Dokument 55 geschwärzt MAT A KPMG-1.01, Berichte, Bericht über Sonderuntersuchung vom 27.4.20
4.4.4.2.1 Prüfungshandlungen von EY Audit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung EY Audit hat zu den Verkäufen der Web-Domains ausgeführt, dass ihnen mit einer Aktennotiz vom COO vom 4. April 2017 mitgeteilt wurde, dass das „travel business" nicht Bestandteil der Transaktion der Gl Retail Group werden sollte: „ The travel agency part of Hermes original / pre-acquisition business was not acquired by Wirecard. It was agreed that Hermes' largest previous shareholder would continue to operate the travel agency business and would rely on Hermes (and Wirecard) as his Strategie payment and agent network partner. All assets residing within Hermes, which were related to the travelsgenpy business, were transferred in the form of an asset-deal (brand, domain nafhoB, e ie j and the mu- tually consensual transfer of supplier relationships from Herijfes to Orbit CorpQnate & Leisure Travels (!) Pvt Ltd." / f y \ 1 Darüber hinaus war der Verkauf der Webseiten in der Legal Due Diligence erwähnt, und e: wurde EY Audit ein Asset Sale Agreement zum Verkauf der Web-D6mains mit Datum / 30. November 2015 vorgelegt. Zusätzlich wurde ein User AcceptanceTest aus M är^iÖ lB berücksichtigt. ' Es wurden EY Audit zwei Rechnungen von Hermes an Orbit vorgelegt. Die beiden Rechnun gen haben jeweils ein unterschiedliches Hermes-Logo. Daneben.haben -unterschiedliche Personen die Rechnung unterzeichnet. Einb Rechnung enthält „Sales Tax” , die andere Rech nung nicht. Beide Rechnungen haben das Rechnungsdatum 31. t>ezember 2015. Im Buchhal tungssystem konnte nachvollzogen werden, dass die Rechnung ohne „Sales Tax" im Mai 2016 bezahlt wurde. Unterschiedliche Logos auf den Rechnungen vom Hermes an Orbit wurden EY Audit mit einem Wechsel des Logos durch Hermes begründet. Bei der Angabe der Rechnungsbeträge mifund ohne Steuer handelt es sich nach Auskunft von Dagmar m i, Director Financial Processes der Wirecard AG, gegenüber EY Audit um einen Arbeitsfeh- ler. j I Im Rahmen der [eigenen Untersuchüngshandlungen der Wirecard AG wurden EY Audit fol gende Auskünft^ von Edo K H H H I rhitgeteilt: I „ There arte no further agreement entered with regards to URL/brand sales considering the sifnplicity of the transaction. The completeness of the transaction was done in 2015 following tbe transfer of domain from Hermes to Orbit. " „ The valuation öf URLs seid to Orbit is based on Professional management judgement from historical market value which has the dosest business nature which around travel industry. Management took 2 examples of flying, com and fly. com which were sold around 1- 2mil EUR." Anlage 1/223 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304
„ The domain transfer has done in 2015 which is legal evidence on risk and reward transfer. Subsequently management requested on UAT to Support the transaction, however Orbit put wrong dato instead of the date of domain transfer but the date when the UATsigned." Der Preis für die Domain „fly. com" wird mit USD 1,8 Mio“'®®angegeben, der Preis für die Domain „Flying, com" mit USD 1,1 Mio^®^. EY Audit hat keine Beanstandungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen zu dem Ver kauf der Web-Domains geäußert. 4.4.4.2.2 Feststellungen von KPMG In einem Vorstandsbeschluss der Wirecard AG vom 21. Ol^tober 2015 wirdXusgpführt, dass die Wirecard Sales sämtliche Geschäftsanteile von Flerme^ erwerben sojjlf In diesem Be schluss wird auch thematisiert, dass eine Umstrukturierung des Reisebuchungsgeychäfts erfolgen soll. X < \ Burkhard L | | bestätigte in einem Gespräch am Jaf|uar 2020^eg#nüber KPMG, dass das "travel business" nicht in den Kauf einbezogen w ^ d e n '^ llte . Jedoch seien Einmalzahlungen in das Geschäft eingeplant g e w e s^. \ \ z'" V < \ - In einem zur Verfügung gestellten Tefin Sh^et Istder ,)^.rve O ut^lan" zwischen Orbit und Hermes beschrieben. Das Term Sheet ist von Bökfen Setten unterzeichnet und paraphiert, jedoch nicht datiert. / \ Als das Term SJ^^eTvereinbart wjirde, war der'^ajeinige Anteilseigner der beiden Gesellschaf ten EMIF 1A. wird im Term^heet ausgeführtN „As part of thd-effdn$ of EMIF 1A towards restructuring its businesses, it is proposed tq consolidate alPtrßyel Services business in Orbit and to focus Hermes' activities on päyments and paymönts enablement business with effect from 30 April 2016." Als ein Prinzip wird ay39eführt: I „ Orbit will be the sole operator of travel related Services including the MICE/signature ih ve l business and any travel business historically operated by Hermes." Zu den Domains wird explizit folgendes ausgeführt: „getmytrip, Biyaheko & Easetickets will be sold to / purchased by Orbit on or before February 29, 2016 for a mutually agreed consideration " entspricht ca. EUR 1,7 Mio, Wechselkurs EUR 1 = USD 1,079 vom 20. Februar 2020 (Quelle: EZB) entspricht ca. EUR 1,0 Mio, Wechselkurs EUR 1 = USD 1,079 vom 20. Februar 2020 (Quelle: EZB) Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/224
In der Financial and Tax Due Diligence ist der Verkauf des „travel business“ ebenfalls thema tisiert. Auch in der Legal Due Diligence zu Hermes werden die drei Web-Domains aufgeführt. Zu dem Verkauf der drei Web-Domains liegt KPMG ein Asset Sales Agreement zwischen Orbit und Hermes vom 30. November 2015 vor. Das Asset Sales Agreement ist von Orbit unterzeichnet die Unterschrift ist nicht lesbar. Eine Unterschrift von Hermes fehlt in dem vorliegenden Exemplar. Es wird unter Punkt 2.1.3 der Verkauf der Domains thematisiert. Unter dem Punkt 1.1 „Definitions and interpretations" wird Folgendes ausgeführt: „ 'Domain Names' mean certain internet domain names and worid wide web (www) URLs and internet addresses namely (i) www.biyaheko.com, (ii) www.getmytrip.com, and (iii) www.ease^ticket.com." X Unter Punkt 2.1.5 im Agreement wird konkret der Verkauf der Dor Sin „getmytrip" tl^öfnati- siert. Der Verkaufspreis i. H. v. INR 105 Mio^^° wird in dem Asset j Sites Agreemeol'ufitor, Punkt 4.1 genannt. Das Dokument zum Akzeptanztest (UAT) führt zum Vertäut der We^!^ömains den P ro j^ - Namen „Brand - URL“ aus. Die „Acceptance objects“ 'fluten „H e rm ^U R U cn Gttml^rip, Biyaheko and Easetickets“ . Es wird im Hinblick auf die „Acceptance ^ecificatlon“ auf Carve,put Plan vom 29. Februar 2016 zwischen Hermes undprbit verwiesen. Teifijeh^mende Personen waren ohne Nennung von Namen „Project Manager froni Hermes“ , „V^plication engineer from Hermes“ und „Project Manager from Orbit". Das Dokument ist Unleserlich unterzeichnet und mit einem Stempel von Orbi|i^rsehen, Als Resultat des Akzeptänztests wird folgendes ausge^3hrt: „ URL Getrhytrip, Biyaheko ßnd Easetickets received and payment of INR 105 M n l 71. done agatnst invoice nö>pRBIT-2015-16/001 dated 31.12.2015". Die Wirecard A(^ hat Dokumente zuKJ<aufpreisermittlung für die drei Web-Domains KPMG nichlzur Verfüg|jrTg gestellt. j "' - - 4.4.4.2.3 bf:^schätzung Verkauf Web-Domains Der geplante Verlc^Mtf des „travel business“ wurde im Rahmen der Verhandlungen zwischen Wirecard Sales und Harmes dokumentiert. Auch in den durchgeführten Due Diligence wird die Umstrukturierung thematisiert. Es ist jedoch aus den KPMG vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund erst im Jahr 2017 in dem Amendment No. 4 zu dem Kaufvertrag eine Änderung eines Passus des Kaufvertrags hinsichtlich der Einbeziehung des entspricht ca. EUR 1,5 Mio, Wechselkurs EUR 1 = INR 70,2617 vom 31. Dezember 2015 (Quelle: EZB) entspricht ca. EUR 1,5 Mio, Wechselkurs EUR 1 = INR 70,2617 vom 31. Dezember 2015 (Quelle: EZB) Anlage 1/225 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304
Verkaufs der drei Web-Domains in das EBITDA erfolgte, was Grundlage für das vereinbarte Earn-out war. Die Zahlung des Earn-Outs an den EMIF 1A war zu diesem Zeitpunkt bereits geleistet. Gemäß dem ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag hätte der Verkauf der drei Web- Domains nicht in das EBITDA eingerechnet werden dürfen, was wiederum Einfluss auf die Höhe das Earn-Out gehabt hätte. Ein Vertragsexemplar für den Verkauf der drei Web-Domains liegt vor, wobei in dem KPMG vorliegenden Dokument die Unterschrift von Hermes fehlt. Aus den KPMG vorliegenden Unterlagen lässt sich nicht entnehmen, ob der Verkaufspreis einem Marktpreis für die drei Web-Domains entspricht. Es werden zwar zwei Vergleichspreise für Web-Domains genannt, einmal mit einem höherem, einmal noit Einern niedrigeren Preis. Jedoch sind keine weiteren Parameter zur Wertermittlung depi^eb-Dörhains angegeben. Die Ermittlung des Verkaufspreises wird von Gesprächspartnern der Wirecard AGyitiit ejner Ent scheidung basierend auf einer „Professional management |udgement“ -Bei^eittrnip begründet. Nach schriftlicher Auskunft der Wirecard AG liegen keine I^kum ente zuf.,kohkreter^ Kaüf- preisermittlung für die drei Web-Domains vor. Es^iässt sich\für KPMG die Ermittlur)ö des Kaufpreises nicht nachvollziehen. 4.4.4.3 Verkauf IT-Infrastruktur \ A, EY Audit hat im Rahmen JahresafbschlussprQfung u. einen verkauf von IT-Infrastruktur von Hermes an Orbit mit Bezug zu derl^rei We^Doroajns ^iehe Absbhnitt 4.4.1) berücksichtigt. KPMG hat die Prüfungsha,ndlungen iitf Rahmen'cfar U nt^U chung nachvollzogen. \ 4.4.4.3.1 Prüfungshändlungen \^n EY Audit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung '\ ' EY Audit hat ausgeführt, da^s es sich bei diesem Verkauf um die IT-Infrastruktur für die drei verkauften Web-Domains an Orbit handelt. Der Kaufpreis habe INR 120 Mio^^^ betragen, aufgeteijt auf zwei Rechnungen. Die erste Rechnung vom 10. März 2016 umfasse einen Betrag i.; H. v. INR 50 Mio^^® (plus Sales Tax) und die zweite Rechnung vom 7. April 2016 umfasse einen Betrag i. H. v.INR 70 Mio^^^ (plus Sales Tax). Die Zahlung der ersten Rech nung sei mit einem elektronischen Bankauszug nachgewiesen worden, die zweite Zahlung stand zum 4. April 2017 noch aus. Der Verkauf sei bei Hermes unter „Airline Hosting Service" gebucht worden. Grundlage für den Verkauf ist ein Vertrag vom 25. November 2015. entspricht ca. EUR 1,7 Mio, Wechselkurs EUR 1 = INR 70,1855 vonn 25. November 2015 (Quelle: EZB) entspricht ca. EUR 688.000, Wechselkurs EUR 1 = INR 72,6645 vom 10. März 2016 (Quelle; EZB) entspricht ca. EUR 925.000, Wechselkurs EUR 1 = INR 75,7135 vom 7. April 2016 (Quelle: EZB) Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/226
In einem Schreiben vom 4. April 2017, unterzeichnet von Jan mit dem Titel „Goomo: Outstanding Balances", wird Folgendes ausgeführt: „ The travel agency part of Hermes original/ pre-acquisition business was not acquired by Wirecard. It was agreed that Hermes' largest previous shareholder would continue to operate the travel agency business and would rely on Hermes (and Wirecard) as his Strategie payment and agent network partner. All assets residing within Hermes, which were related to the travel agency business, were transferred in the form of an asset-deal (brand, domain names, etc.) and the mu- tually consensual transfer of supplier relationships from Hermes to Orbit Corporate & Leisure Travels (!) Pvt Ltd." Im Oktober 2016 habe EY Audit eine Acceptance von Orbit erhaltepf in dem die Überjiihme der Software bestätigt wurde. In dieser Acceptance sei auch darg^legt, dass der Quellcöde noch nicht vollständig übergegangen sei. / / EY Audit erklärte weiter, dass INR 50 Mio’ ^^ bezahlt werden seien dnddie restliche Sutjime im Rahmen der Abschlussprüfung mithilfe einer von Ot^it udterschrieb^en Saldenbestäti gung überprüft worden sei. \ 4.4.4.3.2 Nachvollzug der Prüfungshaii^iung^n durch KPM Es wurde KPMG ein von beiden VerUagspart^ien unte'rStsItriebeirtes und paraphiertes „Soft ware Development Agreemept" zwischen Herrh’gts Und OrbitVopft 25. November 2015 vorge legt. Als Leistungsgegenstand wird in dam Vertrag unter Punkt 2.1 ausgeführt: : ' \ \ „ Client [Orbit] hfPreby engages ßvftware Developer{HermesJ to customize the Base So lution in Order to design and devefop the Client's Software in accordance with the Soft ware Sp^ifications develpped jointly by Client and Software Developer". \ Unter Punkt 3.1 |wird zum Vertragswert ausgeführt: ,tClient [0rbit] agrees to pay Software Developer [Hermes] upon completion of the Sdftwarela $um öfB s 12,00,00,000/- (Rupees Twelve Crores Only/^^ ("Contract Price% " entspricht ca. EUR 1,7 Mio, Wechselkurs EUR 1 = INR 71,8562 vonn 25. Novennber 2015 (Quelle; EZB) Anlage 1/227 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304
In der Anlage 1 des Software Development Agreements wird die verkaufte Software wie folgt beschrieben: „ 1. The B2C travel booking engine on (i) www.biyaheko.com, (ii) www.getmytrip.com, and (iii) www.ease-ticket.com where a consumer can search, book and pay for any travel products. Additionally any Software, all intellectual property rights associated therewith, the source code, design documents, and the rights in respect of any modifi- cations, improvements, etc., associated with displaying and enabling the booking of the travel products to Hermes aggregator network. 2. The B2B travel booking engine on www.getmytrip.com being a booking platform for travel agents to login and book the travel products. Additionally any Software, all intel lectual property rights associated therewith, the source Code, design documents, and the rights in respect of any modifications, improvements, etc., associated with display ing and enabling the booking of the travel products to Hermes aggregator network." I Die drei Web-Domains werden hier explizit aufgef-ührt. In dem Dokument zum Akzeptanztest (UAT) wih^ def Verkauf der IT-Jnfrastruktur unter dem Projekt-Namen „Software Development" geführtV Im Hinblick auf die „Acceptahce objects" und „Acceptance specifications" wird auf „Article %and Annexure 1" des Software Develop ment Agreements vom 25. N ovem te 2015 zwischdp Orbit und Hermes verwiesen. \ Am Akzeptanztest teilnehmende rTwaren ohne^ennung von Namen „Project Mana ger from Hermes", „Application engin’^er from Hermes"^und „Project Manager from Orbit". Das Dokument ist unleserlich unterzeichrtet. Das Resultat des Akzeptanzteste stellt sich wie folgt dar: „R^yment ofiN R 5Q done (excluding Service tax) against invoice of IMR 120 Mn^^^^fexcluding Service tax). Source code will be transfer by Hermes after making of balance payment of INR 70 Mn^^^ (excluding Service tax)." Unterladen zu der Validierung des Kaufpreises wurden KPMG nicht vorgelegt. In^inem Gespräch arfi 22. Januar 2020 bestätigte Burkhard gegenüber KPMG, dass das „travbl business" nicht in den Kauf einbezogen werden sollte. Jedoch seien Einmalzahlungen in das G^sohäft eingeplant gewesen. In einem zur Verfügung gestellten Term Sheet ist der „Carve Out Plan" zwischen Orbit und Hermes beschrieben. Das Term Sheet ist von beiden Seiten unterzeichnet und paraphiert, jedoch nicht datiert. 176 entspricht ca. EUR 688.000, Wechselkurs EUR 1 = INR 72,6645 vom 10. März 2016 (Quelle: EZB) 177 entspricht ca. EUR 1,7 Mio, Wechselkurs EUR 1 = INR 70,1855 vom 25. November 2015 (Quelle: EZB) 178 entspricht ca. EUR 1 Mio, Wechselkurs EUR 1 = INR 68,3775 vom 7. April 2016 (Quelle: EZB) i « Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/228
Als das Term Sheet vereinbart wurde, war der alleinige Anteilseigner der beiden Gesellschaf ten EMIF 1A. Es wird in dem Term Sheet ausgeführt: „As part of the efforts of EMIF 1A towards restructuring its businesses, it is proposed to consolidate all travel Services business in Orbit and to focus Hermes' activities on payments and payments enablement business with effect from 30 April 2016." Als ein Prinzip wird ausgeführt: „Orbit will be the sole operator of travel related Services including the MICE / Signatare travel business and any travel business historically operated by Hermes." Zu den Domains wird explizit folgendes ausgeführt: „getmytrip, Biyaheko & Easetickets will be sold to/purcha, February 29, 2016 for a mutually agreed consideration " 4.4.4.3.3 Einschätzung Verkauf IT Infrastruktur \ \ Der Verkauf des „travel business" wurde im Rahmen der yerhahdlungen zwischen Wirecard Sales und Hermes ausgeführt. Auch in dep durchgeführten pue Diltgences (Financial and Tax sowie Legal) wird die Umstrukturierung |hemftisiert. In dem Arnendnient Agreement No. 4 aus dem Jahr 2017 erfolgt eine Änderung'hinsiclltliQh ctes Einbi^zugs des Verkaufs der drei Web-Domains in das EBITDA. Der Verkauf dVjT-4rifrastntl^tur vVIfd nicht aufgeführt. Eine vertragliche Grundlage in Förm deä^xr/Software'Pevelopment Agreements" vom 25. November 2015 liegt für den Verkauf der IT-Infrast^ruktur vor, ohne konkrete Softwareteile oder Funktionalitäten zu ^ S iz ifiz ie re n ./ Aus den KPMG |/orliegendeh Unt^agen lässt sich jedoch nicht entnehmen, ob der Verkaufs preis der IT-Infr^struktur einem angemessenen Marktpreis entsprach. Es werden weder Vergleichspreis^ aufgeführt, noch liegt eine Bewertung der IT-Infrastruktur vor. Es lässt sich für KPMG die ErWiittlung des Kaufpreises nicht nachvollziehen. 4.4.4.4 Hpsting-Gebühren EY Audit hat im Nahmen der Jahresabschlussprüfung u. a. monatliche Hosting-Gebühren von Hermes mit Bezug z^den drei Web-Domains (siehe Abschnitt 4.4.4.2) berücksichtigt. Hermes soll ab Januar 2016 eine monatliche Hosting-Gebühr auf Grundlage von Personentagen ohne zugrunde liegende Kalkulation von Orbit erhalten haben. KPMG hat die Prüfungshandlungen im Rahmen der Untersuchung nachvollzogen. Anlage 1/229 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304
4.4.4.4.1 Prüfungshandlungen von EY Audit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung EY Audit erklärte, dass stichprobenartig Leistungsnachweise („User Acceptance Tests") von Hermes für die Quartale 1 und 2 2016 geliefert und gesichtet wurden. Darüber hinaus habe Orbit die Existenz der Forderung bestätigt. EY Audit erläuterte darüber hinaus, dass die Salden von Orbit jährlich, im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft würden, da Orbit neben Goomo Holdings Services ein Hauptgeschäftspartner von Hermes sei. Zum Carve-Out des Travel Business wird in einem Schreiben vom 4. April 2017, unterzeichnet von Jan Marsalek, mit dem Titel „Goomo: Outstanding Balances", Folgendes ausgeführt: „ The travel agency part of Hermes original/ pre-acquisijion büsinöss was not acquired by Wirecard. It was agreed that Hermes' largest prevjbus shareholder y/Ould continue to operate the travel agency business and would re/jk on Hermes (and Wirecard) as his Strategie payment and agent network Partner. \ \ , \ / All assets residing within Hermes, whicl^Vvete related to the travel agency business, were transferred in the form of an asset-)S^f (btand, dormin names, etö.) and the mu- tually consensual transfer ofsupplier relatidfishfß$ from Hermes to Orbit Corporate & Leisure Travels (!) Pvt Ltd." \ Den vertraglich vereinbarten Pre% hat ^Y Audit nicht üptersucht> da dies nach eigener Aus kunft nicht in den Scope der Jahresabschlülssfirüfung fi^l. 4.4.4.4.2 Prüfungshandlungen "^urch KPMG. Zu dem Carve Outdes „travel,business" bestätigte Burkhard Ley in einem Gespräch am 22. Januar 2020 gegertübecKPMG, dass das Travel-Business nicht in den Kauf einbezogen werden Sollte. Jedoct) seien Einmalzahlungen in das Geschäft eingeplant gewesen. In einenif zur Verfügung gestallten Term Sheet ist der „Carve Out Plan" zwischen Orbit und Hermesjbeschrieben. Das Term Sheet ist von beiden Seiten unterzeichnet und paraphiert, .jedoch njicht datiert. " \ ■! ' '■ ' Als das Term Sheet vereinbart wurde, war der alleinige Anteilseigner der beiden Gesellschaf ten EMtF 1A. Es wird in dem Term Sheet ausgeführt: „As paft.of the efforts of EMIF 1A towards restructuring its businesses, it is proposed to consolidate all travel Services business in Orbit and to focus Hermes' activities on payments and payments enablement business with effect from 30 April 2016. " Als ein Prinzip wird ausgeführt: „ Orbit will be the sole operator of travel related Services including the MICE / signature travel business and any travel business historically operated by Hermes." Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/230
Zu den Domains wird explizit folgendes ausgeführt: „getmytrip, Biyaheko & Easetickets will be sold to / purchased by Orbit on or before February 29, 2016 for a mutually agreed consideration Darüber hinaus lag KPMG das „Services Agreement" zwischen Orbit und Hermes vom 25. November 2015 über die Vereinbarung von Hosting-Gebühren vor. Die vertragliche Grund lage wurde ebenfalls im Untersuchungsbereich „Singapur" unter (SIN) Issue #18 untersucht. In dem Vertrag wird eine monatliche Hosting-Gebühr i. H. v. INR 10 Mio^^^ aufgeführt. Die Zahlungen von Orbit an Hermes sollten im Januar 2016 starten und folgende Dienstleistungen umfassen: „ (i) managing the booking, cancellation and co-ordination pro^BSs with airlines^Jtainß, hotels, cars andbus packages [...] I y \ (ii) hosting and maintenances Services in respect o/ the trav^ booking engine of O r^t where a customer or agent can search, book or^By for any tr'Byelproducts and a ^ Software associated with displaying and enabling\ßeJ)Ooking o f'^ e travejprodkj&B to the agents \ (iii) call Center operations and suppj^aervices. ‘ \ Eine konkrete Vertragslaufzeit wird nicht icht^^einbart: €s wird de1i| Parteien lediglich ein Kündi- gungsrecht mit einem Vorlauf von 30 Tagen ermgeräumt. \ \ Die Rechnungsbeträge für die Monate Januar bis Aügust 2016 ließen sich mit den Angaben zu der monatlichen Provi^iönsgebühr von Orbit an Hermes i. H. v. INR 10 Mio^®° aus dem „Ser vices Agreement" yom"'25. NovemberzOIS abstimmen. In Ergänzung zufn „Services Agreement" vom 25. November 2015 wurden im Rahmen der Bearbeitung des (SIN) Issues #18 durch EY Audit zwei Nachträge mit Inkrafttreten zum 1. Janyar 2017 vorgelegt. Das „Addendunji 1 to the Services Agreement" vom 1. Januar 2017 Ist einseitig von Hermes unterzeichnet eine Unterschrift von Orbit fehlt. Das „Addendum 1" führt eine zusätzliche Servicegebü'hr. i. H. v. INR 50 Mio^®^ auf. Das „Addendum 2 tp the Services Agreement" vom 1. April 2017 weist Unterschriften von Orbit und Hermes auf. Zudem wird in der Vertragsergänzung eine zusätzliche Servicegebühr i. H. V. INR 115 Mio^®^ von Orbit an Hermes für unterstützende Dienstleistungen festgelegt. entspricht ca. EUR 142.000, Wechselkurs EUR 1 = INR 70.1855 vom 25. November 2015 (Quelle: EZB) entspricht ca. EUR 134.000, Wechselkurs EUR 1 = INR 74,5562 vom 31. August 2016 (Quelle: EZB) entspricht ca. EUR 700.000, Wechselkurs EUR 1 = INR 71,5935 vom 1. Januar 2017 (Quelle: EZB) 182 entspricht ca. EUR 1,7 Mio, Wechselkurs EUR 1 = INR 69,3965 vom 1. April 2017 (Quelle: EZB) Anlage 1/231 I Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 J «
Dieser Betrag entspricht der Summe, die in einer Rechnung vom 31. Dezember 2017 von Hermes an Orbit für den Zeitraum April bis Dezember 2017 ausgewiesen wurde. Im Rahmen der Bearbeitung des (SIN) Issue #18 wurde durch EY Audit eine Saldenbestäti gung von Orbit zum 31. Dezember 2018 vorgelegt. Belege für die Begleichung offener Forde rungen an Orbit liegen KPMG nicht vor. Das Dokument „Orbit DAT confirmation" verweist auf das „Services Agreement" vom 25. November 2015 zwischen Orbit und Hermes. Teilnehmer an dem Akzeptanztest, welche nicht namentlich genannt werden, sind „Project Manager from Hermes", „Application engi- neer from Hermes" und „Project Manager from Orbit". Das Dokument ist unleserlich unter zeichnet und gestempelt. Als Ergebnis des Akzeptanztests wurden l(eihe Mängel in Bezug auf die erhaltenen Hosting-Services im Zeitraum Januar bis März dnd April bis Juni 2016 identifiziert. / \ \ 4.4.4.4.3 Einschätzung Hosting-Gebühren Der Verkauf des „travel business" wurde im Räfiroen der Verhandlungen z w id e r» Wirecard Sales und Hermes thematisiert. Im Gegensatz zürn Verkauf der VVeJ>Domains und der IT- Infrastruktur handelt es sich bei den Hosting-Gebührön nicht um eine Einmalzahlung, sondern um eine fortlaufende Einnahme. Dp es sich um eine\Serviceleistung handelt, die dem operati ven Geschäft zuzuordnen ist, ist/ein Einbezug in das ßßlTDA, welches Grundlage für die Berechnung des Earn-out war, nachyollziehbar. Eine vertragliche Grundlage in Form des ,,Services Agreement" vom 25. November 2015 zwischen Hermes und Orbit liegt für die Hosting-Gebühren vor. Zudem wurden nachfolgend zwei Vertragsergänzungen geschlossen, die inh Untersuchungsbereich „Singapur" unter (SIN) Issue #18 ebenfalls untersucht werden. Der'Hintergrund der Vertragsergänzungen lässt sich aus KPMG vorliegenden Unterlagen nicht erkennen. Die der yereinbarten Hobting-Gebühr zugrunde liegende Kalkulation liegt KPMG nicht vor. In den KPr| G'vorliegenden Unterlagen sind die Parameter für die Preisermittlung nicht aufge- führt Di& ßrmittlung der Hostihg-Gebühr lässt sich für KPMG somit nicht nachvollziehen. Zusammenfassende Beurteilung „Roundtripping" von \.^Zahlungen \ ' ■ Im Rahmen dör FT-Presseberichterstattung wurden Vorwürfe gegenüber Wirecard erhoben, welche in Zusammenhang mit „Roundtripping" von Zahlungen stehen. Es werden insbeson dere Zahlungen zwischen Orbit und Hermes, welche im Zuge des Erwerbs des „Payment- Geschäfts" der Gl Retail Group durch Wirecard Sales von EMIF 1A geleistet wurden, in Frage gestellt. Wirecard AG | Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung 27.4.2020 - streng vertraulich | 10.020925-16039304 | Anlage 1/232