>- Allgemeine Auftragsbedingungen Q für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 O Q 1. Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in send „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart (2) Die Venwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragge solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. gegenüber. 7. Mängelbeseiti^ng 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftragiftsber ^Spruch auf Nacherfüllung (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagenr Unterlassen bzw. unbe ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs rechtigter Verweperung, Unzumutbafkeit oder Unm^telichkeit der Nacherfül mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertr^ zurücktreten; ist der Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis \wegen eines Mangi^ nur dann vom Vertrag zurüdctreten, wenn die erbrach se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzänsprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden die nicht auf eine^yorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den eines Jahres ab dem g^n^lichen Verjährungsbeginn. Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mä'r^el, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und c^.) des Wirischaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- scfwlsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für Ergebnisse irifrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und wetteren Informa gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPG, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu entbindet. lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 4. Sicherung'Vter Un^bhäijglgkeit (1) Der Auftraggeber hat ail@ zu unterlasseri, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtsöhaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des 9. Haftung Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe nung zu übernehmen. sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts Abs. 2 HGB. prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPG auf 4 Mio. € beschränkt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auf Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Auftrags sind stets unverbindlich. 50261 09/2016 Lizensiert für/Licensed to; KPMG AG | 5218980