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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode          Drucksache 13/10900 a) Konto 467 bei der Staatsbank der DDR                   1989 gebraucht, ab 31. Oktober 1989 lautete der (Berliner Stadtkontor / Berliner Stadtbank    AG /     neue Name „Commerzcontact". Am 9. Januar 1990 Berliner Bank AG)                                      wurde das Konto 609 Commerzcontact geschlossen. Nach Feststellungen der BvS hatten weder Rudolfine Nach dem Kontoeröffnungsantrag der Novum für              Steindling noch andere Personen aus dem „KPÖ- das Mark der DDR-Konto 6651-16-467 (467) bei der Wirtschaftsapparat" Zugriff auf die Novum- und Staatsbank der DDR (bis 1990, dann Berliner Stadt- kontor, ab April 1990 Berliner Stadtbank AG, seit         Transcarbon-Kontenguthaben der DABA. Über die Juni 1991 Berliner Bank AG) war einzelzeichnungs-         Konten wurden vielmehr ausschließlich Außen- berechtigt seit 1. Juni 1977 die Gesellschafterin und     handelsgeschäfte staatlicher Stellen der DDR, ins- Geschäftsführerin Rudolfine Steindling. Ebenfalls         besondere des Bereichs KoKo, abgewickelt. Verfü- Einzelzeichnungsberechtigung für dieses Konto hat-        gungsbefugt war allein der Präsident der DABA, ten die jeweüigen Geschäftsführer, Prokuristen und        Prof. Polze. Dies wird durch Dokumente belegt, nach Angestellten der Novum: Hanzlicek, Salzner, Schulz,       denen Prof. Polze für das Transcarbon-Novum-Konto Hellmuth, Russek, Groth und Docter. Das Konto             verfügungsberechtigt war; nicht dokumentiert ist, ob diente in erster Linie zur Abwicklung der täglichen       nur er alleine über das Konto verfügen konnte. Er Geschäfte von Novum und wies in der DM-Eröff-             ließ sich regelmäßig über das Konto berichten und nungsbüanz vom 1. Juli 1990 ein Guthaben von ins-         erhielt Aufstellungen über Festgeldanlagen. gesamt 706 306 DM aus.                                    Auf dem Konto 609 wurden diverse Einzahlungen der Vertreterfirma Transinter mit dem Text: „Ein- Auf das Konto 467 der Novum flössen monatlich             zahlung Transinter zur Verfügung Dr. Beil Konto 117 000 Mark der DDR. Überwiesen wurde dieser             8608-1000-3304" verbucht. Diese sollen im Zusam- Betrag von einem SED-Sonderkonto (Nostrokonto)            menhang stehen mit Provisionszahlungen. Auf Wei- 6651-14-699 (699), das ebenfalls bei der Staatsbank       sung von Dr. Beil, dem damaligen Staatssekretär und der DDR unter der Bezeichnung „Staaatsbank-Ber-           späteren Minister für Außenhandel, soll ein Teil der liner Stadtkontor Berlin" geführt wurde.                  Provisionen an „den Präsidenten der DABA zur Ver- Im Gegenzug transferierte Novum von einem ihrer           fügung des Ministeriums für Außenhandel" überwie- Konten in Österreich (CWC-Bank) vierteljährlich           sen worden sein (Protokoll Nr. 34, S. 171 und Proto- 117 000 DM, also nicht etwa österreichische Schil-        koll Nr. 42, S. 53). Prof. Polze verbuchte die Gelder ünge, auf das Konto 546 „Fauna" bei der DHB. Die-         dann auf dem Transcarbon-Novum-Wien-Konto. ses Konto war ein Nummernkonto der SED, das 1974          Warum er dieses Konto benutzte, hat der Unter- auf Antrag von Erich Honecker eröffnet worden war.        suchungsausschuß nicht abschließend klären können. Zeichnungsberechtigt für 546 „Fauna" waren u.a. Am 10. Dezember 1989 befanden sich auf dem Konto die SED-Funktionäre Karl Raab, Heinz Wildenhain 609 rd. 31 Mio. DM, die Dr. Beil „in Anbetracht der und Wolfgang Langnitschke (vgl. zu Langnitschke komplizierten Zeit im Dezember 1989 ... vollständig, Zweiter Teil, G.II.l.). Rudolfine Steindling erklärte so wie sie waren, dem Staatshaushalt der DDR" über- den Hintergrund mit Geldtauschgeschäften: Karl wies (Protokoll Nr. 42, S. 53). Der Betrag wurde dem Raab, Abteilungsleiter Finanzverwaltung und Partei- „Fonds Beil" gutgeschrieben. Das war ein im Mini- betriebe im ZK der SED, habe der Novum Devisen in sterium für Finanzen und Preise geführter Haushalts- Mark der DDR umgewandelt, anfänglich zu einem posten für das MAH, der Dr. Beil nach seiner Be- Kurs 1:2, auf Intervention von Steindling dann 1:3. hauptung allerdings unbekannt war (Protokoll Nr. 42, Die Devisentransfers seien zuerst über ein Konto der S. 52). Zu dem Zeitpunkt wurde das Konto 609 auf Transcarbon bei der Bank für Handel und Effekten den Namen Commerzcontact geführt. (BHE) in Zürich abgewickelt worden, später über das Konto der Novum bei der Central Wechsel- und Cre- ditbank Aktiengesellschaft (CWC) Wien.                    c) Weitere Novum-Konten bei der Deutschen Außenhandelsbank Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses kann es sich auch um die Erfüllung von Planauflagen       Bei der DABA gab es verschiedene Novum-Konten. handeln, wie dies zum Beispiel bei Transinter ge- schah. Transinter bekam als Vertreterfirma 0,21 Mark                                            Zeichnungs- der DDR für jede erwirtschaftete Valutamark (VM)                Konto          Eröffnung berechtigung auf einem Konto gutgeschrieben. Dieses Geld diente zur Deckung der Inlandsausgaben wie Personal-               8646-2005-2146 10. 8. 77        „Verfügungen nur kosten, Betriebsmittelkosten etc. (vgl. BT-Druck-           „Firma Novum" durch Prof.       entsprechend den sache 12/7600, S. 232). Analog hierzu wäre es auch                           Polze          Weisungen des denkbar, daß Novum Mark der DDR im Verhältnis                                               Gen. Dr. Polze" 3:1 je erwirtschafteter VM bekommen hat, um die laufenden Kosten zu decken.                                 8608-2005-2206 9. 4. 79         „Verfügungen nur „Novum ABV" durch Prof.         entsprechend den b) Konto 609 Transcarbon-Novum-Wien bei der                                  Polze         Weisungen des Gen. Deutschen Außenhandelsbank (DABA)                                                        Dr. Polze" Bei der DABA wurde unter der Bezeichnung „Trans- carbon-Novum-Wien" in den Jahren 1985 bis 1990            Damit hat Prof. Polze die beiden Konten nicht nur das DM-Konto Nr. 8608-2000-0609 (609) geführt.            persönlich eröffnet, sondern hatte auch umfassende Letztmalig wird diese Bezeichnung am 4. Oktober           und ausschließliche Verfügungsgewalt darüber.
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Drucksache 13/10900                      Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode d) Konten bei der Deutschen Handelsbank (DHB)                  geschäftsführenden Gesellschafters Frau R. Steind- ling um nachstehenden Überweisungsvorgang bit- Bei der DHB (Ost) verfügte die Novum unter ihrem               ten: eigenem Namen über kein Konto. Allerdings hatten die Unternehmen Batimex (211), Transcarbon AG                   15 Mio. DM Handelsbank Zürich, zu Gunsten No- (576) und Mutual (622) Konten bei der DHB eröffnet,                ,vum 627.835.00-02 für die Rudolfine Steindling zeichnungsberechtigt 20 Mio. DM Österreichische Länderbank, zu Gun- war. Diese Konten wurden von der Novum zur Ab- sten Novum 130-151-309-/00/2 [unleserlich] wicklung der geschäftlichen Transaktionen benutzt. Hinweise, daß auf den drei Konten irgendwelche                  10 Mio. DM Z[C]entrai Wechsel- und Creditbank, Zahlungen eingingen, die auf Geschäften anderer                     zu Gunsten Novum 211-20029/09/00 Unternehmen als der Novum selbst beruhten, lagen nicht vor.                                                       5 Mio. DM Bank Cantrade Zürich, zu Gunsten Novum 207.550.204 In der DM-Eröffnungsbilanz der Novum von 1990 wurden fünf Währungskonten mit einem Guthaben                   zuzüglich Überweisung der Zinsen. " von 3 278 412 DM angegeben. Die Verbindlichkeiten           Damit flössen Im Januar 1988 die ersten 50 Mio. DM gegenüber der DHB betrugen 218 674;77 DM.                   auf Novum-Konten in Österreich und in der Schweiz Aus dem Stockregister der DHB läßt sich erkennen,           zurück. daß auch die in Vaduz ansässige Procommerce Est.            Die zweite Hälfte des Kredites, einschließlich Zinsen, ein Konto mit der Nummer 577 bei der DHB führen             überwies Prof. Dr. Werner Polze, der damalige Präsi- ließ. Die Post für dieses Konto und somit für Procom-       dent der DABA, mit Wertstellung 8. Juni 1990 auf das merce leitete die Bank an Helmut Fürböck von der            Novum-Konto bei der Bank Cantrade in der Schweiz Novum weiter. Dies dokumentiert den engen Bezug             (66 857 629,24 DM) und auf ein Konto der RE Inkom- zur Procommerce.                                            pex bei der Länderbank-Export AG Wien (2,5 Mio. DM). e) 100-Millionen-DM-Kredit Nach Aussage von Dr. Beil, zum Zeitpunkt der Am 9. und am 15. Januar 1986 erhielt die DABA in            Kreditvergabe bzw. Geldanlage Außenhandelsmini- Berlin (Ost) „wegen - Vereinbarung dezember        1985 - " ster der DDR, seien die 100 Mio. DM im Zusammen- insgesamt 100 Mio. DM von verschiedenen Konten              hang mit dem Milliarden-Kredit der Bundesrepublik der Novum und der Transcarbon überwiesen. Unter-            Deutschland für die DDR zu sehen. Rudolfine Steind- zeichnet war das Fernschreiben, in dem die Überwei-         ling habe ebenfalls angeboten, der DDR einen Kredit sungen avisiert wurden, mit dem Kürzel „rust", d.h.         zu gewähren. Der Präsident der DABA, Prof. Polze, von Rudolfine Steindling.                                   soll mit Steindling die Einzelheiten der Kreditver- gabe verabredet haben. Dr. Beil selbst habe sich um Details nicht gekümmert. Konto- Bank                    Konto       Betrag     Nach Aussage von Prof. Polze sei Rudolfine Steind- inhaber ling bei der DABA gewesen und habe in einem Ge- spräch mit ihm angekündigt, daß die KPÖ Geld bei CWC-Bank                 Novum 20029         7,7 Mio.    der Bank anlegen wolle (Protokoll Nr. 31, S. 37). Er, Zürich                                      DM           Prof. Polze, habe aber nicht genauer nachgefragt, ob diese Summe tatsächlich Vermögen der KPÖ sei, son- Bank Cantrade            Novum 207550       48,2 Mio.    dern habe sich mit Steindlings Erklärung zufrieden Zürich                                      DM           gegeben. Zur Herkunft des Geldes erklärte Polze, er habe schon die Möglichkeit gesehen, daß das Geld Handelsbank              Novum 627835       16,3 Mio.    unter Umständen auch im Auftrag der SED-Führung NatWest Zürich )     1 DM           bei der DABA hätte angelegt worden sein können (Protokoll Nr. 31, S. 42). Österreichische          Trans- 130-151-310 27,8 Mio.    Es habe aber keine schriftliche Vereinbarung über Länderbank AG            carbon             DM           die Anlagemodalitäten gegeben, da dies bei Geld- 2 Wien )                                                   anlagen nicht üblich gewesen sei (Protokoll Nr. 31, 1 S. 25). Es sei nur mündlich vereinbart worden, daß ) jetzt Coutts & Co. AG Zürich                          Novum über die Summe verfügen könne, was auch 2 ) jetzt Bank Austria AG                                    später durch Rudolfine Steindling geschehen sei (Protokoll Nr. 31, S. 63). Zurückgezahlt wurde der Kredit in den Jahren 1988 und 1990 in mehreren Tranchen auf Konten der                Es ist für den Untersuchungsausschuß wenig wahr- Novum. Aus dem Briefwechsel des damaligen Ge-               scheinlich, daß ein westliches Unternehmen, das schäftsführers der Novum, Salzner, mit der DABA             nicht zum Machtbereich der DDR gehörte, überhaupt ergibt sich die Anweisung an die DABA, die Rück-            Geld bei der DABA anlegen würde. Und dies schon zahlung des Darlehens auf bestimmte Konten in be-           gar nicht ohne schriftlichen Vertrag. Kreditausrei- stimmten Teilbeträgen vorzunehmen:                          chungen an die DABA war typisch für DDR-eigene Unternehmen bzw. Unternehmen, die im Einfluß- „Bezug nehmend auf das mit Ihnen geführte bereich der DDR standen. Insbesondere in den 80er Gespräch vom 22. 12. 1986 darf ich Sie auftrags des Jahren, in der Zeit der sog. Devisenklemmsituation,
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode         Drucksache 13/10900 war es in der DDR durchaus üblich, daß Unter-          gen seien nicht zugegangen; insoweit fehlt jeder nehmen und speziell der Bereich Kommerzielle Ko-       Beweis. Auch die von der UKPV mitgeteilte Auf- ordinierung (KoKo) unter Leitung von Dr. Schalck-      deckung des Versuchs der „Bereinigung" der nota- Golodkowski an staatliche Institutionen, wie die       riellen Akte sowie der Verdacht der Zeugenbeein- DABA oder das Ministerium für Finanzen (MdF)           flussung hinsichtlich dieses Komplexes sprechen für Kredite ausreichten (vgl. BT-Drucksache 12/7600,       die Richtigkeit des Bestehens der Treuhandverhält- 5. 325-327). Prof. Polze hat dies vor dem Untersu-     nisse. Hinweise, daß Steindling und ihre Berater seit chungsausschuß noch einmal bestätigt. So habe die      1990 versucht haben, den wahren Sachverhalt durch Intrac HGmbH, ein Unternehmen der Abteilung II         Akten- und Zeugenmanipulation zu verschleiern, des Bereichs KoKo, mehrere 100 Millionen DM als        sind nicht widerlegt. Kredit der DABA zur Verfügung gestellt. Aber auch das Verhalten der Novum einerseits und der Umgang in der DDR mit ihr andererseits bestäti- f) „Franz Markovic"                                    gen, daß die Novum ein DDR-Unternehmen war. Auf das Novum-Konto Nr. 207550 bei der Cantrade        So wurde im Jahre 1974 im Zusammenhang mit in Zürich ist durch Oberst Erich Gaida, einem Mit-     einem Bauvorhaben die Novum in einem Schreiben arbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS),  ihres Gesellschafters Fürböck an Dr. Beil als Zentrag- Hauptverwaltung Aufklärung (HVA), Sektor Wissen-       Betrieb bezeichnet. schaft und Technik (SWT), mindestens eine Überwei- sung vorgenommen worden. Dabei benutzte Gaida          Für statistische Zwecke wurde der Novum in der den Aliasnamen Franz Markovic. Am 27. August           DDR eine Betriebsnummer zugeteilt. Auslandseigen- 1990 wurde mit Wertstellung 30. März 1990 vom          tum wurde hingegen von der Statistik nicht erfaßt. Markovic/Gaida-Konto 753 bei der DHB in Berlin (Ost) 1 054 300 DM auf das Novum-Konto bei der         Steuerlich wurde die Novum wie die anderen Bank Cantrade transferiert. Im Auftrag des MfS hatte   Zwangsvertreterfirmen der DDR behandelt, d.h. sie Gaida unter dem Namen Franz Markovic schon am          wurde in die sogenannte Exotenliste eingetragen 16. April 1981 das Konto 753 DHB eröffnet, über das    und damit von der Steuer- freigestellt. Auch die dann vor allem finanzielle Transaktionen des MfS ab-   Finanztransaktionen der Novum bzw. die über ihre gewickelt wurden.                                      Konten belegen, daß sie zum DDR-Vermögen ge- hörte. So erhielt die Novum auf ihr Konto 467 bei der Die Tatsache, daß MfS-Oberst Gaida alias Markovic      Staatsbank der DDR monatlich von einem SED-Konto MfS-Gelder auf das Novum-Konto in der Schweiz          117 000 Mark der DDR, vierteljährlich transferierte überwies und das MfS als Empfängerkonto höchst-        die Novum 117 000 DM auf ein Konto der SED. Min- wahrscheinlich kein Konto benutzt hätte, das nicht     destens zwei Novum-Konten hat der Präsident der im direkten Zugriff des MfS oder der SED stand, läßt   DABA, Prof. Polze eröffnet. Außerdem hatte er die ebenfalls den Schluß zu, daß Novum ein SED-Unter-      Verfügungsgewalt darüber. nehmen war. Der Untersuchungsausschuß hält es für unwahrscheinlich, daß das MfS seine Mittel auf Kon-    Schließlich hat der MfS-Oberst Gaida alias Markovic ten eines „ausländischen" Unternehmens einer sog.      MfS-Gelder auf das Novum-Konto in der Schweiz Bruderpartei transferiert hätte. Nach Presseberichten  überwiesen. wurde inzwischen gegen Gaida Anklage beim LG           Auch diese Tatsachen belegen, daß Novum als DDR- Berlin erhoben.                                        Unternehmen SED-Vermögen war. 6. Zusammenfassung und Bewertung                       b) Bewertung der Feststellungen des Unter- suchungsausschusses zu den Eigentums- a) Zusammenfassung                                         verhältnissen der Novum Die Novum gehörte als DDR-Unternehmen über die         Der Untersuchungsausschuß (mit Ausnahme des Zentrag zum SED-Vermögen. Dies ergibt sich aus         nicht stimmberechtigten Mitgliedes der PDS) ist nach dem Erwerb der Gesellschaftsanteile mit Geldern der    sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung stehenden Zentrag, wie dies von den Gesellschaftern Bondy und    Unterlagen zu der Auffassung gekommen: Die Novum war SED-Vermögen und fällt somit unter die Rege- Hör am 27. November 1953 notariell erklärt wurde. lungen der §§ 20 a und b PartG-DDR. Die Novum ein- Die Novum-Gesellschafter hielten ihre Gesellschafts-   schließlich ihres Vermögens unterliegt damit der anteile jeweils für die Zentrag. Dies folgt aus den    treuhändischen Verwaltung. jeweils abgegebenen Treuhanderklärungen. Bestä- tigt werden diese Eigentumsverhältnisse durch den      Bis zur Gründung der Novum war für den von der Vorschlag des Generaldirektors der Zentrag, Würz-      SED kontrollierten Außenhandel der DDR die Öster- berger, an die letzte treuhänderische Gesellschafte-   reich-Abteilung der Deutschen Warenvertiebsgesell- rin der Novum, Rudolfine Steindling, durch Rückzah-    schaft mbH (DWV) zuständig. Die DWV mußte 25 % lung von 50 000 Mark der DDR an die Zentrag könne      ihrer Gewinne an die SED abführen. Im Zuge der sie alleiniges Eigentum an der Novum erwerben, wo-     Umstrukturierung des Außenhandels wurde der mit die abgegebenen Treuhanderklärungen gegen-         Österreich-Bereich aus der DWV ausgegliedert und standslos würden.                                      auf die am 31. Mai 1951 neu gegründete Novum übertragen. Für eine kurze Zeit waren die Mitarbei- Daran ändern auch Behauptungen nichts, letzeres        ter der Novum, es handelte sich dabei ausschließlich sei nur pro forma geschehen und Treuhanderklärun-      um Mitglieder der mit der SED befreundeten KPÖ,
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode auch noch gleichzeitig bei der DWV beschäftigt. Die     nachvollziehbar gewesen. Im Zuge der politischen Firmengründung der Novum erfolgte nach dem in           Veränderungen in der DDR wurden zudem Maßnah- der DDR weiter geltenden GmbH-Recht des ehemali-        men getroffen, die verhindern sollten, daß die Novum gen Deutschen Reiches. Der Untersuchungsausschuß        als SED-Unternehmen erkannt und die im Ausland ist davon überzeugt, daß das Gründungskapital für       geparkten Gelder des Unternehmens beschlagnahmt die Gesellschaft von der SED zur Verfügung gestellt     werden. Dazu gehörten „Aktenbereinigungen", wie worden war. Entgegen den Vorschriften des GmbH-         auch das Verschleiern von Geldflüssen. Dies alles Rechts wurde die Gründung der Novum aber nicht          führte dazu, daß die 26. Kammer des VG Berlin die öffentlich gemacht. Nach außen trat die Novum stets     Novum nicht als SED-Unternehmen, sondern als als österreichisches Unternehmen auf.                   Eigentum der KPÖ angesehen hat. Der Untersuchungsausschuß geht davon aus, daß           Die Position der für die Prozeßführung zuständigen dies allein aus Gründen der Konspiration im Inter-      BvS in dem anstehenden Berufungsverfahren vor esse des geschäftlichen Erfolgs geschah. Alle Gesell-   dem OVG Berlin hat sich durch die von der UKPV schafter mußten bei ihrem Eintritt in die Novum         veranlaßte Beschlagnahme von Unterlagen bei einem Treuhanderklärungen zugunsten der Zentrag abge-         Berliner Notar wesentlich verbessert. Aus diesen ben. Zuletzt war dies Rudolfine Steindling, die mit     Unterlagen, die von zwei Rechtsanwälten von Treuhandvertrag vom 16. März 1978 erst 50%, dann        Steindling bei dem Notar hinterlegt worden waren, am 28. April 1983 die restlichen 50% der Anteile an     wird laut Angaben der UKPV deutlich, daß die Treu- der Novum treuhänderisch übernommen hatte. Sämt-        handerklärungen sehr wohl der Zentrag zugegangen liche Treuhanderklärungen wurden in der Kanzlei der     waren, dies sei bisher nur deswegen nicht beweisbar Notarin Ingeburg Gentz abgegeben, die für Beurkun-      gewesen, weil ein Prozeßvertreter von Steindling, die dungen des SED-Zentralkommitees zuständig war.          Handakte des Notariats Gentz „bereinigt" hatte. Mit den Treuhanderklärungen sicherte sich die SED       Der Untersuchungsausschuß erkennt ausdrücklich über die Zentrag neben den Eigentumsrechten auch        das nachhaltige Bemühen von UKPV und BvS zur weitgehende Einflußmöglichkeiten und Kontrollrechte     Sicherung der erheblichen Vermögenswerte der SED- zu, was eindeutig dafür spricht, daß es sich um ein     Firma Novum an. SED-Unternehmen handelte. Kein ausländisches Un- ternehmen würde derartige Durchgriffsrechte, auch       Die von Rudolfine Steindling im Rahmen des recht- nicht von einer befreundeten Partei, dulden.            lichen Gehörs abgegebene Stellungnahme zu den Feststellungen des Untersuchungsausschusses zum Für den Untersuchungsausschuß gibt es aber noch         Komplex Novum ist im Anhang beigefügt (vgl. Vier- mehr Anhaltspunkte dafür, daß es sich bei der           ter Teil, C.III.; Mat RG 3). Novum um ein SED-Unternehmen gehandelt hat. Beispielsweise wurden die Gehälter der Novum- Angestellten und die sonstigen laufenden Kosten des Unternehmens von einem Konto der SED überwie-           III. Integra / Intracom sen. Seit 1972/1973 gab es auf Weisung der SED mit der KoKo-Firma Transinter Provisionsvereinbarun- gen. Danach mußte die Novum die Hälfte ihrer er-        1. Vorgeschichte lösten Provisionen an die zum KoKo-Bereich gehö-        Seit Beginn seiner Tätigkeit hat sich der Untersu- rende Transinter abführen, eine Regelung die in der     chungsausschuß mit den griechischen Unternehmen DDR einmalig war und nicht dafür spricht, daß die       Integra und Intracom beschäftigt. Dabei ging es um Novum ein ausländisches Unternehmen ist. Daß, wie       die Frage, ob diese Unternehmen ganz oder teilweise behauptet, die andere Hälfte der Provisionseinnah-      (etwa als Gemischte Gesellschaft unter Beteiligung men an die KPÖ geflossen ist, kann mit Unterlagen       der DDR und des griechischen Kaufmannes Kokkalis) nicht belegt werden. Auf weitere Anhaltspunkte, die     dem DDR-Vermögen zuzuordnen sind. Bei dieser für die Auffasung der UKPV und des Untersuchungs-       Prüfung hat der Untersuchungsausschuß an Informa- ausschusses sprechen, wurde im Bericht ausführlich      tionen angeknüpft, die bereits der 1. Untersuchungs- eingegangen.                                            ausschuß der 12. Wahlperiode erhalten hatte, denen er aber aus zeitlichen Gründen nicht weiter nach- SED und KPÖ haben sich über Jahrzehnte alle Mühe        gehen konnte. Wegen parallel laufender Ermittlun- gegeben, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse        gen der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Novum gegenüber den Geschäftspartnern aber          des Vermögens der Parteien und Massenorganisatio- auch gegenüber den im Außenhandel der DDR ein-          nen der DDR (UKPV) und der Staatsanwaltschaft II gesetzten Personen zu verschleiern. Nur so ist es zu    bei dem Landgericht Berlin hat auch der 2. Untersu- erklären, daß auch heute noch von vielen ehema-         chungsausschuß der 13. Wahlperiode diese Thematik ligen Außenhändlern der DDR behauptet wird, die         längere Zeit zurückstellen müssen (vgl. Erster Teil, Novum wäre eine österreichische Firma der KPÖ           B.I.10.i)aa) und B.III.2.e). gewesen. Einen konkreten Nachweis für diese An- nahme gibt es aber nicht. Die Behauptungen von          Bereits im August 1992 war in der Zeitschrift „Capi- Steindling, sie habe die Anteile an der Novum für die  tal" unter der Überschrift „Auf Schalcks Spuren" ein KPÖ gehalten und die zugunsten der Zentrag abge-        Bericht erschienen, in dem das Unternehmen Integra gebenen Treuhanderklärungen hätten keine Bedeu-         Im- und Export dem Bereich KoKo zugerechnet tung, es handele sich dabei vielmehr lediglich um       wurde. Außerdem habe der Inhaber der Integra, So- Scheinerklärungen, die der Zentrag nie zugegangen      krates Kokkalis, im Auftrag Dr. Alexander Schalck- wären, sind für den Untersuchungsauschuß nicht          Golodkowskis nach der Ratifikation des Beitritts
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Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode           D r u c k s a c h e 13/10900 Griechenlands zur EG im Jahr 1981 das Unterneh-       2. Sokrates Kokkalis und seine Unternehmen men Intracom zur „Organisation des illegalen High- Tech-Tranfers in die DDR" gegründet. Die Zeitschrift  a) Zur Person berief sich in dieser Meldung auf nachrichtendienst- liche Ermittlungen.                                   Sokrates Kokkalis wurde am 27. Mai 1939 als Sohn des in Griechenland sehr bekannten Medizinprofes- Anläßlich eines Gesprächs mit Vertretern der Treu-    sors Petros Kokkalis in Athen geboren. Während des handanstalt wurde am 20. August 1992 Dr. Schalck-     sog. Obristenregimes in Griechenland lebte die Golodkowski unter Bezugnahme auf den o. a. Bericht    Familie Kokkalis seit Juli 1955 in der DDR im Exü, zu den Unternehmen Integra und Intracom befragt.      wo Petros Kokkalis Direktor des Instituts für Herz- Dieser erklärte, er habe von den genannten Unter-     chirurgie in Berlin (Ost), Professor an der Humboldt- nehmen noch nie gehört und kenne auch Herrn           Universität, Mitglied der Akademie der Wissenschaf- Kokkalis nicht. Die Zentrale Ermittlungsstelle Regie- ten und einer der persönlichen Ärzte Ulbrichts wur- rungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) hatte      de. Diese privilegierte Stellung der Familie erlaubte zwischenzeitlich festgestellt, daß Sokrates Kokkalis  Sokrates Kokkalis ein Studium der Physik und Elek- bei der Deutschen Handelsbank über ein Konto ver-     tronik in Moskau und am Technisch-Physikalischen fügte.                                                Institut der Akademie der Wissenschaften in Berlin (Ost). Nach seinem Studium war Sokrates Kokkalis Aufgrund der Übermittlung eines Schriftstückes        als Dipl. Physiker beim Deutschen Fernsehfunk Ber- durch den Bundesnachrichtendienst (BND) und wei-      lin tätig. Im Februar 1965 übernahm er für das Mai- terer Informationen, die sie durch einen Hinweis-     länder Unternehmen Interis die Handelsvertretung geber erhalten hatte, nahm im Jahr 1993 die UKPV      in der DDR, Rumänien und Polen. ihre Ermittlungen zu der Frage auf, ob es sich bei den Unternehmen Intracom und Integra um Partei- firmen der SED bzw. später der PDS handelte, da die   b) Gründung des Unternehmens GIMEX Ausgangsinformation unter anderem besagte, daß diese Unternehmen nach der Wende zur verdeckten       Zusammen mit seinem Geschäftspartner Aristides Finanzierung der PDS dienen sollten. Die Zuständig-   Voudouris gründete Kokkalis am 25. Februar 1967 keit der UKPV ergab sich aus § 20 a Abs. 1 des Par-   die A. Voudouris - S. Kokkalis OHG, handelnd unter teiengesetzes der DDR. Basierend auf den Informa-     der Firmenbezeichnung GIMEX, die in der Folge für tionen der UKPV erstattete am 2. Mai 1995 die ZERV    verschiedene Außenhandelsunternehmen der DDR, Strafanzeige gegen Sokrates Kokkalis und andere       u. a. Elektrotechnik und Transportmaschinen, als Ver- (vgl. nachstehend 4.). Das daraufhin eingeleitete Er- treterfirma tätig wurde. mittlungsverfahren wurde im Ergebnis nach § 170 Abs. 2 StPO am 23. Mai 1997 eingestellt.              c) Gründung des Unternehmens Integra Laut Informationen eines Hinweisgebers, dem Ver-      Nach einem Zerwürfnis mit seinem Geschäftspartner traulichkeit zugesagt worden war, sei Kokkalis vor    Voudouris gründete Sokrates Kokkalis am 6. Juni 1990 im nachrichtendienstlich gesteuerten Embargo-    1974 zusammen mit Konstantinos Georges Dimitria- handel zugunsten der DDR und anderer östlicher        dis das Unternehmen Integra und erhielt das allei- Staaten tätig gewesen. Neben anderen Unternehmen      nige Vertretungsrecht für den Außenhandelsbetrieb im westlichen Ausland sei zu diesem Zweck mit Ka-     (AHB) Elektrotechnik Export-Import in Griechen- pitalbeteiligung der DDR in Athen das Unternehmen     land. Aufgrund seiner guten Kontakte gelang es Intracom S.A. gegründet und durch den Bereich         Kokkalis schnell, erhebliche Umsätze zu erwirtschaf- KoKo sowie den Sektor Wissenschaft und Technik        ten. Seine Hauptkunden waren im Bereich der Nach- (SWT) der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des        richtentechnik die staatliche Telefongesellschaft OTE Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) finanziert    und im Bereich elektrischer Ausrüstungen und Stark- worden. Die Intracom sei in der Folge fest in die Be- stromtechnik die Energiebehörde PPC. schaffungsstrecken der DDR zum Import von Mikro- elektronik, Digitaltechnik und anderem eingebun- den gewesen. Zuvor, Mitte der 80er Jahre, habe        d) Gründung des Unternehmens Intracom S.A. Kokkalis bereits das zum Bereich Koko gehörende       Aufgrund eines Beschlusses der griechischen Regie- Unternehmen Integra Im- und Export geleitet. Ferner   rung, daß bei der Vergabe von öffentlichen Aufträ- sei Kokkalis während seines Exüs in der DDR vom       gen ein griechischer Produktionsanteü von minde- SWT der HVA als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) ge-    stens 30 % zu berücksichtigen sei, gründete Kokkalis worben worden. Zur Legendierung seien die Ge-         im Jahr 1977 zusammen mit seinem Geschäftspartner schäftsbeziehungen über den VEB Radio- und Fern-      Dimitriadis und in Abstimmung mit dem General- sehtechnik (RFT) abgewickelt worden. Nach 1989        direktor des AHB Elektrotechnik, Dr. Roland Winck- habe Kokkalis aus der noch bestehenden DDR Geld-      ler, das Unternehmen Intracom S. A. Mit anfänglich zahlungen in Höhe von 10 Mio., möglicherweise bis     nur 10 Angestellten wurden dort aus DDR-Bauteilen zu 100 Mio. DM erhalten, denen keine tatsächlichen    Geräte insbesondere aus dem Bereich der Telekom- Handelsgeschäfte zugrundelagen. Mit diesen Zah-       munikation hergestellt. Da es Kokkalis gelang, zum lungen sei die Übernahme zahlreicher ehemaliger       Hauptlieferanten der staatlichen Telefongesellschaft hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS durch Kokkalis     für Vermittlungsstellen und Telefonapparate zu wer- verbunden gewesen. Auch sei die Teilhaberschaft       den, wuchs das Unternehmen in den folgenden Jah- der DDR an den Unternehmen Intracom und Integra       ren ganz erheblich und erlangte in diesem Bereich deutschen Stellen nicht offengelegt worden.           eine nahezu marktbeherrschende Stellung.
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Drucksache 13/10900                Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Dafür, daß die von Kokkalis in den 60er und 70er        Vertragswert der Geschäfte mit Griechenland jeweils Jahren ins Leben gerufenen Unternehmen GIMEX,           2% zu diesem Zweck „abzuzweigen". Diesen Vor- Integra und Intracom mit finanzieller Beteiligung       gang bestätigte auch der Zeuge Willy Koch in seinen der DDR gegründet worden sind, hat der Unter-           Vernehmungen durch das BKA und den Untersu- suchungsausschuß keine Beweise gefunden.                chungsausschuß (Protokoll Nr. 76, S. 83-84). Der Zeuge Dr. Winckler konnte sich auch nach intensiver Der AHB Elektrotechnik Export-Import war der wich-      Befragung und Vorhalt der entsprechenden Doku- tigste Geschäftspartner der Integra und der Intracom    mente in seiner Vernehmung am 27. Februar 1997 in der DDR. Für die vermittelten Geschäfte erhielt      nicht an diesen Vorgang erinnern (Protokoll Nr. 55, Kokkalis vom AHB Elektrotechnik je nach Art und         S. 124-127). Zuvor war bereits der Zeuge Dr. Beil am Umfang der Aufträge Provisionen in Höhe von 5 bis       12. Dezember 1996 hierzu befragt worden. Auch er 10% des Autragswertes, die auf das hierfür einge-       konnte sich nicht daran erinnern, hielt es jedoch richtete Konto 709 bei der Deutschen Handelsbank        durchaus für möglich, daß der Sachverhalt in den gezahlt wurden. Von dort aus transferierte Kokkalis     dem Untersuchungsausschuß vorliegenden Unter- die Gelder auf Konten im westlichen Ausland, ins-       lagen zutreffend dargestellt ist (Protokoll Nr. 42, besondere in der Schweiz.                               S. 44-46). In seiner zweiten Vernehmung am 13. No- Aus den Unterlagen der Hauptabteilung (HA) XVIII/8      vember 1997 hat es der Zeuge Dr. Winckler definitiv des MfS geht hervor, daß Kokkalis über die normalen     ausgeschlossen, einen solchen Auftrag von Dr. Beil Vertreterprovisionen hinaus aus sog. Überfakturie-      erhalten zu haben (Protokoll Nr. 87, S. 54). rungen des AHB Elektrotechnik jährliche Zahlungen von über 1 Mio. DM erhielt. Hierbei handelte es sich    e) Verbindung zum MfS um ein Verfahren, das auch mit anderen Unterneh- men aus dem westlichen Ausland praktiziert wurde.       aa) Gl „Rocco" Die überhöhten Rechnungen seitens des AHB ver- ursachten dort buchhalterisch scheinbar korrekte        Im Januar 1963 wurde Sokrates Kokkalis durch das Ausgaben. Nach dem Transfer des Geldes in die           MfS unter dem Decknamen „Rocco" als Gl (Gehei- DDR erhielt der AHB einen Teil des Mehrbetrages         mer Informant, damalige Bezeichnung für IM) gewor- als Provision und das ausländische Unternehmen          ben. Bis zu seiner Rückkehr nach Griechenland im konnte den eigenen Anteil nach Auszahlung durch         Jahr 1965 berichtete Kokkalis regelmäßig über sei- den AHB in ein behebiges Land, vorzugsweise die         nen Bekanntenkreis bzw. knüpfte im Auftrag des Schweiz, weitertransferieren. Diese, durch das Mini-    MfS auch gezielt Kontakte. Nach seiner Rückkehr sterium für Außenhandel (MAH) genehmigten Über-         nach Griechenland im Jahr 1965 riß der Kontakt zum fakturierungen waren streng vertraulich und nur         MfS ab und mit Beschluß vom 11. Dezember 1968 dem Generaldirektor des AHB Elektrotechnik, Dr.         wurde seine IM-Akte abgelegt. Winckler, dem Hauptbuchhalter Hans-Joachim Vagt         Aufgrund seiner intensiven Geschäftsbeziehungen sowie Kokkalis selbst bekannt. Der Zeuge Hans-          zur DDR in den Folgejahren bis zur Wende und we- Joachim Vagt, alias IMS „Agio", von dem der vorge-      gen seiner engen Kontakte zu prominenten griechi- nannte Bericht an das MfS stammt, konnte sich in        schen Politikern stand Sokrates Kokkalis jedoch seiner Vernehmung am 11. Dezember 1997 auch             unter kontinuierlicher Beobachtung durch das MfS. nach Vorhalt des entsprechenden Dokumentes nicht        Durch seinen engsten Verhandlungspartner auf Sei- an diesen Sachverhalt erinnern (Protokoll Nr. 92,       ten der DDR, dem Generaldirektor des AHB Elektro- S. 40-42).                                              technik Export-Import, Dr. Roland Winckler alias IMS „Peter Schumann", wurde Kokkalis daher über poli- Die Überprüfung des Kontos 709 von Kokkalis bei         tische und wirtschaftliche Entwicklungen in Grie- der Deutschen Handelsbank durch die UKPV ergab,         chenland regelmäßig „abgeschöpft". daß dieser in den Jahren 1986 bis 1991 Provisionen, Gelder aus Überfakturierungen und Erfolgsprämien in Höhe von 1,7 Mio. DM und 11 Mio. USD erhielt.        bb) OV „Kaskade" Der überwiegende Teil des Gesamtbetrages, nämlich       Im Jahr 1984 leitete das MfS gegen Kokkalis den 1,8 Mio. DM und 10,7 Mio. USD floß anschließend        Operativen Vorgang (OV) „Kaskade" ein. Dies ge- auf Konten in der Schweiz ab (Protokoll Nr. 73, S. 25). schah im Zusammenhang mit dem OV „Kaskadeur", Nicht alle diese Gelder waren für Kokkalis selbst be-   in dem insbesondere gegen einen ehemaligen Kon- stimmt. Zum Teil dienten sie auch als „Marktpflege-     tordirektor für Anlagenexport im AHB Elektrotechnik mittel " innerhalb Griechenlands, um die Vergabe        ermittelt wurde. Dieser stand u.a. unter Verdacht, öffentlicher Aufträge positiv zu beeinflussen, da die   von Kokkalis bestochen worden zu sein und die- veraltete DDR-Nachrichtentechnik unter normalen         sem bei Geschäftsverhandlungen ungerechtfertigte Marktbedingungen in einem westlichen Land nicht         Vorteüe verschafft zu haben. Obwohl sich der Be- konkurrenzfähig gewesen wäre.                           stechungsverdacht schließlich nicht bestätigte, wer- den in den Berichten zum OV „Kaskade" sog. Wie- Wie aus Unterlagen der HA XVIII/8 des MfS hervor-       dergutmachungszahlungen durch Kokkalis erwähnt. geht, erhielt Dr. Winckler im Januar 1985 vom seiner-   Durch Auswertung der einschlägigen MfS-Unter- zeitigen Staatssekretär im MAH, Dr. Gerhard Beil,       lagen konnte der Untersuchungsausschuß Zahlun- außerdem den Auftrag, Möglichkeiten zur finanziel-      gen von Kokkalis an das MfS in nicht unerheblichen len Unterstützung der damals regierenden Sozialisti-    Größenordnungen feststellen. Es handelte sich je- schen Partei Griechenlands (PASOK) zu prüfen. Dr.       weils um Einzelbeträge zwischen 25 000 und 50 000 Winckler machte daraufhin den Vorschlag, aus dem        USD, die Kokkalis bar an Dr. Winckler übergab, wel-
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode          Drucksache 13/10900 eher sie wiederum an den Leiter der HA XVIII/8 des      schlossen, eine Provision von Kokkalis als Wieder- MfS, Artur Wenzel, weiterreichte. Im Zusammen-          gutmachungszahlung umzudeklarieren, um den Vor- hang mit dem OV „Kaskade" hat die UKPV Zahlun-          gang abschließen zu können (ebenda S. 162). gen in den Jahren von 1984 bis 1987 in der Gesamt- höhe von 255.000 USD ermittelt (Protokoll Nr. 73,       cc) Verbindung zur Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) S. 26). Bereits dem Eröffnungsbericht zum OV „Kaskade" Der Zeuge Willy Koch, ehemaliger Stellvertreter von     ist zu entnehmen, daß dieser auch mit dem Ziel ein- Artur Wenzel, hat den oben bereits beschriebenen        geleitet wurde, Voraussetzungen dafür zu schaffen, Weg der Zahlungen von Kokkalis über Dr. Winckler        Kokkalis in Zusammenarbeit mit der HVA für das an Artur Wenzel in seiner ersten Vernehmung am          MfS zu werben. Dr. Winckler, alias IMS „Peter 26. September 1996 bestätigt. Nur einmal habe er        Schumann", war es anläßlich einer Dienstreise nach selbst 40 000 USD von Dr. Winckler in Empfang ge-       Griechenland gelungen, Kokkalis für ein Gespräch nommen (Protokoll Nr. 31, S. 146-149). In seiner        über die aktuelle griechische Innen- und Außenpoli- zweiten Vernehmung am 25. September 1997 er-            tik mit einem Vertreter des Ministeriums für Auswär- klärte der Zeuge Koch außerdem, daß Kokkalis selbst     tige Angelegenheiten der DDR (MfAA) zu gewinnen. nicht wußte, wohin seine Zahlungen an Winckler          Hierbei handelte es sich jedoch um eine Legen- letztendlich gelangten (Protokoll Nr. 76, S. 82). Auch  dierung gegenüber Kokkalis. Die durch den Unter- in den vom Untersuchungsausschuß ausgewerteten          suchungsausschuß ausgewerteten Unterlagen des MfS-Unterlagen fanden sich hierfür keine Hinweise.      MfS enthalten keine Belege dafür, daß Kokkalis letzt- Der Zeuge Dr. Winckler wiederum hat in seinen Ver-      endlich aktiv als IM geworben wurde bzw. sich als nehmungen vor dem Untersuchungsausschuß am              solcher verpflichtet hat. 27. Februar 1997 und am 13. November 1997 den           Dies bestätigte der für die Gespräche mit Kokkalis beschriebenen Zahlungsweg kategorisch bestritten.       zuständig gewesene ehemalige Leiter der HVA III/3, Nur einmal habe er von Kokkalis 50 000 USD erhal-       Rudolf Dietmar Bauer, in seiner Vernehmung durch ten. Hierbei habe es sich um eine Spende für Erd-       das BKA am 11. März 1997. Sein erstes Gespräch mit bebenopfer in Rumänien gehandelt (Protokoll Nr. 55,     Kokkalis habe etwa im September oder Oktober 1985 S. 107). Auch nach Vorhalt zahlreicher Vermerke und      durch Vermittlung Dr. Wincklers in dessen konspira- Quittungen des MfS ist der Zeuge Dr. Winckler           tiver Wohnung stattgefunden und er sei Kokkalis als bei seiner Aussage geblieben, die oben erwähnten         „Herr Gerber" vom Ministerium für Auswärtige An- Zahlungen von Kokkalis nicht erhalten zu haben           gelegenheiten vorgestellt worden. Er habe aber (ebenda S. 110-111 und Protokoll Nr. 87, S. 49-50).      keine Zweifel daran gehabt, daß Kokkalis von seiner Der Hintergrund der Zahlungen konnte vom Unter-          MfS-Zugehörigkeit wußte. Das Gespräch habe in suchungsausschuß nicht geklärt werden. Zwar waren        einer offenen Atmosphäre stattgefunden und weitere Wiedergutmachungszahlungen generell nicht unüb-          Treffen seien in Aussicht genommen worden. Beson- lich (vgl. Zweiter Teil, E.I.2.). Wenn das MfS Kennt-    ders betonte Bauer, daß Kokkalis als Abschöpfkon- nisse über Bestechungen oder andere strafbare            takt und nicht als Quelle geführt wurde. Dieser habe Handlungen seitens westlicher Geschäftspartner von       daher keine Verpflichtungserklärung unterschrieben DDR-Außenhandelsunternehmen erlangte, legte es           oder von der HVA Zahlungen für seine Informationen diesen oftmals nahe, im Interesse einer Weiterfüh-       erhalten. Insofern sei auch die Darstellung in der rung der Geschäftsbeziehungen und unter Verzicht         MfS-Akte, wonach sich Kokkalis bereiterklärt habe, auf Strafverfolgung oder Veröffentlichung des er-       weiterhin nachrichtendienstlich mitzuarbeiten, eine langten kompromittierenden Wissens Wiedergutma-          Übertreibung gewesen, um den Vorgang innerhalb chungszahlungen zu leisten. Allein die HA XVIII/8       des MfS aufzuwerten. Mit Kokkalis sei nur über poli- des MfS konnte laut Aussage ihres letzten Leiters,      tische und wirtschaftliche Dinge gesprochen worden, Willy Koch, durch solche Zahlungen und Provisionen       wobei er eigene Meinungen und Erkenntnisse einge- jährlich Devisen in der Größenordnung von ca. 10 Mio.    bracht habe, die anschließend durch das MfS nach- DM beschaffen, die in der Regel an den Bereich          richtendienstlich genutzt worden seien. Kommerzielle Koordinierung oder an die Abteilung Finanzen des MfS abgeführt worden seien (Protokoll Nr. 31, S. 157).                                        3. Pläne für eine Gemischte Gesellschaft Im Falle des Sokrates Kokkalis führte die Beweis-       Anfang 1965 berichtete Kokkalis dem MfS erstmalig erhebung des Untersuchungsausschusses jedoch zu         von seiner Idee, in Griechenland eine sog. Gemischte widersprüchlichen Ergebnissen. Entgegen der oben        Gesellschaft mit DDR-Beteiligung zu gründen. Hier- geschüderten Aktenlage hat der Zeuge Willy Koch,        zu führte er zahlreiche Gespräche mit griechischen der seinerzeit auch für die Durchführung des OV         Politikern und Wirtschaftsfachleuten sowie Handels- „Kaskade" zuständig war, ausgesagt, bei den Zah-        vertretern der DDR. Die Gemischte Gesellschaft lungen durch Kokkalis habe es sich nicht tatsächlich    sollte ein Unternehmen des DIA (Deutscher Innen- um sog. Wiedergutmachungszahlungen gehandelt,           und Außenhandel) bei griechischen Großinvestitio- da hierfür kein Anlaß bestanden habe. Dieser habe       nen vertreten und die gesamte Auftragsabwicklung vielmehr jährlich mit steigender Tendenz Provisio-      übernehmen. Laut eines weiteren Berichts für das nen in Höhe von 100 000 bis 200 000 USD gezahlt         MfS beschloß Kokkalis im Laufe der Planungen (Protokoll Nr. 31, S. 159 und 177). Im Falle des OV     jedoch, zunächst eine rein griechische Gesellschaft „Kaskade" bzw. „Kaskadeur" habe Artur Wenzel be-        zu gründen.
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Drucksache 13/10900                Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Wichtigster Verhandlungspartner für Kokkalis sei-        dem Embargohandel und die Nichtaufdeckung der tens der DDR war der Generaldirektor des AHB Elek-       Gesellschafterstellung der DDR in den Gemischten trotechnik, Dr. Roland Winkler. Aus den Unterlagen       Gesellschaften Intracom S.A. sowie Integra Im- und des MfS geht hervor, daß es zwischen Kokkalis und       Export in Griechenland. Dr. Winckler im Jahr 1985 erneut detaillierte Über- legungen zur Gründung einer Gemischten Gesell-           In der Folge führte das Bundeskriminalamt (BKA) in schaft mit DDR-Beteiligung in Griechenland gab.          Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Koordinierte Diese Gesellschaft sollte im Januar 1986 gegründet       Ermittlung (AKE) der Bundesanstalt für vereini- werden. Als ihr Leiter war einer der damaligen stell-    gungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und der UKPV vertretenden Generaldirektoren des AHB Elektro-          umfangreiche Ermittlungen, insbesondere zahlreiche technik vorgesehen. Dr. Winckler hatte im Hinblick       Zeugenvernehmungen und eine Überprüfung des auf den Geschäftsgegenstand insbesondere drei            Kontos von Kokkalis bei der Deutschen Handelsbank Tätigkeitsbereiche ins Auge gefaßt: Erstens Produk-      durch. Hierbei konnten keine Beweise für die oben tion für Drittländer, in denen die DDR aus politischen   dargestellten Tatvorwürfe bzw. für die der Anzeige oder technischen Gründen nicht selbst als Anbieter       zugrundegelegten Sachverhalte gefunden werden. Das Ermittlungsverfahren wurde daher mit Verfü- auftreten konnte, zweitens Abwicklung von Gegen- gung vom 23. Mai 1997 gem. § 170 Abs. 2 StPO ein- geschäften, z. B. Kauf von Landesprodukten und gestellt. Weiterverkauf im Ausland, drittens gemeinsame technische Entwicklungstätigkeit in Griechenland.        Wie die detaülierten, jedoch unzutreffenden Informa- In seinen Vernehmungen vor dem Untersuchungs-            tionen des eingangs erwähnten Hinweisgebers an ausschuß am 27. Februar und 13. November 1997 hat        die ermittelnden Behörden zustandekamen, war für der Zeuge Dr. Winckler jedoch ernergisch bestritten,     den Untersuchungsausschuß nach eigener Auswer- derartige Überlegungen mit Kokkalis angestellt zu        tung der einschlägigen Unterlagen und MfS-Doku- haben (Protokoll Nr. 55, S. 120-121 und Protokoll        mente nicht nachvollziehbar. Nr. 87, S. 50-52). Auch der ehemalige Hauptbuchhal- ter des AHB Elektrotechnik, Hans-Joachim Vagt, der laut eines MfS-Dokumentes eine spezielle Arbeits-        5. Zusammenfassung gruppe zur Vorbereitung der Gründung der Ge-             Der Untersuchungsausschuß konnte nicht endgültig mischten Gesellschaft leitete, schloß in seiner Ver-     klären, ob die Unternehmen Integra und Intracom nehmung am 11. Dezember 1997 aus, an den Planun-         dem DDR-Vermögen zuzurechnen sind. Es lagen ihm gen beteiligt gewesen zu sein (Protokoll Nr. 92, S. 39). allerdings keine Beweise, die eine Beteiligung der Im Zuge der Aktenauswertung und Zeugenverneh-            DDR bzw. der SED/PDS an den Unternehmen belegt mungen des Untersuchungsausschusses sowie der            hätten, vor. Im Zuge seiner Beweiserhebung, ins- Zeugenvernehmungen des BKA im Zusammenhang               besondere durch Auswertung umfangreicher Unter- mit dem gegen Kokkalis u. a. geführten Ermittlungs-      lagen des MfS, hat der Untersuchungsausschuß zwar verfahren konnten keine Hinweise dafür festgestellt      festgestellt, daß es im Jahr 1985 konkrete Planungen werden, daß es tatsächlich zur Gründung dieser           zwischen dem AHB Elektrotechnik Export-Import Gemischten Gesellschaft gekommen ist. Auffällig          und Sokrates Kokkalis zur Gründung einer Gemisch- war in diesem Zusammenhang jedoch, daß sich in           ten Gesellschaft in Griechenland gab. Es fanden sich den MfS-Unterlagen keine Berichte oder Vermerke          jedoch keine Hinweise dafür, daß es tatsächlich zur darüber fanden, warum von diesem Projekt, das be-        Gründung dieser Gesellschaft gekommen ist. reits ein weit fortgeschrittenes Planungsstadium er-     Der Untersuchungsausschuß hat darüber hinaus fest- reicht hatte, letztendlich Abstand genommen wurde.       gestellt, daß erhebliche Zahlungen durch Sokrates Eine mögliche Erklärung hierfür ist der Umstand,         Kokkalis an Dr. Roland Winckler geleistet wurden, daß während der Beweiserhebung des Untersu-              die dieser an das MfS weitergereicht hat. Der Hinter- chungsausschusses die Erschließung der Unterlagen        grund für diese Zahlungen konnte vom Untersu- der HA XVIII des MfS beim Bundesbeauftragten für         chungsausschuß jedoch nicht geklärt werden. Ins- die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der         besondere fanden sich keine Hinweise dafür, daß ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik             Kokkalis aufgrund einer Verpflichtung aus einem (BStU) noch nicht abgeschlossen war.                     Treuhandvertrag die Zahlungen geleistet hat. Die Er- mittlungen des Untersuchungsausschusses haben keine beweiskräftigen Erkenntnisse zu einer IM- 4. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II        Tätigkeit von Sokrates Kokkalis in den 80er Jahren bei dem Landgericht Berlin                           erbracht. Mit Verfügung vom 29. Februar 1996 leitete die           Als in jeder Hinsicht unzutreffend haben sich die von Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin un-     der Zeitschrift Capital zitierten Ausgangsinforma- ter dem Aktenzeichen 21 Js 5/96 ein Ermittlungsver-      tionen des BND und eines namentlich nicht genann- fahren wegen des Verdachts der Untreue gem. § 266        ten Hinweisgebers herausgestellt, die zur Aufnahme StGB gegen Sokrates Kokkalis und andere sowie un-        der Ermittlungen durch die UKPV und die ZERV bekannte Mitarbeiter des AHB Elektronik, Handels-        sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bereich 4 und unbekannte Mitarbeiter des Sektors         gegen Sokrates Kokkalis führten. Insbesondere fan- Wissenschaft und Technik (SWT) der Hauptverwal-          den sich keine Hinweise für eine verdeckte Finanzie- tung Aufklärung des MfS ein. Der konkrete Tatvor-        rung der PDS durch die Unternehmen Intracom oder wurf lautete auf Veruntreuung von Restmitteln aus        Integra.
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode             D r u c k s a c h e 13/10900 IV. Weitere Hinweise aus Akten                          Die Gründung der Iberma GmbH, Gesellschaft für der Hauptabteilung XVIII des Ministeriums          internationale Wirtschafts- und Marktberatung, er- für Staatssicherheit (MfS) auf Unter-              folgte im Jahre 1970 mit einem Stammkapital von nehmen und Kapitalbeteiligungen der                einer Mio. Mark der DDR. Sie unterstand dem jewei- DDR im westlichen Ausland                          ligen Minister für Außenhandel der DDR, war aber selbst kein Außenhandelsbetrieb. Um der im Untersuchungsauftrag (BT-Drucksache           Neben der Wirtschafts- und Marktberatung export- 13/2483) unter 1.1. formulierten Fragestellung „Wel-    orientierter ehemaliger Kombinate in der DDR gegen che Unternehmen und Beteiligungen der DDR exi-          Entgelt war es Aufgabe der Iberma, mit staatlichen stierten im westlichen Ausland über die in den          Valutamitteln Beteiligungen an Gesellschaften im Berichten des 1. Untersuchungsausschusses           der westlichen Ausland zu erwerben bzw. im westlichen 12. Wahlperiode dargestellten hinaus, und was ist mit   Ausland mit ausländischen Partnern sogenannte diesen Unternehmen und Beteiligungen inzwischen          „Gemischte Gesellschaften" zu gründen. Diese Ge- geschehen?" nachzugehen, hat der Untersuchungs-         sellschaften waren in aller Regel Vertriebsgesell- ausschuß u.a. Unterlagen der HA XVIII des MfS           schaften für diverse DDR-Erzeugnisse. Es war auch beim BStU beigezogen, die Aufstellungen über west-      Aufgabe der Iberma, die wirtschaftliche Tätigkeit liche Firmen, in denen DDR-Geschäftsführer tätig        dieser Gesellschaften im Ausland zu überwachen waren sowie über sog. Gemischte Gesellschaften mit      und zu prüfen. DDR-Beteiligung enthalten. Zur Finanzierung von Gründungen bzw. Beteiligun- Den beigezogenen Unterlagen waren teilweise An-         gen verwaltete die Iberma im Auftrage des Ministe- gaben über Unternehmen und Beteiligungen der            riums für Außenhandel (MAH) einen Kapitalfonds DDR, die dem Untersuchungsausschuß bisher nicht         (Valuta-Mark und Mark der DDR), über den sie nur bekannt waren, zu entnehmen. Zur Klärung der            auf Anweisung des MAH verfügen durfte. Nach Frage, inwieweit es sich bei den aufgeführten Unter-    Aussage des Zeugen Dr. Gerhard Beil (ehemaliger nehmen um Unternehmen und Beteiligungen der             Minister für Außenhandel der DDR) erwirtschaftete DDR handelte und was mit den Unternehmen und            die Iberma selbst keine Gewinne. Gewinne wurden Beteiligungen inzwischen geschehen ist, hat die BvS     allein bei den sog. Gemischten Gesellschaften erzielt dem Untersuchungsausschuß im September 1996             (vgl. Protokoll Nr. 42, S. 53). einen Bericht mit Erkenntnisstand vom 31. Juli 1996 vorgelegt. Zu 14 der mehr als 50 aufgehsteten Unter-    Besonders komplex gestalteten sich die Beiteili- nehmen konnte die BvS nach eigener Angabe man-          gungsverhältnisse der Iberma GmbH. Die GmbH- gels Zuständigkeit der THA/BvS keine Feststellun-       Anteile von Iberma wurden ausweislich des Han- gen treffen (Dokument Nr. 44). In den übrigen Fällen    delsregisters von vier AHB (Chemie-Export-Import; legte sie jeweils die Kapital- und Beteiligungsver-     jetzt Allgemeine Handelsgesellschaft für chemische hältnisse sowie die eingeleiteten Maßnahmen zur         Erzeugnisse mbH / Elektronik Export-Import; jetzt Vermögenssicherung dar.                                 Elektro-Commerz / Transportmaschinen Export-Im- port; jetzt Transportmaschinen Handelshaus GmbH/ Im Ergebnis konnte die Auswertung der dem Unter-        WMW Export-Import; jetzt Wemex Werkzeugmaschi- suchungsausschuß zur Verfügung gestellten Infor-        nenhandel GmbH) zu je 25% gehalten. Iberma hielt mationen keine neuen Beweise oder weiterführende        ihrerseits an fünf Gesellschaften 100% der Anteile, Hinweise auf bisher unbekannte Unternehmen und          die wiederum Anteile an verschiedenen Beteiligun- Beteiligungen der DDR im westlichen Ausland er-         gen gehalten haben oder noch halten (vgl. BT-Druck- bringen.                                                sache 12/7600, Anhangband S. 295). Nach der poli- tischen Wende in der DDR mußte sich die Iberma wirtschaftlich neu orientieren. Auf ihren Vorschlag vom 19. März 1990 hin bestimmte das in das Ministe- V. Firmenbereich Iberma                                 rium für Außenwirtschaft umbenannte ehemalige MAH mit Schreiben vom 11. April 1990, daß der bis- Da der 2. Untersuchungsausschuß u. a. zu klären         herige „Kapitalfonds für Gemischte Gesellschaften" hatte, welche Unternehmen und Beteiligungen der         in einem Fonds für Handelsforderung umzuwandeln DDR im westlichen Ausland über die in den Berich-       sei. ten des 1. Untersuchungsausschusses der 12. Wahl-       Die Iberma verwaltet im Rahmen ihrer Abwicklung periode dargestellten hinaus existierten (vgl. 1.2. des die Restbestände ihrer Beteiligungen und ihr sonsti- Untersuchungsauftrages), hat er auch Untersuchun-       ges Vermögen. Die BvS hat am 25. März 1998 tele- gen zum Firmenbereich Iberma, insbesondere im           fonisch mitgeteilt, daß beabsichtigt sei, das Liquida- Hinblick auf Treuhandverhältnisse an Gesellschafts-     tionsverfahren voraussichtlich noch im ersten Halb- anteüen, die nicht offengelegt seien sowie im Hin-      jahr 1998 zu beenden. blick auf Beziehungen zum Bereich KoKo, vorgenom- men. Diese Thematik war vom Untersuchungsauf-           Weitere Feststellungen zu den vermuteten nicht of- trag des 1. Untersuchungsausschusses der 12. Wahl-      fengelegten Treuhandverhältnissen an Gesellschafts- periode nicht erfaßt, da insoweit eine Begrenzung       anteilen sowie zu den Beziehungen zwischen dem auf Unternehmen des Bereichs KoKo vorgegeben            Firmenbereich Iberma und dem Bereich KoKo hat war. Dabei wurde folgendes festgestellt:                der Untersuchungsausschuß nicht treffen können.
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode C. Rückführung von Vermögenswerten Der Untersuchungsausschuß hat sich im Rahmen sei-       Regelungen zur Ermittlung und Rückführung der nes Auftrages, offengebliebene Fragen des 1. und        Vermögenswerte des Bereichs KoKo waren nicht ge- 2. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode zu      troffen worden. klären, u.a. mit der Frage befaßt, welche Maßnah- men die Bundesregierung, Treuhandanstalt (THA)/         b) Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages (EV) Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderauf- gaben (BvS) und andere staatliche Stellen des Bun-      Eine generelle Zuständigkeit für die Ermittlung und des zur Rückführung von veruntreuten Vermögens-         Rückführung der Vermögenswerte des Bereichs werten ergriffen haben (1.9. des Untersuchungsauf-      KoKo wurde auch im EV nicht festgelegt; die Zustän- trages). Dabei konnte der Untersuchungsausschuß         digkeit für Partei, MfS-Vermögen und Vermögen des im Hinblick auf den Bereich Kommerzielle Koordi-        Bereichs KoKo wurde unterschiedlichen Aufgaben- nierung (KoKo) bereits auf Feststellungen des 1. Un-    trägern zugewiesen. Diese waren zum Teil im Ressort tersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode zu-          des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), zum rückgreifen (vgl. auch Zweiter Teil, A.II.l.).          Teil im Ressort des Bundesministeriums des Innern (BMI) angesiedelt und hatten unterschiedliche mate- riellrechtliche Zielvorgaben. In Einzelfällen wurde darüber hinaus innerhalb eines Vermögenskom- I. Begriffsbestimmung und Zuständigkeiten               plexes zusätzlich noch eine funktionale Aufteilung zwischen der Ermittlungs- und Verwaltungskompe- 1. DDR-Vermögen                                         tenz geschaffen (z.B. zwischen UKPV und THA hin- Bei seiner Arbeit hat sich der Untersuchungsaus-        sichtlich des Vermögens der Parteien und Massen- schuß mit der Aufklärung folgender Vermögenswerte       organisationen). der DDR befaßt:                                         Das BMF ist für die treuhänderische Verwaltung des - Vermögen der Parteien und Massenorganisatio-          Finanzvermögens nach Art. 22 EV zuständig, das nen der ehemaligen DDR (Parteivermögen);            dem Bund und den neuen Ländern gemeinsam zu- steht. Hierzu gehören die AHB (siehe auch Zweiter - Vermögen des ehemaligen Bereichs KoKo;                Teil, I. und nachstehend C.II.3.b), überwiegend auch die Unternehmen und Immobilien des ehemaligen - Vermögen der ehemaligen Außenhandelsbetriebe          KoKo-Bereichs. 1992 übertrug das BMF der THA die (AHB);                                              Verwaltung und Verwertung der zum Finanzvermö- - Vermögen des Ministeriums für Staatssicherheit        gen zählenden Unternehmen des Bereichs KoKo. Die (MfS).                                              THA, später die BvS, setzte diesen Auftrag als Ver- mögensverwalter auf zivil- bzw. gesellschaftsrecht- Diese Vermögen bestehen im wesentlichen aus Bank-       licher Basis um (vgl. auch Zweiter Teil, A. und J.). forderungen, Immobilien und Anteilen an Unterneh- men im In- und Ausland.                                 Nach den Vorschriften des EV über die Fortgeltung der maßgeblichen Vorschriften des Parteiengesetzes der DDR (Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet A, Ab- 2. Zuständigkeit für die Ermittlung                     schnitt III EV) wurde die zunächst allein von der und Rückführung des DDR-Vermögens                  UKPV wahrgenommene treuhänderische Verwal- a) Vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages (EV)        tung des Parteivermögens mit Inkrafttreten des EV auf die THA/BvS übertragen. Die treuhänderische Vor Inkrafttreten des EV wurde die Unabhängige          Verwaltung wird jedoch im Einvernehmen mit der Kommission zur Überprüfung des Vermögens der            UKPV ausgeführt. Das Parteivermögen ist zugunsten Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV)         gemeinnütziger Zwecke in den neuen Bundeslän- durch eine Änderung des Parteiengesetzes der DDR         dern zu verwenden, sofern es nicht den Parteien und zum 1. Juni 1990 eingerichtet. Sie erhielt den Auf-      Massenorganisationen als rechtsstaatlich erworben trag, die Vermögenswerte der Parteien und Massen-       wieder zur Verfügung zu stellen ist oder vom Bun- organisationen zu ermitteln und zu sichern. Mit der     desamt zur Regelung offener Vermögensfragen ein- Verwertung und Sicherung der Vermögenswerte des         vernehmlich mit der UKPV an die früheren Berech- MfS/Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) war auf-       tigten zurückgeführt werden kann (vgl. auch Zweiter grund des Ministerratsbeschlusses der DDR-Regie-        Teil, G.). rung vom 8. Februar 1990 (13/4/90) das Komitee zur Auflösung des MfS/AfNS beauftragt. Dieses Komitee        Die Aufgabe zur weiteren Sicherung, Aufklärung wurde am 3. Oktober 1990 aufgelöst. Im Ergebnis          und Erfassung von Vermögenswerten des MfS/AfNS des Auflösungsprozesses hatte das Komitee bis zum       hat das BMI durch Erlaß mit Wirkung vom 1. Januar 31. Juli 1990 allein an beweglichem Sachvermögen        1991 nach der Auflösung des Komitees zur Auflösung einen Verkaufserlös von 84 Mio. Mark der DDR und        des MfS/AfNS dem Bundesverwaltungsamt (BVA) 3,28 Mio. DM erzielt (vgl. auch Zweiter Teil, E.III.).  übertragen. Das MfS-Vermögen, das vom BVA ermit-
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