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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode          Drucksache 13/10900 dazu befragt werden. Seiner Aussage nach fertigt er        Straf- oder Zivilverfahren gegen Mitarbeiter der normalerweise keine Aufzeichnungen über seine je-          THA/BvS und gegen Verantwortliche der an der Pri- weilige Tätigkeit an. Dies sei eine Ausnahme gewe-         vatisierung beteiligten Firmen. Dr. Schucht erklärte sen, weil er bei dieser „überwältigenden Aufgabe"          bei seiner Vernehmung durch den Untersuchungs- bei der THA gespürt habe, daß „hier ein weltpolitisch      ausschuß, ihm sei nichts über Schmiergeldzahlungen außerordentlich wichtiger Vorgang" vonstatten gehe,        an die CDU bekannt. Desgleichen habe es nach sei- „der irgendwann einmal einer wissenschaftlichen            ner Kenntnis keine Widerstände seitens der Gewerk- Auswertung zugänglich gemacht werden wird" (Pro-           schaften gegen das Raffinerieprojekt gegeben. tokoll Nr. 92, S. 24). Später könne diese Periode mit      Selbstverständlich seien zwischen Le Blanc Belle- dem gebührenden Abstand aufgearbeitet werden.              vaux und der IG Chemie, deren damaliger Vorsitzen- Dr. Schucht äußerte zu seiner oben zitierten Bemer-        der Rappe auch dem Verwaltungsrat der THA kung in der Berliner Zeitung:                              angehört habe, Verhandlungen über den Erhalt von Arbeitsplätzen geführt worden, an denen er, „Da steht zum Beispiel auch drin, was ich für eine Dr. Schucht, aber nicht teilgenommen habe. persönliche Einschätzung von Zeitgenossen hatte, die in der Wiedervereinigung eine Einnahme- Zur weiteren Aufklärung hat der Untersuchungsaus- quelle sahen und nicht ein nationales Aufgaben- schuß im Rahmen der bestehenden Rechtshilfeab- gebiet. " (Protokoll Nr. 92, S. 24 f.)                  kommen über das Bundesjustizministerium (BMJ) Deshalb hätte er sich auch seinen „ Frust abgeschrie-      die französischen Justizbehörden ersucht, Unterla- ben". Mit der Hinterlegung beim Bundesarchiv habe          gen aus dem Ermittlungsverfahren gegen Verant- er verhindern wollen, daß seine persönliche Ein-           wortliche von Elf Aquitaine wegen des Verdachts der schätzung der Dinge und seiner Mitmenschen an die          Korruption zur Verfügung zu stellen, soweit diese Öffentlichkeit kommt. Nach Aussage von Dr. Schucht         den Verkauf der Raffinerien in Leuna und Zeitz und enthalten die Tagebücher auch Unterlagen über die          des Minol-Tankstellennetzes betreffen und/oder Hin- Leuna/Minol-Privatisierung. Insgesamt handele es           weise auf mögliche Schmiergeldzahlungen an Perso- sich um 1400 Seiten, wobei er keine Einzelheiten,          nen oder Parteien in der Bundesrepublik Deutsch- sondern mehr allgemeine Dinge notiert hätte, z. B.         land enthalten. Wegen eines Versehens im BMJ wur- seine Verhandlungsstrategie mit einem Investor.            de das förmliche Rechtshilfeersuchen erst am 19. Sep- Dienstliche Unterlagen und viele Zeitungsartikel ha-       tember 1997 - fast drei Monate nach dem entspre- be er nur zur Gedächtnisstütze hineingetan (Proto-         chenden Beweisbeschluß - an das französische koll Nr. 92, S. 26 f.). Auf jeden Fall enthalten die Auf-  Justizministerium gerichtet (Protokoll Nr. 75, S. 20). zeichnungen nach Ansicht von Dr. Schucht keine             Am 18. Dezember 1997 wurde dem Untersuchungs- strafrechtlich relevanten Sachverhalte, die eine Ver-      ausschuß vom BMJ ein Schreiben des französischen leumdungsklage oder andere Strafverfolgungsmaß-            Justizministeriums übersandt. Darin wurde mitge- nahmen gegenüber irgendjemandem auslösen könn-             teilt, daß dem Ersuchen des Untersuchungsausschus- ten (Protokoll Nr. 92, S. 31).                             ses aufgrund von Art. 24 des Europäischen Über- einkommens über Rechtshilfe in Strafsachen vom Im übrigen sagte Dr. Schucht bei seiner Vernehmung         20. April 1959 nicht stattgegeben werden könne, weil durch den Untersuchungsausschuß, falls man über            ein parlamentarischer Ausschuß keine Justizbehörde Schmiergeldzahlungen an die CDU in seinen Tage-            im Sinne dieses Übereinkommens sei. buchaufzeichnungen etwas vermute, werde man „bitter enttäuscht sein". Ihm sei nichts darüber be-       Am 12. Februar 1998 hat der Untersuchungsaus- kannt (Protokoll Nr. 92, S. 29).                           schuß die Beiziehung von Akten des BMF und des BMWi über die Privatisierung der Raffinerien in Leu- f) Ermittlungsverfahren der französischen Justiz           na und Zeitz und der Minol Mineralölhandel AG und und Gerüchte in der Presse über                         über damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten Unregelmäßigkeiten bei der Privatisierung               der Ministerien beschlossen. Diese Beschlüsse wur- Laut Presseberichten ermittelt die französische Justiz     den angesichts des zu erwartenden Umfanges der seit 1994 wegen des Verdachts von Betrug, Verun-           Akten und der fortgeschrittenen Zeit später auf die treuung und Bilanzfälschung, u. a. wegen bei Elf           Anforderung konkreter Unterlagen zu einzeln aufge- Aquitaine vermuteten Unregelmäßigkeiten im Zu-             schlüsselten Themen beschränkt. Dennoch konnte sammenhang mit der Leuna/Minol-Privatisierung.             wegen der späten Beiziehung der Akten durch den Untersuchungsausschuß eine Auswertung dieses mit Die Presseberichte nahmen die Mitglieder der SPD-          über 90 Aktenbänden äußerst umfangreichen Mate- Fraktion im Untersuchungsausschuß zum Anlaß,               rials nicht mehr erfolgen. Beweisanträge zum Themenkomplex Leuna/Minol zu stellen.                                                Zu den in den Presseveröffentlichungen im Zusam- Im Zuge der Beweiserhebung hat der Unter-                  menhang mit der Leuna/Minol-Privatisierung ge- suchungsausschuß folgende Feststellungen getroffen:        nannten Personen Dieter Holzer und Dr. Walter Leis- ler Kiep, die als Vermittler tätig gewesen sein sollen, Die BvS hat dem Untersuchungsausschuß in ihrem             sowie Holger Pfahls hat der Untersuchungsausschuß Bericht über die Leuna/Minol-Privatisierung vom            folgende Feststellungen getroffen: 1. Oktober 1997 mitgeteilt, daß ihr im Zusammen- hang mit dieser Privatisierung keine Erkenntnisse          Der Zeuge Dr. John von Freyend hat am 30. Oktober über Schmiergeldzahlungen vorhegen. Es bestünde            1997 bei seiner Vernehmung durch den Unter- für die BvS bisher kein Anlaß für die Einleitung von       suchungsausschuß erklärt, daß er seiner Erinnerung
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Drucksache 13/10900                   Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode nach ein kurzes Gespräch mit Dieter Holzer im Zu-           stücksverkäufe planmäßig ausgeplündert werde. sammenhang mit dessen Engagement für Elf Aqui-              Nachforschungen der THA und die Konditionen des taine im BMF gehabt habe. Holzer sei ein Lobbyist           Privatisierungsvertrages gaben zunächst keinen An- für Elf gewesen (Protokoll Nr. 84, S. 35). Sowohl           laß für ein Vorgehen gegen die WBB-Erwerberin (Do- Dr. Schucht und Dr. Grünewald als auch Dr. Waigel           kument Nr. 100). Erst aufgrund späterer Informatio- sagten bei ihren Vernehmungen aus, daß sie ihrer Er-        nen erstattete die BvS am 21. Juni 1995 Strafanzeige innerung nach Dieter Holzer nicht kennen würden             gegen die Geschäftsführer der WBB sowie Verant- (Protokoll Nr. 92, S. 31; Protokoll Nr. 94, S. 40, 41, 50). wortliche der Chematec AG wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der WBB. Auch die ZERV Die vom Untersuchungsausschuß beigezogenen Ak-              wies in ihrem Bericht vom 28. Dezember 1995 auf ten des Bundeskanzleramtes über die Leuna/Minol-            den Privatisierungsfall WBB und die planmäßige Privatisierung enthalten diverse Schreiben von Die-         Aushöhlung des Unternehmens mit einem geschätz- ter Holzer an das Bundeskanzleramt, aus denen               ten Schadensvolumen in Höhe von mehr als 200 Mio. seine Rolle als Vermittler bzw. Berater von Elf Aqui-       DM hin. taine bezüglich dieser Privatisierung hervorgeht. Sie bestätigen den von der Parlamentarischen Staats-        Der Untersuchungsausschuß hat sich mit dem Priva- sekretärin Karwatzki auf eine Anfrage des Abgeord-          tisierungskomplex WBB befaßt und seine Beweiser- neten Peter Struck mitgeteilten Sachverhalt, daß sich       hebung auf Unterlagen der Staatsanwaltschaft II bei Dieter Holzer zwischen Herbst 1993 und Februar              dem LG Berlin und der BvS sowie auf die Anhörun- 1994 mehrfach an das Bundeskanzleramt gewandt               gen des Leiters der Stabsstelle für besondere Aufga- hat, zum einem, um seine Einschätzung zu übermit-           ben der BvS, Dr. Joachim Erbe, und des Leiters der teln, daß Elf möglicherweise aus dem Leuna-Projekt          Staatsanwaltschaft II, Generalstaatsanwalt Christoph aussteigen könnte, weshalb er eine Intervention bei         Schaefgen, gestützt. Auf der Grundlage der zu Be- der französischen Regierungsspitze vorgeschlagen            weiszwecken beigezogenen Unterlagen hat der Un- hat. Zum anderen hat er der Bundesregierung emp-            tersuchungsausschuß den Privatisierungsverlauf der fohlen, Elf bei der Suche nach einem neuen Partner          WBB wie folgt festgestellt: für die Raffinerie Leuna zu helfen. Des weiteren habe       Die WBB Wärmeanlagenbau, Rechtsnachfolgerin des Holzer von Juni bis Oktober 1992 drei Schreiben an          VEB       Wärmeanlagenbau       „Deutsch-Sowjetische das BMF gesandt und dabei u. a. mitgeteilt, daß er          Freundschaft", war gemäß § 10 THG zum 1. Juli 1990 Elf Aquitaine bei dem Projekt Leuna/Minol unter-            in eine GmbH mit dem Zusatz „im Aufbau" umge- stützen werde.                                              wandelt worden. Mit Gesellschaftsvertrag vom Aus den dem Untersuchungsausschuß vorliegenden              30. August 1990 wurde das Stammkapital auf vier Unterlagen geht hervor, daß Dr. Walter Leisler Kiep         Mio. DM festgesetzt, doch verfügte das Unterneh- mit Wissen der THA versucht hat, für den Raffinerie-        men WBB, zu DDR-Zeiten Monopolbetrieb für Heiz- neubau neue Partner für Elf Aquitaine zu finden und         kraftwerke und Fernwärmeleitungen, über Grund- in diesem Zusammenhang auch die THA und das                 stücke und Bürohäuser in Berlin, Leipzig und Zwik- Bundeskanzleramt über seine Bemühungen infor-               kau, über ein eigenes Ferienheim in Thüringen und miert hat.                                                  zum Jahresende 1990 über ein Barvermögen von rund 150 Mio. DM, das sich zum Teil aus Vorauszah- Der ehemalige Staatssekretär Holger Pfahls hat nach         lungen von Kunden zusammensetzte, für die noch den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses              Leistungen seitens der WBB zu erbringen waren. am 10. Juli 1992 als Rechtsanwalt Vertreter des Elf- Konzerns begleitet und an deren Besprechung mit             Die Eintragung ins Handelsregister beim Amtsge- Bundesminister Bohl teilgenommen.                           richt Charlottenburg erfolgte am 19. Juni 1991. g) Ergebnis                                                 Ende 1990 bemühte sich die THA um den Verkauf der WBB und strebte eine Gesamtübernahme des Die zum Erhalt der ostdeutschen Chemieindustrie             Unternehmens an. Für den Ankauf einzelner Be- notwendige Privatisierung der Raffinerie Leuna              triebsteile und Grundstücke der WBB gab es mehrere konnte nur in Kombination mit dem Verkauf der               Bewerber. Die Verkaufspolitik der THA aber war, die Minol Mineralölhandel AG erfolgen. Nach einer in-           WBB nur als ganzes Objekt zu verkaufen. Als poten- ternationalen Ausschreibung kam es zu einem Ver-            tielle Kaufinteressenten für eine Gesamtübernahme tragsabschluß der THA mit dem TED-Konsortium,               trat die Schweizer Chematec AG auf. Die auf dem welches das beste Angebot abgegeben hatte. Soweit           Sektor Kraftwerksherstellung führende Babcock - der Untersuchungsausschuß auch angeblichen Unre-            Deutsche Energie- und Umwelttechnik AG aus Ober- gelmäßigkeiten bei der Privatisierung von Leuna/            hausen (Babcock) war an einer Übernahme von 20 % Minol nachgegangen ist, hat er dafür keinerlei An-          der WBB-Anteile mit der Option, die Beteiligung auf haltspunkte gefunden.                                        100% zu erhöhen, interessiert. Daneben gab es noch weitere Mitbewerber um die Übernahme der WBB bei der THA: Die ELTEC KG/Berlin, die sich zusam- 3. WBB Wärmeanlagenbau Berlin                               men mit zwei weiteren Unternehmen für den Erwerb Als einer der größten Schadensfälle bei der THA gilt        des Betriebsteils Rhinstraße interessierte. Die Unter- die Privatisierung des WBB Wärmeanlagenbau Berlin           nehmen FITEC - Finanz und Technik Beteiligungs (im folgenden WBB). Im Juli 1992 gingen bei der             GmbH aus Herborn und GEMOTEC bekundeten THA Hinweise aus Journalistenkreisen ein, wonach             ebenfalls Interesse am Erwerb der WBB, beide Ge- die WBB durch Umstrukturierungen und Grund-                  sellschaften entsprachen allerdings nicht dem Anfor-
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode          D r u c k s a c h e 13/10900 derungsprofil der THA und hatten wohl auch nicht        Schweizer Seite die verantwortlichen Geschäftsfüh- die Absicht, die gesamte WBB zu übernehmen. Die         rer der Chematec auf. Bei der THA waren für die Pri- Sprecher - Energie AG/Oberentfelden (Schweiz) war       vatisierung 1990/1991 ein Privatisierungsteam, das ebenfalls wie die Babcock nur am Erwerb eines Teils     sich aus vier THA-Mitarbeitern zusammensetzte, der WBB interessiert.                                   und der Sonderbevollmächtige für den Bereich Ener- giewirtschaft, Dr. Hans-Peter Gundermann, zustän- Vom Untersuchungsausschuß nach diesen Mitinter-         dig, wobei Dr. Gundermann allerdings nicht selbst essenten befragt, hat Dr. Erbe erklärt, daß diese       mit dem Schweizer Unternehmen verhandelte. Unternehmen ihr Interesse an der Übernahme nicht weiterverfolgt bzw. sich nicht mehr bei der THA         Für die Privatisierung nahm die THA auch die Mithil- gemeldet hätten (Protokoll Nr. 76, S. 22 f.).           fe der Altgeschäftsführer der WBB in Anspruch. Während die Babcock, verantwortlich vertreten           Diese hatten im Rahmen der Erstellung der DM-Er- durch ihren Prokuristen Michael Rottmann, am 8. Ok-     öffnungsbilanz die Wertermittlung des Unterneh- tober 1990 schriftlich ihr Kaufinteresse gegenüber      mens, d.h. des Bar- und Grundvermögens, vorge- der THA signalisierte und noch Mitte November           nommen. Die DM-Eröffnungsbilanz wurde von der 1990 ihre Kaufabsichten erneuerte, ließ sie mit         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft          RPL     Treuhand Schreiben vom 12. Februar 1991, unterzeichnet vom       GmbH Berlin testiert. Ein zusätzliches externes Sach- Prokuristen Rottmann, der THA mitteilen, daß das        verständigengutachten wurde von der THA nicht Interesse am Erwerb der Geschäftsanteile der WBB        eingeholt. nicht mehr bestünde. Michael Rottmann selbst, der zunächst als Prokurist die Erwerbsverhandlungen         In der dem Untersuchungsausschuß vorliegenden geführt und die Expertise über die WBB erstellt hatte,  Entscheidungsvorlage zum Verkauf der WBB vom verließ das Oberhausener Unternehmen, um sich an        20. Februar 1991, unterzeichnet von Dr. Gundermann der Chematec AG zu beteiligen. Rottmann reichte         und drei der vier Mitglieder des Privatisierungsteams am 28. Februar 1991, einen Tag nach dem Verkauf         der THA, wird die Empfehlung ausgesprochen, die der WBB an das Schweizer Unternehmen, seine Kün-        WBB an die Chematec AG als Ganzes zu veräußern. digung bei der Babcock ein.                             In der Vorstandsvorlage fehlen Angaben zu dem möglichen Ertragswert der WBB sowie eine Aufstel- Das Kaufangebot der Schweizer Chematec AG ging          lung der einzelnen WBB-Grundstücke mit Wert- mit einer eigenen schriftlichen Unternehmensprä-        angabe. Hinsichtlich der Grundstücke und des Ei- sentation vom 18. Dezember 1990 an die THA. In der      gentums der WBB wird festgehalten, daß hierfür eine Selbstdarstellung hatte sich die Chematec AG als        Nachbewertungsklausel in den Verhandlungen mit eine Gruppe vorgestellt, die aus sechs Gesellschaften   der Chematec AG nicht durchsetzbar war. mit über 300 Mitarbeitern bestehe und Hotel- und Gewerbebetriebe besitze. Tatsächlich handelte es        Grundlage für die Privatisierung war die uneinge- sich um einen kleinen Schweizer Betrieb mit rund        schränkt testierte DM-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 30 Angestellten, der sich bereits 1990 in Zahlungs-     1990 und die vorläufige Bilanz des Unternehmens schwierigkeiten befand. Bei der THA stieß das Inter-    zum 31. Dezember 1990. Nach Auskunft Dr. Erbes esse am Erwerb der WBB auf Gegeninteresse, das          vor dem Untersuchungsausschuß waren die Forde- Oberhausener Unternehmen hatte zuvor von seinem         rungen aus Lieferungen und Leistungen, die sog. Angebot Abstand genommen. Da die Chematec AG            Altgeschäfte, in der DM-Eröffnungsbilanz mit über keine umfangreichen Finanzmittel verfügte,         21 Mio. DM und in der Bilanz zum 31. Dezember wurden im Dezember 1990 ein Kaufvertrag und ein         1990 mit rund 60 Mio. DM ausgewiesen (Protokoll Beratungsvertrag mit der WBB über die Lieferung ei-     Nr. 76, S. 35). ner EDV-Anlage abgeschlossen, zu einem Zeitpunkt, als die THA noch alleinige Gesellschafterin der WBB     Die Bewertung des Kaufpreises für WBB erfolgte ge- war. Auf diesem Wege flössen noch vor der Privati-      mäß den zu dem Zeitpunkt gültigen Richtlinien der sierung Gelder aus der WBB an die spätere Investo-      THA nach der Substanzwertmethode in einer Ge- rin, ohne daß tatsächhch Gegenleistungen erbracht       samtbewertung des Unternehmens. Dr. Gundermann wurden.                                                 war in seiner Stellungnahme an den Untersuchungs- Zur Bonität und Seriosität des Schweizer Unterneh-      ausschuß der Auffassung, daß die Substanzwertme- mens lagen der THA Auskünfte von Zweigstellen           thode, die sich an der Summe aller einzelnen Ver- zweier Schweizer Kreditinstitute und die o.g. Selbst-   mögenswerte des Unternehmens unter Abzug der darstellung vor. Beide Kreditinstitute bestätigten, daß Passiva orientiert, für die Kaufpreisfindung ungeeig- die Chematec AG in der Lage sei, die im Zusammen-       net gewesen sei, aber entsprechend der geltenden hang mit dem Kauf der WBB eingegangenen Ver-            Richtlinie angewendet werden sollte, wenn der Er- pflichtungen zu erfüllen.                               tragswert eines Unternehmens unter dessen Sub- stanzwert lag. Er bezog sich dabei u. a. auf die THA- a) Kaufvertrag zwischen der THA                         Richtlinien sowie auf ein Schreiben der damaligen und der Chematec AG                                 Präsidentin der THA, Birgit Breuel, an die Direktoren und Niederlassungsleiter der THA vom 9. November Die Chematec AG erhielt von der THA den Zuschlag        1992 (Dokument Nr. 101). für den Kauf. Am 27. Februar 1991 erfolgte der Ab- schluß des notariellen Kaufvertrages zwischen der       Der vereinbarte Kaufpreis für die WBB betrug zwei THA und der Schweizer Chematec über den Verkauf         Mio. DM, außerdem übernahm die Chematec AG der WBB. Bei diesem Rechtsgeschäft traten auf           31 Mio. DM Altschulden des Unternehmens.
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Der Privatisierungsvertrag sah im einzelnen eine         ziehungen begannen die Geldabflüsse von der WBB Umstrukturierung des Unternehmens vor, um 750            in diese Satellitenunternehmen. der insgesamt 1 225 Arbeitsplätze zu erhalten. So- wohl die Arbeitsplatz- als auch die Investitionszusa-    Als „Starthilfe" zur Finanzierung der Realisierung gen wurden nur in die Präambel des Kaufvertrages         des Tatplans dienten die bereits erwähnten, noch vor aufgenommen, was der gültigen THA-Richtlinie ent-        Übernahme der WBB abgeschlossenen Beratungs- sprach. Nach Aussage Dr. Erbes vor dem Untersu-          verträge zwischen der WBB und der Chematec AG, chungsausschuß waren diese Zusagen nicht einklag-        aus denen die Chematec ihre Finanzmittel schöpfte. bar und auch nicht mit Vertragsstrafen sanktioniert      Mit diesen Geldern konnte sie Michael Rottmann (Protokoll Nr. 76, S. 31). Die BvS bestätigt dies im Be- und den später als Geschäftsführer der WBB fungie- richt vom 18. September 1997 an den Untersu-             renden vier weiteren Personen ein Darlehen zur chungsausschuß und begründet das Fehlen von Ver-         Gründung der PCE Holding AG gewähren. Am tragsstrafen damit, daß zum Zeitpunkt des Vertrags-      25. Februar 1991 gründeten sie die PCE Holding AG abschlusses solche Vertragsstrafen noch nicht zu den     mit einem Stammkapital in Höhe von 100.000 SFR. THA-Privatisierungsverträgen gehörten (Dokument          Die beiden Altgeschäftsführer der WBB, die beiden Nr. 100).                                                Schweizer Investoren und Michael Rottmann schlös- sen einen Partnerschaftsvertrag ab und erwarben die Für den Grundbesitz der WBB konnte, wie in der ge-       kleine Schweizer Aktiengesellschaft, indem sie die nannten Vorstandsvorlage festgehalten, in den Ver-       Chematec-Aktien zu je 20% aufkauften und somit tragsverhandlungen keine Nachbewertungsklausel           nach dem Kauf der WBB am 27. Februar 1991 glei- vereinbart, sondern nur eine Spekulations- bzw.          chermaßen am Vermögen der WBB teilhatten. Die Mehrerlösklausel durchgesetzt werden. Es war fest-       Aufwendungen für den Erwerb des Unternehmens gelegt worden, daß der THA 60% des Mehrerlöses           und der Gründung kamen bereits zu diesem Zeit- zuständen, wenn innerhalb einer Frist von fünf Jah-      punkt aus der WBB. Hiermit begannen die systemati- ren die im Besitz der WBB befindlichen Grundstücke       schen Aushöhlungshandlungen. oder Gebäude an Dritte veräußert würden. Die ver- einbarte Spekulationsklausel war zeitlich begrenzt       Im nächsten Schritt erfolgte die Gründung der Immo- und bezog sich nicht auf Grundstücksverkäufe an          tec AG in der Schweiz, welche die Verwertung der Tochterunternehmen des Konzerns.                         WBB-Immobilien übernehmen sollte. WBB verkaufte Immobilien für zehn Mio. DM an die PCE Holding Laut Präambel des Kaufvertrages beabsichtigte die        AG. Die Finanzierung erfolgte durch eine Beleihung Chematec AG zudem, erhebliche Investitionen in Ar-       der Immobilien seitens der Immotec. Dann verkaufte beitsmittel vorzunehmen, um WBB wettbewerbsfähig         die PCE Holding AG sämtliche Grundstücke an die zu machen. Der Chematec AG wurde im Kaufvertrag          Immotec für 35 Mio. DM, die wiederum diesen Kauf- ausweislich Ziff. 9 das Recht eingeräumt, die Mitar-     preis aus der Beleihung der Grundstücke bezahlte. beiterzahl der WBB bei schlechter Auftragslage zu        Anschließend erwarb die PCE Holding AG die Che- verringern, obgleich in der Vorstandsvorlage hierzu      matec-Aktien für 20 Mio. SFR von den fünf Ge- kein Hinweis gegeben worden war.                          schäftsführern. Die PCE Holding AG gründete in der Folgezeit sechs b) Tatplan der Aushöhlung der WBB                        Tochterunternehmen (PCE Enertec GmbH, PCE En- vitec GmbH, PCE Consutec GmbH, PCE Realtec Der Untersuchungsausschuß stimmt mit der Staats-          GmbH, PCE Fabtec GmbH und PCE Fintec GmbH), anwaltschaft II bei dem LG Berlin und der BvS darin       auf die die einzelnen Geschäftsbereiche der WBB überein, daß die Aushöhlung des Unternehmens              aufgeteilt wurden. Die Tochterunternehmen wurden nach einem vorgefaßten Plan verlief, der von Michael      nur mit schwachen Finanzmitteln ausgestattet. Durch Rottmann in Zusammenarbeit mit den Altgeschäfts-          die rasch aufeinanderfolgenden Wechsel in der Ge- führern der WBB und den Verantwortlichen der Che-         schäftsführung der Satellitenunternehmen konnten matec AG ausgearbeitet worden war. Ziel war, das          die jeweiligen Verantwortlichkeiten verschleiert wer- Vermögen der WBB, insbesondere die wertvollen Im-         den. mobilien, dem Unternehmen zu entziehen und sich selbst zuzueignen (Dokument Nr. 100). Seit dem            Im März 1991 wurden 43 Mio. DM in vier Transaktio- 5. März 1991 standen Michael Rottmann, die ge-            nen von der WBB an die PCE Holding AG in Ölten/ nannten Altgeschäftsführer und die beiden Verant-         Schweiz als Darlehen gegeben. WBB zahlte im Sep- wortlichen der Schweizer Investorin der WBB als Ge-       tember 1991 39 Mio. DM zugunsten der Projekt schäftsführer vor.                                        Development Anstalt (PDA) mit Sitz in Vaduz, die erst seit dem 12. September 1991 existierte. Im No- Aus der WBB und der Chematec AG bauten sie                vember 1991 schloß WBB einen Kaufvertrag mit der ein verschachteltes Firmenimperium mit insgesamt          Promessa Treuhand & Verwaltungs AG im schweize- 17 Schein- und Deckfirmen in Berlin, der Schweiz         rischen Herisau über Moratoriumsforderungen ge- und Liechtenstein auf, an dessen Spitze die im Sep-       gen die Firmengruppe Hotel Marbella Schüler KG tember 1991 gegründete Physical Chemical Enginee-         (HMS) für 56 Mio. DM. Obwohl den Verantwortli- ring AG (PCE) in Vaduz als Briefkastenfirma fun-          chen der WBB bekannt war, daß diese Forderungen gierte. Über diese neu gegründeten Firmen sollten        aufgrund der finanziellen Situation der Firmengrup- die der WBB systematisch entzogenen Vermögens-           pe HMS schwerlich zu realisieren sein würden, er- werte beiseite geschafft werden. Vor dem Hinter-          warb WBB dennoch die Forderungen von der Pro- grund vorgetäuschter Lieferungs- und Leistungsbe-        messa. Inwiefern die Verantwortlichen der WBB Ver-
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Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode             Drucksache 13/10900 bindungen zur Promessa unterhielten, konnte der        Ende 1996 bestätigte das Schweizer Bundesgericht Untersuchungsausschuß nicht klären.                    die Rechtshüfegewährung, so daß die Unterlagen aus der Schweiz erst danach für das Ermittlungsverfah- 1993 war das Unternehmen WBB zahlungsunfähig,          ren in Deutschland nutzbar gemacht werden konn- der Weg zur Eröffnung des Konkursverfahrens geeb-      ten. Die Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berhn war net und insgesamt 1.225 Arbeitsplätze vernichtet.      nunmehr in der Lage, Haftbefehle gegen den inzwi- Am 8. Dezember 1994 erfolgte der Verkauf der WBB       schen flüchtigen Hauptbeschuldigten Michael Rott- an die Firma Bengestrate & Partner Treuhand und        mann sowie weitere Beschuldigte beim Amtsgericht Revisions AG in Zürich. Berlin Tiergarten zu erwirken. Für strafprozessuale Die Privatisierung der WBB durch die THA und die       vermögenssichernde Maßnahmen war es aufgrund anschließende systematische Ausplünderung durch        des zeitlich aufwendigen Rechtshilfeverfahrens in die Erwerber führte zu erheblichen Vermögensverlu-     der Schweiz zu spät (Protokoll Nr. 76, S. 20). Die Be- sten des Unternehmens. Der Schaden setzte sich aus     schuldigten hatten inzwischen Vorkehrungen getrof- einer Summe von Einzelverfügungen zum Nachteil         fen, um erhebliche Vermögenswerte beiseite zu der WBB zusammen. Laut Auskunft der Staatsan-          schaffen (Dokument Nr. 100; Protokoll Nr. 76, S. 20). waltschaft II bei dem LG Berlin vor dem Untersu-       Im Herbst 1997 befanden sich vier Beschuldigte in chungsausschuß beläuft sich nach den bisherigen Er-    Untersuchungshaft; ein weiterer Beschuldigter wur- mittlungen die Schadenssumme auf mindestens            de vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. 150 Mio. DM (Protokoll Nr. 48, S. 52). Der Leiter der  Gegen diese fünf Beschuldigten wurde am 15. Sep- Stabsstelle für besondere Aufgaben bei der BvS, Dr.    tember 1997 Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer Erbe, hat diese Schadenshöhe in seiner informatori-    des LG Berlin wegen Untreue zum Nachteil der WBB schen Anhörung bestätigt (Protokoll Nr. 76, S. 21).    erhoben. Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft II Die ZERV geht demgegenüber von einer „belegba-         bei dem LG Berlin vom Januar 1998 wurde über die ren" Schadenssumme von 240 Mio. DM aus.                Eröffnung des Hauptverfahrens noch keine Entschei- dung getroffen. Die Staatsanwaltschaft II bei dem c) Strafverfahren                                      LG Berlin rechnet damit, daß die Hauptverhandlung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 1998 stattfin- Nach den Feststellungen des Untersuchungsaus-          den werde. schusses wurden aufgrund des dargestellten Sach- verhaltes bei der Veräußerung von WBB mehrere          Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Haupt- strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies beschuldigte Rottmann konnte bisher nicht dingfest ergibt sich aus Berichten der BvS und der Staatsan-    gemacht werden. Das Verfahren gegen ihn und ei- waltschaft II bei dem LG Berlin, die in den wesentli-  nen weiteren Mitbeschuldigten wurde abgetrennt. chen Einzelheiten mit den Aussagen von Dr. Erbe in     Auch in weiteren sieben abgetrennten Verfahren der informatorischen Anhörung vom 25. September        sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Das 1997 und von Generalstaatsanwalt Christoph Schaef-     Verfahren gegen zwei der fünf ehemaligen THA-Mit- gen, dem Leiter der Staatsanwaltschaft II, in der in-  arbeiter, gegen die Ermittlungen eingeleitet worden formatorischen Anhörung vom 16. Januar 1997 über-      waren, wurde zwischenzeitlich eingestellt (Doku- einstimmen. Die BvS erstattete am 21. Juni 1995        ment Nr. 100). Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin gegen die Geschäftsführer der WBB sowie      d) Zivilverfahren zur Durchsetzung Verantwortliche der Chematec AG wegen des Ver-             vermögensrechtlicher Ansprüche dachts der Untreue zum Nachteil der WBB (Doku- ment Nr. 100). Die BvS hatte von einem Journalisten,   Wie in vielen anderen Fällen (vgl. z. B. nachstehend der in der Sache WBB recherchierte und von einem       I.III.2.) erwies sich auch im Fall WBB nach den Fest- Vertreter des Betriebsrates der WBB konkretere Er-     stellungen des Untersuchungsausschusses eine enge kenntnisse und Informationen über eine gezielte        Verknüpfung der strafrechtlichen Ermittlungen mit Aushöhlung der WBB erhalten (Dokument Nr. 100;         der Möglichkeit und Durchsetzbarkeit zivilrechtli- Protokoll Nr. 76, S. 19) .                             cher Maßnahmen zur Vermögenssicherung. Die BvS konnte zivilrechtliche Sicherungsmaßnahmen hin- Im Rahmen des daraufhin eingeleiteten staatsan-        sichtlich der wahrscheinlich veruntreuten Vermö- waltschaftlichen Ermittlungsverfahrens        wurden   genswerte, wie etwa die Beantragung eines Arrestes, Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt und die            erst einleiten, nachdem das Rechtshilfeverfahren in Ermittlungen später auf weitere Beschuldigte, u. a.    der Schweiz Ende 1996 abgeschlossen war. Für ein auch auf fünf ehemalige Mitarbeiter der THA ausge-     früheres Tätigwerden fehlten ihr die maßgeblichen dehnt (Dokument Nr. 100; Protokoll Nr. 48, S. 51; Pro- Informationen aus den in der Schweiz beschlag- tokoll Nr. 76, S. 19 f.). Bei den Durchsuchungsmaß-    nahmten Unterlagen über die Konten, auf denen sich nahmen im Juli 1995, die an mehreren Orten in der      die zu sichernden Vermögenswerte befunden hatten Bundesrepublik Deutschland und im Wege der             (vgl. Protokoll Nr. 76, S. 21). Rechtshilfe auch am Sitz des Investors Chematec AG in der Schweiz stattfanden, wurden umfangreiche        Nachdem Ende 1996 die Unterlagen aus der Schweiz Beweismittel sichergestellt und beschlagnahmt. Die     nach und nach in Deutschland ausgewertet werden Auswertung des Materials aus der Schweiz verzö-        konnten, wurde von der BvS zunächst im März 1997 gerte sich jedoch, da die Betroffenen gegen die Ge-    im Hauptsacheverfahren eine Schadensersatzklage währung von Rechtshilfe in der Schweiz Rechtsmittel    gegen den flüchtigen Hauptbeschuldigten Rottmann, mit aufschiebender Wirkung eingelegt hatten. Erst      zwei frühere WBB-Geschäftsführer, Repräsentanten
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Drucksache 13/10900                 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode der Schweizer Erwerbergesellschaft Chematec AG         ment Nr. 101). Dr. Gundermann hielt danach Dr. Er- sowie gegen die Chematec AG selbst erhoben.            bes Aussagen in wichtigen Punkten für unrichtig Das Zivilgerichtsverfahren ist beim LG Berlin          oder mißverständlich. Als früherer Bevollmächtigter (Az. 9.0.166/97) anhängig und befindet sich nach       der THA für Energiewirtschaft machte Dr. Gunder- dem Bericht der BvS vom Februar 1998 im Stadium        mann ein berechtigtes Interesse an der richtigen Dar- des schriftlichen Vorverfahrens. Da der Beklagte       stellung der Arbeit des von ihm geleiteten Bereiches Rottmann flüchtig ist, wurde die öffentliche Zu-       geltend. Er war insbesondere der Ansicht, Dr. Erbe stellung der Klage bewirkt. Voraussichtlich wird das   habe in seiner Darstellung die THA-Richtlinien außer Verfahren, so die BvS, bis zum Abschluß des straf-     acht gelassen, so daß die Gefahr grundsätzlicher rechtlichen Verfahrens ausgesetzt (Protokoll Nr. 76,   Mißdeutung der Aussagen bestehe. Dr. Gundermann S. 21 f.).                                             nahm u. a. zu den Angaben Dr. Erbes Stellung, die die angebliche Höhe des Schadens der THA/BvS, die Neben dem Hauptsacheverfahren erließ das LG Ber-       objektive Pflichtwidrigkeit der Privatisierer, die le- lin auf Antrag der BvS am 21. August 1997 ge-          diglich - juristisch gesehen - nicht vorsätzlich gehan- gen Rottmann und weitere Antragsgegner einen           delt hätten, die fehlende Einklagbarkeit und Pönali- Arrest in Höhe eines Teilbetrages von 20 Mio. DM       sierung von Zusagen aus dem Kaufvertrag sowie die (Az. 9.0.425/97). Das LG hob den Arrest jedoch am      Beibringung von Bankauskünften durch die Interes- 9. Oktober 1997 mit der Begründung wieder auf, daß     senten betrafen (Dokument Nr. 101). der BvS unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Schaden entstanden sei. Die BvS legte hiergegen Be-    Die BvS teilte dem Untersuchungsausschuß mit rufung beim KG Berlin ein, zog diese aber zurück,      Schreiben vom 15. April 1998 zu dieser Stellungnah- nachdem erkennbar war, daß das KG der Auffassung       me von Dr. Gundermann den derzeitigen Stand der des LG folgen würde. Die BvS verfolgt nun eine an-     Erkenntnisse der BvS mit. Aus Sicht der BvS beruht dere Schadenskonstruktion, indem sie zu beweisen       die gescheiterte Privatisierung der WBB maßgeblich versucht, daß die Käufer der WBB bzw. die WBB-Ge-      auf einem kriminellen Zusammenwirken von Inve- schäftsführer nie ein Interesse an der Fortführung     storen und leitenden Mitarbeitern der WBB. Zu den des Unternehmens hatten, sondern von Anfang an         Geschädigten gehöre auch die THA. Der genaue das Unternehmen „aushöhlen" wollten.                   Schadensumfang werde jedoch derzeit noch durch Nach Ansicht der BvS hängen die Erfolgsaussichten      Sachverständige ermittelt. Ein Schaden sei der THA im zivilrechtlichen Verfahren entscheidend davon       aber bei der Privatisierung von WBB schon deshalb ab, ob den Investoren und den WBB-Geschäftsfüh-        entstanden, weil die THA bei Kenntnis über die wah- rern die Täuschung der THA/BvS über den unter-         ren Absichten der Investoren nicht über das Unter- nehmerischen Fortführungswillen und den wahren         nehmen verfügt und die Vermögenswerte den Inve- Wert der Gesellschaft bei der Privatisierung von WBB   storen nicht anvertraut hätte. Zudem seien erhebli- nachgewiesen werden kann.                              che Vermögenswerte bei der Privatisierung von WBB nicht offengelegt worden. Im übrigen könne und wolle die BvS den laufenden strafrechtlichen und zi- e) Stellungnahme des früheren Bevollmächtigten         vilrechtlichen Verfahren und Ermittlungen nicht vor- der THA für Energiewirtschaft                       greifen. Deshalb sei insbesondere auch im Hinblick Der frühere Sonder- (später: General-) bevollmäch-     auf die Frage einer Mitverantwortung von THA-Mit- tigte der THA für Energiewirtschaft, Dr. Hans-Peter    arbeitern an den entstandenen Schäden bei der Pri- Gundermann, wandte sich zum Fall der Privatisie-       vatisierung von WBB eine abschließende Äußerung rung von WBB mit drei Stellungnahmen an den Un-        nicht möglich (Dokument Nr. 102). Hierauf reagierte tersuchungsausschuß.                                   Dr. Gundermann im Rahmen des rechtlichen Gehörs mit einem weiteren Schreiben vom 18. Mai 1998, in Zum einen übersandte Dr. Gundermann seine Stel-        dem er seine nach wie vor abweichende Ansicht wei- lungnahme vom 1. April 1997 zu einigen von der         ter erläuterte und vertiefte (siehe Vierter Teil, C.III., Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin zum Verfah-    Mat RG 2). ren der Privatisierung von WBB aufgeworfenen Fra- gen. In dieser 21-seitigen Stellungnahme schildert Dr. Gundermann u. a., daß er an den WBB-Verhand- lungen selbst nicht beteiligt war, da er andere Aufga- 4. Privatisierung der ostdeutschen ben, wie etwa den von ihm detailliert beschriebenen        Kali-Industrie Aufbau des Treuhand-Energiebereichs, wahrzuneh- men hatte. Ferner gibt Dr. Gundermann aus seiner       Der Untersuchungsausschuß hat sich im Rahmen sei- Sicht in der Stellungnahme für die Staatsanwalt-       ner Beweisaufnahme mit der ostdeutschen Kali-Indu- schaft II bei dem LG Berlin Auskunft zu mehreren       strie beschäftigt und die Privatisierungsvorgänge nä- Einzelfragen der Staatsanwaltschaft, die etwa den      her untersucht. Dazu formulierte der Untersuchungs- Maßstab für die Angemessenheit des Kaufpreises,        ausschuß Fragen an die BvS, die diese in einem Be- die Prüfung der Eignung der Erwerber und die Aus-      richt, der sich speziell mit der Sanierung und Privati- gestaltung des Kaufvertrages über WBB betreffen.       sierung der Kaliunternehmen des ehemaligen VEB Kombinat Kali befaßte, beantwortete. Ferner hat der Zum anderen wandte sich Dr. Gundermann mit             Untersuchungsausschuß hierzu den Zeugen Dr. Eck- Schreiben vom 8. März 1998 unaufgefordert an den       art John von Freyend vernommen. Untersuchungsausschuß, nachdem er aus Pressebe- richten Kenntnis von den Aussagen Dr. Erbes vor        Der Untersuchungsausschuß hat folgende Feststel- dem Untersuchungsausschuß erlangt hatte (Doku-         lungen getroffen:
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode          Drucksache 13/10900 a) Ausgangslage                                        ternehmen MdK und Kali und Salz AG wurde im No- vember 1991 von der sog. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Kali Am 1. Juni 1990 wurde der VEB Kombinat Kali und        vorgelegt, das von den Unternehmen, dem BMWi, seine ihm unterstellten Kombinatsbetriebe in die Mit-  der THA und den Kali produzierenden Ländern Nie- teldeutsche Kali AG (MdK), Sondershausen, umge-        dersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wandelt. Alleingesellschafterin war die THA. MdK       gebilligt wurde. Im Februar 1992 legte die IGBE ein hatte insgesamt sieben Tochtergesellschaften, von      sog. Rahmenkonzept für den deutschen Kalibergbau denen drei - die Kali Werra AG, die Kali Südharz AG    vor, das sich ebenfalls für ein Zusammengehen von und die Zielitzer Kali AG - in der Kali-Industrie mit  MdK und Kali und Salz AG aussprach. Im April 1992 insgesamt zehn Kali-Werken tätig waren. Auf diese      beauftragte die THA die Investmentbank Goldman & beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen.       Sachs, die MdK möglichst als Ganzes zu privatisie- Nach Aussage von Dr. Eckart John von Freyend           ren. (BMF) war sowohl die THA als auch das BMF be- müht, Investoren auch im internationalen Bereich für   aa) Konzepte der Mitteldeutsche Kali AG (MdK) MdK zu finden. Dazu wurde eine internationale Aus-     Die drei Gesellschaften aus dem Geschäftsbereich schreibung vorgenommen. Es gab zwei Interessenten      Kali der MdK legten im August und September 1990 aus Kanada und Frankreich, die allerdings nur an der   dem MdK-Vorstand jeweils Einzelsanierungskon- Übernahme einzelner Kali-Standorte interessiert wa-    zepte vor, deren Zielstellung die wirtschaftliche ren. An einer Übernahme der gesamten MdK sei           Sicherung der Unternehmen nach marktwirtschaft- letztendlich nur die Kali und Salz AG in Kassel, eine  lichen Gesichtspunkten war. Nach Ansicht des MdK- Tochtergesellschaft der BASF, interessiert gewesen     Vorstands bedeutete dieser Einzelansatz keine (Protokoll Nr. 84, S. 38).                             Garantie für ein wirtschaftliches Überleben der ost- deutschen Kali-Industrie, da unterschiedliche An- b) Privatisierungs- und Sanierungskonzepte             satzpunkte von den Unternehmen gewählt und keine Kostenvergleiche durchgeführt worden waren und Nach dem am 1. Juni 1990 erfolgten Zusammen-           zudem eine Konkurrenz der Unternehmen unter- schluß der ostdeutschen Kali-Industrie zur MdK gab     einander bestand. es eine Vielzahl von Überlegungen, Studien und Konzepten hinsichtlich einer erfolgversprechenden      Am 15. Oktober 1990 beauftragte der MdK-Vorstand Privatisierung und Sanierung der MdK. Das Fortbe-      die Unternehmensberatung Dr. Swinne & Partner, stehen der traditionell stark exportorientierten ost-  die Einzelkonzeptionen der drei Kali produzierenden deutschen Kali-Industrie unter nationalen und inter-   Tochtergesellschaften der MdK hinsichtlich einer nationalen Wettbewerbsbedingungen sollte ermög-        möglichen und sinnvollen Gesamtkonzeption für die licht werden. In einem Schreiben an die Industriege-   MdK zu prüfen. Die THA war darüber informiert wor- werkschaft Bergbau und Energie (IGBE) formulierte      den und hatte sich einverstanden erklärt. Das Gut- die THA im Frühjahr 1992 verschiedene Entschei-        achten der Unternehmensberatung lag im Januar dungskriterien, nach denen sie einen Investor beur-    1991 vor. Sie kommt darin zu dem Ergebnis, daß un- teilt. Bei der Entscheidung für das beste Privatisie-  ter Berücksichtigung sämtlicher Kosten, Absatzmög- rungs- und Sanierungskonzept stünde für die THA        lichkeiten, Beteiligungsstrukturen etc. mit einem nicht nur ein maximaler Kaufpreis im Vordergrund,      Einbruch des Absatzes und einem Mengenrückgang sondern auch das Unternehmenskonzept und die So-       von bis zu 40% sowie mit einer Erlösminderung lidität des Käufers. Die Sicherung von Arbeitsplätzen  durch zunehmenden Preisdruck zu rechnen sei. Um sei ebenfalls ein bedeutendes Beurteilungskriterium    eine gewinnbringende Gesellschaft zu erhalten, wa- der THA. Die besonderen Rahmenbedingungen der          ren nach Ansicht der Unternehmensberatung not- deutschen Kali-Industrie würden ebenfalls berück-      wendig: sichtigt werden. Dabei strebte die THA eine Gesamt-    - Kapazitätsabbau von rd. 30 %; sanierung der MdK an, war aber auch gegenüber ei- ner Privatisierung von Teilbereichen an verschiedene   - Reduzierung der Arbeitnehmerzahl um 65 % ; Investoren offen.                                      - Rationalisierung und Umstrukturierung der MdK Die MdK und ihre drei Kali-Tochtergesellschaften           (einheitliche Leitung). entwarfen ihrerseits seit Herbst 1990 Konzepte, wie    Bevor dieses Gutachten der MdK-Unternehmenslei- sich durch Rationalisierungen, Kapazitätsabbau und     tung bekannt war, wurde der Vorstand der MdK am Werksschließungen eine konkurrenzfähige Kali-In-       12. November 1990 von der THA veranlaßt, ein Ge- dustrie fortführen ließe. Beraten wurde sie dabei von  samtsanierungskonzept für MdK einzureichen. Am der Kali und Salz Consulting GmbH, die am 31. Janu-     14. Dezember 1990 wurden hierzu vom Aufsichtsrat ar 1991 von der MdK den Auftrag erhielt, die Bewer-    der MdK Eckpunkte und ein Aktionsprogramm be- tung des bergbaulichen Anlagevermögens der Wer-        schlossen. ke Bischofferode, Merkers und Zielitz einer fachli- chen Prüfung zu unterziehen. Bereits vorher war eine   Unter Einbeziehung aller bekannten Faktoren, Gut- andere Unternehmensberatung beauftragt worden,         achten und der laufenden Entwicklung bewertete die Einzelkonzepte in ein Gesamtkonzept zu über-       die MdK die einzelnen Gesellschaften und legte im führen. Schließlich wurde im April 1991 von der MdK    April 1991 der THA ein unternehmerisches Gesamt- die Metzler Consulting KG beauftragt, die Wirt-        konzept vor. Speziell für den Unternehmensbereich schaftlichkeit ausgewählter Standorte der MdK zu       Kali wurden dabei nachfolgende Punkte in Ansatz beurteilen. Ein gesamtdeutsches Konzept für die Un-    gebracht, die zum Teil schon realisiert waren:
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode - Stillegung der Werke Bleicherode, Sollstedt, Son-     DDR müßten nach Auffassung der Ad-hoc-Arbeits- dershausen und Volkenroda;                           gruppe saniert werden, damit sie wettbewerbsfähig - Schließung des Werkes Dorndorf zum 30. Juni           würden. Der Bericht verweist in diesem Zusammen- 1991;                                                hang auf das Sanierungskonzept der MdK, das Vor- stand und Verwaltungsrat bereits genehmigt hatten. - Vorschlag der Schließung eines weiteren Thürin-       Der dafür notwendigen Mittelausreichung hatte der ger Kah-Werkes (Roßleben).                           Kredit- und Bürgschaftsausschuß des Bundes zuge- Durch die teilweise realisierten Betriebsschließungen   stimmt. Eine Kooperation sei nur unter der Bedin- wurde die Kaliproduktion zwar erheblich reduziert,      gung sinnvoll, wenn keine wettbewerbsrechtlichen/ sie lag aber immer noch über der prognostizierten       kartellrechtlichen Bedenken bestünden. Eine Fusion realisierbaren Absatzmenge.                             der Unternehmen MdK und Kah und Salz AG stand dabei nicht im Vordergrund. Ziel war eine wettbe- Als weitere erfolgversprechende Sanierungs- bzw.        werbsfreie Kooperation zwischen zwei rechtlich selb- Privatisierungsstrategie erschien 1991 die Schaffung    ständigen Unternehmen. einer Kerngesellschaft (Düngemittel, Salz und Grundchemikalien), die Ausgründung und getrennte dd) Rahmenkonzept der Industriegewerkschaft Privatisierung aller anderen Bereiche sowie die              Bergbau und Energie (IGBE) „ Ausgliederung der ökonomischen und ökologischen Altlasten in eine Stillegungs- und Sanierungsgesell- Auch die IGBE trat für eine Fusion der MdK mit der schaft".                                                Kali und Salz AG ein. Dazu legte sie im Februar 1992 dem Vorstand der THA und dem BMF ein Konzept bb) Studie eines Consulting-Unternehmens                vor, das die Kah und Salz AG als künftigen Partner Im April 1991 bot ein bundesdeutsches Consulting-       der  MdK   vorsah. Unternehmen dem Aufsichtsrat der MdK den Ent- In einer schriftlichen Antwort teilte die THA der IG- wurf eines Projektvorschlags zur Privatisierung der BE mit, daß eine Privatisierung der MdK nicht unter MdK an. Im Oktober legte sie dann die Studie „Beur- Ausschluß einer internationalen Interessenbekun- teilung der Wirtschaftlichkeit ausgewählter Stand- dung erfolgen könne. Dies müsse aber nicht zur Fol- orte der MdK vom 4. Oktober 1991" vor. Ergebnis ge haben, daß die Privatisierung ausschließlich unter dieser Studie war, daß sich für keines der Kali-Werke Kaufpreisgesichtspunkten stattfinden würde, viel- positive Perspektiven ergäben, wobei bestimmte, mehr würden auch die besonderen Rahmenbedin- nicht näher untersuchte Gesichtspunkte allerdings gungen des innerdeutschen Kali-Bergbaus berück- doch für eine Fortführung der MdK sprächen. Er- sichtigt. Die THA sei stets offen für Gespräche mit wähnt werden staatliche Hilfen, evtl. günstigere Ko- der Kah und Salz AG und deren Mutterkonzern stenprognosen und Synergien. In dieser Studie wur- BASF. de zum Teil auch auf Ausarbeitungen der Kali und Salz Consulting GmbH, z. B. zur Kostenprognose für 1993, zurückgegriffen.                                  c) Grundsatzentscheidung der THA (Privatisierungs- und Sanierungskonzept) Da die Metzler Consulting KG nur von der MdK, aber nicht ausdrücklich von der THA beauftragt worden Das im April 1991 von der MdK vorgelegte Unterneh- war, diese Studie zu erstellen, forderte die THA den menskonzept wurde dem Leitungsausschuß der Aufsichtsrat der MdK auf, den Auftrag der Metzler THA, der seit Frühjahr 1991 die Umstrukturierung Consulting KG zu beenden. Nach Ansicht der THA der MdK fachlich begleitete, zugeleitet und von die- hatte die Metzler Consulting KG auch den potentiel- sem geprüft. Ergebnis der Prüfung war, daß MdK in len MdK-Investorenkreis nicht abschließend beur- wesentlichen Teilen sanierungsfähig sei. Für den teilt.                                                  Kali-Bereich sah der Leitungsausschuß die Fortfüh- rung der Produktion an drei Kali-Standorten, mit Ein- cc) Ad-hoc-Arbeitsgruppe                                schränkungen und bis Mitte 1992 auch an einem vierten Standort, als gerechtfertigt an. Zur Bewältigung der Probleme in der Kali-Industrie wurde am 20./21. März 1991 im Verlauf der Amts- Aufgrund dieser Empfehlung wurden Vorstands- chef-Konferenz der Wirtschaftsminister beschlossen, und Verwaltungsratsvorlage erstellt. In ihnen ist fest- eine sog. Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu bilden, die „Kon- gehalten: zepte zur Erreichung mittelfristiger, tragfähiger Lö- sungen für alle Beteiligte" erarbeiten sollte. In ihr - Die Privatisierung der MdK ist als Einheit in der sollten die Bundesländer Hessen, Niedersachsen,            bestehenden Form nicht möglich. Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten sein. Fer- ner sollten Vertreter des BMWi mitarbeiten. Beteiligt   -  Eine   gesellschaftsrechtliche Trennung   der MdK  in waren auch Vertreter der beiden Unternehmen MdK            einen   produzierenden   und  einen stillgelegten Teil und Kah und Salz AG, der IGBE und der THA.                 ist erforderlich. - Ein möglicher Investor ist das französische Unter- Im November 1991 legte die Arbeitsgruppe einen Be-         nehmen Entreprise Miniere et Chimique (EMC). richt vor, in dem sie feststellte, daß die Existenz der deutschen Kali-Industrie aufgrund der aus dem Er- - Die Kali und Salz AG ist an einer Kooperation mit tragsverfall resultierenden Verluste bedroht sei und       der MdK interessiert, ein weitergehendes Engage- Anpassungsmaßnahmen unumgänglich seien. Die                ment ist möglich, Kali und Salz AG warte jedoch veralteten und subventionierten Staatsbetriebe der         die Unternehmensentflechtung ab.
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode           D r u c k s a c h e 13/10900 Am 16. Juh 1991 wurde das Konzept während der         e) Rationalisierungsabkommen mit der           Kali und Vorstandssitzung der THA behandelt, am 26. Juli           Salz AG 1991 befürwortete auch der Verwaltungsrat der THA grundsätzlich das Konzept der Entflechtung der        Hinsichtlich der Rationalisierungs- und Kooperati- MdK.                                                  onsabsichten zwischen den beiden Unternehmen wurde von der Kali und Salz AG und der MdK seit Im einzelnen enthielt das Konzept folgende Punkte:    Frühjahr 1991 der Abschluß eines entsprechenden Abkommens angestrebt, aber nicht realisiert. Am 1. Trennung der MdK in einen operativen Teil und in   2. Dezember 1991 unterbreitete die Kali und Salz AG eine Abwicklungsgesellschaft,                      der THA den Entwurf eines Rationalisierungsabkom- 2. Vereinfachung der Organisationsstruktur des Be-    mens, der am 12. Dezember 1991 an das Bundeskar- reichs Kali,                                       tellamt weitergeleitet wurde. Am 8. Januar 1992 fand dann ein Gespräch von Vertretern der THA beim 3. Auflösung der drei Kali-Gesellschaften Kali Werra  Bundeskartellamt statt, bei dem ein mögliches Ko- AG, Kali Südharz AG und Ziehtzer Kali AG und       operationsabkommen zwischen der Kali und Salz Eingliederung in die Holding MdK als Werksdi-      AG/BASF und MdK im Mittelpunkt stand. Im Verlauf rektionen.                                         des Gesprächs stellte sich heraus, daß die Vorstände der Kali und Salz AG und der MdK schon mehrmals Die für die Realisierung des MdK-Konzeptes notwen-    beim Bundeskartellamt vorgesprochen hatten. Insge- dige Übernahme von Bürgschaften für Investitions-     samt wurde festgestellt: und Liquiditätsmittelkredite durch die THA im Jahr 1991 genehmigte der Verwaltungsrat ebenfalls in        1. Hinsichtlich der Genehmigung des Abschlusses dieser Sitzung (Zustimmung des Kredit- und Bürg-          eines Kooperationsvertrages hegt die Zuständig- schaftsausschusses des Bundes am 21. August 1991).        keit bei der EU-Kommission. Die THA wurder ferner beauftragt, weltweit nach       2. Marktaufteilung, Preisabsprachen, Absprachen zu möglichen Investoren für die MdK zu suchen.               Produktionskapazität und Produktionssortiment können vom Bundeskartellamt nicht genehmigt Bereits am 5. Juh 1991 hatte der Vorstand der MdK         werden. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, ei- nen Leitfaden zur Neustrukturierung der MdK zu        3. Die Ausschreibung der MdK und eine Fusionie- verfassen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sah in     rung der Kali und Salz AG mit der MdK - mit Ge- der Aufspaltung der MdK in eine Betriebsgesell-           nehmigung der EU-Kommission - könnte, sofern schaft und eine Abwicklungsgesellschaft die beste         keine weiteren Interessenten vorhanden wären, Möglichkeit, die ostdeutsche Kali-Industrie zu sanie-     erfolgversprechend sein. ren.                                                  Am 1. September 1992 stellten Kali und Salz AG und MdK einen Antrag auf Genehmigung eines Rationa- Bei der Entscheidung für eines der Konzepte war es lisierungsabkommens beim Bundeskartellamt, der in für die THA immer wichtig, daß kartellrechtliche und  erster Linie mit der angespannten Wettbewerbslage EU-rechtliche Bestimmungen eingehalten und die        und Synergieeffekten begründet wurde. Nachdem Privatisierung der MdK unter Wettbewerbsbedin-        der Zusammenschluß durch den späteren Privatisie- gungen nicht beeinträchtigt werden würde.             rungsvertrag vom 13. Mai 1993 von der EU-Kommis- sion am 14. Dezember 1993 genehmigt worden war, d) Umstrukturierungsmaßnahmen der MdK                 wurde der beim Bundeskartellamt gestellte Antrag auf Genehmigung des Rationalisierungsabkommens Im Anschluß an die grundsätzliche Entscheidung der    am 5. Januar 1994 zurückgezogen. (Der Antrag war THA, MdK zu privatisieren und zu sanieren, legte      durch die Genehmigung der Fusion gegenstandslos MdK im August 1991 dem Aufsichtsrat der MdK eine      geworden.) Studie zur Wahl der Standorte vor. Diese sah vor, die beiden Werke der Kali Werra AG (Merkers und Un-       f) Kooperation hinsichtlich der Kaliumsulfat- terbreizbach) zu schließen und dafür die Produktion       produktion zwischen der Kali und Salz AG in Bischofferode und Roßleben beizubehalten.              und der MdK Der Leitungsausschuß der THA prüfte das Schlie-       Die Kaliumsulfatproduktion der Kali Werra AG wur- ßungskonzept der MdK und kam zu dem Ergebnis,         de gemäß Aufsichtsratsbeschluß vom 26. Februar daß nicht nur die Schließung von zwei Werken der      1991 zum 30. Juni 1991 wegen Unwirtschaftlichkeit Kah Werra AG notwendig sei, sondern daß auch das      eingestellt, das produzierende Werk geschlossen. Bei Werk Roßleben geschlossen werden müsse, was           Fortführung der defizitären Produktion hätte die dann auch noch 1991 erfolgt ist. Bei weiteren vier    THA die Verluste übernehmen müssen. Kah-Standorten müsse wegen der permanten Min- derauslastung eine Rationalisierung erfolgen. Spe-    Diese Entscheidung stellte allerdings nicht die ziell das Werk in Bischofferode (Kah Südharz AG)      grundsätzliche Absage an eine ostdeutsche Kalium- könne auf Dauer nicht kostendeckend arbeiten, eine    sulfatproduktion dar, da diese jederzeit über Tage Schließung sei unumgänglich. Die Werke Bischoffe-     wieder hätte aufgenommen werden können. rode und Merkers wurden dann im Zuge der Fusion       Es kam im dritten Quartal 1990 zu einer Vereinba- mit der Kali und Salz AG 1993 geschlossen. Als Kali-  rung zwischen MdK und der Kali und Salz AG derge- Standorte der MdK verblieben somit Zielitz und Un-    stalt, daß MdK die jetzt nicht mehr für die Kaliumsul- terbreizbach.                                         fatproduktion benötigten Stoffe aus der Salzgewin-
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode nung an die Kali und Salz AG lieferte. Vereinbart      stor den Vertretern der THA, des Aufsichtsrates der wurde ein Preis, der so angesetzt war, daß eine öko-   MdK und der Consulting sein Unternehmenskonzept nomisch sinnvolle Verwertung durch die Kali und        vor, das nur eine Weiterführung der Zielitzer Kali AG Salz AG möglich wurde.                                 beinhaltete. Dieses lehnte die THA ab. Trotz mehre- rer Kontakte der mit der internationalen Ausschrei- g) Internationale Ausschreibung der MdK                bung beauftragten Investmentbank mit dem kanadi- schen Unternehmen unterbreitete das Unternehmen Angestrebtes Ziel der THA war eine Gesamtprivati-      kein weiteres Angebot. sierung der MdK. Im April 1992 wurde die Investmentbank Goldman &        bb) Verhandlungen mit der Kali und Salz AG Sachs beauftragt, die MdK zu privatisieren und zu diesem Zweck eine internationale Ausschreibung          Zeitgleich zu der internationalen Ausschreibung gab durchzuführen, die dann von Mai 1992 bis November       es auch Gespräche mit der Kah und Salz AG. Wäh- 1992 stattfand. Dazu erstellte die Investmentbank ein   rend der sog. Frankfurter Runde am 29. April 1992 Verkaufsmemorandum. Inhalt des Memorandums              stellte die Kah und Salz AG ihr Konzept zur Übernah- war, neben den allgemeinen Geschäftsdaten, Markt-       me der MdK vor. Es wurde die sog. Technische Kom- beschreibungen und staatlichen Hilfsmaßnahmen,          mission gebildet, deren erstes Zusammentreffen am daß die THA eine Gesamtprivatisierung der MdK           11. Mai 1992 stattfand und in dessen Verlauf die Ge- favorisiere, jedoch auch eine teilweise Privatisierung  heimhaltung der Gespräche vereinbart wurde. Fer- möglich sei. Es wurden weltweit 47 Unternehmen          ner beauftragte man eine Wirtschaftsprüfungsgesell- kontaktiert, 16 Unternehmen waren am Erwerb der         schaft, die Vergleichbarkeit der Bilanzen der MdK MdK interessiert, unterzeichneten eine Vertraulich-     und der Kali und Salz AG herzustellen. Hierzu wurde keitserklärung und erhielten das Memorandum. Eine       die sog. Bilanzkommission eingerichtet. Die Bilanz- konkrete Kaufabsicht äußerte jedoch keines der Un-      kommission hatte im Juli 1992 für die Erstellung ei- ternehmen. Lediglich mit drei der Interessenten, der    nes gemeinsamen Geschäftsplanes der MdK und der Kali und Salz AG aus Kassel, eine Tochtergesellschaft   Kah und Salz AG ausgewählte Bilanzpositionen der der BASF AG, dem kanadischen Kali-Produzenten           beiden Unternehmen zu vergleichen. Vertreten in Potash Corporation of Saskatchewan (PCS) und dem        der Kommission waren die MdK, die THA, die für die französischen Unternehmen EMC führte die Invest-        THA tätige Investmentbank und Vertreter der Kali mentbank intensivere Gespräche, konnte diese aber       und Salz AG (vgl. nachstehend j). nicht für die Gesamtübernahme der MdK interessie- ren. Schon 1991 waren mit diesen möglichen Investo-     Zusätzlich gab es noch ein sog. Verhandlungsteam mit Vertretern der THA, der MdK, der Kali und Salz ren ergebnislose Gespräche geführt worden. AG, der Investmentbank Goldman & Sachs und der aa) Verhandlungen mit dem kanadischen und dem           von der THA mandatierten Anwaltskanzlei. französischen Interessenten                        In den erwähnten Arbeitsgruppen wurde ein Ge- Eine Delegation des französischen Unternehmens          schäftsplan erstellt und ein Fusionskonzept entwik- EMC besuchte im Oktober 1991 fünf der zehn Kali-        kelt. Eine Privatisierung von 100% der Anteile an Werke. Dabei wurde der Delegation das von der           der MdK war zum damaligen Zeitpunkt nicht mög- THA bereits im Juli 1991 genehmigte Gesamtsanie-        lich. rungskonzept erläutert. Im Rahmen der Gespräche wurde deutlich, daß eine Übernahme der gesamten         Die Arbeitsergebnisse der Technischen Kommission MdK schwierig werden würde, wegen der Nähe der          und der Bilanzkommission schlugen sich im Ge- Lagerstätten der Kali Werra AG zu den Standorten        schäftsplan nieder, der später als Anlage dem Rah- der Kali und Salz AG in Hessen. Letztendlich teilte     menvertrag (Fusionsvertrag) beigefügt wurde. Er der französische Investor im November 1991 mit, daß    sollte Grundlage für die künftige Geschäftstätigkeit er bereit sei, unter bestimmten Bedingungen für die    des Gemeinschaftsunternehmens MdK/Kali und Salz Zielitzer Kali AG eine Kooperation anzubieten. Ein     AG sein. Im November 1992 einigte sich die THA Jahr später, am 30. November 1992, führte die THA       grundsätzlich mit der Kali und Salz AG über die Eck- ein Gespräch mit dem französischen Unternehmen,        punkte des Geschäftsplanes. Für die in das Gemein- in dem dieser die Absicht äußerte, nur die Zielitzer    schaftsunternehmen eingehenden Kali-Standorte Kali AG und keine weiteren Betriebe der MdK zu         wurde von den beiden Kommissionen festgelegt: übernehmen. Unter Hinweis auf die Verhandlungen        - Personalentwicklung, mit der Kali und Salz AG fragte die THA die Gesell- schaft, ob sie ähnliche Konditionen wie die Kali und   - Normal- und Nachholinvestitionen, Salz AG anbieten könne oder ob sie bereit wäre, spä- - Nachholreparaturen, ter die Minderheitsbeteiligung der THA zu überneh- men. Hierzu äußerte sich die Gesellschaft nicht.       - Versatz- und Demontagemaßnahmen. Die oben erwähnte Metzler Consulting KG, die be-       Es ergab sich aufgrund der Ertragswertermittlung reits im Oktober 1991 eine Studie zur Wirtschaftlich-  der jeweils von der MdK und von der Kali und Salz keit ausgewählter Standorte der MdK vorgelegt          AG in das Gemeinschaftsunternehmen eingebrach- hatte, hatte im März 1991 den Kontakt zu dem kana-     ten Kali- und Steinsalzaktivitäten zu Lasten der MdK dischen Interessenten PCS hergestellt. Nach Vorge-     eine erhebliche Ertragswertdifferenz. Diese sollte sprächen besuchten Vertreter der PCS im September      von der THA in Form einer Bareinlage ausgeglichen 1991 die MdK. Am 4. Februar 1992 stellte der Inve-     werden, um eine Beteiligung von 49 % zu erhalten.
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