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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                   – 321 –                            Drucksache 14/9300 einer Raffinerie in Leuna behilflich sein wolle. Er habe     Nachdem der Vertrag von Elf Aquitaine mit der THA über nach einer Bedenkzeit zugesagt. Nach Aussage von Sirven      den Erwerb von Leuna/Minol im Juli 1992 abgeschlossen kannten sich Lethier und Holzer schon seit längerem.         worden war und die zuständigen deutschen Gremien wie der Treuhandausschuss des Deutschen Bundestages und Holzer hat bei seinen erwähnten Vernehmungen ausge- das Bundesministerium der Finanzen im Laufe des Herbs- sagt, die Provisionssumme von 256 Mio. FF habe zu rund tes 1992 ihre Zustimmung erteilt hatten, wurden – wie be- einem Viertel Lethier und zu rund drei Vierteln ihm zuge- reits erwähnt – am 24. Dezember 1992 auf das bezeich- standen. Allein seine im Zusammenhang mit seiner Tätig- nete Konto der Nobleplac bei der Handelsfinanzbank – keit für Elf Aquitaine aufgewendeten Anwalts- und Büro- kosten hätten bereits 8 Mio. DM betragen. Im Rahmen          CCF Banque – Genf 256 Mio. FF überwiesen. seiner Lobbytätigkeit habe er unter anderem Kanzleramts-     Die Zahlung von 256 Mio. FF wurde noch am Tag der minister Bohl, den Ministerpräsidenten von Sachsen-An-       Einzahlung auf zwei andere Konten umgebucht. Zu- halt Prof. Dr. Münch sowie den Parlamentarischen Staats-     gunsten von Pierre Lethier wurden auf das Konto mit der sekretär beim Bundesminister der Finanzen Manfred            Nummer 605.286 der Showfast Ltd. London bei der Carstens zu Gesprächen getroffen.                            Schweizerischen Kreditanstalt, Filiale Grand Casino, Die Zeugen Carstens und Günther Krause räumten in            Genève 36 Mio. FF transferiert. Die übrigen 220 Mio. FF ihren Vernehmungen am 31. Mai 2001 vor dem Untersu-          wurden auf das Konto Nr. 259.104 der Stand By chungsausschuss ein, Holzer in dessen Villa in Monaco        Establishment Vaduz bei der Verwaltungs- und Privatbank anlässlich eines Formel-1-Rennens besucht zu haben. Ne-      AG Vaduz überwiesen. Gegründet wurde die Stand By am ben diesen Politikern haben auch Agnes Hürland-Büning,       4. Mai 1992 von Pierre Lethier. Vollmachten für dieses Max Josef Strauß und Dr. Edmund Stoiber Einladungen          Konto wurden zugunsten von Strub, Holzer und Lethier von Holzer aus dem gleichen Anlass angenommen.               erteilt. Der frühere Staatssekretär im BMVg Dr. Pfahls hat nach       Von diesem Konto wurden zugunsten von Pierre Lethier den Aussagen von Holzer einen Gesprächstermin mit dem        am 4. Februar 1993 55,5 Mio. FF und am 6. April 1993 damaligen Bundeskanzler Dr. Kohl vermittelt und dafür        nochmals 4,25 Mio. FF auf ein Konto der Internationalen einen Betrag von 5.000 DM erhalten.                          Finanzanstalt (IFA), Vaduz, bei der Verwaltungs- und Pri- vatbank Vaduz, transferiert. Zum Verbleib des Geldes gab Holzer an, er habe einen Be- trag von 15 Mio. DM zur Tilgung persönlicher Schulden        Am 3. Februar 1993 wurden von dem Konto der Stand By verwendet. Die übrigen Gelder habe er erst 1997 weiter       152 Mio. FF auf das Konto Nr. 049020 der Delta Interna- transferiert.                                                tional Establishment Vaduz bei der DSL Bank Luxemburg überwiesen. Die Delta International war am 20. Januar 1989 d)      Geldflüsse im Einzelnen                              gegründet und am 2. August 1996 liquidiert worden. Unter- schriftsberechtigte waren Werner und Wolfgang Strub, Wie bereits erwähnt wurden die sogenannten Provisions-       Holzer und dessen Frau Souade. Weitere 9,25 Mio. FF flos- zahlungen über ein außerordentlich komplexes und             sen zunächst von der Stand By am 7. April 1993 auf verzweigtes System von Konten verschiedener Firmen,          das Konto Nr. 57 707 der Reptil Foundation Vaduz beim Stiftungen und Privatpersonen geführt. Die von der Gene-     Schweizerischen Bank-Verein (SBV); Eigentümer der ralstaatsanwaltschaft Genf dem Generalbundesanwalt           Firma war Holzer. Kontovollmachten besaßen Werner überlassenen Aktenkopien enthalten Unterlagen über die       und Wolfgang Strub. Von dem zuletzt genannten Konto wesentlichen Kontoverbindungen, namentlich auch zu           wurden am 15. April 1993 insgesamt 9,45 Mio. FF auf das dem von Holzer unterhaltenen „Labyrinth“.                    obige Konto der Delta International überwiesen. aa)     Die Zahlung von 269 Mio. FF von Elf                  Demnach flossen 95,75 Mio. FF auf Konten von Lethier Aquitaine an Nobleplac                               und 160,25 Mio. FF auf Konten von Holzer. Weitere Geldströme auf oder von Konten Lethiers sind in diesem Wie bereits eingangs angeführt wurden am 24. Dezember        Zusammenhang anders als im Fall Holzer nicht doku- 1992 256 Mio. FF von der STE Financiere Auxiliaire des       mentiert. Petroles SOFAX, einer Tochtergesellschaft von Elf Aqui- taine, an die Offshore-Gesellschaft Nobleplac, Vaduz,        Das Schaubild 8 „Geldströme von Elf Aquitaine zur Delta Liechtenstein auf ein Konto bei der Handelsfinanzbank        International Establishment (Inhaber Dieter Holzer)“ – CCF Banque – Genf überwiesen.                              zeigt die wesentlichen Geldflüsse. Darüber hinaus wurde auf gleichem Weg ein weiterer Be-       Die Geldtransaktionen Holzers setzten sich in den folgen- trag in Höhe von 13 Mio. FF transferiert. Dieser Betrag      den Jahren fort. So wurden 1993 von Delta International resultiert daraus, dass der Vertrag zwischen Elf Aquitaine   am 8. April ca. 2,9 Mio. FF, am 15. April ca. 2,18 Mio. FF, und Nobleplac über 256 Mio. FF auf den 2. September          am 26. Mai ca. 7,5 Mio. FF, am 7. Juni ca. 440.000 FF und 1991 rückdatiert wurde und demnach für den Zeitraum          am 28. September ca. 2,5 Mio. FF, insgesamt über vom 2. September 1991 bis 24. Dezember 1992 Zinsen           15,5 Mio. FF, auf das Konto Nr. 2635 bei der Metropoli- auf die 256 Mio. FF berechnet wurden. Tatsächlich deckte     tan Bank Associates SA, Luxemburg, transferiert. Das diese Summe, die exakt 5 % des Gesamtbetrages ent-           Konto bestand vom 27. Oktober 1992 bis 22. November spricht, die Spesen für den Transfer des Geldes an Guelfi.   1993. Kontoinhaber war Bernhard Ewen, Buchhalter und
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Drucksache 14/9300                                    – 322 –               Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Schaubild 8 Geldströme von Elf Aquitaine zur Delta International Establishment (Inhaber Dieter Holzer) Vertrauter von Dieter Holzer. In seiner Vernehmung durch   auf das Konto Nr. 112.993 der Vencor Properties Inc. bei den schweizerischen Untersuchungsrichter Perraudin gab     der BNP Luxemburg SA transferiert. Ewen zu Protokoll, nichts von dem Geldfluss zu wissen. Bereits am 18. Januar 1993 waren auf dem gleichen Weg Die Überweisungen von einem Konto auf ein anderes 644.717 DM überwiesen worden. Dieses Konto wurde im habe er auf Anweisung von Dieter Holzer vorgenommen. Juni 1992 eröffnet. Wirtschaftlich Berechtigter war bis Von dem Luxemburger Konto wurden am 26. Mai 1993           25. Juni 1996 Pfahls und danach bis zur Liquidierung am 5,9 Mio. FF und am 3. November 1993 weitere 2,5 Mio. FF    8. Juli 1996 Holzer.
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                  – 323 –                           Drucksache 14/9300 Von dem obigen Konto der Metropolitan Bank in Luxem-        Über die beschriebenen Geldflüsse hinaus wurden Be- burg wurden am 28. Mai 1993 1,5 Mio. FF und am              träge in der Höhe von über 11 Mio. DM an Holzer in bar 10. Juni 1993 weitere 440.000 FF auf das Konto Nr 7314      ausgezahlt. der Foundation Urcoq bei der Ehringer Bank Basel ein- Warum Holzer verschiedene Beträge in verschiedenen gezahlt. Kontoinhaber war Le Blanc Bellevaux.               Währungen über eine Vielzahl von Konten in verschiede- Auf das Konto Nr. 052796 der Vencor Properties Inc. bei     nen Ländern hin und her transferierte, ist offen. Vor dem der Paribas Luxemburg SA gingen am 28. Dezember 1992        Untersuchungsausschuss verweigerte er unter Berufung 2,485 Mio. DM, am 21. Januar 1993 1,79 Mio. DM und          auf § 55 StPO insbesondere im Hinblick auf das gegen ihn am 8. Mai 1993 weitere 3 Mio. DM von zwei Konten ein,       von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführte Ermitt- deren Kontoinhaber ebenfalls Ewen war. Das Konto bei        lungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche die der Paribas wurde am 6. Mai 1992 eröffnet. Wirtschaftlich   Aussage. Berechtigter war bis zum 25. Juni 1996 Pfahls und darauf-   Auch die vielfältigen Untersuchungen von Justizbehörden hin bis zur Schließung des Kontos am 5. Juli 1996 Holzer.   in Deutschland, Frankreich, der Schweiz und Liechten- Von den beiden Konten der Vencor Properties Inc. und        stein haben nur Teilstücke aufklären können, gerade auch den Konten Ewens wurden Teile der Gelder wieder auf         im Hinblick auf die Mutmaßungen und Verdächtigungen Konten der Delta International überwiesen.                  hinsichtlich der Entgegennahme von Geldern durch Poli- tiker und möglicherweise auch Vertreter von Parteien. Den Kreislauf der Gelder, der namentlich von Holzer aus- geht und wieder zu ihm zurückführt, zeigt das Schaubild 9   bb)     Die Zahlung von 13 Mio. DM von der Thyssen „Kreislauf der Leuna-Provisionsgelder“ auf.                         Handelsunion an Nobleplac Dieser Kreislauf der Geldtransaktionen verlief – so auch    Auf Betreiben von Elf Aquitaine trafen sich Le Blanc die Feststellungen des Generalbundesanwalts – sämtlich      Bellevaux und Herbert Brenke, Vorstandsmitglied der ohne erkennbar realen wirtschaftlichen Hintergrund.         Thyssen Handelsunion, im April 1993 in der Schweiz. Schaubild 9 Kreislauf der Leuna-Provisionsgelder
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Drucksache 14/9300                                      – 324 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Gegenstand dieses Treffens war die Übernahme eines An-       handeln. Bei diesem Gespräch wurde auch über eine teils an angeblichen Studienvorlaufkosten. Nach Aussage      Rückzahlung des oben genannten vermeintlichen Anteils von Brenke vor dem Untersuchungsausschuss hatte              der Thyssen Handelsunion an Studienkosten in Höhe von Le Blanc Bellevaux behauptet, Elf Aquitaine habe bereits     38 Mio. DM bzw. des reduzierten Betrages von 13 Mio. 90 Mio. DM an Vorlaufkosten erbracht. Thyssen solle          DM, je nach Sichtweise, gestritten. Das Vorstandsmit- sich zu einem Drittel an diesen Kosten beteiligen. Einen     glied der Thyssen Handelsunion Hans-Ulrich Gruber so- Nachweis über diese Vorlaufkosten legte Le Blanc             wie der Geschäftsführer der Thyssen Handelsunion Ber- Bellvaux bei diesem Treffen nicht vor, so dass Brenke sei-   lin, zu der ebenfalls die RTI GmbH gehörte, Gerken, nerseits behauptete, Thyssen habe ebenfalls Vorlaufkos-      nahmen auch an der Unterredung teil. Elf Aquitaine ten, und zwar in Höhe von 25 Mio. DM verausgabt. Da-         wurde von Le Blanc Bellevaux und Philippe Trépant ver- raufhin einigten sich die Gesprächspartner, die Beträge zu   treten, der erst wenige Monate zuvor von Guillon den Po- addieren und entsprechend den Anteilen am Konsortium         sten des Direktors für Raffinerie und Vertrieb übernom- (Thyssen Handelsunion ein Drittel, Elf Aquitaine zwei        men hatte und somit für den Neubau der Raffinerie in Drittel) aufzuteilen.                                        Leuna verantwortlich war. Von dem auf die Thyssen Handelsunion entfallenden Be-        Nach einer Erklärung von Gerken haben die Vertreter von trag in Höhe von 38 Mio. DM wurden die angeblich für         Elf Aquitaine eine Zahlung von 38 Mio. DM abgelehnt, in Vorlaufkosten verauslagten 25 Mio. DM abgezogen. Da-         Höhe von 13 Mio. DM unter Umständen für möglich ge- mit blieb noch eine Summe von ca. 13 Mio. DM übrig, die      halten. Bezüglich des offenen Betrages in Höhe von an Elf Aquitaine gezahlt werden sollte. Diese Vereinba-      25 Mio. DM hätte Trépant auf eine Vereinbarung zwischen rung wurde schriftlich festgehalten und bei einem            Elf Aquitaine und Thyssen verwiesen, die von Le Blanc Schweizer Notar hinterlegt.                                  Bellevaux und Brenke im Mai 1993 bei einem Notar in der Am 27. April 1993 wies Guillon in einem Brief an Brenke      Schweiz hinterlegt worden sei. Anschließend überreichte auf notwendige Studien hinsichtlich der Durchführbar-        Le Blanc Bellevaux Gerken ein Non-Paper in englischer keit, Wirtschaftlichkeit und Realisierung des Projektes      Sprache mit der Überschrift „BEING CONSIDERED“, und die faire Teilhabe von Thyssen an den Kosten dieser      von dem er behauptete, dass es sich um einen Auszug der Studien hin. Der Anteil Thyssens an diesen Kosten be-        in Zürich hinterlegten Vereinbarung handle. Gerken ver- laufe sich auf 13 Mio. DM und die Begleichung sollte         merkt handschriftlich: „Erhalten am 22.1.94 in Paris nicht wesentlich später als dem 30. April 1993 auf das an-   v. Herrn Le Blanc-Bellevaux“. Gruber konnte sich in sei- gegebene Konto erfolgen.                                     ner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss nicht an dieses Papier erinnern. Am 24. Mai 1993 bestätigten Brenke und der Leiter des Konzernrechnungswesens der Thyssen Handelsunion,             Gegenstand dieses Papiers war die Festlegung Thyssens, den Vorschlag Guillons erhalten zu haben, und akzeptier-     sich an den notwendigen Studienkosten zu beteiligen, wo- ten dessen Angebot.                                          bei der englische Begriff „study expenses“ stets mit An- führungszeichen geschrieben war. Die Aufteilung der Die Summe wurde am 11. Juni 1993 von der Thyssen             Kosten sollte danach gemäß den Anteilen am Konsortium Handelsunion auf das Konto von Nobleplac überwiesen,         erfolgen. Weiterhin ist die Absicht von Thyssen Handels- wo sie mit Wertstellung zum 14. Juni 1993 verbucht           union zur Reduzierung der Konsortialanteile auf 5 % fest- wurde.                                                       gehalten und für den Fall, dass Elf Aquitaine die Thyssen-Anteile erwerben sollte, sollten die von Thyssen Am 30. September 1993 forderte das Konzernrechnungs- gezahlten „study expenses“ entsprechend der neuen Auf- wesen der Thyssen Handelsunion von der Geschäftslei- teilung angepasst werden. tung der RTI GmbH (Thyssen Handel Berlin Raffinerie Investition GmbH) 13 Mio. DM mit der Begründung, dass        Nach dem Papier wurde auf der Basis der Gesamtausga- diese Summe von der Thyssen Handelsunion für die RTI         ben für so genannte Machbarkeitsstudien die Thyssen vorauslagt worden sei, da RTI für die Errichtung der Raf-    Handelsunion verpflichtet, eine Summe von 38 Mio. DM finerie zuständig gewesen sei. Diese Forderung der Mut-      unmittelbar zu zahlen, die bei einem Verkauf der Beteili- tergesellschaft lehnte der Geschäftsführer der RTI Gerken    gung an Elf Aquitaine anteilig zurückerstattet werden zunächst ab. Er verwies in einem Schreiben an die Kon-       sollte. zernabrechnung vom 22. Oktober 1993 darauf, dass keine Abstimmung mit ihm erfolgt sei und er auch keinerlei Stu-    Nach der Unterredung in Paris fertigten beide Thyssen- dien gesehen habe. Nach einem ausführlichen Vermerk          Manager unabhängig voneinander je ein Gesprächsproto- der Konzernabrechnung der Thyssen Handelsunion vom           koll an. Gruber hielt in dem Protokoll, von dem er Gerken 30. September 1994 wurden die 13 Mio. DM schließlich         eine Kopie zukommen ließ, die Alternativen, insbeson- in der steuerlichen Sonderbilanz der RTI GmbH als im-        dere die Reaktion von Elf Aquitaine auf einen möglichen materielles Wirtschaftsgut unter „Konzeptionskosten“ per     Ausstieg der Thyssen Handelsunion aus dem TED-Kon- sortium fest. Thyssen hätte sich aus dem Projekt zurück- 30. September 1993 eingestellt. gezogen, wenn das Land Sachsen-Anhalt nicht die ge- Am 22. Januar 1994 trafen sich Vertreter der Thyssen         wünschten Anteile von 35 % übernommen hätte. In dem Handelsunion und von Elf Aquitaine in Paris, um über ein     Protokoll geht Gruber auch auf ein Treffen von Le Blanc Ausscheiden des deutschen Konzerns aus dem TED-Kon-          Bellevaux mit Brenke in der Schweiz ein, bei dem es um sortium bzw. über eine Reduzierung der Anteile zu ver-       eine Restbeteiligung der Thyssen Handelsunion am Kon-
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                 – 325 –                           Drucksache 14/9300 sortium ging. Laut Protokoll von Gruber hat Le Blanc       ben, dass es sich bei diesen Beträgen um nützliche Auf- Bellevaux bei dieser Begegnung auf ein Treffen seiner-     wendungen (NAs) handle. seits mit Brenke am 25. Mai 1993 zur Unterzeichnung der Gegen Manager und Berater von Elf Aquitaine – Guelfi, Verabredung über die anteilige Übernahme von Entwick- Guillon, Sirven, Trachsel und weitere mögliche Mittäter – lungskosten und Deponierung beim Notar hingewiesen. hat die Konzernleitung Strafanzeige wegen des Verdachts Damals habe Brenke auch über die Anteile eine Regelung des Betrugs, der Geldwäsche und der Urkundenfälschung treffen wollen, dazu habe er – Le Blanc Bellevaux – je- gestellt, die zu Untersuchungen in Frankreich und in der doch kein Mandat besessen. Brenke hat dieses Gespräch Schweiz geführt haben. Die Strafanzeige bezog sich u. a. in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss auch auf die 13 Mio. DM, die Thyssen Handelsunion an auch erwähnt, jedoch auf den April 1993 datiert. Nobleplac gezahlt hat. Im Zuge dieser Untersuchungen In seinem Gesprächsprotokoll über die Pariser Unterre-     ist, wie bereits erwähnt, André Guelfi in der Schweiz am dung erwähnte Gruber das Thema Entwicklungskosten          19. November 2000 vernommen worden. Nach seiner und eventuelle Rückzahlung im Falle des Verkaufs der       Darstellung sollte Thyssen mit falschen Machbarkeitsstu- Unternehmensanteile seitens Thyssen an Elf Aquitaine       dien getäuscht werden, um eine erhebliche Summe zu er- nur am Rande.                                              halten. Er sagte, Le Blanc Bellevaux habe ihm zu Beginn seiner Kontakte erklärt, man wolle die Deutschen, also Gerken vermerkte in seinem Gesprächsprotokoll, dass es Thyssen, glauben machen, dass die Machbarkeitsstudien sich bei den von Thyssen verauslagten „study expenses“ von Nobleplac erstellt worden seien. Deshalb seien alle wohl um NAs handelt. „NA“ ist die in der Geschäftspra- xis gebräuchliche Abkürzung für nützliche oder nutzbrin-   Dokumente und Schreiben so geändert worden, dass man gende Aufwendungen, zu denen man auch Bestechungs-         habe glauben können, sie stammten von Nobleplac. gelder hinzuzählen kann. Bis Ende 1998 waren die           Le Blanc Bellevaux habe die Unterlagen mitgebracht, die gezahlten NAs in Deutschland steuerlich abzugsfähig.       dazu dienten die Machbarkeitsstudien zu erstellen. Dies hatte Le Blanc Bellevaux auch in seiner Vernehmung Gerken hält weiter fest, dass Trépant zusammenfassend      gegenüber der französischen Justiz am 5. Juni 1997 so erklärt habe, dass von den von Thyssen bezeichneten Vor-   ausgesagt. Dort räumte er ein, er habe Briefvorlagen und laufkosten in Höhe von 38 Mio. DM auch im Falle einer      Vertragsvorlagen zu Nobleplac gebracht, die nur als Rückgabe nur gesichert 13 Mio. DM zurückgezahlt wür-       Schnittstelle in diesem Geschäft fungiert habe. den. Für den verbleibenden Differenzbetrag habe man eine Rückzahlung nur vorgesehen, wenn die Anteile an       Guelfi sagte in der Schweiz aus, Le Blanc Bellevaux hätte Elf Aquitaine zurückübertragen würden und nicht, wie es    noch zwei Ingenieure geschickt, um die Erstellung dieser beispielsweise jetzt angedacht sei, wenn Thyssen unmit-    angeblichen Machbarkeitsstudien zu beschleunigen, weil telbar seine Anteile an die THA abtreten müsse.            er über die Papiere innerhalb von 14 Tagen habe verfügen wollen. Le Blanc Bellevaux habe deshalb erheblichen Gerken versieht den von ihm abgefassten Vermerk über       Druck auf Nobleplac ausgeübt und mehrere Male unter ei- das Treffen am 22. Januar 1993 in Paris mit Anmerkun-      nem Vorwand „an die Deutschen“ schreiben lassen, um gen, in denen er ausführlich auf die Probleme der Vor-     die Verzögerungen zu erklären. laufkosten eingeht. Er macht insbesondere Le Blanc Bellevaux und Brenke für das intransparente Verfahren      Aus heutiger Sicht denke er – Guelfi –, dass Le Blanc hinsichtlich der Zahlung von 13 Mio. DM verantwortlich,    Bellevaux die Deutschen habe glauben machen wollen, das er mit „geheimnisumwittert“ beschreibt.                diese Studien seien von einer Schweizer Firma erstellt worden, um bei Thyssen 13 Mio. DM kassieren zu können. Bei den Zeugenvernehmungen vor dem Untersuchungs- ausschuss hat die Frage, ob Thyssen schließlich 38 Mio.    Wohin die von der Thyssen Handelsunion gezahlte DM oder nur den reduzierten Betrag in Höhe von 13 Mio.     Summe in Höhe von 13 Mio. DM im Einzelnen geflossen DM an Elf Aquitaine gezahlt hat, eine wesentliche Rolle    ist, zeigt das Schaubild 10 „Verteilung der von der Thys- gespielt. Brenke und Gruber sagten übereinstimmend aus,    sen Handelsunion AG gezahlten 13 Mio. DM“. dass es tatsächlich um eine Summe von 13 Mio. DM ge- gangen wäre. Gegenüber Le Blanc Bellevaux sei die          e)      Ergebnisse von Ermittlungs- und Summe von 25 Mio. DM nur zu dem Zweck genannt wor-                 Überprüfungsverfahren den, die Forderung von Elf Aquitaine herunterzuschrau- Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hält ben, was schließlich auch gelungen sei, da Thyssen am nach Auswertung der Akten, die ihm die Schweizer Er- Ende nur einen Betrag von 13 Mio. DM gezahlt habe. mittlungsbehörden übersandt haben, in seiner Abschluss- Gruber bekundete im Übrigen, dass Thyssen für die Ab- verfügung vom 5. Dezember 2001 fest, dass die Aussagen gabe des Anteils an Elf Aquitaine neben dem Ersatz der von Angehörigen des früheren Managements von Elf Kosten einen Preis, gleichsam eine Prämie von rund Aquitaine sowohl in sich als auch im Verhältnis zu ande- 55 Mio. DM erhalten habe. ren teilweise unklar, widersprüchlich oder sogar falsch Gerken ist in seiner Zeugenvernehmung durch den Unter-     sind. Die Sichtung und Auswertung der in den Akten er- suchungsausschuss intensiv nach den in Rede stehenden      haltenen Kontounterlagen hat für den Generalbundesan- Summen für angebliche Studienkosten in Höhe von            walt weder die Aussagen und Andeutungen über Zahlun- 13 Mio. und 38 Mio. DM befragt worden. Er sagte dazu,      gen an deutsche Politiker, Entscheidungsträger, Parteien erst während des Treffens in Paris davon erfahren zu ha-   oder sonstige Einrichtungen bestätigt noch losgelöst von
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Drucksache 14/9300                                      – 326 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode S c h a u b i l d 10 Verteilung der von der Thyssen Handelsunion AG gezahlten 13 Mio. DM diesen Angaben eigene Nachweise für solche Geldflüsse            flossen, findet in den Kontounterlagen eine nachprüf- erbracht. Wörtlich heißt es in dem Vermerk des General-          bare Bestätigung oder wird dadurch widerlegt.“ bundesanwaltes: Aus den Genfer Akten und insbesondere den Aussagen „Die wirtschaftlich zum Teil nicht nachvollziehbaren       von Le Blanc Bellevaux und Guillon ergaben sich für den Transaktionen, die sich vielfach als bloße Kreisläufe    Generalbundesanwalt Hinweise, dass im Zusammenhang darstellen, ungewöhnlich hohe Bargeldabhebungen          mit dem Leunageschäft Gelder an die „deutschen Politi- und die Überweisung großer Summen an Dritte ohne         ker“ Agnes Hürland-Büning und Dr. Hans Friderichs ge- erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund lassen          flossen seien. Die Gelder wurden unmittelbar von dem eine strafrechtlich relevante Finanzierung Dritter im    Tochterunternehmen von Elf Aquitaine, der Elf Aquitaine Zusammenhang mit dem Leunageschäft ebenso we-            International aufgrund eigener Beraterverträge geleistet. nig ausgeschlossen erscheinen wie sie eine solche        Nach Aussage des Zeugen Sirven vor dem Untersu- belegen.                                                 chungsausschuss war Elf Aquitaine International eine kleine Tochtergesellschaft, welche die ausländischen Weder die Darstellung HOLZERS und LETHIERS, der Staatsangehörigen dotierte, die für Elf Aquitaine im Aus- Betrag von 256 Mio. FF sei ausschließlich ihr Honorar land tätig waren. gewesen, noch die Behauptung von Zahlungen nach Deutschland noch der verschiedentlich aufgekommene       Die französische Justiz geht von einer Veruntreuung zum Verdacht, die Gelder seien tatsächlich an ELF            Nachteil des französischen Staatskonzerns Elf Aquitaine AQUITAINE oder den französischen Staat zurückge-         aus. Insgesamt wurden die Ermittlungen hinsichtlich der
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                   – 327 –                           Drucksache 14/9300 Unregelmäßigkeiten bei Elf Aquitaine gegen mehr als          Vernehmung in Paris durch den zuständigen Untersu- 40 Personen geführt. Im Hinblick auf den Komplex             chungsrichter Renaud Van Ruymbeke gegen Zahlung ei- Leuna konzentrierten sich die Ermittlungen vor allem auf     ner Kaution auf freien Fuß gesetzt. die früheren Direktoren von Elf Aquitaine Hubert Le Blanc Bellevaux, Loïk Le Floch Prigent, André Tarallo        Anfang Februar 2002 legten die Untersuchungsrichter Eva und Alfred Sirven wegen Veruntreuung von Firmengel-          Joly und Renaud Van Ruymbeke ihren Abschlussbericht zu dern sowie gegen den deutschen Geschäftsmann Dieter          den Ermittlungen vor. Dabei war vorgesehen, diesen Be- Holzer, über dessen monegassische Firma Delta Interna-       richt nach Ablauf einer zwanzigtägigen Stellungnahmefrist tional Establishment ein Teil der 256 Mio. FF von Elf        zugunsten derjenigen Personen, gegen die sich die Ermitt- Aquitaine geflossen waren, wegen Beihilfe zur Verun-         lungen richten, der Pariser Staatsanwaltschaft vorzulegen, treuung. Nachdem die Untersuchungsrichter mehrfach           die im Folgenden darüber zu entscheiden haben sollte, ge- den Versuch unternommen hatten, Holzer in Monaco zu          gen welche Personen Anklage erhoben werde. Ende Fe- vernehmen, erließen sie am 4. August 2000 einen interna-     bruar hat der zuständige Untersuchungsrichter jedoch die tionalen Haftbefehl, aufgrund dessen Holzer im August        Ermittlungen überraschend wiederaufgenommen. Er kün- 2001 in Österreich festgenommen und dort gegen Kaution       digte an, die Befragung der über 40 Personen Ende April wieder freigelassen wurde. Ende Dezember stellte er sich     fortzusetzen. Die Eröffnung des Prozesses soll sich dadurch daraufhin der französischen Justiz und wurde nach seiner     weiter verzögern und erst im Jahr 2004 erfolgen. F.     Die Veräußerung der Anteile des Bundes an den Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften des Bundeseisenbahnvermögens In einem weiteren Komplex hat sich der Ausschuss mit         Da der deutsche Wohnungsmarkt nach jahrzehntelanger der Frage beschäftigt, ob der von der damaligen Bundes-      Wohnungsknappheit seit Mitte der siebziger Jahre einen regierung unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in den         Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage erreichte, Jahren 1997 und 1998 durchgeführte Verkauf von Gesell-       wurden auch die Aktivitäten der EWG seitdem sehr stark schaftsanteilen an bundeseigenen Eisenbahn-Wohnungs-         zurückgeführt. Im Zuge der Privatisierung des Eisen- gesellschaften (EWG) an eine regionale Bietergruppe un-      bahnwesens in der Bundesrepublik Deutschland wurden ter Ausschlagung des um etwa 1 Mrd. DM höheren               dann im Jahre 1994 die EWG und die Wohnungen, die Angebots eines weiteren Bieters mit Spenden der Ehe-         sich im direkten Eigentum der Deutschen Bundesbahn be- leute Karl und Ingrid Ehlerding an die CDU Deutschlands      funden hatten, durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz in Höhe von insgesamt mehr als 5,98 Mio. DM in den Jah-      als nicht bahnnotwendiges Vermögen auf das Bundesei- ren 1998 und 1999 in Verbindung stand.                       senbahnvermögen (BEV), das beim Bundesministerium für Verkehr (BMV, heute: BMVBW) angesiedelt ist, über- Der Ausschuss hat diese Frage insbesondere deshalb un-       tragen. Das Bundeseisenbahnvermögen hat die Aufgabe, tersucht, weil die Familie Ehlerding am Aktienkapital der    die Schulden der ehemaligen Deutschen Bahn zu verwal- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG (WCM AG)                ten und abzutragen sowie das nicht für den Bahnbetrieb etwa 63 % hält und die WCM AG an der regionalen Bie-         notwendige Vermögen – wozu auch die EWG gehören – tergruppe beteiligt war, die den Zuschlag im Rahmen der      zu veräußern. Vergabeentscheidung über die EWG-Anteile durch den damaligen Bundesminister für Verkehr, Matthias               Im Juni 1996 wurde daraufhin durch das Bundeseisen- Wissmann, am 23. Juni 1998 erhielt. Zu untersuchen war       bahnvermögen die Deutsche Eisenbahn-Wohnungsgesell- insofern, ob durch die Spenden der Eheleute Ehlerding        schaft mbH (DEWG) gegründet, um die Bewirtschaftung bzw. durch das eventuelle In-Aussichtstellen dieser Spen-    der Wohnungsbestände zu vereinheitlichen, Synergien zu erzielen und die Vermarktung der Wohnungsbestände zu den der politische Entscheidungsprozess der damaligen erleichtern. Bundesregierung beeinflusst wurde bzw. werden sollte. Der Wohnungsbestand der DEWG verteilte sich nach Ab- I.     Das Vergabeverfahren                                  schluss der Einbringungsvorgänge auf 18 regionale Ei- senbahn-Wohnungsgesellschaften, die insgesamt über 1.     Vorgeschichte                                         etwa 117.100 Wohnungen verfügten. Zum Verkauf stan- Die Deutsche Bundesbahn und vormals die Deutsche             den allerdings nicht die einzelnen Wohnungen sondern Reichsbahn haben in der Vergangenheit einen umfangrei-       Gesellschaftsanteile an den EWG. chen Wohnungsbestand von fast 120.000 Wohnungen in           Bei der mit großer parlamentarischer Mehrheit beschlos- Deutschland aufgebaut, der der Versorgung der Mitarbei-      senen Bahnstrukturreform bestand Einvernehmen zwi- ter mit Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu ihrem Ar-          schen allen die Bahnreform tragenden politischen Kräf- beitsplatz diente und die in zahlreichen regionalen Eisen-   ten, insbesondere mit den Gewerkschaften, dass die zum bahn-Wohnungsgesellschaften (EWG) zusammengefasst            31. Dezember 1993 bestehenden Besitzstände der Beam- waren.                                                       ten und Arbeitnehmer nicht berührt werden sollten.
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Drucksache 14/9300                                     – 328 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Die betrieblichen Sozialeinrichtungen und die anerkann-     barung in den Verträgen – zum größten Teil auch preisli- ten Selbsthilfeeinrichtungen der bisherigen Bundeseisen-    che Auswirkungen gehabt hätten und für die Bieter wirt- bahnen sollten deshalb aufrechterhalten und nach den bis-   schaftlich besonders relevant gewesen seien. herigen Grundsätzen weitergeführt werden. Hierzu gehören auch die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften, so       Das BEV hat für diese Beratungsdienstleistung bis Januar dass diese Sozialeinrichtung auch nach einem möglichen      2000 rd. 35,7 Mio. DM aufgewendet, wovon 27,5 Mio. Verkauf der Gesellschaftsanteile weiterhin gewährleistet    DM an Drueker & Co. gezahlt wurden. Das tatsächliche bleiben musste.                                             Gesamthonorar lag nach Aussage des Zeugen Graebner bei 57 bis 58 Mio. DM. Aus diesem Grunde hatten das BMV, die Deutsche Bahn AG, das BEV, die Eisenbahner-Gewerkschaften, der            Die Berater benötigten etwa ein halbes Jahr, um die In- Hauptpersonalrat beim BEV und der Gesamtbetriebsrat der     formationen über die EWG aufzubereiten, da die Gesell- Deutschen Bahn AG im Oktober 1997 eine gemeinsame           schaften dezentral organisiert waren und über kein ein- Wohnungsfürsorgevereinbarung (Dokument Nr. 185) ver-        heitliches EDV-System verfügten. abschiedet, um im Rahmen der Privatisierung der EWG         Im Juli 1997 versandten die Berater zunächst Vertraulich- „vorbildliche Mieter- und Mitarbeiterschutzbestimmun-       keitserklärungen an ungefähr 150 potentielle Interessen- gen“ zu gewährleisten, die weit über die gesetzlichen       ten aus dem In- und Ausland. Davon haben dann etwa 50 Schutzbestimmungen des deutschen Mietrechts hinaus-         Unternehmen im Sommer 1997 das komplette Verkaufs- gingen.                                                     memorandum erhalten. Vor diesem Hintergrund war bei der Privatisierung der       Daraufhin wurden Objektbesichtigungen bei den einzel- EWG deshalb von wesentlicher Bedeutung, dass der Käu-       nen Wohnungsgesellschaften durchgeführt, an denen un- fer die Gewähr dafür bot, die Sozialeinrichtungen auf       ter anderem auch Karl Ehlerding für die WCM AG teil- Dauer fortzuführen.                                         nahm. Der Zeuge Ehlerding erklärte dazu vor dem Ausschuss, er sehe sich bei allen Wohnungskäufen der 2.      Das Wettbewerbsverfahren                            WCM AG „praktisch komplett sämtliche Wohnungen“ persönlich an. Das BMV leitete Anfang 1997 ein Wettbewerbsverfahren zur Privatisierung der EWG mit der Maßgabe ein, dass ein    Ab Ende August 1997 gingen bei den Beratern eine Reihe Verkauf der Gesellschaftanteile nur dann in Betracht        von Angeboten ein, die als Grundlage für die Endver- käme, wenn den besonderen Fürsorgegesichtspunkten           handlungen dienten. Rechnung getragen werde. Das Wettbewerbsverfahren Noch im Dezember 1997 wurden den Interessenten Ent- führte das BMV weitgehend in eigener Regie durch, be- würfe der Privatisierungsverträge zugesandt, die auch die diente sich dabei aber zum Teil der beim Bundesministe- Aufrechterhaltung der Wohnungsfürsorge detailliert re- rium der Finanzen (BMF) vorhandenen Erfahrungen aus gelten. Die Berater und die Interessenten traten im An- anderen Privatisierungen. schluss daran in Vertragsverhandlungen ein, die dann kurz Nach einer europaweiten Ausschreibung wurden die Fi-        nach Weihnachten 1997 endeten. Die Bieter wurden auf- nanzberater Drueker & Co. GmbH und die Deutsche Bau-        gefordert, ihre verbindlichen Angebote bis zum Jahres- und Bodenbank AG als Arbeitsgemeinschaft (im Folgen-        wechsel abzugeben. den: die Berater) im Januar 1997 beauftragt, das Wettbe- Der Bundesrechnungshof prüfte die Anstrengungen des werbsverfahren durchzuführen und die Bundesregierung Bundes zur Privatisierung der EWG, wies das BMV auf die bzw. das BEV bei dieser Privatisierung zu beraten. Bedeutung einer angemessenen Dokumentation der Zu- Bei der Drueker & Co. GmbH handelt es sich um eine In-      schlagsentscheidung hin und empfahl dem BMV in einer vestmentbank, die sich auf die Durchführung von Unter-      Prüfungsmitteilung vom Dezember 1997 einzuschätzen, nehmenskäufen und -verkäufen und insoweit auch von          „ob der künftig gebotene Kaufpreis für die Anteile auch mit Unternehmensprivatisierungen spezialisiert hat. Projekt-    der Vorschrift des § 63 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung leiter für den Verkauf der Gesellschaftsanteile an den      (BHO) in Einklang zu bringen ist“, wonach für die Ver- EWG war der Zeuge Ulrich Graebner.                          äußerung von Vermögensgegenständen des Bundes grundsätzlich der volle Wert in Ansatz zu bringen ist. Nach Aussage des Zeugen Graebner vor dem Untersu- chungsausschuss lautete der Auftrag der Berater dabei       Die Angebote wurden sodann im Januar 1998 auf der zunächst, sowohl den Gesamtverkauf aller Wohnungs-          Grundlage weitgehend einheitlicher, vom BMV und den gesellschaften als auch den Einzelverkauf zu prüfen,        Beratern ausgehandelter Vertragsentwürfe abgegeben, die wobei ein Einzelverkauf aber nur dann in Frage kommen       insbesondere Veräußerungsbeschränkungen, den Aus- sollte, wenn flächendeckend alle Gesellschaften ver-        schluss von Luxussanierungen, eine Begrenzung von äußert würden.                                              Mieterhöhungen und prohibitive Vertragsstrafen für den Erwerber enthielten. Graebner berichtete weiter, die Berater hätten bei Ihren Empfehlungen darüber hinaus nicht allein finanzwirt-        Nach Einschätzung der Berater gingen die vom BMV vor- schaftliche, sondern vor allem auch soziale Aspekte zu      gelegten Vertragsregelungen weit über den Status Quo berücksichtigen gehabt, zumal gerade diese – insbeson-      und auch weit über die Wohnungsfürsorgevereinbarung dere etwa die Umsetzung der Wohnungsfürsorgeverein-         vom Oktober 1997 hinaus.
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                    – 329 –                             Drucksache 14/9300 Im Januar 1998 hatte sich noch eine Vielzahl von Bietern      Bestimmungen sehr weitgehend aushöhlten. Darüber hi- an dem Vergabeverfahren beteiligt, darunter die Deutsche      naus würden von keinem anderen Bieter so weitgehende Annington Immobilien GmbH (im Folgenden: Deutsche             Einschränkungen der Mieterhöhungsspielräume und Annington), die IVG Gruppe und mehrere regionale Bie-         gleichzeitig so weitgehende Mitarbeiterschutzbestim- ter, die ihre Gebote jeweils nur für einzelne Gesellschaf-    mungen zugestanden wie von der Deutschen Annington. ten abgaben. Trotz dieser Empfehlung der Berater, das Angebot der Bei der Deutschen Annington Immobilien GmbH handelt           Deutschen Annington anzunehmen, war der damalige es sich – nach den Feststellungen des BMV in den vom          Bundesverkehrsminister Wissmann im Januar 1998 nicht Untersuchungsausschuss beigezogenen Unterlagen – um           dazu bereit, das Verfahren im Sinne der Empfehlungen ein deutsches Unternehmen unter deutschem Manage-             der Berater abzuschließen. ment mit Sitz in Frankfurt am Main. In seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss In den beim BMV beigezogenen Unterlagen heißt es dazu         begründete der Zeuge Wissmann seine ablehnende Hal- weiter, die Deutsche Annington sei eine Tochtergesell-        tung gegenüber einer Vergabe an die Deutsche Annington schaft der englischen Annington Gruppe (später: Principal     im Januar 1998 damit, dass sich seit Sommer 1997 in Finance Group), die bereits zuvor in England 57.000 Mi-       Asien eine Finanzkrise angekündigt habe, die innerhalb litärwohnungen vom britischen Verteidigungsminis-             weniger Wochen Kursrutsche und Firmenzusammen- terium erworben habe. Die englische Investmentbank            brüche in bis dahin nicht gekannter Weise ausgelöst habe. Nomura International – eine Tochtergesellschaft der japa-     In den Schlagzeilen jener Tage sei oftmals nicht nur der nischen Nomura Securities – sei der Finanzierungspartner      Name vieler anderer Wertpapierhäuser aus dem asiati- und Gesellschafter der Annington Gruppe. Ein erhebli-         schen Raum, sondern auch der Name „Nomura Securi- cher Teil der Finanzierung des Angebots der Deutschen         ties“ zu lesen gewesen. Solche Berichte hätten damals Annington stamme darüber hinaus aus Deutschland und           große Unsicherheit bei allen Beteiligten, insbesondere bei werde von der Dresdner Bank zur Verfügung gestellt.           den Mietern der Wohnungen, hervorgerufen. Die allge- meine psychologische Verunsicherung sei bei den Betrof- Das Angebot der Deutschen Annington für sämtliche             fenen „mit Händen zu greifen“ gewesen. Insbesondere bei zum Verkauf stehenden EWGs belief sich zu diesem Zeit-        seinen Gesprächen mit den Gewerkschaften sei er immer punkt auf einen Brutto-Kaufpreis von insgesamt etwa           wieder gebeten worden, bei seinen Entscheidungen auf je- 8,1 Mrd. DM. Das Angebot der IVG-Gruppe lag mit etwa          den Fall „auf die Psychologie Rücksicht zu nehmen“. 6,5 Mrd. DM erheblich darunter. Einzelne regionale Bie- ter hatten sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einer       Minister Wissmann beauftragte deshalb die Berater, das Bietergruppe zusammengeschlossen und konnten inso-            tatsächliche Konkursrisiko von Nomura zu verifizieren fern kein vergleichbares Angebot abgeben.                     und festzustellen, ob sachliche Anhaltspunkte für eine solche Annahme bestanden hätten. In einer Präsentation am 12. Januar 1998 legten die Berater dem BMV die bestehenden Angebote vor und empfahlen            Nach Aussage des Zeugen MDg Hans Michael Harting, ausdrücklich, den Zuschlag dem Bestbieter, der Deutschen      der als stellvertretender Leiter der Abteilung Eisenbahnen Annington, zu geben (Dokumente Nrn. 186 und 187).             im BMV mit der Steuerung und Koordinierung dieses Vorhabens beauftragt war, ist das Ergebnis dieser Prüfung Die Berater begründeten ihr Votum für eine Vergabe an         jedoch negativ gewesen. die Deutsche Annington damit, dass deren Angebot nicht nur preislich, sondern auch in „allen weiteren Konditio-      Die Bewertung – auch von außerhalb der Beraterfirma be- nen das beste“ sei, das weit über die Forderungen der Ar-     findlichen maßgeblichen Bewertungsagenturen – habe beitnehmerseite hinausgehe.                                   vielmehr gelautet: „Es gibt kein Konkursrisiko oder keine Annahme, die Anlass geben könnte, an der Bonität zu Ferner verfüge die hinter der Deutschen Annington ste-        zweifeln.“ Es habe keine konkreten Hinweise auf beson- hende Nomura-Gruppe nach Auskünften von verschiede-           dere Risiken gegeben. nen Kreditinstituten (z. B. Deutsche Bank) und von den großen Rating-Agenturen Moody’s und SMP über ein Bo-          Trotzdem wurden die Berater aufgefordert, der Deutschen nitätsranking von „A1“ und „A+“ und ihr Aktienkurs sei        Annington die Bedenken vorzutragen und eine „konkurs- trotz der damaligen „Asienkrise“ um rd. 37 % gestiegen.       feste Lösung“ zu verhandeln, womit die Berater auch so- gleich begannen. Nach Aussage des Zeugen Graebner besaß Nomura ein sehr hohes Eigenkapital, das im Vergleich mit anderen         Der Sorge um einen möglichen Konkurs von Nomura auf- Kreditinstituten Nomura weltweit an dritter oder vierter      grund der Finanzkrise in Asien wurde daraufhin in den Stelle habe abschneiden lassen. Auch insofern sei Nomura      Vertragsverhandlungen der Berater eingehend dadurch positiv zu beurteilen gewesen.                                Rechnung getragen, dass in den Verträgen mit der Deut- schen Annington für den Fall einer maßgeblichen Ver- Als einen weiteren Grund für die ausdrückliche Empfeh-        schlechterung der Finanzlage von Nomura oder der lung, den Zuschlag der Deutschen Annington zu geben,          Annington Gruppe (sog. Top-Down Insolvenz) das BEV führten die Berater bei Ihrer Bewertung an, dass die kon-     das Recht haben sollte, die Anteile bzw. Optionen der No- kurrierenden Anbieter insbesondere im Bereich der Woh-        mura und Annington Gruppe an der Deutschen Annington nungsfürsorge die vorgegebenen vertraglichen Regelun-         oder deren Gesellschafter für einen geringen Preis (unter gen erheblich einschränkten oder diese durch zusätzliche      200.000 DM) zurückzukaufen. Im Falle einer drohenden
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Drucksache 14/9300                                        – 330 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Insolvenz der Deutschen Annington (sog. Bottom-Up In-              erkennen, dass die einzelnen Regionalanbieter insge- solvenz) haben sich die Banken verpflichtet, von ihrem             samt keine homogene Gruppe darstellen.“ Pfandrecht an den Anteilen der EWG nur in Absprache mit dem BEV Gebrauch zu machen.                                Auch im Schreiben der Berater vom 2. März 1998 (Do- kument Nr. 190) wird noch einmal ausdrücklich festge- Die Einzelheiten zu diesen umfassenden Insolvenzsiche-         stellt, dass das Angebot der Deutschen Annington in fi- rungsmechanismen sind dem Schreiben der Berater vom            nanzieller, sozialer und rechtlicher Hinsicht das „weitaus 1. März 1998 (Dokument Nr. 188) zu entnehmen.                  beste“ Angebot ist. Die Berater sahen „bei entsprechender Würdigung aller Sachargumente keinen Grund, das An- Obwohl somit den Bedenken des Bundesverkehrsminis- gebot abzulehnen“. Hinsichtlich einer Vergabe an die ver- ters hinsichtlich der Finanzkrise in Asien durch die Bera- schiedenen regionalen Einzelbieter wiesen die Berater ter im Wege von Nachverhandlungen Rechnung getragen auch in diesem Schreiben noch einmal ausdrücklich da- worden war, konnte sich dieser trotzdem noch nicht für rauf hin, dass der Bieterkreis „sehr inhomogen“ sei (Do- eine Vergabe an den Bestbieter entscheiden. kument Nr. 190, S. 3). Nach Aussage von MDg Harting war der Minister „eher Trotz der erneuten Empfehlungen der Berater sah sich zögerlich“ und habe nach weiteren Alternativen verlangt. Minister Wissmann auch zu diesem Zeitpunkt nicht in der Man müsse noch weitere Überlegungen dahingehend an- Lage, sich für eine Vergabe an den Bestbieter zu ent- stellen, ob das Angebot nicht möglicherweise durch die scheiden. Hinzunahme eines deutschen Partners auf mehrere Schul- tern verteilt werden könne.                                    Nach den Bekundungen des Zeugen Graebner hat es in der Folgezeit, insbesondere in den Monaten Mai und Juni In der Folge hätten sich dann die Deutsche Annington und 1998, sehr starke politische Bestrebungen gegeben, eine die Berater bemüht, einen deutschen Partner zu gewinnen,       „deutsche Lösung“ herbeizuführen. den sie dann auch in der Thyssen Immobilien GmbH fan- den, die mit einem Anteil von 1 % am Angebot der Deut-         Der Zeuge Wissmann führte dazu in seiner Vernehmung schen Annington beteiligt wurde.                               vor dem Ausschuss aus, eine Vergabe an die Deutsche An- nington sei für ihn zu diesem Zeitpunkt auch deshalb nicht Thyssen sollte aufgrund seiner Erfahrungen mit der Be-         in Betracht gekommen, weil eine Privatisierung nur dann wirtschaftung von ca. 40.000 eigenen Wohnungen das             habe erfolgreich sein können, „wenn die Interessen der notwendige operative Know-How im deutschen Woh-                Mieterinnen und Mieter zuvörderst berücksichtigt wür- nungsmarkt beisteuern (vgl. insbes. Vermerk vom 6. Mai         den“, was – aus seiner Sicht – bei einer Vergabe an die 1998: Dokument Nr. 189).                                       Deutsche Annington nicht sichergestellt gewesen sei. Nachdem die Berater bis etwa Ende Februar 1998 sowohl          Wissmann bekundete weiter, man habe bei den Empfeh- das vom BMV aufgeworfene Problem der Konkursfestig-            lungen der Berater zu berücksichtigen, dass diese als In- keit als auch den Vorschlag von Minister Wissmann zur          vestmentbank immer nur die finanzwirtschaftliche Seite Beteiligung eines deutschen Partners am Angebot der            betrachtet hätten. Er hätte als Bundesverkehrsminister je- Deutschen Annington einer Lösung zugeführt hatten,             doch darüber hinaus vor allem auch Entscheidungsge- ließen sich die Berater die Preise von den Bietern noch        sichtspunkte der Gesellschafts- und Sozialpolitik mit ein- einmal bestätigen, um gegenüber dem BMV eine erneute           zubeziehen. Bewertung der Angebote abgeben zu können.                      Demgegenüber wies jedoch der Zeuge Graebner als Pro- Mit zwei Schreiben vom 1. März 1998 (Dokument Nr.              jektleiter bei den Beratern im Rahmen seiner Zeugenver- 188) und vom 2. März 1998 (Dokument Nr. 190) wieder-           nehmung vor dem Ausschuss ausdrücklich darauf hin, holten und begründeten die Berater erneut ihre ursprüng-       dass die Berater bei ihren Empfehlungen nicht allein fi- liche Empfehlung, den Zuschlag der Deutschen Anning-           nanzwirtschaftliche, sondern vor allem auch soziale ton zu geben. Wörtlich heißt es im Fazit der                   Aspekte zu berücksichtigen hatten. Man habe sich Angebotsübersicht vom 1. März 1998:                            bemüht, die Bieter nach „objektiven Kriterien“ zu beur- teilen und in eine Rangfolge zu bringen. Gegenüber der „Unter Würdigung aller zwischenzeitlichen Verände-          von Bundesminister a. D. Wissmann geäußerten Kritik rungen der Angebote halten wir an unserer Empfeh-          führte der Zeuge Graebner vor dem Ausschuss aus, dass lung der Deutschen Annington Immobilien GmbH als           auch die sozialen Kriterien in objektiver Weise verglichen Erwerber für die Eisenbahnwohnungsgesellschaften           worden seien. fest. Das Angebot ist den beiden anderen Alternativen in jeder Hinsicht überlegen.                               Dies bestätigte vor dem Ausschuss auch der Zeuge MDg Harting, indem er erklärte: Die Regionalbieter haben ihre Angebote im Bereich „Bei diesem schwierigen Vorhaben – Mitbestimmung, der Wohnungsfürsorge weitestgehend vereinheitlicht Beteiligung der Gewerkschaften (...) – war klar, dass und deutlich verbessert. Die Regionallösung bleibt so- die sozialen Belange ein wesentlicher Bestandteil die- mit die zweitbeste Alternative sowohl in preislicher als ses Ausschreibungsverfahrens waren. (...) Daran auch in sozialer Hinsicht. Der Abstand zu der Deut- musste sich auch die Beratungsfirma halten.“ schen Annington mit über 2,1 Mrd. DM ist aber zu groß, um eine Annahme des Angebots politisch zu            Die auch vonseiten der regionalen Bietergruppe im Laufe rechtfertigen. Außerdem ist als belastender Faktor zu      des Vergabeverfahrens geäußerte Vermutung, die Objek-
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