Dokument 55 geschwärzt MAT A KPMG-1.01, Berichte, Bericht über Sonderuntersuchung vom 27.4.20
einbarungen wurden im Rahmen eines Vorstandsbeschlusses am 23. September 2019 den noch um ein weiteres Jahr prolongiert. Unterlagen in Bezug auf eine Analyse der wirtschaftli chen Verhältnisse des Kreditnehmers oCap Management, auf deren Basis das Darlehen der Wirecard Asia Holding ausgereicht bzw. verlängert wurde, wurden KPMG nicht zur Verfügung gestellt. Ausweislich der Geschäftsberichte von oCap für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 stellten diese Darlehen wesentliche Refinanzierungsquellen für das operative Finanzierungsgeschäft der Gesellschaft dar. Wir weisen darauf hin, dass nach den Ergebnissen der Hintergrundrecherchen von KPMG der amtierende CEO und Managing Director von oCap, Carlos-Dieter HflBB> im Zeitraum vom 1. Juni 2017 bis zum 27. Januar 2018 als Managing Director der Wirepard Technölogies fun gierte und mit Brigitte H | B I ^ A f H i| verheiratet ist. Brigitte HHB|^Al(HI[|>st Geschäftsfüh rerin der Wirecard Global Sales GmbH sowie der Wirecard Sales International Holding GmbH und war nach eigener Aussage am 5. Februar 2020 im Zeitraum der Untersuchung durch KPMG für die Wirecard Asia Holding tätig. KPMG wurde ein interner Aktenvermerk vorgelegt, wonach klare Arbeitsanweisungen Vorgelegen haben ^lle n , die den Umgang mit Intere.ssen- konflikten behandeln, sodass Frau Brigitte H t V P - A llI f c n keinen Vertragsverhandlungen oder Abstimmungsgesprächen zwischen oCap und der Wirecard teilgenommen habe. Darüber hinaus wurde gemäß des internen Aktenvermerks das o.g\Verwändtschaftsverhältnis als „potenzial conflict of interest" klassifiziert;" \ Da KPMG im Rahmen der Untersuchung kfe^ne Informationen über die Kunden von oCap - insbesondere auch nicht zu den^von Wirecard vyeitergelerteten ku - erhalten hat, konnte KPMG nicht feststellen, weigjie Gesetteohaften odpr Personen in welchem Umfang an den oCap zu „Merchant Cash^Advance-Zwed|cen" gewä^trten Darlehen wirtschaftlich partizipier ten. ) Anlage 1/113 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 j «
3 etalluntersuchungsergeDnisseNachvo zug der Ergebnisse der Prütungshandlun gen zun Untersuchungsgegenstand Singapur Im Zeitraum 2015 Dis 2018 3.1 Ausgangssituation 3.1.1 Whistleblower-Meldung Die Wirecard AG führt im Geschäftsbericht 201^ aus, dass ciie’\a m p ü a n c£ i^e iltin g im Frühjahr 2018 die Meldung eines Whistleblowers erhalten habe, WöTOch auf betrügerische Handlungen bei Tochtergesellschaften der Wirecard AG in Singapur vorliegen. Dem Hinweis zufolge sollen U m s ä ^ als zu hoch au$gewiesen worden sein. Damit im Zu sammenhang stehen Vorwürfe dßr Zürückdatierung von Verträgen und Kreislaufbuchungen. Im Fokus der Anschuldigungen standen Töchtergesellsöhaften der Wirecard AG in Singapur, insbesondere Wirecard Asia Holding Pte. Ltd., Singapur (im Folgenden „Wirecard Asia Hol ding"), sowie Wirecard Singapore Pte. Ltd., Singapur (im Folgenden „Wirecard Singapore"). Die durch den Whistleblower erhobenen Vorwürfe wurden durch Rajah & Tann Singapore LLP, Singapur (im Folgenden „Rajah & Tann", im Bericht als „Rechtsanwaltskanzlei 1" be zeichnet) sowie anschließend durch eine Rechtsanwaltskanzlei in Großbritannien (im Folgen den „Rechtsanwaltskanzlei 2") unter Einschaltung eines Beratungsunternehmens aus Groß britannien (im Folgenden „Beratungsunternehmen 1") im Rahmen eines Compliance Audits bzw. einer Internal Investiga’tion untersucht. Es handelt sich sowohl bei dem Compliance Audit als auch bei der Internal Investigation um jeweils unabhängige externe Sonderuntersu- chungeri. Entsprechende Ergebnisse aus dem durchgeführten Compliance Audit bzw. der Internal Investigation wurden an die Wirecard AG berichtet. 3.1.2 Presseberichterstattung Zu dem vorgenannten Hinweis aus April 2018 wurden im Jahr 2019 verschiedene Pressearti kel veröffentlicht. Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/114
In Anlage 8 des Prüfungsberichts von EY Audit zum Konzernjahresabschluss 2018 der Wire- card AG vom 24. April 2019 (im Folgenden „Anlage 8 des Prüfungsberichts von EY Audit") werden konkret folgende Presseberichte benannt: - „Executive at payments glant suspected of using forget contracts", The Financial Times, vom 30. Januar 2019; - „Wirecard worker blows the whistle", The Australien, vom 1. Februar 2019; - „Wirecard: inside an accounting scandal", The Financial Times, vom 7. Februar 2019; - „Senior Wirecard executives approved transactions in fraud probe", The Financial Times, vom 21. März 2019; - „Wirecard's problem partners", The Financial Times, vom 29. M ä rz^1 9 ; , - „Wirecard: a mobius Strip & the tip of the Iceberg", Analyst Not^, vom 19. März 2Ql9. Es wurden in der Presse insbesondere folgende Zitate geäußert: „A senior Wirecard executive was last year suspected'^f u^ng FT-/^5,kel vom 30. Jai^air forged and backdated contracts in a String of suspicious\an^\ 2019, Titel: „ Executive at actions that raise questions about the integrity of the accöunt- Y^irecard suspected of using ing." \ fbrged contracts" „ The presentation also describes what äppeBr to be so-calle^^^ FT-Arti|cel vom 30. Januar round-trip transactions - a fraudulent accöunting technique. \ 2019, Titel: „Executive at Money seems to have been routed frpm Wihecard busfnqsses sWirecard suspected of using in Hong Kong and Singapore tg ih (^e it ownedip India - forged contracts named Hermes and Gl Tecf)riology externa! Companies. These transactions, apparently suspecte^ to be fake, mßy have appeared to local auditörs as legitimatepusiness conduCted with suppliers and pustorpers. " „ Titied "Project Tiger Sumfnary" änd dated May 7 2018, the FT-Artikel vom 30. Januar presentation oupined potenziäf violations of Singapore law, 2019, Titel: „Executive at including "falsifipation of accounts" and "money laundering" Wirecard suspected of using forged contracts ----------------------h -------------------------- ----------------------------------- „Finlancial reporfs submitted by the corhpany that Controls the The Australian-Artikel vom Austrafian businpssofp^m ents processor Wirecard may have 1. Februar 2019, Titel: „Wire been intehtionatJy altered by staff in Singapore before being card: worker blows the sent on to h ^ d office in Germany [...]." whistle""^^ Link; https://www.ft.com/content/03a5e318-2479-11e9-8ce6-5db4543da632, zuletzt eingesehen am 19. April 2020 Link: https://www.pressreader.com/australia/the-australian/20190201/282557314438563, zuletzt eingesehen am 19. April 2020 Anlage 1/115 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 2 7 .4 .2 0 2 0 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 J«
Quelle ,, The preliminary lawyers' report identified potenzial civil and FT-Artikel vom 1. Februar criminal violations in at least five jurisdictions: Singapore, Hong 2019, Titel: „Wirecard's law Kong, India, Malaysia, and Germany." firm found evidence of for- gery and false accounts""^^ „ The lawyers uncovered evidence that at least a dozen agree- FT-Artikel vom 1. Februar ments for sums in the millions of euros appeared to have been 2019, Titel: „Wirecard's law falsified. While small relative to Wirecard's reported revenues, firm found evidence of for- the agreements appear to have been used to enable business- gery and false accounts""^^ es to hit Profit targets and mislead regulators." „ Documents backdated to 2017 purport to show $3m of sales FT-Artikel vom 1. Februar by Wirecard Hong Kong made when the entity was dormant. ß ü W . im „Wirecard's law [...] According to the Project Tigerpresentation, the general / firm fotmd evidence of for- manager of Hong Kong was told the revenue was an "ebitdß gery and fals^^ccounts"^^ adjustment" ------------------------------------- :----------------------------- T ~ ---------------------- 7 ------ :■ s------------- Suspect transactions, while individually small in the c o n t^ t o f F T - A r t i k f l v o m 7 . r j e b r u a r Wirecard revenues, appear to have been designed to stop _ 2 0 1 9 , T it^ l „ W i r e ^ r d in s id e Wirecard entities missing profit targets, by fillingfioles a fte\ an accounting sgindar'^^ the end of a financial year with fake and backdkted s$les agreements according to the preliminary re p ort^^ne rta in emails reviewed by the FT " \ \ "V „preliminary report on the investig^tion by one ofAs^ia's n f ^ t FT-Artikel vom 7. Februar eminent legal firms, indicated it w$s part o f a patterh\of b oo k\ 2019, Titel „Wirecard inside padding across Wirecard's A sia^is^i^B ^ns over s e v ^ l N|n accounting scandal""^^ \ \ Tabelle 26: P ressezitate z.y tjeschäftsaktivität^ n in^SingapTrr^., ^ Zusätzlich hat EY Äudit am 6. Februar 2019 in Mgrichen ein „anonymes Print Package" erhal ten, in dem verschiedene Dokuj:tiente inkl. Auszüge von E-Mail Korrespondenz zum Hinter grund der Geschäftsaktivitäteh von Wirecard-Gesellschaften in Asien zusammengestellt sind. EY Audit hat gemeinsafn mit Spezialisten aus dem Bereich Ernst & Young GmbH Wirtschafts prüfungsgesellschaft, Stuttgart, Forensic & Integrity Services (im Folgenden „EY FIS"), die in der Pres^eberichterstattung üt\d in dem anonymen Print Package enthaltenen Vorwürfe (im Folgenden „(SIN) Issue") zusamfnengestellt und im Rahmen von „extended audit proce- dures" geprüft. Die Ergebnisse der „extended audit procedures" wurden in Anlage 8 des Prüfungsberichts von EY Audit berichtet. Die „extended audit procedures" wurden von KPMG nachvollzogen. Hierbei wurden die Vorwürfe nicht einer erneuten forensischen Sonderuntersuchung durch KPMG unterzogen. Link: https://www.ft.eom/content/79f23db0-260d-11e9-8ce6-5db4543da632, zuletzt eingesehen am 19. April 2020 Link: https://www.ft.com/content/ d51 aOI 2e-1 d6f-11e9-b126-46fc3ad87c65, zuletzt eingesehen am 19. April 2020 Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/116
3.1.3 „extended audit procedures" Im Prüfungsbericht von EY Audit zum Konzernjahresabschluss 2018 der Wirecard AG (im Folgenden „Prüfungsbericht zum Konzernjahresabschluss 2018“ ) vom 24. April 2019 führt EY Audit den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der erhobenen Vorwürfe wie folgt aus: „Am 30. Januar wurden in der Online-Version der Financial Times erstmals die o.g. Vorwürfe auf Basis der von einem Hinweisgeber erhaltenen Informationen veröffent licht, die nachfolgend auch in anderen Medien sowie in Folgeartikeln der Financial Times aufgegriffen wurden; dies stellte auch den Zeitpunkt dar, zu dem wir als Ab schlussprüfer erstmalig über die schon laufenden Untersuchungen durch [Rajah & Tann] und Wirecard selber unterrichtet wurden." Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hat EY Audit die vorgenannten,Vorwürfe aus der Presseberichterstattung und dem anonymen Print Packagp unter Anwendung dö$ IDW Prüfungsstandards 210 „Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im RahhSon der Ab^ Schlussprüfung“ geprüft. Im „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers“/ wird das prüferische Vorgehen von EY Audit wie folgt öusgeführt: „Zur Prüfung des Ansatzes von Umsatz- und Einkaufstransaktionen,'derBewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Abbildung von Verträgen in der Finanz buchhaltung und im konsolidierten^Konzernabschluss haben wir uns mit den von den gesetzlichen Vertretern der Geseffsphaften des Wirecard Konzerns eingerichteten Pro zessen zur inhaltlichen Aufbereitung'der Anschuldigungen auseinander gesetzt. Die da raus gewonnenen Erkenntnisse haben w if mit den uns vorgelegten Ausarbeitungen un abhängiger Dritter so\^e der internen Conipljance Abteilhng abgeglichen. Auf dieser Grundlage haben \^ f Prüfungshandlungen zu ähnlichen Sachverhalten vorgenommen. Zudem haben vvtr Vorgänge sowie die getroffeneh Einschätzungen in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften, Lieferanten, Kunden und einbezoge nen Rechtianwälteh,^euch unter Einbindung eigener forensischer Experten, gewür- digt." : EY Audit verweilst im Prüfungsbericht zum Konzernjahresabschluss 2018 auf Anlage 8 des Prüfungsbericht^, in dem die Ergebnisse der „extended audit procedures“ dargestellt werden. """ I - . „ Weitere'Details zu diesen Anschuldigungen und die Ergebnisse Dritter und unsere ei genen erweiterten Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Erkenntnisse haben wir in Anlage Bdargestellt. “ Daneben wird im zusaiYimengefassten Lagebericht 2018 unter III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht ebenfalls ausgeführt, dass einzelne Sachverhalte von Ermittlungsbehörden in Singapur untersucht werden: „ Von den Behörden in Singapur werden derzeit noch Vorwürfe im Einzelnen untersucht. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Mitarbeiter sich strafbar gemacht haben. “ Anlage 1/117 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 2 7 .4 .2 0 2 0 - streng vertraulich | 10.020925-16039304
Als Ergebnis zu den „extended audit procedures" hat EY Audit inn Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2018 folgendes ausgeführt: „Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die bilanziel le Behandlung von Sachverhalten auf Grundlage der Erkenntnisse aus Untersuchungen, die aufgrund von Beschuldigungen eines Hinweisgebers in Singapur durchgeführt wur den, ergeben." 3.2 Systematische Aggregation der Vorwürfe Wie unter Absatz 3.1.1 beschrieben hat KPMG die durch den Whistleblower erhobenen Vor würfe zu Buchhaltungsthemen In Singapur für die Jahre 2015 bis 2018 untersucht. Ausgangs punkt des KPMG-Untersuchungsbereiches Singapur warep die in der Anlage 8 des Prüfungs berichts von EY Audit aufgeführten Vorwürfe. Insgesamt führt die Anlage 8 des Prüfungs berichts von EY Audit 25 Sachverhalte (im Folgenden auch\,(SIN) Issues" genannt)'auf, wobei (SIN) Issue #5 in a) und b) unterteilt ist. Aus Gründen der Lesbarkeit und des besseren Verstärtdnisses wdrden die einzelnen (SIN) Issues nachfolgend reduziert auf den Kernsaöhverhalt dargestellt. Darüber hinaus wird in dem jeweiligen Einzelsachverhalt unter dem Abschnitt „VofWurf" die auf den Kernsachverhalt begrenzte Auskunft des Whistleblowers wiedergegeben. Mögli(^e Unscharfen in den Darstel lungen der Vorwürfe sind im Wesentllcheh darauf zurüöKzuführen, dass KPMG die Vorwürfe des Whistleblowers zum Zeitpunkt def Untersuchung nicht Vorgelegen haben und demzufolge die in Anlage 8 des Prüfungsberichts von*EY Audit dar^estellten Sachverhalte herangezogen wurden. / \ I / Die Sachverhalte beziehen sich'zumeist auf Vorgänge in Singapur. In Einzelfällen sind auch andere Länder betroffen. 1 Insgesamt wurden von EY Audit die 25 (SIN) Issues im Rahmen der „extended audit proce- dures" geprüft. KPMG hat diese 25 (SIN) Issues auf Grundlage der erhobenen Vorwürfe thematisch vier Clustern zugeördnet: ^ VorvN^rf der Manipulation von Buchhaltungsdaten im Rahmen der Berichterstattung aus Singapur nach Deutschland; -- Vor\Ämrf der Manipulation von Finanzdaten; - Vorwurf der Umleitungen von Zahlungen über mehrere Gesellschaften („Roundtripping“ ); - Vorwurf der unklaren Vertragsgestaltung und Zahlungen auf Grundlage von „Scheinverträ- gen . Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich 110.020925-16039304 | Anlage 1/118
3.3 Untersuchungshandlungen 3.3.1 Übergreifende Unterlagen Im Rahmen des Nachvollzuges der Prüfungshandlungen wurden KPMG folgende wesentliche übergreifende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Geschäftsbericht 2018 der Wirecard AG vom 24. April 2019; - Auszug des Prüfungsberichts von EY Audit zum Konzernjahresabschluss 2018 der Wire card AG vom 24. April 2019 (S. 25 bis 27); - Anlage 8 des Prüfungsberichts von EY Audit zum Konzernjahresabscrhluss 201.8 der Wire card AG vom 24. April 2019 mit der Beurteilung von 25 (SIN) Issums durch EY Audit^ - Internes Memorandum zum durch EY FIS durchgeführten Shadow Audit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2018 vom 22. November 2019; \ ; - Re-Statement Liste für den Konzernjahresabschlus%.20t§ von EY Audit, nicht datiert;. - E n g a g e m e n t L e t t e r f ü r R a ja h & T a n n v o m 1 8 . M a i 2 0 ,1 S iin |J R e c h t s a n w a lt s k a n z le i 2 v o m Januar 2 0 1 9 und vo m 2 5 . A p r il 2 0 1 9 ( u n t e r e in e m R a b t ^ e n 'V f r t r a g v o m 21. S e p te m b e r 2 0 1 7 ); \ ' - U n te r s u c h u n g s b e r ic h t v o m 5 . A p r il 2 ^ 1 9 ^ n ä A n la g e n s o v f e \ , P r e lih |in a r y R e p o r t " v o m 4. M a i 2 0 1 8 v o n R a ja h & T a n n ; \ \ . \ - „ S in g a p o r e O r g a n iz a t io n C h p f t " , n ic h t d a t i ^ - "^ - „ O r g a n is a tio n C h a r t Wirecard G ro u p *'^ v o m 1. ^ b ^ u a r u n d 8 . O k to b e r 2 0 1 9 ; - „Notes of Interview with James W | vom 1l^>'t|nd 27. Juni 2018, geführt von Rajah & Tann, größtenteils geschy\^äi7t; - Wirecard Internal Compliance Review „Investigative Results and Conclusions" vom 24. April 2019; - Memorandum des Rechtsberaters des Aufsichtsrates zum Inhalt des anonymen Print Packages vobi 7. März 2019; - „Draft Investigation Plan" von Rechtsanwaltskanzlei 2 vom 11. März 2019; - „Project l^thodology" von Beratungsunternehmen 1, nicht datiert; - „Memorandum for the Supervisory Board of Wirecard AG" eines Beratungsunterneh mens 2 aus Großbritannien (im Folgenden "Beratungsunternehmen 2") vom 16. August 2019; - „Summary of Investigation findings sent to Singapore Commercial Affairs Department" vom 20. Januar 2020, übergeben von der Wirecard AG, ohne Briefkopf, Verfasser unbe kannt; - Memorandum des Rechtsberaters des Aufsichtsrates „Approval of the Executive Board's Management (Entlastung)" vom 29. April 2019; A n la g e 1 / 1 1 9 | wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 2 7 .4 .2 0 2 0 - streng vertraulich | 10.020925-16039304
- „Update on Remediation Project Group Compliance" der Wirecard AG, nicht datiert; - Präsentation „Prüfung des Jahres- und Konzernabschluss 31. Dezember 2018" von EY Audit zur Aufsichtsratssitzung der Wirecard AG am 24. April 2018. 3.3.2 Gespräch mit Stephan von Erffa Im Rahmen des Nachvollzuges durch KPMG wurde am 10. Januar 2020 durch KPMG ein Gespräch mit Stephan ■ ■ Ef|P, Head of Accounting der Wirecard AG, geführt, da dieser EY Audit wesentliche Auskünfte zu einzelnen (SIN) Issues gegeben hat. Nach Auskunft von EY Audit liegt eine Dokumentation dieser Auskünfte nicht vor, obwohl auf Basis dieser Aus künfte auf die Anforderung einzelner, weiterer Unterlagen in einzelnen (SIN) Issues verzichtet wurde. Diese Auskünfte wurden daher durch KPMG im Rahmen des Gespräches, in dem Stephan |B |E |B |K P M G die gegenüber EY getätigten Aussagen bestätigte, nachträglich eingeholt und im Rahmen des Nachvollzuges der (SIN) Issyes durch KPMQ berücksichtigt. 3.3.3 Einsichtnahme Berichterstattungen Röchtsanwaltskanzleien Die Wirecard AG hatte mit der Untersuchung der Vorwürfe in Singapur Rajah & Tann und Rechtsanwaltskanzlei 2 beauftragt. Zum Zeitpunkt der Untersuchung durch KPMG existierte jeweils ein Ergebnisbericht von Rajah & Tann und Rechtsanwaltskanzlei 2. Der Ergebnisbe richt von Rajah & Tann wurde KPMG zur Verfügung gestellt. Die'Berichterstattung der Rechtsanwaltskanzlei 2 mit Datum vom 10. Mai 2019 v\)urde KPMG mit der Begründung des Prinzips des „Legal Privilege" ausschließlich zur persönlichen Einsichtnahme, nicht aber in Kopie o. ä. zur Verfügung gestellt. KPMG hat entsprechehd unter Beisein der Rechtsanwalts kanzlei 2 Einsicht in diese Berichterstattung genommen und Fragen gestellt. Im Rahmen dieser Einsichtnahme hat KPMG die Struktur der Internal Investigation der Rechtsanwaltskanz lei 2 sowie,dessen Scope, Durchführung und Ergebnisse, wie nachfolgend in Abschnitt 3.4.2 dargesteHt, nachvollzogen. Darüber hinaus hat Rechtsanwaltskanzlei 2 im Rahmen der Internal Investigation eine weitere Gesellschaft unterbeauftragtlBeratungsunternehmen 1), um Buchhaltungsdaten auszuwerten und die technische Umgebung für einen forensischen E-Mail Review bereitzustellen. Hierzu wurde KPMG die entsprechende „Project Methodology" zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde KPMG im Rahmen von Gesprächen mit der Rechtsanwaltskanzlei 2 der Bericht von Rechtsanwaltskanzlei 2 erläutert. Darüber hinaus wurden die Vorgehensweisen sowie einzelne Fragestellungen erläutert. Ein Gespräch mit Rajah & Tann wurde nicht geführt, da die Untersuchungsergebnisse durch das Compliance-Audit der Rechtsanwaltskanzlei 2 aufgegriffen wurden. Ergänzend zu der Berichterstattung von Rajah &Tann konnte uns die Rechtsanwaltskanzlei 2 einen umfassenden Überblick über den Ablauf sowie die Durchfüh rung der Untersuchungen des Compliance Audits bzw. der Internal Investigation geben. Ferner wurden uns die Ergebnisse des Compliance Audits bzw. der Internal Investigation erläutert. Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/120
3.3.4 Untersuchung der Vollständigkeit der geprüften Vorwürfe 3.3.4.1 Auswertung Presseberichterstattung KPMG hat die in der Anlage 8 des Prüfungsberichts von EY Audit aufgeführten Presseartikel auf bisher unberücksichtigte Vorwürfe untersucht. Hierbei wurden keine unberücksichtigten Vorwürfe von KPMG erkannt. Darüber hinaus hat KPMG eine fortlaufende eigene Presse recherche durchgeführt, wobei in den KPMG vorliegenden Presseartikeln, über die bereits bekannten Vorwürfe hinaus, keine weiteren Vorwürfe durch KPMG identifiziert wurden. Die von KPMG erstellte Auflistung der Vorwürfe zunn Untersuchungsgegenstand Singapur wurde nnit einer von der Wirecard AG zur Verfügung gestellten Auflistung und mjt den von EY Audit in Anlage 8 aufgeführten Vorwürfen auf Vollständigkeit abgeglichen. \p(i Ergebnis wurden keine weiteren Vorwürfe identifiziert. 3.3.4.2 Auswertung anonynnes Print Package Ann 6. Februar 2019 wurde nach Angaben von EY Audit an deren NieSerlassung in Mynbhen ein anonymes Print Package übermittelt. Das anonyme Print Package vvOrde laut EY Audit als zusätzliche Quelle genutzt. Darüber hinaus wurde durch EY Audit erläutert, dass Informatio nen des anonymen Print Packages mittels einer „Matching^xercise" den (SIN) Issues zuge ordnet wurden. Sofern eine Zuordnung zu bestehenden (SIN) Issues nicht möglich war, hat EY Audit zusätzliche (SIN) Issues erstellt. Es wurden seitens EY ÄVdit somifvier (SIN) Issues identifiziert und aufgenommen, sodass insgesamt 25 (SIN) Issuös im Rahmen der erweiterten Prüfungshandlungen berücksichtigt und geprüffwurden, wobei (SIN) Issue #5 in a) und b) unterteilt ist. \ EY Audit hat gegenüber KPMG erläutert, dass eine Plausibilisierung der Informationen aus dem anonymen Print Package stattgefunden habe. Es wurden dazu ausgewählte E-Mails des anonymen Print'Packages in"der Von Rechtsanwaltskanzlei 2 zur Verfügung stehenden E-Mail- Population (vgl. Kapitel 3.4.1 uhtJ 3.4.2) gesucht und entsprechend gefunden. I Das anonyme Print Package wurde von KPMG gesichtet und dahingehend untersucht, ob über die bereits bekajinten Vorwürfe hinaus weitere Vorwürfe enthalten sind, die im Rahmen der „extended audit procedures" noch nicht geprüft wurden. Es wurden von KPMG keine weite ren Vorwürfe über die schon bekannten Vorwürfe hinaus in dem anonymen Print Package identifiziert, diö in den „extended audit procedures" hätten zusätzlich untersucht werden müssen. Anlage 1/121 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich (10.020925-16039304
3.3.5 Informationspapier EY Audit 3.3.5.1 Informationspapier 22. November 2019 Am 22. November 2019 wurde KPMG von EY Audit ein für diesen Zweck erstelltes Informati onspapier zu den von EY Audit mit Unterstützung von EY FIS geprüften (SIN) Issues zur Ver fügung gestellt. Das Informationspapier enthält zum Teil detaillierte Informationen zu den in Anlage 8 des Prüfungsberichts von EY Audit aufgeführten (SIN) Issues. Zudem sind in einem Kapitel des Informationspapiers („Reliance on the findings of investigations performed by the law firms [RAI] and [RA2]") grundsätzliche Informationen und Feststellyngen von EY Audit zu den Rahmenbedingungen sowie zur Durchführung des Compliance Audits bzw. der Internal Inves tigation durch Rajah & Tann und der Rechtsanwaltskanzlei ,2 aufgeführt. Im Rahmen der Untersuchung von KPMG wurden die von EY Audit vorgenommenßn Prü fungshandlungen zunächst anhand der Ausführangen in Anlage 8 des Prüfungsberichts von EY Audit und des Informationspapiers vom 22. November 2019 nachvollzogen. In einem Gespräch mit EY Audit wurde KPMG mitgeteilt, dßss es sich bei dem von EY Audit am 22. November 2019 zur Verfügung gestellten Informationspapier über die geprüften (SIN) Issues um eine von EY Audit bewusst gekürzte Versidh handelt, bei der insbesondere „Conclusions" entfernt wurden. Es war für KPMG daher zunächst nicht ersichtlich, welche Teile aus dem Informationspapier gelöscht wurden. Aufgrund der Löschungen war es KPMG zunächst nicht möglich, Ergebnissb von EY Audit zu den einzelnen (SIN) Issues nachzuvoll ziehen. / ‘ .' 3.3.5.2 Einbichthahme in vollständige Infdhmationspapier KPMG hat gegenüber d e r^re ca rd AG wiederholt dargestellt, dass ein vollständiger Nachvoll zug der Ergebnisse der einzelnen (SIN) Issues nur auf Grundlage der Vorlage des vollständigen Informationspapiers möglich ist. Diese Einsichtnahme wurde von EY Audit auf Anfrage der Wirecarcjl AG gewährt. Inr^ Zeitraum vöm 9. bis zum 12. Dezember 2019 hat KPMG in den Räumen der Emät & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Eschborn, unter Anwesenheit des Abschlussprüfers (darunter auch Mitarbeiter von EY FIS) und des Rechtsberaters des Auf sichtsrates der Wirecard AG, Einsicht in das nunmehr vollständige Informationspapier zu den von EY Audit geprüften (SIN) Issues genommen, welches über Laptops von EY FIS aus schließlich in Lesefunktion bereitgestellt wurde. Das vollständige Informationspapier enthielt auch die Passagen, die in dem KPMG am 22. November 2019 übergebenen Informationspa pier nicht enthalten waren. Das vollständige Informationspapier wurde KPMG nicht überge ben. Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/122