Anlagenband CDU_CSU_3.qxd

/ 976
PDF herunterladen
- 89- (Bericht.- vom 31. 5. 2000 S. 23, Disziplinarakten, Ordner Bericht und Anlagen zum Bericht, vor Trennblatt 1, Bericht Sachverständiger         Q zu Datensicherung EGS S. 5, Disziplinarakten, Ordner Bericht BSI) .,.__5.2.4.4 Lagezentrum '  ( . Das .Lagezentrum als Referat 033 ist nach dem Geschäfts-      I, verteilungsplan dem Leiter des Büros des· Chefs des Bun- , deskanzleramtes (GL 03), damals MDgt Harnmes, unterstellt. ,( Geschäftsverteilungsplan des Bundeskanzleramtes Stand 8. Juni 1998, Untersuchungsakte, Band 1, Trennblatt 4, Aussage Oberst i. G. - S . 2, Untersuchungsakte, Band4, Trennblatt 19) Das Lagezentrum. ist eine Schalt- und Koordinationsstelle des Bundeskanzleramtes. Es ist rund uni die Uhr besetzt und gewährt die dauernde Erreichbarkeit der Behörde. Hier gehen Agenturmeldungen _ein, werden ausgewertet und an      .( die Leitungsebene verteilt. Über das Lagezentrum können Mitarbeiter jederzeit in den Dienst gerufen werden. Au~er~ . dem bildet es die Zentrale für Krisenfälle. (Aussage Oberst i . G . - S. 9, Untersuc;hungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Die Bedeutung des Lagezentrums für die Arbeitsfähigkeit des Bundeskanzleramtes war MDgt Hammes bewusst. !57
161

- 90- (Erklärung MOgt Hammes [n Vernehmung Oberst i. G. -      S. 9, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, schriftliche Erklärung MDgt Hammes vom 7. 6. 2001 S. 7,- Aussage MDgt Hammes vom 12. 6. 2001 S. 6, Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) - .._..   Zwischen dem Leiter des Lagezentrums, Oberst i.G. - · . und MDgt Hammes be~tand die stillschweigende Vereinba- ·-'           rung, dass das Lagezentrum weitgehend selbstständig arbeitete.  ~it  dem Tagesgeschäft wurde MDgt Hammes nicht befasst. Nur bedeutsame Angelegenheiten,· zum -                          . Beispiel einen Personalwechsel im Lagezentrum, erörterte -S. · Oberst i . G . - mit seinem Gruppen Ieiter. Aussage Oberst i.G.              4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, schriftliche Erklärung MDgt Hammes vom 7. 6. 2001 S. 6, Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) MDgt Hammes informierte den Leiter des Lagezentrums nicht vo!'l Ergebnis der Besprechung .beim Chef des Bundeskanzleramte,s am 29. September 1998. Auch von anderer Seite wurden die Mitarbeiter des Lagezentrums nicht G.- über eine bevorstehende Datenlöschung in Kenntnis gesetzt. (Aussage Oberst i.           S. 3, 4, UntersuchungjSakte, Band 4, Trennblatt 19, schriftliche Erklärung MDgt Hammes vom 7. 6. 2001 S. 6, Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) . Das Lagezentrum arbeitete im Jahr 1998 intensiv mit PC, die an das Rechenzentrum angeschlossen waren. Lediglich ein . 158
162

- 91 - einzelner EGS-PC fand 'noch Verwendung für. eingehend~ Agenturmeldungen (vergleiche oben Ziffer 6.2.1 ). · Die erstellten Dateien wurcjen vom Lagezentrum selbst gepflegt. ln . diesem Arbeitsbereich hatten zentrale . Löschungen durch das IT-Referat in der Vergangenheit nicht stattgefunden. - .,.._._ (Aussage Oberst i. G . - - S. 4, Untersuchungsakte, Band 4,                   ( Trennblatt 19, Aussage MDgt Hamm.es vom 12. 6. 2001 S. 6, Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) Unter anderem hatten die Mitarbeiter zahlreiche Dateien· erstellt und gespeichert, die das .. ~andbuch für besondere : Lagen" enthielten. Da6ei handelt es sie~ um einen Alarm:. .·, kaiender fpr Krisenfälle. Dieses seit fast dreißig Jahren exis- tierende Handbuch bestehtaus drei Teilen. Der erste Teil enthält allgemeine Anordnungen und Erlasse. Der zweite Teil betrifft Schichtpläne für die Mitarbeiter des Lagezentrums im KrisenfalL Im dritten Teil sind die Narrien und Erreichbar-      (, ' keiten der im Krisenfall hinzuzuziehenden Kräfte aus dem Bundeskanzleramt         (Schrei~kräfte,   Fernmeldetechnjker, Sachbearbeiter, Kraftfahrer) aufgeführt. Während der erste und der zweite Teil l<aurn Verände.rungen unterliegt, muss jede Personalveränderung im Bundeskanzleramt auch im Handbuch für be~ondere Lagen eingetragen werden. Dieses Handb.uch existiert in schriftlicher Form in etwa 40 Exemplaren im Bundeskanzleramt. Regelmäßig - etwa einmal jährlich - werden Änderungen den Inhabern des Handbuches durch Ergänzungsblätter mitgeteilt Die aktuelle Fassung war in der Zwischenzeit nur auf dem PC des 159
163

-92- Lagezentrums vorhanden, das heißt,· auf dem zentralen Server gespeichert. (Aussage Oberst i. G. . .S. 2, 6, Untersuchungsakte, Band 4, T_rennblatt 19) Zwischen dem 2. und dem 31. Oktober 1998 stellte der Leiter · .· .,..._..  des     Lagezentrums        fest,   dass     die    das   Handbuch enthaltenden Dateien ohne sein Wissen    .'t und  ohne Kenntnis der anderen Mitarbeiter des Lagezentrums gelöscht worden - waren. · Fernerwurde festgestellt; dass .auch alte Fassungen der vom Lagezentrum         erstellten    .monatlichen .. Terminvorschau gelöscht worden waren. Darauf hatte ·ein Mitarbeiter des Lagezentrum~. regelmäßig -zurückgegriffen, -um: bestimmte _Ereignisse, ·wie       runde · Geburtstage        von    bestimmten Persönlichkeiten: an~andder Altdaten zu prüfen. Schließlich waren in den PC des Lagezentrums Verfügungen '               . seines . Leiters gefertigt worden ·und im. Zentralrechner gespeichert gewesen, die ·von der Löschung erfasst wurden .. Einige dieser Dokumente lagen nicht in gedruckter Fassung vor, weil es sich um Entwürfe und Mus!er handelte. Insgesamt stellte sich "die Löschung im Lagezentrum so dar, dass sie anscheinend. alle Dateien betraf, . die bis 1997 erstellt bzw. letztf)lalig geändert worden waren. (Aussage Oberst i. G. -         S. 2, Untersi.Jchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) ..... 160
164

- 93-. Es ist nichf festgestellt .:worden, dass MDgt Hammes bis zur Been9igung seiner      . Tätigkeit. ....als Gruppenleiter 03 Ende 1998 über die    Lö~hung          der Daten im Lagezentrum informiert wurde . . 6.2.4 ..5 Sozialwerk des          Bundeska~Jzleramtes Der Vorsitzende des Sozialwerks im Bundeskanzleramt e.V. · .                     .                 •               .     I V A - · hatte für seine Tätigkeit im Sozialwerk zahlreiche                           (:·:, Dateien angelegt, die auf dem ·Server im Rechenzentrum gespeichert          waren.           Anscheinend·.. . zwischen             dem 30. September und dem 2. Okto~er 1998 - vermutlich in der .NaGht yom 30:· September zum ·1. O~ober - wurdenohne Ankündig'ung mehr  . :   . als· 40. . Dateien •, des Sozialwerks .   . . '   gelöscht .. . ·.· .· (TFHW-              :s: 2,-AR ~S. 3, .· . VA               s: 2, 3, OA.R• •S. ·3, 5, ·untei-suchungs~kte, Ban·d 4, Trennblatt 19,· . Schreiben .   . 'des. Sozialwe'*s .       . vom . 5.     Oktober . 1998, . Untersuchungsakte, Band 5, ·Tr:ennblatt 29) Das      Beschwerdeschreib.en                    des       Vorsitzenden        des Sozialwerks an den Chef des Bundeskanzleramtes über die erfolgte Datenlöschung gelangte auch zur Kenntnis .von MDgt.Hammes .. (Aussage ,MDgt Hammes vom 12. 6. 2001 S. 5, · . Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12} 161
165

- 94- 6.2.4.6 Einzelne Mitarbeiter Auch andere Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes stellten zu unterschiedlichen Zeitpunkten fest, dass ohne ihr Wissen oder zumindest ohne offizielle Ankündigung Daten oder Dokumente, die sie auf dem Zentralrechner gespeichert hatten, gelöscht werdem waren. " .,.._... . (Aussagen ORR'in               S. 2, 3, MinR                   S. 3; VAe                        . 2, OAR            S. 3, 7, MinDiri.e.R. - S . 5, MinDir                       S. 2 ,MinR-S. 6, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) '• Von der Löschung waren auch diejenigen Mitarbeiter betrof"7 fen, die sich Ende September/Anfang Oktober 1998 in Urlaub befanden oder aus sonstigen Gründen von ihrem Ar- beitsplatz abwesend waren. (Aussage MinR                       S. 3, . Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, MinR-vordem 1. Untersuchungsausschuss des •     •           •               J    • Deutschen Sundestages (Parteispenden), 14. Wahlperiode, am 5. 4. 2001, S. 59, 62, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 23) Teilweise konnte das Datum der Löschung ungefähr festge- stellt werden, so bei dem ·Vorsitzenden des Sozialwerks -s. zwischen dem 30. September und dem 2. Oktober 1998. (Aussage VA                  2, OAR llllllaS. 5, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, 162
166

- 95- Protokoll.des Personalratssitzung vom 6. Oktober 1998, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 29) ln einigen Fällen gelang eine Wiederherstellung, so bei der im Kanzlerbüro tätigen VAe                                 die Mitglie- derlisten und sonstige Daten des Chores, in dem sie sang, auf ihrem Dienst-PC gespeichert hatte. Da diese Unterlagen nicht gleichzeitig schriftlich vorhanden waren, drängte sie ..--- . insoweit. erfolgreich  auf. eine  Wiederherstellung.         Mit. der .Löschung der dienstlichen Dokumente fand sie sich, dagegen ab.                                                   ·.·! (Aussage VAe,                          . 2, 3, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Vergleichbar· war. die Situation bei VA -                       dessen Sozialwerksdaten riach seiner Beschwerde· beim Chef· des -Bundeskanzieramtes rekonstruiert· wurden, während er die gleichzeitig erfolgte Löschung von. dienstlichen Dokumenten mit Blick auf den · bevorstehenden Regierungswechsel akzeptierte. (Aussage VA-S. 3, 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Ebenso erging es and~ren Anwendern, denen die Löschung als vollzogene   Tat~ache   dargestellt wurde. (Aussage Oberst i. G. -        S. 5, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Meistens waren die gelöschten Daten zusätzlich ·als Aus-· druck in den Akten vorhanden. Dennoch bedeutete die 163
167

- 96- Löschung der betreffenden Dateien eine Arbeitsbeeinträchti- gung, da zahlreiche Anwender frühere Schreiben oder Ver- fügungen als Muster, Vorlagen oder Textbausteine benutz- ten. Darauf hatten sie in späteren vergleichbaren Fällen .zurückgreifen ·können, ohn~ den gesamten Text neu schreiben zu müssen. Diese Arbeitserleichterung durch· Rückgriff auf gespeicherte Mustertexte fiel infolge der Löschung weg (vergleiche unten Ziffer 6.2.6.2). -· ..-..- . (Aussage OAR-S. 7, ORR'in - S . 3, 5, MinR                S. 3, VAe                 S. 2, 3, MinDir                     3, Obersti.G. ~. 3, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Ob .und ·inwieweit MDgt Hammes von den einzelnen unangekündigten · Löschungen informiert wurde, hat. nicht geklärt werden können. 6.2.4. 7 Auswertung der Zentral-RechenanJage Neben den Bekundungen einzelner Mitarbeiter des Bundes- .      . kanzleramtes über gelöschte Dateien und Dokumente lassen auch Aufz~ichnungen auf der Festplatte des Zentralrechners Rückschlüsse über den Umfang der erfolgten Löschurrgen . zu. Die im Herbst 1998 auf dem Server im. Rech€mzentrum des Bundeskanzleramtes eingesetzte Festplatte wurde im Aprir 1999 ausgetauscht. Dabei wurden einige Systemdateien von der alten auf die neue Festplatte übertragen. 164
168

- 97- (Aussage TFHW~. 4, AR                           s 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, Sachverständiger ~m 13. 3. 2001, S. 5, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 21) Der Verbleib der alten Festplatte ist ungeklärt. - ·--      (Aussage AR                    S. 8, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, Anhörung-- vor dem 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, (Parteispenden), 14. Wahlperiode, am 5. 4. 2001, S. 10, Untersychungsakte, Band 5, Trennblatt 23) Die   Auswertung      der    übertrage!}en   Systemdateien   gibt Anhaltspunkte über Eintragungen auf der Festplatte im Jahr 1998. · Sie belegt, dass am 30. September, am 6. Oktober und am 22. Oktober 1998 sehr viel auf die Festplatte "geschr!eben" wurde. Dabei bezeichnet "Schreiben" nicht das Erstellen eines Dokumentes. Vielmehr wird darunter jeder aufdie Festplatte nicht nur "lesende" Zugriff ve_rstanden, das heißt    · das ·  Schreiben     eines     Dokuments,    welches anschließend auf die Festplatte gespeichert wird,            das Löschen eines Dokuments und das Ändern eines Dokuments mit anschließender Speicherung der Änderungen. Das bloße Aufrufen eines Dokuments von der Festplatte, um es am PC zu lesen und      ungeän~ert   wieder mit identischem Inhalt zu schließen, stellt keinen Schreibzugriff in diesem Sinne dar. (Sachverständiger-am 13. 3. 2001, S. 7, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 21, Aussage AR                     2, 3, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) 165
169

- 98"' Während üblicherweise an normalen Arbeitstagen von den knapp ·180 Anwendern im Bundeskanzleramt etwa 25.000 "Blöcke" auf die Festplatte des Zentralrechners geschrieben wurden, waren es am 30. September 1998 knapp 130.000 Blöcke, am 6. Oktober 1998 etwa 160.000 Blöcke und am 22. Oktober 1998 ungefähr 105.000 Blöcke . .· (Sachverstäncjiger-am 13. 3. 2001, S. 7, Untersuchungsakte, Band 5, Trennbla_tt 21, Aussage AR                  s: 2, 5, Un,tersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19)' '              .. Dabei stellen "Blöcke" eine physikalische Einheit eines Bereichs auf der Festplatte dar. . . . (Sachverständiger-am 13; 3. 2.001,               . S. 5, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt2t Aussage AR                  . S. 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19} .     .     .       .   .               . Das System hatte ferner die Zahl der im Jahr 1998 auf der ·I Festplatte         vorhandenen      Dateien        festgehalten. · Die Arbeitsproduktivität der Anwender war vor und nach Oktober 1998 etwa gleich. Die durchschnittliche ·Dokumentgröße betrug etwa 36 bis 37 Kilobyte (KB),                    die Zahl -der Schreibzugriffe an ein~m normalen Arbeitstag etwa 25~000, die Zahl der Anwender zwischen Februar und Dezember 1998 etwa 170 bis 180 .. (Sachverständiger-am 13. 3. 2001, S. 7, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 21, Aussage AR                 S. 2, 5, 6, 8, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19} 166
170

Zur nächsten Seite