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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                    – 361 –                            Drucksache 14/9300 Dritter Teil Bewertungen, Abweichende Berichte und Sondervoten A.      Bewertung durch den Untersuchungsausschuss I.      Transparenz gegen politische Korruption               Vom Transparenzgebot geht aber eine weitere Wirkung aus, die insbesondere für die Unabhängigkeit politischer 1.      Vorbemerkung                                          Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung ist: Die fi- Politische Parteien und deren Repräsentanten, insbeson-       nanzielle Zuwendung eines Großspenders, insbesondere dere wenn sie in politischen Spitzenämtern Verantwor-         an eine die Regierung tragende Partei, ist der Öffentlich- tung tragen, wirken in der auf Rechtsstaatlichkeit grün-      keit selbstverständlich auch dann, und gerade dann be- denden parlamentarischen Demokratie prägend auf den           kannt zu machen, wenn der Spender durch eine politische Umgang mit Verfassung und Gesetzen. Indem sie, privi-         Entscheidung wirtschaftliche Vorteile erlangt hat oder legiert nach dem Grundgesetz, in herausgehobener Stel-        eine solche Großspende in engem zeitlichen Kontext zu lung die politische Willensbildung umfassend gestalten,       dieser Entscheidung angenommen wurde. Diese Ver- tragen sie besondere Verantwortung dafür, dass die Bür-       pflichtung besteht ungeachtet der Möglichkeit, dass in der gerinnen und Bürger hinlängliche Sicherheit für korrektes     Öffentlichkeit Zweifel an der Rechtmäßigkeit der politi- staatliches Handeln haben. Sie müssen nicht die besseren      schen Entscheidung entstehen. Eine Partei, die eine sol- Menschen sein. Aber wenn es um die Transparenz ihrer          che Spende annimmt, hat im vorhinein auszuschließen, Finanzierung sowie die öffentliche Nachvollziehbarkeit        dass es sich um eine Zuwendung in Erwartung oder Ab- politischen Handelns im Umgang mit wirtschaftlichen In-       geltung eines konkreten wirtschaftlichen Vorteils vonsei- teressen geht, müssen sie Recht und „Verhaltensregeln an-     ten des Spenders handelt, sonst ist sie abzulehnen. Kom- erkennen, die verhindern, dass das Gemeinwohl Schaden         men aber die Verantwortlichen der Partei zu dem nimmt“ (Bericht des Flick-Untersuchungsausschusses,           Ergebnis, die Spende unter Beachtung des Parteiengeset- BT-Drs.10/5079 S. 271).                                       zes anzunehmen, hat sowohl die betroffene Partei wie auch Transparenz der Parteienfinanzierung und Nachvollzieh-        der Großspender eine öffentliche Diskussion über die barkeit politischer Entscheidungsprozesse sind wesentli-      Frage eines Zusammenhangs zwischen Spende und politi- che Grundpfeiler verdachtsfreien staatlichen Handelns.        scher Entscheidung hinzunehmen und sich gegebenenfalls Diese Bedingungen gelten in erhöhtem Maß für politische       öffentlich zu rechtfertigen. Dies ist der „Normalfall“ von Parteien und deren Repräsentanten, wenn sie in Regie-         grundgesetzlichem Transparenzgebot und Parteiengesetz, rungsverantwortung stehen. Ihre politischen Gestaltungs-      wie er mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bekräf- spielräume können die Ziele von Beeinflussung durch           tigt wurde. starke wirtschaftliche Interessen, vor allem mittels finan-   Die öffentliche Erörterung eines Zusammenhangs zwi- zieller Zuwendungen, sein. schen Spende und politischem Handeln, die durch die ge- Vor diesem Hintergrund hat der Verfassungsgeber in            setzliche Pflicht zur Veröffentlichung erzwungen und erst Art. 21 des Grundgesetzes vorgesehen, dass die politi-        durch die tatsächliche Veröffentlichung ermöglicht wird, schen Parteien über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen          zielt auf die Prävention von unzulässig beeinflussten öffentlich Rechenschaft ablegen. Ausgangspunkt des            politischen Entscheidungen. Die Korruption vermeidende Transparenzgebots ist die Auffassung, dass Spenden an         Wirkung des Transparenzgebots entfaltet sich nach dem politische Parteien grundsätzlich erwünscht sind und alle     allgemein gültigen Grundsatz: Wer nichts Unrechtes zu Parteien aus dem Kreis ihrer Mitglieder, ihrer Anhänger       verbergen hat, der veröffentlicht. und Wähler neben den Mitgliedsbeiträgen zusätzliche fi- nanzielle Unterstützung, d. h. Spenden, erhalten können.      Unterbleibt jedoch die Veröffentlichung von umfängli- chen Geldzuwendungen an eine politische Partei, wird Die Pflicht zur Rechenschaftslegung vor den Augen der         hierbei systematisch und organisiert vorgegangen, so ent- Öffentlichkeit wird durch die das grundgesetzliche Trans-     steht durch diese Umkehr des „Normalfalls“ der schwere parenzgebot ausgestaltende Regelung in § 25 Parteienge-       Verdacht, dass die hierfür Verantwortlichen der Öffent- setz konkretisiert und nochmals erhöht. Ab der dort ge-       lichkeit mehr vorzuenthalten haben als nur die Tatsache setzten Betragsgrenze hat es der Gesetzgeber für              von Geldzuwendungen an ihre Partei. notwendig erachtet, dass der Öffentlichkeit der Name des Geldgebers genannt wird. Grundsätzliches Ziel dieser          Der Verdacht, den das heimliche Geldgebaren der CDU Verpflichtung, Großspender öffentlich zu nennen, ist es,      und ihres langjährigen Vorsitzenden Dr. Kohl bei weiten deren mögliches Einwirken auf eine Partei für die Wähle-      Teilen der Öffentlichkeit ausgelöst und der schließlich zur rinnen und Wähler sichtbar zu machen. Nur so werden die       Einsetzung dieses parlamentarischen Untersuchungsaus- Wähler in die Lage versetzt, solche Informationen in ihre     schusses geführt hat, reicht deshalb über die von Dr. Kohl Wahlentscheidung einfließen zu lassen.                        und seinen Mithelfern zu verantwortende Missachtung
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Drucksache 14/9300                                       – 362 –                 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode von Verfassung und Parteiengesetz hinaus. Dr. Kohls           Verdienste von Bundeskanzler a. D. Dr. Kohl um die Ent- „Fehler“ bestand eben nicht nur darin, dass „ich diese        wicklung der Bundesrepublik Deutschland und insbeson- Spenden nicht ordnungsgemäß in die Rechenschaftsbe-           dere um die Deutsche Einheit sind aber nicht Untersu- richte der Bundespartei eingegeben habe“, wie er sein         chungsgegenstand. rechtswidriges Handeln in einer von ihm herausgegebe- Der Ausschuss ist weder die richtige Adresse, um mögli- nen Rechtfertigungsschrift zu verharmlosen suchte, nicht che Straftaten Dr. Kohls zu erforschen, noch waren die ohne den zusätzlichen Hinweis anzubringen, dass es sich von Dr. Kohl zur Stützung seiner Glaubwürdigkeit in die hierbei – nach altem und insoweit inzwischen veränder-        Waagschale der Öffentlichkeit geworfenen Verdienste tem Parteiengesetz – um „keinen strafbaren Tatbestand“        Gegenstand der dem Ausschuss aufgegebenen Untersu- handelte.                                                     chungen. Anders als das Landgericht Bonn in seiner Ein- Dr. Kohl hat vielmehr sein gesamtes von ihm zu verant-        stellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen wortendes politisches Handeln – ungeachtet der Frage, ob      Dr. Kohl gegen Zahlung von 300.000 DM sieht sich der in dem einen oder anderen Fall die Straftatbestände der       Ausschuss nicht beauftragt, in eine Art Güterabwägung Vorteilsgewährung oder der Bestechlichkeit verwirklicht       zwischen festzustellenden Anzeichen politischer Korrup- wurden – dem Verdacht von politischer Korruption              tion einerseits und Verdiensten Dr. Kohls andererseits großen Ausmaßes ausgesetzt. Schon der böse Schein, der        einzutreten. bei öffentlichem Bekanntwerden der dunklen Geldwege           Der Ausschuss hat seinen Untersuchungen vielmehr den gerade auf das politische Handeln der von ihm geführten       Maßstab der politischen Verantwortung des Parteivorsit- Bundesregierung gefallen ist, hätte Dr. Kohl von seinem       zenden und Bundeskanzlers a. D. Dr. Kohl zugrunde zu verfassungs- und gesetzwidrigen Vorgehen abhalten müs-        legen. Politische Verantwortung unterscheidet sich aber sen. Diesen Verdacht von Anfang an auszuschließen, wäre       von privater Verantwortung fundamental. Sie knüpft um- gerade durch die lückenlose Ausweisung erhaltener Gel-        fassende Pflichten an Amt und Mandat. der und Großspenden möglich und geboten gewesen. Selbst für den „Normalfall“, dass die Veröffentlichung        Der Deutsche Bundestag hat gemäß Art. 44 des Grundge- von Spendern im Einzelfall kritisches Nachfragen in der       setzes das Recht, Untersuchungsausschüsse zur Klärung Öffentlichkeit ausgelöst hätte: Gegen einen unzulässigen      politischer Verantwortlichkeiten einzusetzen. Deren Zusammenhang von Regierungshandeln und Spenden                Recht gibt dem Parlament zwar ähnliche Aufklärungsbe- soll an erster Stelle die korrekte öffentliche Ausweisung     fugnisse wie einem Strafgericht, welches privates Fehl- der Geldgeber sprechen.                                       verhalten rechtsstaatlich überprüft und mit den Mitteln des Strafrechts sanktioniert. Das parlamentarische Unter- Diese Offenlegung ist bis heute bei der CDU und Dr. Kohl      suchungsverfahren hat aber mit dem Ziel eines Strafver- nicht erfolgt.                                                fahrens nichts gemein: „In ihnen geht es allein um politische Verantwortlich- 2.      Maßstäbe der Untersuchung                                 keit und nicht um ein Unwerturteil über den Betroffe- und der Bewertung                                         nen als bürgerliche Rechtsperson“ (Von der Verant- a)      Politische Verantwortung                                  wortung vor dem Volk und vor dem Richter; Prof. Dr. Johannes Masing; „Frankfurter Allgemeine Zei- Der Ausschuss hatte gemäß dem wesentlichen Teil seines            tung“ vom 8. Februar 2001). Auftrags politisches Handeln der Regierung Dr. Kohl da- raufhin zu prüfen, ob dieses infolge von Geldzuwendungen      Um politische Verantwortung geht es, wenn das Finanz- an die CDU beeinflusst wurde. Ausgangspunkt seiner Un-        gebaren von politischen Parteien Gegenstand der Unter- tersuchung ist nicht die Frage nach strafrechtlichem Han-     suchung durch einen Parlamentsausschuss ist und dieses deln. Straftaten festzustellen liegt weder in der Kompetenz   Gebaren im Zusammenhang mit staatlichen Entscheidun- des Ausschusses – dies ist den Gerichten überlassen – noch    gen Fragen nach deren rechtmäßigem Zustandekommen aufwirft. Folglich beschränken sich solche Untersuchun- ist deren Feststellung im Rahmen einer politischen Unter- gen gerade nicht auf die Käuflichkeit von Regierungsent- suchung beabsichtigt. Es ist aber gar nicht zu vermeiden, scheidungen, wie dies die Strafgerichtsbarkeit unter den dass parlamentarische Untersuchungen auch Sachverhalte insoweit einschlägigen Vorschriften der Vorteilsannahme bearbeiten, die neben Gesichtspunkten politischen Interes- und der Bestechlichkeit vornimmt. ses auch strafrechtliche Hintergründe haben können. Nicht umsonst haben deshalb Zeugen vor parlamentarischen Un-        Politische Parteien werden vor einem parlamentarischen tersuchungsausschüssen gesetzliche Aussage- und Aus-          Untersuchungsausschuss eben nicht als privatnützige Ver- kunftsverweigerungsrechte, auf die sich nicht wenige Zeu-     bände, staatliche Entscheidungsträger eben nicht als Pri- gen vor diesem Ausschuss berufen haben.                       vatpersonen öffentlich zur Rechenschaft gezogen, son- dern in ihrer Bezogenheit auf politische Ämter. Bundeskanzler a. D. Dr. Kohl suchte in zahlreichen Äuße- rungen vor allem in den Medien und auch vor dem Aus-          Parlamentarier und Öffentlichkeit sind demzufolge auch schuss stets den Eindruck zu hinterlassen, der Ausschuss      nicht in einer richterlichen Rolle, sie haben nicht – wie der und seine Mitglieder, insbesondere die Mitglieder der Re-     Richter – bis zum Beweis des Gegenteils die politische In- gierungskoalition, seien ausschließlich daran interessiert,   tegrität und Vertrauenswürdigkeit ihrer Repräsentanten zu ihn persönlich zu kriminalisieren und auf diese Weise         unterstellen. Politische Vertrauenswürdigkeit kann – mit seine Kanzlerschaft zu diskreditieren. Die politischen        plausiblem Grund – auch dann in Zweifel gezogen wer-
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                    – 363 –                            Drucksache 14/9300 den, wenn es am Nachweis persönlich vorwerfbaren Han-         Haftanstalt in Paris durchführen. Weitere französische delns fehlt.                                                  Zeugen, die im Zusammenhang mit festgestellten ver- deckten Geldflüssen Auskunft hätten geben können, stan- Insbesondere zeitliche oder auch personelle Zusammen-         den dem Ausschuss nicht zur Verfügung. hänge von Geldzuwendungen an eine Partei und Regie- rungshandeln aber begründen solche Zweifel an ein-            Mit der ebenso freundlichen Unterstützung durch die ka- wandfreiem Handeln der Entscheidungsträger und                nadischen Behörden und dem Einverständnis des Zeugen legitimieren die parlamentarische Hinterfragung von de-       Karlheinz Schreiber konnte dessen Vernehmung in Toron- ren politischer Glaubwürdigkeit. Dies gilt erst recht für     to erfolgen. den Fall, dass empfangene Gelder bei einer Partei ver- Keinen Erfolg hatte der Ausschuss in der Umsetzung sei- deckt behandelt wurden. nes Beschlusses, die Zeugen Dr. Steinmann und Prof. Sind aber solche Parallelen von verdeckten Geldzuwen-         Dr. Senn, beide schweizerischer Nationalität, vor dem dungen und Regierungshandeln festzustellen, so ist es         Ausschuss zu hören. Dr. Steinmann von der UBS-Bank in keine Zumutung, sondern politische Pflicht, dass die Ver-     der Schweiz und Prof. Dr. Senn, ehemaliger Präsident der antwortungsträger „eine vertrauenswürdige Politik“            UBS Bank und Aufsichtsratsvorsitzender der Siemens nachweisen und dabei auch einzelne Vorgänge – Geldzu-         AG, waren zu einer Aussage in Deutschland nicht bereit. gänge und politische Entscheidungen – auf Nachfrage           Hinsichtlich einer Aussage in der Schweiz verwiesen sie überprüfbar dokumentieren.                                    auf die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die schweizerischen Behörden, die jedoch vom schweizeri- b)       Recht und ungeschriebene Verhaltensregeln            schen Bundesamt für Justiz nicht erteilt wurde. Maßstab für die Bewertung des festgestellten Sachver-         Dies war ein Rückschlag für die Arbeit des Ausschusses. halts ist zum einen das Recht, im Falle dieses Ausschus-      Der Ausschuss hatte sich von der Vernehmung dieser Zeu- ses vor allem der Umgang mit dem Transparenzgebot des         gen weitere Aufschlüsse zur tatsächlichen Herkunft von Grundgesetzes und dem Parteiengesetz. Zum anderen             2 Mio. DM versprochen, die im Jahr 1990 auf Konten der sind es ungeschriebene, sachgerechte Regeln für den Um-       CDU-Stiftung Norfolk in der Schweiz bar eingezahlt wor- gang der Politik mit wirtschaftlichen Interessen.             den waren und im Zusammenhang mit mutmaßlichen, verdeckten Spenden der Firma Siemens an die CDU ste- „Denn kein Verfassungsstaat, auch nicht die auf der ge-   hen könnten. schriebenen Verfassung des Grundgesetzes ruhende rechtsstaatliche parlamentarische Demokratie in der b)      Aktenbeiziehung im Ausland Bundesrepublik Deutschland, kann ohne Beachtung solcher ungeschriebener Verhaltensregeln auskom-         Der Ausschuss konnte mehrere Beweisbeschlüsse auf Ak- men. Wer sie nicht beachtet, handelt nicht rechtswid-    tenbeiziehung im Ausland bzw. bei der Staatsanwaltschaft rig oder gar strafbar. Er verletzt aber mehr als nur     Augsburg, die Akten unter Spezialitätenvorbehalt der ab- guten Stil.“ (BT-Drs.10/5079 S. 271).                    gebenden ausländischen Stellen erhalten hatte, nicht Der Ausschuss macht sich diese Grundsätze, die der Be-        durchsetzen. Auch insoweit scheiterten die Aufklärungs- wertung von CDU/CSU und FDP im Bericht des Flick-             bemühungen des Ausschusses an den Rechtshilfeüberein- Untersuchungsausschusses bereits im Jahr 1986 zugrunde        kommen mit den betreffenden Staaten (Liechtenstein, gelegt wurden, zu eigen.                                      Frankreich und Kanada), die eine Überlassung von Un- terlagen nur an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, nicht aber an parlamentarische Untersuchungsausschüsse II.      Grenzen und Verhinderung                             zulassen. der Aufklärung 1.       Grenzen der Aufklärung                               2.      Verhinderung der Aufklärung a)       Zeugen im Ausland                                    a)      Verschwundene Akten im Bundeskanzleramt Der Ausschuss hatte die Vernehmung einer Reihe von            Schriftliche Unterlagen und Akten bilden eine wesentliche ausländischen Zeugen beschlossen, konnte diese aber we-       Grundlage nicht nur für die innere Ablauforganisation, gen der auf die Arbeit von parlamentarischen Untersu-         sondern auch für die Nachvollziehbarkeit staatlichen Han- chungsausschüssen nicht erstreckten Rechtshilfeüberein-       delns in Ämtern und Verwaltungen. Mittels der in ihnen kommen bzw. der im Ausland geltenden rechtlichen              enthaltenen Aufzeichnungen und Verfügungen kann auch Regelungen nicht vernehmen.                                   jede Bundesregierung ihre politischen Entscheidungspro- zesse und die jeweiligen Entscheidungsgründe dokumen- So wäre es für die Beweisaufnahme zum Untersuchungs-          tieren und bei Bedarf gegenüber Parlament und parlamen- komplex Leuna/Minol von Bedeutung gewesen, etliche in         tarischen Untersuchungsausschüssen nachweisen. diesem Zusammenhang maßgebliche Zeugen französi- scher Nationalität zu hören. Im Fall des Zeugen Alfred        Der Ausschuss ist bei konkret von ihm geprüften politi- Sirven, dem ehemaligen Manager des französischen Kon-         schen Entscheidungen und deren Zustandekommen unter zerns Elf Aquitaine, konnte der Ausschuss mit freundli-       der Regierungsverantwortung von Bundeskanzler a. D. cher Unterstützung der französischen Justizbehörden und       Dr. Kohl auf eine Vielzahl von Ungereimtheiten und Ver- dem Einverständnis des Zeugen eine Befragung in einer         dachtsmomenten für nicht korrektes Verhalten gestoßen,
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Drucksache 14/9300                                       – 364 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode die den Verdacht der Einflussnahme auf politische Ent-        zeigen, ob sich die CDU mit ihrer Verweigerung zur Auf- scheidungen im Zusammenhang mit verdeckten Geldzu-            klärung vorhandener Verdachtsmomente einen guten wendungen an die CDU begründen. Um so wichtiger               Dienst erwiesen hat. wäre es aus Sicht des Ausschusses gewesen, neben den nur sehr eingeschränkt glaubwürdigen Aussagen maßgeb-         c)      Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen bei licher Zeugen auf vollständige schriftliche Unterlagen zu             der CDU und Vorenthaltung von Unterlagen einzelnen Untersuchungskomplexen zurückgreifen zu                     durch Horst Weyrauch können. Der Ausschuss hat festgestellt, dass die Vorschrift, an die Der Ausschuss hat infolge der disziplinarrechtlichen Vorer-   sich Dr. Kohl, Dr. Lüthje, Weyrauch und Dr. Kiep hin- mittlungen durch Bundestagsvizepräsident a. D. Dr. Hirsch     sichtlich der Parteispenden über Jahrzehnte hinweg ge- festgestellt, dass im Bundeskanzleramt in der Zeit der        halten haben, die Vorschrift im Parteiengesetz war, die es Regierungsverantwortung von Bundeskanzler Dr. Kohl            ihnen erlaubte, nach Ablauf der im Parteiengesetz be- Akten in erheblichem Umfang manipuliert wurden oder           stimmten Zeit Buchhaltungsunterlagen zu vernichten. völlig verschwunden sind. Die Möglichkeit, Entschei-          Der Ausschuss hatte den Verweis der Zeugen auf die ge- dungsprozesse der Regierung Kohl anhand von Akten und         setzlichen Aufbewahrungsfristen hinzunehmen. Unterlagen zu prüfen, insbesondere zu politischen Ent- scheidungen, in deren Zusammenhang Gelder verdeckt an         Dennoch bleiben erhebliche Zweifel an der Glaubwürdig- die CDU geflossen sind, deren Herkunft aber konkreten         keit ihrer Aussagen, wenn sie sich unter Bezugnahme auf Spendern zugeordnet werden kann, wurde hierdurch zum          vernichtete Unterlagen auf fehlende Erinnerung zu Fragen Teil wesentlich erschwert, zum Teil völlig unmöglich.         des Ausschusses berufen. Es gibt vielmehr Hinweise, die dem Ausschuss Anlass zu der Annahme geben, dass der bei Auch zu Aktenüberlassungen seitens der damaligen Bun-         der Verschleierung von Geldquellen maßgeblich mitwir- desregierung an frühere parlamentarische Untersu-             kende Weyrauch noch über Unterlagen verfügt, die für die chungsausschüsse, z. B. zur Untersuchung der Privatisie-      Arbeit des Ausschusses von Belang sind. rung von Leuna/Minol, sind Manipulationen und verschwundene Originalakten festzustellen.                    Am 27. April 2001 ließ Weyrauch über seinen Rechtsan- walt in einem von der ARD („Bericht aus Berlin“) ausge- Der Ausschuss ist überzeugt, dass es sich bei den festge-     strahlten Interview erklären: stellten Lücken und Veränderungen in den Aktenbestän- den nicht um Zufälligkeiten, sondern offensichtlich um           „Er [gemeint ist Weyrauch] hatte Vollmacht auf den gezielte Handlungen mit erkennbarer Absicht handelt, be-          Konten. Wie jeder Bevollmächtigte, hätte er seine stimmte sachliche, personelle oder politische Vorgänge            Vollmacht überziehen, missbrauchen und veruntreuen einer Nachprüfung nach dem Regierungswechsel im Ok-               können. Er hat sie aber eben immer nur weisungs- tober 1998, so etwa auch durch einen parlamentarischen            gemäß benutzt und über den Umfang seiner Benut- zung Rechnung gelegt, informiert und dabei ist es ge- Untersuchungsausschuss, zu entziehen. blieben. Es gibt keinen einzigen Fall, in dem Herr Weyrauch seine Vollmachten überschritten hätte. (...) b)      Verhinderung eines Unterausschusses zum                   Das können wir belegen.“ Untersuchungskomplex Leuna/Minol Der Ausschuss entnimmt dieser Äußerung, dass Weyrauch Bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Arbeit des Aus-         über Unterlagen zu Geldern an die CDU verfügt, die er schusses wurde deutlich, dass die Beweisaufnahme zum          dem Ausschuss vorenthält. Untersuchungsgegenstand Leuna/Minol einer umfassen- deren Vorbereitung bedurfte, als diese im normalen Ab-        Dem Protokoll über das von der CDU mit Weyrauch im lauf der Ausschussarbeit möglich war. Es hätten umfang-       Februar 2000 geführte Gespräch konnte der Ausschuss reiche Aktenbestände gesichtet und ausgewertet werden,        die Angabe Weyrauchs entnehmen, Unterlagen aus den weitere Aktenbeiziehungen vorbereitet und auf dieser          Jahren 1994 bis 1996 seien anlässlich eines Büroumzugs Grundlage in Aussicht genommene Zeugenvernehmun-              der Weyrauch & Kapp GmbH innerhalb des Hauses gen systematisch vorbereitet werden müssen. Im Übrigen        verloren gegangen. Entgegen dieser Angabe erhielt der waren die festgestellten Ergebnisse zweier bereits voran-     Ausschuss über den Bundesgeschäftsführer der CDU gegangener Untersuchungsausschüsse zum gleichen The-          Dr. Hausmann im Verlauf des Jahres 2001 Unterlagen von menkomplex sowie unzählige zwischenzeitlich erfolgte          Weyrauch aus den Jahren 1995 und 1996, die Auskunft Medienveröffentlichungen zu sichten und aufzubereiten.        zur Frage des endgültigen Verbleibs der 100.000 DM- Spende Schreibers an Dr. Schäuble geben. Vor diesem Hintergrund beantragte die Fraktion der SPD die Einsetzung eines Unterausschusses, die jedoch von         Diese und weitere dem Ausschuss durch Weyrauch vor- enthaltene Unterlagen könnten auch Dr. Kohl, dessen der CDU/CSU-Fraktion verweigert wurde. Dies hat die Erinnerung an von ihm vereinnahmte Gelder sich zur Arbeit des Ausschusses zu diesem wichtigen Untersu- Missbilligung des Ausschusses exakt an den Aufbewah- chungsgegenstand nicht nur stark beeinträchtigt, sondern rungsfristen orientiert, eine genauere Erinnerung an die auch eine notwendige umfassende Aufklärung zum Kom- Herkunft vereinnahmter Gelder ermöglichen. plex Leuna/Minol unmöglich gemacht. Hieran zeigt sich exemplarisch, dass CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss              Der Ausschuss ist überzeugt, dass der Hinweis auf die nicht an Aufklärung interessiert war. Die Zukunft mag         Aufbewahrungsfristen bzw. – auch anlässlich von „Um-
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                    – 365 –                             Drucksache 14/9300 zügen“ – verschwundene und vernichtete Buchhaltungs-          Absurde reichende Ehrenwortrechtfertigung nicht einfach unterlagen von Dr. Kohl und seinen Mithelfern als nicht       hingenommen, sondern weitere Schritte zur Wahrheits- glaubhaft sowie als bloße Schutzbehauptung zu bewerten        findung ergriffen hätte. ist, um ihre vorsätzlich verkürzte Erinnerung zu rechtfer- Glaubwürdigkeit verspielt hat die neue CDU-Führung tigen. auch, indem sie die Rücküberweisung von 1 Mio. DM von Dr. Kiep an die CDU, die mit an Sicherheit grenzender d)      Verweigerte Aufklärung der neuen Führung              Wahrscheinlichkeit aus dubiosen Quellen in der Schweiz der CDU                                               stammt, nicht mit Entschiedenheit ablehnte bzw. an den Der Ausschuss war in seinen Beweiserhebungen auf die          Bundestagspräsidenten abführte. Unglaubwürdig ist die Mitarbeit der betroffenen politischen Parteien, so vor al-    CDU unter Vorsitz von Dr. Merkel auch deshalb geblie- lem auch der CDU angewiesen. Das Verhalten der politi-        ben, weil sie vom Landesverband der CDU in Hessen schen Parteien bei der Aufklärung sie belastender Vor-        16 Mio. DM angenommen hat, deren ursprüngliche Her- würfe ist Maßstab ihrer Glaubwürdigkeit und prägt das         kunft ungeklärt ist. öffentliche Bewusstsein für Demokratie und Rechtsstaat-       Die Wahrheit über das wirkliche Ausmaß verdeckter Gel- lichkeit maßgeblich mit. Dieses gilt gerade auch dann,        der, die raffiniert in den Einflussbereich von Dr. Kohl ge- wenn eigene Aufklärungsbemühungen Nachteile gegen             schleust wurden, scheut die amtierende CDU-Führung bis die betroffene Partei nach sich ziehen.                       heute. Aus keinem anderen Grund als aus der Furcht vor Der Ausschuss musste feststellen, dass die Aufklärung         der Offenbarung weiterer verdeckter Konten und dunkler der Führung der CDU insgesamt nur als Flucht vor der          Geldwege nimmt die CDU die Weigerung Dr. Lüthjes hin, Wahrheit und den damit verbundenen weiteren politi-           ihr Zugang zu einem Konto zu eröffnen, welches bei der schen und finanziellen Selbstbelastungen bezeichnet           Schleusung von Geldern über das Ausland eine zentrale Rolle gespielt hat. Eine Heranziehung von Dr. Lüthje im werden kann. Zwar sind von ihr eine Reihe von Unterla- Wege der Klage auf Auskunft könnte die Aufklärung der gen, meist auf konkrete Anforderung des Ausschusses, Herkunft illegaler Gelder wesentlich voranbringen. übergeben worden. In wesentlichen Bereichen der Auf- klärung blieb sie jedoch weitere Mithilfe und eigene An-      Gleiches gilt nach Überzeugung des Ausschusses für die strengungen schuldig.                                         Weigerung des langjährigen Wirtschaftsprüfers der CDU Weyrauch, weitere bekannt gewordene Konten und hie- So hätte der Ausschuss erwartet, dass die CDU nach dem        rüber abgewickelte Geldflüsse im Rahmen des von ihm Vorliegen von Berichten der von ihr eingesetzten Wirt-        für Zwecke der CDU eingerichteten Anderkontensystems schaftsprüfer weitere Schritte zur Aufklärung unter-          offenzulegen, aus dem auch Dr. Kohl erhebliche Mittel zu nimmt. Diese sind aber ausgeblieben, obwohl die um-           seiner Disposition empfing. fangreichen Berichte die für die Aufklärung wesentliche Frage nach der Herkunft der von Dr. Kohl und seinen Mit-      e)      Aufklärungsverweigerung durch Zeugen helfern gesammelten Gelder unbeantwortet ließen. Statt weitere Maßnahmen gegen die Verantwortlichen zu er-           Der Ausschuss vermisst bei einer Reihe für die Auf- greifen, wie dies die SPD gegen die Verantwortlichen für      klärung maßgeblicher Zeugen schon die Bereitschaft, zur die rechtswidrige Finanzpraxis im Unterbezirk Köln tat,       Aufklärung beizutragen. akzeptierten die Parteivorsitzenden Dr. Schäuble und Dr.      Für ihre weitreichenden Auskunftsverweigerungen mach- Merkel die im Umfang zwar ansehnlichen, ihrem Gehalt          ten Dr. Kohl, Dr. Kiep, Weyrauch und Terlinden eine Viel- nach aber spärlichen Auskünfte und überwiegenden Aus-         zahl von Gründen geltend, die sie zum Teil auch mitei- kunftsverweigerungen von Dr. Kohl, Dr. Kiep, Dr. Lüthje,      nander kombinierten. Teilweise hatte der Ausschuss diese Weyrauch und Terlinden.                                       Gründe hinzunehmen, insbesondere soweit auf laufende strafrechtliche Ermittlungen gegen diese Zeugen hinge- Glaubwürdigkeit in ihren Aufklärungsbemühungen hätte wiesen wurde. die CDU dadurch herstellen können, dass sie die Auf- klärungsverweigerung Dr. Kohls und seiner Mithelfer           Der Ausschuss hat aber insgesamt den Eindruck gewon- nicht hinnimmt, diese in zivilgerichtlichen Verfahren zur     nen, dass diese Zeugen nicht gerechtfertigt Aussagen zur Rechenschaft heranzieht, ihre Auskunftsbereitschaft ggf.      Sachverhaltsaufklärung selbst dann verweigern, wenn sie mit Schadenersatzklagen befördert und so die in den Ein-      ohne Gefahr einer Selbstbelastung Auskünfte geben flussbereich der CDU geflossenen Großspenden mindes-          könnten. Auf die Spitze getrieben hat dies der Zeuge tens für die letzten fünf, besser noch für die letzten zehn   Terlinden, der die Aussage verweigerte, ohne seine Jahre veröffentlicht. Dass darüber hinaus Parteiordnungs-     Gründe hierfür glaubhaft darzulegen. Hierfür mögen eine bzw. Parteiausschlussverfahren nicht einmal in Erwägung       Reihe unterschiedlichster Motive eine Rolle spielen. Im gezogen wurden, zeigt deutlich, dass die neue CDU-            Fall der Zeugen Dr. Kiep, Weyrauch, Terlinden und wahr- Führung sich vom Verhalten ihres ehemaligen Parteivor-        scheinlich auch Dr. Lüthje können steuerliche bzw. steuer- sitzenden und seiner Mithelfer nicht distanziert hat.         strafrechtliche Hintergründe ursächlich sein, für den Fall nämlich, dass nicht nur die Herkunft von Geldern, son- Wichtig für das öffentliche Rechtsbewusstsein und das         dern vor allem auch deren letztlicher Verbleib offenbar Ansehen von Politik und Parteien wäre es gewesen, wenn        würden. Möglich ist auch, dass bei wahrheitsgemäßer die CDU-Führung die Weigerung ihres langjährigen Vor-         Aussage die Gefahr der Entdeckung weiterer bisher un- sitzenden, seine Geldquellen zu benennen, und seine ins       bekannter Konten bzw. Geldquellen bestehen würde.
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Drucksache 14/9300                                         – 366 –                 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Der Zeuge Dr. Kohl war bei seinen umfangreichen Aus-            das Büro von Dr. Kohl in Berlin. Erst zwei Tage später kunftsverweigerungen, die in der Version angeblich gege-        sandte Terlinden eine im Vergleich zum Entwurf in we- bener Ehrenworte ihren Höhepunkt fanden, offensichtlich         sentlichen Passagen geänderte Antwort an den damaligen in erster Linie an der Erhaltung seiner Integrität in der Öf-   CDU-Vorsitzenden Dr. Schäuble. Der Ausschuss hat An- fentlichkeit interessiert. Seiner „Ehre und seiner Würde        lass davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um einen wegen“ habe er so handeln müssen und auch, um vor der           Einzelfall handelt. Hieran wird deutlich, dass den zaghaf- „Weltöffentlichkeit“ sein „Gesicht“ zu wahren. Dies mag         ten Aufklärungsbemühungen der CDU zu Beginn des ihn dazu bewogen haben, seine Version eines Schweige-           Skandals von Anfang an mit Obstruktion begegnet wurde. gelübdes selbst um den Preis der eigenen Lächerlichkeit         Eine Variante verdeckter Abstimmung erkennt der Aus- vor dem Ausschuss und der Öffentlichkeit aufrechtzuer-          schuss in vorgefundenen Schreiben des Zeugen Dr. Lüthje halten. Der Wahrheit jedenfalls und der Entkräftung der         sowie einem Schreiben des Zeugen Dr. Born, die beide an gegen ihn erhobenen Vorwürfe ist Dr. Kohl damit nicht           Dr. Kohl gingen. näher getreten. So schilderte Dr. Born in seinem Schreiben vom 20. Ja- Nicht wenige der vom Ausschuss gehörten Zeugen, allen           nuar 2000 „noch einmal kurz die in diesem Zusam- voran wiederum Dr. Kohl, aber auch die Zeugen Dr. Kiep,         menhang relevanten Fakten“ und beschreibt Dr. Kohl Weyrauch, Dr. Lüthje, Terlinden sowie Holzer und                ausführlich, wie es nach seiner Kenntnis zu den Millionen- Schreiber zeigten sich gegenüber den Medien bei weitem          Spenden des Ehepaars Ehlerding an die CDU gekommen auskunftsfreudiger als gegenüber einem Untersuchungs-           ist. Angesichts eines möglichen Zusammenhangs der ausschuss des Deutschen Bundestages. Die wesentliche            Ehlerding-Spende mit der Zuschlagsentscheidung über Ursache dieser Scheinaufklärung ist sicherlich darin zu         die Privatisierung der Eisenbahnerwohnungen drängt sich finden, dass Zeugen vor Untersuchungsausschüssen, nicht         dem Ausschuss der Verdacht auf, dass insbesondere über aber vor den Medien an die Wahrheitspflicht gebunden            den Zeitpunkt der Spendenanbahnung eine Abstimmung sind. Der Ausschuss missbilligt das Verhalten dieser Zeu-       vorgenommen worden ist. gen, wenn sie sich zwar ausführlichst in den Medien zu untersuchungsrelevanten Sachverhalten äußerten, aber            Der Zeuge Dr. Lüthje fertigte Anfang Dezember 1999 ein dem Ausschuss und dem Deutschen Bundestag Rede und              Papier für Dr. Kohl, in dem er Dr. Kohl dessen Nicht- Antwort weitestgehend schuldig blieben.                         kenntnis der von Schreiber an Dr. Kiep und Weyrauch übergebenen 1 Mio. DM attestierte und Dr. Kohl um- In einigen Fällen aber verfehlte selbst die nach dem            fassend über seine Aussage bei der Staatsanwaltschaft Grundgesetz und der Strafprozessordnung bestehende              Augsburg informiert. Die Notiz Dr. Lüthjes ließ Dr. Kohl Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage ihre Wir-            zusammen mit der Aussage Dr. Lüthjes vor der Staatsan- kung. So stehen die Zeugen Dr. Kiep sowie Baumeister            waltschaft von einem Vertrauten bei Dr. Lüthje abholen. und Dr. Schäuble aus den in der Öffentlichkeit ausgiebig        Der Zeuge Dr. Kohl musste in seiner Aussage vor dem erörterten Gründen im Verdacht einer wahrheitswidrigen          Ausschuss zugestehen, dass Dr. Lüthje vier bis fünf wei- Aussage vor dem Ausschuss.                                      tere Aufzeichnungen für ihn gefertigt hat. f)      Abstimmung von Aussagen                                 Auch die Aussage des Zeugen Weyrauch vor der Staats- anwaltschaft Augsburg ließ Dr. Kohl sich zukommen. Der Der Ausschuss hat in mehreren Fällen deutliche Hinweise         Zeuge Terlinden gab das ihm offensichtlich von für die Abstimmung von Aussagen. Dies begründet weit-           Weyrauch überlassene Vernehmungsprotokoll an Dr. Kohl reichende Zweifel am Wahrheitshalt der Angaben dieser           weiter. Erst dieser weitere Akt verdeckter Informations- Zeugen und an deren grundsätzlicher Bereitschaft, zur           beschaffung war dann selbst für die Führung der CDU Aufklärung beizutragen.                                         Anlass genug, die Zusammenarbeit mit Terlinden zu be- enden. So musste der Ausschuss zur Kenntnis nehmen, dass der Zeuge Weyrauch in mehreren „Vereinbarungen“ mit dem             Der Zeitpunkt der Weiterreichung einer Spende innerhalb Zeugen Dr. Kiep eine Abstimmung über Aussagen zu                der CDU war in einem weiteren Fall Gegenstand eines Sachverhalten zu erreichen suchte, die Gegenstand der           Abstimmungsversuchs. Der Zeuge Schornack wollte mit Untersuchungen des Ausschusses waren. Diese „Verein-            einem Schreiben an Weyrauch erreichen, dass dieser ihm barungen“ wurden dem Ausschuss erst nach der Verneh-            Modalitäten und den Zeitpunkt der Weiterleitung der mung Dr. Kieps bekannt und dies auch nur deshalb, weil          Spende an Weyrauch bestätigt, die 1994 von Schreiber an Dr. Kiep nach Auffassung von Weyrauch sich nicht an             Dr. Schäuble geleistet worden war. Es blieb allerdings bei diese Vereinbarungen hielt.                                     einem Versuch Schornacks, da er von Weyrauch keine Antwort erhielt. Dies führte dazu, dass dem Ausschuss Der Zeuge Terlinden stimmte ausweislich der dem Aus-            sich offensichtlich widersprechende Angaben der Zeugen schuss vorliegenden Unterlagen seine Stellungnahme ge-          Schornack und Weyrauch zu der Frage vorliegen, wann genüber den von der CDU eingesetzten Wirtschaftsprüfern         die Übergabe der 100.000 DM (Schreiber-Spende an mit dem Zeugen Dr. Kohl ab. Zu diesem Zweck sandte              Dr. Schäuble) von Schornack an Weyrauch erfolgte. Damit Terlinden den Entwurf seiner Stellungnahme auf konkrete         ist aber auch die Version Weyrauchs, er habe die Fragen der Wirtschaftsprüfer nach den Treuhandkonten,           100.000 DM erst im November 1995 erhalten, in Frage ge- weiteren existierenden Konten oder Barvermögen sowie            stellt. Sollte nämlich Weyrauch das Geld bereits im „April/ nach Namen möglicher Geldgeber Dr. Kohls zunächst an            Mai“ 1995 erhalten haben, so die Aussagen von
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                   – 367 –                             Drucksache 14/9300 Schornack und Baumeister, ist zu fragen, wo das Geld bis     von ihm beförderten politischen Entscheidungen der Bun- November 1995 verblieben ist.                                desregierung unter Bundeskanzler a. D. Dr. Kohl ange- nommen zu haben. Er ist deshalb vor dem Landgericht Der Ausschuss hat vielmehr den Verdacht, dass Weyrauch       Augsburg wegen Bestechlichkeit angeklagt. die 100.000 DM auf das Anderkonto Nr. 24 980-12 bei der Hauck-Bank in Frankfurt eingezahlt hat. Dies bestätigen      Im Dunkeln liegt bis heute die dubiose Rolle, die Unterlagen, die dem Ausschuss vorliegen. Hiernach            Dr. Pfahls nach seinem Wechsel in die Privatwirtschaft zahlte Weyrauch im Juni 1995 gestückelt mehrere Beträge      bei der Privatisierung von Leuna/Minol gespielt hat. Es auf dieses Konto ein, die in der Summe den Betrag von        steht jedenfalls fest, dass er an einem Gespräch gemein- 100.000 DM ergeben. Bei dem Konto 24 980-12 handelt          sam mit Holzer und Vertretern des französischen Elf-Kon- es sich um jenes Konto, über welches Dr. Kohl nach Fest-     zerns im Bundeskanzleramt teilnahm und mehrere Milli- stellungen der Staatsanwaltschaft Bonn frei disponierte.     onen DM aus den an Holzer geflossenen Provisionen über Konten geschleust wurden, deren wirtschaftlich Berech- Der Ausschuss konnte weiterhin Aussagen von Schreiber tigter Dr. Pfahls war. entnehmen, dass dieser sich wiederholt mit Weyrauch ge- troffen hat und bei diesen Gelegenheiten untersuchungs-      In einem Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsi- relevante Sachverhalte besprochen wurden.                    denten Dr. Stoiber vom 9. Oktober 1997 nennt Schreiber die „Beteiligten“ am Thyssen/Bear Head Industrie- Eindeutige Abstimmungshinweise fanden sich in den dem Projekt, hierunter auch den ehemaligen Staatssekretär Ausschuss vorliegenden Kalendern der Büroleiterin von Dr. Pfahls. Anlässlich seiner Vernehmung durch den Aus- Dr. Kohl. Hieraus war zu entnehmen, dass sich Dr. Kohl schuss in Toronto äußerte sich Schreiber gegenüber den im zeitlichen Umfeld von Zeugenvernehmungen wieder- holt mit Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion im Unter-          Medien wie folgt: suchungsausschuss zu Gesprächen über untersuchungs-             „Herr Pfahls hatte seine Orders in Sachen Bear Head, relevante Themen getroffen hat. Der Obmann der CDU/               wo er mit mir zusammen gearbeitet hat – das kann ich CSU-Fraktion hat in einer Vernehmung als Zeuge vor dem            Ihnen heute sagen von Herrn Strauß. Nicht ich musste Ausschuss diese Treffen und Gespräche bestätigt und wei-          dem Herrn Pfahls nachrennen, sondern er ist mir ter dazu ausgeführt, dass er die Gespräche für völlig nor-        nachgerannt. So einfach war das.“ mal hält und diese im übrigen mit Kenntnis der Führung der CDU stattgefunden haben. Die CDU/CSU-Fraktion            Der Ausschuss konnte den Zeugen Dr. Pfahls schon gar hat dieses Verhalten ebenfalls gebilligt.                    nicht zur Vernehmung laden, da Dr. Pfahls flüchtig, ver- mutlich im Ausland untergetaucht ist und von der Ziel- Der Ausschuss missbilligt dies und hält es zumindest für     fahndung des Bundeskriminalamtes gesucht wird. eine Verletzung guten Stils seitens der Ausschussmitglie- der der CDU/CSU. Zugleich zeichnet dieses Verhalten ein      h)      Verweigerung der Aktenherausgabe wahres Bild der Aufklärungsbereitschaft der CDU, wenn                durch die CDU Hessen sich deren Vertreter im Ausschuss zu Gesprächen mit ei- nem Zeugen treffen, dessen Finanzgebaren und politisches     Im Zuge der Aufklärungsarbeit zu den widerrechtlichen Fi- Regierungshandeln im Zentrum der Untersuchungen eines        nanzpraktiken beim Landesverband der CDU in Hessen Parlamentsausschusses steht, welches sie als Mitglieder      traf der Ausschuss bei seinen Aktenbeiziehungen auf eine dieses parlamentarischen Gremiums kontrollieren und un-      Front der Verweigerung, die so gar nicht der vom CDU- tersuchen sollen. Nicht zuletzt wird hierdurch auch die      Landesvorsitzenden und Hessischen Ministerpräsidenten Ernsthaftigkeit der Aufklärungsbereitschaft der gesamten     Koch angekündigten „brutalstmögliche[n] Aufklärung“ CDU in Zweifel gezogen, deren Bundestagsfraktion             entsprach. Der Ausschuss mußte seine Aktenbeiziehungen schließlich ebenso wie die anderen im Bundestag vertrete-    erst im Wege langwieriger Klagen durchsetzen, was die Ar- nen Fraktionen für diesen Untersuchungsausschuss ge-         beit des Ausschusses deutlich verzögerte und erschwerte. stimmt haben. Für den Ausschuss steht daher fest, dass die Erst wenige Wochen vor Ende der Beweisaufnahme sind politische Verantwortung hierfür nicht nur bei Dr. Kohl wichtige Akten beim Ausschuss eingegangen, die Hin- und dem Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss weise auf weitere nicht in den Rechenschaftsberichten der Schmidt liegt, sondern auch bei der Parteivorsitzenden CDU aufgeführte Großspenden enthalten. Der größte Teil Dr. Merkel und dem Fraktionsvorsitzenden Merz. der von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterla- gen der CDU ist dem Ausschuss nicht zugeleitet worden. g)      Untergetauchter Zeuge Staatssekretär                 Der Ausschuss ist der Überzeugung, dass die CDU Hes- a. D. Dr. Pfahls (CSU)                               sen dem Ausschuss mutwillig Akten vorenthalten hat. Der frühere Staatsekretär im Bundesverteidigungsminis- terium und ehemalige Präsident des Bundesamtes für Ver-      III.    Die illegale Finanzpraxis der CDU fassungsschutz, Dr. Holger Pfahls, ist vom Ausschuss als Zeuge benannt worden. Der Zeuge Pfahls sollte Aus-           1.      Missachtung des Transparenzgebots und künfte vor allem zum Untersuchungskomplex Panzerlie-                 Verstöße gegen die Publizitätspflicht ferungen nach Saudi-Arabien, zum Komplex Leuna/                      durch die CDU unter der Führung von Minol und auch zum Bear Head-Projekt geben.                          Dr. Kohl Im Zusammenhang mit den Panzerlieferungen nach               Dr. Kohl und seine Mithelfer mussten zugestehen, dass sie Saudi-Arabien steht Dr. Pfahls im Verdacht, Geld für die     fortgesetzt und bewusst gegen die ihnen durch Art. 21 GG
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Drucksache 14/9300                                       – 368 –                Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode in Verbindung mit § 25 PartG auferlegte Verpflichtung             geforderte Transparenz der Parteifinanzierung dient verstoßen haben, über die Herkunft ihrer Einnahmen öf-            der Sachgerechtigkeit und Offenheit der Wahlentschei- fentlich Rechenschaft abzulegen und ihre Geldgeber in             dung und kann sich damit auf den Wahlerfolg der ein- den Rechenschaftsberichten der CDU namentlich zu nen-             zelnen Partei auswirken“ (BVerfGE 24, 300, 332 f.). nen. Sie haben dieses Verfassungsgebot systematisch über Jahrzehnte hinweg missachtet und für die CDU praktisch        c)      Umgehung der innerparteilichen „außer Kraft“ gesetzt.                                                Willensbildung a)       Täuschung der Wählerinnen und Wähler                 Indem Dr. Kohl und seine Mithelfer Gelder unbekannter Herkunft vereinnahmt und diese Gelder am offiziellen Indem Dr. Kohl und seine Mithelfer Gelder für die CDU         Geldkreislauf der CDU vorbei an Parteigliederungen und vereinnahmt haben, ohne deren Herkunft gegenüber der          einzelne Mitglieder verdeckt weitergeleitet haben, wurde Öffentlichkeit auszuweisen, haben sie Wählerinnen und         die innerparteiliche Willensbildung der CDU über die Wähler über ihre Geldquellen getäuscht und diese bei den      Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft unterlaufen. Der Wahlentscheidungen in die Irre geführt.                       Ausschuss geht zudem davon aus, dass Dr. Kohl mittels Nach der in mehreren Entscheidungen während der ver-          solcher Gelder an führende Verantwortliche in den Lan- gangenen Jahrzehnte wiederholten Rechtsprechung des           desverbänden auch Personalwahlen und Abstimmungen Bundesverfassungsgerichts handelt es sich um ein zentra-      heimlich zu beeinflussen suchte. les Gebot der Verfassung, dem Dr. Kohl und seine Mithel-      Der Ausschuss erkennt hierin einen massiven Verstoß ge- fer zuwidergehandelt haben. Bereits in seinem Urteil vom      gen Art. 21 GG. Nach dem Urteil des Bundesverfassungs- 24. Juli 1979 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt:  gerichts (BVerfGE 85, 264, 319 f.) soll nämlich die Re- „Das Grundgesetz verwehrt Spenden an politische Par-       chenschaftspflicht gemäß Art. 21 GG ebenso bewirken, teien grundsätzlich nicht. Artikel 21 GG gewährleistet   dass dem Gebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG, demzufolge den Parteien Freiheit vom Staat, nicht jedoch absolu-    die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grund- ten Schutz vor dem Einfluß finanzkräftiger Einzelper-    sätzen entsprechen muss, Genüge getan wird. Um der de- sonen, Unternehmen und Verbände. Der Gefahr, dass        mokratischen Integrität der Parteien selbst willen ist da- anonyme Großspender durch ins Gewicht fallende fi-       her die Einnahmen- wie auch – seit der Ergänzung des nanzielle Zuwendungen auf die längerfristige Zielset-    Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG durch das 35. Gesetz zur Ände- zung der begünstigten Partei oder sie berührende         rung des Grundgesetzes vom 21. Dezember 1983 – die innerparteiliche Entscheidungen von Einzelfragen ein-    Ausgabenwirtschaft der Parteien offenzulegen. zuwirken versuchen, um so indirekt mehr oder minder großen Einfluß auf die staatliche Willensbildung zu      d)      Missachtung von Verfassungsorganen gewinnen, begegnet das Grundgesetz durch das in Ar-      Der Ausschuss hat festgestellt, dass Dr. Kohl und seine tikel 21 Abs. 1 Satz 4 GG an die Parteien gerichtete     Mithelfer den mehrfach erklärten Willen des Gesetzge- Gebot, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Re-     bers und des Bundesverfassungsgerichts zur Publizitäts- chenschaft zu geben. (...) Diesem Verfassungsgebot       pflicht der politischen Parteien fortgesetzt und bewusst kommt zentrale Bedeutung zu. Es zielt darauf ab, den     missachtet haben. Prozess der politischen Willensbildung für den Wähler durchschaubar zu machen und ihm offenzulegen, wel-       Seit der erstmaligen Verabschiedung des Parteiengesetzes che Gruppen, Verbände oder Privatpersonen durch          im Jahr 1967 haben sich die politischen Parteien, der Geldzuwendungen auf die Parteien politisch einzu-        Deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht wirken suchen. Der Wähler soll über die Herkunft der     wiederholt, auch aus Anlass von festgestellten Verstößen ins Gewicht fallenden Spenden an politische Parteien     gegen das Transparenzgebot, mit dem Parteiengesetz be- korrekt und vollständig unterrichtet werden und die      fasst. Unter maßgeblicher Beteiligung des CDU-Vorsit- Möglichkeit haben, daraus seine Schlüsse zu ziehen.“     zenden und langjährigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dr. Kohl hat der Gesetzgeber das Parteien- b)       Verletzung der Chancengleichheit und des             gesetz mehrfach reformiert, zumeist nach Entscheidun- Wettbewerbs politischer Parteien                     gen des Bundesverfassungsgerichts. Stets wurde hierbei am Transparenzgebot nach Art. 21 GG und § 25 PartG als Dr. Kohl und seine Mithelfer haben den demokratischen         unverrückbarem Bestandteil unserer Rechtsordnung fest- Wettbewerb der politischen Parteien verfälscht und sich       gehalten. unter Umgehung von Verfassung und Gesetz Vorteile ver- schafft, indem sie den mit der CDU konkurrierenden po-        Der Ausschuss stellt weiterhin fest, dass Dr. Kohl den litischen Parteien Informationen über ihre Geldgeber und      Deutschen Bundestag getäuscht hat, indem er entgegen deren zu vermutende Interessen vorenthalten haben.            seinem Amtseid, den er anlässlich seiner Wahl als Bun- deskanzler der Bundesrepublik Deutschland mehrmals Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu festgestellt: vor dem Deutschen Bundestag leistete, fortgesetzt das „Zum verfassungsrechtlichen Status einer Partei            Transparenzgebot des Grundgesetzes missachtet und das (Art. 21 I GG) gehört das Recht, im Rahmen des Mög-      Parteiengesetz gebrochen hat. Im Rahmen dieses Amtsei- lichen feststellen zu können, ob und in welchem Um-      des hatte Dr. Kohl dem Deutschen Bundestag versichert, fang private Geldgeber auf andere Parteien durch         dass er das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wah- Spenden einzuwirken suchen. Die von Art. 21 I 4 GG       ren und verteidigen werde.
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode                        – 369 –                             Drucksache 14/9300 Der Ausschuss missbilligt dieses Verhalten Dr. Kohls. Ein         rechtswidrige Praxis ungebrochen fort, verfeinerten sogar solches Verhalten ist eines deutschen Bundeskanzlers un-          ihre Methoden der Herkunftsverschleierung von Geldern würdig und beschädigt das Amt. Dr. Kohl ging offenbar             und bauten ihr verdecktes Finanzierungssystem aus. davon aus, dass er den Amtseid trotz seines verfassungs- und gesetzwidrigen Verhaltens schwören kann, weil die-            Die Einrichtung eines diffizilen Netzes von Treuhandan- ser Eid nach unserer Rechtsordnung nicht strafbewehrt             derkonten in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg, ist. Ein ähnlich gestörtes Verhältnis zum Recht und zu de-        über das große Geldbeträge ausschließlich in bar geschleust mokratischen Verhaltensregeln zeigte Dr. Kohl, wenn er            wurden, und die Vorschaltung von Liechtensteiner Stiftun- betonte, seine rechtswidrigen Verstöße gegen das Partei-          gen unter Phantasiebezeichnungen wie „Norfolk“ und engesetz seien nicht strafbar. Der Ausschuss hält diese           „Zaunkönig“ als Kontoinhaber im Ausland weisen Paralle- Auffassung Dr. Kohls für fatal in ihrer Wirkung auf das           len zu Praktiken auf, die aus dem Bereich der Organisier- allgemeine Rechtsbewusstsein. In ihr zeigt sich die für das       ten Kriminalität und der Geldwäsche bekannt sind. Gemeinwesen überaus schädliche Haltung, dass alles er-            Dr. Kohl war hierbei nach Überzeugung des Ausschusses laubt sei, was staatlicherseits nicht unter Strafe gestellt ist.  über Jahrzehnte hinweg die treibende Kraft. Obwohl die Abgeordneten der SPD im Bericht des Flick-Untersu- e)       Untaugliche Rechtfertigungsversuche                      chungsausschusses bereits 1986 zu bedenken gaben, dass Dr. Kohls für sein widerrechtliches Handeln              „die Entgegennahme von Bargeld dieser Größenordnung Dr. Kohl suchte sein widerrechtliches Handeln wiederholt          per Umschlag“ durch Dr. Kohl „gegen die Grundsätze po- durch den Hinweis zu rechtfertigen, dass auch die Kon-            litischer Kultur verstößt“ und „Parteivorsitzende darauf kurrenzparteien ihre Pflicht zur Rechenschaftslegung              bedacht sein müssen, dass nicht einmal der Anschein ei- nicht erfüllt hätten. Der Ausschuss missbilligt diese Auf-        ner Kumpanei zwischen Geldgeber und Empfänger ent- fassung Dr. Kohls. Sie ist keine taugliche Entschuldigung         stehen kann“, hielt Dr. Kohl an der Entgegennahme hoher für einen Verstoß gegen Verfassung und Gesetz, der nicht          Bargeldbeträge von mehreren Hunderttausend DM wie dadurch besser wird, dass auch andere ihn begehen.                selbstverständlich fest und praktizierte dies sogar in sei- nem Dienstzimmer als Bundeskanzler. Des weiteren hat der Ausschuss festgestellt, dass Dr. Kohl die ihm obliegende gesetzliche Verpflichtung zur Offen-           Der Ausschuss hat demnach festgestellt, dass Dr. Kohl barung seiner Geldgeber dadurch zu umgehen sucht, in-             und seine Mithelfer selbst die direkte Ermahnung eines dem er auf angeblich gegenüber den Geldgebern abgege-             parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht zum bene Ehrenworte, sie nicht zu nennen, verwies. Nach               Anlass genommen haben, ihr öffentliches und breit dis- Auffassung des Ausschusses ist diese Erklärung Dr. Kohls          kutiertes Fehlverhalten in der Zukunft zu korrigieren. weder glaubhaft noch ist sie geeignet, den von ihm zu ver-        Des weiteren fuhr Dr. Kohl, entgegen den eindringlichen antwortenden Rechtsbruch zu entschuldigen. Ehrenworte             Ermahnungen zu künftiger Gesetzestreue, mit verfeiner- – wenn sie denn gegeben wurden – vermögen im demo-                ten Methoden darin fort, von ihm vereinnahmte Gelder kratischen Rechtsstaat einen Gesetzesverstoß nicht zu             entgegen der Verfassung und den Bestimmungen des Par- rechtfertigen oder gar zu heilen. Nach Verfassung und Ge-         teiengesetzes der Öffentlichkeit vorzuenthalten. setz ist Dr. Kohl vielmehr gehalten, die Namen seiner Geldgeber zu nennen. Diese Verpflichtung hat nach wie             Der Ausschuss konnte Veröffentlichungen in den Medien vor Bestand.                                                      entnehmen, dass Dr. Kohl schon zu Beginn der achtziger Jahre Legenden erstellen ließ, die vertuschen sollten, dass 2.       Keine Rückkehr zum Recht                                 er außerhalb des offiziellen Buchungskreislaufs der CDU Gelder vereinnahmt und verwendet hat, die – wenn sie be- „Ich schwöre, dass ich...das Grundgesetz und die Ge-           kannt geworden wären – schon damals Hinweise auf die setze des Bundes wahren und verteidigen werde (...)“.        Existenz eines illegalen Finanzsystems bei der CDU er- So lautet der von Dr. Kohl geleistete Eid vor dem Deut-           bracht hätten. schen Bundestag anlässlich seiner Wahl in das Amt als             So schilderte der Zeuge Dr. Lüthje in „handschriftlichenAuf- Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland in den               zeichnungen“ im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, Jahren 1982, 1983, 1987, 1990 und 1994.                           dass Dr. Kohl sich Ende 1982, vor seiner Einlassung gegen- Der Ausschuss hat festgestellt, dass die Hauptverantwort-         über der Staatsanwaltschaft Bonn im Ermittlungsverfahren lichen für die bereits im Zuge der sog. Flick-Affäre vor-         gegen Eberhard von Brauchitsch u. a. sowie vor seiner Zeu- gefundenen illegalen Finanzpraktiken der CDU, allen               genaussage vor dem Flick-Untersuchungsausschuss, „mit voran Dr. Kohl sowie Dr. Kiep, Dr. Lüthje, Weyrauch und           der dringenden Bitte“ an Dr. Lüthje wandte, dieser müsse Terlinden, den Weg einer Rückkehr zum Recht nicht an-             sich „ein Konzept und eine glaubwürdige Argumentation getreten sind.                                                    einfallen lassen für die Abwicklung dieser Spenden“ – es handelte sich um Barspenden von von Brauchitsch an Sie haben die eindringlichen Ermahnungen zur künftigen            Dr. Kohl – „und ihreWeiterleitung in den Bereich der Schatz- Beachtung von Verfassung und Parteiengesetz, die der              meisterei. Dass dies in jedem Fall eineArgumentation an jeg- Bericht des Flick-Untersuchungsausschusses sowie der              licher Wahrheit vorbei sein würde, interessierte Kohl nicht“. Abweichende Bericht des Abgeordneten Otto Schily (An- lage 1 zu BT-Drs. 10/5079) enthielten, völlig außer Acht          In seiner damaligen schriftlichen Einlassung vor der gelassen. Vielmehr setzten sie ihre verfassungs- und              Staatsanwaltschaft Bonn und seiner späteren Aussage vor
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Drucksache 14/9300                                      – 370 –                 Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss der             tung durch das Verfahren veranlassten ihn denn auch zu 10. Wahlperiode bestätigte Dr. Kohl dann den Erhalt ein-     einem dem Ausschuss vorliegenden kritischen Vermerk zelner Barzuwendungen seitens des Flick-Konzerns und         an Dr. Kohl und letztlich wohl zu seinem Ausscheiden aus deren „ordnungsgemäße“ Verbuchung bei der Schatzmei-         den Diensten der CDU-Schatzmeisterei. sterei der CDU. Zur Einkehr angehalten hat ihn vermutlich ein Hinweis Gleichwohl sind die von Dr. Kohl zugestandenen Zahlun-       des Landgerichts auf ein vom Angeklagten Dr. Lüthje un- gen nach den Feststellungen des Ausschusses weder in         ter dem 22. Februar 1984 verfasstes „Memo“, in dem den Jahren des Eingangs der Spenden bei Dr. Kohl noch        Dr. Lüthje zur Verteidigungsstrategie aller durch die Er- zu einem späteren Zeitpunkt in den Rechenschaftsberich-      mittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn im Zu- ten der CDU veröffentlicht worden, d. h. weder ihr Ein-      sammenhang mit Parteispenden Betroffenen festhielt: gang noch ihre Verwendung sind jemals bei der CDU aus- gewiesen worden.                                                „Der Weg durch die Steuerinstanzen muss mit sturer Be- harrlichkeit gegangen werden. In Langzeitverfahren Dr. Lüthje stand über viele Jahre mit im Kernbereich der          gewinnen Argumente allein schon durch Wiederholung illegalen Finanzpraktiken der CDU und war eine der Per-           an Gewicht. Wesentlich: Die Feststellungen der Steu- sonen des Vertrauens von Dr. Kohl, auf die dieser nach ei-        erfahndungsstelle werden in keinem Punkt anerkannt. genem Bekunden seine Politik gebaut hat. Der Ausschuss            Mögen einzelne Punkte auch offensichtlich richtig er- hält diese Äußerung des Zeugen Dr. Lüthje im Kern für             scheinen. Die Geschlossenheit der Abwehr ist ein ei- glaubhaft, selbst wenn er andere Einlassungen später kor-         genes Argument (Argument „an sich“) auf das derje- rigiert und eingeschränkt hat.                                    nige verzichtet, der ein Teilgeständnis liefert.“ Auch der von 1972 bis 1992 amtierende Schatzmeister          Der Ausschuss hat im Verlauf vor allem der Vernehmungen der CDU, Dr. Kiep, hat aus den damaligen Ermahnungen         der Zeugen Dr. Kohl, Dr. Kiep, Weyrauch und Terlinden keine Lehren gezogen. Er war maßgeblich beteiligt an der     den Eindruck gewonnen, dass diese hinsichtlich ihrer Be- fortgesetzten Vereinnahmung verdeckter Gelder für die        reitschaft, zur Aufklärung beizutragen, das von Dr. Lüthje CDU und Mitbeteiligter am Geldverschleierungs-System         1984 aufgeschriebene „Argument an sich“ tief verinner- über die Schweiz, über das Anderkontensystem sowie           licht haben. nicht zuletzt sogar über seine eigenen Konten. Dr. Lüthje war es auch, der anlässlich des Jubiläums von Sein Bestreiten, hiervon Kenntnis gehabt zu haben, hält      Weyrauch im Jahr 1997 dem Drang nicht widerstehen der Ausschuss für völlig unglaubhaft und für eine bloße      konnte, die Rettung der Kanzlerschaft Dr. Kohls durch Schutzbehauptung, wie die Einlassungen des Zeugen            seine und Weyrauchs Falschaussagen, verpackt in einer Dr. Kiep überhaupt in vielerlei Hinsicht zweifelhaft sind.   launigen Rückschau, offenzulegen. Der Ausschuss ist nach Abwägung aller Aussagen Dr. Kieps und anderer zu dessen Angaben der festen Überzeugung,        3.       Gelder unbekannter Herkunft an die CDU dass Dr. Kiep nicht in allen Punkten vollständig und wahrheitsgemäß ausgesagt hat.                                Der Ausschuss hat festgestellt, dass der Bundespartei der CDU, Landes- und Kreisverbänden sowie einzelnen Ver- Es war schließlich Dr. Kiep, der gemeinsam mit Weyrauch      antwortlichen der CDU auf Bundes- und Landesebene im Jahr 1991 1 Mio. DM in bar in St. Margrethen in der       über Jahrzehnte hinweg Gelder in zweistelliger Millio- Schweiz für die CDU in Empfang genommen hat, die kei-        nenhöhe – 20 Mio. DM sind ein unterer Anhaltspunkt – nen Eingang in die Rechenschaftsberichte der CDU fand.       zugeflossen sind, deren tatsächliche Herkunft unbekannt Wenige Monate zuvor, im Mai 1991, war Dr. Kiep zudem         ist. im Zusammenhang mit der Spendenpraxis der Staatsbür- gerlichen Vereinigung vor dem Landgericht Düsseldorf         Angaben zur Herkunft der Gelder leisteten die zur Aus- wegen fortgesetzter Beihilfe zur Steuerhinterziehung ver-    kunft fähigen Dr. Kohl, Dr. Kiep, Terlinden und Weyrauch urteilt worden. Bis September 1992 lief das gegen dieses     nicht. Dr. Lüthje war wenigstens teilweise zu schriftlichen Urteil gerichtete Revisionsverfahren vor dem Bundesge-       Auskünften bereit. richtshof.                                                   An dieser Verweigerung, zur Herkunftsklärung der Gel- Nach Überzeugung des Ausschusses steht fest, dass            der beizutragen, sind nach der Feststellung des Ausschus- Dr. Kiep im Verlauf seiner Schatzmeistertätigkeit offen-     ses auch die von der CDU eingesetzten Wirtschaftsprüfer bar jegliches Unrechtsbewusstsein abhanden gekommen          gescheitert. Dies konnte der Ausschuss ihren schriftlichen ist. Der Ausschuss geht auch davon aus, dass der Zeuge       Berichten entnehmen. Dr. Kiep entgegen seinen Aussagen vor dem Ausschuss in die Gründung der in Liechtenstein verborgenen CDU-           a)       2,1 Mio. DM unbekannter Herkunft Stiftung Norfolk und deren Konten in der Schweiz einbe-               an Dr. Kohl zogen und umfänglich informiert war. Zu den Geldern unbekannter Herkunft aus dem Zeitraum Bei Dr. Lüthje scheint wenigstens seine Verurteilung im      1993 bis 1998 zählen auch die von Dr. Kohl zugestande- Jahr 1991 vor dem Landgericht Düsseldorf Wirkung er-         nen Bargelder in Höhe von 2,1 Mio. DM, deren Herkunft zielt und sein Unrechtsbewusstsein wiederhergestellt zu      der Zeuge Dr. Kohl unter Verweis auf angeblich gegenüber haben. Aufkeimende Skrupel und die öffentliche Belas-        den Geldgebern abgegebene Ehrenworte nicht offenbart.
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