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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode         Drucksache 13/10900 gen, daß sich keine Gegenstände mehr im Schrank-        und auch nicht nach dem Inhalt gefragt. Sigrid fach befinden.                                          Schalck-Golodkowski habe die Umschläge ver- schlossen mitgenommen, ohne sich ihrerseits zum f) Beendigung des Schrankfachvertrages                  Inhalt zu äußern. Sie gehe deshalb davon aus, daß „persönliche Unterlagen" eingelagert waren, so wie Christa Wachsen kündigte am 22. Januar 1990 als         es Sigrid Schalck-Golodkowski bei ihrem ersten Hin- Bevollmächtigte von Sigrid Schalck-Golodkowski in       weis auf die Existenz des Schrankfaches erzählt deren Auftrag den Schrankfachvertrag. Die Bank-         habe. Sie wisse auch heute nicht, was sich in den angestellte Weber trug den Schrankfachzutritt in die    Umschlägen befunden habe, da sie mit Sigrid Liste ein und nahm die zwei Schrankfachschlüssel        Schalck-Golodkowski nicht mehr über den Inhalt gegen Quittung zurück. Anschließend bescheinigte        gesprochen habe. sie, daß das Schrankfach leer sei und versah die Rückseite der Schrankfacheröffnungskarte mit dem        Der Untersuchungsausschuß hat Zweifel, ob sich tat- „Erledigt"-Stempel. Ob für den Monat Januar 1990       sächlich ausschließlich „persönliche Unterlagen" im eine Mietzahlung erfolgte, kann aus der Schrank-        Schrankfach bei der Otto Scheurmann Bank-KG be- facheröffnungskarte nicht abgelesen werden, da          fanden. Sigrid Schalck-Golodkowski suchte das Fach auch insoweit der sonst übliche Eintrag fehlt.          fünfmal innerhalb kurzer Abstände auf. Da diese Schrankfachbesuche wohl kaum den Zweck hatten, g) Vergleichsunterlagen                                 sich von der sicheren Verwahrung zu überzeugen, dürfte der Fachinhalt mehrmals verändert worden Aufgrund bestehender Zweifel bezüglich einer kor-       sein. Bedenken ergeben sich auch deshalb, weil rekten Dokumentation der Vorgänge um Schrank-           Sigrid Schalck-Golodkowski - obwohl sie sich am fachanmietung, -vollmacht und -zutritt hat der Unter-    18. Januar 1990 in Berlin in der Öffentlichkeit be- suchungsausschuß die Scheurmann Bank-KG um              wegte - nicht selbst zur Otto Scheurmann Bank-KG Vergleichsunterlagen gebeten. Da auf der Eröff-         ging, um ihre „persönlichen Unterlagen" aus dem nungskarte unten die Nummer 152 aufgedruckt war,        Schrankfach zu holen. Der Untersuchungsausschuß bat er um anonymisierte Kopien der Schrankfachkar-      schließt deshalb nicht aus, daß sich (auch) andere ten 150, 151 und 153 bis 155. Der Zeuge Voigt, der in   Unterlagen wie zum Beispiel im Bereich KoKo der Vernehmung ausgeführt hatte „Das sind Karten,       übliche Blankozessionen oder andere Unterlagen mit die durchnumeriert sind, die auch vollständig vor-      Bezug zum DDR-Vermögen im Schließfach befunden handen sein müssen " teilte dem Untersuchungsaus-       haben könnten. schuß später schriftlich mit, die zugesagten Kopien der Schrankfachkarten könnten nicht zur Verfügung       Letztlich konnte der Untersuchungsausschuß die gestellt werden, da sie nach Ablauf der vorgeschrie-    Frage des Schrankfachinhalts jedoch nicht abschlie- benen Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren vernich-      ßend klären. tet worden seien (vgl. Protokoll Nr. 51, S. 25 f.). i) Unterbliebene Sperrung des Schrankfaches h) Schrankfachinhalt Der Untersuchungsausschuß ist ferner der Frage Nach Angaben der Zeugin Christa Wachsen waren           nachgegangen, warum das Schließfach auch noch im an dem Tag, an dem sie das Schrankfach erstmals         Januar 1990 zugänglich war und nicht gesperrt wur- öffnete, drei DIN-A-4-Umschläge dort verwahrt.          de. Diese Fragestellung beruht auf folgenden Fest- Diese Umschläge habe sie bei ihrem zweiten Besuch       stellungen des 1. Untersuchungsausschusses der aus dem Fach genommen und anschließend Sigrid           12. Wahlperiode: Schalck-Golodkowski übergeben. Zur näheren Beschreibung der Umschläge könne sie sagen, daß         Am 6. Dezember 1989, wenige Tage nach seiner es sich jeweils um unbeschriftete, braune, normal       Flucht, hatte Dr. Schalck-Golodkowski zusammen - nicht etwa mit Klebeband - verschlossene Umschlä-     mit seinem Rechtsanwalt Dr. Peter Danckert den schweizerischen Bankier Max Moser telefonisch ge von leichtem Gewicht mit ungefähr Schreibblock- angewiesen, sämtliche Konten, über die er - Dr. stärke gehandelt habe. Es seien Briefumschläge aus Schalck-Golodkowski - verfügungsberechtigt war, stärkerem Papier gewesen.                               abzurechnen. Die Guthaben-Beträge sollte Max Zum Inhalt der Briefumschläge hat Christa Wachsen       Moser an die Deutsche Außenhandelsbank abführen. erklärt, ihre damalige Aussage am 18. Januar 1994       In diesem Zusammenhang sorgte Max Moser u. a. für vor der Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht        die Sperrung des Kontos 184 743 00 der Anstalt Berlin sei zutreffend gewesen. Dort hatte sie ausge-    Mondessa bei der Otto Scheurmann Bank-KG, indem führt: „Ich weiß nicht, was in diesen Umschlägen        er Hans-Jürgen Laborn entsprechend beauftragte war. Es waren jedenfalls keine harten Gegenstände       (vgl. BT-Drucksache 12/8595, S. 31). wie zum Beispiel Schmuck oder besonders weiche Gegenstände wie zum Beispiel Stoff. Der Inhalt          Vor dem 2. Untersuchungsausschuß hat indes Hans- fühlte sich mehr an, wie sich Papiere anfühlen. Es     Jürgen Laborn ausgesagt, er habe die Sperrung der fühlte sich auch nicht an wie Geld, jedenfalls nicht    Mondessa-Konten bei der Otto Scheurmann Bank- wie gebündeltes Geld. Ob einzelne Scheine drin-         KG selbst veranlaßt, um zu verhindern, daß ein lagen, kann ich naturgemäß nicht angeben, weil man      Unberechtigter über die dort vorhandenen Beträge in dies nicht fühlen kann ".                               Höhe von ca. 2. Mio. DM verfügen könne (vgl. Proto- koll Nr. 24, S. 146). An die Existenz des Schrank- Sie habe diese drei DIN-A4-Briefumschläge unge-        faches habe er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr öffnet an Sigrid Schalck-Golodkowski übergeben          gedacht. Außerdem habe für ihn deshalb kein Grund
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Drucksache 13/10900                    Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode für eine Sperrung des Schließfaches bestanden, weil       Es bleibt nach alledem ungeklärt, ob die Otto Scheur- Sigrid Gutmann bezüglich des Schließfaches die            mann Bank-KG im Rahmen des Schrankfachvertra- Berechtigte gewesen und darüber hinaus auch nicht         ges dazu beigetragen hat, veruntreute Vermögens- bekannt gewesen sei, was im Schließfach eingelagert       werte vor dem staatlichen Zugriff zu sichern. war (vgl. Protokoll Nr. 24, S. 149 f.). j) Weitere Bankbeziehungen zwischen Diese Einlassung des Zeugen Laborn hat den Unter-            den Eheleuten Schalck-Golodkowski suchungsausschuß nicht überzeugt, zumal Anfang               und der Otto Scheurmann Bank-KG Januar 1990 in den Medien ausführlich über Dr. Schalck-Golodkowskis Flucht und beiseite              Für weitere, bisher nicht bekannte Bankbeziehungen geschaffte Vermögenswerte berichtet wurde. Die            zwischen den Eheleuten Schalck-Golodkowski und Zeugin Wachsen hatte gerade zu dieser Zeit in der         der Otto Scheurmann Bank-KG haben sich bislang Schrankfachangelegenheit Kontakt zum Zeugen               keine neuen Hinweise ergeben. Laborn, nachdem Sigrid Schalck-Golodkowski zuvor ihren - Christa Wachsens - Besuch bei Laborn ange-         k) Zusammenfassung kündigt hatte. Der Untersuchungsausschuß hat des- halb erhebliche Zweifel, ob die Existenz des Schließ-     Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse des Unter- faches und die Verbindung zum prominenten Kun-             suchungsausschusses über das Schrankfach von den-Ehepaar Schalck-Golodkowski tatsächlich in             Sigrid Schalck-Golodkowski bei der Scheurmann Vergessenheit geraten war. Auf den Vorhalt, ob er          Bank-KG bleibt weiterhin offen, welche Gegen- sich vorstellen könne, daß erhebliche Vermögens-           stände dort in den DIN-A4-Umschlägen eingelagert werte, insbesondere Blankozessionen im Schrank-            waren. Außerdem bestehen Zweifel daran, daß die fach gewesen seien, hat der Zeuge Laborn geantwor-         auf den Schrankfachkarten dokumentierten Vor- tet, dies sei möglich, solche Gedanken seien ihm aber      gänge den tatsächlichen Geschehnissen entspre- damals nicht gekommen (vgl. Protokoll Nr. 24, S. 151).     chen. E. Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) I.   Zusammenarbeit des Bereiches KoKo                    wickelt wurden (vgl. hierzu auch Zweiter Teil, mit dem MfS                                          A.II.3.a), Exkurs: Sonderkonto 528). Eindeutige Be- weismittel hatten dem 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode jedoch nicht zur Verfügung ge- Nach den Feststellungen des 1. Untersuchungsaus-          standen. Ungeklärt bheb weiterhin die Frage, in wel- schusses der 12. Wahlperiode waren das MfS und der        chem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit finan- Bereich KoKo finanziell, personell sowie operativ         zielle Transaktionen erfolgt waren (BT-Drucksache verflochten. In dem komplexen Beziehungsgeflecht          12/7600, S. 107, 349 f.). übernahm das MfS die Überwachung und Abschir- mung des Bereiches KoKo (BT-Drucksache 12/7600, S. 107). Der Untersuchungsausschuß konzentrierte          1. Geldtransfers zwischen dem MfS und dem sich im Rahmen seines Untersuchungsauftrages (1.3.)           Bereich KoKo/Ministerium für Außenhandel auf die finanzielle Zusammenarbeit zwischen dem Bereich KoKo und dem MfS. Soweit der Unter-                   (MAH) suchungsausschuß neue Erkenntnisse über die ope-          Zur Klärung dieser offengebliebenen Frage und zur rative Zusammenarbeit erlangen konnte, lag der            Aufdeckung des Geldtransfers zwischen dem MfS und Schwerpunkt hier auf der Kooperation des Bereiches        dem Bereich KoKo, insbesondere inwieweit das MfS KoKo mit der HVA (vgl. nachstehend H.2.).                 einerseits Gelder im Bereich KoKo zur Zinserwirtschaf- tung deponiert hatte und inwieweit andererseits vom Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme des 1. Un-           Bereich KoKo dem MfS Finanzmittel zur Verfügung tersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode steht          gestellt wurden, hat der Untersuchungsausschuß unter fest, daß zwischen dem MfS und dem Bereich KoKo/          anderem den ehemaligen Leiter der Abteilung Finan- Ministerium für Außenhandel (MAH) eine intensive          zen, Werner Hennig, den ehemaligen Leiter der KKHA finanzielle Zusammenarbeit stattgefunden hat. Der         I des Bereiches KoKo, Manfred Seidel, sowie den Ab- Bereich KoKo diente dem MfS in diesem Rahmen              teilungspräsidenten im Bundesverwaltungsamt (BVA), einerseits zur Deponierung von Finanzmitteln, ande-       Giso Schütz informatorisch angehört. rerseits zur Beschaffung von Geldern, insbesondere von Valutamitteln. Der 1. Untersuchungsausschuß           Der Untersuchungsausschuß ist dabei auch der Frage der 12. Wahlperiode war davon ausgegangen, daß            nachgegangen, welche Rolle die Abteilung Finanzen die Zahlungen über das Konto 528 bei der Deutschen        des MfS im Geldverkehr zwischen dem MfS und Handelsbank (DHB), das sog. Mielke-Konto, abge-           dem Bereich KoKo spielte.
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode           D r u c k s a c h e 13/10900 a) Abteilung Finanzen des MfS                            und als Forderungen rechnerisch vermerkt wurden, während die Diensteinheiten Valutamittel in DM und Die Abteilung Finanzen des MfS, später des Amtes         US-Dollar in bar an die Abteilung Finanzen zurück- für Nationale Sicherheit (AfNS), stand von Oktober        führen mußten (Protokoll Nr. 12, S. 38). Giso Schütz 1975 bis zum 31. März 1990 unter der Leitung des         hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, daß Generalmajors Werner Hennig, der seit 1951 für die       Valutamittel, die in die Abteilung Finanzen zurück- Abteilung Finanzen tätig war. Als Leiter der Abtei-       geflossen seien, im MAH beim Bereich KoKo zur lung Finanzen war Werner Hennig dem Verantwor-            Zinserwirtschaftung „geparkt" wurden (Protokoll tungsbereich des Ministers Erich Mielke direkt un-        Nr. 9, S. 138). terstellt. Dementsprechend erhielt er von Minister Mielke, zumeist über den Leiter des Sekretariats des Ministers, Hans Carlsohn, seine Weisungen (Proto-         b) Deponierung von MfS-Geldern im Bereich KoKo koll Nr. 12, S. 86 f.). Als Stellvertreter von Werner     Auf Weisung des Ministers Erich Mielke deponierte Hennig waren Heinz Auerswald und Jürgen Ober-             das MfS Valutamittel im Bereich KoKo, um eine er- doerster eingesetzt (Protokoll Nr. 12, S. 21).            folgreiche Zinserwirtschaftung zu sichern. Laut Aus- sage des Zeugen Hennig vor dem Untersuchungs- Aufgabe der Abteilung war die Verwaltung der vom          ausschuß war ursprünglich geplant gewesen, die De- Ministerium der Finanzen (MdF) dem MfS übertra-           ponierung von MfS-Geldern in der Abteilung Finan- genen finanziellen Mittel. Darunter fiel die Planung      zen des MfS vorzunehmen. Hierzu erteilte Hennig und Sicherstellung des Gesamthaushaltes des MfS,          als Leiter der Abteilung nach eigenen Angaben seine die finanzielle Ausgestaltung und Kontrolle der           Zustimmung nicht. Zum einen habe in seiner Ab- Diensteinheiten des MfS, die Besoldung der MfS-           teilung keine gesicherte Lagerungsmöglichkeit be- Mitarbeiter sowie die Sparkassenorganisation des          standen, zum anderen sollten diese Beträge nach MfS. Innerhalb der Abteilung Finanzen gab es daher        dem Wunsch Erich Mielkes nicht an den Haushalt folgende Arbeitsbereiche: Planung und Bilanzierung,       abgeführt werden, sondern als Reserve für Erich Besoldung und Entlohnung, Zahlungsverkehr und             Honecker dienen. Buchhaltung, innere Organisation, Finanzkontrolle im MfS, Reklamationen, EDV sowie den Sonderbe-            Die technische Abwicklung des Geldtransfers verlief reich Finanzen (Protokoll Nr. 12, S. 84 f.). Nach Aus-    nach Aussage Werner Hennigs dergestalt, daß das sage von Werner Hennig vor dem BVA glich die              MfS quartalsweise von seinen Diensteinheiten Ein- Funktion der Abteilung Finanzen innerhalb des MfS         schätzungen zur Auslastung des Finanzplans einfor- der eines „Dienstleistungsbetriebes für das gesamte       derte. Nach Auswertung dieser Angaben konnte be- MfS".                                                    reits Mitte eines Jahres festgelegt werden, ob und wenn ja in welcher Höhe überschüssige Gelder und Die Abteilung Finanzen stellte mit den aus dem           Valutamittel, die dem MfS nach dem Haushaltsplan Staatshaushalt über die HA I des MdF zur Verfügung       zustanden, investiert werden konnten (Protokoll gestellten finanziellen Mittel einen Gesamthaus-         Nr. 12, S. 37 f.). Diese Beträge wurden dem Bereich haltsplan auf, nach dem die Zuteüung auf die einzel-      KoKo zur Investition freigegeben mit dem Vorbehalt, nen Diensteinheiten erfolgte. Nach Angaben des Ab-        daß entgegen den Erwartungen benötigte Finanzmit- teilungspräsidenten im BVA, Giso Schütz, vor dem          tel wieder zurückgeführt werden konnten (Protokoll Untersuchungsausschuß belief sich der Haushalt des        Nr. 12, S. 38). Zudem wurden die von den einzelnen Ministeriums während der gesamten Zeit seines Be-         Diensteinheiten des MfS nicht benötigten, zum Jah- stehens auf rund 60 Mrd. Mark der DDR. Im Jahr            resende an die Abteilung Finanzen des MfS zurück- 1989 standen dem MfS für die Finanzierung seiner         geführten Valutamittel an den Bereich KoKo transfe- Aufgaben Haushaltsmittel in Höhe von 4,2 Mrd.             riert (Protokoll Nr. 12, S. 38). Die Geldübergabe an Mark der DDR zur Verfügung. Fast 58 % der Mittel          Manfred Seidel, der im Bereich KoKo für die Verwah- umfaßten dabei Personalausgaben, die über die MfS-        rung und Verwaltung der MfS-Gelder zuständig war, eigene Betriebssparkasse (vgl. hierzu Zweiter Teil,       erfolgte über Werner Hennig stets in bar, nie auf dem E.III.4.a),aa), Exkurs: Betriebssparkasse) abgewickelt    Wege der Überweisung (Protokoll Nr. 12, S. 42). wurden, der Rest wurde für Versorgungs- und Unter- haltungsaufgaben sowie für materiell-technischen          Bei der Vernehmung Manfred Seidels durch das Bedarf verwendet (Protokoll Nr. 9, S. 96).                Bundeskriminalamt (BKA) bestanden dagegen nur eingeschränkt Beziehungen zwischen der Abteilung Vor dem Untersuchungsausschuß hat Werner Hennig           Finanzen des MfS und dem Bereich KoKo. Er selbst erklärt, daß die gesamten Haushaltsmittel auf die         habe lediglich einmal zwei Mio. DM vom MfS emp- Diensteinheiten verteilt worden seien, so daß in der      fangen und über das Konto 528 (vgl. Zweiter Teil, Abteilung Finanzen keine eigenen Mittel verblieben        A.II.3. Exkurs: Sonderkonto 528) bei der DHB als (Protokoll Nr. 12, S. 11 f.). Operative Einheiten erhiel- Festgeld angelegt. Eine Rückforderung seitens des ten Werner Hennig zufolge ihre Finanzmittel stets in      MfS sei nie erfolgt. Er sei nur für die treuhänderische bar ausgezahlt (Protokoll Nr. 12, S. 22). Die übrigge-    Verwaltung und die Zinserwirtschaftung zuständig bliebenen Haushaltsreste seien bei den einzelnen          gewesen. Auf die Frage nach dem Verbleib dieses Diensteinheiten verblieben und in der Abteilung Fi-       Betrages hat Manfred Seidel zu Protokoll gegeben, nanzen als Rechnungsposten für das kommende Jahr          daß er bis zum heutigen Tag keine Kenntnis über verbucht worden (Protokoll Nr. 12, S. 26 f.). Im Zuge     den Verbleib dieses Geldes und anderer Gelder, die der Beweiserhebung hat der Untersuchungsaus-              auf anderen Konten deponiert waren, habe. Nach schuß festgestellt, daß nur die Mittel in Mark der        Aussage Werner Hennigs vor dem Untersuchungs- DDR bei den einzelnen Diensteinheiten verblieben          ausschuß soll es sich bei der von Manfred Seidel an-
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Drucksache 13/10900                   Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode gegebenen Summe um einen Teilbetrag der insge-           c) Finanzmittel des Bereiches KoKo für    das MfS samt transferierten Gelder gehandelt haben (Proto- Zur Klärung der Frage, inwieweit der Bereich KoKo koll Nr. 12, S. 48). Im Zuge der Beweiserhebung hat Finanzmittel dem MfS zur Verfügung gestellt hat, der Untersuchungsausschuß festgestellt, daß Man- wurde der Zeuge Hennig vernommen. Nach dessen fred Seidel bei allen Geldtransaktionen zwischen Aussage dienten die Geldflüsse aus dem Bereich dem Bereich KoKo und der MfS-Abteilung Finanzen KoKo an das MfS in erster Linie der Unterstützung als „Geschäftspartner" Werner Hennigs auf der von Bauprojekten des MfS. In den Jahren 1986 bis anderen Seite aufgetreten ist und entgegen seinen 1989 sei eine finanzielle Unterstützung des MfS sei- eigenen Angaben eine bedeutende Rolle bei den tens des Bereiches KoKo notwendig geworden, um regelmäßigen Geldtransfers zwischen dem Bereich die Fertigstellung bereits begonnener Baumaßnah- KoKo und dem MfS spielte (Protokoll Nr. 12, S. 51). men zu sichern. Aufgrund finanzieller Engpässe Nach Angaben des Zeugen Hennig stellte die MfS-          hätte das Bauvolumen des MfS drastisch herabge- Abteilung Finanzen im Jahre 1986 in Abstimmung           setzt und hätten manche Bauvorhaben aus dem offi- mit Manfred Seidel dem Bereich KoKo Valutamittel         ziellen Plan gestrichen werden müssen. Im Zuge der in mehreren Teilbeträgen in Höhe von 20 Mio. DM          Vernehmung des Zeugen Hennig konnte der Unter- zur weiteren Verwendung zur Verfügung. Diese Aus-        suchungsausschuß feststellen, daß im genannten sage wird durch ein Schreiben Dr. Schalck-Golod-         Zeitraum 1986 bis 1989 rund 120 Mio. Mark der DDR kowskis an den Generalsekretär Erich Honecker vom        für diese Bauvorhaben aus dem Bereich KoKo an das 28. Januar 1986 bestätigt, demzufolge dem Bereich        MfS geflossen sind (Protokoll Nr. 12, S. 69, Ergän- KoKo 20 Mio. DM aus der operativen Tätigkeit des         zung des Protokolls, S. 2). MfS überwiesen wurden (Protokoll Nr. 12, Anlage 2; Die Verwaltung dieser vom Bereich KoKo zur Verfü- Dokument Nr. 50). Der gesamte Betrag verblieb zu- gung gestellten Mittel erfolgte im Sonderbereich nächst zur Verwaltung im Bereich KoKo, wurde dann Finanzen der Abteilung Finanzen des MfS. Der Un- aber auf Weisung des Ministers Mielke Erich Honek- tersuchungsausschuß konnte allerdings über den ker überlassen. Die Abteilung Finanzen verzichtete Verbleib der Gelder für die Baumaßnahmen im Rah- laut Aussage Hennigs vor dem Untersuchungsaus- men der Auflösung des Sonderbereichs keine Fest- schuß auf die Rückführung der 20 Mio. DM und das stellungen treffen. Geld wurde direkt vom Bereich KoKo dem Zentral- Komitee (ZK) der SED übergeben (Protokoll Nr. 12, S. 37 ff.; Dokument Nr. 50). Der Zeuge Manfred Sei-      Exkurs: Sonderbereich Finanzen del dagegen konnte sich vor dem Untersuchungsaus- schuß an den Zahlungsvorgang und den Verbleib der        Nach Angaben von Werner Hennig wurde der Son- 20 Mio. DM zunächst nicht mehr erinnern. Nach Ein-       derbereich Finanzen 1977 aufgrund einer von Mini- ster Erich Mielke erlassenen „Ordnung zur Finanzie- sicht in Kontounterlagen, die seine Unterschrift tru- rung von Sondermaßnahmen" gegründet. Aufgabe gen und Einnahmen von rund 17 Mio. DM aufwie-            des von Gisela Hildebrand geleiteten Sonderbereichs sen, hat der Zeuge Seidel jedoch eingeräumt, daß die     Finanzen war es hauptsächlich, die Mittelverwen- Übergabe der 20 Mio. DM an Erich Honecker auf ei-        dung operativer Maßnahmen zu planen, so daß ner Anweisung Mielkes beruht habe und eine Rück-         grundsätzlich alle außerplanmäßigen Ausgaben für führung an das MfS nicht erfolgt sei (Protokoll Nr. 14,  operative Maßnahmen des MfS auch außerplanmä- S. 42, Ergänzung, S. 2).                                ßig aus dem Sonderfonds finanziert wurden. Nach Nach Aussage Werner Hennigs vor dem Untersu-            Auskunft Hennigs vor dem Untersuchungsausschuß chungsausschuß wurden bis zum Jahre 1989 weitere        wies Minister Mielke die Abteilung Finanzen an, die 26 Mio. DM an den Bereich KoKo transferiert (Proto-     aus operativen Vorgängen von Diensteinheiten reali- koll Nr. 12, S. 36, 40 f.). Eine Rückführung der ange-  sierten, als sogenannte DM-Reserve beim Sonderbe- legten Beträge bzw. der erwirtschafteten Zinsen soll    reich in bar verwahrten Bargeldbeträge zur Finanzie- nicht stattgefunden haben. Im Rahmen seiner Ver-        rung weiterer Aufgaben außerhalb des regulären nehmung hat Hennig eindeutig erklärt, daß das Geld      Valutadienstleistungsplanes einzusetzen. Aus Unter- auch bei der Auflösung des MfS nicht zurückgeführt      lagen der Abteilung Finanzen geht hervor, daß der worden sei (Protokoll Nr. 12, S. 36). Gewinne und       Sonderbereich Finanzen jährlich diese Finanzreserve Verluste seien vom Bereich KoKo der Abteilung           in Mark der DDR für außerplanmäßige Finanzie- Finanzen des MfS schriftlich mitgeteilt und sodann      rungen bereitstellte. Durch die Koordinierung des lediglich rechnerisch vermerkt worden.                   Erwerbs „konspirativer Objekte" im Sonderbereich Finanzen ab Mitte der 70er Jahre sollte zudem eine Die Auswertung von Finanzunterlagen beim Bundes-         bessere Kontrollmöglichkeit der Kostenentwicklung beauftragten für die Unterlagen des Staatssicher-        bei den unterschiedlichen operativ tätigen Dienstein- heitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) durch das        heiten gesichert werden. Das reguläre Haushalts- BVA ergab hingegen, daß sich die Höhe der im Be-         volumen für die verschiedenen finanziell zu verwal- reich KoKo „verwalteten" Valuten Ende 1989 auf et-       tenden Maßnahmen belief sich nach Angaben von wa drei Mio. DM einschließlich Zinsen belaufen           Werner Hennig vor dem Untersuchungsausschuß hatte. Während der Auflösungsphase des MfS/AfNS          jährlich auf ca. 1,5 Mio. Mark der DDR (Protokoll erfolgte eine nachweisliche Rückführung an den          Nr. 12, S. 31). Staatshaushalt, namentlich an das Ministerium der Finanzen und Preise der DDR. Über den Verbleib der      In einer Befragung vor dem BVA gab der Zeuge Hen- restlichen 23 Mio. DM konnte der Untersuchungs-         nig zu Protokoll, daß zudem aus dem Sonderbereich ausschuß keine weiteren Feststellungen treffen.         jährlich Zahlungen in Höhe von ca. 100 000 Mark der
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode         Drucksache 13/10900 DDR und 70 000 DM an das Sekretariat des MfS für        und durch Zeugenvernehmungen auch zur Praxis IM „Georg" erfolgten. Unter der Bezeichnung IM          der „Wiedergutmachungszahlungen" neue Feststel- „Georg" verbarg sich der Vertrauensanwalt des MfS,      lungen treffen. Während im Falle der Zahlungen des Prof. Dr. Wolfgang Vogel. Die Mittelbereitstellung in   Sokrates Kokkalis wegen widersprüchlicher Zeugen- DM erfolgte nicht über ein Konto, sondern stets in      aussagen nicht abschließend geklärt werden konnte, bar.                                                    ob es sich, wie aus den Unterlagen der HA XVIII/8 hervorgeht, um „Wiedergutmachungsleistungen" Auch ministerielle Ausgaben wurden im Sonderbe-         oder aber um Provisionszahlungen handelte, wurden reich Finanzen über verschiedene Fonds verwaltet.       im Zuge der Beweiserhebung weitere Fälle festge- Zum einen gab es den sog. Ministeriellen Geschen-       stellt, von denen hier drei exemplarisch dargestellt kefonds, aus dem Geschenke des Ministers bzw. des       werden. Ministerbereichs an außenstehende Personen oder auch an Hauptabteilungs-, Abteilungs- und Bezirks- b) OV „Motor" - iranischer Geschäftspartner verwaltungsleiter des MfS bezahlt wurden. Der sog. Prämienfonds A bestand aus dem direkten Prämien-        Wie der Untersuchungsauschuß durch Auswertung fonds des Ministers, aus dem zentrale Prämierungen      der beigezogenen Unterlagen feststellen konnte, hat durch seine Person vorgenommen wurden, und dem          die HA XVIII/8 im Jahr 1983 gegen einen wichtigen Prämienfonds des Stellvertreters des Ministers, wel-    iranischen Geschäftspartner des AHB Elektrotechnik cher zur unmittelbaren Prämierung der Mitarbeiter       Export-Import mit Zweitwohnsitz in der Bundesrepu- diente. Der ministerielle Spesenfonds         dagegen   blik Deutschland den Operativen Vorgang „Motor" diente dazu, die durch Gästekosten für Speisen und      durchgeführt. Dieser hatte versucht, Mitarbeiter des Getränke sowie für andere Aufwendungen entstan-         AHB Elektrotechnik zu bestechen, um sich auf die- denen persönlichen Ausgaben des Ministers zu be-        sem Wege geschäftliche Vorteile zu verschaffen. gleichen (Protokoll Nr. 12, S. 18 f.).                  Durch weitere Bestechungen von Entscheidungsträ- gern im Iran war es ihm außerdem gelungen, zu La- Dem Sonderbereich Finanzen oblagen desweiteren sten der iranischen Auftraggeber unverhältnismäßig die Ausgaben für Neuanschaffungen sowie Instand- hohe Provisionen aus den Exportverträgen des AHB haltungskosten der Politbürofahrzeuge. Auch die Elektrotechnik mit dem Iran zu erzielen. Allein in Finanzierungskosten des MfS für operativ-technische den Jahren 1980 bis 1983 waren dies 10,5 Mio. USD. Gerätschaften wurden im Sonderbereich Finanzen Der iranische Geschäftspartner wurde daher zu bewirtschaftet. Die höchsten Ausgaben verursachten einer „Wiedergutmachungszahlung" von über einer dabei die HA III, der Operativ-Technische Sektor Mio. DM verpflichtet. In einem Bericht der (OTS) der HVA und die HA XVIII des MfS. Schließ- HA XVIII/8 vom 27. Januar 1984 wird eine weitere lich gab es nach Feststellungen des Untersuchungs- Zahlung in Höhe von 40 000 USD genannt. Einem ausschusses das sog. Solidaritätskonto, das aus Soli- Entscheidungsvorschlag vom 29. November 1985 ist daritätsspenden der Kreisleitungen des MfS und der zu entnehmen, daß der gleiche Geschäftspartner zu Bezirke gespeist und vom Sonderbereich Finanzen einer nochmaligen „Wiedergutmachungszahlung" verwaltet wurde (Dokument Nr. 51). genötigt werden sollte. Obwohl aus den Unterlagen des MfS eindeutig her- 2. Einnahmen aus                                        vorgeht, daß der Generaldirektor des AHB Elektro- „Wiedergutmachungszahlungen"                        technik, Dr. Roland Winckler alias IM „Peter Schu- mann", an den Geldübergaben des iranischen Ge- a) Vorbemerkung schäftspartners beteiligt war, stritt er dies auf ent- Bereits der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahl-      sprechenden Vorhalt hin in seiner Vernehmung am periode hatte festgestellt, daß sog. Wiedergutma-       27. Februar 1997 kategorisch ab (Protokoll Nr. 55, chungszahlungen für das MfS, insbesondere für die        S. 109 f.). Der damalige stellvertretende Leiter der HA XVIII/8, eine erhebliche Deviseneinnahmequelle       HA XVIII/8, Willy Koch, hat hingegen in seiner Ver- darstellten (vgl. BT-Drucksache 12/7600, S. 111, 349).  nehmung am 25. September 1997 die „Wiedergutma- Wenn das MfS Kenntnisse über Bestechungen oder          chungszahlung" in Höhe von über einer Mio. DM andere strafbare Handlungen seitens westlicher Ge-      bestätigt. Zwar sei er bei der Geldübergabe nicht schäftspartner von Außenhandelsunternehmen der          dabeigewesen, sein Vorgesetzter, Artur Wenzel, habe DDR erlangte, legte es diesen oftmals nahe, im Inter-   ihm jedoch berichtet, daß die Zahlung des iranischen esse einer Weiterführung der Geschäftsbeziehungen        Geschäftspartners über Dr. Winckler an das MfS er- und unter Verzicht auf Strafverfolgung oder Veröf-      folgt sei. Er selbst habe das Geld zusammen mit Kol- fentlichung des erlangten kompromittierenden Wis-       legen anschließend im Dienstzimmer Artur Wenzels sens „Wiedergutmachungszahlungen" zu leisten. Da         „bewundert" (Protokoll Nr. 76, S. 76 f.). Trotz der die einschlägigen MfS-Unterlagen zum damaligen          Aussage des Zeugen Dr. Winckler war der Untersu- Zeitpunkt beim BStU jedoch noch weitestgehend un-        chungsausschuß vom Wahrheitsgehalt der ausgewer- erschlossen waren, konnte dieser Sachverhalt nicht       teten MfS-Unterlagen und der Aussage des Zeugen im Detail untersucht werden.                            Willy Koch überzeugt. In Ausführung der Ziffer 1.1. seines Untersuchungs-      c) OV „Konspirator"/„Konspirator    II" - AEG auftrages im Hinblick auf die Unternehmen Intracom und Integra (vgl. Zweiter Teil, B.III.) konnte der Un-   Ein weiterer Fall von „Wiedergutmachungszahlun- tersuchungsausschuß durch Beiziehung mittlerweile        gen" betraf den AEG-Konzern, der sehr enge erschlossener Unterlagen der HA XVIII/8 des MfS          Geschäftsbeziehungen zum AHB Elektrotechnik
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Export-Import unterhielt. Der von 1971 bis 1982 für Zeugen Willy Koch durch derartige Zahlungen sowie die Geschäfte der DDR zuständige AEG-Mitarbeiter Provisionen jährlich Devisen in der Größenordnung hatte enge private Kontakte zu einer Mitarbeiterin von ca. zehn Mio. DM beschaffen, die in der Regel an des AHB Elektrotechnik dazu genutzt, Kenntnisse die Abteilung Finanzen des MfS oder den Bereich über Betriebsgeheimnisse wie z. B. Verhandlungs- KoKo abgeführt wurden (Protokoll Nr. 31, S. 157). strategien oder Konkurrenzangebote und dadurch Auch der ehemalige Leiter der HA XVIII, Dr. Alfred erhebliche Vorteile bei Vertragsverhandlungen mit Kleine, hat in seiner Vernehmung am 18. April 1996 dem AHB Elektrotechnik zu erlangen. Nach Be- eingeräumt, daß „Wiedergutmachungszahlungen" kanntwerden dieses Sachverhaltes wurden der AEG- zu den ständigen Einnahmequellen der HA XVIII ge- Mitarbeiter und die Mitarbeiterin des AHB Elektro- hörten (ProtokoU Nr. 16, S. 13). technik zunächst verhaftet. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Geschäftsbeziehungen zu AEG be-         Aus   einem   Vermerk    der HA    XVIII/8  des  MfS  geht schloß das MfS in der Folge jedoch, gegen angemes-        hervor,  daß   bei Bekanntwerden      von   kompromittie- sene „Wiedergutmachungsleistungen" durch AEG              renden    oder  strafrechtlich   relevanten   Sachverhal- von einer Strafverfolgung abzusehen. Der betroffene       ten   der  Erlangung     von    „Wiedergutmachungslei- Mitarbeiter schied aus dem Unternehmen aus. AEG           stungen"     gegenüber    einer   möglichen    Strafverfol- zahlte im Dezember 1984 300 000 DM sowie 100 000          gung   konsequent    der  Vorzug   zu geben  war.  Ob   das USD im Januar 1985. Der Zeuge Dr. Roland Winckler         MfS   zum    Zwecke   der  Devisenerwirtschaftung      ent- hat diesen Sachverhalt in seiner Vernehmung am            sprechende     Tatbestände    auch    vorsätzlich  herbei- 27. Februar 1997 bestätigt (Protokoll Nr. 55, S. 113 f.). führte,   konnte   der   Untersuchungsausschuß        nicht In den Unterlagen der HA XVIII/8 findet sich ein Be-      feststellen. richt über eine weitere Zahlung durch AEG in Höhe von 150 000 DM, die Dr. Winckler im Jahr 1987 in Wien entgegengenommen hat. Diese stand jedoch II. Zusammenarbeit des Bereiches KoKo offensichtlich nicht in Zusammenhang zum OV                   mit der Hauptverwaltung Aufklärung „Konspirator", sondern hatte eher den Charakter               (HVA) des MfS einer Provision. Bereits der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahl- d) OV „Kaiser"                                            periode hatte festgestellt, daß der Bereich KoKo sowohl passiv für nachrichtendienstliche Zwecke der Im OV „Kaiser" wurde durch die HA XVIII/8 des             HVA eingesetzt wurde als auch aktiv zu ihrer Unter- MfS ein in Bonn ansässiger Geschäftsmann bearbei-         stützung beitrug. Die Zusammenarbeit des Bereiches tet. Dieser lieferte seit Ende der 70er Jahre Embargo-    KoKo mit der HVA des MfS diente der Wirtschafts- güter an den AHB Elektronik Export-Import und das         spionage, der Beschaffung westlicher Hochtechnolo- MfS. In den ersten Jahren war die Geschäftsverbin-        gie sowie der Informationsabschöpfung. Die Koope- dung aus Sicht des MfS jedoch wenig erfolgreich, da       ration erstreckte sich darüber hinaus von der Be- dieser Embargohändler häufiger Lieferschwierigkei-        schaffung allgemeiner Embargowaren bis hin zur ten hatte, Verträge nicht einhielt oder minderwertige     finanziellen Unterstützung durch Geldzuflüsse Ware lieferte. Im Mai 1985 schloß der AHB Elektro-        über die sog. HVA-Unternehmen (BT-Drucksache nik mit ihm einen Vertrag über ein embargobewehr-         12/7600, S. 131, 136 f., 143). tes elektronisches System im Wert von zwei Mio. USD, wofür er eine Vorauszahlung in Höhe von         Offengeblieben war die Frage, in welchem Umfang 980 000 USD erhielt. In der Folge stellte sich jedoch     und für welchen Zweck finanzieUe Mittel von den heraus, daß der Embargohändler über einen Zeit-           Außenhandelsbetrieben des Bereiches KoKo bzw. raum von knapp zwei Jahren nicht in der Lage war,         von den dem Bereich KoKo wirtschaftlich zugeordne- das gewünschte System zu beschaffen. Der AHB              ten Unternehmen der HVA zugeführt wurden, und Elektronik verlangte daher die geleistete Vorauszah-      wo sie gegebenenfalls im Rahmen des Auflösungs- lung zurück und berechnete außerdem Zinsen in Hö-         prozesses verblieben waren. he von 145 200 USD bzw. nach damaligem Kurs 241 460 DM als „Wiedergutmachungsleistung" für            Der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode das Scheitern des Geschäftes, die der Embargohänd-        hatte nicht eindeutig klären können, ob und in wel- ler nach einigen Schwierigkeiten schließlich auch         chem Rahmen der Bereich KoKo für nachrichten- zahlte. Aus den Unterlagen der HA XVIII/8 geht her-       dienstliche Zwecke genutzt wurde. Der Untersu- vor, daß auch diese Zahlung an das MfS abgeführt          chungsausschuß setzte die Ermittlungen auch an die- wurde. Eine weitere Bestätigung hierfür findet sich       sem Punkt fort. in einer Aufstellung, welche die Militär-Staatsanwalt-    Zur Beantwortung dieser Fragen hat der Untersu- schaft der DDR nach einer Durchsuchung des Büros          chungsausschuß die ehemaligen Leiter der HVA, Artur Wenzels angefertigt hatte (vgl. BT-Druck-           Markus Wolf und Werner Großmann, den Leiter sache 12/7600, Anlagenband 3, S. 3438-3441).              der HA I des Bereiches KoKo, Manfred Seidel, den Leiter der Abteilung Rückwärtige Dienste der HVA, e) Zusammenfassung                                        Tilo Kretzschmar, sowie den ehemaligen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) Bernhard Der Untersuchungsausschuß hat festgestellt, daß die       Zeeb vernommen. Darüber hinaus wurden Akten des „Wiedergutmachungszahlungen" für das MfS eine             Generalbundesanwalts aus dem Ermittlungsverfah- bedeutende Deviseneinnahmequelle darstellten. Al-         ren gegen Dr. Alexander Schalck-Golodkowski we- lein die HA XVIII/8 des MfS konnte laut Aussage des       gen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit
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Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode           Drucksache 13/10900 ausgewertet. Der Untersuchungsausschuß hat fol-          leitung der HVA-Unternehmen durch den Bereich gende Feststellungen getroffen:                          KoKo festlegte und so die Zusammenarbeit der ope- rativen Diensteinheiten des MfS mit dem Bereich Ko- Ko sichersteUte. Aus dieser Regelung geht auch her- 1. Finanzielle Zusammenarbeit                            vor, daß die an die HVA abzuführenden Gelder sei- tens der HVA-Unternehmen für die Durchführung Nach den Feststellungen des 1. Untersuchungsaus-         operativer Zwecke vorgesehen waren. Da jedoch Dr. schusses der 12. Wahlperiode finanzierte der Bereich     Alexander Schalck-Golodkowski sowie Dr. Rudolf KoKo nicht nur die nachrichtendienstlich gesteuerte      Genschow, Leiter der Abteilung XVI der HVA und Beschaffung von Embargowaren. Infolge des hohen          für die nachrichtendienstliche Anleitung dieser Un- Finanzbedarfs der HVA für operative Zwecke, den          ternehmen verantwortlich, bei Vernehmungen versi- der Zeuge Werner Großmann mit einem jährlichen           chert hatten, die Gelder seien für aUgemeine Be- Gesamtvolumen von etwa 17,5 Mio. Mark der DDR            schaffungen, wie Büromaterialien, Ersatzteile für und rund 13,5 Mio. DM bezifferte (Protokoll Nr. 12,      Pkw's etc. ausgegeben worden, war die Frage der S. 174 f.), ergab sich die Notwendigkeit einer Teilfi-   Zweckbestimmung der finanzieUen Zuwendungen nanzierung über den Bereich KoKo. So wurden über         offengeblieben (BT-Drucksache 12/7600, S. 143). die dem Bereich KoKo unterstellten HVA-Unterneh-         Aufgrund der Aussagen von Markus Wolf (Protokoll men F.C. Gerlach Export-Import, Camet, Asimex und        Nr. 78, S. 15), Tüo Kretzschmar (Protokoll Nr. 18, Interport Industrie Vertretungen jährlich globale        S. 10 f.) sowie Werner Großmann (Protokoll Nr. 12, Geldabführungen in DM sowie Mark der DDR an              S. 171 f., 203) konnte der Untersuchungsausschuß die HVA vorgenommen (BT-Drucksache 12/7600,              feststehen, daß die Geldleistungen für operative S. 131 f.).                                              Zwecke eingesetzt wurden. Nach Feststellung des Die Zusammenarbeit des Bereiches KoKo mit der            Untersuchungsausschusses wurden der HVA vom HVA war, wie der Zeuge Tilo Kretzschmar vor dem          Bereich KoKo ein Zehntel des Devisenbedarfs für Untersuchungsausschuß ausführte, durch Befehle           operative Zwecke zur Verfügung gesteht. und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit,        Die finanzieUen Leistungen des Bereiches KoKo flös- Erich Mielke, und des Leiters der HVA geregelt (Pro-     sen unterschiedlichen Abteilungen der HVA zu. So tokoll Nr. 18, S. 9). Die praktische Umsetzung er-       erhielt beispielsweise die Abteilung Rückwärtige folgte zunächst, wie die Zeugen Markus Wolf (Proto-      Dienste, ein Bereich, der für die materiell-technische koll Nr. 78, S. 9 f.), Werner Großmann (Protokoll        Ausrüstung und für die finanzielle Sicherstellung der Nr. 12, S. 171 f.) und Tilo Kretzschmar (Protokoll Nr.   Arbeit der HVA zuständig war, nach den Aussagen 18, S. 10) übereinstimmend vor dem Untersuchungs-        des ehemaligen Leiters Tilo Kretzschmar vor dem ausschuß bekanntgaben, in den seit den 80er Jahren       Untersuchungsausschuß einen limitierten Betrag in regelmäßig stattfindenden Gesprächen zwischen            Höhe von etwa 250 000 DM pro Jahr aus Mitteln der dem Leiter des Bereiches KoKo, Dr. Alexander             dem Bereich KoKo zugeordneten HVA-Unterneh- Schalck-Golodkowski, und dem Leiter der HVA, zu-         men. Der Devisenzuschuß sei aber nach Bedarf er- nächst Markus Wolf und später Werner Großmann.           weiterbar gewesen. Die konkrete Realisierung sei In diesem Rahmen wurde die Höhe der vom Bereich          auch hier grundsätzlich in Form von Warenlieferun- KoKo der HVA zur Verfügung gesteUten Geldmittel          gen und unter Einschaltung des verantwortlichen festgelegt und gegebenenfalls jährlich neu ausge-        Sonderoffiziers bzw. Kuriers geschehen. Die Überga- handelt. Die HVA erhielt jährlich zwischen 1 und 1,5     be von Bargeld in Mark der DDR für vorgesehene Mio. DM über die genannten Unternehmen. Nach             Sondermaßnahmen dagegen sei ohne festgelegtes Angaben von Werner Großmann stellte diese Summe          Limit erfolgt. Für vorgesehene Sondermaßnahmen vorwiegend das Unternehmen Asimex in Bargeld zur         der HVA seien Mark der DDR ohne festgelegtes Verfügung, wohingegen die HVA bei dem Unterneh-          Limit in bar übergeben worden (Protokoll Nr. 18 men F.C. Gerlach Export-Import Waren bestellte, die      S. 10, 12, 18). dann in entsprechender Summe verrechnet wurden (vgl. Zweiter Teil, A.IV.4.). Der finanzielle Zufluß der Der Bereich SWT der HVA, eine in erster Linie mit Firma Camet sei am geringsten gewesen. Er habe           der Beschaffung von operativer Technik, Embargo- sich jährlich auf etwa 50 000 DM belaufen (Protokoll     waren und mit Wirtschaftsspionage betraute Abtei- Nr. 12, S. 172). Markus Wolf hat vor dem Untersu-        lung, erhielt ebenfalls die zur Finanzierung erforder- chungsausschuß ebenfalls darauf hingewiesen, daß         lichen Mittel aus dem Bereich KoKo (BT-Drucksache diese Mittel vorwiegend in Form von Warenlieferun-       12/7600, S. 131). gen und nur in geringem Umfange als Devisenbeträ- ge von den Unternehmen abgezogen worden seien. Die Frage des Untersuchungsausschusses, ob die           2. Operative Zusammenarbeit Höhe der Finanzmittel des Bereiches KoKo jährlich konstant gewesen und diese festgelegte Summe von Minister Mielke bestätigt worden sei, hat der Zeuge      a) Weitergabe nachrichtendienstlicher Wolf verneint (Protokoll Nr. 78, S. 15 f.).                 Informationen an die HVA Nach den Feststellungen des 1. Untersuchungsaus- Der Untersuchungsausschuß ging in diesem Rahmen          schusses der 12. Wahlperiode hatte der Bereich KoKo der Frage der Zweckbestimmung der finanziellen           nicht in erster Linie nachrichtendienstliche Aufgaben Mittel nach. Bereits dem 1. Untersuchungsausschuß        zu erfüllen. Jedoch wurden die vom MfS entwickel- der 12. Wahlperiode lag eine Regelung des Ministers      ten geheimdienstlichen Strategien und Methoden Erich Mielke vom 1. September 1980 vor, die die An-      auf entscheidende Bereiche und Aktivitäten des Be-
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Drucksache 13/10900                 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode reiches KoKo ausgeweitet. Die Aussage von Dr. Alex- Verbindungswesens der HVA von mitentscheidender ander Schalck-Golodkowski vor dem BKA, daß er Bedeutung und konnte bis Ende 1989 zu erheblichen seinen Mitarbeitern eine derartige Tätigkeit grund- Teilen realisiert werden (vgl. nachstehend 2.b). sätzlich untersagt habe, da er insbesondere seine Tätigkeit als Verhandlungsführer mit der Bundes- Die Unterstützung der nachrichtendienstlichen Ar- republik Deutschland nicht habe gefährden wollen, beit der HVA durch den Bereich KoKo ging nach Er- erschien bereits dem 1. Untersuchungsausschuß kenntnissen des Generalbundesanwalts soweit, daß der 12. Wahlperiode unglaubhaft (BT-Drucksache Diensteinheiten des MfS mit Einverständnis und Un- 12/7600, S. 145). Die engen persönlichen Kontakte terstützung von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski Dr. Alexander Schalck-Golodkowskis zu Mitarbei- in der KoKo-Zentrale und in angeschlossenen Au- tern der HVA, seine Rolle im Zusammenhang mit ßenhandelsbetrieben ein Netz von inoffiziellen Mitar- den sog. HVA-Unternehmen und schließlich die im beitern unterhielten, deren kommerzielle Verbindun- Bereich KoKo auf Anweisung des Ministers für gen zu Personen aus der Wirtschaft und der Politik in Staatssicherheit, Erich Mielke, erstellten Listen über der Bundesrepublik Deutschland nachrichtendienst- Kontaktpersonen und spezielle Auslandsverbindun- lich genutzt oder als einverständliche nachrichten- gen im sog. NSW zwecks Erweiterung von IM-Ver- dienstliche Kontakte registriert wurden. Dem Gene- bindungen, standen seiner Aussage entgegen. Auch ralbundesanwalt zufolge lieferten die von Dr. Alex- wenn Dr. Alexander Schalck-Golodkowski bestritt, ander Schalck-Golodkowski an den Minister Mielke daß es das Ziel gewesen sei, die in den Listen enthal- gerichteten schriftlichen Reporte und seine mündli- tenen Firmen und Personen nachrichtendienstlich chen Informationen an die Leiter der HVA, Markus abzuschöpfen, waren dennoch mehrere der dort auf- Wolf und Werner Großmann, der HVA nicht nur auf- geführten Personen eindeutig für die HVA tätig schlußreiche Informationen über Persönlichkeiten (BT-Drucksache 12/7600, S. 146). Trotz derartiger und Repräsentanten aus Wirtschaft und Politik der Hinweise hatte der 1. Untersuchungsausschuß der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch wirt- 12. Wahlperiode aufgrund der mangelhaften Doku- schaftliche, technologische und militärpolitische Ein- mentation sowie der Aussageverweigerung des Zeu- zelheiten. gen Markus Wolf nicht eindeutig klären können, ob und inwieweit eine Zusammenarbeit zwischen dem Im Zuge der Beweisaufnahme des Untersuchungs- Bereich KoKo, Dr. Alexander Schalck-Golodkowski ausschusses hat Markus Wolf ausgesagt, daß es ihm, und der HVA stattfand. Offengeblieben war weiter- bis auf die sog. HVA-Unternehmen Asimex, F.C. Ger- hin die Frage, in welchem Maße die HVA vom lach, Camet und Interport Industrievertretungen, Bereich KoKo organisatorisch sowie finanziell unter- nicht erinnerlich sei, ob Schlüsselpositionen im Be- stützt wurde. Hierzu hat der Untersuchungsausschuß reich KoKo von der HVA besetzt gewesen seien (Pro- folgende ergänzende Feststellungen getroffen:          tokoll Nr. 78, S. 20). Es sei aber anzunehmen, daß wichtige Informationen dennoch ihren Weg zur HVA Nach den Ermittlungsergebnissen des Generalbun- gefunden hätten. Er hat zwar eingeräumt, daß es in desanwalts hat sich die von Dr. Alexander Schalck- den jährlichen Besprechungen mit dem Bereich Golodkowski organisierte nachrichtendienstliche Zu- KoKo auch um Personalentscheidungen gegangen sammenarbeit mit dem MfS auf mehrere Gebiete er- sei. Es habe sich jedoch vorwiegend um Sicherheits- streckt. Spätestens ab Mitte der 70er Jahre und mit fragen dieses Bereiches gehandelt (Protokoll Nr. 78, zunehmenden Einfluß in den 80er Jahren übte dem- S. 24). Kern der Zusammenarbeit sei die Beschaffung nach Dr. Alexander Schalck-Golodkowski über alle von Embargowaren und die Zufuhr finanzieller Mit- wichtigen Beschaffungsoperationen der HA XVIII/8 tel vom Bereich KoKo an die HVA gewesen, wohin- des MfS und der HVA auf dem wirtschaftlich wie mi- gegen die Nachrichtenbeschaffung nicht progressiv litärisch gleichermaßen strategisch ausschlaggeben- betrieben worden sein soll (Protokoll Nr. 78, S. 20 f.). den Technologiesektor der Mikroelektronik die Kon- Ob westliche Firmenkontakte des Bereiches KoKo zu trolle aus. Dem Bericht des Generalbundesanwalts Spionagezwecken von der HVA benutzt wurden, zufolge wurde auch die Beschaffung besonderer konnte von Markus Wolf schließlich weder bestätigt, elektronischer Ausrüstung für die HA III des MfS noch ausgeschlossen werden (Protokoll Nr. 78, S. 20). durch Mitarbeiter der HA XVIII/8 des MfS und des Befragt zu dem Ministerbefehl vom 1. September Sektors Wissenschaft und Technik (SWT) der HVA, 1983, Befehl 14/83, in dem die Nutzung der Möglich- teils in Zusammenarbeit mit der Dr. Alexander keiten des Bereiches KoKo für die Lösung politisch- Schalck-Golodkowski unterstellten Arbeitsgruppe operativer Aufgaben der HVA angeordnet wurde, MAH des MfS, von ihm finanziert und kontrolliert. vertrat Wolf die Ansicht, es habe sich dabei um ein So geht aus den Ermittlungen hervor, daß 1988 auf „ Wunschziel " gehandelt, welches in der Praxis aber Anweisung von Minister Mielke eine Arbeitsgruppe so nicht umgesetzt worden sei (Protokoll Nr. 78, unter der Leitung des stellvertretenden Generaldi- S. 23). Auch Werner Großmann hat in seiner Verneh- rektors des AHB Elektronik Export-Import und des mung betont, daß es eine operative Zusammenarbeit IM „Saale" der HA XVIII/8 des MfS, Gerhard Ron- „im umfassenden Sinne" zwischen dem Bereich neberger, durch Dr. Alexander Schalck-Golodkowski KoKo und der HVA nicht gegeben habe (Protokoll eingerichtet wurde, die unter dem Tarnnamen „Ob- Nr. 12, S. 166). Es habe weder eine Kontroll- noch jekt X" die Beschaffung moderner Tiefdrucktechnik, eine Weisungspflicht zwischen den beiden Institutio- einer Beschichtungsanlage und computergestützter nen bestanden. Informationen seien zudem nur se- Grafik zur Fälschung internationaler Ausweisdoku- lektiert über Minister Mielke an die HVA weiterge- mente zu organisieren hatte. Das Gelingen dieses Vor- geben worden (Protokoll Nr. 12, S. 170 f.). In diesem habens war für die Aufrechterhaltung des operativen Sinne hat sich auch Manfred Seidel vor dem Untersu-
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode           D r u c k s a c h e 13/10900 chungsausschuß geäußert. Der Bereich KoKo sei nie        mentenkörpers erstellte, übernahm die Abteilung VI in die operative Tätigkeit des MfS einbezogen wor-       der HVA (Operativer Reiseverkehr) die Einarbeitung den (Protokoll Nr. 14, S. 115, 121). Die jährlich abge-  des Lichtbildes und der Falschpersonalien in einem haltenen Zusammenkünfte zwischen dem Bereich             Druckvorgang. KoKo und der HVA hätten sich inhaltlich auf wirt- schaftliche Fragen beschränkt. Über operative Inter-     Der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode essen der HVA sowie über den Einsatz von Firmen          war zu dem Ergebnis gekommen, daß die für Okto- aus dem KoKo-Bereich für operative Zwecke sei nach       ber 1990 geplante Lieferung der Druckmaschine seinem Kenntnisstand nicht gesprochen worden             nicht mehr realisiert worden war und das MfS dem- (Protokoll Nr. 14, S. 65 f.). Zur Gründung der Abtei-    zufolge nicht in der Lage gewesen sei, die fäl- lung K, die nach den Erkenntnissen des Untersu-          schungssicheren bundesdeutschen Personaldoku- chungsausschusses tatsächlich zur „weiteren Erhö-        mente anzufertigen. Im Zuge der Beweisaufnahme hung der operativen Effektivität bei der Nutzung von     konnten jedoch die Zeugen aus dem Bereich der ausgewählten Einrichtungen ... durch die HVA und         HVA des MfS zum „Objekt X" nicht mehr vernom- zur Vervollkommnung der Zusammenarbeit mit den           men werden (BT-Drucksache 12/7600, S. 273 f.). jeweils verantwortlichen Abwehrdiensten" dienen          Im Rahmen der Beweiserhebung zur Zusammenar- sollte, wie es in einem Befehl aus dem Jahre 1985        beit des Bereiches KoKo mit der HVA hat der Unter- festgelegt ist, hatte Manfred Seidel nach eige-          suchungsausschuß für eine abschließende Beantwor- nen Angaben keine Kenntnisse (Protokoll Nr. 14,          tung der Frage, ob sich im technischen Bestand des S. 119f.; vgl. BT-Drucksache 12/7600, Anlagenband 1,     MfS bzw. der HVA eine voll funktionsfähige Druck- Dok. 110).                                               maschine befunden habe, den letzten Leiter der HVA Die Aussagen der Zeugen Markus Wolf und Manfred          des MfS, Werner Großmann, befragt. Dieser hat in Seidel vor dem Untersuchungsausschuß, die HVA            seiner Vernehmung bekräftigt, daß das MfS 1989 im habe sich in einer Respektierung der unterschiedli-      Besitz einer Druckmaschine gewesen sei, mit der die chen Aufgabengebiete des Bereiches KoKo zu opera-        fälschungssicheren Personalausweise der Bundesre- tiven Zwecken nicht bedient, deckt sich mit den Aus-     publik Deutschland hergestellt werden konnten (Pro- sagen Dr. Alexander Schalck-Golodkowskis vor dem         tokoll Nr. 12, S. 331 f.). Die Fertigung der fälschungs- 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode, wi-       sicheren Dokumente sei in einer Zusammenarbeit derspricht aber den Angaben Günter Asbecks vor           des OTS mit der HVA erfolgt. Das MfS habe bereits dem BND Anfang der 80er Jahre, wonach außer in          Inoffizielle Mitarbeiter für ihre operative Arbeit mit den sog. HVA-Unternehmen auch im Bereich KoKo           diesen Ausweisdokumenten erfolgreich ausgestattet. zumindest zeitweise noch weitere Mitarbeiter für die    Werner Großmann hat in Ergänzung seiner Aussage HVA tätig gewesen sein sollen (vgl. nachstehend         schriftlich zu Protokoll gegeben, daß das MfS und die 3.d).                                                   HVA mit Unterstützung des damaligen MdF der DDR und der Staatsdruckerei Leipzig, jedoch ohne Beteili- gung Dr. Schalck-Golodkowskis und seines Berei- b) Beschaffung von Embargoware für die      HVA -       ches KoKo, die Druckmaschine aus der Bundesrepu- „Objekt X"                                           blik Deutschland beschafft habe. Die Druckmaschine habe sich im Bereich der technischen Ausrüstung Ein besonderes Beispiel für die operative Zusammen-     des OTS des MfS in Berlin-Hohenschönhausen be- arbeit des Bereiches KoKo mit der HVA des MfS war       funden (Protokoll Nr. 12, Ergänzung, S. 1 f.). Ergän- nach Feststellung des 1. Untersuchungsausschusses       zend hat der Leiter des Bereiches Rückwärtige der 12. Wahlperiode die Beschaffung einer hochprä-      Dienste der HVA, Tilo Kretzschmar, dem Untersu- zisen Druckmaschine für die Herstellung von fäl-        chungsausschuß zu Protokoll gegeben, daß über die schungssicheren Ausweisdokumenten der Bundesre-         Herstellung fälschungssicherer Ausweise nicht in publik Deutschland. Für dieses Importvorhaben, bei      seinem Aufgabenbereich, sondern ausschließlich auf dem sich Dr. Schalck-Golodkowski persönlich enga-       höchster Ebene beraten worden sei. Ob die Herstel- gierte und den Auftrag selbst erteilte, stellte der Be- lung realisiert worden ist, hat der Zeuge nicht beant- reich KoKo die finanziellen Mittel in Höhe von rund     worten können, da seine Abteilung darüber keine 850 000 SFR zur Verfügung (BT-Drucksache 12/7600,        Mitteilung erhalten habe (Protokoll Nr. 18, S. 40 f.). S. 273 f.) Mit der unter der Bezeichnung „Objekt X" laufenden Sondermaßnahme sollte für die Abtei-           Nach Auskunft der Bundesregierung auf die schriftli- lung 35 des OTS des MfS die neueste Tiefdrucktech-       chen Anfragen des Abgeordneten Friedhelm Julius nik und graphische Technik beschafft werden. In er-      Beucher (BT-Drucksache 13/4252, BT-Drucksache ster Linie ging es um die Herstellung und Weiterent-     13/5017) war die Abteilung 35 des OTS des MfS En- wicklung des im Jahre 1987 in der Bundesrepublik         de 1989 nicht im Besitz einer voll funktionsfähigen Deutschland eingeführten fälschungssicheren Perso-       Druckmaschine für die Herstellung des bundesdeut- nalausweises und des damaligen behelfsmäßigen            schen Personalausweises. Der OTS habe die Aufgabe Westberliner Ausweises für operative Zwecke der          gehabt, das komplizierte Herstellungsverfahren zu HVA. Hiermit wollte die HVA mit der sich abzeich-        kopieren und, falls die eigenen Produktionsversuche nenden internationalen Entwicklung auf dem Sektor        erfolglos blieben, eine geeignete technische Anlage der Herstellung von Ausweisdokumenten Schritt hal-       im westlichen Ausland zu beschaffen (BT-Druck- ten und ihr operatives Vorgehen gegen die Bundes-        sache 13/4252). republik Deutschland verbessern. Die Herstellung der Falsifikate erfolgte in zwei Schritten: Während      Die Bundesregierung hat im Nachgang zu der ergän- die Abteilung 35 des OTS die Einzelteile des Doku-       zenden schriftlichen Aussage Werner Großmanns
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Drucksache 13/10900                Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode mitgeteilt, daß durch ein Ermittlungsverfahren beim    Die Frage, ob finanzielle Transaktionen der HVA in Generalbundesanwalt gegen Mitarbeiter aus dem          die Schweiz mit Unterstützung der Firma Asimex tat- Bereich des OTS des MfS bekannt geworden sei, daß      sächlich stattgefunden haben, konnte der 1. Untersu- ab Frühjahr 1989 die Abteilung 35 des MfS-Bereiches    chungsausschuß der 12. Wahlperiode nicht abschlie- über die notwendigen Rohmaterialen zur Fälschung       ßend klären. Ungeklärt blieb infolgedessen auch, ob des bundesdeutschen Personalausweises verfügt und      weiterhin HVA-Konten in der Schweiz existieren rund 30 Fälschungsversuche unternommen habe.           bzw. solche Konten unrechtmäßig aufgelöst worden Aufgrund der mangelnden Quahtät der Falsifikate        sind. sei vermutlich ein Teü vernichtet worden, in drei Fäl- len aber habe die HVA Mitarbeiter mit dem gefälsch-    Dem 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode ten Ausweisdokument für Reisen nach Österreich         lagen Hinweise vor, wonach Günter Asbeck Provisio- und Italien ausgestattet (BT-Drucksache 13/5017).      nen in Höhe von insgesamt 25 Mio. DM auf eigenen Zwei der gefälschten Personalausweise habe der Lei-    Schweizer Bankkonten deponiert haben soll (BT- ter der Abteilung VI der HVA im Februar 1990 dem       Drucksache 12/7600, S. 522). Nach anders lautenden Landesamt für Verfassungsschutz in Berlin (West)       Angaben handelte es sich hier um Mittel, die Günter übergeben.                                             Asbeck an dem Bereich KoKo vorbei auf Schweizer Konten für die Finanzierung der HVA anlegte (BT- Nach schriftlicher Angabe Werner Großmanns wur-        Drucksache 12/7600, S. 345). Es gelang dem 1. Unter- den die Druckmaschine und alle weiteren techni-        suchungsausschuß der 12. Wahlperiode nicht, Doku- schen Anlagen des OTS im Zuge der Auflösung des        mente aufzufinden, die für diese Vermutung han- MfS bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS)     dfeste Beweise hefern konnten. Untersuchungen der in den Verantwortungsbereich des Ministerium des       Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderauf- Innern (Mdl) der ehemaligen DDR überführt (Proto-      gaben (BvS) sowie der Arbeitsgruppe Koordinierte koll Nr. 12, Ergänzung, S. 2). Die Bundesregierung     Ermittlung (AKE) brachten ebenfalls keine Aufklä- hat diese Angaben des letzten Leiters der HVA des      rung, auch wenn feststand, daß Günter Asbeck zum MfS zum Verbleib der Druckmaschine nicht bestätigt     Zeitpunkt seiner Flucht aus der DDR im Jahre 1981 (BT-Drucksache 13/4252). Sie hat vielmehr darauf       über beträchtliches Privatvermögen verfügte. Der verwiesen, daß die Lieferung der Druckmaschine im      Untersuchungsausschuß setzte deshalb die Ermitt- Oktober 1990 nicht mehr realisiert worden und folg-    lungen auch an diesem Punkt fort. lich die Druckmaschine nicht in den Besitz des Bun- desministeriums des Innern (BMI) gelangt sei (Ple-     Die Frage, ob es sich bei der Firma Asimex, insbeson- narprotokoll 12/184, S. 15926 f.).                     dere bis zu Günter Asbecks Flucht aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland, um ein privates oder um ein staatliches Unternehmen handelte, ge- wann im Rahmen der von Günter Asbecks Witwe, 3. Der Fall Asimex                                     Gertrud Asbeck, gestellten Restitutionsansprüche er- neut Bedeutung. Die Firma Asimex besaß in der DDR aufgrund ihrer geschäftlichen Tätigkeit, der finanziellen Zusam-      Die Nachforschungen des Untersuchungsausschus- menarbeit mit dem Bereich KoKo sowie des operati-      ses erstreckten sich weiterhin auf die finanzielle, per- ven Zusammenwirkens mit der HVA eine herausra-         sonelle und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit gende Bedeutung unter den HVA-Unternehmen. Be-         zwischen der Firma Asimex und dem Bereich KoKo. reits der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperi-   Die Untersuchung der persönlichen Kontakte und ode hatte sich eingehend mit der Firma Asimex be-      der geschäftlichen Aktivitäten Günter Asbecks soll- faßt. Der Untersuchungsausschuß setzte die Ermitt-     ten zur Klärung der Fragestellung beitragen. lungen bei den folgenden offengebliebenen Fragen fort.                                                  a) Zur Person von Günter Asbeck Günter Asbeck war bis 1981 Generaldirektor der Fir- Nach den Feststellungen des 1. Untersuchungsaus- ma Asimex. Nach seiner Flucht mit Ehefrau Gertrud schusses der 12. Wahlperiode wurde die Firma Asi- Asbeck im Jahre 1981 in die Bundesrepublik mex im staatlichen Auftrag auf der Grundlage einer Deutschland stellte er sich dem BND zur Verfügung. Vereinbarung mit den Behörden der ehemaligen Die Befragungen, die insbesondere über den Bereich DDR am 1. April 1966 von Günter Asbeck unter der KoKo sowie über das MfS wertvolle Informationen Firmenbezeichnung „G. Asbeck ASIMEX Import- hefern konnten, wurden im März 1983 abgeschlos- Agentur-Export" gegründet. Das Unternehmen ent- sen. Danach nahm er seinen Wohnsitz in Salzburg/ wickelte sich zunehmend als Auffangbecken insbe- Österreich, wo er bis zu seinem Tode am 14. März sondere für HVA-Mitarbeiter, die nach einer Tätig- 1989 als Geschäftsmann tätig war. Im Rahmen seiner keit im Ausland in die DDR zurückkehrten und al- neu aufgenommenen geschäftlichen Aktivitäten tersbedingt oder infolge mangelnder Berufserfah- pflegte er unter anderem Geschäftsbeziehungen zu rung nur schwer vermittelbar waren. Die Aufgaben Unternehmen des Bereiches KoKo. der Firma Asimex erstreckten sich, nach Günter Asbecks eigenen Angaben beim BND, neben der            Günter Asbeck unterhielt eine vertrauensvolle, in ei- Waren- und Devisenbeschaffung auf nachrichten-         nigen Fällen private Beziehung zu Regierungskrei- dienstliche Aufgaben sowie auf die Deponierung von     sen in der DDR. Seine Kontakte waren „weitrei- HVA-Geldern auf Schweizer Konten bzw. auf die          chend, vielschichtig und breitgefächert". Nach Gün- Rückführung von Finanzmitteln in die DDR (BT-          ter Asbecks eigenen Angaben in den BND-Befragun- Drucksache 12/7600, S. 142).                           gen soll zu seinem Bekanntenkreis unter anderem
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