen „schlicht überholt worden“ sei.7387 Danach gefragt, ob die in Artikel 4 Abs. 1 Nr. 20 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 normierten Voraussetzun- gen alternativ oder kumulativ vorliegen müssten, um das Vorliegen einer Finanzholdinggesellschaft zu beja- hen, hat der Zeuge dargestellt, dass der Wortlaut der Norm auch die Voraussetzung „sonstiges als relevant erachtetes Kriterium“ kenne. 7388 Der Zeuge hat angegeben, hieraus zu schlussfolgern: Dass ich auf jeden Fall Ermessen ausüben muss, weil ich dieses eine [Kriterium] habe. Davon abgesehen, ich brauche keine Sprachwissenschaft, ich habe immer gesagt, dass das „or“ in Englisch […] nicht so strin- gent ein „oder“ heißen muss, wie das in Deutschland ist.7389 7379 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/36 der 36. Sitzung am 13. April 2021, S. 17 f. 7380 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 6. 7381 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 9. 7382 MAT A BMF 24.40 Blatt 104 f. 7383 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 12. 7384 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 13. 7385 Kurzprotokoll 19/86 der 86. Sitzung des Finanzausschusses am 1. Juli 2020, MAT A BT-Präs-1.01 Blatt 314 f. 7386 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 13. 7387 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 15. 7388 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 15. 7389 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 15.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                  – 1079 –                    Drucksache 19/30900 Zur Frage, wie viel Prozent der Vermögensgegenstände der Wirecard AG auf andere Institute entfielen, hat der Zeuge angegeben, dass dieser Wert auf nicht konsolidierter Basis bei 60,88 gelegen habe. Dies ergebe sich aus einer Analyse der Bundesbank. Von einer Konsolidierung dieses Wertes sei abgesehen worden, da es sich um keinen Grenzfall gehandelt habe und man diese Kennziffer ohnehin für den falschen Indikator Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. gehalten habe. 7390 Auf die Frage, ob die Vermögensgegenstände auch der falsche Indikator gewesen seien, wenn dieser Wert auf unkonsolidierter Basis bei 80 Prozent gelegen hätte, hat der Zeuge ausgeführt, er wisse nicht, ab welcher Höhe man dies anders gesehen hätte.7391 Auf die Nachfrage, weshalb die Vermögensge- genstände ein ungeeigneter Indikator gewesen seien, hat der Zeuge ausgeführt: Wir haben gesagt, das ist der falsche Indikator in einer Gesamtschau. […] Es ist ein provisionsgetriebenes Geschäft, deswegen war es das falsche Kriterium. […] Das Geschäftsmodell beruht ja auf der Abwicklung von Zahlungen. Dafür ist es völlig egal, ob die irgend- wie eine Immobilie gehabt hätten oder eine Maschine oder sonst was. Das Kriterium wird dazu führen, „Höhe der Vermögensgegenstände“, je teurer deren Immobilien gewesen wären, umso eher wären sie über der Schwelle gewesen. Das hat aber eigentlich dann mit dem Geschäft überhaupt nichts zu tun. 7392 Der Zeuge wurde ferner danach gefragt, wie sich die Vermögensgegenstände entwickelt hätten und zu wel- chen Zeitpunkten ihm Zahlen hierzu vorlägen. Hierauf hat der Zeuge dargestellt: Ich meine, die Zahlen sind ja in 2016 gekommen, das heißt, die waren per Ende 2015. Noch weiter in die Vergangenheit zurück zu gehen, hätte auf jeden Fall keinen Sinn gemacht. Es gab noch eine Erstanalyse aus 2014, die nun zu einem vergleichbaren Ergebnis kam, da kenne ich die Zahlen aber jetzt nicht mehr auswendig.7393 3.          Hinweise auf Bilanzfälschung und weitere Unregelmäßigkeiten a)    Zatarra-Bericht Auf die Frage, wie die BaFin auf den Zatarra-Bericht aufmerksam geworden und wie damit behördenseitig umgegangen worden sei, hat der Zeuge erklärt, ihm sei erinnerlich, dass die BaFin hiervon im Jahr 2016 Kenntnis erlangt habe. Er wisse jedoch nicht mehr, ob der Bericht der BaFin zugeschickt oder im Internet heruntergeladen worden sei. Der Zeuge habe damals mit Kollegen über den Bericht gesprochen und von diesen erfahren, dass der Bericht Vorwürfe enthalte, die schon in den Jahren 2010 und 2011 thematisiert worden seien. Dabei sei es um Glücksspiel gegangen. Die Wirecard Bank AG sei in dem Bericht jedoch nur am Rande erwähnt worden.   7394 Zum Zatarra-Bericht hat der Zeuge weiter ausgeführt: Was uns damals dubios erschien, und das weiß man aus einer heutigen Brille natürlich anders: Diese Firma Zatarra war gegründet worden, ausschließlich - so war mein Wissensstand damals - um diesen Bericht zu fertigen. Gleichzeitig hatte ich von der Wertpapieraufsicht mitbekommen, dass eine erhöhte Aktivität von Shortsellern im Markt war. Ich meine mich auch noch zu erinnern, dass auch andere Aufsichtsbehörden irgendwie in Richtung Marktmissbrauch analysierten. Das hat die Glaubwürdigkeit von diesem Bericht damals, natürlich auch aus meiner Perspektive damals, natürlich eingeschränkt. […] Und meines Wissens ist der Bericht dann eben rübergegangen an die Wertpapieraufsicht, um da analysiert zu werden. Dann gab es aber - - Das habe ich noch in Erinnerung, dass EY die Prüfungshandlungen nach dem Bericht ausgeweitet hat. Die haben eine Fraud Unit eingeschaltet, ist mein Wissensstand, haben da nichts gefunden. Damit war für uns dieser Bericht erledigt.7395 7390 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 16. 7391 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 17. 7392 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 17 f. 7393 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 17. 7394 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 123 f. 7395 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 124.
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Drucksache 19/30900                                                    – 1080 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b)    „Financial-Times“-Artikel Weiter hat der Zeuge erklärt, den Vorwürfen gegen Wirecard nach dem Erscheinen des „Financial Times“- Artikels Anfang Februar 2019 näher nachgegangen zu sein, weil die dort erhobenen Vorwürfe bereits sehr konkret gefasst gewesen seien. 7396 Das Konstrukt Wirecard sei der BaFin seit diesem Zeitpunkt „zutiefst Vorabfassung – wird durch die endgültige Fassung ersetzt. unheimlich“ gewesen.7397 Jenen Vorwürfen hätten jedoch die einwandfrei testierten Jahresabschlüsse von EY gegenübergestanden. Demnach habe kein Grund bestanden, von einer Unzuverlässigkeit auszugehen. Rückblickend stehe fest, dass man als Finanzaufsicht insoweit durch Wirecard getäuscht worden sei. Von der Wirecard Bank selbst sei man auch getäuscht worden. Denn heute stehe fest, dass die Bank Kreditnehmer 7398 gehabt habe, welche im Mittelpunkt des betrügerischen Geschehens gestanden hätten. Auf Nachfrage, ob der Zeuge konkretisieren könne, wer nun genau wen getäuscht habe, hat dieser geantwor- tet: Das fängt ja schon damit an, dass wir den Eigentümer der Wirecard als zuverlässig betrachtet haben. Es gab Presseberichte, die gaben uns natürlich immer Stoff zum Nachdenken. Ich habe sogar […] mit Kollegen gesprochen, ob wir nicht über das Thema Zuverlässigkeit an die Wirecard rankommen können. […] Dann gab es Führungszeugnis; das war ja alles okay. Und den Berichten von „Financial Times“ und anderen standen halt testierte Jahresabschlüsse gegenüber. Damals sind wir getäuscht worden mit den testierten 7399 Jahresabschlüssen, ganz einfach. Auf Nachfrage, ob sich der Zeuge damit auseinandergesetzt habe, ob die „Financial Times“-Berichterstattung inhaltlich zutreffend sein könnte, hat dieser geantwortet: Natürlich. Wir hatten damals zwei Stränge. […] Können wir da jetzt Schlussfolgerungen draus ziehen? Der andere Strang war: Wie ist die Bank eigentlich selber betroffen? Und nach dem Wissensstand damals war die Bank halt nicht betroffen. Wir haben die Bank um Stellungnahme gebeten, und die Bank hatte, ich glaube, zu einem einzigen der genannten Unternehmen eine Kundenverbindung. So wurde uns zumindest 7400 das damals gesagt. PayEasy, glaube ich, war das. Außerdem habe man zu dem vorgenannten Artikel in der „Financial Times“ eine schriftliche Stellungnahme von der Wirecard-Bank angefordert. 7401 Zu der Frage, ob der Artikel und der Zatarra-Bericht im Aufsichtsrat der Bank thematisiert worden seien, hat der Zeuge angegeben, in den Aufsichtsratsgesprächen nicht dabei gewesen zu sein. Ihm sei jedoch mitgeteilt worden, dass der Bericht dort thematisiert worden sei.7402 Auf die Frage, wie es sein könne, dass diese Berichte im Aufsichtsrat der Bank thematisiert worden seien, obwohl die Bank nach den Angaben des Zeugen von diesen gar nicht betroffen gewesen sei, hat der Zeuge geantwortet: Ich meine, das war Wirecard als Ganzes, was da in der „Financial Times“ drinstand. Da haben wir die Bank natürlich gefragt: Inwieweit seid ihr von diesen Vorwürfen betroffen? - Es war auch glaubwürdig, dass die Bank sagte, sie ist davon nicht betroffen. Ich meine, Mittelpunkt der ganzen Vorwürfe war ja vor allen Dingen Asien, und die Bank war schwerpunktmäßig in Europa tätig. Dann hatte sie ein paar Kunden da, aber sie hatte eben nach damaligem Wissensstand nur zu einem einzigen auswärtigen Kreditbezieher und zu einem einzigen der genannten Unternehmen eine Geschäftsbeziehung.7403 Weiter ist der Zeuge auch danach befragt worden, weshalb die BaFin die sich verdichtenden Hinweise auf Bilanzfälschung nicht zum Anlass genommen habe, nach § 44b KWG vorzugehen. Hierraufhin hat der Zeuge dargestellt, dies mit dem zuständigen Abteilungsleiter durchaus erwogen zu haben. Die Voraussetzungen der Vorschrift hätten jedoch wegen der einwandfrei testierten Jahresabschlüsse nicht vorgelegen. Hierdurch seien aus Sicht der BaFin insbesondere die Behauptungen aus der „Financial Times“ widerlegt gewesen.7404 7396 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 126. 7397 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/36 der 36. Sitzung am 13. April 2021, S. 13, 14, 17. 7398 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 126. 7399 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 126. 7400 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 126. 7401 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 126. 7402 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 126. 7403 Röseler, Stenografisches Protokoll 19/26 I der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 126 f. 7404 Röseler, Protokoll (Bandabschrift) 19/26 II der 26. Sitzung am 26. Februar 2021, S. 38.
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