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\ · Dipl.-Kfm. Gunter Gernhardt- Wirtschaftsprüfer- Steuerberater- Leverkusen -2- Die SPD hatte nach den Vorschriften des Parteiengesetzes und nach gesellschaftsrechtlichen sowie ste~­ errechtlichen Vorschriften (verdeckte Gewinnausschüttung) Wert auf räumliche und rechnungsmäßige genaue Trennung des politischen Bereichs und. des Unternehmensbereichs gelegt. Die buchhalterische Erfassu~g des politischen Bereichs erfolgte beim Parteivorstand im Ollenhauerhaus in Bann;' U!Jterglie- dert nach Parteivorstand, Landes-:erbänden I Bezirken sowie nachgeordneten Gliederungen.              · Die buchhalterische Erfasst_mg des Haus- und Grundbesitzes sowie der Unternehmerischen Beteiligungen der SPD erfolgte in dem von der Konzentration GmbH in der Winterstraße, Bann, fiir die SPD gehalte- nen Treuhandvennögen. Bei unseren jährlichen Prüfungen konnten wir feststellen, dass die Bu~hhaltun­ gen ordnungsgemäß geführt wurden, alle Belege wurden uns übersichtiich geordnet vorgelegt; erbetene Auskünfte bereitwillig erteilt. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführungen \VUrde von der ATH nie b~- mstandet.                                                                                     · Soweit zur Erstellu~g des Rechenschaftsberichts nach § 23 ff PartG erforderlich, wurden die Buchfüh- nmgen des politjschen Bereichs und des Treuhandvermögens zu einem Gesamtwerk zusammenge:fiihrt. Somit \\urden im Rechenschaftsberichr auch die in § 24 P;;rtG aufgefiihrten'Positionen .,Finanzanla- gen", "Verbindlichkeiten ,gegenüber Kreditinstituten" und "Einnahmen aus .Vermögen" ausgewiesen. Wobei unter der Position "Einnalunen atis Vermögen" nach § ,27 Abs. ;2 PartG der Reinertrag auszu- weisen ist, d.h. von den Einna.h.rnen aus Haus- und Grundbesitz sowie Beteiligungen sind alle damit .im Zusan1menhang stehenden Ausgaben abzusetzen. Zum besseren Verständrlis des Veräußenmgsvorgangs 1986 muss man die wirtschaftliche Lage des UnternehmensbereichS der SPD.zu Beginn der 80erJahre kennen:                                 . Zur finanziellen Situation des im Treuhandvermögen zusammengefassten Unternehmensbereichs galt auch in l 986 das von Herrn Professor Halstenberg in der "Frankfurter Allgemeinen ZeitUng" vom 12. Mai 1984, Nr. 111, Seite 3, Gesagte, nämlich dass d~rch den Zusammenbruch des $PD- Zeitungswesens zu Beginn der Schatzmeistertätigkeit von Herrn Professor Halstenberg 1978 aus opera-      '-·. ~:vem Geschäft ein Schuldenbe~g von rd. DM 145 Mio. aufgelaufen war, der in seiner Amtszeit auf rd. ..JM 70 Mio. halbi~rt wurde (Halstenberg war bis 1984 ·Schatzmeister). Nach Aufgabe der technischen Gesamtherstellung der "Hamburger Morgenpost'' zum 29. Februar 1980 führte die Auerdruck GmbH ihre gewerbliche Tätigkeit durch Übemalune aller Anteile an der Wullen- wever Heine GmbH & Co KG, Lübeck, in anderem Rahmen fort. Durch Übernahme von Beteiligungen· an Dn1ckerei- und Verlagsgesellschaften hatte Auerdruck außerdem. Heldingaufgaben übernommen; . hierdurch \Yurde Auerdruck wieder ertragrei~h. Durch Einstellung des Druckereibetriebs in Köln-Deutz 1981 war jedoch Druckhaus Deutz in eine fi- nanzielle Schieflage geraten. Die aus operativem Geschäft entstandenen Verluste waren nur kurzfristig finanziert .. Zur Beseitigung des bei Druckhaus Deutz 1985. bestehenden Kapitalfehlbetrags (negatives Eigenkapital) von ca. DM 16 Mio. mussten im Unternehmensbereich bilanzielle Sanierungsmaßnahmen ergriffen und durch Umschuldung die kurzfristige Finanzierung ersetzt werden. Auch -betricbswirt- schaftlich und zur Vereinfachung des Controlling war es sinnvoll, die bis dahin bestehende parallele Betciiigungsstmktur Deutz I Auerdruck zu beenden und einen klareren Aufbau des Unternehmensbe- reichs mit einer Führungsholding an der Spitze anzustreben. Zur Durchführung dieser finanziellen und .. stmkturellen Reorganisation sollte die Beteiligung an der lukrativen Auerdruck GmbH auf die sanie- nmgsbedürftige Druckhaus Deutz GmbH übertragen werden. Obwohl es sich hierbei um einen konzer- ninternen Vorgang im Untcmchmcn;bcrei.ch handelte, musste aus steuerlichen Griinden ein Kaufpreis "wie unter fremden Dritten" vereinbart werden.                1269 000041
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Dipi.-Kfm. Gunter ßernhardt- Wirtschaftsprüfer -.Steuerberater- Leverkusen ,. Zur Ermittlung des 'l!ntemehmenswertes der Auerdruck GmbH hat die ATH unter dem 14. Juli 1986 · eine gutachterliehe Stellungnahme nach dem Ertragswertverfahren mit folgendem Ergebnis erarbeitet: "Wir haben auftragsge~äß eine Bewertung der Hamburger Buchdruckerei und Verlagsanstalt Auerdruck GmbH,' Hamburg, auf den 1. Januar 1985 unter Beachtung. der sich zum 31. De- zember 1985 ergebenden. Änderungen im unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsbesitz durchgeführt. Als Ergebnis unserer Berechnungen stellen wir fest, dass dem Unternehmen ein Wert von rd. DM 70 Mio. beizumessen ist. \Vir erstatten dieses Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen." .                     .                                            . . Dem bei r;ier Konzentration GmbH verwalteten Treuhandvermögen der SPD (Treuhänder: der damalige Schatzrne!ster) g_ehÖrten 90 v.H. an der Auerdruck GmbH. Der Kaufpreis wurde daher auf DM 63 Mio. festgelegt.                                                 ·                                   · Finanziell wurden der Enverb und alle folgenden Finanztransaktionen übe~ das· Konto der Konzentration Gmbl{ die das .,Treu handvermögen Untemehmensbereich" des SPD-Parteivorstands führte, abgewik- · kelt.                 ·                                                                                   · Die Druckhaus Deutz GmbH nahm zum Zweck des Erwerbs der Auerdruck GmbH ein Darlehen                    in Höhe von.DM 63 ·Mio. bei der Bank für Gemeinwirtschaft auf. Ein Teilbetrag. in Höhe von DM 29 ·Mio. war langfristig finanziert. Ein anderer Teilbetrag in Höhe von DM 34 Mio. musste innerhalb eines Mo- . nafs zurückgezahlt werden. Der Kaufpreis von DM 63 Mio. v;urde von der Druckhaus Deutz GmbH auf das von der Konzentration GmbH geführte Treuhandkonto "Unternehrnensbereich" übenviesen. · Die de.m Treuhan~konto zugeflossenen Mittel sind umgehend für verschiedene Zwecke des Untemeh .. mensbereichs verwandt W<?rderi, und zwar entweder als Kapitaleinlage oder durch Tilgung von Schulden des Unternehmensbereichs. Im einzelnen wurde der Erlöse von DM 63 Mio. aus dem Verkaufwie folgt verwandt: Einzahlung auf eine Kapitalerhöhung bei der Druckhaus Deutz GmbH in Höhe von DM I 0 Mio.; ferner wurde eine noch nicht eingezahlte Einlage von DM 785.000,-~ geleistet. Insgesamt belief sici1 der Betrag also auf DM 10.785.000,-. Außerdem wurde zum Ausgleich des Bilanzverlustes eine Einzahlung in die Rücklage bei der Druck"'. haus Deutz GmbJ-:I in Höhe von DM 19 Mio. getätigt. Gegenüber der·Auerdruck GmbH ·wurde vom Treuhandkonto Unternehmensbereich eine Verbindlichkeit in Höhe von DM 4.046.623,19 beglichen·, so dass diese in gleicher Höhe ein weiteres Darlehen an die Druckhaus Deutz GmbH geben konnte. .'                                                    .0 0 0 0'4 2 1270
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Dipi.-Kfm. Gunter ,Gernhardt- Wirtschaftsprüfer- Steuerberater- Leverkusen -4 -.· . Durch diese Transaktion wurde die Druckhaus Deutz GmbHin die Lage versetzt, den kurzfristig finan- zierten Teii cles zum Anteilskauf aufgenorru:nerien Kredits zurückzuzahlen.           ·        · Der Restbetrag der Kaufsumme in Höhe Von DM 29.168.376,81 wurde dazu verwandt, einen Sanie- rungs-Großkredit.zu tilgen, der für den Unternehrn,ensbereich aufgenommen worden war. Durch die gesamte Operation konnte die Überschuldung der Druckhaus Deutz Gmb~ geheilt werden, das langfristig finanzierte Darlehen konnte aus den Erträgen der wirtschaftlich gesunden Beteiligungen bedient werden. Durch die dargestellten Vorgänge und deren finanzielle Abwicklung ausschließlich innerhalb .des Unter- nehmensbereichs, der Aufdeckung stiller Reserven und de~ Umschuldung kurzfristiger Darlehen in lang- fristige Finanzierung ist bei der SPD insgesamt keine reale Vermögensänderung eingetreten. Hätte der Schatzmeister als Spitze des Unternehmensbereichs eine Gruppen- oder Konzernbilanz aufgestellt (wo- zu er d~als nicht-verpflichtet war), wären sämtliche hier erläuterten Vorgänge Konzerninnenleistungen und ·-umsätze gewesen. Sie wären insgesamt ohne Ertragsauswirkung auf den. Unternehmensbereich (Konzern) gebiieben. Auch im Hinblick auf das Saldierungs,gebot .in § 27 Abs~ 2 ·PartG h?tten im Re- chenschaftsbericht keine Einnahmen aus Vermögen ausgewiesen werden können. Bei den Prüfungen im Unternehmensbereich der Partei und im politischen Bereich der Partei hat die ATH keine Zahlungen des Unternehmensbereichs an den politischen Bereich aus dem Vorgang festgestellt ·               · Die dargestellte Neuordnung des Unternehmensbereichs war im Übrigen Gegenstand einer Anfrage an . die Finanzverwaltung und Gegenstarid sorgfaltiger Untersuchungen der folgenden steuerlichen Außen- .prüfung: Bei dieser Außenprüfung wurden keine verdeckten Ge\vinnausschQttungen des Unternehmens- bereichs an den politischen Bereich der SPD festgestellt. Auch daraus folgt, dass die im Jahre 1986 im Zuge der Reorganisation vorgenommene Transaktion nicht zu Einkünften oder Vermögensrochrungen der Partei geführt hat.                                                                               · Mit fretlndlichen Grüßen / .. 1271 000043
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Dokument 131 ~­ ..,_• SECURA GMBH WrRTSciiAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT DOS S· E l D 0 R f                                BERliN n-tOMAS 8Ul.A Clp..f<ffll. Wf' .s111   OETLEF OWFS RA P:A!StA. BARBARA BUSCH RA WP Stl                lJI..RJCH SCHROOER Dpl«JrL Wl" se ep" OR. ANOREAS OlDENBOURG RA FA13tROe Persönlich I Vertraulich                                                                                   · liWE.W0U:Dtpl.fCIM.WPI8~A- 0-40212 DÜSSEL.OORF, MARTIN-LUTHER·Pl.ATZ 26 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Fraufuge Wettig-Danielmeier ·wilhelmstraße 141           ·                                                           . I N Ö A f~'G"'.----.1· BOre Sch~.tzm~l~tertn· · 10963-Berlin                                                                                 1 5. 1•1Al 2000 12. Mai 2000 F:\Datcn\SPD\0050!2biW.doc AusscbüttungDDVG Sehr geehrte Frau Wettig-Danielm.eier, Sie haben uns gebeten,bezüglich des in der Presse erhobe:p.en Vorwurfs, wonach die SPD in ihrem Rechenschaftsbericht 1998 die Ausschüttung der "Deutsche Druck- illld Verlagsge- ·sellschaft mbH (DDVG)" nicht ordnilllgsgemäß ausgewiesen habeil soll sowie zur Frage, ob der Ansatz der Finanzanlagen im Rechenschaftsbericht zu Buch- bzw. Nominalwerten ordnungs- .~einäß _erfolgte oder eine Zuscbreibilllg auf einen höheren Verkehrswert erforderlich gewesen wäre, Stellilllg zu nehmen. Dazu geben wir Timen die nachfolgenden Erläuterungen. 1) Grundlagen der Rechenschaftslegung Die ursprüngliche Fassung der m Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) geregelten Rechenschaftspflicht politischer Parteien bezog ·sich nur auf die Herkunft der Mittel (Einnahmen),      nicht aber      auf deren              Verwendung       oder auf die                        Aufstellung                emer Vermögensrechnung. Aus den Materialien des Parlaments zur Verabschiedung des GG ergib t 1272 0 • 40>12 D0SSELDORF MARTIN • lUTHER • PI.ATZ Zti TELEFON 0211 f 83 W · 250 D • .0717 BERUN BUO~PESTER STRASSE ·•o 1>. TELEFON 030 I 2S.. 1J - 250 000 28 9 l ELEFAX 0211 /83 99 ·.·133          TELEFAX 030 / 2M 7:! - 133
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,•. . ,- SPD-Parteivorstand                                       SECURAGMBH Frau Inge Wettig-Danielmeier                      WrRTscHAFTsPRüFuNcscEsELLscHAFT 12. Mai 2000 -2- sich, daß der Verfassungsgeber mit dem Gebot zur Rechenschaftslegung beabsichtigt hat, Vorsorge .                    zu      treffen, daß die   Öffentlichkeit Kenntnis über die Herkunft . der Mittel der Parteien erhält, so daß ersichtlich wird, wer hinter einer politischen Gruppierung steht.· ,,   ., '.!: . • • •:•. .•    ··_.·: .--:. •c ,: W~r ·       öffentlic-h · Mittel verwendet,·· hat. der Öffentlichkeit darüber. grundsätzlich .umfassend ~.   . R~chenschaft zu geben. Somit war das ·verfassungsrechtliche Gebot der Einnahmetransparenz, · d~        dein Parteiengesetz in der Fassung vom 24. Juli 1967 zugrunde. liegt, unzureichend. '                                               .   . Dies führte im Jahre 1983 zur Änderung des GG. Seither lautet der Artikel21 Abs. 1 Satz.4-.GG: Sie - die Parteien- müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft legen. Das Parteiengesetz in der. Fassung vom 23. Februar 1984 bzw. vom 31. Januar 1994 stellt in diesem Zusammenhang eine Konlcretisierung des v:erfassungs- rechtlichen Gebots des Art. 21 Abs. 1 GG dar. Neben der Beachtung spezieller Regelungen ist der Rechenschaftsbericht nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung unter Berücksichtigung des Gesetzeszweckes (§ 24 Abs. 1 PartG) zu erstellen. . Hauptzweck der Buchhaltung ist somit die Dokumentation rechenschaftspflichtiger Sachverhalte, die im Rechenschaftsbericht in verdichteter Form in der Einnahmen- und. Ausgabenrechnung sowie der Vermögensübersicht ihren Niederschlag finden. Dokumentation läßt sich in Anlehnung an Leffson ( Leffson; Ulrich, Die Grundätze ordnungs- mäßiger Buchführung, 7. Aufl., Düsseldorf 1987) als planmäßige Erfassung und systematische Ordnung. der· Einnahmen und Ausgaben und der daraus verbleibenden Restbestände 01 ermögensrechnung) kennzeichnen. Aus dieser Dokumentationsfunktion der Buchführung läßt sich eine Pflicht der Parteien zur kaufmännischen Buchführung nicht ableiten: Die in der Literatur genannten weiteren Zwecke der handelsrechtliehen Rechnungslegung wie die Kontrollfunktion im Sinne einer Grundlage interner Lenkungsinstrumente, die Errechnung des verteilbaren und steuerpflichtigen                      Ge~innc:  die Gläubigerschutzfunktion und die daraus 1273
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SECURA GMBH SPD-Parteivorstand Frau Inge Wettig-Danielmeier   WrRTscHAFTSPRüFuNGsGESELLscHAFT 12. Mai 2000 -3- abgeleitete Selbstinformationspflicht liegen dem Parteiengesetz dagegen nicht zugrunde. Die aus . diesen Zielsetzungen abzuleitenden Konsequenzen fiir die Rechenschaft sind dementsprechend nicht aufdie Rechenschaftslegung der politischen Parteien zu übertragen. '; ..".;",;Schwerpunkt .der Rechnungslegung der politischen Parteien ist die Darlegung-der HerkUnft und v_erwendung   der ~ einer _Rechnungsperiode zugeflossenen Mittel sowie des Standes des Vermögens zum Ende einer Periode. Die Dokumentation erfüllt damit eine Transparenz und Nachweisfunktion. Dazu erforderlich ist, daß alle rechenschaftspflichtigen Sachverhalte . planmäßig erläßt, richtig und vollständig sowie systematisch geordnet sein müssen. Als B~is für die systematische Ordnung dienen die· Gliederungsanforderungen des Rechenschaftsberichts. Zudem hat die Verwaltung des Deutschen Bundestages ein Muster .fiir die formale Gestaltung des . Rechenschaftsberichts entwickelt, das bei den im Bundestag vertretenen Parteien'''allgemeine Verwendung firidet. Die Beachtung dieses Musters gewährleistet, daß der Rechenschaftsbericht . den Grundsätzen der Klarheit und Übersichtlichkeit entspricht. Durch die Formalisierung der Berichte wird zugleich die Vergleichbarkeit zwischen den Parteien gefOrdert. Die Rechenschaftslegung der Parteien hat somit den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (Dokumentationsgrundsatz, Richtigkeit, Klarheit, Vollständigkeit und Stetigkeit) ' zu entsprechen, da sie Grundsätze jeder Informationsvermittlung sind. Die ordnungsmäßige Dokumentation ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Rechen;. schaftslegung, da der Rechenschaftsbericht die verdichtete Form der Buchführung ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit gebietet, daß die Parteien zugleich den Grundsatz der Stetigkeit beachten. Die im HGB kodifizierten speziellen bilanzrechtlichen Ziele der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, wie das Going-Concern-Priniip, das Periodisierungsprinzip (Realisationsprinzip) sowie das Imparitätsprinzip sind in Anbetracht des mit dem HGB vorrangig verfolgten Ziels, dem Gläubigerschutz, für die Zielsetzung der Rechenschaftslegung politischer Parteien olme Bedeutung. Da es aufgrund des nichterwerbwirtschaftlichen Charakters einer Partei keine Gesellschafter, keine Gewinnyrwartung, i.d.R. keine Steuern, keine zu             berücksichtigend~n Ausschüttungsaspekte etc. gibt, sind diese  sr"'";"" 11 ~n handelsrechtliehen Prinzipien nicht auf die 1274                                       ' 000291
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SPD-Parteivorstand                     SECURA GMBH Frau Jnge Wettig-Danielmeier     WxRTscHAFTsP:RüFuNGSGESELLscHAFT 12. Mai 2000                                          . -4- .  .             .              .                             .          .       . Rechenschaftslegung der Parteien übertragbar (Vgl. Prof. Dr. ·Lotbar Schruff, Zur Rechnungs- legung und Prüfung politischer Parteien, Festschrift Ludewig). Die· Rechenschaftslegung der Parteien erfolgt i.d.R. ordilungsgemäß nach dem Parteiengesetz. Die.·Rechenschaftsberichte enthalten damit alle Angaben (parteispezifischen· Einnahmen und ·· · · Ausgaben, Besitz- 'und Schuldposten sowie Erläuterungen zu den Spenden 'f?zw. Zuwendungen· . : etc. ), die .zUr Wahrung der Transparenz ~d Vergleichbarkeit erforderlich sind.· Demzufolge . beinhaltet die Restgröße         "sonstige Einnahmen"       i.d.R.  auch nl,ll' noch Erbschaften, Schadensersatzleistung~n   sowie Kostenerstattungen von Dritten. Diese sind gemäß § 27 ·Abs. 2 P.artG zudem erläuterungspflichtig, soweit sie mehr 81s 5 % der Summe der Einnahmen nach § . 24 .;Abs. 2 Nr. 1 bis 6 ausmachen. Unter der Restgröße "sonstige Au~gaben" werden im wesentlichen noch die Zuschüsse         an   befreundete Organisationen und außeiplanmäßige . Abschreibungen erfaßt. ' Die sonstigeil Vermögensgegenstände beinhalten überwiegend aktive Rechn1mgsabgrenzungen, Lagerbestände an Publikationen sowie an Dritte gewährte Darlehen. Entsprechend werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten . passive Rechnungsabgrenzungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie von Dritten erhaltene Darlehen ausgewiesen. 2) Erläuterungen zur Saldierungsvorschrift des § 27 Abs. 2 PartG '                 . Nach § 27 Abs. 2 PartG ist bei den in § 24 Abs. 2 Nr. 4 ·und 5 genannten Einnahmen der Reinertrag auszuweisen: D.h. es ist hier der Einnahmeüberschuß, der sich aus dem Saldo der mit dem Vemiögen im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben ergibt, anzusetzen. In diesem ·Zusammenhang ergaben sich Schwierigkeiten hinsichtlich des. Ausweises dieser Einnahmeposition, die dadurch begründet sind, daß die Art und Weise der Saldierung gesetzlich · nicht näher erläutert wird~ z.B. war fraglich, welche verschiedenen Ausgaben in diesem Bereich mit welchen Einnahmen saldiert werden sollen. 1275 0 1"1('2 Ü Ü L.9 ·
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SPD-Parteivorstand                  .      SECURA GMBH Frau Inge Wettig-Danielmeier WIRTscHAFTSPRüFuNGsGESELLscHAFT 12. Mai 2000 -5- Da es im Parteiengesetz mit Ausnahme der Vorschriften        in den §§ 26 und 27 keine weiteren speziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften gibt, kann vieles nur über die bereits erwähnte . .  .·· Genen1lnorm, der Grundsätze ord;nungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung ·des Gesetzeszwecks, geregelt ·werden. Damit trotz dieses Unbestimmten Rechtsbegriffs der vor- . raitgige Gesetzeszweck (Transparenz, Vergleichbarkeit) im Rahmen der Rechenschaftslegung .· der Parteien sichergestellt werden kann, haben sich im Dezember 1983 Vertreter der·damals im.' Bundestag vertretenen Parteien sowie .deren Wirtschaftsprüfer zu einem Meinungsaustausch getroffen. ·Dabei wurden die anläßtich der täglichen Arbeit gewonnenen Erfahrungen . eingebracht. Die · sich ..hieraus ergebenden notwendigen Erläuterungen zu den .Einnahmen-, Ausgaben sowie den Besitz- und Schuldposten wurden protokolliert und diene~ seither als Richtlinie zur Rechenschaftslegung. Im Rahmen _der o.a. Be~prechu,ng der Arbeitsgruppe der Wirtschaftsprüfer der ß'undestags- parteien mit deren Schatzmeistereien im Dezember 1983 kam man zu dem Ergebnis, daß bei den Parteien die folgenden vier Einnahmearten aus Vermögen'(§ 24 Abs. 2 Nr.' 4 PartG) möglich sind: - Mieteinnahmen · - Zinseinnahmen . ; Beteiligungserträge - Erlöse aus Anlageverkäufen Es wurde demgemäß vereinbart, daß eine· Saldierung der Ausgaben mit den unter der Position Einnahmen aus Vermögen erfaßten Einnahmearten grundsätzlich nur horizontal, d.h. je · Vermögensart erfolgen soll. Das horizontale Saldierungsgebot wurde jedoch nicht zu eng gefaßt. Maßgeblich für die Saldie- rung sollte letztlich die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit von El.nnahm~n und Ausgaben im Bereich der Vermögensverwaltung sein. Dies ergibt sich auch aus den im Rahrri.en des Meinungsaustausches protokollierten Erläuf~~·~~"'n zu den Zinsausgaben. Dort heißt es: 1276 roo V ! . ,. ., . ., . '/ '·} .... '·- ..  ·J
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SPD-Parteivorstand                  SECURA GMBH Frau Inge Wettig-Daniel.meier WIRTscHAFTSPRüFuNGsGEsELLscHAFT. 12. Mai 2000 -6-       . "Zinsausgaben iin Zusammenhang mit beispielsweise Mietobjekten oder der Finanzierung von Beteiligungen können jeweils bei der- entsprechenden Einnahmen-/A.usgabenart saldiert werden':'. Demgemäß können z.B. die mit dem Grundvermögen in Verbindung stehenden Hypothekenzinsen verursachungsgerecht mit den Mieterträgen saldiert werden. 3) Saldierung der Beteiligungserträge mit den Aufwendungen des Willy-Brandt.:Hauses hn Rechenschaftsbericht der SPD für das Jahr 1998 wurden die Erträge aus der Ausschüttung der DDVG mit den in 1998 noqh ·angefallenen Herstellungskosten sowie mit den als Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes erfaßten allgemeinen Betijebskosten entsprechend § 27 .Abs. 2 PartG saldiert. Analog. den unter Punkt 2 erfolgten Ausfiihrungen, wurde der Neubau in Berlin sgwie der Unternehmensbereich der Partei immer als eine wirtschaftlich· gleich zu behandelnde langfristige Vermögensverwaltung des Parteivorstandes angesehen. So wurde die in anfänglichen Diskus- sionen vorgetragene Überlegung, den Neubau durch den Verkauf von Beteiligungen zu .                                         . finanzieren, verworfen und von Anfang an das Erfordernis gesehen, daß die Ausschüttungen aus dem Unternehmensbereich zur teilweisen Abdeckung der Herstellungskosten sowie des sich - aufgrund des anfänglichen Leerstandes ergebenden Anlaufverlustes des Willy-Brandt.,Hauses herangezogen werden müssen. Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unternehmensbereich und dem Willy-Brandt:-Haus dienten bis zum Juni 1999 vornehmlich der reinen ·substanzerhaltung im Bereich der langfristigen Vermögensanlagen. Es wurden Einnahmen aus der langfristigen Vermögensverwaltung (Beteiligungen) zur Schaffung von neuem langfristigen Vermögen. (Haus- und Grundvermögen) und nicht fiir die unmittelbare politische Arbeit eingesetzt. Demzufolge wurde hier ein direkter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Ausschüt- tungen des Unternehmensbereichs und den Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Willy-Brandt-Hauses stehen, gesehen, so daß eine entsprechende Saldierung erfolgte. '!fir 1277 000294
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SPD-Parteivorstand                   SECURA GMBH ·Frau fuge Wettig-Danielmeier  WrRTscHAFTSPRüFuNGsGESELLscHAFT 12. Mai 2000 -7- halten die Saldienm.g für sachgerecht, da es sich sowohl bei den Beteiligungen als: auch beim Willy-Brandt-Haus ausschließlich um eine reine Vermögensverwaltung handelt. .                                   .·· Da sowohl die Erträge aus der Beteiligung .als auch die das Haus- und Grundvermögen ·betreffenden Einnahmen eindeutig der Einnahmeposition "Einnahmen aus Vermögen" im ·:".·· · RechenSchaftsbericht zuzuordnen:.sind, ist hier dem Shldierungsgebot des Parteiengesetzes Folge zu leisten. Für handelsrechtliche Saldierungsverbote verbleibt hier kein Raum. hn Gegensatz dazu wurden die das Erich-Ollenhauer-Haus in Bonn betreffenden und mit dem originären politischen Bereich im Zusammenhang stehenden Haus- und Grundstücksauf- wendungen im Rechenschaftsbericht entsprechend als Ausgaben des laufenden Geschäfts- betriebes ausgewiesen. Eine Verrechnung mit den Ausschüttungserträgen der DDVG wurde für diese Aufwendungen infolge des fehlenden wirtschaftlichen Zusammerihangs n~cht vorge- nommen. Mit der endgültigen Fertigstellung und der Eigennutzung des Willy-Brandt~Hause~ durch den . Parteivorstand aufgrund ·des Umzugs von Bonn nach Berlin entiällt ab dem Juli des Kalenderjahres 1999 die Möglichkeit der Saldierung des selbstgenutzten Anteils, da die das · Willy-Brandt-Haus ab diesem Zeitpunkt betreffenden Ausgaben- wie die vormaligen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erich-Ollenhauer-Haus - nicht mehr der "Substanzerhaltung" im Bereich der langfristigen Vermögensanlagen sondern als Jaufender· Geschäftsbetrieb unmittelbar der politischen Arbeit dienen. An die Ergebnisse der Besprechung. vom Dezember 1983. haben sich die Parteien iin Rahmen · ihrer.Rechenschaftslegung gehalten. So weisen z.B. sowohl die Bundes- bzw. Landesverbände von CDU, CSU. als auch von PDS und FDP in ihren Rechenschaftsberichten fiir 1998 neben Einnahmen aus Vermögen auch Zinsausgaben aus, d.h. es erfolgt auch hier grundsätzlich eine Saldierung. Festzuhalten ist, daß das Gesetz eine Saldierung vorsieht. Die Vereinbarung aus 1983 kann nur als Ergänzung verstanden werden. 1278                                0 0 0 29 5
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