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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 darlehen in Höhe von 300 Mio. DM als „private solaten Wirtschaftslage des Konzerns gezogen: Der placement" ungesichert bei der BVV AG plazieren Vorstandsvorsitzende Dr. Hennemann, Finanzvor- wollte (Protokoll Nr. 60, S. 19). Hierzu sei es jedoch stand Dr. Zinken und Vorstand Prof. Triebold schie- aufgrund der extrem verschlechterten Finanzsitua- den aus dem Konzernvorstand aus. Günter Smidt tion und der Krisensitzungen des Vorstandes der wurde Nachfolger von Dr. Zinken und übernahm in B W AG im August und September 1995 nicht mehr kommissarischer Funktion den Vorstandsvorsitz. gekommen. ff) Vorstandssitzung am 9. Oktober 1995 cc) Krisensitzung am 25. August 1995 In dieser Sitzung wurde deutlich, daß der Konzern- Wegen der sich immer weiter verschlechternden vorstand ganz konkret mit der Auszahlung der Finanzlage fand auf Initiative der Hausbanken der öffentlichen Beihilfen (hier 194 Mio. DM Investitions- BVV AG, der Commerzbank und der Dresdner Bank, beihilfen für MTW) rechnete, um sie zur Liquiditäts- bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cooper & deckung einzusetzen. Dieser Betrag wurde dann Leybrand Deutsche Revision AG (C & L) eine „Kri- einen Tag später, am 10. Oktober 1995, von der BvS sensitzung" statt. Teilnehmer waren: Vertreter der freigegeben. B W AG (u.a. Smidt, Schnüttgen und Schmidt), Ver- treter der C & L, der Commerzbank aus Frankfurt, gg) Krisensitzung am 29. November 1995 Hamburg und Bremen, der Dresdner Bank aus Frankfurt und Bremen, der Bremer Landesbank und Bei dieser Sitzung in Bremen waren neben dem der Hibeg sowie die Senatoren für Finanzen und Vorstand der BVV AG und den Wirtschaftsprüfern Wirtschaft des Landes Bremen. Nicht anwesend der C & L auch Mitarbeiter der BvS (Pommerenke waren Vertreter der Bundesregierung (BMF bzw. und Kerl) sowie Vertreter der Hansestädte Bremen BvS oder BMWi). Während dieser Sitzung wurde von und Hamburg anwesend. Ferner waren Vertreter der C & L noch einmal deutlich gemacht, daß zu diesem Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Zeitpunkt der Konzern unterfinanziert sei und rund Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein- 300 Mio. DM, wie von BC schon einen Monat vorher geladen. Nicht eingeladen war das BMF, das aber, prognostiziert, bis Ende 1995 fehlen würden. Auf die nach Aussage von Dr. Theo Waigel vor dem Unter- drohende Finanzlücke hätte C & L schon im Konzern- suchungsausschuß, Anfang Dezember 1995 von die- abschluß 1993 hingewiesen. C & L legte am 28. Au- ser Sitzung durch einen Besprechungsvermerk des gust 1995 das Gutachten schriftlich vor. Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern erfuhr (Protokoll Nr. 94, S. 26). Dieser Vermerk ent- dd) Konsortialkredit- und Sicherheitenpoolvertrag hält aber nicht die von der Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft C & L protokollierte Aussage des dama- Am 30. August 1995 schloß das Konsortium Dresdner ligen BW-Vorstandsvorsitzenden und Hennemann- Bank, Bremer Landesbank und Hibeg unter Führung Nachfolgers Günter Smidt, der den Anwesenden der Commerzbank mit der BVV AG einen Konsortial- erklärte, daß es für die BVV AG unmöglich sei, die im kredit- und Sicherheitenpoolvertrag über 300 Mio. Rahmen des Cash-Management bei der BVV AG DM. Kreditnehmer war aber nicht der BVV-Konzern angelegten Gelder der Ostwerften, rund 900 Mio. direkt, sondern die beiden Ostwerften VWS und NIR DM, bedarfsgemäß zur Verfügung zu stellen. Außer- (Neptun Industrie Rostock GmbH) sowie die Acht- dem sei es nicht möglich, die InvestitionsVerpflich- zehnte COPIA Vermögensverwaltungsgesellschaft tungen (Eigenanteil der BVV AG) aus den Privatisie- mbH (18. COPIA), ebenfalls eine Tochtergesellschaft rungsverträgen zu realisieren. Es gebe innerhalb des der B W AG. Nach Aussage von Dr. Hennemann vor Konzerns eine „akute Liquiditätslücke im Dezember dem Untersuchungsausschuß war in den Verträgen 1995". Smidt erläuterte aber gleichzeitig, daß das eine weit über die Kreditsumme hinausgehende Be- Grundkapital der BVV AG nicht geschädigt sei. Hin- sicherung vereinbart worden (Protokoll Nr. 60, S. 84). sichtlich der Ertragslage versprach er für 1996 ein Das Kreditvolumen von 300 Mio. DM setzte sich ge- ausgeglichenes Ergebnis, für 1997 und 1998 stellte er mäß dem Vertrag folgendermaßen zusammen: sogar Gewinne in Aussicht (Dokument Nr. 105 und VWS: 68,75 Mio. DM, Dokument Nr. 108). NIR: 21,15 Mio. DM, hh) Verlust der Cash-Management-Einlagen 18. COPIA: 210,00 Mio. DM. am 22. Dezember 1995 Die Prognose von Günter Smidt bestätigte sich nicht. ee) Außerordentliche Aufsichtsratsitzung am 11. September 1995 Am 22. Dezember 1995 teilte der Vorstand der BVV AG offiziell der BvS mit, daß es für den Konzern nicht Der Konzernvorstand beantragte in der außerordent- mehr möglich sei, die Beihilfen der Ostwerften, die lichen Aufsichtsratsitzung am 11. September 1995 sich zu diesem Zeitpunkt im automatischen Cash- die „Genehmigung des Kredit- und Konsortialvertra- Management der BVV AG befanden, an die Ostwerf- ges über ein Gesamtvolumen in Höhe von 300,0 Mio. ten auszuzahlen. Ohne staatliche Hilfe oder Kredite DM"; 100 Mio. DM waren bereits zur Auszahlung fäl- der Banken sei eine Auszahlung unmöglich. Eine lig, die restlichen 200 Mio. DM waren, nach Angaben schriftliche Bestätigung dieser mündlich getroffenen des Vorstands in dieser Sitzung, einen Tag später, am Aussage erfolgte am 3. Januar 1996 (Dokument 12. September 1995 auszahlungsbereit. Der Auf- Nr. 105). Zu dieser Zeit war Dr. Udo Wagner der neue sichtsrat stimmte der Kreditaufnahme zu, gleichzeitig Vorstandsvorsitzende der BVV AG (Bestellung am wurden aber personelle Konsequenzen aus der de- 14. Dezember 1995).
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode d) Vergleichsantrag und Konkurs 1996 Management und die Kreditaufnahmen sind auch Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trotz diverser Gespräche des BW-Vorstandes mit Bremen, die prüft, ob hierin eine Verletzung der Ver- den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, mögensbetreuungspflicht zu sehen ist (vgl. nach- Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Meck- stehend VI.). lenburg-Vorpommern, in denen um Finanzhilfen nachgesucht wurde, sowie mit der BvS und anderen a) Einbehalt von Zinsen Stellen der Bundesregierung konnte der Konzern nicht mehr gerettet werden. Prof. Timmermann hat bei seiner Zeugenver- nehmung vor dem Untersuchungsausschuß aus- Am 17. Januar 1996 fand ein erstes Gespräch des geführt, die Ostwerften hätten ihre liquiden Mit- neuen Vorstandsvorsitzenden der B W AG, Dr. Wag- tel entsprechend betriebswirtschaftlichen Gesichts- ner, und des ebenfalls neu im Amt befindlichen Auf- punkten zinsgünstig angelegt. Nach seiner Erinne- sichtsratsvorsitzenden Hero Brahms mit dem Vor- rung sei Mitte 1993 eine Zinsgutschrift von ca. 57 stand der BvS, dem Bundeskanzleramt, dem BMF Mio. DM erfolgt. „... und der Gesamtvorstand [der und dem BMWi statt. Zielrichtung der Zusammen- BW AG, Anm. d. Red.] hatte gemeint, daß es doch so kunft war die Rettung der Ostwerften durch eine sei, daß die Zinsen für solche Gelder ja doch dem Ge- Abspaltung aus dem BW-Konzernverbund. Wagner samtverbund zuzurechnen seien. ... Meine Auffas- und Brahms wurden veranlaßt, eine Prüfung des sung war eigentlich auch so, daß die Zinsen auf diese Cash-Management von einer Wirtschaftsprüfungs- Gelder nun auch den Ostbetrieben zur Verfügung gesellschaft durchführen zu lassen, um festzustellen, gestellt werden könnten", da es deren Gelder waren, in welchem Umfang öffentliche Fördermittel der Ost- die angelegt worden seien (Protokoll Nr. 62, S. 10). werften in das Cash-Management eingeflossen und eventuell verloren waren. Die Wirtschaftsprüfungs- Nach Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses gesellschaft KPMG wurde mit dieser Prüfung am hat die B W AG die aufgelaufenen Zinsen, die den 2. Februar 1996 beauftragt, sie legte am 23. Februar Ostwerften für ihre Geldanlagen zustanden, nicht 1996 einen Zwischenbericht vor. Danach war es für einbehalten, sondern wieder konzernintern namens den Vorstand der B W AG schon seit 1994 absehbar, der Werften angelegt, so daß sie nach wie vor als daß die zur Deckung vorhandener Finanzlücken ver- Liquidität der B W AG zur Verfügung standen. Dies wendeten Ostgelder nicht mehr uneingeschränkt bestätigen auch die Spill-over-Berichte der Werften. rückzahlbar waren. Die Ergebnisse der Prüfung führ- ten zur Erstattung einer Strafanzeige gegen Verant- b) Know-how-Verkauf wortliche der B W AG durch die BvS am 24. Februar 1996. Prof. Timmermann erhob in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß im Zusammenhang mit dem Einen Tag vorher, am 23. Februar 1996, stellte der Verkauf von technischem Know-how an die Ostwerf- Vorstandsvorsitzende der BVV AG, Dr. Wagner, den ten schwere Vorwürfe gegen die B W AG. Seiner Vergleichsantrag. Am 1. Mai 1996 wurde das Kon- Aussage zufolge verkaufte der Konzern den „tech- kursverfahren über die B W AG eröffnet. nisch rückständigen" Werften MTW und VWS ver- altete Konstruktionspläne und dergleichen zu über- höhten Preisen. Auf diese Idee sei man während der 6. Beschaffung von Liquidität mit Hilfe Klausurtagung vom 19. bis 21. Juli 1993 gekommen. der Ostwerften Know-how-Verkauf bzw. der Erwerb von Know-how war gemäß den Privatisierungverträgen eine Investi- Die sich permanent seit 1993/94 durch die Unterneh- tion und konnte aus den Beihilfen finanziert werden. mensgeschichte hinziehende Liquiditätsknappheit Prof. Timmermann wiederholte diese Vorwürfe vor der B W AG veranlaßte den Konzernvorstand zu ver- den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen schiedenen Maßnahmen, durch die Liquidität für in Bremen und Schwerin. So erklärte er vor dem den Konzern beschafft werden sollte. Prof. Timmer- Untersuchungsausschuß des Landes Bremen, es sei mann, der seit Übernahme der Ostwerften bis Ende ein Know-how-Transfer in Höhe von 50 bis 80 Mio. 1993 im Vorstand der BVV AG war, hat sich dahinge- DM angestrebt gewesen. Auf diese Weise hätten die hend vor dem Untersuchungsausschuß geäußert, daß Westunternehmen des Konzerns liquide Mittel die B W AG drei Möglichkeiten sah, wie sie sich bekommen, es wären keine Kosten entstanden und über die Ostgelder finanzieren konnte. Zum einen die Investitionszusagen gegenüber der THA wären sei dies über den Einbehalt der Zinsen, die die Ost- ebenfalls erfüllt gewesen (UA Bremen, Protokoll werften für die Anlage der Beihilfen erzielten, ge- Nr. 16, S. 1603/8-1604/3). Vor dem Untersuchungs- schehen. Eine zweite Möglichkeit war der Verkauf ausschuß des Landtages in Mecklenburg-Vorpom- von Know-how an die Werften und als drittes die Ein- mern behauptete er: führung eines zentralen Cash-Management (Proto- koll Nr. 62, S. 11). „Jeder Fachmann wußte, daß das diesem Wert in keiner Weise entsprach, vielleicht nicht einmal Ein viertes Instrument zur Beschaffung von Liquidität 8 Mio. DM, genau kann ich das nicht beurteilen. " in 1995 soll, wie u.a. der Prokurist der VWS, Horst (3. PUA, Protokoll Nr. 7, S. 59) Grützmacher in der TV-Reportage: „Gesucht wird ... Die Schuld an der Vulkan-Pleite" am 26. November Zu diesen Behauptungen befragt, äußerte Prof. Tim- 1997 berichtete, die Kreditaufnahme der Werften mermann vor dem Untersuchungsausschuß, es habe und das Einstellen der Kreditsumme ins Cash-Mana- eine Wettbewerbssituation zwischen den Werften in gement gewesen sein. Speziell das zentrale Cash- Ost- und Westdeutschland gegeben.
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 „Also gab man keine modernen Zeichnungen, der Know-how-Verkäufe der BVV AG an MTW und sondern von eh schon auch im Osten sehr bekann- VWS vorgenommen, aber keine Anhaltspunkte für ten Schiffen. Dieses sollte dann kosten - sicherlich die Richtigkeit der Behauptungen Prof. Timmer- sehr überhöht - 80 Millionen. ... Ich war damals manns gefunden (Protokoll Nr. 71, S. 136). von der Hanse Holding aus ja Vorgesetzter der Geschäftsführung der Werft in Wismar und habe c) Kreditaufnahmen denen das untersagt, das Geld zu transferieren und die Überweisung zu unterschreiben. Aber ich Nach einer Aussage des ehemaligen Prokuristen der war noch nicht ganz ausgeschieden dann, da ist VWS, Horst Grützmacher, soll die B W AG insbeson- das dann doch auf Druck von Bremen von den dere in 1995 (September bis November) die Ostwerf- Geschäftsführern gemacht worden. " (Protokoll ten regelrecht gezwungen haben, Überbrückungs- Nr. 62, S. 10) kredite bei der Commerzbank aufzunehmen und eigene Vermögenswerte als Sicherheit zu stellen. Hierzu hat der Untersuchungsausschuß auch die da- Grützmacher behauptete, die VWS habe „auf Veran- maligen Geschäftsführer der MTW, Friedo Ulpts und lassung des Vorstandes der BW AG mehrere Darle- Oswald Müller, befragt. Beide stellten eine derartige hen zugunsten des Cash-Managements des Vulkan- Weisung von Prof. Timmermann in Abrede. Müller Konzerns in Höhe von rund 100 Mio. DM aufnehmen waren auch keine Rechnungen über 80 Mio. DM müssen. " U. a. nahm VWS am 30. August 1995 einen bekannt (Protokoll Nr. 64, S. 16 f. und S. 41). Ulpts, Kredit von 68,75 Mio. DM auf und stellte ihn ins der nach eigenem Bekunden den Know-how-Kauf Cash-Management der BVV AG. Diese Summe war mit abwickelte, erklärte vor dem Untersuchungsaus- Teil des 300-Mio.-DM-Kredits, den Konsortialbanken schuß, es seien an MTW Konstruktionspläne für die im September 1995 ausreichten. Grützmacher be- damals aktuelle Containerschiffserie, für Kühlschiffe hauptete weiter, die B W AG habe die Geschäftsfüh- und für ein Tankschiff zu einem Preis von rund rer der VWS gezwungen, diesen Kredit aufzuneh- 40 Mio. DM verkauft worden. Er war, ebenso wie men. In dem bereits erwähnten TV-Bericht vom Müller der Meinung, der Wert des gelieferten Mate- 26. November 1997 sagte Grützmacher, er habe der rials (Blaupausen, Lieferantenlisten etc.) habe durch- Geschäftsleitung in Stralsund erklärt, dies sei der aus dem von der BVV AG geforderten Preis entspro- endgültige Beweis, daß die Gelder im Cash-Manage- chen (Protokoll Nr. 64, S. 11 f., 38 ff.). ment versickerten, aber aus Bremen sei von Günter Smidt die unmißverständliche Drohung gekommen, In den vierteljährlichen Spill-over-Berichten der MTW bei Weigerung die VWS-Gehälter nicht auszuzahlen. an die THA/BvS wurde auch der Know-how-Verkauf von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C&L ge- Weitere Feststellungen zu den Behauptungen Grütz- prüft und als nicht zu beanstanden erklärt. Auch die machers hat der Untersuchungsausschuß nicht tref- THA/BvS war mit dem gezahlten Preis einverstan- fen können, allerdings ermittelt die Staatsanwalt- den. schaft Bremen in dieser Sache. An VWS wurde ebenfalls technisches Know-how ver- Die genannte Kreditsumme von 68,75 Mio. DM wur- äußert. Peter Güldensupp, von 1992 bis März 1993 de im Rahmen des Cash-Management der Konzern- Vorsitzender der Geschäftsleitung der VWS, erläu- leitung zur Verfügung gestellt und von dieser zur terte dem Untersuchungsausschuß, er habe von Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei den Günter Smidt den Auftrag bekommen, entsprechen- Westunternehmen eingesetzt. Dadurch waren die de Verträge vorzubereiten. Verkauft worden seien Werften verschuldet, obwohl sie aufgrund ihrer sowohl die Konstruktionspläne für Schiffe als auch hohen Liquiditätsausstattung durch die Beihilfen der die Einkaufslisten (Lieferantenlisten) und die Stück- THA/BvS keinen Kreditbedarf hatten. listen. Auch MTW nahm zusammen mit der Bremer Vulkan „Also im Grunde genommen das, was eine Werft Werft GmbH (BVW) einen (zweiten) Kredit für den sich sonst mühsam erarbeiten muß, und wofür BW-Konzern Anfang November 1995 auf. Hierbei letztendlich auch jahrelange Erfahrung erforder- handelte es sich um 70 Mio. DM, für deren Sicherheit lich ist, um so ein System aufzubauen. " (Protokoll allein MTW garantieren mußte. Nr. 68, S. 20) Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt auch in diesem Zusammenhang gegen ehemalige Vorstands- Güldensupp sagte weiter, daß sich die Schichau See- mitglieder der B W AG. beckwerft, von der die Pläne kamen, etwas „geziert" habe, das „Kostbarste", nämlich ihr Know-how zu Durch den Konkurs der B W AG entstanden MTW verkaufen. Der Verkauf des technischen Wissens der ein Schaden von 590,4 Mio. DM und VWS von 263,5 Schichau Seebeckwerft an VWS kam allerdings nie Mio. DM (vgl. nachstehend VI). zustande, da es keine Einigung hinsichtlich des Prei- ses, rund 70 Mio. DM, und der Zahlungsmodalitäten d) Rechnungen der St. John's Shipping Company Ltd. gab (Protokoll Nr. 68, S. 21). Durch eine Strafanzeige der PDS-Fraktion im Land- Auch der verantwortliche Direktor des Vertrags- tag Mecklenburg-Vorpommern sowie durch die TV- management, Dirk Groß-Blotekamp, wurde vom Reportage „Gesucht wird ... Die Schuld an der Vul- Untersuchungsausschuß zu diesem Thema befragt. kan-Pleite" vom 26. November 1997 hat der Unter- Nach seiner Auskunft habe die THA zusammen mit suchungsausschuß von Rechnungen der St. John's einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Prüfung Shipping Company Ltd. an die VWS Kenntnis
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode erlangt. Die St. John's Shipping Company, die auf lichen Verlusten enden konnte. Ein weiterer für den der englischen Kanalinsel Jersey eine Briefkasten- „Untergang" des Konzerns wesentlicher Grund war adresse besitzt, stellte mit Datum 18. Januar 1994, nach Auffassung des Untersuchungsausschusses, 26. Januar 1994 und 2. Februar 1994 drei Rechnun- daß Vorstandsmitglieder und mittleres Management gen aus über jeweils 400 000 brit. Pfund, umgerech- durch diverse Doppel- und Dreifachfunktionen inner- net ca. 1 044 900 DM. Berechnet wurden Leistungen halb des Konzerns mit ihren Aufgabengebieten über- in Indonesien. fordert waren und es so in verschiedenen Unterneh- mensbereichen zu gravierenden Führungsmängeln Dem Untersuchungsausschuß hat hierzu weiterhin kam. das Wortprotokoll der genannten TV-Reportage vor- gelegen, in der der damalige Prokurist der VWS, Dem Untersuchungsausschuß haben sich im wesent- Horst Grützmacher, sich zu dem Sachverhalt äußerte. lichen fünf Gründe, die sich teilweise gegenseitig be- Nach Darstellung Grützmachers hatte VWS weder dingten, als Ursache für den Konkurs des Konzerns Geschäftsbeziehungen zur St. John's Shipping Com- dargestellt: pany auf Jersey-Island noch nach Indonesien. Josef 1. Dr. Hennemanns zuweilen realitätsferne Visionen, Klar, damals Vorstand der B W AG und zuständig für die zu unternehmerischen Fehlentscheidungen die Ostwerften, habe die Rechnungen aus Bremen führten: mitgebracht, es habe sich aber bei der VWS niemand gefunden, der die Rechnungen als „sachlich richtig" Übereinstimmend bekundeten alle Zeugen aus gezeichnet habe. Trotz Weigerung habe die VWS die der Konzernleitung und dem Aufsichtsrat vor dem Rechnungen dann auf Weisung der Bremer Ge- Untersuchungsausschuß, daß die treibende Kraft schäftsleitung begleichen müssen. im Konzern der Vorstandsvorsitzende Dr. Henne- mann war. Dessen rhetorische Fähigkeiten und Weitere Feststellungen hierzu hat der Unter- Überzeugungskraft hätten immer wieder den suchungsausschuß nicht treffen können. Die Staats- Gesamtvorstand überzeugt, an die Vision eines anwaltschaft in Bremen ermittelt in dieser Ange- „maritimen Konzerns" zu glauben. So bemerkte legenheit (vgl. nachstehend IV.). Dr. Scheider, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der BVV AG, vor dem Untersuchungsausschuß: 7. Ursachen für den Konkurs der BW AG „Ich glaube schon, daß auch die Leute dort in Berlin [gemeint sind die THA-Mitarbeiter, Anm. Der Untersuchungsausschuß hat nicht nur den Priva- d. Red.] beeindruckt waren von der Art und tisierungsvorgang intensiver betrachtet, sondern Weise, wie Hennemann seine Gedanken vorge- auch die Gründe, die zu den finanziellen Schwierig- tragen hat. " (Protokoll Nr. 62, S. 71) keiten innerhalb des BVV-Konzerns und letztendlich Die unternehmerische Zielsetzung von Dr. Henne- zum Konkurs führten, näher beleuchtet. Dazu haben mann war, den Konzern durch Unternehmens- verschiedene Zeugen aus dem Leitungsbereich des akquisitionen auszubauen. Prof. Timmermann Konzerns Aussagen vor dem Untersuchungsaus- äußerte sich in seiner Zeugenaussage vor dem schuß gemacht. Ferner haben das Gutachten der Untersuchungsausschuß zu diesem Thema und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner und wies darauf hin, daß der Konzern 1993 eine gute die Ermittlungsergebnisse des Leiters der Stabsstelle Chance gehabt hätte, wenn sich die Konzernlei- „Besondere Aufgaben" der BvS, Dr. Erbe, sowie die tung auf die „Kernkompetenzen" und die Haupt- Ermittlungsergebnisse des BKA, das im Rahmen der märkte „konzentriert" und „nicht weiter wild Amtshilfe von der Staatsanwaltschaft Bremen ein- akquiriert" hätte (Protokoll Nr. 92, S. 67). geschaltet worden war, vorgelegen. Alle Gutachten und Berichte beschäftigen sich mit den Vorgängen in Im gleichen Tenor ist die Aussage von Dr. Zinken der BVV AG in den Jahren 1992 bis 1995. gehalten: Eine der Ursachen für den Konkurs der BVV AG war „Es ist ja relativ wenig organisch gewachsen. die fehlende Ertragskraft des Konzerns, da Gewinne Es ist viel sehr rasch zusammengekommen ... . nicht im geplanten Maße realisiert werden konnten. Es prallten ja ganz unterschiedliche Kultu- Dies bestätigte auch der ehemalige Finanzvorstand ren aufeinander: Schiffbauer und Elektroniker, Dr. Zinken vor dem Untersuchungsausschuß (Proto- Schiffbauer und Maschinenbauer, Software- koll Nr. 60, S. 42). Spezialisten, eine Reedereilinie; will sagen: was alles in einem Konzern dieser Größenordnung Der Untersuchungsausschuß hat Faktoren festge- zusammenkam, sich früher nicht gekannt hat. stellt, die direkt oder indirekt zur schlechten Ertrags- Die Fusion STN und Atlas - das waren früher lage und damit zum Konkurs beitrugen. Zum einen Wettbewerber auf dem Markt. " (Protokoll Nr. 60. war die Schiffbaubranche ein Bereich, in dem die S. 45) Werften der B W AG mit den asiatischen Märkten konkurrieren mußten, was durch die Übernahme der Und Dr. Scheider meinte insbesondere zum Kauf auf den Ostmarkt spezialisierten Werften MTW, VWS von MTW und VWS: und NIR zumindest anfänglich sehr schwierig wurde. „Ich selbst hatte eigentlich gedacht, es reichte Nicht zu unterschätzen ist auch die Rolle des Vor- aus, wenn der Vulkan sich an der MTW ... betei- standsvorsitzenden Dr. Friedrich Hennemann gewe- ligt, weil dort eine gewisse Parallelität mit der sen, der eine Unternehmenspolitik betrieb, die ent- SSW, mit der Seebeck Werft, in Bremerhaven weder große Gewinne einbringen oder mit erheb- vorhanden war .... Der Vorstand ist dann aber
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode D r u c k s a c h e 13/10900 weit darüber hinausgegangen und hat immer Prof. Triebold wurden ausgewechselt und Günter weitere Überlegungen angestellt zu Engage- Smidt übernahm kommissarisch bis zur Bestellung ments, was zunehmend zu einem immer kriti- von Dr. Udo Wagner am 14. Dezember 1995 den scheren Verhältnis zwischen mir und dem Vor- Vorstandsvorsitz. stand geführt hat... ." (Protokoll Nr. 62, S. 58) Insgesamt hat der Untersuchungsausschuß über- 2. Ein überfordertes Management, das den gestellten einstimmend mit der Wirtschaftsprüfungsgesell- Aufgaben teilweise nicht mehr gerecht werden schaft Susat & Partner festgestellt, daß insbeson- konnte: dere ab 1990 die Vorstands- und Aufsichtsratsmit- Der Vorstand setzte sich zusammen aus dem Vor- glieder in einer „nicht unerheblichen Zahl" wech- standsvorsitzenden Dr. Hennemann und vier selten, wobei einzig Dr. Hennemann eine Kon- weiteren Vorstandsmitgliedern. Die einzelnen stante des Konzerns war. Vorstandsmitglieder und die Manager der oberen 4. Eine Ergebnis-, Bilanz-, Finanzplanung, die den Leitungsebene waren gezwungen, mehrere Funk- Erfordernissen eines Großkonzerns nicht gerecht tionen im Konzern zu übernehmen, weshalb sie wurde: mit der Erfüllung ihrer Einzelaufgaben oftmals überfordert waren oder gar in Interessenskonflikte Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C & L stellte gerieten. So war z.B. Josef Klar Vorstand des während der Krisensitzung am 25. August 1995 Unternehmensbereichs Schiffbau in Bremen und fest: gleichzeitig Geschäftsführer bei VWS in Stralsund. Und auch Prof. Timmermann hatte mehrere Funk- „Ein integriertes Planungssystem der drei klassi- tionen im Gesamtkonzern übernommen: Er war schen Bereiche Ergebnis-, Bilanz- und Finanz- anfänglich stellvertretendes, dann ordentliches planung besteht nicht auf Konzernebene". Mitglied im BVV-Vorstand und gleichzeitig Ge- Das gleiche galt für das konzerninterne Kontroll- schäftsführer der Hanse Holding. Zudem hatte er system, mittels dem die Zielerreichung überprüft mehrere Aufsichtsratsmandate bei Konzernunter- wurde. nehmen übernommen (Aufsichtsratsvorsitzender bei MTW und Aufsichtsrat bei VWS und NIR). Zu Hinzu kam, daß das Zahlenmaterial nicht von diesen personellen Verflechtungen hat der Unter- allen Unternehmen des Konzerns mit der gleichen suchungsausschuß Prof. Timmermann befragt. Er Sorgfalt erstellt wurde. bestätigte die Vermutung des Untersuchungsaus- schusses, daß es oftmals zu Interessenskollisionen Negativ war auch, daß der Konzern bis zum Früh- gekommen war, und erklärte: jahr 1995 kein zentrales Währungsmanagement hatte, obwohl er von internationalen Märkten ab- „Das war in der Sache positiv, in bezug auf die hängig war und Lieferungen und Leistungen und Interessenskonflikte ... für den einzelnen, der z.B. der gesamte Chartermarkt im Schiffsbereich betroffen war, sehr, sehr schwierig. Man mußte i. d. R. in Fremdwährungen (US-Dollar) abgerech- sich im Vorstand in Bremen rechtfertigen für net wurden. Die Wechselkursrisiken wurden nicht das, was man anders tat, als der Vorstand es mit den Methoden eines modernen Finanzmana- wollte. " (Protokoll Nr. 92, S. 58) gements abgefangen, so die Aussage von Dr. Zin- ken vor dem Untersuchungsausschuß (Protokoll 3. Häufig wechselnde Zuständigkeiten innerhalb des Nr. 60, S. 15). BVV-Vorstandes: Dies machte sich vor allem auch im Vorstands- Insgesamt wurden die Unternehmensrisiken hin- bereich Finanzen bemerkbar, der seit dem 1. März sichtlich des zu erwartenden Kreditbedarfs „ten- 1987 in die Zuständigkeit von Dr. Hennemann und denziell" unterschätzt. seines Mitarbeiters Johannes Karl Schnüttgen fiel. 5. Mangelnde Transparenz im Vorstand: Nach Aussage des damaligen Finanzvorstands Dr. Zinken, sei das Vorstandsmitglied Anton Die mangelnde Transparenz und die fehlende Schneider von der Bankenseite gedrängt worden, Kommunikation innerhalb des Konzerns und den Finanzbereich von Dr. Hennemann abzuzie- gerade auch auf Vorstandsebene wurde u. a. durch hen und einen eigenständigen Unternehmens- die Tatsache dokumentiert, daß der Finanzvor- bereich Finanzen zu schaffen (Protokoll Nr. 60, stand Dr. Zinken nicht über die Beauftragung der S. 6). Schneider bemühte sich, Dr. Zinken, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Boston Consul- noch bei der THA Leiter des kaufmännischen ting Group informiert war, ein Gutachten zur Ren- Direktorats unter Dr. Hero Brahms war (Brahms tabilität, Struktur und zum künftigen Finanzbedarf selbst war ab dem 14. Dezember 1995 Aufsichts- des Unternehmensbereichs Schiffbau zu erstellen. ratsvorsitzender der BVV AG) für diesen Vor- Dr. Zinken berichtete dem Untersuchungsaus- standsposten zu gewinnen. Dr. Zinken wurde schuß: dann am 23. Juni 1994 zum Finanzvorstand be- stellt und trat am 1. Oktober 1994 in die BVV AG „Es lief eine Untersuchung der Boston Consul- ein. Nach dieser Aufsplittung der Zuständigkeiten ting Group. Die Tatsache, daß sie lief, war mir kam es im Verlaufe der außerordentlichen Auf- auch nicht bekannt ... . Als ich davon erfuhr, sichtsratsitzung am 11. September 1995 erneut zu habe ich mich eingeklinkt und gesagt, daß ich einer personellen Umstrukturierung. Die drei Vor- aber wissen möchte, was da ist ...". (Protokoll standsmitglieder Dr. Hennemann, Dr. Zinken und Nr. 60, S. 28 f.)
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode 8. Kenntnis der Leitungs- und Aufsichtsgremien III. Kenntnis der Bundesregierung und der über den tatsächlichen Zustand THA/BvS von der zweckentfremdeten des Konzerns Verwendung öffentlicher Fördermittel und Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses Maßnahmen, die Fördermittel zu sichern waren ab dem Zeitpunkt die Fördermittel im Cash- Management für die Ostwerften verloren, ab dem die Der Untersuchungsausschuß hatte gemäß III.3.c) Werften auf erste Anforderung hin keine Rückzah- des Untersuchungsauftrages auch zu klären, welche lung erhielten. Dies war erstmalig im Dezember 1995 Kenntnisse die Bundesregierung (BMF als Rechts- der Fall. Es stellte sich für den Untersuchungsaus- und Fachaufsicht der THA/BvS und BMWi als Kon- schuß die Frage, ab wann der Konzernleitung be- taktstelle zwischen Werftenindustrie und EU-Kom- kannt war, daß die Rückzahlung an die Ostwerften mission) und die THA/BvS selbst hinsichtlich der gefährdet oder unmöglich war. zweckentfremdeten Verwendung der Fördermittel hatten. Die Frage war insbesondere, zu welchem Mit der sich in 1995 abzeichnenden Verschlechte- Zeitpunkt die THA/BvS erkennen konnte, daß die rung und drohenden Zahlungsunfähigkeit hat sich B W AG die für die Ostwerften bestimmten Förder- auch Susat & Partner im Auftrag der BvS eingehend mittel zweckentfremdet einsetzte, welche Maßnah- befaßt und versucht festzustellen, ab wann es für die men unternommen wurden, um dies zu verhindern handelnden Personen bei der B W AG, aber auch bei und wann die THA/BvS erkennen konnte, daß die der BvS zu erkennen war, daß die BVV AG auf einen BVV AG auf einen Konkurs zusteuerte und dadurch Konkurs zusteuerte (vgl. dazu nachstehend III.). der Verlust der Fördermittel drohen würde. Eine wesentliche Rolle spielte in diesem Zusammen- a) Vorstand hang die Geldanlage der Ostwerften bei der B W AG Nach Feststellung der Wirtschaftsprüfungsgesell- und deren zentrales Cash-Management, da dadurch schaft Susat & Partner „hatte der Vorstand spätestens die Gelder der Ostwerften in den direkten Verfü- seit dem 3. Juli 1995 Kenntnis davon, daß erhebliche gungsbereich der B W AG gelangten. Einnahmeverschiebungen eingetreten waren", daß das Finanzkonzept nicht wie geplant realisiert wer- den konnte und „daß die fristengerechte Rückzah- 1. Kenntnisse und Maßnahmen der THA/BvS lung der cc-Mittel [Fördermittel im Cash-Manage- ment, Anm. d. Red.] nicht mehr sichergestellt war". Bei der Untersuchung der Frage, ab wann die THA Ab diesem Zeitpunkt beschäftigte man sich intensiv die Gefährdung der Fördermittel hatte erkennen mit der Finanzplanung und war bemüht, zusätzliche können, ist für den Untersuchungsausschuß von ent- Liquidität zu beschaffen. Susat & Partner lag aller- scheidender Bedeutung gewesen, welche Prüf- und dings ein Vorstandsprotokoll vor, in dem es heißt, die Kontrollrechte sich die THA bei Vertragsabschluß Feststellungen der Boston Consulting Group im Juh hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel hatte 1995, der Konzern habe einen zusätzlichen Liquidi- sichern können und ob sie über das Vertragsmanage- tätsbedarf von rund 1,1 Mrd. DM, seien „nicht einmal ment die vertraglich zugesicherten oder ihr aufgrund unter 'worst case'-Gesichtspunkten gerechtfertigt". haushaltsrechtlicher und EU-rechtlicher Vorschriften Weiter stellte der Vorstand fest, daß ein „tatsäch- zustehenden Kontrollrechte auch entsprechend aus- liches" Liquiditätsrisiko bis Ende September 1995 übte. nicht bestehe. Zweiter untersuchungsrelevanter Sachverhalt in diesem Zusammenhang war, wie die THA/BvS das Thema Cash-Management im BW-Konzern behan- b) Aufsichtsrat delte und welche Schritte seitens der THA/BvS Der Aufsichtsrat hat zum ersten Mal offiziell in seiner unternommen wurden, für eine Besicherung der Bei- Sitzung am 11. September 1995 von den Liquiditäts- hilfen im Cash-Management zu sorgen und somit problemen des Konzerns erfahren. Auch hier hat der einen möglichen Verlust zu verhindern. Untersuchungsausschuß die Frage zu klären ver- sucht, ob es für den Aufsichtsrat schon vorher Zur Beurteilung des Sachverhaltes und zur Beant- erkennbar war, daß sich der Konzern in akuten Liqui- wortung dieser Fragen haben dem Untersuchungs- ditätsschwierigkeiten befand. Zur Klärung dieser ausschuß über die durchgeführten Zeugenverneh- Frage haben dem Untersuchungsausschuß wiederum mungen hinaus Berichte der Bundesregierung, der nur das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesell- BvS und des BMF sowie des BRH teilweise in „VS- schaft Susat & Partner und der Bericht von Dr. Erbe VERTRAULICHER " Einstufung vorgelegen. vorgelegen. a) Personelle Zuständigkeiten Susat & Partner kommen zu dem Schluß, daß der für das Vertragsmanagement Aufsichtsrat „die unmittelbar bevorstehende Liqui- ditätskrise erst am 11. September 1995 erkennen" Die THA/BvS hatte sowohl zu den Werften in Meck- konnte. Nicht erkennen können habe der Aufsichts- lenburg-Vorpommern als auch zur Konzernleitung rat, „daß die Liquiditätskrise im Ergebnis nicht zu der B W AG vor und nach der Privatisierung direkten beherrschen war und daß jedenfalls die rechtzeitige Kontakt. Die THA/BvS war nicht nur für die Ausge- Rückzahlung der Einlagen der Ostwerften nicht mehr staltung der Privatisierungsverträge, sondern auch gesichert war. " für Überwachung der Einhaltung der vertraglichen
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 Bestimmungen (Vertragsmanagement, Vertragscon- und Investitionszusagen, für die Kontrolle der ord- trolling) verantwortlich. nungsgemäßen Verwendung der THA-Beihilfen und der Bezahlung des Kaufpreises zuständig. Seinem Da die Werftenprivatisierung ein sog. vorstands- Direktorat oblag es auch, die Einhaltung der vertrag- relevanter Fall war, fiel sie aufgrund der seit 1. Ja- lichen Zusagen bei der Privatisierung der Ost-Werf- nuar 1991 geltenden Organisationsstruktur der THA ten zu kontrollieren und bei Vertragsverstößen gege- in den Zuständigkeitsbereich „Privatisierung der benenfalls einzugreifen. Groß-Blotekamp äußerte Küstenindustrie" von Dr. Klaus Peter Wild. Er führte hierzu vor dem Untersuchungsausschuß: auch anfänglich die Verhandlungen mit der B W AG hinsichtlich des Verkaufs von MTW und VWS. Nach „Ich habe versucht, sie [die Privatisierungsver- einer weiteren Umstrukturierung der THA/BvS träge, Anm. d. Red.] umzusetzen. Wie schwer dies (1. Juni 1992) war Dr. Wild nur noch für die Privati- beim Bremer Vulkan war, das kann man sich vor- sierung der MTW zuständig, der Vorstand Dr. Klinz stellen, wenn Sie solche Verträge haben wie vom übernahm die Privatisierungsverantwortung für die Bremer Vulkan. ... Wenn Sie als direkter Vertrags- VWS. Nach der Privatisierung der Ostwerften blieb manager mit Hunderten von Verträgen umzuge- auch das Vertragsmanagement im Vorstandsbereich hen haben, dann können sie natürlich Verträge der THA/BvS angesiedelt. Die Zuständigkeiten im vergleichen. Manchmal sind Verträge geschlossen Vorstandsbereich wechselten allerdings mehrere worden, bei denen die Treuhandanstalt in einer Male: Im Februar 1994 trug Dr. Klinz für beide Werf- sehr, sehr guten Position war, in einer sehr guten ten die Verantwortung, ab 1. November 1994 wurde Machtposition. Da sind Verträge gemacht worden, diese auf den späteren Präsidenten der BvS, Dr. Hor- die waren toll für uns als Vertragsmanager, weil nef, übertragen und am 1. Februar 1995 wechselte wir natürlich minutiös und sehr, sehr exakt be- diese Aufgabe auf Rudolf Bohn (Dokument Nr. 105). stimmte Dinge steuern und kontrollieren konnten. Beim Bremer Vulkan war das offensichtlich so Auf Arbeitsebene waren für Vertragsmanagement und Vertragscontrolling in der THA die kaufmänni- nicht durchsetzbar, und das heißt, wir standen da schen Direktorate des jeweiligen Vorstandsbereichs manchmal vor einer Riesenmauer und wußten (nach Branchen gegliedert) zuständig. Nach einer nicht, was wir überhaupt noch durchsetzen konn- Umstrukturierung der THA zum 1. Juli 1993 wurden ten. Wir wußten, was wir vertragsgemäß machen sog. Vertragsmanagement-Direktorate eingerichtet, durften, und das ist im Vergleich zu anderen Ver- die nunmehr für bestimmte Unternehmen zuständig trägen eben halt sehr wenig. Das meine ich waren (Dokument Nr. 105). Zu seinen Aufgaben als damit. " (Protokoll Nr. 71, S. 121) Direktor des Vertragsmanagement erläuterte Dirk Groß-Blotekamp kritisierte vor dem Untersuchungs- Groß-Blotekamp, der für die Privatisierungsverträge ausschuß die Ausgestaltung der Prüf- und Kontroll- von MTW und VWS zuständige THA-Direktor, in sei- rechte in den Privatisierungsverträgen. Seiner Mei- ner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß: nung nach war die THA/BvS in einer sehr schwachen „Sie analysieren erst mal die Verträge. Sie schauen Position, da sie - im Gegensatz zu Vereinbarungen in sich an, welche Möglichkeiten Sie haben, welche anderen Privatisierungsverträgen in anderen Bran- Aufgaben da sind. Sie stellen eine bestimmte chen -z.B. keine eigenen Wirtschaftsprüfungsgesell- schaften zu den Ostwerften schicken konnte, um die Gruppe zusammen, die für diese Verträge zukünf- Realisierung der Investitionen oder generell die Wirt- tig zuständig sind, externe wie interne Leute. schaftslage prüfen zu lassen. In diesen Fällen sei ... Man analysiert: Was dürfen wir, was können allerdings die THA in einer fast gefährlicheren Rolle wir, was können wir mit den Verträgen überhaupt gewesen, weil sie „mitzuregieren" hatte, was wieder- machen, worauf müssen wir achten, welche Zeit- um möglicherweise ein Schritt zuviel gewesen sei abläufe ergeben sich, wo sind die Schnittstellen, (Protokoll Nr. 71, S. 121 f.). was kann passieren, was kann nicht passieren? Sie richten sich also praktisch auf das Leben mit dem Gleichzeitig trug Groß-Blotekamp auch die Verant- Vertrag ein. " (Protokoll Nr. 71, S. 118) wortung dafür, daß die THA/BvS selbst ihre Ver- pflichtungen aus den Privatisierungsverträgen ein- b) Ausübung der vertraglich geregelten hielt und die Existenz der Ostwerften gesichert war. Prüf- und Kontrollrechte Er bzw. seine Mitarbeiter waren auch immer zuge- Im Falle der Werftenprivatisierung betreute Groß- gen, wenn im BMWi bzgl. der Privatisierungsverträ- Blotekamp seit Juh 1993 bis zum Konkurs der B W ge und den Forderungen der EU-Kommission Be- AG die Privatisierungsverträge von MTW und VWS. sprechungen stattfanden. Nach seinen Angaben aber Groß-Blotekamp übernahm die Akten, in denen „weniger aktiv" als vielmehr „aufpassend", damit sämtliche MTW und VWS betreffenden Unter- die Forderungen der EU-Kommission auch entspre- lagen (Privatisierungsverträge, Verhandlungsproto- chend umgesetzt werden konnten (Protokoll Nr. 71, kolle, Unternehmenskonzept etc.) enthalten waren. S. 119). RA Dr. Schütte, der schon bei den Privatisierungsver- handlungen dabei war, wurde als externer Berater aa) Gesamtausgleichsbetrag (GAB) des Vertragsmanagement hinzugezogen. Vertraglich geregelt war die Auszahlung eines GAB Als Leiter des Kaufmännischen Direktorats und spä- als öffentliche Fördermittel zur Unterstützung der ter des Vertragsmanagement Direktorat 2 war Groß- wirtschaftlichen Tätigkeiten der Ostwerften. Dieser Blotekamp für die Überwachung der im Rahmen der GAB war eine fixe Summe, die in Tranchen ausge- Privatisierung vertraglich garantierten Arbeitsplatz- zahlt wurde. Er setzte sich aus verschiedenen Teil-
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Positionen zusammen, die für eine unterschiedliche tien oder sonstige Sicherheiten für die Darlehens- Verwendung gedacht waren (Verlustausgleich, Inve- summe von der BVV AG verlangt. Dies begründete stitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen, Schließungsbei- sie damit, daß wegen der Kürze des Überbrückungs- hilfen). Damit keine zweckentfremdete Verwendung zeitraums die Besicherung gegenüber der BVV AG der Fördermittel stattfinden konnte, sollte die Ver- nicht durchsetzbar gewesen wäre. wendung der verschiedenen Beträge überwacht und entsprechend den vertraglichen Festlegungen kon- Wegen einer zwischenzeitlich von der B W AG beab- trolliert werden. sichtigten Standortverlagerung der MTW innerhalb Wismars (sog. Haffeld-Konzept) sah sich die EU- Der Verlustausgleich zur Abdeckung eventuell noch Kommission bis Ende 1993 nicht in der Lage, rest- aus der Zeit vor der Privatisierung der Ostwerften liche Betriebsbeihilfen für die MTW in Höhe von resultierender Verluste (Betriebsverluste) war ge- 463 Mio. DM freizugeben. Die B W AG wurde dar- deckelt, d. h. weder nach oben noch nach unten kor- aufhin von seifen der THA am 20. Dezember 1993 rigierbar, egal wie hoch die tatsächliche Verlustgröße veranlaßt, diesen bereits als Darlehen ausgezahlten war. Aufgrund dieser Deckelung war es seitens der Betrag auf Sperrkonten zurückzuführen, wo das Geld THA nicht notwendig, gesonderte Prüf- und Kontroll- am 28. Dezember 1993 einging (Dokument Nr. 107). rechte hinsichtlich einer korrekten Mittelverwen- Über diese Sperrkonten konnte nur mit Zustimmung dung zu vereinbaren. Die BVV AG bzw. die Ostwerf- der beiden von der THA und der B W AG eingesetz- ten mußten deshalb auch keinen Verwendungsnach- ten Treuhänder verfügt werden. weis führen. cc) Feststellungen des Untersuchungsausschusses Investitionsbeihilfen, u.a. zur Modernisierung der Ostwerften, hatten eine vertraglich bestimmte Höhe. Nach den Feststellungen des Untersuchungsaus- Der THA/BvS genügte hier schon als Nachweis einer schusses ließ sich die THA/BvS verschiedene Prüf- korrekten Mittelverwendung die Vorlage von Bele- und Kontrollrechte vertraglich garantieren, nicht je- gen, die dokumentierten, daß die Investitionen doch die Prüfung und Einsichtnahme in die Ge- bestellt waren, wobei die Bestellung dergestalt sein schäftsbücher der Werften vor Ort. So konnte die mußte, daß sie auch kassenwirksam wurde (Protokoll THA/BvS zwar die Investitionsverpflichtung auf den Nr. 71, S. 124). Gemeldet wurden die Art der Investi- Werften optisch kontrollieren, war aber nicht in der tion und der Investitionsumfang in einem jährlichen Lage zu sagen, inwieweit die Fördermittel dazu ver- Bericht an die THA/BvS, der durch eine Wirtschafts- wendet worden waren. Dazu waren die Spill-over- prüfungsgesellschaft zu testieren war. Berichte der Werften vorgesehen, die auf Wunsch der EU-Kommission von den Werften vierteljährlich Vertraglich geregelt war auch die bis zu einem Stich- erstellt wurden und einmal im Jahr von einer Wirt- tag zu beschäftigende Arbeitnehmerzahl. Die Einhal- schaftsprüfungsgesellschaft zu testieren waren. Die tung der Vorgaben wurde jährlich überprüft. Werften hatten dazu die Wirtschaftsprüfungsgesell- Im Bericht der Bundesregierung an den Untersu- schaft C & L beauftragt, die auch Abschlußprüfer bei chungsausschuß heißt es zur Ausübung der Kontroll- der BVV AG war. rechte, die BvS habe sich durch zahlreiche Gesprä- che mit den verantwortlichen Mitarbeitern der BVV c) Kenntnis von den Geldanlagen der Ostwerften AG und durch Besuche vor Ort von dem Stand der und der Einführung des Cash-Management Erfüllung der Arbeitsplatz- und Investitionsverpflich- Der Untersuchungsausschuß hat untersucht, ab wann tungen überzeugt, es habe keine Mängel und Bean- es der THA bekannt war, daß die Ostwerften ihre standungen gegeben (Dokument Nr. 105). eigenen Gelder und die von der THA ausgezahlten Das Spill-over-Verbot der EU-Kommission wurde Fördermittel bei der BVV AG anlegte und ab wann durch Spill-over-Berichte, die jährlich von einer Wirt- die THA wußte, daß es ein zentrales Cash-Manage- schaftsprüfungsgesellschaft zu testieren waren, kon- ment gab und was daraufhin von der THA veranlaßt trolliert. wurde. Wie sich aus den dem Untersuchungsausschuß vor- bb) Auszahlung des GAB als Darlehen vor Genehmigung durch die EU-Kommission hegenden Dokumenten ergeben hat, datiert der erste Spill-over-Bericht der MTW für das erste Halbjahr Da die Genehmigung der Privatisierungsverträge 1993 auf den 27. Juli 1993 (Testat der Wirtschaftsprü- durch die EU-Kommission sich verzögerte, wurden fungsgesellschaft C & L vom 29. Juli 1993). Eine die Privatisierungsverträge nicht rechtskräftig und überarbeitete Fassung dieses Spill-over-Berichts mit der GAB konnte nicht ausgezahlt werden (vgl. vor- Datum 3. November ging der THA im November stehend 1.8.). Ohne diese Fördermittel war die B W 1993 zu (Protokoll Nr. 71, S. 99 und S. 129). Bis zu AG aber nicht bereit, die unternehmerische Verant- diesem Zeitpunkt war es der THA bzw. dem Ver- wortung für MTW und VWS zu übernehmen. Des- tragsmanagement und dessen Direktor Groß-Blote- halb zahlte die THA/BvS zu den vertraglich bestimm- kamp nicht bekannt, daß die Ostwerften ihre freien ten Terminen die Tranche des GAB nicht als GAB Mittel (eigene Gelder und Fördermittel) bei der B W aus, sondern als festverzinsliche Darlehen, die nach AG anlegten. Da der überarbeitete Bericht an das Genehmigung der Verträge durch die EU-Kommis- BMF und über das BMWi auch an die EU-Kommis- sion in Fördermittel umgewandelt werden sollten. sion weitergeleitet wurde, waren die Geldanlagen Dadurch entfielen Rückzahlung und Verzinsung des allen an der Privatisierung der Ostwerften maßgeb- Darlehens. Die THA hat allerdings keine Bankgaran- lich beteiligten Institutionen bekannt. Am 12. April
Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Drucksache 13/10900 1994 fand eine Besprechung von Vertretern der THA, e) Chronologie der Ereignisse und der durch des BMWi und der EU-Kommission statt, in deren die THA/BvS veranlaßten Maßnahmen Verlauf auch über die Geldanlagen von MTW und VWS diskutiert wurde. Im Mittelpunkt stand dabei Der Untersuchungsausschuß hat die Kenntnisse über die Vermeidung eines Spill-over-Effektes. Die THA die Geldanlagen und die Maßnahmen der THA/BvS erläuterte, daß nach Auskunft der BVV AG die Geld- in chronologischer Folge, beginnend ab dem Zeit- anlagen bei der Konzernmutter besser verzinst wür- punkt der Kenntnis über die Geldanlagen Mitte den als bei den Banken (Mat A 13-111, Bericht der 1993, darzustellen versucht. BReg., S. 44). aa) Besuch von Prof. Timmermann d) Prüfung rechtlicher Möglichkeiten, bei der THA-Präsidentin Birgit Breuel die Geldanlagen und das Cash-Management am 8. Dezember 1993 zu unterbinden Anläßlich seines Ausscheidens aus der B W AG be- Nachdem die THA durch die Spill-over-Berichte von suchte Prof. Manfred Timmermann am 8. Dezember MTW und VWS für das erste Halbjahr 1993 von den 1993 die THA in Berlin und ihre Präsidentin Birgit Geldanlagen der Ostwerften im zentralen Cash- Breuel. Mit anwesend bei diesem Abschiedsbesuch Management erfahren hatte, wurde nach Aussage war der THA-Vorstand Dr. Wild. Prof. Timmermann von Dr. Hornef vor dem Untersuchungsausschuß berichtete in diesem von ihm als „non-Gespräch" geprüft, welche Möglichkeiten für die THA bestan- bezeichneten Treffen u.a. über Geldanlagen der den, ein Cash-Management unter Einbeziehungen Ostwerften bei der BVV AG. In dem vertraulichen der Ostwerften zu verhindern. Geprüft worden seien Gespräch will Prof. Timmermann seine Befürchtun- vertragsrechtliche Ansätze, aber auch haushalts- und gen hinsichtlich der Einlagen der Ost-Werften in das EU-rechtliche Möglichkeiten. Es habe aber keine zentrale Cash-Management der BVV AG und der Rechtsbasis gegeben, gegen das Cash-Management Erfüllung der Investitionsverpflichtungen seitens der vorzugehen (Protokoll Nr. 72, S. 29). BVV AG ausgedrückt haben. Das zentrale Cash- Management der BVV AG als solches sei aber nicht Zwar besaß die THA aufgrund der vertraglichen Gesprächsgegenstand gewesen (Protokoll Nr. 62, Regelungen bei strittigen Punkten generell die Alter- S. 55). Prof. Timmermann berichtete dem Unter- native der nachträglichen Vertragsveränderung oder suchungsausschuß, er habe sich zugegebenermaßen der Anrufung des Schiedsgerichts, doch beide Instru- vorsichtig ausdrücken müssen, da für ihn eine in sei- mente boten nach Aussage von Dr. Hornef keine nem Aufhebungsvertrag festgeschriebene Schweige- Möglichkeit für die THA, das Cash-Management für pflicht gegolten habe, aufgrund derer er sich nicht die Ostwerften zu unterbinden. Die BVV AG war habe detaillierter ausdrücken können, meinte aller- nicht bereit, die Privatisierungsverträge nachträglich dings: zu ändern und das Schiedsgericht konnte nur ange- rufen werden, wenn es Probleme bei Vertragsaus- „Es kann nicht die Rede davon sein, daß man das legung oder Vertragserfüllung oder wenn es Verlet- gar nicht hat verstehen können ...". (Protokoll zungen der Privatisierungsverträge gab. Im Bericht Nr. 62, S. 13) der Bundesregierung an den Untersuchungsaus- schuß heißt es zur Möglichkeit der Anrufung des Der Untersuchungsausschuß hat dazu Birgit Breuel Schiedsgerichts: und Dr. Wild als Zeugen befragt und sich nach ihren Reaktionen auf diesen Besuch und die er- „Ein vertraglich vereinbartes Schiedsgericht kann haltenen Informationen erkundigt. Die Hinweise auf mit Aussicht auf Erfolg nur angerufen werden, eine eventuelle zweckentfremdete Verwendung der wenn eine Partei der anderen eine konkrete ihr öffentliche Fördermittel waren nach Aussagen von bekannte Pflichtverletzung, z.B. den Mißbrauch Birgit Breuel sehr vage, so daß für Breuel kein kon- der Gelder der Ostgesellschaften, vorwerfen kann kreter Handlungsbedarf seitens der THA erkennbar und sich aus dem Vertrag oder aus allgemeinen war. Rechtsgrundsätzen ergebende Sanktionen (Gel- tendmachung einer Vertragsstrafe, Schadenersatz „Herr Timmermann äußerte dann andeutungs- wegen Nichterfüllung, Rücktritt vom Vertrag) weise eine gewisse Sorge. Dazu gehörten Vermu- geltend gemacht werden können. Hierfür hatte die tungen, keine Tatsachen, daß womöglich die Inve- THA/BvS keine hinreichenden Anhaltspunkte." stitionskraft des Bremer Vulkans nicht ausreichen (Dokument Nr. 105) könne, um die Investitionsverpflichtungen zu rea- lisieren. Also nochmals: Er hat keine Fakten Da in den Privatisierungsverträgen keine Regelung genannt, die die Vermutungen in irgendeiner zum zentralen Cash-Management getroffen worden Form hätten untermauern können. " (Protokoll Nr. war, stand es der BVV AG deshalb frei, ein solches 71, S. 7) auch bei den Ostwerften einzuführen. Zu beachten hatten die BW-Konzernleitung und die Ostwerften In ähnlicher Weise habe sich Prof. Timmermann auch allerdings, daß keine Spill-over-Effekte auftraten. zum Cash-Management der BVV AG und zur recht- Der Nachweis darüber, daß keine unberechtigte Vor- zeitigen Bereitstellung der Fördermittel geäußert. teilnahme Dritter (Spill-over), hier der BVV AG oder Sie habe den Besuch in erster Linie als Erklärung deren Töchter, vorlag, wurde, entsprechend der For- dafür empfunden, daß Prof. Timmermann eine neue derung der EU-Kommission, über die sog. Spill-over- Aufgabe im Westen übernehmen wollte. Breuel wei- Berichte geführt. ter:
Drucksache 13/10900 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode „Insofern sagte Herr Timmermann nichts, was bei Dem Untersuchungsausschuß hat das Protokoll die- uns Maßnahmen erforderlich gemacht hätte." ser Besprechung - wie schon vorstehend unter I.6.e) (Protokoll Nr. 71, S. 7) dargestellt - vorgelegen. Punkt eins der Tagesord- Es könne allerdings sein, daß die Hinweise von Prof. nung war die „Konkrete Ausgestaltung der Berichts- Timmermann die bereits vorhandene Absicht der pflicht" seitens der B W AG. Danach hatte die B W THA verstärkt hätten, von der B W AG weitere Zu- AG die Berichtspflicht aus den vertraglichen Rege- geständnisse hinsichtlich der Absicherung der den lungen der jeweiligen Privatisierungsverträgen, aus Ostwerften gewährten Mittel zu fordern. den Bestimmungen der 7. Schiffbaurichtlinie der EU- Kommission sowie „aus der Vereinbarung zwischen Dr. Wild erklärte, daß der Besuch von Prof. Timmer- THA (Dr. Schütte) und BW (Prof. Timmermann) mann für ihn der Zeitpunkt gewesen sei, zu dem er entspr. Protokoll vom ... [Datum fehlt im Protokoll, erstmals von der Einführung eines Cash-Manage- Anm. d. Red.]". Wann diese protokollierte Bespre- ment bei der BVV AG und den Geldausleihungen chung zwischen RA Dr. Schütte und Prof. Timmer- der MTW erfahren habe; mann stattgefunden und welchen Inhalt sie hatte, hat der Untersuchungsausschuß anhand der ihm vor- „... vielleicht war es im Hause aufgrund der Spill- hegenden Akten nicht feststellen können. over-Berichte schon bekannt". (Protokoll Nr. 71,S. 79) Allerdings hat sich aus dem protokollierten Gespräch vom 9. Dezember 1993 feststellen lassen, daß RA Dr. Wild gab an, er sei irritiert gewesen und habe sich Dr. Schütte sich mit einem Mitarbeiter der BVV AG, nach diesem Gespräch mit Prof. Timmermann sofort wahrscheinlich mit Prof. Timmermann, über das mit dem Vertragsmanagement in Verbindung ge- Cash-Management der B W AG unterhalten und setzt. Als Reaktion habe die THA dann den Brief vom sich dabei auf eine Vereinbarung hinsichtlich des 20. Dezember 1993 an die B W AG verfaßt. Dr. Wild Cash-Management bezogen haben muß, die vor die- erklärte andererseits, daß er möglicherweise bereits ser Besprechung vom 9. Dezember 1993 datierte. Er- kurz vorher aufgrund eines Spill-over-Berichts über gebnis dieser früheren Besprechung bzw. Verein- die Geldausleihungen der MTW informiert gewesen barung war, daß die den ostdeutschen Werften zuste- sein könnte (Protokoll Nr. 71, S. 99). henden Fördermittel keinesfalls für die Unternehmen Prof. Timmermann besuchte außer der THA u.a. der B W AG im Westen verwendet werden sollten. auch den Ministerpräsidenten von Mecklenburg- Nach Aussage des Justitiars der Hanse Holding, Vorpommern, Berndt Seite, sowie die CDU-Landes- Walter Huschke, vor dem Untersuchungsausschuß vorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Angela des Landtages in Mecklenburg-Vorpommern, will er Merkel, die er in ähnlicher Weise wie die THA infor- am Rande dieser Besprechung die THA-Mitarbeiter miert haben will. gewarnt haben mit den Worten: Da es im Dezember 1993 in der Presse Spekulationen „Sie müssen aufpassen, hier passiert etwas, was um das Ausscheiden Prof. Timmermanns aus dem nicht in Ordnung ist ...". (3. PUA, Protokoll Nr. 7, Vorstand der B W AG gegeben hatte, hat sich der S. 126) Untersuchungsausschuß bei Prof. Timmermann nach dessen Motivation für die Niederlegung seines Vor- Auf Nachfrage der THA-Mitarbeiter habe er erklärt, standsmandats zum 30. September 1993 erkundigt. es ginge um die Gelder, die eigentlich in Mecklen- Er nannte hierfür mehrere Gründe. U.a. erklärte er, burg-Vorpommern sein müßten und die offensicht- er habe sein Mandat wegen vorstandsinterner Aus- lich nach Bremen fließen würden. Utikal habe ihm einandersetzungen niedergelegt. Genauer habe er daraufhin geantwortet: wegen der mangelhaften bzw. fehlenden Umsetzung der im Sommer 1993 auf einer Klausurtagung „Herr Huschke, seien Sie vorsichtig!" (3. PUA, beschlossenen strukturellen Neuerung im BW-Kon- Protokoll Nr. 7, S. 126) zern seinen Rücktritt erklärt. Er hätte zwar aufgrund Der Untersuchungsausschuß hat Groß-Blotekamp in einer Regelung seines früheren Arbeitgebers, des seiner Zeugenvernehmung zu diesem Zusammen- Verteidigungsministeriums, wonach ein ehemaliger treffen mit Huschke und zu möglichen Reaktionen Mitarbeiter fünf Jahre lang keine Funktion bei einem seinerseits nicht befragen können, da dem Untersu- Unternehmen ausüben darf, mit dem er während chungsausschuß dieser Sachverhalt erst später, durch seiner Tätigkeit im BMVg zusammengearbeitet hat, das Protokoll der Zeugenvernehmung von Walter seinen Vorstandssitz sowieso bis zum 16. Januar 1994 Huschke durch den Untersuchungsausschuß des ruhen lassen müssen, habe sich aber eben wegen der Landtages Mecklenburg-Vorpommern bekannt ge- fehlenden Umsetzung der Beschlüsse zu einem worden war. Rücktritt entschlossen. cc) Besuch von Walter Huschke beim Vertragsmanage- bb) Besprechung am 9. Dezember 1993 in Bremen ment der THA am 14. Dezember 1993 Einen Tag nach dem Besuch von Prof. Timmermann Etwas später, am 14. Dezember 1993, führte Walter in Berlin fand am 9. Dezember 1993 eine Bespre- Huschke mit dem zuständigen Vertragsmanage- chung in Bremen statt, an der von der THA die Mit- ment-Direktor bei der THA, Groß-Blotekamp, ein arbeiter aus dem Direktorat von Groß-Blotekamp, Gespräch, in dem er diesen über die Geldanlagen Pommerenke, Utikal und Wagner teilnahmen und in der Ostwerften bei der B W AG unterrichtet haben deren Verlauf die Geldanlagen der Ostwerften und will. Mitanwesend bei diesem Gespräch sei zeitweise das Cash-Management diskutiert wurden. Ursula Wagner, die Mitarbeiterin von Groß-Blote-