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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 201 – Drucksache 14/9300 aller bekam ich nicht. Es waren das Spenden gewesen, In seinen öffentlichen Äußerungen schloss Rawe aller- die er von EvB jeweils in bar erhalten hatte. Mir war dings nicht aus, dass Gelder von der Fraktion an die Par- dies alles neu, von Bar-Spenden von EvB – und die tei gezahlt worden sein könnten. Er erklärte dazu, nach dann auch noch an den Parteivorsitzenden – hatte ich seiner Erinnerung hätten alle Fraktionen Leistungen, die nie gehört. Seine dringende Bitte an mich: ich musste die jeweilige Parteien für sie erbracht hätten, den jeweili- mir ein Konzept und eine glaubwürdige Argumentation gen Parteien finanziell abgegolten. Dazu hätten beispiels- einfallen lassen für die Abwicklung dieser Spenden und weise bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erstel- ihre Weiterleitung in den Bereich der Schatzmeisterei. lung von Pressediensten durch die CDU und eventuell Dass dies in jedem Fall eine Argumentation an jegli- deren Betriebe und die Durchführung von Öffentlich- cher Wahrheit vorbei sein würde, interessierte Kohl keitskampagnen gehört. Dies sei auch nie beanstandet nicht; es wurde auch gar nicht darüber gesprochen.“ worden, zumal die Fraktion ja auch Werbeagenturen oder Lüthje meldete dem Kanzler bald Vollzug: „Am Mitt- dergleichen damit hätte beauftragen können. woch, dem 15.9.82, war ich wieder bei ihm und übte ihn – das lief nur mündlich, schriftlich wurde von mir cc) Die ungeklärte Herkunft der Gelder nicht formuliert – auf das Konzept ein. Das hatte er dann für alle Zeiten fest verinnerlicht.“ Woher der im Jahr 1982 von der CDU/CSU-Bundestags- fraktion zur CDU-Bundespartei transferierte Millionen- Kohls Version lautete fortan, alle Spenden, die die Betrag stammte, vermochte der Ausschuss nicht endgül- Partei in bar von Flick erhalten habe, hätten vollstän- tig aufzuklären. dig „zur Verfügung der Schatzmeisterei der CDU“ ge- standen. Nach der Überprüfung beider „Sonderkonten“ durch die KPMG ist aus den Kontenbewegungen keine Ein- oder Im Zuge des Regierungswechsels befördert, übernahm Wolfgang Schäuble am 4. Oktober 1982 als Erster Auszahlung in Höhe von 6 Mio. DM ersichtlich. Parlamentarischer Geschäftsführer die Fraktions- Dr. Lüthje hat dem Ausschuss gegenüber erklärt, er sei kasse von Kohl-Spezi Wilhelm Rawe. Er habe „ziem- damals davon ausgegangen, dass es sich um Fraktions- lich hohe Rücklagenbeträge“ vorgefunden, erklärte gelder gehandelt habe. Auch Dr. Schäuble hat gegenüber Schäuble bisher nebulös. Offenkundig hatte Rawe seit dem Ausschuss bekundet, er habe zwar mit Rawe seiner- 1976 nicht nur Fraktionsgelder angehäuft, sondern zeit nicht im Einzelnen erörtert, woher die Rücklagen auch allerhand Spenden und Zuwendungen. stammten, jedoch habe Rawe ihm gesagt, es handle sich Mit dem Wechsel ins Kanzleramt im Oktober 1982 be- im Wesentlichen um Beitragszahlungen der CDU-Frakti- schloss Kohl, so Lüthje, sein geheimes Sparschwein in onsmitglieder. die Parteizentrale zu verfrachten – „nach meiner bruch- Dieser Erklärungsversuch zur Herkunft der Mittel könnte stückhaften Erinnerung waren’s 4,5 bis 5 Mio. DM, es gestützt werden durch eine handschriftliche Notiz, deren könnten auch etwas mehr als 5 Mio. DM gewesen Verfasser und Ausstellungsdatum nicht bekannt sind, die sein“ schreibt der Kassenwart in seinen Aufzeichnun- sich aber bei den von der Staatsanwaltschaft Berlin am gen. Völlig neu ist, was er über diese bizarre Szene 20. Januar 2000 bei der CDU/CSU-Fraktion beschlag- zu Papier brachte: „Willy Rawe – bis dahin, Herbst nahmten Unterlagen fand und die mit der Überschrift 1982 – Fraktionsgeschäftsführer, übergab mir den Be- trag in bar auf Veranlassung von Helmut Kohl in An- „Modellrechnungen zum Fraktionsbeitrag“ wesenheit von Wolfgang Schäuble.“ versehen ist (Dokument Nr. 89). Rawe hat der Behauptung, er habe Dr. Lüthje im Septem- ber 1982 knapp 6 Mio. DM Fraktionsgelder in bar über- Der Verfasser des Vermerks nahm in seinem „Modell 2“ an, geben, öffentlich widersprochen (vgl. „Frankfurter Allge- es seien im Zeitraum von 1949 bis 1977 Fraktionsbeiträge meine Zeitung“ vom 29. August 2000 und „Süddeutsche von jeweils 30 DM sowie 10 DM Sozialbeitrag von insge- Zeitung“ vom 7. September 2000). samt 185 Abgeordneten gezahlt worden. Ab 1977 seien dies dann 50 DM gewesen. Wenn die 10 DM jeweils auf ein se- Die Behauptungen, er sei damals „Geldbote“ von Dr. Kohl parates Konto eingezahlt worden wären, käme man bei gewesen, seien „völlig frei erfunden“. Nachdem Dr. Kohl dem Konto, auf das dann von 1949 bis 1977 jeweils 30 DM am 2. Oktober 1982 zum Bundeskanzler gewählt und er und von 1977 bis 1982 jeweils 50 DM eingezahlt worden selbst am 4. Oktober 1982 zum Parlamentarischen Staats- wären, auf einen Kontostand von 6,3 Mio. DM. sekretär ernannt worden sei, habe er keinerlei Einfluss mehr auf die Finanzen der Fraktion gehabt. Es sei ihm von Nach dem „Modell 3“ hätten sich im Zeitraum von 1955 einem Auftrag Dr. Kohls, Fraktionsgelder für so genannte bis 1982 auf einem Konto – ohne die Aufteilung zwischen schwarze Kassen der Partei zu übergeben, nichts bekannt. Fraktionsbeiträgen und Beiträgen zum Sozialfonds – ins- Er habe auch nie Dr. Lüthje aufgesucht und ihm sechs gesamt 5,6 Mio. DM angesammelt. Millionen Mark übergeben, weder im Konrad-Adenauer- Wer diese Modellrechnungen vorgenommen hat, vermochte Haus noch anderswo. der Ausschuss nicht zu ermitteln. Es konnte jedoch fest- Zwar habe er – Rawe – die Bundestagsverwaltung damals gestellt werden, dass bereits zu einer Zeit, zu der die Aus- gebeten, die Beiträge der CDU-Fraktionsmitglieder auf sage Dr. Lüthjes zum Millionen-Transfer im Jahre 1982 in ein Fraktionskonto zu überweisen, von einer „Sonder- der Öffentlichkeit noch nicht bekannt war, in der CDU/ kasse“ könne dabei aber keine Rede sein. CSU-Bundestagsfraktion derartige Modellrechnungen
Drucksache 14/9300 – 202 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode durchgeführt worden sind, in denen die mögliche Summe Ein solcher Gesetzesverstoß sei jedoch erst mit dem mit der Fraktionsbeiträge gerade für das Jahr 1982 ermittelt Wirkung vom 1. Januar 1984 eingefügten § 23a PartG werden sollte. sanktioniert worden. Daher ergäben sich aus dem mit die- sem Transfer des Jahres 1982 bewirkten Gesetzesverstoß Eine weitere Vermutung, woher die Gelder für den im der CDU keine Rechtsfolgen. Jahre 1982 durchgeführten Millionen-Transfer stammen könnten, findet sich in einem Artikel der Tageszeitung „Die Welt“ vom 29. August 2000 unter der Schlagzeile 6. Von Dr. Kohl persönlich beschaffte, nicht „Das 6.000.000-Mark-Rätsel – Woher stammen die Mil- deklarierte Gelder lionen der CDU-Fraktion?“. Darin wird unter Berufung Der Ausschuss hatte weiterhin zu untersuchen, ob, gege- auf Vermutungen „damaliger Beteiligter“ spekuliert, es benenfalls in welchem Umfang und von wem der dama- könne sich um Restbestände von Spenden an die Staats- lige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Spendengelder für bürgerliche Vereinigung 1954 e.V. gehandelt haben. Diese Vermutung wird gestützt durch einen Verweis auf die CDU entgegengenommen und anonymisiert hat, um eine Aussage von Dr. Kiep, dem ehemaligen Bundes- diese ohne die erforderliche Offenlegung in den Rechen- schatzmeister der CDU, der in seinen tagebuchähnlichen schaftsberichten der Partei nach eigenem Gutdünken ver- Aufzeichnungen geschrieben hat, es seien nach 1979 wenden zu können. noch 4,5 Mio. DM an die Staatsbürgerliche Vereinigung Nachdem sich Dr. Kohl zunächst im November 1999 noch gespendet worden, deren Verbleib unklar sei (vgl. gegen den Vorwurf von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Walther Leisler Kiep, „Was bleibt ist große Zuversicht“, seine 25-jährige Amtszeit als Parteivorsitzender der CDU Berlin-Wien 1999, S. 332). Im Buch Dr. Kieps heißt es verwahrt hatte, wurde der Verdacht der Entgegennahme dazu wörtlich: und Anonymisierung von Spendengeldern durch Dr. Kohl „Nach Einleitung des Verfahrens wurde das Büro der von ihm selbst in einem Interview am 16. Dezember 1999 Staatsbürgerlichen Vereinigung durchsucht und alle in der ZDF-Sendung „Was nun, Herr Kohl?“ öffentlich Akten beschlagnahmt. Bei dieser Gelegenheit wurden gemacht, indem er dort erklärte, er habe zwischen 1993 Unterlagen gefunden, aus denen hervorging, dass auf und 1998 Spenden in einem Umfang zwischen anderthalb einem Konto der Staatsbürgerlichen Vereinigung ein bis zwei Millionen DM entgegengenommen, die nicht in Betrag von 4,5 Millionen DM lag, der für die CDU den Rechenschaftsberichten der Partei veröffentlicht wor- und somit für mich als deren Schatzmeister zweckbe- den seien. stimmt war. Diese Summe war aus Beträgen zusammengekommen, a) Entwicklung bis zum 16. Dezember 1999 die von Unternehmen nach unserer Umstellung ge- Diesem Eingeständnis vorausgegangen war die im No- zahlt worden waren. Die Unternehmen hatten wie in vember 1999 immer stärker werdende Medienberichter- der Vergangenheit gespendet, aber ich hatte die Gel- stattung über das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsver- der nicht mehr entgegengenommen.“ fahren gegen Dr. h. c. Kiep, Karlheinz Schreiber u. a. In dem Artikel in der Zeitung „Die Welt“ wird weiterhin wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bzw. der darauf hingewiesen, es sei im Jahre 1983 bei der Deut- Beihilfe dazu sowie die Tatsache, dass der frühere Gene- schen Bank in Köln ein Festgeldkonto der Staatsbürgerli- ralsekretär der CDU, Dr. Heiner Geißler, am 26. Novem- chen Vereinigung mit 6,036 Mio. DM entdeckt worden, ber 1999 einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über die auf einmal verschwunden seien. Der Zufluss auch auf die Existenz geheimer „schwarzer“ CDU-Parteikonten Fraktionskonten sei durchaus denkbar. öffentlich als „im Wesentlichen richtig“ bezeichnete und ausführte: dd) Bewertung des Vorgangs durch die „Es gab den Etat der Bundesgeschäftsstelle und dane- mittelverwaltende Behörde ben gab es auch andere Konten. Diese Konten standen Auch dieser Millionen-Transfer von der CDU/CSU-Bun- ausschließlich unter der Verantwortung des Bundes- destagsfraktion zur CDU-Bundespartei im Jahre 1982 vorsitzenden und der Schatzmeisterei. (...) Ich habe wurde von der mittelverwaltenden Behörde hinsichtlich diese Praxis immer für falsch gehalten und das muss eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz über- jetzt eben abgeklärt und diskutiert werden.“ prüft. Außerdem gingen dem ZDF-Interview vom 16. Dezem- Die Behörde hat in ihrem „Bericht über die Rechenschaft- ber 1999 mehrere Krisensitzungen des CDU-Präsidiums berichte“ vom 21. November 2000 (BT-Drs. 14/4747, und dessen Beschluss voraus, das Anderkontensystem bei S. 26) dazu festgestellt, dass diese Zuwendung über der Hauck-Bank in Frankfurt von den Wirtschaftsprüfern 6 Mio. DM im Jahr 1982, die vonseiten der CDU gegen- der Firma Ernst & Young überprüfen zu lassen. über der Behörde nicht bestritten wurde, in den Rechen- schaftsberichten der CDU nicht veröffentlicht worden In einer schriftlichen Erklärung vor dem CDU-Präsidium war, obwohl die heutige Regelung des § 25 Abs. 2 PartG, nahm Dr. Kohl dann am 30. November 1999 zu den Me- nach der Spenden über 20.000 DM unter Angabe des Na- dienberichten, er habe nicht zum Rechenwerk der Partei mens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamt- gehörende Anderkonten geführt und daraus Zuwendun- höhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen gen an Parteigliederungen getätigt, wie folgt Stellung sind, bereits damals gegolten habe. (vgl. Dokument Nr. 90):
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 203 – Drucksache 14/9300 „1. Nach der Beitrags- und Finanzordnung und dem in jener Zeit mit dem Rücken an der Wand. Wir standen Statut der CDU verfügt der Bundesschatzmeister gegenüber der PDS, die ungeheures Geld hatte. (...) über alle Einnahmen der Bundespartei. Die Wirt- schaftsprüfer Weyrauch & Kapp GmbH, Frankfurt Wir haben unsere Situation sehr schwer bewältigen am Main, waren in diesem Rahmen unter anderem können. Und das Geld, von dem ich jetzt gerade spre- mit dem Verwalten von Spendenkonten und den che, habe ich den Sozialausschüssen zur Verfügung Gehaltszahlungen der Generalsekretäre sowie lei- gestellt fast in der vollen Höhe. Und dafür haben wir tender Mitarbeiter der CDU-Bundesgeschäfts- Betriebsgruppenarbeit finanziert. Das war die einzige stelle betraut. Chance überhaupt zu dieser Regelung zu kommen. (...) 2. Ich habe als Parteivorsitzender in meiner Amtszeit Ich habe kein Konto eingerichtet, sondern ich habe die vertrauliche Behandlung bestimmter Sachver- das Geld – das Bargeld – (...) an den zuständigen halte wie Sonderzuwendungen an Parteigliederun- Mann im Adenauer-Haus gegeben. Der hat es an die gen und Vereinigungen, zum Beispiel als unabweis- Schatzmeisterei gegeben. Über die Schatzmeisterei ist bare Hilfe bei der Finanzierung ihrer politischen es normal in die Abrechnung der Partei gekommen Arbeit, für notwendig erachtet. Eine von den übli- und ist in die Parteiarbeit geflossen.“ chen Konten der Bundesschatzmeisterei prakti- Auf die Frage, wer außer ihm von dieser speziellen Praxis zierte getrennte Kontenführung erschien mir ver- in der Spitze der Union wusste, antwortete Dr. Kohl, dies tretbar. Dabei habe ich stets volles Vertrauen in die hätten nur er und der zuständige Mitarbeiter im Konrad- Weyrauch & Kapp GmbH gesetzt. Dazu gehört Adenauer-Haus gewusst. Zur Konkretisierung der Spender auch, dass für mich in meinem gesamten politi- sagte Dr. Kohl lediglich, es seien deutsche Staatsbürger, die schen Leben persönliches Vertrauen wichtiger als in gar keiner Branche etwas mit Regierungshandeln zu rein formale Überprüfungen war und ist. tun hätten, die ihm aber hätten helfen wollen. Er habe 3. Ich bedauere, wenn die Folge dieses Vorgehens nicht die Absicht, deren Namen zu nennen, weil er „sein mangelnde Transparenz und Kontrolle sowie mög- Wort“ gegeben habe. licherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Parteiengesetzes sein sollte. Dies habe ich nicht c) Die Bekundungen von Dr. Kohl vor gewollt, ich wollte meiner Partei dienen.“ dem Untersuchungsausschuss In dieser Erklärung gegenüber der CDU und der Öffent- Dr. Kohl wurde in vier öffentlichen Sitzungen, am lichkeit äußerte Dr. Kohl sich jedoch noch nicht konkret 29. Juni und 6. Juli 2000 sowie am 25. Januar und 13. De- zur Annahme von Spendengeldern. zember 2001, durch den Untersuchungsausschuss ver- nommen und jeweils auch zu diesem Thema befragt. Im b) Die Erklärung von Dr. Kohl in der Rahmen seiner Vernehmungen wiederholte und bestätigte Sendung „Was nun, Herr Kohl?“ Dr. Kohl zum Teil, was er bereits im ZDF-Interview er- vom 16. Dezember 1999 klärt hatte, ergänzte seine bis zu diesem Zeitpunkt getätig- ten Aussagen jedoch noch um einige Aspekte. Zusam- Erst nachdem sich Anfang Dezember 1999 die Vorwürfe menfassend bekundete er vor dem Ausschuss zu diesem unklarer und rechtswidriger Rechenschaftslegung durch Komplex Folgendes: die CDU verdichteten und weitere Einzelheiten über das Anderkontensystem bekannt wurden, erklärte Dr. Kohl – Nach seiner Schätzung habe er in den Jahren 1993 bis am 16. Dezember 1999 in der ZDF-Sendung „Was nun, 1998 etwa 1,5 bis 2 Mio. DM an Spenden in bar ent- Herr Kohl?“, er habe zwischen 1993 und 1998 Spenden in gegengenommen, die nicht ordnungsgemäß als Spen- einem Umfang zwischen anderthalb bis zwei Millionen den verbucht worden seien. Er habe dafür die volle DM, das seien im Jahr „also so ungefähr 300.000 Mark politische Verantwortung übernommen, der Öffent- gewesen“, entgegengenommen (vgl. Dokument Nr. 91). lichkeit gegenüber diesen Fehler eingestanden und Diese seien nicht ordnungsgemäß in den Rechenschafts- sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht. berichten angegeben worden, weil „die Spender aus- – Bei den Spendern – es seien auf jeden Fall mehrere ge- drücklich darum gebeten haben, dass sie nicht angegeben wesen – habe es sich ausnahmslos um deutsche Staats- werden“. Wörtlich führte er weiter aus: bürger gehandelt, die alle ihren Wohnsitz in Deutsch- „Die Spender haben mir ausdrücklich erklärt, dass sie land gehabt und die nach seiner Kenntnis in keiner diese Spende, die ich dringend brauchte angesichts Weise mit Regierungshandeln zu tun hätten. der Finanzlage der CDU in den neuen Ländern, nur – Er habe die Spender persönlich danach gefragt und diese geben, wenn es nicht in die Spendenliste kommt. Das hätten ihm gegenüber auch versichert, dass sie den je- ist der Fehler, den ich gemacht habe, zu dem ich mich weiligen Betrag ordnungsgemäß versteuert hätten. bekenne und das ich auch bedauere, aber die Spende selbst ist dann natürlich über den zuständigen Mitar- – Keiner der anonymen Spender habe ihm vor 1993 eine beiter im Adenauer-Haus an die Schatzmeisterei ge- (offizielle oder anonyme) Spende gegeben, sondern kommen und in die Partei gegangen. (...) erstmalig zwischen 1993 und 1998. Diese Spende haben wir gesteckt in die Arbeit der – Keiner der anonymen Spender gehöre zu den öffentlich neuen Länder. Und in den neuen Ländern standen wir bekannten Spendern, die ihm bei seiner offiziellen
Drucksache 14/9300 – 204 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Sammelaktion im Jahr 2000 zum Ausgleich des Scha- er könnte die Beantwortung einzelner Fragen ablehnen dens bei der CDU geholfen hätten. und vor allem wäre er – wie der Beschuldigte in einem Strafverfahren – von der Wahrheitspflicht vollständig ent- – Die Spender hätten ihn durchweg ausdrücklich darum bunden. gebeten, anonym zu bleiben. Jeder einzelne Spender habe von ihm sein Wort dazu verlangt. Wenn nicht ge- Angesichts dieser sehr weitreichenden Folgen und auf- währleistet gewesen wäre, dass die Spender anonym grund erheblicher systematischer und verfassungsrechtli- bleiben würden, hätten diese das Geld nicht zur Ver- cher Bedenken hat der Ausschuss nach Beratung in seiner fügung gestellt. 32. nichtöffentlichen Sitzung am 6. Juli 2000 – mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP – Er habe den Spendern deshalb auf deren ausdrückli- und PDS gegen die Stimmen der CDU/CSU – beschlos- chen Wunsch hin und in Kenntnis der Vorgaben des sen, dass dem Zeugen Dr. Kohl die Übertragung der Grundgesetzes und des Verstoßes gegen das Parteien- Rechtsstellung eines Beschuldigten in einem Strafverfah- gesetz sein Ehrenwort gegeben, ihre Namen nicht zu ren durch sinngemäße Anwendung des § 136 Abs. 1 Satz nennen und ihre Identität geheim zu halten. 2 StPO nicht zuerkannt werden kann. – Er habe im Gefolge der öffentlichen Diskussion ver- Daraufhin berief sich Dr. Kohl auf das Auskunftsverwei- sucht, von seinem Ehrenwort entbunden zu werden. gerungsrecht nach § 55 StPO. Diese Vorschrift beruht auf Dazu habe es aber auf Seiten der Spender keine Be- dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass niemand ge- reitschaft gegeben. Von den Spendern selbst sei diese zwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen. Es Möglichkeit auch nicht an ihn herangetragen worden. soll dem Zeugen, der selbst oder dessen Angehöriger eine Wenn einer der wenigen Spender von sich aus in die Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit begangen hat, die seeli- Öffentlichkeit gehen wolle, dann solle er das selber sche Zwangslage erspart werden, unter dem Druck der machen. Er werde die Namen nicht nennen. Aussagepflicht die Tat offenbaren zu müssen und sich oder den Angehörigen der Strafverfolgung auszusetzen. – Keinem Geldgeber seien Bescheinigungen oder an- Insofern verwies der Zeuge Dr. Kohl an den ersten drei dere Schriftstücke für die Spende zur Verfügung ge- Vernehmungstagen vor dem Ausschuss darauf, dass hin- stellt worden, so dass die Spender insoweit keine steu- sichtlich der Annahme und Anonymisierung der Spenden erlichen Erleichterungen erhalten hätten. zu diesem Zeitpunkt gegen ihn ein Ermittlungsverfahren – Die jeweiligen Beträge habe er in bar in einem Kuvert der Staatsanwaltschaft Bonn wegen des Verdachts der Un- direkt in die Hand bekommen und dann in seinem treue anhängig war. Büro in normale, gut verschließbare Schubfächer ver- Obwohl zum Zeitpunkt des vierten Vernehmungstages am bracht. 13. Dezember 2001 das Verfahren gegen ihn inzwischen – Er habe die Spendengelder zur weiteren Abwicklung gegen Auflagen gemäß § 153a StPO eingestellt worden nach 1992 immer nur an seinen Vertrauten Hans war und im Hinblick darauf eine Berufung auf das Aus- Terlinden, den Hauptabteilungsleiter für Finanzen, kunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ausschied, Personal und Verwaltung der Bundesgeschäftsstelle weigerte sich Dr. Kohl weiterhin – trotz intensiver Befra- der CDU, und vor 1992 an den Generalbevollmäch- gung durch den Ausschuss –, die Namen der Spender zu tigten der Schatzmeisterei, Dr. Lüthje, weitergegeben. nennen oder sonstige weitergehende Auskünfte zu diesem Sachverhalt zu geben. Sein Rechtsbeistand führte dazu Über die Art und Weise wie Terlinden, Weyrauch und aus, dass der Zeuge Dr. Kohl sich nach wie vor auf § 55 Dr. Lüthje weiter mit dem Geld verfahren seien, habe er StPO berufe. Der Ausschuss hatte insofern zur Kenntnis nichts gewusst. Mit der weiteren technischen Abwicklung zu nehmen, dass Dr. Kohl – trotz Einstellung des Straf- habe er sich zu keinem Zeitpunkt befasst. verfahrens wegen des Verdachts der Untreue – weiterhin Dass er mit seinem Verhalten gegen das Parteiengesetz davon ausging, dass die Beantwortung dieser Fragen ihm verstoßen habe, da Spenden ab 20.000 DM im Rechen- selbst die Gefahr zuziehen würde, wegen einer anderen Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. schaftsbericht veröffentlicht werden müssen, sei ihm be- kannt gewesen. Auf den Vorhalt des Ausschussmitglieds Dr. Rainer Wend, Dr. Kohl würde dem Ausschuss durch sein Schweigen die Gegenüber weitergehenden Fragen des Ausschusses hin- Chance verweigern, der Frage nachzugehen, ob es einen sichtlich dieser anonymisierten Spenden und insbeson- Zusammenhang zwischen politischen Entscheidungen dere hinsichtlich der Identität der Spender verweigerte und Spenden gebe, antwortete Dr. Kohl nur: Dr. Kohl die Aussage und berief sich auf ein nach Ansicht seines Rechtsbeistandes bestehendes umfassendes Schwei- „Herr Abgeordneter, Sie müssen mit diesem schweren gerecht analog § 136 StPO, wonach er wie ein Beschul- Schicksal leben.“ digter in einem Strafverfahren zu behandeln sei. d) Mögliche Spender Eine sinngemäße Anwendung von § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO auf einen Zeugen im parlamentarischen Untersu- Nicht zuletzt aufgrund der fortgesetzten Weigerung des chungsverfahren hat die Konsequenz einer allgemeinen Zeugen Dr. Kohl, die Spender zu benennen, war es dem Einlassungsfreiheit für den Zeugen. Es stünde ihm damit Ausschuss nicht möglich aufzuklären, ob es die von völlig frei, sich zur Sache zu äußern oder eben nicht zu Dr. Kohl vorgebrachten Spender tatsächlich gab und wer äußern, er könnte seine Aussage jederzeit zurücknehmen, diese Spender waren.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 205 – Drucksache 14/9300 aa) Leo Kirch folgenden handschriftlichen Vermerke finden (vgl. Doku- ment Nr. 93): Ein Hinweis darauf, wer einer der möglichen Spender ge- wesen sein könnte, ergibt sich aus einer Eidesstattlichen „PV!“ Versicherung von Horst Weyrauch vom 10. Februar 2000 (Dokument Nr. 69). Dort verwies Weyrauch auf den mit „Nicht angeschr. PV!“ Dr. Kohl persönlich befreundeten Unternehmer Leo Es handelt sich bei dieser Liste um eine Aufstellung von Kirch, indem er ausführte: Personen, an die nach den Ermittlungen der Staatsanwalt- schaft Bonn alljährlich die Bitten um eine Parteispende „Auf die Frage nach der Herkunft der Mittelzuflüsse herangetragen wurden. In dieser Liste findet sich eine bei der Bundespartei der CDU in den Jahren 1989 bis große Zahl namhafter Persönlichkeiten aus der deutschen 1992 erkläre ich, dass ich bis Mitte 1992 von Herrn Wirtschaft und Industrie. Dr. Lüthje und später von Herrn Terlinden Gelder übernommen habe, ohne deren Herkunft zu kennen. Während ein Großteil dieser Personen von der CDU-Bun- In einem Fall glaube ich mich daran zu erinnern, dass desschatzmeisterei angeschrieben worden ist, wurden Herr Terlinden gesagt hat, dass seiner Vermutung nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft andere wie- nach das Geld von Herrn Kirch komme. Es könnte derum von Dr. Kohl, Terlinden oder aber von der damali- sich hierbei um einen Betrag von TDM 900 gehandelt gen Bundesschatzmeisterin, Brigitte Baumeister, persön- haben. Angaben zum Jahr kann ich nicht mehr ma- lich angesprochen. chen.“ Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass bei den Per- Terlinden äußerte sich hingegen in einem Gespräch im sonen, bei denen sich in den Listen der handschriftliche Konrad-Adenauer-Haus am 3. Februar 2000 gegenüber Eintrag „PV!“ bzw. „Nicht angeschr. PV!“ findet, eine der CDU und den von ihr mit der Untersuchung beauf- solche Kontaktaufnahme zum Zwecke der Spendenein- tragten Wirtschaftsprüfern dahingehend, ihm lägen – trotz werbung dem Parteivorsitzenden (PV) Dr. Kohl vorbe- seines Vertrauensverhältnisses zu Dr. Kohl – keine Er- halten war. Die betreffenden markierten Einträge in der kenntnisse über die angeblichen Spender vor. Er könne Liste lauten: nur bestätigen, dass er die Gelder von Dr. Kohl erhalten – Dr. Otmar Franz (STRABAG AG) habe (vgl. Dokument Nr. 92). Er schloss nicht aus, even- tuell einmal mit Weyrauch über die Herkunft der Gelder – Dr. Bernd Thiemann (Vorsitzender des Vorstandes spekuliert zu haben. An dabei gefallene Namen könne er der DG Bank), sich jedoch nicht erinnern. Jedenfalls hätten solche Spe- – Emil Underberg (Geschäftsführender Gesellschaf- kulationen keinen realen Hintergrund gehabt. ter Underberg KG), Die Darstellung von Weyrauch wird hingegen gestützt – Dr. Paul Wieandt (Vorsitzender des Vorstandes der durch die Feststellung der Wirtschaftsprüfer von Ernst & BfG Bank AG, heute: SEB-Bank), Young, dass am 25. Januar 1993 in der Tat ein Betrag von 900.000 DM auf das Treuhandanderkonto 56428-06 bei – Dr. rer. nat. Wilfried Sahm (Hauptgeschäftsführer der Hauck-Bank in Frankfurt eingezahlt worden ist (vgl. Verband der Chemischen Industrie e.V.), Dokument Nr. 49). – Wolfgang Grüger (Bundesverband der Deutschen Aufgrund des Hinweises in der Eidesstattlichen Versiche- Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.), rung von Horst Weyrauch hat der Ausschuss in seiner Sit- – Dr. Horst Köhler (Präsident des Deutschen Spar- zung vom 15. November 2001 Leo Kirch als Zeugen ver- kassen- und Giroverbandes). nommen. Dieser bekundete, er habe in den letzten 15 Jahren gelegentlich kleinere Spenden unter 20.000 DM an Par- Schriftlich durch den Untersuchungsausschuss befragt, teien gegeben, insgesamt jedoch mit Sicherheit nicht erklärten alle Personen, zu keiner Zeit Geldspenden an mehr als 300.000 DM. In einem Fall, der der Öffentlich- Dr. Kohl geleistet zu haben, deren Gesamtwert in einem keit auch bekannt sei, habe er eine Ausnahme gemacht, Kalenderjahr 20.000 DM überstiegen hätte und die nicht als er sich an der Spendenaktion zugunsten der CDU be- im Rechenschaftsbericht der CDU verzeichnet seien. teiligt habe, zu der Dr. Kohl im Frühjahr 2000 aufgeru- fen hatte. Da habe er seinem Freund Dr. Kohl eine cc) Günther Grotkamp Spende von einer Mio. DM zur Verfügung gestellt. An- sonsten habe er Dr. Kohl keinerlei Barspenden gegeben. In einer anderen Liste der CDU-Bundesgeschäftsstelle, Von wem Dr. Kohl die 2,1 Mio. DM bekommen haben die wohl aus dem Jahre 1994 stammen dürfte (Dokument könnte, wisse er nicht. Dies sei nie Thema zwischen ih- Nr. 94), findet sich darüber hinaus neben der Auflistung nen gewesen. einer Spende über 100.000 DM aus dem Jahre 1990 von Günther Grotkamp, dem Geschäftsführer der Zeitungs- gruppe „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ), bb) Die so genannte Vorbehaltsliste handschriftlich die Anmerkung Weitere Hinweise auf mögliche Spender ergeben sich aus „! außerhalb“, einer vom Ausschuss bei der Staatsanwaltschaft Bonn beigezogenen Liste der CDU mit Namen und Adressen die nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn von von (potentiellen) Spendern, auf denen sich teilweise die Hans Terlinden stammen soll. Für die Staatsanwaltschaft
Drucksache 14/9300 – 206 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode lag deshalb der Verdacht nahe, dass es sich bei Günther Bei Rechtsanwalt Dr. Pförtner handelt es sich um den heu- Grotkamp um einen der angeblichen Spender gehandelt tigen Rechtsbeistand von Dr. Helmut Kohl vor dem Un- haben könnte. tersuchungsausschuss, der nach seiner Adoption durch die Schwägerin des Zeugen Grotkamp, Gisela Holthoff, im Im Hinblick auf diese Vermutung der Staatsanwaltschaft Jahre 1995 heute Dr. Holthoff-Pförtner heißt. hat der Untersuchungsausschuss Günther Grotkamp in seiner 84. öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2001 zu diesem Wie Dr. Pförtner allerdings an Prof. Dr. Bergsdorf ge- Sachverhalt vernommen. Er hat dazu Folgendes bekundet: kommen sei oder dieser an ihn, wisse er nicht. Zwischen den beiden Herren habe jedenfalls eine persönliche Be- Der gesamte Spendenvorgang habe mit einem Schreiben ziehung bestanden. des Bundesschatzmeisters Dr. Kiep vom 31. August 1990 begonnen, mit dem dieser um Mithilfe für die Finan- Der Zeuge Grotkamp legte in seiner Vernehmung noch zierung des Europawahlkampfes gebeten habe. Er einmal ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass ihn die – Grotkamp – habe seinerzeit dieser Bitte nicht entspre- CDU nicht veranlasst habe, die Spende von 100.000 DM chen können, sich aber grundsätzlich bereit erklärt, über zu stückeln, sondern dass diese Entscheidung autonom eine Unterstützung zur Finanzierung des Bundestags- nach Konsultation seines Steuerberaters durch ihn selbst wahlkampfes der CDU im Jahre 1990 nachzudenken. getroffen worden sei. Er habe dann diesen Vorgang mit seiner Frau und deren Auf Befragen des Ausschusses räumte der Zeuge ein, er beiden Schwestern, Renate Schubries und Gisela sei noch zwei weitere Male – zum einen in den 80er Jah- Holthoff, die gemeinsam die Funke-Familiengesellschaft ren, zum anderen etwa im Jahr 1999 – persönlich wegen bilden und etwa 50 Prozent der „WAZ-Gruppe“ repräsen- einer Spende an die CDU angesprochen worden. Er könne tieren, besprochen. Bei dieser Zusammenkunft, die am sich aber nicht mehr an die Höhe dieser Spenden erinnern. 31. Oktober 1990 stattgefunden habe, sei dann in diesem Die Spende im Jahre 1999 sei aber an die CDU in Essen Kreise beschlossen worden, der CDU einen Betrag in aufgrund der dortigen Kommunalwahl gegangen. Mit Schreiben vom 24. September 2001 ergänzte der Zeuge Höhe von 100.000 DM zur Verfügung zu stellen. sein Vorbringen gegenüber dem Ausschuss dahingehend, Weil ihm Bedenken hinsichtlich der ihm im Einzelnen dass es sich in den Jahren 1999 und 2000 um insgesamt nicht bekannten steuerrechtlichen Vorschriften gekom- drei Spenden an den CDU-Kreisverband Essen über je- men seien, habe er seinen Steuerberater gebeten zu prü- weils 6.000 DM gehandelt habe, zu denen er auch die ent- fen, „wann durch welche Gesellschaft welche Beträge als sprechenden Spendenquittungen vorlegte. Im Zeitraum Spenden gezahlt werden können, ohne dass gegen gesetz- von 1990 bis 1999 habe er allerdings keine Spenden an die liche Vorschriften verstoßen wird“. CDU geleistet. Der Steuerberater habe dann mit Schreiben vom 14. No- Auf die weitere Frage des Ausschusses, ob er an andere vember 1990 empfohlen, die Spende nicht über die Parteien als die CDU in diesem Zeitraum Spenden gezahlt „WAZ“-Gesellschaften abzuwickeln, sondern privat zu habe, die der Veröffentlichungspflicht unterlegen haben, zahlen. Dabei solle aber aufgrund der Offenlegungs- verweigerte der Zeuge zunächst die Aussage und sagte pflicht in den Rechenschaftsberichten der Parteien nicht stattdessen zu, sich hierzu schriftlich zu äußern. Mit mehr als 40.000 DM pro Person an eine Partei gezahlt Schreiben vom 24. September 2001 erklärte der Zeuge dann, er habe im relevanten Zeitraum persönlich keiner werden. anderen Partei eine Spende zukommen lassen. Daraufhin habe er – Grotkamp – veranlasst, dass die Spenden zu zweimal 33.000 DM und einmal 34.000 DM e) Die Ermittlungen der Bonner per Scheck von einem gemeinsamen Konto, das die drei Staatsanwaltschaft „Funke-Damen“ – seine Frau und deren beiden Schwes- Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwalt- tern – unterhalten hätten, überwiesen würden. schaft Augsburg in dem Verfahren gegen Dr. Kiep, Er habe diese Schecks dann in einem Brief vom 20. De- Karlheinz Schreiber u. a. wegen des Verdachts der Steuer- zember 1990 an Prof. Dr. Bergsdorf vom Bundespresse- hinterziehung und nach den öffentlichen Erklärungen von amt weitergereicht und von der CDU daraufhin auch kor- Dr. Kohl, insbesondere in der ZDF-Sendung „Was nun, rekt die drei verschiedenen Spendenbescheinigungen für Herr Kohl?“ vom 16. Dezember 1999, leitete die Staatsan- die drei Frauen erhalten. Zusätzlich habe er noch am 2. waltschaft Bonn am 3. Januar 2000 ein Ermittlungsver- Januar 1991 einen Brief von Dr. Lüthje bekommen, in fahren gegen Dr. Kohl wegen des Verdachts der Untreue dem sich dieser „für die so großzügigen Spenden“ herz- ein [Az. 50 Js 1/00, vgl. auch Erster Teil A. V. 2. b)]. lich bedankt habe. Nach monatelangen Ermittlungen ist die Staatsanwalt- Auf die Frage des Ausschusses, warum er die Schecks an schaft in ihrer Verfügung vom 3. August 2000 zu dem Er- Prof. Dr. Bergsdorf geschickt hat, der im Bundespresse- gebnis gelangt, dass gegen Dr. Kohl hinreichender Tat- verdacht einer Untreue gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB amt beschäftigt war, aber – soweit ersichtlich – zu keiner zum Nachteil der CDU besteht. Dabei geht die Staatsan- Zeit eine Funktion bei der Schatzmeisterei der CDU in- waltschaft von folgendem Sachverhalt aus: negehabt hat, erklärte der Zeuge, er sei wahrscheinlich von Rechtsanwalt Dr. Stephan Pförtner darauf hingewie- Dr. Kohl hat in der Zeit von 1993 bis 1998 Parteispenden sen worden, so zu verfahren. zumindest in Höhe von insgesamt 2.174.106,50 DM in
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 207 – Drucksache 14/9300 bar entgegengenommen. Im Einzelnen lassen sich fol- Über die Verwendung der auf die „Vorkonten“ eingezahlten gende Beträge nachweisen: Gelder entschied nach der Überzeugung der Staatsanwalt- 1993: 900.000 DM schaft Bonn ausschließlich Dr. Kohl. Er erteilte Dr. Lüthje bzw. Hans Terlinden jeweils entsprechende Anweisungen, 1994: 200.000 DM die diese „entweder mündlich in Frankfurt oder Bonn oder 1995: 270.000 DM aber auch fernmündlich“ an Weyrauch weitergaben, der sie 1996: 710.000 DM sodann weisungsgemäß umsetzte. Derartige Anweisungen erhielt Weyrauch ab 1993 ausschließlich von Terlinden. 1998: 94.106,50 DM Dass die Entscheidungen betreffend die Verwendung der Dies ergibt sich aus den Einzahlungen auf Treuhandan- Gelder allein und ausschließlich von Dr. Kohl getroffen derkonten bei der Hauck-Bank in Frankfurt. wurden, ergibt sich nach Einschätzung der Staatsanwalt- Obwohl die Regelungen der Finanz- und Beitragsordnung, schaft vor allem aus den Aussagen von Dr. Lüthje und die Bestandteil des Statutes der CDU sind, vorsehen, dass Weyrauch. Dr. Lüthje hatte in seiner staatsanwaltschaftli- der Bundesschatzmeister über alle Einnahmen der Bundes- chen Vernehmung dazu bekundet: partei verfügt und zudem Spenden, die nicht unmittelbar „Zur Abwicklung der Anderkonten, die aus mir von dem Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband oder Herrn Dr. Kohl übergebenen Spenden gespeist wur- der Bundespartei zugehen, unverzüglich dem Kreisver- den: Verfügungsberechtigung hatte hier ausschließ- band, dem der Empfänger angehört, anzuzeigen und mit lich Dr. Kohl, der mir seine Weisungen mündlich er- diesem abzurechnen sind, leitete Dr. Kohl die erhaltenen teilte, die ich dann in der aus dem sichergestellten Spenden weder an den Bundesschatzmeister weiter noch Ordner (...) bekannten handschriftlichen Form an kam er seiner Anzeige- und Abrechnungspflicht gegen- Herrn Weyrauch weitergab.“ über dem Kreisverband Ludwigshafen nach. Zwei Beispiele für die Verfügungstechnik von Dr. Lüthje Die erhaltenen Geldbeträge übergab er vielmehr seinem sind als Dokumente Nr. 95 und 96 im Anlagenband abge- Vertrauten Hans Terlinden, der damals Hauptabteilungs- druckt. leiter I der CDU-Bundesgeschäftsstelle gewesen ist. Terlinden gab diese Gelder dann in Absprache mit Dr. Kohl An anderer Stelle heißt es in der Aussage von Dr. Lüthje aber auch: an Horst Weyrauch, den Gesellschafter und Mitgeschäfts- führer der Weyrauch & Kapp GmbH, weiter, der sie dann „Herr Dr. Kohl konnte stets davon ausgehen, dass die vereinbarungsgemäß – zum Teil gestückelt – auf Treu- uns von ihm übergebenen Mittel im Sinne der gefor- handanderkonten einzahlte oder durch seine Sekretärin derten Vertraulichkeit abgewickelt wurden, ohne dass einzahlen ließ. ich mich erinnern könnte, ihm je etwas über das Sys- tem der Anderkonten gesagt zu haben. Dazu bestand Im Jahr 1993 wurde das Treuhandanderkonto 56428-06 nun wirklich kein Anlass.“ und in der Zeit von 1994 bis 1998 das Treuhandander- konto 24980-12 beim Bankhaus Hauck & Sohn Bankiers Horst Weyrauch erklärte dazu: KGaA mit Sitz in Frankfurt am Main bzw. der Nachfol- „Von diesen Vorkonten im engeren Sinn hatte Herr gegesellschaft Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Dr. Kohl jedenfalls von mir keine unmittelbare Kennt- zur Einzahlung der Gelder benutzt. nis. Allerdings muss ich aus den Rückmeldungen von Diese beiden Konten wurden von Weyrauch als „Vorkon- Herrn Dr. Lüthje und Herrn Terlinden davon ausge- ten im engeren Sinn“ bezeichnet und waren der Partei hen, dass er über diese generelle Praxis der Spenden- nicht bekannt. Die Konten sind auch nicht in das Rechen- handhabung insoweit unterrichtet war.“ werk der CDU-Bundespartei und damit nicht in die je- Weyrauch bekundete vor der Staatsanwaltschaft weiter- weiligen Rechenschaftsberichte eingegangen. hin, seines Erachtens habe hinter den ihm von Dr. Lüthje Im Jahr 1997 wurden nach den Erkenntnissen der Staats- bzw. Terlinden erteilten Anweisungen betreffend die Ver- anwaltschaft allerdings keine Parteispenden auf diesen wendung der Spendengelder immer Dr. Kohl gestanden. Konten verbucht. Gleichwohl sind 360.000 DM in bar auf Weder Dr. Lüthje noch Terlinden hätten die Kompetenz das Konto 24980-12 – ebenfalls gestückelt – eingezahlt gehabt, eigenmächtig über diese Gelder zu verfügen. worden. Diese stammten jedoch nach den Ermittlungen Dr. Kohl äußerte dazu vor dem Untersuchungsausschuss, der Staatsanwaltschaft von einem Konto der CDU/CSU- er habe sich nie mit der technischen Abwicklung der Fraktion im Deutschen Bundestag (Nr. 2278 261 00 bei Spendengelder befasst. Er habe das Geld lediglich an der Dresdner Bank Bonn), das im Dezember 1996 aufge- Terlinden gegeben. Von Anderkonten – außer dem Ge- löst und dessen Guthaben in Höhe von 1.146.854,61 DM im haltskonto für leitende Angestellte – habe er keine Kennt- Januar 1997 bar von Vertretern der Fraktion an Terlinden nis. Bezüglich weiterer Fragen, insbesondere nach der übergeben worden war. Einzelheiten hierzu sind dem Verwendung der Gelder, verweigerte er mit Hinweis auf Zweiten Teil A. II. 5. zu entnehmen. § 55 StPO die Aussage. Von den beiden „Vorkonten im engeren Sinn“ hatten nach f) Der Zeitraum vor 1993 den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nur Dr. Kohl, Terlinden und Weyrauch sowie in der Zeit vor 1993 Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn hat Dr. Kiep und Dr. Lüthje Kenntnis. Dr. Kohl auch in der Zeit vor 1993 Parteispenden in der
Drucksache 14/9300 – 208 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode oben beschriebenen Weise entgegengenommen und über „Die Summe der Spenden in Höhe von 2 bis 3 Millionen Dr. Lüthje und Weyrauch zur Einzahlung auf Treuhand- DM, die er (Dr. Kohl – der Verf.) in den Jahren 1989 anderkonten außerhalb des Rechenwerks der CDU wei- bis 1992 lt. Auskunft von Herrn Dr. Lüthje gesammelt tergeleitet, wobei die Höhe der insoweit vereinnahmten haben soll, erscheint Dr. Kohl als zu hoch. Nach sei- Gelder auch vom Ausschuss nicht eindeutig festgestellt ner Erinnerung liegt der Betrag deutlich darunter. Er werden konnte. legte auch Wert auf die Feststellung, dass es sich bei den an Herrn Dr. Lüthje übergebenen Barbeträgen um Ausweislich des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesell- kleinere Spenden gehandelt habe und nicht wie in den schaft Ernst & Young vom 15. März 2000 wurden den von Jahren 1993 ff. um Großspenden, bei denen er die Na- der Firma Weyrauch und Kapp GmbH für die CDU ge- men der Spender nicht nennen werde. führten Treuhandanderkonten („Vorkonten im engeren Sinn“) in der Zeit von 1989 bis 1992 Gelder in Höhe von Bei den Spenden aus den Jahren 1989 bis 1992 handle 5.509.870,06 DM (einschließlich der Eröffnungssalden) es sich um Spenden, die ihm beispielsweise bei Wahl- zugeführt, von denen 2.700.000 DM über die Position kampfveranstaltungen übergeben wurden. Die Spen- „Sonstige Einnahmen“ auf offizielle Konten der CDU der wurden ihm dabei auch persönlich vorgestellt. An übertragen wurden. Die Verwendung der restlichen Gel- die jeweiligen Namen erinnert er sich aber nach der in Höhe von 2.809.870,06 DM konnte von den Wirt- 10 Jahren nicht mehr. Meist habe er das Geld nicht ge- schaftsprüfern nur teilweise geklärt werden. So wurden in zählt bzw. Umschläge mit Geld nicht geöffnet, sondern der Zeit vom 7. März 1989 bis zum 5. Oktober 1990 Be- seinen Begleitern weitergereicht. Ein Ehrenwort, die träge in einer Gesamthöhe von 980.000 DM bar abgeho- Spender nicht zu nennen, habe er in diesem Zusam- ben, deren Verwendung nicht geklärt werden konnte. menhang nicht gegeben.“ Darüber hinaus wurden der CDU-Bundesgeschäftsstelle Bei seiner Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft Bonn in dem vorgenannten Zeitraum über die „Sonstigen Ein- am 8. Februar 2000 erklärte Dr. Lüthje daraufhin, bei der nahmen“ weitere 6.688.842,03 DM von – teils unbekannt von ihm im Konrad-Adenauer-Haus genannten Zahl von gebliebenen – Treuhandanderkonten der Weyrauch und 2 bis 3 Mio. DM handle es sich um eine Erinnerung, die Kapp GmbH zugeführt. Die Herkunft dieser Mittelzu- er in dieser Form nach bestem Wissen und Gewissen führung in Höhe von insgesamt rd. 9,4 Mio. DM konnte konkretisiert habe. Die von Dr. Kohl inzwischen in der nicht geklärt werden. Soweit die Gelder der Bundesge- Öffentlichkeit geäußerte Vermutung, dass es sich hierbei schäftsstelle übertragen wurden, erfolgte in den jeweili- vorzugsweise um Kleinspenden gehandelt habe, könne gen Rechenschaftsberichten ein entsprechender Ausweis er – Dr. Lüthje – so nicht teilen. Er erinnere sich auch an unter der Position „Sonstige Einnahmen“. Im Übrigen größere Beträge ab 100.000 DM aufwärts, ohne dies im wurden Herkunft und Verwendung der Gelder in den Re- Einzelnen konkretisieren zu können. Die von Dr. Kohl chenschaftsberichten der CDU nicht ausgewiesen. erhaltenen Beträge habe er stets an Weyrauch zur wei- teren Abwicklung über die Anderkonten übergeben. Am 2. Februar 2000 fand in der CDU-Bundesgeschäfts- Ob diese Beträge jeweils ins Rechenwerk der Bundes- stelle in Bonn zum Zwecke der parteiinternen Sachverhalts- geschäftsstelle eingegangen seien, vermöge er nicht zu aufklärung ein Gespräch statt, an dem Dr. Willi Hausmann, sagen. Bundesgeschäftsführer der CDU, die Rechtsanwälte Prof. Dr. Rüdiger Zuck und Dr. Christopher Lenz, Verfahrens- In seinen Vernehmungen durch den Untersuchungsaus- bevollmächtigte der CDU, Dr. Uwe Lüthje mit seinem schuss räumte Dr. Kohl zwar ein, von ihm vor 1993 be- Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Heinrich schaffte Gelder über Dr. Lüthje in das Kontensystem der Schumacher, Horst Weyrauch mit seinem Verfahrensbe- CDU eingeführt zu haben, doch darüber hinaus weigerte vollmächtigten Rechtsanwalt Eberhard Kempf sowie die er sich, Fragen zur Beschaffung von Geldern durch ihn im Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Zeitraum vor 1993 zu beantworten. Für den Zeitraum von Young, Hendrik Hollweg und Christel Knoche, teilnahmen. 1989 bis 1992 gebe es nach seiner Kenntnis auch keine Unterlagen mehr, weswegen er dazu sowieso keine eige- Im Rahmen dieses Gesprächs, über das nur ein Ergebnis- nen Angaben machen könne. protokoll angefertigt wurde (Dokument Nr. 97), bekun- dete Dr. Lüthje, zu der ungeklärten Herkunft der Mittel Mit Hinweis darauf, dass bei der Staatsanwaltschaft Bonn von rund 10 Mio. DM für die Jahre 1989 bis 1992 könne ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt werde und er keine genauen Angaben machen. Er könne sich aber da- dass seinen Aussagen zum Zeitraum vor 1993 „indizielle ran erinnern, in diesen Jahren insgesamt zwei bis drei Bedeutung“ beigemessen werden könnte, berief sich Dr. Mio. DM von Dr. Kohl erhalten zu haben. Kohl bei jeder weiteren Frage zu diesem Thema auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO. Am 3. Februar 2000 fand in der CDU-Bundesgeschäfts- stelle in Bonn ein weiteres Gespräch statt, an dem Aber selbst nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens Dr. Kohl mit seinem Rechtsbeistand Dr. Holthoff-Pfört- weigerte sich Dr. Kohl weiterhin, hinsichtlich des Zeit- ner, Dr. Hausmann, Dr. Lenz, sowie Hollweg und Knoche raums vor 1993 Auskunft zu geben. Stattdessen wieder- von Ernst & Young teilnahmen und bei dem u. a. auch die holte der Zeuge mehrfach, er habe „einen schweren Feh- von Dr. Lüthje erwähnten vorgenannten Spenden erörtert ler“ gemacht, für den er auch „viel Prügel“ bekommen worden sind. In dem Ergebnisprotokoll zu diesem Ge- habe. Er habe aber „keine Absicht, jetzt über frühere Zei- spräch heißt es: ten zu reden“. Auf die Frage des Ausschusses, warum er
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 209 – Drucksache 14/9300 nach wie vor für die Zeit vor 1993 die Auskunft verwei- Am Nachmittag des 13. Juni 1988 habe am Rande des gere, antworte Dr. Kohl wörtlich: damaligen Bundesparteitages der CDU in Wiesbaden ein solches Gespräch mit Dr. Lüthje, Dr. Kiep und „Weil das meine Sache ist. Das ist meine Entschei- Weyrauch stattgefunden, in welchem er – Dr. May – die dung.“ Auffassung vertreten habe, dass es nicht korrekt sei, die Dass es auch in der Zeit vor 1988 offenbar bereits Unre- erstatteten Portokosten im Rechenschaftsbericht der gelmäßigkeiten im Rechenschaftswerk der CDU gegeben Partei unter „Sonstige Einnahmen“ zu verbuchen. Er haben muss, indem Einnahmen und Ausgaben buchhalte- habe darauf bestanden, aus eigener Anschauung zu er- risch nicht erfasst und demzufolge auch in den Rechen- fahren, ob es sich wirklich um „Sonstige Einnahmen“ schaftsberichten der Partei nicht veröffentlicht wurden, gehandelt habe. Für den Fall, dass es sich um andere Ein- ergibt sich für die Staatsanwaltschaft Bonn auch aus den nahmen gehandelt habe, habe er auf die Gefahr verwie- Aussagen der Zeugen Dr. Rüdiger May und Dr. Heiner sen, mit den Vorschriften des Parteiengesetzes in Kon- Geißler vor dem Untersuchungsausschuss. flikt zu geraten. Der Zeuge Dr. May war in der Zeit von 1979 bis 1989 Vor- In der Diskussion habe Weyrauch seiner Meinung jedoch gänger von Hans Terlinden in der Position des Hauptab- heftig widersprochen. Er habe ihn – Dr. May – jedoch teilungsleiters I der CDU-Bundesgeschäftsstelle. nicht zu überzeugen vermocht. Weyrauch und Dr. Lüthje In seiner Vernehmung durch den Ausschuss am 23. März hätten sich dann des Weiteren auf die Aussage beschränkt, 2000 hat der Zeuge Dr. May bekundet, er habe in den Jah- er „müsse ja nicht alles wissen, und man könne schon da- ren 1987 und 1988 bemerkt, dass Finanztransaktionen am von ausgehen, dass sie alles korrekt abgehandelt hätten“. offiziellen Rechenwerk der Partei vorbei getätigt worden Als er sich daraufhin geweigert habe, den entsprechenden seien. Rechenschaftsbericht der CDU für das Jahr 1988 zu un- So seien im Jahr 1987 offenbar einzelne Landesverbände terschreiben, sei er kurze Zeit später auf ausdrücklichen der CDU mit insgesamt 1,7 Mio. DM unterstützt worden, Wunsch des Parteivorsitzenden Dr. Kohl aus seinem Ab- die „nicht etatisiert“ gewesen seien. teilungsleiteramt ausgeschieden. Im folgenden Jahr seien Portokosten in Höhe von 800.000 Auch der frühere CDU-Generalsekretär Dr. Heiner DM für eine Briefsendung Dr. Kohls an alle CDU-Mit- Geißler hat in seiner Vernehmung durch den Ausschuss glieder aus unbekannter Quelle beglichen worden. Dem am 6. April 2000 über zwei Vorgänge Ende der 80er Jahre habe folgender Sachverhalt zu Grunde gelegen: berichtet, als Geld außerhalb des offiziellen Etats der Bundes-CDU geflossen sei, das der Bundesvorstand nicht Vom 16. bis 18. Oktober 1987 habe in Hamburg ein Bun- bewilligt habe. Einmal seien 700.000 oder 750.000 Mark deskongress der Sozialausschüsse der CDU stattgefunden. Zuwendungen an Landesverbände, er glaube an drei, er- Dort habe auch der damalige Parteivorsitzende Dr. Kohl folgt. Es sei ihm aufgefallen, dass über das Geld „außer- gesprochen. In der Diskussion sei dieser dann von den halb des Etats der Bundespartei“ verfügt worden sei, was Delegierten auf einen Brief angesprochen worden, den er er auch moniert habe. Ein zweites Mal sei 1987 in einer – Dr. Kohl – zuvor individuell an alle Parteimitglieder ge- „Einzelaktion des Parteivorsitzenden“ ein Mitgliederbrief schickt hatte und der auch jeweils individuell frankiert ge- mit einem Kostenaufwand von etwa 800.000 DM ver- wesen sei. Die Delegierten hätten daraufhin geltend ge- schickt worden. macht, dass der Inhalt des Briefes oberflächlich und überflüssig sei. Sie hätten Dr. Kohl weiterhin vorgewor- Er – Dr. Geißler – habe Dr. Kohl, mit dem er immer eine fen, dass die finanziell ohnehin notleidende Partei mit die- „konstruktiv-kritische Diskussion in diesen Jahren“ ge- sem Brief noch einmal mit einer Mio. DM – so sei in der führt habe, auf die Herkunft der Gelder angesprochen. Debatte gesagt worden – zusätzlich belastet worden sei. Doch es habe einen Kompetenzkonflikt zwischen dem Dr. Kohl habe daraufhin in Hamburg noch einmal das Parteivorsitzenden und ihm gegeben. Der Mitgliederbrief Wort ergriffen und sinngemäß gesagt, der Brief sei not- habe zu einer „ziemlichen Auseinandersetzung“ geführt. wendig gewesen und man solle sich im Übrigen um die Die Staatsanwaltschaft Bonn kommt unter anderem auf- Bezahlung keine Sorgen machen. Die Kosten hätten die grund dieser beiden Aussagen vor dem Untersuchungs- Partei nicht belastet; er hätte das „anders regeln können“. ausschuss zu dem Schluss, dass während des Parteivorsit- Der Zeuge Dr. May berichtete weiter, er habe diesen Vor- zes von Dr. Kohl spätestens seit 1987 auf dessen fall im Oktober 1987 zwar mitbekommen, dem aber Veranlassung hin Einnahmen und Ausgaben außerhalb zunächst keine größere Bedeutung beigemessen. des offiziellen Rechenwerks der Partei getätigt worden sind. Erst als bei der Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes der CDU für das Jahr 1987 zur Bezahlung der offenen 7. Mögliche Spenden der Firma Siemens AG Portorechnung, die im Haushalt der CDU-Bundesge- schäftsstelle nicht vorgesehen gewesen sei, ein Scheck Verschiedene Zeugenaussagen und mehrere Hinweise in der Hauck-Bank (Frankfurt) von Weyrauch vorgelegt beigezogenen Unterlagen gaben dem Ausschuss Anlass worden sei und dieser als „Sonstige Einnahme“ im Re- zu prüfen, ob Teile der nicht in den Rechenschaftsberich- chenschaftsbericht verbucht werden sollte, sei es zu meh- ten der CDU-Bundespartei enthaltenen Spendengelder reren Gesprächen über die Verbuchung dieses Betrages (Gelder ungeklärter Herkunft) eventuell von der Firma gekommen. Siemens AG stammen könnten.
Drucksache 14/9300 – 210 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode a) Hinweise von Dr. Lüthje auf Spenden habe, äußerte sich Dr. Lüthje am 10. August 2000 schrift- der Siemens AG lich gegenüber dem Ausschuss, ihm sei seinerzeit von Sie- mens gesagt worden, für Zwecke dieser Art (Spenden) Dr. Uwe Lüthje, der von 1982 bis 1993 Generalbevoll- stünden Mittel in der Schweiz zur Verfügung. Er habe erst mächtigter des Bundesschatzmeisters der CDU war, hat im Rahmen seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmun- in der letzten Zeit erfahren, dass es sich angeblich um Ex- gen, seiner Befragungen durch die CDU und schriftlich portförderungsmittel der Firma Siemens gehandelt haben durch den 1. Untersuchungsausschuss sowie in mehreren solle. Dokumenten – einschließlich einer Eidesstattlichen Ver- Nach einem Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen sicherung – erklärt, die Firma Siemens habe der CDU in Zeitung“ (FAZ) vom 7. Februar 2000 soll Dr. Lüthje im den achtziger Jahren mehrere Millionen DM an Spenden Rahmen des Gesprächs vom 2. Februar 2000 in der CDU- zukommen lassen. Im Einzelnen stellen sich die Einlas- Bundesgeschäftsstelle noch weitere Einzelheiten berich- sungen von Dr. Lüthje zu diesem Komplex wie folgt dar: tet haben: Er habe sich genau erinnert, wie er die erste Million von Seelig erhalten habe: Seelig habe den Geld- aa) Das Gespräch am 2. Februar 2000 in koffer neben ihn gestellt und offenbar erwartet, dass er der CDU-Bundesgeschäftsstelle den Koffer ergreife und verschwinde. Das habe er man- Am 2. Februar 2000 fand in der CDU-Bundesgeschäfts- gels Erfahrung mit solchen Dingen zunächst nicht begrif- stelle in Bonn zum Zwecke der parteiinternen Sachver- fen. Erst als Seelig ihn „schief angesehen“ habe, habe er haltsaufklärung ein Gespräch statt, an dem Dr. Willi geahnt, was von ihm erwartet werde, und sei mit dem Kof- Hausmann, Bundesgeschäftsführer der CDU, die Rechts- fer weggegangen. anwälte Prof. Dr. Rüdiger Zuck und Dr. Christofer Lenz, Wolfgang Seelig, der bis 1984 Vorstandsmitglied der Verfahrensbevollmächtigte der CDU, Dr. Uwe Lüthje mit Siemens AG und danach noch bis Ende 1986 beratend für seinem Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Siemens tätig war, bestritt in seiner Zeugenvernehmung Heinrich Schumacher, Horst Weyrauch mit seinem Ver- durch den Ausschuss am 6. Juli 2000 hingegen, Dr. Lüthje fahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Eberhard Kempf jemals Geld übergeben zu haben. Zwar habe er ihn An- sowie die Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesell- fang der achtziger Jahre einmal in München in einem Ho- schaft Ernst & Young, Hendrik Hollweg und Christel tel getroffen. Dr. Lüthje habe ihn damals aber nur um eine Knoche, teilnahmen. Spende des Zentralverbandes der elektrotechnischen In- Im Rahmen dieses Gesprächs, über das nur ein Ergebnis- dustrie, dessen Vorsitzender er gewesen sei, gebeten. Dies protokoll angefertigt wurde (Dokument Nr. 97), erklärte habe er abgelehnt. In der Schweiz habe er Dr. Lüthje nie Dr. Lüthje, er habe ab Ende der achtziger, Anfang der getroffen. Die Angaben, die Dr. Lüthje über das Treffen neunziger Jahre von dem damaligen Bundesschatzmeister mit ihm gemacht habe, seien falsch. der CDU, Dr. Kiep, in Zürich Gelder in Höhe von 5 oder 6 Mio. DM erhalten. Nach den Darstellungen in der „FAZ“ vom 7. Februar 2000 soll Dr. Lüthje im Rahmen des Gespräches in der Diese Gelder seien von ihm entweder auf das Konto in CDU-Bundesgeschäftsstelle am 2. Februar 2000 weiter Zürich eingezahlt oder aber in bar nach Deutschland ver- berichtet haben, ein anderes Mal habe ihn Dr. Kiep auf bracht und Weyrauch übergeben worden, der sie dann auf sein Hotelzimmer gebeten und dort die Decke seines Bet- ein CDU-Treuhandanderkonto eingezahlt habe. tes zurückgeschlagen, unter der die Geldscheine gestapelt In Zürich eingezahlte Gelder seien nach Bedarf in bar gewesen seien. Dr. Kiep bestreitet diesen Vorfall. Er habe nach Deutschland transferiert worden. Aus diesen Mitteln niemals „Spenden unter der Bettdecke“ gehabt. seien jedenfalls keine Rechnungen an Unternehmen di- rekt bezahlt worden. bb) Schriftliche Äußerung von Dr. Lüthje vom 5. Februar 2000 Seine Aussage im Rahmen des Gesprächs in der CDU- Bundesgeschäftsstelle bestätigte Dr. Lüthje auch noch Nachdem die Firma Siemens den aus dem Gespräch bei der einmal in einer schriftlichen Eidesstattlichen Versiche- CDU vom 2. Februar 2000 bekannt gewordenen Aussagen rung vom selben Tage (Dokument Nr. 98) und ergänzte, es von Dr. Lüthje öffentlich widersprochen hatte, verfasste habe sich bei den Geldern, die er von Dr. Kiep in Zürich Dr. Lüthje am 5. Februar 2000 eine weitere schriftliche erhalten habe, jedes Mal um 1 Mio. DM in bar gehandelt. Äußerung zu Siemens-Spenden (Dokument Nr. 99) und Dr. Kiep habe ihm diese Gelder jeweils unmittelbar nach korrigierte darin teilweise seine früheren Einlassungen: Erhalt übergeben und jedes Mal erklärt, dass es sich um Seine Erinnerung an das Treffen mit Seelig sei bezüglich Zuwendungen der Firma Siemens AG, München, handle. des Zeitpunkts nicht richtig gewesen. Er habe nun erfah- In einem Fall habe er – Dr. Lüthje – selbst bei einem Tref- ren, dass Seelig bereits 1984 aus dem Vorstand der Sie- fen, an dessen Datum er sich nicht erinnere, das aber Ende mens AG ausgeschieden sei. Das Treffen habe also 1984 der achtziger, Anfang der neunziger Jahre in Zürich statt- stattgefunden, so dass die Millionenspenden bereits zu gefunden habe, von Wolfgang Seelig, damals Vorstands- diesem Zeitpunkt eingesetzt hätten. Dies habe er auch in mitglied der Siemens AG, 1 Mio. DM für die CDU in bar anderem Zusammenhang inzwischen feststellen können. erhalten. Demzufolge habe die Gesamtsumme der Spenden der Zur Frage des Untersuchungsausschusses, aus welchen Firma Siemens wahrscheinlich 8, wenn nicht gar 9 Mio. Mitteln Siemens die jährlichen Zuwendungen geleistet DM betragen. Seine Erinnerung an die Spenden der Firma