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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 telt wird, steht gemäß Art. 21, 22 Abs. 1 EV der THA gen bei der Währungsumstellung aufzudecken. Die bzw. jetzt der BvS zu (vgl. auch Zweiter Teil, E. III.). Rücknahme rechtswidrig erfolgter Umstellungen so- wie die Rückforderung rechtswidrig umgestellter Be- Die Zuständigkeit für die ebenfalls zum DDR-Vermö- träge blieb den Geldinstituten überlassen, die die gen zu rechnenden AHB-Vermögenswerte lag zu- Umstellung vorgenommen hatten. nächst bei der THA. Aufgrund DDR-rechtlicher Vor- gaben hatte die THA, die nach der Umwandlungs- Nach der Deutschen Einheit blieben die Aufgaben verordnung vom 1. März 1990 bzw. des Treuhandge- und Befugnisse der Behörden zunächst unverändert. setzes vom 17. Juni 1990 spätestens zum 1. Juli 1990 Zunächst wurde die Prüfbehörde Währungsumstel- alleinige Gesellschafterin der AHB geworden war, lung dem BMF, später dem Bundesamt für Finanzen nach der Aufhebung des Außenhandelsmonopols in (BfF) zugeordnet (vgl. Zweiter Teil, I.II.4.a). Die Zu- der DDR versucht, die AHB ganz oder in Teilen (z.B. ständigkeit für das Rücknahme- und Rückforde- durch Ausgründungen) zu privatisieren. Im Februar rungsverfahren wurde ebenfalls auf das BfF über- 1991 erging eine Mitteilung des Bundesaufsichtsam- tragen, das auf der Rechtsgrundlage des Währungs- tes für das Kreditwesen, wonach alle AHB mit ihren umstellungsfolgengesetzes (WUFG) berechtigt ist, Vermögen abzuwickeln und zu liquidieren waren. Im rechtswidrig umgestellte Beträge zugunsten des Zuge der Überführung noch verbleibender Treu- Ausgleichsfonds Währungsumstellung zurückzufor- handaufgaben auf die THA-Nachfolgeeinrichtungen dern (vgl. ausführlich Zweiter Teil, I.II.4.). wurden die verbleibenden AHB gemäß Vorstandsbe- schluß der BvS vom 10. Januar 1995 in die Verant- wortung des Direktorats Abwicklung überführt (vgl. Zweiter Teil, J.). II. Maßnahmen der Bundesregierung sowie anderer staatlicher Stellen des Bundes Das BMF ist im Rahmen seiner Rechts- und Fachauf- sicht über die BvS bzw. als Treuhänder des Finanz- vermögens für die Verwaltung und Verwertung des 1. Koordinierungsmaßnahmen DDR-Vermögens durch die BvS zuständig. Dabei Der Untersuchungsausschuß hat festgestellt, daß die kontrolliert und beaufsichtigt das BMF die von der Ermittlung und Rückführung veruntreuter Vermö- BvS veranlaßten tatsächlichen, insbesondere zivil- genswerte verschiedenen Aufgabenträgern mit zum rechtlichen Maßnahmen zur Rückführung veruntreu- Teil unterschiedlicher Ressortanbindung (BMF bzw. ten DDR-Vermögens. BMI) und unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben zugewiesen ist. Diese administrative Aufteilung hat aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse in der DDR, 3. Zuständigkeit für die Rückführung die von einer Einheit von Partei und Staat ausgingen, außerhalb des DDR-Vermögens veruntreuter Probleme aufgeworfen. Innerhalb des Staats- und Vermögenswerte Parteiapparates gab es keine saubere Trennung etwa a) Transferrubel-Verrechnungsverkehr zwischen den Bereichen MfS, Partei und KoKo. Im Zusammenhang mit der Fortführung des Transfer- Der Untersuchungsausschuß hat sich daher insbe- rubel-Verrechnungsverkehrs im 2. Halbjahr 1990 sondere auch mit der Frage befaßt, welche Maßnah- kam es zu Mißbräuchen und unberechtigten DM- men durch die Bundesregierung und andere staat- Auszahlungen (vgl. hierzu Zweiter Teil, I.I.). Das liche Stellen des Bundes ergriffen wurden, um die Er- BMF arbeitet mit der BvS, dem Bundesausfuhramt mittlung und vor allem Rückführung der Vermögens- und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die werte zu intensivieren und zu koordinieren. nach ihrer Fusion mit der Staatsbank Berlin 1994 die Abwicklung des Transferrubel-Verrechnungsver- a) Erste Maßnahmen kehrs übernommen hatte, zusammen daran, diese Ende 1990/Anfang 1991 wurde im BMF die Abtei- Mißbräuche aufzudecken und zivilrechtlich aufzu- lung VIII eingerichtet, die mit dem zugleich einge- arbeiten. Die Bundesregierung hatte zunächst die richteteten Sonderbeauftragten der THA für AHB Deutsche Außenhandelsbank (DABA) später die und Unternehmen des ehemaligen Bereichs KoKo ab Staatsbank Berlin und nach der Fusion 1994 die KfW Januar 1991 nunmehr mittelbar über die Rechts- und beauftragt, die zu Unrecht beanspruchten DM-Beträ- Fachaufsicht des BMF über die THA Einfluß auf die ge zurückzufordern (vgl. Zweiter Teil, I.I.5.b). Die Abwicklung der Unternehmen des KoKo-Bereichs Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen nehmen konnte. Als erste Maßnahmen zur Sicherung durch die KfW erfolgt in enger Abstimmung mit dem der Vermögenswerte in diesem Bereich wurden neue BMF und gegebenenfalls mit der BvS. Geschäftsführer eingesetzt, ein Katalog genehmi- gungspflichtiger Geschäfte eingeführt, Gesellschaf- b) Währungsumstellung terausschüsse bei KoKo-Unternehmen gemischter Gesellschaftsstruktur eingerichtet sowie eine Reihe Schon vor der Durchführung der Währungsumstel- von Vorgaben durch das BMF an die THA gemacht. lung hatte bereits die DDR gesetzliche Regelungen zur Vermeidung und Aufdeckung von Unregelmä- Die Schwerpunkte für das BMF lagen dabei zwar ßigkeiten der Währungsumstellung von Mark der stets bei der Vermögensaufklärung und der Vermö- DDR in DM getroffen (vgl. hierzu Zweiter Teil, I.II.4.). genssicherung sowie bei der eigentumsrechtlichen Danach wurde beim Minister der Finanzen der DDR Zuordnung der Vermögenswerte. Die Bemühungen eine „Prüfbehörde Währungsumstellung" eingerich- des BMF wurden jedoch durch die auf Intransparenz tet, deren Aufgabe es war, rechtswidrige Handlun- und Verschleierung angelegten Aktivitäten der Kom-
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode plexe KoKo, MfS und SED/PDS erschwert. Informa- fahren und im Fall des Konsortialdarlehens Dresden tionen über die Struktur und Arbeitsweise des Berei- gegeben, die nicht optimal gelaufen seien. Er nehme ches KoKo waren nicht lückenlos vorhanden. Zudem an, daß diese Einzelfälle und eine Vielzahl anderer waren viele beweisfähige Unterlagen vor der Wende Entwicklungen zwangsläufig zu der Erkenntnis ge- vernichtet worden. führt hätten, daß man mit den Ermittlungen, so, wie sie in der Vergangenheit geführt worden seien, Im April 1991 wurde in der BMF-Außenstelle Berlin irgendwo am Ende angelangt sei und deshalb einen eine Arbeitseinheit zur Aufklärung der Finanzbezie- neuen Ansatz gesucht habe (Protokoll Nr. 51, S. 70). hung zwischen dem ehemaligen Ministerium der Finanzen (MdF) und dem Bereich KoKo sowie den Im Februar 1996 wurde auf Initiative des BKAmt da- diesem Bereich zugeordneten Firmen eingesetzt. An- her zunächst eine Gesprächsrunde im BKAmt einge- laß waren die umfangreichen Ermittlungen der Staats- richtet, an der ressortübergreifend Vertreter aller be- anwaltschaft bei dem LG Berlin gegen Dr. Alexander troffenen Institutionen, wie z. B. BMF, BMI und UKPV Schalck-Golodkowski. Es sollte geklärt werden, ob sowie nach Bedarf auch die Nachrichtendienste oder Zahlungen aus dem Bereich KoKo und den von nachgeordnete Behörden, wie das BfF und weitere diesem Bereich kontrollierten Firmen auf Regie- Stellen teilnahmen. Diese findet seitdem regelmäßig rungskonten auch tatsächlich das MdF erreicht hat- einmal im Monat statt und hat ebenfalls die Aufgabe, ten und damit dem DDR-Staatshaushalt zugeführt den Informationsaustausch zwischen den einzelnen worden waren. Auf Bitten des BMF wurden von der Ermittlungsbehörden zu verbessern. Am 18. Juni THA entsprechende Nachforschungen durchgeführt. 1996 wurde dort als Weiterentwicklung des bisheri- Feststellungen über Unregelmäßigkeiten wurden gen Kooperationsmodells beschlossen, eine „Arbeits- insoweit nicht getroffen. Diese Aufklärungsarbeit gruppe Koordinierte Ermittlung (AKE)" zu installie- wurde auch schon vom 1. Untersuchungsausschuß ren (vgl. Protokoll Nr. 94, S. 10). der 12. Wahlperiode genutzt. Auf Initiative und unter Federführung des BMF c) Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlung (AKE) wurde 1993 eine Gesprächsrunde „KoKo" ins Leben gerufen. Teilnehmer dieses Gesprächskreises waren Die AKE konstituierte sich am 12. Juli 1996 in Berlin. u.a. Vertreter von BMF, THA/BvS, Zentraler Ermitt- Unter Vorsitz des BMF gehören der AKE als Kern- lungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskrimi- gruppe neben dem BMF das BMI, die UKPV, die nalität (ZERV) und UKPV. Zielsetzung in dieser Ge- ZERV, das Bundeskriminalamt (BKA) und die BvS sprächsrunde war es, eine verbesserte Zusammenar- an. Im Bedarfsfall kann die AKE um weitere Institu- beit der mit der Aufklärung und Sicherung von Ver- tionen erweitert werden. Die AKE tagt für die Dauer mögenswerten des ehemaligen KoKo-Bereiches be- von zwei Jahren in der Regel vierteljährlich. Sie dis- faßten Stellen zu erreichen. Das BMF unterrichtete kutiert aktuelle Ermittlungsfälle im Bereich der Auf- den Untersuchungsausschuß ferner darüber, daß klärung und Sicherung von Vermögenswerten und über den Bereich KoKo hinaus in dieser Gesprächs- gibt Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise runde auch im Bereich Parteivermögen und MfS-Ver- an die jeweüs beteiligten Institutionen, etwa zur Auf- mögen ein regelmäßiger Informationsaustausch über nahme von Rückführungsaktivitäten durch zivilpro- aktuelle Verfahren stattgefunden hat. zessuale Maßnahmen, zur Aufnahme von Vergleichs- verhandlungen oder zur Einstellung weiterer Er- Als weitere Maßnahme veranlaßte das BMF, daß der mittlungen und zur weiteren Vorgehens weise (vgl. Kontenprüfungsauftrag, den das Sekretariat der Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin UKPV einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt (PStS'n) beim BMF, Irmgard Karwatzki, vom 9. Juni hatte, erweitert wurde. Im August 1995 wurden dar- 1996, Anlage zum Protokoll Nr. 11). Die originären aufhin die Prüfungen der Staatskonten bei der Deut- Aufgaben der beteiligten Institutionen bleiben dabei schen Handelsbank (DHB) und der DABA mit einbe- unverändert. zogen. Seit dem 1. Oktober 1996 wird die Arbeitsgruppe b) Gesprächsrunde im Bundeskanzleramt (BKAmt) durch vier Task Forces unterstützt, die aus erfahre- Der Untersuchungsausschuß hat festgestellt, daß die nen Juristen, Volks- und Betriebswirten, Prüfern so- 1993 eingerichtete Gesprächsrunde „KoKo" die Zu- wie (Zoll-)Fahndern zusammengestellt wurden. Die sammenarbeit und den Informationsaustausch zwi- Task Forces haben für eine begrenzte Zeit gezielte schen den mit den Ermittlungen befaßten Stellen Aufgaben wahrzunehmen. Die Mitglieder der Task noch nicht hinreichend verbessert hatte. Forces sind vertraglich mit der BvS verbunden, die auch für die Sachmittelausstattung sorgt. Ihnen Dies bestätigte auch Ministerialrat (MR) Dr. Kurt Bley werden von der AKE Ermittlungsfälle nach Pro- vom BMF in seiner Zeugenaussage vom 30. Januar blemschwerpunkten, Zielgruppen, Vermögensart und 1997 in der 51. Sitzung des Untersuchungsausschus- sachlichen Zusammenhängen zugeordnet. Die Rang- ses. Die bisherigen Koordinierungsrunden hätten folge der Ermittlungsfälle wird nach der Höhe der den Nachteil gehabt, daß sie nicht auf zusätz- potentiell rückführbaren Summen, dem Grad der liches Personal hätten zurückgreifen können. Man Vermögensgefährdung, den Erfolgsaussichten der sei zusammengekommen, habe Informationen aus- Rückführung sowie dem derzeitigen Erkenntnisstand getauscht und sei danach wieder auseinandergegan- bzw. möglichen Erkenntnisverlusten festgelegt. gen. Die Zusammenarbeit sei deshalb nicht so ver- Durch regelmäßige Berichterstattung ist gewährlei- tieft auf den Punkt bezogen gewesen. Auch habe es stet, daß das Vorgehen der Task Forces in enger Ab- Entwicklungen in Einzelfällen, wie dem Novum-Ver- stimmung mit allen beteiligten Stellen geschieht.
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 Weitere Unterstützung findet die AKE in einer Ge- Feststellung, ob eine strafbare Handlung vorliege. schäftsstelle, die u.a. das operative Tagesgeschäft Vorrangige Aufgabe des BMF sei es aber, Maßnah- steuert und die administrative Unterstützung für die men zur Sicherung und Realisierung von Geldern zu Task Forces bereitstellt. Geschäftsstelle und Task treffen, die der öffentlichen Hand zustünden, und Forces haben beide ihren Sitz im Dienstgebäude der zwar unabhängig davon, ob in diesem Zusammen- BvS in Berlin (Schreiben der PStS'n beim BMF, Irm- hang strafbare Handlungen begangen worden seien. gard Karwatzki, vom 9. Juli 1996, Anlage zum Proto- In vielen Fällen, in denen u.a. die ZERV Vermögens- koll Nr. 11; Protokoll Nr. 94, S. 11). verschiebungen vermutet habe, es jedoch nicht ge- lungen sei, Gelder zurückzuholen, seien die Bemü- Den Untersuchungsausschuß hat u.a. bei den Zeu- hungen des BMF bzw. der THA/BvS daran geschei- genvernehmungen von Bundesfinanzminister Dr. tert, daß viele beweisfähige Unterlagen vor der Wen- Waigel in der 94. Sitzung und MR Dr. Bley in der de vernichtet worden seien und zu Beginn der Arbei- 51. Sitzung besonders interessiert, welche Überlegun- ten noch kein genauer Überblick vorhanden gewe- gen das BMF bei der Einrichtung der AKE hinsicht- sen sei, sondern dieser erst mühsam hätte erarbeitet lich einer Verbesserung der Koordinierung angestellt werden müssen. Gleichwohl sei es aber in vielen Fäl- hat und wie die bisherige Zusammenarbeit ausge- len, in denen es noch nicht zu einer strafrechtlichen staltet war. Im Blickpunkt stand dabei auch die Zu- Anklage gekommen sei, zu Erfolgen bei der Siche- sammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, da rung und Rückführung von Vermögenswerten ge- der Untersuchungsausschuß im Rahmen seiner Un- kommen. Insgesamt beurteilt das BMF die Zusam- tersuchungen, etwa im Fall des Konsortialdarlehens menarbeit mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehör- Dresden (vgl. Zweiter Teil, I.III.2.) festgestellt hatte, den als intensiv und konstruktiv. daß bei der Rückführung bzw. Sicherung von Vermö- genswerten zivil- und verwaltungsrechtliche Maß- Der Zeuge Bundesminister Dr. Waigel hob ebenfalls nahmen in engem Zusammenhang mit strafrecht- hervor, daß er den eingeschlagenen Weg über die lichen Ermittlungen und Maßnahmen standen. AKE mit ihren Task Forces für richtig halte. Durch Der Zeuge Dr. Bley erläuterte, daß der Nachteil der die enge Abstimmung zwischen den Beteiligten, die bisherigen Koordinationsrunden, der darin bestan- ihre jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlich- den habe, daß diese nicht auf zusätzliches Personal keiten behielten, seien bereits beachtliche Ermitt- hätten zurückgreifen können, durch die Bildung der lungserfolge erzielt worden. Besonders hervorzuhe- Task Forces habe revidiert werden können. Das Kon- ben seien insoweit die Ermittlungen zum Konsortial- zept für die AKE sei durch die Unternehmensbera- darlehen Dresden. Hier habe eine Task Force in enger Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden hun- tungsfirma Arthur D. Little erarbeitet worden. Diese derte von Aktenordnern gesichtet und die Aussagen habe dabei mit dem zuständigen Fachreferat und der ausgewertet. Hierdurch seien wichtige Grundlagen Leitung der Abteilung VIII des BMF zusammen- für das zivilrechtliche Vorgehen geschaffen worden. gearbeitet. Das BMF habe sich von der Überlegung Zugleich seien die Ergebnisse selbstverständlich und der Erkenntnis leiten lassen, daß es sinnvoll auch den ermittelnden Staatsanwälten zur Verfü- sei, die Zusammenführung von Informationen zu gung gestellt worden (vgl. auch Zweiter Teil, I.III.2.) gewährleisten. Man habe jedoch auch das Problem Die Task Forces hätten sich zudem bisher schwer- gesehen, daß das Zusammenführen der verschiede- punktmäßig mit dem KoKo-Bereich beschäftigt, seien nen Stellen und ihrer Informationen aufgrund der aber auch unterstützend in anderen Bereichen tätig verschiedenen - auch verfassungsrechtlichen - Zu- gewesen. Da das BMF dieses koordinierte Verfahren ständigkeitsregelungen in einem rechtsstaatlich kor- für wichtig halte, weü der Wissensstand auf diese rekten und sauberen Verfahren habe erfolgen müs- Weise gebündelt und erhalten werde, habe es trotz sen. Es sei auch ein Petitum des Innenministers ge- des erforderlichen Personalabbaus bei der BvS die wesen, daß gesetzliche Zuständigkeitsregelungen notwendigen Stellen und Mittel bereitgestellt (Proto- bei der Einrichtung der AKE keinesfalls hätten tan- koll Nr. 94, S. 11). giert werden dürfen. Die Zielsetzung sei daraufhin so festgelegt worden, daß der Informationsaustausch in einem geordneten Verfahren ablaufen sollte. Die Wil- Eine zentrale „Superbehörde", die zivil-, straf- und lensbildung sollte kanalisiert werden und Entschei- verwaltungsrechtliche Aufgaben in sich vereine, dungen im Konsens getroffen werden. Im Vorder- wäre nach Meinung von Bundesminister Dr. Waigel grund der Entscheidungen hätten vornehmlich wirt- jedenfalls keine Alternative zu dem jetzt eingeschla- schaftliche Gesichtspunkte eine Rolle gespielt, wie genen Weg. Diese Zusammenfassung von Bundes- etwa denkbare Vermögensansprüche weiterzuverfol- und Länderaufgaben sowie von Justiz- und Ver- gen oder die dahingehenden Bemühungen einzustel- waltungsbehörden sei schon mit dem Grundgesetz len, ein mögliches kostenintensives Prozeßrisiko ein- nicht vereinbar. Entscheidend sei aber, daß es nichts bringe, einfach alle Aufgaben auf eine Stelle zu über- zugehen, bei komplexen wenig aufklärbaren Sach- tragen. In der THA und jetzt in der BvS sei schon verhalten einen Vergleich zu schließen oder etwa ein hoher und sehr heterogener Sachverstand gebündelt. Schiedsgericht einzuschalten (vgl. Protokoll Nr. 51, Dort würden komplexe Unternehmenskonzepte aus S. 69-72). unterschiedlichen Branchen beurteilt und Unterneh- Das BMF betonte in diesem Zusammenhang weiter- mensfinanzierungen organisiert, Liquidationsverfah- hin, daß sich die Aufgaben von BMF/BvS mit den ren durchgeführt und Vermögenswerte zugeordnet Aufgaben der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden bzw. im In- und Ausland ausfindig gemacht. Es sei zwar teilweise überschneiden, aber nicht decken. daher nicht sinnvoll, diese Aufgaben und Fähigkei- Ziel der strafrechtlichen Ermittlung sei immer die ten auch noch mit den Aufgaben der ZERV, der
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode Staatsanwaltschaft und des BKA zu vermischen Fällen ehemalige AHB in die Überprüfungen einbe- (vgl. Protokoll Nr. 94, S. 11). In vielen Fällen seien es zogen worden. zudem gerade die Strafanzeigen der THA bzw. BvS gewesen, die Ermittlungen der Strafverfolgungsbe- Die BvS beurteilte die bisherigen Erfahrungen mit hörden in Gang gebracht hätten. Die Mitarbeiter der der Ermittlungstätigkeit insgesamt ebenfalls positiv. BvS hätten die strafrechtlichen Ermittlungen nach Sie schloß daraus, daß durch den Einsatz der AKE Kräften unterstützt. Eine erfolgreiche Ermittlungs- und ihrer Task Forces die Chancen auf erfolgreiche tätigkeit erfordere es aber auch, immer wieder nach Rückführung strittigen, und die Ermittlung bisher neuen, besseren Wegen zu suchen, um Dinge voran- nicht erkannten DDR-Vermögens, deutlich steigen zutreiben. Daher habe man schließlich als Struktur werde. für die Zusammenführung der Erkenntnisse der je- weiligen Ermittlungsstellen die AKE geschaffen (vgl. Protokoll Nr. 94, S. 10). 2. Auslobungsaktion zur Suche nach Vermögenswerten Eine im Hinblick auf die AKE im wesentlichen posi- tive Bilanz für die bisherige und zukünftige Zusam- Der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode menarbeit zogen auch BvS und ZERV. Die ZERV be- hatte sich bereits mit dem Verlauf einer im Frühjahr tonte, daß es auch aufgrund von Vorschlägen der 1994 gestarteten Sonderaktion zur Suche von Vermö- ZERV zur Einrichtung der Task Forces bei der BvS genswerten befaßt, konnte jedoch im September kam. Die Anstrengungen zur Vermögensrückfüh- 1994 nur feststellen, daß Resultate der gemeinsamen rung würden dadurch verstärkt, daß bei der AKE die Auslobungsaktion der UKPV und der THA noch bei allen beteiligten Behörden vorhandenen Er- nicht feststanden. Eine abschließende Bilanz war kenntnisse gebündelt würden. Auch die ZERV brin- zum damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich (vgl. ge sich insoweit mit Ermittlungsergebnissen ein. Beschlußempfehlung und ergänzender Bericht des Neben den unter Leitung des BMF stattfindenden 1. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode, Sitzungen der AKE gebe es auch fortlaufend diverse BT-Drucksache 12/8595, S. 37-38). Daher befaßte Kontakte der Task Forces zu den Sachbearbeitern sich der Untersuchungsausschuß auch mit dem wei- der ZERV. Hierbei würden im Rahmen der rechtli- teren Verlauf und den bisherigen Ergebnissen dieser chen Möglichkeiten Informationen ausgetauscht, um Aktion im Rahmen seines Auftrages, die Maßnahmen sowohl die Strafverfahren als auch die zivilrecht- u.a. der Bundesregierung und anderer staatlicher lichen Ermittlungen voranzutreiben. Zukünftig sei Stellen des Bundes zur Rückführung von Vermögens- daher noch ein für die strafrechtlichen Ermittlungen werten zu klären (1.9. des Untersuchungsauftrages). bedeutsamer Erkenntnisgewinn denkbar und mög- lich. Da die Suche nach Vermögenswerten des Bereichs KoKo zunächst nicht den erhofften Erfolg hatte, ver- Die BvS berichtete, daß die Task Forces seit ihrer Ein- suchte die Bundesregierung mit Hilfe einer Sonder- richtung mit mehreren Ermittlungskomplen betraut aktion über Zeitungsannoncen mit der Überschrift wurden. Im sogenannten „Schlaff-Komplex" galten „Gesucht: DDR-Parteivermögen" Vermögenswerte die Bemühungen einer Task Force der Aufklärung früherer DDR-Institutionen im In- und Ausland zu er- des mit dem „Konsortialdarlehen Dresden" verbun- mitteln und dann zu sichern. Für Hinweise, die zur denen Scheingeschäfts hinsichtlich einer Festplatten- Rückführung entsprechender Vermögenswerte bei- speicherlieferung zwischen der Lomer AG und dem trugen, sollte eine Belohnung gezahlt werden (vgl. ehemaligen AHB BIEG. Hier haben die abgestimm- BT-Drucksache 12/8595, S. 37). ten Ermittlungen der beteiligten Stellen u. a. dazu ge- führt, daß eine Zivilklage gegen die Lomer AG und Die Auslobung von Belohnungen für die Rückholung ihre Bevollmächtigten Dr. Konrad Ackermann und von veruntreutem DDR-Vermögen ging dabei zurück Martin Schlaff eingereicht werden konnte (vgl. auch auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Januar Zweiter Teil, I.III.2.). 1993 (BT-Drucksache 12/4102), in dem die Bundesre- gierung aufgefordert wurde, zum Zwecke der Rück- Ein ebenfalls zum „Schlaff-Komplex" zählender Er- führung des durch ehemalige Funktionäre der DDR mittlungsbereich einer Task Force betrifft die laufen- oder deren Helfer vor und nach der Auflösung der den Ermittlungen bzgl. elbion-tours sowie bzgl. ver- DDR veruntreuten Vermögens eine Belohnung für mutlich betrügerischer Geschäfte unter Beteiligung Personen auszusetzen, die sich ursächlich an der ehemaliger AHB. Wiederaufspürung und Rückschaffung beteiligten. Das BMF erstellte im Januar 1994 „Richtlinien für die Die AKE hat ferner eine Task Force beauftragt, Er- Aussetzung von Belohnungen für die Rückholung mittlungen hinsichtlich der Handelsvertreterunter- veruntreuten DDR-Vermögens". Danach wird eine nehmen F.C. Gerlach und Dr. Forgber zu führen. Belohnung nur dann ausgezahlt, wenn die Hinweise Auch hierbei handelt es sich um ein laufendes Ver- neue, den Ermittlungsbehörden bisher nicht be- fahren. kannte Erkenntnisse enthalten und diese zu einem Vorläufig kein weiterer Ermittlungsbedarf wurde endgültigen Zufluß von Vermögenswerten führen. von einer Task Force in den Fällen Günter Asbeck Außerdem werden nur Privatpersonen belohnt, die und Moksel AG gesehen. Im Hinblick auf den Fall weder Täter noch Mittäter oder Anstifter einer Straf- Mondessa (vgl. Zweiter Teil, A.II.4; D.II.l.) und auf tat in Bezug auf den betreffenden Vermögensgegen- Wunsch der UKPV zu Teilbereichen des Falles stand waren. Die Höhe der Belohnung hängt vom Kokkalis (vgl. B.III.) wurde eine weitere Task Force Wert des Vermögensgegenstandes ab. Bis zu einem mit Ermittlungen beauftragt. Zudem sind in einigen Wert von 1000 DM beträgt sie höchstens 5 %, sollte
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 der Wert höher sein, beträgt sie höchstens 3 %, insge- ausgezahlt worden. Insgesamt ist festzuhalten, daß das samt jedoch höchstens 5 Mio. DM. bisherige Ergebnis der Auslobungsaktion den durch die Vielzahl der Hinweise in der Anfangsphase geheg- Mit Beschluß vom 22. Februar 1994 erklärte die ten Erwartungen nicht entsprochen hat. UKPV ihr Einverständnis mit einer Anwendung die- ser Richtlinien auch auf das Parteivermögen. Am 4. März 1994 nahm der Deutsche Bundestag den An- 3. Entwicklung der Rückführungen trag der SPD-Fraktion vom 13. Januar 1993 an. a) Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) Am 31. März 1994 erschienen in einer größeren An- zahl regionaler und überregionaler Zeitungen und Im Bereich KoKo hat sich das BMF im Rahmen der Zeitschriften die von der UKPV und der THA/jetzt Zuständigkeitsregelungen in Zusammenarbeit mit BvS, Direktorat Sondervermögen, erarbeiteten Inse- der THA/BvS 1991/1992 zunächst auf die Klärung rate. Darüber hinaus gab es auch Zeitungsannoncen eigentumsrechtlicher Probleme konzentriert und um- in der Schweiz in der „Neuen Zürcher Zeitung", in fangreiche Prüfungen vorgenommen. Im Vorder- einer Anzeigenfassung der Bezirksanwaltschaft IV grund standen bei der Rechts- und Fachaufsicht des für den Kanton Zürich und im österreichischen BMF die Vermögensaufklärung und Vermögens- „Standard". sicherung. 1993 verlagerte sich die Arbeit schwer- punktmäßig auf die Bearbeitung von Einzelfällen. Die UKPV erhielt bis Anfang Januar 1998 daraufhin Aufgrund der Fülle der gerichtlich anhängigen Ver- insgesamt 580 Hinweise, die zum Teil direkt bei der fahren entschied das BMF im Oktober 1993, die Pro- UKPV eingingen oder zum Teil über die THA/BvS an zeßführung der THA zu übertragen, wobei die Mit- die UKPV weitergeleitet wurden. 410 dieser Hin- wirkung des BMF jedoch gewährleistet blieb. Im weise wurden als sachdienlich angesehen, wovon Verlauf des Jahres 1994 konnten dann endgültig die 233 in der Folgezeit durch die UKPV selbst bearbeitet KoKo-Unternehmen und deren Beteiligungen einver- wurden. Die übrigen wurden an die zuständigen nehmlich dem Finanzvermögen des Bundes zugeord- Ermittlungsbehörden, wie z.B. THA/BvS, ZERV und net werden. Das darauffolgende Jahr war geprägt Steuerfahndungen, weitergegeben. 225 Hinweise durch eine nochmalige gründliche Aufarbeitung des enthielten nach eingehender Prüfung durch das Se- Bereichs KoKo, MfS und des Finanzvermögens im kretariat der UKPV keine bzw. keine neuen Erkennt- Rahmen der neustrukturierten BvS. nisse, so daß acht Hinweise verblieben, die derzeit noch bei der UKPV bearbeitet werden. Von den ins- Soweit Forderungen des ehemaligen Bereichs KoKo gesamt 177 Hinweisen, die von der UKPV an andere gegenüber Dritten bestanden und diese Gelder zur Dienststellen weitergegeben wurden, waren im Ja- Durchführung bestimmter, von der KoKo-Admi- nuar 1998 52 Hinweise als ergebnislos abgeschlos- nistration festgelegter Aufgaben aus dem Haushalt sen. Zu den restlichen Hinweisen fehlten bis dahin der ehemaligen DDR oder aus anderen Quellen Rückmeldungen. stammten, wurden sie, soweit bekannt, direkt vom BMF für den Bundeshaushalt geltend gemacht und Die UKPV zog für ihren Bereich, in dem es um Hin- vereinnahmt. In der Zeit bis 1995 flössen auf diesem weise zum Parteivermögen ging, eine teilweise posi- Weg rd. 2,5 Mrd. DM direkt an den Bundeshaushalt. tive Büanz der Auslobungsaktion. Es gab zwar eine große Gruppe von Hinweisen, die in Fällen von Infor- Anfang 1998 hatte sich der Betrag, den das BMF aus mationen zum Parteivermögen lediglich bereits be- dem Bereich KoKo realisiert hat, auf rd. 3,7 Mrd. DM kannte oder vorhandene Kenntnisse zum Teil bestä- erhöht, wie Bundesfinanzminister Dr. Theodor Wai- tigten und zusätzlich begründeten. Es gab aber auch gel in seiner Zeugenvernehmung vom 15. Januar einen wichtigen Hinweis im Zuge des Novum-Ver- 1998 resümierte. Zudem rechnete er damit, noch wei- fahrens, der zur Auffindung von Unterlagen führte, tere ca. 1,7 Mrd. DM erlösen zu können. Dabei ging bei denen im Ergebnis die begründete Hoffnung be- er davon aus, daß die laufenden Prozesse erfolgreich steht, daß sie dazu dienen, eine Forderung der Bun- beendet werden (Protokoll Nr. 94, S. 10; vgl. im übri- desrepublik Deutschland in Höhe von rd. 500 Mio. gen Zweiter Teil, A.). DM zu stützen. Hier würde der Hinweisgeber nach erfolgreicher gerichtlicher Auseinandersetzung auch b) Bereich Außenhandelsbetriebe (AHB) einen Anspruch auf Auszahlung einer Belohnung er- Unter dem Aspekt der Rückführung von veruntreu- langen (vgl. auch Zweiter Teil, B.II.). Des weiteren ten Vermögenswerten durch die Bundesregierung wurde ein wichtiger Hinweis zur Veruntreuung von oder anderer staatlicher Stellen des Bundes (1.9. des Vermögen eines ehemals gewerkschaftseigenen Ver- Untersuchungsauftrages) hat sich der Untersu- lages gegeben, aufgrund dessen unrechtmäßiger chungsausschuß auch mit dem Bereich der AHB be- Vermögensbesitz und rechtswidrige Vermögensmin- faßt (vgl. vorstehend C.I.2.b) und Zweiter Teil, derung aufgedeckt und treuhänderischer Verwal- J.II.4.a)bb). tung unterstellt werden konnten. Das BMF wies zu den veruntreuten Vermögenswer- Trotz dieser teilweise positiven Bilanz der Auslobungs- ten auf einige Einzelfälle hin, in denen es um ein aktion im Bereich Parteivermögen durch die UKPV Fehlverhalten der Geschäftsleitung bzw. der Ge- stellte der Untersuchungsausschuß fest, daß bislang schäftsbesorger zum Nachteil der AHB ging. Die aufgrund der Sonderaktion weder im Bereich Partei- Geltendmachung bzw. Rückführung der Schadens- vermögen, noch in den anderen Bereichen Vermö- summen erfolgte teils freiwillig (z.B. Interpelz), genswerte endgültig zurückgeführt wurden. Demzu- teils außerhalb der ordentlichen Gerichte durch Ver- folge waren bis Januar 1998 auch keine Belohnungen gleich (z.B. Metallurgiehandel, vgl. hierzu nächste-
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode hend C.III.2.). In anderen Fällen werden Ansprüche ausgestellt mit Artikel 24 des Gesetzes zur Förderung in Zivilverfahren geltend gemacht. Neben dem durch von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen den Untersuchungsausschuß besonders untersuch- im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrecht- ten Faü der Abwicklung des ehemaligen AHB licher und anderer Vorschriften vom 24. Juni 1991 Metallurgiehandel nannte das BMF mit Stand Ende (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991), mit September 1996 die Fälle Interpelz I, in dem 2,9 Mio. dem die „Verordnung zur Abwicklung der Forderun- DM, Interpelz II, in dem 0,7 Mio. DM, Technocom- gen und Verbindlichkeiten realisierter Verträge in merz, in dem 1,9 Mio. DM und Heimelectric, in dem westlichen Währungen (konvertierbare Währungen, 0,8 Mio. DM zurückgeführt werden konnten. Dar- Clearing-Währungen und Verrechnungseinheiten) über hinaus waren in den Fällen VHG Bau noch und Deutschen Mark gegenüber Devisenausländern 1,2 Mio. DM, Heimelectric 5,6 Mio. DM und Intermed und Vertragspartnern in der Bundesrepublik Deutsch- 1,8 Mio DM rechtshängig. Nicht durchsetzbar wegen land und Westberlin" vom 4. Juli 1990 ersatzlos auf- Vermögenslosigkeit des Schuldners waren lt. BMF gehoben wurde. 18,6 Mio. DM im Fall Heimelectric. Die Konzeption für die Abwicklung der AHB, die von Ferner beschloß die AKE, ehemalige AHB in aus- der THA mit der Billigung des BMF erarbeitet wor- gewählten Fällen zu überprüfen, wie die BvS im Fe- den war, sah zwei Varianten vor: bruar 1998 berichtete. Die Ermittlungen sollen sich danach zunächst auf die ehemaligen AHB „Fort- - die Abwicklung durch Stillegung der AHB in schritt Landmaschinen (FLM)", „Kohle-Energie", Verantwortung von durch die THA/BvS eingesetz- „Schiffscommerz" sowie „Holz und Papier" bezie- ten Liquidatoren; hen. Eine Task Force hat inzwischen mit den Ermitt- - die Abwicklung der AHB durch ein privates Unter- lungen in der Sache AHB FLM begonnen. Die Aus- nehmen auf der Basis eines Geschäftsbesorgungs- wertungen staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher vertrages. Hierbei sollte der Geschäftsbetrieb des Akten sowie anderer Unterlagen lasse Handlungsbe- ehemaligen AHB unter Nutzung der Fachkennt- darf zur Eintreibung von Forderungen in beträcht- nisse der Beschäftigten übernommen und mög- licher Höhe durch FLM erkennen. Die Ermittlungen lichst fortgeführt werden (vgl. hierzu auch Zweiter dauerten aber noch an. Teil, J.II.4. a)bb). Exkurs: AHB-Abwicklung Die Haupttätigkeit der noch bestehenden Abwick- lungsmannschaften in den AHB besteht im Abbau Die AHB hatten im Rechts- und Wirtschaftssystem der Forderungen und Verbindlichkeiten, denen Lie- der ehemaligen DDR eine Schlüssel- und Sonderstel- fer- und Leistungsverträge aus der Zeit vor dem 1. Juli lung eingenommen, da sie das verfassungsmäßig ver- 1990 zugrunde lagen. ankerte staatliche Außenhandelsmonopol durchzu- setzen hatten. Mit der Umstellung des Währungs- Die Forderungen betrugen zum 1. Juli 1990 rd. und Wirtschaftssystems im Zuge des Einigungspro- 8,2 Mrd. DM, die bis zum 30. September 1995 zu zesses wurde das staatliche Außenhandelsmonopol 67% abgearbeitet waren und sich somit noch auf abgeschafft, zunächst durch das Gesetz über die 2,7 Mrd. DM beliefen. Danach gestaltete sich die Ein- Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und bringung der Forderungen schwieriger, da diese von über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 den Vertragspartnern zum Teil bestritten oder als und anschließend durch das Gesetz zur Änderung noch nicht fällig angesehen wurden. Zum 30. Sep- und Ergänzung der Verfassung der DDR am 17. Juni tember 1995 waren nach Angaben der BvS im Be- 1990. Mit der Umwandlungsverordnung vom 1. März reich der strittigen Forderungen 304 Gerichtsverfah- 1990 bzw. aufgrund des Treuhandgesetzes vom ren mit einem Gesamtstreitwert von rd. 426 Mio. DM 17. Juni 1990 war die THA spätestens zum 1. Juli 1990 anhängig. Ein Problem bei der Einziehung von Aus- alleinige Gesellschafterin der AHB geworden. Im landsforderungen stellte die Zahlungsunfähigkeit Februar 1991 erging dann eine Mitteilung des Bun- vieler Entwicklungsländer dar, gegen die im großen desaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred.) an Umfang Forderungen bestehen. Hier ist das BMF be- alle AHB, wonach diese mit ihrem gesamten Vermö- strebt, unter Beteiligung der BvS, des Bundesministe- gen abzuwickeln und zu liquidieren waren. Rechts- riums für Wirtschaft (BMWi ), des Auswärtigen Amts grundlage zur Abwicklung und Liquidation der AHB (AA), der DABA/KfW und der Hermes Kredit- ist Art. 4 des 1. Vertrages über die Schaffung einer versicherungs AG, die Forderungen der AHB in Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai Umschuldungsabkommen der Bundesregierung ein- 1990 (I. Staatsvertrag) i.V.m. dem Gemeinsamen Pro- zubeziehen. Bis Anfang 1996 wurden insoweit rd. tokoll über Leitsätze Abschnitt B.,II., Punkt 6. Danach 270 Mio. DM umgeschuldet. war das Außenhandelsmonopol der ehemaligen DDR aufzuheben. Formell erfolgte die Aufhebung des Auch bei Inlandsforderungen besteht das Problem staatlichen Außenhandelsmonopols durch Art. 3 Abs. 2 bei der Einziehung überwiegend in der Zahlungs- des „Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Ver- unfähigkeit von BvS-Unternehmen, gegen die die fassung der DDR" vom 17. Juni 1990. Zuständigkeit Forderungen in der Regel bestehen. Hier entwickelte und Befugnis des BAKred. ergaben sich aus Art. 3 die BvS in Abstimmung mit dem BMF ein Verfahren, des I. Staatsvertrages. wonach notleidende BvS-Unternehmen mit dem AHB Vergleiche abschließen können. In der Zeit bis Als Folge der Aufhebung des staatlichen Außenhan- 30. September 1995 wurden durch das BMF Ver- delsmonopols wurde die vollständige Abwicklung gleiche über ein Forderungsvolumen von rd. 997 Mio. und Liquidation der AHB später nochmals klar her- DM genehmigt.
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 Die Gesamtverbindlichkeiten betrugen zum 1. Juli fers und zu mit der PDS verbundenen Unternehmen 1990 rd. 6,5 Mrd. DM. Sie wurden zum 30. September bestand im Februar 1998 aber noch Ermittlungs- 1995 um 5,6 Mrd. DM abgebaut, so daß 86% der Alt- bedarf. Auch Auslandsvermögen der SED konnte in verbindlichkeiten abgearbeitet waren. erheblichem Umfang fest- und sichergestellt werden, wobei auch hier zu einzelnen Bereichen noch Prü- c) Bereich MfS fungsbedarf bestand (vgl. Zweiter Teil, G.III.). Nach den Feststellungen des Untersuchungaus- Aus dem Vermögen der Parteien- und Massenorgani- schusses bestand das Problem einer Quantifizierung sationen der DDR konnten durch die THA/BvS im des Vermögens des ehemaligen MfS/AfNS darin, daß Rahmen ihrer Zuständigkeit Vermögenswerte von in diesem Ministerium keine Vermögensrechnung, insgesamt rd. 2,6 Mrd. DM realisiert werden. Die sondern nur eine Haushaltsrechnung geführt wurde. UKPV hat dem Untersuchungsausschuß mit Schrei- Das BVA und die THA/BvS überprüften im Rahmen ben vom 24. März 1998 hierzu eine Aufstellung der Ihrer Zuständigkeit schwerpunktmäßig solche MfS- BvS mit Stand 23. März 1998 vorgelegt, die detailliert Bereiche, die als im besonderen Maße vermögensre- Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben im levant für Untreue- und Unterschlagungshandlun- Rahmen der Gesamtabwicklung des Vermögens der gen leicht manipulierbar erschienen (vgl. hierzu auch Parteien und Massenorganisationen der DDR gibt Zweiter Teü, E.III.3.-5.). Hierzu gehörten Geldabhe- (Dokument Nr. 45). Die Einnahmen wurden für die bungen von MfS-Konten bei der Staatsbank bzw. bei Entwicklung in den neuen Ländern verwandt, wie der MfS-Sparkasse. Sie wurden durch eine von der auch Bundesfinanzminister Dr. Theodor Waigel in THA eingesetzten Arbeitsgruppe, in die Vertreter der 94. Sitzung vom 15. Januar 1998 des Untersu- des BVA, der ZERV und der UKPV einbezogen chungsausschusses berichtete. Weitere Einnahmen waren, überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, von 550 Mio. DM würden noch erwartet, wobei der daß in der Regel die Gelder zur Bezahlung von größte Betrag auf den Novum-Prozeß entfalle (Proto- Gehältern, Übergangsbezügen und Abfindungen koll Nr. 94, S. 10; vgl. Zweiter Teil, B.II.). ausscheidener MfS-Mitarbeiter verwandt worden waren. Es liegen dem Untersuchungsausschuß inzwi- e) Bereich Transferrubel/Währungsumstellung schen auch Hinweise dafür vor, daß MfS-Gelder für Unternehmensgründungen eingesetzt wurden Die Maßnahmen der Bundesregierung und der Stand (vgl. Zweiter Teil, E.III.3.). der Rückforderungen im Bereich Transferrubel/Wäh- rungsumstellung sind ausführlich im Sachzusam- Die meisten vom MfS genutzten Immobilien konnten menhang mit den Untersuchungen des Untersu- nur mit Schwierigkeiten ermittelt und schließlich von chungsausschusses zu den unrechtmäßigen Hand- der THA über die Treuhandliegenschaftsgesellschaft lungen im Bereich Transferrubel/Währungsumstel- (TLG ) verwertet werden. Hinsichtlich der Überprü- lung dargestellt (vgl. Zweiter Teil, I.I.5., I.H.4.). Im fung von Betrieben, die zum MfS-Vermögen gehören Bereich Transferrubel wurden nach dem Sachstands- sollten, ergaben sich zum Teil Zuordnungsprobleme, bericht vom Januar 1998 der PStS'n beim BMF, da einige Unternehmen nach den Kriterien des BVA Irmgard Karwatzki, durch die zur Rückforderung und der THA/BvS dem Bereich KoKo zuzuordnen beauftragten Banken (DABA und KfW) rd. 344 Mio. waren bzw. ihre Zuordnung noch nicht abschließend DM gegen Empfänger von DM-Beträgen aus der geklärt war (vgl. auch Zweiter Teil, A.H.2., E.III.4. unberechtigten Inanspruchnahme des Transferrubel- und 5.). Verrechnungssystems realisiert. Bis Anfang 1998 konnte die THA/BvS aus dem Be- Im Bereich Währungsumstellung hat das BfF bis reich des MfS insgesamt rd. 3 Mrd. DM vereinnah- Anfang 1998 insgesamt 270,5 Mio. DM aus rechts- men. Damit sei, so Bundesminister Dr. Waigel in sei- widrig umgestellten Beträgen zurückgefordert. Hier- ner Zeugenvernehmung vom 15. Januar 1998, prak- von wurden von den Beteiligten rd. 184,8 Mio. DM tisch das gesamte bisher festgestellte MfS-Vermögen zur Abwendung der sofortigen Vollziehung der realisiert (Protokoll Nr. 94, S. 10). Rückforderungsbescheide gezahlt und davon wie- derum rd. 28,8 Mio. DM bestandskräftig an den d) Bereich Parteien und Massenorganisationen Erblastentilgungsfonds abgeführt. Die Ermittlungen der UKPV unterscheiden nach Ver- mögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR außer der SED und dem SED/PDS-Inlands- und III. Vergleichsabschlüsse Auslandsvermögen. Hinsichtlich des Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR außer Der Untersuchungsausschuß hat sich - nicht zuletzt der SED waren die Ermittlungen der UKPV im Fe- aufgrund der Höhe der fraglichen Summen in drei- bruar 1998 weitestgehend abgeschlossen. Die UKPV stelliger Millionenhöhe - besonders mit zwei Einzel- hat Vermögenswerte aus diesem Bereich umfassend fällen befaßt, in denen die Bundesregierung/BMF festgestellt. Ungesichertes Vermögen war hierbei nicht durch Vergleichsabschlüsse versucht hat, Vermögen mehr anzunehmen. für die Bundesrepublik Deutschland zu sichern und etwaige längere kostenintensive Gerichtsverfahren Im Hinblick auf das Vermögen der SED/PDS waren zu vermeiden. Es handelt sich hierbei zum einen um die Ermittlungen noch nicht vollständig abgeschlos- den Fall des sog. Konsortialdarlehens Dresden. Hier sen. Das weit verzweigte, umfangreiche Vermögen legte der Untersuchungsausschuß besonderen Wert der SED im Inland wurde zwar weitgehend ermittelt auf die Aufklärung der Umstände des Vergleichs- und sichergestellt, insbesondere zu den Kapitaltrans- abschlusses, da aufgrund staatsanwaltschaftlicher
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Ermittlungen der Verdacht besteht, daß die Darle- beim BMF, Irmgard Karwatzki, vom 4. Oktober 1996. henssumme aus einer strafbaren Handlung herrührt Außerdem wurde Generalstaatsanwalt Christoph (vgl. hierzu Zweiter Teil, I.III.2.). Zum anderen han- Schaefgen als Leiter der Staatsanwaltschaft II bei delt es sich um die Abwicklung des ehemaligen AHB dem LG Berlin in der 48. Sitzung vom 16. Januar Metallurgiehandel durch Unternehmen des Thyssen- 1997 zu diesem Thema informatorisch angehört und Konzerns, bei dem es nach einem Schiedsgerichts- der Zeuge Dr. Kurt Bley, der im BMF für den The- verfahren zu Vergleichsabschlüssen gekommen war, menkomplex zuständig war, vernommen (51. Sitzung die Anlaß für strafrechtliche Ermittlungen gegenüber vom 30. Januar 1997). Die Angaben stimmten im Verantwortlichen des Thyssen-Konzerns gaben. wesentlichen überein, so daß sich der Sachverhalt zur Abwicklung des Metallurgiehandel durch Thys- sen für den Untersuchungsausschuß wie folgt dar- 1. Konsortialdarlehen Dresden stellt: Im Fall des Konsortialdarlehens Dresden, der aus Sachgesichtspunkten ausführlich in diesem Bericht a) Vorgeschichte der Abwicklung des ehemaligen unter dem Gliederungspunkt I. bei den unrechtmäßi- Außenhandelsbetriebes (AHB) Metallurgiehandel gen Handlungen im Bereich Währungsumstellung abgehandelt wird (siehe Zweiter Teil, I.III.2.), wurde Die Metallurgiehandel GmbH i. L. ging auf der auf Initiative des BMF ein Vergleich abgeschlossen, Grundlage der Verordnung zur Umwandlung von der aus der Sicht der Bundesregierung zum Zeit- volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrich- punkt des Abschlusses im Sinne der Vermögens- tungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 sicherung für den Bund und die Stadt Dresden gebo- zum 1. Mai 1990 aus dem ehemaligen „Metallurgie- ten und vorteilhaft war. Der Vergleich lief darauf handel VE Außen- und Binnenhandelsbetrieb der hinaus, daß ein bei der Währungsunion für die Stadt DDR" hervor (Schreiben MR Dr. Bley vom 2. Dezem- Dresden im Verhältnis 2 : 1 umgestellter Darlehens- ber 1997, Anlage zum Protokoll Nr. 51). Als staat- betrag in Höhe von 225 Mio. Mark der DDR in 112,5 liches Stahlhandelsunternehmen betrieb Metallurgie- Mio. DM im Verhältnis 3 : 1 umgestellt werden sollte. handel bis 1990 den Außen- und Binnenhandel der Da es sich bei den Darlehensgebern um ein ausländi- DDR mit metallischen Rohstoffen und metallurgi- sches Konsortium (Lomer AG/BIEG ) handelte, hätte schen Erzeugnissen. Im Juli 1990 wurde Metallurgie- der Betrag insoweit lt. Art. 6 Abs. 3 der Anlage I des handel in eine GmbH umgewandelt, deren alleinige Staats Vertrages vom 18. Mai 1990 von Anfang an nur Gesellschafterin die THA war (Protokoll Nr. 48, S. 48). 3 : 1 umgestellt werden dürfen, so daß nach damali- ger Auffassung des BMF der Vergleich der Rechts- lage entsprach. Inzwischen wurde der Vergleich b) Kontakte und Vereinbarungen zwischen jedoch u. a. wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Metallurgiehandel/Treuhandanstalt (THA) durch das BfF angefochten. Dieses berief sich dabei und Thyssen auf einen Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 2. Dezember 1996, gegen den Nach der Wende 1990 nahm Metallurgiehandel zu- inzwischen jedoch Beschwerde durch die Lomer AG nächst mit einer Reihe von westlichen Unternehmen eingelegt wurde. Der Beschluß des Amtsgericht Kontakt auf, mit dem Ziel, Kooperationen, soge- Berlin-Tiergarten vom 2. Dezember 1996 wurde zur nannte „Joint-Ventures", zu bilden. Sicherung der Durchsetzung der zivilrechtlichen Auch die Thyssen-Handelsunion AG (THU) war Ansprüche erlassen und pfändete gemäß § 111b an einer Zusammenarbeit mit Metallurgiehandel Strafprozeßordnung (StPO) die Forderung der Lomer interessiert. Die sich anschließenden Kooperations- AG gegen die Stadt Dresden. Staatsanwaltschaft- gespräche zwischen Metallurgiehandel und THU liche Ermittlungsergebnisse hatten ergeben, daß im führten im Frühjahr 1990 zur Gründung einer ge- Hinblick auf die Herkunft des Geldes, das als Dar- meinsamen Tochtergesellschaft. Am 11. April 1990 lehen an die Stadt Dresden ausgereicht worden war, ein unrechtmäßiges Scheingeschäft vorlag (siehe wurde ein Gesellschaftsvertrag zur Gründung der ausführlich Zweiter Teil, I.III.2.). gemeinsamen Tochtergesellschaft Thyssen-Schulte Werkstoff- und Metallurgiehandel (TSW) geschlos- sen. Metallurgiehandel hatte dabei einen Anteil von 51 % und die THU von 49 %. 2. Metallurgiehandel/Thyssen Mit Aufnahme der Geschäfte im Juli 1990 übernahm Ähnlich wie im Fall des Konsortialdarlehens Dresden die TSW etwa 1500 Belegschaftsmitglieder von Me- waren im Fall der Abwicklung des ehemaligen AHB tallurgiehandel, bei der etwa die gleiche Anzahl von Metallurgiehandel durch Thyssen im Auftrag und Mitarbeitern verblieb. Dann wurde eine Kapitalerhö- auf Rechnung der THA/BvS umfangreiche Ver- hung und eine Veränderung der Beteiligung im Ver- gleichsabschlüsse zwischen dem BMF und den übri- hältnis 50:50 beschlossen (Protokoll Nr. 48, S. 46-47). gen Beteiligten geschlossen worden. Weitere Vereinbarungen zwischen Metallurgiehan- Zuvor war es zu Streitigkeiten über die Geschäfts- del und Thyssen schlössen sich an, wonach Metallur- besorgung durch Thyssen bei der Abwicklung des giehandel etwa die anfallenden Kosten aus der Fort- ehemaligen AHB Metallurgiehandel gekommen. Die beschäftigung von Mitarbeitern über die vereinbarte Vergleichsabschlüsse führten zu Ausgleichszahlun- Belegschaftsstärke hinaus sowie die Kosten der Be- gen durch Thyssen in dreistelliger Millionenhöhe. endigung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse Zur Feststellung des Sachverhalts erhielt der Unter- tragen sollte. Ferner wurden langfristige Mietver- suchungsausschuß u.a. einen Bericht der PStS'n träge über Betriebsstätten mit anschließenden Kauf-
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 optionen und die Übernahme von Sachanlagevermö- nommen. Lediglich 130 Personen von weit über 3 000 gen und Warenvorräten vereinbart. verblieben bei Metallurgiehandel zum Zwecke der Abwicklung. Die Geschäftsführungen von der neu Am 30. und 31. August 1990 beschlossen Metallur- gegründeten THB und von Metallurgiehandel wur- giehandel und THU im Zusammenhang mit dem den im wesentlichen mit leitenden Angestellten der von der TSW betriebenen Geschäftszweig und wei- Thyssen-Gruppe besetzt. Alle wesentlichen Vorgän- terer Vorhaben geschäftlicher Zusammenarbeit, daß ge bei dem Geschäftsbesorger THB bedurften der Metallurgiehandel der THU 40 Mio. DM als Vorschuß Mitwirkung und Zustimmung von THU (Protokoll zur Verfügung stellt. Der Betrag sollte u.a. zur Ab- Nr. 48, S. 47). deckung der Kosten für Qualifikation und Schulung von Metallurgiehandel-Belegschaftsmitgliedern durch THU oder Dritte dienen, und zwar zum Erhalt der c) Beanstandungen der Treuhandanstalt (THA) Wettbewerbsfähigkeit von Metallurgiehandel. Dieser - Prüfgruppe Außenhandelsbetriebe (AHB) - Vorschuß wurde dann auch im September 1990 ge- bei der Abwicklung von Metallurgiehandel zahlt. Etwas später erfolgte die Zahlung der darauf Da viele AHB ursprünglich, so auch Metallurgiehan- entfallenden Umsatzsteuer. Thyssen übernahm in del, mit dem von Dr. Alexander Schalck-Golodkow- der Folgezeit zunächst weitere 24 % Anteile an der ski geleiteten Bereich KoKo verstrickt waren, hielt es TSW (Protokoll Nr. 48, S. 47). das BMF für erforderlich, diesen Bereich besonders Von diesen Vereinbarungen zwischen Metallurgie- überprüfen zu lassen, um evtl. Unregelmäßigkeiten handel und Thyssen hatte die THA, lt. BMF, zum aufzudecken und Vermögenswerte für die Bundes- damaligen Zeitpunkt keine Kenntnis. Lediglich mit republik Deutschland zu sichern. Im Rahmen dieser einer Rahmenvereinbarung vom 29. Juni 1990 hatte Sonderprüfungen, die von der THA-Prüfgruppe AHB sich die THA einverstanden erklärt. durchgeführt wurden, wurde ab 1992 auch bei Metallurgiehandel eine Überprüfung der Geschäfts- Als sich im Herbst 1990 aber abzeichnete, daß tätigkeiten im Außenhandelsbereich, bei der Ver- Metallurgiehandel als selbständiges Unternehmen äußerung des Binnenhandels sowie im Sonder- nicht überlebensfähig wäre, verhandelte Thyssen bereich Koordinierungshandel (Ko-Handel) einge- nunmehr mit der THA über den vollständigen leitet. Erwerb von Metallurgiehandel. Infolgedessen kam es unter dem 21. Dezember 1990 zu verschiedenen Die Abteilung Ko-Handel war dem ehemaligen Vereinbarungen. Thyssen übernahm von Metallur- „Metallurgiehandel VE Außen- und Binnenhandels- giehandel u.a. das bewegliche Sachanlagevermö- betrieb der DDR" als selbständige Abteilung ange- gen, die Metallurgiehandel-Hauptverwaltung in der gliedert gewesen. Sie hatte die Aufgabe, außerhalb Brunnenstraße 188-190 in Berlin sowie verschiedene der normalen Geschäftstätigkeit Devisen zu erwirt- Beteiligungen. Außerdem veräußerte Metallurgie- schaften. Die Abteilung Ko-Handel unterstand wirt- handel seine restlichen TSW-Anteile (26%) an die schaftlich direkt dem von Dr. Schalck-Golodkowski THU. Ferner übertrug die THA mit Treuhand- und geleiteten Bereich KoKo im Ministerium für Außen- Geschäftsbesorgungsvertrag ebenfalls vom 21. De- handel (MAH). Die Geschäftstätigkeit des Ko-Han- zember 1990 die Abwicklung von Metallurgiehandel dels fand in der ehemaligen DDR keinen Eingang in auf die eigens zu diesem Zweck gegründete Thys- die Bilanzen von Metallurgiehandel. Die erwirtschaf- sen-Handel Berlin GmbH (THB). Diese erhielt außer- teten Devisen der Abteilung Ko-Handel waren an dem treuhänderisch mit Wirkung ab 1. Januar 1991 den Bereich KoKo im MAH abzuführen. den 100%igen Geschäftsanteil der THA an Metallur- giehandel. Die THB übernahm es, Metallurgiehandel Bei der Sonderprüfung der Metallurgiehandel GmbH für Rechnung der THA bis 1995 zu liquidieren. Die wurden Schwerpunkte auf den erfahrungsgemäß Haftung der THB war auf 1,25 Mio. DM jährlich be- sensiblen Bereich der Veräußerungen, Geldbewe- schränkt. Als Vergütung sollte eine Geschäfts- gungen und vertraglichen Vereinbarungen gelegt. besorgungsgebühr anfallen, deren Höhe am Abwick- Die Prüfer deckten in den Geschäftsbeziehungen lungsgewinn orientiert (25 %) war, die aber minde- von Metallurgiehandel und Thyssen in der Folgezeit stens 5 Mio. DM jährlich betragen sollte (Protokoll erhebliche Unregelmäßigkeiten auf. Im November Nr. 48, S. 47; Protokoll Nr. 51, S. 62). 1992 ergaben sich Beanstandungen der Sonder- prüfgruppe AHB in mehreren Bereichen, die nach Die Verträge vom 21. Dezember 1990 standen, lt. Ansicht der THA-Prüfer Ansprüche gegen Thyssen BMF, unter Vorbehalt der Zustimmung des THA-Ver- auf Rückzahlung von insgesamt mindestens 70 Mio. waltungsrates und des BMF. Wie die PStS'n beim DM begründen sollten. BMF, Irmgard Karwatzki, in ihrem Bericht an den Untersuchungsausschuß ausführte, gibt es keine Beanstandet wurde u. a. die für Personalschulungen schriftlichen Unterlagen darüber, daß die Zustim- von Mitarbeitern des Metallurgiehandel durch die mungen beantragt oder erteilt wurden. Dennoch THU in Rechnung gestellten 50 Mio. DM. Unter Be- habe ein damals zuständiger Direktor der THA im rufung auf den Schulungsvertrag vom 30./31. August April 1991 gegenüber Thyssen erklärt, die erforder- 1990 hatte die THU, nach den Feststellungen der lichen Zustimmungen lägen vor und die Verträge Prüfer, gegenüber Metallurgiehandel einen zweistel- seien wirksam, worauf sich Thyssen später auch berief. ligen Millionenbetrag zuviel berechnet, da Leistun- gen zu hoch oder doppelt oder etwa für nicht stattge- Die Belegschaft von Metallurgiehandel wurde, fundene Schulungen abgerechnet worden seien. Des soweit keine Entlassungen erfolgten, im wesent- weiteren ergab sich für die Prüfer aufgrund von lichen von Gesellschaften der Thyssen-Gruppe über- Bilanzmanipulationen durch Thyssen bei der Berech-
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode nung des Geschäftsbesorgungshonorars 1991 in ster) ergriffen werden können. Daher entschloß sich Höhe von 61,8 Mio. DM für Thyssen ein ebenfalls in die THA mit Billigung des BMF, durch die Modifizie- zweistelliger Millionenhöhe verringerter Anspruch. rung des Geschäftsbesorgungsvertrages die künftige Aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages vom Geschäftsbesorgung wieder auf eine sinnvolle Basis 21. Dezember 1990 über die Liquidierung von Me- zu stellen. tallurgiehandel sollte die THB als Geschäftsbesor- gerin eine für jedes Geschäftsjahr abzurechnende Die von der THB treuhänderisch gehaltenen Anteile Gebühr erhalten. Diese sollte 25 % des Geschäftsjah- an Metallurgiehandel wurden zum Januar 1994 auf resgewinnes betragen, mindestens aber 5 Mio. DM die THA zurückübertragen. Der Geschäftsbesor- zuzüglich Umsatzsteuer. Laut Jahresbilanz 1991 be- gungsvertrag zwischen den Beteiligten wurde am 23. trug der Gewinn bei Metallurgiehandel 247,21 Mio. Februar 1994 modifiziert. Es wurde vereinbart, daß DM. Die Prüfer beanstandeten die Gewinnberech- Metallurgiehandel künftig durch die eigene Metall- nung durch Thyssen in der Bilanz 1991, wobei es im urgiehandel-Geschäftsführung abgewickelt werden einzelnen um eine Korrektur der Auslegung des Ge- sollte. Diese Geschäftsführung bestand fortan aus winnbegriffs, unberechtigte Umsatzsteuer-Rückstel- drei Geschäftsführern, von denen die THB auf eigene lungen, unberechtigte Rückstellungen für Zinsen auf Kosten zwei und die THA einen entsandte. Bei Mei- Lieferantenverbindlichkeiten sowie unberechtigte nungsverschiedenheiten entschied die THA als allei- Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forde- nige Gesellschafterin. Auch bei Tochter- und Betei- rungen (sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach) ligungsgesellschaften übte die THA die Stimmrechte ging. Neben den auf dem Schulungs- und dem Ge- aus. Thyssen stellte darüber hinaus ohne zusätzliches schäftsbesorgungsvertrag beruhenden Beanstandun- Entgelt Fachpersonal und Serviceleistungen für die gen ergaben sich für die Prüfer auch Unregelmä- Abwicklungstätigkeit zur Verfügung und verpflich- ßigkeiten und Forderungsansprüche gegen Thys- tete sich, alle erforderlichen Auskünfte weiterzulei- sen wegen des Projektmanagementvertrages vom ten. Die Geschäftsbesorgung und damit die Betei- 31. August 1990 zwischen Metallurgiehandel und ligung von der THB an der Abwicklung von Metall- Thyssen Rheinstahl-Technik, der Sozialplan-Verein- urgiehandel war befristet bis zum 31. Dezember barung für die Metallurgiehandel-Mitarbeiter und 1995. In den Jahren 1993 bis 1995 erhielt die THB für aus Immobiliengeschäften zwischen Thyssen-Gesell- sämtliche Leistungen innerhalb der Geschäftsbesor- schaften und Metallurgiehandel. Insgesamt ergaben gung eine Vergütung von insgesamt 26,5 Mio. DM sich nach Ansicht der THA-Prüfer somit im Novem- zuzüglich Mehrwertsteuer. Dabei war die Haftung ber 1993 die RückZahlungsansprüche gegen Thyssen von der THB auf 2,5 Mio. DM je Schadensfall, höch- von mindestens 70 Mio. DM. stens 5 Mio. DM pro Kalenderjahr begrenzt. Des weiteren einigten sich die THA mit Zustimmung d) Kündigung/Modifizierung des Geschäfts- des BMF und Thyssen, die streitigen Fragen aus den besorgungsvertrages und der Schiedsgerichts- Feststellungen und Beanstandungen der THA-Son- vereinbarung derprüfgruppe AHB durch ein Schiedsgericht klären zu lassen. Hinsichtlich diverser Komplexe, welche die Bean- standungen der THA-Sonderprüfgruppe AHB bei Dabei ging das BMF davon aus, daß die Vorteile eines der Abwicklung des Metallurgiehandel betrafen, gab Schiedsgerichtsverfahrens gegenüber einem Verfah- es unterschiedliche Auffassungen zwischen der THA/ ren vor den ordentlichen Gerichten in erster Linie in BvS und der Geschäftsbesorgerin THB. Die im Rah- der Verhandlungszeit hegen würden. Außerdem habe men der Sonderprüfungen beanstandeten Mißstände die von der THA und Thyssen ausgewählte Besetzung bei der Abwicklung des Metallurgiehandel hatten des Schiedsgerichts die Gewähr geboten, daß die äu- das Vertrauensverhältnis zu Thyssen so weit gestört, ßerst schwierigen, insbesondere bilanzrechtlichen daß am 13. Oktober 1993 die THA den Geschäftsbe- Fragen durch kompetente Fachleute entschieden wür- sorgungsvertrag mit der THB aus wichtigem Grund den. Aufgrund der Schiedsgerichtsvereinbarung vom fristlos kündigte. Die THB allerdings bestritt die 14. Januar 1994 hatten die Parteien umfangreiche Wirksamkeit der Kündigung, so daß eine Beendi- Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten, deren Verlet- gung der Geschäftsbesorgung durch Thyssen nach zung eine Beweislastumkehr für die säumige Partei Ansicht des BMF hätte gerichtlich durchgesetzt wer- zur Folge gehabt hätte. Dadurch hatten Sachverstän- den müssen. dige, Wirtschaftsprüfer sowie die THA-Sonderprüf- gruppe AHB Zugriff auf die erforderlichen Informatio- Die THA entschied sich mit Zustimmung des BMF nen und Unterlagen erhalten, der vorher für die THA für eine Fortführung der Geschäftsbesorgung durch nicht immer gewährleistet war. Die Situation war da- Thyssen. Ausschlaggebend dafür war lt. BMF die mit für die Sachverhaltsermittlungen der THA, die Überlegung, daß die Nachteile einer Beendigung der zum Zeitpunkt der Schiedsgerichtsvereinbarungen Geschäftsbesorgung überwogen hätten. Neben der noch nicht abgeschlossen waren, gegenüber einem zi- Unsicherheit einer gerichtlichen Entscheidung über vilgerichtlichen Verfahren erheblich besser. Die Kla- die Wirksamkeit der Kündigung des Geschäftsbesor- gevorträge der THA konnten daher, so das BMF, im gungsvertrages hätte die Abwicklung von Metallur- weiteren Verlauf des Schiedsgerichtsverfahrens auch giehandel über einen möglicherweise mehrjährigen über die anhängigen Forderungen hinaus erhärtet Zeitraum, den eine gerichtliche Auseinandersetzung und bewiesen werden. hätte in Anspruch nehmen können, nicht weiter- betrieben werden können. Es hätten lediglich Nach umfangreichen Verhandlungen und gutachter- sichernde Maßnahmen durch einen Dritten (Seque- lichen Untersuchungen revidierte das Schiedsgericht