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28-01'-00     11:19       Von-BEITEN BURKHARDT MITTL &WEGENER               +4969756095512                T-730  S.24/32 F-749 BBl.P MEYER UJSTENEERGER                                                      •g. dieser Konri war. Es liegt somit'der Verdacht nahe, dass die Sank diesbezi:lglich gegen die entsprechendEm schweizerischen Sorgfaltspflichtregeln veratossen hat. 6 Die wirtschaftliche Berechtigung gibt keine Ansprüche gegen die Bank, bildet aber ein klares Indiz fur ein vertragliches Verhältnis <Trauhandverhä!tnis) .zwischen Kontoinhaber una wirtschaftlich Berechtigtem. 3. Mö91lohe Treuhandschaft U_ Wie bereit~ ~inleitend dargea'tellt wurde, richtat &ich unsarar Main1-1n9 nach ein . .                                                                                     . mögliche& Vartragsvarhältnis. in$;;~e~ndare ein Treuhandverhältnis zwischen Hor~t Weyrauch und der CDU-Hesaen, nach deUlschem                           Recht~ Wir wurQen angefragtl die entsprechenden Regeln des schweizerischen Rechtes kurz darzulegen. Garnäss sr::hweizerischem Recht ist die Treuhand, die im vorUegendan Falle wohl die naheliagendste vertragliche Beziehung zwischen Horst Weyrauch und der CDU- Hessen wäre, ein Rechtsverhältnis, bei .dem Vermögenswerte semäss einer auch tormies gültigen Treuhandvereinbarung vom Treugeber auf den Treuhänder Ober- gehen mit der Massgabe, dass dieser die Werte nicht im eigenen . . sondern - im Normalfall-im Interesse des Treugebers verwende. Das schweizarische Recht                                               il kennt grundsätzlich. keine Aufspaltung des Eigenturnsbegriffes, weshalb das Eigen- tum am Treugut auf den Treuhänder übergeht. Der Treugaber behält obligatorischa Ansprüche gegenüber dem Treuhänder/ Für die Zwecke dieses Guti:ichtens brau- chen diese theoretischen fragen nicht weiter e-rörten werden. Wir können davon ausgehen~ dass bei Vorliegen einer Trcuh~nd~chl!lft z:wis~hen Horst Weyrauch und der COU-Hea~en die dingliohen und obligtrtorischen Reohte .am Tre1..191.Zt (den Vermcsan~wertan in dar Sank) b.ai Horst Weyrauch lag. Wäre qie ' ,,Die Schi~dskommis~ian kann die einer Verle:zung der Vereinb:.:nm.z iibe:rfiihne Jiank Z2( einer ~fi~.tr46 bi.r ;n., lO.J.Iilliar.eSI Frr=ke;r;. Wln.nonJ.zn;..•, An. l4 ..A.hs... l e~~ S:a.t;t VSS,  V~ 1917. 1159                                            000040
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2.B-D·HO     11:19     Von-BEITEN BURKHARDT MITTL &WEGENER            +4969756095512     T-730 5.25/32    F-749 BBLP MEYER LUSTENaERGER CDU~Hsssen Treugeber ge~esen, so hä:tte sie entsprechende obligatorische An- . spruche gegen Horst Weihrq~ch ·gehqbt. Es liegen uns itn Moment keine Dokllmente                vor~  in welcher die Treuhand .au$- drücklich festgehalten wurde. Auf der anderen Seite bestehen etliche lndi~ien, !.lie auf eine solche Treuhandschaft schliessen lassen. So hat ctie               uas auf Anfrage       hin lclar erklarr. dass sie als winschattlich aerechtigten die CQU-Heasen eracnte. Auch cJie Widmungserlc.lärung vom 13. Mai 1993 (Anlage 2}' von Casirnir Johannaa Prinz zu   SQyn-Wi-q:gen=!tein:--Serlebura ~ic:lt in die gleiche RichtL.Ing. Et bet1ründet seine '                                                                   ' Widmung damit, da~ die Gelder auf den vorbctehenden Konti im Jahre 1 993 in · die S~iftung eingebracht WQrd&.n, mit dem Hinwei• auf eine ent•prec::honda Spe~ial­ vollmac:ht des CDU-Landesverbandes Hessen. Aufgrund seiner VoJimqcht Ober die Konten Weyrauch und des offensichtlichen Einver$tändnlsses von Horst Weyrauch bestand hierfür lceir1e VeranlassLtng. Auch das Schreiben. von Horst Weyrauch vom . 17. Januar. 2000 an die UBS '(Anlage 13) bringt sein Verständnis, als Treuhänder I                                         , .                                              . für dia COU-H.essen gehandelt zu habenf zum Ausdruck~ und                   zwar offensichtlich auch. für die Phase, in der die Stiftung bttreits pestand . • Ptrekte Beweise in der Frage der Treuhandschaft könnte die aefraaung der Direkt- betroffenen oder allenfalls die Sichtung von Dokumentenf die sich in dan:tn Besitz befinden, bringen. Möglicherweise könnten weitere Bankakten in diesem Bareiche zusätzliche Aufschlü&ae bringen. 4. Fazit. EigemOmerin der fraglichen Gelder ist in der Zeit cies aastandes der drei Konti ale SBG bzw. deren        Recht~na.:ohtolge;rln,    die UBS. 1160                                    0 00 0 41
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zs-oi..:oo   11:20     Von-BE ITEN BURKHARDT MliTL & WEGENER       +4969756095512     T-730  S.26/32  F-749 BBLP MEYER 1.-USTENBERGER                                   - 10 ~ Als Kontoinhaber obligatorisch bzw. dinglich berechtigt an den Vermögenswerten im  Konto/Depot      we~r Horst Weyrauc:h. Verfugungsberec:htigt waren neben Horst Weyrauch awch die bevollmächti~ten Herren Casimir Johannas                ?rinz zu   Sayn- Wtttgenstein-Berteburg und Manfred Kanther. Ob ein - ·grundsatzlich deutschem Recht unterstehencies - Trewhandverh~ltnis zwl- scnen Horst Weyrauch und Qer cou-Hessen bestand, K.ann nlcht absctlllessend beurteilt werden. V. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE 1993 - 2000 '·' 1. Zur Zaunkönis Stiftung Sei der Zaunkönig Stiftung handelt es sich um eine Stiftung, deren              Genus~perech· tigte bestimmt o~er .bestimmbar sino und die daher ohne Eintragung ina Öffent- lichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein das Recht der Persönlichkeit er.. langt {Art. 557 Abs. 2 des Hechtensteinischen Personen- und Gese!lachaftsrechts nachstehend nPGR"). At..rfar~nQ der Zweckbestimmung der Statuten in Art. 4 der- selben in Verbjndung mit dem am Tage der Gründung erlassenen Beistatut steht fest, dass die Voraussetzung, dass Qie Bsgünatigten              bestimmt oder bestimmbar sain mussen, erfOitt ist.      t=s kann somit davon ausgegzmg~n werden, dass die Zaunkönig Stiftung ohne Eintr:ag~ng ins ÖftentlichJceitsregister das Recht der Per· sönlichkeit erlangt hEft. Da die Statuten der Zaunk.önig Stiftung auch sonst aUe 2wingend ertoroeriichen Inhalte gemass den elnscnlaglgen Gesetzesvorachritr:en aufweisen, ist davon aus· zugehen, cJass die Zaunkonig Stiftung gultig gegrundet wurde. Der Umstand, dass diese Statuten neben d~m Stiftungsvorstand (Stlftungsrat) auch einem sogenannten Beirat erhebliche Kampetanzen einräumen. tangiert die 1161                              000042
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2B-0<1-00    11 :20    Von-BE ITEN BURKHARDT MI TTL & WEGENER      +4969756095512       i-730  S.27/32   F-749 EBLP MEYER LUSTENBERGER                                        - 11 - Gültigkeit qer Stiftung grunds~tzlich nicht. Auch wenn die Bestimmungen über die Kompetenzen des 'Beirates gesetzwidrig wären, würde dies nur dlese Bestimmun- gen und damit diese Kompe1:enzen rechtsunwirksam machen, nicht jedoch die Sta- tuten als ganzes und damit auch nich1 die gültige Errichtung               der Zaunkönig StifR tung. unabhängig cavon tcann davon ausgegangen werden, dass die Strulctur der                     Zaun~ K.önig Stiftung mit einem Beirat neben dem Stiftungsrat und erheblichen Kompe- tenzen dieses    Bein~tcs    zulässig ist. Art. 5 61 FGR schränlct die möglichen Oraene einer Stiftung n~cht auf Qie IJtllichen Orgene wie Stiftungsvorstand (Stiftungerat) und Kontroll!it~lle ein, sondern;,ermöglicht dia Sch~ffuns weit~rar Organa lm Eln- 4elfall {"und dergleichen" in Art. 561 Abs. 1 PGR> und sieht insbesondere in Art. 561 Abs.    2 vor.   dass die Verleihung des StiftungsQenusses unabhängig von der Stiftung~verwaltung        einem b~sonderen Organ (Kollal:oren) übertragen w~rden ·lcann. Ob dieses besondere Organ a!a Kurator oder Protektor oder wie hier "Beirat" bezeichnet wird, ist. nebensächlich. Wesentlich ist nur, dass die Mijgllchkeit dar Einse~ung eines solchen Zusatzorganes in den Statuten vorgesehen sein muss, . epenso wie der Kompetenzbereich eines Organes in den Statuten ausreichend um- schri"eben und abgegrenzt sein muss. Demzufolge ist gemäss Statuteninhalt davon auszugehen, daGs der Beirat zulässi- gerweise daa Recht eingeräumt erhielt, Stiftungsrate :zu ernennen und abzuberl.$fen {Art. 8 d) der Statuten), bei allen Entscheidungen da~ Stiftung~rates mitzuwirken (Art. 9 der Statuten), Anträge auf Fassung von StrftungsratsbeschiQssen betref- fend 6elastung des Stifn.mgsvermögens, Änderung der Satzung, Erlass und Ände~ rung von Belstatuten sowle Auflesung aer Stiftung lU               stellen (Art. 10 b)  aer Sta- tuten, wobei &olc;;he Beschlüsse gemäss Art. 1 5 b) und Art. 16 der Stetuten vom stiftLingerat nur mit ZL..Istimmung das Beirates gafasst warfiert dOrfen} 1.1nd die Auf- sicht über die StTttungsverwaltung auszuüben (Art. 12 der Statuten}.. 1162 000043
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2B-01-00   11:20     Von-BE I TEN BURKHARDT MITTL & WE GENER      +49E9i56095512          T-i30 S.ZE/32  F-i49 BBLP MEY~ l.USTENBERGER                                         - , 2- Etwas fragwürdig ist leaiglich die Statutenbestimmung (Art. 12 Abs. 3), wonach das Seistatut die weiteren Befugnisse und Zwständigkeiten des Seirates regelt. Sollte damit die Einräumung weiterer Kompetenzen. die aus den Statuten nicht ableitbar wären, für den Beirat in Form eines Beistatuts angesprochen werden, so wären solche zusätzlichen Kompetsnzeinräumungen allenfalls ungültig. Ta~ächli9h wurde dem Beirat im Beistatut jedoch nur das Recht eingeraumt, Auszahlungen an aen im Beistatut ernannten 6egons"'gten vorzuschlagen und cturcnzutQhren. Hier- bei handelt es sich um den ureigensten Zweck eines solchen Beistatuts (siehe Art. 7 dt$r Statuten), nämlich die Festleguns dea Umfangs der Begümni9un9 aer Stif- tungabegünatigten. Nachdem der Seirat in den Stati.ftan                k.orra~t  armich-;igt wurde, beim Stiftunssr~t dßn Erlass und die Abänderung von Beistatuten solchen Inhalts {nämlich betreffend die Festlegung des Umfangs cler Begünstigung) zu beantragen und .der Stiftungsrat solche BeistatUten auch nur mit Zustimmung dea ßeirata er- IG~ssen darf, scheint e-& tron des Fehlans der Erwähnung dieser                 !<ompeten~    des Beirates in den Statuten unproblematisch 2u sein, auch die erwähnte zuaät:2:Jich Kompetenz des Beirates gernäss Jl der Seistatuten für zulässig anzusehen. Hierau$ kann eeschlossen ·werden, dass die Zaunkönig Stiftung gültig gegründet wurde und eine Stiftung mit der Struktur der Zaunkönig Stiftung gernäss liechten· . stainischem Recht zuläa8i8 ist. ,) 2. Eiaentumsverhältnfsse am Vermöeen der Stiftune Mit Widmungser~ärung vom 13, Mai 1SS3 hat Casimir Johannes Prinz zw sayn- Wittgenstein-ßerleburg die V~rmoaenswerte auf oen drei vorerwähnten Konti der Zaun!e.Onig Stiftung unwlaerrutllch gewidmet {Anlage 2), Die in                 d~r  W!dmune er- wähnte Spezicslvollmlloht de-:i CDU-Lanoesverbandes Hessen liegt un-e nicht vor. Umgesetzt w1..1rda      dia~e   Widm\..lns offensichtlich d~rch einen ßnt:•prechanden Überwe!sungsauftrag, der uns ~benfalls nicht vorliegt. 000044 1163
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28-0,1-00 . 11:20      Von-SEITEN BURKHARDT MITTL &WEGENER           +4969756095512         T-730 S.29/32 F-749 aBt-P MEYER LUSTENBERGER                                         .. 13- Gernäss liechtensteinischem Recht stallt sich die Frage, ob die Stiftung f:igentu- · merin der gewidmeten Vermögenswerte wurde. Gernäss Art. 558 Abs. 1, 3 und 4 PGR kann nicht nur die         Stiftenn~     sondern auch ein Dritter einer Stiftung rechts~ wirksam Vermögenswerte zum ZweckederVerwendung im Rahmen des Stit- tungs;z:weckes widmen. Aus dieser Sicht ist es unerheblicl1, wem die be~agten Vermögenswerte vor der Einbrinauna gehörten. Die Stiftung musste 1ediQiicn in dar · Entgegennahme gutgläubig sein. Aufgrund der ldentltat zwlschc:tn Setraten aer Stif- tung und Kontoinhaber/Bevollrnächtigte unter den vorgijngigen Konten hatte sie k.einc:n Gn.tnc:l, dh::s nicht Z\..1 ':i~in. Es ist d~hor davon cu~zugohen, dcs::ts eHe Anspra- che bezOglieh der Konti, die dar S'l:iftL.mg mit          Widm~.Jng&:aerklän.mg. vorn     12.5.1993 g~;~widmet   und gftmä~s LIO&oran Kenntniss~l'\ aL!ch ta'ts.ächlich auf dia Konten der Stiftung übertragen wurden, auf die Stiftung übergegangen sind. Es handelt sich dabei um eine gesetzeskonforme Ve.rrnÖgenswidmung im Sinne von Art. 5.56 PGR. Bezuglieh der Rechte der Bank an dem bei ihr lieg.enden StiftungsvermöQen wird auf das unter Ziff. IV. 1 ausgeführte verwiesen. Auch im Fane·der Zaunk:önia Stiftung ist die Bank gernäss eigenen Angaben nicht im Besitze des Formulars A. Nach mOndlicher                A~skunft      dar UBS betrc:schtete die Bank aber    auch bez:Oglich des Kontoverhältnisses mit der Zaunkönig StiftLJng die CPU·He$en als wirtschaftllch Berechtigte. Worauf sie diese Oberzeug~ng stOtztel hat sie nicht belegt. 3. Rechte der aeiräte bzw. der Be9ünstigten auf die Vermöaenswerte der Stif.. tune Die CDU-Hes::5c=n war einzi5ie Begünstigte de.r Stiftung.               ~  :JteUt sich die Fr@ge~ welche Rechte ihr am Stiftungsvermögen                ~ustanden. 1164 . 000045
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28-c.OHO     11 :Z1      Von-SEITEN BURKHARDT MliTL &WEGENER        +4969756095512       T-730   S.30/32  F-749 . BßLP M~f:R  LUSTENBERGER                                         ~ 14- Als Begünstigte hat die CDU-Hessen nach. liechtensteinischem                  Recht keine Forde- rungsrechte gegen die Stiftung. Gemäss der Beista""I-Uten der Zal.lnicönlg Stiftung- {Art .. tl) werden Auszahlungen durch die Mitglieder des Beirates vorgeschlagen und durchgeführt. Obwohl nicht ausdrucklieh gesagt, ist wohl davon qUSZL.lgehen, dass die Stiftungsräte dem Vorschlag lustimmen müssen. Eine direlcte Verfügwngs- mach't der Beiräte war somit.formell nicht gegeben. Aufgrund der Konstruktion d,er Stiftung ist jedoch von einer sehr weitgehenden faktischen Vertügungsmaohl der Bßlr~te Weyraucn und Wingsnstein ~us~ugehen~ Gernass Art. 8 d} der Statuten ic.ann der Beirat jeqerzeit die Stiftungsrä"~:e ebbe- rufen und nel.le ernennen. Art,, 9 pcr Stctuten beaQgt, dass alle Entechaidunsen des Stiftungsrates, der grundsätztich oberstes Organ der Stiftung ist; unter Mit· · wirkuns des Beirates zu erfolgen haben. ln Art. 12 der Statuten ist die etWas wi- dersprüchliche Re-gelung enthalten,             wona~h  einerseits dar aeirat die ihm in den Statuten eingeräumten Befugnisse hat. andererseits das ßeist~tut diase Befugnisse zu regeln hätte. Gernäss Art. 15 b) der            St~tuten hat der Beirat allen Abänderungen und Ergänzungen der Statuten und Beistatuten zuzustimmen. Er hat eemäss An. 16 ebenfalls der Auflösung zuzustimmen. Auf das in den ßeistatuten enthaltene Auszahlungsvorschlaasrecht wurde bereits hingewiesen. ln Art. IJI der Beistatuten mussen die Beiräte allerdings aogar ihre Zustimm~ng geben, falls an den Landesvorsitzenden der CDU-Hessen AusK.ünfte erteilt werden. Sem man diese formallen Rechte, die eine faktischß Kontrolle der Beiräte über die Stiftung klar festlegen, in den Zusammenhang dßs Bildes, wie die Stiftuns tat- sächlich gelebt wurde, so verdeutlicht sich die faktische Kontrolle noch weiter. Wir haben lceine Kenntnis von irgendeiner Zustimmung der                  Stiftunear~te  zu AusschOt- tungsvorschlägen der Beirate: Gsmess An. H der BeiSt~uten musste der Bairat dem Stlttungsra1 nicht einmal ericl5rcn, welchen             Verwendung5~wr;ck        die Au~­ schOttung hätten. Überdies hauen die Stiftungsrate a1.1f den Ban~~onten zwar Ko!lektiv~eiohnungsberachtigung,             konnten diese aber nur mit einem Beirat aus- 1165 000046
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2B-P1-;0D    11:21     Von-BEITEN.BURKHARDT MITTL &WEGENER           +4969756095512   T-730 S.31/32  F-749 Bßi..F MEYj;R 1-.I.JGTENBERGER                                  - 15. üben. Die Beiräte selberhatten unterein13ndsr Ko!lektivzeichnungsberechtigung. Gernäss Aussagen dar. UBS sind alle Anlageentscheide nicht aufgrundder Instruk- tionen der Stiftungsräte - wie dies Art. 6 der Statuten grundsätzlich festhält • san- dem aufgrund von Instruktionen von Horst Weyrauch erfolgt . . Damit argibt sich das Bild, dass einerseits die Stiftung grundsätzlich daa Eigentum an den eingebrachten Vermögenswerten, bzw. die obligatorischen und dinglichen Rechte gegenOber den auf der Sank liegenden Vermögansw~rten hatte, oass aber anderersei~s die f~l<tische Verfügungsmacht eindeutig bel. aen Seirati.=m lag, dte Qber das Stiftungsvermögen           disponierten, wie l'hnen belleote. Dte   Beirate verstanden sich als. Treuhänder für die CDU-Hessert. Dafür sprechen einiee lndiz:icn~ oLlf dle sonon unter dem Ietzton Kapital ainQag.angan wurcf~- .. Schliesst man ~ua ~ies:en Indizien. da$i:s die COU-Hassan den. Harren Weyra~ch und Wingenstein aeeenüber weisungsberechtigt war, so muss man ihr ~ie fak;tj .. sehe Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen zuschreipen. Diese instit~tio· nalisierte und tatsächlich aelabte Verfügungsmacht begrundet zwar kein Eigentumsrecht und wohl- was die Stiftung anbetrifft- nicht einmal einen obligatorischen Anspruch, kommt aber im Endeffekt eben ~:Juf die ~rwähnte faktische KcntroHe .heraus. VI.      ÜBERTRAGUNG DER VERMÖGENSWERTE AUF DIE COU-HESSEN Am 19. Januar 2000 wurde die UßS durch die Stiftungsräte dar Zaunkönig Stif- tung angewiesen. sämtliche Vermögenswerte der Zaunkönig Stiftung an die CDU- Hessen zu überweisen, und zwar auf ein Konto oer Commerzbank.. Gleichzeitig änderten die Stiftungsräte die bestehende Unterschriftsregrlung, damit sie ge- meinsam diesen Auftragenellen              konmen.      Ebenfallsam 19. Januar 2000 be- schloss die Stiftung ihre Auflösung, un~ zwar auf den Zeitpunkt des~ ~rhatts der · Vermöscnswerte dwrc:h die COU .at.~f d~r Cammerzbank in Wioebaden. Pi~li& ln- 1166 -o·o·A ·O   0   r  • 7 ,.
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2B-O~·-OD   11:Z1      Von-BEITEN BURKHARDT MITTL & WEGENER         +4969756095512        T-i30 S.32/32 F-749 SB!..P MEYER  LUST~NBERGER                                      - 16. struktianen bzw. Seschlüsse basierten auf den Weisungen der CDU-Hessen ge- mäss den zwei Schreiben vom 19. Januar 2000 an die He~ren Prinz Michael von Uechtenstein und Hanspeter Brüllmann (Anla.Qen 10 und 1 1 ). Pes weiteren wur· den sie, wss die Abweichung von den statutarischen resp. beistatutarischen Grundlagen anbetrifft, auf das Schreiben von Herrn Weyrawch an Prlnz Michael von Liechtens"tein vom 17. Januar 2000 {Anlage 14} abgestützt. Diese Ausschuttung wurde auch deshalb be$chlossen, weil sich die Verhältnisse im Sinne von Art. 1 6 der Statuten deran: geanoert nacen, dass die Auflöaung Cl~r Stlfl:ung sich aufdrangte. Dias bedlniD gßmäss Abs • .2 diese~ Art. 16 die Al.lsbe- .) zahlung der Vermögenswerte             ~uf die Stiftungabegünstlgte. Die Vermögenswerte liegen um•etas Wi~•an~ heute auf einem Konto lier COU· · Has$an bei der Commenbanlc Wiesbaden. Oie Ansprüche der CDU·Hessen aus dias.ar Ktmtobeziehung richten sich nach           de~.rtschem    Recht. i.Y. ~ L--..,- Triomas Lustenberger             Marcel Lustenberger 1167 000048
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Verwendung det· Gcldrlkkflllsse aus der Schweiz:. L935           1986     1987     1988    1989    1990    )991     199Z      199J     1994   L995    1996      1997     1998     1999         zooo      gesamt S.ach verh:.:tlt                                        I TDM            TOM      TOM    'llJI\1   TDM     ·mM     TDM      TDM      TDf'tl   TDM     TDM     TDM      'llJM     TDM    TDM         TDM TOM R4S                                                                                                                                          845 Landtagswahl 1987 1.150                                                                           USO Kommunalwahl 199J 874                                                             874 Landtagswahl 1995 )54                                                             354 Oberbürgelm.erster.vahl 1995 (Pranklirrt) 53     ~ Jl7 .. 370 Kommunalwahl 1997                            - 158     9)9                        1.097 Landtagswahl L999 ).986           2.000                                                                                          5.986 "Vermachtursse'' (Landesverband) ) .500                             ).497                                                       6.997 "Vermäc htn rsse" ( Kre rs verband. Pranki:ir rt) [58                                        158 In1.1ge kaf11pagne zoo      278     137              140              [50       !50      90     IJ1     140       120      120       90             46)    Z.Jll Einzahlungen beim Landesverband 15                                        180       38       JO                 )                      Z66 Zuschusse an Kreisverbande Dokument 116 10                                                                                                              15                       25 Bundestagskandi!luten filr Woulkreis:ube1t 2.00                                     110      45                                                           LZ                                        367 Spenden an Dritte 24       J2      ]67      557      27                     1.007 EDV-Ausstathmg KV und LV - - --   0\ 00     - 87     67       72 99 70       sz        4 99 Bese1trgung vo1t Bauscuiiden (LV) 351 Weyrauch-Honorar und Spesen ' 51                                        51 Kauf Dienstwagen Lande.sgeschltnsslelle 101                                        )6                                 35      2.4               )0       II                    237 Sonstiges 142       443    ' 5]5                                                             l.HO noch per 3.2.2000 ztLZuordnende ZahJungert zoo           t.l 56    278      137    4.096    300    5.5J6     29'2    1.743      71Z   5.164    359     l. ZZ•I    917   1.089              463 23.666 noch offene Betrage (111cllt vorliegende Nachwetse}                              628 Zn5iil'zHchc Erlitulerungert                                                                                                                               24-.29<1- = Zuschiisse an Krc~verb:lnde:                                ßundeslagslmndidatcn rur Woblkreharbeil:                                       Spenden an Drllte: L990 TOM I 'i "Spende" an KV Wettemu                        1986 TO/vl 10 an WK Dieter WeiMch, Werra-MeiJJner                              1985  TOM ZOO für               Biirgerak1ion P'reie Schulwahl libnge Beträge an KV Frankflirt                     1999 TOM ~ en WK Prof. Dr. Heinz R~esenhuber, PrankU:Vfam-Ts.                  1989 TOM 100 Hlr                RCDS Hessen TOM 10 an WK Nrkolaus Burggraf, Frankfurt                                     TOM 10 für                Kurt-Schumacher-Sbllllug 0                                                                                                                                    1990 TOM 4S filr                ßayer Slaal sbiirgerl. Vereintgung 0                                                                                                                                    1997  TOM [ 2 filr              Hess1scher Ellernverein 0 1'0 -.......] CJ .---~-­ ·· ;
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