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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 Dr. Günter Mittag, Markus Wolf, Rudi Genschow, rung importierter Maschinenanlagen und westlichen Manfred Seidel, Günter Forgber, Ruth Lerche und „Know-hows" durch außerplanmäßige Produktion der sowjetische Botschafter Abrassimow gezählt ha- und Exporte in den Westen) (vgl. BT-Drucksache ben. Auch zu Dr. Alexander Schalck-Golodkowski 12/7600, S. 142). soll sich eine respektvolle Freundschaft entwickelt haben, die unter anderem von den gemeinsamen Die geschäftlichen Aktivitäten Günter Asbecks wur- wirtschaftlichen Interessen infolge der finanziellen den in erster Linie durch Dr. Alexander Schalck- Zusammenarbeit zwischen der Firma Asimex und Golodkowski gefördert. Für die Abwicklung einzel- dem Bereich KoKo genährt war. Dr. Alexander ner Produktionsprojekte erstellte die Firma Asimex Schalck-Golodkowski soll jedoch zunehmend dar- einen Finanzierungsplan und legte die Warenpro- über verärgert gewesen sein, daß sich Günter duktion fest. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski Asbeck seiner Autorität nicht fügte und es offensicht- stellte in der Regel außerplanmäßige Kredite für die lich nicht für nötig hielt, weder seinen, noch den Wei- Finanzierung zur Verfügung unter Bestimmung der sungen von weiteren Dienststellen der DDR Folge zu Refinanzierungsbedingungen. leisten. Der Untersuchungsausschuß hat Markus Wolf zu seinem Kontakt zu Günter Asbeck befragt. c) Status der Firma Asimex Dieser gab an, Asbeck persönlich nicht gekannt zu haben (Protokoll Nr. 78, S. 28). Der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode hat zu der Frage, ob es sich bei der Asimex bereits Nach Erkenntnis des 1. Untersuchungsausschusses vor der Flucht von Günter Asbeck um ein staatliches der 12. Wahlperiode bestand Günter Asbecks Haupt- Unternehmen gehandelt hat, aufgrund widersprüch- aufgabe in der Informationsbeschaffung über westli- licher Aussagen und Unterlagen keine endgültige che Geschäftspartner sowie in der Herstellung von Feststellung treffen können. Nach einer Aussage nachrichtendienstlich nützlichen Kontakten zwi- des Hauptgeschäftsführers der Transinter, Helmut schen diesem Personenkreis und HVA-Offizieren Schindler, bei der Staatsanwaltschaft, soll es sich bei (vgl. BT-Drucksache 12/7600, S. 142). Die Ermittlun- Asimex um eine nicht-staatliche Vertretergesellschaft gen des Untersuchungsausschusses haben dies be- gehandelt haben, die im Gegensatz zu staatlichen stätigt. Die Vernehmung Werner Großmanns ergab, Vertretergesellschaften neben der Maklertätigkeit daß Günter Asbeck zunächst für die Spionageab- auch die Möglichkeit hatte, Export- und Importver- wehr der DDR, später, insbesondere während seiner träge als Eigengeschäfte abzuwickeln. Im Wider- Tätigkeit als Generaldirektor, als inoffizieller Mitar- spruch dazu hat Dr. Alexander Schalck-Golodkowski beiter der HVA des MfS tätig war (Protokoll Nr. 12, bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft S. 278, 286). Nach Mitteilung des Generalbundesan- im Jahre 1992 ausgesagt: walts unterhielt Günter Asbeck im Auftrag von „... Diese neuen DDR-Vertreterfirmen, ... waren Dr. Alexander Schalck-Golodkowski nachrichten- staatliche Betriebe, auch wenn sie nach außen hin dienstliche Verbindungen zur Leitungsebene der in Rechtsformen auftraten, die in der kapitalisti- HVA. schen Geschäftswelt üblicherweise die Rechtsfor- men privater Handelsfirmen sind, wie beispiels- b) Die Geschäftstätigkeit der Firma Asimex weise Einzelfirmen oder GmbHs. ... Die Firma Asi- mex war von ihrem Beginn an ein staatliches Un- Die Firma Asimex nahm infolge der geschäftlichen ternehmen ". Zusammenarbeit mit etwa 240 westlichen Unterneh- Der Untersuchungsausschuß hat die Ermittlungen men eine besondere Rolle in der DDR ein. In folgen- den Bereichen konnte insbesondere unter Leitung des 1. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperi- von Günter Asbeck die Handelstätigkeit ausgebaut ode zu den Eigentumsverhältnissen der Asimex fort- werden: Lieferung des Warensortiments für die Di- gesetzt und dabei festgestellt, daß das MAH Günter plomatenversorgung und für das Unternehmen Ver- Asbeck mit Leistungsprämien belohnte, wenn die er- sina, Durchführung von außerplanmäßigen Sonder- teilten Planauflagen mit besonderer Leistung erfüllt geschäften (Ex- und Import), Importe aus den RGW- wurden. Eine solche Vorgehensweise war nur bei Ländern auf Rubel-Basis für die Binnenversorgung staatlichen Unternehmen möglich. Dem Untersu- der DDR, Export der DDR-Produkte gegen Valuta, chungsausschuß lag außerdem die bereits oben er- Versorgung der Sonderbedarfsträger im Rahmen der wähnte, von Minister Erich Mielke unterschriebene Bezugsorganisation Letex, Importe von Nahrungs- Regelung vom 1. September 1980 vor. Demnach wur- und Genußmitteln, Lohnveredelung im industriellen den die Firmen Asimex, Camet, F.C. Gerlach und In- Bereich, Ex- und Import-Koordination zwischen dem terport Industrievertretungen dem Bereich KoKo un- Bereich KoKo und den Außenhandelsbezugsorgani- terstellt. Die Geschäftsführer dieser Firmen waren in sationen, Vereinbarungen zwischen Asimex, dem Be- ihrer ökonomischen Tätigkeit dem Bereich KoKo ge- reich KoKo und den jeweils zuständigen Industriemi- genüber rechenschaftspflichtig und arbeiteten nach nistern über Exklusivrechte bei Waren wie „Öl und den vom Bereich KoKo vorgegebenen Planaufgaben. Fette", „Tabak", „Fisch" etc., Gesamtversorgung Nicht zuletzt erschien dem Untersuchungsausschuß von Mitropa und den Interhotels, Erstellung von Son- das Verhalten der Behörden der DDR, eine Privatfir- derbauten (Vorfinanzierung und Baudurchführung), ma in dieser Größenordnung trotz einer Ablehnung Kontenführung (Devisen sowie Mark der DDR) für des Privateigentums zu dulden, als widersprüchlich. das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Der Untersuchungsausschuß hat zu der Eigentums- Lebensmittelindustrie, Forum, Versina und Souve- frage zudem den BND-Mitarbeiter Bernhard Zeeb, nierhandel, Gestattungsproduktionen, (Refinanzie- die ehemaligen Leiter der HVA Markus Wolf und
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode Werner Großmann sowie Manfred Seidel, den Stell- MfS zur Verfügung gestellt wurden (vgl. BT-Druck- vertreter von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, sache 12/7600, S. 345). Von 1971 bis Juni 1990 be- der im Bereich KoKo für Asimex verantwortlich war, trugen die auf das Konto 584 deponierten Gewinne als Zeugen vernommen. Nach der Aussage von Bern- der Firma Asimex insgesamt 12,7 Mio. DM. Etwa hard Zeeb hat Günter Asbeck bei seinen Befragun- 20 bis 21 Mio. DM wurden ab 1982 jährlich in den gen durch den BND versichert, daß es sich bei der „50 Mio. Fonds" eingezahlt. Die Höhe der Bankgut- Firma Asimex um sein eigenes Unternehmen gehan- haben auf Konten bei der Deutschen Außenhan- delt habe (Protokoll Nr. 87, S. 38). Auch Markus Wolf delsbank AG (DABA), der DHB sowie Guthaben (Protokoll Nr. 78, S. 9 f., 16 f.) und Werner Großmann des Unternehmens Wefo, Liechtenstein erreichten (Protokoll Nr. 12, S. 198, 287) haben angegeben, die im Dezember 1989 insgesamt den Stand von etwa Firma Asimex sei ihrer Kenntnis nach bis Günter As- fünf Mio. in Valuta (vgl. BT-Drucksache 12/7600, becks Flucht ein privates Unternehmen gewesen. S. 345 f.). Der Untersuchungsausschuß hat Markus Dagegen hat Manfred Seidel ausgesagt, daß die Fir- Wolf und Werner Großmann zu der finanziellen ma Asimex Günter Asbeck nie gehört habe (Protokoll Verflechtung der Firma Asimex mit dem Bereich Nr. 14, S. 130). KoKo und der HVA befragt. Beide haben überein- stimmend die Nutzung des Unternehmens für Wa- Trotz dieser widersprüchlichen Aussagen ist der Un- ren- und Devisenbeschaffung seitens der HVA be- tersuchungsausschuß aufgrund der vorliegenden Un- stätigt (vgl. vorstehend 1.). terlagen und den Erkenntnissen über die Geschäfts- tätigkeit der Asimex zu der Auffassung gekommen, Nach Günter Asbecks eigenen Angaben vor dem daß es sich bei Asimex seit ihrer Gründung um ein BND deponierte er persönlich Gelder auf Schweizer staatliches Unternehmen gehandelt hat. Das Auftre- Konten und sorgte bei Bedarf für die Wiedereinfüh- ten nach außen als Privatfirma erfolgte zur Tarnung rung in das Land. Die Mittel sollten an die HVA ab- und im Interesse des geschäftlichen Erfolgs. geführt werden. Den Auftrag zur Abhebung und Transport des Geldes in die DDR soll Asbeck von d) Personelle Zusammenarbeit zwischen Asimex Manfred Seidel erhalten haben, der die Einreise bei und der HVA den Grenzkontrollorganen regelte. Manfred Seidel soll dann die Finanzmittel in zwei eigenen Panzer- Bereits der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahl- schränken verwahrt haben, die stets mit hohen Sum- periode hatte ermittelt, daß die Firma Asimex über- men, vorzugsweise Valutamittel gefüllt gewesen sein wiegend aus dem Ausland abgezogene Agenten der sollen. DDR beschäftigte. Daraus resultierte eine direkte Einflußnahme der HVA auf Personalfragen des Un- Manfred Seidel hat vor dem Untersuchungsausschuß ternehmens (vgl. BT-Drucksache 12/7600, S. 142). die Behauptung Günter Asbecks entschieden als un- Der Untersuchungsausschuß konnte diese Feststel- wahr zurückgewiesen (Protokoll Nr. 14, S. 140 f.). lungen bestätigen. Die HVA übernahm die Verant- Nach Aussage von Werner Großmann wurde ledig- wortung für die Fragen der Sicherheit, woraus sich lich ein Konto mit einem geringen Geldbetrag, das automatisch die Kompetenz in der Personalplanung der HVA zur Verfügung stand, eingerichtet. Er hat zu ergab. Insbesondere nach Günter Asbecks Flucht in Protokoll gegeben: die Bundesrepublik Deutschland bestimmte sie die Besetzung der einflußreichen Positionen und er- „Bei der Firma Asimex ... gibt es ein Konto - das nannte unter anderem Ruth Lerche als Geschäftsfüh- muß in der Schweiz gewesen sein - ... um so, rerin (Protokoll Nr. 78, S. 9) und registrierte sämtliche na ja, 250 000 ständig zur Verfügung zu haben. Mitarbeiter der Firma, wobei die Registrierung nicht ... Das ist das einzige Konto, das ich kenne, ...wo zwangsläufig eine Zusammenarbeit bedeutete. Nach wir angeblich Nutzen davon haben konnten. Ver- Angaben Günter Asbecks beim BND bestand die fügungsberechtigt waren wir nicht. " Aufgabe der HVA-Unternehmen, zu denen Asimex Nach seinen Angaben wurde das Konto aufgelöst zählte, in erster Linie in der Beschaffung von Infor- und das Geld dem Gesamtvermögen der Firma Asi- mationen aller Art für die HVA. Nach Aussage von mex zugeführt (Protokoll Nr. 12, S. 282). Markus Wolf Werner Großmann vor dem Untersuchungsausschuß konnte die Existenz solcher Schweizer Bankkonten soll ein wirklich operatives Zusammenwirken nur in nicht bestätigen (Protokoll Nr. 78, S. 25 f.). ganz wenigen Ausnahmefällen mit wenigen „Auser- wählten" durchgeführt worden sein (Protokoll Nr. 12, Ob finanzielle Transaktionen auf Schweizer Bank- S. 170). konten unter Mitarbeit von Günter Asbeck bzw. der Firma Asimex stattgefunden haben, konnte der Un- e) Finanzielle und operative Zusammenarbeit zwi- tersuchungsausschuß damit nicht abschließend klä- schen Asimex und dem Bereich KoKo ren. Der 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode f) Vermögenswerte der Firma Asimex hatte in seinem Bericht auf die finanzielle Verbin- dung der Firma Asimex mit dem Bereich KoKo hin- Zur Klärung der Herkunft und des Verbleibs von et- gewiesen. Die jährlichen Planabführungen der Fir- wa 25 Mio. DM, die Asbeck Hinweisen zufolge auf ma Asimex schwankten nach dessen Feststellung Schweizer Konten deponierte, wurden die Zeugen zwischen 18 Mio. DM und 25 Mio. DM. Der Bereich Werner Großmann, Manfred Seidel sowie Markus KoKo setzte weiterhin fest, daß zusätzlich ein Be- Wolf vernommen. Als Zeuge hat hierzu weiterhin trag von 0,8 Mio. DM und 1 Mio. Mark der DDR Bernhard Zeeb, einer der Mitarbeiter des BND, die jährlich direkt an das MfS bzw. an die HVA des Günter Asbeck nach seiner Flucht befragt haben,
Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 ausgesagt. Nach seiner Einschätzung war Asbeck ordnen waren, auf private Schweizer Konten geleitet, ein Geschäftsmann mit hervorragendem Organisa- konnte somit vom Untersuchungsausschuß nicht be- tionstalent. Sein ungezwungenes Umgehen mit Geld stätigt werden. sowie seine Eigenart, geschäftliche Vereinbarungen grundsätzlich nicht schriftlich festzuhalten, waren g) Die Firma Asimex nach Günter Asbecks Flucht ein Nährboden für die Entstehung des Gerüchts, As- beck habe Provisionen in Höhe von 25 Mio. DM auf Nach den Erkenntnissen des Untersuchungsaus- Schweizer Konten deponiert, anstatt diese an den Be- schusses wurde das Unternehmen Asimex im Jahre reich KoKo abzuführen. Bernhard Zeeb erklärte 1982 auch offiziell als volkseigener Betrieb (VEB) ge- wörtlich: führt. Dr. Schalck-Golodkowski setzte Ruth Lerche zunächst als stellvertretende Direktorin, später, im „... Diese 25 Millionen habe ich persönlich nie ge- Jahre 1986, als Direktorin des volkseigenen Betriebes sehen. Herr Asbeck hat sie mir gegenüber nie er- ein. Dr. Franz Fischer war zunächst als Justitiar und wähnt, und ich habe auch nie einen seiner Konto- wissenschaftlicher Mitarbeiter im VEB tätig. Nach auszüge gesehen. Aber diese 25 Millionen waren - Dr. Alexander Schalck-Golodkowskis Flucht in die möchte ich sagen - Kaffeerunden-Wissen der betei- Bundesrepublik Deutschland Anfang Dezember ligten Kollegen von mir, die an dem Fall beteiligt 1989 war eine grundlegende Umwandlung des Be- waren. ... Die mir von dritter Seite zu Ohren ge- reiches KoKo bzw. dessen Auflösung absehbar. Diese kommene Summe erschien mir auf Grund des Ver- Neuorientierung nahm Ruth Lerche in Abstimmung haltens von Herrn Asbeck in Gelddingen glaubhaft mit dem Rechtsanwalt Manfred Wünsche zum Anlaß, ..." (Protokoll Nr. 87, S. 35). die Privatfirma „Asimex Import-Export-Agentur GmbH" sowie das zunächst staatliche Unternehmen Nach Werner Großmanns Aussage hatte die HVA „Asimex Import-Export & Co. GmbH, Gesellschaft über den Vorfall keine Kenntnisse, weil eine Wei- für Handelstätigkeit, Beratung, Vermittlungen" zu sungs- oder Kontrollpflicht der HVA über Asimex gründen, um die Geschäftstätigkeit der VEB Asimex nicht bestand. Die genauen finanziellen Umläufe der Import-Export-Agentur fortzusetzen sowie Zugriff Firma bzw. Günter Asbecks laufende Konten, die auf die bereits erwirtschafteten Vermögenswerte und Höhe des Umsatzes und Informationen bezüglich im auf die aus der Geschäftstätigkeit erwarteten Ge- Ausland deponierter Gelder etc. sollen der HVA des- winne zu erhalten. Die Firmengründung erfolgte halb verdeckt geblieben sein (Protokoll Nr. 12, S. 170, trotz der Verfügung des MAH und des kommissari- 283 f.). Markus Wolf hat die mangelnde Kontrolle des schen Leiters des Bereiches KoKo, Professor Karl- Unternehmens und seiner Geschäftsführung seitens Heinz Gerstenberger, Ende 1989, wonach die VEB der HVA bestätigt. Im Ausland deponierte Gelder Asimex Import-Export-Agentur aufzulösen und aus seien ihm deshalb nicht bekannt gewesen. Die Nut- dem Handelsregister zu löschen war. Ein Liquidator zung solcher privater Konten als Durchflußkonten für wurde nicht eingesetzt, obwohl dies in der Verord- die HVA konnte er ausschließen (Protokoll Nr. 78, nung über die volkseigenen Außenhandelsbetriebe S. 29). Manfred Seidel hatte zu dieser Frage keine (AHB-Verordnung vom 29. Juni 1989) in dem Fall der konkreten Kenntnisse (Protokoll Nr. 14, S. 134 f.). Löschung eines volkseigenen Betriebes vorgeschrie- Die BvS untersuchte den Fall ebenfalls, konnte je- ben war. doch keine weiteren konkreten Erkenntnisse erlan- Im Laufe des Jahres 1990 übertrug Ruth Lerche mit gen. Sie führte dazu aus: Unterstützung von Manfred Wünsche und Dr. Franz „Allerdings sind die in diesem Zusammenhang Fischer das gesamte Vermögen des VEB Asimex von Geschäftspartnern des Günter Asbeck und Import-Export Agentur auf die Asimex Import-Ex- auch von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski vor port & Co. GmbH - die spätere FAGRO Import-Ex- dem 1. Untersuchungsausschuß des Deutschen port GmbH und erhielt Provisionszahlungen, die Bundestages genannten Fischereigeschäfte nicht dem VEB Asimex zustanden. Die Asimex i. A. i. L. geeignet gewesen, eine solche Summe insgesamt hat der Bundesrepublik Deutschland sämtliche An- zu erwirtschaften. Das Volumen dieser Geschäfte sprüche gegen die FAGRO sowie gegen Ruth Lerche erlaubte im Höchstfall 20% der o.g. Summe, d. h. und Dr. Franz Fischer abgetreten. ca. 5 Mio. DM. Diese Einschätzung wurde unab- hängig voneinander von mehreren Zeugen mit In- aa) Zivilverfahren siderwissen bestätigt. Diese haben weiter bestätigt, Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch daß es die Fischereigeschäfte gewesen seien, mit die BvS, nahm Ruth Lerche, Dr. Franz Fischer sowie denen Günter Asbeck die besten Möglichkeiten die FAGRO bzw. deren Konkursverwalter wegen der zur illegalen Vermögensbildung gehabt habe. rechtswidrigen Übernahme des Vermögens des ehe- Dann allerdings ist die Einnahme anderer Provisio- maligen VEB Asimex Import-Export-Agentur auf nen in der Größenordnung der verbleibenden 20 Schadensersatz, Herausgabe und Auskunft vor dem Mio. DM äußerst unwahrscheinlich. " Landgericht Berlin (LG Berlin) in Anspruch. Die Weitergehende Ermittlungen der BvS im Bereich Höhe der Forderungen beliefen sich auf 63 Mio. DM. Asimex ergaben auch keine weitere Aufklärung die- Das AG Berlin-Charlottenburg eröffnete im Februar ses Fragenkomplexes (Protokoll Nr. 8, Ergänzung, 1995 das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Schreiben vom 5. 8. 1996). Vermögen der FAGRO. Das Verfahren vor dem LG Berlin wurde daher zunächst gemäß § 240 ZPO Die Vermutung, Günter Asbeck habe Gelder in Höhe unterbrochen, mußte dann jedoch fortgesetzt wer- von 25 Mio. DM, die dem Vermögen der DDR zuzu- den, weil der Konkursverwalter die Forderung be-
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode stritt. Die BvS führte im Februar 1996 Vergleichsver- Agentur GmbH habe die Rechtsnachfolge des volks- handlungen mit dem Verwalter. Aus diesem Anlaß eigenen Betriebes angetreten. Nach Ansicht der versuchte sie die Erstellung einer vollständigen Staatsanwaltschaft bestand der VEB Asimex Import- Übersicht des übernommenen Vermögens, um die Export-Agentur allerdings trotz der Löschung im Re- genaue Höhe zu ermitteln. Die Untersuchung blieb gister der volkseigenen Wirtschaft weiter fort, weil jedoch infolge unvollständiger und fehlerhafter die Löschung mangels Einsetzung eines Liquidators Buchhaltungsunterlagen ohne Erfolg. Im Oktober unwirksam war. 1996 konnte im Rahmen eines Vergleichs eine Forde- rung in Höhe von 57 Mio. DM festgestellt und das Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft II bei dem LG Verfahren beendet werden. Aufgrund dieses Ver- Berlin an den Untersuchungsausschuß wurde Ruth gleichs konnten etwa 40 Mio. DM, die zunächst auf- Lerche mit Urteil vom 20. April 1998 freigesprochen. grund einer Vereinbarung zur außergerichtlichen Si- cherstellung auf einem Sonderkonto sichergestellt h) Restitutionsansprüche von Gertrud Asbeck wurden, abgeführt werden. Gertrud Asbeck, die Witwe Günter Asbecks, stellte Von der Sicherungsvereinbarung waren zwei Bank- beim Berhner Landesamt zur Regelung offener Ver- konten mit Guthaben in Höhe von insgesamt mögensfragen (LARoV) einen Antrag auf Restitution 1,56 Mio. DM ausgenommen, über die nur mit Zu- des ehemaligen VEB Asimex Import-Export Agentur. stimmung der Treuhandanstalt (THA) verfügt wer- Sie begründete ihren Anspruch mit der Behauptung, den konnte. Die Konten sollten das angeblich erfolg- es habe sich bei der Firma Asimex ursprünglich um reich wirtschaftende Unternehmen FAGRO lebensfä- ein Privatunternehmen ihres verstorbenen Mannes hig erhalten. Aufgrund der Tatsache, daß FAGRO gehandelt, das nach ihrer Flucht im Jahre 1981 un- nur Verluste erwirtschaftete, wurde im Januar 1993 rechtmäßig in Volkseigentum überführt worden sei. eine Vereinbarung zur außergerichtlichen Sicherung Die BvS war der Auffassung, die Firma Asimex sei der Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland von Anfang an ein staatliches Unternehmen gewe- bzw. der THA/BvS getroffen, derzufolge ein Betrag sen. Die Überführung in das Volkseigentum soll le- in Höhe von 1,56 Mio. DM auf ein „Und-Konto" der diglich eine Formālie mit Einverständnis von Günter Bundesrepublik Deutschland und der FAGRO über- Asbeck dargestellt haben. Eine Entscheidung des wiesen wurde. Wegen des Betrages in Höhe von LARoV liegt bisher nicht vor. 1,56 Mio. DM wurde im Juli 1993 vor dem LG Berlin Der Restitutionsantrag betraf weiterhin ein See- gegen Ruth Lerche, Dr. Franz Fischer und der grundstück mit Einfamilienhaus in Berlin-Hessen- FAGRO Klage eingereicht. Die Klage beinhaltete winkel, das die Eheleute Asbeck bis 1981 bewohnt auch die Ansprüche auf Auskunftserteüung und hatten. Das Berliner LARoV gab diesem Antrag mit Rechnungslegung. Für die genaue Benennung der Bescheid vom 21. April 1994 statt. Nachdem der Wi- Höhe der Schadensersatzforderung war die Erteilung derspruch der BvS ohne Erfolg blieb, reichte sie am der Auskünfte Voraussetzung. Die Verhandlungen 19. Oktober 1995 Klage beim Verwaltungsgericht über einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag schei- Berlin (VG Berlin) ein. Seit dem 30. September 1997 terten zunächst, die Klage wurde von dem LG Berlin ist vor dem VG Berlin eine weitere Klage der BvS na- mit Teilurteil vom 27. Juni 1995 gegen Ruth Lerche mens der Asimex Import-Export Agentur GmbH und Dr. Franz Fischer abgewiesen. Die Bundesrepu- i. A. i. L. mit dem Antrag auf Verbindung der Verfah- blik Deutschland, vertreten durch die BvS reichte Be- ren anhängig. rufung beim KG Berlin ein. Am 21. Februar 1997 konnte ein Teilvergleich erzielt werden, der den gel- i) Bauunternehmen KIENE tend gemachten Auskunftsansprüchen des Bundes entsprach. Die Beklagten haben den Vergleich bisher Im Verlauf der Ermittlungen sind dem Untersu- nicht erfüllt. Infolgedessen wurde die Zwangsvoll- chungsausschuß das Bauunternehmen KIENE sowie streckung zur Erlangung der Auskünfte eingeleitet. die ASIN TRADE GmbH bekanntgeworden. Eine Be- teiligung Günter Asbecks bzw. der Firma Asimex an bb) Strafverfahren diesen Unternehmen ließ im Hinblick auf mögliche Vermögensverschiebungen Nachforschungen not- Die Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin hat ge- wendig erscheinen. gen Ruth Lerche wegen Untreue im besonders schweren Fall, gegen den inzwischen verstorbenen Die Gründung des Bauunternehmens KIENE erfolgte Manfred Wünsche wegen Untreue im besonders im Jahre 1978 durch Günter Asbeck und durch zwei schweren Fall und Urkundenfälschung sowie gegen weitere Personen. Die Firma beschäftigte ca. 60 Mit- Dr. Fanz Fischer wegen Beihilfe zur Untreue im be- arbeiter, der Jahresumsatz betrug etwa acht Mio. sonders schweren Fall Anklage erhoben. Die Haupt- Mark der DDR. Eine Kontrolle des Betriebes durch verhandlung wurde eröffnet. Nach Auffassung der staatliche Organe erfolgte nicht. Die finanziellen Mit- Staatsanwaltschaft übertrugen Ruth Lerche und tel stellte die Firma Asimex zur Verfügung. Das Bau- Manfred Wünsche unter der Mitarbeit von Dr. Franz unternehmen sicherte sich eine maximale Warenlie- Fischer, wie bereits zum Zeitpunkt der Gründung ferung mit dem Argument, die Firma habe die Errich- des Privatunternehmens Asimex Import-Export- tung geheimer Objekte in Wandlitz übernommen, Agentur GmbH geplant, das gesamte Grundvermö- obwohl nur 50 % der Baukapazität für Wandlitz ein- gen an die private Gesellschaft. Sie veranlaßten die gesetzt wurde. Stattdessen übernahm das Unterneh- Geschäftspartner des VEB zur Zahlung von Provisio- men zu weiteren 50% Aufträge zur Fertigstellung nen und zur Begleichung von Forderungen des VEB privater Objekte. In diesem Rahmen wurden für lei- mit der Behauptung, die Asimex Import-Export tende SED-Funktionäre Häuser und Wochenendhäu-
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 ser erbaut sowie An-, Um- und Ausbauten vorge- nahmen daraufhin die Bundesregierung und andere nommen. Das Bauunternehmen sorgte auch für die staatliche Stellen des Bundes zur Rückführung von Beschaffung der Inneneinrichtung. Mit Genehmi- veruntreuten Vermögenswerten ergriffen haben, hat gung von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski er- sich der Untersuchungsausschuß im Rahmen seines richtete die Firma KIENE folgende Objekte: Lager- Untersuchungsauftrages (1.9.) befaßt. Der Untersu- bau Mühlenbeck für Asimex, fünf Einfamilienhäuser chungsausschuß hat den Auflösungsprozeß im Zeit- in Mühlenbeck für Mitarbeiter von Asimex, das Fe- raum Herbst 1989 bis Ende 1990 untersucht, um die rienhaus Dierhagen für Mitarbeiter des Bereiches bei der Vermögenssicherung aufgetretenen Schwie- KoKo, sieben Häuser in Basdorf (Oranienburg) für rigkeiten aufzuklären, die auch die späteren Aufklä- Mitarbeiter des Bereiches KoKo (u. a. Erich Lutz). rungsmaßnahmen des BVA sowie der THA/BvS be- Ohne Genehmigung von Dr. Alexander Schalck- einflußten. Für die Sicherung und Verwertung des Golodkowski führte das Unternehmen Aufträge für MfS-Vermögens war mit Ministerratsbeschluß der mehrere MfS-Mitarbeiter durch, u. a. die sog. Felsen- DDR vom 8. Februar 1990 das Komitee zur Auflösung burg für Markus Wolf, ein Wochenendhaus in Wand- des MfS/Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) zu- litz für Werner Großmann sowie ein Wochenendhaus ständig, das am 16. Mai 1990 gemäß Ministerratsbe- bei Zernsdorf für Rudolf Genschow. Der Untersu- schluß dem Minister des Innern der DDR unterstellt chungsausschuß hat Bernhard Zeeb über Informatio- wurde. Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages nen bezüglich des Unternehmens befragt, die wäh- war das BVA mit Erlaß des BMI vom 3. Januar 1991 rend der BND-Befragungen von Günter Asbeck be- mit der weiteren Aufklärung, Erfassung und Siche- kanntgeworden waren. Der Zeuge konnte hierzu je- rung des gesamten Vermögens einschließlich des doch keine Angaben machen (Protokoll Nr. 87, S. 43). Finanzvermögens des MfS vor Abgabe an die THA beauftragt (vgl. zur Frage der Zuständigkeiten Zwei- j) ASIN TRADE GmbH ter Teil, C.I.2.). Bei der Suche nach Vermögenswerten überprüfte das BVA in Zusammenarbeit mit der Die Firma Asimex gründete 1973 die Tochterfirma THA/BvS in erster Linie alle für Vermögensverun- „ASIN TRADE GmbH" Küßnacht/Schweiz. Das Ka- treuung und -Unterschlagung relevanten MfS- und pital hielt zu 60% Günter Asbeck und zu 40% ein HVA-Bereiche, die Konten sowie Immobilien und ehemaliger Direktor der Schweizer Bank für Handel Sachvermögen (vgl. nachstehend 4. und 5.). und Effekten. Um sich eine Beteiligung am Kapital von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland zu Die Vermögensauflösung des Ministeriums stand im sichern, wurde die ASIN TRADE GmbH mit Geneh- Zusammenhang mit der Welle der politischen Ereig- migung Dr. Alexander Schalck-Golodkowskis und nisse ab Herbst 1989. Vor dem Hintergrund der hek- des MfS beauftragt, sich zunächst mit 23 % an einem tischen politischen Entwicklung in der DDR nach Unternehmen der Nahrungsmittelbranche zu beteili- dem Fall der Mauer, die sich in einer Vielzahl vermö- gen. Im weiteren Verlauf der Geschäftstätigkeit sollte gensrechtlicher Verfügungen und einer bis Frühjahr die Beteiligung auf 49% ausgeweitet werden, um 1990 teilweise parallel ausgeübten Vermögensab- Mitarbeitern der DDR Kontrollfunktionen in diesem wicklung und Kontrolle durch verschiedene Gremien Unternehmen zu sichern und so den Export der DDR widerspiegelt, wurden Zweifel an einer ordnungsge- zu fördern. Die erwirtschafteten Gewinne wurden in mäßen Auflösung und Abwicklung aller im Besitz einer Schweizer Bank deponiert, um dem MAH je- des Ministeriums stehenden Vermögenswerte immer derzeit zur Verfügung zu stehen. Nach Günter As- wieder laut. Bereits der 1. Untersuchungsausschuß becks Flucht haben die zuständigen Stellen der DDR der 12. Wahlperiode hatte festgestellt, daß Unterneh- die Firma weiterhin für die Wahrnehmung eigener men des MfS sich und ihr Vermögen dem allgemei- Interessen eingesetzt. Für diesen Zweck erteilte nen Auflösungsprozeß entziehen konnten (vgl. BT- Günter Asbeck seiner Nachfolgerin Ruth Lerche eine Drucksache 12/7600, S. 135; vgl. nachstehend 5.c). Handlungsvollmacht. Da die Liquidation des MfS im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der damaligen DDR-Regie- Nach Feststellungen des Untersuchungsausschusses rung lag, sind die vermögensrechtlichen Regelungen ist das Unternehmen bereits liquidiert. Weitere Er- für die Auflösung des MfS, die in erster Linie unter mittlungen insbesondere bezüglich des Vermögens der Regierung Modrows und während der Amtszeit und der geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaft de Maizières erlassen wurden, für den Untersu- waren nach Mitteilungen der BvS nicht durchführ- chungsausschuß von besonderem Interesse gewesen. bar, weil die Erben des späteren Alleingesellschafters den Zugriff zu den Geschäftsunterlagen nicht ermög- lichten. Auch die Befragung Bernhard Zeebs zu dem 1. Rechtliche Grundlagen Unternehmen brachte keine weiteren Erkenntnisse des Auflösungsprozesses (Protokoll Nr. 87, S. 43). Eine der ersten Maßnahmen der Modrow-Regierung war die Umbenennung des MfS in „Amt für Natio- nale Sicherheit" (AfNS) im November 1989. Da außer III. Auflösung und Vermögensabwicklung dem neuen Namen keine hinreichenden Verände- des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)/ rungen bezüglich der Kompetenzen und des Perso- der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) nals des ehemaligen MfS erkennbar wurden, rea- gierte die DDR-Bevölkerung mit Protesten. Um die Mit der Frage, ob im Zuge der Auflösung des MfS Ausführung der Ende November ausgesprochenen und der HVA Unregelmäßigkeiten und Vermögens- Aktenvemichtungsbefehle des AfNS zu verhindern, veruntreuungen aufgetreten sind und welche Maß- begann die Bevölkerung vom 4. Dezember 1989 an,
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode die Bezirksverwaltungen des ehemaligen MfS zu be- nen Personalkontingents ihres Arbeitsstabes nicht in setzen. Vom Souveränitätsverlust getroffen, trat das der Lage waren, dem Runden Tisch in befriedigen- Leitungskollegium des AfNS am 5. Dezember 1989 dem Maße Rechenschaft abzulegen, und gegen die zurück. Einrichtung eines DDR-Verfassungsschutzes und DDR-Nachrichtendienstes zunehmend protestiert Nach Feststellung des 1. Untersuchungsausschusses wurde, scheiterte auch dieser letzte Ansatz der Re- der 12. Wahlperiode forderten die Verhandlungspart- gierung Modrow zur Umbildung des MfS/AfNS. ner am Runden Tisch - beteiligt waren Vertreter der Viele Objekte, Einrichtungen und auch der Großteil Bürgerbewegung, der neu entstandenen Parteien, des AfNS-Personalbestandes wurden in die übrigen der bisherigen Blockparteien, der SED und der Kir- Ministerien der DDR überführt. che - weitere Schritte. Gleich in der ersten Sitzung am 7. Dezember 1989 faßte der Runde Tisch einen Der Ministerratsbeschluß vom 8. Februar 1990, auf Beschluß, in dem die Regierung aufgefordert wurde, den Tag genau 40 Jahre nach der Verabschiedung das AfNS unter ziviler Kontrolle aufzulösen und mit des „Gesetzes über die Bildung eines Ministeriums geeigneten Maßnahmen Verschleierungsversuchen für Staatssicherheit" (10. Sitzung der Provisorischen vorzubeugen (BT-Drucksache 12/7600, S. 366). Volkskammer am 8. Februar 1950), begründete die Bildung eines zentralen Staatsorgans zur Auflösung Am 14. Dezember 1989 faßte der neu konstituierte des AfNS mit juristischer Rechtspersönlichkeit. Das Ministerrat unter dem Vorsitz Hans Modrows Be- „Komitee zur Auflösung des ehemaligen Amtes für schlüsse, die die Grundlage für die Auflösung des Nationale Sicherheit" (nachfolgend Auflösungskomi- MfS und der damit verbundenen Vermögensverfü- tee genannt) unter der Leitung von Günter Eichhorn gungen bildeten und die Bildung eines Nachrichten- wurde als Rechtsnachfolger des AfNS mit dessen ge- dienstes und Verfassungsschutzes, die soziale Siche- samter Auflösung und Abwicklung bis zum 31. März rung des ausscheidenden MfS-Personals und die 1990 beauftragt (Dokument Nr. 54). Der ehemalige weitere Nutzung verschiedener Objekte des ehema- Abteilungsleiter im MdF, Günter Eichhorn, war Lei- ligen MfS/AfNS vorsahen (Dokument Nr. 52). Neben ter des Vorläufers des Auflösungskomitees, der sog. der Einsetzung der neuen Geheimdienste beinhalte- Arbeitsgruppe Eichhorn. Er wurde vom Regierungs- te der Ministerratsbeschluß vom 14. Dezember 1989 bevollmächtigten angeleitet und war diesem und der auch die offizielle Auflösung des AfNS mit sofortiger Regierung rechenschaftspflichtig. Günter Eichhorn Wirkung. Das „AfNS in Auflösung" stand von da an war zur Außenvertretung des Komitees im Rechtsver- bis zum 7. Februar 1990 unter der Leitung des ehe- kehr berechtigt, konnte diese Befugnis aber per Voll- maligen Abteilungsleiters der HA III im MfS, Gene- macht delegieren. ralleutnant Dr. Wolf gang Schwanitz. Der Ministerrat gab einen Großteil der Aufgaben sowie die Rechts- Für die Tätigkeit des Auflösungskomitees gab es nachfolge und Kompetenzen des AfNS mit diesem nach Feststellung des Untersuchungsausschusses Beschluß an die neuen Geheimdienste weiter, die mehrere Rechtsgrundlagen. Mit dem „Beschluß über das Personal des „AfNS in Auflösung" übernehmen weitere Maßnahmen zur Auflösung des ehemaligen sollten (Dokument Nr. 52). MfS-/HVA-Vermögen, Amtes für Nationale Sicherheit" vom 8. Februar 1990 das gegebenfalls im Zusammenhang mit dem in gründete der Ministerrat das Komitee zur Auflösung Gründung gewesenen Nachrichtendienst unter Lei- des AfNS, regelte dessen personelle Zusammenset- tung Werner Großmanns gebildet wurde, sollte unter zung, die Aufgabenstellung, das Schicksal des hin- dessen Verantwortung abgewickelt werden. Die Auf- terlassenen Aktenbestandes sowie die Abwicklung gabe der HVA-Auflösung übernahm Ende März 1990 noch offener Forderungen und Verbindlichkeiten HVA-Oberst Bernd Fischer von Großmann (vgl. mitsamt den dafür notwendigen Kompetenzen (Do- nachstehend 5. und 7.). kument Nr. 54). Damit waren die ersten rechtlichen Schritte zur Auf- Des weiteren wurde gemäß dem Gründungsbeschluß lösung des Vermögens und der Institution des AfNS die Regelungskompetenz in vermögensrechtlichen getan. Mit Ministerratsbeschluß vom 19. Dezember Angelegenheiten auf den Leiter des Komitees, Gün- 1989 wurde ein Regierungsbeauftragter „zur perso- ter Eichhorn, übertragen. Im Zusammenspiel mit der nellen und materiellen Auflösung des AfNS " ins Amt grundsätzlichen Überantwortung von Forderungen berufen (Dokument Nr. 53). Bis zum 15. Mai 1990 und Verbindlichkeiten des AfNS und der Ermächti- nahm Peter Koch und ab 18. Januar 1990 Fritz Peter gung, Grundsatzregelungen „für die Behandlung diese Aufgabe wahr. Der dem Regierungsbeauftragten der Grundmittel festzulegen", ergibt sich aus der er- für die Auflösung des AfNS beigeordnete Arbeitsstab sten Rechtsgrundlage zur Auflösung des AfNS fol- umfaßte nur 30 Mitarbeiter. Laut Feststellungen des gendes: 1. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode belief sich der Personalbestand des MfS Ende 1989 Dadurch, daß Eichhorn von der ihm erteilten Rege- auf etwa 100 000 Hauptamtliche Mitarbeiter (BT- lungsbefugnis in den „Grundsätzen zur materiellen Drucksache 12/7600, S. 106). und finanziellen Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit" (Dokument Nr. 55) umfassend Gebrauch Trotz dieser offiziellen Maßnahmen mißtraute der machte, trat nach Feststellung des Untersuchungs- Runde Tisch, wie auch die Bevölkerung, der Ernst- ausschusses das Komitee autark die Rechtsnachfolge haftigkeit der Bemühungen der DDR-Regierung und des AfNS - und somit auch die indirekte Nachfolge hatte zur Kontrolle des Regierungsbeauftragten die des MfS - an. Dies beinhaltete den Eintritt in alle „Arbeitsgruppe Sicherheit" nominiert. Da die Regie- Rechte und Pflichten des Vorgängers, u. a. die Über- rungsbeauftragten schon wegen des knapp bemesse- nahme des verbliebenen Personals sowie deren so-
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 ziale Sicherung, die Übernahme des Aktenbestandes und Kaufpreis vornehmen. Zur Bestellung von Gut- und der auf anderen Datenträgern abgelegten Hin- achtern zwecks Wertschätzung war er nach wie vor terlassenschaft der AfNS-/MfS-Tätigkeit und vor al- berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Eine ausdrückli- lem die Übertragung des Vermögensbestandes des che Regelung zur Beurteilung der Höhe von Kauf- AfNS/MfS. preisen wird in keinem der beiden Beschlüsse getrof- fen (Dokument Nr. 57). Darüber hinaus erfolgte eine Mittels der „Grundsätze zur materiellen und finan- „vorläufige Dienstanweisung Nr. 1 M 1/90 des Komi- ziellen Auflösung des Amtes für Nationale Sicher- tees, Bereich materielle und finanzielle Fonds [ohne heit" vom 9. April 1990 ernannte der Komiteeleiter Datum, Anm. d. Red.]", die die Dienstanweisung des Eichhorn aufgrund einer Ermächtigung zur Festle- Auflösungskomitees für Regelungen zur Rechtsträ- gung von Grundsätzen für die „Behandlung der gerschaft an AfNS-Objekten enthielt (Dokument Nr. Grundmittel" (Gründungsbeschluß vom 8. Februar 58). Die „Dienstanweisung M 2/90 des Komitees zur 1990) das Komitee eigenmächtig zum Rechtsnachfol- Auflösung des MfS/AfNS, Bereich materielle und fi- ger des AfNS. Zusätzlich traf er noch einige Regelun- nanzielle Fonds" regelte schließlich vorläufige Be- gen zu dessen Rechtspersönlichkeit und Befugnis- dingungen für die Übergabe oder Übernahme staats- sen. Diese „Grundsätze" waren ausschlaggebend für eigener Grundstücke, beweglicher und unbewegli- den Übergang des AfNS-Vermögens auf das Komitee cher Grund- und Verbrauchsmittel in eine neue (Dokument Nr. 55). Rechtsträgerschaft (Dokument Nr. 59). Am 16. Mai 1990 hob der Ministerrat den Grün- Eine Neuerung in dieser Regelung war das Verbot dungsbeschluß vom 8. Februar 1990 wieder auf und jeglicher „Aktivitäten und Planungen für eine kon- übertrug dem Auflösungskomitee mit dem „Beschluß spirative Tätigkeit ehemaliger Mitarbeiter des MfS/ über weitere Aufgaben und Maßnahmen, die sich AfNS", welche sogar unter Strafandrohung gestellt aus der Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS erge- wurden (Dokument Nr. 56; vgl. auch nachstehend 7.). ben" erneut den Auftrag zur Auflösung, diesmal je- Über das Auflösungskomitee konnten zumindest doch mit detaillierter Aufgabenstellung und Kompe- theoretisch sowohl die DDR-Regierung als auch der tenzbeschränkung sowie der konkreten Benennung Runde Tisch auf die Auflösung des ehemaligen MfS/ von Verantwortungsträgern. Zudem ordnete der AfNS und seiner Vermögensbestände Einfluß nehmen. Ministerrat der DDR eine Überprüfung der bisheri- gen auflösungsbedingten Verfügungen des Komi- tees, des Verkaufs von Vermögenswerten aus den 2. Tätigkeit des Komitees zur Auflösung Beständen des AfNS und des Verbleibs des Aktenbe- des MfS/AfNS standes an (Dokument Nr. 56). Die noch im Eigentum des AfNS stehenden Grundstücke und Grundmittel Vor dem Hintergrund der sich überschlagenden Er- wurden ab sofort unter treuhänderische Verwaltung eignisse zwischen Herbst 1989 und Frühjahr 1990 des Komitees gestellt. Damit war die selbsterklärte muß betont werden, wie schwierig es heute ist, die Rechts- und Vermögensnachfolge durch das Komitee Auflösung und Vermögensabwicklung des MfS ge- annulliert (Dokument Nr. 55). Des weiteren regle- schichtlich nachzuvollziehen und für die einzelnen mentierte der Beschluß die Verkaufsmodalitäten, ins- Bereiche Verantwortungsträger zu ermitteln. Der Un- besondere wurde das Komitee mit der Sicherung der tersuchungsausschuß hat die Bundesregierung um Objekte beauftragt. Wohn- und Freizeitobjekte aus Auskunft über Erkenntnisse zu den erwähnten ver- dem MfS-/AfNS-Bestand durften jetzt nur noch aus- mögensrechtlichen Verfügungen und den Verant- nahmsweise im Einvernehmen mit dem Ministerrat wortlichen gebeten. Nach Einschätzung der Bundes- verkauft werden. regierung, die in erster Linie auf den vom Auflö- sungskomitee hinterlassenen Unterlagen beruht, ist Antragsteller hatten dem Komitee beim Erwerb von der Prozeß der Vermögensauflösung nur lückenhaft Eigentum oder Nutzung von Objekten den ord- dokumentiert. nungsgemäßen Verwendungszweck und die Finan- zierbarkeit nachzuweisen. Diese Unterlagen waren An der Vielzahl der zu Beweiszwecken beigezoge- vom Komitee „eigenverantwortlich" zu überprüfen. nen vermögensrechtlichen Regelungen ab dem Günter Eichhorn erhielt somit das Recht, zwecks Ver- 14. Dezember 1989 hat sich für den Untersuchungs- kaufes von Objekten Ausschreibungen vorzuneh- ausschuß gezeigt, daß mehrere Gremien parallel oder men. Bei Eingang mehrerer Angebote bzw. Nut- in kurzem zeitlichen Abstand mit der Auflösung des zungsvorschläge hatte Eichhorn nach Anhörung der MfS/AfNS und deren Kontrolle beauftragt waren. Kommunen zu entscheiden. Der Untersuchungsausschuß hat den Komiteeleiter Günter Eichhorn, das Komiteemitglied Horst Müller Übereignungen konnten ausschließlich vertragsge- und andere Entscheidungsträger, die selbst an der bunden und im Grundsatz nur gegen Entgelt erfol- Auflösung beteiligt waren, zur Tätigkeit des Auf- gen. Zeichnungsrecht hatte Eichhorn oder ein Bevoll- lösungskomitees und dessen Maßnahmen zur MfS- mächtigter. Immobilien konnten ausnahmsweise un- Vermögensabwicklung als Zeugen befragt. entgeltlich an zentrale Staatsorgane und Kommunen im Falle einer gemeinnützigen Zweckbindung über- Auf Fragen des Untersuchungsausschusses nach der eignet werden. Bewegliche Grundmittel konnten personellen Zusammensetzung des Auflösungskomi- demgegenüber nur noch verkauft werden. tees hat der Leiter Eichhorn ausgesagt, daß das Ko- mitee rund 260 Mitarbeiter gehabt habe. Gemäß dem Bei der Veräußerung von Vermögenswerten des Gründungsbeschluß vom 8. Februar 1990 sollte die- MfS/AfNS konnte Eichhorn, sofern er seine Befug- ses Gremium darüber hinaus aus „vorhandenen Spe- nisse nicht delegiert hatte, die Beurteilung von Wert zialisten", Personalvorschlägen des Runden Tisches
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode und ggf. sogar entlassenen Spezialisten des ehemali- Fragen des Untersuchungsausschusses danach, ob gen AfNS zusammengesetzt sein (Dokument Nr. 54). die Einsetzung eines solchen schwer von den Bürger- Günter Eichhorn hat den Anteil der „vorhandenen vertretern kontrollierbaren Komitees Rückschlüsse Spezialisten", bei denen es sich um MfS-/AfNS-An- auf einen Versuch der Regierung Modrow zuließe, gehörige handelte, auf ca. 50% geschätzt. In jeder MfS-/AfNS-Vermögen schnell externem Zugriff zu MfS-/AfNS-Abteilung habe es einen Kontaktmann entziehen, hat Eichhorn verneint, da es nach seinem aus mittlerer oder nachgeordneter Position gegeben, Dafürhalten keine konkreten Anhaltspunkte für Ver- der in Zusammenarbeit mit einem vom Bürgerkomi- mögensverschiebungen gegeben habe (Protokoll tee vorgeschlagenen Mitarbeiter des Auflösungs- Nr. 46, S. 76). Demgegenüber hat jedoch ein ehema- komitees die Bestandsaufnahme und Abwicklung liges Mitghed des Bürgerkomitees in einem an den betrieben habe. Dabei sei jedoch auch unter den vom Untersuchungsausschuß gerichteten Schreiben Gün- Bürgerkomitee ausgewählten Mitarbeitern des Auf- ter Eichhorn bezichtigt, Vermögenswerte des ehema- lösungskomitees noch Personal des ehemaligen MfS/ ligen MfS/AfNS, „durch die schlampige Arbeitswei- AfNS gewesen (Protokoll Nr. 46, S. 74). Auf Nachfra- se oder aber durch seine wissentliche Begünstigung" ge des Untersuchungsausschusses hat Eichhorn er- dem Komitee vorenthalten zu haben (Dokument klärt, daß das Personal des Komitees in Anzahl und Nr. 60). Struktur zur Auflösung eines Ministeriums dieser Größe (zwischen 85 000 und 100 000 Mitarbeiter) in- Das Komiteemitglied berichtet, Eichhorn habe beim nerhalb der vorgegebenen Zeit bis zum 31. März Verkauf des HVA-Unternehmens Interport Industrie- 1990 nicht in der Lage gewesen sei (Protokoll Nr. 46, vertretungen die Arbeitsgruppe Sicherheit des Run- S. 76). den Tisches irregeführt, um die Übertragung der In- terport Industrievertretungen an das Kombinat Robo- Da das ehemalige MfS/AfNS neben der Hauptzen- tron zu einem Kaufpreis weit unter dem Verkehrs- trale in Berlin in viele lokale Bezirks- und Kreisver- wert zu ermöglichen (vgl. nachstehend 5.c)aa). Diese waltungen aufgeteilt war, fand die Auflösung in den Praxis habe sich, so das Bürgerkomiteemitglied unter einzelnen Bereichen parallel statt. Gemäß der vorge- Nennung mehrerer Beispiele, auch in anderen Fällen sehenen Zusammensetzung arbeiteten in den Be- der Veräußerung von MfS-Vermögen gezeigt. Da- zirksverwaltungen immer Mitarbeiter („Speziali- durch soll Eichhorn dem Komitee erhebliche Vermö- sten") des ehemaligen MfS/AfNS mit von Seiten des gensschäden zugefügt haben (Dokument Nr. 60). Bürgerkomitees vorgeschlagenen DDR-Bürgern zu- sammen an der Auflösung der MfS-/AfNS-Verwal- Der im Auflösungskomitee für die Abwicklung der tungseinheiten. Der Komiteeleiter Eichhorn hat be- Vermögenswerte des ehemaligen MfS/AfNS zustän- stätigt, daß hinsichtlich der Mitglieder der Bezirksko- dige Bereichsleiter Ralf Merkel gab in seinem Ab- mitees, die neben den bereits erwiesenen (MfS-/ schlußbericht über die Auflösungshandlungen deut- AfNS-) „Spezialisten" an der Auflösung der Bezirks- liche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei den Auf- verwaltungen mitwirkten, keine Überprüfung auf lösungsvorgängen, die den Untersuchungsausschuß MfS-Vergangenheit stattgefunden habe (Protokoll zu weiteren Nachforschungen auf dem Gebiet der Nr. 46, S. 64 f.). Vermögensveruntreuungen veranlaßt haben. Beson- ders im Vorfeld der Einsetzung des Komitees soll das Vom Untersuchungsausschuß nach eigenen Verbin- MfS verstärkt Vermögenswerte, insbesondere Wohn- dungen zum MfS befragt, hat Günter Eichhorn dies objekte, an Gemeinden übergeben oder an Private zunächst verneint. Erst auf Vorhalt hat er zugegeben, veräußert haben. Ein extremer Anstieg dieser Vermö- 1985 eine Verpflichtungserklärung unterschrieben gensverschiebungen sei zwischen November 1989 zu haben (Protokoll Nr. 46, S. 47 ff., Anlagen 1 und 2 und Februar 1990 zu verzeichnen gewesen, wobei zum Protokoll). Bei seiner Berufung ins Auflösungs- diese von unbefugten Gremien (Bürgerkomitees, komitee sei er weder gefragt worden, noch habe er Bürgermeister, Gemeinderäte u.s.w.) ohne rechtliche von sich aus seine ehemalige Stasi-Mitarbeit mitge- Legitimation vorgenommen worden seien. Haupt- teilt (Protokoll Nr. 46, S. 51 ff.). sächlich begünstigt wurden laut Merkels Bericht Ein- richtungen und Betriebe, „welche indirekt oder sogar In seiner Zeugenvernehmung hat Eichhorn beklagt, sehr direkt über Jahre bzw. sogar Jahrzehnte mit die verfaßten Zwischenberichte der Auflösungsein- dem M/S intensiv zusammengearbeitet haben bzw. heiten seien aufgrund der durchwachsenen Personal- bei denen noch immer der Verdacht auf diese Zusam- struktur im Sinne der Aufklärung der Abwicklungs- menarbeit nicht endgültig ausgeräumt ist" (Doku- vorgänge zweifelhaft gewesen (Protokoll Nr. 46, ment Nr. 61). S. 76). Er hat bestätigt, daß die Vertreter der Bezirks- und Bürgerkomitees mangels Spezialkenntnissen Auch Ralf Merkel, Stellvertreter Eichhorns, sagte im den Anforderungen einer wirksamen Kontrollinstanz Hinbhck auf die Kontrollmechanismen, daß der Re- nicht gewachsen gewesen seien. Inwieweit die vom gierungsbeauftragte derart wenig Mitarbeiter gehabt Bürgerkomitee eingesetzten Zivilisten Sachkenntnis habe, „daß sie auf die Verwendung der Objekte und und Beurteilungsvermögen hatten, als „Outsider" deren Rechtsstatus der Übergabe keinen Einfluß hat- die Auflösung eines Nachrichtendienstes von dieser ten ". Des weiteren sei die Kontrolle der Auflösungs- Größe zu überwachen, ist nach Auffassung des Un- vorgänge dadurch erschwert worden, daß die Tätig- tersuchungsausschusses wegen der im Ergebnis keit des MfS teilweise höchsten Geheimhaltungsvor- noch in Teilen ungeklärten Ereignisse fragwürdig schriften unterlegen habe (Dokument Nr. 61). Auch und hat so Anlaß zur kritischen Betrachtung des Ver- von Eichhorn selbst hat der Untersuchungsausschuß laufes der Abwicklung und deren fragmentarischen zu diesem Kritikpunkt keine Gegendarstellung hören Kontrollmechanismen gegeben. können. Er hat in seiner Vernehmung zugegeben,
Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 die Kontrolle der Transfers einzelner Objekte habe Fischer (ab Ende März 1990 Leiter des HVA-Auflö- seine persönlichen Kräfte überstiegen. Des weiteren sungskomitees). Vom 8. Februar 1990 an lag die ge- hat er daran erinnert, daß seine Stellvertreter für die samte Verantwortung für die Auflösung vorbehaltlich einzelnen Bereiche verantwortlich gewesen seien der Delegationsbefugnis bei Günter Eichhorn. und zudem auch die Regierungsbevollmächtigten Kontrollfunktionen wahrzunehmen gehabt hätten Den einzigen Anhaltspunkt dafür, inwiefern die dem (Protokoll Nr. 46, S. 79 f.). Komitee zugewiesenen Kompetenzen tatsächlich von den entsprechenden Verantwortungsträgern wahr- Günter Eichhorn hat über seinen Aufgabenbereich genommen worden sind, bildete für den Untersu- berichtet, daß dieser sehr offen formuliert gewesen chungsausschuß die Aussage des Leiters der Auflö- sei. Es habe auch keine Aufgabenstellung in dem sung des Bereiches MfS-Vermögen, Ralf Merkel, in Sinne gegeben, daß ausdrücklich bestimmte Schwer- seinem Abschlußbericht, in dem er Eingriffe von Sei- punkte für die Auflösungsmaßnahmen genannt wor- ten der Regierung in seine Tätigkeit kritisiert: den seien. Vielmehr habe es einen allgemeinen Be- schluß gegeben, der Arbeitsschwerpunkte enthalten „In den Prozeß der Verwendung von Objekten des habe. Eichhorn selbst hat nach eigenen Angaben die ehemaligen MfS/AfNS haben eine Reihe von Schwerpunkte des Auftrages in der „Auflösung der Handlungspersonen und Gremien richtungswei- materiellen und finanziellen Vermögensfragen, ... send eingegriffen. Darunter sind der frühere Mi- der aktenmäßigen Sicherung der Unterlagen, ... per- nisterpräsident Modrow zu nennen, aber auch am sonelle Fragen" gesehen (Protokoll Nr. 46, S. 42). zentralen Runden Tisch abgegebene Stellungnah- men der Beauftragten des Ministerpräsidenten ..." Im Hinblick auf die tatsächliche Wahrnehmung der (Dokument Nr. 61) Kompetenzzuweisungen ist der Untersuchungsaus- Dem Untersuchungsausschuß haben keinerlei Doku- schuß fast ausnahmslos auf die Aussagen der Zeit- mente vorgelegen, die belegen konnten, ob und wie zeugen angewiesen gewesen. zwischen Herbst 1989 und Januar 1990 mit dem in Auf die Frage des Untersuchungsausschusses, ob ein den obengenannten Ministerratsbeschlüssen nicht Abschlußbericht über die Tätigkeit des Komitees Re- erwähnten Konten-, Unternehmens- und Immobili- chenschaft ablege, hat der als Leiter des Auflösungs- enbestand des MfS/AfNS in Auflösung verfahren komitees Hauptverantwortliche Günter Eichhorn wurde. seine Skepsis geäußert: Hierzu hat der Untersuchungsausschuß den für das „ Wir haben partielle Berichte gefertigt ... für die mobile MfS-Vermögen zuständigen BvS-Abteilungs- einzelnen Aufgabenbereiche ..., was bis dahin ge- leiter, Fritz-Joseph Rath, befragt, der von umfangrei- schafft worden ist, wenngleich ich an der Tiefgrün- chen Barabhebungen des MfS im Zeitraum Oktober digkeit und Vollständigkeit dieser Berichte meine 1989 bis Ende März 1990 berichtet hat. Demnach be- Zweifel hegen muß, weil es aus der Situation her- gann das MfS schon frühzeitig mit der Auflösung sei- aus und auch mit dem Personal, das vorhanden ner Konten. Insgesamt soll es sich nach Aussage war, nur begrenzt ... in Korrektheit ausfallen Raths um eine Summe zwischen 700 und 800 Millio- konnte. " (Protokoll Nr. 46, S. 74) nen Mark der DDR gehandelt haben (Protokoll Nr. 24, S. 9). Der Untersuchungsausschuß hat im Rahmen seiner Beweisaufnahme festgestellt, daß seit Dezember Auf der Grundlage des Berichtes von Ralf Merkel hat 1989 über ein halbes Jahr verging, bevor durch die der Untersuchungsausschuß festgestellt, daß ca. 75 % seit April 1990 amtierende Regierung de Maizière der ehemaligen MfS-Objekte im September 1990 in eine klare Aufgaben- und Kompetenzzuweisung zur irgendeiner Form in öffentlicher Nutzung standen Auflösung des MfS/AfNS getroffen wurde und die und mithin nicht zum Oktober 1990 der THA zu entsprechenden Kontrollinstanzen eingerichtet wur- übergeben waren. Davon waren jedoch maximal den. Konnte man dem Ministerrat und dem Komitee 10 % auf kommerziellem Wege in andere Rechtsträ- bei seiner Regelungstätigkeit auch zugute halten, gerschaft oder Nutzung gelangt (Dokument Nr. 61). daß eine adäquate Anpassung der Gesetzeslage an Mit Wirkung zum 1. Oktober 1990 wurde, kurz vor rasant voranschreitende gesellschaftliche Entwick- der Wiedervereinigung, das Vermögen, das an die- lungen eine gewisse Zeit beanspruchen, so hat der sem Tage überwiegend in der Nutzung des MfS/ Untersuchungsausschuß die Zweifel an der Ernsthaf- AfNS stand, nach Art. 21 und 22 Abs. 1 Satz 2 des tigkeit und verantwortungsvollen Wahrnehmung der Einigungsvertrages sowie per Verordnung der THA vom Ministerrat der DDR gesteuerten und vom Komi- übertragen. Die „vierte Durchführungsverordnung tee ausgeführten Auflösungshandlungen nicht aus- zum TreuhandG vom 12. September 1990" (GBl. räumen können. 1990 I, S. 1465) begründete für die verbliebenen Mit- arbeiter des AfNS, unterstellt man dem MfS/AfNS ei- Als namentlich zu benennende Verantwortungsträ- nen „ Selbsterhaltungstrieb ", ein Interesse daran, daß ger der Entscheidungen in Vermögensfragen des zwei Tage vor der Wiedervereinigung möglichst we- MfS/AfNS kommen die Leiter der jeweiligen mit der nige Vermögenswerte noch offiziell in überwiegen- Auflösung beauftragten Institutionen in Betracht. Bis der Nutzung des MfS/AfNS standen, um den vermö- zum 8. Februar 1990 waren dies Dr. Wolfgang gensrechtlichen Zugriff der THA abzuwenden. Schwanitz (Leiter des AfNS), Heinz Engelhardt (Lei- ter des in Gründung befindlichen Verfassungsschut- Die Aufgabe der Vermögensaufklärung und -Siche- zes der DDR), Werner Großmann (Leitung des DDR- rung, die das BVA 1991 übernahm, gestaltete sich Nachrichtendienstes im Gründungsstadium), Bernd umfangreich, weil nach Feststellung des Untersu-
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode chungsausschusses auch bei Abschluß der Auflö- terveräußert haben, statt die Immobilien bestim- sungsarbeiten von Seiten des Auflösungskomitees mungsgemäß öffentlicher Nutzung zuzuführen. noch nicht feststand, auf welche Summe sich das 4. Schließlich sei man auch einem Ausverkauf von vom MfS/AfNS begründete, beanspruchte und ver- Technik und Ausrüstung des MfS nachgegangen. waltete Vermögen insgesamt belief. Schätzungen Eine besondere Rolle hätten hier Dienstwagen von Seiten des Auflösungskomitees schwankten im und hochwertige Westfabrikate gespielt, deren September 1990 zwischen 20 und 60 Mrd. DM (Do- Verbleib weder vom BVA noch von der ZERV oder kument Nr. 64). den Staatsanwaltschaften hätten geklärt werden können. 3. Veruntreuung von MfS-Vermögenswerten Die Ermittlungen wegen Vermögensveruntreuung Die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und richteten sich jedoch nicht nur gegen ehemalige MfS- Vereinigungskriminalität (ZERV) hatte, wie auch die Funktionäre oder Mitglieder der Auflösungsgremien. Staatsanwaltschaften, u. a. die Aufgabe, Vermögens- Auch gegen einige Mitarbeiter der Teuhandanstalt veruntreuungen im strafrechtlichen Sinne zu verfol- wurde ermittelt. Anlaß dafür war unter anderem die gen. Da wegen des Rückwirkungsverbotes (Art. 103 von den Mitarbeitern der ZERV beklagte „zögerliche" Abs. 2 GG) das Strafrecht der Bundesrepublik Kooperationsbereitschaft einiger Fachdirektorate der Deutschland auf das Verhalten von DDR-Bürgern vor THA hinsichtlich der Überlassung der Aufklärung dem 3. Oktober 1990 nicht anwendbar ist, konnte die dienlicher Unterlagen (Protokoll Nr. 6, S. 121f.). Verfolgung von Straftaten, die vor dem 3. Oktober Der Untersuchungsausschuß hat auch in einigen 1990 begangen worden sind, nur aufgrund des DDR- Fällen festgestellt, daß nach der Auflösung des Strafgesetzbuches (StGB-DDR) erfolgen. Doch auch MfS/AfNS sowohl ein ehemaliger THA-Mitarbeiter dort waren Vermögensveruntreuungen gemäß § 161 a als auch hochrangige MfS-Funktionäre bei der Fir- StGB-DDR strafbar. mengruppe Schlaff in Führungspositionen eine Be- Schon Ende 1993 ging die ZERV von Vermögensver- schäftigung gefunden haben. Einschlägiger Bei- untreuungen im Umfang von mehreren Milliarden spielfall dafür ist Oberst Herbert Köhler, ehemaliger DM aus. In welchem Umfang es tatsächlich zu Ver- Leiter der Abteilung XV der BV Dresden, der nach mögensverschiebungen gekommen ist, konnte der eigenen Angaben im März 1990 bei einem Unter- Untersuchungsausschuß nicht klären. Dies lag unter nehmen der Schlaff-Gruppe, der Forel Handels AG, anderem daran, daß das Gesamtvermögen des MfS als Geschäftsführer in Erscheinung trat (Protokoll nicht geschätzt werden konnte. Nr. 55, S. 6). Wie bereits dargestellt, ließen sich Vermutungen, vor, während und auch noch nach der Auflösung des a) VEB Interport Blankenburg MfS/AfNS seien durch das Zusammenwirken alter Eine der Varianten, der THA ehemaliges MfS-Ver- Seilschaften Teile des Vermögens verschoben wor- mögen vorzuenthalten, war das Verschweigen von den, nicht von der Hand weisen. Nach Angaben der Vermögenswerten, die bei der Auflösung des MfS Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin vor dem Un- dem Komitee zur Auflösung des MfS/AfNS im Rah- tersuchungsausschuß wurden allein in der HA IV der men der Inventur hätten gemeldet werden müssen. HVA des MfS in der Auflösungsphase zweistellige Ein Beispiel ist der Fall VEB Interport Blankenburg. Millionenbeträge beiseite geschafft (Protokoll Nr. 48, Die Kategorie „VEB" (Volkseigener Betrieb) beinhal- S. 57). tete eine klare Zuordnung zum Staatsvermögen der Die ZERV hat in einer weiteren informatorischen An- DDR, woraus sich der gegenwärtige Eigentumsan- hörung vor dem Untersuchungsausschuß den Abfluß spruch der BvS ergibt. von Operativmitteln, also die Fälle, in denen Vermö- Nach Aussage von Dr. Schalck-Golodkowski vor genswerte des MfS sichtbar verschwunden bzw. ab- dem 1. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode handen gekommen sind, in vier Kategorien eingeteilt erfolgte die Gründung dieses VEB's in Verbindung (Protokoll Nr. 6, S. 113ff.): mit der Auflassung eines Firmengrundstückes aus 1. Zum einen handele es sich um legendierte MfS- HVA-Beständen in Berlin-Pankow am 1. September Immobilien, insbesondere um von MfS-Kadern of- 1985 auf Anweisung des Ministers für Staatssicher- fiziell als Eigentum erworbene, tatsächlich aber heit. Auf dem Firmengrundstück wurde ein Lager- von diesen nur treuhänderisch verwaltetete MfS- und Bürogebäude im Wert von 1,5 Mio. Schweizer Objekte, die bei der MfS-/AfNS-Auflösung nicht Franken errichtet. Sinn und Zweck dieser Einrich- als MfS-Vermögensbestand gemeldet und verein- tung war es nach Angaben Dr. Schalck-Golod- nahmt worden seien. kowskis, dem im Dezember 1983 aus Kiel in die DDR geflohenen Außenhandelskaufmann Richard Müller 2. Des weiteren seien MfS-Konten, die als Versor- eine geschäftliche Basis zu verschaffen (BT-Druck- gungsrückstellungen für MfS-Mitarbeiter gegol- sache 12/7600, S. 266). Die Flucht Müllers erfolgte, ten hätten, im Verlauf der Auflösung ungehindert um einer Strafverfolgung durch amerikanische und abgeräumt worden. bundesdeutsche Behörden zu entgehen, die seinen 3. Darüber hinaus habe es Grundstücksverkäufe zu jahrenlangen gewinnbringenden Embargohandel Niedrigpreisen an hochrangige hauptamtliche aus den USA und der Bundesrepublik in die Sowjet- Mitarbeiter des MfS bzw. an Kommunen als Zwi- union und nach Ungarn entdeckt hatten. Der VEB schenhändler gegeben, die diese zu Spottpreisen Interport Blankenburg entfaltete keine eigene Ge- an hochrangige ehemalige MfS-Angehörige wei- schäftstätigkeit, sondern unterstützte vielmehr die