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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode              D r u c k s a c h e 13/10900 Tabelle 4                                                Hanse Holding Genehmigungen der EU-Kommission                 Die Hanse Holding war mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Dezember 1991 gegründet worden. Die Hanse Datum    Datum     Datum     Datum   Holding hielt die Geschäftsanteile der DMS an den Werften MTW und DMR (Einbringungsvertrag vom MTW              6. 1. 93 18. 5. 94 5. 10. 95 3. 4. 96 14. August 1992: DMS überträgt ihre 100%-Ge- schäftsanteile auf Hanse Holding; vgl. vorstehend genehmigter                                            I.6.a). Betrag                                                 Nach der Privatisierung der Ostwerften an die B W (in Mio. DM)      223,3    220,8      194,0      48,4  AG war sie die Zwischenholding im BW-Konzern und sollte die Eigenständigkeit der von der B W AG Summe MTW                                      686,5   übernommenen Ostwerften garantieren. Diese soll- ten nicht „verlängerte Werkbank von Bremen" wer- VWS             17.1. 94 14. 7. 95 29.11.95            den. Prof. Timmermann, Controlling-Vorstand der B W AG, war bis zu seinem Ausscheiden Ende 1993 genehmigter                                            Hauptgeschäftsführer der Hanse Holding. Er stellte Betrag                                                 dem Untersuchungsausschuß dar, daß die Hanse (in Mio. DM)      330,1     43,9      140,1            Holding und damit auch die Werften sehr frei in ihrem unternehmerischen Entscheidungsspielraum waren, obwohl sie sich selbstverständlich an Grund- Summe VWS                             514,1 satzvorgaben des BW-Vorstands halten mußten. Im Gegensatz dazu stand der Finanzbereich, der sehr eng mit dem Bremer Finanzvorstand abgestimmt werden mußte. Es gab zwar ein eigenes Reporting- und ein eigenes Controllingsystem, doch waren letzt- II. B W AG als Investor                                  endlich die Vorgaben aus Bremen ausschlaggebend (Protokoll Nr. 92, S. 58). Nach den Rechercheergebnissen der THA im Rah- men der Investorensuche präsentierte sich die B W        Nach dem Weggang Prof. Timmermanns aus der AG als ein seriöser und solventer Investor, der mit      Konzernleitung (Ende 1993) verlor die Hanse Hol- seinem westdeutschen Konzernverbund große Erfah-         ding ihre Funktion als „Wahrer der Interessen der rungen im Bereich Schiffbau und Werftindustrie           Ostwerften". Mit der Begründung, sie verursache zu hatte und dessen Zukunftsvision ein maritimer Kon-       hohe Kosten, wurde die Hanse Holding zuerst mate- zern und internationale Wettbewerbsfähigkeit war.        riell und dann formal im November 1994 aufgelöst. Das Unternehmen blickte auf eine über 100jährige         Prof. Timmermann hielt dies für ein Scheinargument. Tradition zurück. Es hatte die volle Unterstützung       Seiner Meinung nach wollte der BVV-Vorstand „die- der Hansestadt Bremen, insbesondere über die lan-        sen Einfluß von einer Nebenregierung in Rostock deseigene Beteiligungsgesellschaft Hibeg (vgl. vor-      ... nicht mehr dulden ...". Insbesondere im Investi- stehend I.3.b).                                          tionsbereich sei die B W AG daran interessiert gewe- sen, die Entscheidungen in Bremen zu treffen. Dies habe vor allem für den Standort Wismar gegolten. 1. Konzernstruktur                                       Die Eigenständigkeit der Werften sei durch die Auf- lösung der Hanse Holding stark reduziert gewesen 1984 war der Werftenverbund der B W AG gegrün-           (Protokoll Nr. 92, S. 59 f.). det worden, dem 1987 die Seebeckwerft AG und die Schichau Unterweser AG, beide später zusammen-           Die Übertragung des Vermögens der Hanse Holding gefaßt in der Schichau Seebeckwerft AG, die Lloyd        auf die B W AG erfolgte per Gesellschafterbeschluß Werft Bremerhaven GmbH und die Neue Jadewerft            am 24. November 1994. Nach dem Wegfall der Hanse GmbH, ab 1990 auch die Flender Werft AG angehör-         Holding als Zwischenholding wurden die Werften in ten.                                                     den Unternehmensbereich der Vulkan Schiffbau Ver- bund GmbH (VSV) eingegliedert, in dem die west- Außer dem Unternehmensbereich Schiffbau bestand          deutschen Werften der BVV AG bereits organisiert die B W AG aus den Unternehmensfeldern Maschi-           waren. nen- und Anlagenbau sowie Elektronik. Die einzel- nen Unternehmen des jeweiligen Unternehmensbe- reichs waren organisatorisch in Zwischenholdings         2. Übernahme der unternehmerischen zusammengefaßt, nämlich in die Vulkan Industrie              Verantwortung für die Ostwerften Holding (VIH), die Vulkan Schiffbau Verbund GmbH (VSV) und in die Vulkan Elektronik GmbH (VE).            Mit der Entscheidung der B W AG, die Ostwerften Dadurch hatte die B W AG eine Struktur, an deren         zu erwerben und in den Konzernverbund zu integrie- Spitze sie als Konzernmutter stand. Zwischen 1992        ren, übernahm die B W AG eine Aufgabe, die mit und 1994 war eine weitere Zwischenholding der            erheblichem finanziellen Aufwand verbunden war. B W AG, die Hanse Schiffs- und Maschinenbau-             In der schlechten Ausgangslage des wegbrechenden gesellschaft mbH, Rostock (Hanse Holding), gegrün-       Ostmarktes, der bis dato Hauptauftraggeber für die det worden, in der die Ostwerften zusammengefaßt         Ostwerften gewesen war, und der allgemein schwie- waren.                                                   rigen Lage des Schiffbaus, wollte die BVV AG die
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode schwierige Aufgabe lösen, die Ostwerften umzu-          und VWS ab dem II. Quartal 1993 ihre freien Mittel strukturieren und sie zu wettbewerbsfähigen Unter-      als Fest- bzw. Termingelder bei der B W AG an. nehmen aufzubauen.                                      Nach Feststellungen des Untersuchungsausschusses waren diese Geldanlagen einzelfallbestimmt, d. h. es Die THA hatte zwar durch die vertragliche Zusiche-      wurde für jede Finanzposition eine gesonderte Ver- rung der Zahlung eines GAB für MTW (686,5 Mio.          einbarung getroffen, die bestimmte, zu welchen DM) und VWS (585 Mio. DM) von rund 1 271 500 000        Konditionen die Mittel angelegt werden sollten. DM, der Vergabe von Darlehen sowie der Erlassung        Dabei lag das Zinsniveau deutlich über dem jeweils der Altschulden der Werften einen erheblichen Teil      aktuellen Geldmarktzins, wodurch die Geldanlagen des finanziellen Risikos abgesichert, doch kamen auf    bei der BVV AG äußerst lukrativ für die Werften die B W AG enorme unternehmerische Verpflichtun-        waren. Der Vorteil der B W AG bestand darin, daß gen zu.                                                 sie einen niedrigeren Zinssatz für die ihr zugeflosse- So war die B W AG bei Übernahme der wirtschaft-         nen Gelder zu zahlen hatte als bei einem Bankkredit. lichen Verantwortung für die MTW (1. Oktober 1992)      Insofern waren diese Geldgeschäfte für beide Seiten vertraglich verpflichtet, innerhalb von etwas mehr als  von wirtschaftlichem Vorteil. Nach Aussage von drei Jahren (Stichtag: 31. Dezember 1995) Investitio-   Jürgen Schmidt, dem damaligen Leiter des Bereichs nen in Höhe von rund 562,2 Mio. DM durchzuführen.       Treasury in der BVV AG, waren die Anlagezinssätze Es galt, Arbeitsplätze zu sichern und den Werft-        u. a. auch deshalb äußerst attraktiv für die Werften betrieb bis zum 31. Dezember 1995 fortzuführen. Im      im Vergleich zu den Bankkonditionen, weil die Liqui- Privatisierungsvertrag der VWS umfaßte die Investi-     dität des Konzerns schon in 1993/94 „etwas knapp" tionsverpflichtung innerhalb eines definierten Zeit-    war (Protokoll Nr. 62, S. 76). raums (Stichtag: 2005) ein Volumen von rund 637 Mio. DM (gestaffelt in zwei Beträge: 487 Mio. DM        a) Geldanlagen der MTW und 150 Mio. DM). Insgesamt hatte die B W AG ein Investitionsvolumen bei beiden Werften von rund         Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Auftrag der 1,2 Mrd. DM zu realisieren. Dazu kamen noch Bela-       Staatsanwaltschaft Bremen, die im Zusammenhang stungen durch die Übernahme der Werften DMV             mit dem Konkurs der B W AG gegen führende und NIR, wo ebenfalls das Investitionsvolumen ver-      Manager des Konzerns ermittelt, die Geschäfts- und traglich fixiert war.                                   Buchungsunterlagen der MTW und der VWS hin- sichtlich der Geldanlagen ausgewertet. Nach den Feststellungen des BKA verhandelte die 3. Geldanlagen der Ostwerften bei der BW        AG      B W AG ab Ende Mai 1993 mit MTW wegen der Zeitgleich mit der Übernahme der unternehme-            Anlage nicht benötigter liquider Mittel. Diese waren rischen Verantwortung für MTW und später VWS            bis dato von MTW „normal" bei Kreditinstituten durch die BVV AG zahlte die THA den GAB gemäß           angelegt worden. Die B W AG drang aber darauf, den vertraglichen Vereinbarungen auf ein Treuhän-       das Geld innerhalb des Konzerns verzinslich anzu- derkonto. Der Treuhänder überwies dann zum jewei-       legen. ligen Stichtag den GAB in drei Tranchen auf von der BVV AG benannte Konten der Ostwerften, so daß im        Am 2. Juni 1993 legte MTW zum ersten Mal 30 Mio. Falle der MTW schon im Januar 1993 90 % des GAB         DM Festgeld bei der BVV AG an. Bis zum 29. Okto- in den Verfügungsbereich der B W AG gelangt waren:      ber 1993 stellte das BKA elf „Geldmarktgeschäfte" Am 8. Oktober 1992 wurden 343,8 Mio. DM (50%), am       mit der B W AG fest. Insgesamt entsprach dies einem 6. Januar 1993 275,1 Mio. DM (40%) ausgezahlt.          Anlagebetrag von rund 365,6 Mio. DM, davon nach Erkenntnissen des BKA ca. 295,65 Mio. DM Beihilfen Der VWS wurde der GAB ebenfalls in drei Tranchen        der THA/BvS. zur Verfügung gestellt: Mit kurzer zeitlicher Verzö- gerung überwies der Treuhänder entsprechend den         Die Anzahl der Geldmarktgeschäfte steigerte sich bis vertraglich vereinbarten Auszahlungsterminen am         zum 31. Dezember 1995 nach den Recherchen des 25. März 1993, am 2. August 1993 und am 6. Januar      BKA auf 35, dabei wurden frei werdende Gelder 1994 jeweüs 195 Mio. DM auf Konten der VWS. Nach       i. d. R. so lange immer wieder neu angelegt, bis sie den Vertragsbestimmungen waren diese Zahlungen         tatsächlich benötigt wurden. Zum Jahresende 1995 als festverzinsliche, aber unbesicherte Darlehen       lief noch ein Geldmarktgeschäft mit einem Anlage- deklariert. Nach Genehmigung und Freigabe der          betrag von 400 Mio. DM. Nach BKA-Berechnungen Beihilfen (Gesamtausgleichsbetrag) durch die EU-       waren davon rund 307 Mio. DM THA-Beihilfen. Kommission sollten die Darlehen in Beihilfen gewan-     Diese Forderung von MTW bestand noch zum delt werden.                                            Zeitpunkt des Konkurses der B W AG und besteht auch heute noch. Zeitweise hatte MTW Beträge von Durch die Auszahlung der Fördermittel vor dem tat-      500 Mio. DM bei der Konzernmutter gebunden. sächlichen Bedarf ergab sich Anfang 1993 und in 1994 eine hohe Liquidität der Werften. Investitions-    Zu den Geldanlagen und der Verzinsung sagte maßnahmen, die ein Finanzvolumen dieser Größen-         Oswald Müller, der damalige Geschäftsführer der ordnung erfordert hätten, waren zu dieser Zeit noch     MTW vor dem Untersuchungsausschuß, der von der nicht in vollem Umfange angelaufen.                     B W AG angebotene Zinssatz habe immer rund 0,5 % über dem bankenüblichen Zinssatz gelegen, so Aus ökonomischer Sicht war es daher sinnvoll, die       daß die Zinsmehreinnahmen zwischen 500 000 DM freie Liquidität der Werften gewinnbringend einzu-      und 800 000 DM geschwankt seien (Protokoll Nr. 64, setzen. Auf Veranlassung der BVV AG legten MTW          S. 33).
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode              Drucksache 13/10900 b) Geldanlagen der VWS                                 Gesteuert wird das Cash-Management von einer zentralen Stelle, meist von der Konzernzentrale. Auch die Geldanlagen der VWS bei der BVV AG            Im Falle des BVV-Konzerns war dies auch die wurden durch das BKA untersucht. Dabei wurde, bis      BVV AG in Bremen, die versuchte, die Liquidität der auf untrennbar vermengte Beträge, die jeweilige        Verbundunternehmen optimal für den Konzern zu Herkunft der Mittel festgestellt.                      steuern. Bei der Auswertung der Kontenbewegungen kam das BKA zu der Erkenntnis, daß ab Mitte Mai 1994       aa) Funktionsweise die Liquidität, die der VWS durch die Auszahlung der Beihilfen zur Verfügung stand, zunehmend bei       Bei der Funktionsweise ist zum einen zu unterschei- der B W AG angelegt wurde. Zum 31. Dezember            den das zentrale Cash-Management, wie es die BVV 1995 waren ca. 263,5 Mio. DM noch im Verfügungs-       AG anfänglich mit den Ostwerften praktizierte, und bereich der BVV AG.                                    das automatische zentrale Cash-Management unter Nutzung eines automatischen Cash-Management- Systems (ACMS). 4. Einführung des automatischen zentralen Cash-Management                                     1. Das einfache zentrale Cash-Management der BVV AG bedeutete lediglich, daß die Tochterunterneh- Ein wesentlicher Punkt bei der Untersuchung der           men ihre freie Liquidität bei der Konzernmutter zu Vorgänge um die Vergabe von öffentlichen Mitteln          besseren Konditionen als bei einer Bank anlegten und deren Verlust durch den Konkurs der B W AG            und die Konzernmutter diese Mittel innerhalb des war das zentrale und automatische Cash-Manage-            Konzerns disponierte. Hinsichtlich dieser Geldan- ment der B W AG, in dessen Rahmen die öffentlichen        lagen wurden jeweils Einzelentscheidungen von Fördermittel der Ostwerften „verloren" gingen.            den Tochterunternehmen getroffen. Der Untersuchungsausschuß hatte zum einen die 2. Beim automatischen zentralen Cash-Management Funktionsweise des automatischen, zentralen Cash-         gibt es ein Konzernkonto als Zielkonto (cc-Konto), Management und Haftungsfragen zu klären. Zum              das von der Konzernmutter geführt wird, sowie die anderen war die Frage der generellen Zulässigkeit         Konten der am zentralen Cash-Management eines Cash-Management unter Einbeziehung öffent-          teilnehmenden (Tochter-)Unternehmen. Die am licher Fördermittel Gegenstand der Beweisaufnahme         automatischen Cash-Management teilnehmenden des Untersuchungsausschusses, da diese einer zweck-       Konten werden täglich und automatisch auf Null bestimmten Verwendung, nämlich der Unterstützung          gestellt, d.h. Guthabenbeträge werden auf das der Ostwerften, unterlagen (Spill-over-Verbot). Hier-     Zielkonto (cc-Konto) gebucht, Negativsalden vom zu hat der Untersuchungsausschuß in einer öffentli-       Zielkonto ausgeglichen. Der tägliche Saldenaus- chen Anhörung Dr. Pfitzer von Schitag Ernst & Young       gleich (Nullstellung) der Cash-Management-Kon- Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprü-           ten kann entweder durch den Einsatz eines auto- fungsgesellschaft als Sachverständigen angehört.          matischen Cash-Management-Systems (ACMS) oder durch manuelle Buchungen erfolgen. Beim a) Begriffsdefinition Cash-Management                     Einsatz eines automatischen Cash-Management- Der Begriff Cash-Management (auch cash concen-            Systems   wird  i. d. R. ein Vertrag mit der kontofüh- tration (cc)) bedeutet Liquiditätssteuerung mit den       renden   Bank  und    den Cash-Management-Teilneh- Zielen:                                                   mern  geschlossen. - Kosten- und Risikominimierung,                       Beim Cash-Management findet ein Gläubiger- bzw. - Maximierung der Erlöse,                               Schuldnerwechsel statt, da aus der Forderung des (Tochter-)Unternehmens gegen die Bank (Guthaben) - Sicherung der kurzfristigen Liquidität,              eine Forderung gegen den Konzern wird, der das - Sicherung des Unternehmenspotentials,                 Zielkonto hält. Umgekehrt wird aus der Verbindlich- - Wahrung der finanz- und leistungswirtschaft- keit des Tochterunternehmens gegenüber der Bank lichen Unabhängigkeit (vgl. dazu und zu nachfol- (Negativsaldo) durch das automatische Cash-Mana- genden Ausführungen Dokument Nr. 106).               gement am Tagesende eine Verbindlichkeit gegen- über dem Zielkonto der Konzernmutter. In beiden Hauptaufgabe des Cash-Management ist die Gestal- Fällen hat die Bank ihre Position als Schuldner bzw. tung der Zahlungsströme, die Disposition der Zah- Gläubiger verloren, die Konzernmutter hat dagegen lungsmittelbestände und das Währungsmanagement. beide Positionen übernommen. Die am automa- Dabei steht die Optimierung der Kassenhaltung im tischen Cash-Management teilnehmenden Unter- Vordergrund. Es soll so viel Liquidität wie nötig aber nehmen haben weder Guthaben noch Schulden ge- so wenig Liquidität wie möglich gehalten werden. genüber der Bank, erhalten also weder Zinsgutschrif- Nur mit einer absolut genauen und verläßlichen Pla- ten von dieser noch müssen sie Zinsen an die Bank nung künftiger Zahlungsvorgänge ist eine optimale zahlen. Kassenhaltung, d.h. ein optimales Cash-Manage- ment, möglich. Es ist umso besser, je zuverlässiger Die Zinssätze beim Cash-Management liegen bei die Plandaten sind. Unerläßlich für ein funktionieren- den Habenzinsen über und bei den Sollzinsen unter des Cash-Management ist deshalb das Reportingsy- dem Bankenzins, da für die Konzernmutter die Zins- stem, das in der Verantwortung des Unternehmens- marge nicht die gleiche Bedeutung hat wie für die bereichs Cash-Management oder Treasury liegt.           Bank.
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode bb) Rechtliche Bewertung/Haftungsfragen                          „Eine zum Schadenersatz verpflichtende Ver- letzung von Eigeninteressen der abhängigen Der Vertrag über ein zentrales Cash-Management ist               Gesellschaft kann im Rahmen eines Cash- ein einfacher schuldrechtlicher Vertrag zwischen                 Management ... dann vorliegen, wenn die dem herrschenden Unternehmen (Konzernmutter)                     Kapitalüberlassung (Kreditgewährung) durch und den Cash-Management-Teilnehmern, den sog.                    die abhängige Gesellschaft an das herrschen- beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen),                   de Unternehmen auf dessen Veranlassung unter Einbeziehung einer Bank.                                   nicht zu marktüblichen Konditionen oder Der Schwerpunkt der rechtlichen Problematik des                  ohne hinreichende Absicherung erfolgt. " Cash-Management hegt im konzemrechtlichen Be-           3. Der qualifiziert faktische Konzern ist keine weitere reich. Es kann aufgrund von Interessenskonflikten zu       Konzernform im Rechtssinne, bei ihm handelt es Schädigungen im Konzern kommen, aus denen sich             sich vielmehr „um eine Entwicklung der Recht- Haftungsprobleme ergeben. Deshalb ist die Art des          sprechung". Konzerns von großer Bedeutung. Je nach dem, ob ein Vertragskonzern, ein einfacher faktischer oder ein         Bei besonders intensiven, nicht durch Beherr- qualifiziert faktischer Konzern Basis des Cash-Mana-       schungsvertrag geregelten Abhängigkeitsverhält- gement ist, sind die Haftungsfragen anders geregelt.       nissen versagt oftmals bei einer Nachteilszufü- gung (Schädigung) des abhängigen Unterneh- 1. Ein Vertragskonzern hegt dann vor, wenn ein             mens das Einzelausgleichsystem des AG-Konzerns Beherrschungsvertrag zwischen Konzernmutter             oder die Schadenersatzpflicht resultierend aus (herrschendes Unternehmen) und Konzerntochter           der Treuepflicht beim GmbH-Konzern greift nicht. (beherrschtes oder abhängiges Unternehmen)              Grund dafür ist, daß „sich die singulären nach- abgeschlossen worden ist, aus dem sich das Recht        teiligen Einflußnahmen des herrschenden Unter- des herrschenden Unternehmens ergibt, Weisun-           nehmens nicht mehr isolieren lassen." Die ent- gen dem beherrschten Unternehmen (Vorstand              stehende rechtliche Regelungslücke wird durch bei AG-Tochter, Geschäftsleitung bei GmbH-              eine analoge Anwendung der Vorschriften aus Tochter) zu erteilen (§291 AktG). Diese Weisun-         dem Vertragskonzernrecht geschlossen. gen dürfen auch nachteilig für das beherrschte Unternehmen sein, sie müssen nur den Interessen         Dr. Pfitzer nannte zwei allgemeine Faktoren, die des herrschenden Unternehmens oder eines ande-          einen qualifiziert faktischen Konzern ausmachen: ren abhängigen Unternehmens dienen.                     a) „das herrschende Unternehmen vernachlässigt die Belange (Eigeninteressen) der abhängigen 2. Ein einfacher faktischer Konzern hegt dann vor,             Gesellschaften und wenn kein Beherrschungsvertrag zwischen Kon- zernmutter und Konzerntöchtern vorhegt, die             b) die der abhängigen Gesellschaft dadurch zuge- Tochterunternehmen also eine größere Eigenstän-             fügten Nachteile lassen sich durch Einzelaus- digkeit besitzen. Beim faktischen Konzern ist zu            gleichsmaßnahmen nicht mehr kompensieren. " unterscheiden, ob es sich um einen AG- oder einen GmbH-Konzern handelt, je nach Unterneh-        cc) Einbeziehung öffentlicher Fördermittel mensform des Tochterunternehmens, da die Haf-        Zur Problematik der Einbeziehung öffentlicher För- tungsfragen bei den beiden Konzernarten unter-       dermittel in ein zentrales automatisches Cash-Mana- schiedlich geregelt sind. gement und zu den Haftungsfragen äußerte sich der - Im faktischen AG-Konzern kann das herrschen-       Sachverständige Dr. Pfitzer vor dem Untersuchungs- de Unternehmen für die abhängige AG nach-         ausschuß dahingehend, daß die Einstellung von teilige Entscheidungen treffen, wenn diese        staatlichen Beihilfen in eine zentrales Cash-Manage- Nachteile innerhalb des Geschäftsjahres wie-      ment keine Frage des Zivil- oder Konzernrechts son- der ausgeglichen werden, oder wenn ein            dern des Subventionsrechts sei: Anspruch auf einen zum Nachteilsausgleich            „Entscheidend ist die Zweckbestimmung, mit der gewährten Vorteil besteht (sog. Einzelaus-           die Zuwendungen geleistet wurden. Diese dürfte gleichssystem). Geschieht beides nicht, so ist       in den seltensten Fällen dahin gehen, die Förder- die herrschende Gesellschaft (bzw. deren             mittel dem geförderten Unternehmen zur freien gesetzliche Vertreter) zum Schadenersatz ver-        Verwendung zu überlassen. Vielmehr besteht in pflichtet (§ 311 i.V.m. § 317 AktG).                 der Regel eine enge Zweckbindung. Eine Einstel- - Beim faktischen GmbH-Konzern herrscht ein             lung in ein zentrales Cash-Management, die dazu striktes Schädigungsverbot zwischen herr-            führt, daß dem geförderten Unternehmen die Mit- schender und beherrschter Gesellschaft auf-          tel zumindest vorübergehend nicht zur Verfügung grund der allgemeinen mitgliedschaftlichen           stehen und unter Umständen sogar das Risiko Treuepflichten. Eine Verletzung der Treue-           ihres völligen Entzugs mit sich bringt, wird sich pflicht hegt dann vor, wenn das Eigeninteresse       damit nicht ohne weiteres vereinbaren lassen. " der abhängigen Gesellschaft verletzt wird. Durch die Verletzung der Treuepflicht entsteht    b) Einführung des automatischen ein Anspruch auf Schadenersatz.                       Cash-Management bei den Westunternehmen Der Sachverständige Dr. Pfitzer hat zur Frage     Etwa zeitgleich zu den Verhandlungen über die Pri- der Schadenersatzpflicht dem Untersuchungs-       vatisierung der MTW im Juni 1992 wurde im Vor- ausschuß ausgeführt:                              stand der BVV AG beschlossen, das zentrale automa-
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode          Drucksache 13/10900 tische Cash-Management für den Konzern einzufüh-      rung und Geldanlage" das Cash-Management mit ren mit den Zielen:                                   seinen Verbundunternehmen. Wesentlicher Bestand- - Senkung der Bankverbindlichkeiten,                  teil dieser Vereinbarung war, daß die am auto- matischen Cash-Management teilnehmenden Un- - Verbesserung des Zinsergebnisses durch günsti-      ternehmen und die B W AG sich untereinander gere Soll- und Habenzinsen,                        keine Sicherheiten stellen wollten. Ein zweiter - Erhöhung der Flexibilität bei der Bereitstellung    wichtiger Punkt war die Verpflichtung der Cash-Ma- von Betriebsmittelkrediten,                        nagement-Teilnehmer, ihre überschüssige, nicht be- nötigte Liquidität dem automatischen Cash-Manage- - Bereitstellung von Projektfinanzierungen aus der    ment uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Sie Liquidität des Konzerns,                           hatten dafür Sorge zu tragen, daß sich die Mittel auf - Reduzierung des Aufwands für Bewilligung, Ab-       einem vom Cash-Management erfaßten Konto be- rechnung und Dokumentation.                        fanden. Dazu hatte die Konzernleitung eine Wirtschafts-       Nach Aussage von Jürgen Schmidt, dem ehemaligen prüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft       Treasurer der B W AG, gab es für die Werften keine beauftragt, einen Stufenplan zur Einführung des       Möglichkeit, eine Teilnahme am Cash-Management zentralen automatischen Cash-Management zu ent-       zu verweigern. Schmidt sagte dem Untersuchungs- wickeln. Dies mündete am 22. September 1993 in ei-    ausschuß: nen Vertrag über das automatische Cash-Manage- ment, den die BVV AG mit sechs Verbundunterneh-           „Es wurden ja keine Verhandlungen geführt in men und der Commerzbank schloß.                           dem Sinne, sondern das sind Vorstandsentschei- dungen gewesen, die letztendlich auch vom Vor- In dieser ersten Phase des automatischen Cash-            stand umgesetzt worden sind. ... Sicherlich waren Management waren die sechs Westunternehmen:               die [Werften, Anm. d. Red.] nicht begeistert, daß -  Atlas Elektronik,                                      sie hier am Cash-Management-System des Bremer Vulkan teilnehmen mußten, und das hat ja auch zu -   Bremer Vulkan Werft und Maschinenfabrik,              dem Zeitpunkt schon hier und da negative Presse- -   Flender Werft,                                        berichte ausgelöst...". (ProtokollNr. 62, S. 77) -   Schichau Seebeckwerft,                            Der Untersuchungsausschuß hat versucht, die einzel- - Lloyd Werft und                                     nen Phasen der Einführung des zentralen Cash- Management bei den Ostwerften zu ermitteln. Dazu - STN Systemtechnik                                   haben ihm die Verträge zum automatischen Cash- in das automatische Cash-Management eingebun-         Management mit dem Titel „Vertrag über die kon- den.                                                  zerninterne Finanzierung und Geldanlage" vorgele- gen, die die Ostwerften im Dezember 1994 unter- In einer zweiten Phase der Einführung des zentralen   schrieben. Auch nach dem Beitritt zum automati- automatischen Cash-Management im BVV-Konzern          schen Cash-Management hatten die Werften immer wurden dann auch die Ostwerften und weitere West-     noch die Möglichkeit, zusätzlich Festgelder zu besse- unternehmen des Verbundes einbezogen, so daß          ren Konditionen (Zins, Laufzeit) als beim Cash- letztlich 43 Unternehmen der BVV AG integriert        Management bei der B W AG anzulegen. Entstand waren.                                                allerdings im Cash-Management ein Liquiditäts- bedarf, der nicht durch Saldierung ausgeghchen wer- c) Einführung des automatischen                       den konnte, wurden Festgeldanlagen aufgelöst und Cash-Management bei MTW und VWS                   dem cc-Konto gutgeschrieben. MTW und VWS führten ihre nicht benötigte Liquidi-     Schmidt nannte in seiner Zeugenvernehmung dem tät seit Einführung des Cash-Management im BVV-       Untersuchungsausschuß allerdings den Dezember Konzern im September 1993 ebenfalls an das cc-Kon-     1993 als Eintrittsdatum der Ostwerften in das auto- to der BVV AG ab; allerdings nicht als Teilnehmer     matischen Cash-Management. Zu dieser Zeit hätten am automatischen Cash-Management, sondern im          die Ostwerften die Verträge zum Cash-Management Rahmen eines einfachen Cash-Management (vgl.          unterschrieben. Die dem Untersuchungsausschuß vorstehend a). Per Einzelfallentscheidung wurde be-   vorhegenden Cash-Management-Verträge vom De- stimmt, in welcher Höhe und zu welchen Konditio-      zember 1994 seien seiner Meinung nach nur Modi- nen die nicht benötigten Mittel der Werften in das    fizierungen der ursprünglichen Verträge gewesen Cash-Management der BVV AG fließen sollten.            (Protokoll Nr. 62, S. 78). Nach dieser Auskunft wären Am 22. August 1994 nahm der BW-Vorstand zur           MTW und VWS schon ein Jahr früher in das automa- Kenntnis, daß das automatische Cash-Management        tische Cash-Management vertraglich eingebunden auf die „wesentlichen Konzernunternehmen" erwei-      gewesen. tert werden sollte. Jetzt wurden im Rahmen einer zweiten Phase auch die Ostwerften aufgefordert,       Prof. Timmermann hat vor dem Untersuchungsaus- entsprechende Cash-Management-Verträge abzu-          schuß den Vorwurf erhoben, daß die Einführung schließen.                                             eines zentralen Cash-Management zielgerichtet nur zu dem Zwecke erfolgt sei, die finanziellen Kapazi- Im November 1994 konkretisierte die B W AG in         täten der Ostwerften für den „eigenen", d.h. west- dem „Vertrag über die konzerninterne Finanzie-         deutschen Konzernbedarf zu nutzen.
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Drucksache 13/10900                 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode Der Untersuchungsausschuß hat sich bei seinen             rung und Geldanlagen" zu unterschreiben. Ver- Recherchen im wesentlichen auf das Gutachten der          tragspartner sollte, entsprechend der neuen Struk- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner ge-       tur des Konzerns, nun nicht mehr die B W AG, stützt, die 1996 im Auftrag der BvS die BVV AG            sondern die zwischengeschaltete Vulkan Schiff- prüfte und dabei u.a. auch den Ablauf der Einfüh-         bau Verbund GmbH (VSV) und die Commerzbank rung des zentralen Cash-Management bei den Ost-           als kontoführende Bank sein. Mit diesem Vertrag werften ermittelte.                                       wurden die näheren Einzelheiten hinsichtlich des Cash-Management geregelt (Protokoll Nr. 64, S. 31). MTW Die MTW schaltete einen Rechtsanwalt ein, der den Nach Erkenntnissen der Wirtschaftsprüfungsgesell-      Vertrag zum Cash-Management überprüfte. Nach schaft und nach Zeugenvernehmungen durch den           Ansicht dieses Rechtsanwalts konnte MTW dem Untersuchungsausschuß stellt sich die Einführung       Cash-Management beitreten, wenn die B W AG die des Cash-Management bei MTW folgendermaßen             Bedingungen: dar: 1. jederzeitige und kurzfristige Verfügbarkeit der - Am 30. November 1993 gab es vom Finanzvor-              Gelder, stand der BVV AG für die Vorstandssitzung am 1. Dezember 1993 eine Vorlage, nach der MTW         2. Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung zum 15. Dezember 1993 Teilnehmer am automa-            durch die BVV AG und tischen Cash-Management werden sollte. 3. Unterzeichnung des Vertrages von der BVV AG - Am 28. Februar 1994 faßte der BVV-Vorstand den Beschluß, daß alle Gelder im Konzern anzulegen      erfüllen würde. Die BVV AG gab in den Punkten eins waren.                                              und drei nach, war aber nicht bereit, die gesamt- schuldnerische Haftung zu übernehmen. Obwohl - Am 14. März 1994 teilte die BVV AG der MTW           nicht alle Forderungen erfüllt wurden, beugte sich diesen Beschluß mit.                                MTW schließlich. Per Aufsichtsratsbeschluß (Auf- - Am 22. August 1994 nahm der BVV-Vorstand die         sichtsratsvorsitzender war der damalige BVV AG- Ausweitung des automatischen Cash-Manage-           Vorstand Günter Smidt) mit einer Gegenstimme wur- ment auf „wesentliche Konzernunternehmen" zur       de dem Beitritt zum konzerninternen Cash-Manage- Kenntnis.                                           ment zugestimmt. - Am 29. August 1994 gab es ein Gespräch in Wis-       - Am 23. Dezember 1994 trat MTW dem „Vertrag mar mit der Präsidentin der THA, Birgit Breuel,        über konzerninterne Finanzierung und Geldanla- deren späteren Nachfolger Dr. Hornef, der gesam-       gen" rückwirkend zum 30. November 1994 bei. ten Vorstandsspitze der BVV AG und Vertretern          Vertragspartner von MTW waren die Zwischen- der MTW. Nach Aussage des Geschäftsführers der         holding VSV und die BVV AG selbst (Protokoll MTW, Oswald Müller, vor dem Untersuchungsaus-          Nr. 64, S. 32). schuß, sei es bei diesem Besuch „einzig und allein " darum gegangen, daß sich Birgit Breuel vor Ort informieren wollte, ob der Privatisierungsver-  VWS trag eingehalten wird und wie das Investitions- konzept aussieht. Dies sei ihr vorgetragen worden.  Aufgrund der Angaben die Hartmuth Rausch, Ge- Das sei der Sinn des Besuches von Birgit Breuel     schäftsführer der VWS, gegenüber der Wirtschafts- gewesen (Protokoll Nr. 64, S. 52).                  prüfungsgesellschaft Susat & Partner machte, hat sich die Einführung des Cash-Management bei VWS In einer Einlassung gegenüber der Wirtschaftsprü-   folgendermaßen rekonstruieren lassen: fungsgesellschaft Susat & Partner, die diese im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit für die      - Am 2. Mai 1994 wurde die VWS während einer BvS im April 1996 einholte, hatte Oswald Müller        Sitzung in Bremen aufgefordert, dem automati- darüber hinaus angegeben, daß der BVV-Vorstand         schen Cash-Management beizutreten. Bis zu die- im Rahmen dieses Gesprächs eindeutige Erklärun-        sem Zeitpunkt legte die VWS freie Liquidität als gen im Sinne der Realisierung der genannten            Festgeld bei der BVV AG an. Investitionen und der genannten Gelder abgege-      - Mit Schreiben vom 16. Dezember 1994 erhielt ben habe. Birgit Breuel habe in diesem Gespräche       VWS die Gesellschafteranweisung, den „Vertrag keine Einwände gegen den Beitritt der MTW in           zum konzerninternen Cash-Management" bis das Cash-Management der BVV AG erhoben.                zum 20. Dezember 1994 zu unterschreiben. Der - Am 1. September 1994 unterzeichnete MTW den             Gesellschafterausschuß als zuständiges Gremium Vertrag über ein Konzern-Cash-Management,              genehmigte den Beitritt der VWS zum konzernin- Vertragspartner war die BVV AG, nach Aussage           ternen Cash-Management; die Unterzeichnung des Geschäftsführers der MTW, Oswald Müller,           des Vertrages erfolgte am 20. Dezember 1994, vor dem Untersuchungsausschuß (Protokoll Nr. 64,       wirksam wurde er zum 22. Dezember 1994. S. 31). Bedenken gegenüber der Einführung eines zentralen - Am 8. Dezember 1994 wurde die Geschäftsleitung       Cash-Management, wie sie kurzzeitig MTW hatte, der MTW von der BVV AG aufgefordert, einen          gab es bei der VWS nicht. Die Geschäftsleitung, weiteren „Vertrag über konzerninterne Finanzie-     insbesondere der Geschäftsführer Rausch sah im
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode        Drucksache 13/10900 Cash-Management eine normale Form der optimalen         Zins sollte verhindern, daß die Werften per Vertrag Planung von Geldströmen.                                gezwungen wurden, die freien Mittel zu einem geringeren als dem Marktzinssatz bei der BVV AG Der Untersuchungsausschuß hat Rausch als Zeugen         anzulegen. u.a. auch zu diesem Vorgang hören wollen. Rausch machte aber - nach Meinung des Untersuchungsaus-        Außerdem verlangte die EU-Kommission einen lük- schusses zu Recht - von seinem Auskunftsverweige-       kenlosen Nachweis der Verwendung der gewährten rungsrecht Gebrauch, da gegen ihn in Zusammen-          Beihilfen, um so einen möglichen Spill-over-Effekt zu hang mit den Vorgängen um den Konkurs der BVV           erkennen. Eine weitere Bedingung der EU-Kommis- AG ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwalt-       sion war, daß die BVV AG die Ostwerften als eigen- schaft Bremen anhängig ist.                             ständige Profit Center zu führen hatte. Dies war 1992 bei der Privatisierung der MTW noch nicht vertrag- d) Zulässigkeit des Cash-Management                     lich fixiert worden, wohl aber bei der Privatisierung unter Einbeziehung von MTW und VWS                  der VWS 1993. Ein zentrales Cash-Management war in den Privati- sierungsverträgen nicht generell ausgeschlossen und somit erlaubt, so lange das Spill-over-Verbot der EU-   THA Kommission Beachtung fand. Obwohl öffentliche Beihilfen, Subventionen etc. immer einer Zweckbin-      Nachdem der THA die ersten Geldanlagen der Ost- dung unterliegen, ist es Unternehmensentscheidung,      werften bei der BVV AG bekannt wurden, forderte wie die Gelder angelegt werden, wenn der Bedarf         sie die BVV AG in ihrem Schreiben vom 20. Dezem- noch nicht eingetreten ist, die Mittel aber schon aus-  ber 1993 auf, den noch nicht freigegebenen Teil- gezahlt wurden. Wesentlich ist nur, daß bei Eintreten   betrag von 463 Mio. DM zurückzuzahlen, Sicher- des Bedarfsfalls die Mittel in vollem Umfang zur Ver-   heiten für die ausgeliehenen Gelder zu stellen, die fügung stehen müssen. D.h. im Falle der Ostwerften      Fristenkongruenz zu wahren und in vierteljährlichen, konnten sich diese durchaus für eine Geldanlage         von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten beim Mutterkonzern entscheiden, wenn diese garan-       Spill-over-Berichten über die Verwendung der För- tierte, daß die Fristenkongruenz gewahrt bleiben        dermittel Auskunft zu geben (Dokument Nr. 107). würde und die Verzinsung den Konditionen am             Dies geschah im Einklang mit der EU-Kommission, Finanzmarkt entsprach. Erst wenn die Rückzahlung        die ja ebenfalls diese Bedingungen gestellt hatte. Die der Geldanlage unmöglich wird, liegt eine Mittelfehl-   THA hatte allerdings nach genauer Prüfung des verwendung vor. Die Fehlverwendung ist in diesem        Sachverhalts und nach dem Gespräch mit dem BVV- Falle darin zu sehen, daß die zweckbestimmten           Vorstand in Wismar (29. August 1994) keine grund- öffentlichen Mittel zur Deckung von Verbindlichkei-     sätzlichen Bedenken gegenüber einem zentralen ten innerhalb des Konzerns verwendet wurden und         Cash-Management, so lange die Fristenkongruenz ein Spill-over-Effekt eingetreten ist. Die unberech-    gewahrt bliebe, was die Konzernleitung zusagte. Der tigte Vorteilnahme eines Dritten, des Konzerns, ver-    Forderung nach Sicherheiten für die Geldanlagen stößt dann auch gegen EG-Recht.                         entsprach die BVV AG aber ebensowenig wie dem Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner     Verlangen nach vierteljährlichen, testierten Spill- stellte in ihrem Gutachten fest, daß die BVV AG         over-Berichten. Die BVV AG war in diesem Zusam- ein Cash-Management-Verfahren angewandt hatte,          menhang lediglich bereit, die Spill-over-Berichte „das bei größeren Konzernen üblich ist und dessen       jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zulässigkeit ... nicht bezweifelt wird, wenn es auch    testieren zu lassen. eine Reihe von Haftungsproblemen aufwirft, die im       Die THA prüfte auch, ob es generell möglich wäre, einzelnen geregelt werden müssen. "                     das Konzern-Cash-Management unter Einbeziehung der Ostwerften der BVV AG zu untersagen, fand aber EU-Kommission                                           weder vertragsrechtliche noch haushaltsrechtliche oder EU-rechtliche Möglichkeiten, das Cash-Mana- Die EU-Kommission machte hinsichtlich der Frage         gement zu unterbinden (Protokoll Nr. 72, S. 27). des Cash-Management unter dem Vorbehalt der Beachtung des Spill-over-Verbots keine Einschrän-       Dem Untersuchungsausschuß haben Hinweise da- kungen.                                                 für vorgelegen, daß sich der Vorstand der BVV AG darüber im klaren war, daß die Gelder der Ost- Ein Spill-over-Effekt bei den Geldanlagen und durch werften nicht einseitig zum Vorteil der Westunter- das automatische Cash-Management konnte nur nehmen des Konzerns eingesetzt werden dürfen und dann verhindert werden, wenn deshalb in einem eigenen Ostkreislauf zu verbleiben - die Fristenkongruenz eingehalten blieb und            hatten. - ein marktüblicher Habenzinssatz vereinbart war. Da die Ostwerften nicht durch einen Beherrschungs- Fristenkongruenz bedeutete in diesem Fall, daß die      vertrag mit der BVV AG verbunden waren, sondern dem Konzern zur Verfügung gestellten Geldanlagen        als eigenständige Profit Center geführt werden soll- und Cash-Guthaben jederzeit für die Werften wieder      ten, bestand ein faktisches GmbH-Konzernverhält- verfügbar sein mußten. Bei Bedarf hatte die BVV AG      nis, das durch die Einführung eines zentralen Cash- die benötigte Summe sofort an die Werften auszu-        Management spezifiziert wurde zum qualifiziert zahlen. Das Verlangen nach einem marktüblichen          faktischen Konzern.
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Drucksache 13/10900                Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode e) MTW, VWS und Westunternehmen als Teilnehmer        Nach den Erkenntnissen des Untersuchungsaus- am automatischen Cash-Management                   schusses war die Einführung des Cash-Management bei der B W AG eine geplante, von einer Unterneh- MTW und VWS waren Unternehmen, die aufgrund           mensberatung begleitete unternehmerische Ent- ihrer hohen Liquidität das Zielkonto des Cash-Mana-   scheidung. Die Unternehmen, darunter auch die Ost- gement der B W AG täglich speisten, weshalb über      werften, die Gelder in das zentrale Cash-Manage- den gesamten Zeitraum der Teilnahme am Cash-          ment einstellten, bekamen eine bessere Verzinsung Management Forderungen gegenüber dem Konzern          als bei den Banken, die Unternehmen, die aufgrund bestanden.                                            eigener Liquiditätsschwäche auf Kredite angewiesen MTW trat im September 1994 offiziell dem automa-      waren, hatten weniger Sollzinsen durch die Finanzie- tischen Cash-Management bei und hatte Ende dieses     rung über das Cash-Management zu zahlen. Insofern Monats rund 28,5 Mio. DM in das Cash-Management       hatten alle Tochterunternehmen der B W AG finan- eingestellt. Bei MTW schwankten die ins Cash-         zielle Vorteile, solange das Cash-Management funk- Management eingestellten Beträge zwischen 1,5 Mio.    tionierte und sich die Einzahlungen und Auszahlun- DM und 190,5 Mio. DM.                                 gen in etwa die Waage hielten bzw. der Konzern selbst von den Banken für kreditwürdig gehalten VWS wurde erst im Dezember 1994 offiziell Mitglied    wurde. des automatischen Cash-Management und brachte Auch die Beihilfen der Ostwerften, die in das zentrale einen Betrag von rund 76,4 Mio. DM ein. Danach be- Cash-Management flössen, waren so lange gut ange- wegten sich die Summen zwischen 9,7 Mio. DM und legt, wie die Werften jederzeit darüber verfügen - in der Spitze - 399,5 Mio. DM im September 1995. konnten, d. h. so lange die Fristenkongruenz gewahrt Zu diesem Zeitpunkt hatte VWS die gesamten liqui- blieb. den Mittel der Werft in das Cash-Management ein- gestellt und keinerlei Festgeldanlagen. Ab August 1995 überschritten die Geldanlagen der      5. Wirtschaftliche Schwierigkeiten der BW       AG Ostwerften im automatischen Cash-Management           Um die wirtschaftliche Lage der B W AG beurteilen erstmals die 100-Mio.-DM-Grenze.                      zu können, muß die Unternehmensstruktur des Kon- zerns näher betrachtet werden. 1987 war Dr. Henne- Parallel zu den Cash-Management-Einlagen hatten       mann in den Vorstand der BVV AG gekommen und beide Werften i.d.R. Festgeldanlagen bei der B W      im gleichen Jahr zum Vorstandsvorsitzenden ernannt AG, die sich in mehrstelliger Millionenhöhe beweg-    worden. Seine unternehmerische Vision war es, ten. So waren im Oktober und November 1995 rund       einen maritimen Konzern aufzubauen, um auf dem 500 Mio. DM von MTW bei der B W AG angelegt. Im       Weltmarkt konkurrieren zu können. Zwischen 1987 gleichen Zeitraum hatte VWS keine Gelder bei der      und 1989 erfolgte die Sanierung des Unternehmens- Konzernmutter angelegt, wohl aber Cash-Manage-        bereichs „Schiffbau", der Bereich „Industrie" wurde ment-Einlagen von 356,4 Mio. DM bzw. 313,4 Mio.       durch Akquisition neuer Unternehmen auf- und aus- DM. Einen Monat später, im Dezember 1995, betru-      gebaut; insgesamt wurde durch Diversifikation das gen die MTW-Festgelder rund 400 Mio. DM, die          Tätigkeitsfeld des Konzerns enorm vergrößert. Dazu Cash-Management-Einlagen rund 190,5 Mio. DM;          waren erhebliche Finanzmittel notwendig. Ab 1993 VWS hatte rund 263,5 Mio. DM Cash-Management-         stand dann die Konsolidierung und Ertragskraft- Einlagen, insgesamt rund 854 Mio. DM. Im Januar       steigerung im Vordergrund der unternehmerischen 1996 betrugen die gesamten Geldanlagen (Festgeld      Planung. und Cash-Management-Einlagen) der beiden Werf- ten rund 855,3 Mio. DM, am 21. Februar 1996 waren     Um die wirtschaftliche Lage der B W AG beurteilen es rund 846,1 Mio. DM.                                und den Zeitpunkt, ab dem die Fördermittel der THA/BvS zweckentfremdet verwendet wurden, Von der Einführung des Cash-Management profitier-     näher bestimmen zu können, hat sich der Unter- ten die Westunternehmen der B W AG am meisten,        suchungsausschuß mit der wirtschaftlichen Entwick- da sie sich häufig in finanziellen Schwierigkeiten    lung des Konzerns beschäftigt. Dazu hat ihm das befanden, in erster Linie die Verlustunternehmen      Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat Dörries Scharmann und Senator-Linie.                  & Partner „Zu den Einlagen der Ostwerften in das Nur zwei Westuntemehmen aus dem Bereich der           zentrale ,cash concentration' der Bremer Vulkan Ver- B W AG - STN Atlas Elektronik und Flender Werft -     bund AG, Bremen" vorgelegen, das diese im Auftrag besaßen regelmäßig ein Guthaben auf ihrem cc-Konto,   der BvS 1996 erstellte. Ferner nahm Dr. Erbe, Leiter so daß sie ihre Guthaben auf das Zielkonto des auto-  der Stabsstelle „Besondere Aufgaben" bei der BvS matischen Cash-Management transferieren konnten.      und mit der Analyse der beschlagnahmten Akten der B W AG beauftragt, eine Begutachtung der Finanz- lage der B W AG vor, die dem Untersuchungsaus- f) Zusammenfassung                                    schuß für seine Arbeit vorgelegen hat. Das Cash-Management ist eine in großen Konzernen,     Anhand dieser Unterlagen hat der Untersuchungs- aber auch in kleineren Unternehmen durchaus übliche   ausschuß drei Phasen der (Finanz)Entwicklung der Methode, die Liquidität optimal zu planen und einzu-  BVV AG feststellen können. Zum ersten den Zeit- setzen. Insofern war die Einführung dieses Instru-    raum 1992/93, als es zum Kauf der Schiffswerften in ments bei der B W AG keine ungewöhnliche Maß-         den neuen Bundesländern kam; dann das Jahr 1994, nahme, die grundsätzlich bedenklich gewesen wäre.     in dessen Verlauf die B W AG versuchte, durch Kon-
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode        Drucksache 13/10900 solidierung sowie durch eine neues Finanzkonzept       schuß, geplant sei die Konsolidierung der Westbe- die Liquiditätslage des Konzerns zu stabilisieren, und triebe verbunden mit einem Abbau an Arbeitsplätzen als dritte Phase 1995/96, in der sich die finanzielle  gewesen. Dies habe man aber dann nicht realisiert, Lage der BVV AG immer mehr zuspitzte, verschie-        denn schon im August 1993 sei man von den Vorga- dene „Rettungsaktionen" gestartet wurden, letztend-    ben abgewichen. U. a. aus diesem Grund habe er am lich aber der Konkurs des Konzerns nicht abgewen-      1. November 1993 um die Entbindung aus seinem det werden konnte.                                     Vorstandsvertrag gebeten (Protokoll Nr. 62, S. 11 f.). a) Finanzlage 1992/93                                  b) Finanzkonzept 1994 Zum Zeitpunkt der Werftenübernahmen stellte sich       Für das Jahr 1994 rechnete der Vorstand der BVV AG die finanzielle Situation des Konzerns dank vorange-   schon in der Finanzplanung Ende 1993 mit einer not- gangener Kapitalerhöhungen äußerst positiv dar. Die    wendigen Kreditaufnahme von rund 900 Mio. DM, Eigenkapitalquote betrug 1992 ca. 25% und nach         die zur Finanzierung der Investitionen, einschließlich Aussage von Dr. Scheider, dem damaligen Aufsichts-     des Eigenanteils bei den Ostinvestitionen, benötigt ratsvorsitzenden der B W AG, hatte der Konzern         werden würden. „eine gute Eigenkapitalausstattung", die „eigentlich für den Umsatz viel zu hoch" war (Protokoll Nr. 62,    Die Beschaffung der hierfür notwendigen zusätz- S. 65). Dem entgegen steht allerdings die Aussage      lichen Kredite sollte durch „Beleihung von Grundver- des ehemaligen Vorstandsmitglieds Prof. Timmer-        mögen (DM 200 Mio.), der Elektronik-Beteiligungen mann, der vor den Untersuchungsausschüssen in          (DM 400 Mio.) und der Investitionen der Ostwerften Bremen und Schwerin behauptete, die finanzielle        (DM 300 Mio.)" erfolgen. Für die Wirtschaftsprü- Lage der B W AG sei schon im Moment der Werften-       fungsgesellschaft Susat & Partner war es allerdings übernahme kritisch gewesen und es sei keineswegs       fraglich, ob Bankkredite in diesem Umfang von der genügend Eigenkapital im Konzern vorhanden ge-         B W AG hätten beschafft werden können, zumal die wesen, um die erforderlichen Investitionsleistungen    Banken nur bereit gewesen wären, Kredite in dieser zu erbringen (vgl. vorstehend I.3.c).                  Höhe auszureichen, wenn sich die Länder Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und der Bund betei- Betrachtet man anhand der Geschäftsberichte die        ligt hätten (Bürgschaften). Doch diese ursprüngliche Entwicklung der Ertragslage und der Einzelab-          Finanzplanung wurde nicht realisiert. schlüsse der Verbundunternehmen von 1990 bis 1994 so kann festgestellt werden, daß schon 1993 ein        Im Sommer 1994 änderte die BVV AG ihr ursprüng- Jahresfehlbetrag von rund 190,7 Mio. DM in der Ge-     liches Finanzkonzept, es galt nun das von Anton winn* und Verlustrechnung des Konzerns ausgewie-       Schneider neu entwickelte Konzept. Nach Aussage sen wurde, im Gegensatz zu einem Jahresüberschuß       von Dr. Rüdiger Zinken, dem damaligen Finanzvor- von 75 Mio. DM in 1992. Die Wirtschaftsprüfungs-       stand (ab 23. Juni 1994), waren der Grund für das gesellschaft Susat & Partner stellte in ihrem Gutach-  neue Konzept die Finanzlücken, die sich aus der ten fest, daß „die Bereiche Schiffbau, Maschinen-      früheren Finanzkonzeption ergeben hatten und die und Anlagenbau, Elektronik und Beteiligungen           schon im Prüfbericht 1993 genannt worden waren wechselnd in beiden Jahren [1993 und 1994, Anm. d.     (Protokoll Nr. 60, S. 7). Diese sollten geschlossen Red.] Verluste ausweisen, die sich in der 'Zwischen-   werden. Vorgaben und Ziele des Schneiderschen summe' ungeachtet einer Verbesserung im Vergleich      Finanzkonzeptes waren (Protokoll Nr. 60, S. 9): zum Vorjahr auf - [minus, Anm. d. Red.] DM 316 Mio     1. keine weitere Eigenkapitalerhöhung, (Vorjahr - [minus, Anm. d. Red.] DM 489 Mio) addie- ren. ... Die Einzelabschlüsse [der genannten Berei-    2. keine langfristige Kreditaufnahme, che, Anm. d. Red.] zeigen ganz überwiegend und in      3. Verbesserung der Ertragskraft, Summe eine klare Verlustlage. " 4. Ordnen der Bilanzstruktur, um eine fristenkongru- Der Untersuchungsausschuß hat daraus abgeleitet,          ente Finanzierung zu erreichen, daß die BVV AG bei Abschluß der Privatisierungs-       5. keine neuen Akquisitionen, verträge nicht in dem Maße mit finanziellen Mitteln ausgestattet war, wie von der Geschäftsleitung der     6. Reduzierung der Investitionen auf das Notwendig- Eindruck erweckt wurde. Zwar war der Konzern auf          ste, Expansionskurs und verfolgte das von Dr. Henne-        7. Reduzierung des Umlaufvermögens, mann definierte Ziel des Aufbaus eines maritimen Konzerns, doch war die Ertragslage der einzelnen       8. Trennung von nicht betriebsnotwendigem Vermö- Unternehmensbereiche nicht konstant, sondern              gen, schwankte zwischen positiven und negativen Erfol-      9. Trennung von der Senator-Linie. gen. Dr. Zinken sollte das neue Finanzkonzept, das ohne Aus diesem auch der Konzernleitung bekannten           Kreditaufnahmen auskommen wollte, umsetzen. Die Grund und auf Drängen von Prof. Timmermann             Drei-Jahres-Finanzplanung der B W AG, beginnend (Controlling-Vorstand) fand vom 19. bis 21. Juli 1993  im Herbst eines Jahres, wurde an die neuen Vorga- eine Klausurtagung der B W AG statt, in deren Ver-     ben angepaßt. lauf Maßnahmen beschlossen wurden, die eine finanzielle Sanierung des Konzerns zum Ziel hatten.    Am 13. Oktober 1994 trug Schneider zusammen mit Prof. Timmermann sagte dem Untersuchungsaus-           den Vorständen Schnüttgen und Dr. Zinken der
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Drucksache 13/10900                 Deutscher Bundestag-13. Wahlperiode THA, namentlich Dr. Hornef und Dirk Groß-Blote-        antwortlich zeichnenden Wirtschaftsprüfungsgesell- kamp (Vertragsmanagement), dieses Konzept vor.         schaft. Im Verlaufe des gesamten Jahres 1994 wurden je-        aa) Gutachten der Boston Consulting Group doch immer mehr die zweckbestimmten Beihilfen               (Krisensitzung am 3. Juli 1995) der Ostwerften zur Deckung der Liquiditätslücken innerhalb des Konzerns beigezogen.                     Die Boston Consulting Group (BC) hatte anfänglich die Aufgabe, das Schiffsbaukonzept der BVV AG zu Betrachtet man die Geldanlagen der Ostwerften bei      beleuchten, sollte aber dann, in Erweiterung des der BVV AG, ist festzustellen, daß am 31. März 1994    Untersuchungsauftrages, sich ressortübergreifend (Ende des Berichtszeitraums für den Spill-over-Be-     auch um das Finanzkonzept kümmern und eventu- richt des I. Quartals 1994) sämtliche Einlagen der     elle Risikopotentiale feststellen (Protokoll Nr. 60, Ostwerften an diese zurückgezahlt wurden. Dies         S. 29 f.). Grund hierfür war, daß aus dem überarbeite- dokumentierte sowohl in den Augen der Werften als      ten Schiffsbaukonzept, das neue Investitionen in auch der THA eine Liquidität der BVV AG, die in        diesem Bereich beinhaltete, die Notwendigkeit diesem Maße nicht vorhanden war. Daß diese Rück-       erwuchs, auch das Finanzkonzept zu überprüfen. Die zahlung eine Kraftanstrengung der BVV AG war, ist      Präsentation des neuen Schiffsbaukonzeptes fand im aus der Tatsache ersichtlich, daß die Gelder der Werf- Mai 1995 statt. Die Endpräsentation und damit auch ten mit Wertstellung 5. April 1994 schon wieder bei    die Präsentation des Finanzkonzeptes der BC folgte der BVV AG angelegt waren und somit wieder zur         einen Monat später, am 3. Juli 1995. BC berechnete Deckung einer Unterfinanzierung des Konzerns           in ihrer Analyse einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf dienten.                                               von mehr als eine Mrd. DM für den Zeitraum 1995 bis 1997 für den BVV-Konzern und stellte einen Allerdings kam es nach Aussagen der Geschäftsfüh-      „sofortigen Handlungsbedarf zur Abdeckung von rer der Ostwerften vor dem Untersuchungsausschuß       kurzfristigen Liquiditätsrisiken fest sowie die Not- nie zu dem Fall, daß sie bei Bedarf ihre Geldanlagen   wendigkeit zur Aufnahme langfristiger Kredite. " angefordert und dann nicht wieder zurückgezahlten      Diese Ansicht wurde allerdings vom Konzernvor- bekommen hätten. Für 1994 lag aufgrund dieser          stand nicht vertreten. Seiner Meinung nach war Tatsache noch keine Mittelfehlverwendung seitens       selbst unter einer „worst case"-Annahme die Lage der BVV AG vor.                                        des Konzerns bei weitem nicht so kritisch, wie es BC Insgesamt ist festzustellen, daß Ende 1994 die Mittel  darstellte. der Ostwerften noch relativ sicher im zentralen Cash- Management angelegt waren. Der Konzern hatte die       bb) Liquiditätslücke von 300 Mio. DM im August 1995 Möglichkeit, sie jederzeit bei Bedarfsmeldung der      Im Sommer 1995 zeichneten sich immer deutlicher Werften durch Bankkredite zu ersetzen (Dokument        die Finanzprobleme der BVV AG ab. Es gab zum Nr. 105).                                              einen erhebliche Probleme bei der Umsetzung des von Dr. Zinken entwickelten Schiffsbeteiligungs- c) Drohende Zahlungsunfähigkeit 1995                   modells. Außerdem zeichnete sich beim Bau des Passagierschiffs Costa ein Gesamtverlust von rund 1995 wurde die Lage der BVV AG kritischer. Die in     160 Mio. DM für den Konzern ab. Nach Aussage 1994 für 1995 angekündigten Erträge konnten nicht     Dr. Zinkens vor dem Untersuchungsausschuß ent- realisiert werden, da die Westunternehmen hohe         hielten die Quartalshochrechnungen der operativen Verluste verzeichneten.                                Einheiten des Konzerns allerdings keinerlei Hin- weise auf drohende Verluste (Protokoll Nr. 60, S. 20). Gekennzeichnet war das Jahr 1995 aufgrund der im- mer wieder auftretenden Liquiditätsengpässe bei der    Der Konzern ging am 21. August 1995, entsprechend B W AG durch einen ständigen Wechsel von „Kri-         der Prognostizierung der BC, von einem zusätzlichen sensitzungen" des Vorstands und „Entwarnung"           Finanzbedarf aufgrund von „Einnahmeverschiebun- durch die Banken, die neue Kreditlinien eröffneten.    gen" von eine Mrd. DM aus. Zur Deckung der Fi- Es gab Gutachten, die die wirtschaftliche Situation    nanzlücke sollte nach den Vorstellungen des Vor- realistisch einschätzten und gleichzeitig das Inter-   stands eine Erhöhung des Kreditvolumens um 300 esse einer privaten Investorengruppe, Millionenbe-     Mio. DM genügen. Ein entsprechender Kreditantrag träge in die BVV AG zu investieren.                    an Commerzbank und Dresdner Bank wurde formu- liert. Zur Kreditsicherung bot die B W AG Schiffsbe- Der Untersuchungsausschuß hat die wichtigsten und      teiligungen sowie Aktien von BW-Töchtern an. Am für das Fortbestehen des Konzerns entscheidenden       22. August kam die Mitteilung der Commerzbank, Sitzungen untersucht. Die nach Ansicht des Unter-      daß sie bereit sei, ein Konsortium zu bilden, das die suchungsausschusses erste Krisensitzung fand am        notwendigen 300 Mio. DM unter der Bedingung be- 3. Juli 1995 statt, in deren Verlauf der Vorstand der  reitstellen würde, daß sich neben der Dresdner Bank B W AG durch ein Gutachten der Boston Consulting       noch andere Banken beteiligten. Group (BC) über die schlechte Finanzlage des Kon- zerns informiert wurde. Schon einen Monat später       Dr. Zinken erklärte zu der Liquiditätslücke vor dem wurde eine zweite Krisensitzung notwendig. Es folg-    Untersuchungsausschuß, mögliche Geldgeber zu ten außerordentliche Aufsichtsratsitzungen und ver-    diesem Zeitpunkt wären neben Commerzbank und schiedene Gespräche mit der BvS, dem Bremer Senat      Dresdner Bank eine britische Bank und die BfG Bank und immer wieder mit Cooper & Leybrand Deutsche        gewesen. Parallel habe er auch mit einer Londoner Revision AG (C & L), der für die Konzernprüfung ver-   Investorengruppe verhandelt, die ein Schuldschein-
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