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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 vor allem die Interpretation der Gewinnberechnung Dabei waren die größten Posten in dem unter Ziff. 1. durch Thyssen. Dies wirkte sich für Metallurgiehan- genannten Betrag des Gesamtvergleichs die vom del günstig aus, da sich erwies, daß rd. 90 Mio. DM Schiedsgericht bereits festgesteUten rd. 90 Mio. DM an zuviel an Geschäftsbesorgungshonorar an Thyssen zuviel gezahltem Geschäftsbesorgungshonorar für geflossen waren. Das Schiedsgericht empfahl den 1991 und 1992 sowie rd. 33 Mio. DM an Rückzahlun- Parteien einen Vergleich, mit dem die im Schieds- gen aus dem Schulungsvertrag zwischen Metallur- gerichtsverfahren bereits bezifferten Forderungen er- giehandel und Thyssen (vgl. Protokoll Nr. 51, S. 62). ledigt werden sollten (Protokoll Nr. 51, S. 62-63). Nach Abschluß der Vergleiche zahlte Thyssen die einzelnen Beträge an Metallurgiehandel/BvS zurück e) Die Vergleichsvereinbarungen (Protokoll Nr. 51, S. 63). In einem umfassenden, außerhalb des Schieds- gerichtsverfahrens geführten Vergleichsgespräch am f) Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen 20. Juli 1995, an dem Vertreter des BMF, der BvS, der und Strafverfahren Metallurgiehandel und von Thyssen teilgenommen hatten, wurde Einigkeit über eine vergleichsweise Zum Teil parallel zu den vertraglichen bzw. zivil- Regelung eines Großteils der streitigen Fragen rechtlichen Regelungen zwischen Metallurgiehandel/ erzielt. Die Vorschläge des Gerichts wurden über- BvS/BMF und Thyssen hatte die Staatsanwaltschaft nommen und, darüber hinausgehend, weitere Streit- bei dem Landgericht (LG) Berlin bereits 1993 Ermitt- punkte erledigt. Die Unterschriften der Vertreter der lungen aufgenommen und Durchsuchungen vorge- BvS (handelnd für Metallurgiehandel) und von Thys- nommen wegen möglicherweise strafrechtlich rele- sen unter den Gesamtvergleich, der aus fünf Teilver- vanten Verhaltens der Verantwortlichen von Metall- gleichen bestand, wurden am 1. August 1995 gelei- urgiehandel und der Thyssen-Gruppe (Protokoll stet. Das BMF stimmte dem Vergleich mit Schreiben Nr. 51, S. 66; Protokoll Nr. 48, S. 49). an den Vorstand der BvS vom 17. August 1995 zu. Nach der Informatorischen Anhörung des General- Einige aus dem Gesamtvergleich vom 1. August 1995 staatsanwalts Christoph Schaefgen in der 48. Sitzung noch ausgeklammerte Positionen waren schließlich des Untersuchungsausschusses zu den strafrecht- lichen Ermittlungen erfolgte im Oktober 1993 ins- Gegenstand einer „Schlußvereinbarung" vom 15. Mai besondere zu den Komplexen Schulungsvertrag und 1996 zwischen den Parteien. Projektmanagementvertrag eine Großdurchsuchung Daneben wurden weitere Vergleichsvereinbarungen bei den Beschuldigten und in den Firmenräumen von zugunsten von Metallurgiehandel in bezug auf Im- Thyssen und Metallurgiehandel. Im Januar 1994 wurde mobiliengeschäfte geschlossen, bei denen Grund- das Ermittlungsverfahren jedoch mangels Nachweis stücke von Metallurgiehandel an Thyssen unter Wert eines vorsätzlichen, veruntreuenden Verhaltens ge- verkauft worden waren sowie in bezug auf andere mäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (Protokoll Nr. 48, streitige Zahlungen seitens Metallurgiehandel, u.a. S. 48). für nicht erfolgte Koksheferungen oder von Thyssen an Metallurgiehandel nicht weitergeleitete Frachter- Ab Oktober 1994 übernahm die neugegründete stattungen. In dem ausführlichen Bericht der PStS'n Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin die Akten beim BMF, Irmgard Karwatzki, vom 4. Oktober 1996 über das eingesteUte Verfahren, nachdem im Juli wurden dem Untersuchungsausschuß die einzelnen 1994 die im Schiedsgerichtsverfahren erstellten Klage- Rückzahlungsbeträge seitens Thyssen an Metallur- schriften durch die THA-Stabsstelle an die Staats- giehandel aufgrund dieser Vergleichsvereinbarun- anwaltschaft übersandt worden waren. Im Juni 1995 gen erläutert. teüte die nunmehr zuständige Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin der THA-Stabsstellle mit, daß es Insgesamt hatte danach die Überprüfung der Ge- bei der EinsteUung nach § 170 Abs. 2 StPO hinsicht- schäftsbeziehungen zwischen Metallurgiehandel/ llch der Komplexe Schulungsvertrag und Projektma- BvS und Thyssen zu folgenden Ausgleichszahlungen nagementvertrag bleibe. Im Frühjahr 1995 wurden (inklusive Mehrwertsteuer und Zinsen) seitens Thys- aUerdings hinsichtlich anderer, die Geschäftsbezie- sen geführt: hungen von Metallurgiehandel und Thyssen be- treffender Komplexe seitens der Staatsanwaltschaft II 1. Zahlungen aufgrund des Ermittlungen geführt. Aufgrund einer Pressever- „ Gesamtvergleichs " 175,20 Mio. DM öffentlichung („Zugepackt, eingesackt" - Focus vom 2. Zahlungen aufgrund des 3. April 1995) und einer Sachstandsanfrage der THA „Immobilienvergleichs" 23,00 Mio. DM bei der Staatsanwaltschaft wurde von dort ein Über- prüfungsvorgang wegen Immobiliengeschäften und 3. Zahlungen aufgrund der Frachtkostenerstattungen eingeleitet. Im Februar „Schlußvereinbarung" 22,71 Mio. DM 1996 wurde das eingesteUte Ermittlungsverfahren 4. Zahlungen aus Vergleich dann teilweise wiederaufgenommen und mit diesenllU Nr. 51, S. 66; Protokoll Nr. 48, S. 50-51). „ Koksvertrag " 1,96 Mio. DM 5. Frachterstattung 3,70 Mio. DM Wie Generalstaatsanwalt Schaefgen in der Informa- 6. Rückzahlung von Verzugszinsen 1,29 Mio. DM torischen Anhörung vom 16. Januar 1997 vor dem 7. Rechnungsberichtigung Komplex Untersuchungsausschuß bekundete, hatten insbe- „Schulungsrechnungen" 10,07 Mio. DM sondere die Vergleichsvereinbarung zwischen Me- Gesamtsumme 237,93 Mio. DM tallurgiehandel/BvS/BMF und Thyssen und von der
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode BvS zur Verfügung gestellte Unterlagen der Staats- unter auch der Haftbefehl gegen den Vorstandsvor- anwaltschaft neue Erkenntnisse verschafft, um das sitzenden Dr. Dieter Vogel (Protokoll Nr. 48, S. 47). Ermittlungsverfahren wiederaufzunehmen (Protokoll Nr. 48, S. 48-49). Im November 1997 erhob Thyssen nun ihrerseits Forderungen gegen die BvS und versuchte erneut, Die Staatsanwaltschaft konzentrierte sich nunmehr die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden auf die Ermittlungen hinsichtlich zweier Vorwürfe, Dr. Vogel zu entkräften und eine Aufhebung des wie auch aus dem Jahresbericht 1996 der ZERV zu Haftbefehls zu erreichen. diesem Bereich hervorgeht. Hierbei handelte es sich Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich zum einen um den Vorwurf gegen Verantwortliche der Vorwürfe im Zusammenhang mit der unberech- von Metallurgiehandel, u.a. gegen den ehemaligen tigten Berechnung von Schulungsmaßnahmen stütz- Geschäftsführer Dr. Peter Welzel, der in einem ande- ten sich auch auf Zeugenvernehmungen, insbeson- ren Strafverfahren in Zusammenhang mit der KoKo- dere auf eine Aussage eines Treuhand-Direktors, daß Firma Interna angeklagt und verurteilt worden ist er von dem fraglichen Schulungsvertrag zwischen (Zweiter Teil, A.IV, Exkurs) sowie gegen Verantwort- Metallurgiehandel und Thyssen keine Kenntnis ge- liche von Thyssen, u.a. gegen den Vorstandsvorsit- habt habe (Protokoll Nr. 48, S. 47; „Post von Egon: zenden Dr. Dieter Vogel, wegen der unberechtigten ,Aktion Beschiß Ost'" - Der Spiegel 49/1997, S. 106). Abrechnung von Schulungsmaßnahmen für Mitar- beiter des Metallurgiehandels. Demgegenüber benannte Thyssen mehrere Zeugen dafür, daß die THA/BvS doch über die Schulungen Hier hatte die Staatsanwaltschaft II bei dem LG Ber- informiert gewesen sei. Thyssen erhob Strafanzeige lin den dringenden Verdacht, daß diese Schulungen gegen den ehemaligen THA-Direktor und focht den weiterliefen, obwohl ein Schulungsbedarf nach dem Vergleich hinsichtlich der Rückzahlung von Hono- Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Ziel der Liqui- raren für Schulungsmaßnahmen mit Schreiben vom dierung nicht mehr bestand. Auch nachdem Metall- 12./26. November 1997 an. Ferner beantragte Thys- urgiehandel keine Belegschaft mehr hatte, hätte auf- sen, gestützt auf die Schiedsgerichtsvereinbarung grund einer Vereinbarung, die im Einvernehmen mit vom Januar 1994, ein neues Schiedsgerichtsverfah- dem Vorstand der THU zwischen der THB und ren mit der BvS, bei dem es dann um die Rückzah- Metallurgiehandel getroffen wurde, Schulungen lung der aus dem Vergleich hinsichtlich der Schu- stattgefunden. Zudem seien nicht Metallurgie- lungsmaßnahmen seitens Thyssen an die BvS erstat- Beschäftigte, sondern Thyssen-Angehörige zu Lasten teten rd. 37 Mio. DM geht. Gegen die Durchführung von Metallurgiehandel, letztlich also zu Lasten der eines neuen Schiedsgerichtsverfahrens können lt. THA bzw. des Bundes, geschult worden, ohne daß Mitteilung des BMF vom Februar 1998 keine Ein- hierfür die Zustimmung der THA eingeholt worden wände erhoben werden. Thyssen habe gefordert, vor sein soll. Hierdurch ist nach Angaben von General- einem neuen Schiedsgericht zu verhandeln. Dieses staatsanwalt Schaefgen ein Schaden von 37,8 Mio. habe sich zwischenzeitlich konstituiert. Ein Beset- DM entstanden (Protokoll Nr. 48, S. 47). zungsvorschlag seitens BvS/BMF sei dabei berück- sichtigt worden (Protokoll Nr. 94, S. 39). Zum anderen stand bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen der Vorwurf im Mittelpunkt, daß durch Mitte Dezember 1997 erhob die Staatsanwaltschaft II unzulässige Gewinnverlagerungen vom Geschäfts- bei dem LG Berlin Anklage u.a. gegen Dr. Dieter jahr 1990 des Metallurgiehandels in das Jahr 1991 Vogel wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten überhöhte Gebühren aus dem Geschäftsbesorgungs- der THA hinsichtlich der unberechtigten Abrech- vertrag von Thyssen abgerechnet worden sein sollen. nung von Schulungsmaßnahmen in Höhe von rd. 37 Mio. DM. Wegen Fortfalls der Fluchtgefahr Generalstaatsanwalt Schaefgen konkretisierte diesen wurden allerdings die Haftbefehle gegen Dr. Dieter Vorwurf gegenüber dem Untersuchungsausschuß Vogel und weitere Thyssen-Verantwortliche Anfang dahingehend, daß in der Bilanz 1990 Rückstellungen Januar 1998 durch die 19. Große Strafkammer des und Wertberichtigungen enthalten seien, die dann LG Berlin aufgehoben. Über die Zulassung der im Jahre 1991 aufgelöst wurden, obwohl sie schon im Anklage und die mögliche Eröffnung des Hauptver- Jahre 1990 nicht notwendig gewesen seien, also der fahrens gegen die Thyssen-Manager entscheidet die Gewinn schon im Jahre 1990 hätte ausgewiesen wer- Strafkammer, nachdem die Beschuldigten zu der An- den müssen. Die Verlagerung ins Jahr 1991 habe klage und dann ggf. wiederum die Staatsanwalt- dann aber zur Folge gehabt, daß sich die am Gewinn schaft II zu der Erwiderung Stellung genommen orientierende Geschäftsbesorgungsgebühr für Thys- haben (vgl. „Haftbefehl gegen Thyssen-Chef Vogel sen wesentlich erhöhte und daß hierdurch Metallur- wurde aufgehoben" - FAZ vom 7. Januar 1998; „Ju- giehandel und damit wiederum der THA bzw. dem stiz hebt Haftbefehl gegen Dieter Vogel auf" - Die Bund ein Schaden im Wert von 35,2 Mio. DM ent- Welt vom 7. Januar 1998). standen sei (Protokoll Nr. 48, S. 47). Soweit gegen zwei der Angeschuldigten, von denen Die Ermittlungen gegen 26 Beschuldigte hinsichtlich einer Dr. Vogel ist, der Anfangsverdacht weiterer dieser beiden Komplexe führten schließlich Anfang strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der August 1996 zu Haftbefehlen gegen zehn Verant- Abwicklung des Metallurgiehandel bestand, wurde wortliche von Thyssen und Metallurgiehandel, die, das Verfahren eingestellt. Das Verfahren wegen der mit Ausnahme des Haftbefehls gegen Dr. Peter unberechtigten Abrechnung von Schulungsmaßnah- Welzel - zum Teil gegen Zahlung von Kautionen in men war aus dem ursprünglichen Ermittlungsverfah- Millionenhöhe - außer Vollzug gesetzt wurden, dar- ren herausgetrennt worden, weil insoweit ein frühe-
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 rer Abschluß möglich war. Hinsichtlich weiterer lung Verkehr des Zentralkomitees (ZK) der SED in Beschuldigter und anderer Tatkomplexe bei der Ab- der Eumit wahrnehmen sollte. Zusammen mit dem wicklung des Metallurgiehandel sind die Ermittlun- Gesellschafter AHB Metallurgiehandel sollte eine gen inzwischen ebenfalls abgeschlossen. Die Staats- Exportlinie für Waren der DDR-Produktion instal- anwaltschaft II bei dem LG Berlin hat im März 1998 liert und die erwirtschafteten Devisen an das sog. Anklage erhoben. Honecker-Konto (Konto 628) bei der DHB abgeführt werden. Exkurs: Auflösung von Euro Union Metal Italiana, Torino SPA, Italien (Eumit SPA, Turin) Der Untersuchungsausschuß hat sich mit dem Ver- kauf der Eumit-Beteiligung beschäftigt, da dies ein Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Ereig- noch offener Punkt im Abschlußbericht des 1. Unter- nisse um den AHB Metallurgiehandel und in Fort- suchungsausschusses der 12. Wahlperiode war. Hier- führung des Untersuchungsauftrages des 1. Unter- zu hat dem Untersuchungsausschuß ein Bericht der suchungsausschusses der 12. Wahlperiode hat sich BvS vorgelegen. Nach Darstellung der BvS wurde der Untersuchungsausschuß mit der Auflösung des das Treuhandverhältnis zwischen der DHB und dem Unternehmens Eumit SPA, an dem der AHB Metallur- AHB Metallurgiehandel beendet. Der AHB Metallur- giehandel eine Beteiligung besaß, befaßt. giehandel übernahm am 5. November 1991 von der Der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode DHB das gesamte Eumit-Aktienpaket durch nota- hat in seinem zweiten Teilbericht (BT-Drucksache rielle Vereinbarung zwischen dem AHB Metallurgie- 12/3920, S. 32) Feststellungen zur Eumit getroffen: handel und der DHB. Eumit wurde 1974 zur finanziellen Unterstützung der Der Verkauf der Eumit-Beteiligung steht deshalb in italienischen und griechischen KP im Auftrag der engem Zusammenhang mit der Abwicklung des DDR gegründet und war eine sog. Gemischte Gesell- AHB Metallurgiehandel durch die THB. Die BvS schaft (vgl. BT-Drucksache 12/7600, S. 241 f.). Ihren hatte mit der THB einen Geschäftsbesorgungsvertrag Hauptsitz hatte Eumit in Turin (Italien), in Berlin geschlossen, der die Auflösung des AHB Metallur- (Ost) unterhielt sie nur ein Büro. Im Jahre 1990 ver- giehandel zum Gegenstand hatte und deshalb auch fügte Eumit über ein Aktienkapital von 1.680 Mio. Lire den Verkauf der Anteile an Eumit beinhaltete. Die (1.680 Aktien mit Nennwert von je 10 000 Lire). 1990 BvS selbst war auf Grund dieses Vertrags nicht in hielt die DHB treuhänderisch für den AHB Metallur- den Liquidationsprozeß des AHB eingeschlossen, giehandel 30,6 % der Aktien. hatte somit auch keinen Einfluß auf den Verkauf der Organisatorisch gehörte Eumit zur Abteilung Firmen Eumit-Aktien und konnte aus diesem Grund dem des Bereichs KoKo, sie war aber nicht Eigentum des Untersuchungsausschuß keine näheren Angaben Bereichs KoKo, sondern wurde der SED zugerechnet über eventuelle Käufer und über die Höhe des Kauf- (vgl. dazu BT-Drucksache 12/7600, S. 241 ff.). Als Vize- preises machen. Deshalb war es auch für den Unter- präsident war seit den 80er Jahren Hans-Joachim suchungsausschuß nicht möglich, weitergehende Springmann eingesetzt, der die Interessen der Abtei- Feststellungen zu treffen. D. Nutzung von Kreditinstituten innerhalb und außerhalb der DDR für die Aktivitäten des Bereiches KoKo und des MfS Der Ausschuß hatte gemäß 1.10. des Untersuchungs- riums der Finanzen (BMF) mit Stand vom 10. Dezem- auftrages zu klären, ob und wenn ja, welche Rolle ber 1996 beigezogen sowie die Zeugen Feodor Kreditinstitute innerhalb und außerhalb der DDR bei Ziesche (von 1974 bis 1991 Direktor der Deutschen Vermögensveruntreuungen von Unternehmen und Handelsbank) und Prof. Dr. Werner Polze (von 1978 Personen der DDR gespielt haben. bis 1991 Präsident der Deutschen Außenhandels- bank) vernommen. I. Kreditinstitute in der DDR 1. Unterlagen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Die Rolle von Kreditinstituten in der DDR bei Vermö- (ehemaligen DDR (BStU) zum Wertpapierhandel gensverschiebungen wurde bereits in den verschie- denen einschlägigen Themenkomplexen dieses Be- Aus den Akten des MfS über den Geheimen In- richts behandelt. Nicht behandelt wurde dabei die formanten (Gl) „Halka" (Feodor Ziesche - Mitarbei- Frage, ob die DDR-Kreditinstitute mit Wertpapieren, ter der ehemaligen Deutschen Notenbank, Vorgän- die sich der NS-Staat widerrechtlich angeeignet gerin der Staatsbank der DDR, und späterer Direktor hatte, gehandelt haben. Hierzu hat der Unter- der Deutschen Handelsbank) geht über die Versu- suchungsausschuß einen Bericht des Bundesministe- che, Wertpapiere, die die DDR aus den Beständen
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode der früheren Deutschen Reichsbank übernommen der von der Bundesrepublik durchgeführten Wert- hatte, auf dem internationalen Markt zu verkaufen, papierbereinigung kommt „Halka" zu dem Ergebnis: folgendes hervor: „Wertpapiere westdeutscher Unternehmen sind prak- tisch nicht mehr unterzubringen. " Ab Mitte der 50er Jahre hatte die DDR über Mittels- männer in der Schweiz Kontakt zu einer amerikani- Nachdem im Jahre 1959 die Verhandlungen - die auf schen Käufergruppe, die bereit war, für ausländische Seiten der DDR von Feodor Ziesche geführt wurden - Wertpapiere (nicht westdeutsche) aus diesem Be- zunächst zum Abschluß gebracht worden waren, stand - selbst wenn sie für kraftlos erklärt worden stoppte der damalige Präsident der Deutschen waren - einen Preis zu zahlen, der einem Bruchteil Notenbank das Geschäft. Grund hierfür war offenbar des Nennwertes der einzelnen Wertpapiere ent- eine „Dekonspiration" während der Verhandlungen. sprach. Das aus den Akten hervorgehende maximale Auf DDR-Seite wurde großer Wert auf Geheimhal- Angebot für bestimmte norwegische Papiere läutete tung bei diesem Geschäft u.a. deswegen gelegt, weil auf 20 % des Nennwertes. man sich über die Herkunft der Wertpapiere nicht vollständig im Klaren war. Es stand zu befürchten, Zu den Verhandlungen, die in diesem Zusammen- daß es sich bei den Wertpapieren um ursprünglich hang geführt wurden, wird in einem Treffbericht des jüdisches Eigentum handelte, das sich der NS-Staat MfS mit dem Gl „Halka" vom 23. Februar 1959 aus- im Rahmen von Verfolgungsmaßnahmen angeeignet geführt: hatte. Wäre dies im westlichen Ausland bekannt „Desweiteren berichtete der Gl über ein Sonder- geworden, hätte eine „Diskriminierung der DDR" geschäft, welches er im Auftrage der Partei durch- gedroht. führt. Dabei handelt es sich um den Verkauf von Die Verhandlungen wurden kurze Zeit später - nach Wertpapieren einer norwegischen Firma, die seit einem personellen Wechsel der Verhandlungspartner der Zeit des Faschismus noch im MdF liegen, an auf Käuferseite - wieder aufgenommen. Ob es eine Gruppe von amerikanischen Interessenten. schließlich zu einem Verkauf von Wertpapieren ge- Bei diesen Papieren handelt es sich um Aktien, kommen ist, konnte der Untersuchungsausschuß deren Besitzer aller Wahrscheinlichkeit nach Juden nicht feststellen, da die vorliegenden Akten zu die- waren. Die Papiere wurden von Faschisten gestoh- sem Komplex im Jahre 1962 enden, zu einem Zeit- len und dann im Fasch. Reichs-Finanzministerium punkt, als offenbar noch Verhandlungen geführt untergebracht, wo sie noch heute liegen. ... Als wurden. Außer einem sogenannten Probeverkauf in neuer Mittelsmann ist jetzt der Generalsekretär der relativ geringer Höhe (Treffbericht 17. Dezember Kommunistischen Partei der Schweiz aufgetreten, 1960) hegt lediglich folgender Hinweis auf einen mit dem der Gl persönlich verhandelt. Er hat die- abgeschlossen Verkauf von Wertpapieren in einem sem offen seine Meinung dazu gesagt, dass es Treffbericht des MfS mit „Halka" vom 8. August nicht zweckmäßig ist, dass die Kommunistische 1962 vor: Partei sich offiziell in dieses Geschäft einschiebt, da es zu Schwierigkeiten führen kann. „Bis jetzt sind bei der Handelsbank noch keine Gelder aus dem Hollandgeschäft eingegangen. Bis Der Gl bringt auch zum Ausdruck, dass durch die- Anfang August 1962 sollten 2 Mio. hfl gezahlt ses Geschäft, wenn es nicht in der vorgesehenen werden. " Form abläuft, grössere Schwierigkeiten für unsere Partei auftreten können, d.h. geht das Geschäft Nach einem Treffbericht vom 13. März 1959 ging schief und wird bekannt, dass die SED hinter die- „Halka" zunächst von einem Wert der vorhandenen sem Geschäft steht, dann kann dies durch die Wertpapiere in Höhe von 6-7 Milliarden Dollar aus. feindliche Propaganda ausgenutzt werden und der Nach einem Vermerk vom 17. März 1959 der Haupt- Partei sowie der DDR im Ansehen grosser Schaden abteilung III des MfS vertrat „Halka" dagegen die zugefügt werden (es handelt sich um jüdisches Auffassung, daß „dieser Betrag bei weitem zu hoch Eigentum - augenblickliche Situation - Westdeutsch- gegriffen " sei. land mit der fasch. Judenverfolgung). Der Gl berichtete weiter, daß er dem Gen. Martin Schmidt, der Kenntnis hat von diesem Geschäft, 2. Bericht des Bundesministeriums seine Bedenken mitgeteilt hat. Auch dem ZK der Finanzen zum Wertpapierhandel wurde Mitteilung davon gemacht. Die Gen. vom In seinem Bericht vom 10. Dezember 1996 hat das ZK sagen, daß der Gl die Verantwortung trägt und BMF dem Untersuchungsausschuß Auskunft über damit war die Sache für sie erledigt. Gen. Martin die Erkenntnisse der Bundesregierung hinsichtlich Schmidt sagte zum Gl, da dieser als Privatmann der im Keller des Ministeriums der Finanzen der auftritt im Geschäft, daß im Notfall beim Mißglük- DDR, später des Zentralkomitees der SED aus der ken des Geschäfts über den Gl ein ,Faß Scheiße' Zeit der letzten Kriegstage gelagerten Wertpapiere ausgekippt wird. Des weiteren sagt der Gl, dass erteilt: das Geschäft nicht mehr zu stoppen ist und in der nächsten Woche abgeschlossen wird." (Dokument Die Deutsche Reichsbank habe bis zum Ende des Nr. 46) Zweiten Weltkrieges Wertpapiere verwahrt, die ihr entweder in ihrer Eigenschaft als Wertpapiersammel- Aus einem weiteren Treffbericht vom 17. Dezember bank seit 1939 übergeben worden seien oder die sich 1960 geht hervor, warum Wertpapiere westdeutscher das Deutsche Reich im Zusammenhang mit NS-Ver- Unternehmen in solchen Verhandlungen keine Rolle folgungsmaßnahmen angeeignet habe. Aufgrund spielten: Unter Hinweis auf die rechtliche Lage nach einer Verfügung der Alliierten Kommandantur vom
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 August 1945 seien die Berliner Banken verpflichtet gewesen sei. Durch die Wertpapierbereinigung der gewesen, alle in Groß-Berlin befindlichen ausländi- Bundesrepublik sei jedes vorhandene Wertpapier mit schen Wertpapiere an die Berliner Stadtbank (früher der jeweiligen Nummer registriert und die fehlenden Berliner Stadtkontor) abzuliefern. Im Jahre 1950 seien Wertpapiere im Bundesgesetzblatt gesperrt worden. sämtliche Tresore in Berlin (Ost) mit ihrem Inhalt Er sei einmal persönlich im großen Tresorraum der auf das damalige Ministerium der Finanzen der DDR DHB in der Behrenstraße 22 in Berlin (Ost) gewesen - Tresorverwaltung - übergegangen. Altwertpapiere und habe sich die dort vorhandene Wertpapier-Kartei in der DDR seien an die jeweils zuständigen Stellen angesehen, von der er angenommen habe, daß es der Deutschen Notenbank und in Berlin an das Ber- sich bei den registrierten Daten um das Vermögen liner Stadtkontor abgeliefert worden. Das Gebäude jüdischer Mitbürger in Berlin gehandelt habe. Wel- der Deutschen Reichsbank mit den im Keller gelager- ches Vermögen erfaßt und welches davon beschlag- ten Wertpapieren sei nach dem Krieg zunächst vom nahmt worden war, sei jedoch aus den Karteikarten Ministerium der Finanzen der DDR und später vom nicht ersichtlich gewesen. Ziesche hat nach seinen Zentralkomitee der SED genutzt worden. Die Wert- Angaben bei einem Gespräch, welches sich zufällig papiere seien solange in den Tresoren verblieben, bis mit Dr. Schalck-Golodkowski ergeben habe, die im die Zuständigkeit für sie im Jahr 1968 auf das Amt Keller vorhandene Kartei mit Aufstellungen über Per- für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR über- sonen und Hausbesitz und ähnlichem erwähnt und tragen worden sei. Die vorhandenen, zu einem vorgeschlagen, sich diese „vielleicht mal anzuguk- erheblichen Teil ausländischen Wertpapiere seien in ken" (Protokoll Nr. 28, S. 14 f., 20 f.). Er habe aber einer noch heute existierenden Kartei erfaßt worden. bezüglich der Kartei keine weiteren Informationen Unter den zum größten Teil kraftlosen Wertpapieren von Dr. Schalck-Golodkowski bekommen und erin- würden sich wahrscheinlich auch solche von jüdi- nere sich nicht daran, jemals mit ihm oder Mitarbei- schen Bürgern befinden, deren Anzahl und deren tern des Bereiches KoKo über die Wertpapiere ge- rechtmäßige Inhaber jedoch nicht bekannt seien. Die sprochen oder ein Geschäft damit gemacht zu haben durch verschiedene Gesetze in der Bundesrepublik (Protokoll Nr. 28, S. 20, 23, 25). Die Wertpapiere Deutschland erfolgte Wertpapierbereinigung habe selbst haben nach Ziesches Aussage in einem der im wesentlichen Wertpapiere von Emittenten mit Sitz Tresore des Gebäudes des ZK der SED gelegen. im Gebiet der alten Bundesrepublik Deutschland Während der DDR-Zeit habe er zum letzten Mal einschließlich Berlin (West) erfaßt. Anfang der sechziger Jahre davon gehört (Protokoll Nr. 28, S. 22f.). Ziesche wurde auch zum Inhalt seiner Im Rahmen der Sichtung der nach der deutschen Berichte über den Verkauf von Wertpapieren aus Einigung übernommenen Wertpapiere des Amtes für dem Keller des Ministeriums der Finanzen befragt, den Rechtsschutz des Vermögens der DDR habe die die er in der Zeit von 1959 bis 1962 als IM „Halka" Bundesregierung Kenntnis davon erlangt, daß es in für das MfS verfaßt hatte (vgl. vorstehend 1.). Hierzu der DDR Bemühungen gegeben habe, Wertpapiere sagte er aus, daß wegen dieser Wertpapiere ein Däne aus den Beständen dieses Amtes im Westen zu ver- bei ihm gewesen sei. An Einzelheiten könne er sich äußern. Inwieweit diese Bemühungen erfolgreich ge- nicht mehr erinnern, es sei aber nie Geld geflossen wesen seien, sei der Bundesregierung nicht bekannt. (Protokoll Nr. 28, S. 15-20). Es würden jedoch Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Kunst- und Antiquitäten GmbH im Jahre Der vom Untersuchungsausschuß am 26. September 1982 insgesamt 1050 Stück IG-Farben-Aktien erhal- 1996 vernommene Zeuge Prof. Dr. Werner Polze, der ten habe. Über die vorstehend unter 1. dargestellten seit 1956 bei der Staatsbank der DDR und seit Grün- Vorgänge hatte die Bundesregierung keine Kenntnis. dung der Deutschen Außenhandelsbank (DABA) im Jahre 1966, seit 1978 als deren Präsident tätig war, Nach der Wiedervereinigung Deutschlands seien die konnte keine Hinweise zum Wertpapierhandel Verwahrung und Verwertung dieser Wertpapiere geben, weil er nach eigenen Angaben damit nie dem Bundesamt zur Regelung offener Vermögens- etwas zu tun gehabt habe (Protokoll Nr. 31, S. 8-10). fragen übertragen worden. Dieses Amt entscheide heute über Herausgabeanträge an mögliche Berech- tigte. Nicht herausgebbare Wertpapiere würden zu gegebener Zeit zugunsten des Entschädigungsfonds verwertet werden. II. Kreditinstitute außerhalb der DDR 1. Nutzung der Otto Scheurmann Bank-KG 3. Zeugenaussagen zum Wertpapierhandel und der Bank für Handel und Effekten (BHE) der DDR-Kreditinstitute durch den Bereich KoKo Der Zeuge Feodor Ziesche, der seit 1953 bei ver- Bereits der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahl- schiedenen Banken der DDR, zuletzt seit 1974 bis periode hatte sich intensiv mit den Beziehungen der zum Januar 1991 als Direktor der Deutschen Han- Otto Scheurmann Bank-KG und der BHE zu dem delsbank (DHB) tätig war, hat bei seiner Verneh- Bereich KoKo beschäftigt und die dadurch gewonne- mung am 27. Juni 1996 durch den Untersuchungs- nen Erkenntnisse in dem ergänzenden Bericht vom ausschuß ausgesagt, daß seiner Ansicht nach die 2. November 1994 ausführlich niedergelegt (BT- Idee, aus den im Keller des Ministeriums der Finan- Drucksache 12/8595, S. 22-33; vgl. auch BT-Druck- zen der DDR bzw. später des Zentralkomitees der sache 12/7600, S. 239f. und 521). Dennoch waren SED gelagerten Wertpapieren aus der Zeit der letz- hinsichtlich der tatsächlichen Rolle der beteiligten ten Kriegstage Geld zu machen, völlig aussichtslos Banken und ihrer Bedeutung für den Bereich KoKo
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Fragen offen geblieben. Der Untersuchungsausschuß aufbewahrte, ausgefüllt (BT-Drucksache 12/8595 griff dieses Thema erneut auf, um weitergehende S. 26-29). Erkenntnisse zu ermitteln. Hierzu zog der Unter- suchungsausschuß zahlreiche Unterlagen von Ber- cc) Weitere Konten liner Justizbehörden bei. Ferner befragte er die BvS- Von Ende der 60er bis Ende der 70er Jahre dienten Mitarbeiter Wilfried Kroll und Bruno Webers, den dem Bereich KoKo die Konten der Gebrüder Josef Leiter der Otto Scheurmann Bank-KG, Hans-Jürgen und Simon Goldenberg sowie des schweizerischen Laborn, und den stellvertretenden Leiter des Be- Unternehmens Intrac S. A. Lugano bei der Otto reichs KoKo, Manfred Seidel. Scheurmann Bank-KG als Transferweg für Devisen in die DDR (BT-Drucksache 12/8595, S. 23-26). a) Bisheriger Kenntnisstand Auch bei der BHE in Zürich unterhielt der Bereich aa) Allgemeine Rolle der Otto Scheurmann Bank-KG KoKo weitere, bereits dem 1. Untersuchungsaus- und der BHE schuß der 12. Wahlperiode bekannte Konten und Die in Berlin (West) ansässige Otto Scheurmann Depots: Bank-KG diente dem Bereich KoKo seit den 60er Jah- - Das Konto Nr. 0745 von Max Moser, auf das die ren dazu, Geschäfte mit Devisen unkontrolliert abzu- Gewinnabführungen der F. C. Gerlach Export-Im- wickeln. Dem Leiter des Bereichs KoKo, Dr. Alexan- port aus Berlin (Ost) verbucht wurden (BT-Druck- der Schalck-Golodkowski, war es mit Hilfe verdeck- sache 12/7600, S. 138), ter Konten bei der Otto Scheurmann Bank-KG mög- lich, Geldtransfers in die DDR unter Umgehung der - die sogenannten „Metropol"-Konten mit den Nrn. Bestimmungen für den innerdeutschen Zahlungsver- 12 032, 12 033, 12 034, deren Inhaber die Anstalt kehr in der Bundesrepublik Deutschland vorzuneh- Congregatio mit Sitz in Vaduz war und die zum men. Zudem sollte nach Angaben von Dr. Schalck- sog. Disponiblen Parteifonds zählten (BT-Druck- Golodkowski gegenüber anderen „DDR-Institutio- sache 12/7600, S. 247 f. und 354 f.; Anlage zu BT- nen" der „konspirative Charakter der im Bereich Drucksache 12/3920), Kommerzielle Koordinierung typischen Geldbewe- - und ein Wertpapierdepot, das im Oktober 1989 gungen" gewahrt werden (BT-Drucksache 12/8595, aufgebaut wurde (BT-Drucksache 12/7600, S. 344). S. 22). Bei der BHE mit Sitz in Zürich unterhielt der Bereich KoKo mehrere Konten und Depots, die zu Von besonderem Interesse für den Untersuchungs- vielfältigen Finanztransaktionen genutzt wurden. ausschuß war ein von Moser am 2. Oktober 1989 für Der Postverkehr zwischen der BHE und dem Bereich Dr. Schalck-Golodkowskis Ehefrau Sigrid bei der KoKo wurde über die Otto Scheurmann Bank-KG BHE eröffnetes Konto mit der Nr. 12 633 und dem abgewickelt, die als Anlaufstelle für Kuriere des Kennwort „Sultan". Mitarbeiter der Treuhandanstalt Dr. Schalck-Golodkowski diente (BT-Drucksache stellten in einem Vermerk vom 24. Januar 1994 die 12/8595, S. 22). Eine weitere Rolle spielte die Otto Vermutung auf, daß die Eröffnung des Kontos 12 633 Scheurmann Bank-KG im Zusammenhang mit der mit dem Kennwort „Sultan" möglicherweise der Anmietung eines Schließfaches durch die Ehefrau privaten Vorsorge gedient habe (BT-Drucksache von Dr. Schalck-Golodkowski, Sigrid Schalck-Golod- 12/8595, S. 30). kowski, am 29. August 1989 (BT-Drucksache 12/8595, S. 30 f.; vgl. dazu ausführlich Zweiter Teil, D.H.2.). b) Weitere Ermittlungen des Untersuchungs- ausschusses bb) Konten der Anstalt Mondessa Am 9. Mai 1996 wurden die BvS-Mitarbeiter Bruno Webers und Wilfried Kroll als Zeugen vernommen. Um Finanztransaktionen vorzunehmen, wurden in Beide waren im Namen der Vorgängereinrichtung den 80er Jahren vom Bereich KoKo maßgeblich Kon- THA dafür zuständig, die Vorgänge um die Anstalt ten der am 14. April 1980 nach liechtensteinischem Mondessa sowie die Otto Scheurmann Bank-KG und Recht gegründeten Anstalt Mondessa mit Sitz in die BHE zu prüfen. Durch ihre Vernehmung wurden Vaduz genutzt (vgl. zur Anstalt Mondessa auch weitere Aspekte dieses Themenkomples deutlich. Zweiter Teil, A.II.4.). Bei dem Bankhaus Otto Scheur- mann unterhielt die Anstalt Mondessa das Stamm- Kroll und Webers wiesen in ihrer Vernehmung auf konto 184 743 00 mit vier Unterkonten, von dem zwi- die große geschäftliche Bedeutung hin, die die Ver- schen 1987 und 1989 über 28 Mio. DM in bar an Ku- bindung zum Bereich KoKo für die BHE in Zürich riere Dr. Schalck-Golodkowskis ausbezahlt wurden. hatte. So hatten die Anlagen der Anstalt Mondessa Ein weiteres Konto der Anstalt Mondessa, Nr. 12 332, bei der BHE und das Konto 12 633 „Sultan" ein Volu- mit Unterkonten, wurde bei der BHE in Zürich ge- men von knapp unter 100 Mio. DM bei einer Büanz- führt. Die Zinserträge dieser Unterkonten wurden summe der BHE von unter einer Milliarde DM, wobei von dem bei der BHE als freier Mitarbeiter tätigen die Anstalt Mondessa nur eine von mehreren Betrie- Max Moser, seit 1968 mit Dr. Schalck-Golodkowski ben und Anstalten des Bereichs KoKo war, die Gelder bekannt, auf ein eigenes, bei der Otto Scheurmann auf Konten der BHE transferierten (Protokoll Nr. 24, Bank-KG in Berlin geführtes Konto, Nr. 165 785 00, S. 67 f.). Auch für die Otto Scheurmann Bank-KG überwiesen und unter Mitwirkung des Leiters der waren die Geschäftsbeziehungen zum Bereich KoKo Otto Scheurmann Bank-KG, Hans-Jürgen Laborn, an von erheblichem Gewicht, wie dies in der Anklage- die Kuriere des Bereichs KoKo in bar ausgezahlt. schrift der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Hierzu wurden Blankoschecks, die von Moser un- Berlin unterstrichen wurde. Hier wurden Hans- terschrieben wurden, durch Laborn, der diese auch Jürgen Laborn sowie Max Moser und Dr. Alexander
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 Schalck-Golodkowski wegen des Verstoßes gegen den Schweizer Konten zur Otto Scheurmann Bank- die Berliner Militärverordnung Nr. 500 angeklagt KG transferiert und dort bar ausbezahlt wurden (vgl. (siehe dazu nachfolgend c). Aufgrund der hohen beispielhaft BT-Drucksache 12/8595, S. 28 und 29; Umsätze, die über die Konten bei der Otto Scheur- Protokoll Nr. 24, S. 75). mann Bank-KG abgewickelt wurden, gehörte Dr. Schalck-Golodkowski zu den bevorzugten Kun- Vermutungen von Kroll und Webers, die dahin gin- den, die zu besonderen Anlässen Präsente von der gen, die Konten der Anstalt Mondessa seien von Bank erhielten. Dr. Schalck-Golodkowski treuhänderisch für das MfS geführt worden (Protokoll Nr. 24, S. 62 f. und 65), Konkretisierende Hinweise machten Kroll und konnten nicht bestätigt werden (vgl. ausführlich Webers auch zu der bereits früher geäußerten Ver- dazu Zweiter Teil, A.II.4.). mutung, das Konto von Sigrid Schalck-Golodkowski mit dem Kennwort „Sultan" sei zu dem Zweck einge- Weitere Informationen erhoffte sich der Unter- richtet worden, der privaten Vorsorge zu dienen. Auf suchungsausschuß von der Vernehmung der bei der diesem Konto befanden sich knapp sieben Millionen Otto Scheurmann Bank-KG und der BHE maßgeblich DM. Auffällig an diesem Konto war, daß es nicht un- beteiligten Personen Laborn und Moser. Beide wur- ter dem Namen der Anstalt Mondessa geführt wurde den geladen, um vor dem Untersuchungsausschuß und auch nicht von Max Moser in einer von ihm als Zeugen auszusagen. Während Laborn am 13. Juni erstellten Auflistung der Mondessa-Konten genannt 1996 vernommen werden konnte, verweigerte sich wurde. Kroll und Webers bezeichneten das „Sultan"- Moser einer Vernehmung, weil er als Schweizer Konto als reines Privatkonto, das in keiner Beziehung Staatsbürger nicht verpflichtet ist, als Zeuge vor zur Anstalt Mondessa gestanden habe. Einen weite- einem deutschen Untersuchungsausschuß zu er- ren Hinweis für eine geplante Veruntreuung von Tei- scheinen. Die Vernehmung Laborns brachte jedoch len des auf diesem Konto befindlichen Geldes sahen keine neuen Erkenntnisse bezüglich der von dem sie im Zusammenhang mit der Rückführung der Gut- Bereich KoKo bei der Otto Scheurmann Bank-KG haben des Bereichs KoKo. Die Vermögenswerte, die geführten Konten. Laborn behauptete, ihm sei zwar sich auf den KoKo-Konten bei der BHE befanden, bewußt gewesen, daß Dr. Schalck-Golodkowski wurden nach der Flucht Dr. Schalck-Golodkowskis geschäftliche Verbindungen zur Anstalt Mondessa am 6. Dezember 1989 über Konten der Deutschen unterhielt, nicht aber daß die Anstalt Mondessa der Außenhandelsbank (DABA) an die Staatskasse der DDR und Dr. Schalck-Golodkowski zuzuordnen war DDR abgeführt. Dies betraf auch die Gelder des Kon- (Protokoll Nr. 24, S. 161). Ebenso konnten aus der am tos Nr. 12 633, Kennwort „Sultan". Kroll und Webers 14. März 1996 stattgefundenen Vernehmung Man- stellten bei der Prüfung der Buchungsbelege fest, fred Seidels, dem Stellvertreter Dr. Schalck-Golod- daß diese Gelder bei der Rückführung unter die offi- kowskis, keine neuen Erkenntnisse gewonnen wer- ziellen Mondessa-Gelder gemischt wurden und daß den. die Beträge als „Dubletten", also aufgeteilt in zwei gleiche Beträge, überwiesen wurden. Durch diese Methode habe theoretisch die unbemerkte Abzwei- c) Strafverfahren bei dem Landgericht Berlin gung von Teilen der Gelder erleichtert werden kön- nen. Wenn etwa auf einem Kontoauszug zweimal der Am 12. September 1996 erhob die Berliner Staats- gleiche Betrag als am selben Tage eingegangen aus- anwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin Anklage gewiesen wird, ermögliche dies, einen der Teilbeträ- gegen Dr. Schalck-Golodkowski, Laborn und Moser. ge wieder abzubuchen und bei einer späteren Prü- Ihnen wurde vorgeworfen, ohne die Ermächtigung fung vorzugeben, daß es sich bei der Abbuchung der zuständigen Stellen genehmigungspflichtige lediglich um die Korrektur einer vorangegangenen Geschäfte abgeschlossen und Vermögenswerte aus Fehlbuchung handele, die in Form von doppelt aus- Berlin (West) entfernt zu haben und damit gegen die gewiesenen Einzahlungen aufgetreten sei (Protokoll Verordnung Nr. 500 vom 10. Dezember 1950 der Nr. 24, S. 71 f.). Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischen Sektors verstoßen zu haben. Die Wie die BvS in einem Bericht an den Untersuchungs- Anklageschrift unterstreicht, daß es Ziel der von den ausschuß mit Stand 2. Januar 1998 mitteilte, konnten Angeschuldigten errichteten Konstruktion war, einen jedoch bei keinem Konto des Bereichs KoKo, auch Transfer des Geldes von Berlin (West) nach Liechten- nicht bei dem Konto „Sultan", Indizien ermittelt wer- stein vorzutäuschen, während es tatsächlich ohne die den, die auf eine tatsächlich vorgenommene wider- erforderliche Genehmigung unter Verstoß gegen die rechtliche Verwendung der Gelder hindeuteten. Verordnung Nr. 500 in die DDR verbracht werden Auch Kroll und Webers sagten aus, daß es nach sollte. intensiven Prüfungen der Konten möglich gewesen sei, alle vorgenommenen Transaktionen nachzuvoll- Moser und Laborn wurden am 3. März 1998 von der ziehen (Protokoll Nr. 24, S. 75). Alle auf diesen Kon- Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin ten befindlichen Gelder und Wertpapiere in Höhe wegen Verstoßes gegen die Verordnung Nr. 500 von 88,2 Mio. DM wurden im Rahmen der bereits rechtskräftig zu hohen Geldstrafen verurteilt. Das erwähnten Rückführung auf Konten der DABA über- Verfahren gegen Dr. Schalck-Golodkowski wurde wiesen. Hinweise auf weitere, bislang unbekannte abgetrennt, da ihm nach Mitteilung der Staats- Konten gibt es nicht (Protokoll Nr. 24, S. 70). Nicht anwaltschaft II bei dem Landgericht Berlin aufgrund geklärt werden konnte jedoch, wofür die Millionen- einer Erkrankung bis zum 30. Juni 1998 Verhand- beträge verwendet worden sind, die vor 1990 von lungsunfähigkeit attestiert worden ist.
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode 2. Schrankfach bei der Otto Scheurmann Bank-KG (vgl. hierzu vorstehend 1. und A.II.4.) - die erste Be- gegnung mit Dr. Schalck-Golodkowski. Dr. Schalck- a) Vorgeschichte Golodkowski, der gegenüber der Bank auch unter Der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode dem Decknamen „Jürgen Keller" auftrat, hatte hatte in seinem ergänzenden Bericht auf BT-Druck- Laborn und dessen Kollegen in ihrer Eigenschaft als sache 12/8595 Feststellungen zur Bedeutung der Leiter der Bank ins damalige Palast-Hotel in Berlin Otto Scheurmann Bank-KG für die Tätigkeit des (Ost) eingeladen, um diese kennenzulernen. An Bereichs KoKo getroffen und offengebliebene Fragen diesem Treffen nahmen ebenfalls Manfred Seidel, formuliert. Es wurde bekannt, daß es dem Leiter des Waltraud Lisowski und Sigrid Schalck-Golodkowski Bereichs KoKo, Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, teil, wobei nicht geklärt werden konnte, ob Sigrid mit Hilfe verdeckter Konten bei der Otto Scheur- Schalck-Golodkowski als Ehefrau des Dr. Schalck- mann Bank-KG möglich war, Geldtransfers in die Golodkowski oder als Frau Gutmann vorgestellt DDR unter Umgehung der Bestimmungen für den wurde. Der nächste persönliche Kontakt zwischen innerdeutschen Zahlungsverkehr in der Bundesrepu- Dr. Schalck-Golodkowski und Laborn kam erst Jahre blik Deutschland vorzunehmen. Außerdem erhielt später zustande (Protokoll Nr. 24, S. 115). der Vorgängerausschuß Kenntnis über ein von Sigrid Im August 1989 erkundigte sich Dr. Schalck-Golod- Schalck-Golodkowski bei der Otto Scheurmann kowski in Begleitung seiner Ehefrau im Bankhaus Bank-KG angemietetes Schrankfach. Ungeklärt blie- der Otto Scheurmann Bank-KG bei Hans-Jürgen ben hingegen die Fragen, ob sich im Schrankfach Laborn nach Festgeldkonditionen für die Anstalt beiseite geschafftes Vermögen des Bereichs KoKo Mondessa. Bei dieser Gelegenheit wurde die Frage oder Unterlagen hierüber befanden und ob weitere gestellt, ob bei der Otto Scheurmann Bank-KG ein Bankbeziehungen zwischen den Eheleuten Schalck- Schrankfach zur Verfügung gestellt werden könne. Golodkowski und der Otto Scheurmann Bank-KG Laborn prüfte daraufhin die Möglichkeit einer bestanden oder noch bestehen. Dieser Fragestellung Schrankfachanmietung und teilte mit, daß ein ist der Untersuchungsausschuß auf der Grundlage Schrankfach frei sei, ohne nachzufragen, für welche von 1.10. seines Untersuchungsauftrages nachgegan- Person das Schrankfach benötigt werde und welche gen. Größe das Fach haben solle. Zum Abschluß eines Zum Schrankfachkomplex hatte Dr. Alexander Schrankfachvertrages kam es aber noch nicht. Die Schalck-Golodkowski vor dem 1. Untersuchungsaus- Otto Scheurmann Bank-KG verfügte zu diesem Zeit- schuß der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundes- punkt über insgesamt 52 Schrankfächer. tages erklärt, er habe keine Kenntnisse über das Obwohl Hans-Jürgen Laborn über die Bedeutung Schließfach seiner Frau. Sigrid Schalck-Golodkowski der Person Dr. Schalck-Golodkowski voll im Bilde hatte unter Hinweis auf ein Auskunftsverweige- war und die Anmietung eines Schrankfaches durch rungsrecht gemäß § 55 StPO die Aussage vor der einen hohen Funktionär der DDR nicht zu den tag- Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht Berlin täglichen Geschäften der Otto Scheurmann Bank-KG und vor dem 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahl- gehörte, behauptete er im Rahmen der Zeugenver- periode des Bayerischen Landtages verweigert. nehmung, sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern Auch gegenüber dem 2. Untersuchungsausschuß der zu können. Der Zeuge Laborn konnte sich vor dem 13. Wahlperiode war Sigrid Schalck-Golodkowski Untersuchungsausschuß auch nicht mehr daran erin- - ebenso wie ihr Ehemann - unter Berufung auf § 55 nern, ob Sigrid Schalck-Golodkowski bei dieser Be- StPO nicht zur Aussage bereit. Der Untersuchungs- gegnung als Ehefrau von Dr. Schalck-Golodkowski gegenstand wurde durch Beiziehung von Bankunter- vorgestellt wurde oder als Sigrid Gutmann auftrat. lagen und Vernehmung der Zeugen Hans-Jürgen Laborn, Hannelore Heiter, Annabella Weber, Anne- c) Abschluß des Schrankfachvertrages liese Titel, Eckehard Voigt und Christa Wachsen wei- ter bearbeitet. Hierbei konnten folgende Feststellun- Kurz darauf, am 29. August 1989, eröffnete Sigrid gen getroffen werden: Schalck-Golodkowski unter ihrem Mädchennamen Sigrid Gutmann bei Hans-Jürgen Laborn in der Otto Scheurmann Bank-KG ein Schrankfach mit der Grö- b) Kontakte zwischen Sigrid Schalck-Golodkowski ße 200 mm x 300 mm x 415 mm. Der Schrankfachver- und Hans-Jürgen Laborn bis zur Schrank- trag wurde schriftlich, auf der sog. Eröffnungskarte, fachanmietung fixiert (Dokument Nr. 47). Auf dieser Eröffnungskarte Der Zeuge Hans-Jürgen Laborn hat vor dem Unter- mußte eine Reihe von Eintragungen erfolgen. Übli- suchungsausschuß ausgesagt, Sigrid Schalck-Golod- cherweise übernahm diese Aufgabe die für die Ver- kowski sei vor dem Jahre 1975 - noch unter ihrem waltung von Schrankfächern zuständige Sachbear- Mädchennamen Sigrid Gutmann - öfter als Botin bei beiterin der Bank. In diesem konkreten Fall jedoch Bankdirektor Otto Scheurmann in der Bank erschie- füllte Laborn zumindest das mit „Legitimation" über- nen. In der Bank habe sie Einzahlungen vorgenom- schriebene Feld selbst aus. Zur Legitimation des men. Aus Unterhaltungen mit Otto Scheurmann und Kunden waren hier Angaben über Art und Nummer dem 1975 verstorbenen Mitgesellschafter der Bank, des Ausweises vorgesehen. Laborn verzichtete Meier-Lüders, habe er erfahren, daß es sich bei der jedoch auf diese Angaben und trug stattdessen Botin um Frau Gutmann gehandelt habe (vgl. Proto- „pers. bekannt" ein. Er bestätigte dies mit seiner koll Nr. 24, S. 123). Mitte der 80er Jahre hatte Laborn nebenstehenden Unterschrift, obwohl er nie zuvor - jetziger Leiter der Otto Scheurmann Bank-KG und Ausweispapiere von Sigrid Gutmann gesehen und seit 1980 Betreuer des Kontos der Anstalt Mondessa - nach eigener Aussage - einfach angenommen
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 hatte, daß es sich bei der Person, die ihm von seinen gewesen und habe sie erwartet. Anschließend ha- Vorgängern, Scheurmann und Meier-Lüders, vor vie- be sie sich durch Vorlage ihres Ausweises legiti- len Jahren als Frau Gutmann vorgestellt worden war, miert und anschheßend die von Laborn vorgelegte um eine Frau handelte, die tatsächhch diesen Namen Schrankfach-Vollmacht unterzeichnet. Die Tatsache, führte (vgl. Protokoll Nr. 24, S. 123). Ungeklärt ist, ob daß die Bevollmächtigung mit dem Namen Sigrid Laborn oder eine andere Person die Felder „Konto- Gutmann unterschrieben war, habe bei ihr nicht zur Nr." und „Geburtsdatum" ausfüllte. Verwunderung geführt, da Sigrid Schalck-Golod- kowski des öfteren unter ihrem Mädchennamen auf- Weitere Eintragungen auf der Karte übernahm an- getreten sei. Außerdem habe Frau Schalck-Golod- schließend die zuständige Bankmitarbeiterin, Anna- kowski gleich gesagt, das Schrankfach sei unter ih- bella Weber, wobei nicht geklärt werden konnte, aus rem Mädchennamen angemietet. welchen Gründen die Kundenanschrift und Angaben zur Staatsangehörigkeit der Kundin letztendlich Der Zeuge Laborn hat demgegenüber die Vorgänge offengeblieben waren und wer dies zu verantworten im Zusammenhang mit der Schrankfach-Vollmacht hatte. so geschildert, als ob die Bevollmächtigung bereits am 29. August 1989 erfolgt und Christa Wachsen Der Untersuchungsausschuß hat in diesem Zusam- bekannt gewesen sei. Auf die Frage, ob Sigrid menhang den Mitarbeiter der Bank vernommen, der Gutmann und Christa Wachsen gemeinsam bei ihm auf der Karte bestätigt hatte, die Karte sei ordnungs- gewesen seien, antwortete er: „Ja. Wir prüfen oder gemäß ausgefüllt, obwohl wesentliche Teile ohne prüften zu dem Zeitpunkt nicht, ob der Name nun Eintrag blieben. Eckehard Voigt, der seit 1978 Leiter auch mit dem Personalausweis übereinstimmt. Die der Abteilung Organisation, Personal und Verwal- Bevollmächtigte wird durch den Vollmachtgeber tung war, hat dazu vor dem Untersuchungsausschuß legitimiert. Wenn Frau Gutmann eine Kontovoll- ausgesagt, zur damaligen Zeit sei es nicht zwingend macht oder Schließfachvollmacht erteilt, genügt es, erforderlich gewesen, Kundenanschrift und Staatsan- daß sie sagt, wer diese Vollmacht bekommt. Der gehörigkeit aufzunehmen, wenn die betreffende Per- Bevollmächtigte hinterlegt seine Unterschriftsprobe. son dem Mitarbeiter persönlich bekannt sei. Er habe Dann ist die Legitimation ordnungsgemäß hinterlegt" sich darauf verlassen und die Auffassung vertreten: (Protokoll Nr. 24, S. 137). Auch auf den Vorhalt „Die Wenn Hans-Jürgen Laborn sage „persönlich be- Kette ist dann wie folgt: Frau Gutmann ist von Person kannt", dann werde das wohl schon so sein. Außer- bekannt, öffnet ein Konto beziehungsweise öffnet dem habe er dieses Testat vertretungsweise abgege- das Schließfach und legitimiert eine in ihrem Beisein ben, da die Kontrolle derartiger Urkunden nicht zu befindliche Person als eine Frau Wachsen, die unter- seinem originären Aufgabengebiet zähle. zeichnet so. Dann ist ohne jegliche Legitimationsprü- fung der Kreis für sie geschlossen? " bestätigte Hans- d) Schrankfachvollmacht für Christa Wachsen Jürgen Laborn: „Damals war das so, heute nicht" (Protokoll Nr. 24, S. 137). Neben Sigrid Schalck-Golodkowski war Christa Wachsen in bezug auf das Schrankfach zutritts- Aus der schriftlichen Schrankfach-Vollmacht ergibt berechtigt, da bei der Bank eine auf sie ausgestellte sich nicht, wann Christa Wachsen ihre Unterschrift entsprechende Schrankfachvollmacht vorlag. Christa als Bevollmächtigte geleistet hat (Dokument Nr. 49). Wachsen, eine Vertraute von Sigrid Schalck-Golod- Theoretisch wären beide Abläufe möglich gewesen. kowski, hatte früher als Geschäftsführerin der in Ber- lin (West) ansässigen Gerhard Wachsen Im- und Zur Schrankfach-Vollmacht-Urkunde ist dem Unter- Export GmbH Kurierdienste für Mitarbeiter des suchungsausschuß aufgefallen, daß mehrere Perso- Bereichs KoKo übernommen und unter anderem nen Eintragungen vorgenommen haben. Während Schmuck für Sigrid Schalck-Golodkowski besorgt. die Angaben zu „Schrankfach-Nr.", „Konto-Nr." und Über die Frage, wie und wann es zur Bevollmächti- „Postalische Anschrift" von Herrn Hans-Jürgen gung kam, liegen dem Untersuchungsausschuß Laborn stammen, enthalten die Felder zu „Herrn/ widersprüchliche Zeugenaussagen vor. Frau/Fräulein", „Anschrift" und „geb. am" Eintra- gungen von Sigrid Schalck-Golodkowski. Unklar Die Zeugin Wachsen hat vor dem Untersuchungsaus- gebheben ist, warum Orts- und Datumsangabe von schuß ausgeführt, Sigrid Schalck-Golodkowski habe einer weiteren Person, die nicht ermittelt werden sich während der Zeit, als sich deren Ehemann in der konnte, stammen. Die kartenförmige Schrankfach- Justizvollzugsanstalt Moabit in Berlin (West) befun- Vollmacht wurde - wie auch die Eröffnungskarte - den habe (zwischen dem 6. Dezember 1989 und dem von Herrn Voigt als ordnungsgemäß ausgefüllt 9. Januar 1990), bei ihr aufgehalten. Aus Angst habe testiert, obwohl die postalische Anschrift der Kundin sich Sigrid Schalck-Golodkowski nicht auf die Straße nicht eingetragen war. getraut. In dieser Zeit habe sie von Sigrid Schalck- Golodkowski zwei Schrankfachschlüssel mit dem e) Schrankfachzutritt Hinweis „für Eventualitäten" erhalten. Wenige Tage nach der Schlüsselübergabe sei Sigrid Schalck-Go- Obwohl die Otto Scheurmann Bank-KG über nicht lodkowski mit der Bitte an sie herangetreten, zur Otto mehr als 52 Schrankfächer verfügte und die Eheleute Scheurmann Bank-KG zu gehen und sich dort bei Schalck-Golodkowski ab Ende 1989 in den Medien Herrn Hans-Jürgen Laborn zu melden. Dieser Bitte zum Teil schwerpunktmäßig erwähnt wurden, habe sie entsprochen und Laborn vermutlich in sei- konnte sich die Zeugin Weber nicht daran erinnern, nem Büro aufgesucht. Dabei habe sie den Eindruck ob - und wenn ja wann - Sigrid Schalck-Golodkow- gewonnen, Laborn sei über ihr Erscheinen informiert ski, alias Gutmann, das Schrankfach aufgesucht hat.
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode Auch nach einer Gegenüberstellung mit Christa ten erfolgten im Original mit schwarzem Kugel- Wachsen war die Zeugin Weber nicht in der Lage, schreiber, während die Daten und Uhrzeiten bis zum Ausführungen darüber zu machen, ob Christa Wach- „10.10.89" auf der Kartenseite in blauer Schrift sen am Schrankfach war. vorgenommen wurden (vgl. Protokoll Nr. 51, S. 35). Außerdem sind die Unterschriften „Gutmann" sehr Der Untersuchungsausschuß hat deshalb versucht, gleichförmig und differieren im Gegensatz zu den die Schrankfach-Besuche anhand der bankseitig an- Unterschriften „ Christa Wachsen " kaum, wenngleich gefertigten Besuchervermerke aufzuhellen. Auf der auch die Zeugin Wachsen der Auffassung war, ihr Rückseite der Schrankfach-Eröffnungskarte befin- eigener erster Schrankfachbesuch habe vor dem den sich mehrere Spalten, die mit „Besuch am", 15. Januar 1990, also der ersten auf ihren Namen „Zeit" und „Unterschrift" überschrieben sind. Ein registrierten Eintragung, stattgefunden (vgl. Proto- Eintrag in diese Liste erfolgte üblicherweise immer, koll Nr. 38, S. 19). bevor dem Schrankfach-Kunden oder einer bevoll- mächtigten Person der Zutritt zum Schrankfach gestattet wurde. Die dem Untersuchungsausschuß „15.1.90" vorhegende Karte deutete auf acht Schrankfach- Der nächste Eintrag unter dem Datum 15.1.90 wurde besuche hin (Dokument Nr. 48). - wie das Schriftbild zeigt - wieder von Annabella Weber vorgenommen. Die Zeugin Wachsen hat zu „29.8.89" diesem Schrankfachbesuch vor dem Untersuchungs- ausschuß ausgeführt, nachdem sie ihre Unterschrift Dieser Listeneintrag ist ausweislich der Karte an unter die Schrankfach-Vollmacht gesetzt habe, sei dem Tag vorgenommen worden, an welchem der sie zusammen mit einem Mitarbeiter oder einer Mit- Schrankfachvertrag geschlossen wurde. Nach Aus- arbeiterin der Bank zum Schrankfach gegangen, um sage der Zeugin Weber war es üblich, daß der Kunde zu probieren, „... wie es funktioniert, wie man nach Abschluß des Schrankfachvertrages an das rankommt, wie es geht" (Protokoll Nr. 38, S. 22). Bei Fach herantrat, um sich davon zu überzeugen, daß dieser Gelegenheit habe sie im Fach Umschläge das Schrankfach entleert zur Verfügung stehe. Zu gesehen. Am Fachinhalt habe sie jedoch nichts ver- diesem Zweck sei das unter Doppelverschluß stehen- ändert. de Schrankfach von der zuständigen Mitarbeiterin der Bank mittels Bankschlüssel und vom Kunden mittels Kundenschlüssel geöffnet worden. Nachdem „18.1.90" sich der Kunde davon überzeugt habe, daß das Fach Die Zeugin Wachsen hat im Zusammenhang mit leer sei, habe die Mitarbeiterin der Bank den ihrem zweiten Schrankfachbesuch behauptet, Sigrid Schrankfachraum verlassen, um dem Kunden die Schalck-Golodkowski habe sie gebeten, das Schrank- Einlage von Gegenständen in das Schrankfach zu fach zu entleeren. Noch am gleichen Tage sei sie dar- ermöglichen. Ob Sigrid Schalck-Golodkowski, alias aufhin zur Otto Scheurmann Bank-KG gegangen, um Sigrid Gutmann, von dieser Möglichkeit Gebrauch die Umschläge aus dem Fach zu nehmen. Anschlie- machte, konnte nicht geklärt werden. ßend - ebenfalls an diesem Tage - habe sie die Um- schläge an Sigrid Schalck-Golodkowski in Berlin „12.9.89", „19.9.89", „10.10.89", „6.11.89" (West) übergeben (vgl. Protokoll Nr. 38, S. 23). Exakt zwei Wochen nach Abschluß des Schrankfach- Für den Untersuchungsausschuß bleibt ungeklärt, vertrages und erstem Zutritt erfolgte laut Karten- wer die bankseitigen Eintragungen unter diesem eintrag der nächste Schrankfachbesuch von Sigrid Datum vermerkt hat. Aufgrund des von den anderen Gutmann. Wiederum eine Woche später kam sie zum Eintragungen abweichenden Schriftbildes scheiden dritten Mal an das Schrankfach. Anhand der Ein- sowohl Annabella Weber als auch deren Vertreterin, tragungen läßt sich ablesen, daß Sigrid Gutmann Anneliese Titel, als Aussteller aus. Aus der soge- nach weiteren drei Wochen erneut am Schrankfach nannten Schlüsselübergabekartei, in der die förm- war. Obwohl die Otto Scheurmann Bank-KG nur liche Übergabe der bankseitig zu verwendenden 52 Schrankfächer vermietet hatte und die Schrank- Schrankfachschlüssel einzutragen ist, ergab sich fachbesuche von Sigrid Gutmann ausweislich der kein Hinweis auf eine dritte Person. Die Zeugin Titel Karte in relativ kurzen Abständen erfolgten, konnte hat sich dazu wie folgt geäußert: „ Vielleicht ist dann, sich die Zeugin Weber, die die Besuchszeiten vom was eigentlich nicht sein sollte - die Schlüssel müs- 29. August bis zum 10. Oktober 1989 eingetragen sen ja dann übergeben worden sein -, ein anderer da hatte, nicht an die Kundin erinnern. Auch die Zeugin rangegangen, der schnell mal den Kunden ans Anneliese Titel, die in Vertretung für Annabella Schließfach gelassen hat. Also, ich kann mir das auch Weber am 6. November 1989 Schrankfachkunden nicht erklären. " (Protokoll Nr. 51, S. 31). betreut hatte, hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, sie könne sich an diese Kundin nicht mehr „22.1.90" erinnern. Unter dem 22. Januar 1990 - vier Tage nach der Ent- Für den Untersuchungsausschuß steht nicht mit leerung des Faches - ist ein letzter Schrankfachzutritt Sicherheit fest, daß die aufgelisteten Schrankfach- in der Liste vermerkt. Annabella Weber hat dies- besuche die tatsächlichen Abläufe widerspiegeln. bezüglich vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, Zweifel ergeben sich unter anderem deshalb, weü der letzte Zutrittsvermerk werde auf der Karte einge- die Unterschriften „Gutmann" auch in einem Zuge tragen, wenn sich Kunde und Bankmitarbeiter bei geleistet worden sein könnten. Alle fünf Unterschrif- Beendigung des Vertrages am Fach davon überzeu-