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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 211 – Drucksache 14/9300 Siemens konkretisierte Dr. Lüthje in diesem Schreiben Akquisition und Verbuchung der Siemens-Spenden aus, vom 5. Februar 2000 wie folgt: am Mittwoch, dem 26. Januar 2000, hätten ihn Dr. Kiep und dessen Rechtsbeistand Prof. Dr. Kohlmann in seinem „Am Montag, dem 2. April 1984, wurde ich in München Privathaus in St. Augustin besucht. Dabei habe er Dr. Kiep von Herrn Hirschmann, Vorstandsmitglied der Firma an die einstigen Siemens-Transaktionen erinnert. Dieser Siemens, in einem ausführlichen Gespräch über die im habe zunächst geäußert, Dr. Lüthje habe keine einzige Hause Siemens festgelegte Neuordnung ihrer Spen- Spende von ihm erhalten. Als Dr. Lüthje ihn dann jedoch denzahlungen an die CDU unterrichtet. Dieses Ge- – mit sehr vielen „Detailhistörchen“ aus einzelnen Sie- spräch fand um 15.00 Uhr in der Halle des Hotels menstransaktionen – den ganzen Siemenskomplex wieder Bayerischer Hof in München statt. Es hatte folgende in Erinnerung gebracht habe, habe Dr. Kiep ohne jegliche Vorgeschichte: Einschränkung gesagt, dass es tatsächlich so gewesen sei. Es war bis dahin üblich gewesen, dass einzelne zum Dr. Kiep und Prof. Dr. Kohlmann widersprachen im Rah- Siemenskonzern gehörende Firmen direkt an die CDU men ihrer Vernehmungen vor dem Ausschuss allerdings spendeten. Das galt z. B. für die Firma KWU. Mein Ge- dieser Darstellung von Dr. Lüthje: Bei dem Treffen am sprächspartner in der KWU war der Vorstandsvorsit- 26. Januar 2000 habe Dr. Lüthje lediglich „mehr anekdo- zende Dr. Barthelt gewesen. Ich war damals wegen ei- tenhaft“ von seiner Begegnung mit Seelig und der Über- nes Termins für die Spende 1984 vorstellig geworden. gabe der Spende berichtet. Dies sei die einzige Geschichte Telefonisch unterrichtete er mich darüber, dass im gewesen, die Dr. Lüthje im Zusammenhang mit der Sie- Hause Siemens für Spenden an politische Parteien eine mens AG erzählt habe. Neuregelung eingeführt worden sei, über die mich Prof. Dr. Kohlmann bekundete ausdrücklich, in seinem Herr Hirschmann – den ich bis dahin nicht kannte Beisein sei am 26. Januar 2000 weder über die Norfolk- – unterrichten würde, er erwarte meinen Anruf – bei Stiftung noch über Siemens-Spenden gesprochen worden. dem er mich dann dringend um Verständnis dafür bat, Der Zeuge räumte jedoch ein, nicht während des gesam- dass er mich zu diesem Gespräch nicht in seinem Büro ten Gespräches zwischen Dr. Kiep und Dr. Lüthje dabei empfangen wolle. Wir sollten uns doch besser im Bayerischen Hof treffen. Was dann – Termin s. o. – gewesen zu sein. auch geschah. cc) Zeugenvernehmung von Dr. Lüthje vor der Seine Information: Zu Spendenzahlungen mit offenem Staatsanwaltschaft Bonn am 8. Februar 2000 Ausweis, wie inzwischen bewusst von den Firmen Daimler Benz AG und Deutsche Bank – unsere Hoff- In seiner Zeugenvernehmung vor der Staatsanwaltschaft nung war seinerzeit gewesen, dass das Beispiel dieser Bonn im Ermittlungsverfahren gegen Dr. Helmut Kohl, beiden Firmen andere Großunternehmen der deut- Hans Terlinden und Horst Weyrauch wegen Untreue bzw. schen Wirtschaft zur Nachfolge veranlassen konnte – Beihilfe zur Untreue bestätigte Dr. Lüthje am 8. Februar praktiziert, sei man im Hause Siemens nicht bereit. Es 2000 seine schriftlichen Äußerungen noch einmal. würden auch die Spendenzahlungen einzelner Firmen Er fügte hinzu, er könne heute nicht mehr genau sagen, ob des Konzerns ab sofort eingestellt. Statt dessen könn- er die Siemens-Spenden, die er von Dr. Kiep bzw. in dem ten wir einplanen, dass wir zukünftig von Siemens einen Fall direkt von Seelig erhalten habe, im Flugzeug jährlich eine Spende von 1 Mio. DM erhalten würden, mit nach Deutschland genommen oder auf das Norfolk- die aber in bar in Zürich ausgezahlt bzw. übergeben Konto eingezahlt habe. Tatsache sei aber, dass Siemens- würde – unter der entscheidenden Voraussetzung, Spenden auch auf dieses Konto eingezahlt worden seien. dass dieser Vorgang absolut anonym bliebe. Ich si- Er meine sogar, dass dies der Regelfall gewesen sei. Geld, cherte das zu. Auf meine wohl etwas zu skeptisch ge- das er mit nach Deutschland genommen habe, habe er im- ratene Frage „wieso denn das“, erläuterte er mir, aus mer unverzüglich Weyrauch übergeben, der es dann über welchen Mitteln diese Zahlung erfolgen würde. Anderkonten beim Bankhaus Georg Hauck & Sohn Ban- Das Treffen mit Herrn Seelig – meine Erinnerung kiers KGaA in Frankfurt zugunsten der Bundespartei ein- bleibt dabei, dass er es war, aber nachdem mir das Ge- gezahlt habe. spräch mit Herrn Hirschmann wieder präsent gewor- den ist, will ich nicht mehr ausschließen, dass mein dd) Schreiben von Dr. Lüthje an Brigitte Gesprächspartner in Zürich auch Herr Hirschmann Baumeister vom 21. Mai 1993 gewesen sein könnte, muss kurze Zeit nach diesem Ge- Ein weiterer Hinweis auf Spenden der Firma Siemens an spräch mit Herrn Hirschmann im Bayerischen Hof die CDU ergibt sich aus einem Brief Dr. Lüthjes vom stattgefunden haben. 21. Mai 1993, den er in seiner Funktion als Geschäftsfüh- Ich kann das nicht mehr verifizieren, weil Termine die- rer der Union-Betriebs-Gesellschaft mbH (UBG), einem ser Art ‚aus Sicherheitsgründen‘ nicht notiert wurden. Wirtschaftsbetrieb der CDU, an die damalige Bundes- Aber wenn ich an die Einzelheiten der Begegnung im schatzmeisterin der CDU, Brigitte Baumeister, geschrie- Baur au Lac zurückdenke, sehe ich immer nur das Ge- ben hatte (Dokument Nr. 100). sicht von Herrn Seelig vor mir.“ In diesem Brief deutet er die Zusammenarbeit der CDU mit Weiter führte Dr. Lüthje in seinem Schreiben vom 5. Fe- der Firma Siemens an. Er kritisiert, dass Frau Baumeister bruar 2000 zum Beleg für die Beteiligung von Dr. Kiep an bei der Vergabe eines Auftrages zur Installation des
Drucksache 14/9300 – 212 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Kommunikationsnetzes der Partei zugunsten der Firma Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) in bar einge- Hewlett-Packard interveniert habe. zahlt. Soweit die Einzahlungen durch ihn selbst erfolgt seien, habe er die entsprechenden Geldbeträge zuvor von Er führt aus, dass der Schatzmeisterin, wenn sie sich in der Dr. Lüthje erhalten. Sache kundig gemacht hätte, nicht entgangen wäre, in welch hohem Maße die UBG und die CDU insgesamt der Zumindest eine Bareinzahlung auf das DM-Konto der Firma Siemens/Nixdorf zu „Dank für alle Hilfe“ ver- Norfolk-Foundation (Konto 512.041.060 E) in Höhe von pflichtet seien. Die Firma Siemens/Nixdorf habe ins- 2 Mio. DM lässt sich anhand der Belege der UBS-Bank in besondere Bernd Profittlich, dem früheren Geschäfts- Zürich (Dokument Nr. 102) für den 26. November 1990 führer der CDU-eigenen Firma DICO-SOFT und ihm rekonstruieren. Nach Angaben des Mitarbeiters der UBS, – Dr. Lüthje – selbst zur Seite gestanden, als Profittlich Dr. W. Steinmann, der das Bargeld am 26. November und er im Herbst 1989 den Auftrag erhielten, „jenen cha- 1990 in Empfang genommen hatte, sei Überbringer der otischen EDV-Trümmerhaufen“ aufzuarbeiten, den Karl 2 Mio. DM in bar damals mit Sicherheit Weyrauch gewe- Schumacher mit seiner DICO-SOFT (Schumacher war da- sen. Dies erklärte Dr. Steinmann jedenfalls gegenüber der mals Geschäftsführer der Firma) angerichtet habe. Dabei UBS, die dies der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst habe es sich um einen „siebenstelligen Betrag“ gehandelt. & Young mit Schreiben vom 16. Mai 2001 (Dokument Nr. 104) mitteilte. Eine Abschrift dieses Briefes ließ Dr. Lüthje mit einem An- schreiben (Dokument Nr. 101) auch Dr. Kohl zukommen. Weyrauch berichtete bei seiner Vernehmung vor der Der heutige Bundesgeschäftsführer der CDU, Dr. Willi Staatsanwaltschaft Bonn weiter, zum Teil sei es aber auch Hausmann, teilte dem Untersuchungsausschuss mit Schrei- vorgekommen, dass die Siemens-Spenden ganz oder teil- ben vom 26. Juli 2000 mit, über die Firma DICO-SOFT weise in bar nach Deutschland transportiert worden seien, seien keine Unterlagen mehr vorhanden. Dem früheren wo sie von ihm auf ein Treuhandanderkonto bei der Geschäftsführer der Firma DICO-SOFT, Profittlich, sei im Hauck-Bank in Frankfurt eingezahlt und später an die Rahmen seiner Geschäftsführung nicht bekannt gewor- CDU-Bundesgeschäftsstelle weitergeleitet oder für diese den, dass finanzielle Transaktionen zur Bewältigung von verwendet worden seien. Problemen der DICO-SOFT stattgefunden hätten. Ihm sei Ein weiterer Hinweis darauf, dass die Firma Siemens AG ebenfalls nicht bekannt, dass Siemens – oder früher Nix- in den achtziger Jahren Spenden an die CDU geleistet hat, dorf – finanzielle oder geldwerte Leistungen außerhalb ergibt sich aus der Aussage von Horst Weyrauch vor der der normalen Geschäftstätigkeit erbracht hätten. Auch Staatsanwaltschaft Bonn, in der er von der Auflösung ei- von Spenden wisse er nichts. Er sei sich sehr sicher, dass nes Safes bei der SBG im Jahre 1992 berichtete: Als die- im geschäftlichen Miteinander keine besondere Begünsti- ser Safe bei der SBG aufgelöst wurde, habe er zusammen gung der Union-Betriebs-GmbH durch die Firma Siemens mit Dr. Lüthje die darin befindlichen Unterlagen gesich- stattgefunden habe. tet und später vernichtet. Bei den im Safe befindlichen Unterlagen soll es sich nach der Aussage von Weyrauch b) Einlassungen von Horst Weyrauch zu Siemens um „Abrechnungen bzw. Vermögensübersichten“ betref- Neben Dr. Lüthje bestätigte allerdings auch Horst fend die geflossenen Gelder der Staatsbürgerlichen Verei- Weyrauch, der frühere Finanzberater der CDU, mehrfach nigung sowie „Siemens-Gelder“ gehandelt haben. die Existenz von Siemens-Spenden: Dass Dr. Kohl ebenfalls Kenntnis von den Siemens-Spen- Weyrauch erklärte in seiner Eidesstattlichen Versicherung den gehabt habe, konnte Weyrauch allerdings nicht be- vom 10. Februar 2000 (Dokument Nr. 69), die Spenden im stätigen, weil Dr. Lüthje ihm – Weyrauch – darüber nie et- Zusammenhang mit Siemens seien ihm „irgendwie durch was mitgeteilt habe. Bemerkungen von Herrn Kiep und Dr. Lüthje bekannt“ gewesen. c) Einlassungen von Dr. Kiep Als er von Dr. Kiep telefonisch zur Entgegennahme der Vor dem Untersuchungsausschuss äußerte Dr. Kiep am 1 Mio. DM am 26. August 1991 in St. Margrethen in die 27. April 2000, er habe zu keinem Zeitpunkt Barbeträge Schweiz bestellt worden sei, sei er deshalb davon ausge- oder sonstige Zuwendungen von der Firma Siemens AG gangen, „dass es sich um ein Treffen mit einem Siemens- in Höhe von 1 Mio. DM oder in sonstiger Höhe erhalten Vorstandsmitglied handeln würde“ und nicht mit dem ihm und sie auch nicht an Dr. Lüthje weitergegeben. bis dahin unbekannten Karlheinz Schreiber. Dr. Lüthje habe ihm auch immer wieder erklärt, dass nach Bei seiner Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Bonn am 15. Februar 2000 erläuterte Weyrauch weiter, Jahre 1979 keinerlei Zahlungen an die CDU über Um- Dr. Lüthje habe ihm schon damals mitgeteilt, die auf die wege geflossen seien. Es habe der Grundsatz gegolten, Norfolk-Konten eingezahlten Geldbeträge stammten von nur noch Mittel aus versteuertem Einkommen entgegen- der Firma Siemens. Es seien jeweils Beträge in Höhe von zunehmen. 1 Mio. DM dort eingezahlt worden, er wisse aber nicht Auf die wiederholten Fragen des Ausschusses, ob er je- mehr, um wieviel Geld es sich insgesamt gehandelt habe. mals an Verhandlungen über Geschäfte der Siemens AG Dr. Lüthje oder er – Weyrauch selbst – hätten die Sie- mit der DDR beteiligt gewesen sei, erklärte Dr. Kiep in mens-Spenden teilweise auf das Norfolk-Konto bei der seiner Vernehmung vom 27. April 2000, daran könne er
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 213 – Drucksache 14/9300 sich nicht erinnern. Geschäftliche Kontakte zwischen Es folgten weitere Reisen von Dr. Kiep in die DDR. Bei Siemens und der DDR seien ihm nicht bekannt. Zwar den Gesprächen dort, z. B. am 16. Januar 1989, soll es habe er bei den Besuchen der Leipziger Messe immer nach den Aufzeichnungen in Dr. Kieps Tagebuch unter wieder die Bemühungen der deutschen Industrie erlebt, in anderem um die Erneuerung des DDR-Telekommunikati- Geschäftsverbindung zur DDR zu gelangen. Er könne onssystems gegangen sein. sich aber nicht an Geschäfte zwischen Siemens und der Im Frühjahr 1989 hat – nach Aussage von Prof. Dr. Nitz – DDR erinnern, mit denen er befasst oder über die er in- in Pankow-Niederschönhausen ein weiteres Treffen statt- formiert gewesen wäre. Dies bestätigte Dr. Kiep gefunden. Dr. Kiep sei in Begleitung von Dr. Karl-Heinz nochmals vor dem Ausschuss in seiner Vernehmung vom Narjes, seinerzeit Wirtschaftsminister in Schleswig-Hol- 5. Juli 2001. stein, und Herrn Gaddum sowie eines weiteren Beraters Daraufhin wurden Dr. Kiep vom Ausschuss die gegenläu- gewesen. Es sei um wirtschaftspolitische Fragen, unter figen Aussagen von Prof. Dr. Jürgen Nitz, einem früheren anderem um das Verhältnis der DDR zur Europäischen Abteilungsleiter des Instituts für Internationale Politik Gemeinschaft, gegangen. Prof. Dr. Nitz habe am Rande und Wirtschaft (IPW) der DDR, vorgehalten. der Beratungen mit Dr. Kiep separate Gespräche zu den Projekten von Siemens geführt. Dieser bekundete am 5. Juli 2001 vor dem Ausschuss, am 31. Mai 1988 und am 16. Oktober 1988 habe es vertrauliche Auch dieses Treffen wird durch die Tagebuchaufzeichnun- Gespräche zwischen dem Direktor des IPW, Prof. Dr. Max gen von Dr. Kiep bestätigt. Dort finden sich unter dem Schmidt, und Dr. Kiep gegeben. Prof. Dr. Schmidt habe 21. und 22. April 1989 Einträge über eine „EG-DDR-Ta- wörtlich Folgendes mitgeschrieben: gung“ in Pankow, an der Dr. Kiep in Begleitung von Dr. Narjes, Gaddum und Pöttering teilgenommen haben „Kiep unterbreitete Folgendes: soll. Die DDR-Delegation soll aus Prof. Dr. Schmidt, Maier, Nach einem Besuch in der DDR Ende Mai 1988 (...) Saaschmidt, Prof. Dr. Nitz und Meier bestanden haben. habe er sowohl mit dem Bundeskanzler H. Kohl in all- Prof. Dr. Nitz berichtete vor dem Ausschuss weiter, am gemeinen Zügen als auch mit Alfred Herrhausen von 16. November 1989 habe in Berlin ein erneutes Treffen der Deutschen Bank und Karl-Heinz Kaske, dem Sie- zwischen Dr. Kiep sowie Prof. Dr. Schmidt, ihm und Rett- mens-Chef, sehr konkret darüber gesprochen, wie die ner, dem Leiter der Abteilung für Internationale Politik Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten vor und Wirtschaft im Zentralkomitee, stattgefunden. allem durch die Einbeziehung des Hochtechnologie- bereiches auf Projekte neuer Qualität und langfristi- In seiner Aktennotiz zu diesem Gespräch, die er dem ger Entwicklung ausgedehnt werden können. Als ein Ausschuss vorlegte (Dokument Nr. 105), vermerkte Prof. bedeutendes und weittragendes Feld der Kooperation Dr. Nitz: werde der Bereich der Telekommunikation und die da- „Im Auftrage von Siemens (Vorstandsvorsitzender mit zusammenhängende Infrastruktur angesehen.“ Kaske) und der Deutschen Bank (Vorstandsvorsitzen- Aus dem Tagebuch von Dr. Kiep ergibt sich, dass dieser der Herrhausen) erinnerte Leisler-Kiep an ein Ko- am 31. Mai 1988 tatsächlich in Ost-Berlin war und sich operationsangebot zur völligen Modernisierung des mit Prof. Dr. Schmidt im IPW getroffen hat. Thema soll Telefonnetzes der DDR durch den BRD-Konzern (über nach den Aufzeichnungen im Tagebuch unter anderem die zehn Jahre) in enger Zusammenarbeit mit der Fern- Telekommunikation in der DDR gewesen sein. meldeindustrie der DDR. Die Rückzahlung von Kredi- ten könnte über den sich ständig verstärkenden Tele- Außerdem schrieb Dr. Kiep am 16. Juni 1988 einen Brief kommunikationsverkehr DDR-BRD und Westberlin an Alfred Herrhausen, den damaligen Sprecher des Vor- bzw. Westberlin-BRD zu erreichen sein. G. Mittag stands der Deutschen Bank AG. Darin unterrichtete er die- hätte bislang diesen Vorschlag blockiert. sen über Gespräche mit Vertretern aus Partei, Regierung und dem Institut für Politik und Wirtschaft der DDR in BRD-Kanzler Kohl würde diesen Vorschlag befür- Bezug auf Infrastrukturprojekte in der DDR, insbeson- worten.“ dere im Bereich der Telekommunikation. Dr. Kieps Ziel Wiederum ergibt sich aus Dr. Kieps Tagebuch, dass er am war die Beteiligung der Deutschen Bank durch projektge- 15./16. November 1989 tatsächlich in Berlin war und mit bundene Kredite. Er wollte von Herrhausen wissen, ob er Herrn Rettner gesprochen hat: solche Projekte unterstützen würde. Es müsste aber abso- lute Vertraulichkeit gewahrt werden. Aus naheliegenden „Joint ventures, Kooperationen, Auflösung bestimmter Gründen – so schreibt Dr. Kiep weiter – habe er bisher le- Kombinate, Schulung, mehr Unabhängigkeit der Un- diglich Prof. Dr. Karl Heinz Kaske, den damaligen Vor- ternehmen; Tourismus. Alle alten Projekte, die ich standschef der Siemens AG, vertraulich unterrichtet. stets vergeblich Mittag vorgetragen habe, werden jetzt möglich!“ Laut Dr. Kieps Tagebuch traf er sich am 3. August 1988 mit Herrhausen, um über die DDR, d. h. seinen Brief an Prof. Dr. Nitz bekundete vor dem Ausschuss weiter, er Herrhausen wegen der Finanzierung der Erneuerung der habe gewusst, dass es in der Folge der Gespräche zu kon- DDR-Infrastruktur, zu sprechen. Herrhausen soll danach kreten Verhandlungen und auch Vertragsabschlüssen zwi- die Angelegenheit für besonders interessant gehalten und schen DDR-Betrieben (VEB-Außenhandelsbetrieb) und keine Probleme mit der Finanzierung gesehen haben. Siemens gekommen sei. Damit habe er selbst jedoch nicht
Drucksache 14/9300 – 214 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode direkt zu tun gehabt. Beim Treffen im November 1989 „siebenstelligen Betrag“ gegangen sein – konnte sich habe man die Projekte nicht im Einzelnen durchgespro- Dr. Kohl ebenfalls nicht erinnern. Das sei nur ein „klassi- chen. Dr. Kiep habe sich bei den Gesprächen auch nicht sches Beispiel aus dem alltäglichen Knatsch des Adenauer- nur als Vertreter von Siemens dargestellt. Vielmehr sei er Hauses“ gewesen, mit dem er sich nicht beschäftigt habe. „konkreter Gewährsmann für wirtschaftliche Interessen führender Konzerne der Bundesrepublik“, unter anderem e) Einlassungen der Siemens AG bzw. von auch Siemens, gewesen. Mitarbeitern des Unternehmens Nachdem Dr. Kiep in seiner Vernehmung vor dem Unter- Die Siemens AG teilte dem Untersuchungsausschuss in suchungsausschuss die Aussagen von Prof. Dr. Nitz vor- einem Schreiben vom 10. Mai 2000 mit, sie habe vor 1997 gehalten worden waren, korrigierte dieser seine vorherge- überhaupt nicht an Parteien gespendet. Dies sei Anfang henden Aussagen. Er räumte ein, Verbindungen zwischen der achtziger Jahre vom Vorstand so festgelegt worden. der DDR und der Bundesrepublik – auch Siemens – her- Die Siemens Schweiz AG erklärte auf Anfrage des Unter- gestellt zu haben, damit zusätzliche wirtschaftliche und suchungsausschusses am 11. Mai 2000, dass sie oder die menschliche Kontakte möglich würden. In diesem Zu- frühere Siemens-Albis AG und deren Tochtergesellschaf- sammenhang hätten er und Herrhausen in der Tat in einem ten keine Spenden an die CDU oder ihre Abgeordneten bestimmen Fall in einem Gespräch in Frankfurt den Ge- geleistet hätten und es auch nicht zu Gesprächen mit danken gehabt, ob es nicht die Möglichkeit gebe, das Dr. Kohl, Dr. Kiep, Dr. Lüthje, Weyrauch, Terlinden und Kommunikationssystem der DDR in den achtziger Jahren sonstigen Funktionsträgern der CDU in Bezug auf Spen- auf einen modernen Stand zu bringen. Herrhausen habe den oder unentgeltliche Leistungen gekommen sei. die Möglichkeiten der Finanzierung einer solchen Sache dargestellt. Auch Prof. Dr. Kaske (ehemaliger Siemens- Im Einzelnen haben die (ehemaligen) Mitarbeiter der Vorstandsvorsitzender) habe diesem Gedanken sehr posi- Siemens AG, die durch den Untersuchungsausschuss tiv gegenübergestanden. Dr. Kiep habe diesen Gedanken vernommen worden sind, zu den Darstellungen von – mehr sei es nicht gewesen – bei einer späteren Gele- Dr. Lüthje und Horst Weyrauch vor dem Ausschuss fol- genheit Günter Mittag, dem stellvertretenden Vorsitzen- gendes bekundet: den des Staatsrates der DDR, vorgetragen, der dies mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, aber nicht aa) Wolfgang Seelig weiter verfolgt habe. Aus der Sache sei nichts geworden. Wolfgang Seelig, der bis 1986 für die Siemens AG tätig Er habe aber weder im Auftrag von Siemens noch im Auf- und auch Mitglied des Siemens-Vorstandes war, erklärte trag der Deutschen Bank oder irgendjemandes anderen am 6. Juli 2000 vor dem Ausschuss, er habe Dr. Lüthje zu Verhandlungen dazu geführt. Konkrete Geschäfte mit Sie- keinem Zeitpunkt 1 Mio. DM übergeben. Zwar habe er mens und der DDR habe er nicht gemacht. Vielmehr sei ihn Anfang der achtziger Jahre einmal in München in ei- die Sache lediglich eine „Vision“ gewesen, die dann nem Hotel getroffen. Dr. Lüthje habe ihn damals aber Günter Mittag vorgetragen worden sei. nicht um eine Spende der Siemens AG, sondern um eine Darüber habe er auch mit der Bundesregierung gesprochen, Spende des Zentralverbandes der elektrotechnischen In- insbesondere sei der damalige Bundeskanzler Dr. Kohl dustrie, deren Vorsitzender Seelig zu diesem Zeitpunkt oder das Bundeskanzleramt über die Kontakte informiert war, gebeten. Dies habe er abgelehnt. In der Schweiz habe gewesen. er Dr. Lüthje nie getroffen. Die Angaben, die Dr. Lüthje über das Treffen mit ihm gemacht habe, seien falsch. Er d) Die Aussagen von Dr. Helmut Kohl habe auch an niemand anderen 1 Mio. DM oder andere Summen gegeben, damit diese an die CDU weitergeleitet Auch Dr. Kohl wurde vom Untersuchungsausschuss zum würden. Thema Siemens-Spenden befragt. In seiner Vernehmung am 29. Juni 2000 vor dem Ausschuss gab er an, „keinerlei Von Spenden der Siemens AG und ihrer Töchter an poli- Erinnerung“ daran zu haben, dass die Siemens AG der tische Parteien oder von bestimmten Spendenpraxen sei CDU bzw. Dr. Lüthje oder Dr. Kiep Spenden in Höhe von ihm nichts bekannt. jeweils 1 Mio. DM habe zukommen lassen. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass die Firma Siemens so viel spen- bb) Hans Hirschmann den würde, da seine Lebenserfahrung mit dem Hause Sie- Hans Hirschmann, in den achtziger Jahren Mitglied des Vor- mens völlig anders sei. Es sei ihm nie aufgefallen, dass Sie- stands der Kraftwerk Union AG (KWU), einem Tochterun- mens besonders spendabel gewesen sei. Die Firma habe in ternehmen der Siemens AG, räumte am 6. Juli 2000 vor dem der klassischen Form eines deutschen Großunternehmens Ausschuss ein, er habe sich im Jahre 1984 mit Dr. Lüthje in gespendet – an CDU, CSU und SPD. Nach seiner Erin- München im Hotel Bayerischer Hof zu einem Gespräch nerung habe Dr. Kiep ihn niemals über eine Spende der getroffen. Dr. Lüthje habe die KWU zur Zusage von re- Firma Siemens in dieser Größenordnung informiert. Ob gelmäßigen Spenden für die CDU bewegen wollen. Hir- Dr. Lüthje jemals eine Spende über 1 Mio. DM oder mehr schmann habe gegenüber Dr. Lüthje aber erklärt, er sei für von Siemens bekommen habe, wisse er ebenfalls nicht. die Vergabe von Spenden nicht zuständig. Außerdem werde im Konzern zentral über die Spenden entschieden. An den Brief von Dr. Lüthje an Frau Baumeister, insbe- sondere den Teil, in dem es um die Firma DICO-SOFT Ein Treffen zwischen ihm und Dr. Lüthje in Zürich im Ho- und die Hilfe der Firma Siemens – dabei soll es um einen tel Baur au Lac – wie von Dr. Lüthje behauptet – habe
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 215 – Drucksache 14/9300 nicht stattgefunden. Er habe auch kein Geld an Dr. Lüthje schuss, Spenden an die CDU habe es von der Siemens AG übergeben. seit 1982 nicht gegeben. Weder die KWU noch Tochterfirmen oder verbundene Nach einem entsprechenden Vorhalt durch den Aus- Firmen hätten der CDU Geld gespendet. Während seiner schuss, dass im Rechenschaftsbericht der CDU für das Zeit im Vorstand der KWU von 1971 bis 1992 sei auch nie Kalenderjahr 1992 (BT-Drs. 12/6140, S. 47) eine Spende über Spenden an politische Parteien gesprochen worden. der Siemens Private Kommunikationssysteme Vertriebs GmbH in Höhe von DM 23.672,92 ausgewiesen ist, er- Er habe weder an Dr. Lüthje, Dr. Kiep, Weyrauch, Dieter klärte Dr. von Pierer, dies sei ein klarer Verstoß gegen Holzer noch an Karlheinz Schreiber zwischen 1984 und die Anweisungen bezüglich der Spendenpraxis gewesen. 1992 Bargeld übergeben. Bei dem Spender habe es sich um eine private Kommu- nikationstechnik GmbH, wie sie damals in Ostdeutsch- cc) Dr. Heribald Närger land von Siemens gegründet worden sei, gehandelt. Die Dr. Heribald Närger, früherer Finanzchef und Aufsichts- Anweisung sei den Mitarbeitern wohl nicht bekannt ge- ratsvorsitzender der Siemens AG, bekundete vor dem wesen. Ausschuss am 7. Dezember 2000, er sei als langjähriger Nach der Möglichkeit gefragt, ob die Siemens AG über Finanzchef in der Siemens AG grundsätzlich für Spenden Konten in der Schweiz der CDU verdeckte Spenden habe an Parteien zuständig gewesen. zukommen lassen können, verlas Dr. von Pierer einen Aufgrund der damaligen Ermittlungen der Staatsanwalt- Brief der Rechtsabteilung seines Hauses, die er um eine in- schaft im Zusammenhang mit der Flick-Parteispendenaf- terne Überprüfung dieser Frage gebeten hatte. Bei dieser färe habe die Siemens AG im Jahre 1982 ihre Spenden- Prüfung habe man keine Hinweise dafür finden können, praxis jedoch geändert: Es sei vom Vorstand eine völlige dass die Firma Siemens über Schweizer Konten Zahlun- „Abstinenz gegenüber allen Parteispenden“ und gegen- gen an die CDU geleistet habe, und zwar weder in Form über allen Wünschen, die der Siemens AG von Parteien von Überweisungen noch in Form von Barzahlungen. oder nahe stehenden Vereinigungen unterbreitet würden, beschlossen worden. Auf die Frage des Ausschusses, ob ihm die Vorgänge be- kannt seien, die zu Verurteilungen von Siemens-Mitarbei- Er – Dr. Närger selber – habe dies zu überwachen gehabt. tern wegen Bestechung durch das Landgericht München Er könne versichern, dass es ab Oktober 1982 bis zu seinem (Az. 4 KLs 68 Js 18 903/91) geführt hatten und in denen Ausscheiden keine Spenden an politische Parteien oder ih- es um Bestechungszahlungen an einen Angestellten des nen nahe stehende Organisationen oder Parteistiftungen ge- Münchner Hochbauamtes aus Siemens-Konten in der geben habe. Vonseiten der CDU seien nach dem Beschluss Schweiz ging, antwortete der Zeuge Dr. von Pierer, ihm von 1982 seiner Kenntnis nach auch keine Spendenwün- seien solche Vorgänge nicht persönlich bekannt. Er kenne sche mehr an die Siemens AG herangetragen worden. das Münchener Verfahren im Wesentlichen nur aus der Dr. Närger räumte gegenüber dem Ausschuss jedoch ein, Zeitung. dass die Tochtergesellschaften der Siemens AG eigen- Grundsätzlich räumte Dr. von Pierer allerdings ein, dass ständig über Spenden zu entscheiden hatten. Es sei ihm es möglich sei, im Unternehmen große Zahlungen ohne aber nicht bekannt oder geläufig, dass von den Tochter- die Kenntnis des Siemens-Vorstandes abzuwickeln. Auch unternehmen je an Parteien gespendet worden wäre. Treuhandkontensysteme in der Schweiz könnten unter- Wenn Siemens jährlich 1 Mio. DM gespendet hätte, wäre halb der Kenntnisebene des Vorstandes eingerichtet wor- ihm dies bekannt gewesen. Es habe darüber hinaus von den sein. der obersten Firmenleitung einen Erlass über Spenden ge- geben, wonach jährlich einmal sämtliche Spenden – nicht Die Konten der Firma in der Schweiz hätten dem Zweck nur Parteispenden – von den geschäftsführenden Berei- der Zahlungsabwicklung von Provisionen für Aufträge im chen an die Zentrale zu melden waren. Auslandsgeschäft gedient und seien von Schweizer Rechts- anwälten als Treuhänder verwaltet worden. Die Firma Sie- Allerdings räumte Dr. Närger auch ein, die Firma Siemens mens selbst habe keinen Zugriff auf diese Konten gehabt, habe im Ausland Konten für sogenannte nützliche Auf- sondern nur die drei schweizerischen Treuhänder. wendungen gehabt, die ihm nicht gemeldet werden muss- ten. Die geschäftsführenden Bereiche seien befugt gewe- Hinsichtlich der Identität dieser schweizerischen sen, Konten im Ausland zu eröffnen, um Großaufträge Treuhänder erklärte der Rechtsbeistand des Zeugen, die durchzuführen und abzurechnen. Es sei nicht kontrolliert Firma Siemens AG sei nicht gewillt diese offenzulegen, worden, ob die nützlichen Aufwendungen letztlich zu Par- weil Provisionsabwicklungen der Firma Siemens im Aus- teispenden genutzt worden seien. Er sei jedoch davon aus- landsgeschäft nicht dem Untersuchungsauftrag des Aus- gegangen, dass die Beschlussfassung des Jahres 1982 schusses unterfielen. Die Konten seien im Auftrag der genügt habe, um solche Möglichkeiten auszuschließen. Siemens AG durch den schweizerischen Rechtsanwalt Ihm sei auch kein derartiger Vorfall bekannt. Prof. Dr. deBeer auf Hinweise nach Zahlungen an die CDU geprüft worden. Diese Prüfung sei jedoch negativ dd) Dr. Heinrich von Pierer verlaufen. Auch der Vorstandschef der Siemens AG, Dr. Heinrich In seiner Vernehmung führte Dr. von Pierer weiter aus, er von Pierer, bekundete am 18. Oktober 2001 vor dem Aus- habe schließlich keine Kenntnis davon, woher das Geld
Drucksache 14/9300 – 216 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode auf den Norfolk-Konten stammen könnte. Weiterhin Im Einzelnen handelte es sich um die folgenden Schecks: wisse er nichts über konkrete Geschäfte von Siemens in – Scheck von Karl Ehlerding über 1,48 Mio. DM der DDR-Zeit, insbesondere auch nichts von den Initiati- (Scheck-Nr. 8859751, Konto 9911406200 bei der Ber- ven durch Dr. Kiep. Mit Dr. Kiep habe er in dessen Funk- liner Bank, Niederlassung Hamburg) tion als Schatzmeister nie etwas zu tun gehabt. Bei seinen Gesprächen mit ihm sei es nie um Spenden gegangen. – Scheck von Karl Ehlerding über 1,25 Mio. DM (Scheck-Nr. 8859752, Konto 9911406200 bei der Ber- 8. Die Spenden der Eheleute Ehlerding liner Bank, Niederlassung Hamburg) an die Bundes-CDU in den – Scheck von Ingrid Ehlerding über 950.000 DM Jahren 1998 und 1999 (Scheck-Nr. 1639609, Konto 9919527500 bei der Ber- Unter dem Gesichtspunkt möglicher Verstöße gegen das liner Bank, Niederlassung Berlin) Parteiengesetz (PartG) war vom Ausschuss weiterhin der – Scheck von Ingrid Ehlerding über 1,32 Mio. DM ebenfalls unter dem Blickwinkel einer möglichen „Beein- (Scheck-Nr. 1639608, Konto 9919527500 bei der Ber- flussung von Regierungshandeln“ überprüfte Komplex liner Bank, Niederlassung Berlin) der Spenden der Eheleute Karl und Ingrid Ehlerding an die CDU in Höhe von über 5,98 Mio. DM zu untersuchen. Diese vier Schecks wurden nach den Ermittlungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young durch Ter- Wegen des dieser Fragestellung zu Grunde liegenden linden an Horst Weyrauch weitergeleitet und dann auf das Sachverhaltes sei hier auf die ausführliche Darstellung im Treuhandanderkonto Nummer 24980-12 der Weyrauch & Zweiten Teil Abschnitt F. des vorliegenden Berichtes ver- Kapp GmbH bei der Hauck-Bank (Frankfurt) eingezahlt wiesen. (vgl. Dokument Nr. 106). Für mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz ergaben Auf diesem Treuhandanderkonto, das nicht im offiziellen sich drei Ansätze: Rechenwerk der Partei enthalten war, wurde der Betrag – der anfängliche Versuch der Verschleierung der Spen- am 25. September 1998 gutgeschrieben. den der Eheleute Ehlerding unter Verletzung von § 25 Nach den Ermittlungen des Ausschusses handelt es sich Abs. 2 PartG durch Einzahlung der Gelder auf ein ver- bei dem verwendeten Treuhandanderkonto um das Konto, decktes Treuhandanderkonto (a), auf das auch seit 1994 die von Dr. Kohl persönlich be- – die möglicherweise fehlende Ausweisung des als schafften und nicht deklarierten Gelder eingezahlt wurden „Darlehen“ bezeichneten Betrages in Höhe von und über das Dr. Kohl mit Hilfe von Weyrauch und 2,57 Mio. DM als Spende im Rechenschaftsbericht Terlinden zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft Bonn für das Kalenderjahr 1998 unter Verletzung von § 25 nach eigenem Gutdünken verfügt hat. Abs. 2 PartG (b), Erst zwei Tage nach der für die CDU verlorenen Bun- – die Möglichkeit einer unzulässigen Einflussspende destagswahl, nämlich am 30. September 1998, wurden nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 PartG (c). die Gelder der Eheleute Ehlerding plötzlich – wahr- scheinlich veranlasst durch Weyrauch oder Terlinden, Im Einzelnen hat der Ausschuss dazu die folgenden Fest- eventuell auch auf Geheiß von Dr. Kohl, der möglicher- stellungen treffen können: weise nach seinem Rücktritt vom Parteivorsitz keine Verwendung mehr für die Gelder gehabt haben könnte – a) Die versuchte Verschleierung der Spenden in drei Tranchen auf das offizielle Konto der CDU-Bun- durch Einzahlung der Gelder auf ein desgeschäftsstelle bei der Deutschen Bank AG Bonn verdecktes Treuhandanderkonto mit der Konto-Nr. 24350100 überwiesen (vgl. Dokument Nach § 25 Abs. 2 PartG sind Nr. 107). Als Verwendungszweck wurden dabei die fol- genden Bezeichnungen verwendet: „Spenden an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalen- – Überweisung in Höhe von 950.000 DM: derjahr (Rechnungsjahr) 20.000 Deutsche Mark über- „Bekannt, zu verbuchen als sonstige Einnahme – steigt, (...) unter Angabe des Namens und der An- Schenkung“ schrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen“. – Überweisung in Höhe von 2,57 Mio. DM: Am 23. September 1998 übergaben die Eheleute Ehlerding „Bekannt zu verbuchen als Darlehen“ dem damaligen Hauptabteilungsleiter I der CDU-Bundes- – Überweisung in Höhe von 1,48 Mio. DM: geschäftsstelle und besonderen Vertrauten des Parteivor- sitzenden Dr. Kohl, Hans Terlinden, anlässlich eines „Bekannt zu verbuchen als Spende“ „Spenderessens“ mit Dr. Kohl in Hamburg vier Schecks Die Wertstellung bei der Deutschen Bank erfolgte am über eine Gesamtsumme von 5 Mio. DM, wobei ein Teil 30. September und am 1. Oktober 1998. des Betrages als Spende, ein anderer Teil als zinsloses und unbefristetes Darlehen an die Bundes-CDU gewährt wer- Aufgrund der im Parteistatut verankerten strikten Tren- den sollte. nung von Einnahmen- und Ausgabenseite in der CDU hät-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 217 – Drucksache 14/9300 ten diese Gelder eigentlich auf ein Konto der Schatzmeis- bei der Weyrauch & Kapp GmbH beschlagnahmten Ver- terei überwiesen werden müssen. Zumindest aber hätte merken, die sich offensichtlich auf ein Treffen von die Schatzmeisterei informiert werden müssen. Beides ist Terlinden, Weyrauch, dessen Mitarbeiter Franz-Josef hingegen nicht geschehen (vgl. Zweiter Teil Abschnitt F.). Hans (Geschäftsführer der Weyrauch & Kapp GmbH) und Karl Ehlerding am 9. November 1999 in Hamburg Die beschriebene Vorgehensweise legte den Verdacht beziehen: nahe, dass bei der CDU zunächst beabsichtigt worden war, die von den Eheleuten Ehlerding erhaltenen Gelder In einer Notiz vom 8. Oktober 1999, adressiert an „HW/FH“ unter Verletzung von § 25 Abs. 2 PartG nicht ordnungs- (Dokument Nr. 109) und überschrieben mit gemäß im Rechenschaftsbericht der Partei auszuweisen. „Termin 9.11. 11.30 in HH ok? – FH ok – HW ok“, Wäre dies nicht beabsichtigt gewesen, hätte Terlinden die Schecks bereits unmittelbar nach Erhalt an die Schatz- wurde handschriftlich – wahrscheinlich durch Horst meisterei abführen oder zumindest sofort auf das offizi- Weyrauch – eingetragen: elle Konto der Bundesgeschäftsstelle einzahlen müssen. Erst der Eintritt eines äußeren Ereignisses – die Nieder- „Hr. Hans bitte lage bei der Bundestagswahl 1998 – hat die Beteiligten of- – Termin vorbereiten fenbar dazu veranlasst, die Gelder nachträglich auf ein of- fizielles Konto der Partei zu verbringen. – Vorgespräch mit HT? in HH zum „Einüben“? Doch selbst nachdem die Gelder schließlich auf diesem – Tickets (...)“ offiziellen Konto der Partei eingegangen waren, wurden In einer weiteren – wahrscheinlich von Hans auf einem sie nicht offen als Spenden bzw. Darlehen der Eheleute Vordruck der Weyrauch & Kapp GmbH verfassten – No- Ehlerding behandelt, sondern – ausweislich der o. g. na- tiz vom 3. November 1999 (Dokument Nr. 110) wurde menlosen Bezeichnungen im Verwendungszweck der drei Folgendes handschriftlich vermerkt: Überweisungsträger – anonymisiert. „Mandant: CDU Erst als ein Mitarbeiter der von der CDU beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, der Bearbeiter: FH Zeuge Hendrik Hollweg, im Verlauf seiner Prüfungen im Datum: 3.11.99 August 1999 anlässlich der Erstellung des Rechen- schaftsberichts der Partei für das Kalenderjahr 1998 auf offenes Gespräch mit H. Ehlerding die ungeklärten Geldeingänge in Höhe von 5 Mio. DM – ohne Variante stieß, räumte Terlinden diesem gegenüber ein, dass es sich um Spenden der Eheleute Ehlerding handle. – Vermächtnis –> dem Gesprächsverlauf überlassen Auch der damalige Bundesschatzmeister der CDU, – Rechenschaftsbericht liegt H.E. vor.“ Matthias Wissmann, soll erst danach – Anfang September Was genau mit diesen Vermerken ausgedrückt werden 1999 – erstmals über die Millionen-Spende der Eheleute sollte, was „eingeübt“ werden sollte und welche Aktio- Ehlerding informiert worden sein (vgl. dazu ausführlich nen von den Beteiligten unter dem Stichwort „Vermächt- die Darstellung unter Zweiter Teil F. III. 2. c). nis“ geplant bzw. durchgeführt worden sind, konnte der In diesem Zusammenhang wurde in der Presse berichtet, Ausschuss nicht aufklären, weil sowohl Terlinden als in der CDU-Zentrale sei beabsichtigt gewesen, die Spen- auch Weyrauch unter Berufung auf § 55 StPO die Aus- den nicht im Rechenschaftsbericht auszuweisen (vgl. z. B. sage vor dem Ausschuss auch zu dieser Frage verweigert „Frankfurter Rundschau“ vom 16. Dezember 1999: haben. „CDU steckt in neuer Spendenaffäre“). Nachdem die Wirtschaftsprüfer der CDU im September Diese in der Presse veröffentlichte Vermutung wird ge- 1999 anlässlich der Erstellung des Rechenschaftsberichts stützt durch einen dem Ausschuss von der Wirt- der CDU für das Jahr 1998 auf die Millionen-Spenden der schaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zugänglich Eheleute Ehlerding gestoßen waren und auf eine ord- gemachten Auszug aus einer Spenderliste der CDU (Do- nungsgemäße Veröffentlichung der Spenden gedrängt kument Nr. 108) mit der Überschrift hatten, wurden die Spenden dann schließlich doch – unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils, den die CDU „BSV – Auswertung für das Jahr/LVKV: 1998 / 7000 durch die Gewährung des zinslosen Darlehens erlangt CDU-BG – Datum 09.09.1999 – Blatt 48“. hatte – folgendermaßen in den Rechenschaftsbericht der Auf diesem Dokument befindet sich der folgende hand- CDU für das Kalenderjahr 1998 (BT-Drs. 14/2508, S. 63) schriftliche Vermerk: aufgenommen: „Ehlerding? – 2.389.375 DM von Karl Ehlerding (2,38 Mio. DM Spende zuzügl. 0,75 % (3 Monate) von 1,25 Mio. DM Ja, wurde auf Anweisung von Hr. Terlinden ohne Na- Darlehen = 9.375 DM) men/Anschrift erfasst.“ – 959.900 DM von Ingrid Ehlerding (950.000 DM Weitere Indizien für eine beabsichtigte Verschleierung Spende zuzügl. 0,75 % (3 Monate) von 1,32 Mio. DM der Spenden ergaben sich für den Ausschuss aus zwei Darlehen = 9.900 DM).
Drucksache 14/9300 – 218 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode b) Der Darlehensvertrag als „Scheingeschäft“ habe die Partei sich des Mittelzuflusses endgültig sicher sein können. Weitere Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen § 25 Abs. 2 PartG erlangte der Ausschuss durch die Aus- c) Der Verdacht einer unzulässigen sagen der Eheleute Ehlerding in ihren Vernehmungen Einflussspende durch den Untersuchungsausschuss. Schließlich waren die Spenden der Eheleute Ehlerding in ei- Die Zeugin Ingrid Ehlerding bekundete nämlich, hin- ner Gesamthöhe von 5,98 Mio. DM (2,43 Mio. DM Spende sichtlich der als „Darlehen“ bezeichneten Geldzahlung an an die Bundes-CDU im September 1998, 2,57 Mio. DM die CDU in Höhe von 2,57 Mio. DM habe man Terlinden Darlehenserlass im November 1999, 900.000 DM Spende von vornherein zugesagt, dass dieses „Darlehen“ nicht an den CDU-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern zurückverlangt, sondern im Jahre 1999 in eine Spende im September 1999 zuzügl. ca. 80.000 DM geldwerter umgewandelt werden würde. Man habe die Form des Vorteil durch die Gewährung des zinslosen Darlehens) Darlehens ausschließlich deshalb gewählt, weil man be- daraufhin zu überprüfen, ob es sich hierbei um unzuläs- stimmte Freunde motivieren wollte, „sich an der Rück- sige Einflussspenden gehandelt hat. Gemäß § 25 Abs. 1 zahlung dieses Darlehens zu beteiligen“. Satz 2 Nr. 6 PartG dürfen nämlich solche Spenden von In der Kürze der Zeit vor der Bundestagswahl 1998 habe Parteien nicht angenommen werden, die man niemanden aus dem besagten Freundeskreis mehr zu „erkennbar in Erwartung eines wirtschaftlichen oder einer Beteiligung an dieser zweckgebundenen Spende ge- politischen Vorteils gewährt werden.“ winnen können, jedoch die Bereitschaft bei den Freunden verspürt noch einmal darüber nachzudenken. Insofern Entsprechende Anhaltspunkte für das Vorliegen eine sol- habe man gehofft, dass sich doch noch andere Spender aus chen unzulässigen Einflussspende ergaben sich hier da- dem Freundeskreis finden würden, die einen Teil dieses raus, dass die Eheleute Ehlerding als Mehrheitsaktionäre „Darlehens“ später ihrerseits als Spende übernehmen und der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG (WCM AG) unmittelbar – sozusagen stellvertretend für die CDU – an Begünstigte der unter Zweiter Teil Abschnitt F. ausführ- die Eheleute zahlen würden. lich dargestellten Vergabeentscheidung des ehemaligen Bundesverkehrsministers Wissmann vom 23. Juni 1998 Insofern musste sich für den Ausschuss der Verdacht auf- im Privatisierungsverfahren „Eisenbahnerwohnungsge- drängen, dass es sich bei dem am 23. September 1998 sellschaften“ waren. zwischen den Eheleuten Ehlerding und der CDU abge- schlossenen Darlehensvertrag (Dokument Nr. 111) um ein Der Verdacht einer solchen Einflussspende verstärkte sich „Scheingeschäft“ gehandelt haben könnte, weil die Aus- noch angesichts des Umstandes, dass BM Wissmann seine zahlung der Darlehenssumme – abweichend von den im Vergabeentscheidung zugunsten der von der WCM AG Vertrag festgehaltenen Regelungen – in Wahrheit bereits dominierten regionalen Bietergruppe unter Ausschlagung zu diesem Zeitpunkt endgültig sein sollte und eine Rück- des um etwa eine Mrd. DM höheren Angebots eines wei- zahlung des Darlehens niemals beabsichtigt war. Mögli- teren Bieters getroffen hatte, obwohl sämtliche Angebots- cherweise sollte demnach mit einem Scheinvertrag die vergleiche und Empfehlungen der externen Berater des genaue Höhe der als Wahlkampfhilfe der CDU zur Verfü- BMV sowie der entsprechenden Fachreferate im BMV gung gestellten Geldmittel verborgen werden, weil die als und im BMF bis kurz vor der Entscheidung des Ministers „Darlehen“ bezeichneten Gelder erst im Rechenschafts- immer nur eine Vergabe an den Bestbieter und gerade nicht bericht des darauffolgenden Jahres als Spenden erschei- an die regionale Bietergruppe empfohlen hatten. nen würden. Unabhängig davon, ob im Ergebnis eine Beeinflussung Der Zeuge Karl Ehlerding korrigierte jedoch die Darstel- von Regierungshandeln durch die Gewährung bzw. durch lung seiner Frau später dahin gehend, dass die Rückzah- das In-Aussicht-Stellen der Millionen-Spende vorgelegen lung des Darlehens durch die CDU trotzdem noch hätte hat, ist bei der Prüfung der Frage, ob es sich um eine un- erfolgen sollen, falls die CDU „plötzlich (...) zu unerwar- zulässige Einflussspende gehandelt haben könnte, zu teten Geldern durch Spenden oder Mitgliedsbeiträge“ ge- berücksichtigen, dass § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 PartG sehr kommen wäre. restriktive Voraussetzungen für die Bejahung dieses Tat- bestandes trifft: Die dargestellte Problematik wurde auch vom Präsiden- ten des Deutschen Bundestages, der für die Festsetzung Aufgrund des einschränkenden Wortlauts dieser Vor- der öffentlichen Mittel der Parteien zuständig ist (mittel- schrift kann eine Verletzung der Norm nur dann bejaht verwaltende Behörde), auf einen Verstoß gegen das werden, wenn der Spendenvorgang zeitlich vor der Ge- PartG hin überprüft. Die Behörde sah sich allerdings in währung des entsprechenden Vorteils gelegen hat, weil ihrem „Bericht über die Rechenschaftsberichte 1999“ die Spende nur dann „in Erwartung“ eines Vorteils ge- (BT-Drs. 14/7979, S. 28 f.) nicht in der Lage, die Fest- währt worden wäre. Es ist für die Annahme einer un- stellung zu treffen, dass der Darlehensvertrag nur zum zulässigen Einflussspende also zwingend erforderlich, Schein geschlossen worden war. Vielmehr ging sie davon dass die Geldhingabe zeitlich vor der Vorteilsgewährung aus, es habe noch bis zum 9. November 1999 die Mög- erfolgte. Da die Vorschrift demnach allein auf den Zeit- lichkeit bestanden, „dass die Eheleute das Darlehen punkt der Gewährung der Spende abstellt, ergibt sich die zurückverlangen oder kündigen konnten“. Erst danach allseits als unbefriedigend empfundene Folgerung, dass
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 219 – Drucksache 14/9300 die Verbotsnorm selbst dann nicht erfüllt wäre, wenn die weisung des in das Ausland verbrachten Vermögens Zusage der Spende bereits vor der Vergabeentscheidung durch die CDU Hessen im Rechenschaftsbericht der für den Fall des Zuschlags erfolgt wäre. CDU-Bundespartei für das Jahr 1998 gemäß § 25 PartG dem Verlust staatlicher Mittel in Höhe von insgesamt ca. Mit Hinweis auf die geltende Fassung des Parteienge- 41 Mio. DM. Der gegen diese Entscheidung erhobenen setzes hat die mittelverwaltende Behörde daher im vor- Klage der CDU-Bundespartei hat das Verwaltungsge- liegenden Fall keinen Verstoß gegen § 25 Abs. 1 Satz 2 richt Berlin stattgegeben. Am 12. Juni 2002 gab das Nr. 6 PartG festgestellt, weil die Zahlung der Spenden Oberverwaltungsgericht Berlin der Berufung statt und im September 1998 durch die Eheleute Ehlerding zeit- wies damit die Klage der CDU gegen den Bescheid vom lich etwa drei Monate nach der Vergabeentscheidung 14. Februar 200 ab. Revision gegen das Urteil wurde von BM Wissmann vom 23. Juni 1998 gelegen hat (vgl. nicht zugelassen. BT-Drs. 14/4747, S. 25 und BT-Drs. 14/7979, S. 29). Der Deutsche Bundestag hat am 18. Februar 2000 eine In der Begründung der Entscheidung der mittelverwal- Erweiterung des Untersuchungsauftrages beschlossen, tenden Behörde fand allerdings der Umstand keine um diesen Verstößen gegen das Parteiengesetz nach- Berücksichtigung, dass nach den Ermittlungen des Aus- zugehen. Wegen der Einzelheiten kann insoweit auf schusses zum Zeitpunkt der Spende der Verkauf der die Darstellung zur Vorgeschichte des Untersuchungs- EWG-Anteile keineswegs endgültig abgeschlossen war, ausschusses unter Erster Teil A. III. 2. verwiesen sondern noch weiterer Förmlichkeiten bedurfte: Neben werden. der Zustimmung des Hauptpersonalrates war noch die notarielle Beurkundung der Verträge erforderlich, um den Als Erkenntnisquelle für die nachfolgenden Feststellun- Verkauf endgültig rechtlich zu vollziehen. gen haben dem Ausschuss neben zahlreichen bei der CDU Hessen beigezogenen Unterlagen sowie den Aus- Nach Bekundungen des damaligen Staatssekretärs im sagen der zu diesem Untersuchungskomplex vernomme- BMV, des Zeugen Hans Jochen Henke, wollte man im nen Zeugen insbesondere die Ermittlungsergebnisse der Ministerium mit der Beurkundung der Verträge sogar Staatsanwaltschaft Wiesbaden in dem Ermittlungsver- bewusst bis nach der Bundestagswahl im Oktober 1998 fahren gegen Manfred Kanther, Casimir Prinz zu Witt- warten, um die „voraussichtliche Regierungsforma- genstein, Horst Weyrauch u. a. gedient. Hinsichtlich der tion“ erkennen zu können. Bestätigt wurde dies auch Ermittlungsakten, die der Ausschuss bereits frühzeitig von dem Zeugen Karl Ehlerding, der vor dem Aus- beigezogen hat, sind allerdings erhebliche Schwierigkei- schuss einräumte, auch ihm sei klar gewesen, dass es ten aufgetreten, als die angeforderten Unterlagen vom nach der Zuschlagsentscheidung von BM Wissmann Hessischen Ministerium der Justiz nur schleppend und noch der Zustimmung des Hauptpersonalrates und der zudem unvollständig zur Verfügung gestellt worden sind. notariellen Umsetzung bedurfte. Auf der Grundlage eines mehrheitlichen Beschlusses hat Der Zeuge Ehlerding bestritt jedoch ausdrücklich, jemals daher der Ausschuss im September 2000 einen Antrag nach § 23 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Gerichts- mit einem Vertreter der CDU bzw. der damaligen Bun- verfassungsgesetz (EGGVG) beim OLG Frankfurt am desregierung über das Eisenbahnerwohnungsgeschäft ge- Main auf unmittelbare und vollständige Herausgabe der sprochen zu haben. Er habe mit Sicherheit niemals eine angeforderten Unterlagen durch das Hessische Ministe- „Unrechtsvereinbarung – gewissermaßen Eisenbahner- rium der Justiz im Wege der Amtshilfe gestellt. Das OLG wohnungen gegen Spende“ abgeschlossen. Frankfurt am Main hat diesem Antrag insoweit entspro- chen, als es den Erhalt der Ermittlungs- und Beweismit- III. Finanzielle Unregelmäßigkeiten beim telakten in die einvernehmliche Entscheidung der beiden Landesverband der CDU Hessen Vorsitzenden des Ausschusses gestellt hat. Soweit keine Bereits vor der Einsetzung des 1. Untersuchungsausschus- Einigung erfolgt ist, hat der hessische Datenschutzbeauf- ses „Parteispenden“ am 2. Dezember 1999 mehrten sich tragte Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz als vom Gericht Hinweise auf weitere finanzielle Unregelmäßigkeiten bei beauftragter sachverständiger Dritter schließlich im der CDU, die insbesondere deren hessischen Landes- Frühjahr 2002 den ganz überwiegenden Teil der streitbe- verband betrafen. So berichtete z. B. „DER SPIEGEL“ findlichen Aktenteile dem Ausschuss zur Verfügung ge- am 29. November 1999 über einen sprunghaften Anstieg stellt. der „Sonstigen Einnahmen“ der CDU Hessen in Millio- Über den vom Ausschuss wiederum aufgrund eines nenhöhe während der Jahre 1989 bis 1991. In der Folge Mehrheitsbeschlusses im Sommer 2000 beim Amtsge- wurde bekannt, dass es sich bei den in Rede stehenden Be- richt Wiesbaden gestellten Antrag auf sofortige trägen – zunächst 6 Mio. DM, später sogar 20,8 Mio. DM – Beschlagnahme der bei der Staatsanwaltschaft Wies- offenbar um von der CDU Hessen in die Schweiz ver- baden befindlichen Asservate, die nicht mehr als Be- brachtes Vermögen handelte, das dem Landesverband im weismittel benötigt wurden, war zum Zeitpunkt der Be- Wege von angeblichen Vermächtnissen anonymer Erblas- richtserstellung noch keine abschließende Entscheidung ser aus der Schweiz in den Folgejahren wieder zugeflos- getroffen worden. sen sein sollte. Die schleppende Übersendung der Ermittlungsakten der Der Bundestagspräsident als die nach dem Parteiengesetz Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie deren vertrauliche mittelverwaltende Behörde ahndete die fehlende Aus- Behandlung zur Wahrung des Grundrechtsschutzes, die
Drucksache 14/9300 – 220 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode wegen der bis zur Berichtsfeststellung noch nicht erfolg- nannte Flick-Affäre die tagespolitische Diskussion. Der ten Eröffnung des Hauptverfahrens nicht aufgehoben bis dahin größte Parteispendenskandal der Nachkriegsge- worden ist, hat letztlich dazu geführt, dass diese Unterla- schichte, in dessen Zentrum die „Geldwaschanlage“ der gen, die für den Ausschuss von hohem Beweiswert sind, Staatsbürgerlichen Vereinigung stand, hatte weitrei- für den nachfolgenden Bericht nur eingeschränkt nutzbar chende Konsequenzen: Mit dem Gesetz zur Änderung des gewesen sind. Parteiengesetzes vom 22. Dezember 1983 wurden um- fangreiche Änderungen und Neuregelungen des Parteien- 1. Das illegale Finanzsystem gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 1984 in Kraft tre- der CDU Hessen ten sollten. Mit dem novellierten Parteiengesetz sollte eine systematische Rechnungslegung inklusive Vermö- a) Die Verbringung von Parteigeldern gensübersicht, Einnahmen-/Ausgabenübersicht sowie eine in die Schweiz Offenlegung der Rechenschaftsberichte und damit eine aa) Ausgangslage größere Transparenz der Parteifinanzen gewährleistet werden. Im Jahr 1978 wurde Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein- Berleburg Schatzmeister des CDU-Landesverbandes Die Überlegungen, die gesetzlichen Regelungen über die Hessen. Parteifinanzen zu reformieren, wurden von Generalsekretär Kanther, Schatzmeister Prinz Wittgenstein sowie dem Wirt- Nach seinem Amtsantritt sprach er sich dafür aus, bei der schaftsprüfer der hessischen CDU, Horst Weyrauch, mit Metallbank GmbH Frankfurt, die zum damaligen Zeit- punkt eine Abteilung der Metallgesellschaft AG (heute größter Skepsis aufgenommen. Weyrauch schildert in sei- Gontard & Metallbank AG) war, für den hessischen CDU- nem Abschlussbericht als Treuhänder der CDU Hessen Landesverband ein Konto zu eröffnen. Prinz Wittgenstein vom 28. Januar 2000 (Dokument Nr. 112), dass man sein- war zu jener Zeit auch Vorstandsmitglied der Metallge- erzeit bestrebt war, die finanziellen Rücklagen weiterhin sellschaft AG. Auf dem Konto sollten eingezahlte Spen- vertraulich zu behandeln und sie nicht einem breiten dengelder verwaltet werden. Zudem sollte die Bank die Adressatenkreis zugänglich zu machen. Gelder möglichst hochverzinslich anlegen. Entsprechend Zum einen befürchteten Kanther, Prinz Wittgenstein und wurden noch im Jahre 1978 ein Konto und ein Depot Weyrauch, dass die Offenlegung aller Geldbestände zu un- eröffnet, jedoch nicht unter dem Namen des CDU-Lan- abwendbaren finanziellen Wünschen und Begehrlichkei- desverbandes, sondern unter der Bezeichnung „C plus ten innerhalb der Partei führen würde, die ein rasches Ab- Zusatz“. Dieses Procedere blieb indes kein Einzelfall: In schmelzen der finanziellen Rücklagen nach sich zögen. der Zeit zwischen 1979 und 1983 wurden von der CDU Als Folge sahen sie die Gefahr einer Verminderung der Hessen noch weitere Konten/Depots bei der Metallbank Kampagne- und Aktionsfähigkeit der hessischen CDU. unterhalten, die ebenfalls nicht die CDU als Kontoinhaber auswiesen, sondern stattdessen die Bezeichnungen Andererseits waren sie besorgt darüber, dass die geplan- „Konto C3“ (1979–1981), „Konto CF“ (1981–1983), ten Regelungen über die Offenlegung der Spendernamen „Konto C4“ (1980), „Konto C III“ (1980–1983) und potenzielle Spender abhalten könnte. Sie gelangten daher „Konto C IV“ erhielten. Bei einem weiteren Konto mit der zu der Überzeugung, eine Offenlegung des Parteivermö- Nr. 2280568 wurde der CDU-Landesverband direkt als gens des hessischen Landesverbandes der CDU verhin- Kontoinhaber benannt. dern zu müssen. Für das zunächst eröffnete Konto war Prinz Wittgenstein Kanther äußerte sich vor dem 1. Untersuchungsausschuss vom damaligen Generalsekretär der CDU Hessen, des Deutschen Bundestages zu der damaligen Motivation Manfred Kanther, Vollmacht erteilt worden. dahingehend, dass man die hessische CDU nebst ihren Mit welchem Betrag das Konto eröffnet worden ist, ist Spendern aus dem Spendensumpf der Flick-Affäre he- nicht mehr verifizierbar. raushalten wollte. Bei Offenlegung des Parteivermögens wäre die CDU unweigerlich in die Spendendebatte gera- Im Jahr 1979 befanden sich auf den Konten Gelder in ten. Durch die daraus zwangsläufig resultierenden Speku- Höhe von 7,2 Mio. DM. Der Kontostand wuchs bis zum lationen und Vermutungen hinsichtlich der Herkunft der 31. Dezember 1982 auf ca. 15 Mio. DM an. Im Dezember Gelder hätte die CDU wahrscheinlich politischen Scha- 1983 wiesen die Konten schließlich ein Guthaben von den genommen, so Kanther. 22,38 Mio. DM aus. Der ehemalige engste Mitarbeiter von Schatzmeister Manfred Kanther, der als einziger der Hauptbeteiligten Prinz Wittgenstein, Joachim Lehmann, nach eigenen An- vor dem 1. Untersuchungsausschuss trotz des gegen ihn gaben Wittgensteins „rechte Hand“, umriss Kanthers Mo- von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden geführten Ermitt- tivation in einem nicht datierten Vermerk wie folgt: lungsverfahrens umfassend Rede und Antwort stand, gab bei seiner Vernehmung am 12. Mai 2000 an, dass er hin- „Dem damaligen Generalsekretär der CDU Hessen sichtlich der Begründung und des Verlaufs der für die Manfred Kanther erschien es ratsam, dieses Vermö- CDU Hessen bei der Metallbank Frankfurt geführten gen dem Blickfeld der Ermittler zu entziehen.“ Konten keine Erinnerung mehr habe. Prinz Wittgenstein sagte vor dem 1. Untersuchungsaus- Wie bereits im Zweiten Teil unter A. I. 1. ausgeführt, be- schuss krankheitsbedingt nicht aus. Er hatte sich zudem herrschte Anfang und Mitte der achtziger Jahre die so ge- wegen des gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahrens