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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                     – 181 –                             Drucksache 14/9300 wärtigen Termin nach Kaufering zurückgekehrt sei, infol-       Zum Verlauf des Besuchs von Baumeister sowie insbe- gedessen Baumeister lediglich kurz vor deren Verab-            sondere zu den Begleitumständen der Umschlagübergabe schiedung durch seine Frau noch dort angetroffen und ihr       und den hierbei anwesenden Personen befragt, erklärte bei dieser Gelegenheit persönlich den vorbereiteten Um-        Barbara Schreiber, Baumeister sei in Begleitung von schlag mit der Spende überreicht habe, schilderte er in sei-   Jürgen Maßmann in Kaufering eingetroffen. Sie habe die ner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Januar 2001         beiden im Wintergarten empfangen. Zunächst sei auch wie auch in der konsularischen Vernehmung für den Un-          ihre – Barbara Schreibers – Mutter anwesend gewesen, tersuchungsausschuss im Mai 2002 den Ablauf völlig an-         die jedoch unmittelbar nach Eintreffen Baumeisters und ders. Hier erklärte er, nach Vorhalt eines Journalisten am     Maßmanns den Raum verlassen habe. Da sie die Über- 30. November 2000 und bei Durchsicht seiner Unterlagen         gabe des Umschlags sofort habe erledigen wollen, habe habe er feststellen müssen, dass er an diesem Tage so spät     sie das Kuvert schon im Wintergarten an Baumeister über- nach Kaufering zurückgekehrt sei, dass er Baumeister           reicht. Dabei habe sie Baumeister erklärt, dass der Um- dort gar nicht mehr habe antreffen können. Grund für           schlag von ihrem Mann stamme. Baumeister habe den seine Verspätung sei ein von ihm wahrzunehmender Ter-          Umschlag dann in ihre mitgeführte große Handtasche ge- min beim Finanzgericht in München gewesen. Ausweislich         steckt. Maßmann habe bei der Übergabe neben Baumeister des Protokolls der dortigen Sitzung, welches Schreiber vor-    gesessen. Kurz bevor Baumeister abgereist sei, habe ihr legte, habe dieser Termin erst um 13.50 Uhr geendet. Aus       Mann angerufen und mitgeteilt, dass er nicht mehr kom- seinem Terminkalender für den 11. Oktober 1994 (Doku-          men könne. Auch Baumeister habe kurz mit ihm gespro- ment Nr. 67) ergebe sich ferner, dass er um 15.00 Uhr mit      chen. Insgesamt habe der Besuch nicht länger als eine Rechtsanwalt Leile einen Termin bei der Süddeutschen           Stunde gedauert. Treuhand AG wahrgenommen habe. Bei dieser Bespre- chung sei es um das Ergebnis der vorangegangenen Ge-           Schreiber bestätigte die Angaben seiner Frau. Er erklärte, richtsverhandlung gegangen. Obwohl sein Erinnerungs-           sie habe ihm unmittelbar nach dem Treffen mit Baumeister bild ein anderes sei, schließe er aus der feststehenden        erzählt, dass diese gemeinsam mit Maßmann nach Kaufe- Tatsache, dass der Gerichtstermin bis 13.50 Uhr gedauert       ring gekommen sei. Maßmann habe Baumeister im Pkw habe, dass der Umschlag mit der Spende nicht von ihm           von Augsburg nach Kaufering und später wieder nach persönlich, sondern von seiner Frau an Baumeister über-        Augsburg mitgenommen. Er habe den Mitteilungen seiner reicht worden sei. Schreiber bezeichnete es als „merk-         Frau entnommen, dass sich Maßmann zufällig in Augs- würdiges Phänomen“, dass sowohl seine Frau als auch er         burg befunden habe und dass Baumeister und Maßmann in der Vorstellung gelebt hätten, dass er rechtzeitig in       sich kannten. In seiner konsularischen Vernehmung für Kaufering angekommen sei und dort Brigitte Baumeister          den Untersuchungsausschuss im Mai 2002 erklärte noch angetroffen habe. Aus der Rückschau erklärte              Schreiber hierzu, es sei zunächst verabredet gewesen, Schreiber weiter, es hätte für ihn auch überhaupt kein Pro-    dass Brigitte Baumeister mit dem Zug nach Kaufering an- blem dargestellt, rechtzeitig aus München zurückzukeh-         reise, sich dann melde und von seiner Frau abgeholt ren, da er die Strecke München – Kaufering mit seinem          werde. Abweichend von dieser Vereinbarung habe Fahrzeug innerhalb von ca. 35 Minuten habe zurücklegen         Baumeister gemeinsam mit Maßmann dann plötzlich vor können.                                                        der Tür gestanden. Ob die beiden mit dem Auto angereist seien, vermochte er auch vor dem Hintergrund der Dar- Zu diesen widersprüchlichen Angaben wurde auch                 stellung seiner Frau nicht zu sagen, da sein Haus in Kau- Barbara Schreiber von der Staatsanwaltschaft befragt.          fering von dem davorliegenden Parkplatz durch einen Während sie noch in ihrer unter dem 26. Oktober 2000 ver-      hohe Mauer getrennt sei, so dass von der Eingangstür fassten Eidesstattlichen Versicherung (Dokument Nr. 68)        nicht zu überblicken sei, ob dort ein Auto parke. Zu der hinsichtlich des Übergebers unbestimmt formuliert hatte,       Anwesenheit Maßmanns an diesem Tag in Kaufering be- Baumeister habe am 11. Oktober 1994 „in ihrer Anwesen-         fragt, erklärte Schreiber, zwar habe er mit Maßmann „jeden heit“ einen Umschlag mit einer Spende von 100.000 DM           Tag zusammen telefoniert“, er habe jedoch keine Kenntnis und einen an Dr. Schäuble gerichteten Begleitbrief erhal-      davon gehabt, dass Maßmann Baumeister habe begleiten ten, räumte sie gegenüber der Staatsanwaltschaft nun-          wollen. Seiner Meinung nach habe sich Maßmann offenbar mehr ein, sie selbst habe den Umschlag an Baumeister           „ein bißchen anhängen“ und sich wichtig machen wollen, übergeben. Da ihr Mann nicht genau gewusst habe, wann          weil er gewusst habe, dass Baumeister in Kaufering eine er nach Kaufering zurückkehren werde, habe er ihr vor          Spende erhalten sollte. Er, Schreiber, könne sich außer- seiner Abfahrt nach München das Kuvert übergeben. Die-         dem vorstellen, dass Maßmann in seiner Funktion als Prä- ser Umschlag habe die Aufschrift „Frau Baumeister“ ge-         sident der Thyssen-Tochter Bear Head Industries Ltd. tragen. Sie habe den Umschlag übergeben sollen, falls ihr      auch ein eigenes Interesse an der Übergabe der Spende Mann nicht rechtzeitig aus München zurückkehre. Den            gehabt habe, da diese Spende der Förderung des Bear ungenauen Wortlaut in ihrer Eidesstattlichen Versiche-         Head-Projektes in Kanada dienen sollte. rung habe sie bewusst so gewählt, damit die Erklärung den Schluss zulasse, eine andere Person hätte den Um-          Zum weiteren Fortgang berichtete Schreiber, am 16. Ok- schlag übergeben. Da zu diesem Zeitpunkt die Problema-         tober 1994 – dem Tag der Bundestagswahl – seien seine tik der 100.000 DM-Spende bereits hinlänglich bekannt          Frau und er auf der Wahlparty der CDU im Konrad- gewesen sei, habe sie nicht in diese Sache involviert wer-     Adenauer-Haus zu Gast gewesen. Wer sie hierzu eingela- den wollen und sich nicht in Schwierigkeiten bringen           den habe, könne er heute nicht mehr sagen. An diesem wollen, falls sie vor Gericht hätte aussagen müssen.           Abend habe er sich unter anderem mit Baumeister, Horst
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Drucksache 14/9300                                       – 182 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Weyrauch sowie mit Dr. Schäuble unterhalten. An die In-       letzte Chance, das Projekt doch noch in Gang zu setzen, halte dieser Gespräche könne er sich allerdings nicht mehr    habe er in dem damals bevorstehenden Besuch Dr. Kohls erinnern. Barbara Schreiber erklärte hierzu, ihr Mann sei,    in Kanada gesehen. Aus diesem Grund habe er sich um kurz bevor Dr. Schäuble das Fest verlassen habe, an die-      das Gespräch mit Dr. Schäuble am 2. Juni 1995 bemüht. sen herangetreten, habe „Grüß Gott“ gesagt und seinem         Er habe ihm die Situation, in der sich das Projekt befun- Bedauern darüber Ausdruck verliehen, dass das Wahler-         den habe, geschildert und in diesem Zusammenhang die gebnis so schlecht ausgefallen sei. Ob Dr. Schäuble hie-      Reise des damaligen Bundeskanzlers nach Kanada ange- rauf geantwortet habe, vermochte sie nicht mehr zu sagen.     sprochen. In diesem Zusammenhang habe er Dr. Schäuble gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Bear Head-Pro- Wenige Tage später – so Schreiber – habe er von               jekt bei dem Gespräch mit dem kanadischen Premiermi- Baumeister als Dank für die Spende ein Exemplar des von       nister angesprochen werde. Schreiber schloss nicht aus, Dr. Schäuble damals aktuell veröffentlichten Buches mit       Dr. Schäuble bei dieser Gelegenheit einen Prospekt über einer darin enthaltenen, auf den 19. Oktober 1994 datier-     das Bear Head-Projekt zusammen mit seiner Visitenkarte ten persönlichen Widmung erhalten. Mit Schreiben vom          als Chairman der Gesellschaft überreicht zu haben. 20. Dezember 1994 habe er sich hierfür bei Dr. Schäuble bedankt.                                                      Dr. Schäuble habe ihm damals zugesagt, dieser Bitte zu entsprechen. Insgesamt habe das Gespräch nicht lange ge- Auf Befragen der Staaatsanwaltschaft erklärte Schreiber       dauert, da Dr. Schäuble unter Zeitdruck gestanden und schließlich nachdrücklich, er habe in dem betreffenden        ihm erklärt habe, er müsse rechtzeitig zur Rede des Bun- Zeitraum wie auch im gesamten Jahr 1994 der CDU keine         desfinanzministers Dr. Theodor Waigel zurück in die Ple- weitere Spende über 100.000 DM zukommen lassen.               narsitzung. Schreiber konnte sich nicht erinnern, ob er Auch von „seiner Gruppe“ habe es keine weitere solche         nach dem Termin bei Dr. Schäuble Baumeister nochmals Spende gegeben.                                               aufgesucht habe. Im Hinblick auf die Frage der weiteren Behandlung sei- ner Spende und insbesondere, ob diese im Rechen-              dd)     Feststellungen der Staatsanwaltschaft Berlin schaftsbericht der Partei veröffentlicht werden sollte, war           und Nachvernehmung durch den Ausschuss Schreiber sicher, gegenüber Baumeister ausdrücklich auf die Ausstellung einer Spendenquittung verzichtet zu ha-       Bereits im Sommer 2000 waren bei der Staatsanwalt- ben. An den Zeitpunkt konnte er sich jedoch nicht mehr        schaft Berlin Strafanzeigen gegen Dr. Wolfgang Schäuble erinnern. Über die Frage, wie das Geld bei der CDU ver-       und Brigitte Baumeister im Zusammenhang mit ihren bucht werden solle, sei dabei allerdings nicht gesprochen     Aussagen vor dem 1. Untersuchungsausschuss eingegan- worden. Er habe Baumeister gegenüber jedenfalls nicht         gen. Beiden wurde vorgeworfen, bei ihren Vernehmungen den Wunsch geäußert, dass die Spende nicht im Rechen-         im April 2000 im Hinblick auf die Umstände der Spen- schaftsbericht der CDU erscheinen solle.                      denübergabe durch Karlheinz Schreiber vor dem Aus- schuss vorsätzlich die Unwahrheit gesagt und damit den Einige Zeit später, im Jahr 1998, habe Baumeister ihm         Tatbestand der falschen uneidlichen Aussage nach § 153 schließlich berichtet, dass Dr. Schäuble ihr eine Erklärung   StGB erfüllt zu haben. über die Entgegennahme seiner Spende für die Schatz- meisterei abverlangt habe, mit deren Inhalt sie sich nicht    Nach ihrer erneuten Vernehmung im August 2000 hat der habe einverstanden erklären können. So habe Dr. Schäuble      Untersuchungsausschuss schließlich am 26. Oktober 2000 von ihr gefordert, die Übernahme des Geldes für den Sep-      die Vernehmung beider Zeugen abgeschlossen und der tember 1994 zu bestätigen. Daraufhin habe sie in der Er-      Staatsanwaltschaft Berlin die stenographischen Protokolle klärung jedoch den Übergabezeitpunkt bewusst offen            ihrer Vernehmungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. gelassen. Infolgedessen sei es zu Unstimmigkeiten zwi-        Noch im Oktober 2000 hat die Staatsanwaltschaft Berlin schen Dr. Schäuble und ihr gekommen.                          hierauf gegen beide ein strafrechtliches Ermittlungsver- Schreiber wurde schließlich von der Staatsanwaltschaft        fahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaus- auch zu den Umständen und dem Zweck seines Treffens           sage vor dem Untersuchungsausschuss eingeleitet. mit Dr. Schäuble in dessen Büro im Bundestag am 2. Juni       In ihren Ermittlungen hat sich die Staatsanwaltschaft 1995 befragt. Schreiber erinnerte sich daran, bereits am      nicht nur auf die Eidesstattlichen Versicherungen und son- Vorabend dieses Zusammentreffens in Bonn eingetroffen         stigen Einlassungen der Beschuldigten sowie auf die dem zu sein, wo er gegen 22.00 Uhr Baumeister getroffen           Ausschuss vorliegenden Dokumente gestützt, sondern da- habe. Am nächsten Morgen habe er Baumeister nochmals          rüber hinaus die Möglichkeit zu einer konsularischen Ver- aufgesucht – diesmal in ihrem Abgeordnetenbüro im Bun- nehmung der Zeugen Barbara und Karlheinz Schreiber im destag. Danach sei er gegen 10.30 Uhr von einer Begleit- Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland im ka- person, an deren Namen er sich nicht mehr erinnere, in das nadischen Toronto genutzt, deren Vernehmungsnieder- im gleichen Gebäude gelegene Büro von Dr. Schäuble ge- schriften der Ausschuss beigezogen hat. führt worden. Zu dieser Zeit habe das Bear Head-Projekt in Kanada auf der Kippe gestanden, da auf deutscher Seite     Ferner hat die Staatsanwaltschaft eine Reihe weiterer, zum niemand – insbesondere nicht der damalige Bundeskanz-         Teil bereits in den Vernehmungen des Ausschusses na- ler Dr. Kohl – gegenüber den Kanadiern für dieses Projekt     mentlich genannte Personen als Zeugen vernommen oder eingetreten sei. Daher habe die Gefahr bestanden, dass        schriftlich angehört. So hat sich z. B. der frühere Pres- Thyssen dieses Projekt nicht mehr weiterverfolgte. Eine       sesprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Walter
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                     – 183 –                           Drucksache 14/9300 Bajohr, der die Version von Dr. Schäuble stützt, schriftlich   Übergabemodalität auf nicht unerhebliche praktische geäußert. Ferner ist auch die Sekretärin Schreibers ver-       Schwierigkeiten stößt. Dies gründete sich auf einer schrift- nommen worden, die am 10. Oktober 1994 die beiden Be-          lichen Äußerung Dr. Heinachers gegenüber der Staatsan- gleitbriefe Schreibers an Dr. Schäuble und an Baumeister       waltschaft vom 6. Juli 2001. Dabei handelt es sich um ei- geschrieben haben soll. Schließlich hat die Staatsanwalt-      nen der beiden Redakteure des „Handelsblattes“, die am schaft auch den Zeugen Maßmann, der vor dem Untersu-           Morgen des 22. September 1994 um 9.30 Uhr mit chungsausschuss in seiner Vernehmung am 28. August             Dr. Schäuble ein Interview geführt hatten. Dr. Heinacher 2000 noch unter Berufung auf § 55 StPO wegen des ge-           hatte angegeben, etwa fünf bis zehn Minuten vor der ver- gen ihn geführten Ermittlungsverfahrens der Staatsan-          einbarten Zeit in dessen Vorzimmer angekommen zu sein. waltschaft Augsburg die Aussage verweigert hatte, zu den       Auf dem Weg in Dr. Schäubles Büro sei ihm keine Beson- Vorgängen am 11. Oktober 1994 in Kaufering sowie ins-          derheit, wie z. B. die Anwesenheit eines ihm nicht be- besondere zu den Umständen der Hin- und Rückfahrt              kannten Mannes (Schreiber) aufgefallen. Ausgehend von Maßmanns und Baumeisters vernommen.                            der auf der Telefonabrechnung für Schreibers Hotelzim- Ende Oktober 2001 hat die Staatsanwaltschaft Berlin so-        mer basierenden Annahme, dass Schreiber um 9.05 Uhr wohl das unter dem Aktenzeichen 74 Js 91/00 gegen              ein kurzes Gespräch mit seinem Rechtsanwalt in Ulm ge- Dr. Wolfgang Schäuble als auch das unter dem Aktenzei-         führt hat und aufgrund der Mitteilung der Staatsanwalt- chen 74 Js 201/00 gegen Brigitte Baumeister geführte Er-       schaft Bonn, dass für die Wegstrecke von 3,5 km zwischen mittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts          dem Hotel Königshof und dem Eingang des Bundeshauses gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.                           mit dem Pkw etwa acht Minuten benötigt werden, kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass Schreiber nach Hinsichtlich der Frage, die der Untersuchungsausschuss         Absolvierung der Eingangskontrollen im Bundeshaus zu klären hatte, nämlich, ob es im fraglichen Zeitraum         kaum vor 9.20 Uhr im Büro Dr. Schäubles gewesen sein möglicherweise zwei Spenden Schreibers in der Höhe von         könne. Da er wiederum beim Verlassen des Büros von 100.000 DM jeweils an Dr. Schäuble und an Baumeister           Dr. Heinacher nicht gesehen worden sei, sei der Zeitkorri- gegeben hat, hat die Staatsanwaltschaft ausweislich ihrer      dor für seinen Besuch, das kurze Gespräch über die Be- Abschlussverfügung keine weiteren Erkenntnisse erlangt.        ziehungen zu Franz-Josef Strauß und schließlich die Über- So hätten sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen keine        gabe der Spende auf wenige Minuten eingegrenzt. konkreten Anhaltspunkte für die Existenz einer zweiten Spende Schreibers in gleicher Höhe ergeben. Insbeson-          Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überdies erstaunt, dass dere habe der potentielle Spender Schreiber dies in sei-       Dr. Schäuble seinerzeit die auf den 4. März 1998 datierte ner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vehement be-           Bescheinigung Baumeisters akzeptiert hatte, obwohl stritten.                                                      diese im zeitlichen Ablauf („Oktober 1994“) seiner na- hezu minutiösen Erinnerung an Tag und Zeit der Über- Ausgehend von der Annahme, dass es lediglich eine Bar- gabe der Spende widersprach. spende Schreibers in dem fraglichen Zeitraum an die CDU gegeben hat, ist die Staatsanwaltschaft im Verlauf         Andererseits sah die Staatsanwaltschaft die Darstellung ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die          von Dr. Schäuble durch die Aussage mehrerer Zeugen Darstellungen beider Beschuldigten vor dem Untersu-            vom Hörensagen gestützt, bei denen nicht ersichtlich chungsausschuss zwar nicht miteinander in Einklang zu          sei, dass sie bewusst falsche Angaben machten, um bringen sind, es sich letztlich jedoch nicht sicher auf-       Dr. Schäuble zu entlasten. Zu diesen Zeugen gehörte ne- klären lässt, welche Version der Wahrheit entspricht. Die      ben dem bereits vom Ausschuss vernommenen persönli- Staatsanwaltschaft hielt es nicht für ausgeschlossen, dass     chen Freund Dr. Schäubles, Gerhard Lehmann, u. a. auch der Beschuldigte Dr. Schäuble vor dem Untersuchungs-           der frühere Pressesprecher der CDU/CSU-Fraktion, ausschuss objektiv die Wahrheit oder jedenfalls subjektiv      Walter Bajohr. Dieser hat gegenüber der Staatsanwalt- nach bestem Wissen und Gewissen seine Angaben ge-              schaft angegeben, am Mittag des 22. September 1994 zu macht hat. Ebenso sei aber auch nicht auszuschließen,          Dr. Schäuble gerufen worden zu sein, wo dieser ihm eröff- dass Dr. Schäuble nach der geänderten Darstellung              net habe, am Morgen in seinem Büro von jemandem ei- Baumeisters seine eigenen Angaben in Zweifel zog, je-          nen verschlossenen Umschlag erhalten zu haben, bei des- doch an ihnen festhielt, um „keinen weiteren Gesichts-         sen Öffnung er nun feststelle, dass er eine erhebliche verlust zu erleiden“. Daher befand die Staatsanwaltschaft,     Summe Bargeld enthalte. Allerdings stellte die Staatsan- dass auch durch weitere Ermittlungen nicht ausräumbare         waltschaft bei diesen Zeugen vom Hörensagen und insbe- Zweifel blieben, welche der beiden Schilderungen hin-          sondere bei dem Zeugen Bajohr in Frage, ob ihre Erinne- sichtlich der Übergabe die Zutreffende ist.                    rung tatsächlich korrekt sei und auf eigenem Erleben Grundlage der Entscheidung, beide Verfahren nach § 170         basiere oder sie nicht durch die späteren Veröffentlichun- Abs. 2 StPO einzustellen, ist insbesondere die Beurteilung     gen zu diesem Komplex unbewusst in ihrer Erinnerung der Plausibilität der Einlassungen der Beschuldigten und       beeinflusst worden seien. die Glaubhaftigkeit der Aussagen der von der Staatsan- Bezüglich der Darstellung Baumeisters beurteilte die waltschaft vernommenen Zeugen gewesen. Hierbei hat insbesondere die Aussage des Zeugen Karlheinz Schreiber        Staatsanwaltschaft ihre Erklärung, aus Loyalität zu ihrem sowie dessen Glaubwürdigkeit eine Rolle gespielt.              langjährigen Fraktionsvorsitzenden Dr. Schäuble zunächst in ihrer Presseerklärung vom 11. Januar 2000 dessen öf- Im Hinblick auf die Darstellung von Dr. Schäuble befand        fentlich geäußerter Version von der Spendenübergabe die Staatsanwaltschaft, dass die von ihm beschriebene          nicht widersprochen zu haben, als „zumindest plausibel“.
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Drucksache 14/9300                                       – 184 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Immerhin habe sich zu diesem frühen Zeitpunkt noch nie-       um einen außerordentlich anstrengenden Tag gehandelt mand dafür interessiert, wer wann wem und wo die              habe. 100.000 DM übergeben habe. Auch Schreiber selbst habe schließlich erst am 13. Januar 2000 öffentlich erklärt, die   Die Frage, ob sie an diesem Tag gemeinsam mit Jürgen Darstellung von Dr. Schäuble treffe nicht zu. Vielmehr        Maßmann im Zug von Augsburg nach Stuttgart den von habe er ihm das Geld über Baumeister als „Botin“ zu-          ihm ausweislich seiner Reisekostenabrechnung bestellten kommen lassen.                                                Champagner getrunken habe, verneinte Baumeister und gab zu bedenken, dass Maßmann die beiden Champagner Die schließlich vor dem Untersuchungsausschuss ge-            auch mit einer anderen Person oder allein getrunken ha- machte Aussage Baumeisters sowie ihre Einlassung vor          ben könne. Sie schloss darüber hinaus auch aus, mit der Staatsanwaltschaft seien allerdings nicht frei von Wi-    Maßmann an diesem Tag ein Gespräch geführt zu haben dersprüchen und deckten sich auch keineswegs in allen         – insbesondere nicht über Briefumschlag Schreibers, den Einzelheiten mit den Bekundungen des Zeugen Schreiber.        sie an diesem Tag erhalten habe. In diesem Zusammen- So habe sie z. B. auch weiterhin daran festgehalten, den      hang wies sie auch ausdrücklich die Vermutung zurück, Umschlag von Schreiber persönlich entgegengenommen            für den Thyssen-Konzern als Lobbyistin tätig geworden zu haben.                                                     zu sein. So habe sie von dem Bear Head-Projekt, mit dem Auch hinsichtlich der Frage, ob Maßmann am 11. Okto-          Schreiber in der Öffentlichkeit die 100.000 DM-Spende ber 1994 bei dem Treffen in Kaufering anwesend gewe-          immer wieder in Verbindung gebracht habe, erst im Juni sen sei, ergaben sich im Laufe der Ermittlungen der           1995 anlässlich des Gesprächs zwischen Dr. Schäuble und Staatsanwaltschaft Widersprüche. So hatte Baumeister          Schreiber in Bonn erfahren. zwar eingeräumt, Maßmann in Kaufering gesehen zu ha-          Baumeister zog gegenüber dem Ausschuss sogar in Zwei- ben. Sie gab jedoch an, hierbei habe es sich um ein zufäl-    fel, ob die in ihrer Eidesstattlichen Versicherung vom liges Zusammentreffen gehandelt, von dem sie vorher           12. Februar 2000 enthaltene Angabe, am 11. Oktober keine Kenntnis gehabt habe. Sie sei jedenfalls nicht ge-      1994 mit dem ICE um 14.14 Uhr von Augsburg abgefah- meinsam mit Maßmann nach Kaufering gefahren. Sowohl           ren zu sein, tatsächlich zutreffe. Die Durchsicht eines von aus den von Maßmann bei der Staatsanwaltschaft einge-         ihrer ehemaligen Mitarbeiterin geführten Bürokalenders reichten Reiseunterlagen als auch aus seiner eingereich-      des Jahres 1994 habe gezeigt, dass die für den 11. Okto- ten Zeugenaussage vom 18. Juli 2001 ergibt sich jedoch,       ber 1994 um 16.00 Uhr angesetzte Telefonsprechstunde in dass er am 11. Oktober 1994 mit dem ICE 997 von Kas-          ihrem Wahlkreis möglicherweise erst verspätet begonnen sel-Wilhelmshöhe nach Augsburg gereist ist. Ein Ab-           habe. So jedenfalls deutete Baumeister den handschriftli- gleich mit dem Fahrplan der Bahn hat ergeben, dass es         chen Eintrag eines vom Termin für die Sprechstunde aus sich hierbei um denselben Zuge gehandelt hat, mit dem         nach unten weisenden Pfeils in dem Kalender der Mitar- Baumeister an diesem Tag um 10.44 Uhr in Augsburg an-         beiterin. Es bestehe daher durchaus die Möglichkeit, dass kam. Dem lässt sich zumindest entnehmen, dass beide           sie an diesem Tag erst mit einem späteren Zug von Augs- von Stuttgart Hbf. bis Augsburg Hbf. in diesem Zug ge-        burg aus abgereist sei. fahren sind. Ähnliches gilt auch für den Rückweg von Augsburg nach Stuttgart bzw. Kassel-Wilhelmshöhe.             Im Übrigen habe sie weder Kenntnis von Art und Ausmaß Eine von Maßmann eingereichte Quittung aus dem Bord-          der geschäftlichen Beziehungen zwischen Schreiber und restaurant des ICE 592 belegt, dass er dort um 14.45 Uhr,     Maßmann gehabt, noch sei ihr bekannt gewesen, ob d. h. etwa eine halbe Stunde nach Abfahrt desjenigen Zu-      Maßmann an diesem 11. Oktober 1994 im Hause Schrei- ges, den Baumeister nach ihrer eigenen Aussage sowie          ber ebenfalls einen Briefumschlag erhalten habe oder ob nach ihrer Eidesstattlichen Versicherung in Augsburg be-      er in der Hoffnung auf Entgegennahme eines solchen Um- stiegen hatte, zwei Heidsieck (Champagner) bezahlt hat.       schlags die Ganztagesreise von Kassel nach Kaufering Auch hier deuten die Ermittlungen darauf hin, dass beide      und zurück angetreten habe. Augsburg mit demselben Zug verlassen haben.                   Einen weiteren Widerspruch in der Einlassung Baumeisters Hierzu in ihrer Nachvernehmung am 2. Mai 2002 vom             erkannte die Staatsanwaltschaft in ihren Feststellungen Ausschuss befragt, erklärte Baumeister, an eine gemein-       darin, dass sich Baumeister auch an die an sie und same An- und Abreise mit Jürgen Maßmann keine Erin-           Dr. Schäuble gerichteten Begleitbriefe Schreibers vom nerung zu haben. Sie glaube sich daran zu erinnern, dass      10. Oktober 1994 mit dem Inhalt, er übersende einen Bild- ihr für den Weg vom Augsburger Hbf. nach Kaufering der        band mit „100 hässlichen Männern“, nicht habe erinnern Wagen eines Taxiunternehmens geschickt worden sei, mit        können. Angesichts dessen und im Hinblick auf den Um- welchem die Firma Schreibers wohl regelmäßig zusam-           stand, dass sie ausweislich des Sitzungsprotokolls des Fi- mengearbeitet habe. Sie habe sich selbst sehr gründlich       nanzgerichts München Schreiber am 11. Oktober 1994 in geprüft, wisse aber aus der heutigen Erinnerung nicht         Kaufering nicht begegnet sein kann, hat sich die Staats- mehr zu sagen, ob sie möglicherweise mit Maßmann ge-          anwaltschaft die Frage gestellt, woher Baumeister Kennt- meinsam im Taxi von Kaufering nach Augsburg gefahren          nis von der dem Ausschuss beschriebenen Formulierung sei. Sie habe auch keine Erklärung dafür, warum Jürgen        der „100 hässlichen Männer“ hatte. Die Vermutung, Maßmann seiner Reisekostenabrechnung zwar die Taxi-           Schreiber habe anlässlich des mit Baumeister am 22. Ja- quittung für die Fahrt von Augsburg nach Kaufering, nicht     nuar 2000 geführten Telefongesprächs die Aussage abge- aber für die Fahrt von Kaufering zurück nach Augsburg         sprochen oder zumindest die fragliche Formulierung ge- beigefügt habe. Ihre einzige Erinnerung sei, dass es sich     nannt, bewertete die Staatsanwaltschaft als fragwürdig im
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                      – 185 –                             Drucksache 14/9300 Hinblick auf die verbliebenen deutlichen Unstimmigkei-          Eidesstattlichen Versicherung vom 26. Oktober 2000 ten zwischen der Darstellung Baumeisters und der Dar-           (Dokument Nr. 68) habe sie keineswegs erwähnt, dass sie stellung Schreibers. Nach Auffassung der Staatsanwalt-          selbst den Brief an Baumeister übergeben hatte. Vielmehr schaft spricht die in sich widersprüchliche Darstellung         habe sie durch die Formulierung, Baumeister habe den Baumeisters in diesem Detail daher eher für ein lücken-         Umschlag „in ihrer Anwesenheit (...) erhalten“, offenge- haftes Erinnerungsvermögen als für eine „gemeinsame In-         lassen, wer der Übergeber der Spende war. Die Erklärung trige“ Baumeisters mit Schreiber. Die Staatsanwaltschaft        Barbara Schreibers, sie habe diese Formulierung gewählt, vermochte zudem nicht zu erkennen, dass Baumeister er-          um nicht in die ganze Angelegenheit involviert zu werden, pressbar gewesen sei und von Schreiber in einem privaten        hielt die Staatsanwaltschaft für wenig überzeugend. Ver- Rachefeldzug gegen Dr. Schäuble benutzt worden sein             mutlich habe sie sich aber lediglich nicht in Widerspruch könnte. Im Hinblick auf den eigentlichen Vorgang der            zu den öffentlichen Äußerungen ihres Ehemannes vom Umschlagübergabe in Kaufering am 11. Oktober 1994               Januar und Februar 2000 setzen wollen, in denen dieser hielt die Staatsanwaltschaft die Angaben Baumeisters da-        bekundet hatte, er habe Baumeister den Umschlag über- her im Ergebnis für plausibel.                                  geben. Was die Glaubwürdigkeit des Zeugen Schreiber bzw. die d)      Verbuchung und Verbleib der Spende Glaubhaftigkeit seiner Aussagen betrifft, hielt die Staatsan- waltschaft fest, dass Schreiber trotz zunächst unterschiedli-   Wenn auch die Modalitäten der Übergabe der Schreiber- cher Äußerungen in der Öffentlichkeit den Kern seiner           Spende weder durch den Ausschuss noch durch die Aussage, den er bereits in seiner Eidesstattlichen Versiche-    Staatsanwaltschaft Berlin zweifelsfrei geklärt werden rung vom 6. Februar 2000 niederlegt hatte, nie geändert hat.    konnten, so steht nach der Vernehmung der Zeugen Dabei handelt es sich um die Aussage des Zeugen, er sei am      Dr. Schäuble und Baumeister jedenfalls fest, dass Bau- 22. September 1994 nicht bei Dr. Schäuble gewesen und           meister spätestens im Oktober 1994 aus den Händen von habe ihm auch zu keiner Zeit persönlich eine Spende über-       Dr. Schäuble in dessen Abgeordnetenbüro einen Um- geben. Es sei Baumeister gewesen, die am 11. Oktober            schlag erhalten hat, in dem sich eine von Karlheinz 1994 neben einem Begleitbrief vom 10. Oktober 1994 ei-          Schreiber übergebene Spende in Höhe von 100.000 DM nen Umschlag mit 100.000 DM für Dr. Schäuble erhalten           befunden hat. Diesen Umschlag hat sie ihren eigenen und habe. Er habe sich in der Eidesstattlichen Versicherung         unwidersprochenen Angaben zufolge noch am gleichen weder zum Übergabeort noch zu der Frage geäußert, ob            Tag in ihr Büro in der Schatzmeisterei im Konrad- Baumeister den Umschlag von ihm oder von seiner Ehefrau         Adenauer-Haus in Bonn gebracht und ihrem Büroleiter erhalten habe. Korrekturen seiner öffentlichen Äußerungen       Schornack übergeben. Bis dahin will sie den Umschlag und Ergänzungen, die der Zeuge nachträglich gemacht             nicht geöffnet haben. Sie gab an, ihr Büro kurze Zeit spä- habe, wie etwa die Erklärung, er habe wegen eines nach-         ter wieder verlassen zu haben. Schornack erklärte gegen- gewiesenen Termins beim Finanzgericht in München                über dem Ausschuss, er habe den Umschlag erst danach, Baumeister am 11. Oktober 1994 gar nicht getroffen, son-        d. h. nicht im Beisein von Baumeister geöffnet, und darin dern habe seine Ehefrau Baumeister den Umschlag aus-            100 gebündelte Tausendmarkscheine gefunden, worüber händigen lassen, bewertete die Staatsanwaltschaft als           er Baumeister umgehend telefonisch unterrichtet habe. nachvollziehbar und plausibel. Schreiber sei in den Zei-        Sodann habe er den Umschlag mit dem Geld in den Tre- tungsberichten der damaligen Zeit nicht wörtlich zitiert        sor der Schatzmeisterei gelegt. worden. Im übrigen seien diese Zeitungsberichte mehrdeu- tig und könnten daher nicht als Beleg für die Unglaubwür-       Darüber, wie im Folgenden mit dieser Spende verfahren digkeit des Zeugen herangezogen werden. Gestützt werde          wurde, gingen die Darstellungen der an der weiteren die Darstellung Schreibers, am 10. Oktober 1994 Begleit-        Handhabung der Spende beteiligten Personen auseinander. briefe an Dr. Schäuble und Baumeister geschrieben zu ha-        Fest stand lediglich, dass sie keinen Eingang als Spende in ben, schließlich immerhin auch durch die langjährige Se-        den Rechenschaftsbericht für das Jahr 1994 gefunden kretärin Schreibers, die sich in ihrer Vernehmung durch die     hatte, sondern lediglich im Rechenschaftsbericht des Jah- Staatsanwaltschaft Berlin daran erinnerte, zunächst aus         res 1995 für 1994 unter der Rubrik „Sonstige Einnahmen“ Versehen „1.000 hässliche Männer“ geschrieben zu haben,         nachgemeldet worden war. Da die von der CDU beauf- Schreiber jedoch gemeint habe, dies sei zuviel Geld. Hierin     tragten Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young im Dezem- sah die Staatsanwaltschaft in Verbindung mit den Kalen-         ber 1999 zudem auf einen Einzahlungsbeleg von Dr. Kiep dereintragungen Schreibers ein Indiz dafür, dass diese          aus dem Jahre 1995 „Kiep – 100.000 DM sonstige Ein- Briefe tatsächlich gefertigt wurden.                            zahlungen“ gestoßen waren und zur Diskussion gestellt hatten, ob diese Einzahlung im Zusammenhang mit dem Allerdings beurteilte die Staatsanwaltschaft die „unver-        Verbleib der Barspende Schreibers aus 1994 stehe, kam es hohlen erklärte Absicht“ Schreibers, Dr. Schäuble als erneut zu Spekulationen darüber, ob die im Tresor der Lügner öffentlich anzuprangern, als nachteilig für die Schatzmeisterei gelagerte Spende möglicherweise doch Glaubwürdigkeit des Zeugen und daher als Grund, dessen nicht die einzige Spende Schreibers im fraglichen Zeit- Bekundungen nur mit großer Zurückhaltung zu werten. raum gewesen ist und es daher zu einem weiteren Verstoß Hinsichtlich der Aussage der Zeugin Barbara Schreiber           gegen die Bestimmungen des Parteiengesetzes gekom- kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass diese          men ist. Um dieser Vermutung nachzugehen, hat sich der offenbar über kein vollständiges Erinnerungsbild zu den         Ausschuss um Klärung der weiteren Handhabung des von Vorgängen am 11. Oktober 1994 verfüge. Noch in ihrer            Schornack im Tresor verwahrten Bargelds bemüht.
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Drucksache 14/9300                                       – 186 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode aa)     Feststellungen im Prüfbericht                         In ihrer Vernehmung durch den Ausschuss schilderte sie von Ernst & Young                                     den Ablauf der Weitergabe des Geldes genauer. Nachdem sie Schornack die Spende übergegeben habe, habe die Aufgrund der unterschiedlichen Darstellungen zum wei-         Spende zunächst längere Zeit im Tresor der Schatzmeiste- teren Verbleib der Spende konnte die von der CDU be-          rei gelegen. Schornack und sie hätten dann mehrfach be- auftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young       raten, wie weiter mit dem Geld zu verfahren sei. Da eine in ihrem Prüfbericht zu den in den Jahren 1993 bis 1998       so hohe Barspende in ihrer Praxis als Schatzmeisterin ab- für die CDU geführten Treuhandanderkonten zu der              solut unüblich gewesen sei und sie damit keinerlei Erfah- Schreiberschen Spende und zu dem aufgefundenen Ein-           rung gehabt habe, habe die Behandlung der 100.000 DM zahlungsbeleg Dr. Kieps keine abschließenden Feststel-        von Schreiber für sie ein Problem dargestellt. Zudem habe lungen treffen, sondern lediglich die zu diesem Zeitpunkt     sie der Behandlung der Barspende auch nicht ihre unge- bekannten Fakten wiedergeben sowie den damaligen              teilte Aufmerksamkeit widmen können, da sie zu dieser Kenntnisstand und die aufgetretenen Widersprüche auf-         Zeit durch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem zeigen.                                                       für die CDU tätigen Spendensammler Hannes Müller sehr Danach ist am 18. Dezember 1995 eine Überweisung in           in Anspruch genommen worden sei. Aus diesem Grund Höhe von 100.000 DM von Dr. Kiep auf dem offiziellen          sei das Geld zunächst im Tresor verblieben. Spendensammelkonto „TAK CDU Bonn 52955-06“ bei                Baumeister gab an, aufgrund ihrer Unerfahrenheit in der Hauck-Bank (Frankfurt) eingegangen. Dieser Betrag         Barspenden den früheren Schatzmeister der Partei, wurde laut Ernst & Young im Rechenschaftsbericht des          Dr. Kiep, in dieser Angelegenheit um Rat gefragt zu ha- Jahres 1995 als „Sonstige Einnahme“ ausgewiesen. Unter        ben, als dieser eines Tages bei ihr zum Frühstück zu Gast Berufung auf die Angaben der früheren Schatzmeisterin         gewesen sei. Schreibers Namen habe sie dabei jedoch Baumeister erklärten die Wirtschaftsprüfer, es handle sich    nicht erwähnt. Bedauerlicherweise habe sich Dr. Kiep hierbei um jene 100.000 DM, die 1994 von Schreiber an         allerdings nicht konkret zu ihrem Problem geäußert. Zu Dr. Schäuble übergeben wurden. Weiter heißt es in dem         ihrer früheren Erklärung gegenüber der Presse, sie habe Bericht:                                                      Dr. Kiep seinerzeit das Geld ausgehändigt, damit er sich „Nach Auskunft von Frau Baumeister und Herrn Jürgen         um dessen weitere Handhabung kümmere, erklärte Bau- Schornack (...) wurde dieser Betrag an Herrn Weyrauch     meister gegenüber dem Ausschuss, sie habe sich zum weitergeleitet. Ob Herr Weyrauch dieses Geld zunächst     Zeitpunkt dieser frühen Erklärung nicht an die Vorgänge Herrn Walther Leisler Kiep gegeben hat und dieser es      im Einzelnen erinnern können. Schornack, den sie daher dann 1995 an die CDU überwiesen hat, konnte bisher        hierzu befragt hatte, habe ihr zunächst bestätigt, Dr. Kiep das Geld übergeben zu haben. Kurze Zeit später habe er noch nicht verifiziert werden. Herr Walther Leisler ihr jedoch mitgeteilt, dass er sich in diesem Punkt geirrt Kiep jedenfalls bestreitet, dass seine Überweisung vom habe, so dass sie ihre frühe Darstellung nun habe korri- 18. Dezember 1995 mit den TDM 100 von Herrn gieren müssen. Schreiber im Zusammenhang steht. Bei dieser Über- weisung habe es sich vielmehr um eine Spende seiner-      Als Grund für die fehlende Veröffentlichung der Spende im seits gehandelt. Wenn diese Version von Herrn Kiep        Rechenschaftsbericht 1994 gab Baumeister an, Schreiber zuträfe, wäre die Zahlung als veröffentlichungspflich-    habe verlangt, nicht als Spender genannt zu werden. Des- tige Spende zu qualifizieren gewesen.“                    wegen habe sie auch davon abgesehen, das Geld ord- nungsgemäß auf ein Konto der Schatzmeisterei einzuzah- bb)     Darstellung von Brigitte Baumeister                   len. Baumeister berichtete, in dieser Angelegenheit seinerzeit mehrfach mit Schreiber telefoniert zu haben. Bereits in ihrer Eidesstattlichen Versicherung vom 12. Fe-    Sie meinte sich erinnern zu können, dass Schreiber sie bei bruar 2000 (Dokument Nr. 52) hatte Baumeister erklärt,        einem dieser fernmündlichen Gespräche ausdrücklich auf- Schornack habe den Umschlag mit den 100.000 DM in             gefordert habe, von einer Veröffentlichung abzusehen, da bar im Frühjahr 1995 dem Finanzberater der CDU, Horst         seine Spende nicht im Rechenschaftsbericht auftauchen Weyrauch, in Bonn übergeben. Diese Übergabe sei von           solle. Ferner habe Schreiber ihr erklärt, er benötige keine Weyrauch auch persönlich bestätigt worden.                    Spendenquittung. Ausdrücklich erklärte Baumeister vor Hinsichtlich des weiteren Verbleibs des Geldes hatte sie      dem Ausschuss, von Dr. Schäuble zu keiner Zeit eine An- dem Bundesgeschäftsführer Dr. Hausmann auf dessen An-         weisung erhalten zu haben, die Spende Schreibers nicht frage vom 10. Dezember 1999 bereits zuvor in dem schon        im Rechenschaftsbericht zu erwähnen. erwähnten Schreiben vom 20. Dezember 1999 (Dokument           Baumeister sagte aus, ihr sei seinerzeit durchaus bewusst Nr. 57 und Nr. 58) mitgeteilt, dass es sich bei der Einzah-   gewesen, mit diesem Vorgehen vorsätzlich gegen das Par- lung in Höhe von 100.000 DM durch Dr. Kiep auf das            teiengesetz zu verstoßen. Außerdem sei sie sich darüber Spendenkonto Nr. 52955-06 bei der Hauck-Bank (Frank-          im Klaren gewesen, dass sie spätestens bei einer Über- furt) um die Einzahlung der Barspende gehandelt habe, die     prüfung der Vorgänge und Konten den Namen des Spen- Karlheinz Schreiber Dr. Schäuble übergeben habe und die       ders würde offenbaren müssen. Sie habe aber seinerzeit Dr. Kiep seinerzeit für sie „weitergeleitet“ habe. Sie er-    nicht den Mut gehabt, Dr. Schäuble das Geld zurückzu- klärte weiter, dass Schreiber keine Spendenbescheinigung      geben. Für die fehlende Veröffentlichung der Spende im gewünscht habe und der Betrag in dem Zahlenwerk des           Rechenschaftsbericht und die Tatsache, dass für Schreiber Rechenschaftsberichts 1995 der CDU erfasst sei.               keine Spendenbescheinigung ausgestellt worden sei,
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                    – 187 –                            Drucksache 14/9300 übernahm Baumeister aufgrund ihrer damaligen Funktion         Schatzmeisterei üblicherweise die Spenden entweder als als Schatzmeisterin die Verantwortung. Allerdings hielt       Überweisung auf die bei der Hauck-Bank (Frankfurt) ge- sie daran fest, keinerlei Anweisung gegeben zu haben, wie     führten Schatzmeisterkonten oder als Verrechnungs- mit dem Geld weiter zu verfahren sei.                         schecks erhalten habe. Übliche Praxis sei es dann gewe- sen, diese Schecks an Weyrauch in dessen Kanzlei nach Es sei Schornack gewesen, der sich schließlich an den Frankfurt am Main zu schicken, in der die Kontoführung langjährigen und erfahrenen Finanzberater der CDU,            für die Schatzmeisterei gemacht wurde. Weyrauch und Horst Weyrauch, gewandt und mit diesem das weitere            seine Mitarbeiter hätten dann dort die Verbuchung der Vorgehen besprochen habe. An diesem Gespräch habe sie         Schecks übernommen und das Geld den Schatzmeister- selbst nicht teilgenommen. Ihres Wissens nach seien           konten der Partei gutgeschrieben. beide schließlich übereingekommen, dass Weyrauch das Geld zunächst an sich nehmen solle. Erst nachdem das          Schornack erklärte, im Verlauf seiner gesamten Tätigkeit in Geld im Frühjahr 1995 an Weyrauch übergeben worden            der Schatzmeisterei sei es lediglich zweimal dazu gekom- sei, habe Schornack sie über dieses Vorgehen informiert.      men, dass er eine Barspende in Empfang genommen habe. In einem Fall habe es sich um die Summe von 3.000 DM cc)     Darstellung von Jürgen Schornack                      gehandelt, der andere Fall habe die Spende Schreibers be- troffen. Er habe daher nicht gewusst, wie er mit dem Geld Auch Schornack hatte sich in seiner Eidesstattlichen Ver-     verfahren solle. Da es keine Filiale der Hauck-Bank sicherung vom 13. Januar 2000 zu der weiteren Handha-         (Frankfurt) in Bonn gegeben habe, habe er auch zu keinem bung des im Tresor verwahrten Geldes geäußert und             Zeitpunkt in Erwägung gezogen, das Geld persönlich auf wurde hierzu auch durch den Untersuchungsausschuss            eines der Schatzmeisterkonten einzuzahlen. Aufgrund der befragt. Auf die Frage, was er mit Baumeister anlässlich      beschriebenen üblichen Praxis bei der Handhabung der der Übergabe des Umschlags in der Schatzmeisterei be-         Schecks habe er dann beschlossen, sich an Weyrauch zu sprochen habe, gab er an, Baumeister habe ihn aufgefor-       wenden. Dabei sei er davon ausgegangen, dass dieser als dert, das Geld erst einmal „wegzulegen“. Man müsse sich       „Kenner der Materie“ wisse, wie mit der Situation umzu- noch darüber unterhalten und überlegen, was damit zu tun      gehen sei. Schornack stellte klar, dass dies aus eigenen An- sei. Zudem sei die Schatzmeisterei zu diesem Zeitpunkt        trieb und nicht auf Veranlassung Baumeisters geschehen bis zum Spätfrühling 1995 auch mit anderen Dingen,            sei. Schornack schloss jedoch nicht aus, sich mit ihr über nämlich insbesondere mit dem Problem Hannes Müller,           diese Vorgehensweise beraten zu haben. beschäftigt gewesen. Aus diesem Grunde habe er das Geld zunächst im Tresor verwahrt.                                  Nach seiner Erinnerung habe er Weyrauch erstmals Ende 1994 oder Anfang 1995 auf die Angelegenheit angespro- In seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 13. Januar        chen. Schriftverkehr hierzu habe es nicht gegeben. In den 2000 hatte Schornack zudem angegeben, dass Baumeister         Folgemonaten habe er sich mit Weyrauch nur gelegent- seiner Erinnerung nach schließlich auch mit ihrem Vor-        lich, etwa am Rande einer Sitzung oder Besprechung gänger Dr. Kiep über die Handhabung einer solchen             hierüber unterhalten. Es sei dagegen nicht so gewesen, Spende gesprochen habe. Vor dem Ausschuss erklärte er         dass sie sich eigens getroffen hätten, um das weitere Vor- allerdings, sich hierin getäuscht zu haben. Bei der Ab-       gehen diesbezüglich zu klären. fassung der Eidesstattlichen Versicherung habe er einen bestimmten Gesprächstermin zwischen Dr. Kiep und              Seiner Erinnerung nach habe er Weyrauch im April oder Baumeister im Kopf gehabt. Erst später habe er jedoch an-     Mai 1995 schließlich das Geld in seinem Büro in der hand der wiedergefundenen Unterlagen zu seinem Ter-           Schatzmeisterei in Bonn übergeben. Beschwören könne minkalender rekonstruieren können, dass es bei diesem         er diese Zeitangabe aber nicht. Bei der Übergabe sei Termin um die Abrechnung einer USA-Reise von Dr. Kiep         Baumeister nicht anwesend gewesen. Aufgrund der ver- gegangen sei.                                                 trauensvollen Zusammenarbeit habe man seinerzeit auch darauf verzichtet, eine Quittung über diesen Vorgang auszu- Nachdem das Geld bereits eine Weile im Tresor gelegen         stellen. Schornack erklärte, bei der Übergabe an Weyrauch hätte, habe Baumeister ihm erklärt, die Spende solle „wohl“   davon ausgegangen zu sein, dass das Geld so korrekt ver- nicht veröffentlicht werden. Eine Begründung hierfür habe     bucht werde, dass „zumindest keine Nachteile“ entstünden. sie ihm allerdings nicht gegeben. Sie habe sich auch nicht    Ob Weyrauch über die Herkunft des Geldes Bescheid ge- dazu geäußert, wer diese Entscheidung getroffen habe. Er      wusst habe, entziehe sich seiner Kenntnis. Ob er Weyrauch habe jedoch erfahren, dass dies der Wunsch des Spenders       in diesem Zusammenhang den Namen Schreiber genannt gewesen sei. Schornack erklärte, es sei ihm klar gewesen,     habe, wisse er heute nicht mehr. dass die Spende hätte veröffentlicht werden müssen. Dem- entsprechend habe er damals auch seine Bedenken hin-          Zu seiner früheren Darstellung, er habe das Geld Dr. Kiep sichtlich Baumeisters Vorgehen geäußert.                      übergeben, befragt, erklärte Schornack, dies habe so sei- ner Erinnerung entsprochen. Dementsprechend habe er Was die Handhabung des Bargelds in praktischer Hinsicht       auch Baumeister unterrichtet. Anhand seiner Termin- betrifft, erklärte Schornack, er habe, da er zu dieser Zeit   bücher habe er jedoch später festgestellt, dass er die noch nicht lange in seinem Amt tätig gewesen sei, schließ-    Spende an Weyrauch weitergereicht habe. Daraufhin habe lich Weyrauch angesprochen, der in der Anfangszeit auf-       er seine Darstellung bereits korrigiert, bevor Dr. Kiep grund seiner langjährigen Erfahrung ohnehin sein An-          bestritten habe, die Spende von Schornack erhalten zu sprechpartner gewesen sei. Schornack gab an, dass die         haben.
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Drucksache 14/9300                                     – 188 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Schornack erklärte, dass Weyrauch sich nach der Über-       dd)     Darstellung von Karlheinz Schreiber gabe des Geldes seiner Erinnerung nach nicht mehr zu dem weiteren Verbleib der Spende geäußert habe. Er          Auch Schreiber äußerte sich in seiner konsularischen Ver- selbst habe den „Dingen ihren Lauf“ gelassen und sich       nehmung für die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem weite- nicht weiter mit diesem Thema beschäftigt. Aus eigener      ren Verbleib der 100.000 DM-Spende, allerdings nur als Kenntnis wisse er daher nicht, was nach der Übergabe        Zeuge vom Hörensagen. In seiner konsularischen Ver- weiter mit dem Geld geschehen sei. Auch mit Baumeister      nehmung für den Untersuchungsausschuss nahm er hier- habe er danach nicht mehr über dieses Thema gesprochen.     zu allerdings nicht mehr Stellung. Insbesondere sei ihm damals nicht bekannt gewesen, dass     So habe Baumeister ihm im Jahre 1998 erzählt, das Geld über Dr. Kiep auf ein Spendenkonto eingezahlt      Dr. Schäuble habe sie seinerzeit – nach der Übergabe des worden sei.                                                 Umschlags – angewiesen, das Geld erst einmal aufzube- Erst anlässlich des Beginns der sog. Spendenaffäre im       wahren. Er – Schreiber – habe dem entnommen, dass das Herbst 1999 sei er der Sache noch einmal nachgegangen.      Geld in der Schatzmeisterei verwahrt werden sollte. Nach Seine Recherchen hätten ergeben, dass die 100.000 DM        seiner Kenntnis habe sich das Geld dort auch noch im Jahr im Dezember 1995 mit dem Verwendungszweck „Sons-            1998 befunden. Zudem erinnerte er sich an ein Gespräch tige Einnahme“ auf einem Spendenkonto verbucht wor-         mit Baumeister, das nach der Bundestagswahl 1998 statt- den seien. Er habe die Spende Schreibers sofort mit der     gefunden haben soll. Damals habe sie ihm berichtet, Überweisung durch Dr. Kiep in Verbindung gebracht und       Dr. Schäuble habe ihr gegenüber erklärt, dass er bei Kennt- sei sehr zufrieden gewesen, dass das Geld auf diese Weise   nis des schlechten Ergebnisses für die CDU bei der voran- Eingang auf das offizielle Konto gefunden habe. Hierüber    gegangenen Wahl das Geld Schreibers behalten hätte. habe er Baumeister auch unterrichtet, die diese Informa-    Hierin sah Schreiber eine Bestätigung für seine Annahme, tion für ihre Auskunft an Dr. Hausmann vom 20. Dezem-       das Geld sei erst im Jahr 1998 weitertransferiert worden. ber 1999 genutzt habe. In diesem Zusammenhang habe er auch nochmals versucht, Kontakt zu Weyrauch aufzuneh-       Seines Wissens nach sei das Geld an Weyrauch erst über- men, um zu erfahren, was dieser mit dem Geld gemacht        geben worden, nachdem Dr. Schäuble von Baumeister die habe, nachdem er es von ihm seinerzeit in der Schatzmeis-   schriftliche Erklärung vom 4. März 1998 über die Entge- terei erhalten habe und wann diese Übergabe stattgefun-     gennahme der Spende erhalten hatte. Diesen Vorgang den habe. Er habe schließlich auch eine Bestätigung ha-     habe ihm Weyrauch auch bestätigt. Was dann mit dem ben wollen, dass er das Geld tatsächlich an Weyrauch        Geld geschehen sei, entziehe sich seiner Kenntnis. weitergegeben habe. Zu diesem Zweck habe er erfolglos versucht, Weyrauch telefonisch zu erreichen und ihm         Barbara Schreiber bestätigte in ihrer Vernehmung durch schließlich am 13. Januar 2000 ein Fax geschickt, in dem    die Staatsanwaltschaft Berlin, dass es im Jahr 1998 ein er den Sachverhalt aus seiner Erinnerung niedergelegt und   Treffen ihres Mannes mit Baumeister in Liechtenstein ge- hierzu Hinweise von Weyrauch erbeten habe (Dokument         geben habe, bei dem auch sie zeitweise anwesend gewe- Nr. 56). Auf seine Anfrage habe er aber niemals eine Ant-   sen sei. Bei dieser Gelegenheit habe Baumeister ihrem wort erhalten.                                              Mann ihr „Herz ausgeschüttet“. Frau Schreiber erklärte, ihr Mann habe ihr gegenüber danach geäußert, er habe Warum Weyrauch den Betrag als Spende Dr. Kieps de-          Baumeisters Schilderung bei diesem Treffen entnommen, klariert habe und das Geld schließlich im Jahre 1995 als    dass Dr. Schäuble die 100.000 DM nicht an die CDU wei- Nachtrag unter „Sonstige Einnahmen“ im Rechenschafts-       tergeleitet, sondern für sich selbst behalten habe. Nach bericht 1994 verbucht worden sei, entziehe sich seiner      dem Treffen mit Baumeister habe Weyrauch sie und ihren Kenntnis. Schornack bestritt gegenüber dem Ausschuss        Mann in der Schweiz besucht. Auch hier sei die Sprache jedoch, dass die Idee, Dr. Kiep als Spender erscheinen zu   auf Dr. Schäuble gekommen. Weyrauch habe bei dieser lassen, von ihm stamme. Er sei vielmehr davon ausge-        Gelegenheit erzählt, er habe sich etwas einfallen lassen gangen, es habe sich hierbei um eine Absprache zwischen     müssen, um die 100.000 DM wieder zu beschaffen. Weyrauch und Dr. Kiep gehandelt. Auf die Frage, ob er gegenüber Weyrauch erklärt habe,       ee)     Darstellung von Horst Weyrauch man müsse jemanden finden, der seinen Namen hergebe, um dieses Geld in den Kreislauf der Partei einzuspeisen,    In seiner Vernehmung durch den Ausschuss hat sich Horst erklärte Schornack zunächst:                                Weyrauch wegen der gegen ihn laufenden staatsanwalt- schaftlichen Ermittlungsverfahren auf ein umfassendes „Kann ich so nicht bestätigen, nein. Das habe ich so     Auskunftsverweigerungsrecht gem. § 55 StPO berufen. nicht mit ihm besprochen.“                              Seine hier umrissene Darstellung über die Verbuchung Im weiteren Verlauf der Vernehmung schloss er dagegen       und den Verbleib der Schreiber-Spende beruht daher auf aus, dass er gesagt habe, „man müsse jemanden finden,       seiner unter dem 10. Februar 2000 verfassten Eidesstatt- der nach Einkommen und Vermögen in der Lage sei, der        lichen Versicherung (Dokument Nr. 69), dem Protokoll Partei einen solchen Betrag zu zahlen“. Zwar habe er        seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Berlin Weyrauch angerufen, um ihn zu fragen, wie er das Geld       vom 13. Juli 2001 in dem gegen Dr. Schäuble und behandle, er habe ihm hierzu jedoch keine Vorschläge ge-    Baumeister wegen des Verdachts der uneidlichen Falsch- macht. Er könne sich auch nicht daran erinnern, dass die    aussage geführten Ermittlungsverfahren, einer zwischen Idee, das Geld über Dr. Kiep zu leiten, von ihm gekom-      ihm und Dr. Kiep am 20. November 2000 getroffenen men sei.                                                    schriftlichen Vereinbarung mit den darin in Bezug ge-
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                    – 189 –                             Drucksache 14/9300 nommenen Unterlagen sowie einer ergänzenden Erläute-          ersten Kontaktaufnahme Schornacks in dieser Angele- rung durch seinen Rechtsbeistand gegenüber der Staats-        genheit anlässlich von Geschäftsterminen noch gelegent- anwaltschaft Berlin vom 10. August 2001.                      liche Aussprachen über dieses Problem gegeben habe. Habe man sich beispielsweise in anderer Angelegenheit In seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 10. Februar       getroffen, so sei man seitens der Schatzmeisterei selbst- 2000, die Weyrauch im Anschluss an seine Befragung            verständlich auf dieses Thema zurückgekommen. Insge- durch die Wirtschaftsprüfer der CDU von Ernst & Young         samt habe der „Abklärungsprozess für die Benennung ei- am 2. Februar 2000 angefertigt hatte (Dokument Nr. 69),       ner geeigneten Person“ seiner Erinnerung nach „Wochen erklärte Weyrauch, Schornack habe ihn eines Tages in          und Monate“ gedauert. Weyrauch gab an, dass an diesem seiner Eigenschaft als Finanzberater der CDU in seinem        Prozess außer ihm und Schornack auch Baumeister betei- Büro in Frankfurt angerufen und ihm berichtet, dass die       ligt gewesen sei. damalige Schatzmeisterin Baumeister Probleme wegen eines Geldbetrages in Höhe von 100.000 DM habe, der ihr       Erst nachdem man sich auf Dr. Kiep als „geeignete Per- von Dr. Schäuble in einem Briefumschlag übergeben wor-        son“ geeinigt habe, sei es zu der Übergabe des Bargelds den sei. Den Namen des Spenders habe Schornack ihm            gekommen. Stattgefunden habe diese im Büro der Schatz- seinerzeit und auch später allerdings nicht genannt. Schor-   meisterin Baumeister. Während Weyrauch in seiner Ei- nack habe ihm damals jedoch mitgeteilt, dass er es für not-   desstattlichen Versicherung noch angegeben hatte, den wendig erachte, eine Person ausfindig zu machen, die nach     Geldbetrag von Schornack erhalten zu haben, sagte er ge- Einkommen und Vermögen in der Lage sei, der Partei ei-        genüber der Staatsanwaltschaft aus, Baumeister selbst nen solchen Betrag zu zahlen. In diesem Zusammenhang          habe ihm das Geld überreicht. Ihr Büroleiter Schornack habe Schornack auch den Namen Dr. Kiep genannt. Er            sei lediglich hierbei anwesend gewesen. Nach Erinnerung – Weyrauch – habe daraufhin entgegnet, er wisse nicht, ob     Weyrauchs habe sich das Geld in einem Umschlag befun- Dr. Kiep hierzu bereit sei. Er habe Schornack jedoch zu-      den und sei aus dem Panzerschrank der Schatzmeisterei gesagt, Dr. Kiep dieses Problem vorzutragen und um Hil-       genommen worden, bevor es ihm ausgehändigt worden fe zu bitten. Weiter führte Weyrauch aus:                     sei. Schornack habe ihm damals erklärt, dass es dort be- reits seit Monaten liege. Als Zeitpunkt der Übergabe be- „Dies tat ich. Bei einem gelegentlichen Besuch trug ich     nannte Weyrauch den 27. November 1995 und belegte Herrn Kiep das Anliegen der Bundesschatzmeisterin         dies später mit einer für sich selbst angefertigten steno- vor, Herr Kiep stimmte nicht gerade freudig, aber aus     grafischen Notiz. Gründen der Hilfsbereitschaft beziehungsweise Ge- fälligkeit zu.“                                           Die Darstellung Schreibers, Weyrauch habe ihm seiner- zeit bei einem Besuch in der Schweiz berichtet, dass die Nachdem Dr. Kiep schließlich zugestimmt habe, sei – so        Spende sich noch bis 1998 in der Schatzmeisterei befun- Weyrauch – am 12. Dezember 1995 von einem Privatkonto         den habe, beurteilte Weyrauch schließlich gegenüber der Dr. Kieps eine Überweisung über 100.000 DM an die Bun-        Staatsanwaltschaft als ein Missverständnis vonseiten desschatzmeisterei der CDU veranlasst worden. Der Über-       Schreibers. Er – Weyrauch – habe diesen Vorgang der weisungsträger sei sowohl von ihm selbst in seiner Eigen-     Schreiberschen Spende zu jeder Zeit als im Dezember schaft als Kontobevollmächtigter als auch von dem             1995 endgültig abgeschlossen betrachtet. anderen Kontobevollmächtigten Dieter Kapp unterzeichnet worden (Dokument Nr. 70). Als Verwendungszweck habe           Im Hinblick auf die weitere Handhabung der Spende nach er auf dem Überweisungsträger lediglich den Vermerk „be-      Erhalt des Geldes durch Baumeister äußerte sich Weyrauch kannt“ notiert, da der Betrag im Rechenschaftsbericht nicht   detailliert gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. als Spende, sondern unter der Rubrik „Sonstige Einnah-        Hierzu legte er ein von ihm angelegtes neunseitiges Dos- men“ ausgewiesen werden sollte. Weyrauch gab an, dies         sier mit der Bezeichnung „Akte 8 WLK DM 100.000 mit Schornack so abgesprochen zu haben, um für die Ein-       Schreiber-Spende (Schäuble/Baumeister) Seiten 1 bis 9“ stellung dieses Betrages als Spende keine staatlichen Zu-     vor. Hierin ist eine zwischen ihm und Dr. Kiep unter dem schüsse zu beanspruchen und damit einen Subventions-          20. November 2000 verfasste vierseitige Vereinbarung betrug zu vermeiden.                                          enthalten, die für ihn von seinem Rechtsanwalt und für Dr. Kiep von dessen Steuerberater unterzeichnet worden ist In engem zeitlichen Zusammenhang mit dieser Überwei-          (Dokument Nr. 71). Diese Vereinbarung stellte Weyrauch sung – ob davor oder danach, könne er nicht mehr erin-        später auch dem Ausschuss in Ablichtung zur Verfügung. nern – habe er – Weyrauch – von Schornack 100.000 DM          Vorausgegangen waren dieser Vereinbarung Äußerungen in bar in einem Umschlag erhalten. Diesen Umschlag            Dr. Kieps, die nach Auffassung Weyrauchs dazu geeignet habe er dann unverzüglich Dr. Kiep in dessen Büro in          gewesen waren, ihn in der öffentlichen Meinung zu be- Frankfurt-Niederrad überreicht, der „ihn in seine Rockta-     schädigen. Aus der Vorbemerkung der Vereinbarung geht sche“ gesteckt habe.                                          hervor, dass mit dieser der streitige Sachverhalt im Hinblick auf die Handhabung der 100.000 DM-Spende In seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung am 13. Juli Schreibers für beide Seiten verbindlich hatte festgelegt 2001 hielt Weyrauch weitgehend an dieser Schilderung und belegt werden sollen. fest. Während er in seiner Eidesstattlichen Versicherung aber noch den Eindruck vermittelt hatte, er habe auf die      Gestützt durch die Vereinbarung sowie die darin in Bezug Bitte Schornacks rasch mit Dr. Kiep Kontakt aufgenom-         genommenen Dokumente, die er der Staatsanwaltschaft men, erläuterte er – in Übereinstimmung mit der Darstel-      ebenfalls vorlegte, stellte Weyrauch die weitere Handha- lung Schornacks – in seiner Vernehmung, dass es nach der      bung der 100.000 DM-Spende wie folgt dar:
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Drucksache 14/9300                                        – 190 –                 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Mit Aushändigung der Schreiber-Spende durch die                ff)     Darstellung von Dr. h.c. Walther Leisler Kiep Schatzmeisterin Baumeister am 27. November 1995 habe Im Zuge der Aufklärung des Verbleibs der Schreiber- diese ihn gebeten, an Dr. Kiep die Frage zu richten, ob die- Spende bzw. des Hintergrunds für die am 12. Dezember ser Betrag über eines seiner Konten der CDU zugeführt 1995 erfolgte Einzahlung über 100.000 DM von einem werden könne. Hierbei habe sie ihm auch den Namen des Konto Dr. Kieps auf das Spendensammelkonto der CDU wahren Spenders offenbart. Er – Weyrauch – habe „TAK CDU Bonn 52955-06“ bei der Hauck-Bank (Frank- Baumeister zugesagt, Dr. Kiep hierauf ansprechen zu wol- furt) wurde Dr. Kiep am 22. Dezember 1999 durch die len. Dr. Kiep habe diesem Vorgehen wenn auch zögernd Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young befragt. Nachdem zugestimmt und habe daraufhin von ihm – Weyrauch – am er sich zunächst nicht an diesen Vorgang erinnern konnte, 8. Dezember 1995 den Betrag in Höhe von 30.000 DM in bestritt er dann jeden Zusammenhang zwischen seiner da- bar ausgehändigt bekommen. maligen Überweisung und der 100.000 DM-Spende von Dr. Kiep habe ihn dann seinerzeit um Überweisung einer         Karlheinz Schreiber aus dem Jahre 1994. Hieran hielt er Summe von 70.000 DM an seinen Sohn in München ge-              auch in einer Presseerklärung vom 11. Januar 2000 sowie beten. Dieser Betrag sollte in Erfüllung einer selbststän-     in seinen Vernehmungen vom 27. April 2000 und vom digen Finanzierungszusage Dr. Kieps für Steuerschulden         5. Juli 2001 durch den Ausschuss fest. Insbesondere trat seines Sohnes gezahlt werden. Hierzu legte Weyrauch ein        er der zunächst geäußerten und später revidierten Darstel- an ihn gerichtetes Schreiben von Kiep jun. vor, in wel-        lung Baumeisters entgegen, er habe zu irgendeinem Zeit- chem dieser ihn nach Rücksprache mit seinem Vater ge-          punkt Bargeld von ihr enthalten. Darüber hinaus stellte er beten habe, den „genannten Betrag“ auf sein näher be-          aber auch in Abrede, sie habe ihn jemals um Rat im Um- zeichnetes Konto zu überweisen. Des Weiteren belegte           gang mit größeren Barspenden gefragt. In diesem Zusam- Weyrauch diese Darstellung mit der Vorlage der Kopie ei-       menhang erklärte er gegenüber der Staatsanwaltschaft nes Überweisungsträgers vom 12. Dezember 1995 über             Berlin in seiner dortigen zeugenschaftlichen Vernehmung 70.000 DM an Kiep jun. sowie eines von ihm unter dem           vom 4. Juli 2001, er hätte es für durchaus „plausibel und 12. Dezember 1995 verfassten Schreibens an Kiep jun., in       naheliegend“ gehalten, wenn sich seine Amtsnachfolgerin welchem er diesem mitteilte, ihm im Auftrag seines Va-         im Hinblick auf die Bewältigung eines Problems in der ters einen Betrag von 70.000 DM als schenkungssteuer-          Schatzmeisterei unmittelbar an ihn gewandt hätte. pflichtige Zuwendung überwiesen zu haben. Weyrauch Dr. Kiep erklärte gegenüber dem Ausschuss, erst im De- gab gegenüber der Staatsanwaltschaft an, diese Schen- zember 1999 in dem Gespräch mit den Wirtschaftsprüfern kung auftragsgemäß zur Schenkungssteuerveranlagung von Ernst & Young erfahren zu haben, dass es eine Spende erklärt zu haben. Diese habe seiner Erinnerung nach von Schreibers gegeben hat und diese angeblich im Jahre 1995 Dr. Kiep persönlich unterzeichnet werden müssen. über ihn in den Finanzkreislauf der CDU eingespeist wor- Noch am 8. Dezember 1995 habe Dr. Kiep ihm –                   den sei. Die Wirtschaftsprüfer hätten ihn auf einen Scheck Weyrauch – den Empfang der 100.000 DM schriftlich quit-        angesprochen, der angeblich in Zusammenhang mit tiert (Dokument Nr. 72). Schließlich habe er – Weyrauch –      der 100.000 DM-Spende an die CDU gestanden habe. gemeinsam mit seinem ebenfalls kontobevollmächtigten           Nach dem Treffen mit den Wirtschaftsprüfern habe er Partner Dieter Kapp am 12. Dezember 1995 vom Konto             – Dr. Kiep – Baumeister auf die Frage von Ernst & Young Dr. Kieps 100.000 DM auf das Spendensammelkonto                bzgl. des angeblichen Schecks angesprochen. Baumeister 52955-06 der CDU bei der Hauck-Bank (Frankfurt) über-          habe zwar daraufhin von einer Spende gesprochen und er- wiesen. Hierzu legte Weyrauch den entsprechenden Über-         wähnt, dass sie „Schwierigkeiten“ habe. Letztlich sei das weisungsträger vor (Dokument Nr. 70).                          Gespräch aber seiner Erinnerung nach ohne Ergebnis ver- laufen. In einem von seinem Rechtsanwalt der Staatsanwaltschaft unter dem 10. August 2001 übermittelten Schreiben er-          Zu der durch seine Kontobevollmächtigten Weyrauch und weiterte und modifizierte Weyrauch schließlich nach            Kapp ausgeführten Überweisung vom 12. Dezember Überprüfung des Vorganges seine Darstellung über den           1995 erklärte Dr. Kiep, diese sei aus seinem Privatvermö- weiteren Umgang mit der 100.000 DM-Spende. Er gab              gen vorgenommen worden. Er habe der CDU bereits in nunmehr an, Dr. Kiep am 8. Dezember 1995 in dessen             früheren Jahren mehrfach eine Spende zukommen lassen. Büro 100.000 DM in bar übergeben und anschließend              Da das Jahr 1995 für ihn in geschäftlicher Hinsicht außer- 70.000 DM mit der Anweisung zurückerhalten zu haben,           ordentlich erfolgreich verlaufen sei, habe er seinerzeit diesen Betrag an Kiep jun. weiterzuleiten. Diese 70.000 DM     nach Rücksprache mit Weyrauch entschieden, an die habe er am 12. Dezember 1995 auf ein bei der Hauck-Bank        CDU eine weitere Spende zu leisten. Kiep hielt es auch (Frankfurt) geführtes Konto der Weyrauch & Kapp GmbH           für möglich, dass es Weyrauch gewesen sei, der den Vor- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einbezahlt. Diesen Vor-        schlag gemacht habe zu spenden. Letztlich habe aber die gang belegte Weyrauch durch die Vorlage der entspre-           Entscheidung, insbesondere auch im Hinblick auf die chenden (Bar-)Einzahlungs-Quittung vom 12. Dezember            Größenordnung der Spende bei ihm – Dr. Kiep – gelegen. 1995 (Dokument Nr. 73). Von diesem Konto habe er am            Der Betrag sei schließlich im Rechenschaftsbericht des selben Tag den gleichen Betrag an Kiep jun. überwiesen.        Jahres 1995 als „Sonstige Einnahme“ ausgewiesen wor- Hierzu legte Weyrauch den entsprechenden Überweisungs-         den. Dr. Kiep gab an, für diese Spende keine Spenden- träger sowie den Auszug des Kontos der Weyrauch & Kapp         quittung erhalten zu haben. Er habe seinerzeit aber auch GmbH mit der Soll- und Haben-Buchung über jeweils              nicht danach verlangt, da er die absetzbaren Beträge be- 70.000 DM (Dokument Nr. 74) vor.                               reits ausgeschöpft gehabt habe. Die Tatsache, dass er in
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