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- 109- (Aussage TF S. 3, VA - S . 24, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Oberst LG.-fand sich mit der mündlichen Erklärung von· MinR - a b , die im Lagezentrum gelöschten Dateien seien nfcht rekonstruierbar. Er beauftragte einen seiner Mit- ...-- . arbeiter, die gedruckte Fassung des Handbuchs für beson- dere Lagen mit einem Umfang von ca. 150 Seiten abzu- schreiben und in den PC einzugeben. Seinen direkten Vor- ( gesetzten MDgt Hammes informierte er von diesem Vorfall der Datenlöschung nicht. (Aussage Obersti.G.-S~ 3, 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) . ~Der Personalrat befasste sich · in seiner SitZung vom 6. Oktober 1998 mit dem Thema Date~löschung, wobei er . . . . zunächst den Bericht des Personalratsvorsitzenden über die · Vorgänge. voty~ 29. September 1998 entgegennahm. Das . Antwortschreiben des Abteilungsleiters 1 für den Chef des Bundeskanzleramtes vom 2. Oktober 1998 auf · die ( Beschwerde. des Personalrats betreffend die . angedrohte Maßregelung von VLR D r . - durch MinR . . ~ollte . unter Schwärzung der Namen veröffentlicht werden. Davon ließ der Personalrat aber später ab. (Prot9koll der Sitzung des Personalrats vom 6. Oktober 1998, Untersuchungsakte, Band 6, Trennblatt 29, Aussage OAR S. 6, 9, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, 177
.-110- •, . Aussage MinR . . . vor dem 1. Untersuchungsa.usschuss r- des Deutschen Bundestages (Parleispend~n), 14. Wahlperiode, am 5. 4. 2001 S. 66, Untersuchungsakte, Band 5, Trennblatt 23) Anscheinend waren die Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes z:v.tar über die erfolgte Datenlöschung irritiert oder verärgert, ·-- nahmen sie je,doch unter anderem deshalb hin, weil mit Blick auf die anstehende Amtsübernahme der neuen Bundesregierung Ende Oktober 1998 andere Themen wichtiger ·geworden waren, so etwa drohende Umsetzungen des Personals oder sogar Versetzungen, von Mitarbeitern. (Auss~geAR- S. 3, RegDir S. 6, OAR S. 9, Untersuchungsakte, . Band 4, Trennblatt 19, Aussage MinR_ vor dem 1. .Untersuchungsausschuss des .. Deutschen Bundestages (Parteispimden), 14. Wahlperiode, am 5. 4. 2001 S. 66, Untersuchungsakte, . Band 5, Trennblatt . 23) Andere Mitarbeiter erfuhren erst viel später beim vergeblichen· Aufruf eines gelöschten Dokumentes yon _den Vorgängen im Herbst ~ 998. (Aussage MinR S. 2, Untersu,chungsakte, Band 4, Trennblatt 19) . Mehrere Zeugen hatten die damaligen Vorgänge bereits so weit verdrängt, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung . kaum noch eine Erinnerung daran gehabt haben. 178
- 111 - (Aussage VAe • • • S. 31, MinDir i.e.R. D r . - S. 5, Direktor S. 4, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) 6.2. 7 Beteiligung des Beamten an den Löschungen .· - - Eine aktive Beteiligung von MDgt Hammes an der Daten- löschung im Bundeskanzleramt ist nicht festgestellt worden .. Nachweisbar ist lediglich, dass er am 29. September 1998 den aufgebrachten Vorsitzenden des . Personalrates :Zum . Chef des Bundeskanzleram~es geleitete un~ später an der Besprechung am · . selben Abend beim · Chef des .Bundeskanzleramtes teilnahm. (Erklärung MDgt I-lammes in Aussage MinRI/IIIt.S. 10, Aussage Direkto,_S. 3, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, schriftliche Erklärung MDgt Hammes vom 7. 6. 2001 S. 1,.Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) · 6.2. 7.1 Daten und Dokumente im Leitungsbereich Es ist davon auszugehen, dass MDgt Hammes gegenüb~r seiner Sekretärin· VAe . _ erklärte, sie möge alle zu erhaltenden Daten kennzeichnen. Eine disziplinarrechtliehe Bedeutung gewinnt diese Erklärung meines Erachtens aber nicht, weil MDgt Hammes keine inhaltliche Auswahl über zu löschende Daten traf. 179
- 112- 6.2. 7.2 Auftragsdateien Die neben den Registraturen und der GdL zusätzlich im Leitungsbereich eingerichteten Dateien "Auftragsdatei" und "Kanzlervorlagen" waren interne Suchhilfen von MDgt Hammes und MinR Sie waren auch zu früheren Zeiten regelmäßig auf Null gestellt worden. Deshalb lässt sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme aus deren Löschung im Herbst 1998 meines Erachtens kein disziplinarrechtlieh relevanter Vorwurf erheben. 6.2. 7.3 Geschäftsstelle der Leitung (GdL) Dass MDgt Harrimes die Löschung der GdL an~eordnet oder zu v~rantworten hätte, ist nicht festgestellt worden. MDgt Hammes interessierte sich für den reibungslos-en Ablauf der GdL, obwohl er insoweit keine unmittelbare Zuständigkeit · besaß. Denn sie war dem Leiter des Kanzlerbüros, MinDir Dr. unterstellt. · (Aussage JA ! ' i n - S . 9, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, Geschäftsverleilungsplan des Bundeskanzleramtes, Stand 8. Juni 1·998, S. 1, Untersuchungsakte, . Band 1, Trennblatt 4) ' Es ist nicht feststellbar, dass MDgt Hammes die Verfügung des ORR vom 29. September 1998 erhielt. Ebenso bleibt zweifelhaft, ob er gegenüber dem Registrator Al eine Löschung der GdL ankündigte. 180
~UU/~~U FRAKTION +49 30 227 56046 5.01/04 - 113- • 6.2.7.4 Lagezentrum MDgt Hammes unterließ es, den ihm direkt unterstellten Leiter des tagezentrums, - · von der _'geplanten oder den Mitarbeitern des Bundesk~nzleramtes freigestellten Löschung von Altdaten zu unterrichten. · Eirie eindeutige Schlussfolgerung ist aus diesem Unterlassen . • I. nicht zulässig, da das Ergebnis der Besprechung am Abend des 29. September 1998 von den Beteiligten unterschiedlich verstanden wurde.· Möglich ist,_dass MDgt Hammes das Besprech,ungsergebnis so verstand·, nur zu löschende Daten müssten' dem. IT- · Rererat. gemeldet werden.· Dann verhi~derte er, dass ~ ~ im ·Lagezentrum nicht mehr benötigte Daten. : entfernte. Der "Schaden" würde dann d~rin. li~gen, dass die··: Anweisu~g des Chefs des Bu~desk~mzleramtes; ·zum:.: ·; Regierungswechsel nochmals 9ie Notwendigkeit weiterer': Daten~peicher:ung . zu ·prüfen, nicht . zu ••••~ . gelangte und möglicherweise entsprechende Daten nicht gelöscht wurden. Ob im Lagezentrum tatsächlich derartige ,.üt;>ertlüssige• Daten gespeichert waren, ist nicht feststellbar. Jedenfal1s ·ist wegen··· der dann erfolgten umfassenden löschung im Lagezentrum kein "Schaden" in diesem Sinne nachzuweise.n, wovon MDgt Hammes jedoch nicht ausgehen konnte. Wenn MDgt Hammes das Besprechungsergebnis dahin ver- stand, jeder Arbeitsbereich müsse zu erhaltende Daten kennzeichnen, um eine .zentrale löschung zu verhindern, 181
CDU/CSU FRAKTION +49 30 227 55045 5.02/04 ~ 114- dann versäumte er- ebenfalls das Ergebnis umzusetzen. Ob dieses Unterlassen jedoch kausal für die ·dann erfolgte Löschung war, bleibt zvveifelhaft. Denn tatsächlich sind im Bundeskanzleramt nicht <alle zur Löschung freigegebenen Daten gelöscht und nicht alle zu erhaltenden Daten erhalten worden. Die Löschung der Daten des Lagezentrums ist daher auch für den Fall nicht auszuschließen, dass dessen Leiter dem IT-Referat eine Liste der zu ·erhaltenden Dokumente Obergeben hätte. Ferner kann MDgt HafT'lmes auch im Unklaren über das Ergebnis der Besprechung am ;Abend.des 29. September 1998 und deren konkrete Umsetzurig gewesen sein. Dann hätte es an ihm als fürsorglichem und problembewusstem Vorgesetzten gelegen, entweder beim Abteilungsleiter 1 oder ' . beim Leiter des IT-Referates nachzufragen, was geschehen werde, um einen möglichen Nachteil für die ihm nachgeordneten . Mitarbeiter . zu verhindern. , . . So hatte ·sich I MinDir verhalten, der sich die "Unbedenklichkeit" der Löschung derGdL bescheinigen ließ. I ·Wahrscheinlich ging MDgt Hammes davon aus, das IT- Referat we~de im Lagezentrum nicht löschen, weil dieser Arbeitsbereich unabhängig von der jeweiligen Regierung arbeitete. (Schriftliche Erk/ärüng MDgt Hammes vom 7. 6. 2001 S. 7, Untersuchungsakte, Band 2, Trennblatt 12) Dann hat er nicht bedacht, dass das IT-Referat nicht den Inhalt der im Hause erstellten Daten kennen musste, eine zentrale Datenlöschung also auch Bereiche treffen konnte, die von der politischen Arbeit der Behörde nicht berOhrt 182
~VU/C5U FRAKTION +49 30 227 55046 5.03/04 - 115- wurden. Oie unterlassene Information an 'den Leiter des Lagezentrums über eine bevorstehende Löschung oder ari . den Leiter des IT-Referates über die Bedeutung der im Lagezentrum erstellten Daten könnte dann zumindest eine Gefährdung für den Bestand. der Lagezentrumsdaten · bedeuten .. I . ·, Es lässt sich jedenfalls nicht nachweisen, dass eine recht- zeitige .lnfonnation . durch MDgt Hammes an . . den Datenverlust im · Lagezentrum verhindert hätte.·. •••a. Denn die erfolgte Löschung entsprach nicht der geäußerten . Leitlinie .d~s Chefs des Bundes,kanzleramtes, die Arbeitsfähigkeit der Behörde unbedingt iu erryalten. D a s s - nach einer rechtzeitigen Information .durch MOgt Hammes . bei dieser unklaren . ' Sachlage die für.. · das Lagezentrum wichtiQen Daten vorsorglich auf ·die Festplatte des eigenen .PC oder auf Diskette gespeichert hätte-eberisowie die anderen besorgten Anwender RegDir . . _ und RegDir _ . - und damit den; Datenverlust vermieden hätte, ist zwar zu vermuten, kann. aber nicht zulasten von MDgt Hammes unterstellt werden. . ·. Nicht schlüssig nachvol!ziehbar bleibt jedoch, weshalb MDgt Hammes nach den Presseberichterstattungen vom 4. bis 6. Oktober 1998 üb~r eine drohende umfassende Datenlöschung im Bundeskanzleramt und ·nach dem Beschwerdebrief des Vorsitzenden des Sozialwerks vom 5. Oktober 1998 über in seinem Bereich erfolgte Löschungen nicht die Mitarbeiter seiner Gruppe warnte. Denn zu diesem Zeitpunkt musste er davon· ausgehen, dass auch Löschungen ohne Kenntnis der betroffenen Mitarbeiter erfolgten .. 183
11-JUN-2002 13:54 CDU/CSU FRAKTION +49 30 227 56046 5.04/04 - 116- Jedoch · ist auch insoweit nicht nachweisbar, dass eine derartige Warnung ·den im Lagezentrum · eingetretenen Datenverlust verhindert hätte. ·Denn er kann bereits eingetreten gewesen ·sein, als MDgt Hammes von der Löschung der Sozialwerksdaten erfuhr. · Jedenfalls ist nicht eindeutig geklärt worden, weshalb MDgt . Hammes eine Information an den Leiter des· '·C~gezentrums unterließ. Daher ist zumindest ein vorsätzliches Tun oder sogar eine Absicht, die Arbeitsfähigkeit des , Lagezentrums zu beeinträchtigen, nicht beweisbar. Oerm MDgt · Hammes erkannte stets dessen Bedeutung für .ein reibungsloses . · Arbeiten der Behörde. ~o.lglich muss von einer Unachtsam.keit, . also. einem · fahrlassigen Unterlass~n ausgegangen werden . . 6.2.7.5 Unterlassene Mitteilung an die Bundesregierung Mangel~ Feststellung, dass MDgt Hammes im Oktober oder . · November 1998 von der Löschung von Daten des ihm unterstellten Lagezentrums wusste oder Verantwortung für die Löschung der Gdl trug, kann ihm auGh das Unterlassen einer· entsprechende~~ Mittenung an . die neue Amtsleitung nicht angelastet werden. 184 . GESAMT SEITEN 04
- 117 - 6.3. Komplex Aktenentfernung Die Untersuchung muss sich auf eine mögliche Beteiligung des MDgt Hammes an disziplinarrechtlieh bedeutsamen Vorgängen beschränken. Die Ereignisse im Bundeskanzleramt im Herbst 1998 sind deshalb nur insoweit· . -~- geprüft worden, als ein direkter Zusammenhang mit dem Beamten durch eigenes Handeln - auch als Vorgesetzter- .. oder seine Einbeziehung in das Handeln anderer Personen ( -~ erkennbar geworden ist. Folglich stellt das .Untersuchungsergebnis den Komplex Aktenentfernung im Bundeskanzleramt nicht umfassend dar. • . ' • . t . • • • Einige Fragestellungen sind mangels ·einer Verbindung zu MDgtHammes bewusst offen gelassen worden. Etwaige Abweichungen von den Feststellungen· der Vorermittlungen können daher in dem unterschiedlichen, weil we~entlich beschränkteren Auftrag und damit andersartigen Ermittlungsansätzen begründet sein. 6.3.1 Akten im Leitungsbereich Im Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes .(Bundes- kanzler, Chef des Bundeskanzleramtes, Staatsminister) wurden anscheinend keine Sachakten geführt. (Aussage VAe • • • S. 6, VAe..,S. 7, VAe S. 4, VAe S. 2, Untersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19, Aussage . ' - . Bundeskanzler a.D. Dr. Kohl vor dem 185
- 118- 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages (Parte/spenden), 14. \Nah/periode am 6. 7. 2000, S. 47,_ VAe vor dem 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestag_es (Parteispenden), 14. V\lahlperiode am 8. "6. 2000, ·s. 3, Untersu.chungsa!ste, . Band 5, Trennblatt 23) 6.3.2 ;,Bohl-Archiv" :-. Der damalige Chef des Bundeskanzleramtes veripgte im Bundeskanzleramt über ein" eigenes BOro als .Mitgl_ied des . Bundestages, . in dem seine .. Wahlkreismitarbeitetin · Kahlenberg die Unterlagen für seine Abgeordnetentätigke,it betreute·. ·( . . ·. . ·. . .· ' ·. . (Aussage Angest~llte- . . s: . 2, Vntersuchungsakte, Band 4, Trennblatt 19) Er hatte ferner in seinem Vorzimmerüber Jahre hinweg eine . umfangreiche Aktensammlung angelegt. Diese bestand im . Wesentlichen aus Kopien . ·. von . ihn interessierenden . . . .Sach- ..... : themen, die er zur späteren Meinungsbildung oder auch _zur Auffrischung seines Gedächtnisses in der Partei oder in -der Fraktion benötigte. T.~ilweise .handelte es sich um eher · persönlich.e Unterl_agen wie Urlaubsanträge oder Anfragen von anderen Abgeordneten an ihn. (Auskunft BM a.D. Bohl gegenüber M O g t - Untersuchungsakte, . Band 6, Trennblatt 25, Aussage VAe-S. 3, 186