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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode         Drucksache 13/10900 Bis Ende 1992 betrug die finanzielle Belastung der      i) Sozialplan der MdK THA durch die MdK ca. 1,2 Mrd. DM.                      Die Umwandlung des VEB Kombinat Kali in die MdK und der Kapazitätsabbau hatten einen erheblichen h) Fusionierung der MdK mit der Kali und Salz AG        Personalabbau zur Folge. Da sowohl die französische als auch die kanadische      Bereits am 24. September 1990 kam es aus diesem Gesellschaft nur zur Übernahme eines einzelnen Be-      Grund zu Gesprächen zwischen Vertretern der am- triebsteils der MdK bereit waren, die Kali und Salz     tierenden DDR-Regierung, der Industriegewerk- AG aber an der gesamten MdK Interesse zeigte, be-       schaft Bergbau und Energie (IGBE) und dem kam die Kali und Salz AG schließlich den Vorzug,        Sprecherrat der Bergleute. In einem Festlegungspro- und es wurden die Verhandlungen aufgenommen.            tokoll wurden Sozialpläne für die MdK und ihre Tochterunternehmen vereinbart. Grundlage der So- Doch trotz der Bemühungen der THA und des star-         zialpläne sollten gem. Einigungsvertrag für den Berg- ken strategischen Interesses der Kali und Salz AG       bau die bis 31. Dezember 1990 gültigen Rationalisie- gelang es der THA dann doch nicht, die Kali und Salz    rungsschutzabkommen vom 1. Februar 1990 (Nach- AG dazu zu bewegen, MdK als Ganzes zu überneh-          trag vom 2. April 1990) sein. Die Sozialpläne sollten men.                                                     danach vorrangig mit Mitteln der Unternehmen finanziert werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, aa) Genehmigung der Fusionierung                         sollten dafür Haushaltsmittel eingesetzt werden. Am 8. Dezember 1992 lag die grundsätzliche Zustim-       Es gab allerdings zwischen der Bundesregierung mung des THA-Vorstandes zur Privatisierung der           und der IGBE eine unterschiedliche Auffassung da- MdK vor: MdK und die Kali und Salz AG sollten ihre       hingehend, ob das Festlegungsprotokoll eine politi- Kali- und Salzaktivitäten zusammenlegen und ein          sche Absichtserklärung sei - so die Bundesregierung Gemeinschaftsunternehmen bilden.                         - oder eine verbindliche Zusage mit entsprechenden Am 6. April 1993 beschloß der Vorstand der THA die       Pflichten für die Bundesregierung - so die IGBE. Privatisierung der MdK an die Kali und Salz AG, am       Am 19. September 1991 vereinbarten THA und IGBE 23. April 1993 stimmte der Verwaltungsrat der THA        in einer Rahmenvereinbarung, daß die THA zunächst zu.                                                      70% der Sozialplankosten übernehmen sollte, die restlichen 30 % sollten von den Unternehmen durch Der Rahmenvertrag zwischen der Kali und Salz AG,         Klage gegenüber der Bundesrepublik Deutschland der MdK und der THA wurde dann am 13. Mai 1993           geltend gemacht werden. Am 14. Oktober 1991 abgeschlossen, zwei Monate später genehmigte das        wurde das gemeinsame Klageverfahren eingeleitet. BMF als Rechts- und Fachaufsicht der THA den Pri- vatisierungsvertrag (6. Juh 1993). Ebenfalls im Juli     14 Tage später, am 28. Oktober 1991, wurde der ent- wurde der Verkauf und die Übertragung des Berg-          sprechende Tarifvertrag abgeschlossen. Dies hatte werkseigentums der MdK vom Vorstand der THA be-          für die Mitarbeiter ein und desselben Unternehmens schlossen.                                              zur Folge, daß für bereits entlassene Mitarbeiter andere Bedingungen bezüglich des Sozialplanes gal- Am 14. Juli 1993 meldete die THA bzw. das BMWi          ten, als für die Mitarbeiter, die nach dem Tarifab- den Zusammenschluß von Kali und Salz AG und der         schluß entlassen wurden. MdK der EU-Kommission, die nach Prüfung des Vor- gangs am 14. Dezember 1993 die Genehmigung er-          Am 8. Dezember 1992 genehmigte der THA-Vor- teilte.                                                 stand - wie bereits erläutert - grundsätzlich die Fu- sion der MdK mit der Kali und Salz AG. Der damit bb) Eckdaten des Fusionsvertrages                       verbundene Personalabbau machte erneut Sozial- pläne erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vertragsbestandteile des Fusionsvertrages waren         Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutsch- u.a. der Geschäftsplan für den Zeitraum 1. Januar       land noch nicht entschieden. Die THA schlug in einer 1993 bis 31. Dezember 1997 mit den einzelnen Punk-      Besprechung der Arbeitnehmervertretung im Auf- ten:                                                    sichtsrat der MdK vor, den Sozialplan entsprechend 1. Produktionsrückführung,                              dem am 31. Dezember 1991 abgelaufenen Tarifver- trag vorzunehmen. Die Abfindung sollte, wie 1991 2. Kapazitätsabbau durch Stillegungen von Werken        vereinbart, im Verhältnis 70 % THA : 30 % Bundes- der Kali und Salz AG und der MdK,                   republik Deutschland gesplittet werden. 3. Produktionskonzentration und Produktions Verla-      Die IGBE äußerte in ihrem Schreiben vom 23. De- gerung auf die optimalen Standorte,                 zember 1992 gegenüber der THA die Ansicht, daß 4. Personalabbau.                                       für das neue Gemeinschaftsunternehmen aus rechtli- chen Gründen ein einheitlicher Sozialplan gelten Die THA verpflichtete sich u. a. zur:                    müsse. Dies könnte der bei der Kali und Salz AG gel- 1. Zahlung einer Bareinlage in einstelliger Milliar-    tende Sozialplan sein. denhöhe für das Gemeinschaftsunternehmen,            Die THA bot am 14. Januar 1993 der IGBE an, eine 2. Entschuldung der MdK in dreistelliger Millionen-      Rahmenvereinbarung mit nachfolgenden Bestandtei- höhe,                                                len abzuschließen: 3. FreisteUung von Sozialplankosten in zweistelliger     - Tarifvertrag für die Sanierungsgesellschaften, Millionenhöhe für die MdK-Mitarbeiter.               - Sozialplan der MdK,
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Drucksache 13/10900                Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode - Tarifvertrag und Sozialpläne für die Gesellschaft   j) Personelle Verflechtungen zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GW),                       Der Untersuchungsausschuß hat sich insbesondere für mögliche personelle Verflechtungen interessiert, - Sozialplan für sonstige Unternehmen in früheren     die die Privatisierung der Kali-Industrie bzw. die Rahmenvereinbarungen mit der IGBE,                 Auswahl des Privatisierungskonzeptes beeinflußt haben könnten. - Rahmenvereinbarung, wie sie auch mit anderen Gewerkschaften abgeschlossen wurden,               So war für den Untersuchungsausschuß von Bedeu- - Deputatregelung.                                    tung, inwieweit sich bei der MdK Personen in verant- wortlichen Positionen befunden haben, die auch bei Der Vorstand der IGBE erklärte sich bereit, das Ge-   anderen an der Privatisierung direkt oder indirekt samtkonzept mitzutragen, sofern der Sozialplan der    beteiligten oder daraus Nutzen ziehenden Unterneh- Kali und Salz AG auch für MdK-Mitarbeiter gültig      men (Consulting-Unternehmen, Investoren etc.) Ent- wäre. Das Land Thüringen befürwortete ebenfalls       scheidungsträger waren. das Fusionskonzept unter der Bedingung, daß die so- ziale Absicherung der MdK-Mitarbeiter verbessert      Hierbei hat der Untersuchungsausschuß Verflechtun- werden würde.                                         gen festgestellt, die von Bedeutung waren: 1. Die Kali und Salz Consulting GmbH war am 31. Ja- Für die THA wäre es selbst im Falle der rechtlichen      nuar 1991 von der MdK im Zusammenhang mit Zulässigkeit nicht durchsetzbar gewesen, auf einen       der Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz (Stichtag Teil der Belegschaft der MdK einen niedrigeren So-       1. Juli 1990) mit der Prüfung der Bilanzierungs- zialplan anzuwenden, wenn für den anderen Teil           und Bewertungsmethodik und der stichproben- eine bessere Absicherung zugesichert war. Da die         weisen Prüfung des zugrundeliegenden Zahlen- THA die Fusion planmäßig durchführen wollte, war         materials beauftragt worden. Für den Prüf auf trag sie bereit, die zweite Rate der Sozialplanzahlungen      wurden vier Mitarbeiter eingesetzt, von denen bis zu 70 % des Kali und Salz AG-Sozialplans zu er-      drei später für die Kali und Salz AG Mitglieder der höhen, aber nur unter der Bedingung, daß die Be-         Bilanzkommission waren. Die Bilanzkommission triebsräte das Arbeitgeberkonzept innerhalb von          war auch mit Vertretern der THA, der MdK und sechs Wochen realisieren, die Fusion planmäßig ver-      einer von der THA beauftragten Investmentbank laufen und in dem neuen Gesamtunternehmen der            besetzt. Die Bilanzkommission war zusammen mit Sozialplan der Kali und Salz AG gelten würde.            der sog. Technischen Kommission für die Erstel- lung eines gemeinsamen Geschäftsplanes der Am 31. März 1993 kam es zu einer Rahmenvereinba-         MdK und der Kali und Salz AG, der in den Fu- rung zwischen der THA und der IGBE. Daran                sionsvertrag Eingang fand, verantwortlich. schlössen sich die Vereinbarung eines Sozialplans am 6. Juli 1993 und eines Interessenausgleichs vom    2. Der Geschäftsführer der Kali und Salz Consulting 29. Juli 1993 an. Unabdingbare Voraussetzung für         GmbH war seit 1992 als Vertreter der Kali und Salz Leistungen aus dem Sozialplan waren die planmäßi-        AG Mitglied in der sog. Technischen Kommission, ge Durchführung der Fusion und die komplette Um-         die die Kali- und Steinsalzwerke der Kali und Salz setzung des Fusionskonzeptes im personellen Be-          AG und der MdK mittels ausgewählter Kennzif- reich in allen Werken des neuen Gesamtunterneh-          fern zu beurteilen hatte. Weitere Mitglieder dieser mens.                                                    Kommission kamen aus der MdK. Bei der Schließung des Werkes Bischofferode wurde     3. Die von MdK 1991 mit der Erstellung eines Leitfa- der Sozialplan auf Druck der Belegschaft neu ver-        dens zur Neustrukturierung der MdK beauftragte handelt. Es kam zu einem zusätzlichen Interessen-        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war gleichzeitig ausgleich und Sozialplan am 31. Dezember 1993.           auch Abschlußprüfer der Kali und Salz Beteili- Ausgehandelt wurde das Angebot von Ersatzarbeits-        gungs AG (Kassel). plätzen in der G W . Die Arbeitnehmer hatten jetzt    4. Der Justitiar der Kah und Salz Beteiligungs AG be- nur dann Anspruch auf Leistungen gemäß dem               arbeitete auf Anforderung der MdK arbeits-, berg- ersten Sozialplan, wenn sie auf das Angebot eines        und kartellrechtliche Aspekte im Zusammenhang Ersatzarbeitsplatzes bei der G W verzichteten.           mit dem vorstehend genannten Leitfaden für die Zum Stand des oben erwähnten Klageverfahrens ge-         Neustrukturierung der MdK. gen die Bundesrepubhk Deutschland bezüglich der Zusage im Festlegungsprotokoll vom 24. September      k) SED- bzw. MfS-Tätigkeiten leitender Mitarbeiter 1990 berichtete die BvS, daß es zu einem außerge- richtlichen Vergleich gekommen sei. Dieser Ver-       Der Untersuchungsausschuß interessierte sich im Zu- gleich sehe vor, daß die Rahmenvereinbarung vom       sammenhang mit der Sanierung und Privatisierung 19. September 1990 durch eine Vereinbarung er-        der MdK an die Kali und Salz AG auch für ehemalige gänzt werden sollte, was am 5. Oktober 1994 gesche-   Mitarbeiter des MfS, die eventuell an der Fusion mit- hen sei. Inhalt der Vereinbarung sei, daß die THA zu  gearbeitet hatten. den bereits gezahlten 70% des Sozialplans weitere     Laut Bericht der BvS wurden zwischen 1991 und 20 % der Sozialplanzahlungen übernehme, die gegen     1992 gegen 16 leitende Mitarbeiter der Kah Werra den Verzicht der Arbeitnehmer auf die restlichen      AG bzw. MdK Anschuldigungen wegen einer frühe- noch fehlenden zehn Prozent ausgezahlt worden         ren Tätigkeit für die SED vorgebracht. Die anschlie- seien.                                                ßenden Ermittlungen des Vertrauensbevollmächtig-
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Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode            Drucksache 13/10900 ten der THA führten zur Kündigung von einigen die-       August/September/Herbst      1990 ser Mitarbeiter, andere wurden in den Vorruhestand entlassen oder von ihrer Tätigkeit entbunden. Bei          MdK und die drei Kali-Tochtergesellschaften ent- den restlichen Mitarbeitern hatte sich der Verdacht        wickeln Konzepte zur Forführung der Kali-Indu- nicht bestätigt. Im Zuge der Ermittlungen des Ver-         strie; trauensbevollmächtigten wurden auch Vorwürfe hin- sichtlich einer MfS-Tätigkeit der beschuldigten Mit-     15. Oktober 1990 arbeiter untersucht. Diese Vorwürfe hatten sich aller- dings nicht bestätigt.                                     MdK-Vorstand beauftragt Dr. Swinne & Partner mit der Prüfung der Einzelsanierungskonzepte hinsichtlich einer Gesamtkonzeption; I) Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) 12. November 1990 Gegen die Entscheidung der EU-Kommission vom THA beauftragt MdK-Vorstand mit der Entwick- 14. Dezember 1993, die Fusionierung der MdK mit lung eines Gesamtsanierungskonzeptes für MdK; der Kali und Salz AG mit Auflagen zu genehmigen, hat die Französische Republik sowie der französische Kali-Produzent EMC und Société commerciale de            14. Dezember 1990 potasses et de l'azote (SCPA) 1994 Klage beim Euro-        MdK-Aufsichtsrat beschheßt Eckpunkte und Ak- päischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.                   tionsprogramm; Gegenstand der Klage waren die von der EU-Kom- mission gemachten Auflagen. Diese Auflagen betra-        Januar 1991 fen die gesellschaftsrechtlichen und kommerziellen         Gutachten von Dr. Swinne & Partner hegt vor, mit Verflechtungen der klagenden Unternehmen mit der           Vorschlägen zu Kapazitäts- und Personalabbau so- Kali und Salz AG durch die Kontrolle eines gemein-         wie Rationalisierungs- und Umstrukturierungs- samen Kah-Werkes in Kanada (Potacan), die Zusam-           maßnahmen; menarbeit in einem Export-Kartell in Wien (Öster- reich) und die langjährigen Vertriebsbeziehungen in Frankreich. Nach Feststellungen des EuGH in sei-         31. Januar 1991 nem am 31. März 1998 veröffentlichten Urteil hat die       MdK-Auftragserteilung an Kali und Salz Consul- EU-Kommission die Notwendigkeit dieser Auflagen            ting GmbH: Bewertung des bergbaulichen An- rechtlich nicht hinreichend begründet. Der EuGH er-        lagevermögens der Werke Bischofferode, Merkers, klärte die gesamte Entscheidung für nichtig, weil die      Zielitz einer fachlichen Prüfung zu unterziehen; Aufhebung der Auflagen den Kern der Entscheidung verändern würde. 26. Februar 1991 Seit der Aufhebung der Entscheidung ist das Verfah-        MdK-Aufsichtsratsbeschluß: Einstellung der Kali- ren nach der Fusionskontrollverordnung wieder bei          sulfatproduktion der Kali Werra AG; der EU-Kommission anhängig. Die BvS geht nach Mitteilung an den Untersuchungsausschuß davon aus, daß die Fusion erneut genehmigt wird, aller-        20./21. März 1991 dings ohne Auflagen, da ihren damaligen Bedenken           Amtschef-Konferenz der Wirtschaftsminister bildet hinsichtlich der Vertriebsstruktur in der Praxis bereits   Ad-hoc-Arbeitsgruppe Kali; Rechnung getragen wurde. Mitglieder: Länder Hessen, Niedersachsen, Sach- sen-Anhalt, Thüringen; m) Chronologie                                             Ziel: Entwicklung eines Konzeptes zur Erreichung Zur besseren Übersichtlichkeit werden im nachfol-          mittelfristiger, tragfähiger Lösungen für Kali-Indu- genden die wichtigsten Daten, die Entwicklung der          strie; ostdeutschen Kali-Industrie und der MdK betreffend, dargestellt:                                             März 1991 Metzler Consulting KG stellt Kontakt zu PCS (Kanada) her; 1. Juni 1990 Zusammenschluß der ostdeutschen Kali-Industrie       April 1991 (VEB Kombinat Kali, unterstellte Kombinatsbe- triebe) zur Mitteldeutschen Kali AG (MdK), Son-        MdK legt dem Leitungsausschuß der THA Ge- dershausen;                                            samtkonzept (Entflechtung MdK, Schließung meh- rerer Kali-Werke) vor; insgesamt 7 Tochtergesellschaften, von denen Kali      Leitungsausschuß stellt fest: MdK in wesentlichen Werra AG, Kali Südharz AG und Zielitzer Kali AG        Teilen sanierungsfähig; in 10 Werken Kali produzierten; Angebot Metzler Consulting KG: Beurteilung der Alleingesellschafterin: THA;                           Wirtschaftlichkeit ausgewählter MdK-Standorte;
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Drucksache 13/10900                 Deutscher Bundestag -    13. Wahlperiode 30. Juni 1991                                            2. Dezember 1991 Einstellung der Kalisulfatproduktion der Kali Werra       Kali und Salz AG unterbreitet THA Entwurf eines AG wegen UnWirtschaftlichkeit;                            Rationalisierungsabkommens mit MdK; 5. Juli 1991                                             12. Dezember 1991 MdK-Vorstand beauftragt Wirtschaftsprüfungs-              Bundeskartellamt erhält Rationalisierungsabkom- gesellschaft WEDIT mit Erstellung eines Leitfadens        men zur Genehmigung; zur Neustrukturierung MdK; Vorschlag: Aufspal- tung MdK in Betriebsgesellschaft und Abwick-          8. Januar 1992 lungsgesellschaft; Gespräch THA beim Bundeskartellamt wegen 16. Juli 1991                                                möglichem Kooperationsabkommen Kali und Salz AG und MdK; MdK-Gesamtkonzept wird in THA-Vorstandssit- zung behandelt;                                           Ergebnis: Genehmigung eines Kooperationsab- kommens hegt bei EU-Kommission; Marktauf- teilung und weitere Absprachen werden nicht 26. Juli 1991                                                genehmigt; Fusionierung beider Unternehmen MdK-Gesamtkonzept wird von THA-Verwaltungs-               könnte erfolgversprechend sein; rat befürwortet; 4. Februar 1992 21. August 1991                                              PCS stellt Konzept vor, das Weiterführung Zielitzer Kredit- und Bürgschaftsausschuß des Bundes                Kali AG vorsieht; stimmt Übernahme von Bürgschaften für Investi- tions- und Liquiditätsmittelkredit für MdK durch      Februar 1992 THA ZU; IGBE legt sog. Rahmenkonzept für den deutschen Kalibergbau vor, in dem ein Zusammenschluß August 1991                                                  MdK und Kali und Salz AG befürwortet wird; MdK-Vorstand legt MdK-Aufsichtsrat Studie zur Standortwahl (Sanierung/Schließung) vor;             29. April 1992 „Frankfurter Runde": Kali und Salz AG stellt Kon- September 1991                                               zept zur Übernahme MdK vor; PCS besucht MdK;                                         Bildung der Technischen Kommission; 4. Oktober 1991                                          April >1992 Metzler Consulting KG legt Studie: „Beurteilung          THA beauftragt Goldman & Sachs mit der Privati- der Wirtschaftlichkeit ausgewählter Standorte der        sierung der MdK im Zeitraum Mai - November MdK vom 4. Oktober 1991" vor, in der Arbeits-            1992; ergebnisse der Kali und Salz Consulting GmbH enthalten sind; 11. Mai 1992 THA fordert MdK auf, Auftrag der Metzler Con- sulting KG zu beenden;                                   Erstes Treffen der Technischen Kommission: Ver- einbarung der Geheimhaltung der Gespräche; Auftrag an Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ver- Oktober 1991                                                 gleichbarkeit der MdK- und Kali und Salz AG- EMC-Delegation (Frankreich) besucht fünf der             Bilanzen herzustellen; Einrichtung der Bilanzkom- zehn Kali-Werke; bekommt Sanierungskonzept               mission (Mitglieder: THA, MdK, Kah und Salz AG, vom Juli 1991 erläutert;                                 Goldman & Sachs); November 1991                                            Juli 1992 Ad-hoc-Arbeitsgruppe legt gesamtdeutsches Kon-           Bilanzkommission erstellt in Zusammenarbeit mit zept für MdK und Kali und Salz AG vor, wird von          Technischer Kommission gemeinsamen Geschäfts- Unternehmen, BMWi, THA und Kali produzieren-             plan für MdK und Kali und Salz AG; den Ländern Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gebilligt;                         1. September 1992 EMC erklärt Bereitschaft zum Abschluß eines              Kali und Salz AG und MdK stellen Antrag auf Ge- Kooperationsvertrags mit Zielitzer Kali AG unter         nehmigung eines Rationalisierungsabkommens bestimmten Bedingungen;                                  beim Bundeskartellamt;
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode       D r u c k s a c h e 13/10900 2. September 1992                                      13. Juli 1993 MdK verkauft und überträgt Anteile an Kali Süd-     Beschluß des THA-Vorstands: Verkauf und Übertra- harz AG und Kali Werra AG an THA;                   gung des Bergwerkeigentums der MdK; MdK verkauft zwei Werke der Kali Werra AG und       14. Juli 1993 Werk Bischofferode (Kali Südharz AG); THA bzw. BMWi melden Zusammenschluß von THA verkauft von MdK übernommene Anteile an            Kali und Salz AG und MdK der EU-Kommission; Kali Werra AG und Kali Südharz AG an G W ; Alleingesellschafterin der G W ist THA;             5. August 1993 MdK verkauft Geschäftsanteile an weiterem, nicht       Mitteilung EU-Kommission: Vollzug des angemel- Kali produzierenden Unternehmen an G W ;               deten Zusammenschlusses gem. der Fusionsver- ordnung (Art. 7 Abs. 2, Art. 18 Abs. 2) bis zum 30. November 1992                                         Erlaß der endgültigen Entscheidung ist auszuset- Gespräch THA mit EMC; EMC bietet Übernahme             zen; Zielitzer Kali AG an; 16. August 1993 8. Dezember 1992                                          EU-Kommission erklärt sich im Fusionskontrollver- fahren für zuständig; THA-Vorstand stimmt grundsätzlich der Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens MdK/Kali und        14. Dezember 1993 Salz AG zu; Genehmigung der Fusion von der EU-Kommission 14. Dezember 1992                                         mit Auflagen; Genehmigung der staatlichen Bei- hilfen, wodurch der Rahmenvertrag rechtswirk- Verschmelzungsverträge;                                sam wird; Dezember 1992                                          5. Januar 1994 Verkauf der restlichen noch in MdK-Eigentum            Antrag auf Genehmigung des Rationalisierungs- befindlichen Gesellschaften an THA; Ausnahme:          abkommens wird beim Bundeskartellamt zurück- Zielitzer Kali AG und Mitteldeutsche Salzwerke         gezogen; da Fusion genehmigt, ist Antrag gegen- GmbH;                                                  standslos; 6. April 1993                                          1994 Privatisierungsbeschluß THA-Vorstand:       Fusion     Gegen Fusionsgenehmigung mit Auflagen durch MdK mit Kali und Salz AG;                              die EU-Kommission reichen französische Regie- rung, EMC und SCPA Klage beim EuGH ein; 23. April 1993 31. März 1998 Zustimmung des Verwaltungsrats der THA; Veröffentlichung EuGH-Urteil: Auflagen bei Fu- sionsgenehmigung MdK/Kali und Salz AG wur- 13. Mai 1993                                              den von EU-Kommission nicht hinreichend be- Abschluß des Fusionsvertrages (Rahmenvertrag)          gründet; EuGH erklärt gesamte Entscheidung der zwischen Kali und Salz AG, MdK und THA auf             EU-Kommission für nichtig; Verfahren wieder Grundlage der Verschmelzungsverträge und des           gem. Fusionskontrollverordnung bei EU-Kommis- Hauptversammlungs- und Gesellschafterbeschlus-         sion anhängig; BvS rechnet mit erneuter Geneh- ses mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar         migung ohne Auflagen; 1993; Zielitzer Kah AG, Mitteldeutsche Salzwerke          5. Weitere Privatisierungsfälle GmbH werden im Zusammenhang mit diesen Ver-         Gegen Ende der Untersuchungstätigkeit wurde der trägen an THA verkauft;                             Untersuchungsausschuß auf einige Privatisierungen Im Zusammenhang mit Fusionsvertrag Änderung         aufmerksam, die er ebenfalls noch näher beleuchten des Kaufvertrages vom 2. September 1992 (MdK        wollte. Im einzelnen handelte es sich um folgende kauft Werk Bischofferode der Kali Südharz AG);      Unternehmensprivatisierungen : MdK verkauft Teile der Wirtschaftsgüter an Kali     - Elbewerft Boizenburg GmbH Südharz AG zurück und pachtet das Werk für ein Jahr bis zur Stillegung am 31. Dezember 1993;       - Miltitz Duft und Aroma GmbH (MDA) - Fahrradwerke Sangerhausen 6. Juli 1993                                           - Baumaschinen Welzow GmbH Genehmigung des Privatisierungsvertrages durch      - Möbelwerke in Malchin, Güstrow, Plau am See BMF;                                                   und Teterow
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Der Untersuchungsausschuß hat deshalb bei der BvS       bb) Privatisierung an die Petram-Gruppe kurzfristig Berichte und sonstige Unterlagen zum je- weiligen Privatisierungsverlauf angefordert und sich    Nach Einschätzung der THA/BvS war das Angebot einen ersten Überblick verschafft. Auf der Grundlage    der Petram-Gruppe das weitaus beste. Sowohl im der bis Ende März 1998 eingegangenen Berichte und       Bereich der Investitionen als auch bei den Arbeit% Unterlagen war es dem Untersuchungsausschuß             platzgarantien lag die Gruppe über den Angeboten jedoch nicht möglich, abschließend zu der Frage         der Mitbewerber, und auch in finanzieller Hinsicht Stellung zu nehmen, ob bei diesen Privatisierungen      (Altkreditentschuldung) war das Petram-Angebot die Vorgaben des Bundesministers der Finanzen zur       das bessere, weshalb sich die THA für die Petram- Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Kriterien und    Gruppe aus Brake als Erwerber entschied. die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen       Die laut Privatisierungshandbuch erforderliche Boni- Haushaltsführung ausreichend beachtet worden            tätsprüfung erfolgte durch eine Auskunft der Wirt- sind.                                                   schaftsauskunftei Creditreform. Außerdem hatte Die- ter Petram zeitnah nach Erwerb der EWB Anteile an a) Elbewerft Boizenburg GmbH (EWB)                      einer anderen Werft von der THA übernommen. Hierbei wurde die Bonität von Petram auch anhand Der Untersuchungsausschuß hat zur Privatisierung        von Bilanzen der Petram-Gruppe geprüft. der Elbewerft Boizenburg GmbH (EWB) Berichte der Für einen symbolischen Kaufpreis übernahm die Pe- BvS vom 12. November 1997 und 11. Februar 1998 tram-Werft 75% und die Petram-Schiffsreparaturen erhalten. Aus Zeitgründen konnten zu diesem 25 % der EWB-Anteile. Der Privatisierung wurde am Thema keine Zeugen vernommen werden. 17. Juni 1993 mit wirtschaftlicher Wirkung rückwir- Auf Grundlage der BvS-Berichte hat der Unter-           kend zum 1. März 1993 beurkundet. Am 12. April suchungsausschuß folgende Feststellungen getrof-        1994 wurde der Vertrag rechtswirksam. fen:                                                    Der Vertrag enthielt Vereinbarungen über eine Erhö- hung des Stammkapitals und über die Sicherung von aa) Privatisierungsverhandlungen                        Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2000. Außerdem wurde festgelegt, daß die vereinbarten Investitionen bis zur Für den Kauf der EWB interessierten sich drei Inve-     Beendigung der Umstrukturierungsphase durch den storengruppen: Neben der Petram-Gruppe waren            Abschlußprüfer der EWB geprüft und testiert werden dies eine dänische Investorengruppe und ein bun-        sollten. Für diese Investitionsvorhaben wurden der desdeutsches Konsortium.                                EWB erhebliche Fördermittel zugesichert und in 1. Die dänische Investorengruppe stellte im wesentli-  Form von Rückstellungen im Rahmen der Übergabe- chen drei Bedingungen, unter denen sie bereit       bilanz zur Verfügung gestellt. war, mehrheitlich die EWB zu übernehmen. Zum        Mit entscheidend für den Zuschlag an die Petram- einen forderte sie, daß die restlichen Werftanteile Gruppe waren nach Angaben der BvS auch „die im Besitz der THA verbleiben sollten. Zweite For- derung war, daß die Werftarbeiter nach dem däni-    Plausibilität und Innovationsdynamik des Übernah- schen Entlohnungssystem bezahlt werden sollten,     mekonzeptes sowie die unternehmerische Erfahrung und drittens sollte eine bestimmte Fahrwassertiefe  der Erwerbergruppe". der Elbe bis Hamburg garantiert werden. cc) Vertragserfüllung und Kontrolle durch Spill-over- Nach Ansicht der THA war bei diesem Angebot              Berichte negativ, daß der Beschäftigungseffekt gering ge-    Sowohl die Stammkapitalerhöhung als auch die Inve- wesen wäre und die dänischen Investoren die Risi-   stitionsverpflichtungen wurden nach Angaben der koeinlage stark begrenzen wollten.                  BvS erfüllt, die Investitionsbeihilfen wurden zweck- 2. Das Angebot des bundesdeutschen Konsortiums          bestimmt eingesetzt. Die Arbeitsplatzgarantien wur- wies nach Darstellung der THA/BvS eine größere      den bis 31. Dezember 1996 nach Angaben der EWB Beschäftigungszahl, aber auch eine höhere finan-    gegenüber der BvS ebenfalls erfüllt. Hierzu lagen zielle Belastung der THA aus. Sie sollte auch das   der THA/BvS bis einschließlich 31. Dezember 1995 Ablieferungsrisiko des vorhandenen Auftragsbe-      Testate einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor. standes übernehmen. Der THA gelang im Laufe Für die Jahre 1993 und 1994 hegen Spill-over-Be- der Verhandlungen eine Verbesserung des Ange- bots des Konsortiums, allerdings wechselte inner-   richte vor, in denen bestätigt wird, daß keine unbe- halb des Konsortiums des öfteren die Zusammen-      rechtigte Vorteilnahme Dritter stattgefunden hatte. setzung. dd) Aushöhlungsversuche 3. Die Petram-Gruppe, die sich aus der Petram Stahl-    Der Untersuchungsausschuß hat auch die Frage wasserbau GmbH & Co. Werft KG (Petram-Werft)        untersucht, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Petram GmbH & Co. Schiffsreparaturen        der EWB durch Aushöhlungsversuche des Investors und Anlagenbau KG (Petram-Schiffsreparaturen)       verursacht worden sein könnten. zusammensetzte, unterbreitete in der zweiten Aprilhälfte 1993 der THA ihr Angebot. Die Anteile   Zur Vermeidung von Spill-over-Effekten wurden die an der Petram-Werft wurden je zur Hälfte von        Spill-over-Berichte erstellt, in denen auch die Geld- Dieter Petram und der Brand-Gruppe (Oldenburg)      abflüsse an mit EWB verbundene Unternehmen gehalten.                                           dokumentiert und begründet wurden. Sie dienten
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode         Drucksache 13/10900 damit auch der Überprüfung, ob der Investor Aus-          2. Überbrückungsfinanzierung durch einen Kredit höhlungsversuche unternahm.                                  der BvS und des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern bei einem Kreditinstitut. Nach Auskunft der BvS wurde im Frühjahr 1996 eine Unternehmensberatungsgesellschaft beauftragt, das            Der Kredit wurde nie ausgezahlt, da die Bank den Unternehmenskonzept der Petram-Gruppe und die                Kreditauftrag der BvS und des Landes Mecklen- damit verbundene Mittelverwendung zu prüfen.                 burg-Vorpommem nicht annahm. Diese Unternehmensberatungsgesellschaft legte im Mai 1996 ihren Bericht vor, der u.a. Aussagen zur         3. Zahlung von Komplementärmitteln des Landes Mittelherkunft und Mittelverwendung enthält. Hin-            Mecklenburg-Vorpommern für Wettbewerbshilfe. weise auf Aushöhlungen gibt es nicht.                        Das Land hat nach Kenntnis der BvS die Wettbe- Nach dem Bericht der BvS vom 12. November 1997               werbshüfen ausgezahlt. hat die Befragung der Wirtschaftsprüfer eindeutig er-     4. Liquiditätszuführung durch Petram an die EWB geben, daß zu keinem Zeitpunkt Anlaß bestand, vom            durch den Verkauf eines Docks und durch den Tatbestand vorhandener Spill-over-Effekte auszu-             Verkauf von Beteiligungen, Assets und Forderun- gehen. Alle unternehmerischen Entscheidungen der             gen. Gesellschafter und Geschäftsführer der EWB bezüg- lich einer Kooperation zwischen der EWB und den           Die unter Punkt 1, Punkt 2 und Punkt 4 aufgeführten Unternehmen der Petram-Gruppe wären auch dann             Vereinbarungen konnten mangels Finanzierungszu- so getroffen worden, wenn es sich nicht um naheste-       sage durch die unter Punkt 2 genannte Bank, die sich hende Unternehmen gehandelt hätte.                        weigerte, den Kreditauftrag der BvS und des Landes Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen, nicht reali- Die BvS stellte fest, daß die Schwierigkeiten der         siert werden. EWB durch Management-Fehler und durch die schwierige Lage in der Schiffbaubranche verursacht        Am 1. Oktober 1996 verkaufte die Petram-Gruppe worden seien.                                             die Mehrheit der Anteile an der EWB (51 %). Die rest- lichen 49 % der EWB-Anteile wurden auf die Gesell- ee) Betriebsführungsvertrag    und Beratervertrag         schaft selbst übertragen. mit Dieter Petram Die THA hatte mit Dieter Petram einen Betriebsfüh-        gg) Gesamtvollstreckung der EWB (27. Mai 1997) rungsvertrag abgeschlossen für den Fall, daß die Pri-     Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde vatisierung an die Petram-Gruppe nicht zustande ge-       am 27. Mai 1997 die Gesamtvollstreckung über das kommen wäre. In diesem Fall hätte Petram einen            Vermögen der EWB eingeleitet. Seither macht die fixen monatlichen Betrag als Vergütung für seine Tä-      BvS ihre Ansprüche aus dem Privatisierungsvertrag tigkeit bei der EWB erhalten. Der Betriebsführungs-       gegen Petram geltend. vertrag war Bestandteil des Privatisierungsvertrages. Es kam aber aufgrund des Betriebsführungsvertrages        Die BvS konnte in ihrem Bericht an den Untersu- nie zu Auszahlungen an Petram, da die Privatisie-         chungsausschuß keine Aussage zur Höhe des Verlu- rung der EWB an die Petram-Gruppe am 12. April            stes an Fördermitteln machen, da zum Zeitpunkt der 1994 rechtskräftig wurde.                                 Berichterstellung (November 1997) noch nicht gere- gelt war, ob es eine Auffanglösung für EWB geben Am 23. Juni 1993 schlossen EWB und Dieter Petram          wird oder ob sich eventuell ein neuer Investor finden einen Beratervertrag, der bis Dezember 1995 lief und      lassen würde. ebenfalls ein fixes monatliches Honorar für Petram vorsah. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die      Ende 1997 wurde die Werft dann geschlossen. Nach Spill-over-Berichte testierte, stellte zur Höhe des Be-   Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses wur- raterhonorars fest, daß es angemessen sei, da Petram      den am 1. Januar 1998 alle verbhebenen Mitarbeiter sowohl Beratungsleistungen geliefert habe als auch        der EWB - bis auf eine Notbesetzung der Werft - in im Akquisitionsbereich tätig gewesen sei.                 der Boizenburger Beschäftigungsgesellschaft (BBG) untergebracht, die bis Ende April 1998 befristet war. ff) Besprechungen am 26. August 1996 und am 28. August 1996 zur Rettung der EWB hh) Weitere Bemühungen der BvS zur erneuten Privati- Bei der Besprechung am 26. August 1996 trafen sich             sierung der EWB Vertreter des Wirtschaftsministeriums von Mecklen-        In ihrem Bericht an den Untersuchungsausschuß burg-Vorpommern und der BvS in Berlin. Gegen-             vom Februar 1998 teilt die BvS mit, daß eine norwegi- stand der Gespräche war die wirtschaftliche Lage der      sche Investorengruppe, die die MTW Schiffswerft in EWB. Im Anschluß daran gab es zwei Tage später            Wismar übernehmen wolle, auch an der Übernahme eine weitere Besprechung bei der BvS, ebenfalls in        eines Teils der EWB interessiert sei (zur MTW vgl. Berlin. Thema war die Liquiditätssicherung der EWB.       nachstehend K.). Sie habe der BvS ein Angebot über Laut BvS wurde in dem Besprechungsprotokoll fest-         fünf Mio. DM unterbreitet. Ob das Angebot zum gehalten:                                                 Tragen komme, hänge aber von der Genehmigung 1. Dieter Petram zahlt im Rahmen einer Gesamtlö-          der EU-Kommission ab. Der Verwalter der EWB führe sung das Beraterhonorar für das Jahr 1995 an die      parallel noch Gespräche mit weiteren potentiellen In- EWB zurück.                                           vestoren, um weitere Teile der EWB zu privatisieren.
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode b) Privatisierung der Miltitz Duft und Aroma GmbH       mit 25 % pönalisiert waren; außerdem war die Inve- (MDA)                                               stitionsverpflichtung mit einem Rücktrittsrecht der THA sanktioniert für den Fall, daß eine Mindestinve- Der Untersuchungsausschuß hat sich ferner mit der       stitionssumme nicht fristgerecht realisiert würde. Privatisierung der MDA beschäftigt. Hierzu lagen        Auch der Kaufpreis machte einen zweistelligen Mil- ihm ein Bericht mit Stand 26. März 1998 sowie weite-    lionenbetrag aus und war in drei Jahren mit Zinsen re Unterlagen der BvS vor.                              zu zahlen,. Der Untersuchungsausschuß hat folgende Feststel-        Zur Kaufpreisermittlung lagen zwei externe Ver- lungen getroffen:                                       kehrswertgutachten mit Stichtag 1. Januar 1992 bzw. 10. März 1993 vor, die für den Kauf gegenständ (mit aa)   Privatisierungsverlauf                            Ausnahme des Wohngebäudes) Verkehrswerte in aaa) Ausschreibungsverfahren und dessen Abschluß Höhe des Zweieinhalbfachen bzw. Eineinhalbfachen des später vereinbarten Kaufpreises bescheinigten. Die MDA entstand durch Umwandlung des VEB               Ob außerdem - wenn ja, mit welchem Ergebnis - Chemisches Werk Miltitz. Nachdem eine Privatisie-       eine Bonitätsprüfung des Erwerbers stattfand, konnte rung der Gesellschaft insgesamt nicht erfolgverspre-    den zur Verfügung stehenden Beweisunterlagen chend erschien, beschloß die THA am 15. Juli 1992       nicht entnommen werden. die Auflösung der Gesellschaft und die Einsetzung eines Liquidators. Mit Liquidationsbeschluß ging das    bbb) Nachverhandlungen Unternehmen innerhalb der THA in die Zuständig-         Nachverhandlungen nach dem Bericht der BvS keit des Direktorates Abwicklung über. Das Liquida- tionskonzept sah eine Privatisierung des Kernbe-        Obwohl die vertraglich vereinbarten Zahlungen aus- reichs vor.                                             blieben, machte die THA, die nach dem Privatisie- rungsvertrag allein rücktrittsberechtigt war, von die- Im August 1992 erfolgte eine öffentliche und bundes-    sem Recht keinen Gebrauch. Sie entschied sich im weite Ausschreibung durch eine Unternehmensbera-        Rahmen von Nachverhandlungen, an dem Erwerber tungsgesellschaft. Auf der Grundlage des Ergebnis-      festzuhalten. Für die Entscheidung der BvS war maß- ses der Ausschreibung wurde dann ein beschränktes       geblich, daß der Leitungsausschuß das Unternehmen Bieterverfahren durchgeführt. Im Ergebnis zeichnete     als sanierungswürdig und -fähig eingeschätzt hatte. sich zunächst die Privatisierung des Unternehmens durch einen Verkauf von Teilgeschäftsbereichen des      Die Nachverhandlungen fanden mit Abschluß eines Werks an mehrere Interessenten ab. Dies scheiterte      notariellen Änderungsvertrages ihr Ende. Der we- jedoch im November 1992, nachdem der Interessent        sentliche Inhalt bestand darin, daß, nachdem etwas für den größten Teilgeschäftsbereich sein Angebot       weniger als zwei Drittel des Kaufpreises bezahlt wa- zurückgezogen hatte. Des weiteren bereitete die Ent-    ren, der Restbetrag samt angefallener Zinsen von der flechtung des Werksgeländes, insbesondere im Be-        BvS erlassen wurde und im Gegenzug vom Erwerber reich der Medienversorgung, technische Probleme,        u. a. eine nicht betriebsnotwendige Immobilie im Ei- so daß es zu keiner Einigung mit den Kaufinteressen-    gentum der BvS verbleiben sollte. Nach Angaben der ten der einzelnen Teilgeschäftsbereiche kam.            BvS in ihrem Bericht vom 26. März 1998 wurden vom Liquidator „gegen die Reduzierung des Kaufpreises Bereits im November 1990 hatte ein Unternehmen          keine Einwendungen erhoben ". Interesse an der Übernahme der MDA bekundet. Der Kontakt zu diesem Investor wurde durch den Liqui-       Nachverhandlungen nach Auswertung des Schrift- dator zwei Jahre später wieder aufgenommen.             verkehrs des Erwerbers mit der BvS Gleichzeitig fanden aber Verkaufsverhandlungen mit zwei anderen Interessenten statt.                   Aus der dem Untersuchungsausschuß vorliegenden Korrespondenz zwischen dem Erwerber, vertreten Nach langwierigen Verhandlungen forderte der            durch eine Anwalts- und Wirtschaftsprüfungssozie- Liquidator die Interessenten im März 1993 letztmalig    tät, und dem Liquidator ergibt sich, daß im Mai 1995 auf, ein verbindliches Abschlußangebot bis zum          Gespräche geführt wurden, in denen es zunächst um 29. März 1993 abzugeben. Das daraufhin vom Bieter       die Stundung der ausstehenden Kaufpreisraten ging. unterbreitete Angebot übertraf hinsichtlich des zu      Der Bitte um Stundung der zweiten und dritten Kauf- zahlenden Kaufpreises sowie der pönalisierten Ar-       preisrate kam der Liquidator anfangs nicht nach. Die beitsplatz- und Investitionszusagen beide Mitbieter.    vom Erwerber eingeschaltete Anwalts- und Wirt- Außerdem ließen enge Beziehungen dieses Unter-          schaftsprüfungssozietät wandte sich daraufhin eige- nehmens zu mehreren internationalen Konzernen           nen Angaben zufolge an den Direktor Abwicklung aus der Branche für die Zukunft stabile Absatzlinien    der BvS-Zentrale in Berlin (vgl. nachstehend bb). für die Produkte der MDA erwarten. Am 13. Mai           Wie aus Schreiben der Wirtschaftsprüfungsgesell- 1993 wurde der Kernbereich der MDA verkauft. Der        schaft vom 19. Juni und 30. August 1995 hervorgeht, Privatisierungsvertrag sah die pönalisierte Arbeits-    erklärte sich der Liquidator unter der Maßgabe der platzverpflichtung für 80 % der übernommenen Mit-       Zustimmung durch die BvS mit einer Stundung der arbeiter vor. Weitere Arbeitnehmer wurden im Rah-       Kaufpreisraten einverstanden. men einer Kooperationsvereinbarung übernommen. Die Anwalts- und Wirtschaftsprüfungssozietät mach- Der Erwerber verpflichtete sich zu Investitionen in     te Gegenforderungen aus dem Kaufvertragsverhält- Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages, die bis     nis an den Liquidator und die zuständige Geschäfts- zu einer Teilsumme mit 50%, darüber hinausgehend        stelle der BvS geltend. Es sollte auf diesem Wege
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Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode              Drucksache 13/10900 eine Vertragsanpassung, insbesondere auch im Hin-      wünschte Ergänzung des Kaufvertrages ausgespro- blick auf den Kaufpreis, erreicht werden. Sie betonte, chen und darauf hingewiesen hatte, daß er gemein- die entsprechenden Stellen in Berlin hätten ihre Un-   sam mit der BvS-Zentrale Berlin derzeit in Verhand- terstützung zugesagt.                                  lung mit einer Investorengruppe stehe, wobei es um den Verkauf der MDA und damit um die Reaktivie- Der Liquidator widersprach den Gegenforderungen        rung des Unternehmens gehe, wurden die Bemühun- mit der Begründung, daß hierfür jegliche sachliche     gen um eine Vertragsänderung fortgesetzt. Der Lei- und rechtliche Grundlage fehle. Es sei festzuhalten,   tungsausschuß der BvS schätzte das Unternehmen „daß die Käuferin bislang weder ihren Kaufpreis-       als sanierungsfähig ein. zahlungsverpflichtungen noch ihren Sicherheitslei- stungsverpflichtungen vertragsgerecht nachgekom-       Schließlich kam es am 26. August 1996 zum Ab- men" sei und daß sich der Verdacht aufdränge, daß      schluß des bereits oben erwähnten notariellen Ände- die Käuferin bei Vertragsschluß eine Bonität und       rungsvertrages. Die notarielle Urkunde enthielt eine Liquidität vorgegeben habe, die nicht den Tatsachen    Präambel, in der bezüglich der vom Erwerber be- entspreche. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft        haupteten Schadensersatzansprüche bestimmt war: teilte dem Liquidator u. a. mit, daß die Ertragslage des Erwerbers sich in den letzten Monaten sehr posi-      „Zur Sicherung des Sanierungszwecks, zur Durch- tiv entwickelt und eine Bank in Leipzig ihre Bereit-      führung und Sicherung der Unternehmensfinan- schaft signalisiert habe, als Hausbank zur Verfügung      zierung und zur Abwehr und Erledigung der vom zu stehen und die gesamte Finanzierung des Erwer-         Käufer behaupteten             Schadensersatzansprüche bers zu übernehmen. Einzige Bedingung für eine            führten die Parteien Nachverhandlungen durch, Gesamtfinanzierung sei allerdings eine Anpassung          deren Ergebnis durch diese Beurkundung umge- des Kaufpreises auf ein durch die Geschäftstätigkeit      setzt werden soll. " des Unternehmens gedecktes Maß.                        Der Liquidator weigerte sich, den Änderungsvertrag Um den Chemiestandort Miltitz zu erhalten, unter-      zum Kaufvertrag zu genehmigen. Er begründete dies stützte der Liquidator den Nachverhandlungs-           im wesentlichen damit, daß sich mittlerweile heraus- wunsch, zumal nach einem Schreiben der Wirt-           gestellt habe, daß von Seiten der Käuferin eine Aner- schaftsprüfungsgesellschaft neben der positiven        kennung des Vereinbarten nicht erfolgt sei und be- wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung auch in-      reits neue Ansprüche gestellt würden. Da durch den nerbetrieblich beim veräußerten Unternehmen per-       Änderungsvertrag zum Kaufvertrag seitens der BvS sonelle Änderungen im Management anstanden.            auf einen Betrag von mehreren Millionen DM Steuer- geldern verzichtet werde, müsse der Erwerber end- Der Erwerber schlug als Ausgleich für den seiner An-   gültig und verbindlich erklären, keinerlei Ansprüche sicht nach überhöhten Kaufpreis und angesichts der     irgendeiner Form weiter zu verfolgen. Ferner wies er bei ihm entstandenen zusätzlichen Kosten vor, den      auf die hohen Sachwerte der MDA hin, die vom Er- vertraglich vereinbarten Kaufpreis erheblich zu redu-  werber übernommen worden seien und einen drei- zieren und begründete dies mit einer Reihe finanziel-  stelligen Millionenbetrag ausmachten. Außerdem ler Schäden.                                           brachte er zum Ausdruck, daß seiner Auffassung nach eine Kaufpreisreduzierung auch die Rechte der Im Gegenzug zu einer Kaufpreisreduzierung bot der      beiden damaligen Mitbewerber nachträglich verlet- Erwerber eine verbesserte Bestandsgarantie für den     ze, denn beide Gebote hätten deutlich über dem jet- Standort Mütitz, Garantien für Anzahl und Höhe der     zigen Kaufpreis gelegen. Das Ergebnis der Nachver- Arbeitsplätze und Investitionen sowie Verbesserun- handlungen faßte die zuständige Geschäftsstelle in gen im Management an. einer Vorlage an den Gesamtvorstand zusammen. Der Liquidator hielt die geltend gemachten Schäden     Dieser billigte das Ergebnis der Nachverhandlungen. aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen für nicht    Zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung erteilte dar- kaufpreismindernd.                                     aufhin der zuständige Direktor Abwicklung der BvS Er führte gegenüber der zuständigen Geschäftsstelle    dem Liquidator die Weisung, den Änderungsvertrag der BvS aus, daß nur bei Vorlage eines soliden Fort-   unverzüglich zu genehmigen. Dieser Weisung ent- führungskonzepts Nachverhandlungen mit dem Er-         sprach der Liquidator. gebnis einer Stundung der ausstehenden Restkauf- Über die weitere Entwicklung des Privatisierungsver- preisraten vertretbar seien. laufs liegen dem Untersuchungsausschuß keine In- Im Verlauf der weiteren Verhandlungen kam es zwi-      formationen vor. schen der zuständigen BvS-Geschäftsstelle und dem Erwerber zu einem Gespräch, in welchem darüber         bb) Art der Beteiligung des Direktors Abwicklung der beraten wurde, seitens der Verkäuferin die dritte           BvS an der Privatisierung Kaufpreisrate gegen Besserungsschein und Kapital- erhöhung zu erlassen und eine Fristverlängerung für    Der Direktor Abwicklung der BvS gehörte vor Beginn die Investitionszusage zu gewähren, während der        der Nachverhandlungen zeitweilig in Außensozietät Erwerber als Ausgleich dafür auf behauptete Scha-      der vorerwähnten Anwalts- und Wirtschaftsprü- densersatzansprüche verzichten und eine nicht be-      fungssozietät an. An der Vertragsgestaltung über die triebsnotwendige Wohnimmobilie zurückgeben sollte.     Privatisierung und an der Entscheidung über die Reduzierung des Kaufpreises war er nach Auskunft Obwohl sich der Liquidator gegenüber der zuständi-     der BvS nicht beteiligt. Er bzw. sein Direktorat waren gen BvS-Geschäftsstelle gegen die vom Käufer ge-       jedoch über die Nachverhandlungen unterrichtet.
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Drucksache 13/10900                 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Beteiligt an den Bemühungen zur Privatisierung der     und nur unter bestimmten Voraussetzungen darüber Restliquidationsgesellschaft war der Direktor Ab-      verfügen dürfe. wicklung der BvS insoweit, als er in Übereinstim- Weil die MBO-Gruppe die in dem Treuhandvertrag mung mit dem Liquidator der Gesellschaft den Er- vereinbarten Bedingungen nicht erfüllte, wurde am werber aus der Betriebsteilveräußerung noch vor Ab- 3. März 1992 der ursprüngliche Treuhandvertrag schluß der Nachverhandlungen aufforderte, seiner- durch einen neuen Treuhandvertrag ersetzt. Dieser seits ein Angebot zur Übernahme dieser Restgesell- übertrug dem Käufer die Durchführung der Privati- schaft abzugeben. Mit einem Schreiben, welches sierung und verpflichtete ihn, seine Geschäftsanteile auch an diesen gerichtet war, bekundete der Erwer- auf Anforderung der THA an diese rückzuübertra- ber für sich und ein befreundetes Unternehmen gen. Der Rechtsanwalt übernahm das Unternehmen zunächst ein „ernsthaftes Interesse an dem Erwerb nach Angaben der BvS für 1 DM. Käufer und Gesell- dieses Unternehmens". schaft verpflichteten sich dazu, Investitionen in Höhe eines einstelligen Millionenbetrages im unteren cc) Ermittlungsverfahren Bereich mit dem Ziel der Kosteneinsparung bei Ein bei der Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht  Heizung, Wasserkreislauf und Abwasserbehandlung (LG) Berlin geführtes Ermittlungsverfahren gegen       vorzunehmen. Als Pönale für die Investitionsver- den betreffenden Direktor Abwicklung der BvS, un-      pflichtungen war die Zahlung von 20 % der nicht bis ter anderem wegen des Verdachts der Untreue, wur-      spätestens zum 31. Dezember 1993 getätigten Inve- de Mitte 1997 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingesteht.      stitionen vereinbart. Ob und in welcher Höhe diese Es fehlte nach Auffassung der zuständigen Staatsan-    vereinbarten Investitionen vorgenommen wurden, ist waltschaft ein genügender Anlaß zur Erhebung der       nach Angaben der BvS nicht feststellbar. Es wurde öffentlichen Klage.                                    ferner in dem notariellen Vertrag vereinbart, eine be- stimmte Anzahl von Arbeitnehmern zu beschäftigen Die BvS erstattete ihrerseits wegen der Veröffent-     sowie bestehende Arbeitsplätze zu übernehmen. lichung von Dienstgeheimnissen sowie falscher An-      Letztere Vereinbarung wurde vom Käufer eingehal- schuldigungen Strafanzeige gegen Unbekannt bei         ten. Als Arbeitsplatzpönale war für den Fall der Ver- der Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin. Das       ringerung der Mitarbeiterzahl unter eine bestimmte daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde      Mindestgrenze eine gesamtschuldnerische Verpflich- ebenfalls eingestellt.                                 tung des Rechtsanwalts und der Gesellschaft in Höhe von fünf Brutto-Monatsgehältern für jeden fehlenden c) Fahrradwerke Sangerhausen                           Arbeitnehmer vereinbart worden; das Pönal sollte al- Dem Untersuchungsausschuß lag zur Privatisierung       lerdings entfallen, wenn der betroffene Arbeitsplatz der Mitteldeutschen Fahrradwerke Sangerhausen          innerhalb von sechs Wochen neu besetzt würde. (MIFA) ein Bericht der BvS vom 28. August 1997 vor.    Die THA übernahm Bürgschaften sowie Verbindlich- Er hat folgende Feststellungen getroffen:              keiten und vergab Gesellschaftsdarlehen sowie Zweckzuwendungen. Die der THA dadurch entstan- aa) Verkauf vom 27. Juni 1991                          denen Kosten beliefen sich auf insgesamt 69 Mio. Die MIFA war nach Angaben der BvS ein stark defi-      DM. Die bereits vor der Privatisierung entstandenen zitäres und mit hohem Zuschußbedarf laufendes Un-      finanziellen Belastungen in Höhe von 30 Mio. DM ternehmen. Aus diesem Grund sollte die Privatisie-     verblieben ebenfalls bei der THA, die darüber hinaus rung der MIFA, die zunächst von der THA, Nieder-       dem Unternehmen die durch Inanspruchnahme von lassung Halle, dann von der THA-Zentrale betrieben     Einzelberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Unterneh- wurde, schnellstens durchgeführt werden. In der An-    mensberatern entstandenen Kosten in Höhe von über fangsphase des Privatisierungsprozesses zeigten acht   einer Mio. DM erstattete. Investitions- und Förder- Firmen bzw. Firmengruppen Interesse an einer Über-     mittel im engeren Sinne wurden nach Angaben der nahme, wobei in fast allen Fällen die vorgelegten      BvS nicht vergeben. Konzepte von der THA für undurchführbar gehalten       Infolge der Zahlung von überhöhten Gehältern und wurden bzw. diese Konzepte nur in der keinen Erfolg    Honoraren sowie infolge der Vernachlässigung der versprechenden Sicherung von Kapazitäten für Nied-     Geschäftstätigkeit durch den Erwerber scheiterte die rigstpreislinien bestanden.                            Privatisierung. Eine von der THA eingeleitete Son- derprüfung hatte die Rückabwicklung des Vertrages Am 27. Juni 1991 erfolgte schließlich die Übernahme    und die Rückübertragung der Geschäftsanteile des des Unternehmens durch einen Rechtsanwalt. Dieser      Käufers auf die THA am 1. April 1993 zur Folge. hatte zwar kein förmliches Angebot abgegeben, aber     Mangels hinreichender Verdachtsmomente verzich- mit mehreren Schreiben an die THA sowie in einer       tete die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf die Einlei- Besprechung sein Interesse an der Übernahme der        tung eines Ermittlungsverfahrens. MIFA für eine Management-Buy-Out-Gruppe (MBO; vgl. vorstehend VI.2.) angezeigt. Da das Unterneh- bb) Verkauf vom 24. Juni 1993 men nach einer kurzen Übergangszeit an die MBO- Gruppe privatisiert werden sollte, schlössen die Par-  Die Bemühungen der THA um eine Neuprivatisie- teien zusätzlich zu dem Kauf- und Abtretungsvertrag    rung mündeten, nachdem zunächst fünf Bieter Inter- ebenfalls am 27. Juni 1991 einen Treuhandvertrag       esse am Erwerb der MIFA bekundet hatten und die mit der einvernehmlichen Feststellung, daß der         THA mit drei Interessenten in Einzelverhandlungen Rechtsanwalt die Geschäftsanteile nicht für sich       getreten war, in einen Vertrag vom 24. Juni 1993 mit selbst, sondern für eine MBO-Gruppe erworben habe      zwei Schweizer Wirtschaftsprüfern. Die Käufer grün-
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