Drucksache 19/22400
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 571 – Drucksache 19/22400 den, dass im Rahmen einer belastbaren Stichprobe weitere 18 Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf mög- liche Defizite zu überprüfen sind. Diese Prüfung war innerhalb des Untersuchungszeitraums noch nicht abge- schlossen. Aufgrund der in der Dokumentation bereits geprüfter Projekte festgestellten Defizite wurde die Erfassung von verbindlich vorzuhaltenden Informationen zu Verträgen, Abrechnungen und Zahlungsvorgängen durch die IT- Unterstützung in SASPF neu geregelt. Seit dem 3. September 2019 sind die Vorgaben zur Datenerfassung die Regelung A 2400/14 „Abbildung von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in SASPF“. Nach Überzeugung des Ausschusses sind die ergriffenen Maßnahmen, die auch auf die Arbeit des Untersuchungs- ausschusses zurückgehen, geeignet, dass sich die untersuchten Sachverhalte so nicht wiederholen können. Jedoch empfiehlt sich hier eine engere Beobachtung und Kontrolle durch die Spitze des BMVg. C. Projekte IT-Baselining, PSforCIT und CITquadrat I. Grundidee der Projektreihe und Projekt IT-Baselining Ausgangspunkt für die Entwicklung der Abteilung CIT und ihrer Projekte war das IT-Baselining. Sowohl perso- nell als auch inhaltlich wurde bei diesem Projekt der Grundstein für den massiven Einsatz von externer Beratung im IT-Bereich des BMVg und insbesondere auch von bestimmten Beratungsunternehmen gelegt. Hintergrund dieses Projekts war die Einsicht, dass die Digitalisierungsprozesse innerhalb der Bundeswehr nicht koordiniert wurden und es dementsprechend keine einheitliche Sicht auf die IT-Ausgangslage im Geschäftsbe- reich gab. Für dieses Problem musste dringend Abhilfe geschaffen werden. Nach der IT-Strategie aus dem Jahr 2015 waren daher die Grundlagen für die Planung und die strategische Steuerung aller IT-Maßnahmen im BMVg zu verbessern. Mit dem Projekt IT-Baselining sollte eine einheitliche Datengrundlage für das BMVg und die BWI als Ergebnis einer umfassenden Bestandsaufnahme geschaffen werden. Es wurde durch Accenture als Unterauftragnehmer von PwC Strategy& umgesetzt und bestand laut Konzept vom Juli 2016 aus den drei Bausteinen IT-Operating Model, IT-Architektur und zukünftigen IT-Vorhaben. Besprechungen zum Projekt IT-Baselining fanden ab Juli 2016 unter anderem mit Frau Stsin Dr. Suder und Herrn Dr. Noetzel statt. Weder aus den Akten, noch aus den Zeugenaussagen ließ sich für den Ausschuss klären, wer genau den Anstoß für das Projekt IT-Baselining gab – ob dies also eine Anregung der Berater war, die BWI und BMVg aufgegriffen haben, oder eine Idee der BWI oder des BMVg, für deren Umsetzung Berater eingesetzt wurden. Das Konzept zur Entwicklung und Umsetzung des Projekts jedenfalls kam von Anfang an von Accenture. Ebenfalls am 20. Juli 2016 fand auch die erste offizielle Abstimmung dazu zwischen Frau Hinkel und Herrn Dr. Noetzel von Accenture, Herrn Meister von der BWI sowie Herrn Theis vom BMVg statt. Im weiteren Verlauf des Juli 2016 wurden vermehrt Bedenken gegen die Umsetzung von IT-Baselining geäußert, die neben Sicher- heitsaspekten vor allem die fehlende Bedarfsbegründung sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen zum Gegen- stand hatten. Dabei wurde insbesondere vom BAAINBw angeführt, dass die Firma Accenture zur Umsetzung des Projekts „Kernlieferanten“ bzw. Verträge im IT-Bereich der Bundeswehr während der Projektlaufzeit und darüber hinaus speichern wolle und für die Projektumsetzung Kenntnis über geplante und in Vorbereitung befindliche Auftragsvergaben erlangen wollte. Im Übrigen sei die Weitergabe von Verschlusssachen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nur im Fall einer unerlässlich notwendigen Kenntniserlangung zulässig, welche beim IT-Baselining nicht vorliege. Diese Bedenken und weitere Fragen nach Zuständigkeiten wurden nach dem Ergebnis der Untersuchung zwischen dem Referatsleiter BMVg AIN IV 1 und dem Büro von Frau Stsin Dr. Suder Anfang September 2016 erörtert. Worum es in diesen Gesprächen konkret ging, hat sich dabei aus den vorgelegten Akten nicht ergeben und ließ sich auch durch die Zeugenvernehmungen nicht vollständig aufklären. Jedenfalls wurde im Anschluss an diese Abstimmungen am 12. September 2016 als Ergebnis weitergegeben, dass eine Umsetzung des Projekts unter Nutzung des Rahmenvertrags 2923 mit PwC Strategy& gewünscht sei. Nach weiteren Abstimmungen wurde am 30. September 2016 eine an Frau Stsin Dr. Suder gerichtete Vorlage zur Entscheidung vertretungsweise durch Herrn Sts Hoofe gezeichnet. Diese enthielt als Anlage ein als Bedarfsana- lyse bezeichnetes Dokument, das im Wesentlichen das von Accenture im Vorhinein überlassene Projektkonzept beinhaltet. Diese Anlage wurde von Herrn Dr. Scherf der Vorlage zur Entscheidung persönlich hinzugefügt.
Drucksache 19/22400 – 572 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dass sich die federführenden Referate und der Leitungsbereich hinreichend gründlich mit den vorgebrachten Be- denken des BAAINBw zu den sicherheits- und wettbewerbsrechtlichen Bedenken auseinandergesetzt haben, ist im Laufe der Untersuchung für den Ausschuss nicht ersichtlich geworden. Die Vergabe an Accenture als Unterauftragnehmer von PwC Strategy& erfolgte über einen Rahmenvertrag zwi- schen dem Bundesverwaltungsamt und PwC im Rahmen eines sogenannten „3-Partner-Modells“. Dazu schließt der Bedarfsträger, also in diesem Fall das BMVg, eine separate Kooperationsvereinbarung mit dem BVA ab (hier: „Strategische Unterstützung CIT), in der Einzelheiten über die Abrufe, die eingesetzten Mitarbeiter sowie über die Tagessätze festgelegt werden. Mittels dieser Kooperationsvereinbarung kann der Bedarfsträger dann auf den Vertrag des BVA mit dem externen Dienstleister zurückgreifen. IT-Baselining wurde ungeachtet der Bedenken aus dem BAAINBw durch Accenture und Strategy& ab Oktober 2016 umgesetzt, wobei Fortschritte im „Projektbericht CIT“ dokumentiert worden sind. Insgesamt wurden zehn Handlungsempfehlungen zur zukünftigen Ausrichtung des IT-Systems der Bundeswehr abgeleitet, die im Rah- men eines Anschlussprojekts (PSforCIT) umgesetzt werden sollten. Das IT-Baselining wurde im März 2017 ab- geschlossen. Im Projekt IT Baselining zeigt sich für den Ausschuss, inwieweit Herr Dr. Noetzel seine guten Kontakte in das BMVg nutzte, um Aufträge für Accenture zu akquirieren. Das Projekt wurde nach den Vorstellungen von Ac- centure aufgebaut, Bedenken wurden ignoriert. II. Projekt PSforCIT Im Anschluss an das IT-Baselining wurde im März 2017 das Projekt PSforCIT ins Leben gerufen. Durch die inhaltliche Anbindung an die Ergebnisse des IT-Baselinings sah es das BMVg als fachlich zwingend geboten, auf die im Vorgängerprojekt tätigen externen Dienstleister zurückzugreifen, um eine kontinuierliche Leistungserbrin- gung ohne neue Einarbeitungszeiten zu gewährleisten. Die bisher tätige Firma Accenture sowie weitere Einzel- auftragnehmer waren daher im Rahmen der Ausarbeitung des Folgeprojekts fester Bestandteil des Konzepts und erarbeiteten dieses unter anderem auch für sich selbst. Wie im Projekt IT-Baselining wurde auch PSforCIT über ein 3-Partner-Modell mit einem Rahmenvertrag des Bundesverwaltungsamtes realisiert. Anders als beim Vorgängerprojekt wurde hier jedoch auf den Rahmenvertrag 20237 zurückgegriffen, dessen Hauptauftragnehmer die Firma System Vertrieb Alexander GmbH (SVA) war, um weitere Externe einzubeziehen. Als Leistungsgegenstand des Rahmenvertrags war die „Lieferung von IBM-Soft- wareprodukten, -pflege sowie dazugehörige Dienstleistungen“ vereinbart. Obwohl es sich bei den im Projekt PSforCIT zu realisierenden Veränderungsprozessen unter anderem auch um Dienstleistungen zu IBM-Produkten handelte, war dies weder durchgängig der Fall noch der Kern der Aufgaben- stellung. Dennoch wurde nach dem Ergebnis der Untersuchungen zu keiner Zeit mit der nötigen Gründlichkeit und Ergebnisoffenheit geprüft, ob der genutzte Rahmenvertrag die Leistungen von PSforCIT auch vollumfänglich abdeckt. Herr RD Schoepe von BMVg CIT I 3 gab an, die Anwendbarkeit jedenfalls kursorisch geprüft zu haben, an der Rechtmäßigkeit wegen der großen Verbreitung von IBM-Produkten im Geschäftsbereich jedoch keinerlei Zweifel gehabt zu haben. Eine ordnungsgemäße Prüfung des RV 20237 hatte es aus Sicht des Ausschusses vor den Berichten des Bundes- rechnungshofs nie gegeben. Es ging dem BMVg vor allem um die schnelle Weiterbeschäftigung von bestimmten Externen. Man suchte nach einer schnellen Lösung, um neben Strategy& bestimmte „Wunschkandidaten“ zu be- auftragen. Dafür wurde der Rahmenvertrag 20237 missbräuchlich genutzt. Ausgangspunkt für die ursprüngliche Entscheidung zur Nutzung des Rahmenvertrags 20237 scheinen vor allem die Bestrebungen von Herrn Rüdiger Kloevekorn gewesen zu sein. In seiner Absicht, die Tätigkeit als Unterauf- tragnehmer der BWI zu beenden und auf anderem Wege weiterhin für das BMVg tätig zu sein, wurde er laut eigenen Angaben von IBM selbst auf den Rahmenvertrag 20237 hingewiesen. Im Anschluss daran hat nach einem Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter der Firma System Vertrieb Alexander auch dieser die Anwendbarkeit bestätigt. Dem genannten Mitarbeiter der Firma System Vertrieb Alexander waren allerdings die konkreten An- forderungen im Projekt PSforCIT nicht hinreichend bekannt. Der Ausschuss ist zu der Überzeugung gekommen, dass aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Projekter- füllung jedenfalls nicht ausschließlich IBM-Softwareprodukte genutzt wurden und deren Pflege nicht der Kern
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 573 – Drucksache 19/22400 der Aufgabenstellung war, die Unanwendbarkeit des Rahmenvertrags 20237 bei sachgerechter Prüfung unbezwei- felbar war. Aufgrund der allenfalls kursorischen Prüfung wurde die Diskrepanz zwischen Leistungsgegenstand und gewolltem Leistungsinhalt jedoch nicht erkannt. Aus diesem Grund wurde als Vergabeart für die Leistungen des Projekts PSforCIT stets die freihändige Vergabe angegeben, tatsächlich erfolgten aber Abrufe aus dem Rah- menvertrag. Darüber hinaus konnte ermittelt werden, dass die gewünschten Unterauftragnehmer der SVA dem entsprechend zuständigen SVA-Mitarbeiter durch das Referat BAAINBw H 1.7 auf anderem Wege mitgeteilt wurden. Es ver- blieb keinerlei Auswahlentscheidung bei der SVA. Diese missbräuchliche Anwendung eines Rahmenvertrags wurde für die de facto stattfindende Direktbeauftragung von bestimmten Auftragnehmern gewählt. Die anschließende Bedarfsermittlung im Rahmen der einzelnen Projektschritte wurde sodann von den externen Auftragnehmern teilweise mitermittelt, sodass diese letztlich die Bedarfe für sich selbst ausgearbeitet und diese dann über BMVg CIT I 3 an BAAINBw H 1.7 übermittelt haben. Es ist unbestritten, dass externe Berater sich beispielsweise durch direkte Kontaktaufnahme mit dem BAAINBw im Rahmen der Abrufe unverhältnismäßig stark in die Organisationsprozesse des BMVg eingebracht haben. Im Laufe des Projekts PSforCIT kam es zu vielfachen Abrufen aus dem Rahmenvertrag 20237. Nach dem Ergeb- nis der Beweisaufnahme nahmen die Fehlentwicklungen bei der Vergabe von Beratungsleistungen mit PSforCIT ihren Anfang. Dies war nur möglich, weil eine detaillierte und ergebnisoffene Prüfung der Anwendbarkeit des RV 20237 bis zu den Berichten des Bundesrechnungshofs nicht stattgefunden hat. Ebenso wenig fand ein sach- gerechter Auswahlwettbewerb für die Aufträge statt, da bestimmte Externe bereits bekannt waren und gezielt beauftragt werden sollten. Es ergaben sich bei PSforCIT außerdem hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass durch Angehörige des Referats CIT I 3 falsche sachliche und rechnerische Zeichnungen zumindest geduldet wurden. Diese Anhaltspunkte haben sich durch die Beweisaufnahme weder vollständig bestätigt noch konnten sie entkräftet werden. Der Ausschuss begrüßt, dass das BMVg dazu disziplinare Ermittlungen führt. III. Projekt CITquadrat Im Anschluss an das Projekt PSforCIT wurde aus dessen Ergebnissen und dem vorausgegangenen IT-Baselining das Projekt CITquadrat entwickelt. CITquadrat stellte sich nicht nur thematisch, sondern auch im Hinblick auf die involvierten Berater als Weiterentwicklung dar, so dass sich auch die Vergaberechtsverstöße fortsetzten. Das Konzept zu CITquadrat wurde bereits im Jahr 2016 vorbereitet, wobei insbesondere Accenture einen großen Anteil an der Ausarbeitung hatte. Darin spiegelt sich auch die gewählte Struktur des Projekts CITquadrat. Es war insbesondere die Firma Accenture, die sich für die sogenannte „Cluster-Lösung“ einsetzte, bei der im Rahmen des IT-Aufbaus Cluster sowie clusterübergreifende Querschnittsfunktionen und Steuerungselemente aufgebaut wurden. Im späteren Verlauf des Projekts zeigt sich auch an in den Akten befindlichen Sprechempfehlungen für die Tischgespräche mit der damaligen Verteidigungsministerin Frau Dr. von der Leyen MdB, dass diese Cluster- Lösung als alternativlos dargestellt wurde. Andere Möglichkeiten durch Dienstleistungen anderer Firmen wurden zu keinem Zeitpunkt in Betracht gezogen, was entsprechende Konsequenzen für die Auswahl der möglichen Be- rater nach sich zog. Auch die inhaltlichen Probleme bei der Umsetzung waren vorherzusehen. Bereits bei der Zeichnung der Vorlage zur Entscheidung zur Einführung von CITquadrat am 9. November 2017 machte Herr Sts Hoofe in seiner Zeich- nung geltend, dass es eine Bedarfsanalyse zu den Beratungsleistungen, geben müsse. Frau Stsin Dr. Suder kriti- sierte das Fehlen konkreter Meilensteine oder anderer Mechanismen zur Überprüfung der Projektentwicklung. Aus diesen Gründen wurden die beantragten Haushaltsmittel zu diesem Zeitpunkt zunächst nur anteilig bewilligt. Laut der Paraphen auf weiteren Vorlagen mahnte Herr Sts Hoofe mehrfach eine Bedarfsanalyse an. Im Rahmen der Untersuchungen konnte ebenfalls nicht abschließend festgestellt werden, dass die von Herrn Sts Hoofe angesprochene Bedarfsanalyse anschließend in ausreichender Art und Weise stattgefunden hat. Zwar wur- den im Anschluss an die oben genannte Vorlage Qualifikationsprofile erarbeitet, mit deren Hilfe eine Abfrage nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nachgeordneten Bereich stattgefunden hat. Allerdings spricht einiges dafür, dass diese Anforderungsprofile so konzipiert waren, dass von vornherein keine positive Antwort der Bereiche erwartet werden konnte, obwohl die abgefragten Qualifikationen nicht zwangsläufig für den Einsatz im Projekt CITquadrat vollumfänglich notwendig waren.
Drucksache 19/22400 – 574 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie im Vorgängerprojekt kam es auch im Projekt CITquadrat zu einer Vielzahl einzelner Abrufe aus dem Rah- menvertrag 20237. Durch das Fehlen von Meilensteinen wurde die Deckung von Mehrbedarfen notwendig, die dadurch entstanden, dass Teilabschnitte nicht in der vorgegebenen Zeit oder mit den zuvor kalkulierten Arbeits- stunden abgeschlossen werden konnten. Laut übereinstimmenden Aussagen mehrerer Beteiligter waren neben Accenture vor allem die Herren Fenk und Kloevekorn an dem Projekt beteiligt und stellten zusammen sogar die Projektorganisation, die auch über die Be- auftragung weiterer Externer entschied. Herr Fenk hat sich seit März 2017 mit dem Konzept befasst, da er nach eigenen Angaben durch seine Kontakte in die Referate der Abteilung CIT festgestellt hatte, dass die dortigen Prozesse nicht miteinander koordiniert gewesen seien. Darauf habe er sodann den zuständigen Abteilungsleiter Herrn Mühleck aufmerksam gemacht. Herr Mühleck entschied, das Projekt CITquadrat auf den Weg zu bringen. Festgestellt wurde, dass bereits im Februar 2017 vom BMVg an den vertraglichen Grundlagen für das Projekt gearbeitet wurde. Mit dem Bundesverwaltungsamt wurde vereinbart, dass der Auftrag an einen „freien Mitarbei- ter“ vergeben werden kann, der an der Schnittstelle zwischen der Abteilung CIT und der BWI eingesetzt werden könnte. Es spricht nach Überzeugung des Ausschusses daher einiges dafür, dass der ermittelte Bedarf für das Projekt CITquadrat auf die bereits vorhandenen externen Berater im Geschäftsbereich zugeschnitten wurde. Eine unterbrechungsfreie Arbeit wurde von den Verantwortlichen der Abteilung CIT stets als oberste Priorität ange- führt. Hierfür wurde aus Sicht des Ausschusses auch eine Abhängigkeit von bestimmten Externen in Kauf ge- nommen, so dass von Anfang an kein Wettbewerb zu erwarten war. Aktenkundig ist außerdem, dass der ursprüngliche Leistungskatalog für das Projekt CITquadrat im Oktober 2017 durch Herrn Schulte im Walde von Accenture ausgearbeitet wurde. Das durch ihn erarbeitete Profil wurde im Anschluss von CIT I 3 als Leistungsbeschreibung nahezu identisch an das BAAINBw übersandt. Dass vorher eine inhaltliche Überprüfung stattgefunden hätte, lässt sich aus den Akten nicht erkennen. Auf die Frage des Untersuchungsauftrages nach für die Vergabe von Beratungsleistungen relevanten Kennver- hältnissen verweisen die Ergebnisse der Beweisaufnahme auf zwei Gruppen. Auf der einen Seite bestand ein Kennverhältnis zwischen ehemaligen Mitarbeitern der Firma McKinsey. Dazu gehörten neben der damaligen Stsin Frau Dr. Suder und Herrn Dr. Noetzel insbesondere auch Herr Dr. Scherf als Beauftragter für die strategische Steuerung nationaler und internationaler Rüstungsaktivitäten und Frau Dr. Pet- rick als Referentin in seinem Büro. Auf der anderen Seite bestanden Kennverhältnisse über den damaligen Abteilungsleiter CIT, Herrn Mühleck so- wie den stellvertretenden Abteilungsleiter CIT, Herrn General Dr. Färber. Insbesondere mit den Herren Fenk und Kloevekorn hatten diese bereits zuvor zusammengearbeitet und wussten so um deren Fähigkeiten im Bereich IT. Die durch Herrn Mühleck und Herrn Dr. Färber begründeten Kennverhältnisse setzten sich auch im zuständigen Referat CIT I 3 bei den Herren Dr. Romba als Referatsleiter und Herrn RD Schoepe als Referent fort. Das besondere Verhältnis der externen Berater auf beiden „Schienen“ wird noch einmal untermauert, wenn ein- zelne Abrufe aus dem Projekt CITquadrat näher betrachtet werden. Die Prüfung der Akten hat ergeben, dass über das Ergebnis der Verwaltungsermittlungen hinaus tatsächlich in einigen Fällen ein Abruf der Leistung durch die externen Berater selbst durchgeführt wurde, wobei die formelle Beauftragung – wie auch in den Verwaltungser- mittlungen festgehalten – durch das BAAINBw erfolgt ist. Diese Beauftragung geschah nach konkreten Bedarfs- ansagen und Beschaffungsersuchen seitens des Ministeriums. Das BAAINBw hat sodann unmittelbar die Beauf- tragung umgesetzt, ohne selbst den Bedarf noch einmal zu prüfen. Bereits in der BMVg-internen Aufarbeitung des Projekts CITquadrat vom Oktober 2018 heißt es dazu, dass die in der Abteilung CIT agierenden Stellen in der Kommunikation gegenüber dem BAAINBw nicht nur als Bedarfsanforderer, sondern auch als vorgesetzte, wei- sungsbefugte Instanz aufgetreten seien. Bei CITquadrat ist dieses Vorgehen anhand einiger Abrufe in den Akten konkret nachvollziehbar. Aus mehreren Bestellscheinen des BAAINBw aus dem Jahr 2017 ergibt sich beispielsweise, dass explizit Herr Kloevekorn, der als externer Berater im BMVg eingesetzt war, im Rahmen dieser Abrufe selbst als Bedarfsträger angegeben war. In der Korrespondenz mit dem nachgeordneten Bereich war bei Abfragen zusätzlich gar nicht immer erkennbar, dass es sich beim Anfragenden um einen externen Berater handelte, da die E-Mail-Signaturen sich in einigen Fällen nicht von den Signaturen der Bundeswehrangehörigen unterschieden. Der Ausschuss hält es für zwingend erforderlich, sicherzustellen, dass eine Beauftragung von Externen nicht von Externen veranlasst werden kann. Neben den Abrufen als solchen wurden im Projekt CITquadrat auch Tätigkeitsnachweise und Abrechnungen fest- gestellt, die nicht nachvollziehbar sind. Fragwürdig ist beispielsweise die Einordnung des Politologen Herrn
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 575 – Drucksache 19/22400 Dr. Noetzel als Senior Software Architekt. Auch die Rechnungslegung durch Accenture insgesamt warf Fragen auf, die in diesem Ausschuss nicht abschließend aufgeklärt werden konnten. Fest steht jedenfalls, dass einige der von Accenture in das Ministerium geschickten Berater am selben Tag mehrere Projekte mit einer deutlich zu hohen Gesamtstundenzahl abrechneten. Abgesehen davon stellte Accenture Rechnungen für Zeiträume, in denen gar keine formelle Beauftragung vorgelegen hatte. Auf Nachfrage im Ausschuss wurde dazu ausgeführt, dass die Berater bilateral zu einer Weiterarbeit ohne offizielle Beauftragung angehalten wurden, um eine unterbrechungs- freie Projektarbeit zu gewährleisten. Auffällig blieb bis zuletzt, dass bei der Beauftragung der Unterauftragnehmer über die SVA als Hauptauftragneh- merin von dieser ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro pro Tagessatz abgerechnet wurde. Bei der Beurteilung dieses Betrages sind sich das BMVg und der Bundesrechnungshof bis zuletzt uneinig. Aus Sicht des Ausschusses sind theoretisch zwei Hypothesen denkbar: Es könnte sich um einen Aufschlag handeln, den das BMVg dafür zahlte, dass es keine Vergabeverfahren für die Unteraufträge durchführte. Es könnte sich ebenso aber auch um einen Abschlag handeln, den Accenture hinnahm, weil der Firma so Aufträge ohne Wettbewerb sicher waren. Der Bundesrechnungshof vertritt die Ansicht, dass aufgrund der später von Accenture direkt in Rechnung gestell- ten niedrigeren Tagessätze ein Schaden schon allein aufgrund der Differenz angenommen werden könne. Es sei dadurch nachvollziehbar, dass eine direkte Beauftragung günstiger gewesen wäre als das Einschalten eines Mit- telsmannes, um eine vergaberechtswidrige Direktbeauftragung von Accenture zu konstruieren. Nach dieser An- sicht handelt es sich bei dem Betrag der Firma SVA, der pauschal 100 Euro über den von Accenture abgerechneten Tagessätzen lag, um einen unnötigen Kostenaufschlag für den Bund. Der Pauschalbetrag sei nur gezahlt worden, um den Rahmenvertrag mit SVA für eine Beauftragung von Accenture nutzen zu können. Bei einer Direktbeauf- tragung von Accenture wären diese Kosten nicht angefallen. Die Kosten seien nur angefallen, weil die vergabe- rechtswidrige Beauftragung verschleiert werden sollte. Der Bericht zu den Verwaltungsermittlungen kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Schaden nach den Be- rechnungen des BRH nicht entstanden und im übrigen nicht feststellbar sei. Die Firma SVA müsse vergütet wer- den, weil sie das Gewährleistungsrisiko gegenüber dem Bund trage und als Hauptauftragnehmerin einen Gewinn erzielen können müsse. Der Aufschlag sei schon anhand der Haftungsverteilung gerechtfertigt. Diese Argumente überzeugen nach Ansicht des Ausschusses nicht. Jedoch erkennt der Ausschuss an, dass es rückblickend nicht möglich ist, rechtssichere Einschätzungen der Marktlage zum damaligen Zeitpunkt durchzuführen, sodass jeden- falls nicht nachweisbar ist, dass eine Direktvergabe außerhalb des Rahmenvertrags günstiger gewesen wäre. Auch das BMVg konnte den Pauschalbetrag für die SVA nicht plausibel begründen. Der Ausschuss kann aber auch nach dem Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme die Möglichkeit nicht ausschließen, dass Accenture die in Rede stehenden 100 Euro unter Umständen auch bei einem neuen Vergabeverfahren zur Direktvergabe der Aufträge auf seine Tagessätze hätte aufschlagen können. Die Marksituation ist rückblickend nicht rekonstruierbar. Eine abschließende Bewertung, ob es sich bei dem Pauschalbetrag für die SVA um einen Aufschlag oder einen Abschlag handelte, ist daher nicht möglich. Damit kann auch nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt wer- den, dass ein Vermögensschaden für den Bund verursacht wurde. Die Abläufe und Bedarfsanforderungen im Projekt CITquadrat wurden im Bereich des Ministeriums insbesondere vom Referat CIT I 3 verantwortet. Aus dem Auszug aus der internen Personensuche 2.0 vom 3. September 2018 ergibt sich dabei, dass die Herren Kloevekorn und Fenk nicht nur über interne IT verfügten, sondern auch Be- schäftigungsstellen zugeordnet waren. Für die Tätigkeit von Herrn Kloevekorn wurde sogar eine Dienstposten- ID vergeben und die zuständige Wirtschaftseinheit festgelegt. Die interne Revision hat darüber hinaus ergeben, dass neben den Herren Kloevekorn und Fenk auch die externen Auftragnehmer Herr Dr. Bagdasarian, Herr Breyer, Herr Feddersen und Herr Siebel organisatorisch im IT-Sys- tem des BMVg auf Dienstpostenähnlichen Konstrukten (DPäK) mit spezifischen Dienstposten-Identifikations- nummern geführt wurden. Die federführenden externen Berater verfügten außerdem jedenfalls zeitweise über Hausausweise des Ministeriums. Wer dies veranlasst hat, konnte anhand der Akten jedoch nicht nachvollzogen werden. Der Ausschuss ist zu der Überzeugung gekommen, dass die externen Berater teilweise über Jahre hinweg zu stark und prägend in die Arbeitsabläufe des Geschäftsbereichs eingebunden waren.
Drucksache 19/22400 – 576 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode IV. Verantwortlichkeiten Die Einbindung der genannten Externen oblag insbesondere dem Referat CIT I 3 und damit der Abteilung CIT. Bereits in der Vorlage zur Aufarbeitung des Projekts CITquadrat an Herrn Hoofe vom Oktober 2018 wurde ge- schlussfolgert, dass es einen kompletten Ausfall der Ebene Abteilungsleitung CIT gegeben habe. Der Abteilungs- leiter hat sich bei nahezu allen maßgeblichen Entscheidungen von seinem Stellvertreter vertreten lassen. Herr Mühleck gab dazu in seiner Aussage an, er habe seine angestrebte Rolle und sein Desinteresse an einer Einarbeitung in die Verwaltung des Geschäftsbereichs von Anfang an deutlich gemacht. Dieser Aussage jedoch sei bei seiner Einsetzung als Abteilungsleiter nicht genug Rechnung getragen worden. Auch auf den weiteren Ebenen der Abteilung CIT und insbesondere im Referat CIT I 3 hat es nach Überzeugung des Ausschusses an den notwendigen Kontrollen der externen Berater gemangelt. Letztlich kann im Hinblick auf die Vorgänge insgesamt eine Verselbstständigung des Systems der mangelnden Kontrolle und Überprüfung festgestellt werden, die jeden- falls zum Ausmaß der festgestellten Vergabeverstöße maßgeblich beigetragen hat. Aus Sicht des Ausschusses kann es jedoch keine Möglichkeit geben, Abteilungsleiter zu werden, sich aber von den damit verbundenen Aufgaben freistellen zu lassen. Allein wegen der fehlenden Kontrolle und Steuerung, zu der Herr Mühleck als Abteilungsleiter CIT verpflichtet gewesen wäre, trägt Herr Mühleck die Verantwortung für die multiplen Rechtsverstöße bei der Beauftragung und Steuerung von externen Beratern in seiner Abteilung. Aus Sicht des Ausschusses trägt auch der stellvertretende Abteilungsleiter Herr General Dr. Färber eine zentrale Verantwortung. Laut seiner Aussage war er in alle Beauftragungen von Externen eingebunden. Auch die tiefgrei- fende Integration von Externen in ministerielle Abläufe geschah mit seiner ausdrücklichen Billigung. Richtig ist, dass aus formeller Sicht den Vergabejuristen im BAAINBw die Verantwortung zukommt, die Recht- mäßigkeit der von ihnen gezeichneten Vergaben zu prüfen. Dass dies aufgrund verschiedenster Leistungsgegen- stände und mangels technischer Fachexpertise zuweilen schwierig ist, liegt in der Natur der Sache. Aus diesem Grund wurde auch im Rahmen der untersuchten Sachverhalte regelmäßig eine Prüfung der fachtechnischen Seite durch ein anderes zuständiges Referat im BAAINBw durchgeführt. In den vom Referat CIT I 3 gesetzten Fristen war dies vorliegend nicht leistbar. Es wurden vom BAAINBw vergaberechtswidrige Abrufe getätigt, die nur den Sinn haben konnten, bestimmte gewünschte Unterauftragnehmer zu beauftragen. Trotz dieser offensichtlichen Umgehung des Vergaberechts erfolgte keine Remonstration. Nicht anzuzweifeln sind auch die übereinstimmenden Aussagen der Vergabejuristen des BAAINBw, dass im Rahmen der Vergabeverfahren ein enormer Druck auf sie ausgeübt worden sei, eine bestimmte, gewünschte Vergabeentscheidung zu treffen. Wegen des Verdachts der sachlichen und rechnerischen Richtigzeichnung trotz Kenntnis der Fehlerhaftigkeit so- wie dem damit verbundenen Versuch, die entsprechenden Daten nach dem Aktenmoratorium vom 30. Januar 2019, nachdem keinerlei relevante Daten mehr gelöscht oder verändert werden durften, von den Servern des BMVg zu löschen, wurde am 5. Mai 2019 gegen einen ehemaligen Angehörigen des Referates CIT I 3 ein Dis- ziplinarverfahren nach § 17 Abs. 1 Bundesdisziplinargesetz aufgenommen. Im Zusammenhang mit möglicher mangelnder Dienstaufsicht bzw. der Duldung falscher sachlicher und rechnerischer Zeichnungen im Projekt PSforCIT wurden am 15. August 2019 disziplinare Vorermittlungen gegen einen Angehörigen des Referats CIT I 3 nach § 92 der Wehrdisziplinarordnung eingeleitet. Falsch erscheint nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Argumentation, dass die Nichtanwendbarkeit des Rahmenvertrags 20237 auf die hier umgesetzten Projekte nicht objektiv offenkundig war. Wie bereits der Bun- desrechnungshof ausführte, war der Rahmenvertrag 20237 gerade und nur für IBM-Produkte einschlägig. Bei den überprüften Projekten der Abteilung CIT wurde zwar auch mit IBM-Produkten gearbeitet, jedoch nicht aus- schließlich, teilweise nicht einmal mehrheitlich. In keinem Fall handelte es sich bei dem zu lösenden Problem um ein spezifisches Problem mit IBM-Software. Dies hätte nach Überzeugung des Ausschusses bereits in der Abtei- lung CIT, respektive im zuständigen Referat CIT I 3 auffallen müssen. Trotz der Feststellung im Bericht über die Verwaltungsermittlungen, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben hät- ten, die die Aufnahme von Disziplinarermittlungen zwingend notwendig machten, wurde nach Beginn der Tätig- keit des Untersuchungsausschusses auch im nachgeordneten Bereich des BAAINBw die Notwendigkeit der Auf- nahme von Disziplinarverfahren ein weiteres Mal geprüft. Aufgrund der formell durch die dortigen Vergabeju- risten erfolgten Beauftragungen wurde überprüft, ob Anhaltspunkte für dienstliche Vergehen durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses erhärtet worden sind. Diese Überprüfung wurde seitens des BAAINBw am 18. De-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 577 – Drucksache 19/22400 zember 2019 mit der Entscheidung abgeschlossen, Disziplinarermittlungen nicht aufzunehmen. Im entsprechen- den Abschlussvermerk des BAAINBw wurde festgehalten, dass auch die weiteren Untersuchungen keine zu- reichenden Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen von Beschäftigten des BAAINBw ergeben hätten, die die Schwelle zur disziplinarrechtlichen Erheblichkeit überschreiten. Die (Projekt-)Gesamtverantwortung für die Pro- gramme CITquadrat und PLM liege vielmehr auf Seiten des BMVg. Die Spitze des Ministeriums war über diese Vorgänge nicht informiert. Obschon im Rahmen der hier untersuchten Sachverhalte insbesondere der Name der ehemaligen Frau Stsin Dr. Suder oft in Zusammenhängen genannt wurde, in denen Druck auf die untergeordneten Ebenen mit dem Ziel einer möglichst schnellen Umsetzung aus- geübt werden sollte, wurde in keinem Fall der Nachweis erbracht, dass die als ihre „Wünsche“ kommunizierten Anliegen auch tatsächlich so von ihr angewiesen worden waren. Im Anschluss an das Ausscheiden Frau Stsin Dr. Suders ist für Herrn Zimmer als neuem Rüstungsstaatssekretär kein aktives Tätigwerden und jedenfalls kein Setzen neuer Impulse in Projekten der Abteilung CIT festzustellen. Er scheint lediglich die durch Frau Stsin Dr. Suder initiierten Projekte fortgeführt zu haben. Zu Herrn Sts Hoofe hat die Beweisaufnahme durchgängig ergeben, dass er den untersuchten Projekten der Abtei- lung CIT grundsätzlich eher kritisch gegenüberstand. Als zuständiger Staatssekretär für die Bereiche Haushalt und Personal war er darauf bedacht, eine möglichst kurzfristige Umsetzung mit Bw-eigenen Kräften zu ermögli- chen. Er war es auch, der beim Projekt CITquadrat als einziger wiederholt auf die fehlende Bedarfsanalyse hin- wies und daraus eine Beschränkung der Haushaltsmittel ableitete. Die damalige Ministerin Frau Dr. von der Leyen MdB hat mit Ausnahme des Projekts Cyber Innovation Hub kaum eine Entscheidungsvorlage zu den untersuchten Vorgängen selbst gezeichnet. Zwar wurde jedenfalls ihr Büro von den entscheidenden Vorgängen stets in Kenntnis gesetzt, die Entscheidungen selbst wurden aber häufig auf Ebene der Staatssekretäre getroffen. Offen blieb außerdem, über welche Vorgänge ihr Büro sie konkret infor- mierte. Laut Aussage wurde dies vom damaligen Leiters Leitungsstab jeweils im Einzelfall entschieden. Beim Projekt Cyber Innovation Hub ist die ehemalige Ministerin zwar deutlich häufiger an Vorlagen unmittelbar und entscheidungserheblich beteiligt, auch in diesem Zusammenhang geht es aber vorwiegend um die Grundkonzep- tion sowie die Auftaktveranstaltung und das dadurch vermittelte Bild in der Öffentlichkeit. D. PLM Das Projekt PLM@Bw startete mit einem Workshop am 19. September 2017. Bereits ab diesem Zeitpunkt stand fest, dass das Projekt mit externer Unterstützung durchgeführt werden wird. Am 6. Oktober 2017 erteilte General Bühler der Abteilung Planung den Auftrag, das Projekt unter Inanspruchnahme externer Unterstützung durch die Firma Accenture durchzuführen. Die Darstellung von General Bühler, er habe eine ergebnisoffene Prüfung der Beauftragung von Accenture angewiesen, hält der Ausschuss nach dem Gesamtbild der Umstände für nicht glaub- haft. Hierauf teilte der zuständige Referatsleiter General Bühler am 13. Oktober 2017 mit, dass Accenture unter Nutzung des mit der Firma SVA geschlossenen Rahmenvertrags 20237 beauftragt werden könne. Accenture ar- beitete vom 6. November 2017 bis zum 31. August 2018 am Projekt. Die Beauftragung von Accenture wurde mit Wirkung zum 31. August 2018 beendet. Die Kosten der externen Beratung im Projekt PLM@Bw beliefen sich auf 8 461 289,73 Euro. Hiervon wurden 4 527 863,73 Euro im Untersuchungszeitraum nicht beglichen. Die Be- auftragung von Accenture erfolgte unter Verstoß gegen das Vergaberecht, nicht zuletzt, weil derartige Beratungs- leistungen nicht Vertragsgegenstand des RV 20237 sind. Die Federführung für das Projekt lag bei der Abteilung Planung, Projektleiter war der Referatsleiter Plg III 1, Herr Oberst Mager. Der Abteilungsleiter Planung, General Bühler, ist mit dem für die Bundeswehr zuständigen Ge- schäftsführer von Accenture, Herr Dr. Noetzel, befreundet und Taufpate dessen Kinder. Frau Stsin Dr. Suder ist ebenfalls mit Herrn Dr. Noetzel befreundet und Taufzeugin. Der Untersuchungsausschuss hörte zum Themenkomplex PLM@Bw insgesamt 15 Zeuginnen und Zeugen, um die Hintergründe der Beauftragung von Accenture zu erarbeiten. I. Einbindung von Accenture in die Projektentwicklung Accenture war maßgeblich in den Projektaufsatz von PLM@Bw eingebunden. So schildert dies auch ein Vermerk des Büros Strategische Steuerung Rüstung vom 6. Dezember 2018, in dem hinsichtlich der Weiterführung des Projekts PLM@Bw vor einer erneuten Beauftragung von Accenture gewarnt wird. Es sei nicht klar, was eigener
Drucksache 19/22400 – 578 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bedarf der Bundeswehr und was durch Accenture induzierter Bedarf ist. Es werde davon abgeraten, den Auftrag vorschnell zu vergeben, weil die für die Vergabe notwendige Leistungsbeschreibung maßgeblich von Accenture verfasst worden sei. Diese Einschätzung teilt der Ausschuss. Das Projekt wurde wohl spätestens ab der Entscheidung, dass die Feder- führung bei der Abteilung Planung liegen sollte, mit Accenture gedacht, was dazu führte, dass ab diesem Zeitpunkt keine Projektplanung ohne enge Einbindung von Accenture existierte. Eine von Accenture unabhängige Projekt- planung wäre jedoch für eine ordnungsgemäße Auftragssteuerung unabdingbar gewesen. Es gab für die Durch- führung des Projektes PLM@Bw nach Überzeugung des Ausschusses keinen Zeitdruck. Es wäre seitens der Ab- teilung Planung durchaus möglich gewesen, zunächst einen Projektaufsatz ohne externe Beratung zu erarbeiten und erst anschließend externe Unterstützung einzubinden. Es musste der Eindruck gewonnen werden, dass beim Aufsatz des Projektes PLM@Bw die Beauftragung von Accenture vor dem Projektinhalt entschieden wurde. Der Projektinhalt wurde somit zwangsläufig maßgeblich durch Accenture beeinflusst. Inwieweit Accenture in den Projektaufsatz eingebunden wurde, beschrieb Herr Dr. Noetzel bereits in seiner Be- fragung im Rahmen der Verwaltungsermittlungen. Seiner Aussage zufolge entstand PLM@Bw auf der Grundlage von im Wesentlichen drei Diskussionen, bei denen es auch darum ging, die Industrie-Expertise für den Geschäfts- bereich BMVg nutzbar zu machen. Die erste Diskussion drehte sich um eine digitale Plattform. Die zweite Dis- kussion hätte den Klarstand von Waffen-Systemen betroffen und sei mit der Abt. A und der Abt. Plg (jeweils AL Ebene) geführt worden. Hier könnte durch Predictive Maintenance eine Verbesserung erzielt werden. Die dritte Diskussion sei die originäre PLM-Diskussion gewesen, die der damalige AL CIT, Herr Mühleck, mit der Industrie angestoßen hatte. Die Einbindung Accenture wäre über die Debatte zur Predictive Maintenance zustande gekom- men, also über die Abteilungsleiter Ausrüstung und Planung.“ Anhand dieser Aussage und der restlichen Materi- alien lässt sich sehr gut rekonstruieren, wie es zu dem Projekt PLM@Bw mit Accenture kam. Dies wird vor allem anhand der Diskussion zu Predictive Maintenance deutlich. 1. Le Bourget Die Diskussion zu Predictive Maintenance begann am 22. Juni 2017 bei einem Treffen zwischen den Generälen Bühler und Zimmer, Herrn Dr. Noetzel von Accenture und Vertretern der Firma Airbus Defense & Space anläss- lich der „Le Bourget Air Show“. Aus dem Blog von Herrn Dr. Noetzel wird sowohl der Termin als auch das Ziel deutlich, Accenture als Partner zwischen Airbus und der Bundeswehr zu positionieren. Accenture wollte ein Pre- dictive Maintenance System im Dreieck Bundeswehr – Airbus – Accenture initiieren. Hierbei wurde nach Über- zeugung des Ausschusses der besondere Zugang zu Herrn General Bühler genutzt, der aufgrund des freundschaft- lichen Verhältnisses zu Herrn Dr. Noetzel existierte. Das Treffen in Le Bourget führte laut dem Blog von Herrn Dr. Noetzel zu einem Folgetreffen am 30. August 2017, an das sich allerdings weder General Bühler noch General Zimmer erinnern konnten. Nach den im Blog getätigten Ausführungen von Herrn Dr. Noetzel habe am 30. August 2017 ein Treffen mit Vertretern der Bundes- wehr, Airbus und Accenture im BMVg, als Anschlusstreffen zu Le Bourget, stattgefunden. Hierbei habe Ac- centure zu den Möglichkeiten eines Predictive Maintenance an den Luftfahrzeugen der Bundeswehr, bei denen es sich vornehmlich um Produkte von Airbus handelt, vorgetragen. Vertreter der Bundeswehr hätten bei diesem Treffen vorgeschlagen, dass Accenture und Airbus ein proof of concept für ein predictive maintenance am Airbus A400M durchführen. Bereits am 30. August 2017 stand aus Sicht des Ausschusses der Vorschlag, ein proof of concept am A400M aufzusetzen, im Raum. Laut des Blogs von Herrn Dr. Noetzel war die Beauftragung von Accenture für dieses proof of concept gesichert, bevor es am 19. September 2017 zum ersten Workshop PLM kam. Bei diesem Work- shop schlug General Bühler dann genau dieses proof of concept für das Pilotprojekt am A400M vor. Aus Sicht des Ausschusses zogen General Bühler und General Zimmer nie in Betracht, dieses Pilotprojekt mit einem anderen Partner als Accenture zu realisieren. Herr Dr. Noetzel nutzte dabei seine Kontakte ins BMVg sehr geschickt, um Accenture konkurrenzlos in diesem Projekt zu positionieren. Das persönliche Verhältnis von Herrn Dr. Noetzel zu General Bühler hat ihm dies erleichtert. Sinn und Zweck des öffentlichen Vergaberechts ist es, dass der öffentliche Auftraggeber möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umgeht und den interessierten Unternehmen in einem marktgerechten Wettbewerb die Möglichkeit gibt, Aufträge der öffentlichen Hand zu erhalten. Eine frühe Festlegung auf einen speziellen Auf-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 579 – Drucksache 19/22400 tragnehmer sowie dessen fachliche Einbindung vor der Vergabe des Auftrages muss somit immer besonders ab- gewogen und begründet sein. Vorliegend ist für den Ausschuss nicht ersichtlich, welche besondere Qualifikation von Accenture diese frühe Einbindung rechtfertigte und notwendig machte. Vielmehr liegt für den Ausschuss der Schluss nahe, dass die Einbindung in dem persönlichen Verhältnis von General Bühler zu Herrn Dr. Noetzel begründet war. Der Bericht zu den Verwaltungsermittlungen schaffte es nicht, herauszuarbeiten, wie es zu der Beauftragung von Accenture gekommen war und weckte so im Ausschuss Zweifel an einen ordentlichen Aufklärungswillen. Die Vorgeschichte zur Einbindung von Accenture fehlt in dem Bericht vollständig. Mangels einer ordnungsgemäßen Aktenhaltung konnte jedoch auch der Ausschuss diesen Punkt nicht vollständig und unzweifelhaft aufklären. 2. Digitale Plattform und Frau Stsin a.D. Dr. Suder Auch Frau Stsin Dr. Suder und Herr Dr. Noetzel haben übereinstimmend bekundet, befreundet zu sein. Sie gaben beide an, ihre Freundschaft von dienstlichen Aufgaben immer streng getrennt zu haben. In die Vorbereitung von PLM@Bw war Frau Stsin Dr. Suder kaum eingebunden. Jedoch gab es ein Treffen zwischen ihr und dem ehema- ligen Abteilungsleiter CIT, Herrn Mühleck, mit Accenture und Airbus zum Thema Digitale Plattform am 28. Sep- tember 2017, bei dem auch über PLM@Bw gesprochen wurde. Es ist aus Sicht des Ausschusses unwahrschein- lich, dass sie bei diesem Treffen nicht von der Idee des proof of concept am A400M und auch der bevorstehenden Beauftragung von Accenture erfahren hat. Herr Dr. Noetzel führte vor dem Ausschuss aus, dass Frau Stsin Dr. Su- der und er regelmäßige Treffen hatten, in deren Rahmen die Tätigkeitsfelder von Accenture im BMVg besprochen wurden. Diese Verbindung zu Frau Stsin Dr. Suder hatte Herrn Dr. Noetzel einen besonderen Zugang zur Lei- tungsebene des BMVg verschafft. Aus den Beweismaterialien ergeben sich ebenfalls deutliche Hinweise darauf, dass sie das Projekt PLM@Bw beobachtete und auch projektbezogene Entscheidungen traf. So fand bereits am 4. Dezember 2017 ein Tischgespräch zum Thema PLM unter der Leitung von Frau Stsin Dr. Suder auch unter Beteiligung von Vertretern der Firma Accenture statt, also lange, bevor das Beratungsunternehmen offiziell be- auftragt wurde. Die Feststellung in den Verwaltungsermittlungen, dass Frau Stsin Dr. Suder nicht bei der Beauf- tragung von Accenture beteiligt gewesen sei, stützt sich nicht zuletzt auf ihre eigene Aussage. Diese Aussage hätte nach Ansicht des Ausschusses hinterfragt und eigenständig sowie umfassend geprüft werden müssen. Die aktive Entscheidung, Accenture – und somit Herrn Dr. Noetzel – zu beauftragen, erscheint jedoch alleinig von Herrn General Bühler getroffen worden zu sein. Der Ausschuss hat erhebliche Zweifel, dass die frühe Ein- bindung und tiefe Integration von Accenture im besten Interesse für die Bundeswehr und den Bund erfolgte. 3. Idee des Pilotprojektes „PLM am A400M“ Ausgangserwägung für die Auswahl des Airbus A400M als Piloten für die Einführung eines PLM in die Bundes- wehr war es, die Einsatzbereitschaft dieses für die Bundeswehr wichtigen Transportflugzeuges zu erhöhen. Für den A400M sprach zudem, dass er aufgrund seines hohen technischen Standards dazu in der Lage ist, permanent Daten der Flug-Sensorik zu sammeln und im Bordcomputer zu speichern. Die Bundeswehr wollte sich diese Er- fahrungen zu Eigen machen und hierauf aufbauen. Unabhängig von diesen Erwägungen verfolgte Herr Dr. Noetzel für Accenture eine Akquisestrategie, die die Be- ziehung zur Bundeswehr und vor allem zu Airbus Defense & Space ausbauen sollte. Es bot sich aus Sicht von Accenture somit an, ein proof of concept an einem Airbus-Produkt durchzuführen. Eine eigene Motivation von Accenture, den A400M als Testobjekt zu nutzen, wurde von den Verwaltungsermittlungen nicht geprüft. II. Auswahl und Beauftragung von Accenture Am 19. September 2017 lud der Abteilungsleiter CIT zu einem ersten Workshop PLM ein, bei dem Herr General Bühler vorschlug ein proof of concept am A400M durchzuführen. Accenture nahm nicht am Workshop teil.
Drucksache 19/22400 – 580 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Treffen am 28. September 2017 Am 28. September 2017 sprachen Herr General Bühler und Herr General Zimmer mit Vertretern von Accenture und Airbus über die Durchführung eines proof of concept zum Thema „PLM am A400M“. Spätestens hier wurden nach Überzeugung des Ausschusses die Projekte Predictive Maintenance und PLM miteinander verbunden. Dies zeigt sich bereits daran, dass Herr Dr. Noetzel das Treffen vom 28. September 2017 als Nachfolgetermin zum 30. August 2017 sah. Zum Treffen wurden keine anderen Beratungsunternehmen eingeladen, um ihre PLM-Pro- jekte vorzustellen. Es wurde nicht einmal darüber nachgedacht, auch andere Unternehmen einzubinden. Aus Sicht des Ausschusses stand für die Beteiligten des Treffens bereits fest, dass Accenture beauftragt werden wird. Wie es Herr General Bühler im Ausschuss ausdrückte: Accenture war der „Wunschkandidat“, weil man Accenture kannte und meinte, dass sie es können. 2. Weisung an Frau UALin Totter am 6. Oktober 2017, Weisung an Herrn Oberst Mager Am 6. Oktober 2017 erging eine Weisung von Herrn General Bühler an die Unterabteilungsleiterin Plg III, Frau MDgin Totter, Accenture zu beauftragen. Herr General Bühler führte später aus, er hätte lediglich einen Prüfauf- trag erteilt. Der Ausschuss bewertet dies anders. Mit der Weisung legte Herr General Bühler die Firma Accenture als Auftragnehmerin fest. Herr Oberst Mager stellte im Ausschuss dar, dass Frau MDgin Totter diesen Auftrag noch am gleichen Tag an ihn weitergegeben habe. Seine Aufgabe sei es gewesen, das Projekt inhaltlich und or- ganisatorisch aufzusetzen sowie planerisch zu begleiten. Die externe Unterstützung des Projektes solle die Firma Accenture übernehmen. Accenture habe bereits erste Ideen zum Inhalt erarbeitet. Es lag in der Verantwortung von Frau MDgin Totter und Herrn Oberst Mager, gegen die rechtswidrige Weisung zu remonstrieren und Herrn General Bühler darauf hinzuweisen, dass ein so großes Projekt ohne die Vorfestle- gung von Wunschkandidaten aufgesetzt werden muss. Jedoch trägt Herr General Bühler die alleinige Verantwor- tung für die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen und deren Folgen. Er hätte sich aufgrund seiner Stellung innerhalb der Hierarchie bewusst sein müssen, was die Festlegung auf einen bestimmten Wunschkandidaten noch vor einem etwaigen Vergabeverfahren bedeutet. Herr General Bühler hätte wissen müssen, dass er mit einer solchen Wei- sung eine Beauftragung auslöst. Mit der Frage nach diesen Verantwortlichkeiten hat sich der Bericht zu den Ver- waltungsermittlungen nicht auseinandergesetzt. 3. De-facto-Direktbeauftragung Das BMVg konzentrierte sich bei der internen Aufklärung zur Beauftragung von Accenture auf die Nutzung des Rahmenvertrags 20237. Aus Sicht des Ausschusses zentral ist jedoch die Festlegung auf Accenture ohne Alter- nativen. Der erste Abruf aus dem RV 20237 für das Projekt PLM@Bw erfolgte am 20. Dezember 2017. Jedoch ergibt sich aus den Befragungen und den Beweismaterialien des Ausschusses eindeutig, dass Accenture spätestens seit dem Kick-Off am 27. Oktober 2017 am Projekt arbeitete. Dies geschah mit Wissen und Wollen des BMVg. Nach Aussage des Projektleiters von Accenture wurden Leistungen ab dem 6. November 2017 rückwirkend ver- gütet. Das laufende Disziplinarverfahren gibt dem Ausschuss Anlass zu vermuten, dass dies möglicherweise durch Manipulationen bei Stundenzetteln und Abrechnungen erreicht wurde. Die Zeugenaussagen, dass zudem mehrfach vor Beginn der Leistungszeiträume erbrachte Leistungen in der ersten ordnungsgemäßen Abrechnung mit abgerechnet wurden, hält der Ausschuss für glaubhaft. Die Beauftragung von Accenture müsste somit auf den 6. November 2017 datiert werden. Diese Beauftragung stellte eine einfache Direktbeauftragung dar. Die Einschlä- gigkeit oder Nicht-Einschlägigkeit des RV 20237 ist für diese Beauftragung und auch für die vergaberechtliche Bewertung nicht allein maßgeblich. Die Festlegung auf den RV 20237 folgte seitens Herr Oberst Mager erst am 9. November 2017. Aus Sicht des Ausschusses wurde Accenture spätestens am 6. November 2017 direkt beauf- tragt. Dies geschah aufgrund der Weisung von Herrn General Bühler. Diese Direktbeauftragung erfolgte unter Verstoß gegen das Vergaberecht. Aus Sicht des Ausschusses ist der zentrale Fehler der vergaberechtswidrigen Beauftragung von Accenture nicht die Auslegung des Anwendungsbereichs des RV 20237. Es lässt sich eindeutig beweisen, dass die Beauftragungen von Accenture unabhängig von den Abrufen aus dem RV 20237 geschahen. Die Auffassung des BMVg, wonach es sich vorliegend lediglich um eine falsche Anwendung eines Rahmenvertrags gehandelt hat, trifft nach Über- zeugung des Ausschusses den Sachverhalt nicht: Das Ziel war eine Beauftragung von Accenture ohne Einholung und Prüfung alternativer Angebote, das Mittel dazu die missbräuchliche Anwendung des Rahmenvertrags 20237.