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-17- Weitere Tatsachen hatte er nicht glaubhaft zu machen, weil er sonst Beweismittel ge- gen sich selbst hätte schaffen müssen und somit sein Auskunftsverweigerungsrecht vereitelt worden wäre. War der Kläger nacn allem berechtigt, auf al_le von ihm nicht beantworteten Fragen die Auskunft zu verweigern, durfte weder das Ordnungsgeld gegen ihn ergehen noch durften ihm die durch die Weigerung veranlaßten Kosten aufgegeben werden, § 70 Abs. 1 StPO. Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 VwGO, §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO. ;.. / { \ Rechtsmittelbelehrung Gegen dieses Urtefl stehtden Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Ober- verwaltungsgericht zugelassen· wird. Di~ Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils zu ·beantragen. ·Der Antrag.ist bei dem Verwaltungsgericht Ber:lin,...Kirchstraße .7, .1 0557 Berlin zu stellen. Er muss das angefochtene Urteil bezeichnen, .F,erner sind in dem ' Antrag die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist Für das Verfahren vor dem. Oberverwaltungsgericht besteht Vertretungszwang; dies gilt auch für den Antrag auf Zulassunq der Berufung. Danach muss sich jeder Beteilig- te; soweit er einen Antrag· stellt, durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Perso- ( nen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder An- gestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst ver- treten lassen. Wichmann Richard Böcker Br./sw . :;;::9:·...,...._~-ti-gt___ r.JV J Justizangestellt_e als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle 405
Dokument 32 DEUTSCHER BUNDESTAG 11011 Berlin, den 14. April 2000 14. Wahlp~riode · Platz der. Republik I 1. Untersuchungsausschuss Dienstgebäucie: Dorotheenstraße 97 "Parteispenden" Fernruf: 030/227-32853/32854 - Der Vorsitzende " Telefax: 030/227-3627 I An das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Tun11Straße 91 10559 Berlin-Moabit Abschrift Der 1. Untersuchungsausschuss des 14. Deutschen Bundestages - veJireten dur'cb seinen Vorsitzenden Volker Neumann, MdB - beantragt, gegen den Zeugen Hans Terlinden, Klarastr. "1 0, 55116 Mainz, - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Plöger, Lilienweg 22,53501 Grafschaft- zur Erzwinglll,1g des Zeugnisses gemäß§ 70 Abs. 2 StPO die Haft anzuordnen und zu vollstrecken ... Begründung A. Der Antragsgegner hat als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss in der 12. öffentlichen Sitzung am 23. März 2000 und erneut in der 14. öffentlichen Sitzung am 6. April 2000 nach Verlesung einer vorbereiteten Erklärung jegliche Aussage zur Sache verweigert, ohne Tatsa- chen vo rzutragen, auf die ein Recht zur Zeugnis- bzw. Auskunftsverweigerung hinsichtlich · der vom Vorsitzenden und den Ausschussmi tgliedern an den Antragsgegner gerichteteten Fragen gestützt werden kötmte. 406
.·...... I - 2- Der Antragsgegner war aufgrund der Beweisbeschlüsse 14-32 vorn 20. Januär 2000 (Anla~. · ge I) und 14-119 vorn 24. Februar 2000 (Anlage 2) mit Schreiben vorn 25. Februar 2000 (Anlage 3) unter Angabe des Beweisthemas z.ur Vernehmung vor dem Ausschuss. arn 23. März 2.000 ordnungsgemäß geladen worden. ' . . ' . In. diesem Termin verlas der Antragsgegner - nach. ordnungsgemäßer Belehrung und seiner Vernehmung zur Person - eine vorbereitete schriftliche Erklärung, in der er in 12 Punkten zp- ·einzelnen Aspekten des Untersuchungsauftr(iges Stellüng bezog ( Stenographisches Protokoll der 12. Sitzung am 23 ..März 2000, öffentlicher Teil, Anlage 4, Seiten 6-8). Im Rahmen dieser Erklärung verWeigerte der Antragsgegner die Aussage zu alleri weiteren Fragen unter Berufung auf ein -ur,nfa,ssendes Auskunftsverweigerungsrecht analog § 136 Abs. 1 Satz.2 StPO. Dabei kündigte er an, selbst auf Fragen, deren Beantwortung ihn riicht der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder. Ordnungswidrigkeit aussetzen wqrde, nicht zu antworten ( Stenographisches Protokoll der 12 ..Sitz~ng, Anlage 4, S.eite 7) .. Dem Antragsgegner wurden daraufhin vom Vorsitzenden und Mitgliedern des Untersu- chungsausschusses Fragen zu Themenb~reichen des Untersuchungsauftrages gestellt, deren Beantwortung nach Auffassung der Mitglieder keine Gefahr der Strafverfolgung fur den .An- trags.~egner nach sich ziehen :würde. Beisp{elsweise wurde der Antragsgegner zu seiner Tä- tigkeit in den siebziger und achtziger Jahr_en fur den Landesv.erhand der CDU in Rheinland- Pfalzbefragt oder auch zu dem ganz aktuellen Ereignis, inwieweit. er von der Wirtschaftsprü:- fungsgesellschaft Ernst & Young im Rahmen deren Prüfauft-rages dll;rch die CDU angespro- . chen worden sei. Der Antragsge~ner hat zu all~n an ihn gerichteten Fragen·geschwiegen (Ste- nographisches Protokoll der 12. Sitzung, Anlage 4, Seiten 9-q). Dem Rechtsbeistand des Antragsgegn.ers wurde im Anschluss .daran Gelegenheit . . gegeben, zu Verfahrensfragen Stellung zu nehmen (Stenographische~ Protokoll der 12. Sitzung, Anlage 4, Seiten 14-17). 407
I -3- Der Ausschuss hat den Antragsgegner auf§ 56 StPO hingewiesen und aufgefordert, die Tat- sachen glaubhaft zu machen, auf die er seine Verweigerung des Zeugnisses stützt. Er wurde zudem 11-uf die Möglichkelt. der Abgabe einer eidlichen Versicherung gemäß.§ 56 Satz 2 StPO · hingewiesen(Stenographisches Protokoll der 12. Sitzung, Anlage 4, Seite 16 und 11 f.). Eine ' . . Glaubhaftmachung hat der Antragsgegner jedoch abgelehnt; er berief sich nach Beratung. mi~ seinem Rechtsbeistand weiterhin auf sein seiner Auffassung nach bestehendes umfassendes I . Aussageverweigerungsrecht analog§: 136 StPO (Stenographisches Protokoll der 12. Sitzung, Anlage 4, Seite 16). In .einer daraufhin . anberaumten nichtöffentl_ichen Beratungssitzung hat der .. Ausschuss ., nach eingehender Prüfung der vom Antragsgegner vorgetragenen Rechtsposition festgestellt, dass :( diesem kein umfassendes Schweigerecht analog § 136 StPO zusteht. Aber auch eine Ver-· dichtung des Auskunftsverweigerun~srechts ~es § 55 StPO zu einem allgemein umfassenden · Aussage- bzw. Zeugnisv~rweigerungsrecht ·hat der Ausschuss n~ch eingehe~ der Erörterung . aufgrunddes weiten Umfangs dys Untersuchungsauftrages und des zu untersuchenden Zeit- raumes nicht .anerkannt und den folgenden Feststellungsbeschluss gefasst (Stenographisches Protokoll der 12. Sitzung, Anlage 4, Seite 17): "Der Zeuge HANS TERLINDEN verweigert umfassend das Zeugnis zur.Sache, ohne dass er sich auf die gesetzlichen Gründe der§§ 52 bis 55 StPO, die gemäß Ai'l. 44 GG auf Beweiserhebungen des Untersuchungsausschusses sinngemäß Anwendt;ng finden, berufen kann. ßin Auskw~f6ver•veigerungsrecht nach § 55' StPO kann dem Zeugen nur im Hinblick auf die BeanMortuizg konkrete]· Einzel- fragen zustehen. " · Darüber hinaus hat der Untersuchungsausschuss gegen den Antragsgegner zur Erzwingung seiner Aussageein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 DM verhängt und ihm dies noch im Vernehmungstermin bekanntgegeben(Stenographisches Protokoll der 12. Sitzung, Anlage 4, Seite 17). Der Antragsgegner wurde schließlich fur den 6. April 2000 erneut geladen und ihm wurde fur den Fall der fortgesetzten Zeugnisverweigerung die Beantragung yon Beugehaft angedroht (Stenographisches Protokoll der 12. Sitzung, Anlage 4, Seite 17 f.). 408
- 4- ·Der Ordnungsgeldbescheid vom 28. März 2000 (Anlage 5) wurde dem Prozessbevollmäch- tigten des Antragsgegners arn 30. März 2000 zugestellt. Gegen die Festsetzung des Ord- nungsgeldes, die Kostenüberbürdung und die Androhung der Beugehaft hat der Antragsgeg- ner mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vorn 29. März 2000 Klage vor dem Ver- .waltungsgericht Berlin (Az. VG 2 A 42.00) erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Im Rahmen der ern'euten Zeugenvernehmung in der 14. öffentlichen Sitzung des Untersu- chungsausschusses arn 6. April 2000 erklärte der Antr.agsgeg~er wiederum, er werde keinerl~i Fragen zur Sache beantworten. (Das Stenographische Protokoll der 14. Sitzung wird sofort nach Fertig~tellung als Anlage 6 nachgereicht.) ( Dem Rechtsbeistand des Zeugen wurde danach erneut die Möglichkeit gegeben, ausführlich . zu der umfassenden Zeugnisverweigerung des Antragsgegners Stellung zu nehmen. - Im Anschluss daran wurde dem Antragsgegner noch einmal eine Reihe von Fragen gestellt, bei denen eine Berufung des Antragsgegners aufein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO nach Ansicht des Ausschusses nicht in Betracht kommt, da - unter Berücksichtigung seiner in der 12. Sitzung nach Belehrung zur Wahrheitspflicht verlesenen Erklärung - bei ·. wahrheitsgemäßer Beantwortung der Fragen eine Gefahr straf- oder ordnungsrechtlicher Ver- folgung nicht vorstellbar ist, jedenfalls vorn Antragsgegner nicht glaubhaft gemacht wurde.' Die Fragen betrafen - neben eindeutig verjährten Vorgängen - vor allem zwei Sachverhalts- komplexe: Zum einen bezogen sie sich auf die Summe von 1,146 Mio. DM, die im Jahre 1997 von der CDU/CSU-Fraktion an die Partei übergeben wurden und dort- nach eigener Einlassung des Antragsgegners in seiner Erklärung - offiziell im Rechenschaftsbericht als "Sonstige Einnah- men" aufgeführt sind; zum anderen betrafen sie den Komplex der Millionenspende der Ehe-. leute Karl und Ingrid Ehlerding im Jahr 1998 in Höhe von 3,3 Mio. DM an die CDU und die Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von ca. 2,6 Mio. DM im Zusammenhang mit der Privatisierung von Eisenbahnerwohnungen, die vom Antragsgegner nach dessen eigener Einlassung vermittelt wurde und die ebenfalls offizie11 Eingang in die Rechenschaftsberichte der CDU gefunden hat. 409
-5- · Beispielsweise wurden durch den Vorsitzenden zu d~esen Sachverhalts)wmple~en die folgen- den Fragen gestellt: (Das Stenographische Protokoll der 14 ..Sitzung wird sofort nach Fertig- stellung als Anlage 6 nachgereicht.) Zu den Fraktionsgeldern: In Ihrer Erklärung im Rahmen der Zeugenvernehmung in der letzten Sitzung des Untersu- chungsausschussesam 23. März 2000 hatten Sie unter Punkt 6 dargelegt, dass Sie yon der CD V- Bundestagsfraktion Gelder erhalten haben, die zum Teil als "Sonstige Einnahmen" bei der Bundespartei verbucht und teilweise als Barmittel ven1<endet worden sein sollen.· ·.Gehe ich Recht in derAnnahme,dass es sich hierbei um die 1,146 Millionen DM aus ei- nem am 17.12.1996 aufgelösten Konto der Fraktion gehandelt ht;rt, über das in der letzten Zeit ... in der Presse ·ausführlich berichtet worden ist? Sind diese Gelder in bar an Sie übergeben worden? - Schildern Sie uns bitte diesen Vor;_ . gang genauer. . Von 1-v(mz erhielterz Sie das Geld? Was wurde bei der Übergabe des Geldes besprochen? Können Sie uns .sagen, woher diese Gelder stammen? .·Erhielten Sie Anweisungen, wie mit diesen Geldern zu veJfahrenßei? Weis veJ;cinlassten Sie nach der Übergabe des.Geldes? Das Geld solllängere Zeit krankheitsbedingt im Safe gelagert. worden sein, bevor es an ' . Hen·n Weyrauch weitergegeben -i.vurde. Wenn ja, wie lange 'war dies und gab es denn . niemander1, der Sie im K!·ankheit.~falle vertreten hat? .. Zum Komplex Eisenbahnerwohnungen!Ehlerding: ' . . Sie schilderten, dass Sie im August 1998 Herrn Ehlerding begegnet sind undinit ihm über die Möglichkeit einer Spende gesprochen haben Bei welcher Gelegenheit, welchem An- . lass, trafen Sie Herrn Ehlerding? · 410
- 6- Wurden Sie einander vorgestellt? Wenn ja, von l·vem und vor welchem Hintergrund? Haben Sie über den Vorgang "Verkauf der Eisenbahnerwohnungen" bereits vor dem Treffen mit Herrn Ehlerding im August 1998 Kenntnis gehabt? · Wenn ja, woher und in welchem Zusammenhang haben Sie darüber mit wem gesprochen? War Ihnen zumindest der Name Ehlerding .bereits vor diesem ersten Treffen bekannt? Wennja, woher? -· Haben die Eheleute Ehlerdi:1g bereits vor dieser Millionenspende oder nachher die CDU mit Spenden beda~ht oder istdies nach Ihrer Kenntnis der einzige Spendenvorgang? Hat Siejemand aufdie Ehlerdings aufmerksam gemacht, eMa in dem Sinne, dass mit die- ( sen durch Sie zwecks Parteispenden Kontakt aufgenommen werden sollte? Werm ja, durch wenist dies geschehen. undin welchem Zusammenhang? Was genau war Inhalt Ihres Gesprächs mit Herrn Ehlerding im August 1998? Wen haben Sie im Anschluss an dieses Gespräch über dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt? Habf!;n Sie FrauEhlerdingjemals kennengelernt? Wenn ja, wann war.dies und worüber haben Sie mit ihr gesprochen? · Wann genau gingen die Spenden der Eheleute Ehlerding bei der CDU ein? Wen haben Sie nach Eingang der Spenden darüber il? Kenntnis gesetzt und war die Höhe ,/ .. , !I dieser Spenden jemals Gesprächsthema an Ihrem Aj·beitsplatz oder in. Gesprächen mit der Schatzmei~terei oder dem Parteivorsitzenden? Wie genau haben wir uns die Gewährung des zinslosen Darlehens vorzustellen? .Tfer hat hier wann undaufwessen Veranlassung dif!; Verhandlungen geführt? Sie haben erklärt, Sie hätten mit Herrn Ehlerding im AugiLst 1998 nicht über die Höhe einer möglichen Spende gesprochen. Waren Sie dann nicht doch etwas überrascht, als dann Ende 1998 solch hohe Einzelspenden bei der CDU eingegangen sind? Wie häufig sind nach Ihrer Kenntnis Einzeb.penden in dieser Höhe (3,3 A1io. DA1) und zinslose Darlehen in dieser Höhe (2, 6 Mio. DM) von Privatpersonen vorgekommen? ·Handelt es sich dabei also um häz!ftg az!ftretende T'orgänge? 411
- 7- Haben Sie nach Eingang der Spenden nochmals Kontakt mit den Eheleuten Ehlerding gehabt? JiVie genCLu wurde mit den eingegangenen Geldein weite!: ve1jahren? Der Obmann der SPD-Fraktion, Frank Hofmann, MdB, stellte darüber hinaus die folgenden Fragen: Herr Terlinden, Sie waren seit 1966 Landesgeschäft.~führer in Rheinland-Pfalz, ich glCLube bis 1989. 1982 wurde die Staatsbürgerliche Vereinigung at!fgelöst. Waren Sie in Ihrer Tätigkeit in Mainz mit dieser AI{jlösung befasst? Haben Sie damals Gelder der Staatsbürgerlichen Ve~·einigung übernommen? Wohin gingen diese Gelder? Ich möchte auch noch. im Zusammenhang mit den Fraktionsgeldern eine Frage stellen. Sie sagten uns gegenüber, der Zeitpunkt der Übergabe ist mir aus eigener Erinnerung nicht mehr bekannt. Ich frage Sie deshalb: Haben Sie bei der Anhönt~1g im Konrad-Adenauer-Haus am 3. Februar 2800 eine Aussage ge1nacht, in der Sie sich präzise an den Zeitpunkt der · Geldübergabe erinnern? Nach dem Ergebni.sprotokolldes Ge.sprächs am 3. Februar 2000 im Konrad-Adenauer- Haus sollen Sie folgendes gesagt haben: "Az.!f die Frage nach den Fraktion.sgeldern er- klärte Herr Tei-linden, dass er diese im Januar 1997 erhalten habe. Ob er bereits im De-. zember 1996 mit Herrn Hörster und Herrn Wettengel darüber gesprochen habe, war ihm· nicht erinnerlich. Zur Verwendung der Mittel bestätigte er die Zahlung an Herrn Hennig und mi(diesem darüber gesprochen zu haben, ob diese Zahlungfür Herrn Hennig per- sönlich oder für die Partei bestimmt war. Weiterhin bestätigte er die Zahlung at!f die Ge- haltskonten für Mecklenburg-Vorpommern, die Rechnung von Mannstein und an den Kreisverband Lud!4 igshajen. " Ich sehe darin einen Unterschied, wenn Sie sagen, Sie 1 können sich hier nicht erinnern, aber am 3. Februar 2000 konnten Sie sich noch genau erinnern. Ichfrage Sie deshalb nochmals, ob Sie dabei bleiben 1-vollen? 412
- 8- Die T-'ernehmung.von Herrn Weyrauch bei der Staatsamvaltschaft in Augsburg wurde der Bunde!>geschäftsstelle derCDU z~1geleitet. Wurde Sie Ihnen zugeleitet, haben Sie also die Vernehmung von Herrn Weyrauch er-: halten? An wen sollte dieser Brief mit der Vernehmung von Harn Weyrauch gegeben werden? Wem haben Sie diesen Brief gegeben? Wollen Sie dazu noch envas sagen? · Auch nach nochmaliger Belehrung darüber, dass er nur dann ein Recht habe, die Auskunft .auf eine Frage ZU verweigern, wenn er sich oder nahe Angehörige durch ihre Beantwortung der · Gefahr aussetze, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, blieb der Antragsgegner bei seiner Haltung,. keine einzige Frage zur Sache zu beantworten . .Der Ausschuss trat daraufhin erneut in eine Beratungssitzung ein und traf nach intensiver Be- ratung - unter Einbeziehung der durch den Rechtsbeistand des Antragsgegners vorgebrachten Argumente- den folgenden Feststellungsbeschluss: ,.Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die dem Zeugen Terlinden gestellten Fragen den Kernbereich 'des Untersuchungsauftrages betre.ffen und damit der · wahrheitsgemäßen Beantwortung dieser Fragen durch den Zeugen besondere Be- deutungjür den Fortgang derparlamentarischen Untersuchung zuzumessen ist. "· Darüber hinaus verabschiedete der Ausschuss den als Anlage 7 beigefugten Beschluss über die Beantragung der Anordnung von Beugehaft und gab diesen anschließend in der fortg~ setzten öffentlichen Sitzung dem Antragsgegner bekannt. 413
-9- B. Die Themen, zu denen der Antragsgegner aussagen soll, gehören zum Kernbereich des Unter- . . suchungsauftrages (Bundestags-Drucksachen 14/2139 und 14/2686 [Anlagen 8 und 9] in der Fassung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 18. Februar 2000, Anlage 1 0). Danach soll der Untersuchungsausschuss unter anderem "klären, I. (..) inwieweit Spenden, Provisionen, andere finanzielle Zuwendungen oder Vorteile direkt odF indirekt an 1. Mitglieder und Amtsträger der ehemaligen von CDU'CSU und F.D.P. getragenen Bun- desregierungen und deren nachgeordneten Behörden, 2. die die damaligen Bundesregierungen tragenden Parteien un.dloder Fraktionen und de- ren Funktionsträger oder deren Beauftragte oder . 3. sonstige Personen und Institutionen geflossen sind bzw. ge1-vährt wurden, die dazu geeignet H'aren, politische Entscheidungspro- zesse dieser Bw1desregierungen undloder deren nachgeordnete Behörden zu beeinflussen bzw. die tatsächlich politische Entscheidungsprozesse beiinjlusst·haben. (..) I I I. Weiterhin sollgeklärt werden, 1. ob und im11ieweit durch die Zuwendungen und Handlungen aus I. und II.' gegen die Be- stimmungen des Parteiengesetzes, gegen Amts- und Dienstpflichten, internationales Recht und internationale Verträge verstoßen worden ist, 2. ob und wie durch die steuerliche Behandlung solcher Zuwendungen oder durch unge- rech(fertigte Zahlungen aus ö.ffenthchen Haushalten die öffentliche Hand belastet wurde und 3. welche Personen von solchen Zuwendungen, den mit den Zahlungen verbundenen Geld- fLüssen, von den J·'orteil.sgewährungen und der steuerlichen Behandlung der Zuwendun- gen Kenntnis hatten. IV Sofern konla·ete tatsächliche Anhaltspunkte. bestehen, soll der Ausschuss auch klären,· inwie- weit Parteien, die nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz bestehende Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaftslegung über die Herkunft und Ve.nvendung ihrer Mittel und über ihr Vermögen verletzt haben, wer diese Pflichtverletzung begangen oder daran mitge- wirkt hat bn·v. davon Kenntnis hatte, ivoher die in den Rechenschaftsberichten _nicht oder nur · lückenhaft ausgewiesenen Einnahmen und Vermögensü·erte stammen und 1-velchen Zwecken sie dienten bn·v. wo diese verblieben. " (..) 414