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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                  – 191 –                             Drucksache 14/9300 den früheren Jahren ausweislich der Rechenschaftsbe-        später heraus, dass sich die Transfersumme vor allem aus richte der Partei jeweils einen „krummen Betrag“, im Jahr   monatlich abgeführten Beiträgen der einzelnen CDU- 1995 nun aber plötzlich eine „runde Summe“ in Höhe von      Fraktionsmitglieder zusammengesetzt hatte. 100.000 DM an die CDU gespendet habe, konnte Dr. Kiep nicht erklären. Ebenfalls keine Erklärung hatte Dr. Kiep    Im Verlauf der öffentlichen Debatte um die 1,146 Mio. für den Umstand, dass seine Spenden aus den früheren        DM und aufgrund einer entsprechenden Aufklärungsauf- Jahren sämtlich in den Rechenschaftsberichten als           forderung durch den Bundestagspräsidenten als mittel- Spende ausgewiesen worden waren, seine Spende über          verwaltende Behörde (vgl. BT-Drs. 14/4747, S. 27) wurde 100.000 DM aus dem Jahre 1995 dagegen nicht.                weiterhin aufgedeckt, dass bereits im September 1990 ein Betrag von 600.000 DM ebenfalls in bar von der Fraktion Dr. Kiep, der zu Protokoll gegeben hatte, entsprechend      an die Bundespartei gelangt war. der am 17. November 1999 ausgesprochenen Aufforde- rung der Staatsanwaltschaft Augsburg mit Weyrauch we-       Im Rahmen seiner Zeugenvernehmung vor dem Untersu- der schriftlichen, noch mündlichen oder fernmündlichen      chungsausschuss räumte der ehemalige Parteivorsitzende Kontakt gehabt zu haben, bestritt gegenüber dem Aus-        der CDU, Dr. Wolfgang Schäuble, schließlich am 13. April schuss – auch in Kenntnis der Eidesstattlichen Versiche-    2000 ein, dass bereits in den achtziger Jahren Gelder in rung Weyrauchs – mit Nachdruck, von diesem im Zu-           Millionen-Höhe von der Fraktion an die Partei geflossen sammenhang mit seiner Überweisung vom Dezember              waren. Dr. Uwe Lüthje, der ehemalige Generalbevoll- 1995 100.000 DM in bar oder auf eine andere Weise er-       mächtigte des Bundesschatzmeisters der CDU, konkreti- halten zu haben. Er wandte sich ferner dagegen, jemals      sierte dies daraufhin weiter, indem er gegenüber dem Aus- von einer dritten Person aus der CDU Geld mit der Er-       schuss den Betrag von etwa 6 Mio. DM nannte, den er im klärung bekommen zu haben, es sei gesammelt oder ge-        Jahr 1982 von der Fraktion für die Partei erhalten haben spendet worden, dieses Geld eingesteckt und hierfür von     will. seinem Konto Geld in entsprechender Höhe an die CDU         Es entstand somit der Verdacht, dass sämtliche dieser überwiesen zu haben. Gegenüber der Staatsanwaltschaft       Transfers nicht ordnungsgemäß in den Rechenschaftsbe- Berlin sagte er zudem aus, er schließe nach seinem Erin-    richten der CDU veröffentlicht, sondern unter Verstoß ge- nerungsvermögen „fast absolut“ aus, dass Weyrauch die-      gen das Parteiengesetz durchgeführt worden sind. Es kam sen Vorgang mit ihm seinerzeit im Vorhinein besprochen      zudem die Vermutung auf, dass jedes Mal versucht wor- habe. Er fügte hinzu, im Monat Dezember 1995 sehr häu-      den war, die Transaktionen durch gestückelte Bar-Ein- fig im In- und Ausland unterwegs gewesen zu sein und        zahlungen auf verdeckte Treuhandanderkonten zu ver- legte eine Auflistung der von ihm unternommenen Reisen      schleiern. in dem fraglichen Zeitraum vor. Aus dieser Auflistung geht hervor, dass Dr. Kiep am 8. Dezember 1995 – der        Bevor die Feststellungen des Ausschusses zu den jeweili- Tag, an dem Weyrauch ihm in Frankfurt am Main das           gen Bargeldtransfers im Einzelnen dargestellt werden, Geld übergeben haben will – von Köln über München           wird zunächst noch auf die in diesem Zusammenhang re- nach Frankfurt am Main gereist ist. An seiner Darstellung   levanten rechtlichen Grundlagen hingewiesen. hielt Dr. Kiep gegenüber dem Ausschuss schließlich auch in der Sitzung am 18. Oktober 2001 fest, nachdem            a)      Rechtliche Grundlagen Weyrauch die schriftliche Vereinbarung zwischen ihm aa)     Abgeordnetengesetz und Dr. Kiep der Staatsanwaltschaft Berlin vorgelegt hatte, indem er erklärte, er habe seinen Ausführungen vor   Durch das Fraktionsgesetz vom 11. März 1994 ist das Ab- dem Ausschuss nichts hinzuzufügen.                          geordnetengesetz (AbgG) erweitert worden. Es wurden insbesondere die Rechtsstellung, die Organisation, die öf- Der Ausschuss hat in seiner 95. Sitzung am 18. Oktober 2001 von einer Vereidigung des Zeugen Dr. Kiep abge-        fentliche Finanzierung und die Rechnungslegung der sehen.                                                      Fraktionen gesetzlich geregelt. Fraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abge- 5.      Geldtransfer von der CDU/CSU-Fraktion               ordneten im Deutschen Bundestag. Die Fraktionen haben zur CDU-Bundespartei                                nun gemäß § 52 AbgG über die Herkunft und Verwendung der Mittel, die ihnen aus dem Bundeshaushalt zugeflossen Im Zuge der Aufdeckung der „CDU-Parteispendenaffäre“        sind, öffentlich Rechenschaft zu geben. Die Rechnung ist erlangte die Öffentlichkeit erstmals im Dezember 1999       von einem Abschlussprüfer auf die Einhaltung der Anfor- Kenntnis von einem Bargeldtransfer in Höhe von              derungen zu überprüfen. 1,146 Mio. DM von einem Konto der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion zur CDU-Bundespartei zum Jahreswech-        Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die sel 1996/1997.                                              den Fraktionen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Geld- und Sachleistungen auf ihre wirtschaftli- Nachdem die CDU gegenüber der Öffentlichkeit zunächst       che und ordnungsgemäße Verwendung. behauptet hatte, es habe sich bei den 1,146 Mio. DM um Gelder der Partei gehandelt, die für gemeinsame Projekte bb)     Parteiengesetz von Partei und Fraktion vorgesehen gewesen und an diese nur zurückgeführt worden seien (vgl. Rechenschaftsbe-       Aus Sicht des Parteiengesetzes könnte eine zweckwidrige richt der CDU 1998, BT-Drs. 14/2508, S. 69), stellte sich   Verwendung von Fraktionsmitteln zugunsten einer Partei
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Drucksache 14/9300                                      – 192 –                 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode eine Parteispende darstellen, die nach § 25 Abs. 1 Satz 2        zurückliegender Zeit, möglicherweise auch Beitrags- Nr. 1 PartG unzulässig bzw. bei Überschreitung der Pu-           mittel aus ebenso langer Zeit, die den gleichen oben blizitätsgrenze des § 25 Abs. 2 PartG veröffentlichungs-         genannten politischen Zwecken dienten. Jedenfalls ist pflichtig wäre (vgl. BT-Drs. 14/7979, S. 48).                    nach allen zur Verfügung stehenden Informationen auszuschließen, dass es sich um öffentliche Mittel § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PartG lautet: handelte. (...)“ „Parteien sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Aus- Nachdem die Offenlegung dieser Transfers im Zuge der genommen hiervon sind: zu erwartenden weiteren Aufdeckungen durch die Wirt- 1. Spenden von politischen Stiftungen, Parlaments-       schaftsprüfer unvermeidlich wurde, erklärte der damalige fraktionen und -gruppen“                             CDU-Parteivorsitzende Dr. Wolfgang Schäuble am 22. De- zember 1999 im Anschluss an eine CDU-Präsidiumssit- § 25 Abs. 2 PartG lautet: zung gegenüber der Presse zu diesem Vorgang (Dokument „Spenden an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer      Nr. 76): Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalen- derjahr (Rechnungsjahr) 20.000 Deutsche Mark über-          „Anfang 1997 wurden TDM 1.146 von der Fraktion an steigt, sind unter Angabe des Namens und der An-             Herrn Terlinden in bar übergeben. Diese Mittel waren schrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der                der Bestand eines am 17.12.1996 aufgelösten Bank- Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.“              kontos, das von der Fraktion geführt wurde. Auf die- sem Konto stand nach den noch zur Verfügung ste- Diese Offenlegungspflicht für Großspenden galt bereits           henden Informationen überwiegend der durch Erträge im Jahre 1982 (vgl. BT-Drs. 14/4747, S. 26). Ein Verstoß         aufgewachsene Anteil der Bundespartei an gemein- gegen diese Vorschrift ist allerdings erst mit dem zum           sam finanzierten Projekten aus lang zurück liegender 1. Januar 1984 eingefügten § 23a PartG sanktionsfähig            Zeit, möglicherweise auch Beitragsmittel aus ebenso geworden, indem die Partei bei rechtswidrig erlangten            langer Zeit, hinsichtlich deren Verwendung die Frak- oder nicht den Vorschriften des Parteiengesetzes entspre-        tion frei war und ist. Jedenfalls ist nach allen zur Ver- chenden Spenden den Anspruch auf staatliche Mittel in            fügung stehenden Informationen auszuschließen, dass Höhe des Zweifachen des in Rede stehenden Betrages               es sich um öffentliche Mittel handelte. Ein Verstoß ge- verliert und die Spende selbst zusätzlich noch an das Bun-       gen § 25 Absatz 1 Nummer 1 scheidet daher aus.“ destagspräsidium abführen muss. Diesen Sachverhalt teilte Hörster auch den Mitgliedern b)      Der Geldtransfer von der Fraktion zur Partei         der Fraktion in einem Schreiben vom 5. Januar 2000 mit in Höhe von 1,146 Mio. DM im Jahr 1996               (Dokument Nr. 77). aa)     Anfängliche Darstellung des Transfers als            Zwischenzeitlich hatte die Partei den Geldtransfer als „Rückführung von Parteigeldern“                      nachträgliche Berichtigung auch in ihren Rechenschafts- bericht für das Rechnungsjahr 1998 eingearbeitet. Bezüg- Nachdem am 4. November 1999 öffentlich bekannt               lich der Verbuchung der sog. Fraktionsgelder heißt es in wurde, dass gegen den ehemaligen Bundesschatzmeister         diesem Bericht vom 23. Dezember 1999 (BT-Drucksache der CDU Dr. Kiep Haftbefehl erlassen worden war und          14/2508, S. 69): sich in der Folgezeit in der Öffentlichkeit der Verdacht verstärkte, dass Konten der CDU durch die Weyrauch &            „Im Jahr 1997 sind der Bundespartei der CDU von der Kapp GmbH außerhalb der offiziellen Rechenschaftsle-             CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mittel aus einem von gung geführt wurden, beschloss die Parteiführung der             der Fraktion für die Partei geführten Konto für ge- CDU Ende November 1999, sämtliche dieser Konten                  meinsam finanzierte Projekte im Rahmen der politi- durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young          schen Arbeit in Höhe von 1.146.854 DM zugeflossen, überprüfen zu lassen.                                            die im Jahr 1997 nur in Höhe von 295.000 DM unter dem Posten „Sonstige Einnahmen“ erfasst wurden. Im Zuge dessen erstellte der damalige Parlamentarische           Der genannte Betrag wurde im Jahr 1997 als Perso- Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,                  nalkostenzuschuss an die Christlich-Demokratische Joachim Hörster, am 13. Dezember 1999 einen Vermerk              Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA) gewährt und für Ernst & Young über Geldtransfers von der Fraktion            war ordnungsgemäß im Rechenschaftsbericht 1997 er- zur Bundespartei in den zurückliegenden Jahren. In die-          fasst. In Höhe der Differenz von 851.854 DM sem Vermerk (Dokument Nr. 75) heißt es wörtlich:                 (=1.146.854 DM abzgl. 295.000 DM) sind die Sonsti- „Ende 1996 wurde ein Konto aufgelöst, da sein Bestand          gen Einnahmen der Bundespartei im Rechenschaftsbe- (1.146.854,61 DM, s. Anl.) nach den erhältlichen In-         richt 1997 zu niedrig bemessen. Des Weiteren wurden im formationen eher der Partei zuzuordnen war, und der          Jahr 1997 diverse Ausgaben in Höhe von 265.000 DM CDU Bundespartei übergeben. (...)                            aus diesen Mitteln finanziert; demnach ist im Rechen- schaftsbericht 1997 der Posten „Sonstige Ausgaben“ Auf diesem Konto stand nach den heute noch zur Ver-          um diesen Betrag zu niedrig bemessen. fügung stehenden Informationen überwiegend der durch Erträge aufgewachsene Anteil der Bundespar-            Der verbleibende Betrag von 586.854 DM tei an gemeinsam finanzierten Projekten aus lang             (= 1.146.854 DM abzgl. 295.000 DM abzgl.
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                  – 193 –                            Drucksache 14/9300 265.000 DM) wurde in 1997 nicht verbraucht und          Beträge, der Plausibilität in Bezug auf die Anzahl der Ab- hätte zutreffenderweise in der Vermögensrechnung        geordneten und der Verwendung des Begriffs „Fraktions- der Bundespartei auf den 31.12.1997 unter dem Pos-      beiträge“ auf den Überweisungsträgern, die ab 1989 vor- ten „Geldbestände“ ausgewiesen werden müssen.“          liegen. Anhand dieser Unterlagen und Indizien sei nachzuvollziehen, dass es sich bei den monatlichen Zah- bb)     Prüfbericht der KPMG über die                       lungseingängen ab 1980 auf dem Konto 227826100 um Sonderkonten der CDU/CSU-                           die von der Bundestagsverwaltung einbehaltenen und Bundestagsfraktion                                  zunächst auf das Konto „öffentliche Mittel“ der Fraktion In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss         überwiesenen Fraktionsbeiträge handelt. berichtete der Zeuge Hörster, im weiteren Verlauf des Ja-   Aufgrund einer der KPMG vorgelegten internen Anwei- nuars 2000 sei es zu Zweifeln an der Herkunft des trans-    sung der Fraktion vom 10. Juni 1994 erfolgte die monat- ferierten Geldes gekommen, so dass er in Abstimmung         liche Übertragung der „Fraktionsbeiträge“ vom Konto mit Dr. Schäuble am 17. Januar 2000 die Wirtschaftsprü-     „öffentliche Mittel“ der Fraktion dann nicht mehr auf das fungsgesellschaft KPMG beauftragt habe, die Herkunft        Konto 227826100, sondern zukünftig auf das Sonder- der Mittel zu prüfen.                                       konto 211385500. Die KPMG legte am 9. Februar 2000 einen Prüfungsbe-         Dieses zweite Sonderkonto war bis zum Jahre 1994 nur als richt (Dokument Nr. 78) mit dem Ergebnis vor, dass die      Festgeldkonto genutzt worden, auf welches am 18. Dezem- zur Partei transferierten 1,146 Mio. DM keineswegs von      ber 1980 ein Festgeldbetrag in Höhe von 396.498,45 DM der Bundespartei stammten, sondern sich ausschließlich      eingezahlt worden war. Da zumindest ab 1976 jährlich über aus Beiträgen der CDU-Mitglieder der CDU/CSU-Frak- 130.000 DM an Fraktionsbeiträgen von der Bundestagsver- tion zusammensetzten. Im Einzelnen wurden dazu von waltung an die Fraktion überwiesen worden sind, liegt nach der KPMG folgende Feststellungen getroffen: Einschätzung der KPMG die Vermutung nahe, dass auch Zumindest seit dem 1. Januar 1976 hat die Verwaltung des    das Festgeld aus Fraktionsbeiträgen stammt. Deutschen Bundestages von den Abgeordnetenentschädi- gungen der CDU-Mitglieder des Deutschen Bundestages         Am 8. November 1994 wurde die Bundestagsverwaltung sog. „Fraktionsbeiträge“ einbehalten und in einer monat-    von der Fraktion aufgefordert, die monatlichen Fraktions- lichen Sammelüberweisung auf Konten der CDU/CSU-            beiträge ab dem 1. Januar 1995 direkt auf das Konto Bundestagsfraktion überwiesen. Die Arbeitsordnung der       211385500 zu überweisen. Dies ist dann auch bis zum Fraktion sah seit 1946 die Erhebung solcher Fraktions-      Jahr 1999 so erfolgt. beiträge vor. Eine offizielle Regelung über die Verwen-     Nach den Feststellungen der KPMG wurde das Frakti- dung dieser Beiträge bestand jedoch nie.                    onssonderkonto 227826100 bei der Dresdner Bank AG Diese Fraktionsbeiträge sollten jedoch wohl der Unter-      Bonn am 17. Dezember 1996 aufgelöst, nachdem das vor- stützung von Abgeordneten und ihren Familienangehöri-       handene Guthaben von 1.146.854,61 DM per Barscheck gen in Notfällen und sonstigen Zwecken, für die öffentli-   abgehoben worden war. che Mittel nicht verwendet werden dürfen, dienen. Der Scheck war von Dr. Schäuble, zu jener Zeit Vorsit- Vorgelegen hat der KPMG ein Schreiben vom 29. April         zender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und dem Par- 1976 von Wilhelm Rawe, dem damaligen Parlamentari-          lamentarischen Geschäftsführer der Fraktion Hörster un- schen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,       terzeichnet. in welchem dieser die Bundestagsverwaltung anwies, die „Fraktionsbeiträge“ in Höhe von 60 DM (ab 1977: 50 DM)      Das Bargeld wurde in einem Safe der Dresdner Bank zwi- für CDU-Abgeordnete rückwirkend ab 1. Januar 1976 auf       schengelagert und dann am 30. Januar 1997 nach Abzug das laufende Konto der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,          von 23 DM Safe-Gebühren vom Leiter der Finanzverwal- auf dem auch die öffentlichen Mittel der Fraktion abge-     tung der Fraktion, Wolfgang Hüllen, im Beisein von wickelt wurden, zu überweisen. Die Bundestagsverwal-        Dr. Michael Wettengel, dem Leiter des Fraktionsbüros, in tung ist dieser Anweisung nachgekommen.                     bar an Hans Terlinden, Leiter der Hauptabteilung I der CDU-Bundesgeschäftsstelle, übergeben. Es wurde also Im Jahr 1980 wurden dann von der CDU/CSU-Bundes- der Bundespartei zugeführt. tagsfraktion bei der Dresdner Bank AG in Bonn zwei „Sonderkonten“ (Nummern 227826100 und 211385500)            Dieser Ablauf wurde durch die KPMG auch anhand eines mit der Kontobezeichnung „Deutscher Bundestag CDU/          Aktenvermerks von Hüllen vom 30. Januar 1997 und dem CSU-Fraktion“ eröffnet.                                     entsprechenden Kontoauszug der Dresdner Bank ermittelt Vom Konto „öffentliche Mittel“ der Fraktion wurden ab       (vgl. Dokument Nr.79). Mai 1980 die von der Bundestagsverwaltung überwiese- nen „Fraktionsbeiträge“ dann – nach den Ermittlungen der    cc)    Rechtfertigung der falschen Darstellungen in KPMG – auf das Sonderkonto 227826100 weitergeleitet.               der Öffentlichkeit durch die CDU Zu dieser Einschätzung gelangte die KPMG aufgrund des       Nach Bekanntwerden des Berichts der KPMG räumte zitierten Schreibens von Rawe an die Bundestagsverwal-      Hörster ein, sein früherer Kenntnisstand, wonach es sich tung, der Zusammenstellung der monatlich überwiesenen       um Mittel der Partei und nur um einen geringeren Anteil
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Drucksache 14/9300                                       – 194 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode an Beiträgen gehandelt haben sollte, sei nicht zutreffend     der Bundespartei für gemeinsam mit der Fraktion finan- gewesen.                                                      zierte Projekte befinden. Vielmehr ist dort ausdrücklich beschrieben, dass es sich ausschließlich um „lange Als Grund für die zunächst falschen Angaben bezüglich         zurückliegende Beitragszahlungen der Fraktionsmitglie- der Herkunft der Gelder im Rechenschaftsbericht für das       der“ handelt. Kalenderjahr 1998 gegenüber der Öffentlichkeit führte der Zeuge Hörster in seiner Vernehmung vor dem Untersu-           Darüber hinaus fand sich in den von der Staatsanwalt- chungsausschuss nur an, er sei vom Leiter der Finanzver-      schaft Berlin beschlagnahmten Unterlagen ein weiterer waltung der Fraktion, Wolfgang Hüllen, falsch informiert      Vermerk (Dokument Nr. 81) – ohne Datum und Unter- worden. Ihm sei von Hüllen kurz vor oder nach der Som-        schrift – mit der Überschrift merpause 1996 berichtet worden, auf dem Konto mit der „Vermerk zur Rückübertragung der Mittel auf dem Ver- Nummer 227826100 hätten sich Gelder der CDU-Bunde- rechnungskonto im Januar 1997“ spartei aus weit zurückliegenden Jahren befunden. In diesem Vermerk heißt es: Hüllen sei seit 1984 in der Fraktion mit der Verwaltung der Sonderkonten beauftragt und insofern auch mit der Erfor-         „Spätestens seit den Achtzigern werden gemeinsame schung der Kontozusammensetzung betraut gewesen.                  Projekte mit der Bundespartei, vom Cash-Manage- ment über das BAB bis zur Presseschau oder der „Tei- Hüllen selbst konnte vom Ausschuss zu diesen Vorgängen lung“ von Mitarbeitern individuell vereinbart und ab- und insbesondere zu der Frage, ob er Hörster tatsächlich in gerechnet. Gemeinsame „Töpfe“ gibt es im Interesse diesen Irrtum versetzt hatte, nicht mehr als Zeuge ver- der Transparenz nicht mehr.“ nommen werden, da er am 19./20. Januar 2000 Selbstmord begangen hat. Nach den Feststellungen der Staatsanwalt-       Auf Vorhalt dieses Vermerks durch den Ausschuss bekun- schaft Berlin hatte er in der Zeit vom 21. Februar 1989 bis   dete Hörster in seiner Vernehmung, dies widerspreche sei- zum 29. Juni 1998 zu Lasten dieser beiden Sonderkonten        nen Ausführungen nicht, wonach er noch im Januar 2000 insgesamt 23 Barschecks in einer Gesamthöhe von               davon ausgegangen sei, auf dem 1996 aufgelösten Konto 483.761,59 DM eingelöst und die auf diese Weise erlang-       hätten sich Mittel der Bundespartei aus gemeinsamen ten Gelder pflichtwidrig für eigene Zwecke verwendet.         Projekten befunden, denn diese hätten ja noch aus den frühen achtziger Jahren stammen können. In den von der Staatsanwaltschaft Berlin anlässlich des Todes von Hüllen bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dd)     Die Hintergründe des Transfers beschlagnahmten Unterlagen fand sich jedoch ein Ver- merk vom 13. Dezember 1994 (Dokument Nr. 80) – ver-           Wie und warum es zu diesem Transfer der 1,146 Mio. DM mutlich erstellt von Hüllen, weil nur er allein nach den      zur Jahreswende 1996/1997 gekommen ist, schilderte der Aussagen von Hörster und Dr. Wettengel mit der Führung        Zeuge Hörster in seiner Vernehmung vor dem Ausschuss der Sonderkonten betraut war – mit der Überschrift „Be-       wie folgt: treff: Sozialvorsorge“. Auslöser für die Übertragung sei das Inkrafttreten des In diesem Vermerk schreibt Hüllen über zwei Sonderkon-        Fraktionsgesetzes zum 1. Januar 1995 gewesen, wodurch ten, die er als „Töpfe“ bezeichnet. Der „Topf Nr. 1“ wird     die Fraktionen verpflichtet wurden, über die Herkunft und als „offizielles Sozialvorsorgekonto“ dargestellt, das zu     Verwendung der Mittel, die ihnen aus dem Bundeshaus- diesem Zeitpunkt ein Haben-Saldo von 664.930,33 DM            halt zufließen, oder Rücklagen, die aus diesen Mitteln ge- aufgewiesen haben soll. Dieser Topf soll nach diesem Ver-     bildet wurden, öffentlich Rechenschaft zu geben. Im Juni merk ausschließlich „aus Zahlungen der Mitglieder [der        1996 habe die KPMG diese Prüfung für das Jahr 1995 Fraktion] und nicht aus Zuschüssen des Staates“ gespeist      durchgeführt. worden sein. Es habe Einigkeit darüber bestanden, dass Gegenstand der Der „Topf Nr. 2“ soll nach diesem Vermerk „aus lange          Rechnungslegung nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückliegenden Beitragszahlungen der Fraktionsmit-           die aus dem Bundeshaushalt finanzierten Geld- und Sach- glieder“ bestanden und einen Haben-Saldo von                  leistungen seien. Deshalb sei der Geldbestand, der nicht 1.106.157,14 DM aufgewiesen haben. Wesentlicher Teil          aus Haushaltsmitteln stammte und der auf den beiden dieses Topfes sei ein Wertpapierdepot in Höhe von             Konten bei der Dresdner Bank in Bonn mit den Nummern 500.000 DM aus der Zeit vor 1990, das nur aus Zinsen ge-      227826100 und 211385500 verwaltet wurde, nicht aufge- speist werde.                                                 führt worden. In dem Vermerk wird auch festgestellt, dass beide             Die Wirtschaftsprüfer hätten die Fraktion jedoch darauf „Töpfe“ nicht im Fraktionshaushalt erscheinen und bei         hingewiesen, dass eine Saldenbestätigung zum Abschluss der Dresdner Bank AG in Bonn geführt werden. Unter            eines Rechnungsjahres wünschenswert sei. Dies hätte Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse der KPMG              zwangsläufig dazu geführt, dass auch die beiden Konten, muss es sich in dem Vermerk daher um die oben bereits         auf denen sich kein Geld aus öffentlichen Haushaltsmit- dargestellten Sonderkonten der Fraktion mit den Konto-        teln befunden habe, hätten dargestellt werden müssen. nummern 227826100 und 211385500 handeln. Hörster bekundete weiter, er habe sich daraufhin im Som- In diesem Vermerk Hüllens aus dem Jahr 1994 wird nicht        mer 1996 von Hüllen über die Zusammensetzung der erwähnt, dass sich auf einem der beiden Konten Gelder         Geldbestände auf diesen beiden Konten unterrichten las-
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                     – 195 –                             Drucksache 14/9300 sen. Hüllen habe ihm mitgeteilt, auf dem Konto                 Dr. Schäuble, Hörster habe ihm berichtet, er habe mit dem 211385500 seien die monatlichen Beiträge der CDU-Mit-          Parteivorsitzenden Dr. Kohl gesprochen und habe die glieder der CDU/CSU-Fraktion in Höhe von 50 DM aus             Übertragung der Mittel mit Terlinden vorgenommen. versteuertem Einkommen angesammelt und daraus die Hilfen bei sozialen Notlagen von Mitgliedern oder An-          Er – Dr. Schäuble – habe an der rechtlichen Zulässigkeit gehörigen finanziert worden.                                   dieses Mitteltransfers keinerlei Zweifel gehabt und er habe sie auch heute nicht. Auf dem Konto 227826100 befänden sich hingegen über- wiegend Gelder aus weit zurückliegenden Jahren für ge-         Auf Befragen des Ausschusses räumte Dr. Schäuble aller- meinsame Aktionen von Partei und Fraktion, die von der         dings ein, dass die Fraktionsgremien an dieser Entschei- CDU-Bundespartei stammten, und die daraus erwachse-            dung nicht beteiligt worden sind, sondern dass er diese Ent- nen Zinserträge. Ein geringerer Teil rühre aus früheren        scheidung allein in Absprache mit Hörster getroffen habe. Beitragszahlungen her. Unterlagen hierüber seien jedoch        Zum weiteren Verfahren bekundete der Zeuge Hörster vor bei der Fraktion nicht mehr vorhanden.                         dem Ausschuss, er habe infolge dieser Anweisung von Hörster erklärte weiter, er habe sich aufgrund dieser Infor-   Dr. Kohl zwei Gespräche mit Terlinden, eines davon auch mationen entschieden, Dr. Schäuble, dem damaligen Frak-        in Anwesenheit von Horst Weyrauch, geführt. Dabei sei tionsvorsitzenden, vorzuschlagen, das Konto 227826100          der genaue Ablauf des Transfers allerdings noch nicht ab- aufzulösen und seinen Bestand auf die Bundespartei zu          gesprochen worden. übertragen, weil die Fraktion ansonsten einen erheblichen      In der letzten Sitzungswoche vor der Weihnachtspause Geldbestand, der zum überwiegenden Teil der Bundespar-         1996 habe er den Transfer vollziehen wollen, doch tei gehöre, wissentlich vereinnahmen würde. Dr. Schäuble       Terlinden sei zu diesem Zeitpunkt nicht erreichbar gewe- habe dem zugestimmt, jedoch noch eine vorherige Ab-            sen. Er – Hörster – habe aber keinen Anlass gehabt, irgend- sprache mit dem Parteivorsitzenden Dr. Kohl für notwen-        etwas zu unternehmen, was mit Terlinden nicht abgespro- dig gehalten.                                                  chen gewesen sei. Deshalb habe er den Weg über die Er – Hörster – habe dieses Gespräch mit Dr. Kohl darauf-       Barabhebung gewählt. Er habe sich gesagt, wenn die Par- hin geführt. Dr. Kohl sei mit der Übertragung der Mittel       tei es nicht eilig habe, das Geld zu bekommen, dann werde auf die Konten der Bundespartei einverstanden gewesen          es halt in den Safe gelegt. Er selbst habe das Geld einfach und habe ihn angewiesen, er möge die praktische Umset-         bis zum Stichtag 31. Dezember 1996 nicht mehr im Frak- zung mit Terlinden regeln.                                     tionsvermögen haben wollen. Im Gegensatz dazu bekundete Dr. Kohl in seiner Verneh-         Er habe deshalb ein Schreiben an die Dresdner Bank zur mung vor dem Ausschuss zum Transfer der 1,146 Mio.             Auflösung des Kontos 227826100 und einen Scheck zur DM jedoch, mit ihm sei über diesen Transfer nicht ge-          Abhebung des auf dem Konto befindlichen Geldes veran- sprochen worden. In seiner Zeit als Fraktionsvorsitzender      lasst, der am 13. Dezember 1996 von Dr. Schäuble und und in der Zeit davor habe er sehr wohl gewusst, dass sol-     ihm selbst unterzeichnet worden sei. Am 17. Dezember che Transfers immer wieder Thema gewesen seien. In den         1996 sei das Konto dann aufgelöst, der Bestand in bar ab- letzten Jahren habe er sich darum jedoch nicht mehr            gehoben und das Geld in einem Safe zugunsten der Bun- gekümmert. Mit dem fraglichen Transfer habe er nichts zu       despartei verwahrt worden. tun gehabt. Es sei nicht so gewesen, dass ein Kollege aus      Hüllen habe dann im neuen Jahr mit Terlinden einen Ter- der Fraktion zu ihm gekommen sei und er – Dr. Kohl –           min für den 30. Januar 1997 vereinbart, an dem der Bar- daraufhin gesagt habe, „dass wir jetzt das und das ma-         geldbestand des aufgelösten Kontos aus dem Safe geholt chen“. An den konkreten Transfer von 1,146 Mio. DM             und in den Räumen der Fraktion – in Anwesenheit von habe er keine Erinnerung. Er wisse lediglich grundsätz-        Dr. Wettengel und Hüllen – an Terlinden übergeben wor- lich, dass in allen Fraktionen Fraktionsgelder an die Par-     den sei. tei und in den Wahlkampf gegangen seien. Terlinden sei – als Leiter der Abteilung Haushalt und Fi- Dr. Schäuble bestätigte in seiner Vernehmung vor dem           nanzen der Bundespartei – für ihn auch vom Sachzusam- Ausschuss allerdings wiederum überwiegend die Darstel-         menhang her eine gute Adresse gewesen, da die Rückver- lung von Hörster: Dieser habe ihm aufgrund der Empfeh-         einnahmung von Geldern der Bundespartei nicht die lungen der KPMG vorgeschlagen, die 1,146 Mio. DM auf           Schatzmeisterei betreffe. die Partei zu übertragen. Er – Dr. Schäuble – habe diesem Vorschlag als Fraktionsvorsitzender zugestimmt und die         Mit der Einlagerung im Safe soll das Geld – nach Ansicht entsprechenden Anweisungen an die Bank unterzeichnet.          Hörsters – auch in das Eigentum der Partei übergegangen Um die Abwicklung im Einzelnen habe er sich nicht wei-         sein, weil diese die Safekosten getragen habe und das ter gekümmert. Hörster habe sein vollständiges Vertrauen       Geld zu Lasten der Partei in dem Safe verwahrt worden gehabt.                                                        sei. Auf welchen Namen der Safe eingerichtet worden sei, könne er aber nicht sagen. Auf die Frage, ob Hörster ihm gesagt habe, wie er mit dem Geld umgehen wolle und dass er es an die Bundesge-             Hörster legte in seiner Vernehmung vor dem Untersu- schäftsstelle – im Grunde die falsche Stelle, weil sie ei-     chungsausschuss Wert auf die Feststellung, dass die Par- gentlich allein für die Ausgabenseite der Parteifinanzen       tei ihm gegenüber nicht den Wunsch geäußert habe, von zuständig war – zu transferieren beabsichtige, bekundete       der Fraktion Geld übertragen zu bekommen. Er habe das
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Drucksache 14/9300                                     – 196 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Geld einzig und allein an den Ursprung, nämlich die Par-    tionsbeiträge eingezahlt würden. Er – Dr. Wettengel – tei, zurückgeben wollen.                                    habe ihm dann vermutlich auch gesagt, dies könne er ebenso „wegtun“. Der Leiter des CDU/CSU-Fraktionsbüros, Dr. Wettengel, bekundete gegenüber dem Ausschuss, seine Hauptbeteili-      Dr. Wettengel erklärte vor dem Ausschuss weiter, es habe gung im Zusammenhang mit dem Transfer der 1,146 Mio.        keinen Zusammenhang zwischen der Vernichtung der DM habe darin bestanden, dass dieser Betrag in seinem       Kladden und dem Bericht gegenüber der Partei gegeben, Dienstzimmer am 30. Januar 1997 in seinem Beisein an        den Hüllen und er am 13. oder 14. Dezember 1999 vorge- Terlinden übergeben worden sei. Er sei im Vorfeld von       legt hatten. Die Aktion sei überhaupt nicht zweckgerich- Hörster darüber unterrichtet worden, dass nach einem Ge-    tet gewesen. Schließlich seien in den Kladden nur genau spräch, das Hörster mit dem Fraktionsvorsitzenden und       die Informationen enthalten gewesen, die später durch die dem Parteivorsitzenden geführt habe, dieses Geld an die     KPMG über die Konten zusammengetragen worden seien Partei übertragen werden sollte. Zu dem aufgelösten         und damit offenlägen. Konto, dessen Bestand dann auf die Partei übertragen Hörster hingegen sagte dem Untersuchungsausschuss, auf worden sei, habe er keine Zeichnungsbefugnis gehabt, so diesen Vermerk Hüllens zur Vernichtung der Kassenbücher dass er mit diesem Konto auch nicht vertraut oder befasst könne er sich „keinen Reim machen“. An der Echtheit des gewesen sei. Zu den einzelnen Modalitäten der Übergabe Vermerks habe er Zweifel. Jedenfalls habe er eine Anwei- des Geldes habe er kein eigenes Wissen und könne dazu sung zur Vernichtung der Kassenbücher, die er im Übrigen nichts sagen. Auch davon, was mit dem Geld bei der Par- auch gar nicht gekannt habe, gegenüber Dr. Wettengel nicht tei geschehen sei, habe er keine Kenntnis. Bezüglich des gegeben. Er könne die Zweckmäßigkeit, irgendwelche Safes, in dem die 1,146 Mio. DM zunächst gelagert wur- Dinge zu vernichten, nicht erkennen, da diese ohnehin re- den, bekundete Dr. Wettengel, nach seiner Kenntnis sei konstruierbar seien. dieser von Hüllen angemietet worden. Mit Sicherheit könne er das jedoch nicht bestätigen.                       Im Anschluss an seine Vernehmung äußerte sich Hörster noch einmal zur Vernichtung der Kassenbücher schriftlich ee)      Die Vernichtung der Kassenbücher                   gegenüber dem Ausschuss in einem Brief an den Vorsit- der Fraktion                                       zenden (Dokument Nr. 83): Er selbst habe zwar nach wie vor keine Erinnerung an den Vorgang, habe aber keinen Eine weitere Auffälligkeit im Zusammenhang mit den          Zweifel daran, dass es so gewesen sei, wie Dr. Wettengel beiden Sonderkonten der Fraktion ergibt sich aus einer      es berichtet habe. ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Berlin beschlag- nahmten, offenbar von Wolfgang Hüllen stammenden, ff)     Die Überlegungen in der Fraktion zum handschriftlichen Notiz (Dokument Nr. 82). Diese lautet: Umgang mit den Sonderkonten „Kassenbücher beide vernichten? Ja laut Dr. Wettengel, Die Staatsanwaltschaft Berlin hat mehrere Vermerke der 13.12.99.“ Fraktion über die Beratungen mit der KPMG zu der Frage, Dr. Wettengel wurde vom Untersuchungsausschuss dazu         wie die Berücksichtigung der Sonderkonten mit den Frak- befragt. Er bekundete, er habe keine Anweisung gegeben,     tionsbeiträgen in der Rechnungslegung der Fraktion zu be- Kassenbücher zu vernichten. Er habe Hüllen vielmehr im      werkstelligen sei, beschlagnahmt. Diese Vermerke sind Zuge der Fertigung des Berichts der Fraktion an die Wirt-   vom Untersuchungsausschuss beigezogen worden. schaftsprüfer der Bundespartei im Dezember 1999 gebe- Aus diesen Dokumenten ergibt sich, dass bereits seit der ten, ihm die vorhandenen Unterlagen zu zeigen. Dieser Einführung des Fraktionsgesetzes im Jahre 1995 die sei daraufhin „mit einem Packen Auszüge“, welche die Frage der „Behandlung des Sondervermögens Fraktions- Entwicklung des Kontos von 1994 bis 1996 dokumentie- beitrag der CDU-Abgeordneten“ Gegenstand von Überle- ren sollten, erschienen und habe ihm dann ein grünes gungen und Vermerken in der Führung der CDU/CSU- DIN-A4-Heft vorgelegt. Hüllen habe gesagt, es sei eine Fraktion war. Die Ergebnisse dieser Überlegungen sind in Kladde, von der er aber nicht wisse, ob er sie aufbewah- einem fraktionsinternen Vermerk des Leiters der Finanz- ren solle. In dieser Kladde habe er die Kontobewegungen verwaltung der Fraktion, Wolfgang Hüllen, vom 13. Mai aus den Kontoauszügen noch einmal niedergeschrieben, 1998 (Dokument Nr. 84) zusammengefasst. Danach seien er wisse aber nicht genau, „ob das einen eigenen Er- zwei Varianten für die Behandlung des Sondervermögens kenntniswert“ habe. darstellbar: Dr. Wettengel berichtete weiter, er habe diesen Sachver- „Variante 1: Überführung und Führung des „Sonder- halt dann kurz mit Hörster besprochen. Dieser habe ge- vermögens“ in der Buchhaltung und Rechnungsle- meint, wenn dem so sei, habe es keinen großen Sinn, diese gung der Fraktion. Kladde weiter aufzuheben. Dr. Wettengel habe Hüllen so- dann mitgeteilt:                                                Variante 2: Führung des „Sondervermögens“ außer- halb der Fraktionsrechnung als Zweckvermögen. (...) „Also, wenn Sie es nicht mehr brauchen, dann tun Sie es halt weg.“                                              Zu Variante 2:(...) Hüllen habe ihm auch erklärt, es gebe noch ein gleiches         Wie von der KPMG Deutscher Treuhandgesellschaft „Kassenbuch“ für das Konto, auf dem seit 1994 die Frak-         schon skizziert, kann diese Form der Führung des
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                   – 197 –                            Drucksache 14/9300 „Sondervermögens“ nur für die zukünftige Handha-             schutz durch den sehr begrenzten, wissenden Perso- bung gelten. Die Vergangenheit ist nur in Form der           nenkreis. Dieses müsste mit der Übernahme in die Übergabe des bisherigen „Sondervermögens“ in die             Fraktionsrechnung aufgegeben werden, denn neben Fraktionsrechnung zu „reparieren“. (...)                     der künftigen Behandlung auch dieser Positionen im Rahmen der Haushaltserstellung in der Finanzkom- Zu Variante 1: (...) mission steht theoretisch jedem Abgeordneten nach – Vereinnahmung des vorhandenen Guthabens unter              der Arbeitsordnung der Fraktion die Einsichtnahme „Sonstige Einnahmen“ (Anm.: Die „Sonstigen Ein-        bis in den Einzelbeleg offen. Noch nicht zu übersehen nahmen“ erhöhen sich im Übernahmejahr um               ist die „Prüfintensität“ des BRH, dem die Prüfung z. Zt. rd. 1,1 Mio. DM).                               dieser Mittel nun eröffnet wird. – Das „Sondervermögen“ aus den Beiträgen der                 Sollte man nicht versuchen, die KPMG in dieser Weise CDU-Abgeordneten gehört dann zum Gesamtver-            zu beeinflussen, dass hier ein viertes Mal „die Augen mögen der Fraktion. (...)                              zugedrückt“ werden, wie schon in den Fällen – Die Besteuerung der Zinserträge entfällt bei der           – Selbstbewirtschaftungsmittel       CSU,    bis   zu Überführung des „Sondervermögens“ in das Frak-             500.000 DM pro Jahr (...) tionsvermögen, da die Fraktion nach dem Ein- kommensteuergesetz vom Kapitalertragssteuerab-         – Verfügungsfonds des Vorsitzenden bis 100.000 DM zug befreit ist.                                           pro Jahr (...)                                                        – oder auch die Mittel des Presse- und Info-Amtes für die Durchführung von NATO-Informations- Die KPMG äußert sich nicht eindeutig zur möglichen               fahrten, bis zu 50.000 DM.“ Überführung des Bestandes des „Sondervermögens“ in die Fraktionsrechnung. Es ist aber davon auszugehen,     In einem Sprechzettel für Hörster für die Sitzung der Fi- dass in der Jahresrechnung 1997 die Vergangenheit        nanzkommission am 25. Juni 1998 (Dokument Nr. 87) „repariert“ werden soll. Die Überführung soll über die   wurden die Ergebnisse der zu den Sonderkonten ange- Einnahmen- und Ausgabenrechnung erfolgen.“               stellten Überlegungen noch einmal zusammengefasst. In dem Vermerk wird weiter angeregt, die Überführung         gg)     Der Umgang mit den Fraktionsgeldern erst im Rechnungsjahr 1998 durchzuführen, weil der be- bei der CDU reits intern geprüfte Rechnungsabschluss 1997 geändert und der im Entwurf vorliegende Rechnungsabschluss der        Der weitere Umgang mit den 1,146 Mio. DM bei der CDU KPMG ebenfalls korrigiert werden müsste. So würden           nach Übergabe des Bargeldes an Hans Terlinden am sich z. B. die „Sonstigen Einnahmen“ und die „Sonstigen      30. Januar 1997 blieb lange Zeit ungeklärt und gab erheb- Ausgaben“ um rd. 1,1 Mio. DM erhöhen. Befürchtet wird        lichen Anlass zu Spekulationen, weil der Betrag nicht in in diesem Vermerk, dass dies zu „Fragen aus der Öffent-      den Rechenschaftsbericht der Partei für das Kalenderjahr lichkeit (Presse)“ führen könnte.                            1997 eingebracht, sondern von Terlinden und Weyrauch in Ein weiterer Vermerk Hüllens an Dr. Wettengel vom            mehreren kleinen Tranchen in das Kontensystem der 25. Mai 1998 über die Rechnungslegung der Fraktion zum       CDU eingespeist worden war. 31. Dezember 1997 (Dokument Nr. 85) gibt dann die ge-        Terlinden wurde vom Untersuchungsausschuss dazu be- wählte Überführungsvariante wieder.                          fragt, doch nach der Verlesung einer vorgefertigten Er- Demnach soll die KPMG den Vorschlag, die Einstellung         klärung verweigerte er umfassend die Aussage. In seiner über die Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu vollzie-         Erklärung hieß es zu diesem Thema lediglich: hen, zurückgezogen und stattdessen der unmittelbaren            „Von der CDU-Bundestagsfraktion sind mir Gelder Einstellung in die Vermögensrechnung zugestimmt haben.           übergeben worden. Der Zeitpunkt der Übergabe ist Zur Darstellung des Sondervermögens habe die KPMG                mir aus eigener Erinnerung nicht mehr bekannt. Auch vorgeschlagen, eine weitere Rücklage mit der Bezeich-            diese Gelder wurden zum Teil als „Sonstige Einnah- nung „Berlin“ auszuweisen. Diese Dotierung sei frei ge-          men“ bei der Bundespartei verbucht, zum Teil wurden wählt und könne mit dem nicht abwägbaren Risiko der fi-          sie als Barmittel verwendet.“ nanziellen Belastung durch den Berlin-Umzug begründet        Durch die Prüfungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden. Ernst & Young, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft In den Schlussgedanken eines weiteren Vermerks mit der       Bonn und weitere Recherchen lassen sich jedoch im Er- Überschrift                                                  gebnis die folgenden Feststellungen über den Verbleib der Fraktionsgelder treffen: „Sondervermögen der CDU-Abgeordneten der Frak- tion („Fraktionsbeitrag“)“                               Nach Angaben von Terlinden gegenüber Ernst & Young soll von den Fraktionsgeldern ein Betrag von insgesamt (Dokument Nr. 86) findet sich folgende Passage: 680.000 DM in den Jahren 1997 und 1998 in den Kreis- „Bisher schwebte über diesem Sondervermögen ein           lauf der verdeckten Treuhandanderkonten bei der Hauck- Höchstmaß an Vertraulichkeit und auch Vertrauens-        Bank (Frankfurt) überführt worden sein.
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Drucksache 14/9300                                      – 198 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Diese Angaben werden bestätigt durch die Ermittlungen der        keine Quittung vorliegt, bleibt die Verwendung dieser Staatsanwaltschaft Bonn. Danach wurden im Jahr 1997              Gelder unklar. zehn verschiedene Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt – 100.000 DM sollen in bar an den Kreisverband Lud- 360.000 DM auf das Treuhandanderkonto 24980-12, auf wigshafen übertragen worden sein. dem in den Jahren 1994 bis 1998 auch die von Dr. Kohl persönlich beschafften und nicht deklarierten Gelder ein-    – Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 100.000 DM soll gingen, durch Horst Weyrauch bzw. dessen Sekretärin              im Jahre 1997 auf das Treuhandanderkonto für das eingezahlt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es       Gehalt des Generalsekretärs der CDU Mecklenburg- sich bei diesen 360.000 DM um einen Teil der am 30. Ja-          Vorpommern, Dr. Hubert Gehring, übertragen worden nuar 1997 von der Fraktion an Terlinden übergebenen              sein. Fraktionsgelder gehandelt hat. Im Jahr 1998 wurden wei- – 166.000 DM sollen für die Begleichung von Wahl- tere zwölf Tranchen in Höhe von insgesamt 320.000 DM kampfkosten aufgewendet worden sein, die aber nur auf das verdeckte Treuhandanderkonto eingezahlt. Auch            mit einem Teilbetrag von 120.000 DM durch eine diese Gelder sollen aus den Fraktionsgeldern stammen.            Rechnung an die Bundesgeschäftsstelle nachgewiesen Die Verwendung dieser auf das Treuhandanderkonto ein-            wurden. Der Restbetrag soll auf Reisekosten, Security gezahlten 680.000 DM konnte von der Staatsanwaltschaft           etc. im Zusammenhang mit dem Wahlkampf 1998 ent- Bonn nur teilweise geklärt werden: Ein Betrag in Höhe            fallen sein. von 65.000 DM soll am 25. März 1997 an den CDU-Lan- desverband Schleswig-Holstein (Verwendungszweck:             hh)     Bewertung des Vorgangs durch „Sonstige Einnahmen gem. § 24 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 27             die mittelverwaltende Behörde Abs. 2 Satz 3 PartG – zu buchen: S: LBSH H: Sonstige         Der gesamte Vorgang des Transfers der 1,146 Mio. DM Einnahmen“) überwiesen worden sein. Im Landesverband         von der Fraktion zur Partei wurde auch vom Präsidenten Schleswig-Holstein wurde dieser Betrag ausweislich des       des Deutschen Bundestages, der für die Festsetzung der Wirtschaftsprüferberichts „von den Anschaffungskosten        öffentlichen Mittel der Parteien zuständig ist (mittelver- von Fahrzeugen abgesetzt“. Die Hintergründe dieses           waltende Behörde), auf Verstöße gegen das Parteienge- Geldtransfers konnte die Staatsanwaltschaft nicht ermit-     setz hin überprüft. teln. Zu welchem Zweck die Gelder letztlich verwendet wurden, ist offen.                                           Die Behörde geht dabei davon aus, dass die Bezeichnung der Mittel im Rechenschaftsbericht der CDU zum Kalen- Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft wurden        derjahr 1998 als Mittel der Bundespartei auf einem von darüber hinaus insgesamt 300.000 DM, wiederum in             der Fraktion „für die Partei geführten Konto“ nicht den Tranchen, von diesem Treuhandanderkonto – teilweise          Tatsachen entsprach. über Zwischenkonten – auf das offizielle Konto der CDU-Bundesgeschäftsstelle mit dem Verwendungszweck           Gegen die ursprüngliche Darstellung der CDU habe von „BEKANNT – zu verbuchen als Sonstige Einnahmen“              vornherein gesprochen, dass für den Fall, dass es sich um überwiesen.                                                  Gelder der Partei gehandelt hätte, diese Mittel in der Ver- mögensrechnung der Partei in den Rechenschaftsberich- Im Rechenschaftsbericht der CDU aus dem Jahr 1998            ten der vorausgegangenen Jahre auch als „Sonstige Ver- (BT-Drs. 14/2508, S. 69) wurde dann im Wege einer            mögensgegenstände“ – dem Auffangposten für „Sonstige nachträglichen Berichtigung ein Betrag in Höhe von           Forderungen“ – hätten ausgewiesen werden müssen, was 295.000 DM (richtig wäre wohl gewesen: 300.000 DM)           jedoch nicht geschehen war. unter dem Posten „Sonstige Einnahme“ für das Jahr 1997 Die CDU hat gegenüber der mittelverwaltenden Behörde diesen Fraktionsgeldern zugeordnet und als Verwen-           schließlich eingeräumt, dass es sich bei den 1,146 Mio. dungszweck „Personalkostenzuschuss für die Christlich-       DM ausschließlich um gesammelte Fraktionsbeiträge der Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)“         CDU-Fraktionsmitglieder gehandelt hat. Die Annahme ausgewiesen.                                                 dieser Beiträge durch die Partei verstoße nach ihrer An- Neben diesen 680.000 DM, die in den Jahren 1997 und          sicht jedoch nicht gegen das Parteiengesetz, weil das in 1998 auf das verdeckte Treuhandanderkonto 24980-12           § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PartG normierte Verbot der An- eingezahlt und teilweise an die Bundesgeschäftsstelle        nahme von Spenden von Parlamentsfraktionen sich allein weitergeleitet worden sind, wurden die verbleibenden         auf solche Fraktionsspenden beziehe, die ihrerseits aus öf- 466.000 DM der Fraktionsgelder nach den Feststellungen       fentlichen Mitteln stammten, nicht jedoch auf von Frakti- von Ernst & Young (vgl. Dokument Nr. 49, S. 11) durch        onsmitgliedern an die Fraktionen geleistete Beiträge. Terlinden bzw. Weyrauch in bar an folgende Empfänger         Bei der mittelverwaltenden Behörde und in der juristi- verteilt:                                                    schen Literatur stieß diese von der CDU vorgetragene – An den damaligen Vorsitzenden des CDU-Landesver-           Rechtsauffassung wegen der damit eröffneten Möglich- keit der „Umgehungsfinanzierung“ von veröffentli- bandes Schleswig Holstein, Dr. Ottfried Hennig, sollen chungspflichtigen Großspenden über die Fraktion an die 100.000 DM für den Landesverband Schleswig-Hol- Partei indes auf erhebliche Zweifel. stein in bar gezahlt worden sein. Der Landesverband hat das Geld nach Angaben seines Generalsekretärs je-    Mit Schreiben vom 31. Oktober 2000 teilte die CDU der doch nicht erhalten. Da für die Übergabe des Geldes      Behörde daraufhin mit, sie halte den Mitteltransfer in
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                 – 199 –                             Drucksache 14/9300 Höhe von 1,146 Mio. DM zwar nach wie vor nicht für eine    Dresdner Bank AG Bonn mit einem Barscheck abgeho- Spende der Fraktion an die Partei, verkenne jedoch nicht,  ben worden (vgl. Dokument Nr. 78). dass man bei dieser Frage auch zu einem anderen Ergeb- Der damalige Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/ nis kommen könne. CSU-Fraktion, Friedrich Bohl, und der damalige Frakti- Deshalb habe sich die CDU entschlossen, den Betrag von     onsvorsitzende, Dr. Alfred Dregger, hatten am 17. Septem- 1,146 Mio. DM weder zu behalten noch an die CDU-Mit-       ber 1990 einen Scheck über diese Summe ausgestellt, den glieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückzuüber-       der damalige Leiter der Finanzverwaltung der Fraktion, weisen. Sie werde vielmehr den Betrag ohne Vorbedingun-    Wolfgang Hüllen, quittiert und am 19. September 1990 bei gen an das Präsidium des Deutschen Bundestages abführen.   der Bank eingelöst hat. Der Betrag wurde – wie der dama- lige Leiter des Fraktionsbüros gegenüber der KPMG Dies wurde von der mittelverwaltenden Behörde als „un- schriftlich bestätigt hat – von ihm und Hüllen am 20. Sep- verzügliche Weiterleitung“ im Sinne von § 25 Abs. 3 tember 1990 an Hans Terlinden im Konrad-Adenauer-Haus PartG anerkannt (vgl. BT-Drs. 14/4747, S. 25). Auf eine in Bonn übergeben (vgl. Dokument Nr. 78). Sanktion gegenüber der CDU wurde deshalb im Hinblick auf § 23a Abs. 2 PartG in diesem Fall verzichtet.          Bohl bestätigte in einem Schreiben an Dr. Wettengel, dass der Scheck vom 17. September 1990 bezüglich der c)      Der Geldtransfer von der Fraktion zur Partei       600.000 DM tatsächlich von ihm unterzeichnet worden ist. in Höhe von 600.000 DM im Jahr 1990 Hörster stellte den Sachverhalt in seinem Vermerk an die Nachdem die öffentliche Diskussion um den Transfer der     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young vom 1,146 Mio. DM zum Jahreswechsel 1996/1997 von der          13. Dezember 1999 (Dokument Nr. 75) folgendermaßen Fraktion zur Partei im Dezember 1999/Januar 2000 in        dar: vollem Gange war, wurde Anfang Februar 2000 ein wei- „Im Jahre 1990 hat die CDU/CSU-Fraktion einen Be- terer solcher Transfer in Höhe von 600.000 DM aus dem trag von DM 600.000 aus den Fraktionsbeiträgen Jahre 1990 öffentlich bekannt (vgl. „Süddeutsche Zei- übertragen, die die Abgeordneten des CDU-Teils der tung“ vom 12./13. Februar 2000: „Die CDU-Fraktion Fraktion seit Jahrzehnten nach der Arbeitsordnung spendete gleich zwei Mal an die Partei“). der Fraktion in Höhe von DM 50 pro Monat aus ihrem privaten Einkommen an die Fraktion leisten. (...) Un- aa)     Anfängliches Verschweigen des Vorgangs                 terlagen über die Übertragung liegen nicht mehr vor. durch die CDU-Spitze Der genaue Zeitpunkt der Übertragung ist nicht mehr Obwohl dieser Transfer sowohl dem Parlamentarischen            feststellbar.“ Geschäftsführer der Fraktion, Joachim Hörster, als auch Hörster wusste also schon im Dezember 1999 von diesem dem damaligen CDU-Parteivorsitzenden, Dr. Wolfgang Transfer aus dem Jahre 1990. Schäuble, ausweislich eines Vermerks von Hörster für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young vom          Vor dem Untersuchungsausschuss bekundete Hörster, 13. Dezember 1999 bereits seit Monaten bekannt gewesen     Hüllen habe ihm mitgeteilt, im Jahre 1990 sei ein Betrag war (vgl. Dokumente Nr. 75), hatten dies sowohl Hörster    von 600.000 DM von der Fraktion an die Partei übertra- als auch Dr. Schäuble der Öffentlichkeit gegenüber         gen worden, es seien darüber aber keine Belege in den zunächst verschwiegen (vgl. Dokumente Nrn. 76 und 77).     Unterlagen der Fraktion mehr vorhanden gewesen. Bei der Überprüfung der beiden Konten habe sich jedoch he- In der Pressemitteilung von Dr. Schäuble vom 22. De- rausgestellt, dass die Erinnerung von Hüllen richtig ge- zember 1999, in welcher der Transfer der 1,146 Mio. DM wesen sei und 600.000 DM im Jahre 1990 geflossen seien. aus dem Jahr 1996/1997 von ihm dargestellt wird, findet sich zu dem Vorgang aus dem Jahr 1990 kein Wort (vgl.      Auch Dr. Schäuble geht davon aus, dass dieser Geld- Dokument Nr. 76), obwohl die CDU mit Telefax vom sel-      transfer stattgefunden hat. Er selbst habe jedoch keine ben Tage diesen Vorgang gegenüber der mittelverwalten-     weiteren Kenntnisse darüber. den Behörde angezeigt hat, um sich in der Folgezeit da- rauf zu berufen, es habe sich hierbei um eine dem          Dr. Kohl bekundete in seiner Vernehmung vor dem Aus- Rechtsgedanken des § 371 Abgabenordnung entspre-           schuss, er wisse zwar grundsätzlich, dass in allen Fraktio- chende und von Sanktionen befreiende „Selbstanzeige“       nen Fraktionsgelder an die Partei und in den Wahlkampf gehandelt, weil der Vorgang zu diesem Zeitpunkt in der     gegangen seien. Über den Transfer der 600.000 DM im Öffentlichkeit noch nicht bekannt gewesen sei.             Jahr 1990 habe er jedoch keine konkreten Kenntnisse. Aus den Untersuchungen von Treuhandkonten der CDU bb)     Einzelheiten des Transfers                         durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young ergibt sich, dass auf ein von der Weyrauch & Kapp GmbH Im Einzelnen stellt sich der Transfer aus dem Jahr 1990 für die CDU geführtes verdecktes Treuhandanderkonto nach den Feststellungen des Ausschusses wie folgt dar: bei der Hauck-Bank (Frankfurt) am 15. Oktober 1990 eine Nach den Ermittlungen der KPMG, die im Nachhinein          Bareinzahlung in Höhe von 600.000 DM erfolgt ist. Die- mit der Überprüfung der sog. Sonderkonten der Fraktion     ses Konto hat keinen Eingang in die Finanzbuchhaltung beauftragt worden war, ist am 19. September 1990 ein Be-   und die Rechenschaftsberichte der Partei gefunden (vgl. trag von 600.000 DM vom Konto 227826100 bei der            Dokument Nr. 79).
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Drucksache 14/9300                                     – 200 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode cc)     Bewertung des Vorgangs durch die                    vollmächtigten des Bundesschatzmeisters der CDU und mittelverwaltende Behörde                           besonderen Vertrauten Dr. Kohls, Dr. Uwe Lüthje, über- geben worden (vgl. „Süddeutsche Zeitung“ vom 25. Au- Gegenüber der mittelverwaltenden Behörde hat die CDU gust 2000: „Kohl selbst ließ schwarze Kassen einrichten“ den Transfer von 600.000 DM von der Fraktion an die und vom 28. August 2000: „Im Profil – Wilhelm Rawe, Partei per Telefax am 22. Dezember 1999 eingeräumt. Die Früherer Staatssekretär und Kohls Geldbote“). Diese Behörde teilte der CDU daraufhin mit, es handle sich bei 6 Mio. DM seien dann auf Treuhandanderkonten bei der dem Transfer um eine Spende im Sinne des § 27 Abs. 1 Hauck-Bank in Frankfurt „versteckt“ worden. S. 2 PartG, die nach § 25 Abs. 2 PartG im Rechenschafts- bericht 1990 hätte verzeichnet werden müssen. Da dies       Über das bereits seit 1973 existierende Anderkonto für die nicht geschehen sei, ergebe sich gemäß § 23a PartG zwin-    Gehälter der leitenden Angestellten der CDU hinaus seien gend ein Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel in     1982 damit erstmals Gelder auf Treuhandanderkonten Höhe des zweifachen Betrages.                               versteckt worden, mit denen das „Finanzreich Kohls“ auf- gebaut worden sei. Die CDU wehrt sich – unabhängig von der Frage, ob es sich überhaupt um eine Spende handelt oder nicht – nach     Auf Vorhalt dieser Pressemeldung durch den Ausschuss wie vor gegen die Sanktionierung dieses Vorgangs. Sie ist   bekundete Dr. Schäuble in seiner Vernehmung vom der Auffassung, dadurch, dass sie den Sachverhalt der       28. August 2000, er meine sich erinnern zu können, dass Behörde am 22. Dezember 1999 angezeigt habe, bevor          sein damaliger Vorgänger Willy Rawe ihm Rücklagenbe- dieser öffentlich thematisiert oder bereits ein Verfahren   stände in der Größenordnung eines einstelligen Millio- eingeleitet worden sei, sei nach der ständigen Praxis der   nenbetrages übergeben habe. Seiner Erinnerung nach Bundestagsverwaltung über die analoge Anwendung von         habe er jedoch nicht selbst an einer Übertragung eines Be- § 371 Abgabenordnung („Selbstanzeige“) eine Sanktion        trags in dieser Größenordnung mitgewirkt. Im Übrigen ausgeschlossen.                                             habe er keine detaillierte Erinnerung. Dieser Auffassung widerspricht die mittelverwaltende Behörde entschieden. Nach ihrer Sicht ist die Initiative    bb)     Bestätigung des Millionen-Transfers zur Aufklärung des Vorgangs von ihr und nicht von der               durch Dr. Lüthje Partei ausgegangen. Die Sanktion wurde daher verhängt.      Die Darstellungen in der „Süddeutschen Zeitung“ zum Dagegen hat die CDU vor dem Verwaltungsgericht Ber-         Transfer aus dem Jahre 1982 wurden in der Folge durch lin Klage erhoben (Az 2 A 137.00). Das Verfahren dauert     Dr. Lüthje selbst in weitem Umfang bestätigt: derzeit noch an.                                            Da Dr. Lüthje aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeuge vernommen werden konnte, wurde er vom Aus- d)      Der Geldtransfer von der Fraktion zur Partei        schuss schriftlich befragt. Dr. Lüthje teilte dem Ausschuss in Höhe von 6 Mio. DM im Jahr 1982                  mit, ihm sei aus den achtziger Jahren nur ein Transfer von der Fraktion zur Partei aus dem Jahr 1982 in Erinnerung. Schließlich ist im Verlauf der Untersuchungen des Aus- Er sei sich ziemlich sicher, dass es weitere nicht gegeben schusses noch ein weiterer Geldtransfer von der CDU/ habe. Dieser Transfer habe nach seiner Erinnerung im CSU-Fraktion zur Bundespartei aufgedeckt worden. September 1982 in Höhe von knapp 6 Mio. DM und in bar stattgefunden. Diese Gelder seien dann auf Anderkonten aa)     Aussage Dr. Schäubles vor dem eingezahlt worden. Untersuchungsausschuss und Presseberichte Diese Darstellungen Dr. Lüthjes wurden in einem Artikel Dr. Schäuble räumte in seiner Vernehmung vor dem Aus- des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 2. Ok- schuss am 13. April 2000 ein, dass es bereits vor 1996 tober 2000 mit dem Titel „Parteispendenaffäre – Lügen Geldtransfers von der Fraktion zur Partei gegeben habe. fest verinnerlicht“ (Dokument Nr. 88) weiter konkreti- Nach seiner Erinnerung sei der Vorgang im Jahr 1996 siert, in dem „handschriftliche Aufzeichnungen“ zitiert nicht der erste gewesen. Ab 1982 sei er als Parlamentari- werden, die Dr. Lüthje nach Angaben der Zeitschrift von scher Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfrak- August 1999 bis Januar 2000 niedergeschrieben haben tion auch für deren Finanzen zuständig gewesen. In jener soll. Wörtlich heißt es in dem Artikel: Zeit habe es seiner Erinnerung nach ein Mal eine Über- tragung von Rücklagen, die aus Beitragsmitteln stamm-          „Lüthje schreibt über die Septembertage 1982 in seinen ten und nicht gebraucht worden seien, an die Partei ge-         Notizen: „Nach der Präsidiumssitzung am 6. 9. hatte geben. An Einzelheiten könne er sich jedoch nicht               Kohl das „dringende Bedürfnis“ – so er selber –, mich erinnern.                                                       zu sprechen. Trotz aller politischen Turbulenzen hatte er viel Zeit. Er schimpfte über EvB (Eberhard von Im Vorfeld der Fortsetzung der Vernehmung Dr. Schäubles Brauchitsch – Red.), dessen Dummheit er es zu ver- vor dem Ausschuss am 28. August 2000, erschienen in der danken habe, dass er ausgerechnet jetzt mit Uralt- „Süddeutschen Zeitung“ mehrere Beiträge, in denen be- Spenden-Geschichten konfrontiert werde. hauptet wurde, im Jahr 1982 seien rund 6 Mio. DM von dem damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer der             Er hatte eine Spendenliste mit vier oder fünf Positionen CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilhelm Rawe, aus                   vor sich, deren Einzelpositionen und die dazugehöri- Fraktionsbeständen in bar an den damaligen Generalbe-           gen Zahlungstermine ich notieren musste; die Liste
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