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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode         Drucksache 13/10900 mationen gekommen seien (Protokoll Nr. 74, S. 49).      THA/BvS und die Ostwerften über Forderungen der Erst am 16. Januar 1996 habe die BvS das BMF und        EU-Kommission, die, um eine EU-rechtliche Geneh- auch das BMWi „ausführlich über die neue Situation      migung der Beihilfezahlungen zu erreichen, zu erfül- bei der BW" unterrichtet (Dokument Nr. 105).            len waren. Hier sind insbesondere die Spill-over- Berichte zu erwähnen, denen ganz spezielle EU-An- forderungen zugrunde lagen. 3. Kenntnisse und Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi)            b) Information des BMWi Das BMWi war der zuständige Ansprechpartner für         Nach der Privatisierung der Ostwerften gab es einen die THA/BvS, wenn es um EU-rechtliche Fragen            direkten Kontakt zur THA/BvS aufgrund der Auf- ging. Zur Beantwortung der Frage, inwieweit das         gabenstellung des BMWi in erster Linie dann, wenn BMWi über die Probleme bei der BVV AG informiert        beihilferechtliche bzw. EU-rechtliche Fragen zu be- war, hat der Untersuchungsausschuß zwei Zeugen          antworten und Probleme zu lösen waren. aus den für die Werftenprivatisierung zuständigen Fachreferaten gehört. Dies waren Dr. Gerhard Köper-     Die Spill-over-Berichte der Werften wurden dem nik, anfänglich Referent im Leitungsstab Deutsch-       BMWi zur Weiterleitung an die EU-Kommission vor- land mit Zuständigkeit THA (LD-THA 1) zuletzt Re-       gelegt, dabei nahm das BMWi allerdings keine Prü- feratsleiter, und Dr. Peter Hasselberg, Referatsleiter  fung der Berichte vor, da diese im Verantwortungs- im Referat IV B 5 und verantwortlich für den Bereich    bereich des BMF lag. Hatte die EU-Kommission Fra- Schiffbau, Meerestechnik und Fahrzeugbau.               gen zu den Berichten, richtete sie diese an das BMWi, das sie zur Beantwortung an die THA/BvS a) Zuständigkeiten innerhalb des BMWi                   und diese wiederum an die Werften weiterleitete. Das BMWi bekam dann im Rücklauf Antwortentwürfe Das BMWi ist an der Fachaufsicht, die das BMF im        der THA/BvS, die von dem Fachreferat IV B 5 hin- Einvernehmen mit dem BMWi über die THA/BvS              sichtlich den Anforderungen der EU-Kommission ausübt, in Form eines Mitzeichnungsrechts beteiligt.    geprüft wurden. Das BMWi hatte aufgrund dieser Zur Wahrnehmung der Fachaufsicht ist ein Staats-        Informationshierarchie keinen direkten Kontakt zu sekretär des BMWi im Verwaltungsrat der THA/BvS         den Werften. vertreten. Der Leitungsstab Deutschland, später Neue Bundesländer, des BMWi wirkt bei der Fach-         Eine erste „Fachdiskussionsphase" im BMWi wurde aufsicht über die THA/BvS mit. Aufgabe ist u.a. die     durch das Ausscheiden von Prof. Timmermann aus Vorbereitung von Verwaltungsratsitzungen der            der Konzernleitung ausgelöst. Da es in diesem Zu- THA/BvS mittels Beiträgen der Fachreferate des          sammenhang auch negative Presseberichte über die BMWi.                                                   BVV AG gegeben habe, habe man, wie der Zeuge Dr. Köpernik vor dem Untersuchungsausschuß aus- Dr. Köpernik war ab 1991 im Leitungsstab Deutsch-       sagte, im Rahmen einer Abteilungsleiterklausur über land/Neue Bundesländer, zuletzt als Referatsleiter,     die BVV AG gesprochen und sei zu dem Ergebnis ge- und beschäftigte sich hauptsächlich mit Fragen der      kommen, daß aufgrund dessen, daß die Spill-over- Privatisierung, Sanierung und Abwicklung einzelner      Berichte der Ostwerften von einer Wirtschaftsprü- Industrieunternehmen der DDR (Protokoll Nr. 72.,        fungsgesellschaft testiert und von Experten der EU- S. 85). In dieser Eigenschaft war er auch für die Werf- Kommission ebenfalls geprüft worden seien, „eigent- tenprivatisierung zuständig. Das Referat IV B 5 und     lich .... nicht mehr viel passieren" könne (Protokoll dessen Leiter Dr. Hasselberg ist innerhalb der Indu-    Nr. 72, S. 86). strieabteilung des BMWi u. a. für Fragen des Schiff- baus sowie der nationalen und internationalen           Als es im Sommer 1995 erste Gerüchte um die Schiffbaupolitik zuständig (Protokoll Nr. 72, S. 76).   Finanzkraft der BVV AG gab, sprach Dr. Köpernik seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß Bei der Privatisierung der Ostwerften war das BMWi      zufolge mit dem BvS-Direktor Groß-Blotekamp. Die- die Koordinationsstelle zwischen BMF (THA/BvS)          ser habe ihn aber beruhigt und erklärt, die BVV AG und der EU-Kommission, da das BMWi die Federfüh-        komme in Mecklenburg-Vorpommern ihren Ver- rung bei allen europapolitischen Fragen, insbesonde-    pflichtungen nach (Protokoll Nr. 72, S.87). re bei allen EU-rechtlichen Beihilfefragen besitzt. Die Europa-Abteilung arbeitete bei der Privatisierung          „Die Krise im Bremer Vulkan wurde ja für den der Ostwerften in allen Fragen eng mit dem zustän-         Vorstand des Bremer Vulkan zumindest offenbar digen Fachreferat IV B 5 und dieses wiederum mit           evident Mitte '95. Und dann gab es ja im Septem- der THA zusammen. Speziell bei beihilferechtlichen         ber diese Pressemeldung, wo ich dann auch ver- Fragestellungen ist das Referat E B 2 (Beihilfekon-        sucht habe, von der BvS zu erfahren, was da dran trollpolitik) der Europa-Abteilung einzuschalten.          ist. So. Ich meine, von da ab mußte man ja doch irgendwo eine gewisse Sorge oder Mißtrauen Das BMWi meldete auf Basis der Vertragsentwürfe            haben, daß da Liquiditätsprobleme sind. " (Proto- und der geplanten Mittelverwendung die voraus-             koll Nr. 72, S. 95) sichtlich notwendigen Beihilfesummen der EU-Kom- mission und holte von dieser die notwendigen Ge-        Das BMWi hatte nach der Privatisierung der Ostwerf- nehmigungen ein. Fragen der EU-Kommission hin-          ten an die BVV AG auch Gespräche mit Vertretern sichtlich der Privatisierung und der Mittelverwen-     der Hansestadt Bremen geführt, wenn es um gene- dung beantwortete das BMWi nach Rücksprache mit        relle Fragen des Schiffbaus und der Fördermöglich- der THA/BvS, gleichzeitig informierte das BMWi die     keiten durch das BMWi ging.
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Drucksache 13/10900                   Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode So gab es am 26. Oktober 1995 ein Gespräch im               sen worden, daß den ostdeutschen Werften durch BMWi unter Leitung des Abteilungsleiters IV, Dr.            das „cash management" des BV etwa 900 Mio DM Ollig, und des Referatsleiters Dr. Hasselberg mit dem       entzogen worden seien." ... In einem anderen Senator für Wirtschaft und dem Senator für Finanzen         Gespräch äußerte ein fachkundiger Gesprächs- der Hansestadt Bremen. Hauptanlaß für diese Be-             partner größte Zweifel daran, daß der BV in seiner sprechung war laut Aussage von Dr. Hasselberg vor           jetzigen Struktur überhaupt rettbar sei. Das Geld, dem Untersuchungsausschuß das sog. Unterweser-              das jetzt hineingezahlt werde, sei nach seiner konzept, bei dem es um Projekte an den Standorten           Überzeugung verloren. Aber auch die Rettung der Bremen und Bremerhaven ging. Dr. Ollig verfaßte             ostdeutschen Werften werde teuer, da sie aus einen Vermerk zu dieser Besprechung „über die               einem Konkurs ohne Geld hervorgingen und zu- Finanzentwicklung der BW AG im allgemeinen                  dem nicht einmal fertiggestellt seien. " (Dokument und über das sog. Schiffsbau-Unterweser-Konzept             Nr. 111) („Schiffsbau-Konzept") im besonderen" (Dokument Nr. 110). In diesem Vermerk heißt es u.a., die B W       Dr. Ollig stellte am Ende des Vermerks im Zusam- AG befinde sich seit September 1995 in einer Füh-        menhang mit der Auszahlung neuer genehmigter rungs- und Finanzkrise. Der Bremer Senat sei Ende        Fördermittel die Frage: September 1995 über eine Liquiditätsunterdeckung in Höhe von rund 300 Mio. DM unterrichtet worden;            "Sollten ggf. Gelder nicht zurückgehalten werden die zur Überwindung der Finanzprobleme getroffe-            bis sicher ist, daß sie den ursprünglich gedachten nen Maßnahmen hätten zu einem Vertrauens-                   Zweck erfüllen?,, schwund bei Kredit- und Lieferantengläubigern            Diese ersten konkreten Hinweise für das BMWi hin- geführt. Die „Finanzierung der Investitionen bei den     sichtlich der Finanzsituation der B W AG und damit Schiffbaustandorten in Mecklenburg-Vorpommern in         auch der Ostwerften sowie der Investitionsverpflich- Höhe von zunächst 650 Mio. DM [sei] nicht mehr           tungen der BVV AG kamen nicht von der BvS oder möglich". Dr. Ollig regte während der Besprechung        dem BMF, sondern aus Bremen von „zuständiger an, die BvS und das Land Mecklenburg-Vorpommern          Stelle". zu unterrichten. Dr. Hasselberg erklärte dem Unter- suchungsausschuß, man habe auch das BMF unter-           Zu diesem Vorgang hat der Untersuchungsausschuß richtet. Im Anschluß an diese Information hätte dann     den Referatsleiter Dr. Hasselberg befragt. Dieser auch das Gespräch am 14. November 1995 im BMF            erklärte, der Leiter der Abteilung Leitungsstab stattgefunden, an dem ein Mitarbeiter des BMWi teil-     Deutschland habe sich nach Kenntnisnahme des Ver- genommen habe. Nach Auskunft des BMF habe das            merks mit der BvS in Verbindung gesetzt und „ent- BMF dann auch der BvS die neuen Informationen            sprechende Fragen und Klarstellungen" verlangt mitgeteilt (Protokoll Nr. 72, S. 81).                    (Schreiben vom 4. Dezember 1995). Im Bericht der Bundesregierung heißt es zu diesem Vorgang, das Das BMWi richtete nach Aussage von Dr. Köpernik          BMWi habe die BvS aufgefordert, umfassend über in der Folgezeit verschiedene Anfragen an die BvS,       die letzten Gespräche mit der B W AG und den Län- die sich immer um den Fortgang der Investitionen         dern zu informieren. Das BMWi habe gefordert: bei den Ostwerften und um die Finanzsituation der B W AG drehten:                                             „Bei Auszahlungen solle geprüft werden, ob sie zurückgehalten werden könnten, bis sicher sei, „Wir haben dann aber in der Zeit danach dann             daß sie ihren Zweck erfüllten. " (Dokument Nr. 105) häufiger bei der BvS uns auch erkundigt, wie sie die Sache beurteilt. Und die BvS hat eigentlich       Die BvS habe dann Dr. Hasselberg am 6. Dezember dann immer bestätigt, daß dort [bei der BW AG,        1995 geantwortet, „daß nach deren Kenntnisstand Anm. d. Red.] eine Zweckentfremdung von Mitteln       alles noch sich in normalen Bahnen vollzog. " (Proto- nicht stattgefunden hat und daß die Zahlungen         koll Nr. 72, S. 85) Daraufhin sah sich das BMWi nicht und die Investitionsleistungen auch erbracht wür-     veranlaßt, weitere Schritte zu unternehmen. Nach den, so wie es in den Privatisierungsverträgen vor-   Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses wurde gesehen ist. Das wurde eigentlich durchgehalten       das BMF vom BMWi über die Besprechung vom bis Ende Dezember fast. " (Protokoll Nr. 72, S. 85)   29. November 1995 nicht in Kenntnis gesetzt. Dem Untersuchungsausschuß hat ein Vermerk des            An die Vorgänge im November/Dezember 1995 erin- Abteilungsleiters IV im BMWi, Dr. Ollig, vorgelegen,     nerte sich Dr. Köpernik vor dem Untersuchungsaus- den dieser am 30. November 1995 formulierte. Darin       schuß: heißt es: „Das eigentliche Problem, das ganze Ausmaß der „Aus Bremen hörte ich von zuständiger Stelle: Vor        Katastrophe ist eigentlich deutlich geworden am 10 Tagen teilte der BV [BW AG, Anm. d. Red.]             22. Dezember, als plötzlich der Vorstand des Bre- mit, vor allem aufgrund von Einzahlungsverschie-         mer Vulkans offen gesagt hat: Wir können unsere bungen sei erneut ein Liquiditätsloch in Höhe von        Eigenmittel für die Investitionen nicht mehr dar- 385 Mio. DM entstanden. Dieses konnte auf 330            stellen. Wir haben ein großes Problem. Ohne Bun- bis 340 Mio. DM verkleinert werden. ... Am 28.           desbürgschaften geht es überhaupt nicht. Ich wür- oder 29. 11. 1995 habe ein Gespräch der Länder           de mal sagen, um Weihnachten '95 herum war die Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,           Nordrhein-     Lage ziemlich klar. Nicht, daß der Bremer Vulkan Westfalen (Schleswig-Holstein?, Hamburg?) sowie          nun automatisch in Konkurs gehen würde, aber der BvS stattgefunden. Dabei sei darauf hingewie-        bis zum 22. Dezember haben wir immer nur beru-
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode             Drucksache 13/10900 higende Erklärungen gehört von der BvS, jeden-          Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMF, falls wir im Bereich LD. " (Protokoll Nr. 72, S. 87)    Irmgard Karwatzki, beantwortete die Fragen von Dr. Lucyga in einem Schreiben vom 21. Dezember Anfang Dezember 1995 erkundigte sich Dr. Köpernik           1995 wie folgt: immer wieder bei der BvS nach der Privatisierung und den Ostwerften, da das BMWi beunruhigt gewe-               „Nach den der Bundesregierung           vorliegenden sen war.                                                       Informationen gehen die Investitionen in den ost- deutschen Werften planmäßig voran. Bisher sind Mitte Dezember 1995 bekam Dr. Köpernik, als er sich            alle in den Privatisierungsverträgen mit der Treu- nach dem Stand der Dinge erkundigte, die beruhi-               handanstalt festgelegten Verpflichtungen einge- gende telefonische Auskunft von Utikal aus dem Ver-            halten worden. tragsmanagement der BvS, die Banken könnten die B W AG nicht fallen lassen, da in den USA Aktien               Die von der Bundesanstalt für vereinigungsbe- der B W AG angeboten seien. Würden sie die B W                 dingte Sonderaufgaben (BvS) den ostdeutschen AG in Konkurs gehen lassen, würden die Banken in               Werften im Verbund des Bremer Vulkan für Inve- den USA wegen der Prospekthaftung gewaltigen                   stitionen zur Verfügung gestellten Finanzmittel Schaden erleiden.                                              sind bereits zu über 90% in den Werftneubauten Wismar und Stralsund investiert. Bei dem Diesel- Dazu hat Dr. Köpernik vor dem Untersuchungsaus-                motorenwerk in Rostock ist sogar 35% mehr inve- schuß ausgesagt:                                               stiert worden als vertraglich vorgesehen. Dies Ich hatte - das war ein Telefonat etwa Mitte               macht deutlich, daß keine Fördermittel der BvS Dezember - den Eindruck, daß auch auf Arbeits-             zweckwidrig verwendet wurden. " ebene BvS die Lage nicht sehr dramatisch gesehen        Der letzte Teil dieser Information war nach Erkennt- wird, weil man zwar sagte, hier gibt es ein Liquidi-    nissen des Untersuchungsausschusses zu diesem tätsproblem - das war ja inzwischen auch ziemlich       Zeitpunkt nicht mehr zutreffend. Die BvS hatte das klar -, aber die glaubten scheinbar - und ich            BMF nicht über die Besprechung vom 29. November glaubte das auch, weil ich bei anderen Fällen           1995 informiert, in der die Konzernleitung der B W manchmal gesehen habe, wie so was läuft -, man           AG eingestand, daß die B W AG ihre Investitionsver- kann da mit irgendwelchen Möglichkeiten, ver-            pflichtungen in Mecklenburg-Vorpommern ohne bürgten Krediten oder sonst was, die Sache wieder       Hilfe Dritter nicht erfüllen könne und daß rund voranbringen. " (Protokoll Nr. 72, S. 91)                900 Mio. DM Cash-Management-Einlagen der Ost- Am 22. Dezember 1995 wurde das BMWi offiziell per           werften nicht bedarfsgerecht zur Verfügung stünden, Telefax von der BvS unterrichtet, daß die B W AG            so daß das BMF nur aufgrund des damaligen Kennt- „möglicherweise ihre Zahlungsverpflichtungen             in nisstandes antworten konnte. Mecklenburg-Vorpommern kurz- und langfristig nur            Am 22. Dezember 1995, einen Tag nach der Beant- mit öffentlichen Bürgschaften bewältigen" könne             wortung der parlamentarischen Fragen durch das (Dokument Nr. 105).                                         BMF, erklärte dann die B W AG gegenüber der BvS, Am gleichen Tag wie das BMF erfuhr das BMWi                 sie könne den Investitionsverpflichtungen bei den (5. Januar 1996), daß die Kontenstände des Cash-Ma-         Ostwerften nicht mehr nachkommen, die Gelder im nagement der B W AG eingefroren seien und eine              Cash-Management der B W AG seien eingefroren, Rückführung der Einlagen der Ostwerften nicht               weswegen die Geldeinlagen der Werften in das sichergestellt sei.                                         Cash-Management nicht zurückzahlbar seien. Der Untersuchungsausschuß hat zu diesem Vorgang 4. Information des Parlaments                               Dr. Hornef, den damaligen Präsidenten der BvS befragt. Dr. Hornef war der Meinung, es könnte sich durch die Bundesregierung bei dieser Fehlinformation an das Parlament nur um Aufgrund von Presseberichten im Dezember 1995, in           ein „time-lag" handeln. Damit meinte er, „daß eine denen behauptet wurde, daß die für die Ostwerften           Information zu dem Zeitpunkt, zu dem sie [von der bestimmten Fördermittel in das zentrale Cash-Mana-          BvS, Anm. d. Red.] gegeben worden ist, dann wenige gement der B W AG geflossen und nicht bei den Ost-          Tage später nicht mehr aktuell war" (Protokoll Nr. 72, werften verwendet worden seien, erkundigte sich die         S. 59). Deshalb sei das BMF nicht falsch, sondern nur Abgeordnete Dr. Christine Lucyga (SPD) in der               entsprechend dem damaligen Kenntnisstand infor- schriftlichen Frage Nr. 132 für den Monat Dezember          miert worden und der hätte sich eben schnell geän- 1995 beim BMF, ob diese Presseberichte - Dr. Lucyga         dert. bezog sich dabei auf den Artikel in der Illustrierten „Stern" vom 7. Dezember 1995 - zutreffen, „daß              Dirk Groß-Blotekamp, den der Untersuchungsaus- öffentliche Fördermittel des Bundes für Investitionen       schuß ebenfalls zu diesem Vorgang befragt hat, be- in ostdeutsche Werften nicht dort verwendet wurden,         hauptete, daß bis zum 22. Dezember 1995 die B W sondern in das zentrale Cash-Management des                 AG immer bestätigt habe, sie bekomme Kredite und Bremer Vulkan gegangen sind "? Ferner stellte sie die       könne ihren Verpflichtungen in Mecklenburg-Vor- Frage, was die Bundesregierung zu tun gedenke, um           pommern nachkommen. die Mittel wieder ihrem ursprünglichen Verwen-                 „Es gibt noch Briefe vom 1. Dezember, in denen dungszweck zuzuführen. Zum gleichen Thema hatte                Herr Smidt bestätigt, jetzt kriegen wir es, und jetzt auch der Abgeordnete Dr. Uwe Küster (SPD) Fragen               haben wir es. Das war immer auf und ab. Die Inve- an die Bundesregierung gestellt.                               stitionen liefen doch weiter; sie wurden schwer-
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Drucksache 13/10900                   Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode liehst bezahlt. Das haben wir irgendwo auch fest-        gegebenen Sicht unter Abwägung aller bekannten gestellt, aber es war nicht irgendwo der casus           Alternativen angemessen bzw. vertretbar. Scha- knacktus da. " (Protokoll Nr. 71, S. 141)                densursächliche Pflichtverletzungen von Mitarbei- tern der THA/BvS sind nicht erkennbar. ... Erst am 22. Dezember 1995 sei dann mündlich von der Konzernleitung der BVV AG erklärt worden, daß           Pflichtverletzungen von Angehörigen des BMF die BVV AG nicht mehr in der Lage sei, die Cash-            und des BMWi im Zusammenhang mit der Privati- Management-Einlagen der Werften zurückzuzahlen.             sierung ostdeutscher Unternehmen an die BW und den damit verbundenen Fehlleitungen sind Hierzu äußerte sich auch Staatssekretär Dr. Manfred         bei der Überprüfung nicht festgestellt worden. " Overhaus gegenüber dem Untersuchungsausschuß:               (Dokument Nr. 105) „... ich glaube, wenn wir uns jetzt noch einmal       Aktionäre und Aktionärsgruppen stellten nach dem ganz genau ansehen, was im November und               Konkurs der BVV AG gegen eine Vielzahl der Ver- Dezember an Kenntnissen da war, ist hier völlig       antwortlichen bei der B W AG und der THA/BvS korrekt gehandelt worden          Am 29. November     Strafanzeige und auch die PDS-Fraktion im Landtag hat es in Bremen dieses Gespräch gegeben, von         von Mecklenburg-Vorpommern erstattete Strafan- dem ich nur oberflächlich oder nur teilweise infor-   zeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des miert war. Am 13. Dezember war im Verwaltungs-        Betruges und anderer strafbarer Handlungen im Zu- rat der BvS noch vorgetragen worden, daß die          sammenhang mit der Privatisierung der VWS. Investitionsmittel ordnungsgemäß eingesetzt wor- den waren. Das hatte ich da noch im Kopf. Deswe- gen war auch am 21. Dezember 1995 die Beant-         1. Straf- und Ermittlungsverfahren in Bremen wortung Ihrer Frage [der Abgeordneten Dr. Lucy-           gegen ehemalige leitende Mitarbeiter ga, Anm. d. Red.] und die Frage des Abgeordneten         der BW AG Küster durch die Frau Karwatzki völlig in Ord- nung. Das entsprach absolut dem damaligen Infor-     Die Staatsanwaltschaft Bremen betreibt zahlreiche mationsstand. " (Protokoll Nr. 81, S. 65)            Ermittlungsverfahren mit Bezug zum Bremer Vulkan. Neben möglichen Verstößen gegen § 400 Abs. 1 Nr. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 88 Börsengesetz (BörsG) und anderen Delikten geht es in der Haupt- IV. Strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen           sache um den Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) in des Konkurses der B W AG                           Form der Verletzung von Vermögensbetreuungs- pflichten. Nach dem Konkurs der BVV AG und dem Verlust der          In verschiedenen Fällen werden aber auch keine öffentlichen Fördergelder stellten sowohl die Staats-    gesonderten Ermittlungen geführt, da ein enger Zu- anwaltschaft Bremen als auch die BvS Ermittlungen        sammenhang mit dem unter a) beschriebenen Ermitt- an, um den Verlust der Fördergelder zu klären und        lungsverfahren besteht. zu prüfen, ob ein Verschulden des BVV-Vorstands und der Geschäftsführer der Werften vorlag. Die          Der Untersuchungsausschuß hat sich im Rahmen Staatsanwaltschaft bei dem LG Bremen und die BvS          einer informatorischen Anhörung über den Stand der arbeiten dabei eng zusammen. Die BvS stellt die Be-      Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Bremen weismittel, die Dr. Erbe im Rahmen seiner Tätigkeit      informiert. als Leiter der Stabsstelle „Besondere Aufgaben" der BvS ausgewertet hat, der Staatsanwaltschaft Bremen        a) Ermittlungsverfahren gegen für deren Ermittlungen zur Verfügung (vgl. zu den            Dr. Friedrich Hennemann u. a. wegen Untreue Zuständigkeiten der Ermittlungsbehörden Zweiter Teil, M.I.5.). Nach Auskunft der BvS im Januar 1998       In dem unter dem Aktenzeichen 830 Js 7161/96 war sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Berich-      geführten Verfahren wird aufgrund einer Anzeige tes des Untersuchungsausschusses immer noch               der BvS gegen acht Mitarbeiter der B W AG, dabei, Regreßansprüche gegen die B W AG, gegen            namentlich gegen den Vorstandsvorsitzenden Vorstandsmitglieder der BVV AG sowie gegen die            Dr. Friedrich Hennemann, die Vorstandsmitglieder Banken und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften          Günter Smidt, Johannes Karl Schnüttgen, Dr. Rüdi- zu prüfen.                                                ger Zinken sowie gegen die Geschäftsführer der MTW Reinhard Kny und Oswald Müller und die Ge- Auch wurde geprüft, inwiefern innerhalb der BvS,          schäftsführer der VWS Hartmuth Rausch und Werner im BMF und im BMWi Pflichtverletzungen bei                Wagner ermittelt. der Privatisierung der Ostwerften vorlagen. Hier          Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Frischmuth in kommt der Bericht der Bundesregierung zu dem              seiner informatorischen Anhörung vor dem Unter- Ergebnis:                                                 suchungsausschuß ausführte, wird den Beschuldig- "Aufgrund des jeweiligen Kenntnisstandes und         ten vorgeworfen, 1994/1995 gemeinschaftlich als der jeweiligen Erkenntnismöglichkeiten waren die      Mitglieder des Vorstandes der B W AG, bzw. als Ge- von THA/BvS-Mitarbeitern getroffenen Entschei-        schäftsführer der MTW, bzw. als Geschäftsführer der dungen und Maßnahmen zur Erledigung eines             VWS die ihnen aufgrund der Privatisierungsverträge schwierigen und ohne Risiken nicht denkbaren un-      mit der THA vom 11. August 1992 (MTW) und vom ternehmerischen Auftrages im Zeitpunkt der Ent-       18. Februar 1993 (VWS) bzw. die ihnen als Geschäfts- scheidung aus der jeweils in diesem Zeitpunkt         führer obliegende Vermögensbetreuungspflicht ver-
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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode          Drucksache 13/10900 letzt und dadurch MTW und VWS einen Schaden in           2. Zivilrechtliche Ansprüche Höhe von mindestens 853,9 Mio. DM zugefügt zu haben.                                                   Die BvS hat sich mögliche zivilrechtliche Ansprüche der MTW abtreten lassen und bei dem Landgericht Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bremen gab        Bremen Zivilklagen gegen verschiedene Mitarbeiter es strafrechtsrelevantes Verhalten bei der BVV AG        der BVV AG auf Zahlung von Schadenersatz ge- bzw. den Vorstandsmitgliedern der B W AG in drei         klagt. Tätigkeitsbereichen (Protokoll Nr. 58, S. 6): 1. Im Bereich Geldmarktgeschäfte veranlaßten die         a) Klage der BvS gegen die ehemaligen Beschuldigten in der Zeit von 1994 bis Oktober           BW-Vorstandsmitglieder    Biedermann, 1995 MTW und VWS in einer Vielzahl von Einzel-           Hoffmann, Schnüttgen und Smidt geschäften deren flüssige Mittel in unterschied-         auf Zahlung von 9,7 Mio. DM licher Höhe ohne Sicherheiten der BVV AG als         Die BvS hat bei der 4. Zivilkammer des Landgerichts Festgeldanlagen zu überlassen.                       Bremen eine Schadensersatzklage eingereicht gegen 2. Mit der vom Vorstand der B W AG beschlossenen         die ehemaligen Vorstandsmitglieder Wolf gang G. Ausdehnung der automatischen Cash-Manage-            Biedermann, Hans E. W. Hoffmann, Johannes Karl ment auf MTW und VWS kam es dazu, daß die            Schnüttgen und Günter Smidt auf Zahlung von je Bankguthaben von MTW und VWS täglich auto-           9,7 Mio. DM wegen des Verlustes von 194 Mio. DM matisch auf das Zielkonto der BVV AG bei der         öffentlicher Fördermittel, die der MTW als Investi- Commerzbank Bremen übertragen und somit dem          tionsbeihilfen zustanden. Die fünf Vorstandsmitglie- Verfügungsbereich von MTW und VWS entzogen           der haben in 1995 nach Auffassung der BvS die Inve- wurden, ohne daß die BVV AG den ostdeutschen         stitionsbeihüfen für MTW zweckentfremdet, indem Werften Sicherheiten für deren Forderungen           sie die Gelder zur Deckung von Liquiditätslücken bestellte. Obwohl die Beschuldigten spätestens im    innerhalb des Konzerns verwendet hätten. Die Klage August 1995 erkannten, daß die jederzeitige Rück-    gegen Biedermann, Hoffmann, Schnüttgen und zahlung der Guthaben gefährdet war, unterließen      Smidt wurde am 19. November 1997 erstinstanzlich sie es pflichtwidrig, geeignete Sicherheiten bereit- abgewiesen, die angeklagten Vorstandsmitglieder zustellen.                                           konnten nicht persönlich für den der MTW entstan- denen Verlust der Fördermittel haftbar gemacht wer- 3. Von September bis Mitte November 1995 veran-         den. laßte die B W AG MTW und VWS, zugunsten des Cash Management der B W AG bei der Commerz-         Nach Auffassung des Gerichts sind die Vorausset- bank Überbrückungskredite in Höhe von über           zungen, die den Tatbestand der strafbaren Untreue 70 Mio. DM aufzunehmen und eigene Vermögens-         (gem. § 266 StGB) nicht gegeben. Hierzu hätte eine werte als Sicherheit für Kreditaufnahmen der BVV     Vermögensbetreuungspflicht zwischen BVV AG und AG zu bestellen.                                     MTW vorliegen müssen, die Angeklagten BVV-Vor- standsmitglieder hätten die Pflicht übernommen Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß MTW           haben müssen, die Vermögensinteressen der MTW und VWS infolge der Zahlungsunfähigkeit der BVV          zu wahren. Dies hätte durch Gesetz, durch einen AG einen Schaden in Höhe von 590,4 Mio. DM               behördlichen Auftrag, durch ein Rechtsgeschäft oder (MTW) bzw. 263,5 Mio. DM (VWS) erlitten.                 durch ein eingegangenes Treueverhältnis geschehen können. Das Ermittlungsverfahren wurde am 21. Februar 1996 eingeleitet. Zwei Monate später übernahm das        Die BVV AG sei nicht verpflichtet gewesen, die Ver- BKA, Wiesbaden, auf Ersuchen des Generalstaats-          mögensinteressen der MTW zu wahren, da das BMF anwalts die polizeilichen Aufgaben. Bisher wurden        keine Festlegungen getroffen habe, unter welchen 28 Durchsuchungen vollstreckt und 19 Zeugen ver-         Voraussetzungen Beihilfen gewährt und wie sie ver- nommen. Die Ermittlungen sind jedoch noch nicht          wendet werden sollten, so daß hieraus eine Vermö- abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft Bremen rech-       gensbetreuungspflicht seitens der BVV AG nicht net mit dem Abschluß der Ermittlungen im Laufe des       hätte abgeleitet werden können. Das BMF habe es Frühjahrs 1998; zum Zeitpunkt der Berichterstellung      vielmehr der THA überlassen, diese Regelungen im war die Staatsanwaltschaft mit der Formulierung der      Kauf- und Abtretungsvertrag (KAV) zu definieren. Anklageschrift beschäftigt.                              Das BMF habe zwar im Schreiben vom 13. Oktober 1992 Verwendungsnachweise für den Gesamtaus- b) Strafanzeige der PDS-Fraktion gleichsbetrag (GAB) gefordert, da nur dann die Pri- im Landtag Mecklenburg-Vorpommern vatisierung hätte genehmigt werden können, doch diese Forderung seien auf Intervention der BVV AG Die PDS-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpom-          und der THA wieder fallen gelassen worden, da die mern stellte nach bekanntwerden des Konkurs der          Konzernleitung der B W AG nicht bereit gewesen B W AG am 21. Juni 1996 eine Strafanzeige gegen          wäre, von den Regelungen des KAV abzuweichen. Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und           Seitens des BMF sei keine eindeutige Klarstellung anderer strafbarer Handlungen im Zusammenhang            dahingehend erfolgt, daß der GAB ausschließlich bei mit der Privatisierung der VWS bei der Staatsanwalt-     MTW hätte verwendet werden müssen. Für das Ge- schaft Schwerin. Das Ermittlungsverfahren wurde im      richt hat sich nicht ergeben, „daß eine behördliche August 1996 von der Staatsanwaltschaft Bremen            Anordnung ergangen wäre, die der BW den Schutz (Dezernat 850) übernommen.                              von Vermögensinteressen der MTW eigenständig zur
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Drucksache 13/10900                 Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode Pflicht gemacht hätte ... . Informelle Absichtserklä-   anweisungen und Verhaltensvorgaben für staatliche rungen [der BW AG im Sinne einer zukünftigen Ver-       Institutionen sind, sie nicht für die B W AG galten. haltensweise, Anm. d. Red.] gegenüber einer Behör-      Die Zielrichtung von EG-Richtlinien ist nicht der de können weder einen behördlichen Auftrag erset-       Schutz von Vermögen, hier Vermögen der MTW, zen noch strafrechtlich wie ein solcher behandelt       sondern das Verhindern eines unkontrollierten staat- werden. "                                               lichen Protektionismus. Und weiter zur Treuepflicht:                            Gegen diese Entscheidung hat die BvS am 2. Januar 1998 beim Bremer Oberlandesgericht Berufung ein- „ Es stellt keine Verletzung der gesellschafterhchen gelegt. Treuepflicht gegenüber einer einzelnen Verbund- gesellschaft dar, wenn die Muttergesellschaft ver- sucht, wirtschaftliche Schwierigkeiten anderer Ver- b) Klage der BvS gegen den ehemaligen bundgesellschaften und des Konzerns insgesamt           BW-Vorstandsvorsitzenden Dr. Hennemann durch Zusammenfassung aller Kräfte des Gesamt-          auf Zahlung von 9,7 Mio. DM konzerns zu beheben. " Die BvS klagt ebenfalls gegen den ehemaligen Vor- Das Gericht war der Meinung, daß der Versuch der standsvorsitzenden der B W AG Dr. Friedrich Hen- Vorstandsmitglieder der B W AG, den Konzern zu nemann wegen des Verlustes von 194 Mio. DM För- retten, nicht schon von Anfang an zum Scheitern ver- dergelder. Über diese Schadenersatzklage, die von urteilt gewesen war.                                    der unter Punkt a) genannten Zivilklage abgetrennt wurde, hat das Gericht zum Zeitpunkt der Berichter- Das Gericht prüfte auch, ob nicht die EG-Richtlinien, stellung noch nicht entschieden, sie ruht vorläufig. insbesondere die 7. Schiffbaurichtlinie Vorgaben für Eine Wiederaufnahme ist nach Auskunft der Bremer das Verhalten der B W AG waren. Es kam hier zu Staatsanwaltschaft davon abhängig, ob eine straf- der Ansicht, daß EG-Richtlinien keine Vorgaben für rechtliche Anklage gegen Dr. Hennemann und an das Verhalten des Einzelnen, sondern Handlungs- dere Vorstandsmitglieder erhoben wird.
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode          Drucksache 13/10900 L. Vergabe von Liquidationsdarlehen und Bemessung der Liquidatorenhonorare durch die THA/BvS Der Untersuchungsausschuß hatte - soweit der Bun-      der Vergütung der Liquidatoren auseinandergesetzt desrechnungshof (BRH) hierüber noch keine Feststel-    und hierzu folgendes festgestellt (BT-Drucksache lungen getroffen hat - gemäß Ziffer III. 1. des Unter- 12/8404, S. 75-77): suchungsauftrages die Frage zu klären, ob bei der Vergabe von Liquidationsdarlehen durch die THA         Nach der anfänglichen Vergütung nach Stundensät- und bei der Bemessung von Liquidatorenhonoraren        zen führte die THA Mitte 1991 eine Vergütung auf die Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen      der Grundlage der Vergütungsverordnung für Kon- Haushaltsführung hinreichend beachtet worden sind.     kurs- und Vergleichsverwalter vom 25. Mai 1960 ein. Danach erfolgte die Berechnung der Vergütung nach der sog. Teilungsmasse des abzuwickelnden Unter- nehmens (das im Unternehmen zur Verwertung ste- I. Feststellungen des 2. Untersuchungs-                hende Aktivvermögen), der Höhe des Regelsatzes ausschusses „Treuhandanstalt" der                   und evtl. einer zusätzlichen Vergütung für qualifi- zierte Mitarbeiter. Die Liquidatoren bei der THA er- 12. Wahlperiode                                     hielten grundsätzlich den zweifachen Regelsatz, bei der Abwicklung von Außenhandelsbetrieben wegen Der 2. Untersuchungsausschuß „Treuhandanstalt" der     der hohen Teilungsmasse den einfachen Regelsatz 12. Wahlperiode hatte hierzu bereits umfangreiche      und bei Teilungsmassen unter einer Mio. DM eine Feststellungen getroffen (BT-Drucksache 12/8404,       Vergütung bis zum vierfachen Regelsatz. Zusätzlich S. 73 ff. und 387 ff.):                                wurde von der THA die volle Mehrwertsteuer ge- zahlt und gegebenenfalls der Einsatz qualifizierter Mitarbeiter genehmigt. Bei der Berechnung der Tei- 1. Vergabe von Liquidationsdarlehen                    lungsmasse wurden restitutionsbehaftete Grundstük- Bei Liquidationsdarlehen handelt es sich um zinslose   ke auch berücksichtigt, wenn diese oder ihr Sach- Gesellschafterdarlehen, die dem Liquidator entspre-    wert im Laufe des Verfahrens an die Antragsteller chend dem im Rahmen des Liquiditätsplanes ermit-       zurückgegeben wurden (BT-Drucksache 12/8404, telten Finanzbedarf zur Verfügung gestellt werden.     S. 76). Der 2. Untersuchungsausschuß der 12. Wahlperiode hatte zu klären versucht, nach welchen Kriterien       Im Ergebnis hatte der 2. Untersuchungsausschuß der diese Mittel von der THA vergeben wurden. Er hatte     12. Wahlperoide festgestellt, daß es eine Reihe von zu dem Vergabeverfahren festgestellt, daß die THA      Problemen im Bereich der Liqidatorenvergütung und Anfang 1992 mit der Einführung eines Abwicklungs-      -auswahl gegeben hatte, die von der THA erkannt berichtssystems als Steuerungs- und Kontrollinstru-    worden und Anlaß für die Vornahme von Änderun- ment begonnen hatte, welches Ende 1992 wirksam         gen gewesen waren (vgl. nachstehend III.2.). geworden war. Danach legte ein sog. Liquiditätsplan die für das jeweilige Unternehmen „notwendige Liquidität" für bestimmte Zeitabschnitte (quartals- weise oder monatlich) fest. Der Darlehensvertrag       II. Feststellungen des Bundesrechnungs- wurde nach Prüfung des vom Liquidator in monat-             hofes (BRH) lichen Abständen vorgelegten und jeweils für drei Monate festgelegten Finanzstatus geschlossen. An-      Im Hinblick auf Ziffer III. seines Untersuchungsauf- hand dieser Monatsberichte des Liquidators, die Ein-   trags hat der Untersuchungsausschuß den BRH ge- nahmen und Ausgaben des Unternehmens enthiel-          beten ihm mitzuteilen, ob und in welcher Weise er ten, kontrollierte die THA die von ihr freigegebenen   diesbezüglich Feststellungen getroffen hat. Mit Mittel. Die Auszahlung der Finanzmittel wurde vom      Schreiben vom 4. Dezember 1995 hat der BRH mitge- Liquidator im Rahmen des Liquidationsdarlehens be- antragt. Dabei wurde der jeweilige Finanzbedarf vor    teilt, daß er in seinen Bemerkungen 1995 zur Haus- Auszahlung anhand zeitnaher Zahlen überprüft.          halts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1993) u. a. die Bemessung der Liquidatorenhonorare für die Abwicklung von Beteiligungsunternehmen der THA, 2. Bemessung der Liquidatorenhonorare                  nicht aber die Vergabe von Liquidationsdarlehen un- Neben der Auswahl der Liquidatoren durch die           tersucht habe (BT-Drucksache 13/2600, S. 139-142). THA, die im Gegensatz zu Konkursverwaltern nicht       Darin hat der BRH ausgeführt, daß die THA nach vom Gericht bestellt, sondern vom Direktorat Ab-       dem bis 1994 angewandten Vergütungssystem für Li- wicklung der THA beauftragt wurden und der Über-       quidatoren Honorarvereinbarungen abgeschlossen tragung von Liquidationen an ehemalige Mitarbeiter     habe, die den vom Liquidator zu erbringenden Lei- des Direktorats Abwicklung hatte sich der 2. Unter-    stungen nicht ausreichend Rechnung getragen und suchungsausschuß der 12. Wahlperiode auch mit          unangemessen hohe Vergütungen ermöglicht hätten.
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode Außerdem hätten die Liquidatoren zum Teil zusätzli-     Die Gesamtsumme der ausgereichten bzw. für 1996 che Honorare für den Einsatz qualifizierter Mitarbei-   veranschlagten Liquidationsdarlehen betrug nach ter abgerechnet, die Tätigkeiten des Liquidators aus-   Aussage von PSts'in Karwatzki bis Ende 1994 geübt hätten. Der BRH empfahl deshalb Maßnahmen         5,04 Mrd. DM, 1995 706 Mio. DM und 1996 838 Mio. zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnis-       DM. Ein vollständiger Rückfluß der Darlehen sei ses zwischen Vergütung und Leistung des Liquidators.    nicht zu erwarten, weil nach gegenwärtigen Schät- zungen im Durchschnitt nur etwa die Hälfte der Darlehenssumme durch Verwertungserlöse aus den Liquidationsunternehmen gedeckt werde (Protokoll III. Feststellungen des Untersuchungsaus-               Nr. 11, S. 22 f). schusses                                           Dr. Holzapfel, der seit 1991 bei der THA tätig war und das Direktorat Abwicklung seit November 1994 Der Untersuchungsausschuß hat zur Vergabe von           leitete, hat bei seiner informatorischen Anhörung Liquidationsdarlehen und zur Bemessung der Liqui-       durch den Untersuchungsauschuß angegeben, daß datorenvergütungen durch die THA/BvS den Direk-         von der THA/BvS insgesamt acht Mrd. DM für tor Abwicklung bei der BvS, Dr. Lothar Holzapfel, am    Liquidationsdarlehen nach Liquidationsbeschluß 1. Februar 1996 und die PSts'in beim BMF, Irmgard       ausgereicht worden seien. Diese würden im wesent- Karwatzki, am 29. Februar 1996 informatorisch an-       lichen der Zwischenfinanzierung dienen. Aufgrund gehört sowie den Leiter der Stabsstelle Besondere       des derzeitigen Verfahrensstandes bei diesen Unter- Aufgaben der BvS, Dr. Joachim Erbe, am 23. Mai          nehmen werde ersichtlich, daß bei der THA/BvS er- 1996 als Zeugen vernommen.                              hebliche Einnahmen zurückfließen werden (Protokoll Nr. 8, S. 39-40). 1. Vergabe von Liquidationsdarlehen Gemäß den Erläuterungen der PSts'in beim BMF,           2. Bemessung der Liquidatorenhonorare Irmgard Karwatzki, bei ihrer informatorischen Anhö- rung dienen Liquidationsdarlehen der laufenden          Der Untersuchungsausschuß hat sich trotz des in Zif- Finanzierung der Abwicklung, wenn das abzuwik-          fer III. des Untersuchungsauftrags enthaltenen Vor- kelnde Unternehmen nicht selbst über ausreichende       behalts und der diesbezüglich vorliegenden Bemer- finanzielle Mittel verfügt. Mit diesen Darlehen wur-    kungen des BRH auch mit dieser Thematik insofern den vor allem die Erfüllung der aufgrund von Ver-       beschäftigt, als er untersucht hat, ob und wie die gleichen abzugeltenden Gläubigerforderungen, lau-       THA/BvS die Feststellungen des BRH und des 2. Un- fende betriebliche Aufwendungen, wie z. B. Perso-       tersuchungsausschusses aufgegriffen und neue Re- nalkosten zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätig-     gelungen zur Bemessung der Liquidatorenhonorare keit bei noch werbend tätigen Liquidationsunterneh-     eingeführt hat. Der hierzu informatorisch angehörte men, die Erfüllung finanzieller Verpflichtungen aus     Leiter des Direktorats Abwicklung bei der THA/BvS, Privatisierungsverträgen sowie Maßnahmen zur Ge-        Dr. Lothar Holzapfel, hat im wesentlichen folgende fahrenabwehr und Abschlagszahlungen auf die Li-         Ausführungen gemacht (Protokoll Nr. 8): quidatorenvergütung finanziert. Zu den von der BvS genutzten Instrumentarien, die eine ordnungsgemä-       Die THA/BvS habe die Anmerkungen des BRH und ße Ausreichung und Verwendung der Darlehen ge-          die Feststellungen des 2. Untersuchungsausschusses währleisten sollen, führte PSts'in Karwatzki aus:       der 12. Wahlperiode aufgegriffen und die Lücken der Vergangenheit aufgearbeitet. Die rechtliche Neuge- „Der vom Liquidator zu stellende Darlehnsantrag      staltung der Abwicklung, die u. a. die Liquidations- unterliegt einer vergleichenden Prüfung mit den      verfahren beschleunigen sollte, sei außerdem durch Kostenschätzungen und Empfehlungen des Ab-           die Umwandlung der THA in die BvS zum 1. Januar wicklungsgutachtens sowie der von der BvS ge-        1995, die damit Zuwendungsempfängerin des Bun- nehmigten Abwicklungsvorlage. Über die Prüfung       des geworden sei, erforderlich gewesen (Protokoll des Antrags auf sachliche Richtigkeit durch den zu-  Nr. 8, S. 27). Durch die Einführung eines neuen Ab- ständigen Abwicklungsreferenten hinaus haben         wicklungs- Informations-Systems könne man heute auch der zuständige Abteilungsleiter Abwicklung      von einer gläsernen bzw. transparenten Abwicklung sowie das Direktorat Finanzen den Antrag auf         sprechen (Protokoll Nr. 8, S. 22). Die eigentlichen Plausibilität zu prüfen und zu bestätigen. Der,Bud-  Kosten der Abwicklung würden sich auf die opera- getverantwortliche Abwicklung' hat die Deckung       tiven Verfahrenskosten beschränken. Dazu würden der beantragten Mittel durch den bestätigten BvS-    die Liquidatorenhonorare, die Kosten für von den Li- Wirtschaftsplan festzustellen. Die BvS reicht die    quidatoren eingesetzte qualifizierte Mitarbeiter und Liquidationsdarlehen grundsätzlich nur in solchen    für Abwicklungsgutachten, die eingeholt werden Teilbeträgen aus, die nach Einsatz der eigenen Mit-  würden, um festzustellen, ob eine Abwicklung oder tel und Einnahmen des Unternehmens zur Finan-        Gesamtvollstreckung in Frage käme, sowie die Ko- zierung der anstehenden Ausgaben erforderlich        sten für die Schlußrechnungsprüfung, wo Drittwirt- sind. Im Rahmen der monatlichen Liquidatoren-        schaftsprüfer eingesetzt werden würden, gehören Berichterstattung ist die Verwendung der Darlehen    (Protokoll Nr. 8, S. 41 f.). Die Sollgröße dieser Ab- nachzuweisen. Die aktuelle Liquiditätssituation      wicklungsverfahrenskosten, d. h. aller Kosten, die des Unternehmens ist darzustellen, und die in den    bei den laufenden Abwicklungsverfahren theoretisch Folgemonaten erforderlichen Liquidationsdarlehen     maximal entstünden, betrage 887 Mio. DM. Dieser sind einzuschätzen" (Protokoll Nr. 11, S. 22 f).     Betrag schlüssele sich wie folgt auf: 529 Mio. für
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Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode          D r u c k s a c h e 13/10900 Honorare, 94 Mio. DM für qualifizierte Mitarbeiter,     schätzung von Dr. Holzapfel gewährleiste dieses 169 Mio. DM für Abwicklungsgutachten, 95 Mio. DM        Instrumentarium eine Prüfung der Angemessenheit für Schlußrechnungsprüfungskosten. Von den Ge-          der Liquidatorenvergütung entsprechend der Ver- samtsollhonoraren von 529,3 Mio. DM per 31. De-         gütungsverordnung. Die Ordnungsmäßigkeit der zember 1995 seien bisher 326 Mio. DM ausgereicht        Tätigkeit der Liquidatoren könne insbesondere worden. Durchschnittlich ergebe sich pro Verfahren      durch die Schlußrechnungsprüfung abschließend be- ein Soll-Honorar von 154 695 DM. Bei 31 % der Liqui-    wertet werden. Bei Feststellung von Unregelmäßig- datoren liege das Soll-Honorar zwischen 60 500 und      keiten könne dem Liquidator die Entlastung verwei- 150 000 DM, bei 49% liege es unter 60 500 DM. Aus       gert und Regreßansprüche gegen ihn geltend ge- der Anfangszeit der THA würden noch 8,4 % unge-         macht werden (Protokoll Nr. 8, S. 38, 48f). deckelte zeitbezogene Vergütungsvereinbarungen          Nach Aussage der PSts'in beim BMF, Irmgard Kar- existieren, von denen bisher bei 89 % der Vereinba-     watzki, bei ihrer informatorischen Anhörung am 29. rungen weniger als 150 000 DM Honorar pro Verfah-       Februar 1996 durch den Untersuchungsausschuß ren freigegeben worden sei. Wenn die Höhe der Ver-      wurde das System der Liquidatoren-Vergütung von gütung bei diesen ungedeckelten Verträgen den           der THA in Abstimmung mit dem BMF Anfang 1994 zweifachen Regelsatz übersteige, prüfe die THA/BvS      überarbeitet und ab April 1994 wirksam, allerdings sehr genau die abgerechneten Stunden. Nach Anga-        nur für die ab diesem Zeitpunkt neu abzuschließen- ben von Dr. Holzapfel wäre der Einsatz von normalen     den Liquidatoren-Verträge. Eine nachträgliche Um- Geschäftsführern anstelle von Liquidatoren, sog. ge-    stellung der Altverträge sei nicht durchsetzbar ge- borenen Liquidatoren nach dem GmbH-Gesetz er-           wesen. Entsprechend einer in den Altverträgen ver- heblich teurer geworden. Die Kosten hätten je nach      einbarten Klausel könne man jedoch die Vergütung Verfahrensdauer von drei bis vier Jahren das dop-       nachträglich angemessen anpassen. Die Neurege- pelte bis dreifache der jetzigen Kosten für Liquidato-  lungen hätten den Empfehlungen des BRH schon da- ren betragen (Protokoll Nr. 8, S. 44). Bei 75 % der Li- mals weitgehend Rechnung getragen. Sie beträfen quidationsverfahren seien keine qualifizierten Mitar-   im wesentlichen die Absenkung der Regelsätze bei beiter beantragt worden. Bei 13 % der Verfahren hät-    hohen Teilungsmassen und damit eine angemessene ten die Kosten für qualifizierte Mitarbeiter weniger    Staffelung und Begrenzung der Honorare, die Präzi- als 30 261 DM betragen und nur in 3 % der Verfahren     sierung der Teilungsmasseberechnung, die Reduzie- seien mehr als 200 000 DM für qualifizierte Mitarbei-   rung der Kosten für qualifizierte Mitarbeiter durch ter freigegeben worden.                                 Abgrenzung von originärer Liquidatoren-Tätigkeit sowie die Deckelung der Gesamthonorare für den Li- Durch die 1994 vorgenommene Änderung des Regel-         quidator und die qualifizierten Mitarbeiter auf den werkes, die nicht zuletzt durch die Anmerkungen         dreifachen Satz. Ähnlich wie Dr. Holzapfel bezifferte des BRH und den 2. Untersuchungsausschuß der            auch Karwatzki das durchschnittliche Liquidatoren- 12. Wahlperiode bedingt gewesen sei, sei eine Hono-     Honorar mit 155 000 DM. Das Soll-Honorarvolumen rarumsatzgrenze von drei Mio. DM und eine Be-           betrage demnach etwa 530 Mio. DM (Protokoll Nr. 11, schränkung auf 20 Verfahren pro Liquidator einge-       S. 23 f.). führt worden. Nunmehr liege das Honorar nur noch bei sechs Prozent der Liquidatoren über der drei Mio. Grenze und vier Prozent aller Liquidatoren würden       3. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Liquida- mehr als 20 Verfahren bearbeiten (Protokoll Nr. 8,          toren von Treuhand-Unternehmen S. 45). Einige Liquidatoren würden Forderungen, die weit über dem zweifachen Regelsatz lägen, mit der       Die BvS hat dem Untersuchungsausschuß am 11. Fe- Begründung geltend machen, daß in den Altbundes-        bruar 1998 berichtet, daß gegen drei Liquidatoren, ländern der drei- bis vierfache Regelsatz üblich sei    die insgesamt 13 Liquidationsverfahren betreuen, und zudem das Liquidationsverfahren viel komplexer      Anklagen erhoben worden seien. Gegen weitere elf und schwieriger und die Haftungsrisiken viel größer     Liquidatoren mit insgesamt 366 Verfahren sind nach seien als bei Konkurs- und Vergleichsverfahren. Eine    Kenntnis der BvS staatsanwaltliche Ermittlungen an- Anpassung nach oben werde nur geprüft, wenn der         hängig. Die betreffenden Liquidatoren seien von der Liquidator substantiiert darlegen könne, daß ein Ar-    BvS abberufen worden, soweit die Vorwürfe gegen beitsaufwand erforderlich gewesen sei, der weit über    sie dies rechtfertigen. Außerdem sind nach Mit- das gewöhnliche Maß hinausgegangen sei. Mit der         teilung der BvS zwölf Zivilverfahren gegen Liquida- Schlußrechnungsprüfung, die von externen Wirt-          toren anhängig. schaftsprüfern durchgeführt werde, habe die THA/        Die Staatsanwaltschaft II bei dem LG Berlin ermittelt BvS die Möglichkeit, die Angemessenheit der Vergü-      z. B. gegen den Liquidator verschiedener Robotron- tung noch einmal gesondert festzustellen. Des weite-    Firmen wegen des Verdachts der Untreue. Ihm wird ren würden die Liquidatoren durch die monatliche        vorgeworfen, überhöhte Liquidationskosten in Mil- Berichterstattung und durch die Prüfung der Jahres-     lionenhöhe abgerechnet zu haben. abschlüsse einer ständigen Kontrolle unterliegen. Der Abschlußprüfer für die Jahresabschlüsse dürfe       Nach Aussage von Dr. Holzapfel hat die BvS bei fal- nicht mit dem Wirtschaftsprüfer für die Schlußrech-     schen Angaben und Abrechnungen von Liquidato- nung identisch sein (Protokoll Nr. 8, S. 36). Ferner    ren die Möglichkeit, die Betreffenden über Strafver- müsse ein Bericht nach § 53 Haushaltsgrundsätzege-      fahren zur Rechenschaft zu ziehen. Durch die Stabs- setz erstellt werden, der durch das Direktorat Finan-   stelle Recht werde dann geprüft, ob die Vorausset- zen ausgewertet und anschließend vom Bereich            zungen des Untreue-Tatbestandes erfüllt sind. Nach Abwicklung der BvS umgesetzt werde. Nach Ein-           Auffassung der Staatsanwaltschaft befreit selbst eine
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Drucksache 13/10900                  Deutscher Bundestag -13. Wahlperiode von der BvS genehmigte Abrechnung nicht vom              Fälle, „weniger als eine Handvoll", seien zur Anzeige Straftatbestand der Veruntreuung, wenn z. B. über-       gebracht worden. Bei drei von der Stabsstelle Beson- höht abgerechnet worden ist (Protokoll Nr. 8, S. 46).    dere Aufgaben angezeigten Liquidatoren erreichten bzw. überstiegen die überhöhten Honorare den ein- Dr. Erbe hat bei seiner Zeugenvernehmung durch           stelligen Millionenbereich. Nach Aussage von den Untersuchungsausschuß am 23. Mai 1996 zu die-        Dr. Erbe hat die geringe Zahl der Fälle zum einen ser Problematik ausgesagt, daß die Stabsstelle Be-       ihre Ursache darin, daß die bisherigen Ermittlungs- sondere Aufgaben der BvS, die nicht, wie die Staats-     verfahren große Fälle betreffen, wo ein Liquidator anwaltschaft, dem Legalitätsprinzip unterliege und       viele Unternehmen zu liquidieren hatte und sich demnach nicht bei Verdacht einer Straftat zu deren       dementsprechend „in der Hundertergrößenordnung" Anzeige verpflichtet sei, in besonderen Einzelfällen     an dem Vermögen der Liquidationsunternehmen, mit dem jeweiligen Liquidator nach dem Prinzip der       aus deren Kasse er bezahlt werde, vergriffen hatte. Schadenswiedergutmachung verhandelt und auf              Zum anderen hatten sich viele Fälle auf der Ge- eine Anzeige verzichtet habe. Das habe bisher in ei-     schäftsstellenebene der BvS abgespielt (Protokoll nem Fall zum Erfolg geführt. Die übrigen wenigen         Nr. 22, S. 104-106). M. Strafrechtliche Aufarbeitung der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität Zu der unter 1.9. des Untersuchungsauftrages (BT-        1. Staatsanwaltschaft II bei dem Landgericht Drucksache 13/2483) geforderten Darstellung der              Berlin Maßnahmen von Bundesregierung, Treuhandanstalt (THA) und anderen staatlichen Stellen des Bundes         Die Strafverfolgung hegt - von einzelnen Ausnah- zur Wiederbeschaffung veruntreuter Vermögenswer-         men abgesehen - in der Zuständigkeit der Länder. te zählen neben den zivilrechtlichen Bestrebungen        Die Zuständigkeit einer Strafverfolgungsbehörde er- auch Maßnahmen zur strafrechtlichen Aufarbeitung         gibt sich in erster Linie aus dem in § 143 GVG in Ver- der vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität.       bindung mit § 7 StPO normierten Tatortprinzip. Da Der Zeuge Dr. Kurt Bley hat als damals zuständiger       Berlin (Ost) der Sitz der Regierung der DDR, der Leiter des Referats VIII B 2 im BMF in seiner Verneh-    SED, des Bereichs KoKo sowie etlicher dem Bereich mung am 30. Januar 1997 zum Konsortialdarlehen           KoKo zuzuordnender Unternehmen war, fiel der Dresden deutlich darauf hingewiesen, wie sich zivil-     Schwerpunkt der Ermittlungen in den Zuständig- rechtliche Aufklärungsbemühungen und staatsan-           keitsbereich der Berliner Staatsanwaltschaften. waltliche Ermittlungen gegenseitig ergänzen können Bei der Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht und im Idealfall synchron laufen (vgl. Protokoll Nr. 51, (KG) wurde im Oktober 1990 die Arbeitsgruppe „Re- S. 65). Insbesondere in den Fällen, in denen Strafge- gierungskriminalität" gebildet. Sie bearbeitete Er- richte betrügerische oder veruntreuende Handlun- mittlungsverfahren, die eigentlich in den Zuständig- gen eines Vertragsbeteiligten rechtskräftig festge- keitsbereich der Staatsanwaltschaft bei dem LG Ber- stellt haben, bedeutet dies für die Durchsetzung zivil- hn fallen, deren Bearbeitung aber vom General- rechtlicher Vermögensansprüche eine verbesserte staatsanwalt bei dem KG gemäß § 145 Abs. 1 GVG Prozeßsituation und damit größere Erfolgsaussichten. übernommen worden ist. Im Jahre 1994 setzten dann Der Untersuchungsausschuß hat sich deshalb schon Bemühungen ein, die Bereiche der Bekämpfung der frühzeitig mit dem Bereich der strafrechtlichen Auf- vereinigungsbedingten Wirtschaftskriminalität, an- arbeitung von Wirtschaftsdelikten befaßt. gesiedelt bei der Staatsanwaltschaft bei dem LG Ber- Einen Schwerpunkt bildeten in diesem Zusammen-           lin, und den Bereich der Arbeitsgruppe „Regierungs- hang die Aufgaben der beteiligten Ermittlungsbehör-      kriminalität" zusammenzuführen. Aus dieser Um- den und deren Zusammenarbeit.                            strukturierung ging dann die neugebildete Staatsan- waltschaft II bei dem LG Berlin hervor, die nunmehr die alleinige Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung der Regierungskriminalität und der ver- I. Zuständige Ermittlungsbehörden                        einigungsbedingten Wirtschaftskriminalität hat (vgl. Protokoll Nr. 22, S. 8 ff.). Im Zuge seiner Ermittlungen hat sich der Untersu- chungsausschuß auch weiterhin mit der Frage aus-         2. Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- einandergesetzt, welche Behörden an der Aufarbei- tung der vereinigungsbedingten Wirtschaftskrimina-           und Vereinigungskriminalität (ZERV) lität beteiligt sind und ob es durch die Vielzahl der  Der Zentralismus der DDR bedingt eine überwiegen- Ermittlungsbehörden mit unterschiedlichen Zustän-        de Zuständigkeit der Berliner Justiz und Polizei in digkeiten zu Informationsverlusten oder Ermittlungs-     Fragen der Strafverfolgung. Da die in Berlin zur Ver- defiziten gekommen ist.                                  fügung stehenden Personalkapazitäten für eine ord-
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