Anlagenband 1_2.qxd
J.Jlt:. :Wt:.Ll . \,..... - 2 - ein Fehlgeldbestand von DM sos·.427,7B sowie ein Girokontobestand von o·M 2 s s: 171 , , 4 somit ein Dispositionsbestand von DM 1.063.598.92 Ubertragen nach 1981 der die in 1980 aut.aeschriebenen Zinsen nach Abzug der Kosten ein- schließt~ d~~ ih~erieits a~s den versiegelt aufbewahrten Xontoaus- 2Ugen im einzelnen erkennbar sind. Spenden 6.274,550.-- Ausgaben 5.260,297.93 Oberschuß 1.014,252,07 An 1 a ge. Disp.Bestand 1.063,598,92 ..·". ·Zi nsertrag 49 ..346.95 gez. Halstenberg 1259
DIE WELT +49 30 25911738 5.06 ... •' Vermer'k des Schatzmeisters . der . . SPP~ Prof. Dr. Halsten"berg: . -------------~-----~--~--~-~;~~--~------------------~----- . . . . ·- tur ·proöl'eiiültfk ·efrier >parla~,"~:nt'ar.{sc-h_en Untersuchung der FLICK~ · Affäre '.: .·:' .· . . . ·:·:: ;. · ... ' . :·. ,:.• ·: .· ••• •. 1 • .. -~- :: =:·: . . :;. ' ·. . . . ' 1.) Ohne jeden Vo rbeha 1 t kan'n der Schatzine i ster für· d i'e Dauer se-iner Amtszeit b~kund~n: aj Der Parteivorstand hat ke1n-e Zahlung von FLICK pp. erhal- ten; au~h nicht auf dem Weg Uber Dritte. (- - ) b) K~inem d~r besi:_J:t-_üldigten so'ziäld·emok~atischen Amtsträger lei~tete d•r parteiv~rstand ein~ Zahlung. Der· Parteivorsta~d is:'t ~:o:mit weder auf der Einnahme- noch au'f der Ausgabesei te' von· d~~ FLlct:k~Affäre perührt. c) D~r Scha tzme-fster kann n i cht:s · über ein schl.äg i ge Vorgänge b~i- Gliaderunge~ ad~~ ~art~tmi~gli~dern bekunden,·wede~ ~nt· • ' ,. ' I l.a s tend ;; ·noch· -,be 1 a st·en d! d) Mit Sich:erheit ka~n der Schatz.meister auch a·usschließen, daß der Part~~»ors~a~d-.- z.B~ ifu Zusammenhang mit Spenden - an SteuerverkUrzung•n mitgewirkt habe~ _) e) D~m Schatzmeister karin Einschlägiges auch nicht aus der Partei be~unden, w~der belasteridt rioch entlastend. I '· ·I Zusammengef.aßt: Dem ·Parteivorstand drohen aus dem Untersuchungs 1 ! ausschuß kein~rlei strafr~chtliche Gefahren. L I 2.) Die politisch~n Gefahren sind allerdings erheblich: Die GRONEN suchen den Untersuchungsaus~chuß zweifellos nicht wegen der ~LICK-Affäre, sondern wegen der Spendenakquisition .c~: der konventionellen Parteien. - 2 - 1260
DIE WELT +49 30 25911738 5.07 - 2 - Werden die Fragen, von· ei-nem strafprozessual e.rfahrenen Mit- glied des Untersu~hungs;~:Üsschusses entsprechend in das Umfe1 d gelenkt - und s·ei:.es a4'~hhur· zum Zw~~X~- der _Glaubwürdigk-eit-s"'" prüfung ~, so we~d~~ ~·ri-"t.F;.ke~it~--~-~~äße Auskünfte - Und andere .· kommen nicht in Betractq:' ::- folgendes offenbaren:. a ) Gr Ö ß e r e S p e n d e n , a.u f ·'d i ~ d . er F i n a n Z v o r s ta n d d e r Pa r t e i . bei dem Mißverhältnis ~wischen gesicherten Einnahme.n und ·· Anforderungen nicht Verzichten· kann, werden in einem ge.:. ' . ' I wi~sen Umfange unverändert nur unter Diskretionszusicherung gewährt. Das ist zwa~ nicht strafbar~ aber es ist politisch ,.·-.) ) schädlich. 1... , •. ···./. . - . - . ·.. ·..--:" . ·. I ..: .; . __ ·. . ...· :· . '· . I . Zeigt der Untersuchun:gsausschuB, da6 die. Diskretionszusage nicht hält~ ist der VertraUensverlust auf der Seite der. Spender nicht wied~/ gutzumachen. Und bei die~en Spendern handelt es sich in Keinem Falle um solche, die uns schaden und sich·:nUtzen wol1~n. b) Aber auch. sol_che Fällegibt es,. die mit bedeutenden Mitteln Einfluß suche.n; so. um Unverfänglicheres zu nennen, bei der · Kohle'" und Stahlpol itik. l l. c) 1980 ist mit bedeutenden Spenden ein nbesonderer Wahlkampf. l fUr HSu gefHrdert worden, die dem Schatzmeister unter abso- j lutem Diskretionsvorbehalt anvertraut wurden. Die Höhe der r I. S p enden , d i e Na me n der l n i t i a t o r e n und Sp e n den s a mi111 er > Z a h- i. f 1 ungsweg und -zei tpunk t kän.nen dem Versuch Vorschub 1 eisten, . i einen politisch zu mißbilligenden Zusammenhang mit der FLICK· -j' Affäre zu suggerieren. l H~~: UltL I i 3.) Wer immer als Zeuge gefragt wird, muß die Wahrheit sagen. An manches mig si~h ei~ Zeuge wie Strauß und Kohl nicht erinnern können. Dem Ansehen der Person und der Partei nUtzt dies wenig.· Besondere Fa11gestaltungen könnten Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht begrlinden. Das mag im Einzelfal· - 3 1261
DIE WELT +49 30 25911738 5.08 . 3 . ·. ,· dem Zeug~n persHnlich die Sache leichter mach.en; aber dann wird . .. ·:·, ... das Nachgefra~te zu Lasten der Partei unterstellt werden . Nach einer extensiv gei~n ~ie Parteien ~efUhrten Untersuchung wird es bis tief ~n die;Orga~i~.ation hinein kaum einen Finan~ vorstand geben, de.r ntcht.:~ngeschlagen wäre. Und mit abs_olut~r Sicherheit wird es kei~~Spenden in nennenswerter Gr~ßenord- . I . . nung mehr geben. N~ch einem so gefUhrten .P~rlamentarischen Untersuchungsverfahrer braucht der Versuch nicht mehr unternommen ~u ~erden, die · Parteifinanzierung zu regeln, denn dann wird es dafUr kein Klima mehr geben. i . 4.) Unabhängig davon, wie siih die ~öglichkeit entwick~lt, Mitte.l { zu beschaffen, w~rden diese gerade in der Oppositionsrolle unab- 1 weisbar notwendig sein. Das Mißverhältnis wird sich weiter ver- I ·schl echtern. i. ( 5.) Es liegt auf der Hand, da6 es im Sinne der veröffentlichten Mei· I{ nung 1 iegt, sich an dem Untersuchungsvorhaben . z.u beteiligen.. . . r- ~ Der Vorteil, sich hier in die Spitze der Bewegung zu setzen,; ~ ist mit den absehbaren Folgen abzuwägen. Mag sein, daß es dabei t nicht um P~rsonen geht; in jedem Falle werden sich unsere Finan- ~ ~) zierungsmBglichkeiten weiter verschlechtern. ! r i 1 ;. 6.) Es ist gesicherte Erfahrung, daß ein parl~mentarischer Unter- I suchungsausschuß nicht mehr bringt, als die staatsanwaltschaft- liehe Ermittl~ng. Mei~ Vorschlag in erster Linie wäre, auf eine Beschlußfassung hinzVwirken, daß ein parlamentarischer Unter- suchungsausschuß eingesetzt werde, sofern nicht in absehbarer Zeit die staatsanwaltschaftliehen Ermittlungen zu -einem Abschlu. kommen, der es auch ges.tattet, politische Folgerungen zu ziehen - 4 - 1262
09-FEB-2000 11=46 DIE WELT +49 30 25911738 5.09 - 4 .Son t e d i e s e r Vo r s c h1a g ri i c h t z um Zu g e kommen· , s o mu ß d a h i n gewirkt werden, d~ß die tatsächliche Ermittlungsarbeit des Unt e r s u c h u n.9 s au s sch u s s e s n a c h der Ver a b s c h i e dun g der No v e l l e zum Partei~nfinanzierungsfecht beginnt. In ·jedem Falle müßte dafür gesorgt werden, daß das Bewe-isthema präzisiert und konkretisieft wird unddaß nur solche Fragen zu- gelassen ~erden, die vom ~eweisthe~a direkt abgedeckt sind. Bann, den 14.03.· 83 :<)) FH/uv f r. 1 1263
Dokument 129 PD 2-8131-91/1.6 Bonn, den 21. August 2000 .'@ 2 27 85 Vermerk \ Betr.: Rechenschaftsberichte der SPD vor 1984 h i er : Samrodspende "Nau" lind "Naphtali-Stiftung" Bezug:- Berliner Morgenpost vom 12. Mai 2000, Seite 1:.,,Auf den Spuren einer Schwarzgeld-Affäre der SPD" Seite.2: "Ein SPD-Skandal, der CDU~Dimensionen erreicht?" Die Welt vom 18. August'2000, · "Auch die SPD soll anonyme Spenden angenommen haben" Vorerwähnten Artikeln (ANLAGE 1) zufolge soll die SPD schwarze Ka.Ssen geführt un~ mindestens bis in das Jahr 1989 Schwarzkonten in . der Schweiz unterhalten haben. ·Unter . . - ' . Hinweis darauf, dass der Bundesta~spräsident "im Zuge der CDU-,A.ffäre die Offenlegung der Finanzen rückwirkend bis 1989 verlangt", dürfte . . er. nach Auffassung der Zeitung veranlasst sein, "bei der SPD n~ch ei~al nachzufassen". Die SPD habe im Märi versichert, dass aus der Vergangenheit "keine Fälle von Missachtung des Parteiengesetzes durch die SPD" bekannt. seieJ+.. Die Schatzmeisterin habe nicht bestritten, - _/ dass die Konten - auch noch 1989 existierten..Sie ha~e aber betont, dass es sich nicht um ?PD-Konten handele. Zwar seien deutsche Sozialdemokraten aktiv in derNaphtali-Stiftung gewesen, aber die Partei selbst habe mit der Stiftung "nichts zu tun gehabt" (Anlage 1, Berliner Morgenpost, Seite 1). Bei derPrüfung und Bewertung des Sachverhalts sind zwei Zeiträume zu unterscheiden, zum einen der vor 1984 und zum anderen der ab 1984. 1) Gesetzesänderung 1984 Zum 1. Januar 1984 ist die Rechnungslegungspflicht des b.rteiengesetzes grundlegend reformiert worden. Seit dieser Zeit (erst) ist es den Parteien untersagt, bestimmte, im damals neugefassten § 25 Abs. 1 Satz 2 PartG im Pin7P.)nen aufgeführte unzulässige Spenden 1264 00001 3
-2-. · anzunehnie:p.. Hierunter fallen z. B. auch anonyme Spenden ("Spenden unbekannter He~kunft"). Bei emem Ver~toß gegen di~se Vorschrift ist im Geset:z_ebenfalls erst seit 1984 die Sciril.'tion des § 23 a !arfG vorgesehen C:Verhist der un.z:ulässigen Spende selbst sowie den Verlust staatlicher Mittel ~.doppelter Höhe d~s Spendenbetrages) .. Gleichfalls gilt erst ab:. 1983, dass bei einem Verstoß gegen die (bereitsseit 1967 bestehende, bis d'!hinjeqoch nicht sanktionierte) Veröffentlichungspflicht von· Großspe11den ebenfall~· der· zweifache Spendenbetrag bei der Ge.währung s~tlicher ·Mittel verloren geht. · 2) Rechnungslegung vor 1984 (( · .. :· \,. ·. Für die Rechtslage vor 1984 folgtdaraus folgendes: Es war den Parteien weder verboten, anonyme Spenden anzunehmen, noch war ein Verstoß · gegen die Publizitätspflicht {darunter wäre auch .zu 'zählen . . . gewesen, dass Spenden ' . zur Umgehung als "anonym" ausgewiesen wurden) ~it einer besonderen gesetzlichen Sanktion versehen. Nicht auszuschließen war allenfalls die Vqrenthaltung staatlicher Mittel (damals: Wahlkainpfkostenerstattung), weil bereits nach altem Recht hierfür Voraussetzung·war,· dass der vorzulegende Rechenschaftsbericht (im Wesentlichen) den Vorschriften entsprach. Hins~chtlich der Prüfung des Rechenschaftsberichts durch den Bundestagspräsidenten ist mit der Gesetzesänderung 1984 ebenfalls eine materielle Rechtsänderung eing~treten.' Erst seit ( c·. dieser Zeit ist die eigenstäridige Prüfungspflicht in § 23 Abs. 3 und § 29 P~G .ausdrücklich normiert. Vor i 984 beschränkte sich daher die Prüfung d~s Bundestagspräsidenten allein auf· die Formalien, namentlich d~auf, ob der Rechenschaftsbericht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den. nach § 3 0 Abs. 2 PartG notwendigen Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers enthielt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Rechenschaftsberichte der SPD aufgnind von · verschleierten Einnahmen. in Millionenhöhe seitens der Friedrich-Ebert:Stiftung über die Naphtali-Stiftung im wesentlichen Umfang materiell nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Entsprechendes kann auch bei den übrigen Parteien im Hinblick auf die von diesen als "anonym" ausgewiesenen Spenden in Millionenhöhe nicht ausgeschlossen werden (1969 bis 1983 CDU: 8,8 Mio. DM; F.D.P.: 6 Mio. DM, vgl. ANLAGE 2). Selbst weri.n sich 1265 000014
- 3- nach einer Prüfung eine wesentliche Unrichtigkeit herausstellen Würde, könnte dies nicht . . ·. . . mehrzu einer Rücknahme der damals gewährten Wahlkampfkostene~stattungen fuhren, da die· Rücknahme d~r ent~prechenden Verwaltungshlcte-nach § 48 Abs. 4 VwVfG spätestens ~in Jahr nach Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen .hätte erfolgen müssen. Der Sachverhalt ist seit Anfang an bekannt: Sowohl die möglichen Mittelzuflüsse . über die Naphtali-Stiftung bzw. Herrn Nau als auch die ,.anonymen Spenden" yvaren in den. Rechenschaftsberichten veröffentlicht. Zudem waren diese Mittelzuflüsse . Gegenstand kritischer Presseberichte, im Jahre 1986 und 1987 (vgl. 'bzgl. "Naphtali-Stiftung" und "Nau" Der Spiegel 1986 und 1987, ANLAGE 3 und 4). Daher ist die Jahresfrist des § 48 VwVfG heute abgelaufen. Da damit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eventuelle Verstöße im Zeitraum vor 1984 gegen die Rechnungslegungspflicht nach dem Parteiengesetz auch heute noch Rechtsfolgen auslösen k~IU1en, erscheint es sachlich nicht geboten, die betreffenden Sachverhalte einer weiteren Prüfung' zu unterziehen. 3) Rechnungslegung ab 1984. Ab 1984 ist die Anwendung des seitdem geltenden § 23 a PartG bei Verstößen gegen das Verbot, unzulässige Spenden anzunehmen, und gegen die Publizitätspflicht nicht' ausgeschlossen. Die Presseartikel (Anlage · 1) belegen keinen solchen Verstoß gegen die ·:~:; Rechnungslegungspflicht nach 1984. Allein aus dem Vorhandensein von damals im Rahmen von Steuerhinterziehungsverfahren involvierten Konten der Friedrich-Ebert-Stiftung in der Schweiz auch nqch bis 1989 lässt sich noch nicht herleiten, dass nach 1984 unzulässige Spenden über dieses Konto an die Partei geflossen sind. Derartiges wird im übrigen von der SPD-Bundespartei ausdrücklich bestritten. Auf Anfrage der Bundestagsverwaltung hat der Revisor der SPD-Bundesschatzmeisterei, Herr Hans Feldmann, am 12. Mai 2000 erklärt, Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften des Parteiengesetzes im Zusammenhang mit diesem Konto könne er ab 1984 fiir die Partei ausschließen. Er habe sein Amt 1978 angetreten und sei sich daher in seiner Feststellung sicher. Diese Darstellung findet ferner durch folgenden Umstand Unterstützung: Wegen möglicher . Verletzung strafrechtlicher Vorschriften lief im Zusammenhang mit den beiden schweizer 1266 000015
-4- Konten der FES und den Transaktionen zur Naphtali-Stiftung ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwal~schaft .Bonn mindestens bis 1989 .. Gegenstand war der Verdacht von · rechtswidrigen Zahlungen in der Zeit von 1974 bis 1980. Es .kann mit- Sicherheit davon ausgegangen werden, dass dann, "o/enn auch nach 1984 entsprechende Zahlungen geflossen .. . .wären, dasEnnittlungsverfahren auch diesen Zeitraum einbezogen hätte. Da auch anderweitig keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die SPD im Zusammerihang mit der Naphtali-Stiftung in der Zeit ab 1984 gegen Vorschriften des Parteiengesetzes ·:c- verstoßen hat, kann der Vorgang abschließend beschieden werden. (Dr. "Becher) 1267
Dokument 130 / Dipl.-Kfm. Gunter Gernhardt 51375 Leverkusen (Schlebusch) Wirtschaftsprilfer MOlheim er Strasse 89 a Steuerberater· TeL+ Fax 0214 ( sot9 52 \ Frau · •. Tnge Wettig-Danielmeier, MdB .Schatzmeisterin der SPD Wilhelmstraße 141 10963 Berlin /"' 9. November 2000 ·~ ·. ~··. V~riiußerUI1g der Ha~burger Buchdruckerei und Verlagsanstalt Auerdruck GmbH, Hamburg, an Druckhaus Deutz GmbH, Bonn, _vor Notar Friedrich Bross, Bonn, am 20.11.1986 Sehrgeehrte Frau Wettig-banielmeier, ,im Anschluss an verschiedene Beiträge in der Zeitung "Die Welt" vom 26.09.2000 ff zu o.g. Thema . hat qer Bundestagspräsident um _Stellungnahme zur finanziellen Abwicklung dieses im Rahmen einer - Reorganisation de~ l!nternchmensbereichs in 1986 vorgenommenen Veräußerungsvorgangs gebeten. Als Niederlassungsleiter der A TH Allgemeine Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgcsellschaft, Düsscldorf, war ich seinerzeit sowohl mit der Prüfung der •···... SPD nach dem Parteiengesetz- seinerzeit in det Fassung vom 22. Dezernher 198.3 -als auch mit der ..... · Prüfung des in Bonn ansässigen Unternehmensbereichs der SPD befasst. _Da die Aufbcwahnmgsfristen nach § 28 PartG (Rechnungsunterlagen 6 Jahre, Bücher, Bilanzen und Rechenschaftsberichte 10 Jahre), nach§ 257 HGB (6 und 10 Jahre) sowie nach Abschnitt 15 der Allgemeinen Auftragsbedingungen rur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprufungsgesellschaften nach _dem seinerzeitigen Stand vom 1. Oktober 1983 (7 Jahre} abgelaufen sind, stehen mir "Einzelbe.- lege und Konten nicht mehr zur Verfiigung. Meine vorliegende St_ellungnahm~ beruht daher auf Er.. il111enmgcn und fl!ir von Ihnen zur Verfltgung gestellten Unterlagen. Bevor-ich Zli den TransaJ.:tionen des Jahres I 986 im einzelnen Stellung nehme, möchte ich- aus mei- ner Sicht als damaliger Wirtschaftsprüfer.:. einige allgemeine Erläutcmngcn zum Rechnungswesen und zur Buchhaltung von Partei und Unternehmensbereich vo~ausschicken: - . 1268 000040