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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 301 – Drucksache 14/9300 Jeweils eine Kopie dieses Schreibens sandte Dr. Pfahls Ohne das Verständnis und die Unterstützung durch u. a. an Bundeskanzler a. D. Dr. Kohl, Bundesfinanzmi- Herrn Bundeskanzler Helmut Kohl wäre die Realisie- nister a. D. Dr. Waigel, Bundesverteidigungsminister a. D. rung dieser Projekte nicht möglich gewesen. Ich bitte Dr. Stoltenberg, Ministerpräsidenten Dr. Stoiber, Bundes- Sie, den Herrn Bundeskanzler zu informieren und ihm verteidigungsminister a. D. Rühe sowie an Bundesminis- nochmals recht herzlich zu danken.“ ter Bohl. In seiner Vernehmung vor dem Ausschuss bestätigte Eine Ladung bzw. Anhörung des ehemaligen StS Dr. Pfahls Dr. Kiep, ein solches Schreiben an den damaligen Bun- durch den Ausschuss war nicht möglich. Nach Erlass des deskanzler gesandt zu haben. Beigefügt sei ein vierseiti- Haftbefehls durch das Amtsgericht Augsburg im April ger Brief von Schreiber gewesen, der ihm durch Mitglie- 1999 ist Dr. Pfahls untergetaucht. Am 21. November 2001 der des kanadischen Kabinetts empfohlen worden sei. Der erhob die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen Brief sei an ihn von Schreiber unter dem Briefkopf der Pfahls. Da das Verfahren nach deutschem Recht erst eröff- Firma Thyssen BHI gegangen. Für ihn als Politiker sei net werden kann, wenn die Anklage dem Beschuldigten dies auch nichts Außergewöhnliches gewesen. Auch oder seinem Anwalt förmlich zugestellt ist, wurde Dr. Pfahls heute werde er noch vielfach angesprochen und um Un- Mitte Januar 2002 vom Landgericht Augsburg öffentlich terstützung oder Herstellung von Kontakten gebeten. Die- aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen beim Ge- sen Bitten käme er in ihm geeignet erscheinenden Fällen richt zu melden. Anderenfalls werde das Gericht einen auch nach. Mit der Weitergabe des Briefes sei allerdings Pflichtverteidiger benennen, um Pfahls die Anklage we- der Vorgang für ihn erledigt gewesen. gen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zukommen zu lassen. Dr. Pfahls hat sich hierauf nicht gemeldet. Un- Der Zeuge Dr. Kohl erinnerte sich hinsichtlich der Person ter dem 18. Februar 2002 hat das Landgericht Augsburg des Unternehmers Schreiber lediglich daran, dass er erst für Dr. Pfahls einen Pflichtverteidiger bestellt und diesem auf dem Weg zum Weltwirtschaftsgipfel in Kanada am die Anklage zugestellt. 14. Juni 1995 auf den Namen Karlheinz Schreiber ge- stoßen sei. Bei der Besprechung bzw. Vorbereitung des Weitergehende Informationen zu der Frage, ob und wie Weltwirtschaftsgipfels sei er auf eine ihm zugeleitete Vi- die gezahlten 3,8 Mio. DM für Leistungen aus dem Fuchs- sitenkarte Schreibers gestoßen, auf der er handschriftlich Panzergeschäft mit Saudi-Arabien gezahlt worden sind, vermerkt habe: „Wer ist das?“ Zuvor sei ihm der Name hat der Ausschuss nicht erhalten. Keiner der hierzu vom nicht bewusst aufgefallen. Ausschuss befragten Zeugen konnte weitergehend hierzu nähere Angaben machen. Am 10. Mai 1993 fand in diesem Zusammenhang – dies bestätigte Dr. Kiep dem Ausschuss in seiner Vernehmung Dr. Kiep bzw. die CDU am 27. April 2000 – ein persönliches Gespräch zwischen ihm und dem damaligen Bundeskanzler Dr. Kohl statt. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg übergab Schreiber am 26. August 1991 in St. Margrethen Vom Ausschuss zum Inhalt dieses Gesprächs befragt, er- in der Schweiz im Beisein des damaligen Schatzmeisters klärte Dr. Kiep in seiner Vernehmung, es sei weder um der CDU, Dr. Kiep, 1 Mio. DM an den Finanzberater der Schreiber noch um sein wirtschaftliches Anliegen gegan- CDU, Horst Weyrauch. Dieser zahlte das Geld einen Tag gen. Inhalt des Gesprächs sei vielmehr ein von ihm gefer- später in drei Tranchen auf ein Treuhandanderkonto der tigter Bericht über seine jüngsten Erfahrungen zum Stand CDU bei der Hauck-Bank (Frankfurt) ein. Als Untertitel der deutsch-amerikanischen Beziehungen gewesen, die er für dieses Konto wurde die Bezeichnung „CBN 8/91“ ge- in den Vereinigten Staaten gesammelt habe. Einschrän- wählt. kend erklärte er, er könne nach immerhin sieben Jahren al- lerdings nicht mehr ausschließen, dass am Rande das An- Der von Schreiber übergebene Betrag in Höhe von liegen von Schreiber erwähnt worden sei. Wenn der 1 Mio. DM stammte nach Ermittlungen der Staatsanwalt- damalige Bundeskanzler diesem Vorgang aber irgendeine schaft und der Steuerfahndungsstelle der Stadt Augsburg größere Bedeutung beigemessen hätte, wäre ihm dies ge- ebenfalls aus der o. g. Zahlung der Firma Thyssen Indu- wiss in Erinnerung geblieben, was nicht der Fall sei. strie AG im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fuchs- Panzern nach Saudi-Arabien. Hinsichtlich der weiteren Feststellungen des Ausschusses zur Zahlung und Übergabe des Betrags in Höhe von Diese Feststellung beruht u. a. darauf, dass Dr. Kiep am 1 Mio. DM von Schreiber wie auch zum Bear Head-Pro- 27. April 1993 ein Schreiben an den damaligen Bundes- jekt wird auf die Darstellungen im Zweiten Teil A. II. 2. kanzler Dr. Kohl richtete, in dem er um Unterstützung ei- und 4. sowie G. verwiesen. nes von Karlheinz Schreiber initiierten Projekts – dem sog. Bear Head-Projekt – in Kanada bat. Zur Information fügte er einen wenige Tage zuvor von Schreiber an ihn Max Josef Strauß, Jürgen Maßmann, Winfried selbst gerichteten Brief nebst entsprechenden Unterlagen Haastert und Prof. Dr. Eckard Rohkamm bei, in dem es u. a. heißt: Wie bereits im Ersten Teil unter B IV. 10. dargestellt „(...) es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass das äußerten sich der Rechtsanwalt Max Josef Strauß sowie NBC Fuchs System als erstes deutsches Projekt bei Jürgen Maßmann in ihren Vernehmungen vor dem Aus- den US Streitkräften in Dienst gestellt wurde. schuss am 16.November 2000 und am 29. August 2000 zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht. Beide beriefen (...) sich auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht
Drucksache 14/9300 – 302 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode nach § 55 der Strafprozessordnung, das der Ausschuss ih- rungsrechts verwies der Rechtsbeistand des Zeugen auf nen aufgrund der gegen sie laufenden strafrechtlichen Er- das gegen seinen Mandanten sowie weitere Mitarbeiter mittlungsverfahren auch zugestanden hat. des Thyssen-Konzerns anhängige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verdachts der Ebenso berief sich der Zeuge Prof. Dr. Eckard Rohkamm Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Verkauf – seit 21. März 1991 Vorstandsvorsitzender der Thyssen- der Spürpanzer an Saudi-Arabien. Industrie AG – auf ein umfassendes Auskunftsverweige- rungsrecht nach § 55 StPO und machte keine Angaben zur Von einer Vernehmung des Zeugen Winfried Haastert hat Sache. Zur Glaubhaftmachung des Aussageverweige- der Ausschuss vor diesem Hintergrund abgesehen. E. Die Privatisierung bzw. der Neubau der Erdölraffinerie in Leuna und die Veräußerung des Minol-Tankstellennetzes I. Einführung lässlich seiner informatorischen Anhörung am 10. Mai 2001 überreicht hat (Dokument Nr. 173). Der Deutsche Bundestag hat u. a. als Untersuchungsauf- trag beschlossen zu klären, inwieweit Spenden, Provisio- Eine weitere wesentliche Erkenntnisquelle bildet die nen, andere finanzielle Zuwendungen oder Vorteile direkt Schlussverfügung des Generalbundesanwalts beim Bun- oder indirekt an desgerichtshof vom 5. Dezember 2001 hinsichtlich der Prüfung eines schweizerischen Ersuchens um Übernahme 1. Mitglieder und Amtsträger der ehemaligen von der Strafverfolgung, die zuvor von der Generalstaatsan- CDU/CSU und FDP getragenen Bundesregierungen waltschaft Genf im Zusammenhang mit den deutschen und deren nachgeordnete Behörden, Staatsangehörigen Dieter Holzer und Dr. Ludwig-Holger 2. die die damaligen Bundesregierungen tragenden Par- Pfahls geführt worden war (Dokument Nr. 174). teien und/oder Fraktionen und deren Funktionsträger Der Bericht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte oder deren Beauftragte oder Sonderaufgaben (BvS) an den 1. Untersuchungsausschuss über die Leuna/Minol-Privatisierung in der Fassung vom 3. sonstige Personen und Institutionen geflossen sind 7. Mai 2000 wurde dem Ausschuss mit Rücksicht auf zu bzw. gewährt wurden, schützende unternehmensbezogene Daten zunächst nur die dazu geeignet waren, politische Entscheidungspro- als „VS-VERTRAULICH“ eingestuftes Dokument über- zesse dieser Bundesregierungen und/oder deren nachge- geben, später jedoch im Hinblick auf die Verwendung für ordneter Behörden zu beeinflussen bzw. die tatsächlich den vorliegenden Abschlussbericht herabgestuft (Doku- politische Entscheidungsprozesse beeinflusst haben. ment Nr. 175). Zusätzlich hat der Ausschuss noch den Be- richt der BvS an den 2. Untersuchungsausschuss „DDR- Diese Fragen sollten insbesondere auch im Zusammen- Vermögen“ des 13. Deutschen Bundestages über die hang mit der Privatisierung bzw. dem Neubau der Erdöl- Privatisierung Leuna/Minol vom 1. Oktober 1997 beige- raffinerie in Leuna und der Veräußerung des Minol-Tank- zogen (Dokument Nr. 176). stellennetzes untersucht werden. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der Deutsche Weiterhin sollte geklärt werden, ob durch die steuerliche Bundestag bereits in der 12. und 13. Wahlperiode mit der Behandlung solcher Zuwendungen oder durch ungerecht- Privatisierung von Leuna/Minol befasst hat. fertigte Zahlungen aus öffentlichen Haushalten die öf- Entsprechend der Ressortzuständigkeit des Bundesminis- fentliche Hand belastet wurde. teriums der Finanzen für die Treuhandanstalt ergab sich Nach einer Darstellung der Feststellungen zur Privatisie- im Bereich der Fachausschüsse des Deutschen Bundesta- rung der Minol AG sowie zum Neubau der Erdölraffinerie ges die Zuständigkeit des Haushaltsausschusses für die in Leuna (nachfolgend kurz Leuna/Minol genannt) sowie Treuhandanstalt. Zu diesem Zweck hat der Haushaltsaus- zu Subventionszahlungen wird daher im Zusammenhang schuss am 10. Oktober 1990 die Einsetzung eines Unter- mit dem Projekt schließlich auf Vermittlungs- und Lobby- ausschusses „Treuhandanstalt“ beschlossen, der die Ar- Tätigkeiten und die insoweit bekannt gewordenen Geld- beit der Treuhandanstalt begleiten sollte. zahlungen eingegangen. Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. Ja- Hinsichtlich der Ausführungen zu den genannten The- nuar 1991 wurde in der 12. Wahlperiode als 25. Aus- menbereichen stützt sich der Ausschuss insbesondere auf schuss, also als ein weiterer Fachausschuss, der Aus- schuss „Treuhandanstalt“ eingesetzt. Er setzte die Arbeit den ausführlichen Bericht des Bundesministeriums der des bisherigen Unterausschusses „Treuhandanstalt“ des Finanzen an den Ausschuss über die Begleitung der Pri- Haushaltsausschusses fort. vatisierung Leuna/Minol im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht, den der Parlamentarische Staatssekretär Der 12. Deutsche Bundestag hat schließlich am 30. Sep- beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, MdB, an- tember 1993 den 2. Untersuchungsausschuss „Treuhand-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 303 – Drucksache 14/9300 anstalt“ eingesetzt, der unter dem 31. August 1994 seinen Mit dem früheren Direktor der Treuhandanstalt, Dr. Klaus Abschlussbericht vorgelegt hat (BT-Drs. 12/8404). Schucht, verstarb zudem im Januar 2001 ein wichtiger Zeuge. Auch der vom 13. Deutschen Bundestag am 28. Septem- ber 1994 eingesetzte 2. Untersuchungsausschuss „DDR- Weitere bedeutende Zeugen sind französische Staatsbür- Vermögen“ war u. a. beauftragt, sich mit der Privatisie- ger, so dass der Ausschuss diese nicht laden konnte, son- rung von Unternehmen durch die Treuhandanstalt zu dern auf ihre Aussagebereitschaft angewiesen war. Nach befassen. Der Abschlussbericht wurde am 28. Mai 1998 intensiven Bemühungen gelang dies in drei Fällen: Jean festgestellt (BT-Drs. 13/10900). Marie Engeldinger, Philippe Jaffré und Alfred Sirven zeigten sich bereit, sich durch den Untersuchungsaus- In beiden Untersuchungsausschüssen wurde die Privati- schuss befragen zu lassen. sierung von Leuna/Minol jeweils erst gegen Ende der Wahlperiode behandelt, so dass in beiden Fällen wenig Jean Marie Engeldinger, früherer Direktor bei Elf Aqui- Zeit blieb, sich eingehend mit dem Thema zu beschäfti- taine, stellte sich am 5. Juli 2001 dem Ausschuss als gen. Wegen der Zeitknappheit konnten damals nur noch Zeuge zur Verfügung. wenige Zeugen vernommen und das beigezogene Akten- Philippe Jaffré, von 1993 bis 1998 Vorstandsvorsitzender material konnte nur bruchstückhaft ausgewertet werden. von Elf Aquitaine, sagte, nachdem der Ausschuss ihm die Im Untersuchungsausschuss „DDR-Vermögen“ hatten die gewünschte Diskretion zugesagt hatte, in nichtöffentli- Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in cher Sitzung aus. Da Jaffré aber erst zum Vorstandsvor- ihrem Minderheitenbericht hierzu festgestellt, dass hin- sitzenden berufen worden war, nachdem alle in Rede ste- sichtlich der von der SPD beantragten Vernehmung von henden Gelder geflossen waren, konnte er nicht aus Dr. Kiep und Holzer von der Ausschussmehrheit „auf Zeit eigener Kenntnis über die Geldtransaktionen berichten. gespielt“ worden sei und aus diesem Grunde eine Verneh- Aufgrund der von ihm veranlassten Strafanzeigen gegen mung dieser Zeugen nicht zustande gekommen sei. Die frühere Mitarbeiter von Elf Aquitaine wurden in Frank- beigezogenen Unterlagen des „Treuhand-Untersuchungs- reich und in der Schweiz umfangreiche staatsanwalt- ausschusses“ der 12.Wahlperiode zum Komplex Leuna/ schaftliche Untersuchungen durchgeführt. Minol seien dem Untersuchungsausschuss „DDR-Vermö- gen“ in „mangelhafter Ordnung ohne jedwede Gliederung Um Alfred Sirven, ehemaliger Direktor von Elf Aqui- des Inhalts“ erst im Juli 1997 zur Verfügung gestellt wor- taine, der im Sommer 2001 zu vier Jahren Gefängnis und den, so dass eine effektive Auswertung dieser Akten er- einer Geldstrafe verurteilt worden ist, zu vernehmen, fuhr heblich erschwert worden sei. eine Delegation des Ausschusses im Januar 2002 nach Pa- ris (siehe dazu Erster Teil B. IV. 4.). Bereits am 6. Februar Die Weiterleitung des Beschlusses zur Beiziehung von 2001 hatte der Untersuchungsausschuss versucht, Sirven Unterlagen der französischen Justiz nach Frankreich be- anlässlich dessen Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt treffend eine „deutsche Spur“ bei Schmiergeldzahlungen Weiterstadt zu vernehmen. Die Sitzung kam zustande, sei erst drei Monate nach Beschlussfassung erfolgt, da die nachdem Sirven aufgrund eines französischen Haftbe- entsprechende Anforderung aufgrund eines bürotechni- fehls auf den Philippinen festgenommen und nach Frank- schen Versagens im Bundesjustizministerium in der Ab- furt am Main geflogen worden war. Wie bereits im Ersten lage verschwunden sei. Die Ermittlungen zur „deutschen Teil unter B IV. 4. a), dargestellt, weigerte Sirven sich je- Spur“ seien durch eine weitere „ungewöhnliche Behinde- doch sich zur Sache zu äußern. Bei der schließlich am rung“ erschwert worden. Nach Presseinformationen seien 14. Januar 2002 in Paris durchgeführten rund vierstündi- Dokumente aus dem Gebäude der Pariser Finanzpolizei gen Vernehmung sagte Sirven, über keine Kenntnisse hin- verschwunden. Bei diesen Unterlagen soll es sich um sol- sichtlich möglicher Bestechungsgelder an deutsche Poli- che gehandelt haben, die in die „deutsche Richtung“ ge- tiker zu verfügen. gangen seien. Vor diesem Hintergrund war es umso wichtiger, auf den Wenngleich in der laufenden Wahlperiode die Akten be- vorhandenen Aktenbestand zurückgreifen zu können. So reits in der Anfangsphase beigezogen werden konnten, stand dem Ausschuss umfangreiches Material der Treu- war es dem Untersuchungsausschuss „Parteispenden“ je- handanstalt und deren Nachfolgerin, der Bundesanstalt doch nicht möglich, alle erheblichen Beweismittel zur für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), zur Ver- Aufklärung des Sachverhaltes auszuschöpfen. fügung, das dem Gremium über das Bundesministerium Wie bereits im Ersten Teil unter B. II. 3. ausgeführt, wurde der Finanzen zugeleitet worden war. der Vorschlag der Mitglieder der Regierungsfraktionen Des Weiteren wurden Akten aus dem Kanzleramt beige- vom 15. Juli 2000, einen Unterausschuss zu bilden, der die zogen. Insoweit sah sich das Bundeskanzleramt bereits umfangreichen Materialien (es handelt sich hierbei um frühzeitig veranlasst, eine Überprüfung der Aktenbe- mehr als 1.000 Aktenordner) vorab sondieren sollte, um stände namentlich auch zum Komplex Leuna/Minol die Zeugenvernehmungen effektiver gestalten zu können, durchzuführen. Wie bereits im (Ersten Teil B. III. 3. a) von den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. ausführlich dargestellt, kam der schließlich vom Chef des Hinzu kam, dass wichtige Zeugen die Aussage vor dem Bundeskanzleramtes, StS Dr. Frank-Walter Steinmeier, Untersuchungsausschuss verweigerten, wie z. B. Dieter eingesetzte Ermittlungsführer, Landesminister und Bun- Holzer, der als Schlüsselfigur in der „Leuna-Affäre“ ange- destagsvizepräsident a. D. Dr. Burkhard Hirsch, aufgrund sehen wird. Andere verweigerten teilweise die Aussage. seiner Untersuchungen zum Ergebnis, dass die Akten des
Drucksache 14/9300 – 304 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Bundeskanzleramtes auch zu diesem Komplex unvoll- Nach sechs Monaten der Erarbeitung eines Gesamtkon- ständig sind und den Gang der Abläufe und Entschei- zepts für die Großchemie in den neuen Bundesländern be- dungsprozesse nicht vollständig wiedergeben. riet der Lenkungsausschuss am 8. Mai 1991 den Ab- schlussbericht und kam zu dem Ergebnis, dass eine Weiteres Aktenmaterial erhielt der Untersuchungsaus- Weiterführung der derzeitigen Raffinerie Leuna betriebs- schuss von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die we- gen des Verdachtes der Geldwäsche gegen Dieter Holzer wirtschaftlich nicht rentabel ist. Die Überlebensfähigkeit ermittelt. In diesen Akten befinden sich auch umfangrei- des gesamten Standortes hänge von der Wettbewerbs- che Vernehmungsprotokolle der französischen Justiz- fähigkeit der Raffinerie auch als Ausgangspunkt für die behörden. Dagegen scheiterten Bemühungen des Aus- angeschlossene Petrochemie ab. Eine zügige Privatisie- schusses, an Akten französischer und liechtensteinischer rung sei die wichtigste Voraussetzung für die Stärkung der Ermittlungsverfahren zu gelangen (siehe Erster Teil A. V. Wirtschaftsregion. 3. c) und B. III. 3. c). Ebenfalls im Mai 1991 erklärte die Bundesregierung die Über den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Erhaltung der industriellen Kerne in den neuen Bundes- wurde dem Ausschuss das umfangreiche Aktenmaterial ländern zu einem vorrangigen Ziel. der Schweizer Justiz zur Verfügung gestellt. Darin enthal- Im Juni entschied die THA, die Raffineriestandorte ten waren ebenfalls eine Reihe von Vernehmungsproto- Leuna, Zeitz Lückendorf und Webau zusammen mit der kollen, die sich mit den Geldströmen an deutsche Staats- Minol AG „in einem Paket“ zu privatisieren, um durch die angehörige befassten. Verknüpfung mit dem Minol-Tankstellennetz die Chan- cen einer zügigen Privatisierung des Komplexes wegen II. Gang der Privatisierung der damals noch bestehenden Monopolstellung in den 1. Vorgeschichte neuen Bundesländern und der Liquidität der Minol AG zu verbessern. Die Treuhandanstalt (THA), die auf Beschluss des Minis- terrates der DDR vom 1. März 1990 zur treuhänderischen Die THA beauftragte – auf Empfehlung von McKinsey, Verwaltung des Volkseigentums entstanden war, wurde die Investmentbank Goldman Sachs mit der weltweiten mit dem Treuhandgesetz (THG) vom 17. Juni 1990 als Ausschreibung der Veräußerung der Raffinerie gemein- Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Privatisierung des sam mit dem Tankstellen-Netz. Diese Ausschreibung volkseigenen Vermögens beauftragt. Die wichtigsten Vor- wurde juristisch von der Rechtsanwaltskanzlei Sherman schriften des THG galten nach Artikel 25 des Einigungs- & Sterling, London, unterstützt. Von insgesamt 31 Inte- vertrages vom 31. August 1990 fort. Die Rechts- und ressenten blieben schließlich 13 Bewerber in drei Kon- Fachaufsicht über die THA oblag gemäß Artikel 25 Abs. 3 sortien übrig. Satz 3 des Einigungsvertrages dem Bundesministerium Bereits am 30. September 1991 lag ein erstes Angebot des der Finanzen (BMF). Dieses nahm die Rechtsaufsicht TED-Konsortiums, bestehend aus den Unternehmen allein, die Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bun- Thyssen Handelsunion AG, Elf Aquitaine und der Deut- desministerium für Wirtschaft (BMWi) und dem jeweils schen SB-Kauf AG (DSBK) vor. Bis zum Jahresende zuständigen Bundesministerium (z. B. dem Bundesminis- folgten die Gebote der beiden anderen Bieter, wobei das terium für Verkehr hinsichtlich der Autobahntankstellen) zweite Konsortium aus den Unternehmen Mannai Corpo- wahr. ration, Kuwait Petroleum Corporation, Hauslage & Co. KG, Zum 1. Januar 1995 ging die THA in die Bundesanstalt für Conoco Inc. und Metallgesellschaft AG und das dritte vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) über. Einige Konsortium aus den Unternehmen Agip SpA, Österreichi- ihrer früheren Aufgaben wurden weiteren Nachfolgeorga- sche Mineralölvertrieb AG, Total Cie. Française des Pe- nisationen übertragen. Die Rechts- und Fachaufsicht wird troles und Statoil unter der Führung von British Petroleum auch weiterhin durch das BMF wahrgenommen. (BP) bestanden. Bereits kurze Zeit nach dem Beitritt der DDR zum Gel- Am 5. Dezember 1991 wurde den drei Konsortien der von tungsbereich des Grundgesetzes befasste sich die THA der Rechtsanwaltskanzlei Sherman & Sterling erarbeitete mit der Erarbeitung eines „Unternehmenskonzeptes für Entwurf eines Vorvertrags übersandt und die Bieter aufge- die Großchemie in den neuen Bundesländern (Buna, Bit- fordert, anhand des Entwurfes ihr Gebot zu konkretisieren. terfeld, Leuna, Wolfen)“. Mit der Ausarbeitung eines ent- sprechenden Konzeptes beauftragte die Anstalt die Unter- Nur elf Tage später, am 16. Dezember 1991, lag bereits ein nehmensberatungsgesellschaften Arthur D. Little und verbindliches und unterschriftsreifes Angebot des TED- McKinsey. Konsortiums vor. Die anderen Bieter zogen zur Jahres- wende nach, wobei deren Gebote unverbindlich und weit Anfang des Jahres 1991 wurde von der THA der „Len- weniger detailliert waren. kungsausschuss Chemie“ ins Leben gerufen, bestehend aus Vertretern des BMF, des BMWi, des Bundesministe- Nach Auswertung der Angebote empfahl Goldman Sachs riums für Umwelt (BMU), des Wirtschaftsministeriums der THA dem Angebot des TED-Konsortiums den Zu- des Landes Sachsen-Anhalt, der Industriegewerkschaft schlag zu erteilen, da es nach deren Auffassung neben Chemie-Papier-Keramik, den Aufsichtsräten, Vorständen dem höchsten Kaufpreis das höchste Gesamtinvestitions- und Betriebsräten der betroffenen Unternehmen und den volumen bedeutete sowie die größte Zahl von Arbeits- beiden o. g. Unternehmensberatungsgesellschaften. plätzen garantierte.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 305 – Drucksache 14/9300 Am 10. Januar 1992 unterrichtete die THA das BMF über damaligen französischen Präsidenten François Mitterand die Privatisierung. Am 15. Januar wurde der Vorvertrag gegangen und habe ihm in diesem Falle Lobbying-Maß- (Principles of Agreement) geschlossen. Einen Tag später nahmen vorgeschlagen, denen der Präsident zugestimmt stimmte der Verwaltungsrat der THA dem Vorvertrag zu. habe. In einem Brief an den früheren Bundeskanzler Dr. Helmut 2. Interesse des Erwerbers Elf Aquitaine Kohl vom 23. Januar 2002 bittet Le Floch Prigent um Ent- In seiner Vernehmung am 5. Juli 2001 durch den 1. Unter- schuldigung, wenn sein Tun Kohl irgendwelchen Schaden suchungsausschuss führte der frühere Direktor bei Elf zugefügt habe. In diesem Brief geht er nochmals auf die Aquitaine Deutschland, Jean Marie Engeldinger, die Be- Lobbying-Maßnahmen ein und schreibt wörtlich (Doku- weggründe des Engagements der damaligen Société Na- ment Nr. 177): tional Elf Aquitaine (SNEA, künftig kurz Elf Aquitaine „(...) doch was mich betrifft, so versichere ich Ihnen, genannt) aus. Danach war die Investition eine strategische dass meine Firma einen völlig offiziellen Lobbying- Entscheidung des Konzerns, der bis 1984 eine kleine Raf- Vertrag geschlossen hatte, der der französischen Ver- finerie in Speyer betrieb, die aber stillgelegt werden waltung und der Regierung bekannt war.“ musste. Dadurch war Elf Aquitaine bei der Belieferung des eigenen Tankstellennetzes von Dritten abhängig, was Auf die Thematik „Lobbying“ wird noch in diesem Be- langfristig keine Perspektive bot. Die Wiedervereinigung richtsabschnitt unter IV. eingegangen. Deutschlands eröffnete – so der Zeuge Engeldinger – nicht nur die Chance, Raffineriekapazitäten zu erwerben, 3. Vorvertrag sondern sich auch einen größeren Marktanteil in Deutsch- land zu sichern. Der Vorvertrag (Principles of Agreement) wurde am 14. Januar 1992 vom TED-Konsortium, der Leuna Werke Schon bei der Privatisierung der Raffinerie in Schwedt AG und der THA paraphiert und einen Tag später notari- unterbreitete Elf Aquitaine der THA ein Angebot. Im Juni ell beglaubigt. Der Vorvertrag stand unter dem Vorbehalt 1991 wurde die Raffinerie jedoch zu drei Vierteln den der Genehmigung durch den BMF. Konzernen DEA und Veba zugeschlagen. Elf konnte le- diglich 8,33 % erwerben. In dem 45 Seiten umfassenden Papier wurden die wesent- lichen Punkte einschließlich des Gesamtkaufpreises fest- Für Elf Aquitaine ergab sich durch die Ausschreibung der gelegt. Privatisierung der Raffinerie in Leuna, gekoppelt mit dem Verkauf des Tankstellennetzes der Minol AG, eine weitere Nach einem Artikel in der „Berliner Zeitung“ vom 6. Au- Möglichkeit, sich auf dem deutschen Markt zu etablieren. gust 2001 unter dem Titel „Das Milliardengrab“ wird die Der französische Konzern schloss sich daher mit zwei Gesamtkaufsumme mit 1,1 Mrd. DM genannt. Weiter Partnern, der Thyssen Handelsunion und der DSBK, im heißt es, dass für die Minol AG einschließlich des Tank- August 1991 zum TED-Konsortium zusammen. Dabei stellennetzes, der Tanklager, Grundstücke und Fahrzeuge hatten die drei Partner komplementäre Interessen. Die ein Kaufpreis in Höhe von 850 Mio. DM und für die Raf- DSBK war daran interessiert, ihre Waren an den Minol- finerie einschließlich eines geeigneten Grundstücks für Tankstellen zu verkaufen, Thyssen Handelsunion war an den Raffinerieneubau sowie für die noch vorhandenen der Errichtung einer neuen Raffinerie interessiert und Elf Nebenanlagen – insbesondere die Methanolanlage – ein Aquitaine wollte sich das Minol-Tankstellennetz sowie Kaufpreis in Höhe von 250 Mio. DM vereinbart worden Raffineriekapazitäten sichern, um die eigene Belieferung sei. Die tatsächlichen Zahlen sind dem Ausschuss über sicherzustellen. Elf Aquitaine war allerdings nach Aus- den Bericht der BvS vom 7. Mai 2001 bekannt, der jedoch sage von Jean Marie Engeldinger nicht an der gesamten wie bereits eingangs ausgeführt dem Ausschuss nur als Kapazität der Leuna-Raffinerie interessiert, die auf „VS-VERTRAULICHES“-Dokument vorliegt. Nach 10 Mio. Tonnen jährlich ausgelegt war, sondern nur in ei- Auskunft des Zeugen Engeldinger beliefen sich die ge- ner Größenordnung in Höhe des Angebotes, das Elf Aqui- schätzten Gesamtinvestitionskosten im April 1994 – ohne taine der THA bei der Schwedt-Privatisierung (40 % der Bauzeitzinsen – auf 4,8 Mrd. DM, einen Betrag, der sich Kapazitäten) abgegeben hatte. nur geringfügig von den tatsächlichen Herstellungskosten unterschieden habe. In einem Interview in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vom 7. Juni 2001 betonte der frühere Vorstandsvorsitzende der Ferner wurde bereits im Vorvertrag festgehalten, dass Elf SNEA, Loïk Le Floch Prigent, die feste Absicht von Elf Aquitaine mindestens 52,5 Prozent an der Mineralöl-Ver- Aquitaine, bei der Privatisierung zum Zuge zu kommen. bundleitung GmbH (MVL), die in der ehemaligen DDR die Nach seiner Ansicht wurde Elf Aquitaine bereits bei der Pri- Raffinerien mit Erdöl aus der Sowjetunion versorgt hatte, vatisierung der Raffinerie in Schwedt von der deutsch-an- erwerben sollte. Bis zum 30. Juni 1992 sollte ein endgülti- gelsächsischen Konkurrenz ausgebootet. Er unterstellte ger Vertrag zur Privatisierung abgeschlossen werden. dieser unlautere Maßnahmen, da Elf Aquitaine mit „saube- Auf Nachfragen des BMF übersandte die THA eine Be- ren“ Methoden, die das Unternehmen im Falle von wertung, nach der gegen die von Dr. Klaus Schucht, dem Schwedt angewendet habe, keinen Erfolg gehabt habe. verantwortlichen Direktor bei der THA, getroffene Ent- Damit Elf Aquitaine bei der Privatisierung von Leuna/Mi- scheidung, dem TED-Konsortium den Zuschlag zu geben, nol nicht ein zweites Mal ausgebootet würde, sei er zum keine Einwendungen zu erheben sind, da der Vorschlag
Drucksache 14/9300 – 306 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode das nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten insgesamt Ein weiterer Streitpunkt in den Verhandlungen war die günstigste Angebot darstelle. Höhe der Investitionsförderung. Bei Abgabe des TED-An- gebotes 1991 war noch eine 12-prozentige Investitionsför- Der Verwaltungsrat der THA stimmte am 16. Januar 1992 derung festgeschrieben, die aber 1992 auf 8 % reduziert einer Beschlussfassung über den Vorvertrag durch das wurde. Das Gleiche galt für Investitionen im Handelsbe- Präsidium des Verwaltungsrates zu. reich. Auch hier wurde der Fördersatz auf 8 % reduziert für Der Unterausschuss „Treuhand“ des Haushaltsausschus- Projekte, die erst nach dem 1. Januar 1993 begonnen wer- ses des Deutschen Bundestages wurde von dem Vorver- den konnten. Um eine Einigung im Fall Leuna/Minol zu trag am 23. und 27. Januar 1992 unterrichtet. erzielen, reduzierte die THA den Kaufpreis als Kompen- sation für die entgangenen Subventionen. In der Sitzung des Präsidiums der THA vom 27. Januar 1992 wurde der Vorvertrag eingehend diskutiert. Im Vor- Aufgrund der Verhandlungsergebnisse in Form von fi- feld dieser Sitzung hatte das BMWi die Art und Weise der nanziellen Zugeständnissen kamen vergaberechtliche Be- Entscheidung und die Auswahl des Bestbieters kritisiert. denken auf, die von Goldman Sachs ausgeräumt werden Das Präsidium stimmte dem Vorvertrag dennoch einstim- konnten, indem die Investmentbank am 21. Juli 1992 das mig zu und beauftragte die THA mit der Ausarbeitung des TED-Konsortium nochmals als Bestbieter bestätigte. endgültigen Kaufvertrages. Dem Verwaltungsrat der THA Am 10. Juli 1992 trafen der Präsident von Elf Aquitaine, wurde der Beschluss des Präsidiums am 14. Februar 1992 Loïk Le Floch Prigent und der bei Elf Aquitaine mit Son- mitgeteilt. deraufgaben und vor allem mit dem Leuna-Projekt betraute Das zuständige Referat im BMF, das den Vorvertrag als Hubert Le Blanc Bellevaux mit dem damaligen Minister- unverbindlich bewertete, stimmte diesem am 16. März präsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Werner 1992 mit der Auflage zu, bei der Ausarbeitung des Haupt- Münch sowie dem Minister für Wirtschaft des Landes vertrages auf eine hinreichende Bestimmung des Kaufge- Sachsen-Anhalt Dr. Horst Rehberger im Bonner Bundes- genstandes Minol und eine ausreichende Festlegung des kanzleramt unter Leitung des Kanzleramtschefs Bun- Erwerbspreises für die Minol-Anteile zu achten. Ebenso desminister Friedrich Bohl zu einem informellen Ge- sollten im Hauptvertrag Haftungsfragen, kartellrechtliche spräch zusammen. An diesem Gespräch nahmen auch der Probleme, ökologische Altlasten sowie Strafzahlungen frühere Staatssekretär im Bundesverteidigungsministe- für nicht eingerichtete aber vertraglich festgelegte rium Dr. Ludwig-Holger Pfahls teil, der als Rechtsanwalt Arbeitsplätze berücksichtigt werden. in beratender Funktion für die französische Delegation tätig war, sowie der Lobbyist Dieter Holzer. Gegenstand des Ge- 4. Hauptvertrag spräches waren die Subventionszahlungen insgesamt. a) Verhandlungen bis zum Abschluss Aufgrund des namentlich von politischer Seite erzeugten Drucks wurde der Hauptvertrag am 23. Juli 1992 von der Die Verhandlungen zur Unterzeichnung des Hauptvertra- THA, den Unternehmen Elf Aquitaine, Thyssen Handels- ges sollten – entsprechend der Vereinbarung im Vorver- union, Minol AG, Leuna AG, Elf Mineralöl GmbH, trag – am 30. Juni 1992 abgeschlossen sein. Tatsächlich ge- Deutschland, Raffinerie 2000 Investitions GmbH & CO stalteten sich diese Verhandlungen jedoch sehr schwierig. Besitz KG (RIG) und der Raffinerie 2000 Management Wegen einiger nicht eindeutiger Regelungen im Vorver- GmbH (RMG) paraphiert. Die RIG war im Mai/Juni des trag, wie z. B. der Übertragung der Minol-Autobahntank- Jahres gegründet worden, um die neue Raffinerie in stellen, ging Elf Aquitaine davon aus, alle Autobahn- Leuna zu errichten. Die RMG war gegründet worden, um tankstellen überschrieben zu bekommen, was nach dem die bisherige Raffinerie bis zur Stilllegung weiter zu be- Bundesfernstraßengesetz aber nicht möglich war. Erst treiben. Ende 1992 konnte zwischen dem Bundeskartellamt, der THA und Elf Aquitaine eine Lösung gefunden werden, die Am 30./31. Juli 1992 wurde der – entgegen der Abrede im kartellrechtlich unbedenklich war. Sie erlaubte die Über- Vorvertrag – in englischer Sprache verfasste Vertrag in tragung der Minol-Autobahntankstellen auf Elf Aqui- Zürich notariell beurkundet. taine, wobei eine Beteiligung des Konzerns am Zuwachs Der Verwaltungsrat der THA genehmigte den ausgehan- der Autobahntankstellen in den neuen Ländern jedoch delten Vertrag am 18. September 1992. Fast einen Monat ausgeklammert wurde. später, am 16. Oktober, erfolgte die Genehmigung seitens des BMF unter Auflagen. Während der Verhandlungen schied die DSBK aus dem TED-Konsortium aus, da man sich mit Elf Aquitaine auf Die EU-Kommission erteilte am 4. September 1992 die eine reine Lieferbeziehung verständigt hatte. Zudem gab notwendige fusionskontrollrechtliche Genehmigung zum es Presseberichte, die auf einen möglichen Interessenkon- Privatisierungsvertrag. Das BMF sah die Entscheidung flikt hinwiesen. Die DSBK gehört ebenso wie die Kauf- der Kommission durch verschiedene Verpflichtungen des hof-Holding zum Metro-Konzern. Vorstand der Kaufhof- TED-Konsortiums (Tanklagerkapazitäten zu Marktprei- Holding war Dr. Jens Odewald, der über den Zeitraum sen auch an Wettbewerber; Belieferung aller Abnehmer vom 29. August 1990 bis zum 20. April 1993 zugleich durch die Raffinerien Leuna und Zeitz zu gleichen Kon- Mitglied des Verwaltungsrates der THA war, so dass Käu- ditionen) erleichtert. Hinsichtlich der Autobahntankstel- fer (DSBK) und Verkäufer (THA) gleichsam in einer Per- len ging die Kommission davon aus, dass die Marktanteile son auftraten. von Elf/Minol zurückgehen würden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 307 – Drucksache 14/9300 Unter dem 25. August 1992 fragte die Kommission bei nach zu dem Schluss, dass das Projekt wirtschaftlich nicht der Bundesregierung an, ob im Bieterverfahren um die lebensfähig sei. Zum einen bestanden nach seiner Ansicht Raffinerien und die Minol AG Chancengleichheit zwi- auf dem Raffineriemarkt in Europa erhebliche Überkapa- schen den potentiellen Bewerbern geherrscht habe und ob zitäten und zum anderen deckte die Rentabilität, die mit die Unternehmen an den Meistbietenden verkauft wur- fünf Prozent errechnet worden war, nicht einmal die Ka- den. In ihrer Antwort vom 28. September 1992 erläuterte pitalkosten. Weiter habe die Überprüfung ergeben, dass die Bundesregierung ausführlich Verfahren und Auswahl nahezu sämtliche Risiken dieses Projektes allein von Elf des TED-Konsortiums. Die ergänzenden Fragen der Aquitaine zu tragen wären. Die Führung des Konzerns be- Kommission hinsichtlich der Bedingungsfreiheit des Bie- schloss deshalb die Vertragsbedingungen neu auszuhan- terverfahrens beantwortete die Bundesregierung unter deln, um in erster Linie eine andere Risikoverteilung zu dem 28. Januar und 28. April 1993. Mit Schreiben vom erreichen. Im Grunde wollte die neue Konzernführung 8. Juli 1993 unterrichtete die Kommission die Bundes- aber aus dem Vertrag gänzlich aussteigen, nicht zuletzt regierung über ihre Entscheidung vom 30. Juni 1993, dass weil sich auch Thyssen seinerseits aus dem Konsortium die Privatisierung der Minol AG keine Beihilfe begründe, zurückziehen wollte. da im Rahmen eines offenen Bieterverfahrens der beste Bieter ausgewählt worden sei. Bereits im Herbst 1993 versuchte der ehemalige Bundes- schatzmeister der CDU Dr. h. c. Walther Leisler Kiep einen b) Inhalt des Hauptvertrages Investor aus der Erdölbranche als Aktionär für das Projekt des Raffinerie-Neubaus zu gewinnen. Nachdem Anfragen Das TED-Konsortium erhielt durch den Kaufvertrag un- bei Exxon/Esso, Veba/Aral und Shell negativ ausfielen, belastete Grundstücke zur Erstellung der neuen Raffine- rie sowie die Nebenanlagen und Verladeeinrichtungen der lud Dr. Kiep von dem Unternehmen Elf Aquitaine Bernard alten Raffinerie. Des Weiteren wurden 52,5 % der Mine- de Combret, Bevollmächtigter für das Projekt Leuna ralölverbund GmbH (MVL) für den symbolischen Wert 2000, und Hubert Le Blanc Bellevaux, ehemaliger Gene- von 1 DM an die Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie GmbH ralbevollmächtigter, sowie Dieter Holzer zu einem Ge- (MIDER), einer hundertprozentigen Tochter von Elf spräch in sein Haus nach Kronberg/Taunus ein. Die Be- Aquitaine, übertragen. mühungen Dr. Kieps blieben jedoch ohne Erfolg. Dem standen die Verpflichtungen zur Errichtung einer Um über den Ausstieg von Thyssen aus dem Konsortium neuen Raffinerie in Leuna gegenüber mit einer Produkti- zu verhandeln, kam es am 22. Januar 1994 in Paris zu ei- onskapazität von 10 Megatonnen Rohöl, die im ersten nem Treffen der beiden Thyssen-Manager Bernd Gerken, Halbjahr 1996 fertiggestellt sein sollte. Die im Vertrag ga- Geschäftsführer von Thyssen Handelsunion Berlin, und rantierte Investitionssumme belief sich auf 3,3 Mrd. DM, Hans-Ulrich Gruber, Vorstandsmitglied von der Thyssen wobei aber von einem höheren Volumen ausgegangen Handelsunion, mit Philippe Trépant, dem neuen Elf-Direk- wurde, nämlich voraussichtlich 4,3 Mrd. DM. Ferner tor für den Bereich Raffinerien und Le Blanc Bellevaux. wurden zahlreiche Vollzeitarbeitsplätze garantiert. Bei ei- Nach einem Ausstieg von Thyssen wäre Elf Aquitaine, ent- ner Unterschreitung dieser garantierten Zahl von Arbeits- gegen der ursprünglichen Konzeption, alleiniger Eigentü- plätzen war eine Pönale für jeden fehlenden Arbeitsplatz mer der Raffinerie geworden. Daher forderte Jaffré, dass zu zahlen. sich der deutsche Staat an dem Projekt beteiligen sollte, Hinsichtlich der Minol-Tankstellen sollten bis 1999 ca. was einer Re-Verstaatlichung gleichgekommen wäre und 1,4 Mrd. DM in die Modernisierung investiert werden, von der THA daher abgelehnt wurde. wobei für einen Anteil in Höhe von 700 Mio. DM eine Ga- Im Februar 1994 trafen sich aus dem Leitungsbereich von rantie abgegeben wurde. Der Käufer verpflichtete sich im Elf Aquitaine Präsident Jaffré und das Vorstandsmitglied Durchschnitt 2290 Arbeitsplätze zu erhalten, bei gleichen Bernard de Combret, von der THA Präsidentin Birgit Pönalisierungsbedingungen wie im Falle von Leuna. Breuel und Dr. Klaus Schucht sowie der Vorstandsvorsit- Die Altraffinerien in Leuna und Zeitz blieben weiterhin zende der Thyssen AG, Dieter Vogel, und das Vorstands- Eigentum der THA. Für deren Betreibung wurde die Raf- mitglied der Thyssen Handelsunion Herbert Brenke, am finerie 2000 Management Gesellschaft (RMG), eine Düsseldorfer Flughafen zu einem Krisengespräch. Nach Tochtergesellschaft von Elf Aquitaine, gegründet, die für Aussage des Zeugen Hans-Ulrich Gruber vor dem Unter- die Aufrechterhaltung des Raffineriebetriebes ein Hono- suchungsausschuss am 28. Juni 2000 soll die Präsidentin rar erhielt. Die Verluste der beiden Altraffinerien sollten der THA, Birgit Breuel, Jaffré gefragt haben, ob dieser als von der THA getragen werden. Präsident des größten französischen Unternehmens einen Vertrag mit der THA, einer Anstalt des öffentlichen 5. Memorandum of Understanding (MoU) Rechts der Bundesrepublik Deutschland, brechen wolle. Nach den Parlamentswahlen 1993 in Frankreich setzte der Die Antwort von Jaffré sei „Oui Madame“ gewesen. neu gewählte Premierminister Eduard Balladur am 4. Au- Am 18. Februar 1994 schrieb der Bundeskanzler einen gust 1993 Philippe Jaffré als neuen Vorstandsvorsitzen- Brief an Premierminister Balladur mit der Bitte, das Pro- den von Elf Aquitaine ein, der den Staatskonzern in eine jekt nicht scheitern zu lassen. Am 25. Februar 1994 bat Fi- Aktiengesellschaft umwandeln sollte. nanzminister Dr. Theo Waigel fernmündlich seinen fran- Bereits einen Monat nach seiner Amtsübernahme ließ Jaffré zösischen Amtskollegen Edmond Alphandery, seinen das Investitionsvorhaben Leuna überprüfen und kam da- Einfluss gegenüber Elf Aquitaine geltend zu machen.
Drucksache 14/9300 – 308 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Am 8. März 1994 erörterte die Präsidentin der THA, Birgit im MoU eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkom- Breuel, mit Bundeskanzler Dr. Kohl das Angebot der THA men, versprach aber, einen Ersatzinvestor zu finden, der an Elf Aquitaine, durch die Buna GmbH bis zu 33 % an der die Anteile übernehmen sollte. Leuna-Raffinierie und der Minol AG zu übernehmen. Bun- desfinanzminister Dr. Waigel wurde darüber zwei Tage Elf Aquitaine versuchte, die Übertragung von Buna-An- später aus seinem Hause schriftlich unterrichtet. In der Vor- teilen an DOW Chemical vor Klärung des Verbleibs der lage war darüber hinaus festgehalten, dass diese Überle- MIDER-Anteile durch eine einstweilige Verfügung zu gung der THA der französischen Seite bereits bekanntge- stoppen, die das Landgericht Berlin jedoch am 22. August worden war. Die THA halte es deshalb für erforderlich, das 1996 zurückwies. Am 10. Oktober 1996 bestätigte das Angebot schriftlich zu hinterlegen, um einen möglichst Kammergericht Berlin diese Entscheidung. Danach schei- schnellen Abschluss zu erreichen. Der damalige Parlamen- terte der Verfügungsanspruch daran, dass durch den Ab- tarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, schluss des Privatisierungsvertrages mit DOW Chemical, Dr. Joachim Grünewald, vermerkte auf der Vorlage: das zur Übernahme der Put-Option nicht bereit war, inso- weit die Erfüllung der BvS-Verpflichtungen aus dem „Ein schneller Abschluss ist auch aus einem ganz an- MoU nachträglich unmöglich geworden war. Die Ge- deren Grund dringlich: In einem Gespräch mit dem richtsentscheidungen enthalten jedoch Hinweise darauf, Vorsitzenden und den Obleuten des Treuhand-Unter- dass dem MoU als Vorvertrag eine rechtliche Verbind- suchungsausschusses habe ich heute nur mit Mühe er- lichkeit zukommt und damit verbunden eine mögliche reichen können, dass der Ausschuss noch einmal wei- Schadensersatzpflicht der BvS gegenüber Elf Aquitaine tere vier Wochen (also bis Mitte April) auf die Einsicht begründet sein könnte. in die Elf-Privatisierungsakten verzichtet.“ Ein Investor, der bereit gewesen wäre, die Anteile an der Die THA teilte Elf Aquitaine mit Schreiben vom 11. März Raffinerie zu erwerben, wurde jedoch auch in der Folge 1994 diesen Kompromissvorschlag mit. Beide erarbeite- nicht gefunden, so dass die Vertragsparteien im Sommer ten daraufhin eine Übereinkunft, das sogenannte „Memo- 1997 wieder zusammenkamen, um einen Kompromiss zu randum of Understanding“ (MoU), der der Aufsichtsrat finden. von Elf Aquitaine am 28. März 1994 zustimmte. Bereits im Hauptvertrag wurde erwähnt, dass der Investor PStS Dr. Grünewald wies unter dem 31. März 1994 darauf hofft, für den Neubau der Raffinerie Investitionszulagen hin, dass umfangreiche Vorgaben bei der Ausgestaltung des zu erhalten. Nach der damaligen gesetzlichen Lage konn- MoU zu beachten seien. Dies betraf dezidierte Kontroll- ten für Großinvestitionen in den neuen Bundesländern bis rechte der THA zur Wahrung der Interessen der Buna zu 35 % der gesamten Investitionssumme an Beihilfen mit GmbH und die zügige Einhaltung der weiteren Verpflich- Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden. tungen wie der Mittelstandsbeteiligung an den Tankstellen, der sog. Call-Option von Elf Aquitaine. Letzteres bedeu- In einem Brief an Elf Aquitaine vom 20. Juli 1992 be- tete, dass Elf Aquitaine unter bestimmten Voraussetzun- stätigte das Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen- gen das Recht hatte, bei einer Privatisierung der Buna Anhalt Art und Höhe der Beihilfen, die für das Projekt be- GmbH die gemäß dem MoU zu übertragenden Anteile antragt werden konnten. Danach konnten 586,5 Mio. DM zurückzuerwerben. an Zuschüssen, 400 Mio. DM an Sonderzuschüssen, 360 Mio. DM anhand der 8 %igen Zulagen, 99 Mio. DM Am 30. April 1994 wurde das MoU zwischen der THA wegen beschleunigter Abschreibungen und 10 Mio. DM und Elf Aquitaine notariell beurkundet. wegen der Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze, In diesem Memorandum erklärte sich die THA bereit, Elf also insgesamt 1.455,5 Mrd. DM, genehmigt werden. Aquitaine bei der Suche nach einem Partner zu unterstüt- Diese Summe wurde auch von der EU-Kommission auf zen. Die Buna GmbH sollte mindestens 33 % der Anteile Antrag Sachsen-Anhalts im Dezember 1994 gebilligt. an der Raffinerie für den Fall übernehmen, dass Elf Aqui- Tatsächlich hat Elf Aquitaine für die deutsche Tochterge- taine die eingeräumte Put-Option ausüben sollte, also sellschaft MIDER jedoch lediglich 1,033 Mrd. DM erhal- nicht bereit war, den Anteil zu übernehmen. Die Buna ten. Grund hierfür war vornehmlich die Entscheidung der GmbH sollte eine Minol-Kaufoption in gleicher Höhe er- EU-Kommission, dass die auf Initiative des Landes Sach- halten. Als Gegenleistung erklärte sich Elf Aquitaine be- sen-Anhalt im Jahressteuergesetz 1996 getroffene Verlän- reit, den Baubeginn der Raffinerie entsprechend dem ver- gerung der Fertigstellungsfrist für Investitionen im Inve- einbarten Zeitplan sicherzustellen. stitionszulagengesetz über den 31. Dezember 1996 hinaus Zu der materiellen Übereignung der jeweiligen Anteile nicht mit den Regeln des Gemeinsamen Marktes verein- kam es nicht mehr, da die Buna GmbH 1995 an den ame- bar ist. Diese Gesetzesänderung wäre insbesondere indus- rikanischen Chemie-Konzern DOW Chemical verkauft triellen Großvorhaben zugute gekommen, die beim Über- wurde. Dieser war nicht an Anteilen der Raffinerie und der schreiten der bis dahin geltenden Frist vom 31. Dezember Minol AG interessiert und entschied sich seinerseits gegen 1996 aus der Investitionszulagenförderung herausge- eine Übernahme der vertraglich vereinbarten Put-Option. fallen wären. MIDER hat gegen diese Entscheidung der EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht der ers- 6. Settlement Agreement ten Instanz geklagt. Am 22. November 2001 haben die europäischen Richter entschieden, MIDER habe sehr Aufgrund der Entscheidung von DOW Chemical sich wohl Anspruch auf die 360 Mio. DM Investitionszulage nicht an der Raffinerie zu beteiligen, konnte die BvS ihren (AZ T-9/98). Die Gerichtsentscheidung hat jedoch keine
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 309 – Drucksache 14/9300 praktische Relevanz, da BvS und Elf Aquitaine am hilfen, die gemäß genehmigten Beihilfeprogramms ge- 30. Dezember 1997 einen Vergleich („Settlement Agree- währt werden, zusammen mit der zusätzlichen Investi- ment“) abgeschlossen haben, um damit alle gegenseitigen tionshilfe von 400 Mio. DM nicht die Kumulations- Ansprüche auszuräumen. Im Settlement Agreement ver- grenze von 35 % für Neuerrichtungen in den neuen pflichtete sich die BvS zu einer Schadensersatzleistung in Ländern übersteigt, (...) kann das Beihilfevorhaben Höhe von 240 Mio. DM. Das Land Sachsen-Anhalt sollte nacht Artikel 92 Absatz 3 EWG-Vertrag als mit dem eine Zahlung in Höhe von 120 Mio. DM für den Ausfall Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden.“ der Investitionshilfen zahlen. Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Am 27. Januar 1998 stimmte der Präsidialausschuss des Landes Sachsen-Anhalt übersandte daraufhin unter dem Verwaltungsrates der THA dem „Settlement Agreement“ 26./27. Juli 1993 der Raffinerie-Investitionsgesellschaft zu. Der BMF erteilte am 20. April 1998 seine Genehmi- (RIG) den Zuwendungsbescheid (Dokument Nr. 180) über gung. 596,5 Mio. DM aus Mitteln für die „Gemeinschaftsauf- gabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Mit Schreiben vom 30. Januar 1998 teilte die Bundesregie- einschließlich 10 Mio. DM als Investitionszuschuss für rung der EU-Kommission den Inhalt der Vereinbarung mit, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie 400 Mio. die nach eingehender Prüfung entschied, dass die Scha- DM als Investitionsbeihilfe aus Landesmitteln. Der För- densersatzleistungen der BvS aufgrund der Nichterfüllung derhöchstsatz für alle gewährten Zuschüsse wurde auf der Vereinbarungen im MoU nicht als Beihilfe zu werten 22,16 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten fest- seien. Daraufhin wurden die 240 Mio. DM von der BvS gelegt. ausgezahlt. Die übrigen 120 Mio. DM wurden als Beihilfe gewertet und eine Auszahlung vom endgültigen Ausgang Mit Schreiben vom 27. Dezember 1994 unterrichtete die des Hauptprüfungsverfahrens abhängig gemacht. EU-Kommission die Bundesregierung davon (Dokument Nr. 181), dass eine weitere Investitionsbeihilfe des Landes III. Vorwurf überhöhter Sachsen-Anhalt in Höhe von 40 Mio. DM als mit dem Ge- Subventionszahlungen meinsamen Markt vereinbar angesehen werden könne, da sich dadurch sogar die Gesamtbeihilfeintensität von bis- 1. Investitionsbeihilfen für die her 32,6 % der Investitionssumme auf 32 % verringere. In Neuerrichtung der Erdölraffinerie diesem Schreiben sind die bis dahin gebilligten Förder- in Leuna maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt wie folgt darge- stellt: Die Bundesregierung (Dokument Nr. 178) informierte die EU-Kommission am 28. Januar 1993 darüber, dass das – Zuschuss von 596,5 Mio. DM unter der „Gemein- Land Sachsen-Anhalt beabsichtige, den Bau der neuen schaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirt- Raffinerie in Leuna mit insgesamt 996,5 Mio. DM an För- schaftsstruktur“ (Beihilfeintensität 13,26 %), dermitteln zu unterstützen. Davon sollten 596,5 Mio. DM – zusätzlicher Investitionszuschuss von 400 Mio. DM aus den von der EU-Kommission bereits genehmigten (Beihilfeintensität 8,89 %), Mitteln für die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ entnommen werden. Die – Zuschuss von 360 Mio. DM nach dem Investitionszu- übrigen 400 Mio. DM sollten aus Haushaltsmitteln des lagengesetz (Beihilfeintensität 8 %), Landes zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin heißt es – Sonderabschreibungen in Höhe von 99 Mio. DM nach in der Mitteilung der Bundesregierung, dass der Investor dem Fördergebietsgesetz (Beihilfeintensität 2,2 %), bis zu 8 % der Investitionssumme für bewegliches Anla- gevermögen an Förderung im Rahmen seiner steuerlichen – 10 Mio. DM für die Schaffung von 700 qualifizierten Verpflichtungen erhalten könne und die kraft Steuerrecht Arbeitsplätzen (Beihilfeintensität 0,22 %). möglichen Sonderabschreibungen für Anlagevermögen in In der Summe belief sich danach die Gesamtbeihilfein- Anspruch genommen werden könnten. Die Summe aller tensität auf 32,6 %. Förderungen aus wirtschaftsstrukturellen und steuerlichen Gesichtspunkten sei daher mit nicht mehr als 32,3 % des Vor dem Untersuchungsausschuss bezifferte der Zeuge Investitionsvolumens von 4,5 Mrd. DM zu veranschlagen. Engeldinger am 5. Juli 2001 die bisher tatsächlich ausge- zahlten Fördermittel wie folgt: Zuschüsse in Höhe von Am 8. Juli 1993 teilte die EU-Kommission (Dokument 586,5 Mio. DM seitens des Landes Sachsen-Anhalt, Son- Nr. 179) der Bundesregierung mit, dass sie gegen die Ge- derzuschüsse in Höhe von 440 Mio. DM und 7 Mio. DM währung der Beihilfen keine Einwände habe. Wörtlich für hoch qualifizierte Arbeitsplätze. Engeldinger erklärte, heißt es in dem Schreiben des damaligen Wettbewerbs- dies entspreche genau dem Betrag, den MIDER als Bei- kommissars, Karel van Miert: hilfen erhalten habe. „Unter Berücksichtigung der Lage und der Aussichten Der Gesamtbetrag beläuft sich danach auf 1,033 Mrd. der Raffinerieindustrie in der Gemeinschaft, der DM. wachsenden Nachfrage für Treibstoffe und Destillate in den neuen Ländern, der günstigen Wirkung, die die Zu diesem Betrag sind noch 360 Mio. DM aus dem Sett- Raffinerie auf die Entwicklung der Region Halle ha- lement Agreement hinzuzurechnen. Wie bereits beschrie- ben wird, und der Tatsache, dass die geplanten Bei- ben, hat die EU-Kommission diese Mittel, die sich aus
Drucksache 14/9300 – 310 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode 120 Mio. DM Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt Tatsächlich seien die Kosten der in Leuna errichteten Raf- und 240 Mio. DM aus Schadensersatzansprüchen gegen- finerie geschätzt zwischen 200 und 300 Mio. DM gerin- über der BvS zusammensetzen, gebilligt. Nach Aussage ger als die Summe, die MIDER tatsächlich gezahlt habe. des Zeugen Engeldinger waren die Fördermittel in Höhe Dies habe Solomon zwei Jahre später auf Anfrage der BvS von 120 Mio. DM des Landes Sachsen-Anhalt zum Zeit- noch einmal bestätigt. Das bedeute, dass die Schätzung punkt seiner Vernehmung am 5. Juli 2001 noch nicht aus- von Solomon für die Raffinerie, wie sie gebaut worden gezahlt worden, sondern befanden sich noch auf einem sei, 200 bis 300 Mio. DM unter dem von MIDER ange- Treuhandkonto. gebenen Preis liege. Zudem habe die Schätzung durch Solomon einen Genauigkeitsgrad von 30 %. Solomon ha- 2. Gutachten der Firmen Solomon be schließlich bestätigt, dass MIDER tatsächlich die von und Tecnon Parpinelli ihr angegebenen Beträge investiert habe. Gutachten der Firma Solomon Gutachten der Parpinelli-Tecnon srl. Im Zusammenhang mit dem im MoU vorgesehenen mög- Im Juli 1998 beauftragte die EU-Kommission das ita- lichen Anteilserwerb von bis 33 % an der Leuna-Raffine- lienische Beratungsunternehmen Parpinelli Tecnon srl rie beauftragte die BvS als Nachfolgerin der THA die (Tecnon), den Wert der Raffinerie und die Förderfähigkeit Firma Solomon Associates Limited, Windsor, UK Groß- der geltend gemachten Investitionskosten gutachtlich zu britannien, im März 1995 mit der Begutachtung des ermitteln. EP&C-Vertrages (Engineering, Procurement & Construc- tion) zwischen Elf Aquitaine/MIDER und dem TLT- Nach Aussage des Zeugen Engeldinger vor dem Untersu- Konsortium (Thyssen, Lurgi, Technip). Der zu prüfende chungsausschuss verbrachten die Gutachter nur einen Tag Vertrag wurde 1994 abgeschlossen und sah den schlüssel- in Leuna und machten dort keinen Gebrauch von den um- fertigen Bau der Raffinerie zu einem Festpreis von fangreichen Unterlagen, die von MIDER zur Verfügung 3,5 Mrd. DM vor. gestellt worden waren. Stattdessen hätten die Gutachter darauf bestanden, dass ihnen auch die Angaben über die Zur Erstellung ihres Gutachtens verfolgte Solomon zwei Rechnungen der Zulieferer des TLT-Konsortiums vorge- unterschiedliche methodische Ansätze: legt würden. Es sei soweit gegangen, dass ein Gutachter – Anfrage an einen großen europäischen Vertreter für des Beraterteams deutlich gemacht habe, dass, wenn Elf EP&C-Verträge, Aquitaine diese Unterlagen nicht zur Verfügung stellen würde, den Gutachtern nur die Möglichkeit bleibe, zu ei- – Berechnung des Wiederbeschaffungswertes für Raffi- nem ähnlichen Ergebnis zu kommen wie Solomon. Es sei nerie-Anlagen aufgrund des bei Solomon vorhande- entsprechend deutlich geworden, dass Tecnon die Berich- nen umfangreichen Zahlenmaterials über Raffinerien tigungen, die Solomon vorgenommen habe, nicht in Er- weltweit. wägung gezogen habe. Beide Ansätze beruhen auf Kostenschätzungen bzw. Engeldinger verwies weiterhin auf einen im Januar Kenntnissen für vergleichbare Anlagen unter Berücksich- 1999 vorgelegten Vorbericht von Tecnon, wonach die tigung der örtlichen Besonderheiten. Kosten der Raffinerie um 700 Mio. DM zu hoch an- gesetzt seien und es zweifelhaft sei, ob weitere Als Ergebnis der vorgenommenen Schätzung ermittelte So- 600 Mio. DM der Kosten des gesamten Projektes über- lomon eine Gesamtsumme für das Projekt von nur haupt förderfähig seien. 1,961 Mrd. DM gegenüber der von Elf Aquitaine/MIDER veranschlagten Summe in Höhe von 3,484 Mrd. DM. Mit- Der Bericht war auch Gegenstand einer Unterredung zwi- hin lag der von Solomon berechnete Preis um 40 % bzw. schen dem Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, 1,4 Mrd. DM unter dem des Konsortiums. Nach Einsicht- und dem EU-Kommissiar Karel Van Miert am 7. Januar nahme in verschiedene Konstruktionsbücher von MIDER 1999 in Brüssel. Van Miert beklagte die mangelnde Ko- und TLT sowie nach Gesprächen und Nachprüfungen redu- operationsbereitschaft der deutschen Seite zur Aufklärung zierte Solomon 1997 die Lücke zwischen ihren Schätzun- offener Fragen, die den Marktwert der Raffinerie beträ- gen und den von MIDER/TLT geschätzten Errichtungskos- fen. Die bisherigen Erkenntnisse des von der Kommission ten auf 700 Mio. DM. Unter Zugrundelegung statistischer bestellten Gutachters Tecnon ließen auf einen überhöhten Berechnungsmethodik und der insoweit anzuwendenden Investitionsbetrag schließen. Der übersteigende Betrag Bandbreite bleibe aber – so der Gutachter von Solomon an könne nach aktuellen Schätzungen zwischen 150 und die BvS in einem Schreiben vom 14. November 1997 – 900 Mio. DM liegen. weiterhin eine Lücke von mindestens 300 Mio. DM be- Lafontaine erklärte sich zu uneingeschränkter Zusam- stehen. menarbeit bereit. Auch habe sich Elf Aquitaine/MIDER In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss nach seinem Kenntnisstand kooperationsbereit gezeigt. hielt der Zeuge Engeldinger dem Solomon-Gutachten Er wies aber auch darauf hin, dass weder der Bundesre- entgegen, dass es sich bei den ersten Ergebnissen 1995 le- gierung noch dem Investor eine rechtliche Handhabe zur diglich um eine Vorstudie hinsichtlich der geschätzten Verfügung stehe, den Lieferanten der schlüsselfertigen Kosten gehandelt habe, die zudem aus Sicht des Gesell- Anlagen, das TLT-Konsortium, zur Herausgabe der Un- schafters erstellt worden sei. terlagen zu veranlassen.