1310900
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 deten die Fahrradtechnik Sangerhausen GmbH i. G. haftenden Erwerber eine Forderung in Höhe eines (FaSa), die mit Vertrag vom 24. Juni 1993 die Vermö- einstelligen Millionenbetrages geltend, die sie sich gensgegenstände der MIFA erwarb. Das Betriebs- zuvor von dem Liquidator der MIFA hatte abtreten grundstück, das von der TLG verwaltet wurde, ver- lassen. Über die Forderung ist noch nicht entschie- blieb im Eigentum der MIFA. den. Die Wirksamkeit des Kaufvertrages war an die Erfül- Die Gründe für das Gesamtvollstreckungsverfahren lung aufschiebender Bedingungen gebunden. So lagen nach Angaben der BvS in der Vernachlässi- war die Beibringung einer Bürgschaft in Millionen- gung der Geschäftstätigkeit, der schlechten Markt- höhe für den Kaufpreis, eine bankseitige Finanzie- und Rahmenbedingungen, der Zahlung überhöhter rungszusage über die Investitionen und/oder die er- Gehälter sowie in Fehlleistungen im Management. forderlichen Betriebsmittel in Höhe eines Mindestbe- trages von mehreren Millionen DM vereinbart. Diese Durch das Gesamtvollstreckungsverfahren als sol- Bedingungen waren jedoch nicht termingerecht er- ches sind nach Angaben der BvS keine Fördermittel füllt und der ursprüngliche Vertrag damit nicht wirk- verloren gegangen. sam geworden. Dennoch wollten die- Parteien an der Privatisierung festhalten und schlössen am 17. Au- cc) Verkauf vom 9. Februar 1996 gust 1993 eine Nachtragsvereinbarung. Der Nach- tragsvertrag wurde an den ursprünglichen, nicht zur Aufgrund eines vom Gesamtvollstreckungsverwalter Wirksamkeit gelangten Vertrag angelehnt, enthielt als tragfähig angesehenen Konzepts erfolgte im wei- jedoch Änderungen im Hinblick auf Kaufpreisfällig- teren Verlauf die Gründung einer Auffanggesell- keit und Stichtage für bestimmte Ereignisse. Die ur- schaft, die am 9. Februar 1996 von zwei Investoren sprünglichen Vereinbarungen zur Kaufpreishöhe, zu erworben wurde. Das Unternehmen wurde zunächst Arbeitsplatz- und Investitionszusagen und zu einer unter dem Namen SFG Sachsen-Anhalt Fahrradbau Reihe anderer Vereinbarungen blieben nach Anga- GmbH betrieben, Anfang Juli 1997 auf MIFA rückbe- ben der BvS im Nachtrag erhalten. nannt. Die FaSa zahlte 800 000 DM für die Vermögens- Der Vertrag beinhaltete die Verpflichtung zur Be- gegenstände der MIFA unter Berücksichtigung schäftigung einer bestimmten Anzahl von Mitarbei- von 4,6 Mio. DM für zu erwartende Verluste und tern, die derzeit deutlich überschritten wird. Arbeits- 900 000 DM für Kosten der Konzentration sowie des platzpönalen wurden nicht vereinbart. Investitions- Umzuges. vereinbarungen waren ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrages. Es wurde eine Arbeitsplatzgarantie für 100 Arbeit- nehmer und 21 Auszubildende bis zum 14. August Das Unternehmen erhielt im Jahre 1996 einen verlo- 1996 vereinbart. Als Arbeitsplatzpönale war eine renen Zuschuß für Betriebsmittel. Ein Beirat, dem Zahlung von mehreren tausend DM pro fehlenden Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt und der BvS Arbeitsplatz pro angefangenen Monat vereinbart. angehören, überwacht die Mittelverwendung. Die Die Erwerber übernahmen neben der Haftung der THA/BvS übernahm die Kosten für die erbrachten Gesellschaft auch die persönliche gesamtschuldneri- Leistungen einer Unternehmensberatungsgesell- sche Haftung. Infolge der Tatsache, daß bei der MIFA schaft in Höhe von mehreren zehntausend DM. lediglich 19 Auszubildende beschäftigt waren und im Verlauf der nächsten Jahre weitere Auszubildende dd) Prämien- und Sonderzahlungen an Mitarbeiter ausgeschieden sind, konnte diese Vertragsbedin- der THA/BvS gung zunächst nur bedingt erfüllt werden. Ab Okto- ber 1995 wurde die Verpflichtung bezüglich der ge- Das Zielvereinbarungssystem war eine Grundlage samten Arbeitnehmeranzahl von 121 nicht erfüllt. für Prämien- und Sonderzahlungen an Führungs- kräfte der THA. Das System orientierte sich an der Die Käufer verpflichteten die Gesellschaft auch zu ei- Erreichung vereinbarter qualitativer und quantitati- ner pönal abgesicherten Investition in Höhe von fünf ver Arbeitsergebnisse. Nach Angaben der BvS waren Mio. DM und sagten darüber hinaus weitere Investi- auch die an der Privatisierung der MIFA beteiligten tionen in Höhe von vier Mio. DM zu. Tatsächlich er- Führungskräfte in das Zielvereinbarungs-System mit folgte bis zum Zeitpunkt der Anmeldung der Ge- einbezogen. samtvollstreckung der FaSa am 29. September 1995 eine Investition in Höhe von zwei Mio. DM. Eine direkte Zuordnung von Prämien und Sonder- zahlungen an Mitarbeiter der THA/BvS im Hinblick Das Amtsgericht (AG) Halle-Saalkreis eröffnete am auf einzelne Vorgänge wie der Privatisierung der 1. Dezember 1995 die Gesamtvollstreckung über das MIFA oder an einzelne Mitarbeiter, die am Erreichen Vermögen des Unternehmens. Die BvS meldete For- dieser Ergebnisse beteiligt waren, ist nach Angaben derungen in Höhe eines Millionenbetrages für Ver- der BvS nicht erfolgt und auch im nachhinein nicht tragsstrafe aus nicht erbrachten Investitionen, meh- möglich. rere Millionen DM für Vertragsstrafe wegen Nichtbe- schäftigung der vereinbarten 121 Arbeitnehmer ab d) Baumaschinen Welzow GmbH dem 2. Oktober 1995 sowie eine weitere Forderung in Höhe eines einstelligen Millionenbetrages an. Der Untersuchungsausschuß erhielt auch zur Privati- Nach Angaben des Gesamtvollstreckungsverwalters sierung der Baumaschinen Welzow GmbH einen Be- besteht keine Aussicht auf eine Quote. Die BvS richt der BvS vom 19. März 1998, auf dessen Grund- macht darüber hinaus gegen die beiden persönlich lage folgende Feststellungen beruhen:
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode aa) Verkauf der Baumaschinen Welzow GmbH Subventionen von öffentlichen Stellen (Bund/Land) wurden von der THA/BvS nach der Privatisierung Die Baumaschinen Welzow GmbH war ein Tochter- nicht systematisch registriert. unternehmen der baukema AG. Im Geschäftsjahr 1990/1991 verbuchte die Baumaschinen Welzow bb) Scheitern der Privatisierung und Aushöhlung GmbH hohe Verluste. Die Geschäftsführung der der Baumaschinen Welzow GmbH Konzernmutter baukema AG, die ihrerseits von der THA zur Privatisierung ausgeschrieben war, be- Der Erwerber strukturierte die Baumaschinen Wel- mühte sich zusammen mit der Baumaschinen Wel- zow GmbH im Oktober 1992 mit Wirkung ab 1. Ja- zow GmbH, potentielle Investoren für das Bauma- nuar 1993 um. Als Rechtsnachfolgerin der ursprüng- schinenunternehmen zu finden. lichen Gesellschaft fungierte nunmehr die Bauma- schinen Welzow Verwaltungs GmbH. Ferner wurde In der Folgezeit wurden zwar mehrere Angebote ab- zusätzlich eine neue Gesellschaft, die Baumaschinen gegeben, allerdings fast ausschließlich zum Kauf von Welzow Produktions GmbH, gegründet. Teilbereichen des Baumaschinenunternehmens oder von einzelnen Immobilien. Lediglich eine Schweizer Die Einhaltung des Kaufvertrages durch den Erwer- Firma hatte Interesse an der Übernahme des gesam- ber wurde vom Vertragsmanagement der THA/BvS ten Unternehmens. Ihr Konzept sah dabei für die kontrolliert. Die erste Kaufpreisrate wurde noch Baumaschinen Welzow GmbH sowohl die Erhaltung pünktlich gezahlt und über den restlichen Betrag des Produktionsstandortes und des Kerngeschäftes vereinbarungsgemäß eine Bankbürgschaft erbracht. (Engineering und Produktion von Betonmischanla- Bereits im Dezember 1992 erhielt die THA jedoch in gen) vor als auch die Erweiterung des Produktange- einem Gespräch mit der bürgenden Bank erste Hin- botes um Recycling/Pelletieranlagen mit Hilfe des weise auf mögliche Unregelmäßigkeiten innerhalb Know-How des Schweizer Unternehmens und seiner der Baumaschinen Welzow GmbH. Die THA ging in der Branche der Umwelttechnologie tätigen Toch- diesen Hinweisen in der Folgezeit sofort nach, terfirma sowie den Einstieg in die Geschäftsfelder konnte Vermögensverfügungen jedoch nicht verhin- Altlastensanierung, Rekultivierung, Renaturierung. dern. Im BvS-Bericht heißt es hierzu wörtlich: „Der Die beiden Firmen waren der THA bereits als Ver- am 17. 12. 1992 unternommene Versuch, die Über- tragspartner aus anderen Erwerbsgeschäften be- weisung anzuhalten, war erfolglos. " Die Gründe hier- kannt. für konnten durch den Untersuchungsausschuß nicht Der Wert der Baumaschinen Welzow GmbH wurde nachvollzogen werden. Im Sommer 1993 erhielt die u. a. durch externe Gutachten nach dem Ertragswert - THA Kenntnis davon, daß sich die Liquiditätslage und dem Substanzwertverfahren im Vergleich mit zu der umstrukturierten Baumaschinen Welzow GmbH erwartenden Ergebnissen im Falle einer Liquidation wesentlich verschlechtert hatte. Als Grund dafür ermittelt. Zudem lagen der THA speziell zu den be- wurden Aushöhlungshandlungen des Generalbevoll- troffenen Grundstücken und Gebäuden Bewertun- mächtigten des Erwerbers vermutet. Die Vermutun- gen vor, an denen auch der Fachbeirat der Treu- gen führten zu einer Strafanzeige der Belegschaft hand-Liegenschaftsgesellschaft (TLG) beteiligt war. der Baumaschinen Welzow GmbH und der IG Metall Neben dem Unternehmenswert floß in die Kaufpreis- wegen Untreue zu Lasten der Baumaschinengesell- gestaltung aber auch die Verpflichtung des Käufers schaft bei der Staatsanwaltschaft Cottbus. Die Stabs- zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen so- stelle für besondere Aufgaben der THA/BvS erhielt wie Investitionsgarantien ein. hiervon durch einen Anruf der Staatsanwaltschaft vom 1. Juli 1993 Kenntnis. Gegen das Unternehmen Die Bonität des Erwerbers wurde durch Einholung waren im Juli und August 1993 Gesamtvollstrek- von Auskünften bei zwei renomierten Schweizer kungsmaßnahmen beantragt worden. Ein weiterer Bankinstinstituten sowie bei einem amerikanischen Antrag auf Gesamtvollstreckung erfolgte im Juli Informationsdienst überprüft. 1994. Die Verfahren wurden jedoch zunächst abge- Mit Vertrag vom 23. Juli 1992 wurde die Baumaschi- wendet bzw. zum Ruhen gebracht. nen Welzow GmbH rückwirkend zum 30. April 1992 Im weiteren Verlauf der Überwachung der Einhal- an die Schweizer Firma verkauft. Der Kaufpreis war tung des Kaufvertrages über die Baumaschinen Wel- in zwei Raten fällig. 25% mußten innerhalb von zow GmbH forderte die THA am 27. Juni 1994 die 30 Banktagen nach Wirksamwerden des Kaufver- zweite Kaufpreisrate bei der Bank, die die Bürgschaft trages und die zweite Rate in Höhe von 75% zum übernommen hatte, ab. Am 5. Juli 1994 wurde zwi- 30. Juni 1994 gezahlt werden. Die zweite Rate war schen dem Landwirtschaftsministerium Sachsen und durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft ab- der THA vereinbart, diese zweite Rate durch entspre- zusichern. chende Übernahme nicht betriebsnotwendiger Grundstücke durch die THA auszugleichen. Die Die Arbeitsplatz- und Investitionszusagen des Erwer- THA/BvS begann zwischenzeitlich aufgrund der Stö- bers waren pönalisiert. rungen des Vertrages, vor allem wegen nicht einge- Zur Unterstützung der Privatisierung übernahm die haltener Investitions- und Arbeitsplatzusagen, mit THA in Erfüllung des Ergebnisabführungsvertrages Nachverhandlungen zum Kaufvertrag mit der Erwer- zwischen der Baumaschinen Welzow GmbH und der bergesellschaft. Die THA war dabei nicht bereit, die baukema AG die auf den Stichtag ermittelten Verlu- Geschäftsanteile an der Baumaschinen Welzow ste. Über diese finanzielle Unterstützung in Verbin- GmbH zurückzunehmen. Die Erwerbergesellschaft dung mit dem Kaufvertrag hinaus wurden im Finanz- übertrug die Geschäftsanteile daraufhin einem bereich der BvS keine Zahlungen erfaßt. Eventuelle Rechtsanwalt als Treuhänder, der die Anteile wieder-
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 um 1994 an drei Mitarbeiter des Unternehmens treu- stand nur das eine Angebot zugänglich gemacht wor- händerisch für die Belegschaft übertrug. Außerdem den war, konnte nicht festgestellt werden. wurden drei neue Geschäftsführer bestellt. Die THA/ BvS machte des weiteren die für den Fall der Nicht- Der vertraglich zwischen der THA und dem Erwer- einhaltung der Zusagen aus dem Kaufvertrag verein- ber vereinbarte vorläufige Kaufpreis für das Mö- barten Pönalen gegenüber der Erwerbergesellschaft belwerk in Malchin betrug mehrere hunderttau- geltend. Da diese 1996 in Konkurs ging, konnte die send DM. Der Festsetzung des Kaufpreises wurde le- THA/BvS die Vertragsstrafen nicht erfolgreich einfor- diglich ein Sachwertgutachten zugrunde gelegt, wel- dern. ches für Grund und Boden einen um ca. 130 000 DM geringeren Wert als den Kaufpreis sowie Gebäude Die BvS stellte fest, daß mit dem Konkurs des mit dem Wert eines einstelligen Millionenbetrages Schweizer Unternehmens 1996 und der Baumaschi- auswies. Der vorläufige Kaufpreis sollte laut Verein- nen Welzow GmbH 1997 weder die Investitionen barung auf der Grundlage einer auf den Stichtag von noch die Arbeitsplatzzusagen eingehalten worden der KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH, Ham- waren. burg, zu erstellenden Bilanz angepaßt werden. In dieser Stichtagsbilanz sollte der Jahresüberschuß Es wurde ferner festgestellt, daß eine nicht unerheb- bzw. der Jahresfehlbetrag im Zeitraum vom 1. Januar liche Summe ins Ausland transferiert worden war. 1992 bis zum 31. August 1992 ermittelt werden. cc) Weitere Zukunft der Baumaschinen Welzow GmbH Der Erwerber sicherte im Kaufvertrag vom 19. Au- gust 1992 zudem Investitionen in Höhe eines Millio- Nach dem Gesamtvollstreckungsverfahren liegt bis- nenbetrages bis zum 31. Dezember 1996 sowie den lang kein ernsthaftes Übernahmeangebot vor. Erhalt einer bestimmten Anzahl von Vollzeitarbeits- plätzen bis zum 31. Dezember 1995 zu. dd) Strafverfahren Die bereits 1993 vermuteten Aushöhlungshandlun- bb) Verkauf der Güstrower Möbel GmbH gen des Generalbevollmächtigten des Erwerberun- Für die Güstrower Möbel GmbH (vormals Güstrower ternehmens sowie der Geschäftsführerin der im Ok- Möbel i.A. GmbH) gingen nach der Ausschreibung tober 1992 bei der Umstrukturierung der Baumaschi- im Januar 1992 drei Kaufangebote bei der THA ein. nen Welzow GmbH als Rechtsnachfolgerin entstan- Neben dem bereits oben als Bewerber genannten denen Baumaschinen Welzow Verwaltungs GmbH Vertreter des griechischen Unternehmens interessier- hatten nach der erwähnten Strafanzeige bei der ten sich auch ein Vertreter eines skandinavischen Staatsanwaltschaft Cottbus im Juni 1993 zu Strafver- Unternehmens und eine weitere Person für das Mö- fahren wegen Untreue geführt. Der Generalbevoll- belwerk in Güstrow. mächtigte wurde mit Urteil des LG Salzburg vom 12. Januar 1996 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jah- Nach der von dem zuständigen THA-Sachbearbeiter ren verurteilt. Mit Urteil des OLG Linz vom 27. Ja- erstellten Vorstandsvorlage soll das Angebot aus nuar 1997 wurde die verhängte Freiheitsstrafe im Skandinavien später zurückgezogen worden sein. Rechtsmittelverfahren auf fünf Jahre erhöht. Die Ge- Das Angebot des dritten Bieters soll keinen Finanzie- schäftsführerin der Baumaschinen Welzow Verwal- rungsnachweis und schlechtere Konditionen als die tungs GmbH wurde gleichfalls wegen Untreue im anderen Angebote enthalten haben. Daher wurde Berufungsverfahren durch das LG Cottbus zu einem auch hier zu Gunsten des griechischen Unterneh- Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verur- mens entschieden und mit diesem ein Kaufvertrag teilt; das erstinstanzliche Urteil des AG Cottbus vom über die Güstrower Möbel GmbH geschlossen. 24. August 1994 wurde damit aufgehoben. Als vorläufigen Kaufpreis vereinbarten die Vertrags- partner mehrere hunderttausend DM. Diese Summe e) Möbelwerke in Malchin, Güstrow, Plau am See entsprach dem Verkehrswert der Güstrower Möbel und Teterow GmbH, wobei etwa % des Kaufpreises auf Grund und Boden und Vi auf Gebäude entfielen. Ein zusätzlicher Der Untersuchungsausschuß hat zur Privatisierung Kaufpreisanteil sollte auf den Stichtag als Gesamtbe- der Möbelwerke in Malchin, Güstrow, Plau am See trag der Aktivposten des Umlaufvermögens abzüg- und Teterow einen Bericht der BvS vom 20. März lich der Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der 1998 erhalten. Auf der Grundlage dieses Berichts hat Rückstellungen berechnet werden. Die Ermittlung er folgende Feststellungen getroffen: dieser Positionen sollte wiederum auf der Grundlage einer von der KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH, aa) Verkauf der malchin-möbel GmbH Hamburg, geprüften Stichtagsbilanz erfolgen. Auf die Ausschreibung der malchin-möbel GmbH Der Erwerber verpflichtete sich ferner im Kaufver- vom 21. Januar 1992 unterbreiteten zwei Interessen- trag, innerhalb von zwei Jahren einen Mindestbetrag ten ihre Angebote. Dabei handelte es sich um den von mehreren Millionen DM in die Güstrower Möbel Vertreter einer Gruppe skandinavischer Geschäfts- GmbH zu investieren sowie alle vorhandenen Ar- leute aus der Möbelbranche und den alleinvertre- beitsplätze zu erhalten. tungsberechtigten Geschäftsführer eines griechi- schen Unternehmens. Da dem Vorstand der THA le- cc) Verkauf der Plauer Möbel GmbH diglich das Angebot des griechischen Unternehmens vorgelegt wurde, erhielt dieses den Zuschlag für den Beim Verkauf der Plauer Möbel GmbH waren auf der Kauf der malchin-möbel GmbH. Warum dem Vor- Seite der Interessenten wieder die Vertreter des grie-
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode chischen Unternehmens und der damalige Ge- mehreren zehntausend DM und sagte den Erhalt schäftsführer der Plauer Möbel GmbH beteiligt. Ob der Hälfte der bestehenden Arbeitsplätze sowie eine Ausschreibung der Plauer Möbel GmbH zum Investitionen in einer bestimmten Höhe zu. Verkauf erfolgte, konnte von der BvS nicht nachvoll- - Ferner gab ein Berliner Möbelunternehmen im Fe- zogen werden. bruar 1993 ein Angebot ab, das jedoch im selben Zunächst gab es nur ein Privatisierungskonzept des Monat wieder zurückgezogen wurde. Es beinhal- vom 8. Januar 1993 bis zum 17. Juni 1993 bestellten tete ein Kaufpreisangebot, das um 150 000 bis Geschäftsführers der Plauer Möbel GmbH. Die THA 200 000 DM höher als das der Plauer Möbel GmbH erteilte ihm den Zuschlag und schloß mit ihm am war. Es enthielt auch Zusagen für weitere sechs 8. Januar 1993 einen Kaufvertrag über das Möbel- Arbeitsplätze und Investitionen in einstelliger Mil- werk in Plau am See ab. lionenhöhe. Dieser Käufer machte jedoch am 6. März 1993 von - Ein weiteres Angebot machte im März 1993 die seinem vertraglich eingeräumten Rücktrittsrecht Ge- damalige Geschäftsführerin der Plauer Möbel brauch. Er begründete dies damit, daß ihm bis zu die- GmbH. Sie beabsichtigte, die gleiche Anzahl von sem Zeitpunkt die erforderliche Genehmigung des Arbeitsplätzen zu erhalten wie die Plauer Möbel Kaufvertrages durch die THA nicht vorgelegen habe GmbH, war jedoch bereit, einen ca. 300 000 DM und außerdem die wirtschaftliche Situation des Plau- höheren Betrag zu investieren und einen Kauf- er Möbelwerkes seiner Ansicht nach von der THA preis von mehreren hunderttausend DM zu zah- falsch eingeschätzt worden sei. Er zeigte aber weiter- len. hin Bereitschaft zu neuen Verhandlungen für den - Ein anderes Unternehmen unterbreitete im Okto- Fall, daß die THA keine anderen Abnehmer zu bes- ber 1993 ein Angebot, das im Kaufpreis ebenso seren Bedingungen finden würde. hoch lag wie das zweite Angebot und die gleiche Ein zweites Investitionskonzept, das von dem bereits Anzahl von Arbeitsplätzen zusagte. Das Angebot genannten Vertreter des griechischen Unternehmens wurde im November 1993 jedoch zurückgezogen. in Zusammenarbeit mit der Plauer Möbel GmbH er- - Außerdem wurde im November 1993 noch ein An- arbeitet worden war, soll durch das Wirtschaftsmini- gebot durch eine Gesellschaft abgegeben, das je- sterium des Landes Mecklenburg-Vorpommern posi- doch ebenfalls zurückgezogen wurde (Januar tiv bewertet worden sein. Die Belegschaft, der Be- 1994). Die Arbeitsplatzzusagen waren deutlich triebsrat und der Geschäftsführer der Plauer Möbel geringer als bei den zuvor genannten Angeboten, GmbH baten die THA mit Schreiben vom 3. Septem- allerdings enthielt es die höchsten Investitionszu- ber 1993, dem Verkauf des Unternehmens an das sagen im einstelligen Millionenbereich, während griechische Unternehmen möglichst kurzfristig zuzu- das Kaufpreisangebot zwischen dem dritten und stimmen. vierten Kaufangebot angesiedelt war und eben- Am 28. September 1993 wurde der Kaufvertrag über falls mehrere hunderttausend DM ausmachte. die Plauer Möbel GmbH zwischen der THA und dem Trotz dieser günstigeren Alternativangebote fiel die griechischen Unternehmen geschlossen. Vereinbart Entscheidung der THA zugunsten der Plauer Möbel wurde ein Kaufpreis von mehreren hunderttausend GmbH, deren Gesellschafterin ein griechisches Un- DM, wobei der BvS nach ihrem Bericht nicht bekannt ternehmen war. Unterlagen, die diese Entscheidung war, ob ein Gutachten über die Kaufpreisfestsetzung nachvollziehbar machen würden, sind laut Bericht existierte. der BvS nicht vorhanden. Der bereits für den Verkauf des Güstrower Möbel- Wie angeboten, wurde im Kaufvertrag ein Kaufpreis werkes zuständig gewesene THA-Mitarbeiter fer- von mehreren zehntausend DM für die Sitzmöbel tigte auch die Vorstandsvorlage für den Verkauf der GmbH Teterow festgelegt. Ein Verkehrswertgutach- Plauer Möbelwerke. Hiernach soll das Unternehmen ten über die Sitzmöbel GmbH hatte nicht vorgelegen. einen Gesamtverkehrswert von mehreren Mio. DM Der BvS-Bericht gibt jedoch darüber Auskunft, daß gehabt haben. die THA das Unternehmen entschuldete und es da- Der Erwerber garantierte im Rahmen der Privatisie- nach einen Substanzwert von mehreren Millionen rung des Plauer Möbelwerkes zum 31. Dezember DM hatte. 1996 Investitionen in einstelliger Millionenhöhe so- Das griechische Unternehmen sicherte des weiteren wie den langfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen. vertraglich Investitionen im sechsstelligen Bereich innerhalb von zwei Jahren ab Wirksamwerden des dd) Verkauf der Sitzmöbel GmbH Teterow Vertrages und nochmals den gleichen Betrag bis zum Für die im September 1992 zum Verkauf ausge- 31. Dezember 1997 zu. Außerdem stand es vertrag- schriebene Sitzmöbel GmbH Teterow (ehemals Sitz- lich dafür ein, daß die Gesellschaft in dem Zeitraum möbel GmbH Waren) wurden mehrere Angebote ab- 1994 bis 1996 eine bestimmte Mindestzahl von Ar- gegeben. Dies waren u. a. folgende: beitnehmern mit voller Arbeitszeit zu branchenübli- chen Konditionen beschäftigen würde. - Interesse bekundete die Plauer Möbel GmbH, de- ren Gesellschafterin seit dem o.a. Kaufvertrag ee) Scheitern der Privatisierungen und Aushöhlung vom 28. September 1993 das griechische Unter- der Möbelwerke nehmen war, das auch die malchin-möbel GmbH und die Güstrower Möbel GmbH erworben hatte. Die THA vermutete erstmals im August/September Die Plauer Möbel GmbH bot einen Kaufpreis von 1994, daß die Erwerberin der Güstrower Möbel
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 GmbH, das griechische Unternehmen, ihren Investi- Auch die Plauer Möbel GmbH stand Mitte 1994 kurz tionsverpflichtungen nicht nachgekommen war und vor der Insolvenz. Das griechische Unternehmen statt dessen sogar finanzielle Mittel für nichtbetrieb- hatte bis zum 2. Dezember 1994 weder den Kaufpreis liche Zwecke der Gesellschaft entzogen wurden, wo- gezahlt noch Investitionen geleistet. Statt dessen wa- durch die Güstrower Möbel GmbH in Liquiditäts- ren die Eigenmittel der Plauer Möbel GmbH aufge- schwierigkeiten geriet. Am 23. August 1994 hatte braucht und zweckentfremdet verwendet worden. ein Gespräch mit dem Investor stattgefunden und am Nach dem BvS-Bericht hegen seitens der BvS im Hin- 7./8. September 1994 hatten Mitarbeiter der THA der blick auf die übrigen Möbelwerke keine weiteren Er- Güstrower Möbel GmbH (am 28. September 1993 in kenntnisse darüber vor, welche Folgen diese Aus- MecklenburgKüchen Güstrow GmbH umfirmiert) ei- höhlungshandlungen für den Fortbestand der ande- nen Besuch abgestattet. Aufgrund der dabei gewon- ren Möbelwerke hatten. nenen Erkenntnisse wurde am 24. September 1994 eine Wirtschaftsprüfergesellschaft mit einer Sonder- ff) Strafverfahren gegen THA-Mitarbeiter prüfung der Güstrower Möbel GmbH beauftragt. Die Prüfung umfaßte den Zeitraum vom 1. Dezember Die BvS erstattete am 24. März 1995 bei der Staatsan- 1992 bis zum 31. August 1994 und ergab, daß insge- waltschaft II bei dem LG Berlin Strafanzeige gegen samt mehrere Millionen DM für nichtbetriebliche die zwei für die Privatisierung der o.a. Möbelwerke Zwecke der MecklenburgKüchen Güstrow GmbH zuständigen Sachbearbeiter der THA. Das daraufhin durch den Geschäftsführer des griechischen Unter- eingeleitete Ermittlungsverfahren läuft unter dem nehmens entzogen worden waren. Aktenzeichen 22 Js 64/95. K. Privatisierung der ostdeutschen Werften an die Bremer Vulkan Verbund AG (BW AG) Am 18. Oktober 1996 hat der Deutsche Bundestag in nehmen Neptun Industrie Rostock GmbH (NIR) und seiner 132. Sitzung beschlossen, den Untersuchungs- Dieselmotorenwerk Rostock GmbH (DMR)/Diesel- auftrag des Untersuchungsausschusses um den motorenwerk Vulkan GmbH (DMV) ist durch den Themenkomplex Privatisierung von Werften in Konkurs kein Verlust von öffentlichen Fördermitteln Mecklenburg-Vorpommern durch die Treuhandan- eingetreten. DMV hatte, im Gegensatz zu MTW und stalt (THA) an die BVV AG zu erweitern (III.3. des VWS, Verbindlichkeiten gegenüber der B W AG. Untersuchungsauftrages). Grund hierfür war der Konkurs der B W AG im Mai 1996 und der damit ver- Parallel zum Untersuchungsausschuß haben der bundene Verlust von rund 854 Mio. DM, davon rund Landtag in Mecklenburg-Vorpommern und die 493 Mio. DM an öffentlichen Fördermitteln. Da die Bremische Bürgerschaft parlamentarische Unter- Fördergelder ausschließlich als finanzielle Hilfe für suchungsausschüsse eingesetzt. Der 3. Parlamentari- die Werften in den neuen Bundesländern gedacht sche Untersuchungsausschuß „Zur Klärung von waren, stellte ihr Verlust im Rahmen des Konkurses Sachverhalten im Zusammenhang mit der Ver- der B W AG eine Mittelfehlverwendung durch die schwendung bzw. Veruntreuung von öffenthchen B W AG dar. finanziellen Mitteln bei und infolge der Privatisie- rung von ehemals volkseigenen Betrieben in Meck- Aufgabe des Untersuchungsausschusses war, festzu- lenburg-Vorpommern" (3. PUA) und der Unter- stellen, ob die Bundesregierung und die THA bzw. suchungsausschuß „Bremer Vulkan" beschäftigen deren Nachfolgeorganisation Bundesanstalt für ver- sich auf Landesebene mit der Privatisierung der Ost- einigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) bei Ver- werften und den Vorgängen, die zum Konkurs der tragsgestaltung und Vertragsmanagement die nötige B W AG führten (vgl. dazu Erster Teil, A.V.). Sorgfalt haben walten lassen, um eine zweckent- fremdete Verwendung der gewährten Fördermittel Im Zuge der Beweisaufnahme hat sich der Unter- zu verhindern und ob die zweckbestimmte Verwen- suchungsausschuß auf drei Themenkomplexe kon- dung der Mittel entsprechend den vertraglichen zentriert. Zum einen waren die Vertragsverhandlun- Bestimmungen in jedem Falle gesichert war. Ins- gen und die Ausübung der Prüf- und Kontroihechte, besondere sollte auch untersucht werden, inwieweit das sog. Vertragsmanagement der THA/BvS, Gegen- die THA/BvS vertraglich gesicherte Kontrollrechte stand der Zeugenbefragungen. Zum zweiten stand hatte und diese auch wahrgenommen hat. das zentrale Cash-Management, dessen Zulässigkeit bei öffentlichen, zweckbestimmten Fördermitteln Der Untersuchungsausschuß hat sich speziell mit der und die Frage, ob es der THA möglich gewesen Privatisierung der Werften MTW (Mathias-Thesen- wäre, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Werft, Wismar) und VWS (Volkswerft Stralsund Regelung zum Cash-Management zu treffen, im Mit- GmbH) an die BVV AG beschäftigt, da diese beiden telpunkt der Beweisaufnahme. Als Drittes unter- Werften einen enormen finanziellen Schaden durch suchte der Untersuchungsausschuß, ab wann es den Konkurs der B W AG erlitten hatten. Bei den absehbar war, daß die für die Ostwerften bestimmten ebenfalls von der B W AG übernommenen Unter- Gelder, die sich im zentralen Cash-Management der
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode BVV AG befanden, nicht mehr bedarfsgerecht rück- ausgewirkt, z.B. dadurch, daß einige Zeugenverneh- zahlbar waren und ob seitens der THA/BvS dies- mungen in Teilen nur in „VS-VERTRAULICH" ein- bezüglich Versäumnisse vorlagen. gestufter Sitzung erfolgen konnten. (Zu dieser Pro- blematik vgl. auch Erster Teil, B.I.10.g) und h). Zu diesen Fragen wurden 29 Zeugen aus dem Bereich der BVV AG, der Werften VWS und MTW, der THA/BvS, des BMF und des BMWi, der Konkurs- Vorgeschichte verwalter der BVV AG und der ehemalige Wirt- schaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern ge- Mit Unterstellung der Staatsbetriebe der DDR unter hört. Außerdem hat sich der Untersuchungsausschuß die Verwaltung der THA war diese auch für den durch einen Sachverständigen über die Üblichkeit Bereich Schiffbau und das Kombinat Schiffbau und Zulässigkeit des Cash-Management im Hinblick Rostock zuständig. Am 1. Juni 1990 wurde dieses auf die Verwendung von Investitionsbeihilfen, För- Kombinat in die Deutsche Maschinen- und Schiffbau der- und Subventionsmitteln informieren lassen und AG (DMS AG) mit insgesamt 24 Betrieben in den drei den Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Unternehmensbereichen: Werften, Maschinenbau- (LG) Bremen informatorisch gehört. Ferner waren die und Ausrüstungsbetriebe sowie Engineering und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen der BvS mit Handel, umgewandelt. Der Werftenbereich, um den Verantwortlichen aus dem Leitungsbereich der BVV es im folgenden geht, setzte sich aus den Unterneh- AG sowie die BvS-internen Untersuchungen über die men: Warnow-Werft GmbH, Volkswerft GmbH Stral- zweckwidrige Verwendung von Fördermitteln durch sund, MTW Schiffswerft GmbH Wismar, Schiffswerft die BVV AG Gegenstand der Beweisaufnahme des Neptun GmbH, Peene-Werft GmbH, Elbewerft Untersuchungsausschusses. Boizenburg GmbH (zur Privatisierung der Elbewerft Boizenburg vgl. vorstehend J.VII.5.a) und Roßlauer Zur Erfüllung des Untersuchungsauftrages hat der Schiffswerft GmbH zusammen. Untersuchungsausschuß auch umfangreiches Akten- material von den an der Privatisierung der Ostwerf- Die THA entschied sich, die DMS AG aufzulösen ten beteiligten Institutionen (THA/BvS, BMF, BMWi) und die einzelnen Werften der DMS AG in Mecklen- beigezogen. Es haben sowohl die Privatisierungsver- burg-Vorpommern zu privatisieren. Ziel bei der Pri- träge vorgelegen als auch Teile der Korrespondenz vatisierung war es, die bis dahin staatliche Struktur der THA/BvS mit der Konzernleitung der B W AG. des Schiffbaus aufzulösen und aus den Werften Außerdem hat der Untersuchungsausschuß den des ehemaligen Kombinats Schiffbau Rostock, das Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) und des eines der größten Kombinate in der DDR war, auf Bundeskriminalamtes (BKA) sowie das Schlußgut- dem Weltmarkt konkurrenzfähige Unternehmen zu achten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & machen. Partner, die im Auftrag der BvS die Vorgänge bei der BVV AG geprüft hatte, ausgewertet. Wesentliche Nach rund zwei Jahren waren die Werften 1992/93 Informationsquelle bei der Beweisaufnahme waren privatisiert. Die Warnow-Werft ging an den norwegi- auch die für den Untersuchungsausschuß angefertig- schen Käufer Kvaerner, die Peene-Werft wurde an ten Berichte zu den Vorgängen und Abläufen bei der die Hegemann-Gruppe privatisiert. Die Elbewerft Werftenprivatisierung der BvS, der Bundesregierung Boizenburg und die Roßlauer Schiffswerft übernah- und des BMF, in denen diese nochmals ausführlich men Petram und Rönner; MTW, VWS, NIR und DMR den Kenntnisstand ihrer Institution und die internen bzw. DMV gingen an die B W AG, die dadurch wich- Verantwortlichkeiten darstellten. tigster Investor im Bereich Werftindustrie in Meck- lenburg-Vorpommern wurde. Der Leiter der Stabsstelle Besondere Aufgaben der BvS, Dr. Joachim Erbe, hat im Auftrag der BvS die Die BVV AG erhielt erhebliche staatliche Zuwendun- von der Staatsanwaltschaft Bremen beschlagnahm- gen vertraglich zugesichert, die aufgrund der Zweck- ten Unterlagen der Konzernleitung der BVV AG aus- bindung der Mittel einzig und allein den Werften gewertet und einen Bericht verfaßt; auch dieser hat MTW und VWS in Mecklenburg-Vorpommern zu- dem Untersuchungsausschuß zur Auswertung vorge- gute kommen sollten. Wegen konzerninterner finan- legen. zieller Schwierigkeiten nutzte die BVV AG die durch die öffentlichen Zuwendungen sehr hohe Liquidität Bei der Darstellung des Ergebnisses der Beweisauf- der Ostwerften zur Sicherung der eigenen Konzern- nahme des Untersuchungsausschusses war zu liquidität und zur Überbrückung von finanziellen berücksichtigen, daß ein erheblicher Teil der Akten, Engpässen. Über ein zentrales Cash-Management Berichte und Gutachten und auch die Privatisie- wurden die Gelder zentral bei der B W AG verwaltet rungsverträge Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und verwendet. Anfänglich orientierte sich die B W enthalten und aus diesem Grund gem. § 395 Aktien- AG an der von der THA geforderten Fristenkon- gesetz (AktG) vertraulich zu behandeln waren. Der gruenz, d.h. der B W AG war es noch möglich, die Untersuchungsausschuß bzw. die aktenabgebenden Gelder bei Bedarf den Werften wieder rückzuüber- Stellen mußten deshalb vielfach eine Einstufung weisen. Ende 1995 war allerdings die BVV AG so der Unterlagen in „VS-VERTRAULICH" vornehmen. hoch verschuldet, daß eine fristengerechte Bereitstel- Nur dokumenten-, in manchen Fällen nur seiten- lung der Mittel für MTW und VWS nicht mehr mög- weise war eine Herabstufung auf „offen" und damit lich war. Den Werften waren rund 854 Mio. DM eine Verwendung im Feststellungsteil des Berichtes durch die Konzernmutter B W AG entzogen worden. des Untersuchungsausschusses möglich. Dies hat Auch eine konzertierte Aktion der Banken und des sich auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses Landes Bremen hatte keinen Nutzen mehr. Im Fe-
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 bruar 1996 stellte die B W AG den Vergleichsantrag, ständige Direktor war Dr. Paulin, sein verantwort- der Anschlußkonkurs wurde im Mai 1996 eröffnet. licher Abteilungsleiter von Brauchitsch. Die Privatisierung der Ostwerften an die B W AG war gescheitert. 2. Unternehmenskonzept Zur Diskussion standen generell die drei Möglichkei- I. Privatisierung von Mathias-Thesen-Werft, ten der THA: Abwicklung, Sanierung oder Privatisie- Wismar (MTW) und Volkswerft Stralsund rung. GmbH (VWS) Vertragsverhandlungen und Dr. Eckart John von Freyend hat vor dem Unter- Genehmigungsverfahren suchungsausschuß ausgesagt: Die Präambel des Treuhandgesetzes (THG) von 1990 „Die betriebswirtschaftliche Logik hätte eindeutig bestimmt die Aufgaben und die Zielrichtung der dazu geführt zu sagen: alles liquidieren. Das wäre* Arbeit der THA: Rückführung der unternehme- ökonomisch gesprochen, das Preiswerteste gewe- rischen Tätigkeit des Staates durch Privatisierung, sen. Aber es war nach unserem Verständnis nicht Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit der ehemali- verantwortbar... ." (Protokoll Nr. 84, S. 18) gen Ostbetriebe und dadurch Sicherung und Schaf- fung von Arbeitsplätzen, Bereitstellung von Grund Es bestand Konsens bei der Bundesregierung und und Boden für wirtschaftliche Zwecke mit dem Ziel dem Land Mecklenburg-Vorpommern, daß die der Vermögenserwirtschaftung. Durch die Auflösung Werft- bzw. Küstenindustrie erhalten werden sollte, der Kombinate sollte eine den Erfordernissen der da es sich um den wesentlichen Industriezweig des sozialen Marktwirtschaft gerecht werdende Wirt- Landes handelte. schafts- und Unternehmensstruktur in den neuen Zur möglichen Sanierung durch die THA hat Staats- Bundesländern hergestellt werden, die sich auch den sekretär Dr. Overhaus (BMF) vor dem Unter- Anforderungen eines internationalen Wettbewerbs suchungsausschuß erklärt: stellen konnte. „Die Fortführung der Werftindustrie als Staats- Auf Basis dieser Vorgaben hatte die THA die Werften konzern hätte bedeutet: Ein unrentabler, technisch der ehemaligen DDR, die im Unternehmensverbund veralteter Konzern wird mit Staatsgeld am Leben DMS AG mit anderen Betrieben aus dem Schiffbau- erhalten und tritt in Konkurrenz zur europäischen bereich zusammengefaßt waren, unter ihre Verwal- und weltweiten Werftindustrie. Die Verluste eines tung gestellt. solchen Konzerns wären nach oben unbegrenzt gewesen. " (Protokoll Nr. 81, S. 55) 1. Zuständigkeiten innerhalb der THA Deshalb war man sich einig, die ostdeutschen Werf- Die Privatisierung der Ostwerften war vorstandsrele- ten rasch zu privatisieren, damit dringend notwen- vant in der THA, d.h. die einzelnen Vorstände waren dige Modernisierungen schnellstmöglich vorgenom- aktiv in die Verhandlungen einbezogen. Die überge- men werden konnten, um dadurch die Verluste der ordnete Funktionalverantwortung lag bei der Privati- Werften zu begrenzen. Mit einbezogen in den Priva- sierung der Werften bei Hero Brahms, dem dama- tisierungsvorgang war die Unternehmensleitung der ligen Vizepräsidenten der THA. Das der damaligen DMS AG, die verschiedene Konzepte vorlegte, u.a. THA-Präsidentin Birgit Breuel zugeordnete Direk- das sog. Krackow-Konzept (Dr. Jürgen Krackow war torat „Investor Services" war für die internationale der von der THA eingesetzte Vorstandssprecher der Investorensuche mit eingeschaltet. In rechtlichen DMS AG). Diese Konzepte zielten, nach Aussage der Angelegenheiten wurde die Kanzlei Bruckhaus, damaligen Präsidentin der THA, Birgit Breuel, in Westrick, Stegemann eingeschaltet, namentlich erster Linie auf den Erhalt der vorhandenen Struk- die Rechtsanwälte Dr. Schütte für die MTW und turen, auf „Besitzstandswahrung" und nicht auf die Dr. Willisch für die VWS. rasche Auflösung des Verbundes. Die DMS AG sollte nach dem sog. Krackow-Konzept zunächst in der MTW öffentlichen Hand verbleiben, durch diese saniert, wettbewerbsfähig gemacht und anschließend privati- Für die Privatisierung der MTW zeichnete der Unter- siert werden. Nach Aussage von Dr. Bley, dem bis nehmensbereich 2 der THA, der von Dr. Klaus Peter Ende 1994 für die Privatisierung der Ostwerften Wild geleitet wurde, verantwortlich. Dr. Wild war zuständigen Referatsleiter im BMF, wäre dies ein Mitglied des Vorstands der THA und vom 1. Januar äußerst zeitaufwendiger Vorgang gewesen und hätte 1995 bis zum 31. Dezember 1997 Generalbevoll- gleichzeitig bedeutet, daß mehr als ein Drittel des mächtigter der BvS. Manfred Lohmann und sein deutschen Schiffbaus sich im Eigentum der öffent- Mitarbeiter Onnen waren auf Direktoratsebene die hchen Hand befunden und hier enorme Verluste pro- Verantwortlichen. Aus dem Leitungsausschuß waren duziert hätte (Protokoll Nr. 74, S. 17). beratend tätig die Mitarbeiter Plaschna und Vogel- gesang. Ein weiterer Grund für die Entscheidung zur soforti- gen Privatisierung und gegen die Sanierung waren EG-rechtliche Vorschriften, speziell die 7. Schiffbau- VWS richtlinie vom 20. Juli 1992, die staatliche Subventio- Die Geschäftsverantwortung für die Privatisierung nen im Schiffbau nur sehr restringiert zuließen und der VWS lag beim Unternehmensbereich 4, geleitet zeitlich auf den 31. Dezember 1993 beschränkten von dem Vorstandsmitglied Dr. Wolf Klinz. Der zu- (vgl. dazu nachstehend 7. sowie Dokument Nr. 103).
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Das Unternehmenskonzept der DMS AG: Sanierung der Ostwerften gehört hat, äußerst schwierig, da es vor Privatisierung „... hätte zur Folge gehabt, daß wir nur wenige Interessenten im Bereich Schiffbau gab, [die THA, Anm. d. Red.] nicht bis zum 31. Dezember die bereit waren, einen ehemaligen Staatsbetrieb der 1993 fertig geworden wären. Danach hätten wir zwar DDR zu übernehmen. Hinzu kam, daß die Schiffbau- noch Investitionsbeihilfen geben können, aber kei- branche in Europa ein äußerst angespannter Bereich nen Verlustausgleich und keine Betriebsbeihilfen war, der mit den asiatischen Schiffbauern und deren mehr" hat Birgit Breuel vor dem Untersuchungsaus- niedrigen Produktionskosten konkurrieren mußte. schuß erläutert. Alle anderen Beihilfen hätten vom Insbesondere die ostdeutschen Werften waren nicht EU-Ministerrat genehmigt werden müssen (Protokoll konkurrenzfähig. Sie waren auf die Bedürfnisse des Nr. 71, S. 14). osteuropäischen Marktes (GUS-Staaten) spezialisiert, ihr Angebot entsprach nicht dem Bedarf westlicher Dieser Argumentation hat sich der Zeuge Dr. Harald Nachfrager. Die Technik der Werften war veraltet, Ringstorff (ab 1994 Wirtschaftsminister des Landes und es mußten erhebliche Investitionen durchgeführt Mecklenburg-Vorpommern) nicht anschließen kön- werden, sollten die Ostwerften auf dem Weltmarkt nen. Nach seiner Auffassung kam dem Zeitfaktor konkurrenzfähig werden. Es war daher für die THA keine so große Bedeutung bei der Privatisierung zu, schwierig, Kaufinteressenten zu finden, da die Werft- wie es die THA behauptete. Dr. Ringstorff vertrat industrie im allgemeinen eher an einem Kapazitäts- die Meinung, es wäre durchaus möglich gewesen, abbau, d. h. an Stillegungen von Werften interessiert mit Unterstützung der Bundesregierung bei der war. EU-Kommission und den anderen europäischen Schiffbauländern „einiges durchzusetzen" (Protokoll In diesem Zusammenhang ist dem Untersuchungs- Nr. 71, S. 57). ausschuß von verschiedenen Zeugen berichtet wor- Darüber hinaus war die Arbeitsplatzsituation, d.h. den, daß das Konzept der Erhaltung und Modernisie- der mögliche Abbau von Arbeitsplätzen, ein wich- rung der Ostwerften im Westen auch auf Skepsis tiger Diskussionspunkt in Mecklenburg-Vorpom- bzw. Ablehnung gestoßen sei. So hat beispielsweise mern. Es gab Einflußnahmen von Politikern, Demon- der Bezirksleiter Küste der IG Metall, Frank Teich- strationen der Gewerkschaften, der Betriebsräte und müller, in seiner Vernehmung vor dem Untersu- Belegschaften. Diese forderten übereinstimmend den chungsausschuß ausgesagt, der niedersächsische Erhalt der Arbeitsplätze und zielten auf eine ganz- Ministerpräsident Schröder habe ihm gegenüber in heitliche Lösung im Sinne einer Weiterführung der einem Gespräch die Auffassung vertreten, daß man Ostwerften als THA-Betrieb. So hat Dr. Ringstorff vor die ostdeutschen Werften schließen und nicht mit dem Untersuchungsausschuß erklärt, die SPD habe Staatsgeldern die Konkurrenz für die westdeutschen massiv das DMS-Konzept unterstützt; es sollte zu- Werften aufrechterhalten sollte (Protokoll Nr. 66, nächst saniert und dann privatisiert werden. Als S. 30). Dagegen hat Ministerpräsident Gerhard dann entschieden war, daß die Werften an verschie- Schröder auf einen entsprechenden Hinweis des Vor- dene Investoren privatisiert werden sollten, habe sitzenden des Untersuchungsausschusse mit Schrei- man versucht, möglichst viele Werften an einen Inve- ben vom 20. Mai 1998 erklärt, daß er eine solche Aus- stor zu verkaufen. Dr. Ringstorff hat dem Untersu- sage nicht gemacht habe (Dokument Nr. 116). chungsausschuß erklärt: Letztendlich fand die THA einen kleinen Kreis „Unser Bestreben war es, möglichst viel im Ver- potentieller Käufer, darunter auch die B W AG, der bund erhalten zu können, und der einzige, der sich für die Werften in Wismar (MTW) und Stralsund bereit war, diesen Verbundgedanken mitzutragen, (VWS) aber auch für die NIR und die DMR in Rostock war der Bremer Vulkan. " (Protokoll Nr. 71, S. 55) interessierte. Trotz dieser Bemühungen in Mecklenburg-Vorpom- mern, die DMS AG als Ganzes fortzuführen oder an Für die MTW blieb am Ende der Investorensuche nur einen Großinvestor zu veräußern, blieb es beim Kon- die B W AG als Interessent übrig und legte ein zept der THA, die Monopolstruktur im Schiffbau auf- Angebot vor. Der anfängliche Mitbieter Kvaerner aus zulösen und die Unternehmen des ehemals staat- Norwegen beschränkte sein Angebot auf die lichen Schiffbaus der DDR einzeln zu privatisieren. Warnow-Werft. Es sollte damit eine Wettbewerbssituation hergestellt und gleichzeitig eine Risikostreuung erreicht wer- Bei der Privatisierung der VWS lagen der THA den. Die Gefahr des Scheiterns und des damit ver- die Angebote von drei Bietern bzw. Bietergemein- bundenen Verlustes von öffentlichen Geldern wäre schaften vor: die Bietergemeinschaft bestehend nach Ansicht des jetzt zuständigen Staatssekretärs aus B W AG, Detlef Hegemann GmbH, Lürssen im BMF, Dr. Manfred Overhaus, bei einem einzigen Werft und der Stadt Stralsund, dann das Unterneh- Investor ungleich größer gewesen als beim Verkauf men Ulltveit Moe AS Norwegen und als dritten Inter- der einzelnen Werften an verschiedene Investoren essenten Finnjards Ltd. aus Finnland. Die Angebote (Protokoll Nr. 81, S. 56). von Ulltveit Moe AS und Finnjards Ltd. enthielten aber deutlich schlechtere Bedingungen als das Ange- bot der Bietergemeinschaft mit der B W AG. Sie 3. Auswahl des Käufers konnten auch durch Verhandlungen nicht ausrei- chend verbessert werden und waren damit letztlich Die Privatisierungsbemühungen der THA gestalteten keine Alternative. Hinzu kam, daß die B W AG als sich nach den Darlegungen verschiedener Zeugen, einziger Bieter bereit war, beide Werften zu überneh- die der Untersuchungsausschuß zur Privatisierung men.
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 a) Vorgaben des Handbuchs „Privatisierung" ob es einen Mehrheitsaktionär gab oder wer ein Aktienpaket in der Größenordnung hielt, daß er die Bei der Privatisierung und der Auswahl des Käufers Geschäftspolitik der BVV AG direkt beeinflussen hatte die THA die Pflicht, nach den im Handbuch konnte und wie dessen wirtschaftliche Situation war. „Privatisierung" aufgehsteten Kriterien vorzugehen In einem Schreiben vom 3. September 1992 ver- (vgl. dazu ausführlich BT-Drucksache 12/8404, sicherten der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der S. 56ff.). Ausschreibungsmodalitäten und Ablauf der B W AG, Dr. Wilhelm Scheider, und der Vorstands- Privatisierung sind festgelegt und müssen vollständig vorsitzende, Dr. Hennemann, der Präsidentin der dokumentiert werden, Wert- und Kaufpreisermitt- THA daß, „weder dem Aufsichtsratsvorsitzenden lung des zu privatisierenden Objekts erfolgen nach noch dem Vorstandsvorsitzenden ein Mehrheitsaktio- vorgegebenen Standards. när bekannt ist und dass unseres Wissens das Land Für die Auswahl eines Käufers sind sowohl dessen Bremen weder über die bekannten Anteile hinaus Seriosität als auch dessen Bonität von substantieller über Anteilsbesitz verfügt noch in irgendeiner Weise Bedeutung. Die Bonitätsprüfung innerhalb des Priva- auf das Unternehmen Einfluß nimmt." (Dokument tisierungsprozesses ist deshalb wesentlicher Bestand- Nr. 104) Die Aktien der BVV AG befanden sich nach teil der Vorprüfungen. Auskünfte zur Bonität sind dieser Auskunft in nationalem und internationalem von der THA/BvS unbedingt einzuholen und im Streubesitz. Einen Mehrheitsaktionär konnte die Aktenvorgang zu dokumentieren. Entscheidungs- THA nicht feststellen. Das Land Bremen soll zum relevant ist, ob der Interessent über ausreichende Zeitpunkt der Prüfung kein größeres Aktienpaket Mittel für die Begleichung des Kaufpreises und die über die landeseigene Beteiligungsgesellschaft Finanzierung der vertraglich zugesicherten Investi- Hibeg, Hanseatische Industriebeteiligungen GmbH tionen verfügt und ob genügend Haftungskapital (Hibeg) gehalten haben. Die THA war sich aber dar- vorhanden ist. Die Entscheidung wird einzelfallbezo- über im Klaren, daß zwischen dem Land Bremen und gen getroffen, unabhängig von wirtschaftlicher Lage, der BVV AG eine „wirtschaftlich bedeutsame Bezie- regionalem Umfeld und Arbeitsmarkt sowie der Kon- hung" bestand. kurrenz eventueller Käufer. Exkurs: Hibeg Hanseatische Industriebeteiligungen Ein weiterer wesentlicher Faktor ist neben dem Kauf- GmbH, Bremen preisangebot und der Übernahme von Unterneh- mensrisiken auch das Fortführungskonzept des Käu- Aufgabe der Hibeg ist es, wirtschaftspolitische Frage- fers, wobei Arbeitsplatzgarantien und Investitionszu- stellungen marktkonform, d. h. mit Mitteln des Mark- sagen und deren Besicherung ausschlaggebende tes zu erledigen. Dabei geht es um die Umsetzung Faktoren für die Entscheidung zu Gunsten eines von Beschlüssen des Landes Bremen. Eine eigene Käufers sind. Geschäftspolitik hinsichtlich der BW AG verfolgte die Hibeg nicht, sondern wurde immer nur aufgrund Die gesamten Entscheidungskriterien sollen eine von Treuhandaufträgen tätig. Sie übernahm bei den einzelfallbezogene Gewichtung erfahren in Abhän- Kapitalerhöhungen der BW AG zur Finanzierung gigkeit der wirtschaftlichen Lage, dem regionalen des erhöhten Bedarfs an Eigenkapital die Kapitaler- Umfeld und der Arbeitsmarktsituation sowie der Re- höhungsgarantie und hat nach Aussage von Prof. sonanz potentieller Investoren aufgrund des Bieter- Manfred Timmermann vor dem Untersuchungsaus- wettbewerbs. schuß durch Auftragsfinanzierungen sowie Übernah- men von Bürgschaften positiv auf die Unternehmens- b) Bonitätsprüfung der BW AG führung gewirkt. Nebenamtlicher (ab 1. Oktober 1978) und dann hauptamtlicher (ab 1. Oktober 1988) Nachdem die B W AG Interesse an der Übernahme Geschäftsführer der Hibeg ist Klaus Geertz. der Ostwerften gezeigt und ein Angebot bei der THA abgegeben hatte, prüfte diese, wie der seinerzeitige THA-Vorstand, Dr. Wild, vor dem Untersuchungsaus- bb) Dienstvertrag und Überlassungsvertrag von schuß erläuterte, im Rahmen des Privatisierungsver- Dr. Hennemann fahrens die Bonität des Konzerns. Die Vorgehenswei- se sollte den im Handbuch „Privatisierung" vorge- Der THA war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, schrieben Maßgaben entsprechen. Verantwortlich daß zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der B W für die Bonitätsprüfung war innerhalb der THA das AG, Dr. Friedrich Hennemann, und dem Senat der jeweils für die Privatisierung zuständige Fachdirek- Freien Hansestadt Bremen ein Dienstvertrag, datiert torat. Das kaufmännische Direktorat, das auch für die auf den 12. Dezember 1986, und zwischen dem Senat Kontrolle der Privatisierungsverträge die Verantwor- der Freien Hansestadt Bremen und der B W AG ein tung trug, überprüfte, ob alle für die Privatisierung Personalüberlassungsvertrag vom 9. Januar 1987 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Nament- bestand (Dokument Nr. 105). So ist in Paragraph 1 lich waren für die MTW Manfred Lohmann für die des Dienstvertrages zum Vertragszweck aufgeführt: fachliche und Dirk Groß-Blotekamp für die kaufmän- nische Seite zuständig. Bei VWS waren es Dr. Paulin „Herr Dr. Hennemann wird im Rahmen seiner und Dr. Grünfeld. Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Bremer Vulkan AG Schiffbau und Maschinenfabrik auch aa) Aktionärsstruktur bremische Belange wahrnehmen, soweit dies im Rahmen seiner Verpflichtungen nach Gesetz und Dabei spielte auch eine Rolle, in wessen Besitz sich Satzung gegenüber der Bremer Vulkan AG Schiff- die börsennotierten Aktien der BVV AG befanden, bau und Maschinenfabrik möglich ist. "
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode Es war daher zu prüfen, ob die Möglichkeit bestand, Da zudem die Presseberichterstattung 1992 über die mit Hilfe dieser beiden Verträge die Geschäftspolitik Lage des Konzerns positiv war, erschien der THA die der BVV AG im Sinne des Landes Bremen und zum BVV AG als solventer und vertrauenswürdiger Inve- Vorteil der Westwerften zu steuern. Dr. Hennemann stor. hat in seiner Zeugenaussage vor dem Untersu- chungsausschuß allerdings erklärt, diese Verträge c) Feststellungen des Untersuchungsausschusses hätten einzig und allein den Sinn gehabt, ihm eine zur Bonitätsprüfung angemessene Altersversorgung zu garantieren. Eine Interessenskollision sei ausgeschlossen gewesen Zumindest im Vorstand der BVV AG schien man sich (Protokoll Nr. 60, S. 65). schon 1992/93 darüber im klaren zu sein, daß die finanzielle Lage des Konzerns bereits angespannt war. Im Vorstand der BVV AG soll, nach Aussage von cc) Geschäftsberichte Prof. Timmermann (22. April 1993 bis 30. September In die Bonitätsprüfung wurde auch die Darstellung 1993 ordentliches Vorstandsmitglied der BVV AG mit des Konzerns in den Geschäftsberichten von 1991 den Zuständigkeitsbereichen Controlling und Meck- und 1992 einbezogen. lenburg* Vorpommern) vor dem 3. PUA, die Meinung bestanden haben: Die finanzielle Situation der BVV AG stellte sich inso- weit für die THA im Privatisierungsjahr 1992 wie „Wenn uns dann diese Werften gehören, dann folgt dar: Der Konzern, der 1992 sein 100jähriges haben wir genug Beleihungsmasse, um diese Kre- Bestehen feierte, machte einen Umsatz von rund dite aufzunehmen, die wir zum Einschuß als Eigen- 4,16 Mrd. DM, der Jahresüberschuß belief sich auf kapital brauchen. " (3. PUA, Protokoll Nr. 7, S. 32) ca. 75 Mio. DM. Dagegen sank die Eigenkapital- Prof. Timmermann selbst hat zur Eigenkapitalaus- quote, d.h. der Anteil des Eigenkapitals am Gesamt- stattung der BVV AG vor dem Untersuchungsaus- kapital, von 39 % in 1991 auf 25 % in 1992. schuß in Mecklenburg-Vorpommern weiter ausge- sagt: dd) Börsenzulassungsprospekte "Die [Eigenkapitalausstattung, Anm. d. Red.] war Der THA lagen zwei Börsenzulassungsprospekte vor: sicherlich auch damals nicht gegeben, wie sich ja eines vom Juli 1990, das für eine Kapitalerhöhung dann hinterher leider auch herausgestellt hat. von 148 Mio. DM, und eines vom Januar 1992, das ... man konnte schnell sehen, daß soviel Eigenkapi- für eine Kapitalerhöhung von 140 Mio. DM erstellt tal in Bremen nicht verfügbar war, um diese worden war. Die THA konnte auf die in den beiden Leistungen bei den ja riesengroßen Beträgen zu Prospekten veröffentlichten Unternehmensdaten der erbringen." (3. PUA, Protokoll Nr. 7, S. 22) B W AG vertrauen und das Unternehmen als seriö- sen Investor einstufen. Zu beachten war allerdings Nach Meinung Prof. Timmermanns hätte die THA der Zeitfaktor, die Unternehmensdaten bezogen sich durch einen Wirtschaftsprüfer feststellen lassen kön- in jedem Fall auf die Vergangenheit, ein Prospekt nen, wie die tatsächliche Lage war. Allerdings hatte war immerhin schon knapp zwei Jahre alt und der die THA keinen rechtlichen Anspruch, über eine Schiffbau eine konjunkturellen Schwankungen un- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einsicht in die Ge- terliegende Branche. schäftsunterlagen der BVV AG zu nehmen. Auch ist nach Aussage von Prof. Timmermann der Jahresab- Exkurs: Börsenzulassungsprospekt schluß 1992 nicht ohne „Fehl und Tadel" gewesen (3. PUA, Protokoll Nr. 7, S. 36). Diese Aussage hat Der Börsenzulassungsprospekt ist unabdingbare Vor- Prof. Timmermann bei seiner zweiten Zeugenver- aussetzung für die Zulassung eines Wertpapiers an nehmung am 11. Dezember 1997 vor dem Unter- der Börse bzw. für eine Kapitalerhöhung und enthält suchungsausschuß sowohl bestätigt als auch relati- alle Angaben, die für die Beurteilung des einzufüh- viert. Es sei wohl für Insider erkennbar gewesen, daß renden Wertpapiers wesentlich sind. Die Zulassungs- die Lage der BVV AG sich weniger positiv darstellte stelle der Börse prüft, ob in dem Prospekt alle Tatsa- als im Geschäftsbericht angegeben, die THA habe chen mitgeteilt sind, deren Kenntnis für die Beurtei- aber als außenstehende Institution nicht die Möglich- lung des Emittenten wichtig und nötig sind. Den Pro- keit gehabt, dies zu erkennen (Protokoll Nr. 92, spekt unterschreiben der Wertpapieraussteller und S. 73 f.). die einführende(n) Bank(en). Sie haften nach den Vorschriften des Börsen-Gesetzes (BörsG) für die Die von der THA eingeholte Bankauskunft stammte Richtigkeit und Vollständigkeit des Börsenzulas- von der Hausbank der BVV AG, der Landesbank sungsprospekts. Bremen und testierte: „Wir halten das Management für fähig, die Unter- ee) Auskünfte nehmensgruppe gut zu leiten. Hinsichtlich der finanziellen Ressourcen verweisen wir auf unsere Desweiteren holte die THA Bankauskünfte ein. So in der Anlage beigefügte Gliederung der Bilanz lag ihr eine schriftliche Auskunft, datiert auf den zum 31. 12. 1991. Wir stehen mit der Gesellschaft 28. April 1993, von der Landesbank Bremen vor, es seit langem in Geschäftsverbindung und gewähren gab „mündliche, vertrauliche Auskünfte verschiede- Kredit auf gedeckter Basis. " ner Banken an die Mitarbeiter der THA" und eine positive Auskunft des Wirtschaftsinformationsunter- Dazu hat sich auch der Bundesrechnungshof (BRH) nehmens Creditreform. in seiner Kritik an der Privatisierung geäußert. Zur